— 234 — b) wenn ferner für diese Personen die Arbeitgeber der Ruhegehaltskasse für die Kommunal— beamten des Regierungsbezirkes Wiesbaden und der Witwen- und Waisenkasse für diese Beamten angeschlossen sind, oder ihnen für diese Personen der Beitritt zu den genannten Kassen noch gestattet wird; 2. Personen, denen auf Grund früherer Beschäftigung bei den in Nr. 1 bezeichneten Verbänden oder Körperschasten, Schulen oder Anstalten Ruhegeld, Wartegeld oder ähnliche Bezüge im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den Sätzen der ersten Lohnklasse bewilligt sind und daneben eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenfürsorge (§ 1234) gewährleistet ist, wenn a) ihre Befreiung von dem Arbeitgeber beantragt ist, b) den Arbeitgebern ein Anspruch auf Zahlung des Ruhegeldes oder der diesem glelch- stehenden Bezügee und ein Anspruch auf die zur Erfüllung der Anwartschaft auf Hinterbliebenenfürsorge erforderlichen Leistungen gegenüber den unter Nr. 1 genannten Kassen zusteht. Berlin, den 21. März 1914. Der Reichskanzler. "6% Im Auftrage: Caspar. 6. Zoll-- und Steuer wesen. Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 5. März 1914 beschlossen, anzuerkennen, daß die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen fflr die Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs: 1. mit folgenden ausländischen Waren: unreifen, getrockneten Erbsen und Speisebohnen (Tarifnummer 37), Arrowroot, Sago, Tapioka (Tarifnummer 175), Fleischertrak (Tarifnummer 113); 2. mit poliertem Reis und Reismehl (Tarifnummern 163 und 162), die im Inland im zollfreien Veredelungsverkehre hergestellt sind; 3. mit Müllereierzeugnissen aus Getreide und Hülsenfrüchten (Larifnummern 162, 161, 165), gegen Einfuhrschein in ein Zollverschlußlager aufgenommen; 4. mit Kakaopulver (Tarifnummer 203), gegen Vergütung des Kakaozolls in ein goll- verschlußlager ausgenommen, zur Herstellung von Müllereierzeugnissen der Tarifnummern 162, 164 und 165 und Erzeugnissen der TLarifnummer 175; Gemischen aus vorstehend aufgeführten Waren allein oder mi Maltose, Kakaopulver (Tarifnummern 162 bis 165, 175, 177, 204); Suppenmasse Tarisämmer 113); Backwerk, Teigwaren und Oblaten der Tarifnummern 198 is 201.