— 1238 — g 35. In Ziffer 2 Abs. 1 ist für „Losungsscheine“ zu setzen „Musterungsausweise“. In Ziffer 3 ist für „Losungsschein“ zu setzen „Musterungsausweis“. 8 39. In Ziffer 1d sind in der letzten Zeile die Worte „der Losnummern der letzteren“ zu streichen. Dafür ist zu setzen „in den Vorstellungslisten (§ 66, 2)“. In Ziffer 2 sind im Abs. 1 die Worte „durch die Ministerialinstanz“ zu streichen. Dafür ist zu setzen „durch die Ersatzbehörden dritter Instanz“. Als letzter Absatz ist einzufügen: „Die Entscheidungen der Ersatzbehörden dritter Instanz sind endgültig. Bei Meinungs- verschiedenheiten entscheidet die Ministerialinstanz." 46. Die Ziffer 3b erhält folgende Fassung: „b) die in der Zeit vom 2. bis 15. Januar sich anmeldenden Militärpflichtigen (§ 25, 1 und 7);"“ In Ziffer 7 ist im ersten Satze und im Abs. à für „15. Januar“ zu setzen „2. Januar“. In Ziffer 11 ist für „15. Februar“ zu setzen „1. Februar“. * 47. Ziffer 8 Abs. 4 ist zu streichen. In Ziffer 8 Abs. 5 ist für „Losungsscheine“ und „Losungsscheines“ zu setzen „Musterungs- ausweise“ und „Musterungsausweises“. 8 50. Ziffer 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Sämtliche Vorstellungslisten A bis F werden in je 3 Ausfertigungen von der Ersazz- kommission gefertigt und vollzogen, von denen eine für den Militärvorsitzenden der Ober- Ersatzkommission und je eine für die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission bestimmt ist Mit Zustimmung der Ober-Ersatzkommission darf die Ausfertigung für den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in vereinfachter Form aufgestellt werden.“ In Ziffer 4 Abs. 2 ist für „die für die Zivilvorsitzenden“ zu setzen „die dritte Ausfertigung“. In Ziffer 6 ist für „vier“ zu setzen „drei“. 857. In Ziffer 1 (Zeile 1) ist für „Januar“ zu setzen „Dezember“. In Zeile 2 ist hinter „die“ einzufügen „im Januar des folgenden Jahres“. 8 58 8 58. Die Ziffern 1, 2 und 3 sind zu streichen. Die Ziffern 4 und 5 werden 1 und 2. In der Ziffer 1 ist für „(siehe Ziffer 5)“ zu setzen „(siehe Ziffer 2),, in der neuen Ziffer 2 für „Zisfer## „Ziffer 1. 7 # 60. In Ziffer 5 ist an Stelle der Zahl „150“ zu setzen „130“. 62 Ziffer 1 erhält folgenden 3. Absatz: „Bei der Beorderung der Militärpflichtigen ist darauf zu achten, daß n s-— . stets Leute aller Jahrgänge für jeden Tag beordert werden.“ h ß nach Möglichkeit