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        <title>Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914.</title>
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            <idno>cbl_1914</idno>
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        Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

Zweiundvierzigster  Jahrgang.

1914.

Berlin.
Carl  Heymanns  Verlag.
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        Inhaltsverzeichnis.

Allgemeine  Verwaltungssachen  Seite  62,  115,  179,  339,  345,  364,  379,  432,  460,  469,  619.

Auswanderungswesen  Seite  244.

Bankwesen  Seite  60,  138,  206,  242,  268,  336,  368,  458,  510,  546,  582.

Eisenbahnwesen  Seite  352.

Finanzwesen  Seite  116,  126,  172,  184,  228,  248,  258,  294,  304,  332,  338,  344,  352,  438,  442,  445,  449,  468,
512,  529,  576.

Handels-  und  Gewerbewesen  Seite  472,  525,  605,  623.

Justizwesen  Seite  174,  217,  249,  513,  515.

Konsulatwesen  Seite  1,  5,  59,  113  125,  137,  171,  183,  201,  205,  227,  231,  237,  241,  247,  257,  263,  267,  289,
298,  303,  331,  335,  348,  351,  361,  367,  431,  437,  441,  451,  457,  467,  509,  515,  529,  545,  571,  575,  581,  604,  623.

Marine  und  Schiffahrt  Seite  132,  232,  258,  282,  294,  315,  437,  452,  460.

Maß-  und  Gewichtswesen  Seite  232,  270,  314,  434,  443,  471,  533,  575,  576.

Medizinal-  und  Veterinärwesen  Seite  3,  232,  354,  446,  461,  527,  551,  621.

Militärwesen  Seite  116,  129,  140,  141,  184,  202,  220,  228,  238,  249,  282,  352,  358,  370,  446,  523,  577,  584,  624.

Polizeiwesen  Seite  2,  6,  64,  120,  128,  135,  140,  180,  200,  203,  224,  230,  236,  238,  245,  255,  260,  265,  286,
290,  301,  330,  334,  339,  349,  357,  364,  379,  435,  439,  443,  458,  462,  469,  507,  514,  524,  527,  531,  538,  549,
570,  579,  604,  622.

Post-  und  Telegraphenwesen  Seite  208,  235,  264,  460,  505,  512,  530,  534,  555,  607,  625.

Statistik  Seite  179,  220,  270,  316,  541,  557.

Versicherungswesen  Seite  65,  116,  178,  217,  233,  290,  305,  333,  353,  362,  363,  438,  548,  572,  578,  584,  609,  620.

Zoll-  und  Steuerwesen  Seite  2,  6,  9,  62,  118,  123,  127,  132,  140,  179,  181,  184,  202,  220,  234,  244,  258,
282,  289,  294,  315,  333,  338,  341,  345,  354,  359,  364,  371,  381,  439,  447,  452,  455,  462,  465,  504,  506,
531,  534,  538,  552,  556,  571,  578,  587,  588,  603,  621.
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        Sachregister.

A.

Abgabe.  Stundung  der  A.,  die  aus  Tarifnummer  3  des
Reichsstempelgesetzes  für  bei  einer  Darlehnskasse  zur  Erlangung
  von  Darlehen  zu  verpfändende  Renten-  oder
Schuldverschreibungen  zu  entrichten  ist  576.

Ärzte.  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse
über  die  Tauglichkeit  von  militärpflichtigen  Deutschen  in
Nizza  und  im  Fürstentum  Monaco  202.

—  desgl.  in  Spanien  und  Portugal  228.

—  desgl.  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  Canada,
Mexico,  Mittelamerika  und  Westindien  238.

—  desgl.  in  Norwegen  523.

—  desgl.  in  Südamerika  523.

—  Erlöschen  von  Ermächtigungen  desgl.  in  Spanien  und
Portugal  228.

Amtliche  Liste  der  deutschen  Seeschiffe  usw.  s.  u.  Seeschiffe.

Anbaunachrichten  s.  u.  Saatenstandsnachrichten.

Anleitung  für  die  Zollabfertigung.  Änderung  der
A.  f.  d.  Z.  s.  u.  Zollabfertigung.

Anstalten,  wissenschaftliche.  Veränderungen  in  dem  Stande
der  zur  Ausstellung  von  Untersuchungszeugnissen  für  Wein,
Traubenmost  und  Traubenmaische  ermächtigten  ausländischen
  Fachchemiker  und  wissenschaftlichen  A.  6,  372.

—  Veränderung  in  dem  Verzeichnis  der  in  Italien,  Frankreich
  und  Österreich-Ungarn  im  Einvernehmen  mit  der
Reichsverwaltung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
chemische  Untersuchung  von  Baumöl  ermächtigten  wissenschaftlichen
  A.  oder  Fachchemiker  244.

Nachtrag  zu  dem  Verzeichnis  der  im  Ausland  zur  Ausstellung
  von  Zeugnissen  über  die  chemische  Untersuchung
von  zollbegünstigten  Gerbstoffauszügen  ermächtigten  wissenschaftlichen
  oder  Fachanstalten  244.

—  I.  a.  Fachchemiker.

—  Berichtigung  372.

Anstellungsbehörden,  -grundsätze  s.  u.  Militäranwärter.

Approbation  als  Arzt.  Ermächtigung  zur  sofortigen  Erteilung
  der  A.  a.  A.  446.

 

Arrowroot.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs

mit  A.  usw.  234.

Arzneitaxe  s.  u.  Deutsche  A.

Arzt.  Ermächtigung  zur  sofortigen  Erteilung  der  Approbation
als  A.  446.

Aschendorf.  Aufhebung  der  Zollvergünstigung  für  die
Grenzstrecke  des  Kreises  A.  348.

Ausgleichszölle.  Festsetzung  von  seitens  der  Vertragsstaaten
  zu  erhebenden  A.  für  die  Einfuhr  von  Zucker  aus
Italien  127.

Ausweisungen  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Adler  s.  Dembowitz.  Appelt,  Adolf  255.
Andersen  266.  —,  Josef  440.

Antl,  Franz  463.  Aszterbaum  570.
—,  Johann  334.  Avondo  439.

Babczyk  (fälschlich  Hojatzki,
Hojnacki,  Hojnatzki)  64.

Badowski  527.

Baldermann,  Marie  6.

Barth  440.

Bartl  266.

Bauer  443.

Baweck  570.

Becher  140.

Benedetti  120.

Bengtson  135.

Berner  260.

Bertelsen,  verurteilt  unter
dem  Namen  Jensen,  622.

Besucha  409.

Bezonska  301.

Bialbrzecki  266.

Bittner  349.

Bodenstein  570.

Bodera  203.

Böhm,  Heinrich  245.

—,  Josef  301.

Brand,  Mathilde  540.

Brandl  380.

Breier,  Johanna  (fälschlich
Schiller)  255.

Breiner  440.

Brocinerie  470.

Brodin  180.

Broseiner  470.

Brunner  357.

Bühler  357.

Bugner  266.

Burghardt  s.  Sperlich.

Burianski  2.

Burtak  245.

Cagnata  507.
Caszier  286.
Chatelain  570.
Chovet  334.
Cibien  239.

Cilsak  (Cilsack)  349.
Claveaux  286.

de  Crinis  435.
Cuckovic  203.

David  339.

Deinega  291.

Dembowitz,  Abraham
(fälschlich  Weinberg)  225.

—.  Osse  Wolf  (fälschlich
Adler)  225.

Dittert  225.

Dittrich  200.

Dobiasch  (fälschlich  Heinel)
239.

Dörner  538.
Doroniuk  301.
Dub  579.
Dumont  225.
Dusa  514.
Duzik  349.

Edelmann  180.
Effersdorf  6.

Ehmig  538.
Ehrenberger  380.
Eibeck  435.

Eicher,  Theresia  203.
Eidenberger  203.
Eiselt  307.
Englender,  Else  Szerin  330.
Erb  200.

Estl  200.

Farini  444.
Faulhaber  365.
Fedoruk  245.
Felbinger  291.
Feldbaum  290.
Felder  340.
Ferbu  266.
Ferrari  622.
Ferroud-Platet  203.
Fieber  120.
Finkelstein  444.
Fischer,  Johann  349.
—,  Mathias  200.
,  Wilhelm  339.
Fischler  470.
Flügel  357.
Focke  7.
Foulhioux  570.
Franciszak  453.
Franner  120.
Freidel  340.
Freund  524.
Friedl  301.
Frint  365.

Fritz  301.

Fronek  120.
Frühwirth  304.
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        VI

Gaipl  538.

Gebauer  135.

Genyk,  Rozia  (Rosa)  180.

Gerepka  514.

Gerhardt  435.

Geydon  380.

Göthl  357.

Golasovsky  (Goloschovski)
538.

Goldschatz  230.

Goldstein  200.

Golec  340.

Goles  330.

Gollowitz  225.
Goloschovski  s.  Golasovsky.
Gomolka  604.
Gontaszewski  180.
Gorce  349.

Grämer  357.

Grieshofer,  Auguste  128.
Grochowalski  339.
Großmann  s.  Wolpe.
Gruyls  340.

Guden  121.

Gutwald  203.

Haas  2.

Hackelberger  135.

Hainbuchner  260.

Halvoet  340.

Hampl,  Maria  (Hamplova
Ryvola)  435.

Hauer,  Auguste  (auch  Wagner,
  Marie)  618.

—,  Raimund  (auch  Adam
Werner)  618.

Havlik  435.

Heinel  s.  Dobiasch.

Hellmann  507.

Herrmann,  Kreszenz  239.

Hockauf  301.

Hodonicki  604.

Höllerl  508.

Hojatzki,  Hojnacki,  Hoinatzki
s.  Babczyk.

Holub,  Elias  135.

—,  Johann  135.

Honzik  340.

Horak  266.

Hümbeli  230.

Hundt  527.

Hyna  463.

Iranyi  s.  Jritz.

Iritz  (fälschlich  Jranyi)  470.
Irkowsky  330.

Iwanoszack  514.

Jalras  365.

Janes  (Jahnes)  245.
Janni  245.

Jansche  266.

Jan  van  t'Veen  s.  t'Veen.
Jensen  s.  Bertelsen.
Jetmar  330.

Jodlowice  514.
Jovanowic  239.
Jürmus  s.  Ruta.
Jung,  Emma  236.
Juszczak  121.

Kanzlik  (Kanzliaz)  349.

Karel  236.

Karras  444.

Karwatzki  s.  Rogowski.

Kauer  340.

Keller,  Elisabeth  7.

Kesmann  287.

Ketzer  236.

Kleewein  453.

Kleinberger  245.

Kleinschek  463.

Kleint  (auch  Klimt)  120.

Klier  340.

Klimt  s.  Kleint.

Klisz  (Klisch)  440.

Knorre  120.

Koblischek  334.

Kockowski  330.

Kocwa  358.

Kolda  579.

Kopaniecki  440.

Kotyza  539.

Kovacz  444.

Krainer  255.

Kräl  453.

Krbecek  440.

Kreici  340.

Kreutzmann  236.

Krewe  225.

Krois  239.

Kubik  225.

Kubu  239.

Kuczera  463.

Kühnel,  Emil  334.

—,  Johann  527.

Kumor  339.

Kuniewicz  (fälschlich
Smietanski)  180.

Kupferstein  462.

Kupniewski  (Kupnewsky)
290.

Kvécha  260.

Lahodny  266.
Lascheck  514.
Lasebnicek  622.
Legut  203.

Leidl  260.

Lelsz  435.

Letka  s.  Lotka.
Letzel  200.
Leubner  349.
Lewandowski  64.
Liebald  136.
Ligabue  180.
Lorenz  330.
Lotka  (Letka)  439.
Luty  7.

 

Mach  291.  "
Mohandle  s.  Wünsche.
Malik  453.
Manfreda  508.
Marton  604.
Mascagni  524.
Maschkiwitzan  230.
Maslowski  260.
Mateika  330.
Matloch  514.
Mattausch  435.
Matzinger  230.
Maurer  239.

Mayr  549.

Meroth  579.
Merunka  340.
Micek  330.
Michaeli  120.
Micheli  514.
Mohandle  s.  Wünsche.
Moritz  463.

Moser  238.

Moulin  136.
Mousel  128.
Müller,  Anton  440.
de  Münck  225.

Nedvidek  435.
Neumann  255.
Niedwitz  604.

Nigrin  s.  Nygryn.
Nuissel  64.

Nygryn  (Nigrin)  444.

Offenberger  531.
Opl  301.
Oresi  239.

Ovcar-Ilyerek  s.  Owczarz.

Owczarz  (auch  Ovcar-Ilyerek)
  200.

Pache  245.
Papulak  7.

Paraik  453.
Paulsen  334.
Papvlasek  463.
Pecek  266.
Pedersen  203.
Peinelt,  Adelheid  136.
Peschke  508.

Peter  527.
Petersen  334.
Pezzei  364.
Pfeiffer  245.
Piatek  245.
Piechowitz,  Andreas  532.
—,  Johann  532.
Pikul  340.

Pilz  203.

Pitzl  136.

Pleikner  380.

van  der  Ploeg  453.

Ploner  453.

Ploy,  Maria  128.

Polanka  539.

Popalla  334.

Pozgaj,  Ignatz  618.

—,  Mijo  618.

Preißler  358.

Prekub  433.

Prinz  203.

Probischau  s.  Propischtschau.

Probiszau  s.  Propischtschau.

Prohaska,  Mathilde  Anna
549.

Proneg  245.

Propischtschau  (Probiszau,
Probischau)  245.

Proschofsky  239.

Puschmann,  Maria  539.

Rabas  549.
Radwanski  136.
Reinders  570.
Resch  618.

Ressel  204.

Resteli  230.
Richter,  Josef  435.
—,  Karl  266.

—,  Rudolf  230.
—,  Samuel  514.
Rieger  440.

Ring  334.
Rippaus  357.
Riva  260.

Rivola  266.

Rödig  287.
Rogowski  (Karwatzki)  439.
Rosenfeld  622.
Rothmeier  260.
Rouleau  287.
Rudolf  236.
Ruffer  444.
Rustler  579.

Ruß  225.

Ruta  (fälschlich  Jürmus)  204.
Rutkowski  339.
Ruzicka  2.

Ryvola  s.  Hampl.

Sablik  301.

Sachs  444.

Sailler-Caillot  440.

Salamon  (Salomon)  463.

Schaffenrath  579.  

Schallmeiner,  Leopoldine
136.

Schatzl  200.

Scheffel  539.

Scheib  236.

Schiller,  Anna  s.  Breier.

Schima  379.

Schindelek  261.

Schneier  136.

Schöller  349.
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        Schöpf  604.

Scholz  261.

Schwägerl  230.

Schweizer  266.

Semenyszyn  (Szemenezck) 121.

Serafin  549.

Serbo  261.

Serpi  508.

Sertic  120.

Seywert  238.

Sicpl  180.

Skala  340.

Skaläk  332.

Slavicek  440.

Slavik  230.

Slot  128.

Slywka  334.

Smicua  s.  Smykula.

Smietanski  s.  Kuniewicz.

Smykula  (Smicnua)  224.

Sodszus  238.

Soltysiak  380.

Sperlich,  Hulda  (auch  genannt
  Burghardt)  349.

Spezylak  (Spyzellok)  508.

Spiegel,  Maria  (Spiegl)  261.

Spiritus  453.

Spyzellok  s.  Spezylak.

Start  334.

Stein  469.

Steinbach,  Heinrich  121.

—,  Maria  121.

Steiner  225.

Steinlechner  330.

Stern  225.

Stieber  225.

Stieglbauer  349.

Stiles  (Stilz)  463.

Stockbauer  340.

Stöger  463.

Stöttner  287.

Stolpe  128.

Streda  622.

Strzeleski  245.

Subrzuski  (Subrzuzki)  439.

Syz  260.

Szemenezck  s.  Semenyszyn.

Telega  261.

Theumer  230.

Timosspolski (Tomaschpolsli)
 291.  

Tomaschpolski  s.
 Timoszpolski.

Topolewski,  Marianna  290.

Towatniczky  239.

Trala  287.

Tropschug  301.

Trüssel  261.

Tschöck  236.

Turek  236.



Zurücknahme  der  Ausweisung:

Loreth  180.

Urbanek  524.
Ustupsky  589.

van  t'Veen  7.

Velte,  Augustine  334.
Verbrügge  570.
Verheek  622.
Versteegen  340.
Vetter  204.

Vick  (Vik,  Wika,  Wicka)  334.
Viertel,  Emma  236.
Vietz  453.

Voborsky  604.

Brba,  Joseph  121.
—,  Maria  121.

Wachtschütz  287.

Wagner,  Ignatz  549.

—,  Marie  s.  Hauer.

—,  Richard  239.

Walch  265.

Walenski  286.

Wallisch  301.

Walter  255.

Weber  7.

Weinberg  s.  Dembowitz.

Weis  226.

Weißböck  570.

Weißengruber  287.

Welschmidt,  Anna  358.

Wenzel,  Helene  Klara  265.

Weprik  524.

Werffeli  204.

Werner,  Adam  s.  Hauer.

Wernli  140.

Weyen  180.

Wieringa  226.

Wika,  Wieka  s.  Vick.

Wilhelm  7.

Willemsen  301.

Willing  340.

Winkler,  Edmund  508.

—  Rudolf  340.

Wölflick  236.

Wojciak  527.

Wolf  226.

Wolpe,  genannt  Großmann
453.

Wünsche(fälschlich  Mohandle)
230.

Wyleta  128.

Wynhof  340.
Wysocki  444.

 

                        

 

Zdarsky  463.
Zeidler,  Maria  463.
Zitek  291.

Zwager  570.

Zweili  453.

Zwicker,  Aloisia  570.

 

Wagner  508.

v

Berichtigung:
Fiala  64  statt  Menschikoff
(Zentralbl.  f.  1907  S.  38).
Gaßner  s.  Schaber.
Menschikoff  s.  Fiala.
Romanow  204  (Zentralbl.  f.
1909  S.  751).

Schaber  226  statt  Gaßner
(Zentralbl.  f.  1911  S.  522).
Veysselier,  Heinrich  514  statt
Veysselier,  Peter  Louis
(Zentralbl.  f.  1913  S.  690).

B.

Backwerk,  gewöhnliches,  s.  u.  Müllereierzeugnisse,  Zollvergünstigung.



Baugewerks-Berufsgenossenschaften  s.  u.  Beiträge.

Baumöl,  Untersuchung  von,  s.  u.  Anstalten,  wissenschaftliche.

Baumwollengarn.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
  mit  inländischen  Perlen  sowie  mit  inländischem
B.  im  sächsisch-böhmischen  Grenzgebiete  354.

Baumwollgarn.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
  mit  ausländischem  rohen  eindrähtigen  sowie  zweioder
  mehrdrähtigem,  einmal  gezwirntem  B.  2.

Behörden.  Nachweisung  der  zur  Vertretung  des  Reichs-(Militär-)
  Fiskus  als  Drittschuldner  bei  Pfändung  des
Diensteinkommens  sowie  der  Pensionen  von  Offizieren  und
von  Beamten  berufenen  B.  f.  u.  Pfändung.

Beiträge.  Bestimmungen  über  die  Art  und  Höhe  der  Sicherheitsleistung
  für  die  an  die  Baugewerks-Berufsgenossenschaften
  zu  zahlenden  B.  und  Prämien  116.

Berichtigung  3,  173,  202,  372,  462.

Berufsgenossenschaften.  Baugewerks-B.  s.  u.  Beiträge.

Bohlen  aus  Bongossiholz.  Zulassung  eines  zollfreien
Veredelungsverkehrs  mit  ausländischen  B.  a.  B.  364.

Branntwein.  Herabsetzung  des  Vergütungssatzes  für  vergällten
  B.  341.

Brennereiordnung.  Änderungen  und  Ergänzungen  der  B.

381.

Briefe  mit  Zustellungsurkunde  s.  u.  Zustellungsurkunde.

Buch.  Erscheinen  des  B.  „Die  Rechtsprechung  des  Kaiserlichen
  Disziplinarhofs“  62.

Bundesamt  für  das  Heimatwesen.
 Änderungen des Geschäftsregulativs  des  B.  f.  d.  H.  469.

C.

  

Canada  s.  u.  Arzte.

D.

Damenleibwäsche.  Herstellung  von  D.
mit Madeirastickerei  s.  u.  Putzwaren.

Darlehen.  Stundung  der  Abgabe,  die  aus  Tarifnummer  3
des  Reichsstempelgesetzes  für  bei  einer  Darlehnskasse  zur
Erlangung  von  D.  zu  verpfändende  Renten-  oder  Schuldverschreibungen
  zu  entrichten  ist  576.

Darlehnskassen.  Errichtung  von  D.  449.

Darlehnskassenscheine.  Bestimmungen  über  die  Einlösung
  beschädigter  sowie  über  die  Vernichtung  nicht  mehr
umlaufsfähiger  und  die  Behandlung  nachgemachter  D.  616.

Deutsche  Arzneitaxe.  Berichtigung  von  Druckfehlern  in
der  Preisliste  der  Arzneimittel  der  D.  A.  1914  3.

—  Ankündigung  des  Erscheinens  eines  Nachtrags  zur  D.  A.
1914  621.

„Die  Muskete“  s.  u.  Druckschriften.

Disziplinarhof,  Kaiserlicher,  s.  u.  Rechtsprechung.

Druckschriften.  Erstreckung  des  Verbots  der  ferneren  Verbreitung
  auch  auf  die  unter  der  Aufschrift  „Le  Regiment“
zur  Ausgabe  gelangenden  Nummern  der  in  Paris  erscheinenden
  periodischen  Druckschrist  „La  Vie  en  Culotte
Rouge“  115.
        <pb n="8" />
        VIII

Druckschriften.)

—  Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  in  Wien  erscheinenden
periodischen  Druckschrift  „Die  Muskete“  179.

—  desgl.  „Wiener  kleines  Witzblatt“  339.

—  desgl.  der  in  Lemberg  erscheinenden  periodischen  Druckschrift
  „Slowo  Polskie“  345.

E.
Einfuhr,  zollfreie,  von  Fleisch  s.  u.  Fleischeinfuhr.
—  von  Müllereierzeugnissen  und  gewöhnlichem  Backwerk  s.  u.
Müllereierzeugnisse  und  gewöhnliches  Backwerk.
Einkommen,  Pfändung  desselben,  s.  u.  Pfändung.
Einlaß=  und  Untersuchungsstellen.  Änderung  des  Verzeichnisses
  der  E.  u.  U.  für  das  in  das  Zollinland  eingehende
  Fleisch  527.
Einnahmen.  Nachweisung  von  E.  der  Reichs-Post=  und
Telegrapher=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung  für
die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum  Schlusse  des  Monats
Dezember  1913:  116,  Januar  1914:  173,  Februar  1914:
228,  März  1014:  258,  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis
zum  Schlusse  des  Monats  April  1914:  294,  für  das  Rechnungsjahr
  1913:  338,  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis
zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1914:  352,  Juni  438,  Juli
512.

Ubersicht  der  E.  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für
die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum  Schlusse  des  Monats
Dezember  10913:  126,  Januar  1914:  172,  Februar  1914:
229,  März  1914:  248,  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis
zum  Schlusse  des  Monats  April  1914:  304,  für  das  Rechnungsjahr
  1913:  332,  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis
zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1914:  344,  Juni  442,  Juli
468.

—  Fortfall  der  Veröffentlichung  der  Übersichten  der  E.  an
Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  529.

Eisenwaren.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
mit  inländischen  E.  556.

Elektrizitätszähler.  Zulassung  von  Arten,  Formen  und
Systemen  von  E.  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen
Prüfämter  232,  270,  314,  434,  443,  471,  533,  575,  576.

Emden.  Zollausschlußgebiet  von  Emden  f.  u.  Zollgrenze.

Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  s.  u.
Seeamtsentscheidungen.

Erbschaftssteuer  s.  u.  Stationskontrolleure.

Erbschaftssteuerämter.  Veränderungen  in  dem  Stande
und  in  den  Geschäftsbezirken  der  E.  und  Oberbehörden  6.

Erbschaftssteuergesetz  s.  u.  Reichs-E.

Erbsen.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit
unreifen  getrockneten  E.  und  Speisebohnen  usw.  234.

Erntenachrichten  s.  u.  Saatenstandsnachrichten.

Ersatzkassen.  Abführung  der  bei  den  Krankenkassen  für  die

 

Mitglieder  der  Ersatzkasse  nach  §  517  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung

  eingehenden  Beitragsteile  der  Arbeitgeber
  an  die  Ersatzkasse  290.

—  Verzeichnis  der  E.,  an  die  die  Krankenkassen  dic  bei  ihnen
für  deren  Mitglieder  nach  §  517  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung
  eingehenden  Beitragsteile  der  Arbeitegeber
zu  vier  Fünfteln  abzuführen  haben  362,  572.

Ersatzkommissionen.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der
Zivilvorsitzenden  der  im  Deutschen  Reiche  bestehenden  E.
130.

Essigsäure  s.  u.  Vergällungsmittel  für  E.

F.        Fachanstalten  s.  u.  Anstalten,  Gerbstoffauszüge.
Fachchemiker.  Veränderungen  in  dem  Stande  der  zur
Ausstellung  von  Untersuchungszeugnissen  für  Wein,  Trauben=Hamburg—Amerika

  Liniec.

Hanbdbuch  für  das  Deutsche  Reich.

(Fachchemiker.)
most  und  Traubenmaische  ermächtigten  ausländischen  F.
und  wissenschaftlichen  Anstalten  6,  244,  372.

—  s.  a.  Anstalten,  wissenschaftliche.

Faktore.  Ausübung  des  Handstickerei-Veredelungsverkehrs
durch  F.  221.

Fleisch.  Änderung  des  Verzeichnisses  der  Einlaß=  und  Untersuchungestellen
  für  das  in  das  Zollinland  eingehende  F.  527.

—  Gebühren  für  die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland
eingehenden  F.  621.

Fleischbeschaugesetz  s.  u.  Schlachtvieh=  und  F.

Fleischeinfuhr.  Zulassung  der  zollfreien  Einfuhr  von  Fleisch
oder  von  Schweinespeck  in  Mengen  von  nicht  mehr  als
2  kg  für  einen  Teil  der  im  Hauptzollamtsbezirk  Emmerich
belegenen  Gemeinde  Elten—Grondstein  179.

Fleischextrakt.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
  mit  F.  231.

G.

Gartenbauanlagen.  Neues  Verzeichnis  der  regelmäßigen
Untersuchungen  unterliegenden  und  amtlich  als  den  Anforderungen
  der  Internationalen  Reblaus-Konvention  entsprechend
  erklärten  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,
Schulen  und  Gärten  472.

—  Abänderungen  des  Verzeichnisses  usw.  wie  vor  525.

Gebühren  für  die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden
  Fleisches  621.

Geestemünde  s.  u.  Zollgrenze.

Gerbstoffauszüge.  Nachtrag  zu  dem  Verzeichnis  der  im
Ausland  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  chemische
Untersuchung  von  zollbegünstigten  G.  ermächtigten  wissenschaftlichen
  oder  Fachanstalten  244.

Berichtigung  372.

Gerichtskosten.  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  mit  der
Einziehung  von  G.  betrauten  Behörden  (Kassen)  249.

—  Anderung  desgl.  wie  vor  513.

Geschäftsregulativ  des  Bundesamts  für  das  Heimatwesen.
  Änderungen  des  G.  d.  B.  f.  d.  H.  469.

Getreide.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
mit  Müllereierzeugnissen  aus  G.  und  Hülsenfrüchten  234.

—  Statistische  Aufnahmen  der  Vorräte  von  G.  und  Erzeugnissen
  der  Getreidemüllerei  316.

—  Ermittelung  des  zollpflichtigen  Gewichts  von  G.  364.

Statistische  Aufnahme  der  Vorräte  von  G.  und  Mehl  am
1.  Dezember  1914  557.

und  Mehl.  Statistische  Aufnahme  der  Vorräte  von
G.  u.  M.  am  1.  Dezember  1914  557.

Gewichtsermittelung  der  der  Gewichtsverzollung  unterliegenden
  Waren  315.  

—  Ermittelung  des  zollpflichtigen  Gewichts  von  Getreide  364.

Grundstoffe.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
mit  inländischen  G.  sowie  Satin=  oder  Plüschstoffen  bei
Herstellung  von  Handstickereien  im  Ausland  221.

Grundsätze  für  die  Besetzung  der  mittleren,  Kanzlei=  und
Unterbeamtenstellen  mit  Militäranwärtern  usw.  s.  u.
Militäranwärter.

H.

Hamburg.  Zollausschlußgebiet  hamburgischen  Geländes  s.  u.

Zollgrenze.
Bestellung  eines  Stellvertreters
  für  die  Geschäftsführung  der  in  Emden  neu
errichteten  Zweigniederlassung  der  H.—N.  L.  244.
Ankündigung  des
Erscheinens  des  H.  f.  d.  D.  R.  auf  das  Rechnungsiahr  1914
364.  

—  Erscheinen  des  H.  f.  d.  D.  R.  auf  das  Rechnungsjahr  1914
379.
        <pb n="9" />
        Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine.  Erscheinen
des  H.  f.  d.  d.  H.  auf  das  Jahr  1914  460.
Handelsverträge.  Kündigung  des  Handels=  und  Schifffahrtsvertrags
  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der
Republik  Uruguay  vom  20.  Juni  1892  623.

Handstickereien.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
  mit  inländischen  Grundstoffen  sowie  Satin=  oder
Plüschstoffen  bei  Herstellung  von  H.  im  Ausland  221.

—  Ausübung  des  Handstickerei-Veredelungsverkehrs  durch
Faktore  221.

Hausarbeiter.  Verzeichnis  der  Stellen  zur  Empfangnahme
von  Mitteilungen  über  die  Beschäftigung  von  H.  usw.  432.

Heu  s.  u.  Kriegsration.

Honig  s.  u.  Transitlager.

Honolulu  s.  u.  Militärpflichtige  Deutsche.

Hülsenfrüchte.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
  mit  Müllereierzeugnissen  aus  Getreide  und  H.  234.

J.

Internationales  Signalbuch.  Erscheinen  des  VII.  Nachtrags
  zum  J.  S.,  amtliche  deutsche  Ausgabe  1901  —
II.  Nachtrag  zum  Neudruck  des  J.  S.,  amtliche  deutsche
Ausgabe  1911  258.

K.

 

Kaffee.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit

ausländischem,  im  Inland  im  zgollfreien  Veredelungsverkehre
  gerösteten  K.  132.

Kaiser  Wilhelm-Kanal  s.  u.  Zollregulativ.

Lakaopulver.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
mit  K.  231.

Kartoffelstärke-Industrie.
Regelungdes Absatzes  der  K.-I.  605.

Kaviar.  Zulassung  eines  zollfeien  Veredelungsverkehrs  mit
ausländischem  K.  132.

Klubflaggen.  Verleihung  eines  in  der  Nationalflagge
(Klubflagge)  zu  führenden  Abzeichens  an  den  Kaiserlichen
Motoryacht-Club  in  Charlottenburg  132.

Abänderung  des  dem  Königlich  Württembergischen  Yacht-Club
  verliehenen  Abzcichens  in  der  deutschen  Nationalflagge
  282.

Genehmigung  zur  Führung  eines  Abzeichens  in  der  Nationalflagge
  (Jachtflagge)  des  Deutschen  Segler-Verbandes  452.

Lonsuln  des  Deutschen  Reichs  (Generalkonsuln,  Konsuln,

Vizekonsuln,  Konsulatsverweser,  Konsularagenten).

Charakterverleihungen:  59,  257,  203,  335.

Ernennungen  und  Bestellungen  in  bzw.  für:

Argentinien:  Mendoza  343.
Belgien:  Ostende  231.
Brasilien:  Itajahy  201,  Manäos  228.
Bulgarien:  Sofia  1.
Dänemark:  Korsör  241.
Dänische  Besitzungen:  St.  Thomas  (Antillen)  335.
Dominikanische  Republik:  La  Vega  227,  Monte  Christi
227,  Sanchez  231,  Santiago  de  los  Cabelleros  227,
Santo  Domingo  267.
Griechenland:  Piraeus  228,  Volo  228.
Großbritannien  und  Irland:
Britische  Besitzungen:  Adelaide  263.
Haiti:  Port  de  Paix  431.
Italien:  Brindisi  529,  Carrara  5.
Mexico:  Laguna  293.
Mittelamerika:  Matagalpa  (Nicaragua)  171.
Niederlande:  Terschelling  227,  Zaandam  227.
Persien:  Sultanabad  247.
Peru:  Arequipa  227.

      von

 

IX

(Konsuln  des  Deutschen  Reichs.)

Portugal:  Vianna  do  Castello  367,  Villa  Real  de  St.
Antonio  257.

Rußland:  Cherson  335,  Omsk  (Sibirien)  205,  Tomsk
(Sibirien)  205.

Schweden:  Sölvesborg  263.

Schweiz:  Lugano  201.

Türkei:  Saida  331.

Vereinigte  Staaten  von  Amerika:  Boston  227,  Portland
  (Oregon)  241,  Spokane  137,  St.  Louis  (Missouri)
  125.  ·

—  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen
in  bzw.  für:

Arequipa  367,  Athen  343,  Bahia  609,  Barcelona  581,
Barranquilla  330,  Belgrad  267,  Buschir  (123,  Casablanca
361,  Constantinopel  171,  467,  Durazzo  (für  das  Gebiet
des  Fürstentums  Albanien)  457,  Genua  211,  515,  Guatemala
  (für  das  Gebiet  der  Freistaaten  Costarica,  Guatemala,
  Honduras,  Nicaragua  und  Salvador)  529,  Itschang
  293,  Jaffa  441,  Jassy  351,  Las  Palmas  367,
Mailand  515,  Marrakesch  343,  Monrovia  331,  Neapel
467,  Pakhoi  613,  Peking  467,  Puerto  Suarez  115,
Quito  237,  Rio  de  Janeiro  1,  293,  Rom  515,  545,
San  José  de  Costarica  1,  San  Paulo  de  Loanda  257,
Smyrna  303,  Swatau  257,  Tanger  205,  237,  Tetuan
351,  Tientsin  303,  Tschangscha  125,  Volo  331.

—  Entlassungen  in:  Halmstad  (Schweden)  263,  Huelva  (Spanien)
  293,  Melbourne  351,  Pernambuco  (Brasilien)  361,
Puerto  Gallegos  (Argentinien)  5,  Oaxaca  (Mexico)  451,
Salta  (Argentinien)  201,  Sannesund  (Norwegen)  5,
Villa  Rica  (Paraguay)  137.

—  Todesfälle  in:  Galveston  (Texas)  247,  Newport  News
(Virginia)  575,  Sundsvall  (Schweden)  59,  Svendborg
171.

Konsuln,  ausländische  (Generalkonsuln,  Deputy-Generalkonsuln,
  Konsuln,  Vizekonfuln,  Vize=  und  Deputy-Konsuln,
Konsularagenten).

Exequaturerteilungen  in  bzw.  für:

Aachen  125,  437,  Berlin  125,  201,  431,  167,  515,  545,
Bremen  241,  289,  351,  Breslau  571,  Coburg  431,
Cöln  125,  201,  437,  Danzig  171,  Dortmund  509,
Düsseldorf  228,  Emden  137,  457,  Elberfeld-Barmen
287,  Erfurt  231,  Frankfurt  a.  M.  59,  289,  Geestemünde
  247,  Hadersleben  500,  Hamburg  5,  115,  137,
183,  267,  289,  293,  331,  343,  361,  Kiel  267,  Königsberg
  431,  581,  Leipzig  241,  451,  Lübeck  228,  Magdeburg
  500,  Mannheim  183,  247,  303,  437,  Rügenwalde
183,  Saarbrücken  231,  Stettin  267,  Tsingtau  367,
Wiesbaden  228.

Kontaktstifte.  Zulassung  eines  zollfreien  Lohnveredelungsverkehrs
  mit  ausländischen  Kontaktstiften  aus  Kupferdraht
oder  Bronze  und  Winkelstücken  aus  vernickeltem  schmiedbaren
  Eisen  222.

Krankenkassen.  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des
§  518  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung:

Abführung  der  bei  den  K.  für  die  Mitglieder  der  Ersatzkasse
  nach  §  517  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung
eingehenden  Beitragsteile  der  Arbeitgeber  an  die  Ersatzkasse
  290.

—  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des  §  518  Abfs.  1  der

Reichsversicherungsordnung:  
Verzeichnis  der  Ersatzkassen,  an  die  die  K.  die  bei  ihnen
für  deren  Mitglieder  nach  §  517  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung
  eingehenden  Beitragsteile  der
Arbeitgeber  zu  vier  Fünfteln  abzuführen  haben  362,
572.

II
        <pb n="10" />
        X

(Krankenkassen.)

—  Nachträge  zu  den  Mustersatzungen  für  K.  305.

—  Amtsdauer  der  gegenwärtigen  Vertreter  der  Arbeitgeber
und  der  Versicherten  bei  den  Organen  der  K.  333.

—  Nachweisung,  Verrechnung  und  Zahlung  der  von  den  K.
verauslagten  Beträge  für  Wochenhilfe  während  des  Krieges
609.

Kriegsleistungen.  Reiseentschädigungen  für  Sachverständige
bei  der  Abschätzung  von  Vergütungen  für  K.  584.

Kriegsration.  Erhöhung  der  schweren  K.  an  Heu  220.

Kriegswohlfahrtspflege.  Verwendung  der  zur  Unterstützung
  von  Gemeinden  auf  dem  Gebiete  der  K.  bereitgestellten
  Reichsmittel  619.

L.
Landwehrbezirke.  Alphabetisches  Verzeichnis  der  L.  107.
Landwehrbezirkseinteilung.  Bekanntgabe  einer  neuen
L.  für  das  Deutsche  Reich  140.
—  für  das  Deutsche  Reich  141.
„La  Vie  en  Culotte  Rouge“  s.  u.  Druckschriften.
Leichenpässe.  Ermächtigung  des  naiserlichen  Konsulats  in
Winnipeg  (Canada)  zur  Ausfertigung  von  L.  362.
Leuchten  s.  u.  Zollregulativ.
Lohnveredelungsverkehr  (f.  u.
ausrüstungsgegenstände.

M.

Mehl.  Statistische  Aufnahme  der  Vorräte  von  Getreide  und
M.  am  1.  Dezember  1914  557.

Mexico  f.  u.  rzte.

Militäranwärter.  Anderung  des  Verzeichnisses  der  Vermittelungsbehörden
  (Anlage  II  der  Anstellungsgrundsätze
für  M.  usw.  vom  20.  Juni  1907)  116.

—  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Behörden  usw.,  die
hinsichtlich  der  den  M.  und  den  Inhabern  des  Anstellungsscheins
  im  Reichsdienst  vorbehaltenen  Stellen  als  Anstellungsbehörden
  anzusehen  sind  (Ergänzung  der  Anlage  F.
der  Anstellungsgrundsätze  vom  20.  Juni  1007)  129.

—  Gesamtverzeichnis  der  zur  Anstellung  von  M.  und  Inhabern
des  Anstellungsscheins  verpflichteten  Privateisenbahnen  184.

—  Abänderungen  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  mittleren,
  Kanzlei=  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Reichs=  und
Staatsbehörden  mit  M.  und  Inhabern  des  Anstellungsscheins
  vom  20.  Juni  1907  282,  624.

—  Abänderungen  in  dem  „Verzeichnis  der  den  M.  usw.  im
Reichsdienst  vorbehaltenen  Stellen"“  (Anlage  F  der  Anstellungsgrundsätze
  für  M.  usw.  vom  20.  Juni  1907)  370.

Militärpflichtige.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Zurückstellung
  M.  446.

Militärpflichtige  Deutsche.  Ermächtigung  von  Ärzten
zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Tauglichkeit  von
m.  D.  im  Ausland  202,  228,  238.

—  Zurückstellung  m.  D.  im  Bezirke  des  Kaiserlichen  Konsulats
Honolulu  353.

Mittelamerika  und  Westindien  s.  u.  Ärzte.

