— 1206 — Anlage 5. Deutsches Reich. (Königreich Preußen.) (Landeswappen.) GEntlassungsurkunde. D (dNamen, Stand und Wohnort), geboren am in (sowie seine Ehefrau geborene und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder: 1. (Namen), geboren am in 2. 3. - - - ha mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Staatsangehörigkeit im (Nönigreich Preußen) und damit die Reichsangehörigkeit durch Entlassung verloren. , den 19 (Der Königlich Preußische Regierungspräsident.) (Unterschrift.)