ektoliter Alkohol Im Betriebsjahr sind Branntweinsteuer-Vergütungsscheine ausgefertigt über ausgeführte 5 b oder in Ausfuhrlager (Bfr. O. § 58) aufgenommene Mengen von: a) rohem und gereinigtem Branntwein b) aus Steinobst oder Beeren hergestelltem Branntwein in Flaschen bis zu einem 1 Liter oder in Fässern oder Korbflaschen bis zu 100! Raumgehalt ) Likör in Flaschen bis zu einem Liter oder in Faͤssern oder aorbnaichen bis zu 10001 Raumgehalt. . d) Trinkbranntwein, zalen Branntwein und Likor — nicht unter b oder c fallend „ferner von Fruchtsäften, Punschessenzen und sonstigen zur Verwendung bei der Herstellung von Genußmitteln bestimmten Essenzen sowie von Fluidertrakten, Tinkturen und anderen flüssigen alkoholhaltigen Heilmitteln ...... e) alkoholhaltigen Parfürmerien, Kopf-, Zahn- und Wundwässern . OÄtbetderms7lderBranntwemsteuerchftemnqöordnunqbezeichneten Art Überhaupt