Von den Inhabern oder Betrie 746 bsleitern der Rübenzuckerfabriken an die Zuckersteuerstelle auszuhändigen bis zum 10. Juni, von den Zuckersteuerst tellen an das Kaiserliche Statistische Amt einzusenden bis zum 12. Juni. Muster 26. (Ausführungsbestimmungen § 26 Abs. 3.) Anbau von Zuckerrüben für die Zuckerfabrik zu im Juni 19 Es sind bepflanzt worden mit Rüben, die Anbauflächen in ha im Inland im Ausland Ernteflächen in ha im Vorjahr (Flächen von weniger als 50 à bleiben unberücksich- tigt, solche von 50 a und darüber werden auf 1 ha aufgerundet) im Inland im Ausland Bemerkungen von den Fabriken selbst auf eigenen oder gepachteten Feldern angebaut werden (Eigenrüben) von den Gesellschaftern vertrags- mäßig zu liefern find (Ffcht- rüben)g außerdem an die Fabrik zur Ver- arbeitung geliefert werden (Kauf- und Uberrüben) Zusammen Gesehen Zuckersteuerstelle Unterschrift des Fabrikinhabers oder Fabrikleiters