116 3. Finanzwesen. Nachweisung von Einnahmen der Reichs-Post- und Telegraphen- sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung für die Zeit vom 1. April 1913 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1913. Einnahmen vom Beginne Im Reichshaushalts-Etat ist Bezeichnung des Rechnungsjahrs bis die Einnahme für das der zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1913 veran- Einnahmen Dezember 1913 schlagt auf M M 1 2 3 Reichs- Post- und Telegraphenverwaltung 612 573 062 842 369 000 Reichs-Eisenbahnverwaltung ... 120 469 000 153 779 000 4. Militärwesen. Bekanntmachung. In dem Verzeichnis der Vermittelungsbehörden (Anlage lI zu § 16 der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. vom 20. Juni 1907   ( Zentralblatt S. 340 ) ist bei der lfd. Nr. „2. a) Für den Bezirk des I. bayerischen Armeekorps“ anstatt „Bezirkokommando II München“ zu setzen: „Bezirks- kommando III München“. Berlin, den 15. Januar 1914. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Lewald. 5. Versicherungswesen. Bestimmungen über die Art und Höhe der Sicherheitsleistung für die an die Baugewerks-Berufsgenossen- schaften zu zahlenden Beiträge und Prämien (§§ 772ff., 820 der Reichsversicherungsordnung). Vom 8. Januar 1914. In Ausführung des § 773 der Reichsversicherungsordnung wird folgendes bestimmt: 1. Eine Sicherheit, die nach § 772 der Reichsversicherungsordnung der Baugewerks-Berufs- genossenschaft für die Zahlung der Beiträge und Prämien zu leisten ist, wird nach dem voraussicht- lichen Entgelt für die Bauarbeiter und nach einem Einheitssatze für jede angefangene halbe Mark dieses Entgelts bemessen.