— 1227 — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. November 1913 beschlossen, daß nachstehende Ande- rungen in den für die Verzollung maßgebenden Tara- und Tarazuschlagssätzen mit dem 15. Januar 1914 einzutreten haben: Tarasätze Num- Lau- mer Beuen nung Art in Hundertteilen Tara- sendees der der des Rohgewichts zuschlags- Nr. Jod- (hegenstände Umschließung bisher künftig sätze 1 3 « f — "4 * 55 6 1 65 Tee Kisten aus rohem weichen Holze, mit Blattblei aus- gelegt. 3 22 2 65 Tee Kisten aus drei dünnen, nach der Richtung ihrer Holz- fasern quer aufeinander- geleimten Holzlagen, an den Kanten mit dünnem Eisenblechbeschlage, mit Papier ausgelegt 23 16 Der Wortlaut der hinter der Tarifstelle 65 abgedruckten Bestimmungen über die Tarasätze ist hiernach wie folgt zu ändern: Im 1. Absatz ist das Komma hinter dem Worte Holz zu ersetzen durch „ mit Blatt- blei ausgelegt, 22“, Im 2. Absatz ist vor Blattzinn einzufügen „Blattblei oder“, der 3. und 4. Absatz (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1910 S. 547) sind wie folgt zusammenzufassen: „aus drei dünnen, nach der Richtung ihrer Holzfasern quer aufeinandergeleimten Holzlagen, an den Kanten mit dünnem Eisenblechbeschlage: mit Blech aus- gelegt, 14, mit Blei ausgelegt, 16, mit Papier ausgelegt, 16,“ 3108 nur gesalzenes knochenfreies Rindfleisch .. Fässer aus weichem Holze, mit je 6eisernen Reifen, mit nur gesalzenem knochenfreien Rindfleisch aus Rußland16 11 4 123 nicht lebende, auch bloß ab- EiagatBGk“ gekochte oder eingesalzene Umschteßungen oder von der Kruste, den andeinnbuchenum Eingeweiden, den Eiern “m tt usw. befreite Hummer in 1 auch Jasser). 11 luftdicht verschlossenen Be- hältnissen # * 2219Sardinen in luftdicht ver- schlossenen Dosen Kisten 17 15 6250 sgereinigtes Hartparaffin Fässer aus weichem Holze 9 8