— 515 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu bekiehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. September 1914. Nr. 49. Inhalt: 1. Konsulatwesen: Crmächügungen zur Vor- Königlich Sächsischen und der Königlich Württem- – " bergischen Militärverwalng 516 zain on Zivilstand shandlungen . .Egeqikea«5utks 3. M Misstärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärgt- licher Zeugnisse über die Tauglichkeit von militär- 2. Justizwesen: Nachweisungen der zur Vertrelung des pflichtigen Deutschen in Norwegen 523 Militärfiskus bei Pfändung des Diensteinkommens von Desgl. in Südameriicaa 523 Militärpersonen usw. berufenen Militärbehörden usw. 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem im Geschäftsbereiche der Königlich Bayerischen, der Reichsgebeee 524 1. Kon sulatwesen. Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Genua beschäftigten Vizekonsul Wolff ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des General. konsuls ürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heiraten zu beurkunden. Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Mailand beschäftigten Vizekonsul Grafen Waldbott von Bassenheim ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vor- zunehmen und diese Heiraten zu beurkunden. Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Rom beauftragten Kanzler Pankow ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heiraten zu beurkunden. Dem Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin, Julius G. Lay ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 89