— 1303 — Erläuterungen zum Fragebogen Nr. 9 Malzwerke mit oder ohne Schmiede- oder Preßwerk. 1. Der Fragebogen gilt für die eigentlichen Walzwerke sowie für die Walzwerke, die mit Schmiede- oder Preßwerken verbunden sind, dagegen nicht für die Schmiede= oder Preßwerke ohne Walzwerke. 2. Wenn ein Unternehmer mehrere Walzwerke mit oder ohne Schmiede= oder Preßwerk besitzt, so bleibt es ihm überlassen, ob er — unter Nachforderung der benötigten Fragebogen — für jedes Walzwerk einen besonderen Fragebogen ausfüllen oder die Angaben für sämtliche in einem Bundes- staat oder in einem Landesteile gelegenen Walzwerke auf einem Fragebogen machen will. In letzterem Falle sind soviel Fragebogen auszufüllen, als Bundesstaaten oder Landesteile für den Unternehmer in Frage kommen. . 3. Jede Frage ist zu beantworten. Ein leerer Raum darf hinter keiner Frage bleiben, weil sonst Zweifel darüber erweckt werden, ob die Frage überhaupt gelesen worden ist. 4. Zu Frage l A und B. Es sind die von Ihnen für Ihre Betriebsanlage der Berufs- genossenschaft mitgeteilten, in Ihrer Arbeiter= und Lohnnachweisung aufgeführten Zahlen — Zahl der durchschnittlich im Laufe des Jahres beschäftigt gewesenen, gesetzlich und freiwillig versicherten Personen und deren Löhne und Gehälter — anzugeben. Enthalten die Zahlen für die Berufsgenossenschaft auch die in anderen Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter, so sind, soweit möglich, die auf diese anderen Betriebe entfallenden Personen und deren Löhne und Gehälter abzuziehen. Hierbei können, falls eine Feststellung der in den verschiedenen Betrieben beschäftigt ge- wesenen Personen und deren Löhne und Gehälter sich nicht auf Grund der Geschäftsbücher ermöglichen läßt, die Angaben schätzungsweise gemacht werden. Sollte diese Feststellung auch schätzungsweise nicht ausführbar sein, so sind die beschäftigt gewesenen Personen wie deren Löhne und Gehälter nur einmal, und zwar auf dem Fragebogen desjenigen Betriebs zu bezeichnen, bei dem die Beschäftigung vor- wiegend stattgefunden hat. In Staats- und Kommunalbetrieben sind die beschäftigt gewesenen Betriebsbeamten mit einem Gesamtdiensteinkommen bis zu 5000 .X mit zu berücksichtigen. 5. Zu Frage II. Es sind diejenigen Mengen Rohblöcke, Flußeisen-- und Flußstahlhalb- fabrikate, Schweißeisen, Schweißeisenhalbfabrikate und Abfallprodukte anzugeben, die in dem Walze, Schmiede-oder Preßwerk während des Erhebungsjahrs tatsächlich verarbeitet, nicht aber die Mengen, die im Erhebungsjahre nur bezogen, aber nicht verarbeitet worden sind. Es sind daher in Betracht zu ziehen die Vorräte, die zu Beginn des Erhebungsjahrs vorhanden gewesen und im Erhebungs- jahre verarbeitet worden sind, dagegen außer Ansatz zu lassen die Vorräte, die am Ende des Erhebungsjahrs verblieben sind. Nicht zu berücksichtigen sind diejenigen Halbfabrikate und Abfall- produkte, die in dem Walz-, Schmiede= oder Preßwerk entstanden und dort weiter verarbeitet worden sind, mitzurechnen dagegen diejenigen Halbfabrikate und Abfallprodukte, die von solchen anderen Walz-, Schmiede oder Preßwerken desselben Besitzers stammen, über die besondere Fragebogen ausgestellt werden.