647 Anlage 5. Gu F+l 4#) über die Abrechnung der Gebühren für Funkentelegramme. A. Bon Schiffen nach dem festen Laude. 6 1 Weitere Verrechnung von der Verrechnung Küstenstation ab, zwischen Bord- a) wenn das b) wenn das und Telegramm im Lelegramm über das Bemerkungen . Lande Land der Küstenstation der Küstenstation Küstenstation hinaus verbleibt befördert wird 1. Bordgebühren. — — — FBe * * — —— Saten ummittelbar — gestellt. 2. Küstengebühren 8. Telegrammgebühren für a) gewöhnliche Tele- gramme b) dringende Tele- gramme, D c) gebührenpflichtige elegramme, ST 4. Gesamtgebühren für bezahlte Antworten, RP fr. 1 5. Gebühren für die Ver- gleich (der vierte Teil er Bord-, Küsten= und ge- wöhnlichen Telegramm- gebühren), TC a) Bordgebühren Anmerkung. Die Küstenstation zeent diese Ge- ühren von der Ursprungsbord- station ein Berbleiben der Küstenstation Berbleiben der Küstenstation Berbleiben der Küstenstatio 6 Verbleiben der Küstenstation Werden in den gewöhnlichen Tele- graphenrechnungen von Land zu Land vergütet Werden in den gewöhnlichen Tele- graphenrechnungen von Land zu Land vergütet Verbleiben der Küstenstation Werden in den gewöhnlichen Tele- graphenrechnungen von Land zu Land vergütet diese Stationen zuständig find und die Abrechnungsgeschäfte wahrnehmen. Berbleiben der Küstenstation. D.-Beförder linien zu . nur auf den Land- Verbleiben der Bordstation. Die Bordgebühren für Bermittelungs. bordstationen werden diesen von der Ursprungsbordstation vergütet. Unter Küstenstation und Bordstation sind die Verwaltung oder Gesellschaft zu verstehen, die für