Muster 6. (Ausführungsbestimmungen §& 56 Absf. 2.) (Bezeichnung der Veranlagungsbehörde.) , den ten. 191 Nr. der Wehrbeitragsliste A. Feststellungsbescheid. Auf Grund des Gesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913 sind Sie — und Ihre Ehefrau — mit einem Vermögen von Mark gemäß § 12 Abs. 2 a. a. O. freigestellt worden. Die Feststellung des Vermögens auf den angegebenen Betrag ist für eine künftige Veranlagung zur Besitzsteuer maßgebend. Gegen diesen Bescheid ist d binnen , beginnend mit dem Tage der Zu- stellung, zulässig. D ist anzubringen. (Unterschrift) Die Feststellung des Vermögens weicht von den Angaben der Vermögenserklärung ab: 162