— 743 — Bundesstaat: Muster 28. Direktiobezirk: (Ausführungsbestimmungen, Anlage H # b.) # Einsendungstag: . Hauptamtsbezirk: Für die Hauptämter an die Direktivbehörden der 20. September, für die Direktivbehörden an das Kaiserliche Statistische Amt der 15.0ktober. Ubersicht über die Verarbeitung von Rüben zur Zuckerbereitung. Betriebsjahr 19 (19 Anleitung. 1. In der Übersicht, die in doppelter Ausfertigung an die Direktivbehörde einzureichen ist, sind die Rübenzucker- fabriken des Hauptamtsbezirkes unter fortlaufenden Nummern einzeln aufzuführen. Auch sind die vorgeschriebenen An- gaben für jede einzelne Fabrik durch alle Spalten zu machen. 2. In Spalte 7 find die von den Gesellschaftern nach Maßgabe ihrer vertragsmäßigen Berpflichtung gelieferten Rüben (die sogenannten Pflichtrüben) zu verzeichnen. 3. In Spalte 8 sind sowohl die von dritten Personen angekauften, wie auch die von den Gesellschaftern über ihre vertragsmäßige Verpflichtung hinaus gelieferten Rüben (die sogenannten Überrüben) anzugeben. - 4. Die Mengen in den Spalten 6 bis 10 sind in vollen Doppelzentnern (100 kg), die Flächen in den Spalten 11 bis 15 in vollen Hektar anzuschreiben, derart, daß überschießende Bruchteile von weniger als / unberücksichtigt bleiben, Bruchteile von ½ und darüber als ein Ganzes angesetzt werden. 5. Wesentliche Abweichungen von den Anbauübersichten (5 26 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen) find kurz zu erläutern. 6. In einem Begleitberichte sind die während des Betriebejahre hinsichtlich der Rübenzuckerindustrie gesammelten Erfahrungen und Bahrnehmungen darzustellen. Darin sind namentlich die folgenden Punkte zu besprechen: a) Gründe der Zu= oder Abnahme der Rübenzuckererzeugung:; b) tähenban und Ergebnisse der Rübenernte, Zuckergehalt der geernteten Rüben, Erwerb der Rüben durch ie Fabriken; e) wesentliche Neuerungen in der Gewinnung und Berarbeitung des Rübensafts; d) etwaige neue Melasse-Entzuckerungsverfahren, Gründe der Zu- oder Abnahme der Melasse-Entzuckerung: s) das Rendement des zum Verkaufe hergestellten Rohzuckers: . f)VerwertungdersbfülledetRübenvetakbeitungundderMelassesEntzuckerungz g)GründedesSteigmsoderFallensdersucketsundMelassepteise,VerhältnissedetZucketausfuhr. 7. Die Ubersicht der Direktivbehörde wird nach Hauptamtsbezirken aufgestellt. Hierbei erhält die Spalte 2 des Musters die lUberschrift: „Hauptamtsbezirk“ und Spalte 3: „Zahl der im Betriebe gewesenen Rübenzuckerfabriken“. Bei Ein- sendung der Übersicht an das Kaiserliche Statistische Amt ist je eine Ausfertigung der hauptamtlichen Üübersichten beizufügen.