— 728 — 2. Marine nud Schiffahrt. Seine Majestät der Kaiser und König haben die von dem Württembergischen Jachtklub in Friedrichs- hafen a. B. erbetene Genehmigung zur Führung des ihm von Seiner Majestät dem König von Württemberg verliehenen Abzeichens in der deutschen Nationalflagge auf den ihm und seinen Mit- gliedern gehörigen seegehenden Jachten zu erteilen geruht. Zur Führung der mit diesem Abzeichen versehenen Nationalflagge (Klubflagge) bedarf es einer vom Reichs-Marineamt ausgestellten, auf das Fahrzeug und seinen Besitzer lautenden Legitimation, die durch den Klubvorstand einzuholen ist. Die Klubflagge entspricht der Reichsflagge mit dem Klub- abzeichen in der linken Hälfte der Flagge am Flaggenstocke nach dem beigegebenen Muster. Braun. 3. Polizeiwesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. r Name und Stand Alter und Heimat ’ Behörde, welche die Datum 8 –. - run des Ausweisung # der Bestrafung. Ausweisun beschl s- der Ausgewiesenen. eschlossen hat. beschlusses. 1 2 l s b 6 1 Wladimir Siera= geboren angeblich am 3. oder 7. August versuchter kowski (auch Ro= oder 11. September 1882 zu Warschau, Diebstahl, Hehlerei Re a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. man Utelski oder Rußlandt, Mazur Schneider, genannt)höriger, russischer Staatsange= und Urkundenfäl- Po schung (2 Jahre Zuchthaus, laut Er- kenntnis vom 30. Mai. 1911), schwerer Königlich Preußischer zierungspraffdent zu en, 18. Juli 1913.