— 885 — Muster 6. Nr. des Ausfertigungsbuchs. (Ausführungsbestimmungen & 35.) Bescheinigung über die Ungültigmachung des Reichsstempels auf ausländischen Wertpapieren. * des Herrn Auf Antrag der n t zu ist auf nachstehenden Papieren (Stückzahl, Bezeichnung nach Gattung, Aussteller, Neihe. Buchstabe usw.) Gesamtnennwerte ) on (in ausländischer oder, wenn die Vapiere auch auf deutsche Währung esamibetrage der erfolgten Einzahlungen lauten. in aus ndischer und deuischer Wahrung. in Zahlen und Buchstaben) der ordnungsmäßig vorhanden gewesene Reichsstempel ungültig gemacht worden. Jeder Inhaber dieser Bescheinigung ist berechtigt, einen gleichen Nennbetrag der vorstehend bezeichneten Wertpapiere bis zum ien 19 über eine der im § 35 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze bezeichneten Steuerstellen steuerfrei in das Inland einzuführen. Im Falle des Verlustes oder der Vernichtung dieses Scheines ist eine Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens nicht zulässig. , den ten 19 (Unterschrift) (Amtestempelabdruck) Ausgefertigt: N. N. (Dienststellung) *) Bei nicht vollgezahlten Papieren, bei denen nicht sämtliche Einzahlungen im voraus versteuert sind, ist an Stelle des Nennwerts der Betrag der geleisteten Einzahlungen einzusetzen.