Rltersgrenze, icnur 1 · is zu der an die Bewerbungen zu Bezeichnung St Kreichnung der Q] Milltär- richten find, seweil Sric in der Sie Fn, die vorzugsweise anwärter usw. / den Vakanzanmeldungen Bemerkungep. ise nbahn mit Militäranwärtern usw. berücksichtigt andere Anstellungsbehörden " zu besetzen find. werden ausdrücklich bezeichnet müssen. werden. Bezeichnung der Behörde, XVII. Fürstentum Waldechk. 1 Fi · Bei der Besetzung Rhene-Diemeltal. Eisenbahn. fnd'erte füurduen preußischen Staatseisenb##n= dienst in dieser Beziehung, ins- besondere beiug- lich der Ermue- lung der Militär- anwärter usw. bestehenden Vor- schriften zur un- Mittlere, Kanzlei= und Unter- beamte. 40 Jahre. Vorstand der Rhene-Diemel. tal. Eisenbahngesellschaft in Siegen. XVIII. Fürstentum Schaumburg-Lippe. Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für die schaumburg-lippische Strecke). Mittlere, Kanzlei= und Unter. beamte. 40 Jahre. Vorstand der Rinteln-Stadt- hagener Eisenbahngesell- schaft in Rinteln. XIX. Freie und Dausestadt Lübeck. 1. Eutin - Lübecker Eisenbahn (be- * Eisenbahnassistenten, Eisen. 35 Jahre. Direktion der Eutin-Lübecker wendung zu bringen. Bei der Besetzung soll bei gleicher Befähigung der Bewerder inner- halb des Sraats. gebtets von Schaumburg- Lippe den Stellen- anwärtern mit schaumburg- Iivotscher Staatsangehörig= keit vor allen Übrigen der Vor- zug hegeben wer- den. Nach einer Verein- züglich des im lübeckischen Gebiete!#ahngehilfen, Bahnhofs= Eisenbahngesellschaft inorung mit rer stationierten Personals). berzeeher Schaffner, Bahn- Lübeck. Stekkeres⅜⅝ steigschaffner, eichen. Reglerung vem wärter, Bahnwärter, * ue 1, Lokomotivputzer, Zug- neten Stellen in führer, Packmeister. eine Bekannt- machungdes Greß. herzoglich Olden- burgischen Staats- ministeriums mit aufgenommen. *) Zmr Hälfte der Mültäranwär-. tern vorbebalt#en. Die Stellen der Fahnhoofeuan sleher, Zugführer und Packmeister find nur im Wege des Aufrückens und der Beförde- rung zu erreichen. Das Aufrücken und die Befäörde- rung erfolgt ohne Borzug der Mtli- täranwärter unter Berücksichti- gung des Dienst- alters, der Fädig- keiten und Sei- stungen aller in dem betreffenden Dienstzweig an- estellten oder be- Hchäftiguen Be- amten.