Monaco,  Fürstentum,  s.  u.  Ärzte.

Müllereierzeugnisse.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
  mit  M.  aus  Getreide  und  Hülsenfrüchten  234.
Müllereierzeugnisse  und  gewöhnliches  Backwerk.  Zulassung
  der  zollfreien  Einfuhr  von  M.  u.  g.  B.  in  Mengen
von  nicht  mehr  als  3  kg  für  einen  Teil  der  im  Hauptzollamtsbezirk
  Emmerich  belegenen  Gemeinde  Elten—Grondstein

  179.

—  Aufhebung  der  zollfreien  Einfuhr  von  M.  u.  g.  B.  für
die  Grenzstrecke,  des  Kreises  Aschendorf  348.

Mustersatzungen  für  Krankenkassen.  Nachträge  zu  den
M.  f.  K.  305.

Kontaktstifte,  Schiffs- 



N.

Nachbarpostorte.  Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der
Ortstaxe  auf  N.  s.  u.  Ortstaxc.

Nachtzollzeichen  s.  u.  Zollregulativ.

Nationalflagge,  Adzeichen  in  der,  s.  u.  Klubflaggen.

Nautisches  Jahrbuch.  Erscheinen  des  N.  J.  oder  Ephemeriden
  und  Tafeln  für  das  Jahr  1916  zur  Bestimmung
der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen  294.

Niederlagen.  Rabatt  bei  Verzollungen  oder  Versteuerungen
aus  N.  s.  u.  Rabatt.

Nizza  s.  u.  Ärzte.

Norwegen  s.u.  Ärzte.

Notenbanken.  Status  der  deutschen  N.  Ende:  Dezember
1913:  60,  Januar  1914:  138,  Februar  1914:  206,  März
1914:  242,  April  1914:  268,  Mai  1914:  336,  Juni  1914
368,  Juli  1914:  458,  August  1914:  510,  September  1914:
546,  Oktober  1914:  582,  November  1914:  614.

Notprüfungen.  Ärztliche,  zahnärztliche,  tierärztliche  und
pharmazeutische  N.  461.

O.

Ortslöhne  (als  Ortslohn  gilt  der  ortsübliche  Tagesentgelt
gewöhnlicher  Tagearbeiter),  festgesetzt  auf  Grund  der
§§  149  bis  151  der  Reichsversicherungsordnung  mit  Wirkung
vom  1.  Januar  1914  65.

—  Berichtigung.  Anderungen  in  der  Zusammenstellung
der  O.  173.

—  Veränderungsnachweis  der  O.  363,  620.

Ortstaxe.  Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  O.  auf
Nachbarpostorte  235,  534.

P.

Paraffin.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs.
mit  ausländischem  Vaselin  und  P.  und  mit  ausländischem
P.  315.
Perlen,inländische. Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs
  mit  inländischen  P.  sowie  mit  inländischem  Baumwollengarn
  im  sächsisch-böhmischen  Grenzgebiete  354.

Pfändung.  Nachweisung  der  zur  Vertretung  des  Reichs-(Militär-)
  Fiskus  als  Drittschuldner  bei  Pf.  des  Diensteinkommens
  sowie  der  Pensionen  von  Offizieren  und  von
Beamten  berufenen  Behörden  und  Personen  im  Geschäftsbereiche
  der  Königlich  Preußischen  Militärverwaltung  174.

—  Abänderung  der  gleichen  Nachweisung  der  Behörden  usw.
im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Sächsischen  Militärverwaltung
  178.

—  Nachweisungen  der  zur  Vertretung  des  Militärfiskus  als
Drittschuldner  bei  Pf.  des  Diensteinkommens  von  Militärpersonen
  usw.  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Bayerischen,
der  Königlich  Sächsischen  und  der  Königlich  Württembergischen
  Militärverwaltung  516.

Pflanzenverkehr  s.  u.  Zollstellen.

Pflaumen.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
mit  ausländischen  getrockneten  Pf.  2.

Plüschstoffe.  Satin=  oder  P.  s.  u.  Grundstoffe.

Portugal.  Spanien  und  P.  s.  u.  Ärzte.

Postordnung.  Änderung  der  P.  vom  20.  März  1900  264,
400,  505,  512,  530,  555,  607,  625.

Prämien  s.  u.  Beiträge.

Privateisenbahnen  s.  u.  Militäranwärter.

Putzwaren.  Aufhebung  der  Bundesratsbeschlüsse  vom
3.  November  1910,  betreffend  die  Herstellung  von  P.  auf
Teneriffa  und  von  Damenleibwäsche  mit  Madeirastickerei
222.
        <pb n="11" />
        R.

Rabatt  bei  Verzollungen  oder  Versteuerungen  aus  Niederlagen
  447.

Rechtsprechung.  Erscheinen  des  Buches  „Die  R.  des  Kaiserlichen
  Disziplinarhofs“  62.

Reichsaufsichtsbeamte  für  Zoll=  und  Steuersachen.  Verzeichnis
  der  R.  f.  Z.  u.  St.  294.

Reichsbehörden  s.  u.  Strafregister.

Reichsbevollmächtigte  für  die  Erbschaftssteuer  zu  Hamburg
und  in  München  s.  u.  Stationskontrolleure.

Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern.  Personalveränderungen
  621.

Reichs-Erbschaftssteuergesetz.    Änderungen
Ausführungsbestimmungen  zum  R.-E.  vom  3.  Juni  1906  373.

Reichsmittel.  Verwendung  der  zur  Unterstützung  von  Gemeinden
  auf  dem  Gebiete  der  Kriegswohlfahrtspflege  bereitgestellten
  R.  619.

Reichsschuldbuchgesetz.  Anderung  der  Ausführungsbestimmungen
  zum  Reichsschuldbuchgesetze  184.

Reichsstempelgesetz.  Notierung  von  Terminpreisen  auf
Grund  des  §  58  der  Ausführungsbestimmungen  zum  R.
184.

—  Anderungen  der  Ausführungsbestimmungen  zum  R.  587.

Reichssteuern  s.  u.  Zölle  und  R.

Reichsversicherungsordnung.  Bekanntmachung  zur  Ausführung
  des  §  518  Abs.  1,  2  der  R.  f.  u.  Krankenkassen.

—  Befreiung  der  in  Betrieben  oder  im  Dienste  der  Kirchengemeinden
  und  kirchlichen  Institute  der  evangelischen
Landeskirchen  des  Königreichs  Preußen  und  der  im  Betrieb
oder  im  Dienste  der  Lokalbahn-Aktiengesellschaft  in
München  Beschäftigten  von  der  Versicherungspflicht  nach
§  1242  Nr.  1  und  2  der  R.  117.

—  desgl.  der  als  fest  angestellte  Lehrer  und  Lehrerinnen  an
der  höheren  Mädschenschule  in  Bückeburg  Beschäftigten
und  der  an  den  Mädchenfortbildungsschulen  des  Gewerbevereins
  für  Nassau  E.  V.  in  Wiesbaden  beschäftigten
Lehrerinnen  desgl.  wie  vor  217.

desgl.  für  den  Küster  und  Organisten  der  katholischen
Kirchengemeinde  Henrichenburg  und  für  den  Küster  der
katholischen  Kirchengemeinde  Everswinkel  desgl.  nach
§ 1242  Nr.  1  wie  vor  233.

—  desgl.  der  Personen,  die  in  Betrieben  oder  im  Dienste
anderer  als  der  unter  §  1234  bezeichneten  öffentlichen  Verbände
  oder  von  öffentlichen  Körperschaften  oder  als  Lehrer
und  Erzieher  an  nichtöffentlichen  Schulen  oder  Anstalten
beschäftigt  sind,  desgl.  nach  §  1242  Nr.  1,  2  wie  vor  233.

—  desgl.  der  bei  der  von  Grottowskischen  Erziehungsanstalt
in  Lublinitz  beschäftigten  Lehrer  desgl.  wie  vor  333.

—  desgl.  der  an  dem  katholischen  Lyzeum  (St.  Hedwigsschule)
in  Neiße  lebenslänglich  angestellten  Lehrerinnen  und  der
an  dem  evangelischen  Lyzeum  in  Neiße  lebenslänglich
angestellten  Lehrerinnen  desgl.  wie  vor  353.

—  desgl.  der  in  Betrieben  oder  im  Dienste  der  Eutin—  Lübecker
Esenbahngesellschaft  in  Eutin  Beschäftigten  desgl.  wie  vor

—  desgl.  der  in  Betrieben  oder  im  Dienste  der  Kirchen  der
angelisch-lutherischen  Landeskirche  des  Großherzogtums
Mecklenburg-Schwerin  Beschäftigten  desgl.  wie  vor  548.

—  desgl.  der  als  Beamte  im  Dienste  der  Handwerkskammer
zu  Königsberg  i.  Pr.  Beschäftigten  desgl  wie  vor.  548.

—  desgl.  der  im  Betrieb  oder  im  Dienste  der  Halberstadt—
Blankenburger  Eisenbahn-Gesellschaft  Beschäftigten  desgl.
wie  vor  548.

—  desgl.  der  im  Dienste  der  israelitischen  Gemeinde  in  Mülhausen
  i.  E.  Beschäftigten  desgl.  wie  vor  572.

—  desgl.  der  Beamten  der  Lebensversicherungsanstalt  für  die
Armee  und  Marine  in  Berlin  desgl.  wie  vor  573.

    

 

XI

(Reichsversicherungsordnung.)

—  desgl.  der  im  Dienste  der  Sparkasse  zu  Eisenach  Beschäftigten
desgl.  wie  vor  573.

—  desgl.  der  in  Betrieben  oder  im  Dienste  der  Landschaftlichen
  Brandkasse  Hannover  Beschäftigten  desgl.  wie  vor
573.

Reiseentschädigungen  für  Sachverständige  bei  der  Abschätzung
  von  Vergütungen  für  Kriegsleistungen  584.

Reis  und  Reismehl.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
  mit  R.  u.  R.  234.

Renten=  oder  Schuldverschreibungen.  Stundung  der
Abgabe,  die  aus  Tarifnummer  3  des  Reichsstempelgesetzes
für  bei  einer  Darlehnskasse  zur  Erlangung  von  Darlehen
zu  verpfändende  Renten=  oder  Schuldverschreibungen  zu
entrichten  ist  576.

1  S.

Saatenstands-,  Anbau=  und  Erntenachrichten.  Änderungen
  der  Bestimmungen  über  die  Sammlung  von  S.,
A.=  u.  E.  179.  «

Sago.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit
S.  usw.  234.

Salzabgaben-Befreiungsordnung.
Anderungen  der  S.-B.  377.

Satin=  oder  Plüschstoffe  s.  u.  Grundstoffe.

Schenkungssteuer.  Befreiungen  von  der  Sch.  während
des  gegenwärtigen  Krieges  455,  504.

—  s.  a.  Spenden,  Zoll=  oder  steuerpflichtige  Waren.

Schiffahrtsverträge  s.  u.  Handelsverträge.

Schiffsausrüstungsgegenstände.  Zulassung  eines  zollfreien
  Lohnveredelungsverkehrs  mit  ausländischen  eisernen
Sch.  603.

Schlachtvieh=  und  Fleischbeschaugesetz.  Abänderungen
der  Ausführungsbestimmungen  A,  C,  D  nebst  Anlage b
und  E  zum  Sch.  u.  F.  354.

—  Abänderungen  der  Ausführungsbestimmungen  A  und  C
zum  Sch.  u.  F.  551.

Schweinespeck  s.  u.  Fleischeinfuhr.

Seeamtsentscheidungen.  Erscheinen  des  4.  Heftes  des
XX.  Bandes  der  „Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und
der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  437.

Seeschiffahrt.  Anderungen  der  Anlage  D  der  Bestimmungen
über  die  Statistik  der  S.  vom  27.  Juni  1907  220.

Seeschiffe.  Erscheinen  der  als  Anhang  zum  Internationalen
Signalbuch  herausgegebenen  Amtlichen  Liste  der  deutschen
S.  mit  Unterscheidungssignalen  für  1914  232.

—  I.  Nachtrag  315.

—  II.  Nachtrag  460.

Sicherheitsleistung  s.  Beiträge.

„Slowo  Polskie“  s.  u.  Druckschriften.

Spanien  und  Portugal  s.  u.  Arzte.

Speisebohnen.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
  mit  unreifen,  getrockneten  Erbsen  und  Sp.  usw.  234.

Spenden  für  die  kämpfenden  deutschen  Truppen
usw.  Befreiung  der  Sp.  f.  d.  k.  d.  T.  usw.  von  Zöllen
und  Verbrauchsabgaben  465,  578.

—  s.  a.  Schenkungssteuer,  Zigarettensteuer,  Zoll=  oder  steuerpflichtige
  Waren.

Stationskontrolleure.  Beiordnung  je  eines  St.  für  die
Reichsbevollmächtigten  für  die  Erbschaftssteuer  zu  Hamburg
  und  in  München  452.

—  Charakterverleihung  372.

—  Personalveränderungen  63,  127,  140,  289.

—  Todesfälle  556.

  

II“
        <pb n="12" />
        XII

Statistik  s.  u.  Getreide  und  Erzeugnisse  der  Getreidemüllerei,
Saatenstands-,  Anbau=  und  Erntenachrichten,  Seeschiffahrt,
Viehzählung,  Vorräte  von  Getreide  und  Mehl,  Wehrbeitrag.


Strafregister.  Ubersicht  über  die  Reichsbehörden,  denen
als  höhere  Verwaltungsbehörden  Auskunft  über  die  im
St.  gelöschten  Vermerke  erteilt  werden  darf  217.

Strohration.  Erhöhung  der  St.  für  die  Dienstpferde  und
die  Pferde  der  Offiziere  usw.  bei  den  Rationssätzen  I
bis  III  352.

Südamerikoa  f.  u.  Ärzte.

T.

Tapioka.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
mit  T.  usw.  234.

Tarasätze.  Änderungen  der  für  die  Verzollung  maßgebenden

T.  338.

—  Berichtigung  462.

Tarazuschlag  s.  u.  Walfischtran.

Teneriffa  s.  u.  Putzwaren.

Terminpreise  s.  u.  Reichsstempelgesetz.

Transitlager.  Fortfall  der  für  Honig  angegebenen  Beschränkung
  auf  gewisse  Erzeugungsländer  in  dem  Verzeichnis
  der  zum  T.  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde
abzulassenden  Gegenstände  2.

Traubenmaische,  -most.  Untersuchungszeugnisse  für,  s.  u.
Anstalten,  wissenschaftliche,  Fachchemiker.

il.

Unterelbe  s.  u.  Zollregulativ.

Untersuchungsstellen.  Änderung  des  Verzeichnisses  der
Einlaß  =  und  U.  für  das  in  das  Zollinland  eingehende  Fleisch
527.

Untersuchungszeugnisse  für  Wein  usw.  s.  u.  Anstalten,
wissenschaftliche,  Fachchemiker.

Unterweser  s.  u.  Zollregulativ.

Uruguay  f.  u.  Handelsverträge.

V.

Vaselin.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit
ausländischem  V.  und  Paraffin  310.

Vaselinöl.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
mit  ausländischem  V.  439.

Veranlagungsbehörden.  Verzeichnis  der  für  den  Wehrbeitrag
  zuständigen  V.  und  Oberbehörden  s.  u.  Wehrbeitrag.


Veredelungsverkehr  s.  u.  Arrowroot,  Baumwollengarn
usw.  den  betr.  Gegenstand,  mit  dem  der  Veredelungsverkehr
  zugelassen  ist.

Vereinigte  Staaten  von  Amerikoa  s.  u.  Ärzte.

Vereinszollgesetz.  Neue  Fassung  der  Nummer  32  der  Anweisung
  zur  Ausführung  des  Vereinszollgesetzes  in  Ziffer  1
Abs.  2 c  222.

Vergällungsmittel  für  Essigsäure.  Verzeichnis  der  in
der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  31.  Dezember  1913  von  den
Hauptämtern  genehmigten  und  der  Kaiserlichen  Technischen
Prüfungsstelle  mitgeteilten  V.  127.

—  desgl.  vom  1.  Januar  bis  30.  September  1914  wie  vor  556.

Vermittelungsbehörden  s.  u.  Militäranwärter.

Versicherungsunternehmungen.  Beaufsichtigung  privater
V.  durch  die  Landesbehörde  584.

Verzeichnis  s.  u.  Anstalten,  Anstellungsbehörden,  Behörden,
Einlaß=  und  Untersuchungsstellen,  Ersatzkassen,  Ersatzkommissionen,
  Gartenbauanlagen,  Gerichtskosten,  Haus- 



 

 

(Verzeichnis.)
arbeiter,  Krankenkassen,  Landwehrbezirke,  Militäranwärter,
Oberbehörden,  Privateisenbahnen,  Reichsaufsichtsbeamte
für  Zoll=  und  Steuersachen,  Veranlagungsbehörden,  Vergällungsmittel
  für  Essigsäure,  Viehseuchen-Ubereinkommen,
Wehrbeitrag.

Verzollungen  oder  Versteuerungen  aus  Niederlagen  s.  u.
Rabatt.

Viehseuchen-Ubereinkommen.  Veränderungen  in  dem
Verzeichnis  der  in  den  Anlagen  zum  V.-U.  zwischen  dem
Deutschen  Reiche  und  Österreich-Ungarn  aufgeführten
Sperrgebiete  232.

Viehzählung.  Bestimmungen  für  die  Vornahme  einer
kleinen  V.  am  1.  Dezember  1914  541.

Vorräte  von  Getreide  und  Mehl.  Statistische  Aufnahme
  der  V.  v.  G.  u.  M.  am  1.  Dezember  1914  557.

Vorspannvergütungsfsätze.  Tarif  der  V.  nach  dem  Kriegsleistungsgesetze
  577.

W.

Walfischtran.  JFestsetzung  eines  Tarazuschlags  für  W.  333.

Warenverzeichnis  zum  Zolltarif.  Änderung  und  Ergänzung
  des  W.  z.  Z.  und  der  Anleitung  für  die  Zollabfertigung
  552.

Wehrbeitrag.  Verlängerung  der  im  §  13  der  Ausführungsbestimmungen
  zum  Gesetz  über  einen  einmaligen  außerordentlichen
  W.  für  die  Abgabe  der  Vermögenserklärung
vorgesehenen  Frist  123.

—  Verzeichnis  der  für  den  W.  zuständigen  Veranlagungsbehörden
  und  Oberbehörden  unter  Angabe  ihrer  Amtsbezirke
  9.

Wehrbeitragsstatistik.  Bestimmungen  über  die  W.  270.

Wehrordnung.  Anderungen  der  Deutschen  W.  249.

Wein.  Untersuchungszeugnisse  für,  s.  u.  Anstalten,  wissenschaftliche,
  Fachchemiker.

Weinzollordnung  s.  u.  Zollstellen.

Westindien  s.  u.  Ärzte.

„Wiener  kleines  Witzblatt“  s.  u.  Druckschriften.

Wochenhilfe.  Nachweisung,  Verrechnung  und  Zahlung  der
von  den  Krankenkassen  verauslagten  Beträge  für  W.
während  des  Krieges  609.

Wohnungsgeldzuschußtarif.  Einreihung  des  Ortes  Basel
in  die  Ortsklasse  3  des  W.  460.

Z.

Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von  militärpflichtigen  Deutschen
  im  Ausland  s.  u.  Ärzte.

Zigarettensteuer.  Befreiungen  von  der  Z.  während  des
gegenwärtigen  Krieges  455.

Zölle  und  Reichssteuern.  Bekanntmachung,  betreffend  die
sofortige  Einzahlung  gestundeter  Z.  u.  R.  445.

Zölle  und  Verbrauchsabgaben.  Befreiung  der  Spenden
für  die  kämpfenden  Truppen  von  Z.  u.  V.  465.

Zollabfertigung.  Änderung  und  Ergänzung  des  Warenverzeichnisses
  zum  Zolltarif  und  der  Anleitung  für  die  Z.
552.

—  Anderung  der  Ziffer  1  von  Teil  II 5  der  Anleitung  für
die  Z.,  die  Genauigkeit  der  Gewichtsermittelung  betreffend
315.

Zollausschlußgebiet  in  Emden,  Hamburg  s.  u.  Zollgrenze.

Zollgrenze.  Verlegung  der  Z.  um  das  hamburgische  Freihafengebiet
  62.

—  Verlegung  der  Z.  am  Fischereihafen  in  Geestemünde  62.

—  Ausdehnung  der  Grenze  des  Zollausschlußgebiets  von
Emden  auf  die  neuen  Hafenanlagen  daselbst  202.
        <pb n="13" />
        (Zollgrenze.)
—  Ausschluß  des  Neuen  Petroleumhafens  mit  den  angrenzenden
  Landflächen  vom  Zollgebiete  von  dem  zur  Errichtung

eines  Zollausschlußgebiets  bestimmten  hamburgischen  Gelände
                  

  

Joll=  oder  steuerpflichtige  Waren.  Befreiung  der  den
deutschen  Truppen,  den  Vereinigungen  vom  Roten  Kreuz
oder  den  Ritterorden  für  die  freiwillige  Kriegskrankenpflege
  gespendeten  z.  o.  st.  W.  von  Zöllen  und  Verbrauchsabgaben
  465,  578.

i.  a.  Schenkungssteuer,  Spenden,  Zigarettenstener.

Zollordnung  s..  u.  Zollregulativ.

Zollregulativ.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die
Führung  von  Leuchten  als  Nachtzollzeichen  im  Z.  für  die
Unterelbe,  die  Unterweser  und  in  der  Zollordnung  für  den
Kaiser  Wilhelm-Kanal  538.

Zollstellen.  Ergänzung  des  Gesamtverzeichnisses  der  für
den  Pflanzenverkehr  geöffneten  ausländischen  Z.  282,  462.

—  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  Orte,  an  denen  sich
gemäß  der  Weinzollordnung  zuständige  Z.  befinden  538.

Zolltarif  s.  u.  Warenverzeichnis  zum  Z.

 

XIII

Zoll=  und  Steuersachen  s.-  u.  Reichsaussichtsbeamte.

Zoll=  und  Steuerstellen.  Veränderungen  in  dem  Stande
und  den  Befugnissen  der  Z.=  u.  St.  118,  133,  222,  258,
345,  371,  506,  534,  571,  617.JollvergünstigungAufhebungder

Z.des fürdieGrenzstrecke  Kreises  Aschendorf  348.

Zucker.  Festsetzung  von  seitens  der  Vertragsstaaten  zu  erhebenden
  Ausgleichszöllen  für  die  Einfuhr  von  Z.  aus
Italien  127.

—  Ausführungsbestimmungen  über  die  Regelung  des  Verkehrs
  mit  Z.  und  der  Verwertung  der  Zuckergewinnung
im  Betriebsjahr  1914/15  688.

Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen.
der  Z.-A.  531.

Zündwarenkontingente.  Herabsetzung  der  Kontingente
der  Zündwarenfabriken  für  das  Betriebsjahr  1913/14  181.

—  desgl.  1914/15  359.

—  Berichtigung  202.

Zustellungsurkunde.  Neue  Fassung  der  „Anweisung  über
das  Verfahren,  betreffend  die  postamtliche  Bestellung  von
Briefen  mit  Z.“  208.

Anderung
        <pb n="14" />
        Chronologische  übersicht  des  XLII.  Jahrganges  1914.

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt  des  Seite
Belanntmachungen  Blattes
usw.
1913.
27.  Dezember  Fortfall  der  für  Honig  angegebenen  Beschränkung  auf  gewisse  Erzeugungsländer
  in  dem  Verzeichnis  der  zum  Transitlager  ohne  Mitverschluß  der
Zollbehörde  abzulassenden  Gegenstände  1  2
1914.
3.  Januar  Berichtigung  von  Druckfehlern  in  der  Preisliste  der  Arzneimittel  der  Deutschen
Arzneitaxe  1914            2  3
10.  Verzeichnis  der  für  den  Wehrbeitrag  zuständigen  Veranlagungsbehörden  und
Oberbehörden  unter  Angabe  ihrer  Amtsbezirke  4  9
15.  Anderung  des  Verzeichnisses  der  Vermittelungsbehörden  (Anlage  II  der  Anstellungsgrundsätze
  für  Militäranwärter  usw.  vom  20.  Juni  1907)  .  6  116
16.  Erstreckung  des  Verbots  der  ferneren  Verbreitung  auch  auf  die  unter  der
Aufschrift  „Le  Regiment“  zur  Ausgabe  gelangenden  Nummern  der  in  Paris
erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Lu  Vie  en  Culotte  Rouge  ..  6  115
19.  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  der  Reichsberiicherungsorbnung.  6  117
21.  Festsetzung  von  seitens  der  Vertragsstaaten  zu  erhebenden  Ausgleichszöllen
für  die  Einfuhr  von  Zucker  aus  Itallen:  8  127
2.  Februar  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  hinsichtlich  der  den  Militäranwärtern  und
den  Inhabern  des  Anstellungsscheins  im  Reichsdienst  vorbehaltenen  Stellen
als  Anstellungsbehörden  anzusehenden  Behörden  9  120
2.  Bekanntgabe  einer  neuen  Landwehrbezirkseinteilung  für  das  Deutsche  Reich  10  140
14.  Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  in  Wien  erscheinenden  periodischen  Druckschrift
  „Die  Mustete    11  176
17.    Zulassung  der  zollfreien  Einfuhr  von  Fleisch  oder  von  Schweinespeck  in  Mengen
von  nicht  mehr  als  2  kg  sowie  von  Müllereierzeugnissen  und  gewöhnlichem
Backwerk  in  Mengen  von  nicht  mehr  als  3  kg  für  einen  Teil  der  im  Hauptzollamtsbezirk
  Emmerich  belegenen  Gemeinde  Elten-Grondsten  11  179
18.    Änderungen  der  Bestimmungen  über  die  Sammlung  von  Saatenstands-,
Anbau=  und  Erntenachrichen  11  179
23.    Gesamtverzeichnis  der  zur  Anstellung  von  Militäranwärtern  usw.  verpflichteten
Privateisenbahnen.  13  184
24.    Änderung  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsschuldbuchgesetze  13  184
25.  Notierung  von  Terminpreisen  auf  Grund  des  §  58  der  Ausführungsbestimmungen
  zum  Reichsstempelgesetze  13  184
26.  -  Lerabsehung  der  Kontingente  der  Zündwarenfabriken  für  das  Betriebsjahr
1913/14  12  181
2.  März  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von
militärpflichtigen  Deutschen  in  Nizza  und  im  Fürstentum  Monaco  14  202
        <pb n="15" />
        Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt  des  Seite
Bekanntmachungen  Blattes
3.  März  Erhöhung  der  schweren  Kriegsration  an Heu  15  220
6.    Änderungen  der  Anlage  D  der  Bestimmungen  über  die  Statistik  der  Seeschiffahrt
  vom  27.  Juni  1907  15  220
7.    Übersicht  über  die  Reichsbehörden,  denen  als  höhere  Verwaltungsbehörden
Auskunft  über  die  im  Strafregister  gelöschten  Vermerke  erteilt  werden  darf.  15  217
7.  Zulassung  einer  Form  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  17  232
9.  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1212  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsonnnnnnnngga
  15  217
10.  Neue  Fassung  der  Nummer  32  der  Anweisung  zur  Ausführung  des  Vereinszollgesetzes
  in  Ziffer  I  Abs.  2  c    15  222
15.  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von
militärpflichtigen  Deutschen  in  Spanien  und  Portugal;  Erlöschen  von  Ermächtigungen
  desgl.  wie  vor  16  228
19.    Veränderungen  in  dem  Verzeichnis  der  in  den  Anlagen  zum  Viehseuchen-Ubereinkommen
  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Osterreich-Ungarn
aufgeführten  Sperrgebiete..      17  232
21.  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1  der  Reichsversicherungsordnung
      17  233
21.  Desgl.  nach  §.  1242  Nr.  1,  2  wie  vor    17  233
21.  Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte  17  235
30.  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von
militärpflichtigen  Deutschen  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  Canada,
Mexico,  Mittelamerika  und  Westindien  18  238
31.  Änderungen  der  Deutschen  Wehrordnung    20  249
2.  April  Bestellung  eines  Stellvertreters  für  die  Geschäftsführung  der  in  Emden  neu
errichteten  Zweigniederlassung  der  Hamburg-Amerika  Linie  19  244
23.  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900    22  264
24.  Zulassung  von  Systemen  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  23  270
1.  Mai  Bestimmungen  über  die  Wehrbeitragsstatistik      23  270
4.    Abänderungen  der  Grundsätze  über  die  Besetzung  von  Stellen  mit  Militäranwärtern
  23  282
6.  Ergänzung  des  Gesamtverzeichnisses  der  für  den  Pflanzenverkehr  geöffneten
ausländischen  Zollstelllen.  23  282
14.  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des  §  518  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung
  24  290
15.  Zulassung  von  Systemen  von  elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  26  314
20.  Zurückstellung  Militärpflichtiger  im  Bezirke  des  Kaiserlichen  Konsulats  Honolulu  31  353
22.  Nachträge  zu  den  Mustersatzungen  für  Krankenkassen  26  305
23.  Gewichtsermittelung  der  der  Gewichtsverzollung  unterliegenden  Waren  26  315
27.  Statistische  Aufnahmen  der  Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei
  26  316
29.    Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung
  27  333
2.  Juni  Festsetzung  eines  Tarazuschlags  für  Walfischtran              27  333
        <pb n="16" />
        XVI

 

 

 

 

 

 

Datum

 

der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt  des  Seite
Bekanntmachungen  Blattes
usw.
5.  Juni  Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  in  Wien  erscheinenden  Druckschrift  „Wiener
kleines  Witzblatt"        28  339
6.  Änderungen  der  für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätze  (Berichtigung
dazu  Nr.  43  S.  462  28  338
12.  Ermächtigung  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Winnipeg  (Canada)  zur  Ausfertigung
  von  Leichenpässen  31  352
15.  Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  in  Lemberg  erscheinenden  Druckschrift
„Slowo  Polskie"      30  345
15.  Aufhebung  der  Zollvergünstigung  für  die  Grenzstrecke  des  Kreises  Aschendorf  30  348
16.  Erhöhung  der  Strohration  für  die  Dienstpferde  und  die  Pferde  der  Offiziere
usw.  bei  den  Rationssätzen  I  bis  III..  ..  31  352
18.    Herabsetzung  des  Vergütungssatzes  für  vergällten  Branntwmen  29  341
18.  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung
  31  353
24.    Abänderungen  der  Ausführungsbestimmungen  A,  C,  D  nebst  Anlage  b  und  E
zum  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschaugesetze  31  354
24.  Zulassung  eines  Systems  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  36  434
25.  Ermittelung  des  zollpflichtigen  Gewichts  von  Getreide    33  364
26.  Amtsdauer  der  gegenwärtigen  Vertreter  der  Arbeitgeber  und  der  Versicherten
bei  den  Organen  der  Krankenkassen.  31  353
27.  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des  §  518  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung
  33  362
30.  Herabsetzung  der  Kontingente  der  Zündwarenfabriken  für  das  Betriebsjahr
1914/15  32  359
1.  Juli  Abänderungen  in  dem  „Verzeichnis  der  den  Militäranwärtern  usw.  im  Reichsdienst
  vorbehaltenen  Stellen"    34  370
2.  Änderungen  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichs-Erbschaftssteuergesetze
vom  3.  Juni  1906  34  373
3.  Ergänzungen  und  Anderungen  der  Salzabgaben-Befreiungsordnugng    34  377
9.  Änderungen  und  Ergänzungen  der  Brennereiordnung  35  381
15.  Einreihung  des  Ortes  Basel  in  die  Ortsklasse  B  des  Wohnungsgeldzuschußtarifs  43  460
16.  Zulassung  eines  Systems  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  38  443
18.    Zulassung  von  Systemen  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  38  443
21.  -  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung
      37  438
31.  Berichtigung  zu  der  Bekanntmachung,  betreffend  Änderungen  der  für  die  Verzollung
  maßgebenden  Tarasätze  43  462
1.  August  Sofortige  Einzahlung  gestundeter  Zölle  und  Reichssteuern  39  445
1.  Ermächtigung  zur  sofortigen  Erteilung  der  Approbation  als  Arzt  39  446
1.  Zurückstellung  Militärpflichtiger    39  446
2.  Rabatt  bei  Verzollungen  oder  Versteuerungen  aus  Niederlagen  39  447
6.  Errichtung  von  Darlehnskassen  40  449
G.  Änderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900  43  460
        <pb n="17" />
        XVII

 

 

—–  —  —  —  ——

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt  des  Seite
Bekanntmachungen  h  Blattes
usw.
7.  August  Ärztliche,  zahnärztliche,  tierärztliche  und  pharmazeutische  Notprüfungen      43  461
8.  Befreiungen  von  der  Schenkungssteuer  während  des  gegenwärtigen  Krieges  42  455
8.  Desgl.  von  der  Zigarettensteuer  42  455
11.  Ergänzung  des  Gesamtverzeichnisses  der  für  den  Pflanzenverkehr  geöffneten
ausländischen  Zollstellen.  43  462
14.  Befreiung  der  Spenden  für  die  kämpfenden  Truppen  von  Zöllen  und  Verbrauchsabgaben
    44  465
14.  Änderungen  des  Geschäftsregulativs  des  Bundesamts  für  das  Heimatwesen  45  469
17.    Zulassung  eines  Systems  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  46  471
25.  Neues  Verzeichnis  der  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  amtlich
als  den  Anforderungen  der  Internationalen  Reblaus-Konvention  entsprechend
erklärten  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten  46  472
25.  Befreiungen  von  der  Schenkungssteuer  während  des  gegenwärtigen  Krieges  46  504
30.  Änderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900      47  505
8.  September  Desgeee.  48  512
12.    Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von
militärpflichtigen  Deutschen  in  Norwegen  490  523
12.    Desgl.  in  Südamerika..      49  523
17.    Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden
  und  amtlich  als  den  Anforderungen  der  Internationalen  Reblaus-Konvention
  entsprechend  erklärten  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,
Schulen  und  Gärten  50  525
22.    Zulassung  eines  Systems  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  52  583
23.    Einlaß--  und  Untersuchungsstellen  für  das  in  das  Zollinland  eingehende  Fleisch  50  527
27.  Änderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900  51  530
29.  Änderung  der  Zuckersteuer-Ausführungsbestimmunen  51  531
30.  Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte  52  531
5.  Oktober  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Führung  von  Leuchten  als  Nachtzollzeichen
  im  Zollregulativ  für  die  Unterelbe,  die  Unterweser  und  in  der  Zollordnung
  für  den  Kaiser  Wilhelm-Kanal  52  538
11.  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsver-  ·
sicherungsordnung  54  548
14.  Bestimmungen  für  die  Vornahme  einer  kleinen  Viehzählung  am  1.  Dezember  1914  53  541
28.  Abänderungen  der  Ausführungsbestimmungen  A  und  C  zum  Schlachtvieh--  und
Fleischbeschaugesetze    55  551
23.  Änderung  und  Ergänzung  des  Warenverzcichnisses  zum  Zolltarif  und  der  Anleitung
  für  die  Zollabfertiigung  55  552
26.  Änderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900  56  555
290.  Statistische  Aufnahme  der  Vorräte  von  Getreide  und  Mehl  am  1.  Dezember  1914  56  557
29.  Zulassung  eines  Systems  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  58  575
2.  November  Bekanntmachung  zur  Ausführung  des  §  518  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung
  57  572
3.    Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung
  57  572

 

 

III
        <pb n="18" />
        XVIII

 

Datum

 

der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt  des  Seite
Bekanntmachungen  Blattes
usw.

5.  November  Desgl.  wie  rr  ...............  57  573

5.  Zulassung  einer  Form  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  58  576
3.  Stundung  der  Abgabe,  die  aus  Tarifnummer  3  des  Reichsstempelgesetzes  für
bei  einer  Darlehnskasse  zur  Erlangung  von  Darlehen  zu  verpfändende  Rentenoder

  Schuldverschreibungen  zu  entrichten  .  58  576

12.  "  Tarif  der  Vorspannvergütungssätze  nach  dem  Kriegsleistungsgesetze  ..  58  577
12  Befreiung  der  den  deutschen  Truppen,  den  Ritterorden  für  die  freiwillige
Kriegskrankenpflege  oder  den  Vereinigungen  vom  Roten  Kreuz  gespendeten

zoll-  oder  steuerpflichtigen  Waren  von  Zöllen  und  Verbrauchsabgabe  58  578

16.  Beaufsichtigung  privater  Versicherungsunternehmungen  durch  die  Landesbehörde  59  584
10.  Reiscentschädigungen  für  Sachverständige  bei  der  Abschätzung  von  Vergütungen

für  Kriegsleistungen.  ....  ..  50  53-21.

  —  Anderungen  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetze  .  .  ..  60  537
23.  Ausführungsbestimmungen  über  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Zucker  und

der  Verwertung  der  Zuckergewinnung  im  Berichtsjahr  1911/15  60  583

27.  "O  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1000  «.....  62  607

28.  Regelung  des  Absatzes  von  Erzeugnissen  der  Kartoffelstärke-Industrie  62  605
3.  Dezember  Nachweisung,  Verrechnung  und  Zahlung  der  von  den  Krankenkassen  verauslagten

Beträge  für  Wochenhilfe  während  des  Kriegesl  63  600
7.  "  Bestimmungen  über  die  Einlösung  beschädigter  sowie  über  die  Vernichtung
nicht  mehr  umlaufsfähiger  und  die  Behandlung  nachgemachter  Darlehnstkassenscheine..

  ...  .  ...  -.......  64  616

17.  -  Gebühren  für  die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches  65  21

21.  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  10000  66  625
21.  -  Abänderungen  zu  den  Grundsätzen  für  die  Besetzung  der  mittleren,  Kanzlei-66

  624

 

und  Unterbeamtenstellen  mit  Militäranwärtern  usw.  vom  20.  Juni  1907
        <pb n="19" />
        V  VDieser  Vummer  liegen  Titel  und  Inhalt  zum  Jahrgang  1913  bei.  #

Zentralblatt
Deutsche  Reich.

im
Reichsamt  des  Innern.

—

 

 

Zu  beitehen  durch  alle  Postanstalten  und  Vuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  Januar  1914.  Nr.  1.
Inbalt:  1.  Sonfulotwesen:  Ernennung:  —Ermächtigungen  Fortfall  der  für  Honig  angegebenen  Beschränkung
ur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen  Seite  1  auf  gewisse  Erzeugungsländer  in  dem  Verzeichnis  der
2.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Zulassung  eines  zollfreien  Ver-  zum  Tranfitlager  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde
edelungsverehr  mit  ausländtschem  rohem  eindrähtigem  abzulassenden  Gegenstände  2
gete  ot  wer  mehrdrahtigem,  einmal  gezwirntem  3.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Desal.  mit  ausländischen  getrocneten  Pflaumen  2  Reichsgebiete  2

 

 

1.  Koufulatwesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Bizekonsul  Grafen  von  Podewils
zum  Konsul  in  Sofia  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Erythropel  in  San  José  de  Costarica  ist  auf  Grund  des  §  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen
Amtsbezirk  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
und  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Rio  de  Janeiro  beschäftigten  Bizekonsul  Pistor  ist
auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  ertellt  worden,  in  Vertretung
des  Generalkonsuls  bürgerlich  gültige  Flesshliekungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  dile
Geburten,  Heiraten  und  Sterbesäle  von  solchen  zu  beurkunden.
        <pb n="20" />
        —  2  —
2.  Zoll=  und  Steuer  wesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  4.  Dezember  1913  beschlossen,
anzuerkennen,  daß  für  die  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit  ausländischem
rohem  eindrähtigem  sowie  zwei-  oder  mehrdrähtigem,  einmal  gezwirntem  Baumwollgarne
der  Nummern  50  bis  120  englisch  —  Tarifnummern  440  und  442  —  zum  Zwirnen,  Umspulen
  und  Färben  —  Tarifnummern  441  bis  444  —  die  Voraussetzungen  des  §  2  der
Veredelungsordnung  vorliegen.

