— 303 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XIIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Mai 1914. Nr. 26. halt: 1. . - 5. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des ersten Nachtrags 7 hal Knmnsülasmeler E nchlism u kur karnali # zur „Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unter- Seite 303 6 Lcpeidungent alen aer *51/ "r sng eine if 815 2. Fi : 3 ʒ. Zoll- und Steuerwesen: ulassung eines zollfreien —ts bis zum Schlusse des Monats April 1914 304 Paraffin Aund mit, busiinbisehem Perassn.. 022 ewichtsermitteln e 3. — — Nachträge zu den Mustersatzungen unterliegenden S#chms AAA&N„ 515 für Kran enkassen 305 7. Statistik: Statistische Aufnahmen der Vorräte von 1. Maß- und Gewichtswesen: Zulassung von Systemen Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei. 316 von Elektrizitätszählern zur amtlichen Beglaubigung 8. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 314 Reichsgebiete.. ....... * 1. Konfulatwesen. Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Smyrna beschäftigten Kanzlerdragoman Schmidt ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Tientsin beschäftigten Vizekonsul Limmer ist auf Grund des 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- angehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vor- zunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem türkischen Konsul in Mannheim, August Reiser, ist namens des Reichs das Exequatur er- teilt worden.