i 2. der K Auf Grund des Arti 3 öni 0 bedarf es flagge führen darf. ei ner vom R ei chs stempelabgaben, die ie Zuwachssteuer, enstbezeichnung Stati Zoll— 0 — für die Erbschaftssteuer in M glich Preußische Oberzollsekret mächtigten für die Erbschaftss onskontrolleur und m 1. der Königlich Preußische Oberzollsekretä ü ünchen beigegeben und den K öni uwachssteuer, d ä i rats für Zoll- und Steuerwesen vom 1. Juli 1914 ab Flagge am Flaggenstock nach dem beigegebenen Muster. kel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes- Die Jachtflagge entspricht der Reichsflagge mit dem Abzeichen in der linken Hälfte der i Bescheinigung, die durch den Vorstand des Verbandes einzuholen r Sperl teuer zu Hamburg als e Erbschaftsst ing t dem Wohns i i i nchen als Bureaubeamter f * 33 “mv: “u“t“st# 4 .. ...ôJ9 535 ((J(IJIJ(COÜQ ô “*“ ô5 .((*#q6 * . XXONONXXNHXOX . XWOXOKH XxxxMxvxxxx. xxxxxxsxxxxx * * Reichsstempelabgaben als Stationskontrolleur beigeordnet worden. dem Stempelamte zu Nürnberg hinsichtlich der Ausübung der Reichsaufsicht über die glich Bayerischen Rentämtern und Kreiskassen sowie — — 44 — (q( *½# 3 m35A –— 3 unund Steuerwesen. — — — 5 5 F““.“G6 — W 6G6 ** W* 7%5 “ * . é-5 W — 72 — * — —— m % .. — —— 7 ½ z2 . — — — — —— euer und den Wehrbeitr n Magdeburg dem R r Schaper in Berlin dem Reichsbevoll ü n Hamburg beigegeben worden ag mit der Bureaubeamter für di ei e Reichs chsbevoll- ie Erbschaftssteuer und den Wehrbeitrag mit dem Wohhnsitz in r die Reichsstempelabgaben, mächtigten 452 1 st. 2. Marine und Schiffahrt. Marineamt ausgestellten, auf das Fahrzeug und seinen Besitzer lautenden Durch Allerhöchsten Erlaß vom 1. Juli 1914 ist genehmigt worden, daß der Deutsche Segler-Verband auf den ihm und seinen Mitgliedern gehörenden seegehenden Jachten ein Abzeichen in der National- Zur Führung der mit diesem Abzeichen versehenen Nationalflagge (Jachtflagge)