 

 

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  11.  Dezember  19138  beschlossen,
anzuerkennen,  daß  für  die  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit  ausländischen
getrockneten  Pflaumen  —  Tarifnummer  48  —  zur  Herstellung  von  Pflaumenmus  der  Tarifmummer
  213  die  Voraussetzungen  des  §  2  der  Veredelungsordnung  vorliegen.

 

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  11.  Dezember  1913  beschlossen,
daß  in  dem  Verzeichnis  derjenigen  Gegenstände,  die,  mit  mehr  als  3.4  Zoll  für  1  dz
belegt,  zum  Transitlager  ohne  twerschluß  der  Zollbehörde  gübasen  werden  können,  die
für  Honig  angegebene  Beschränkung  auf  gewisse  Erzeugungsländer  fortfällt.
Verlin,  den  27.  Dezember  1913.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Meuschel.

 

 

8.  Poli  zei  wesen.,
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

7  Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  u  Behörde,  welche  die  Datum
21  m  r  Ausweisung  des

.  der  Bestrafung.  Ausweisungs-1
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrasung  beschlossen  hat.
1  2  8  5  6

 

 

 

 

 

Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
1  FJesef  Buriansli,  geboren  im  Jahre  18387  zu  Skkipp,Betteln  und  Land-  Königlich  Preuhischer  18.  Degember
e  .

Knecht,  Bezirk  Troppan,  Österreichisch  streichen,  Regierungspräsident  zu
Schlesien,  österreichischer  Staats-  Oppeln,
angehöriger,
2  Wenzl  Haas,  geboren  am  1.  März  1883  zu  Rothen--Betteln,  Königlich  Bayerisches  10.  Dezember
Schuhmacher,  hof,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  Bezirksamt  Regen,  1918.
österreichischer  Staatsangehöriger,
3Karl  Ruzicka,  geboren  am  1.  Januar  1881  zu  Ledetsch  Betteln,  Königlich  Bayerisches  s.  Dezember
Metalldrücker,  Bezirk  gleichen  Namens,  Böhmen,  Bezirksamt  Eichstätt,  1913.
-  österreichischer  Staatsangehöriger,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Jullus  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlün.
        <pb n="21" />
        —  3  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

 

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Montag,  den  5.  Januar  1914.  Nr.  2.

      

 

 

 

 

 

 

Inhall:  Medizinal=  und  Veterinärwesen:  Berichtigung  von  Druckfehlern  in  der  Preisliste  der  Arzneimittel  der  Deutschen
Arzneitage  1914  Seite  3

Medizinal=  und  Veterinärwesen.

 

Bekanntmachung.

Beim  Drucke  der  amtlichen  Ausgabe  der  Deutschen  Arzneitaxe  1914  ist  in  einer  Anzahl  von
Exemplaren  bei  einigen  Arzneimittelnamen  im  Abschnitt  E  (Preisliste  der  Arzneimittel)  das  vorgesetzte
Sternchen *  durch  einen  Maschinenfehler  ausgebrochen.

Es  handelt  sich  um  die  nachstehenden  Arzneimittelnamen,  bei  denen  das  ausgefallene
Sternchen *  hätte  kenntlich  machen  sollen,  daß  der  niedrigste  Preis  für  diese  Mittel  10  Pfennig  beträgt:

Seite  39  Brucinum,
-  Bulbus  Scillae  conc.,
Bulbus  Scillae  pulv.,
  Butyl-chloralum  hydratum,
Cadmium  bromatum,
Cadmium  sulfuricum.
  Calcium  jodatum,
Seite  105  Semen  Sabadillac  gross.  modo  pulv.

  Die  in  den  Verkehr  gelangten  fehlgedruckten  Exemplare  werden  kurzer  Hand  zu  berichtigen
sein.  Die  Weidmannsche  Buchhandlung  in  Berlin  SW  68,  Zimmerstr.  94,  ist  bereit,  die  Blätter  39,
40  und  105,  106  in  berichtigter  Form  den  Abnehmern  unentgeltlich  zu  liefern.

Berlin,  den  3.  Januar  1914.

 

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Isenbart.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.

2
        <pb n="22" />
        <pb n="23" />
        —  5  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Rei

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

  

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

Nr.  3.

Veränderungen  in  dem  Stande  der  zur  Ausstellung

 

XIII.  Jahrgang.

 

 

!

 

 

—  —  æ  —  .—  —  –  —  ——  —  —

 

Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ernennung:  —  Exequaturrteilung;

  —  —  ite  5  von  Untersuchungszeugnissen  für  Wein  usw.  ermäch-6
  ug"  Entlassungen  Seite  5  tigten  ausländischen  Fachchemiker  und  wissenschaft-2.
  Zoll=  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  lichen  Anstalten.  569
und  in  den  Geschäftsbezirken  der  Erbschaftssteuerämter  3.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
und  Oberbehörden  6  Reichsgebiete.  ...........6

 

LKonfulatwefem

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Rudolf  Neumann  zum
Vizekonsul  in  Carrara  (Italien)  zu  ernennen  geruht.

Dem  Konsul  von  Peru  in  Hamburg,  Roberto  Nairn,  ist  namens  des  Reichs  das  Erequatur
erteilt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  Heinrich  Schroeder  in  Puerto  Gallegos  (Argentinien)  ist  die
erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst  erteilt  worden.

Dem  Konsularagenten  R.  C.  Arenes  in  Sannesund  (Norwegen)  ist  von  dem  Raiserlichen  Vize
konsul  in  Fredrikstad  die  erbetene  Entlassung  erteilt  worden.
        <pb n="24" />
        2.  Zoll--  und  Steuerwesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  und  in  den  Geschäftsbezirken  der  Erbschaftssteuerämter
und  Oberbehörden.

 

Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Vom  1.  Januar  1914  ab  werden  innerhalb  des  hamburgischen  Staatsgebiets  die  Verrichtungen
des  Erbschaftssteueramts  von  dem  Steuerdirektor,  diejenigen  der  Oberbehörde  von  der  Steuerdeputation
wahrgenommen.

Veränderungen  in  dem  Stande  der  zur  Ausstellung  von  Untersuchungszeugnissen  für
Wein,  Traubenmost  und  Traubenmaische  (§  8,  §  22  Abs.  3  und  §  23  Abs.  4  der  Weinzollordnung)
  ermächtigten  ausländischen  Fachchemiker  und  wissenschaftlichen  Anstalten.

Italien.

In  Wegfall  gekommen  sind:
Regia  Scuola  di  pomologia  e  di  orticoltura.  ..  .....  ..  ..inFlorenz,
Regia Cattedra ambulante di viticolture  enologia  .....  ..  ..-Salerno,
Regia  Cattedra ambulante di viticolture enologia   Acqui.

Neu  ermächtigt  sind:
Laboratorio  chimico  del  R.  Jstituto  tecnico  Florenz,
Regia  Cantina  Sperimentall  ...  Milazzo.

 

3.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 



Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum

3  L  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweismer

2  der  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.  beschlufses

1  2  3  4  5  6
Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

1  Marie  Baldermann  geboren  am  11.  März  1892  zu  Rudolfsthal  Diebstahl  in  2  Fällen,  Königlich  Preußischer  23.  Dezember
  Dienstmagd,    (Böhmen  oder  Mähren),    Landstreichen,  Bezirk  Regierungspräfsident  zu  1913.
angehörig  zu  Mährisch  Aussee,  Be=  teln  und  Übertretung  Breslau,

Bezirk  Hohenstadt,  Mähren,    der  §§  860  und  363
österreichische  Staatsangehörige,  des  Strafgesetzbuchs

2  Franz  Effersdorf,  geboren  am  7.  Februar  1851  zu  Gö-  Betteln,  Königlich  Preußischer  17.  Dezember
  Bäcker,  ding,  Bezirk  gleichen  Namens,  Mäh-  Regierungspräsident  zu  1913.
ren,  österreichischer  Staatsangehöriger  Oppeln,

.
        <pb n="25" />
        S  bei  .  .  D
7  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  1  Behörde,  welche  die  Datum
-  *  —  Grund  »  des
-  --  Ausweisung
.  «  der  Bestrafung.  Ausweisungs-S
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  3  4  5  1  6
·  s
3  Josef  Focke,  Tage-  seboren  am  22.  Juni  1854  zu  Schnee-Betteln,  Königlich  Bayerisches.“  19.  Dezember

 

löhner,

4  Elisabeth  Keller,
geborene  Meyer,
Kellnerin,

5  Franz  Luty,
Arbeiter,

6  Stephan  Papulak,
Spengler,

7  „  Arend  Jan  van
t’Veen,  Zigarrenmacher,


8  Franz  Kaver  Weber,
Hilfsarbeiter,

 

9  Julius  Wilhelm,
Konditor,

1
1

berg,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  österreichischer

  Staatsangehöriger,  1
geboren  am  10.  August  1884  zu  Groß=  Gewerbsunzucht,
wangen,  Kanton  Luzern,  Schweiz,
schweizerische  Staatsangehörige,
geboren  am  18.  März  1884  zu  Dom-Landstreichen  und
browo,  Kreis  MiechSw,  Gouverne=  Betteln,

ment  Kjelze,  Rußland,  russischer
Staatsangehöriger,
geboren  am  13.  August  1886  zu  O'Tura,  Landstreichen  und
Komitat  Neutra,  Ungarn,  ungarischer  Betteln,
Staatsangehöriger,
geboren  am  10.  Februar  1879  zu  Betteln,

Kampen,  Provinz  Overyssel,  Niederlande,

  niederländischer  Staatsange- 



höriger,

geboren  am  27.  Dezember  1883  zu  Betteln,  Angabe

Wien,  Osterreich,  österreichischer  eines  falschen  Na-#

  Staatsangehöriger,  mens  und  Gebrauch

falscher  Legitimationspapiere,


geboren  am  17.  Februar  1875  zu  Betteln,
Z  Turn,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

 

Bezirksamt  Erding,  1913.

Kaiserlicher  Bezirkspräsi=  23.  Dezember
dent  zu  Straßburg,  1913.

Königlich  Preußischer  19.  Dezember
Regierungspräsident  zu  1913.
Posen,

Koniglich  Bayerisches
Bezirksamt  Laufen,

 

15.  Dezember
1913.

1
Polizeibehörde  zu  Ham=  22.  Dezember
burg,  1913.

12.  Dezember

önigibd  Bayerische
1913.

Polizeidirektion  zu
München,

 

Königlich  Bayerisches  8.  November
Bezirksamt  Vilsbiburg,  1913.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Sofbuchdrucker.  in  Berlin.

8
        <pb n="26" />
        <pb n="27" />
        —  9  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Donnerstag,  den  15.  Januar  1914.  Nr.  4.

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  Zoll-  und  Steuerwesen:  Verzeichnis  der  für  den  Wehrbeitrag  zuständigen  Veranlagungsbehörden  und  Oberbehörden
  unter  Angabe  ihrer  Amtsbezirke  Seite  9

 

Zoll=  und  Steuerwesen.

Bekanntmachung.

Gemäß  §  1  Abs.  1  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz  über  einen  einmaligen  außerordentlichen
  Wehrbeitrag  vom  3.  Juli  1913  wird  das  Verzeichnis  der  Veranlagungsbehörden  und  Oberbehörden
  unter  Angabe  ihrer  Amtsbezirke  nachstehend  bekannt  gemacht.

Berlin,  den  10.  Januar  1914.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Kühn.
        <pb n="28" />
        10

Verzeichnis  der  für  den  Wehrbeitrag  zustündigen  Veranlagungsbehörden  und  Oberbehörden

unter  Angabe  ihrer  Amtsbezirke.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau--Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
*  und  Sit  Bezeichnung  Sitz  Amtobezirk
1  2  3  14  1ZD5  5  6  m  6
I.  Königreich  Preußen.
a.  Provinz  Ostpreußen.
1|  Regierung  in  Kö=  Einkommensteuer-Ver--  Bartenstein  Landkreis  Friedland
nigsberg  anlagungskommission
und
2  der  Vorsitzende  der  O  Brauusberg  .  -  Braunsberg
3  Einkommensteuer-  -  Pr.  Eylau  -  Pr.  Eylau
4  Berufungskom—  -  Fischhausen  -  Fischhausen
5  mission  daselbst  -  Gerdauen  -  Gerdauen
6  -  Heiligenbeil  -  Heiligenbeil
7  -  Heilsberg  -  Heilsberg
8  -  Pr.  Holland  I  -  Pr.  Holland
9  Einkommensteuer-Ver-  Königsberg  Stadtkreis  Königsberg
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis  6
Königsberg  i.  Pr.
10  Einkommensteuer  =  Ver=  Königsberg  Landkreis  Königsberg
anlagungskommission
für  den  Landkreis
Königsberg  i.  Pr.
11  Einkommensteuer  =  Ver=  Labian  -  Labian
anlagungskommission
12  -  Memel  -  Memel
13  -  Mohrungen  -  Mohrungen
14  -  Rastenburg  -  Rastenburg
15  -  Wehlau  -  Wehlau
16  Regierung  in  Gum—-  -  Angerburg  -  Angerburg
17  binnen  -  Darkehmen  -  Darkehmen
18  und  -  Goldap  -  Goldap
19  der  Vorsitzende  der  -  Gumbinnen  -  Gumbinnen
20  Einkommensteuer-  -  Heinrichs-  OD  Niederung
Berufungskom-  #  walde  (Ostpr.)
21  mission  daselbst  -  Heydekrug  -  Heydekrug
22  Einkommensteuer  =  Ver=  Insterburg  Stadtkreis  Insterburg
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Insterburg  1
        <pb n="29" />
        11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-=  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  5  1  *-5  5  *  n.n—  6
23|Wie  vor  Einkommensteuer  =  Ver-  Insterburg  Landkreis  Insterburg
anlagungskommission
für  den  Landkreis
Insterburg
24  Einkommensteuer  =  Ver=  Marggrabowa  -  Oletzko
anlagungskommission
25  -  Pillkallen  -  Pillkallen
26  -  Ragnit  Ragnit
27  -  Stallupönen  -  Stallupönen
28  Einkommensteuer-  Tilsit  Stadtkreis  Tilsit
Veranlagungskom-  «
mission  für  den  Stadt-  1
kreis  Tilsit
29  Einkommensteuer-  Tilsit  Landkreis  Tilsit
Veranlagungskom-=  «
mission  für  den  Land-1
  kreis  Tilsit
30  Regierung  in  Allen-|Einkommensteuer=  Allenstein  Stadtkreis  Allenstein
stein  Veranlagungskom-  #
und  mission  für  den  Stadtder
  Vorsitzende  der  Kreis  Allenstein
31  Ginkommensteuer.  Einkommensteuer-  Allenstein  Landkreis  Allenstein
erufung  bs  Veranlagungskommission
  daselbst  mission  für  den  Landkreis
  Allenstein  1
32  Einkommensteuer-  Biischofsburg  Landkreis  Rössel
Veranlagungskommission

33  -  Johannisburg  -  Johannisburg
34  Lötzen  —  Lötzen
36  -  Neidenburg  -  Neidenburg
37  -  Ortelsburg  Ortelsburg
38  Osterode  OD  Osterode
39  O)  Sensburg  O7  Sensburg
I
l

 

 

 

4
        <pb n="30" />
        12

 

 

—  —

 

——  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

mission  daselbst

 

 

für  den  Stadtkreis
Graudenz

 

Lau-)Der  Oberbehörden  Der  Veraulagungebehörden

fende  Bezeichnung  Bemerkungen

Ar.  und  Sib  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk

1  2  3  „  5  6
b.  Provinz  Westpreußen.

40  Regierung  in  Einkommensteuer-  Berent  Landkreis  Berent

Danzig  Veranlagungskomund
  mission
der  Vorsitzende  der¾  ·  .  ·«  ,

41  Einkommensteuer-Einkommensteuer=  Danzig  Stadtkreis  Danzig  und  Land-Berufungskom-=
  Veranlagungslom-  kreis  Danzig  Höhe
mission  daselbst  mission  für  den  Stadtkreis

  Danzig  und  den
Landkreis  Danzig
Höhe
12  Einkommensteuer-  Danzig  Landkreis  Danzig  Niederung
Veranlagungskommission
  für  den  Landkreis
  Danzig
Niederung
43  Einkommensteuer-  Dirschan  O  Dirschau
Veranlagungskommission

14  Einkommensteuer—  Elbing  Stadtkreis  Elbing
Veranlagungskom—
mission  für  den  Stadt—
kreis  Elbing
45  Einkommensteuer-Ver—  Elbing  Landkreis  Elbing
anlagungskommission  ·
für  den  Landkreis  «
Elbing  i

im  Eintonnnensteucr-Ver-Karthans  Karthaus

anlagungskommission

47  —  Marienburg  Marienburg

(Westpr.)
18  -  Neustadt  Neustadt
(Westpr.)

19  Putzig  Putig

50  :  Pr.  Stargard  -  Pr.  Stargard

51  Regierung  in  -  Briesen  -  Briesen

52  Marienwerder  O  Culm  "Ol  Culm

,-  und

3  der  Vorsitzende  dere.  4  Flatow  «.  Flatow

54  Einkommensteuer=  Einkommensteuer-Ver-  Graudenz  Stadtkreis  Graudenz
Berufungskom-  anlagungskommission
        <pb n="31" />
        13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
sende  Bezeichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  8  4  5  6
55Wie  vor  Einkommensteuer-Ver--  Graudenz  Landkreis  Graudenz
anlagungskommission
für  den  Landkreis  1
Graudenz
56  Einkommensteuer-Ver--=  Konitz  -  Konitz
anlagungskommission
57  -  Dt.  Krone  -  Dt.  Krone
58  -  Marienwerder  -  Marienwerder
59  -  Neumark  -  Löbau
60  -  Rosenberg  -  Rosenberg
61  -  Schlochau  -  Schlochau
62  OD  Schwetz  -  Schwetz
63  OD  Strasburg  -  Strasburg
(Westpr.)
64  -  Stuhm  -  Stuhm
65  Einkommensteuer-Ver-  Thorn  Stadtkreis  Thorn
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis  .
Thorn  «
½6  Einkommensteuer-Ver-  Thorn  Landkreis  Thorn
anlagungskommission  3
für  den  Landkreis  »
Thorn  «
67  Einkommensteuer-Ver--  Tuchel  -urchel
anlagungskommission  .
c.  Provinz  Brandenburg  und  die  Stadt  Berlin.
68  Direktion  für  die  Einkommensteuer-Ver-  Berlin  Stadt  Berlin
Verwaltung  der  anlagungskommission
direkten  Steuern  fuür  die  Stadt  Berlin
in  Berlin
und
der  Vorsitzende  der  I
Einkommensteuer-  Ö
Berufungskom=  5
mission  daselbst
69  Regierung  in  Pots=  Einkommensteuer-Ver-=  Angermünde  Landkreis  Angermünde
dam  anlagungskommission
und
!(0  der  Vorsitzende  der  -  Beeskow  -  Beeskow-Storkow
Sriumnsrütner  .
1  erufungskom-=  -  elzi  -  Zauch-Aelzi
mission  daselbst  Sebig  E  Zchzg
72  Einkommensteuer-Ver-  Berlin  Kreisteil  Niederbarnim  —  östanlagungskommission
  lich  der  Berlin-Stettiner
Niederbarnim-Ost  1  Bahn
        <pb n="32" />
        Lau-)Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Sitz  Bezeichnung  Sit  Amtsbezirk
1  2  3  4  .?!nv.n"|ZENn  6
73Wie  vor  Einkommensteuer-Ver=  Berlin-Pankom  Kreisteil  Niederbarnim  —  westanlagungskommission
  lich  der  Berlin-Stettiner
Niederbarnim  West  Bahn
74  Einkommensteuer-Ver-  Berlin-Lichten=  Stadtkreis  Berlin-Lichtenberg
anlagungskommission  berg
75  OD  Berlin-Schöne-  -  Berlin-Schöneberg
berg
76  OD  Berlin-Steglitz  Landgemeinden  Berlin-Friedenau,
  Berlin-Lichterfelde,
  Berlin-Steglitz  und
Zehlendorf
77  Einkommensteuer-Ver-  Berlin  Landkreis  Teltow  ausschließlich
anlagungskommission  der  zum  Bezirke  der  Verfür
  den  Landkreis  anlagungskommission  Berlin-Teltow
  Steglitz  gehörigen  LandgLgemeinden

78  Einkommensteuer-Ver-  Berlin-Wilmers=  Stadtkreis  Berlin-Wilmersdorf
anlagungskommission  dorf
79  O-’  Brandenburg  OD-  Brandenburg
80  Charlottenburg  Charlottenburg
81  Eberswalde  -  Eberswalde
82  Freienwalde  Landkreis  Oberbarnim
83  -  Jüterbog  -  Jüterbog-Luckenwalde

84  O7  Kyritz  -  Ostprignitz
l
85  Nauen  -  Osthavelland
86  -  Neukölln  Stadtkreis  Neukölln
87  -  Neuruppin  Landkreis  Neuruppin
88  Perleberg  ·-  Westprignitz
89  -  Potsdam  Stadtkreis  Potsdam
90  -  Prenzlan  Landkreis  Prenzlau
91  OD  Rathenow  -  Westhavelland
92  OD  Spandau  Stadtkreis  Spandau
93  ·  ·  -  Templin  Landkreis  Templin
94  Regierung  in  Frank-  Ol  Arnswalde  "O  Arnswalde
95  furt  -  Calau  Calau
96  und  Einkommensteuer-Ver-  Cottbus  OD  Cottbus
der  Vorsitzende  der  anlagungskommission
Einkommensteuer-  für  den  Landtreis
Berufungskom=  Cottbus
97|mission  daselbst  Einkommensteuer-Ver-  Cottbus  Stadtkreise  Cottbus  und  Forst
anlagungskommission
für  die  Stadtkreise
Cottbus  und  Forst
        <pb n="33" />
        —  —  —  —  —  AI  –  —  —

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Der  Oberbehörden  Der  Vernulagungsbehörden
sende  Bezcichnung  .  Bemerlungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezir!
1.  2  3I  —  ñ  6
98Wie  vor  Einkommensteuer-Ver-  Crossen  Landkreis  Crossen
anlagungskommission
99  O  Frankfurt  a.  O.  Stadtkreis  Frankfurt  a.  O.
100  "O'  I  Friedeberg  Landkreis  Friedeberg
s  N.  M.
101  Einkommensteuer-Ver-  Guben  Stadtkreis  Guben
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Guben
102  Einkommensteuer-Ver-  Guben  Landkreis  Guben
anlagungskommission
für  den  Landkreis
Guben
103  Einkommensteuer-Ver=  Königsberg  «  -  Königsberg
anlagungskommission  N.  M.
104  Einkommensteuer-Ver--=  Landsberg  a.  W.  Stadtkreis  Landsberg
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Landsberg  a.  W.
105  Einkommensteuer-Ver-=  Landsberg  a.  W.  Landkreis  Landsberg
anlagungskommission
für  den  Landdkreis
Landsberg  a.  W.  1
106  Einkommensteuer-Ver--=  Lruckau  -  Luckau
anlagungskommission
107  -  Lübben  -  Lübben
108  Reppen  -  Weststernberg
109  -  Seelow  -  Lebus
110  -  Soldin  -  Soldin
111  -  Sorau  -  Sorau
112  .  Spremberg  -  Spremberg
113  -  Zielenzig  -  Oststernberg
114  -  Züllichau  -  Züllichau-Schwiebus
4.  Provinz  Pommern.
Q  l
115RegierunginStettinEinkommensteuer-Ver-jAnklam  Landkreis  Anklam
un  anlagungskommission
116  der  Vorsitzende  der  -  Cammin  «  -  Cammin
117  Einkommensteuer-  -  Demmin  -  Demmin
118  Berufungskom-  -  Greifenberg  s  -  Greifenberg
119  mission  daselbst  -  Greifenhagen  -  Greifenhagen
120  OD  Labes  #  -  Regenwalde
L  -  Naugard  -  Naugard
        <pb n="34" />
        Lau-Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
sende  Bezeichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Sit  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  8  J  5  6
122F  Wie  vor  Einkommensteuer-Ver=  Poritz  Landkreis  Pyritz
anlagungskommission

123  -  Stargard  i.  Pom.  -  Saatzig  und  Stadt—
kreis  Stargard
124  Einkommensteuer-Ver-  Stettin  -  Randow
anlagungskommission
für  den  Landbkreis
Randow
125  Einkommensteuer-Ver-  Stettin  Stadtkreis  Stettin
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis  1  1
Stettin
126  Einkommensteuer-Ver-  Swinemünde  Landkreis  Usedom-Wollin
anlagungskommission  »
127  -  Uckermünde  .n  Ückermünde
128  Regierung  in  Köslin  -  Belgard  I  -  Belgard
129  und  Bublitz  I  -  Bublitz
130  der  Vorsitzende  der  -  Bütow  OD  Bütow
131  Einkommensteuer-  -  Dramburg  -  Dramburg
132  Berufungskom—  -  Köslin  Köslin
133  mission  daselbst  -  Kolberg  Kolberg
134  -  Lauenburg  -  Lauenburg
135  Neustettin  -  Neustettin
136  -  Rummelsburg  Rummelsburg
137  Schivelbein  -  Schivelbein
138  -  Schlawe  -  Schlawe
139  Stolp  Stadt-  und  Landkreis  Stolp
140  Regierung  in  Stral-  -  Bergen  a.  Rügen  Landkreis  Rügen
sund  und  s
141derVorsitzendeder  -  Franzburg  -  Franzburg
142  Einkommensteuer-  -  Greifswald  «  -  Greifswald
143  Berufungskom—  -  Grimmen  OD  Grimmen
144  mission  daselbst  -  Stralsund  Stadtkreise  Stralsund  und
Greifswald
e.  Provinz  Posen.
145  Regierung  in  PosenEinkommensteuer-Veran=  Adelnau  Landkreis  Adelnau
und  lagungskommission
146ddDer  Vorsitzende  der  -  Birnbaum  -  Birnbaum
147  Einkommensteuer-  -  Fraustadt  Fraustadt
148  Berufungskom-  -  Gostyn  Gostyn
149  mission  daselbst  -  Grätz  Grätz
150  -  Jarotschin  -  Jarotschin.
151  -  Kempen  Kempen
        <pb n="35" />
        —  17  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Der  Cberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
sende  Bezcichnung  Bemerkungen
Rr.  und  Sib  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
2  3  4  5  6
152  Wie  vor  Einkommensteuer-Veran=  Koschmin  Landkreis  Koschmin
lagungskommission  Kon  gost
15  -  osten  -  osten
154  -  Krotoschin  -  Krotoschin
155  Lissa  OD  Lissa
156  -  Meseritz  Meseritz
157  -  Neutomischel  -  Neutomischel
158  -  Obornik  -  Obornik
159  -  Ostrowo  -  Ostrowo
160  -  Pleschen  -  Pleschen
161  Einkommensteuer-Veran.  Posen  -  Posen  Ost
lagungskommission
für  den  Landkreis
Posen  Ost
162  Einkommensteuer-Veran=  Posen  -  Posen  West
lagungskommission
für  den  ndtreis
Posen  West
163  Einkommensteuer-Veran=  Posen  Stadtkreis  Posen
lagungskommission
#  den  Stadtkreis  -
osen  «
164  Einkommensteuer-Veran-  1  Rawitsch  Landkreis  Rawitsch
106  lagungskommission  Samt  Sant
-  amter  -  amter
166  -  Schildberg  -  Schildberg
167  -  Schmiegel  -  Schmiegel
168  -  Schrimm  -  Schrimm
169  -  Schroda  -  Schroda
170  -  Schwerin  -  Schwerin
171  ODA  Wollstein  -  Bomst
172  ·  »  »  -  sWrcschcn  -  Wreschen
173  Regierung  in  Brom-  Einkommensteuer-Veran-  Bromberg  Stadtkreis  Bromberg
berg  und  lagungskommission
der  neorstende  der  für  den  Stadtkreis
inkommensfteuer-  Bromberg
174  Berufungskom=  Einkommensteuer-Veran-  Bromberg  Landkreis  Bromberg
mission  daselbst  lagungskommission
für  den  Landkreis
Bromberg
175  Einkommensteuer-Veran=  Czarnikan  -  Czarnikau
#4  lagungskommission  gu  leh
16  -  Filehne  -  ilehne
177  -  Fresnt  -  Fuese

 

 

 

l
        <pb n="36" />
        —

Lau-Der

  Oberbehörden

Der  Veranlagungsbehörden

 

 

 

 

 

 

sende  Bezeichnung  Bemerkungen
*or,  und  Sib  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  »  4  E—  —  6
178Wie  vor  Einkommensteuer-Veran=  Hohensalza  Landkreis  Hohensalza
lagungskommission
179  -  Kolmar  i.  P.  -  Kolmar
180  -  Mogilno  -  Mogilno
181  -  Schubin  -  Schubin
182  -  Strelno  ·  -  Strelno
183  -  Wirsitz  -  Wirsitz
184  -  Witkowo  -  Witkowo
185  O7  Wongrowitz  1  -  Wongrowitz
186  Znin  -  Znin
k.  Provinz  Schlesien.
187  Regierung  in  Bres-Einkommensteuer-Veran-Breslau  Stadtkreis  Breslau
lau  und  lagungskommission
der  Vorsitzende  der  für  den  Stadtkreis
Einkommensteuer-)  Breslau
188  Berufungskom-Einkommensteuer-Veran=  Breslau  Landkreis  Breslau
mission  daselbst  lagungskommissioo  «
für  den  Landkreis
Breslau
189  Einkommensteuer-Veran=  Brieg  Stadtkreis  Brieg
lagungskommission
für  den  Stadtkreis
Brieg
190  Einkommensteuer-Veran=  Brieg  Landkreis  Brieg
lagungskommission
für  den  Landkreis
Briecg
191  Einkommensteuer  Veran=  Frankenstein  -  Frankenstein
lagungskommission
192  O  Glatz  "O  Glatz
193  ODA  Guhrau  -  Guhrau
194  -  Habelschwerdt  -  Habelschwerdt
195  -  Kilitsch  "r  Militsch
196  -  Münsterberg  -  Münsterberg
197  -  Namslau  -  Namslau
198  -  Neumarkt  Neumarkt
199  -  Neurode  -  Neurode
200  -  Nimptsch  -  Nimptsch
201  -  Oels  -  Oels
202  -  Ohlau  -  Ohlau
203  -  Reichenbach  -  Reichenbach
204  Einkommensteuer-Ver-  Schweidnitz  Stadtkreis  Schweidnitz

 

 

anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Schweidnitz
        <pb n="37" />
        —  —  —

Lau-Der

  Oberbehörden

 

 

—J□

Der  Veranlagungsbehörden

 

—.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

fende  Bezeichnung  Bemerlkungen
.  und  Sit  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  8  b  6
205  BWie  vor  Einkommensteuer-Ver-  Schweidnitz  Landkreis  Schweidnitz
anlagungskommission
für  den  Landdkreis
Schpweidnitz
206  Einkommensteuer-Ver--  Steinau  -  Steinau
anlagungskommission
207  -  Strehlen  -  Strehlen
208  -  Striegau  —  Striegau
209  -  Trebnitz  -  Trebnitz
210  -  Waldenburg  -  Waldenburg
211  -  Gr.  Wartenberg  -  Gr.  Wartenberg
212  -  Wohlau  -  Wohlau
213  Regierung  in  -  Bolkenhain  -  Bolkenhain
214  Liegnitz  -  Bunzlau  -  Bunglau
215  und  -  Freystadt  -  Freystadt
216  der  Vorsitzende  der  -  Glogau  -  Glogau
217  Einkommensteuer=  Einkommensteuer-Ver-  Geörlitz  -  Görlitz
Berufungskom-  anlagungskommission
mission  daselbst  für  den  Landkreis
Görlitz
218  Einkommensteuer-Ver-=  Georlitz  Stadtkreis  Görlitz
anlagungskommission  #
für  den  Stadtkreis
Görlitz
219  Einkommensteuer-Ver-  Goldberg  Landkreis  Goldberg-Haynau
anlagungskommission
220  -  Grünberg  -Crünberg
221  -  Hirschberg  -  Hirschberg
222  Hoyerswerda  -  Hohyerswerda
223  Jauer  Jauer
224  -  Landeshut  -  Landeshut
225  ,  -  Lauban  Lauban
226  Einkommensteuer-Ver-  Liegnitz  Liegnitz
anlagungskommission
für  den  Landkreis
Liegnitz
227  Einkommensteuer-Ver-  Liegnitz  Stadtkreis  Liegnitz
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
6  Liegnitz  ·
228  Einkommensteuer-Ver-  Löwenberg  Landkreis  Löwenberg
anlagungskommission
229  -  Lüben  Lüben
230  Rothenburg  -Rothenburg  O.  L.
O.  L.
231  OD  Sagan  -Sagan
        <pb n="38" />
        —  —

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Der  Cberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
sende  Bezeichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  4  5  6
6  =  1
232  Wie  vor  Einkommensteuer-Ver-  Schönau  Landkreis  Schönau
anlagungskommission
233  ·  -  Sprottau  -  Sprottau
234  Regierung  in  -  Beuthen  Stadt-  und  Landkreis  Beuthen
Oppeln  O.  Schles.  und  Stadtkreis  Königshütte
235  und  -  Cosel  Landkreis  Cosel
236,der  Vorsitzende  der  "  Falkenberg  "  Falkenberg
237  Einkommensteuer-  6  Gleiwitz  Stadt=  und  Landkreis  Gleiwitz
Berufungskom-  Z  und  Landkreis  Zabrze
238  mission  daselbst  -  Grottkau  Landkreis  Grottkau
239  -  Kattowitz  Stadt-  und  Landkreis  Katto-«
  witz  und  Landkreis  Pleß
240  -  Kreuzburg  Landkreis  Kreuzburg
241  -  Leobschütz  -  Leobschütz
242  -  Lublinitz  -  Lublinitz
243  -  Neisse  Stadt-  und  Landkreis  Neisse
244  -  Neustadt  Landkreis  Neustadt
245  -  Oppeln  Stadt-  und  Landkreis  Oppeln
246  -  Ratibor  Stadt-  und  Landkreis  Ratibor
und  Landkreis  Rybnik
247  -  Rosenberg  Landkreis  Rosenberg
248  -  Großstrehlitz  -  Großstrehlitz
249  -  Tarnowitz  -Tearnowitz
l
t
g.  Provinz  Sachsen.
250  Regierung  in  Einkommensteuer-Ver-  JAschersleben  Stadtkreis  Aschersleben
Magdeburg  anlagungskommission
251  und  -  Burg  Landkreis  Jerichow  I
252  per  Vorsitzende  der  -  Calbe  -  Calbe
253  Einkommensteuer-  -  Gardelegen  -  Gardelegen
254  Berufungskom-  -  Genthin  Jerichow  II
255  mission  daselbst  Einkommensteuer-Ver--  Halberstadt  Stadtkreis  Halberstadt
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Halberstadt
256  Einkommensteuer-Ver=  Halberstadt  Landkreis  Halberstadt
anlagungskommission  «
für  den  Landkreis
Halberstadt  i
257  Einkommensteuer-Ver-  Magdeburg  Stadtkreis  Magdeburg
anlagungskommission
258  „  Neuhaldensleben  Landkreis  Neuhaldensleben
259  „  Oschersleben  „  Oschersleben
260  „  Osterburg  „  Osterburg
        <pb n="39" />
        21

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
r.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  1AQ|QD  4  5
261  Wie  vor  Einkommensteuer-Ver-  Ouedlinburg  Landkreis  Quedlinburg
anlagungskommission
für  den  Landkreis
Quedlinburg
262  Einkommensteuer-Ver-=  Quedlinburg  Stadtkreis  Quedlinburg
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Quedlinburg
263  Einkommensteuer-Ver-  Salzwedel  Landkreis  Salzwedel
anlagungskommission
264  -  Stendal  Stadt=  und  Landkreis  Stendal
265  -  Wanzleben  Landkreis  Wanzleben
266  -  Wernigerode  -  Wernigerode
267  Wolmirstedt  -  Wolmirstedt
268  Regierung  in  Merse-  -  Bitterfeld  -  Bitterfeld
269  burg  -  Delitzsch  -  Delitzsch
270  und  Einkommensteuer-Ver-  Eisleben  Stadtkreis  Eisleben
der  Vorsitzende  der  anlagungskommission  «
Einkommensteuer-sürdenStadtkreig
Berufungskom-  Eisleben
271  mission  daselbst  Einkommensteuer-Ver-  Eisleben  Landkreis  Mansfelder  Seekreis
anlagungskommission
für  den  Mansfelder
Seekreis  1
272  Einkommensteuer-Ver-  Halle  a.  S.  Stadtkreis  Halle
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Halle  a.  S.
273  Einkommensteuer-Ver=  Halle  a.  S.  Landkreis  Saalkreis
anlagungskommission  .
«  für  den  Saalkreis
274  Einkommensteuer-Ver-=  Herzberg  a.  E.  "  Schweinitz
anlagungskommission
275  -  Kölleda  -  Eckartsberga
276  -  Liebenwerda  -  Liebenwerda
277  "D  Mansfeld  -Mansfelder  Gebirgskreis

278  "O  Merseburg  OD  Merseburg
279  Naumburg  Naumburg
280  OD  Querfurt  Querfurt
281  -  Sangerhausen  -Sangerhausen
282  Torgau  -  Torgau
283  -  Weißenfels  s  Stfadti  und  Landkreis  Weißenels

284  Wittenberg  Landkreis  Wittenberg
        <pb n="40" />
        22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau--Dier  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
sende  Bezeichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Sib  Bezeichnung  Sib  Amtebezirk
1  2  QD„  6  3  *-5  5  4  r*  5  6
285Wie  vor  Einkommensteuer-Veran=  Zeitz  Stadt=  und  Landkreis  Zeitz
·  lagungskommission
286  Regierung  in  Erfurt  -  Erfurt  Stadt-  und  Landkreis  Erfurt
287  und  -  Heiligenstadt  Landkreis  Heiligenstadt
288  der  Vorsitzende  der  Langensalza  -  Langensalza
289  Einkommensteuer=  Einkommensteuer-Veran=  Mühlhausen  Stadtkreis  Mühlhausen
Berufungskom-  lagungskommission
mission  daselbst  für  den  Stadtkreis
Mühlhausen
290  Einkommensteuer-Veran=  Mühlhausen  Landkreis  Mühlhausen
lagungskommission
für  den  Landkreis
Mühlhausen
291  Einkommenstener-Veran=  Nordhausen  -  Grafschaft  Hohenstein
lagungskommission
für  den  Landkreis
Grafschaft  Hohenstein
292  Einkommensteuer-Veran-  Nordhausen  Stadtkreis  Nordhausen
lagungskommission
für  den  Stadtkreis
Nordhausen
293  Einkommensteuer-Veran=  Ranis  Landkreis  Ziegenrück
lagungskommission
294  -  Schleusingen  -  Schleusingen
295  -  Weißensec  i  -  Weißensee
296  Worbis  R]  Worbis
h.  Provinz  Schleswig-Holstein.
297  Regierung  in  Einkommensteuer-Veran=  Altona  Stadtkreis  Altona
Schleswig  lagungskommission
298  und  -  Apenrade  Landkreis  Apenrade
299  er  Vorsitzende  der  -  Bordesholm  -  Bordesholm
300  Einkommensteuer-  -  Cismar  -  Oldenburg
301  Berufungskom—  -  Eckernförde  -  Eckernförde
302  mission  daselbst  -  Elmshorn  Landkreise  Pinneberg  und  Steinburg

303  Einkommensteuer-Veran=  Flensburg  Stadtkreis  Fleusburg
lagungskommission  für
den  Stadtkreis  Flens--burg

304  Einkommensteuer-Veran=  Flensburg  Landkreis  Fleusburg
lagungskommission  für
den  Landkreis  Flensburg

305  Einkommensteuer-Veran=  Hadersleben  OD  Hadersleben
lagungskommission
        <pb n="41" />
        23

 

au-Der

  Oberbehörden

–  —

Der  Veranlagungsbehörden

 

 

ende  Bezeichnung  Bemerkungen
Fr.  und  Sis  Begeichnung  SEit  Amtsbezirk
1  2  —  n  6  1  —  #  —
I
306Wievor  Einkommensteuer-Ver-  deide  Landtreis  Norderdithmarschen
anlagungskommission
307  -  Husum  -  Husum
;308  -  Kiel  Stadtkreis  Kiel
309  -  Meldorf  Landkreis  Süderdithmarschen,
s  einschl.  der  Insel  Helgoland
310  -  Neuminster  Stadtkreis  Neumünster
311  -  Plön  Landkreis  Plön
312  -  Ratzeburg  -  Herzogtum  Lauenburg
313  -  Rendsburg  -  Rendsburg
314  -  Schleswig  -  Schleswig
315  -  Segeberg  -  Segeberg
316  -  Sonderburg  -  Sonderburg
317  -  Tönning  Eiderstedt
318  -  Tondern  -  Tondern
319  -  Wandsbek  -  Stormarnund  Stadt-320|

  Regierung  in  Hannover


321  und

322  5er  Vorsitzende  der
Einkommensteuer-Berufungskom-

  daselbst

32:3

321

325

3120

521

:328

129

.#0

331

332  Regierung  in  Hil-333

  desheim

334  und

deer  Vorsitzende  der
Einkommensteuer=Berufungskom-




 

 

 

 

 

i.  Provinz  Hannover.

