Nicht Zutreffendes ist zu streichen. Musfter 1. (Ausführungsbestimmungen § 7.) Bescheinigung über die Entrichtung des Gesellschaftsstempels. Zu der Urkunde vom ten 19 Nr. des Registers des Notars Aktenzeichen des Gerichts in " über Errichtung (Auflösung, Kapitalerhöhung) der Gesellschaft zu ist — eine Reichsstempelabgabe von MA Pf., in Buch- staben A Pf., entrichtet worden, die unter Nr. des Einnahmebuchs nachgewiesen ist — die Erhebung der Abgabe nach Eintragung in das berwachungeh unter Nr. aus- gesetzt worden. , den ten 19 (Amtsbezeichnung) Amtsstempelabdruck ½ h (Unterschriften)