— 931 — Muster 24. (Ausführungsbestimmungen S& 126, 135, 137, 147.) (Vorderseite.) Steuerkarte gültig auf die Zeit vom 19 bis 19 Ausgesteilt für in Iu dem nachstehend beschriebenen Kraftfahrreuge: AA##dee Fahrussssi *1iil ITUUNE Fonseheenes Leitemsngemt. o “— Eigengewicht Eigenbesltzer ennzerchen ———— Kraftquelle in Pierdekritten In Buchsisben: Diese Steuerkarte ist beil der Benutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen und Plätzen stets miltzutlhren und den Zoll- und Steuerbesmien sowie den Pollzel- beamten auf Verlangen vorztuzelgen. Zur Beachtung: Spätestens am 3 Tage vor All der Golugkeitsdauer der Sieuerkarte lst für den (Nicht Zutreffendes ist zu sirelc Fall der Welterbenutzung des Krafifahrzeugs von dem Elgenbesitzer die Ausstellung elner neuen Steuerkarte zu beantragen. (Rackseite.) Für das vorseltig beschriebene Kraftsehrzeug ist auf die Gültligkeitadauer dieser Karte die Reichsstempelebgabe mit N Pl., in Buchstaben: Mark Pf. entrichtet worden. — Diese Steuerkorte tritt an Stelle der Steuerkorte Nr. der Bezieks-- iste de in. — Eine Abgabe war hierbel nioht zu erheben. — Xr. der Bezirksliste. , den ten 19 Amts- stempel-- . Nr. des Anmeldungsbuchs. aburuek ———. Elnnahmebuchs. (nterschriften) Oberiäst der Eigenbesitzer das Kralllahrzeug auf Zelt elnem anderen zu Beultz. so hat auf diese Zek auch der andere für selne Person eine Steuerkarte zu lösen. Zur Beachtung: #vofern es sich nicht blos um eine unentgellliche Oberlassung zum vorberpehenden Gebrauche Randelt. 134“