Einkommensteuer-Veranlagungskommission


Einkommensteuer-Veranlagungskommission

für  den  Stadtkreis
Hannover

Einkommensteuer-Veranlagungskommission

für
Hannover

Einkommensteuer-Ver-3



U  u  u  u  2—

25

Einkommensteuer-Veranlagungskommission

für  den  Landdkreis

 

mission  daselbst

Göttingen

den  Landkreis

anlagungskommission

Diepholz

Hameln
Hannover

Hannover

 

Hoya
Linden
Neustadt  a.  Rbge.
Nienburg
Springe
Stolzenan
#  Sulingen
Sgpyke
Arlfeld
Duderstadt
1  Einbeck
Göttingen

 

kreis  Wandsbek

Landkreis  Diepholz

r

Hameln

Stadtkreis  Hannover

Landkreis  Hannover

Hoya

Stadt=  und  Landkreis  Linden
Landkreis  Neustadt  a.  Rbge.

Nienburg
Springe
Stolzenau
Sulingen

Syke
Alfeld
Duderstadt
Einbeck
Göttingen
        <pb n="42" />
        Lan-Der

  Oberbehorden

 

2
—

er  Vernulugungs

brhorden

 

 

 

 

 

sende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  .
Vezeichnung  Sib  —  Anitsbezirk
1  2  3  —  —  —  —  535  6
336Wie  vor  Einkommensteuer-Ver-  Göttingen  "  Stadtkreis  Göttingen
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Göttingen  #
337  Einkommensteuer-Ver-  Goslar  Landkreis  Goslar
anlagungskommission
338  „  Gronau  „  Gronau
339  Einkommensteuer-Ver-  Hildesheim  „  Hildesheim
anlagungskommission
für  den  Landkreis
Hildesheim
340  Einkommensteuer-Ver-  Hildesheim  Stadtkreis  Hildesheim
anlagungskommission
für  den  Stadikreis
Hildesheim  i
341  Einkommensteuer-Veran=  Hildesheim  Landkreis  Marienburg
lagungskommission
342  -  Ilfeld  -  Ilfeld
343  -  Münden  -  Münden
344  -  Northeim  -  Northeim
345  -  Osterode  -  Osterode
346  -  Peine  -  Peine
347  -  Uslar  s  -  Uslar
348  -  Zellerfeld  s  -  Zellerfeld
349  Regierung  in  Lünc-  OD  Bleckede  ·-  Bleckede
350  burg  -  Burgdorf  —  Burgdorf
351  und  Einkommensteuer-Veran-  Celle  Stadtkreis  Celle
der  Vorsitzende  der  lagungskommission  für  «
Einkommensteuer-  den  Stadtkreis  Celle
352  Berufungskom-  Einkommensteuer-Veran-  Celle  Landkreis  Celle
mission  daselbst  lagungskommissionfür
den  Landkreis  Celle
353  Einkommensteuer-Veran=  Dannenberg  -  Dannenberg
lagungskommission
354  -  Fallingbostel  -  Fallingbostel
355  -  Gifhorn  ·  -  Gifhorn
356  Einkommensteuer-Veran-  Harburg  -  Harburg
lagungskommissian  für
den  Landkreis  Harburg

357  Einkommensteuer-Veran=  Harburg  Stadtkreis  Harburg
lagungskommission  für
den  Stadtkreis  Harburg

358  Einkommensteuer-Veran=  Isenhagen  Landkreis  Isenhagen

 

 

lagungskommission
        <pb n="43" />
        —-.

Lausende

Nr.

361

362
363

369

370
371
372
373
374
375
376
377
378
379

380
381
382
383
384
385

386

Der  Oberbehörden

 

 

 

 

Der  Veranlagungsbehörden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 
   

Bezeichnung  Bemerkungen
und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
2  3  —  4  5  6
Wie  vor  Einkommensteuer-  Lüchow  Landkreis  Lüchow
Veranlagungskom-=  1
mission  «
Einkommensteuer-Veran=  Lüneburg  Stadtkreis  Lüneburg
lagungskommission  für
den  Stadtkreis  Lüneburg
  1
Einkommensteuer-Veran=  Lüneburg  Landkreis  Lüneburg
lagungskommissionfür  «
den  Landkreis  Lüneburg
  .
Einkommensteuer-Veran-  Oldenstadt  -  Ulzen
lagungskommission
-  Sübltau  Soltau
-  Winsen  -  Winsen
Regierung  in  -  Achim  i  -  Achim
Stade  Blumenthal  l  -  Bluͤmenthal
und  Bremervörde  -  Bremervörde
der  Vorsitzende  Freiburg  a.  E.  Kehdingen
der  Einkommen-  4  Geestemünde  Stadt-  und  Landkreis  Geestesteuer-Beru-
  "  münde  und  Landkreis  Lehe
fungskommission  "Dl  Jork  Landkreis  Jork
daselbst  "O  Neuhaus  a.  O.  -  Neuhaus  a.  O.
OJ  Osterholz  -  Osterholz
Otterndorf  -  Hadeln
Rotenburg  -  Rotenburg
Stade  -  Stade
Verden  -  Verden
·  ·  -  Zeven  -  Zeven
Regierung,  in  -  Aschendorf  -  Aschendorf
Onabrũc  Bentheim  -  Grafschaft  Bentheim
un
der  Vorsitzende  Bersenbrück  -  Bersenbrück
der  Einkommen—  Iburg  -  Iburg
steuer-Beru-  -  Lingen  2  Lingen
fungskommission  WMelle  "  Melle
daselbst  Meppen  -  Meppen
Einkommensteuer-  Osnabrück  -  Osnabrück
Veranlagungskommission
  für  den
Landkreis  Osnabrück  6
Einkommensteuer-  Osnabrück  Stadtkreis  Osnabrück

 

Veranlagungskommission
  für  den

 

 

 

 

Stadtkreis  Osnabrück
        <pb n="44" />
        Lau-Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Siztz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  4  5  6
387|Wie  vor  Einkommensteuer-  Sögel  Landkreis  Hümmling
Veranlagungskommission

388  "  Wittlage  "O  Wittlage
389  Regierung  in  -  Aurich  -  Aurich
390  Aurich  Einkommensteuer-  Emden  -  Emden
und  Veranlagungskomder
  Vorsitzende  mission  für  den
der  Einkommen=  Landkreis  Emden  «
391  steuer  Beru-  Einkommensteuer-  Emden  Stadtkreis  Emden
fungskommission  Veranlagungskom
daselbst  mission  für  den
Stadtkreis  Emden
392  Einkommensteuer-  Leer  6  Landkreis  Leer
Veranlagungskom  6
mission  ·
393  Norden  -  Norden
394  Weener  -  Weener
395  Wittmund  i  -  Wittmund
k.  Provinz  Westfalen.
396  Regierung  in  Einkommensteuer-  Ahaus  Landkreis  Ahaus
Münster  Veranlagungskomund
  mission  1
3997er  Vorsitzende  der  Beckum  -  Beckum
398  Einkommen—  -  Borken  -  Borken
399  steuer  Be-  -  Burgsteinfurt  Burgsteinfurt
400  rufungskom-  -  Coesfeld  -  Coesfeld
401  mission  daselbst  Lüdinghausen  -  Lüdinghausen
402  -  Münster  Stadt-  und  Landkreis  Münster
403  Recklinghausen  Stadt=  und  Landkreis  Reckling-«
  hausen  und  Stadtkreis  Buer
404  -  Tecklenburg  Landkreis  Tecklenburg
405  Warendorf  -  Warendorf
406  Regierung  in  Einkommensteuer-  Bielefeld  Stadtkreis  Bielefeld
Minden  Veranlagungskom-=und
  mission  für  den
der  Vorsitzende  der  Stadtkreis  Bielefeld
407  Einkommen-  Einkommensteuer-  Bielefeld  Landkreis  Bielefeld
steuer-Be-  Veranlagungskom
rufungskom-  mission  für  den
mission  daselbst  Landkreis  Bielefeld
408  Einkommensteuer-  Büren  -  Büren
Veranlagungskommission
  3  Z
409  "  Halle  i.  W.  OD  Halle  i.  W.
        <pb n="45" />
        Lau- 



Der  Oberbehörden

27

 

—  —  —  —  —  —

 

—  ——  —  —  —  I  SS  —  —  —Ô

Der  Veranlagungsbehörden

 

 

 

 

 

 

 

sende  Bezeichnung  Bemerkungen
r.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  4  5  6
1410  Wie  vor  Einkommensteuer-  Herford  Stadtkreis  Herford
Veranlagungskommission
  für  den
Stadtkreis  Herford
411  Einkommensteuer-  Herford  Landkreis  Herford
Veranlagungskommission
  für  den
Landkreis  Herford
412  Einkommensteuer-  Höxter  "  Höxter
Veranlagungskommission

413  "=  Lübbecke  Lübbecke
414  1  Minden  Minden
415  -  Paderborn  -  Paderborn
416  Warburg  OD  Warburg
417  Z  Z  "  Wiedenbrück  O=  Wiedenbrück
418  Regierung  in  "  Altena  =  Altena  und  Stadt.
Arnsberg  6  kreis  Lüdenscheid
und
419  der  Vorsitzende  "  Arnsberg  Arnsberg
120  der  Einkommen-  "  Berleburg  Wittgenstein
421  steuer-Be-  "  Bochum  Stadt.  und  Landkreis  Bochum,
rufungskom-  Stadtkreise  Witten  und  Herne
mission  daselbst  und  Landkreis  Hattingen
422  Einkommensteuer-Ver-  Brilon  l  Landkreis  Brilon
anlagungskommission
123  Einkommensteuer  Ver--  Dortmund  Stadtkreis  Dortmund
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Dortmund
4½4  Einkommensteuer-Ver-=  Dortmund  Landkreis  Dortmund  und  Stadtanlagungskommission
  und  Landkreis  Hörde
für  den  Loandkreis  1
Dortmund  und  den
Stadt=  und  Landkreis  "
Hörde
425  Einkommensteuer-Ver-  Gelsenkirchen  Stadtkreis  Gelsenkirchen
anlagungskommission
für  den  Stadtkreis
Gelsenkirchen
126  Einkommensteuer  Ver.  Gelsenkirchen  Landkreis  Gelsenkirchen
anlagungskommission
für  den  Landkreis
Gelsenkirchen
Einkommensteuer-Ver- 



 

«  Hagen

anlagungskommission

l

Stadt-  und  Landkreis  Hagen
und  Landkreis  Schwelm
        <pb n="46" />
        —  —  —  ———  —  ——

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau---,  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sit  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  4  5  6
428  Wie  vor  Einkommensteuer-Ver-=  Hamm  Stadt=  und  Landkreis  Hamm
anlagungskommission
429  -  Iserlohn  Stadt=  und  Landkreis  Iserlohn
430  -  Lippstadt  Landkreis  Lippstadt
431  -  Meschede  -  Meschede
432  -  Olpe  -  Olpe
433  -  Siegen  -  Siegen
434  Soest  Socst
1.  Provinz  Hessen-Nassau.
435  Regierung  in  Cassel!  Einkommensteuer-Ver-  Cassel  Stadtkreis  Cassel
und  anlagungskommission  ·
der  Vorsizende  deii  fr  den  Stadtkreis
Einkommensteuer--Cassel  .
436Berufungskom-Einkommensteuer-Vers«Casscl  Landkreis  Cassel
mission  daselbst  anlagungskommission
für  den  Landkreis
Cassel
437  Einkommensteuer-Ver-  Eschwege  -  Eschwege
anlagungskommission
138  -  Fulda  -  Fulda
439  -  Frankenberg  -  Frankenberg
440  -  Fritzlar  -  Fritzlar
441  -  Gelnhausen  -  Gelnhausen
442  -  Gersfeld  Landkreis  Gersfeld
443  Hanau  Stadt=  und  Landkreis  Hanau
444  .  Hersfeld  Landkreis  Hersfeld
445  Hofgeismar  -  Hofgeismar
446  Homberg  -  Homberg
447  Hünfeld  -  Hünfeld
448  Kirchhain  -  Kirchhain
449  Marburg  -  Marburg
150  "  Melsungen  -  Melsungen
451  Rintelen  -  Grasschaft  Schaum-1
  burg
452  O  Rotenburg  .NRotenburg
453  -  Schlüchtern  -  Schlüchtern
454  Schmalkalden  -  Herrschaft  Schmalkalden

455  OD  Witzenhausen  -  Witzenhausen
456  Wolfhagen  Wolfhagen
457  Ziegenhain  -  Ziegenhain
        <pb n="47" />
        —  —  —   —
—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-Der  Oberbcehörden  Der  Veranlagungsbehörden
sende  Bezeichnung  Bemerkungen
Rr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
2  3  4  5  6
458  Regierung  in  Wies-Einkommensteuer-Veran=  Biedenkopf  Landkreis  Biedenkopf
baden  und  lagungskommission  ·
459  der  Vorsitzende  der  -  Diez  -  Unterlahn
160  Einkommensteuer=  -  Dillenburg  -Oill
161  Berufungskom-  -  Frankfurt  a.  M.  Stadtkreis  Frankfurt  a.  M.
162  mission  daselbst  -  St.  Goarshausen  Landkreis  St.  Goarshausen
163  -  Höchst  a.  M.  -  Höchst  a.  M.
164  -  Homburg  v.  d.  H.  -  Obertaunus
465  -  Langenschwal-  -  Untertaunus
a
166  -  Limburg  -  Limburg
467  -  Marienberg  -  Oberwesterwald
468  -  Montabaur  -  Unterwesterwald
469  -  Rüdesheim  -  Rheingau
170  -  Usinaen  -  Usingen
471  -  Weilburg  -  Oberlahn
172  -  Westerburg  -  Westerburg
173  Einkommensteuer-Veran=  Wiesbaden  OJ  Wiesbaden
lagungskommission
für  den  Landkreis
Wiesbaden
1474  Einkommensteuer-Veran=  Wiesbaden  Stadtkreis  Wiesbaden
lagungskommission
für  den  Stadtkreis
Wiesbaden  I
m.  Provinz  Rheinland.
175  Regierung  in  Co=  Einkommensteuer-Veran-|Adenau  Landkreis  Adenau
blenz  und  lagungskommission
176er  Vorsitzende  der  -  Ahrweiler  -  Ahrweiler
477  Einkommensteuer-  O  Altenkirchen  -  Altenkirchen
178  Berufungskom=  =  Coblenz  Stadt=  und  Landkreis  Coblenz
179  mission  daselbst  -  Cochem  Landkreis  Cochem
180  "  St.  Goar  -  St.  Goar
181  -  Kreuznach  -  Kreuznach
182  -  Mayen  2  Mayen
183  -  Meisenheim  -  Meisenheim
184  -  Neuwied  -  Neuwied
185  -  Simmern  -  Simmern
486  -  Wetzlar  -  Wetzlar
187  2  g  -  Zell
488  Regierung  in  -  Barmen  Stadtkreis  Barmen
89  Düsseldorf  und  -  Cleve  Landkreis  Cleve
190  der  Vorsitzende  der  Einkommensteuer-Veran-  Crefeld  Crefeld
Einkommensteuer---  lagungskommission
Berufungskom=  für  den  Landkreis

 

 

#

mission  daselbst

Crefeld
        <pb n="48" />
        Lau-Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezcichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtebezirk
—  2  3  4  5  6
4101||Wie  vor  Einkommensteuer  Veran=  Crefeld  Stadtkreis  Crefeld
lagungskommission
für  den  Stadtkreis
Crefeld
192  Einkommensteuer-Veran=  Dinslaken  Landkreis  Dinslaken
lagungskommission
493  Einkommensteuer-Veran=  Düsseldorf  -  Düsseldorf
lagungskommission
für  den  Landkreis
Düsseldorf
194  Einkommensteuer-Veran=  Düsseldorf  Stadtkreis  Düsseldorf
lagungskommission
für  den  Stadtkreis
Düsseldorf  I
495  Einkommensteuer-Veran=  Duisburg  -  Duisburg
lagungskommission
496  ·  Elberfeld  -  Elberfeld  und  Landkreis
  Mettmann
497  Einkommensteuer-Veran=  Essen  -  Essen
lagungskommission
für  den  Stadtkreis  s
Essen  1
498  Einkommensteuer-Veran=  Essen  Aandres  Essen
lagungskommission
für  den  Landkreis
Essen
499  Einkommensteuer-Ver--=  Geldern  Landtreis  Geldern
anlagungskommission  «
500  -  M.-Gladbach  Stadt=  und  Landkreis  M.-Gladbach
  und  Stadtkreis  Rheydt
501  -  Grevenbroich  Landkreis  Grevenbroich
502  -  Kempen  -  Kempen
503  -  Mörs  -  Mörs
504  -  Mülheim  a.  d.  Stadtkreise  Mülheim,  Ober-Ruhr
  hausen  und  Hamborn
505  -  Neuß  Stadt-  und  Landkreis  Neuß
506  Renscheid  Stadtkreis  Remscheid  und  Land-«
  kreis  Lennep
507  -  Solingen  Stadt=  und  Landkreis  Solingen
508  -  Wesel

 

 

 

Landkreis  Rees
        <pb n="49" />
        Lau-  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden

fende  Bezeichnung  Bemerkungen

khr.  und  Sit  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk

1  2  —  8  5  6
509  Regierung  in  CölnEinkommensteuer-Ver=  Bergheim  Landkreis  Bergheim
und  anlagungskommission
510)  der  Vorsitzende  der  -  Bonn  Stadt=  und  Landkreis  Bonn  und
Einkommensteuer=  Leanddkreis  Siegkreis
511  Berufungskom=  Einkommensteuer-Ver--  Cöln  Stadtkreis  Cöln,  Teil  links  des
mission  daselbst  anlagungskommission  Rheins  und  Landkreis  Cöln
für  Cöln  lmks  des  1
Rheins  und  den  Landkreis
  Cöln  ·

512  Einkommensteuer-Ver-  Cöln--Deutz  Stadtkreis  Cöln,  Teil  rechts  des
anlagungskommission  Rheins,  Stadt=  und  Landfür
  Cöln  Deutz  rechts  kreis  Mülheim
des  Rheins  und  den
Stadt=  und  Landkreis
  Mülheim

513  Einkommensteuer-Ver-  Euskirchen  Landkreis  Euskirchen
anlagungskommission

514  -  Gummersbach  -  Gummersbach

515  -  Rheinbach  -  Rheinbach

516  -  Waldbroel  -  Waldbroel

517  -  Wipvoerfürth  OD  Wipperfürth

518  Regierung  in  Trier  -  Bernkastel  -  Bernkastel

519  und  OD  Bitburg  -Bitburg

520  der  Vorsitzende  der  -  Daun  -  Daun

521  Einkommensteuer-  -  Dttweiler  Landkreise  Ottweiler  und  St.

Berufungskom-  Wendel

522  mission  daselbst  -  Prüm  Landkreis  Prüm

523  -  Saarbrücken  Stadt=  und  Landkreis  Saarbrücken



524  OD  Saarburg  Landkreis  Saarburg

525  -  Saarlouis  Landkreise  Saarlouis  und

Merzig

526  -  Trier  Stadt=  und  Landkreis  Trier

527  ··  -  Wittlich  Landkreis  Wittlich

528  Regierung  in  Aachen  -  Aachen  Stadt=  und  Landkreis  Aachen

529  und  -  Düren  Landkreis  Düren

530  der  Vorsitzende  der  OD  Erkelenz  -  Erkelenz

531  Einkommensieuer-  -  Eupen  -  Eupen

532  Berufungskom-  -  Geilenkirchen  -  Geilenkirchen

2533  mission  daselbst  -  Heinsberg  -  Heinsberg

31  -  Jülich  -  Jülich

235  -  Malmedy  Malmedy

236  -  Montjoie  Montjoie

537  -  Schleiden  -  Schleiden
        <pb n="50" />
        —  32  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-“Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehördenu
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  ä  —  6
n.  Hohenzollernsche  Lande.
538p  Regierung  in  Sig=  Einkommensteuer-Ver=  Haigerloch  Oberamtebe  irk  Haigerloch
maringen  anlagungskommission
und
539der  Vorsitzende  der  OD  Hechingen  OD  Hechingen
540  Einkommensteuer-  -  Gammertingen  "„  Gammertingen
541  Berufungskom—  -  Sigmaringen  -  Sigmaringen
mission  daselbst
II.  Königreich  Bayern.
a.  Regierungsbezirk  Oberbayern.
1  |  Regierung  von  Rentamt  Aibling  Amtsgerichtsbezirk  Aibling
2  Oberbayern,  -  Aichach  Aichach
3  Kammer  der  -  Berchtesgaden  Amtsgerichtsbe  zirke  Berchtes-Finanzen
  in  «  gaden  und  Reichenhall
4  München  -  Burghausen  Amtsgerichtsbezirke  Burghausen
und  Altötting
5  -  Dachau  «  Amtsgerichtsbezirk  Dachau
6  -  Ebersberg  Ebersberg
7  -  Erding  Amtsgerichtsbezirke  Erding  und
Dorfen
8  -  Freising  Amtsgerichtsbezirk  Freising
9  -  Friedberg  -  Friedberg
10  -  Fürstenfeldbruck  -  Fürstenfeldbruck

11  -  Garmisch  -  Garmisch
12  -  Ingolstadt  -  Ingolstadt
13  -  Landsberg  i  -  Landsberg
14  -  Laufen  Amtsgerichtsbezirke  Laufen  und
Tittmoning
15  -  Miesbach  Amtsgerichtsbezirke  Miesbach
und  Tegernsee
16  -  Moosburg  Amtsgerichtsbezirk  Moosburg
17  -  Mühldorf  Amtsgerichtsbezirke  Mühldorf
und  Neumarkt  a.  R.
18  Stadtrentamt  München  II*)  Amtsgerichtsbezirk  München  1  *)  Die  Veranla-10
  -  Müuchenum  München  ..  9  ungsgeschafte,
20  Landrentamt  München  OD  München  II|//  ter  München
21  Reutamt  Pfaffenhofen  Amtsgerichtsbezirke  Pfaffenho-=  II  und  III  sind
fen  und  Geisenfeld  nach  Stadtbe-22
  -  Rosenheim  Amtsgerichtsbezirke  RosenheimKilen  fvertehlt
und  Prien  Münchener  Ver-23
  -  Schongau  Amtsgerichtsbezirk  Schongau  anlagungsbe-
        <pb n="51" />
        —  33  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

         

 

 

Lau-  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  8  4  5  6
l

24Wievor  Rentamt  Schrobenhausen  Amtsgerichtsbezirk  Schroben-  hörden  behausen

  simmten  Er-25
  OD  Starnberg  Amtsgerichtsbezirk  Starnberg  Mittellungen,
26  "  Tölz  -  Tölz  Überweisungen
27  -  Traunstein  -  Traunstein  usw.  sind  an  das
28  Trostberg  Süadtrentamt
29  "O  Wasserburg  tunmgetoc  Wasserburg  Achen  zu
30  -  Weilheim  Amtsgerichtsbezirk  Weilheim
31  -  Wolfratshausen  Wolfratshausen



b.  Regierungsbezirk  Niederbayern.
32  Regierung  von  Rentamt  Deggendorf  Amtsgerichtsbezirke  Deggendorf
Niederbayern,  und  Hengersberg
33  Kammer  der  Fi-  -  Dingolfing  Amtsgerichtsbezirk  Dingolfing
34  nanzen  in  Lands-  -  Eggenfelden  Amtsgerichtsbezirke  Eggenfelden
hut  und  Arnstorf

35  -  Freyung  Amtsgerichtsbezirke  Freyung

und  Waldkirchen
36  -  Griesbach  Amtsgerichtsbezirke  Griesbach

und  Rotthalmünster

37  -  Kelheim  Amtsgerichtsbezirk  Kelheim
38  -  Kötzting  Amtsgerichtsbezirke  Kötzting

und  Neukirchen
39  -  Landau  a.  J.  Amts  gerichtsbezirk  Landaua.  J.
40  -  Landshut  Landshut
41  -  Mallersdorf  Amtsgerichtsbezirke  Mallersdorf

und  Rottenburg
42  OD  Mitterfels  Amtsgerichtsbezirke  Mitterfels

und  Bogen

13  -  Neustadt  a.d  Amtsgerichtsbezirke  Abensberg

und  Mainburg
44  -  Obernzell  Amtsgerichtsbezirk  Wegscheid
4%  OD  Passau  -  Passau
16  -  Pfarrkirchen  -  Pfarrkirchen
17  -  Schönberg  -  Grafenau
18  Simbach  -  Simbach
49  -  Straubing  -  Straubing
50  -  Viechtach  -  Viechtach
51  -  Vilsbiburg  -  Vilsbiburg
52  -  Vilshofen  Amtsgerichtsbezirke  Vilshofen
und  Osterhofen
53  Zwiesel  Amtsgerichtsbezirk  Regen
        <pb n="52" />
        —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbebörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz    Amtsbezirk
1  2  3  4  5    6
c.  Regierungsbezirk  der  Pfalz.
54  Regierung’  der  Rentamt  Annweiler  Amtsgerichtsbezirk  Annweiler
55  Pfalz,  Kammer  -  Bergzabern  -  Bergzabern
56  der  Finanzen  Blieskastel  Blieskastel
57  in  Speyer  -  Dahn  -  Dahn
58  -  Dürkheim  -  Dürkheim
59  -  Edenkoben  Edenkoben
60  -  Frankenthal  Frankenthal
61  Germersheim  Amtsgerichtsbezirk  Germersheim

62  -  Grünstadt  Amtsgerichtsbezirk  Grünstadt
63  -  Homburg  Amtsgerichtsbezirke  Homburg
und  Waldmohr
64  -  St.  Ingbert  Amtsgerichtsbezirk  St.  Ingbert
65  Kaiserslautern  Amtsgerichtsbezirke  Kaiserslautern
  und  Otterberg
66  -  Kandel  Amtsgerichtsbezirk  Kandel
67  -  Kirchheim-  Amtsgerichtsbezirk  Kirchheimbolanden
  bolanden
68  -  Kusel  Amtsgerichtsbezirk  Kusel
69  -  Landau  Landau
70  Landstuhl  -  Landstuhl
71  Lauterecken  Amtsgerichtsbezirke  Lauterecken
u.  Wolfstein
72  Ludwigshafe  Amtsgerichsbezirk  Ludwigshafen

73  -  Neustadt  a.  H.  Amtsger  ich-  -sbezirk  Neustadt a.H.
74  -  Obermoschel  Amtsgerichtsbezirke  Obermoschel
und  Rockenhausen
75  -  Pirmasens  Amtsgerichtsbezirke  Pirmasens
und  Waldfischbach
76  -  Speyer  Amtsgerichtsbezirk  Speyer
77  -  Winnweiler  -  Winnweiler
78  -  Zweibrücken  -  Zweibrücken
d.  Regierungsbezirk  der  Oberpfalz.
79  Regierung  der  Rentamt  Amberg  Amtsgerichtsbezirke  Amberg  und
Oberpfalz  und  von  Vilseck
80  Regensburg,  -  Auerbach  Amtsgerichtsbezirk  Auerbach
81  Kammer  der  -  Beilngries  Beilngries
82  Finanzen  in  -  Burglengenfeld  Amtsgerichtsbezirke  Burglengen-Regensburg
  feld  und  Schwandorf
83  -  Cham  Amtsgerichtsbezirke  Cham  und
Furth  i.  W.
84  -  Eschenbach  Amtsgerichtsbezirk  Eschenbach
85  -  Hemau  Hemau
        <pb n="53" />
        Lau-  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3    4  5  6
86  Wie  vor  Rentamt  Kastl  Anmtsgerichtsbezirk  Kastl
87  -  Kemnath  Anmtsgerichtsbezirke  Kemnath
und  Erbendorf
88  -  Nabburg    Amtsgerichtsbezirk  Nabburg
89  Neumarkt  i.  O.  Neumarkt i.O.
90  -  Neunburg  v.  W.  Amtsgerichtsbezirke  Neunburg
v.  W.  und  Oberviechtach
91  -  Regensburg  I  Amtsgerichtsbezirke  Regensburg
(Stadtbezirk),  Regenstauf  und
Stadtamhof
92  -  Regensburg  II  Antsgerichtsbezirke  Regensburg
(Landbezirk)  und  Wörth
93  -  Riedenburg  Amtsgerichtsbezirk  Riedenburg
94  -  Sulzbach  Sulzbach
95  Tirschenreuth    -  Tirschenreuth
96  -  Velburg  -  Parsberg
97  -  Vohenstrauß  -  Vohenstrauß
98  -  Walderbach    Amtsgerichtsbezirke  Nittenau
  und  Roding
99  -  Waldmünchen  Amtsgerichtsbezirk  Wald-
  münchen
100  "  Waldsassen  Amtsgerichtsbezirk  Waldsassen
101  -  Weiden  Amtsgerichtsbezirke  Weiden  und
Neustadt  a.  W.  N.
e.  Regierungsbezirk  Oberfranken.
102  Regierung  von  Stadtrentamt    Bamberg  Amtsgerichtsbezirk  Bamberg,
Oberfranken,  Stadtbezirk
103  Kammer  der  Landrentamt  Bamberg  Amtsgerichtsbezirk  Bamberg,
Finanzen  in  Landbezirk  
104  Bayreuth  Rentamt  Bayreuth  Amtsgerichtsbezirke  Bayreuth
  und  Weidenberg
105  -  Burgwindheim  Amtsgerichtsbezirk  Burgebrach
106  -  Ebermannstadt  -  Ebermann-
  stadt
107  Forchheim  -  Forchheim
108  -  Herzogenaurach  -  Herzogen-
  aurach
109  -  Höchstädt  a.  A.  -  Höch-
  städt  a.  A.
110  -  Hof  Amtsgerichtsbezirke  Hof  und
Rehau
111  -  Kronach  Amtsgerichtsbezirk  Kronach
112  -  Kulmbach  Kulmbach



 

 

7
        <pb n="54" />
        —  —

—tss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kirchenlamitz  und  Thiersheim

Lau-=  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
At.  und  Sis  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  s  5  s
113Wie  vor  Rentamt  Lichtenberg  Amtsgerichtsbezirk  Naila  und
vom
-  Nordhalben
die  Gemeinden  Dürrenwaid,
Heinersberg,  Langenbach  und
Steinbach  (s.  Nr.  120)
114  -  Lichtenfels  Amtsgerichtsbezirk  Lichtenfels
115  -  Marktschorgast  "  Berneck
116  OD  Muünchberg  "  Münchberg
117  Neunkirchen  a.  Br.  O  Gräfenberg
118  OD  Pegnitz  -  Pegnitz
119  -  Pottenstein  -  -  Pottenstein
120  l  Rothenkirchen  "  Ludwigsstadt
un
Amtsgerichtsbezirk  Nordhalben
1  6  mit  Ausnahme  der  Gemeinden
  Dürrenwaid,  Heinerss
  berg,  Langenbach  und  Steinbach
  ss.  Nr.  113)
121  -  Scheßlitz  Amtsgerichtsbezirk  Schehlit
122  -  Selb  -
123  -  Stadtsteinach  -  Stlhßgeenach
124  -  Staffelstein  Amtsgerichtsbezirke  Staffelstein
und  Seßlach
125  Thurnau  Amtsgerichtsbezirk  Thurnau  und
vom
Amtsgerichtsbezirk  Weismain
«  die  Gemeinde  Fesselsdorf
«  (s.  Nr.  127)
126  Vaischenfeld  umtsgerichtsbezier  Housen)
127  -  Weismain  Weismain
mit  Ausnahme  der  Gemeinde
Fesselsdorf  (s.  Nr.  125)
128  -  Wunsiedel  Amtsgerichtsbezirke  Wunsiedel,
        <pb n="55" />
        37

 

 

 

 

 

Lau-  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
sende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr  "1
r  und  Sit  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  s  «  5  6

 

 

 

 

129  Regierung  von  Mit-130


131
132
133
134
135

136
137
138

139

140
141
142

143
144
145
146

147

148
149
150

151
152
153
154

 

 

 

telfranken,  Kammer
  der  Finanzen
in  Ansbach

U

U  U

U

U  II

II  U

M

u

 

Rentamt

1.  Regierungsbezirk  Mittelfranken.

Altdorf
Ansbach
Cadolzburg
Dinkelsbühl  Q
Eichstätt  OD
Erlangen  -
Feuchtwangen
i

Fürth
Greding  OD
EGunzenhausen  7

 

Heidenheim
Heilsbronn
Herrieden
Hersbruck

Hilpoltstein
Kipfenberg
Markt=  Bibart
Markt-Erlbach

*  V#

 

Neustadt  a.  A.  OD
1

Nürnberg  II7)  OD
Nürnberg  III7)

Rothenburg  o.  T.  Amtsgerichtsbezirke  Rothenburg
o.  T.  und  Schillingsfürst

Amtsgerichtsbezirk  Schwabach

l
Schwabach

Spalt  -
Uffenheim  -
Wassertrüdingen

l
Weißenburg

Windsheim

l  Amtsgcnchtsbeztrk  Altdorf

Ansbach
Cadolzburg
Dinkelsbühl
Eichstätt
Erlangen
Feuchtwangen

Fürth
Greding
Gunzenhausen

Heidenheim
Heilsbronn
Herrieden

Amtsgerichtsbezirke  Hersbruck
und  Lauf

Amtsgerichtsbezirr  Hilpoltstein

Kipfenberg
Scheinfeld
Markt-Erlbach

Neustadt
a.  A.

Nürnberg
Nürnberg

Roth
Uffenheim

Wassertrüdingen


Amtsgerichtsbezirke  Weißenburg,
Ellingen  und  Pappenheim

Amtsgerichtsbezirk  Windsheim

 

*)  Die  Veranlagungsgeschfte

er  Rentämter
Nürnberg  II
und  III  sind
nach  Distrikten
verteilt.  Alle  für
die  Nürnberger
Veranlagungsbehörden
  betimmten
  Eruchsschreiben,

Mitteilungen,
Überweisungen
usw.  sind  an  das
Rentamt  Nürnberg
  II  zu  richten.
        <pb n="56" />
        —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

Lau-  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2    3  4  5  6
g.  Regierungsbezirk  Unterfranken.
157    Regierung  von  Rentamt  Amorbach  Amtsgerichtsbezirke  Amorbach
Unterfranken  und  und  Miltenberg
158  Aschaffenburg,  Arnstein  Amtsgerichtsbezirk  Arnstein
159  Kammer der  Fi-  Aschaffenburg  1  Aschaffennanzen
  in  Würz-  burg
160  burg  Aschaffenburg  II  Amtsgerichtsbezirke  Alzenau,
  Obernburg  und  Schöllkrippen
161  Brückenau  Amtsgerichtsbezirk  Brückenau
162  Dettelbach  -  Dettelbach
163  Ebern  Amtsgerichtsbezirke  Ebern  und
Baunach
164  -  Gemünden  Amtsgerichtsbezirk  Gemünden
165  -  Gerolzhofen  Amtsgerichtsbezirke  Gerolzhofen
und.  Wiesentheid
166  -  Hammelburg  Amtsgerichtsbezirke  Hammelburg
  und  Euerdorf
167  -  Hofheim  Amtsgerichtsbezirk  Hofheim
168  -  Karlstadt  -  Karlstadt
169  -  Kissingen  Kissingen
170  -  Kitzingen  Kitzingen
171  Klingenberg  Amtsgerichtsbezirke  Klingenberg
  und  Stadtprozelten
172  -  Königshofen  Amtsgerichtsbezirk  Königshofen
173  -  Lengfurt  -  Marktheidenfeld

174  Lohr  Lohr
175  -  Mellrichstadt  -  Mellrichstadt
176  -  Münnerstadt  -  Münnerstadt
177  -  Neustadt  a.  S.  Amtsgerichtsbezirke  Neustadt  a. S.
und  Bischofsheim
178  -  Ochsenfurt  Amtsgerichtsbezirke  Ochsenfurt
und  Marktbreit
179  -  Röttingen  Amtsgerichtsbezirk  Aub
180  -  Schweinfurt  -  Schweinfurt
181  -  Volkach  -  Volkach
182  -  Werneck  -  Werneck
183  Stadtrentamt  Würzburg  -  Würzburg,
    Stadtbezirk
184  Landrentamt  Würzburg    -  Würzburg,
Landbezirk
185  Rentamt  Zeil  Amtsgerichtsbezirke  Eltmann  und



 

  Haßfurt
        <pb n="57" />
        39



 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung    Sitz  Amtsbezirk
1  2  3    4    5  6
h.  Regierungsbezirk  Schwaben.
  

