— 965 — Muster 36. (Ausführungebestimmungen § 202.) Liste des amts zu über die von Vereinigungen, Anstalten und Personen, welche Versicherungen über— nehmen, vorzulegenden Aufstellungen (Versicherungsstempelbücher, Geschäftsbücher usw.) und Nachweisungen (8 201 Abs. 4). Dieses Buch enthält Blätter, tcelche ron einer mit dem Siegel des Unter- Geführt von eeichneten helegten Schnur durclæogen sintd. „den ten 19 (Name) (Dienststellung) (Name) (Dienststellung) Anleitung. 1. Die Liste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Hebestelle auszubewahren. 2. Für die Eintragung jedes einzelnen Versicherers oder seines Bevollmächtigten und für jede der von ihm betriebenen Verficherungsarten ist eine Seite bestimmt. 3. Bei Abgang eines Versicherers oder seines Bevollmächtigten ist die Eintragung mit roter Tinte zu durchstreichen. 4. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit fortlaufenden Blattzahlen handelt.