— 943 — Feststellung der Stempelabgabe und Quittung'). Nach der vorstehenden Aufstellung hat die Gesamtsumme der den zur Uberwachung der Ge- schäftsführung bestellten Personen für das Geschäftsjahr * rne 1½— gewährten Ver- gütungen 4 Pf. betragen. — Eine Abgabe ist hiernach nicht zu entrichten. — — Die Stempelabgabe nach dem Satze von 8 v. H. berechnet sich auf MA Pf. — — Die Hälfte des 5000 M übersteigenden Betrags der Gesamt- vergütungen beträgt.... .. . . ... AMA Pf. — Die Stempelabgabe wird hiernach festgesetzt auf den Betrag von A Pf.— in Buchstaben Mark Pf. Dieser Betrag ist heute eingezahlt und im Einnahmebuch unter Nr. vereinnahmt. , den ten 19 (Amtsbezeichnung) (Unterschrift) (Amtsstempelabdruck) *) Nicht Zutreffendes ist zu streichen. o