186  Regiegung  von  Rentamt  Augsburg  1  Amtsgerichtsbezirk  Augsburg,

Schwaben  und  Stadtbezirk
187  Neuburg,  Kam-  -  Augsburg  II  -  Augsburg,

  mer  der  Finanzen    Landbezirk
in Augsburg   Buchloe Burgau
190  Dillingen  -  Dillingen
191  Donauwörth  -  Donauwörth
192  -  Füssen  -  Füssen
193  Günzburg  Günzburg
194  -  Höchstädt  a.  D.  -  Höchstädt a.D.
195  Illertissen  Amtsgerichtsbezirke  Illertissen

und  Babenhausen
196  Immenstadt  Amtsgerichtsbezirke  Immenstadt
und  Sonthofen
197  Kaufbeuren  Amtsgerichtsbezirk  Kaufbeuren
198  Kempten  Kempten
199  Krumbach  -  Krumbach
200  Lauingen  Lauingen
201  -  Lindau  Amtsgerichtsbezirke  Lindau  und
Weiler
202  Memmingen  Amtsgerichtsbezirk  Memmingen
203  Mindelheim  -  Mindelheim
204  Monheim  Monheim
205  Neuburg  a.  D.  -  Neuburg
a.  D.
206  Neu  Ulm  -  Neu  Ulm
207  -  Nördlingen  -  Nördlingen
208  -  Oberdorf-Markt  Amtsgerichtsbezirke  Oberdorf
und  Obergünzburg
209  -  Oettingen  Amtsgerichtsbezirk  Oettingen
210  -  Ottobeuren  -  Ottobeuren
211  Rain  -  Rain
212  -  Schwabmünchen  -  Schwabmünchen

213  -  Türkheim  -  Türkheim
214  -  Weißenhorn  -  Weißenhorn
215  -  Wertingen  -  Wertingen
216  -  Zusmarshausen  -  Zusmarshausen
        <pb n="58" />
        40



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Der Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3    5  6
III.  Königreich  Sachsen.
1  Kreissteuerrat  in  Bezirkssteuereinnahme  Annaberg  Amtshauptmannschaft  Annaberg
Chemnitz  
2  Chemnitz  Amtshauptmannschaften  Chemnitz
  und  Stollberg
3  -  Flöha  Amtshauptmannschaft  Flöha
4  -  Glauchau  -  Glauchau
5  -  Marienberg  -  Marienberg

6  Kreissteuerrat  in  -  Auerbach  Amtshauptmannschaft  Auerbach
Zwickau    
7  -  Olsnitz  -  Olsnitz
8  -  Plauen  -  Plauen
9  Schwarzenberg  -  Schwarzenberg

10  -  Zwickau  Amtshauptmannschaft  Zwickau
11 Kreissteuerrat  in  -  Bautzen  -  Bautzen
Bautzen
12  -  Kamenz  Kamenz
13  -  Löbau  -  Löbau
14  Zittau  -  Zittau
15  Kreissteuerrat  in  -  Borna  -  Borna
Leipzig
16  -  Döbeln  -  Döbeln
17  -  Grimma  -  Grimma
18  -  Leipzig  -  Leipzig
19  Oschatz  -  Oschatz
20  Rochlitz  -  Rochlitz
21  Kreissteuerrat  in  -  Dippoldiswalde  -  Dippol-Dresden
  diswalde
22  -  Dresden  Amtshauptmannschaften
Dresden  A.  und  Dresden  N.
23    Freiberg  Amtshauptmannschaft  Freiberg
24  -  Großenhain  Amtshauptmannschaft  Großenhain

25  -  Meißen  Amtshauptmannschaft  Meißen
26  -  Pirna  Amtshauptmannschaft  Pirna
IV.  Königreich  Württemberg.
1  Steuerkollegium,  Kameralamt  Aalen  Oberamtsbezirk  Aalen
2  Abteilung  für  -  Altensteig  -  Nagold
3  direkte  Steuern  -  Backnang  -  Backnang
4  in  Stuttgart  -  Balingen  -

Balingen
        <pb n="59" />
        Der  Oberbehörden





Der  Veranlagungsbehörden







 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende
  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  4    5  6
5 Wie  vor  Kameralamt  Biberach  Oberamtsbezirk  Biberach
6  -  Bietigheim  -  Besigheim
-  Blaubeuren  -  Blaubeuren
8  -  Cannstatt  -  Cannstatt  sowie
Steuerbezirk  Stuttgart  II
(Markungen  Cannstatt  und
Untertürkheim)
9  -  Crailsheim  Oberamtsbezirk  Crailsheim
10    Ehingen  -  Ehingen
11  -  Ellwangen  -  Ellwangen
12  -  Eßlingen  -  Eßlingen
13  -  Freudenstadt  -  Freudenstadt
14  -  Gaildorf  -  Gaildorf
15  -  Geislingen  Geislingen
16  -  Gmünd  -  Gmünd
17  -  Göppingen  -  Göppingen
18  -  Großbottwar  -  Marbach
19  -  Güglingen  Brackenheim
20  -  Hall  -  Hall
21  -  Heidenheim  -  Heidenheim
22  -  Heilbronn  -  Heilbronn
23  -  Herrenberg  -  Herrenberg
24  -  Hirsau  -  Calw
25  -  Horb  -  Horb
26  -  Kapfenburg  -  Neresheim
27  -  Kirchheim  -  Kirchheim
28  -  Laupheim  -  Laupheim
29  -  Leonberg  -  Leonberg
30  -  Leutkirch  -  Leutkirch
31  -  Lorch  -  Welzheim
32  -  Ludwigsburg  -  Ludwigsburg
33  -  Maulbronn  -  Maulbronn
34  -  Mergentheim  -  Mergentheim
35  -  Münsingen    -  Münsingen
36  -  Neuenbürg    -  Neuenbürg
37  Neuenstadt    -  Neckarsulm
38  -  Neuffen  Nürtingen
39  -  Oberndorf  -  Oberndorf
Ohringen  Ohringen
41  -  Reutlingen  -  Reutlingen
42  -  Riedlingen  Redlingen
43  -  Rot  am  See  -  Gerabronn
44  Rottenburg  Rottenburg
45  -  Rottweil    -  Rottweil
-  Saulgau  Saulgau
47  -  Schöntal  -  Künzelsau
        <pb n="60" />
        42

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausnahme  der  Gemeinden

«  JForst,  Hambrücken,  Karlsdorf,

  Kronau  und  Neuthard
(s.  Nr.  48)

 

 

Lau-zDer  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  ———65  )2W  5  6
148  Wie  vor  Kameralamt  Schorndorf  DOberamtsbezirt  Schorndorf
49  -  Sindelfingen  «  -  Böblingen
50  —  Spaichingen  -  Spaichingen
51  Hauptsteueramt  Stuttgart  Steuerbezirk  Stuttgart  J
(Markungen  Stuttgart,  Degerloch
  und  Wangen)
52  Kameralamt  Stuttgart  Amtsoberamtsbezirk  Stuttgart
53  -  Sulz  Oberamtsbezirk  Sulz
54  —  Tettnang  -  Tettnang
55  —  Tübingen  -  Tübingen
56  Tuttlingen  -  Tuttlingen
57  Ulm  OD  Ulm
58  Urach  -  Urach
59  Vaihingen  -  Vaihingen
60  -  Waiblingen  -  Waiblingen
61  Waldsee  -  Waldsee
62  Wangen  -  Wangen
63  Weingarten  -  Ravensburg
64  —  Weinsberg  -  Weinsberg
V.  Großherzogtum  Baden.
1!1  Zoll=  und  Steuer--  Steuerkommissär  Achern  Amtsbezirk  AUchern
2  direktion  in  Karls-  Adelsheim  Amtsbezirk  Adelsheim,
ruhe  vom  Amtsbezirk  Mosbach  die
Gemeinden  Allfeld,  Herbolzheim,
  Neudenau  und  Stein
«  1(s.Nr.38)
3  Baden  Amisbezirk  Baden
4  Bonndorf  Amtsbezirk  Bonndorf,  vom
s  Amtsbezirk  Waldshut  die  Ge-«
  meinden  Degernau,  Detzeln,
Eberfingen,  Endermettingen,
Löhningen,  Obereggingen,
Obermettingen,  Ofteringen,
Untereggingen,  Untermettin-Lgen
  und  Wutöschingen  is.
«  «Nr.62)
5  Boxberg  Anmtsbezirk  Boxberg
6  -  Breisach  -  Breisach
7  -  Bretten  Bretten
8  -  Bruchsal  Amtsgerichtsbezirk  Bruchsal  mit
        <pb n="61" />
        43







 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  4  6

Wie vor  Steuerkommissär  Buchen  Amtsbezirk  Buchen
10  -  Bühl  -  Bühl
11  -  Donaueschingen  Donaueschingen
12  -  Durlach  -  Durlach  mit  Ausnahme
  von  Königsbach,  Singen
  und  Wilferdingen  (s.
Nr.  47)
13  -  Eberbach  Amtsbezirk  Eberbach,
vom  Amtsbezirk  Heidelberg
die  Gemeinden  Brombach  und
Heddesbach  (s.  Nr.  23,  24
und  41,
  vom  Amtsbezirk  Mosbach  die
Gemeinden  Binau,  Guttenbach,
  Neckarkatzenbach  und
Reichenbach  (s.  Nr.  2,  38
und  40)
14  -  Emmendingen  Amtsgerichtsbezirk  Emmendingen

15  -  Engen  Amtsbezirk  Engen
16  -  Eppingen  -  Eppingen
17  -  Ettenheim  -  Ettenheim
18  -  Ettlingen  -  Ettlingen
19  Steuerkommissär  Frei-  Freiburg  vom  Amtsbezirk  Freiburg  die
burg  Stadt  Stadt  Freiburg  (s.  Nr  20)
20  Steuerkommissär  Frei-    Freiburg  vom  Amtsbezirk  Freiburg  die
burg  Land    weiteren  Gemeinden  (s.  Nr.  19)
21  Steuerkommissär  Gengenbach  Amtsgerichtsbezirk  Gengenbach,
vom  Amtsgerichtsbezirk  Offenburg
  die  Gemeinden  Diersburg.
  Elgersweier,  Ortenberg
  und  Zunsweier  (s.  Nr.  44)
22  -  Gernsbach  Amtsgerichtsbezirk  Gernsbach,
  vom  Amtsgerichtsbezirk  Rastatt
die  Gemeinden  Gaggenau  und
Rotenfels  (s.  Nr.  50)
23  Steuerkommissär  Heidel=  Heidelberg  vom  Amtsbezirk  Heidelberg  die



berg  Stadt  







Gemeinden  Heidelberg,  Kirch-



heim  und  Rohrbach  (s.  Nr.  13,
24  und  41)

8*
        <pb n="62" />
        —  —

Laufende


Der  Oberbehörden
Bezeichnung
und  Sitz

 

2

 

Bezeichnung  Sitz

Der  Veranlagungsbehörden

Amtsbezirk

 

 

8  4

5

 

24

25
26

33
34

35

36

 

Wie  vor

Steuerkommissär  Heidel=  Heidelberg
berg  Land

Steuerkommissär  Hornberg
-  Kandern

Steuerkommissär  Karls-  Karlsruhe
ruhe  Stadt
Steuerkommissär  Karls=  Karlsruhe
ruhe  Land
Steuerkommissär  Kehl
-  Kenzingen
-  Konstanz
Steuerkommissär  Lahr  Lahr
Stadt

 

s

Steuerkommissär
Land  ·
Steuerkommissär

Lahr  Lahr

Lauda
1

-  Lörrach

-  Mannheim

 

vom  Amtsbezirk  „Heidelberg  die
Gememden  Dossenheim,
Eppelheim,  Leimen,  Nußloch,

Et.  Ilgen,  Sandhausen  und

Wieblingen  (s.  Nr.  13,  23

und  41),

Anmtsbezirk  Mannheim  mit
Ausnahme  der  Stadt  Mannheim
  (s.  Nr.  36)

Amtsbezirk  Triberg

vom  Amtsbezirk  Lörrach  die

Gemeinden  Binzen,  Blansingen,

  Efringen.  Egringen,

6  Emmeldingen,  Fischingen,
Haltingen,  Hertingen,  Holzen,

Huttingen,  Istein,  Kandern,

Kirchen,  Kleinkems,  Märkt,

Mappach,  Otlingen,  Riedlingen,
  Rümmingen,  Schallbach,

  Tannenkirch,  Welmlingen,
  Winterswe'ler,  Wittkingen

  und  Wollbach  (INr.  35.)

v  Amtsbezirk  Karlsruhe  die
Stadt  Karlsruhe  (s.  Nr.  28)

vom  Amtsbezirk  Karlsruhe  die

wreeiteren  Gemeinden  (s.  Nr.  27)

Amtsbezirk  Kehl

Amtsgerichtsbezirk  Kenzingen

Amtsgerichtsbezirk  Konstanz
vom  Amtsbezirk  Lahr  die  Gemeinden
  Dinglingen,  Kuhbach,
  Lahr,  Prinzbach.  Reichenbach,
  Schönberg,  Schuttertal,
  Seelbach,  Sulz  und
Wittelbach  (s.  Nr.  33)

die  übrigen  Gemeinden  des  Amtsbezirkes

  Lahr  (s.  Nr.  32)

vom  Amtsbezirk  Tauberbischofsheim

  die  nicht  unter  Nr.  58
genannten  Gemeinden

vom  Amtsbe  irk  Lörrach  die

nicht  unter  Nr.  26  genannten
Gemeinden
vom  Amtsbezirk  Mannheim  die
Stadt  Mannheim  (s.  Nr.  24)

 

 

Bemerkungen
        <pb n="63" />
        Der  Oberbehörden
Bezeichnung
und  Sitz

Laufende

Nr.

45

—–:

 

 

Bezeichnung  Sitz

 

1  2

 

8  4

 

Der  Veranlagungsbehörden

Amtsbezirk

 

Bemerkungen

 

1  5

 

 

37  Wie  vor
38

 

39
40

11

z

44

 

45

46

 

47

 

 

Steuerkommissär  Meßkirch

-  Mosbach

Müullheim
Neckarbischofsheim


u  n

-  Neckargemünd

Neustadt
Oberkirch
Offenburg

mnuu  ½

Steuerkommissär  Pforz=  Pforzheim
heim  Stadt

Steuerkommissär  Pforz-  .  Pforzheim
heim  Land  1

Steuerkommissär  Pforz=  Pforzheim
heim  Land  II

 

Amtsbezirk  Meßkirch,
Amtsbezirk  Pfullendorf
Amtsbezirk  Mosbach  mit  Ausnahme
  der  Gememden  unter
Nr.  2,  13  und  40
Amtsbezirk  Müllheim
Amtsgerichtsbezirk  Neckarbischofsheim,

vom  Amtsbezirk  Mosbach  die
Gemeinden  Aglasterhausen,
Asbach,  Breitenbronn,  Daudenzell,
  Heinsheim,  Hüffenheardt,
  Kälbertshausen,  Mörtelstein,
  Neckarmuhlbach  und
Zimmerhof  (s.  Nr  2,  13  u.  38)

wvom  Amtebezirk  Heidelberg  die
nicht  unter  Nr.  13,  23  und  24
6  genanuten  Gemeinden
#  Amtsbezirk  Neustadt
-  Oberkirch
Anmtsgerichtsbezirk  Offenburg
mit  Ausnahme  der  Gemeinden
  Diersburg,  Elgersweier,
Ortenberg  und  Zunsweier
(s.  Nr.  21)

vom  Amtsbezirk  Pforzheim  die
Stadt  Pforzheim  (s.  Nr.  46
und  47)

vom  Amtsbezirk  Pforzheim  die

Gemeinden  Büchenbronn,

Dietlingen,  Niefern,  Oschel

bronn,  Ellmendingen,  Hamberg.

  Hohenwart,  Huchenfeld,

Ittersbach,  Langenalb,  Lehningen,
  Mühlhausen,  Neuhausen,
  Schellbronn,  Steinegg,
  Tiefenbronn,  Weiler  und
Würm  (s.  Nr.  45  und  47)

die  übrigen  Landgemeinden

des  Amtsbezirkes  Pforzheim
(.  Nr.  45  und  46)

.  vom  Amtsbezirk  Durlach
die  Gemeinden  Königsbach,
Singen  und  Wilferdingen
(s.  Nr.  12)
        <pb n="64" />
        —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau- Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  5  6
48  Wie  vor  Steuerkommissär  Philippsburg  Amtsgerichtsbezirk  Philippsburg,

vom-  Amtsgerichtsbezirk
Bruchsal  die  Gemeinden  Forst,
Hambrücken,  Karlsdorf,  Kronau
  und  Neuthard  (s.  Nr.  8)
49  -  Radolfzell  Amtsgerichtsbezirk  Radolfzell
50  -  Rastatt  Amtsgerichtsbezirk  Rastatt  mit
Ausnahme  der  Gemeinden
Gaggenau  und  Rotenfels
  (s.  Nr.  22)
51  -  Säckingen  Amtsbezirk  Säckingen
52  -  Schönau  "  Schönau,
Amtsbezirk  St.  Blasien
53  -  Schopfheim  Amtsbezirk  Schopfheim
54  -  Schwetzingen  "  Schwetzingen
55  -  Sinsheim  Amtsgerichtsbezirk  Sinsheim
56  -  Staufen  Amtsbezirk  Staufen
57  -  Stockach  -  Stockach
58  -  Tauberbischofs-  vom  Amtsbezirk  Tauberbischofsheim
  heim  die  Gemeinden  Brunntal,
  Dienstadt,  Distelhausen,
Dittigheim,  Dittwar,  Eiersheim.
  Gerchsheim,  Gissigheim,
Großrinderfeld,  Hochhausen,
Ilmspan,  Impfingen,  Königheim,
  Pülfringen,  Schönfeld,
Tauberbischofsheim,  Uissigheim,
  Wenkheim,  Werbach
  und  Werbachhausen  (s.  Nr.  34)
59  -  Überlingen  Amtsbezirk  Überlingen
60  -  Villingen    Villingen
61  -  Waldkirch  "  Waldkirch
62  -  Waldshut  "  Waldshut  mit  Ausnahme
  der  unter
Nr.  4  genannten
Gemeinden
63  -  Weinheim  -  Weinheim
64  -  Wertheim  -  Wertheim
65  -  Wiesloch  -  Wiesloch
66  -  Wolfach  -  Wolfach
        <pb n="65" />
        Lau-  Der  DOberbehörd
en
fende  Bezeichnung  Der  Veranlagungsbehörd
Nr.  und  Sitz  en
—  Bezeichnung  Bemerkun
S  gen
1  .l  5  Amtsbezirk
u  5  *
6
VI.  irosherzege  Hessen.
1  1  Ministeri  :  Z  a.  Provinz  St
2  kaisterun  ber  Finanzamt  Verkeden  ur#  t8b
-  2  m  8
3  für  Steuerwesen  0Q  Darmstadt  I  O"b  ezirt  Zul  bis  15.  Alle
1.  —  "  Darmadt  il  für  die  Finanz.
9  O"b  leburg  "%  vinz  Starken-7
  -  Fürth  2  burg  bestimm-Großgerau
  ten  Mitteilun-8
  Oh  Heppenheim  "  gen,  Überwei-9
  O0  Höchst  "6  ungen  usw.  der
10  «  Langen  außerhessiichen
-7  "%  a  8-11
  Michelstadt  «  ,  behördengunisnd
12  Offenbach  I  «  an  das  Finanz-13
  QJ  Offenbach  I  =  au  dannsta
14  Reinheim  4  an  das  zuda  "
15  -  Seli  -  n  das  zustaͤn
O  eligenstadt  -  dige  Finanzamt
Zwingenberg  zu  richten.
16  1  Wie  vor  .  biPwviszvekhkssmF
17  dinanzamt  Alsfeld  Amtsbezirt
18  Büdingen  1  "b  3  Zul6bis  26.  Alle
19  O"  #  Busbach  .  0%  für  die  Finanz-20
  =  Friedberg  zurbberolh
21  -  Gießen  -  besmmien  Mt.
22  "0„  Grünberg  Ob  teilungen,  Über-3
  duns  „  efereen
Dungen  4  erhessi-20
  "„Q  Lauterbach  I  esbeerann
6  "b  Nidda  #  "  sind  an  das  Fi-Schotten
  "  "5  mangameebe
rgabe
an  de  lan
ige  Finanzamt
28  or  Finanzamt  I  Alng  inhesen.  A  *r
29  Q  Bingen  mtsbezirk  Zu  27  bis  37.
30  ,  Masnzl  Alle  für  die  Fi-31
  Mainz  I  wangamer  der
32  "  Mainz  IIr  =  Fionz  Nbe
33  -  Ob  =  %  7  "#  I!  umm-Ob
  er  Ingelheim  O"b  ten  Mitleilun-31
  "n  Oppenheim  O"b  en1  Überwei-35
  -  Osthofen  ungen  usw.  der
36  «  deftd  uherhe  sen
r—-kiZi  N-O"b
  örden  sin
Worms  II  "6  an  das  Finanz-*
  amt  Mainz  1
zur  Weitergabe
an  das  zunandige
  zinanzamt
richten.
        <pb n="66" />
        48



















  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Der  Oberbehörden  Der  Veraulagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1    2    3    5  6
VII.  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
1  Landessteuerdirek-  Einkommensteuer-Ver-  Schwerin  Städte  Schwerin  und  Crivitz,  Die zu  den  Rittertion
  in  Rostock  anlagungskommission  Domanialämter  Schwerin  und  schaftli-  en  Ämtern
  Schwerin  Crivitz    Crivitz  Gnoien
2  Eikommensteuer-Ver-  Hagenow  Städte  Boizenburg,  Hagenow  Goldberg,  Graanlagungskommission
  und  Wittenburg,  bow,  Greves-Hagenow
  Domanialämter  Boizenburg,  mühlen,
Güstrow,  Lübz,
Hagenow,  Lübtheen  und  Mecklenburg,
Wittenburg,  Neukalen,  Neu-Ritterschaftliche
  Ämter  Boizen-  stadt,  Plau, Ribburg
  und  Wittenburg  nitz  Schwaan
3  Einkommensteuer-Ver-  Ludwigslust  Städte  Dömitz,  Grabow,  Lud-  venhagen  und
anlagungskommission  wigslust  und  Neustadt,  Stern-  berg  so-Ludwigslust
  Domanialämer  Dömitz,  Gra- wie zu dem Klosteramt
bow  und  Neustadt  Dobbertin  ge-4
  Einkommensteuer-Ver-  Parchim  Städte  Lübz,  Goldberg,  Par-  hörigen  Ortanlagungskommission
  chim  und  Plau,  schaften  gehören
      je  mehreren
Parchim  Domanialamt  Lübz  Veranlagungs-5
  Einkommensteuer-Ver-  Wismar  Städte  Brüel,  Sternberg,  bezirken an.   Alle
anlagungskommission  Warin  und  Wismar,  Veranlagungsbehörden
Wismar  Domanialämter  Warin  und  dieser  Ortschaf-Wismar
  ten  betreffenden
6  Einkommensteuer-Ver-  Grevesmühlen  Städte  Gadebusch,  Greves-  Mitteilungen-
    Überweisungen
anlagungskommission  mühlen  und  Rehna,  usw.  find  an  die
Grevesmühlen    Domanialämter  Gadebusch  und  Oberbehörde  m
  Grevesmühlen,  Rostock  zu  rich-Ritterschaftliches
  Amt  Gade-  ten.
busch
7  Einkommensteuer-Ver-  Rostock  Städte  Bützow,  Doberan,
anlagungskommission  Kröpelin,  Neubukow  und
Doberan-Rostock  Schwaan,
(Land)  Domanialämter  Buckow,  Bützow,
Doberan,  Schwaan  und
Toitenwinkel,
Güter  des  Rostocker  Distrikts,
Güter  des  Klosters  zum  heiligen
Kreuz
8  Einkommensteuer-Ver-  Rostock  Stadt  Rostock  mit  städtischem
anlagungskommission  Gebiet,  einschließlich  Warne-Rostock
  (Stadt)  münde  sowie  mit  den  Stadtund
  Hospitalgütern
        <pb n="67" />
        Lauiende

Rr.

–

1

Der  Oberbehörden
Bezeichnung
und  Sitz

—  —

 

Der  Veranlagungsbehörden

Bezeichnung  Sitz

 

2

6  4

Amtobezirk

 

Bemerkungen

 

–  —  ——  —  —

 

 

9

10

11

12

2206  0

9
10
11
12

13

 

Wie  vor

 

 

14

Vorstand  der  Rech—
nungsrevision  im
Finanzdepartement
  des  Staatsministeriums
  in
Weimar

 

#

Einkommensteuer-Ver-  Tessin
anlagungskommission
Ribnitz

I
.
Einkommensteuer-Ver-  Güstrow
r—N]°,  in
Güstrow
Einkommensteuer-Ver-  Malchin
anlagungskommission
Malchin

Einkommensteuer-Ver-  Waren
anlagungskommission

 

 

Städte  Gnoien,  Marlow,  Ribnitz,
  Tessin  und  Sülze,

Domanialamt  Ribnitz;  vom  Domuanialamt

  Dargun  die  Ortschaften
  Breesen,  Carlsthal,

#  Eichenthal,  Langsdorf,  Nütschow,



Klosteramt  Ribnitz

Städte  Güstrow,  Krakow  und

1  Laage,

Domanialamt  Güstrow

Städte  Malchin,  Neukalen,
Stavenhagen  und  Teterow,

Domanialämter  Stavenhagen,

Dargun  mit  Ausnahme  der

unter  9genannten  Ortschaften,

Ritterschaftliches  Amt  Ivenack

Städte  Malchow,  Penzlin,
Röbel  und  Waren,

Domanialamt  Wredenhagen,

Ritterschaftliches  Amt  Wredenhagen,


Klosteramt  Malchow

Amtsgerichtsbezirk  Allstedt
Apolda  mit
Ausnahme  der  Stadt  Apolda
Stadt  Apolda
Amtsgerichtsbezirk  Auma
Blankenhain
Buttstädt
Stadtlengsfeld

-  Eisenach  mit
Ausnahme  der  StadtEisenach
Stadt  Eisenach
Amitsgerichtsbezirt  Geisa
Gerstungen
Jena  mit
Ausnahme  der  Stadt  Jena
Stadt  Jena

u  nn  ½n

Waren  1
VIII.  Großherzogtum  Sachsen.
Rechnungsamt  Allstedt

-  Apolda
Steuerlokalkommission  Apolda
Rechnungsamt  Auma

-  Blankenhain

·  Butttadt«

-  Buttlendt,

-  I  Eisenach
Steuerlokalkommission  Eisenach
Rechnungsamt  Geisa

-  Gerstungen

-  Jena
Steuerlokalkommission  Jena
Rechnungsamt  Ilmenau

Amtsgerichtsbezirk  Ilmenau

 

 

9
        <pb n="68" />
        50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-Der  Oberbehörden  Der  Veraulagungsbehorden
fende  Vezeichnung  Bemerkungen
Ar.  und  Sitz  Bezeichnung  i  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  4  5  6
15Wie  vor  Rechnungsamt  Kaltennordheim  Amtsgerichtsbezirk  Kaltennordheim
  1
16  -  Neustadt  an  der  Amtsgerichtsbezirk  Neustadt  an
Orla  der  Orla
17  -  Ostheim  vor  der  Amtsgerichtsbezirk  Ostheim  vor
Rhön  der  Rhön
18  -  Vacha  Anmtsgerichtsbezirk  Vacha
19  -  Vieselbach  Amtsgerichtsbezirke  Großrude-«
  stedt und Vieselbach
20  -  Weida  Amtsgerichtsbezirk  Weida
21  -  Weimar  -  Weimar  mit
Ausnahme  der  Stadt  Weimar
22  Steuerlokalkommission  Weimar  Stadt  Weimar
IX.  Großherzogtum  Mecklenburg-Strelitz.
a.  Herzogtum  Strelitz.
1  Zentralsteuer-  Veranlagungskom-  Neustrelitz  Kreis  Stargard
direktion  in  Neu-  mission
brandenburg
b.  Fürstentum  Ratzeburg.
2  Landvogtei  in  Veranlagungskom-  Schönberg  Fürstentum  Ratzeburg
Schönberg  mission  

X.  Großherzogtum  Oldenburg.
a.  Herzogtum  Oldenburg.



 

1 Oberbehörde  für  Amtshauptmann  Brake  Amt  Brake

2  den  Wehrbeitrag  "  Cloppenburg  Cloppenburg
3  in  Oldenburg  "  Delmenhorst  "  Delmenhorst
4  Bürgermeister  Delmenhorst  Stadt  Delmenhorst
5  Amtshauptmann  Elsfleth  Amt  Elsfleth

6  "  Friesoyte  Friesoythe

7  "  Jever  Jever

8  Bürgermeister  Jever  Stadt  Jever

9  Amtshauptmann  des  Nordenham  Amt  Budjadingen

Amtes  Budjadingen  

10  Amtshauptmann  Oldenburg  Oldenburg
11  Oberbürgermeister  Oldenburg  Stadt  Oldenburg
12  Amtshauptmann  Rüstringen  Amt  Rüstringen
13  "  Varel  "  Varel
14  Bürgermeister  Varel  Stadt  Varel

15  Amtshauptmann  Vechta  Amt  Vechta

16  "  Westerstede  "  Westerstede
17  "    Wildeshausen Wildeshausen
        <pb n="69" />
        51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

u--Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Kr.  und  Sis  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  5  4  5;  6
b.  Fürstentum  Lübeck.
18]Regierungspräsi=  Veranlagungsbehörde  Eutin  Fürstentum  Lübeck

dent  in  Eutin

 

 

 

 

19  1  Regierungspräsident
  in  Birkenfeld
1Steuerkollegium  in
Braunschweig
2
3
1
5
6
7
1  Staatsministerium,
2  Abteilung  der  Fi-3
  nanzen  in  Mei-4
  ningen
5
#
6
7
8

für  den  Wehrbeitrag

e.  Fürstentum  Birkenfeld.

Veranlagungsbehörde  Birkenfeld  Fürstentum  Birkenfeld
für  den  Wehrbeitrag

XI.  Herzogtum  Braunschweig.

 

 

Einkommensteuer-Ver--=  Blankenburg  Kreis  Blankenburg
anlagungskommission
Einkommensteuer-Ver-  Braunschweig  Kreis  Braunschweig  mit  Ausanlagungskommission
  nahme  der  Stadt  Braun-Braunschweig
  (Land)  schweig
Einkommensteuer-Ver-  Braunschweig  Stadt  Braunschweig
anlagungskommission  »
Braunschweig  (Stadt)
Einkommensteuer-Ver-  Gandersheim  Kreis  Gandersheim
anlagungskommission
-  Helmstedt  -Helnmstedt
-  Holzminden  -HJHolzminden
-  Wolfenbüttel  -Wolfenbüttel
XII.  Herzogtum  Sachsen-Meiningen.
Amtseinnahme  Camburg  Amtsgerichtsbezirk  Camburg
-  Eisfeld  -  Eisfeld
-  Gräfenthal  -  Gräfenthal
-  Heldburg  -  Heldburg
-  Hildburghausen  -  Hildburghausen,

Amtsgerichtsbezirk  Themar
mit  Ausnahme  der  Orte  Exdorf
  und  Obendorf  (s.  Nr.  8)
-  Meiningen  Amtsgerichtsbezirk  Meiningen
-  Pößneck  -  Pößneck
-  Römhild  -  Römhild,
vom  Amtsgerichtsbezirk
Themar  die  Orte  Exdorf  und
Obendorf  (s.  Nr.  5)
-  Saalfeld  Amtsgerichtsbezirk  Saalfeld
-  Salzungen  «  -  Salzungen
-  Schalkau  -  Schalkau
-  Sonneberg  -  Sonneberg

 

 

 

 

 

9*
        <pb n="70" />
        Lau-  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3      5  6
13  Wie vor  Amtseinnahme  Steinach  Amtsgerichtsbezirk  Steinach
14  "  Wasungen  "  Wasungen
XIII.  Herzogtum  Sachsen-Altenburg.
1  Kommissar  des  Steuer-  und  Rentamt  Altenburg  Amtsgerichtsbezirke  Altenburg
Ministeriums,  und  Meuselwitz
2  Abteilung  der  Fi-  "  Eisenberg  Amtsgerichtsbezirk  Eisenberg
3  nanzen  in  Altenburg  "  Kahla  "  Kahla
4  "  Roda    "  Roda
5  "  Ronneburg  -  Ronneburg
6  "  Schmölln  "  Schmölln
XIV.  Herzogtum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
1 Abteilung  des  Einschätzungskommission  Coburg  Stadt  Coburg
Staatsmini-  für  die  Residenzstadt  
steriums  in  Gotha  Coburg
2  Einschätzungskommission  Coburg  Amtsgerichtsbezirk  Coburg  ohne
für  die  Landorte  des  Stadt  Coburg
Amtsgerichtsbezirkes
Coburg
3  Einschätzungskommission  Coburg  Amtsgerichtsbezirk  Königsberg in
für  den  Amtsgerichts-    Franken
bezirk  Königsberg  in
Franken
4  Einschätzungskommission  Coburg  "  Neustadt
für  den  Amtsgerichtsbezirk
  Neustadt
5  Einschätzungskommission  Coburg  "  Rodach
für den  Amtsgerichtsbezirk
  Rodach
6  Einschätzungskommission  Coburg  "  Sonnefeld
für  den  Amtsgerichtsbezirk
  Sonnefeld  
7  Einschätzungskommission  Gotha  Städte  Gotha,  Waltershausen,
Landratsamtsbezirke  Gotha
und  Waltershausen
8  "  Ohrdruf  Stadt  Ohrdruf,
  Landratsamtsbezirk Ohrdruf
XV.  Herzogtum  Anhalt.
Finanzdirektion  in    Bezirks-Einschätzungs-  Ballenstedt  Der  Gemeinde-,  Schloß-  und

Dessau

Forstbezirk  Ballenstedt  sowie
der  Domänenbezirk  Ballenstedt-Aßmußstedt


kommission
        <pb n="71" />
        53

 

 

Lau-Der

  Oberbehörden



 

Der  Veranlagungsbehörden





 

 

fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  4  5  6
2  Kreis-Einschätzungskom=  Ballenstedt  Der  übrige  Teil  des  Kreises
mission  Ballenstedt
3  Bezirks-Einschätzungs-  Bernburg  Der  Gemeindebezirk  Bernburg
kommission  mit  Vorstadt  Waldau  sowie
der  Forstbezirk  Bernbunrg
4  Kreis-Einschätzungskom-  Bernburg  Der  übrige  Teil  des  Kreises
mission  Bernburg
5  Bezirks-Einschätzungs-  Cöthen  Der  Gemeinde-  und  Gutsbezirk
kommission  Cöthen
6  Kreis-Einschätzungskom-  Cöthen  Der  übrige  Teil  des  Kreises
mission  Cöthen
7  Wie vor  Bezirks-Einschätzungs-  Dessau  Der  Gemeindebezirk  und  Schloßkommission
  bezirk  Dessau sowie  der  Schloßbezirk
  Georgium
8  Kreis-Einschätzungs-  Dessau  Der  übrige  Teil  des  Kreises
kommission  Dessau
9  Bezirks  -  Einschätzungs-  Zerbst  Der  Gemeinde-  und  Schloßkommission
  bezirk  Zerbst
10  Kreis-Einschätzungs-  Zerbst  Der  übrige  Teil  des  Kreises
kommission  Zerbst
XVI.  Fürstentum  Schwarzburg-Sondershausen.
1  Ministerium,  Ortseinschätzungs-  Arnstadt  Stadt  Arnstadt
Finanzabteilung  kommission
2  in  Sondershausen Kreiseinschätzungs-  Gehren  Kreis  Gehren  (Oberherrschaft
kommission  des  Fürstentums)
3  "  Sondershausen  Kreis  Sondershausen  (Unterherrschaft
  des  Fürstentums)
4  Ortseinschätzungs-  Sondershausen  Stadt  Sondershausen
kommission
XVII.  Fürstentum  Schwarzburg-Rudolstadt.
1  Der Vorsitzende  Einkommensteuer-  Rudolstadt  Landratsamtsbezirk  Rudolstadt  Zulbis  3.  Sämtl.
Einkommensteuer-  Bezirkskommission  Mitteilungen,
Berufungs-  "  Königssee  Königssee  Überweisung  
kommission  in  "  Frankenhausen  "  Franken-  kommensteuer-Rudolstadt
    hausen  Veranlagungs-
    kommissar in Rudo-
  stadt  zu  richten
XVIII.  Fürstentum  Waldeck  und  Pyrmont.
1  Landesdirektor  in  Der  Vorsitzende  der  Arolsen  Kreis  der  Twiste
Arolsen  Klassensteuerumlegungsbehörde

2  "  Corbach  des  Eisenbergs
3  "  Bad  Wildungen  "  der  Eder
4  "  Pyrmont  Pyrmont
        <pb n="72" />
        Lau-  Der  Oberbehörden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1    2 3        4    5    6
XIX.  Fürstentum  Reuß  älterer  Linie.
1Landesregierung Steueramt  Greiz  Fürstentum  Reuß  älterer  Liniein
  Greiz
XX.  Fürstentum  Reuß  jüngerer  Linie.
1    Landessteueramt  in  Vorsitzender  der  Bezirks-  Gera-  Stadt  Gera
Gera  einschätzungskommission
  für  die  Stadt
Gera
2  Vorsitzender  der  Bezirks-  Gera  Landratsamtsbezirk  Gera  auseinschätzungskom-
    schließlich  der  Stadt  Gera
mission  für  die  Landgemeinden
  des  unterländischen
  Bezirkes
3  Vorsitzender  der  Bezirks-  Schleiz  Amtsgerichtsbezirk  Schleiz  und
einschätzungskom-  Hirschberg
mission
4  Lobenstein  Amtsgerichtsbezirk  Lobenstein
XXI.  Fürstentum  Schaumburg-Lippe.
1|Ministerialabtei-  Veranlagungsamt  Stadthagen  Fürstentum  Schaumburg-Lippe
lung  für  Gewerbeund
  Gemeindeangelegenheiten

in  Bückeburg
XXII.  Fürstentum  Lippe.
1Regierung  in   Det-  Einkommensteuer-Ver-  Blomberg  Die  Städte  Blomberg  und
mold  anlagungskommission  Schwalenberg,
Blomberg  die  Ämter  Blomberg,
Schieder  und  Schwalenberg
2  Einkommensteuer-Ver-  Brake  Die  Städte  Lemgo  und  Barnanlagungskommission
  trup,
Lemgo  die  Ämter  Brake,  Hohenhausen,
  Varenholz  und  Sternberg-Barntrup

3  Einkommensteuer-Ver-  Detmold  Die  Städte  Detmold,  Horn
anlagungskommission  und  Lage,  die  Ämter  Det-Detmold
  mold,  Horn,  Lage  und  Lipperode - Cappel

4  Einkommensteuer-Ver=  Schötmar  Die  Stadt  Salzuflen,
anlagungskommission  die  Ämter  Schötmar  und
Schötmar  Orlinghausen
XXIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
1 Steuerbehörde  in  Veranlagungsbehörde  Lübeck  Freie  und  Hansestadt  Lübeck

Lübeck
        <pb n="73" />
        Lausende

Nr.

Der  Oberbehörden

Bezeichnung
und  Sitz

 

1

 

2

 

 

Bezeichnung

Amtsbeczirk

Bemerkungen

 

3

 

5

 

 

1Stenerdeputation

—..

