2u (Nlcht Zutreffendes Ist zu streichen.) — 939 — Muster 27. (Ausführungsbestimmungen § 1141 Abs 3, KF 150.) (Vorderseite.) Steuerkarte gültig kür ten 6.1 dem nachstehend beschriebenen Kraftwagen (An der Kraftquelle, Herstellungsfirma und Fabriknummer,. Pferdekräfte, Elgengewicht): 2 22 vie seichestempelabgabe ist mit 3 M und de Lebühr für die zutellung des Kennzeichens mit 2 M entrichtet worden. -·-·-·-·-. Nr. der Bezirkoliste. Nr.--des Einnahmebuchs. Amts- — Diese Steuerkarte ist bei der Benutzung des Kraftwagens auf öffentlichen Wegen und Zur Beachtung: Plätzen stets mitzuführen und den Zoll- und Steuerbeamten sowie den Polizel- deamten auf Verlangen vorzuzeigen. Sie mutß del jedem Crenzübertritte zur Be- scheinigung des Ein- oder Ausganges dem Crenzzollamt vorgelegt werden. (Rucbkielte # cteirnatlichen Kenn- tteinatliches Kkenn- zeich Nationali- ich -Nationall- Eingegangen Slehrisichee! AusgegangenPingegangenusgegangen amddds—–– °–— - K K ä N A-.•-. am. Ilan am oder pollzelliches oder polizeillches 19 Kennzeichen: 19. 19 Kennzeichen: * 109 !§527 E212127171 B9. 1 : .- 7 * “s 4 . —.X – kema#lihes, Kenn- tieiimatlichee, Venn- i « l«- :·on. ionali- eingegangenAusgegangen ngegangen icunhtoiche“ Ausgegangen am - am am ---; am.-............... odekpolizeilichez oder polizeiliches 19 Kennzeichen: 9. . 19 Kennzeichen: ———— ..... * 8 s ls - * 135“