Anlage E). Zivilversorgungsschein. Dem (Vor-- und Familienname, letzte Stellung in einem der Schutzgebiete) ist gegenwärtiger Zivilversorgungs- schein nach einer aktiven Militärdienstzeit von. .. Jahren Tagen, einer weiteren Dienstzeit bei der Zivilverwaltung in den Schutzgebieten (Polizei-, Grenz-, Zollaussichts-, Stations-, Erpeditions= oder Sanitätsdienst)t o0o0o0 .. - mithin nach einer Gesamtdienstzeit von erteilt worden. Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienst bei den Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten und den Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsange hörigkeit er seit 2 Jahren besitzt, nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. Der Inhaber bezieht eine Pension von M Pf. monatlich. N. N., den ten 19 (Stempel.) (Behörde, die über den Anspruch auf den Zuuu- versorgungsschein entschieden hat.) Alter: Jahre. (Nr. des Zivilversorgungsscheins.) *) Die oben erwähnte Dienstzeit bei der Zivilverwaltung in den Schutzgebieten wird der altiven Militaͤr- dienstzeit gleicherachtet. Bei einer Gesamtdienstzeil von mindestens 8 Jahren ist daher der Zivilversorgungsschein mit rotem Umschlag zuständig. Im übrigen siehe die Fußnote auf Anlage A.