9

10
12

 

 

 

 

Präsident  der  Zolldirektion
  in
Bremen

in  Hamburg

Direktor  der  direkten
Steuern  für
Elsaß-Lothringen
in  Straßburg

 

 

XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Generalsteueramt

Bremen

1  Freie  Hausestadt  Bremen  |

XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Steuerdirektor

Steuerkommissar

N  U

Steuerkommissar
mar  I

Steuerkommissar
mar  II

Steuerkommissar

u  ½

a  n½n

Steuerkommissar
Metz  17)

1  Hamburg

Freie  und  Hansestadt  Hamburg

XXVI.  Elsaß-Lothringen.

Col-Col-




Bolchen

Colmar

Colmar

 

Diedenhofen
Dienze

l

Erstein
Forbach

Gebweiler
Hagenau
Hayingen

Metz

Chätcau-Salins

Kreis

 

 

 

1

Altkirch

Bolchen

Vom  Kreise  Chäteau-Salins
die  Steuerkassenbezirke  Chäteau-Salins,
  Delme,  Lucy
und  Vic,

vom  Kreise  Forbach  die  Steuerkassenbezirke
  Großtänchen  und
Mörchingen  (s.  Nr.  7,  9  und  26)

Vom  Kreise  Colmar  die  Stadt
Colmar  und  der  Steuerkassenbezirk
  Colmar  II  (s.  Nr.  5)

Der  Kreis  Colmar  mit  Ausnahme
  der  Stadt''Colmar
und  des  Steuerkassenbezirkes
Colmar  II  (s.  Nr.  4)

Kreis  Diedenhofen  Ost

Vom  Kreise  Chäteau-Salins
die  Steuerkassenbezirke  Albesdorf,
  Bensdorf  und  Dienze,
vom  Kreise  Saarburg  der

Steuerkassenbezirk  Rixingen
(s.  Nr.  3  und  24)
Kreis  Erstein
Vom  Kreise  Forbach  die

Steuerkassenbezirke  Forbach,
St.  Avold  und  Spittel  (s.
Nr.  3  und  26)

Kreis  Gebweiler

RKreis  Hagenau

Kreis  Diedenhofen  West  ohne
den  Steuerkassenbezirk  Großmoyeuvre
  und  die  Gemeinde
Uckingen  (s.  Nr.  23)

Stadtkreis  Metz  (s.  Nr.  14)

 

*Alle  für  die

Steuerkommissare

  Metz  I
undl!  bestimmten
  Muitteilungen,
  Uberwersungen
  usw.,  sowen
  sie  die
Stadt  Meot#  betreffen,
  liind  an
den  Steuerkommissar
  Mey  I
zu  richten.
        <pb n="74" />
        II

—  )  —  ..  .-,  —  —  —.  —  —   —  —

 

 

 

 

 

 

Montigny  und  Sablon  ((.  kaisane  zee

Lau--5Der  Oberbehorden  Der  Veranlagungsbehörden
fende  Bezeichnung  Bemerkungen
Nr.  und  Sitz  Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk
1  2  3  4  5  6
l
14Wie  vor  Steuerkommissar  Metz  Stadtkreis  Metz,  vom  Land-  Alle  für  die
Metz  II7)  kreis  Metz  die  Gemeinden  Steuerkom-J
  Nr.  13,  15,  16  und  23)  ten  Mitteilun-15
  Steuerkommissar  Montigny  Vom  Landkreis  Metz  die  Steuer-Pen,  Uberwedetz
  III  kassenbezirke  Ars,  Remilly,  ungen  I%
Solgne,  Verny  und  Kurzel!Stadt  Mex  be-(s.
  Nr.  14,  16  und  23)  treffen,  sind  an
16  Steuerkommissar  Metz  Vom  Landkreis  Metz  die  Steuer-  den  Struerkom-Metz
  IV  kassenbezirke  Metz  II,  MetzlII,  12ar  Mes

*  u  richten.
Vigy  und  vom  Steuerkassen-  zu  rich

bezirke  Rombach  die  Gemeinden
  Bronvaux,  Feves,
Hauconcourt,  Marange-Silvange,
  Roncourt  und  Semé-6
  court  (s.  Nr.  14,  15  und  23)
17  Steuerkommissar  Molsheim  Kreis  Molsheim  mit  Ausnahme
  des  Steuerkassenbezirkes
  Wasselnheim  (s.  Nr.  36)

18  Steuerkommissar  Mül-Mülhausen  Vom  Kreise  Mülhausen  die  Alle  für  die
hausen  I**)  Stadt  Mülhausen  (s.  Nr.  19,o¾2
missare  Au
4  20,  21  und  27)  hausen  I,Il  und
19  Steuerkommissar  Mül-  Mülhausen  Vom  Kreise  Mülhausen  die  llll  vbestimmien
hausen  II  /9)  Stadt  Mülhausen  (s.  Nr.  18,Mitteilungen,
20,  21  und  27)  übermessur  to—
20  Steuerkommissar  Mül=  Mülhausen  Vom  Kreise  Mülhausen  die  ei,  i  die
hausen  III**)  Stadt  Mülhausen  und  die  Stadt  Mülhau-"
  Gemeinde  Dornach  (s.  Nr.  18,sen  beteefeen,
19,  21  und  27)  lind  an  den
21  Steuerkommissar  Mül=  Mülhausen  Vom  Kreise  Mülhausen  dieisigar  7  Mulhausen
  IV  Steuerkassenbezirke  Habs=  hausen  I  zu

heim,  Mülhausen  II  und  Dor=  richten.
nach  ohne  die  Gemeinde  Dornach
  (s.  Nr.  18,  19,  20  und27)
22  Steuerkommissar  Rappoltsweiler  Kreis  Rappoltsweiler
23  -  Rombach  Vom  Kreise  Diedenhofen  West
der  Steuerkassenbezirk  Großmoyeuvre
  und  die  Gemeinde
Uckingen,
vom  Landkreis  Metz  der  Steuerkassenbezirk
  Rombach  ohne
die  Gemeinden  Bronvaux,
Feves,  Hauconcourt,  Maran-1
  ge-Silvange,  Roncourt,  Semecourt
  (s.  Nr.  12,  14,  15
und  10)
        <pb n="75" />
        Der  Oberbehörden
Bezeichnung
und  Sitz

Bezeichnung

 

Sitz

 

Der  Veranlagungsbehörden

Amtsbezirk

Bemerkungen

 

4

 

5

 

25
26

27

28
29

30
31

 

Wie  vor

 

Steuerkommissar

M  W

Steuerkommissar

Straßburg  17)
Steuerkommissar

Straßburg  II7)
Steuerkommissar

Straßburg  III79)

Steuerkommissar
Straßburg  1V*)

Steuerkommissar
Straßburg  V

Steuerkommissar

Saarburg

Saargemünd
Saarunion

St.  Ludwig

Schlettstadt
Straßburg

Straßburg
Straßburg

Straßburg
Straßburg

Thann
Weißenburg
Zabern

 

n
|
!
D
!
l

l

Kreis  Saarburg  mit  Ausnahme
des  Steuerkassenbezirkes
Rixingen  (s.  Nr.  7)

Kreis  Saargemünd

Vom  Kreise  Zabern  die  Steuerkassenbezirke
  Diemeringen,
Drulingen,  Ingweiler,  Lützelstein,
  Saarunion,

vom  Kreise  Forbach  die  Steuerkassenbezirke
  Püttlingen  und
Saaralben  (s.  Nr.  3,  9  und
0

Vom  Kreise  Mülhausen  die
Steuerkassenbezirke  Ottmarsheim,
  St.  Ludwig  1,  St.  Ludwig
  II  und  Sierenz  (s.  Nr.  18
bis  21)

Kreis  Schlettstadt

Stadtkreis  Straßburg  (s.  Nr.  30,
31  und  32)

Stadtkreis  Straßburg  (s.  Nr.  29,
31  und  32)

Stadtkreis  Straßburg,

vom  Landkreis  Straßburg  die
Gemeinden  Bischheim,  Hönheim
  und  Schiltigheim  (s.
r.  29,  30,  32  und  33)Z

Stadtkreis  Straßburg  (s.  Nr.  29,
30  und  31)

Landkreis  Straßburg  ohne  die
Gemeinden  Bischheim,  Hönheim
  und  Schiltigheim  (s.
Nr.  31)

Kreis  Thann

Kreis  Weißenburg

Vom  Kreise  Zabern  die  Steuerkassenbezirke
  Buchsweiler,
Dettweiler,  Maursmünster
und  Zabern,

vom  Kreise  Molsheim  der
Steuerkassenbezirk  Wasselnheim
  (s.  Nr.  17  und  20).

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.

 

*)  Alle  für  die

Steuerkommissare
  Straßburg
I,  II,  IIl  und  IV
bestimmten  Mitteilungen,
  Überweisungen
  usw.,
soweit  sie  die
Stadt  Straßburg
  betreffen,
sind  an  den
Steuerkommissar
  Straßburg!
zu  richten.

10
        <pb n="76" />
        <pb n="77" />
        59  

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

  



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XLII.  Jahrgang.





 

Berlin,  Freitag,  den  16.  Januar    1914.  Nr.  5.






 

 

Inhalt:  1.  Konfulatwesen:  Charakterverleihungen:  —
Exequaturerteilung;  —  Todesfall.  .  .  .  Seite  59



          

Verlegung  der  Zollgrenze  am  Fischereihafen  in

  Geestemdeee  62
2.  Bankwesen  1918  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Personalveränderung  bei  den  Stationskontrol-3.
  Allgemeine  Verwaltungssachen:  Erscheinen  des  Buches  leuren  63
„Die  Rechisprechung  des  Kaiserlichen  Disziplinar-  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
4  hofs.                62  Reichsgebiete    64
.  -Zoll  und  Steuerwesen:  Verlegung  der    Zollgrenze  um
das  hamburgische  Freihafengebiet.        Beilage.  Versicherungswesen:  Ortslöhne  65



1.    Konsulatwesen.

  

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Konsuln  Humbert  in  Smyrna,  Freiherrn

  von  Wangenheim  in  Riga  und  Wunderlich  in  Basel  den  Charakter  als  Generalkonsul  zu
verleihen  geruht.

Dem  Konsul  von  Columbien  in  Frankfurt  a.  M.,  Ernst  Langenbach,  ist  namens  des  Reichs  das
Exequatur  erteilt  worden.

Der  Kaiserliche  Konsul  Carl  Nordgren  in  Sundsvall  (Schweden)  ist  gestorben.



11
        <pb n="78" />
        60

2.  Banl

.

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Dezember  1913  nach  den  im  Reichsanzeiga
(Die  Beträge  lautm

Passiva.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Sonftige  Ber  bindn
SBezeichnung  Gege  un.  0  täguch  binlyh  2  S  Segen  kaqt
"  #rund-  Keseroten  HScgen  “  ri“  fäunge  eeneuen  Degen  eonstige  LegenSumme  ser  aus
4  der  tavital.  da  EDIIIE  **  30.  No.mit  30.  Noo.  30.  Nov.ber  40.  Loo.wer#ch
—  onds.  .  "  e
Banken.  apital!  umlauf.  191.  Noten.  1013.  bindlich.  19  undt.10|3.  Vassion  1%asioa.  1914.  ka
keiten.  gungs.  u#d
*  frist.  discen
Eedien
1  2  8  HIIIIIEIIIIIIIIEIIIEIIIEIIE  16  f
|
1  Reichsbant.  .  .  ..  0000  %%  —  82  92  6  710|8  719  387  —
"  1
2  Bayerische  Notenbank  7500  3750  66055  +J+  1544  %  1  5  3350  —  30  —  —  3500  177  8  150|—+  1417
s3Sächsische  Bank  zu  Dresden30000  7500  4  0074.  178351  21600  1N%  202%  20  SS  +  10##3
4  Wũrttembergische  Rotenbant]  90001  1625]  21227+  2510069361  +  14653  5½—  4757  174  281  22814  1251  20##
5  Badische  Barekk9000  2250|  17803  +  1891  9502—  270|  125414—  2270—  —  1918.1063  43575  218
l  i
s
Zusammen.35500|  137227  63535  5240  *  84  i  156  17  osa  2  931924  7  028  378.—+  7969651

Zu  Spalte  b:

Davon  in  Abschnitten  zu

20..  —
50
100
500
*  1000

Bemerkungen.

421  150  000  .#
260  672  000  =
—  1654  722000

21  345  000
395  338  000

 

1  (bei  der  Bank  Nr.  1),

(bei  der  Bank  Nr.  8),
(bei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="79" />
        wesen.

61

veröffentlichten  Wochenübersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1913.
auf  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

"
Metan=  Segen  Reichss  Gegen  Koten  GegenW#  chsel  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Segen  Summe  g  -"
30.  Rov.  tassen-30.  Nov.  anderer  80.  Novd.  und  30.  Nov.  Lombard.  30.  Nov.  JEffelten.30.  Nov.  30.  Noo.  der  80.  Novd.  *
enand.  iois.  scheine.  i013.  Banten.  i013.  Scheas.  iois.  1918.  i013.  Acttiva.  i913.  acttiva.  iois.  2
.
G□

l  .
to  n  20  11  ½:  22  24  26  26  1½r  28  29  1———  —————  lza
146  803—  56726646202|  —  1299712765  461111490749  +J604616  3473  +  272299  401410  K195  32251,1735  T  SÖ6  1
349520—  31  89—  7½7  4156  91  37916  4  660(0  2562  293  48  —  1  1437—M  432  84  155  T  1417
22  123  5124  44—  97  11676+  6026  57  486  4  10  2490  307544  6313  6850  —  139  41050  —  9573433383  17908
9520  5343  73—  19  2266—  527  18  911I—  2058  17  598  —  1278  2584  —  1  1763  +  208  47729—  2078H
702  1185  7½—  7  8811.  446  18  5066—  904  12  9010  —  213  485.—  33  3770  —  657  43  575  21855

61520  423—  490520  1312  50933  +  32  314413  872  195  148  239  —e  '  8261101028  878  796.5
1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11°
        <pb n="80" />
        —  62  —

3.  Allgemeine  Verwaltungssachen.



Unter  dem  Titel:  „Die  Rechtsprechung  des  Kaiserlichen  Disziplinarhofs“  ist  eine  Auswahl  von  Entscheidungen
  dieses  Gerichtshofs  in  amtlichem  Auftrag  von  dem  Geheimen  Regierungsrat  und  vortragenden
  Rat  im  Reichsamt  des  Innern  Dr.  Alfred  Schulze  herausgegeben  worden.  Das  Buch  ist
im  Verlage  von  Franz  Vahlen  in  Berlin  erschienen  und  kostet  geheftet  7  M,  gebunden  8,50  M.



4.  Zoll-  und  Steuerwesen.

Nachdem  der  Bundesrat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  Juli  1913  eine  Verlegung  der  Zollgrenze  um  das
hamburgische  Freihafengebiet  auf  dem  sogenannten  Sülze-Ericus-Gelände  beschlossen  hat,  hat  der  Senat
der  Freien  und  Hansestadt  Hamburg  auf  Grund  der  ihm  vom  Bundesrat  erteilten  Ermächtigung  als
Zeitpunkt  für  den  Eintritt  dieser  Veränderung  den  24.  Dezember  1913  bestimmt.

Die  Beschreibung  des  Laufes  der  Zollgrenze  (Zentralblatt  1909  S.  749)  wird  im  ersten  Absatz
vom  dritten  Satze  an  dahin  geändert,  daß  nach  den  Worten  „nach  Überschreitung  der  Straße  Alter
Wandrahm“  fortzufahren  ist:

„in  gerader  Richtung  längs  dem  an  der  Westseite  der  Straße  Poggenmühle  errichteten
Zollgitter  bis  zum  untersten  Absatz  der  nach  der  Zollabfertigungsstelle  Brookthorhafen
führenden  steinernen  Treppe  läuft.  Von  hier  aus  geht  sie  in  westlicher  Richtung  an  der
Nordseite  des  Pontons  der  Zollabfertigungsstelle  Brookthorhafen  entlang“  usw.  wie  bisher.



Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Mai  1913  eine  Verlegung  der  Zollgrenze  am  Fischereihafen
  in  Geestemünde  beschlossen.  Diese  Anderung  ist  am  15.  Dezember  1913  in  Kraft  getreten.
Die  Grenze  gegen  das  Zollausschlußgebiet  von  Geestemünde  läuft  nunmehr  wie  folgt:

Die  Zollgrenze  gegen  das  Zollausschlußgebiet  von  Geestemünde  beginnt  im  Anschluß
an  die  von  der  nördlichsten  bei  tiefster  Ebbe  hervortretenden  Spitze  der  großen  Luneplate
in  nordöstlicher  Richtung  über  die  Weser  laufende  Zollgrenze  am  rechten  Weserufer  südlich
der  Einfahrt  zum  Fischereihafen,  überschreitet  den  Hafenschutzdeich  und  die  Südmole  in
einer  Entfernung  von  ungefähr  165  m  von  der  äußersten  Molenspitze  sowie  den  Hafenschlauch
  des  Fischereihafens  und  läuft  in  gerader  nordöstlicher  Richtung,  den  im  Schlickwatt
zwischen  dem  Hafenschlauch  des  Fischereihafens  und  dem  Weserdeiche  gegenüber  der  Zollabfertigungsstelle
  am  Fischereihafen  aufgestellten  Grenzpfahl  schneidend,  bis  an  den  äußeren
Böschungsfuß  des  Weserdeichs.  Von  hier  aus  läuft  sie,  fast  rechtwinklig  abbiegend  und
dem  äußeren  Böschungsfuße  des  Deiches  folgend,  186  m  in  südöstlicher  Richtung  geradeaus,
überschreitet  dann,  fast  rechtwinklig  abbiegend,  den  Deich  -  auf  der  Deichkappe  einen  mit
einem  Drehkreuz  versehenen  Durchgang  für  Fußgänger  freilassend  -  und  folgt  dann  etwa
266  m  weit  in  südlicher  Richtung  der  Böschungsoberkante  der  Binnenseite  des  Deiches,  die
Deichkappe  im  Zollinland  lassend.  Sie  überschreitet  dann,  im  rechten  Winkel  nach  Osten
abbiegend,  die  an  der  Binnenseite  des  Weserdeichs  liegenden  beiden  Anschlußgleise  der  Eisenbahn
  und  folgt  hierauf,  10  m  vom  nächsten  Gebäude  der  Schiffswerft  von  Seebeck  entfernt
bleibend  und  rechtwinklig  abbiegend,  in  südlicher  Richtung  etwa  109  m  weit  der  durch  einen
dichten,  2,50  m  hohen  Bretterzaun  gebildeten  Grenze  der  Seebeckwerft.  Von  hier  aus  nimmt
die  Zollgrenze,  in  einem  Winkel  von  etwa  135  Grad  abbiegend,  ihren  Lauf  etwa  325  m
weit  in  zunächst  südöstlicher,  dann  östlicher  Richtung,  mit  der  Werftgrenze  der  Seebeckwerft
zusammenfallend,  und  wendet  sich  dann  in  einem  Winkel  von  83  Grad  nach  Nordwesten,
auch  hier  mit  der  Grenze  der  Seebeckwerft  zusammenfallend  und  neben  den  Gleisanlagen
        <pb n="81" />
        —  63  —

des  Geestemünder  Bahnhofs  herlaufend.  In  Höhe  des  Verwaltungsgebäudes  der  Seebeck—
werft  überschreitet  die  Zollgrenze,  rechtwinklig  nach  Osten  abbiegend,  ein  nach  dem  Handelshafen
  führendes  Anschlußgleis  der  Eisenbahn  und  läuft  dann,  sogleich  wieder  rechtwinklig
abbiegend,  in  nördlicher  Richtung  weiter  bis  an  die  von  der  Bahnhofsallee  nach  der  Seebeckwerft
  führende  Fahrstraße.  Von  hier  aus  läuft  sie,  in  einem  Winkel  von  etwa  140  Grad
in  nordöstlicher  Richtung  abbiegend  und  dann  sich  wieder  nördlich  wendend,  an  der  Ostseite
  dieser  Straße  entlang,  überschreitet  dann  die  vorbezeichnete  Straße  in  der  Nähe  des
Bahnhofs  und  geht  in  nördlicher  Richtung  weiter  bis  zu  der  von  der  Bahnhofsallee  nach
dem  Seegüterschuppen  A  führenden  Straße,  wendet  sich  vor  dieser  Straße  östlich,  läuft  auf
ihrer  südlichen  Seite  parallel  damit  bis  an  die  Bahnhofsallee  und  schließt  sich  hier  an  das
Gitter  auf  der  westlichen  Seite  dieser  Allee  an.  Im  weiteren  Verlaufe  verfolgt  die  Grenze
in  nördlicher  Richtung  dieses  Gitter  bis  zum  Hauptkanal  und  der  Drehbrücke,  geht  über
letztere  bis  zu  der  Baumreihe  an  der  Köperstraße,  wendet  sich  dann  nach  Westen  und  geht
parallel  mit  der  Nordseite  des  Hauptkanals  bis  zur  Höhe  des  Gartens  am  Hafenamt  in
der  Schleusenstraße,  sich  demnächst  an  der  Westseite  dieser  Straße  bis  an  die  südöstliche  Ecke
des  Gartengitters  hinziehend.  Von  hier  aus  verfolgt  sie  die  südliche,  demnächst  die  Westseite
  dieses  Gartens  und  des  Hafenamtsgebäudes  und  die  Nordseite  des  Gartens,  wendet
sich  sodann  östlich  von  den  Anlagen  nach  dem  Gebäude  der  Navigationsschule  und  läuft  an
dessen  nach  dem  Vorhafen  zu  belegenen  Front  und  an  der  Nordseite  des  dazu  gehörigen
Gartens  entlang,  das  Gebäude  und  den  Garten  in  das  Zollgebiet  einschließend,  bis  zu  der
von  der  Deichstraße  zwischen  der  Navigationsschule  und  dem  Fährhaus  nach  dem  Anleger
für  die  Nordenhamer  Dampffähre  führenden  Fahrstraße.  Sie  biegt  dann  rechtwinklig  nach
der  Geeste  zu  ab,  an  der  Westseite  dieser  Fahrstraße  entlang  laufend,  biegt  etwa  6  m  vor
der  Mündung  der  Fahrstraße  auf  den  Kahndamm  (Ladestraße)  am  Geesteufer  neben  dem
Fährhaus  in  nordwestlicher  Richtung  ab  und  läuft  dann,  in  einer  Entfernung  von  6m
etwas  nach  links  abbiegend,  etwa  26  m  in  gerader  Linie  in  westlicher  Richtung  neben  der
Ladestraße  parallel  mit  der  Geeste  weiter.  Dann  wendet  sie  sich  im  rechten  Winkel  nach
Norden  der  Geeste  zu,  überschreitet  diese  westlich  von  dem  neuen  Anleger  der  Weserfähre
in  fast  gerader  Linie  und  vereinigt  sich  mit  der  am  rechten  Geesteufer  bestehenden  Zollgrenze
in  Bremerhaven.

Auf  Grund  des  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundesrats

für  Zoll-  und  Steuerwesen  vom  1.  Januar  1914  ab
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich  Badischen  Finanzamtmanns
  Hornung  der  Großherzoglich  Badische  Finanzamtmann  Klumb  in  Basel  den  Königlich
Preußischen  Hauptzollämtern  zu  Burg  (Rgbz.  Magdeburg),  Halberstadt,  Magdeburg  und
Stendal  sowie  dem  Herzoglich  Anhaltischen  Hauptsteueramte  zu  Dessau  als  Stationskontrolleur
  mit  dem  Wohnsitz  in  Magdeburg,
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  Preußischen  Ober-Zollrevisors
Schenke  der  Königlich  Preußische  Zollinspektor  Patt  in  Aachen  den  Königlich  Sächsischen
Hauptzollämtern  zu  Annaberg  (Erzgebirge),  Chemnitz,  Eibenstock,  Plauen  (Vogtland)  und
Zwickau  als  Stationskontrolleur  mit  dem  Wohnsitz  in  Chemnitz

beigeordnet  worden
und  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich  Mecklenburgischen
Zollinspektors  Vagt  der  Großherzoglich  Mecklenburgische  Ober-Zollkontrolleur  Stavenow  in
Schwerin  dem  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  in  Cöln  am  Rhein  als
Bureaubeamter  für  die  Erbschaftssteuer  und  die  Zuwachssteuer  mit  der  Dienstbezeichnung
Stationskontrolleur  und  mit  dem  Wohnsitz  in  Cöln  am  Rhein

beigegeben  worden.
        <pb n="82" />
        —  64  —

5.  Polizeiwesen.



 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Nr.    
Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,    welche  die  Datum
Laufende  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2    3  b  6



 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Stefan  Lewan=  geboren  im  März  1885  zu  Szar-  schwerer  Diebstahl  in  Königlich  Preußischer  5.  Januar
dowski,  Arbeiter,  noczinko,  Kreis  Ciechanow,  Gouver-  drei  Fällen,  ein  Regierungspräsident  zu  1914.
nement  Plozk,  Rußland,  russischer  facher  Diebstahl  und  Allenstein,
Staatsangehöriger,  schwerer  Diebstahl
(Gesamtstrafe
4  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntnis
vom  18.  Januar
1910  und  6.  April
1910),



b)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.



2  Wolfgang  Nuissel,  geboren  am  15.  Februar  1885  zu  Zuhälterei,  Königlich  Preußischer  5.  Januar
Reisender,  Amsterdam,  Niederlande,  ortsange-  Regierungspräsident  zu  1914.
hörig  ebendaselbst,  niederländischer  Arnsberg,

Staatsangehöriger,  
c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
3  Peter  Babczyk,  geboren  im  Februar  1886  zu  Koly-Landstreichen,  Königlich  Preußischer  22.  November
(fälschlich  Michael  kowka,  Bezirk  Horodenka,  Galizien,  Regierungspräsident  zu  1918.
Hojaski,  Hojnacki,  österreichischer  Staatsangehöriger.,

Lüneburg,

Hoinatzki),  Arbeiter,

Der  unter  dem  10.  Januar  1907  ausgewiesene  Alexander  Menschikoff  (Zentralblatt  für  1907  S.  38  Ziffer  6)
ist  identisch  mit  dem  am  8  Mai  1862  zu  Zwittau,  Bezirk  Mährisch  Trübau,  Mähren,  geborenen  Kaufmann  und  Heizer
Adolf  Fiala.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker,  in  Berlin.
        <pb n="83" />
        65  

Beilage
Nr.  5  des  Zentralblatts  für  das  Deutsche  Reich.



 

 

Versichernugs-  wesen.

Ortslöhne
(als  Ortslohn  gilt  der  ortsübliche  Tagesentgelt  gewöhnlicher  Tagearbeiter),

festgesetzt  auf  Grund  der  §§  149  bis  151  der  Reichsversicherungsordnung
mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1914.

Zusammengestellt  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Orts-  lohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
Bezirk
des  über  21  Jahren  6-21  Jahren  unter  16  Jahren
    14  16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  männl.  weibl.  männ    weibl.  männl.    weibl.
      
  
Rönigreich  Preußen.    
Oberversicherungsamt  Königsberg.  
a)  Königliche  Versicherungsämter:

Braunsberg  2  -  1  30  50  1.  —  20  —  80  —  30  —  20
Pr.  Eylau  2  -  1  20  40  1  —  1—  —  80—  30  —  20
Fischhausen  ohne  nachfolgende  2  —  1  20  50  1  —  1—  —  80—  30  —  20

Städte  Fischhausen  und  Pillau  und  die        

Amtsbezirke  Cranz,  Rauschen,  Neukuhren  1  bnbnr  "  14
und  Lochstädt.  2  30,  1  3001  80  1  3001.  20  —  80  —  30  —  20
Friedland  ohne  nachfolgende  2  —,  1  20  1  40,  1  .—  4.—  —  80  —  30  —  20

Städte  Bartenstein,  Domnau,  Friedland        
und  Schippenbeil  2  30,  1.40  1,80  1  20  1-40  1    30  —  20
Gerdauen  ohne  nachfolgende  2  —  1  20  1-40  1  —  1  10  —  80  —  30  —  20
Stadt  Gerdauen  2  20,  1  40  1,60  1  20|  30  —  80  —  30  —  20
Heiligenbeil  ohne  nachfolgende            2  —  1  20  1  40  1  1-10  —  80—  30  —  20
Städte  Heiligenbeil  und  Zinten  2  20  1  4|1  50  1  20  1-20  —  80—  30  20
Heilsberg  2  —  1.20  1  40  1—|  1  10  —  80  —  30—  20
        <pb n="84" />
        66

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
Bezirk
  über  21  Jahren  16 - 21 Jahren  unter  16  Jahren
  14-16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl. männl.  weibl.    mannl.  weibl.  männl.  weibl.
  
  
Pr.  Holland  2  —  1  30140  1.—  180  —  80  —  30  —  20
Königsberg  Land    2  —  1  20  110  1  —  1—  —  80—  30  —  20
Labiau  ohne  nachfolgeden  2  —  1  20  140  1  —    ——  80  —  30  —  20
Stadt  Labian.  2  1  30|00  1.  120  —  80  30  —  20
Memel  ohne  nachfolgene  2  —  1  300  1  —  20  —  80  —  30  —  20
Gemeinden:  Bommelsvitte,  Janischken,
Schmelz,  Schwarzort,  Süderspitze,  Preil,  «
  Perwelk  und Nidden  2601602——130140——80—30·——’20
 Mohrungen  2—1301401——1202——80——30—20
Rastenburg ohne nachfolgende...  2—1201401"—1—.-—80—30—20
Stadt Rastenburg...........  230·130150120120—80—30—20
Wehlau ohne nachfolgende   2—1201401—1———80—30——20
Städte Wehlau  230 150 170 130 1  20  —  90—  30  —  20
Allenburg,  Tapiau.  ......  2  20  1  300  50  1  20  120  —80—  30  —  20
1  1
b)  Gemeindliche  Versicherungsämter:
Braunsbeereeegg  .  ...  2  50  1  41  60  1  20  120  —80  —  30  —  20
Königgeaa  3  —  1  8072  20  1  30  150  1—  —  30  —  20
Memel  2  75  1  7)2  10  1  30|1  40  1  —  —  30  —  20
Oberversicherungsamt  Gumbinnen.
Kreis  Gumbinnen  ohne  die  Stadt  Gumbinnen,
Kreis  Heydekrug,  Landkreis  Insterburg,
Kreis  Pillkallen,  Kreis  Ragnit,  Kreis
Stallupönen,  Landkreis  Tilsit  .  .  .  ..  1  80  1  1001040  —  9001  —  —  70|—  30  —  20
Kreis  Niedrng  .  ..  2  —  1  40  1/50  1  —  1  20  —  80  —  30  —  20
Kreis  Angerburg  ohne  die  Stadt  Angerburg,
Kreis  Darkehmen,  Kreis  Goldap,  Kreis  «
Oletto  1  70  1  —  1  20  —  70|  S80  —  50  —  30  —  20
Stadt  Angerburg  2  20  1  301  40  110  1  20  1.——  30  —  20
Stadt  Gumbinnen  ..  2  40  1  501  60  1  10  1  20  —  70|  —  30  20
Stadtkreis  Insterburg          2  40  1501  160  110  1120  —  70—  30  —  20
Stadtkreis  Tilsit          2  50  56  1  900  1  20|1    1  ——  30  —120
  
Oberversicherungsamt  Allenstein.      
    
Stadtkreis Allenstein..........  240 1·60 1 70 1 30 1——70—40—70
Landkreis  Allenstein:  
a)  Stadt  Wartenburg.  .  .  .  .  ...  2  20  1.40150  1.10—  80—  60—  30  —  20
b)  übriger  Teil  des  Kreises  2•  1  4|1  50  1  10  —  8—  60  —  30  —  20
Kreis  Johannisburg:  
a)  Stadt  Arys      
b)  -  Bialla.      2  20  1  40|1  50  1  10  —  80  —  60—  30  —  20
e)  Johannisburg      
d)  übriger  Teil  des  Kreises  190  120|0  1  40  —190  —  70—50  —  30  —.  20
        <pb n="85" />
        —  —  —

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk  über  21 Jahren  16-21  Jahren  unter  16  Jahren

des  14-4  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl. männl.  weibl.  männl.  weibl.mmännl.  weibl.


      

Kreis  Lötzen:    1  

a)  Stadt  Lötzen  2  20,  14|150  1  10—  80  —.60|  30  —  20
b)  übriger  Teil  des  Kreise  1  90  12  1  40  —  90—  70  5  80  —  20

Kreis  Lyck:
a)  Stadt  Lyck  2  40  1601  70  1  3001—  0  z0—  4  —  20
b)  übriger  Teil  des  Kreises  2  —  1|40|150  1—  80  —  —  30  —  20

Kreis  Neidenburg:
a)  Stadt  Neidenburg
b)  Soldau  
c)  übriger  Teil  des  Kreises
Kreis  Ortelsburg:
a)  Stadt  Ortelsburg.
b)  Passenheim
e)  Willenberg
d)  übriger  Teil  des  Kreises
Kreis  Osterode:
a)  Stadt  Osterode
b)  übriger  Teil  des  Kreises  
Kreis  Rössel:  «
a) Stadt Bischofsburg
 b) Bischofftein
c) Rössel
d) Seeburg
e) übriger Teil des Kreises
Kreis  Sensburg:
a)  Stadt  Sensburg          
b)  übriger  Teil  des  Kreises      

Oberversicherungsamt  Danzig.
Kreis  Berent  
Kreis  Danziger  Höhe:
a)  Gemeinden:  Brösen,  Emaus,  Oliva,
Ohra,  Saspe,  Pietzkendorf,  Schellmühl
b)  übriger  Teil  des  Kreises
Kreis  Danziger  Niederung
Stadtkreis  Danzig
Kreis  Dirschau:
a)  Stadt  Dirschau  
b)  übriger  Teil  des  Kreises

Kreis  Elbing  Land  

Stadtkreis  Elbing
Kreis  Karthaus
Kreis  Marienburg:

a)  Städte  Marienburg,  Neuteich,  Tiegenhof




2  20  140  150  110-  5  —  30  —  20
1  90  1.  200  o%%  —  70  —  50—  30  —  20

s  .
*  «

2220»1i40150J  1i10  ——·801——60-—30——.20
,.  .
190w120140——.90——701——50——30——220

«  l
24060170I1301«——J——70——40——20
2——»4015011————«80;——60——30——20

H

 

 

HH

8,
2  20  1  40  150  1  10—  80  —.60—  30  —  20
.  1
1,00.  120140  —  0  70  —  sol  —  30  —  20

220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20  1  40      60  30  —  20
1  90  120|1140  —  90—  70  —  502
i  ·
«  i
180.  13012501-—.——»80——60——50
*-  i
I  l
3——1752401501,50120——80——70
250150180130130110——75——60
2501.502.——140150120——80——70
 3——1752,40150150120——80——70
2  50  1.  50  —  1  300050  1—  75  —  60
2  100  1  4180’  1  20|1  20  —  90|—  60  —  50
2  10  1  4400  120  5
2  50  1  50%  —  1  30  50  1  75  —  60
1  80  1  301  50  1  —  1  —  —  80  —  60  —  50
|
2  50  1  50%  —  1  3000  50  1——  75  —  60
2/10,  1.40  1  80  1.  20|1  1  20  —  90—  60  —  50
        <pb n="86" />
        —  68  —

 

 

 

 

—  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortolohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
Bezirk
9  über  21  Jahren621  Zahrens1  unter  16  Jahren
9  1  —  11--16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  mannl.)  weibl.  männl.  s  weibl.  mannl.,  weibl.männl.  weibl.
J  .4  4NJ  „"  N  ZVAN¼N  N  ——
Ist
Kreis  Neustadt:  «
a)StadtNeustadt..........  2,.)01502.-—1301.50120—75—60
b)übrigcheildesKreises......  9s——(1301501——1  20«-——  80——60——50
Kreis  Pr.  Stargard:  E
a)  Stadt  Pr.  Stargard  mit  Hermannshof,  I
Fröde  und  Arenshooa  2  0  1  502  —  1  30  w  5  —  60
b)  übriger  Teil  des  Kreise  .  2  —  1  30|1  80  1  1|1#10  —  9060  —  50
Kreis  Puzttz  2  1  501  50  1  20  20  1  —  60  —  30
Stadt  Zoppdpenrnrnr  3  1  7552  —  1  50|1  "“  1  20  —  80  —  60
Oberversicherungsamt  Marienwerder.
Briesen  ohne  nachbenannte  Städtttie  co  1401  1  40  110—  80  —  60  —
Stadt  Briesen,  Gollub  und  Schönsee-?  40  1  502  —  1  20  1  10  90—  —  —  —
Cnncnnnnn  1  090  1  20  1  20  —  80  —  80  —  6E0  —  —  —
Dt.  coohen  2  20  1  351  600  1  2—  —  8  —
Flattttrrr  2  40  1  501  80  1  20—  90  —  75—  45  —  45
Landkreis  Graudenz.  2  10  1  255120  1—  S855-.—
Stadt  Graudenz.  3  —  2  2  50  1  50  ——  80  –  —  —
Konitz  ohne  Stadt  Konitz  und  Gemeinde  Czerss  90  1  251  20  —°90  80  70  40  —  4
Stadt  Konitz  und  Gemeinde  Czerske.  2  50  1  70|170  120–0O|–  40
Löbau  ohne  nachbenannte  Stätt  2  —  1  301  50  1120|1  20  —  90|  —  60  —  0
Stadt  Löbau  und  Neumark  ..  2  40  1  6000  80  1  501.50  1  20—  80  —  50
Marienwerrden  2  30  1  4  1  400  0  50  —150
Rosenberg  ohne  nachbenannte  Städdt.  990  1  20|1  30  120—  80  —  60  -4  —  —  —
Stadt  Rosenberg,  Bischofswerder,  Dt.  Eylau,  4  «
FreystadtundRiesenburg.......  2  30  1  4  1|20  1  20
Schlooahtt:t:  2  20  1  500  90  1  20—  80  —  70—  50  —  50
Schwetz  ohne  nachbenannte  Städtt2  251  451  75  1  20|1  10—/80—  ——
Stadt  Schwetz  und  Neuenbutg  2  5  30  —  —
Strasburg  ohne  nachbenannte  Städtt  —1201  00  1——  70—  70—  —  —
Stadt  Strasburg  und  Lautenbut1e  50%0  20  1  30  90  —  900—  —  ——
Sthnnnn.  2  10,  1  20150  1—1  —  80  –—  –
Landkreis  on  2  251  50175  1  2010  20—.  990—  —
Stadt  doon  .  ..  2  71  752  50  1  75  1.—  1—  —  —  —  —
Tuchee..  2  1301  4%  100
·  männl.  ·  weibl.
Oberversicherungsamt  Groß  Berlin.  z  «-Berlin....
  ......  .  .  .  ..  4  —  3  —  3  —  2  40  1  80  1  40
Charlottenburg....  .......  4  —  3  —  3  —  240  1680  1  40
Berlin-Wilmersdof  4—  33  —  2  444  860  1  40
Cöpeneie  3  50  2  40|2  50  1  80  1  50  1  20
Berlin-Lichtenbeeg  3  600  2  542  50  2  —  801  1  40
Neukölln  4  —/2  60  03.—  2  2  80  1  10
T.  i
        <pb n="87" />
        69

 

 

Bezirk
des
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

über  21  Jahren
namnl.)  weibl-44


 

16  —21  Jahren

 

männl.
4—

 

weibl.
4

unter  16  Jahren

 

14-16

unter  14

 

männl.  weibl.
M  N  N#

männl.
+

weibl.

+—

 

Niederbarnim:
a)  Für  die  Städte:  Bernau,  Oranienburg,
Altlandsberg,  Liebenwalde,  sowie  für
die  Gemeinde  Stralau  und  für  die  Gemeinde-
  und  Gutsbezirke:
Berlin-Reinickendorf,  Berlin-Hohenschönhausen,
  Berlin-Friedrichsfelde,
Biesdorf,  Dahlwitz,  Cöpenick-Forst,
Friedrichshagen,  Erkner,  Herzfelde,
Rüdersdorf,  Amt  Altlandsberg,  Blumberg,
  Berlin-Niederschönhausen,  Berlin-Buchholz,
  Berlin-Wittenau,  Berlin-Tegel,
  Berlin-Oberschöneweide
und  Berlin-Heinersdorf
b)  für  den  übrigen  Teil  des  Kreises  (mit
Ausnahme  von  Berlin-Pankow  und
Berlin-Weißensee)

Berlin-Pankow
Berlin-Schöneberg
Spandau
Berlin-Steglitz
Teltow:
àa)  Adlershof,  Berlin-Britz,  Berlin-Dahlem,
Berlin-Friedenau,  Grünau,  Berlin-Grunewald,
  Berlin-Johannisthal,  Berlin-Langwitz,
  Berlin-Lichterfelde,  Berlin-Mariendorf,
  Nikolassee,  Berlin-Niederschöneweide,
  Ruhleben,  Berlin-Schmargendorf,
  Berlin-Tempelhof,
Berlin-Treptow,  Zehlendorf
b)  Mittenwalde,  Teltow,  Teupitz,  Trebbin,
Zossen,  Altglienicke,  Babelsberg,  Bohnsdorf,
  Buckow,  Düppel,  Eichwalde,  Großbeeren,
  Grünau-Dahmer  Forst,  Hoherlehme,
  Kleinglienicke,  Kleinmachnow,
Königswusterhausen,  Lichtenrade,  Berlin-Marienfelde,
  Miersdorf,  Nowawes,
Osdorf,  Rudow,  Schmöckwitz,  Stahnsdorf,
  Wannsee,  Zeuthen
e)  für  den  übrigen  Teil  des  Kreises  mit
Ausnahme  von  Cöpenick  und  Berlin-Steglitz

Berlin-Weißensee

eeEeeeeEeeEee6esss85

 

"S8

50

75

 

 

 

 

S—————

 

 

 

-
St

 

I

30

 

¾+P

1  50  1  25

1  25  1  —

männl.

