— 123 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben t Reichsamt des Innern. Du betiehen durch alle VWostanstalten und Zuchhandlungen. !4m„ Jahrgang. "1 Nr. 7. Berlin, Montag, den 26. Januar 1914. Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Verlängerung der im § 13 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über einen ein- maligen außerordentlichen Wehrbeitrag für die Abgabe der Vermögenserklärung vorgesehenen Frist Seite 123 Zoll= und Steuerwesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. Januar 1914 beschlossen, die obersten Landesfinanz- behörden zu ermächtigen, die im § 13 Abs. 1 Satz 2 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag für die Abgabe der Vermögenserklärung vorgesehene Frist bis zum 15. Februar 1914 zu verlängern. Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin. 20