— 619 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Du betiehen durch alle Vostanstalten und Luchhandlungen. XLI. Jahrgang. Berlin, Sonnabend, den 21. Juni 1913. Nr. 32. Inhalt: Post= und Telegraphenwesen: Anweisung für den Funkentelegraphendintt Seite 619 Post= und Telegraphenwesen. Pekanntmachunnug. Die „Anweisung für den Funkentelegraphendienst“, veröffentlicht durch das Zentralblatt für das Deutsche Reich vom Jahre 1909 (S. 753), wird mit Wirkung vom 1. Juli 1913 ab durch die nachstehende Anweisung ersetzt. Berlin, den 15. Juni 1913. Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetke. 89