650 C. Zwischen Schiffen. Ohne Berührung einer Küstenstation Über eine Küstenstation die in demselben Lande liegen Über zwei Küstenstationen, die in verschiedenen Ländern liegen 1. Bordgebühren a) für die Ursprungsbord- station b) für die Bestimmungs- bordstation Jc) für die Vermittelungs- bordstationen (zwischen Bord und Bord und Bord und Land) 2. Küstengebühren 8. Gewöhnliche Telegramm- gebühren zwischen den bei- den Küstenstationen (auch Gebühren für dringende Telegramme) 4. Gesamtgebühren für be- zahlte Antworten, RI fr. # 5. Gebühren für die Ver- leichung (der vierte Teil er Bord--, Küsten- und ge- wöhnlichen Telegrammge- bühren), 7C a) Bordgebühren b) Küstengebühren. Verbleiben der Bordstation Werden dieser Station von der Ursprungsbord- station vergütet Werden diesen Sta- tionen von der Ursprungsbord- station vergütet D nicht zugelassen Werden der Be- stimmungsbord- station von der Ursprungsbord- station vergütet Verbleiben der Bordstation Die Küstenstation zieht die Gebühren von der Ursprungs- bordstation ein und vergütet sie der Bestimmungs- bordstation Werden diesen Sta- tionen von der Ursprungsbord- station vergütet Die Küstenstation zieht diese Gebühren von der Ursprungs- bordstation ein. Sie verbleiben ihr I0 nicht zugelassen Die Küstenstation zieht die Gebühren von der Ursprungs- bordstation ein und vergütet sie weiter an die 6 Berbleiben der 6 Bordstation # Die Küstenstation zieht die Gebühren von der Ursprungs- bordstation ein und vergütet sie der Bestimmungs- tionen von der Ursprungsbord- station vergütet zieht die Küsten- gebühren von der Ursprungsbord- station ein. Sie verbleiben ihr Die Küstenstation hzieht diese Gebühren von der Ursprungs- verbleiben ihr zieht die Gebühren von der Ursprungs- bordstation ein und vergütet sie weiter an die I bordstation Werden diesen Sta- « Die Küstenstation i bordstation ein. Siel 1 O Verbleiben der Bordstation. Die erste Küstenstation zieht die Gebühren von der Ursprungsbordstation ein und vergütet sie der zwei- ten Küstenstation. Diese verkündet sie der Be- stimmungsbordstation. Werden diese Stationen von der Ursprungsbordstation vergütet. Die erste Küstenstation zieht die Küstengebühren von der Ursprungsbordstation ein. Sie vergütet die Küstengebühren für die an zweite Küstenstation iese weiter. Die erste Küstenstation zieht die Gebühren von der Ur- sprungsbordstation ein. Sie werden von Land zu Land in den gewöhnlichen Telegraphenrechnungen bis zum Lande der zweilen Küstenstation vergütet. Die Küstenstation Die erste Küstenstation zieht die Gebühren von der Ur- sprungsbordstation ein. Sie werden in den ge- wöhnlichen Telegraphen- rechnungen bis zur zweiten Bestimmungs- Bestimmungs- Küstenstation, welche sie der bordstation bordstation Bestimmungebordstation überweist, vergütet. 1 ! Werden wie die übrigen Bord= und Küstengebühren verrechnet. Anmerkung. Unter Küstenstation und Bordstation sind die Verwaltung oder Gesellschaft zu verstehen, die für diese Station zuständig sind und die Abrechnungsgeschäfte wahrnehmen.