654 Anlage 8. (Zu 8 61) Küstenstation Monat 19 an deutsche . . gerichteten der —-- —Vord-undeue1tatronen—-.--—unkenteleramme. von fremde Feuerschiff herrührenden a 112 8 5 7 8 * Betrag der Bemerkungen Empfänger gah —— Die über besondere ——————————————– # r— — l " » « r— me * sgabe stimmungs- Ausgabe Tax.]ge- gekelen. füree, ge- ins 10h g , RP, TC, XP, Nr. tum anstalt anstalt des Tele= or' bühren 1 ge- oFunken- bühren gesamt erfolgt FIN, kote) und ter bühren tele. vermittelnde gramms gramme mit Bord- und 42-LNZ Küstenstationen a) Abrechnungspflichtige Telegramme. b) Nicht abrechnungspflichtige Telegramme. I E J 4 i Il- Ti E 1½ i L I s « l IF H Bemerkungen: 1. Die Spalten 7 und 8 sind im Verkehre mit fremden Bordstationen vom Auslandsbureau II des Reichs-Postamts auszufüllen. 2. Die Bordstationen sind so zu bezeichnen, wie fie in dem Internationalen Verzeichnisse der Funkentelegraphen- stationen aufgeführt sind, unter Hinzufügung der Nationalität und des Rufzeichens. 3. In den Nachweisungen der an Bordstationen gerichteten Funkentelegramme sind die aus irgendeinem Grunde nicht funkentelegraphisch weiterbeförderten Telegramme aus Bayern, Württemberg und dem Auslande nachrichtlich mit einem erklärenden Vermerke, z B. „Schiff außer Reichweite“, „im Hafen bestellt“ usw., aufzuführen.