— 346 — stempelung von Spielkarten, die vom Ausland eingehen; Abgabenerhebung und Abstempelung für inländische Aktien, Anteilscheine, Renten und Schuldverschreibungen, Lotterielose und Personenfahr- karten, Vordrucke zu Schiffsfrachturkunden, Erlaubniskarten für inländische Kraftfahrzeuge, Erlaubnis= karten für ausländische Besitzer von Kraftfahrzeugen; Ausfertigung und Erledigung von Ubergangs- scheinen für Bier und Branntwein; Erledigung von Ubergangsscheinen über Spielkarten aus dem freien Verkehre Luxemburgs und der Gemeinde Jungholz. In Hänigsen im Bezirke des Hauptzollamts Celle ist ein Salzsteueramt II mit der Bezeichnung „Salzsteueramt II Hänigsen“ errichtet worden. Ihm ist die Befugnis zur Ausfertigung von Begleit- scheinen I und II über inländisches Salz unter Einzel- und Raumverschluß beigelegt. Die mit dem Hauptzollamt Nordhausen verbundene Zuckersteuerstelle ist aufgehoben worden. Das Zollamt 1 Lautenburg im Bezirke des Hauptzollamts Strasburg i. Westpr. ist in ein Zollamt II umgewandelt worden. Die Zollämter I Gütersloh und Wiedenbrück (bisher zum Hauptzollamt Minden gehörig) und das Zollamt II Büren (bisher zum Hauptzollamt Lippstadt gehörig) sind dem Hauptzollamt Lemgo zugewiesen worden. Ihre Bezeichnung haben geändert: das Walarn I Hamm im Bezirke des Hauptzollamts Dortmund in Zollamt 1 Hamm estf.); das Zollamt 1 und die Zuckersteuerstelle „Oschersleben“ im Bezirke des Hauptzollamts Halberstadt in „Oschersleben (Bode)“; das Zollamt 1 „Pyrmont“ im Bezirke des Hauptzollamts Lemgo in „Bad Pyrmont"; das Zollamt 1 und das Salzsteueramt I „Salzuflen“ im Bezirke des Hauptzollamts Lemgo in „Bad Salzuflen“; das Zollamt II „S'Heerenbergerbrücke“ im Bezirke des Hauptzollamts Emmerich in „Heerenbergerbrücke“; das Zollamt II „Strasburg U. / M.“ im Bezirke des Hauptzollamts Prenzlau in „Stras- burg (Uckermark)"“. Erteilt: den Zollämtern II Arolsen und Bad Wildungen im Bezirke des Hauptzollamts Lippstadt die Befugnis zur Erledigung von Verzeichnissen über Reisegepäck (E. S.O. § 22); dem Salzsteueramt I Bad Oeynhausen im Bezirke des Hauptzollamts Minden die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über Reisegerät und damit eingehende zollpflichtige Gegenstände; dem Hauptzollamt Düsseldorf-Hubertus die Befugnis zur Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Branntwein; dem Zollamt 1 Fürstenwalde im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. O. die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Aceton, Keton und Acetonöle, die die Firma Chemische Werke Fürstenwalde, Dr. B. Hecker & W. Zeidler G. m. b. H. in Fürstenwalde, und über Maschinen- teile aus nicht schmiedbarem Eisenguß, Eisenblech, Eisendraht, Maschinenteile aus schmiedbarem Eisen, Bojen, Dampf= und andere Kessel und Waren der Tarif-Nr. 804 und 805, die die Firma Julius Pintsch A. G. daselbst im Veredelungsverkehr ausführt; dem Zollamt II Grottkau im Bezirke des Hauptzollamts Oppeln die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter; dem Zollamt I Guben im Bezirke des Hauptzollamts Cottbus die unbeschränkte Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln; dem Zollamt lI Hannover Weidendamm die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Warer bei Ausfuhr gegen Abgabenvergütung; dem Zollamt 1 Herford im Bezirke des Hauptzollamts Minden die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und von Begleitzetteln über Reisegerät; dem Zollamt II Hoirup im Bezirke des Hauptzollamts Hadersleben die Befugnis zur Ab- fertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; dem Zollamt 1 Leibitsch im Bezirke des Hauptzollamts Thorn die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über Sendungen, die zum Ausgang nach Rußland bestimmt sind, und über Getreide- sendungen für die Leibitscher Mühle;