— 63 — des Geestemünder Bahnhofs herlaufend. In Höhe des Verwaltungsgebäudes der Seebeck— werft überschreitet die Zollgrenze, rechtwinklig nach Osten abbiegend, ein nach dem Handels- hafen führendes Anschlußgleis der Eisenbahn und läuft dann, sogleich wieder rechtwinklig abbiegend, in nördlicher Richtung weiter bis an die von der Bahnhofsallee nach der See- beckwerft führende Fahrstraße. Von hier aus läuft sie, in einem Winkel von etwa 140 Grad in nordöstlicher Richtung abbiegend und dann sich wieder nördlich wendend, an der Ost- seite dieser Straße entlang, überschreitet dann die vorbezeichnete Straße in der Nähe des Bahnhofs und geht in nördlicher Richtung weiter bis zu der von der Bahnhofsallee nach dem Seegüterschuppen A führenden Straße, wendet sich vor dieser Straße östlich, läuft auf ihrer südlichen Seite parallel damit bis an die Bahnhofsallee und schließt sich hier an das Gitter auf der westlichen Seite dieser Allee an. Im weiteren Verlaufe verfolgt die Grenze in nördlicher Richtung dieses Gitter bis zum Hauptkanal und der Drehbrücke, geht über letztere bis zu der Baumreihe an der Köperstraße, wendet sich dann nach Westen und geht parallel mit der Nordseite des Hauptkanals bis zur Höhe des Gartens am Hafenamt in der Schleusenstraße, sich demnächst an der Westseite dieser Straße bis an die südöstliche Ecke des Gartengitters hinziehend. Von hier aus verfolgt sie die südliche, demnächst die West- seite dieses Gartens und des Hafenamtsgebäudes und die Nordseite des Gartens, wendet sich sodann östlich von den Anlagen nach dem Gebäude der Navigationsschule und läuft an dessen nach dem Vorhafen zu belegenen Front und an der Nordseite des dazu gehörigen Gartens entlang, das Gebäude und den Garten in das Zollgebiet einschließend, bis zu der von der Deichstraße zwischen der Navigationsschule und dem Fährhaus nach dem Anleger für die Nordenhamer Dampffähre führenden Fahrstraße. Sie biegt dann rechtwinklig nach der Geeste zu ab, an der Westseite dieser Fahrstraße entlang laufend, biegt etwa 6 m vor der Mündung der Fahrstraße auf den Kahndamm (Ladestraße) am Geesteufer neben dem Fährhaus in nordwestlicher Richtung ab und läuft dann, in einer Entfernung von 6m etwas nach links abbiegend, etwa 26 m in gerader Linie in westlicher Richtung neben der Ladestraße parallel mit der Geeste weiter. Dann wendet sie sich im rechten Winkel nach Norden der Geeste zu, überschreitet diese westlich von dem neuen Anleger der Weserfähre in fast gerader Linie und vereinigt sich mit der am rechten Geesteufer bestehenden Zollgrenze in Bremerhaven. Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen vom 1. Januar 1914 ab an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Badischen Finanzamt- manns Hornung der Großherzoglich Badische Finanzamtmann Klumb in Basel den Königlich Preußischen Hauptzollämtern zu Burg (Rgbz. Magdeburg), Halberstadt, Magdeburg und Stendal sowie dem Herzoglich Anhaltischen Hauptsteueramte zu Dessau als Stations- kontrolleur mit dem Wohnsitz in Magdeburg, an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Ober-Zollrevisors Schenke der Königlich Preußische Zollinspektor Patt in Aachen den Königlich Sächsischen Hauptzollämtern zu Annaberg (Erzgebirge), Chemnitz, Eibenstock, Plauen (Vogtland) und Zwickau als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Chemnitz beigeordnet worden und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Mecklenburgischen Zollinspektors Vagt der Großherzoglich Mecklenburgische Ober-Zollkontrolleur Stavenow in Schwerin dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern in Cöln am Rhein als Bureaubeamter für die Erbschaftssteuer und die Zuwachssteuer mit der Dienstbezeichnung Stationskontrolleur und mit dem Wohnsitz in Cöln am Rhein beigegeben worden.