— 447 — 4. Zoll- und Steuerwesen. Bekanntmachung, betreffend Rabatt bei Verzollungen oder Versteuerungen aus Niederlagen. — Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 2. August d.]Is. beschlossen: Wird wegen des Kriegszustandes aus Gründen der Sicherheit eine öffentliche Niederlage geräumt oder ein privates Zoll= oder Steuerlager aufgehoben, so ist bei Verzollungen oder Versteuerungen, die aus diesem Anlaß vorgenommen werden, den Ab- gabepflichtigen, sofern sie die Abgaben bar entrichten, ein Rabatt von 10 vom Hundert des Abgabebetrags zu gewähren. Berlin, den 2. August 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Kühn. Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin. - 76*