77
80
80
80
80

Z—

80

 

1

 

 

 

 

 

|

30

#
        <pb n="88" />
        Tritslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
8  9  ri  über  21  Zahren½!21  Jahren  unter  16  Jahren
.  »  11—16  1  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  mäunl.  weibl.  mannl.  weibl.  s  männl.,weibl.  männl.  weibl.
X.  T  =  42144  ———#EA
o  e  I  :
Oberversicherungsamt  Potsdam.  1  rsiez  wel
Angermüneee  ....  2  50  1  50|2  —  1  30  1  30  —  90
Beeskkkken  ....  2  50  1  55  80  1  30  30  —  90
Belztie  .  .  .  ...  2  40  15012  40  1501  1  60  —  90
Freienwalde:  ·  l

a)  Für  die  Städte  Freienwalde  a.  O.,

Strausberg,  Wriezen,  Biesenthal,  Wer-  #  »
neuchen,  die  Amtsbezirke  Heegermühle,
Lichterfelde,  Wolfswinkel  und  die  Ge—  ·

meinden  Alt  Tornow,  Alt  Kietz  b.  i
Freienwalde  a.  O.,  Alt  Kietz  b.  Wriezen,  c
Ladeburg.............  3——1602401,50  1  40  1  10

b)  Für  die  übrigen  Ortschaften  des  Ver—  s  s  »

sicherungsamtsbezirks  Oberbarnim  .  .  12  30  1401  180  120  1  20  1  —
Jüterbeeooooeoeoeog  2  40  1  50)  90  1  30  1  30  1——  60—  60
Kyris.  2  40  1  602  —  1  2.%  1060  60
Naneeun::  3  —  1  8002  40  1  51  40  1  —
Neuruvnin:n:  2  50  1  5002  —  1  40  1  40  1  1  –
Perleberg:  "  I
2)FükdeuStadtbezikkPekiebekg...2,701(302—150150I1  —

b)  Für  den  übrigen  Teil  des  Versicherungs-  s
amtsbezirks  Westprignitz  2  40  1  50180  1  3z2Z1¼¼¼%%½1

Prenzllynoa  .  2/60  1002  —  1  444
Rathenow:  -  .

a)  für  den  Versicherungsamtsbezirk  West—
havelland  mit  Ausnahme  des  Amts-  □I.  l  ,-bezikksDomandenbukg.....
  250t1301180.1:201305-—  90

b)  für  den  Amtsbezirk  Dom.  Brandenburg  3.50  1180  3  —  1  50  1  20  1  10

Templin:  *  I

a)  für  die  Städte  des  Versicherungsamts-  "  #  1
bezirks  Tempin  2  50.  1  7|/2  —  1  50  50  1  —

b)  für  die  Landbezirke  des  Versicherungs-  *  1  #
amtsbezirks  Templliln  2  50  1  80)2  —  1  8  40  1  40

Brandenburg  a  HH.  3  50  1  80  83  —  160  1  20110
Eberswalee  3  —,  1  80  2  50  #  1  —  —  80  —  40  —  40
Luckenwallleeeee  3  —  2  2  30  1  501  50  1  –
Potsaaaannnd  .  ..  3  80  2—  250,  1601  1  40  1.—
Rathenow  (Statt)  .  .  ...  3  20  1  802  40  1  50  1  50  1  10
Wittenbetrtgen  3  50  2  50  60  180  1  50  1  30

Oberversicherungsamt  Frankfurt  a.  D.  2

Arnswallddd  ..  2  40  1  400  1  z1  20  —  00
Callllnnaanan  2  50  1  50)1.80  1.25  1  25  1  —
        <pb n="89" />
        —  71  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
*  ’rn  r!  über  21  Jahren16—21  Jahren  nter  16  Jahren
es  1134—16  trnter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl!]weibl.männl.]/weibl.männl.]  weibl.mmnnl.  weibl.
%  TLEZLZLZLZZLEZNEZ
Ps  —  .
#  männl.  "  weibl.
2—2
Cottbus  (Landd  .  ...  2—|  1  50|10A20  1  20  1  —
Crossen  000d.  2/50  100%  0%  220  00
Friedebergnyyv.  2  500  1  60  2—  1  35  —  90
Guben  (Landd)d)d)d)  .  ....  22070  1  5050  17020  1  =  —  —  80
Königsberggwwywywyg.  15001.—1.20  —90  75  —  75
Landsberg  a.  W.  (Lan)  250  1602  —3  35  —  90
a)  Lebus  (Seelow)  mit  Ausnahme  der
Stadt  Fürstenwalhe  2800  180  2  —  1  —  1  —
b)  Stadt  Fürstenwale  ...  3500  2  505|02  2  —  1  —  1  —
Luckau  (Lausitz)z..  .  2  50½60  1  30|UBEO
Lübben  (Lausitz)z..  .  ..  ..  .  .  ...  2—  50%  1  5050  —  50  —50
Soldinvnvnvdvdv.  2,,20%00%
Sorau  (Niederlausittss  ...  2  2001040  180  1  20  20  –  80
Spremberg  (Lausitz)  .  .  .  ..  .  .  .  ...  2—1251  1759  110  1  —  —  75
Oststernberg  (Zielenzig  2  1201  50  1—–  —  90  —  90
Weststernberg  (Reppen)  .  .  .  .  .  .  ...  2  551660150  1—  —  75.  —  60
Züllichlee  2—1  3015“10  H  —  00
Cottbus  (Stathhtt  ....  2  80|0  .0¼  10  1  50  1  30
Forst  (Stadt)  ..  A„„„„„.  V„  Q„QV  27J  2.8012  —  2150  11601  160  1  30
Frankfurt  a.  O.  (Stadt)  .  .  ..  .  .  ....  2  80  80)725  150)1  20  1  —
Guben  (Stattt  ...  —2  —2  20100  1  20  1.  —
Landsberg  a.  W.  (Stadt).  2  80)  13020  11  0
Cüstrin  (Statt)  ...  2/80  18012150  1  50  1  20  1
Finsterwalde  (Stadt  3/75  2753—2  25  2  —  1  50
Sommerfeld  (Stadt)  .  .  .  .  .  .  .  ....  2  30  nso  2—  1601  20  1  –
D  l
Oberversicherungsamt  Stettin.  #  s
StadtStettiu.............  3—20«1;802501;601i50  110
«Stakgakd............  2501I602101z40120  I—
KreisAnllam.............  250160210I140  1  20  1  2
Camiie  ...  2  50  1  6002  10  1  444  20  1  —
=  Deminn  250  1  6002  10  1  441  20  1  —
Greifenbeeggg  2  50  16002  100  1  4  20  1  —--erifeuhageu...........
  250160210H140120  1——
-Naugard.............  250160  2  10  1  40  1  20  1  —
-  Pyristss  ....  2.50  166E02  10  1  444  20  1  —
-NRandow  in  Stetin  2  75  1160  2  25.  140  1  40  1  —
!  Regenwalde  in  Lobes  2  50  160  2  10  110  20  1
Saatzig  in  Stargarndl  2  50  160  10  10  20  1—
Ueckermidee  2  50  16002  100  1  40  1  20  11.—
:Usedom-Wollin  in  Swinemünde  2/75,  1%  2  85  150  1  50  1  10
        <pb n="90" />
        —  —  —  ——  —  —
Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
Bezirk
S  über  21  Jahren6—21  Jahren  unter  16  Jahren  —
14  186  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  maäunl.“  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.  maännl.  weibl.
4  J,  JI  FyF  NNTIKA
E—  1  —  —
.  i
Oberversicherungsamt  Köslin.  #  Jal,  webl
Kreis  Belgrrd  2  50  1  600090  1  555  1  10
Bublis=  .  ....  2  01  6E  090  1  z01  10  1  10
Büooov.  2  30|1  600  80  1  44  10  1  —
Drambutegegegeg  .  ...  2  50  ½  0  20  1  10
=  Köslien  ....  2  50  1  G6002  —  1  50  1  20  1  —
-Kolberg-Körlin  .  ....  2  501  6002  —  1550  1  20  1  —
Lauenbug  2  301  500070  14441%  1  —
Neustetiin  2  4%  CO|COC  106EEC  20  1  —
Rummelsburg  ..  ..  .  .  .  ..  2  5001  501  80  1  .40  1  20  1  —
Schivelbn  2  501  620080  1|30  1  10  —  00
-Schlaoen  2  01  60„1  090  1..50  1  20  1  10
Landkreis  Sohlnn  ....  2  50|01  600  90  1,  50  1  20  1  10
Stadt  Stolllll  2  800  *)d  1500  20  1  —
"  #
Oberversicherungsamt  Stralsund.  #
Stadt  Greifswadd;:  2  50)0  1  442  —  10  1  —  —  75
Stadt  Stralsndd  2  80)  1  302  50  150  —  —  80
Kreis  Franzburg....  .  .  .  .  .  .  ...  2  40  16011851  1201  1  —  —  80
Greifswaad.  2  50)  1  5  10  12  1  —  —  80
-·  Grimen:  2  50  1  5002  —  1|25  1  10  1  —
Rügen..  .  .  .  ....  2251  4  85  10  1  —  —  80
1
Oberversicherungsamt  Posen.
Adelnau...  W.DT  2  —  1  50  60  120  00  —  80
Birnart::  2  20  1  441  80  120  10  —  0D0
Bomimttii  IO  2  20  1  402  —“  1  20  1  —  —  90
Fraustadt..  ..  .  ....  220  14011901,201  1  10  —  80
Gostyn..  663  2  30  1  502  —  1  2s  20  9
Grätz...  .  2  20  1  4002  —  1  2  1  —  —  380
Jarotschtt  2  20  1  502—  1  30  P0
Kemmdmddhen:::  2—  1  301  70  120  1  —  —  80
Koscin  ....  2  —  1  401  70  1  20  1  —  1  —  80
Kossen  *2  —  1|40%S0
Krotoschin  ...............  220«1501·80·130  1  20  —  90
Lissa  i.  P.  .  i
a)  Kreis  ausschließlich  der  Stadt  Lissa  2  —  1  40|  80  120  1  —  —  80
b)  Stadt  Lisaa  2  50  1  70|2  —,  141  )14  1  —
Mesertis  20  1  4170  120  1  –  —  70
Neutomischell  2  s25  1150%  —  130o8  H20.  1  —
Oborii7  2  20  1  42  —  130  1  10  —  90
Ostrowo  «
a)  Kreis  ausschließlich  der  Stadt  Ostrowo  220  1501180  140  1  201  —
b)  Stadt  Ostroon  2  50  1  80)  2  20  140  1  30  1  —
        <pb n="91" />
        —  —  —  —  ——  —  ——

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
on  über  21  Jahren6—21  Jahren  unter  16  Jahren
-  .  .  —  EEIII
Bersicherungsamts  oder  der  Gemeinde  maännl.  weibl.  smännl.  weibl.  mnännl.  weibl.  männl.  weibl.
ITOUOBO  "nLNTN  HNTN
*.  –—  —4  +
#  I  mannl.  weibl.
·  M  “  *)
Pleschee  .  .  ...  220“  15080  1  2  110  —  80
Posen  U0  ttiHH  .  2  501.502  —  1  3Z  010210%  0990
Posen  Westß.  250,  1  502  —  1  30  1  20—  90
Posen  Statii#  310  2  —2  50  1.70  1  50  1  —
Rawitsch................  EELIEEEIIIIIEIIE
Samterer  240  1,70/2  20  1  51  300  1—
Schildbegggggaaa  2—  1.30  SO0  1  20  1  —  —  V0
Schmiee.  220  1  4%  1300  1020  1  —
—)))  2  30)  1  300  —  1  30  1  20  —  p90
Schrda  .  2  30  1  5001—,  1  3232  20  —  690
Schwerin  WW7W.  2  30.  1  5002  1  20  1  —  —  80
Wreshen  2  30  1  5002  —  1  40  1  20  —

 

Oberversicherungsamt  Bromberg.

Bromberg  Land,  u.  zwar  ö
a)  die  Vororte:  Bleichfelde,  Groß  Bartel-  1

l

l

 

see,  Klein  Bartelsee,  Neu  Beelitz,  Jäger—
hof,  Hohenholm,  Karlsdorf,  Prinzen- 



 

 

 

 

 

thal,  Schleusenau,  Schöndorf,  Schrötters-  6  #  .
dorf,Schwedenhöhe........  3—180250-140  1  25  1  —
b)  die  Städte:  Crone  a.  Br.,  Jordon,  1!  .  4
Schulitz  und  die  übrigen  ländlichen  ·
Ortschaften............  25011j50175V150  1;—1:—  80
Czarnikau  (mit  Ausschluß  der  Stadt  Schön—  s  6
lanke)................  2501  502  1  30  25  1  —
Stadt  Schönlakee  275  21225  160  1  25  1  —.
Filehenn  2  50  1  502  125  1  25  –  80
Gnesen  ondd  2  50  1  302  —  1220  1  —  —  V70
Hohensalza,  und  zwar:  .,
a)  Hohensalza  und  Argenau  .  .  .  ...  3—  2  —225  1·50  1  40  1  —
b)  die  übrigen  Ortschaften  2  500  1  515  1.20  1  —  —  80
Kolmar  i.  P.,  und  zwar:  6
à)  Kolmar  Stat  ...  3  —  2  —2125  1.150  1  25  1  —
b)  die  übrigen  Städte  und  Ortschafter?  50  1  55  1  50  T  –  –  80
Mogilonan  .  2  50  1  5075  1  330  HH.  0
Schhhhn  2  50  1  20|  80  1  20  1  —  —  70
SZttelno........  2  25  1  25  50  1  201  75
Wirsitz,  und  zwar:
a)  die  Stadt  Naokel  2  50  1  6t0  7  1  30  1  —  —  80
b)  die  übrigen  Städte  und  Ortschafter25  1  20|1  85  1  20  1  80
Bitkooonn  .  .  ...  2  —  1801180  120  1  —  80/|
Bongromis  2  50  1.3001  70  1  20|  1  80
Inin..  ........  2150  15011  80  125  1  80
        <pb n="92" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
über  21  Jahren  16—21  Jahre  unker  16  Jahren
nuiéäux  144483—156  unter  1
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  mänul.  weibl.männl.weibl..  l  weibl.  15  weibl.
%½%%%NNJLNNN  DTT  L
männl.  weibl.
—..p.—  —  -
Bromberg  Staatt  3—  1  80%  50  1  4414115  1  —
Gnesen  2  50  1  50%  —  1  255  1  25  —  f5
Schneidemühl....  .  .  .  ..  3—  2  —225  1|  50  1  25  1  —
l
Oberversicherungsamt  Breslau.
Breslau  Stadt.  ..  .  ......  .  ...  3150  1801  2150  1  50  1  50  1  —
Breslau  Land.  ..  .  ......  .  ...  210  1  501150  1  —  1  —  —  80
Brieg  Stadt..  .  .  ....  2  65  1  60  02  —  1  40  1  20·  1  10
Brieg  andddodddd  ...  2  —  1  251  50  1  —  1  20  —  90
Frankentten  1  80  1  15  1  50  1  —  1  —  —  80
Glatz  Stntr-  2  50  1  602  —  1  30  1  10  —  D0
Glatz  anndd  2  10  1  470  1  201  10  —  80
Guhayyttt:  1  80  1  15,.50  1  —  1  —  —  75
Habelschwerdt  .  ....  2  —  1  30  70  1  15  1  10  —  85
Militss  ....  1  80  1  151.50  1  —  1  —  —  80
Münsterberg...  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  1  80  1  15  1  50  1  —  1  —  —  80
Namslau...  ..  .  ...  1  80  1  15  1  50  1  —  1  –  —  80
Neumarkt..  .....  .  ...  180  1151  1,50  1  —  1  —  —  80
Neurdddeaae  ....  2  40  1  5002  —  1  30  1  20  —  90
Nimptseee  2  1  80  1115150  1  80
DOeesssssss  .  ....  1  80  1  1541  50  1.—  1  10  —  90
Ohla  2  —  1  251  50  1—  1  20  —  00
Reichenbach  mit  Ausschluß  der  Stadt  Reichen-.................
  2—150170130110-II-—
Stadt  Reichenbach...........  2s10.1601801k40130-1——
SchweidnitzStadt...........  2«601602101301  10  1  —
Schweidnitz  end  1  80  1  20  1  50  1  —  1  —  80
Steineesee  2  —  1  15  1  0  11  10  —  80
Strehen  1  380  1  155150  =  —  680
Striegau  mit  Ausschluß  der  Stadt  Striegau!  80  1  15155  1+—  —  —  80
Stadt  Striegagagcc  .  2  10  1  320|80  1  20  —  00
Trebnissss  ....  1  80  1  151  30  1  —  1  —  —  80
Waldenburg  Staat  3  —  1  80)2  20  1  50  1  20  —  90
Ortschaften  Altwasser,  Dittersbach,  Hartau,
Nieder  Hermsdorf,  Neu  Salzbrunn,  Ober  "
Salzbrunn,  Ober  Waldenburg  u.  Weißstein  80  1  80  2  —  1  30  1  10.  —  50
der  übrige  Teildes  Versicherungsamts  Walden-  1  6
burg  Land  νν  2  50  1  602  —  1  Z3304  —  090
Groß-Wartenberg.  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  180  1151150  1  —1  —  —  80
Wohlll  1  80  1  151  50  1—  —  80
«
1
        <pb n="93" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
z  über  21  Jahren6—21  Jahren  unter  16  Jahren
Z  1  11416  unter  14
Bersicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl!]weibl.männl.weibl.  W  weibl.mmännl.  1  weibl.
——’  ———#
-  L
Oberversicherungsamt  Liegnitz.  «  If
I.  Königliche  Versicherungsämter:  1
Bolkenhain:  Sämtliche  Ortschaften  des  Kreises0ALACD0  —  80  50  —  50
bunlau:  Stähe  ............  1  50  2  12|4  S800
atte  adddn  1  30|  80|120  20—  50  —  60  60
Freystadt  (i.  Schl.):  Der  ganze  Kres  4  80|  1516C1O  –  80—  55—  50
Glogau:  Sämtliche  Ortschaften  des  Kreises  ·  s  «
mttAuäIchlußderStadtGlogau...  1701J101"20—90——75s,—60—  35  —  35
Görlitz:  Landkreis  Görlitz  einschließlich  Stadt  "1
Reichenbach  O  22.  2  51¼  17552NCCO0“6G0
Goldberg  (i.  Schl.):  Sämtliche  Ortschaften  des  1  «
KreisesmitAusschlußderStadtHaynau2s—130150110  1——  80  60  —  50
Ernberg  (i.  Sähl.  Stadt  Grünberg  .  .  .  12  51  13)  1671  31,  1.17  00  4
er  übrige  Teil..  .  ....  .  .  ...  1  800ü0r100  99—  95  —  76—  56  —  50
Hirschberg  (i.  Schl.):  Sämtliche  Ortschaften  )
des  Kreises  mit  Ausschluß  der  Stadt  Hirsch-  1
beea  2  350%%'02  c  1  30  90  70  —  50
Hoyerswerda:  Hoyerswerda  Stadt,  Klein
Neida,  Ruhland  und  Bernsdorf  2  500  1702  10150  20  —  90—  60  —  60
er  übrige  Tilrtr  2  10  115  190  1—1  —  —  80  —  50  —  50
Jauer:  Der  ganze  Kreis  einschließlich  Städte  80  1—  1  50  901  1  —  —  80  —  60  —  50
Landeshut  (i.  Schl.):  Der  ganze  Kreis  ein-  .
schließlich  Städte..  .  ..  .  .  .  ...  2  50  1504170  1130  1  10  —00  —  60  —  50
—  Lauban  .........  2  08I  281  118  1  81—  56  —  44
er  übrige  i.  1  80)  15153  1—1  05—81–6  —  44
Liegnitz:  Landkreis  Liegnitz  einschließlich  Stadt  r  6
Parchwisss  1  80,  115  1  500  1  —  150/—  0  —50  —  50
Löwenberg  (i.  Schl.):  Städte  .  .  .  .  ..  2  500  1752—  1  60  1  300  1——  60  40
Landgemeinden  1  300  1115150  1—1—  —  80—60  40
Lüben:  Der  ganze  Kreis  einschließlich  Städte  1  60  1.—  1  50  —–  90  0  —  80—  60  —  50
Rothenburg  (O.  L.):  Gemeinden  Niesky,  *½*½*5.  #
Teuhof,  Neusarichen,  Neuödernitz,  Rietschen  1  «
.................  210s1201651051s20  90—48——-45
Stadt  Muskau  O.  L.,  Gemeinden  Lugknitz,  #  #  4½#
Keula,  Krauschwis  2  40  1  500  95  1  35  1.  50  1  20  –  51
Gemeinde  Weißwasser  O.  .  .  .  .  .  2  70  1  8002  25  1  651.80  150|—  54  —  51
Der  übrige  Teil  des  Kreises  einschl.  der  »  E
Stadt  Rothenburg  O  2.  1  80  —  061  35  —  75  50  60  —  45  —
Sagan:  Der  ganze  Kreis  einschließlich  Städte  80  1  15  1  60  1  —  1  20  —  90—  65.—  50.
Schönau  (a.  Ktzbch.):  Der  ganze  Kreis  ein-  1  "  I
schließlich  der  Städte..  ..  .  ...  1  80  1  15  1  60  1  —  75—  60  —  45.—  45
e#prottau:  Stadt  Primkena  2  —  1.20  50  1  1  –—  80—  50%—  10
Stadt  Sprocttooo  ...  1.  80  —  900  180  —90—  80  —  60—  50%  50
Der  übrige  Teil  des  Kreises  1|80  115160  1—10  0  55  —  50

 

 

 

1
        <pb n="94" />
        Bezirk
des
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

über  21  Jahren

mannl.]  weibl.

J.

16  —21  Jahren

 

männl.  weibl.

—

 

unter  16  Jahren

 

14—16

unter  14

 

männl.  weibl.  mannl.  weibl.
4—

22

 

II.  Städtische  Versicherungsämter:

Glogau:  Stadt  Gloanun  .  .  .  .
Görlitz:  Stadt  Görlitz=  ..
Haynau:  Stadt  Oa#nnan“  ..

Hirschberg  (i.  Schl.):  Stadt  virschberg
Liegnitz:  Stadt  Liegnitz.  ..

Oberversicherungsamt  Oppeln.

Gruppe  I.  Beuthen  Stadt  und  Land,  Kattowitz
  Stadt  und  Land,  Königshütte,  Gleiwitz
Stadt  und  Zabre  ....

Gruppe  II.  Ratibor  Stadt,  Oppeln  Stadt,
Tarnowitz  und  Ryhhni  .  .  ..

Gruppe  III.  Neisse  Stadt  und  Land,  Oppeln
  Land,  Gleiwitz  Land,  Ratibor  Land,
Neustadt,  Cosel  und  Leobschütz  .....

Gruppe  IV.  Lublinitz,  Kreuzburg,  Rosen—
berg,  Grottkau,  Faltenberg,  Groß  Strehlitz
und  PLles

Oberversicherungsamt  Magdeburg.

Kreis  Calbe  a.  S.  (ausschließlich  Schönebeck
und  Staßfutrr)
Kreis  Gardelgen
Landkreis  Halberstdnnnt.
Kreis  Jerichowml
-Jerichowmlllllmmm
-Neuhaldenslebben
-Oschersleben
-  Osterburg  .  .  .  .  ..  .....
LandkreisQuedlinburq.........
KreisSalzwedcl.......  ....
Landkreis  Stendal  (ausschließlich  Tanger—
mündedd  .  ..
Kreis  Wanzlebbben
-Wernigeron
-Wolmirstndt  .  .  ..  *#
Stadtkreis  Aschersleben
O  Halberstatt

Stenadll

-  Quedlinburg.  .  .  .  .  .

Stadt  Schönebeck.  .  .  .  .  .  .  .  .
Staßfurt.  .  ..  .  .  .  .  ..  ...
-Tangermünde..........
StadtkreisMagdeburg..........

 

 

2  75
70
50
60
60

JDo9#emi
—  ——  —  —  —
St#

S

1  60  1  05

2  80  1  70

3  70  2  —

 

50

10
60

—  ID  —
—  —  —  —  —
(Bn
S

2  —  1  30

2  40  1  40

2  80  1  50

l  i-——-»-—

20

 

 

 

—

900

männl.

25  1  —
300  1  —
10.  1  —

-*
15

10

90

85

20.

 

—  40—  40
—  50  —  40
—  65—  60
—  40  10

weibl.
NM
        <pb n="95" />
        —2
—2

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
5rnr  über  21  Jahren16—21  Jahren  unter  is  Jahren  —
es  14—16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.  mannl.  weibl.
41  2  KZZLZNZNJENO.
n  —  °
Oberversicherungsamt  Merseburg.  «  —iss  -  l  ,
Areis  Bitterfeldddd.  2|80  130%  44  t%  1„  —  800
Delitzse  2  50  130  2  20110  1|10  —  85|—/80'—  80
Eckartsbegaga.2257  130|1990  25  1  25  1  —
-Liebenwerda  250|1  4021  1  30  —  90
Mansfelder  Gebirgskris  250d1  0  210  120  1  25  —  90
-  Seekreis....  .  ...  .  ...  280102  110  1  40  –  90
Kreis  Merseburg  .  2/830½30  /20½0  20  1  —
-Naumbunssg  3—1  50V  230  1  50  1  25  1  20
-Querfurt..  ......  .  .  ....  2  50540  125  1  35  1  l  05
Saalkreis..........  .......  3—140  2  10  120  30  1  —
Kreis  Sangerhausen  240|302N  755  —  80  ½
Schweintzs  .  .  .  ...  240  E  115—  iq;
Torgau.....  ..  .  .  ...  240  1201220  110  1  20  —  80
Weißenfels  Land  .  ..  .  .  .  ...  2  504  2  —  1201  120  1  —
.  Wittenbegg  275170  2  25),  1  50  1  45  1  20
Zeitz  Laoaaddd  .  ...  3110  2  70.  1  1001.50,  110/—  80  —  80
Stadt  Eilenbtrnteg  ...  33065  2|/70.  1  4  30  1  25
Stadtkreis  Eisleben  3140%%  Z%  20  1  10
-  Halle  a.SS.  3  558080  1  50  1  70  1  20
Stadt  Merseburg...  ..  .  ...  320|H60  40  1  50  1  40  1  20
Stadtkreis  Weißenfeeees  ...  3252—  2  1  175  1  50  1  30
-  Seitsz  351O  2  55  160  1  30  1  15
Dberversicherungsamt  Erfurt.
Stadtkreis  Erfurt...  ..  .  .  .  ..  3.2  2  50150  1  40  —
Landkreis  Erfurt...  ...  .  ...  2  7||5002  10  12  30  1  —
Kreis  Heiligenstadt:
a)  Stadt  Heiligenstadt  .  .  .  .  .  ...  2  50  1880  150  40  1  —
b)  übriger  Teil  des  Kreises  2200  0501  80)0  120  1  10  —  90
Kreis  Grasschaft  Hohenstten  2  55J50%  —)  1  25  1  25  1  —
-Langensahga  .  .  ...  2  200  1  51  50  1  20  1  20  1  —
Stadtkreis  Mühlhausen  i.bHl.  3.—  2  —2  40  1  305  11  —
Landkreis  Mühlhausen  i.bllll.  2  50  1  72  —  1  40  1  30  1  –
Stadtkreis  Nordhaueen  3  2  250  1
Areis  Schleusinean  .  ..  2751.70|25  20  1  —
Stadt  Suhhhll  3/5##  2/—  ¼%  1  —
Kreis  Weißensee  i.blll.  2120  1  50  1  500  1  20  1  20  1
Vorbis.  .  220  11501  1180  1201  1  190  —  090
iegenrüük  2  500  1  50  *  13  1  20  1  —
I  l
        <pb n="96" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

Bezirk

unter  16  Jahren
des  1

11—16  unnter  14

 

über  21  Jahren!16—21  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.]  weiblll  männl  weibl.männl.“  weibl.männl.  weibl.
—L□NL  AA.A.
1  ·  J
männl.  weibl.
Oberversicherungsamt  Schleswig.  4*  9  4
Stadtkreis  Altona...  ...  ...  3  80  2  502  80  2  —  2  —  1  50
Kreis  Apenrade:  «  ·
a)Stathpenkade..........  3  70  2  30/20  181  80  1  60
b)  übrige  Teil  des  Kreises  2  60  19002  —  1  50  1  20  1  —
Kreis  Bordesholm:  6
a)  Neumühlen--Dietrichsdorf  .  .  .  .  ..  3  80  2  502  8  —  1  30  1  —
b)  übrige  Teil  des  Kreises  3.20  2  1  4  1  10
Kreis  Eckernförde:  *  1  "

a)  Stadt  Eckernförde,  Gemeinden  bzw.
Gutsbezirke  Borby,  Friedrichsort,  Hol-  1  1  .  k
tenau,Pkies...........  3«102102501.701j70..1  10

b)  übrige  Teil  des  Kreises  2  40  1  6002  —  1  10  –  90

Kreis  Eiderstdtttttn  3—  2  —2  505  1  50  1  20
Landkreis  Flensburg...  ..  .  ..  3—  2  302  5052—  1  90  1  50
Stadtkreis  Flensbuncgg  .  ...  350  2—  8050  1  —  1  —
Kreis  Haderslebben.  3.40  2  302  z01001  90  1  40
Kreis  Hufum  .  2  60  1  80%  10150%  1  20  1  10
Stadtkreis  stteK  3  80  2  50|2  80  2—  1  70  1  30
Kreis  Herzogtum  Lauenburg  .  .  .  .  .  ..  3130  180  2  60  170  1  30  1  —
Stadtkreis  Neumünster  350  2—  3  20  2—  1  30  —
Kreis  Norderdithmarschen  320  2  20|02500  2  —  2  —.  1  Vy0

-Oldenbtteegg  280  118011  80  150)|  40  1  20/—190  —  75

-FPinebbreeeg  3500%0  302  50  180  1  50  1  30

Plön:

a)  Städte  Plön,  Preetz,  Lütjenburg,  Gemeinden
  Laboe,  Elmschenhagen  und  1
Klausborrrr  3  80O  SOO)  O  1  50  1  20

b)  übrige  Teil  des  Kreise  2  80|  801  80  10  1  20  1  —

Kreis  Rendsburg  .  .  .  .  .  .  .  ...  .1350  2101  2180  180  1  30  1  10

Schleswig  3  2|130  L4%  1  20

-SSegebreegeg  2  71s80½  40  6|]  1  20  —  00

Sonderburg  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  3  402702  70  2—  2  —  1  50

Steinburg“.  .  .  3  20  2  20  2  40,  160  1  —

Stormarn:  6

a)  Stadt  Bad  Oldesloe,  Gemeinden  Bo-  #
berg,  Bramfeld,  Havighorst  bei  Steinbek,  1
Kirch-Steinbek,  Oejendorf,  Sande,  «
Schiffbek  und  Steilshop.  .  .  .  ..  3  502  20|03—1  1  8H  —  1  20

b)  Gemeinden  und  Güter  der  Amtsbezirke  s.

Lütjensee,  Siek,  Tangstedt,  Bergstedt,

Poppenbüttel,  Alt  Rahlstedt,  Bars-U



 

 

büttel,  Reinbek,  Ohe,  Ahrensburg-Wol-  1
denhorn  und  Flecken  Reinfeld  i.  H.  —2
Tc)  übrige  Teil  des  Kreises  2  501
        <pb n="97" />
        79

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

—.—

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
ai  über  21  Jahren  6—21  Jahren  —  unter  16  Jahren
Z  -  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  münnl]weibl.  männl.  wei  weibl.  männl.]  weibl.männl.  weibl.
42—  %
männl.  weibl.
5  J  A  r*'-Kreis
  Süderdithmarschen  (ohne  Helgoland)35  2  252  70  1  7s  1  20
Insel  Helgolnd  5—  3—4—  22  1  10
Kreis  RDondden  320  2  20|  02  50  1  80  1  50  1  20
Stadtkreis  Wandsbkbkbke  380  2  50280,  2—  —  1  50
i
Oberversicherungsamt  Hannover.  «  J
(Reg.-Bez.  Hannover,  Fürstentümer  Pyrmont
und  Schaumburg-Lippe,  s.  auch  diese  Bundes-  r
staaten.)  *-1  1  1
Kreis  Diephoessszss  ...  2  40  150710  1  504  50  1  20|150  1  20
Kreis  Hameln  (ohne  Stadt),  auch  Fürstentum  Q„  -  .
Pyrmont..............  2525sk1l40150z1201201———60«—50
StadtHameln.............  3Z—-2—2501501501251——«75
StadtkreisHannover..........  3550««250250i.2——1  50  1  30|050  1  30
Landkreis  Hannoer  3—  2)—2  50  1  5010  1  —  1  50  1  —
Kreis  Hoya..  .  2  50  180|80  1  50  25  1  25½  125
Stadtkreis  Liden  3  50  2  502  50  2  —1  50  1  30  —  ,  75  —  75
Landkreis  Linden:  1  "%Z
a)  Gem.  Ahlem,  Letter  und  Seelze  3  50“  2  —  2  50  1  50  50  1  200—.75  —  75
b)  .-Almhorst,  Barsinghausen,  Bre-  .  #  #  J
denbeck,  Empelde,  Gehrden,  Hohen-  1  "  l
bostel,  Northen,  Ronnenberg,  Velber,  i  #
Weetzen  und  Wennigsen  2  75  1  752130  1  30|1  50.  1  ——75  —  75
e)  der  übrige  Teil  des  Kreises  2  25  140175  1  20|1.  20  .—  90  —  60  —  60
Kreis  Neustadt  a.  Roaa.  2|  50  180—  1  8012%  1  125—  1  —
.Nienburg:  «  *
Wa)  Stadt  Nienbung  33  2  201  2501  90  180  1  5080  1  50
bj  Landbezirk  Nienburg  .  .  .  .  .  ...  2  501|80—  1  60  1  50  1120  1  50.  1  20
2  2  50  1600  1|/80,  1  4100  11  O
Stolzena  2•  50)  2—2—15  1  50  1  201  50  1  20
"  Suingen  .............  2i50u2i—220«j  1-80  160»120—75—50
-  yte:
a)  Gem.  Bassum,  Brinkum,  Erichshof,  E—
Kirchweyhe,  Leeste,  Sudweyhe,  Syle  E  «
undTwIstrmgen.......  31602——3——1I801801251«80125
b)  der  übrige  Teil  des  Kreises  3  —  2  2  40  1  501  50  1  25  50  1  25
Stadt  Bückeburg.g..  .....  2  40  1  645180  1  20|1  20  —  90  1  20  —  090
Kreis  Bückbü.uSggg  2  70,  1  7552  25  1  451  60  1  15  60  1  15
Stadt  Stadthagen.  2  50  1  600080  1  40|1  30  1  20  ——  80  —  80
Kreis  Stadthagen  2  500  1  6002—)  1  401  50  1  2|  120
        <pb n="98" />
        80

 

 

 

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
9  über  21  Jahren16  —21  Jahren  unter  16  Jahren
.  11—16  nter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männllweibl.  männl  weibl.  s  mannl.  weibl.  mannl.  vweibl.
—
I  ·  «·  I  s  I
Oberversicherungsamt  Hildesheim.  1

Göttingen  Stdt  ...  1  "

Hildesheim  Stadt.  ...  ..  .  ...  320  2.—  2  50  16060  1  30  —  80  —  80

Peine  SSaaait7r:

Goslar  Staati

Stadt  Alseddl.  «

Stathiubeck..............  3—1.80230150153011——80—80

StadtMünden.............

Zellerfeld...............

Alfeld  (außer  Stadt)..  ...  .  .  .  ..  ·

Gronau................

Marienburg..............  «  «

HildesheimLandkreis..........  2801602—13015301·——80»——80

Stadt  Osterode  mit  Landgemeinde  Herzberg,  l
Flecken  Bad  Lauterberg  und  Landgemeinde
Freihitttt::  I

PeineLand..............  ,  I

Duderstadt...............  .  «

Einbeck(außerStathinbech......

Goslar  ond

Göttingen  Landkrees  #

Iltll.  «  ·

Münden(aufzerStadtMünden).....  2I50  1401801301301·I———-80·—80

Northeim...............

Osterode  (außer  Stadt  Osterode),  Landgemeinde
  Herzberg,  Flecken  Bad  Lauterberg
  und  Landgemeinde  Freiheit

User  1

Oberversicherungsamt  Lüneburg.

