Anlage 9. in — 1210 — (Königreich Preufßen.) (Landeswappen.) Stnatsangehörigkeitsausweis. (Zur Benutzung im Inland.) (Namen, Stand und Wohnort), geboren am besitzt die Staatsangehörigkeit im (Königreich Preußen). den 19 (Der Königlich Preußische Regierungspräsident.) (unterschrift.)