Kreis  Bleckkdkee  3  —  2  3002  30  1  80  1.75  1.50—  —  —
-Burgdor  3—  2  20|02  60  2  —  2  —  1  71  —  1  —
Celle  (Land)d)  2  70  1  6002  20  1  600  120  1  —  1  —
Celle  (Stadt)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  3  40  1  802  70  1  7190  1  40—  —  —  —
Dannenbreg  2  50  1  80  2  3  1  65860  1  40—  —  —  —
Fallingbostell  ...  3—  2  252  40  2  —  160  1  20—  50  —  50
.  Gifonn  ...  .  ...  2  70  1  8|02  10  1  600  40  1  1  —  —  90
*  Harburg  (Landz:

u)  für  die  Gemeinde  Wilhelmsburg  4050  2  4  50  2  202  30  1  8  1—  1—
b)  für  die  übrigen  Gemeinden  des  Kreisess—  2  —  2  40  1  80|]190  1  3200  1—
Kreis  Harburg  (Stattt)t.  4—  2  10|03.  —  1  802.  —  1  50  —  50  —  50
Isenhagen  2  80  1  80  2  300  1  600040  11
Lüchon  .  ....  250  1801220  1501160  120  —  —  —
Lüneburg  (Land)d  2  70  1702  20  1  55150  1  35—  —
Lüneburg  (Stadt)  3  30  2  —  2  60  1  50  1  20  1  ———  —  —
        <pb n="99" />
        81

 

 

 

—  —  —  —

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

Bezirk
J  über  21  Jahren16—21  Jahren  unker  16  Jahren
·  «»—»-  14  216  nunter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.männl.  weibl.ännl.  weibl.  männl.  weibl.
————...J’Z
1  %  *5J5)9  ««·  i
Kreis  Soltau:  91DWÖD5X527  «
a)fürdieStadt......  3.802203:—18026—-140———————
b)  für  den  übrigen  Kreis  3  —  2  —2  50  1  60)  150  1  200—  —  —
Kreis  Uelzen:  »
-1)fürdieStadt.......  3  10  2  402  50  2  —  2  —  1  75—  80  —  80
b)  für  den  übrigen  Kreis  2°80  -  2  30  1  6  0(50  1  15/—  85  —  80
Kreis  Wnsen  2  70  2  102  140  1  801065  1  45—  70  —  70
Oberversicherungsamt  Stade.  I
Achim.  .  .....  .  ...  3  50  2  503.—  2  50  2  —  1  60  —  90  —  80
Blumentol  3  30  2  403  —  2  1080  1  50—  90  0.
Bremervöre  .  3  30  2  5002  80  2  3002  10  1  60  IU  70  —  70
Stadtkreis  Geestemünde  4  20  2  808.50  2  50|02  —  1  6000  1—
Landkreis  Geestemünde:  1  6
a)  die  Gemeinden  Wulsdorf  und  Schiff-  1  #  1
dorr.  .  4-2’503«502——1i80150—75——5()
b)  übrige  Teil  des  Kreises.  3  20  2  —2,.50  1  80/1060  1  20—  75  —  50
des  Kreises  Haden  2  75  2—2  —  1  600%6  1  31  1
Jorkkkk  3  —  2  —2  —  1  501  50  1  H0
des  Kreises  Kehdingen  3  —  2  102  40  1  8001  80  1  51  —  —  75
Lehe:  l
a)  Gemeinde  Lehel.  4  —  3—.50  2  502  10  1  60
b)  Übrige  Teil  des  Kreises  3  20  2  20|02  60  2  —  90  1  50  —  00  —  80
Neuhasssssss  .  ..  2  50  18012  —  1  40  60  1  ——  80  —  50
Otsterhoozzz  .  ...  3  —  2  502  75  2  5002  —  1  60—  70  —  70
Rotenburg  .  .  .  ..  .  ..  3  50  25013  —  22012  —  1701—  90  —  80
Stade:
a)  Stadt  Stade  .  .  .  .  ..  3  50  2  553  25  220|]0  22  50  1  50  —  —  90
b)  übrige  Teil  des  Kreises  3  25  2  552  80  212002  20  1  651  —  —  90
Verden:
a)  Stadt  Veren  3  20  2  —2  50  1  751  50  1  500  90  80
b)  übrige  Teil  des  Kreises  2  50  1  8|0  30  130|0  10  1  10—  00  50
Zeen  .  23016018015015013()-—W—·5«
Oberversicherungsamt  Osnabrück.
Kreis  Aschendorf  ausschließlich  der  Stadt
Papenburg  2  —  1.500  50  120010  20  —  900  60  10
Ztadt  Papenburg..  .  ...  2  50  1  80  2  —  1  500  50  1  ——  00  —  (0
Städte  Bentheim  mit  Schloßgemeinde  und
Bauerschaft,  Schüttorf  und  Nordhorn,  sowie
  die  Gemeinden  Altendorf,  Bookholt
und  Frensdorf  des  Kreises  Grasschaft  1
Benthen  2  70  1  8002  —  150  50  1  20  90  l)
die  übrigen  Gemeinden  des  Kreises  Grafschaft  I  ;
Benthe1m..............  2101,50150120120——90—W——40

 

 

 

 

 

 

 

14
        <pb n="100" />
        82

 

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
9  über  21  Jahren16—21  Jahren  unter  Jahren
·  14—  16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.männl.  weibl.mn.  cr  männl.  D  weibl.
4  J+J  TTT  VFEE  JNT  ¼„  N  24
"  El  «  Ia  I
Kreis  Bersenbrück  ausschließlich  der  Stadt  ·  3
Quakenbrück  und  des  Weichbildes  Bramschee?!  40  1  8|0  1  50  20  —-  60«-—j40
StadtQuakcnbrückundWeichbildBramsche270210210i1801  50«  1  90  —  60  —  40
Kreis  Hümmlnng  2  —  1  50  50  1  20  1  20—  —  60  —  40
die  Samtgemeinden  Hagen  und  Oesede  des  E
Kreises  Iburg...  ..  ...  3  —  2  252  40  1  80  1  —  75  —  60
die  übrigen  Gemeinden  des  Kreises  JIburg2  40  1  80  10  1  50J  9  1  ——  60  —  40
die  übrigen  Gemeinden  des  Kreises  Lingen
ausschließlich  der  Stadt  Lingen  2  10  1  5050  50.  1  2|0  200—  90—  60  —  40
Stadt  Linggen  3  —  2  25  40  1  801  50°  11  20—75  —  60
Kreis  Melle  einschließlich  der  Stadt  Melle?  50  1  8002  —  1  501  50.%  1  —  60  —
Kreis  Meppen..  ...  ...  2  10  1  51  80  1  20120—  90  —  60  —
Kreis  Osnabrück  Lnd  3  —  2  25  2  40  1  8S0  50  1  20—/75  —  (00
Kreis  Wittlagenss  2  40  1  800  90,  1  55½20  1  —60  —  40
Stadtkreis  Osnabrrciccccckk  3  60  2  1002  70  2  —1  80  1  2000—  —  80
1  E
Oberversicherungsamt  Aurich.  D
Aurich,  für  den  Kreis  Auric  2  50  2  —  2  —  1  50  50  1  20—  —  —  —
Emden,  Stadt,  für  die  Stadt  Emden  4  —  2  503  —  1  80  50  1  ——  25  —  —
Emden,  Land:  "  1  "
a)  für  den  Landkreis  Emden  außer  der  «  ;
JnfelBorkum...........  2  50  1  5250%  1  60  —  —
b)  für  die  Insel  Borkum  .  .  .  .  .  ..  3  30  2—3  30]  2  —  60  1  10—  75  —  —
Leer,  für  den  Kreis  Lrer  2  50  2—  2—  1  501  50  1  ——  —  —  —
Norden:  *.  1
a)  für  die  Stadt  Norden  2  75  1  60  2  50  1  55  30  1—  —  —
b)  für  die  Inselgemeinden  Nordernoy,  "  *
Juist  und  Baltrum.  .  .  .  .  .  .  ..  3  50  2  252  75  1  751  80  1  20  —  ——  —
Jc)  für  die  übrigen  Gemeinden  des  Kreises2  50  1  5002  —  1  3000  320  1——  5  —-Weener,fürdenKreisWeener.....
  2502—2!—150150125—  50—  —
Wittmund:  ·
a)  für  die  Stadt  Wilhelmshaven  .  ..  4  —  2801320  24012  —  1  60—  ——  —
b)  für  die  übrigen  Gemeinden  des  Kreises  es  70  1  8002  20  1  C0  00  50  120  —  —  —  —
männl.  weibl.
Oberversicherungsamt  Münster  (Westf.).  4  v  Aa  2
Ahaus  (staatl.)....  ...  .  ...  2  80  23012,50  190  1  60  1  25
Gronau  (gemeindllll)  .  .  ..  260  2251225  175  1  25  1  25
Beckum  (staatt)  .  3  30  2  702  70  1  80  1  800  1  35
Ahlen  (gemeindll)  .  ..  3  50  2  20|02  80  1  80  1  80  1  50
Borken  (staatl.t)  .  .  .  ....  2  90  2301240  190  1  60  1  40
Bocholt  (gemeindl.).....  .  .  .  ...  3  15  2  552  70  2  25  1  65  1  50
Coesfeld  (staatlt.l))  3  20  2  20|02  50  2  —  1  50  1  50
        <pb n="101" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

—  —  —Ú  —

——.—'

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk  ..
über  21  Jahren16—21  Jahren  .17  **9  d  *“
1—  unte
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  männl  weibl.  ännl.  weibl.männl.  weibl.
FJKZJNN"„T  NNJAN  J  J
Wiss  —
Lüdinghausen:  1  männl.  weibl.
a)  Amter  Bockum-Hövel,  Bork,  Drenstein-  6  9  “  1  7
furt,  Olfen,  Werne  und  Stadt  Wern  —  2  200220’  1  80  1  60|  1  20
b)  der  übrige  Teil  des  Kreises  2  50  1  80|1  80  1  44  z20  1  —
Münster  Stadt  (gemeindl.l)  3  —  2  —2  V70,  1  70  1  50  1  20
.Land  (staatl.l.))  .  2  85  2  —257  1  #06  50  1  15
Recklinghausen  Stadt  (gemeindl.)  3  80  2  50.—.  2  —  1  80  1  30
"  Land  (staatl.l.)  ..  3  50  2  35  85  1  9  60  1  2
Buer  (gemeind)  4  —!  3—  –  2  20  1  60  1  40
Steinfurt  (staatl.)  2  60  2  102  20  1  000  ½  60  1  10
Rheine  (gemeinde)  .  .  ...  3  —  2  3002  50  2  —  1  80  1  60
Tecklenburg  (staatl.)  2  70  2  —2  —  1  V75  1  60,  1  30
Warendorf  (staat.t)  3  2  42  40  1  80  1  50  1  20
1  -  :
Dberversicherungsamt  Minden.  ·  «  I  .
Bielefeld(Land)............  3  —  2  —  2  50  2  —  1  50,  1  30|—80  —  80
Hieleseld  lstabttz:  3  25  2  25275,  17551  50  1  33
Büren:  1
a)  Städte  Büren  und  Salzkotten,  Amter
Büren  und  Lichtnnnen  2  60  2  10|02  10  1  811011  60  1  —
b)  Amter  Wünnenberg,  Atteln,  Boke-  :-.  .
Salzkotten  2  30  1,6002  —  1  4441  1.  —
Hatte.................  2502!—2—;.1"501501125
Herford(Land).............  2j502«—2—,1.50  1  25  1.—-Hekfoxd(Stk-dt)............
  32521225225s.1,75150  1  25
Hörter  ....  275  2—  2  —  1  505  20  —  090
Lübbecke:  45  Z  i
8)StadtLübbecke...........  250«E2—250"!2.——1  50  1  25
b)  übrigen  Gemeimden  2  —'  1  50|2  —  1  50  25  1  —
Minden  (Landnn))  .  .....  250  2  —2  —  1  50  1  50  1  —
Minden  (Stadttt).  2  80  2  —2  25  1  80  1  50.  1  10
Paderborn  (Lan))d.  3  —  2  1072  30  1  80  1  80  1  50
Paderborn  (Staaaittt  3  40  2  1|2  30°“  1  5  —  —  80
WVarburg...  .....  225  1751175  1351  1  15  1  —
Wiedenbrcccckk  .  .  .  ...  3  2  25  2  25  1  50  1  50  1  —
Oberversicherungsamt  Arnsberg  (Westf.).  6  6„
Altena  (Kgl)  3  80  2  503  —  2  —  1  80  1  50
Arnsberg  (Kgl.))  4  —  2  40|2  80  1  60  1  30  1  —
Brilon  (Rgl.)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  320  2  20|2  50.  1  991  50  1  30
Ferlohn  (Kgl.)  .  3  30  2/1070  1  01  4  1  20
Jserlohn  (Stäbt)  .  ...  3  75  2  503—  2  —  1  80  1  50
vohenlimburg  (Städtt)  4  —  2  50  3—1  2  —  1  75  1  25
Ldippstadt  (Kgl.).  350  2  —1  280  1  60  1  30  1  —

 

 

14•
        <pb n="102" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

e
8  ri  über  21  Jahren16—21  Jahren  unter  16  Jahren
"  115  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  "  weibl.  maͤnnl.“  weibl.  maͤnnl.  weibl.  j  männl.  weibl.
4  rFFNZZLZLZNE
männl.  weibl.
·  A  -*
Lüdenscheid  (Städt)  .  ..  4  22  70  1  60  1  60  1  25
Meschede  (Kgl.t)))  3  20  1.7072  50  1  30  1  50  1  —
Olpe  (Kgl.)...  .....  .  ..  3  50  214012  50  180  1  50  1  20
Siegen  (Kgl.)....  ..  ..  .  ...  3  50  2  50  3  20  2  20  1  90  1  50
Siegen  (Stäbt)  à  50  2  50)3  20  2  20  1  90  1  50
Wittgenstein  (Kgly)y)  .  ..  310  1801230  1  40  1  30  1  —
Oberversicherungsamt  Dortmund.
Bochum  Landdd
Dortmund  ddd  .  ....
Gelsenkirchen  ond
Gevelsberg.g.  ..  ....
Hagen  Land...  ...  .  .  ....
Hamm  Londd
Hamm  Sttttt  ....  .  .  ....
Haseee  .  ....
Hattigngen  ..  1360  24012  70  180  1  50  1  10
Herern
Hörde  ornrnddd  .  ...
Schwen
Schwerrtttee.
Soest  Stntt  .  ...
Unaaaaaaaaa
Wattenschid.
Witten................-BochumStadt.....·.......

DortmundStadt...........
GelfenkirchenStadt..........  3  80  2  443—  1  80  1  60  1  10
Hagen  Stadt  .  .  .  .  ...
Hörde  Stadt  .  .  .  .  #  .
Soest  oandd  3  —  2  20  2  40  1180  1  50  1  10
Oberversicherungsamt  Cassel.
(Reg.-Bez.  Cassel  und  Fürstentum  Waldeck,  I
s.  auch  dort.)  s
CasselStadt-.............  3  —  1  80)02  50  1  5½  60  1  30—  90  —  90
Cassel  aond  2  50  1  70/2  —  1  500  0  1  20—  90  —  90
Eschwege  Stadt..  ...  ...  2180  1801230  1501150  1204—  90  —  90
Eschwege  ausschl.  der  Stadt  Eschwmeiges  50  1  60  2—.  1  41  140  1  20—  90  —  90
Frankenbben  2  20  1  5001  80  1  30  40  1.  10|  —  90  —  00
Fritlier  2  40  1  60002  —  1  4  D  1  20  —  90  —  90
Fulda..  ........  2  80  1  802  10  1  6  10  50  130  —  90  —  90
Gelnhausen  2  80  1  8070  2  30  1  60  1  50  1120—  90  —  90
        <pb n="103" />
        ——““"““  —K-.
—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
e  zirk

*  -  t  über  21  Jahren  16—21  Jahren  unter  16  Jahren  —

—  1134—16  nter  14

Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.!weibl.mänul]  weibl.männl.weibl.  männl.  weibl.
4Z.ZLLNZZLLJNZLZA
Gersfeld..  .....  .  ....  220  E  188.  130  *  1  10—  90  —  00
Hanau  Stadt..  ..  .  #  ...  3120  2  —121806  1801180  1  40—  90  —  90
Hanau  oand  ....  3—  2.—2  50  1  80)  80  1  40—  90  —  90
Hersfeld.  2  50  1702  —  1|  401  50  1  20  □  90  —  90
Hofgeimer  2  50  1  72  1  5550  1  20  —  90  —  00
Hombeeen  2  50  1  8S02  1  501  50  1  30  —  90  —  90
Hünfdd  .  ...  220  150  180  1  32100  1  10—  90  —  90
Kirchan:  2.  40  1  6000  80  1  4050  1  20—  90  —  90
MWarbrnnseg  280  2  —]2  20  1  801  50  1  30  —  90  —  90
Melsunen  2  70  1  802  20  1  40|  1  50  1  20—  90  —  90
Rotenbuttgggg-=  2  50  1  7|02  —  1  501  50  1  20—  90  —  90
Grasschaft  Schaumbucnrtrge  2•  50)  1  7,2  —  1  50  50  1  20—  90  —  00
Schlüchtten  2  50  1  7|]2  —  1  50  50  1  200—  90  —  00
Herrschaft  Schmalkaldeen  2  80  1  8022  30  1  50  50  1  20/  90  —  00
Witzenhausen  2  50.  1.  6002  —  1  410  1  20—  90  —  90
Wolfhaaen  2  40  1.  600080  1  41  0  1  20—  90  —  90
Ziegenhain.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  2  40  1  600080  1  4%1  50  1  200—  90  —  90
Kreis  der  ESser  2  500  1  802  —  1  600  1  50  1  20  80  80
Kreis  des  Eisenbetrggs  ....  2  50  1  7/2  —  1  501  50  1  20  —  80  —  80
Kreis  der  Twiste.  .  .  .  ....  2  40  1  6000  2  —  1  40  1  50  1  20—  80  —  80

männl.  weibl.

Oberversicherungsamt  Wiesbaden.  “-Stadt

  Biebrich  a.  ffl.  3  50  2  252  75  1  80  1  80  1  40

Kreis  Biedenkopf...  ..  .  .  ....  3  —  2  —  2  40  1  80  1  60  1  30

Dillkrisssss  3  —  2  —  2  40  1  80  1  60  1  30

Stadt  Frankfurt  .  .  .  .  .  .  ....  3  80  2  90)3  40  2  50  2  —  1  0

Kreis  Höchst  a.  M.  mit  Ausnahme  der  Stadt  ’

Höchsta.M........  ......3802603—-2—  1  50  1.  50
Stadt  Höchst  a.  M..  ..  .  ...  3  80  2751320  220  2  —  1  50
Kreis  Limburg..  ..  .  ...  3  —  2  —1240  180  1  60  1  30
Oberlahnkris  3  —  2  2  40  1  80  1  60  1  30
Obertaunuskreessss.  3  80  2  503  20  2  —  1  80  1  40
Oberwesterwaldkreess  3  —  2  —2  40  1  80  1  60  1  30
Rheingaukreisss.  3  —  2  —  2  40  1  80  1  60  1  30
Kreis  St.  Goarshausen..  .  .  .  ....  3  —  2  —2  40  1  80  1  60  1  30
Unterlahnkrriss  ...  3  —  2  —2  40  1  80  1  60  1  30
Untertaunuskries  3  —  2  2  40  1  80  1  60  1  30
Unterwesterwaldkreess.  3  —  2  —2  40  1  80  1  60  1  30
Kreis  Usingnen  3  —  2  —  2  40  1  8  6.  1  30
Kreis  Westerunneg  ....  3  —  2  —2  40  1  80  1  60  1  30
Kreis  Wiesbaden  Land  mit  Ausnahme  der

Stadt  Biebrich  a.  ffff.  3  10  2  1|U2  50  1  090  1  70  1  40
Stadt  Wiesbasdsden  .  .  .  .13150  24013  —  2  —  1  80  1  10

1
        <pb n="104" />
        —  86  —

 

–.  —  —  —„

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

Bezirk  unter  16  Jahren
des  über  21  ZJahren56  21  Jahren  Jah
e  14—16  unter  14

Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  mannl.  weibl.  maͤnnl.  weibl.  männl.  weibl.

———————————  4%  J

 

 

 

 

 

 

–  #  #
Oberversicherungsamt  Coblenz.  ·

Kreis  Adenau..  .....  ...  2  50  2  —  2  10  1  7|1  60  140—  60%  „
Kreis  Ahrweiler:  «-  ·.

a)  Bürgermeistereien  Ahrweiler,  Neuenahr,  «  «

Niederbreisig,  Remagen  Stadt  und  Land,  «

 

 

 

Sinzig  Stadt  und  Land  2  50  2  —2  20  1  70|1  0  160  —  80—  70
b)  Gelsdorf,  Altenahr,  Königsfedke  d  40  1  800  —  1  7170  1.40—  60—  50
Kreis  Altenkirchen:  r
a)  Bürgermeistereien  Altenkirchen,  Flam-  s»
*  #i:1'*  Friesenhagen,  Hamm,  Weyer-  Ö/
...............  3  —  2  —240  1701180  mns
b)  Bekor,  Daaden,  Gebhardshain,  m5-Kirchen,
  Wissen  3  50  2  20  —  2  —  2  —  1  50—  80  —  70
Kreis  Coblenz  andd  ....  3  30  2  252  802  —1  60  1  40—  900—  80
Kreis  Coblenz  Sttt.  3  30  2  252  802  —  1  60  1.  40—  900.  —  850
Kreis  Coden.  2  50  1  8072  20  1  501  40  110—  60  —  50
Kreis  St.  Goar:  1  5D
a)  Bürgermeistereien  St.  Goar  Stadt  und  2
Land,  Bacharach  Stadt  und  Land,  -
Brodenbach,  Boppard  Stadt  und  Land,
Niederheimbach,  Oberwesel  3  —  2  202  25,  1  80)  1  50  1  30—  rmn  60
b)  übriger  Teil  des  Kreisee.  2  50  1  72  —  1  500  1.  20  —  60  50
Kreis  Kreuznach:  «  ,
a)  Bürgermeistereien  Kreuznach,  Münster  «
a.  St.,  Sobernheim,  Kirn  Stadt,  Strom—
berg  Stadt,  Waldalgesheen  3  —  2  20  2  z20  0  1  70  1  40  —  0|  60
b)  Rüdesheim,  Waldböckelheim,  Monzingen,  *

 

 

Kirn  Land,  Winterburg,  Wallhausen,
Windesheim,  Stromberg  Land,  Langen- 



 

 

 

 

lonssen  2  50  1  00|02  —  1  70/1  50  1  20—  60  —  50
Kreis  Man  «.......  3—2202802—180»-130—902——80
KreisMeisenhem...........  2«501902—170150·120——60—50
KreisNeuwied.............  3—210250180150130—70—60
KreisSimmern............  2802—220170160120—60»—50
KreisWetztak.............  3—190260170160120—70i—60
KreisZell..............  2401702-—150140x»110——70;:-——60

Oberversicherungsamt  Düsseldorf.  enl.  “*  5  weibl  -
Bamiien  3  50  2  502  80  2  —  1  60  1  40
Cleeeeen  3  30  2  —  2  30  1  50  1  20  1  —
Crefeld  Stadt..  .....  3  80  2801280  2101  50  1  40
Crefeld  nd  3  50  2  5072  80  2  —  1  60  1  40
Düsseldorf  Stdnti  4  —  2  6003  —  2  —  1  80  1  50
Düsseldorf  Land  3  90  2  600  3  —  2  10  1  80  1  50
        <pb n="105" />
        87

 

 

Bezirk
des
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

über  21  Jahren

manul.  I  weibl.

16—21  Jahren

männl.!  weibl.

unter  16  Jahren

 

11—16
männl.]weibl.

 

unter  14  *
männl.  weibl.

 

 

 

27J.ZFL  L.  NN
männl.  weibb.
M  8  M.  8
Duisburg....  .....  4  —  28013  —  2  —  1  70  1  30
Dinslasken  3  50  2  2022:50  1  75  1  50  1  10
Elberfeedlllllll  3  50  2  5002  80  2  —  1  60  1  40
Essen  Stadt...  ..  .  ...  390  25013  —  2  —  1  80  1  20
Ejfen  Land  ..  ..  ..  .  .  .  .  .  ...  390  25013  —  2  —180  1  20
Gelderrrt  3  —  2  202  50  1  70  1  40  1  10
M.Gladbach  Stadt..  ..  ...  .  .  ..  3  50  2  5002  80  2  —  1  40  1  40
M.-Gladbach  LuoddlM  3  50  2  500%80  2—  I  40  1  40
Grevenbroch  ...  .  .  ..  3  —  220250  180  1  50  1  20
Hambrton.  3  75  2  20|2  60  1  80  1  50  1  20
Kempen..  .....  3  20  2  4002  50  1  00  1  50  1  30
Lenen  3  50  2  4|2  S80  1  80  10  1  20
Mettmann..  .....  3  650  2  323—  2  —1  65  1  35
Moers:  —
a)  in  den  Bürgermeistereien  Camp,  Ca—  l
pellen,  Friemersheim,  Hochemmerich,  1
Homberg,  Moers,  Neukirchen,  Repelen-  ·»-«  s
Baetl,Vierquartierenuithluyn..365»»i2403—2—  1  75  1  40
b)  in  den  Bürgermeistereien  Alpen,  Bud-  «
berg,  Büderich,  Hoerstgen,  Labbeck,
Marienbaum,  Orsoh  Stadt  und  Land,  #
Ossenberg,  Rheinberg  Stadt  und  Land,
Rheurdt,  Schaephuysen,  Sonsbeck,  Veen,  1
Wardt  und  Tkaneen  3  25  2  252  85  1  90  1  75  1  35
Mülheim  (Ruhr)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  3  80  2  53  —  2  —1  75  1  30
Neuß  Sa3atti  3  75  2  503  —  2  20  1  75  a  50
Neuß  Land..  ....  .  ....  3  —  2  —1220  160  1  50  1  20
Oberhausern  4  —  2  53  —  2  —  1  75  1#  20
Rees:
a)  in  der  Stadt  Wesel  3  30  2  —2  140  1  70  1  50  1  20
b)  in  den  übrigen  Bürgermeistereien  2  70  2  —  2  40  1  70  1  50  1  20
Remscdd..  4  —  2  503  —  2  —  1  50  1  20
RhedHHHs  3  50  2  5002  50  2  —  1  10  1  10
Solingen  Sdttttttt  4  —  2  508  —  1  80  .  50  1  20
Solingen  Land:  «
a)  in  den  Bürgermeistereien  Ohligs,  Wald
und  Gräfraaat  4  —  2  40|03  —  1  80  1  50  1  20
b)  in  den  übrigen  Bürgermeistereien  3  50  2  4½  8SO0  1  80  1  50  1  20
Velbert  Stattiiii.  4  —  2  503  —  2  —  1  70  1  50
Viessennn  3  —  2  20|02  70  2  —  1  40  1  30
Oberversicherungsamt  Cöln.
Bonn  Sbeaodttti  ....
Cöln  Stttttt.  3  50  2  53  —  22  1I  50  1

Mülheim  Rhein,  Stadt
        <pb n="106" />
        88

 

 

 

Ort  lohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  J  über  21  Jahren16—21  Jahren  znter  16  Jahren
nr  4  ·  14—16  unter  14
Verlicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.männl.  weibl.  mannl.)  weibl.  mänul.  weibl.
%  21..  —EAl-  74  A
Berghen
Bonn  Lrb.
Cöln  Lnnd
Euskirsen
Gummersbach  .  .  .  .  .  ..
Mülheim  Rhein  Land  3  25  2  252  500  1  71  60  1  20  1—  1  —
Rheinbah)n
Siiea
Waldbbreellr::  ...
Wipperfürth  .  .  .  .  .  .  ·
Oberversicherungsamt  Trier.  nnnl.  4  ##  bra
TDaaunn:  2  70  1  002  10  1  60  1  50  1  10
Prnnnnnnn  2  70  1  9002  40  1  60  1  50  1  10
Bitburg...  ...  ..  2  50  1  9002  20  1  55|  40  1  —
Wittlich..  ..  .  ...  250  1901220  150  1  40  1  10
Bernkaseeeeee  .  ...  2  50  1  900„  20  1  50  1  40  1  10
Trier  oaoanddg  2  60  1  900)2  20  1  55  40  1  20
Saarburg  .  ...  ..  .  .  ..  2  60  2  —  2  10  1  4  40  1  —
Merzeg  3  20  2  20|02  50  1  50  1  50  1  —
St.  Wendel  3  20  2  2002  50  1  50  1  50  1  —
Ottweiler  3  50  2  20|02  50  1  60  1  50  1  20
Saarloniiit  3  50  2  202  50  10  1  50  1  20
Saarbrücken  Lnndd  3  50  2  2½2  50  17  1  50  1  20
Trier  Sobtbttt  ....  3  30  2  102  40  1.70  1  30  1  20
Saarbrücken  Stadt  .  .  .  .  .  .  .  .  ....  3  50  2  4002  50  1.70  1  50  1  20
Oberversicherungsamt  Aachen.
Stadt  Aahen.  3  20  2201280  2  —  1  50  1  —
Stadt  Eschweier  3  50  2—  50  110  20  —  70
Stadt  Stolberg  3  20  22  70  11000  50  1—|—  50  —  50
Kreis  Aachen  Land  3  20  22  50  1  50  1  60  1  —
Kreis  Düren:  —  —  —
a)  Stadt  Düren  ......  3502702901902101701—1—
b)  Bürgermeistereien  Birgel,  Birkesdorf,
Lamersdorf,  Langerwehe,  Merken,  Nothberg,
  Pier,  Stockheim,  Weisweiler  83  50  2  702  90  1  9002  10  1  125  —  1—
Tc)  die  übrigen  Landbürgermeistereien.  3  —  2  —2  50  1  501  50  1  200  —  1  —
Kreis  Erkllnesss  2  70  2  10|02  40  180)1  60  1  200  1  —  —  80
Eugdmdmen::  3  —  2  —  2  70  150  1  50  1  1—
-Geil-enkirsen  2  80  2  —]2  50  1601.70  120  120  1—
-Heinsbeegez  2  50  2  —  2  10  170  60  %%  1  —  —80
-Jülich  2  70  2  —2  20  1  60  1  60  1  30|1  —  —  80
-*  Malmdgeryg.  3  —  2  —I  2  20  1.50  1  50  1—  —  —  80.
        <pb n="107" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
e  zirk
8  über  21  Jahren  16—21  Jahren  11  *  is  dan  ã
—  Unker
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.männl.]weibl.männl.]weibl.männl.weibl.
—  42  4„(„ZZNJ
#  7  —  –  —
6  r  männl.  weibl.
.  M.  N  14  *
Kreis  Montiollle  .  .  ...  2  70  1701240  1601  1  65  1  20
ccqhleiden.  .  .  663  3.2  2’5501  S0sf4  1  20
i  ».
Oberversicherungsamt  Sigmaringen.
Die  Hohenzollernschen  Lande  ohne  die  Städte  1
Sigmaringen  und  Hechingen  2  80  2  2  40  1  80  1  60  1  20
Städte  Sigmaringen  und  Hechingen  3—,  2.50  250  2  —  1  70  1  20
ssis  ««
Königreich  Bayern.  1  #  1
Oberversicherungsamt  München.
Nibling  (Kgl)  3  —2—  2/10.  1  80  1  50  1  20
Altötting  (Kgl.)  *  1820|1/85  100  1  5%
Altötting.  .  .  .  .  ....  .  .  ...
Burghausen  .........  2  52  2  1  80  1  60  1  50
Neuötting...  ..  .  .  .  ....  1  45  "
Berchtesgaden  (Kg.h.hy).  2  50  2—  10ê0%  1
Reichenhall.  320|2  500  80  2  3ö00  2  —  1  20
Dachau  (Kal.)  2  502  2—  1|50%1  30  1—
Dachnnnn  *-41“  mvD0T0
Augustenfekdd..  *
Etzenhausen  —/2  40|20  1  80  50  1  20
Indersdorf.  ...  ..  .  .  .  ......
Petershausen  "
Ebersberg  (Kgly)  .  ...  3  —  2  1002  40  1  8  50  1  30
Erding  (Ko.)  .  2  70  2  —2  —  1,71  50  1  20
Freising  (Kal.t)  .  3  —  2  44  50  2  +  60  1  40
Freising  (Stäbt)  3  30,  2  102  70  1170  1  60  1  1  20
Fürstenfeldbruck  (Kgl)  3  —  2  —2  50  150%½  50  1  20
Garmisch  (Kgl.)  3  —  2  102  50  1  8¼¼  1½  20
Garmisee  .  .  s
Mitten-paid.............  I  «
Oberammergau..  .  ..  ..  3  50  2503—  2  —  2  —  1  50
Vartenkirhen  1
Ingolstadt  (Kal.)  663.  2  50  102  =  1  4  460  1  10
Ingolstadt  (Städbt)  .  .  ..  3—  2—270  1  80  1  30  1  10
Landsberg  (Kal)  2  80  220|  2  —  1  70|1  50  1  20
Landsberg  Stat  3  —  22002  —  170  1E  50  1  20
Laufen  (Kgl.l)  .....  2  20  180)  90  1  600  30  1  20
Salzburghofeenbh  2  80  180  2  30  160  1  60  1  20
Niesbach  (Kal).  .  3  —.  —2.40  1  80  40  1  20
Nühldorf  (Ka.a)  2  —  160/100  1/50½  20  1  —
ersnmn20  1|601/80/  110,  „0  11  „2

—
S##
        <pb n="108" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
irk
rnn  "  über  21  Jahren16—21  Jahren  unter  16  Jahren
3  14—16  unter  11
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  männl.  weibl.mnl  weibl.  männl.  weibl.
J—L□LLZ„E
#  «  smännl.
  weibl.
—  7  4  7“
München  (Kgl.)  3  —  2  402  60  2  —  1  80  1  40
Paiiiigagaa  340  2  402  80  2—  1  80  1  40
München  (Städt)  4  30  2  503  30  210  2  10  1  40
Pfaffenhofen  (Kal)  2  50  2  —2  —  150%  50  1  20
Rosenheim  (Kglyy)y))  3.—  2  —2  40  1/80  1  50  1  30
Rosenheim  (Städtt)  .  3/20  2  102  40  16  50  1  20
Schongau  (Kgl.).  ...  .  .  ..  280  21012  —  1680  1  50  1  20
Hohenpeißenbeggg  3  30  2  1|2  50  1600%  1  60  1  20
Schrobenhausen  (Kglly)  .  .  ..  250  17012  —  150  1  40  1.  —
Starnberg  (Kgll)  3  30  2  3002,.70  1|70  1  60  1  50
Tölz  (Kgl.tl)  2  50  2  —  2  20  1880  1  20  1  –
Töbzz  —  «  *
Kochel  u.  die  ausmärkischen  Bezirke  3  2  0  60  2  1  50  1  20
Traunstein  (Kgl.l)  2  70  2  20|  02  20  1/°80  1  50  1  30
a)  Bergen  und  Uebersee  3—  2  50  60  2  20  60  1  40
b)  Stadt  Traunsten  3  20  2  403  —  1  80  1  60  1  20
Wasserburg  (Kgl.)..  ......  280  2301220  180  1  60  1  30
Wasserburg  Sdttt  .  ...  3  —  2  50)2  50  180  1  60  1  30
Weilheim  (Kgl).  3  —  2  2002  50  1  80  1  60  1  30
Penzberg...  ..  ....  3  30  2201250  180  1  60  1  30
Wolfratshausen  (Kgll)  3.—  2  102  10  1550  1  50  1  20
Oberversicherungsamt  Landshut.
A.  Unmittelbare  Städte:
Deggendor  2  50  1  7(2  —.  1  3  20  1  —
Landshut..  ......  3.—  1  8072  40.  1  40  1  50  1  20
Passau..  ...  2  80  1.  872—  150  1  30  1  20
Straubiingagg  —  1  80)2  70  180  1  60  1  10
B.  Bezirksämter:  1  i
Bogen:  E  «
a)  Distrikt  Baggen  2.  —  1  601  60  120|01120  –90  60  —  60
db)  Distrikt  Mitterflls  1  90  1  50  1|50  12000200—  90—  60  —  60
Deggendorf.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  2  10  1  601  so  140  —
Dingolfing:  i  J
a)  Stadt  Dingolfing  2  50  2  1002  50  2101  60  130  1.20  —  80
b)  die  übrigen  Gemeinen  2  20  1  9902  —  1  60  30,  130|  1  —  —  80
Eggenfelden  2  10  1  800  1½0T  C  1  20
Grafenau..  ....  220.  180  2  —  160  1  10  —.901—  90  —  60
Griesbaeeeenn  2  40,  2°10  210.  1|80  1  50  1  20
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        91

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—  .  “sttt-Ortslohn

  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

e  zirk  s-8
  über  21  Jahren621  Jahren  unter  16  Jahren  —
6—  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  smännl.  weibl.  maännl.  weibl.  manni  weibl.
4%  FJTTACS“Z  „  TJZ¼  N  —
1  "  !  *  –
6  naänntn  „weill
#  H[
Kötztiggaeea  1  90  1  51  505/20  !4  —
Landau  .  3.  2  40  2  1  110#.44  ½  #  –
Landshnt:t:  2  30)  2—2  1|70  TD  —0··
Mainburg..  ....  2  10.  1  800  80|/%  1  40  1  20
Mallersdoͤrfj.  2  20  1  9902  —1601  40  1  20
Passaa  2  20  1  9911991  60  30  1  20
Pfarrlirseen  2  10  1  7170  1  50  1  30  1  20
Negen  2  20  1  802  +00  1  –800
Rottenburg..  ....  2  30  2  —2  —1  0  1  40  1  30
Straubbnnnnng  2  20  1  91  9991  701  30.  120|—  90  —  90
Viechtach  190  1  60  1  50  1  —  90  —  8  ;
Vilsbiburg  2—/  1  80|1  70|1  501  120—  90  —  090
Vilshofen  2  402  +2  —  1  S0  6r  1  30|120  1.10
Wegscheid  2  60.  1  900  H00|  0%  1  —  80—  70
Wolfstein  2  20  1  70  1100.  1  50  1  —
Oberversicherungsamt  Speyer.  «-Bergzabern:
  Sämtliche  Gemeinden.  2  80  2  —2  50W  1  80  1  50  1  20
Dürkheim:  Sämtliche  Gemeinden  2  80  1  7002  *1  1  60  1  60  1  20
Frankenthal:  Frankenthal,  Edigheim,  Hetten-  1
leidelheim  und  Oopan  05  2  20|03  20  1.80  1  80  1  40
Die  übrigen  Gemeinden  2  80  18002  50  1  600  0#  50  1  20
Germersheim:  Sämtliche  Gemeinden  2  80  1  802  60  1  60  1  60  1  30
Homburg:  Sämtliche  Gemeinden  3  —  1  802  50  1.60  40  1  10
Kaiserslautern:  Kaiserslautern,  Hochspeyer  «
undMorlautern...........  350  2  202  50  1  80  40  1#  20
Die  übrigen  Gemeinden  2  70  *r#  2  20,  1  50  1  30  1  —
Kirchheimbolanden:  Kirchheimbolanden,  Eisenberg,
  Kerzenheim,  Lautersheim,  Ramsen,  1
Rodenbach  und  Stauf.  .  .  ..  .  ...  3  30  1  70(2  80  1  50  1  60  1  20
Die  übrigen  Gemeinden  2  30  1  52  —  1  30  1  20  —
Kusel:  Sämtliche  Gemeinden  .  .  .  .  .  .  3  —  1°  70  2  50  1  50  1  50  1  20
Landau  Stadt:  Lanaddi  ...  320)  2120|2  50  1  70  1  6E0  1  30
Landau  Land:  Sämtliche  Gemeinder70  1  72  40  150  1  50  1  20
Ludwigshafen:  Ludwigshafen  a-Rh.  4—)  2  20|03  30  180  2  —  1  10
Die  übrigen  Gemeinden  3  607  2  20|03  30  1.  8  1  40
Neustadt  a  /  H.:  Sämtliche  Gemeinden  .  ..  3  —  1  8002  50  1  600  1  50  1.  30
Virmasens:  Pirmasens  .........  4  —  3.—  *r-  2  50  2  —  1  50
Die  übrigen  Gemeinnden  2°  90,  1  80  1  1414  50  1  10

 

 

 

 

 

 

2•.50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
Bezirk  —
¾“*r  über  21  Zahren21  Jahren  J  Jahren  —  —
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  m  vn  7  weibl.  männl.  wei  .  unter.14.—
nnl.  weibl.  männl.  weibl.männl.  weihl.
4  %  —Vri—E———
mannul.  3  —
(.  .4  2
Rockenhausen:  Alsenz  und  Münchweiler  a.  N3  —  1  8072  60  1.60  1  50  1  #  —
Die  übrigen  Gemeinden  2  40  1  42  —  1  30  1  20  1  —
St.  Ingbert:  Sämtliche  Gemeindenr3  20  1  802  60  1  60  1  50  1  10
Speyer:  Sämtliche  Gemeinderr  3  30  2  —2  90  1  80  1  60  1  20
Zweibrücken:  Sämtliche  Gemeinder  —  2  —2  50  1  50  1  50  1  —
s
Oberversicherungsamt  Regensburg.  1
A.  Unmittelbare  Städte:  r  «
Amberg................  3—!;3——240150150  1  20
Neumarkt  i.  ....  .  ..  260  18012  —  140  1  40  1  —
Regensburg  ..  ........  .  ...  3  —  2  2  50  1  81111  80C  1  50
B.  Bezirksämter:  "
Ambe  2  40  1  6002  10  1  44  40  1  —
Beilngrisss-;  2  20,  1  60  0!  —  1  40  1  20  —
BurgEengenfeld:  1  Z  !
a)  Schwandopopor  2  700  1  80  02  20  1  40  1  30  1  10
b)  die  übrigen  Gemeinden  2  30  1  60|01  90  1  40  1  20  1  —
Ch0n  0.  220  160h  i  60  1o  i  20  1  10
Eschenbach....  .  2  30|  80)  1  90  1,50  1  20  1  —
Kelhreen  2  31  801  98  1/6E41  432  1  24
Kemmaaaaat  2,.200  1  8  90  1|40  1  20  1  —
Nabburg......  ...  .  .  ...  1  6001.  90  1.40  1  "—|  –  60—  5
Neumarkt  i..  HH00.  2  20)  1  80  —  1  50  20  1  10
W““3  3.  ............  2«—-160190»140  1  20  1  —
eusta  #N.  :  "  #
a)  Wiiiens  3  —  1.702  70  1|160  1  80  1  30
ou  “  lrigen  Gemeinden  2  20  1  60  1|900  140  1  20  1  —
erviechtach...  —,  1  60  1190  1.80  1  —  1  —
Parsbtreeg=  2  207  1  802  —  1  44  1  10
Regensburg.  4  230  1801210  160  1  30  1  10
Riedenbreg  2  20  1  80  1  90  140  20  1  —
Nobing  fof  ..-............  «2—s«160190140  1  20  1  —
adtamhof:  «  ·  I
a)  Stadtamhof,  Steinweg,  Reinhausen,
Sallenr  290  2  —2  50  180  1  50  1  50
b)  Dechbetten,  Donaustauf,  Großprüfening,
  Hohengebraching,  Kareth,  Oppersdorf,
  Regenstauf,  Schwabelweis,  Sinzing,  5  4  1
Weichs,  Winzer,  Ziegetsdopof  2  60  1  802,.30  1  60  1  50  1  50
c)  die  übrigen  Gemeinden  2  300  1  62  10  140  1  30  1  20
Sulzbah  2  30  1  80)  1  90  1|40  1  20  1  —
        <pb n="111" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
8  ri  über  21  Jahren6—21  Jahren  —  unter  16  Jahren  —  —
.  —  —  —  14—16  nunter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  ier  weibl.  männl.]  weibl.  männl.  weibl.  mamml.  weibl.
.(.-  —  +NNLLLLNN
5P  ·  s  —  –
6  6  männl.  weibl.
?  23  7#
Tirschenreuth.  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  ...  2  ro  1  80  10  1  5  30  1  10
Vohenstraußß..  2  80  1  7/2  —  1  50  40  11201130  1  —
Waldmündhen  .  220  1  6090  1  4  1
1#  #  .  "„
DOberversicherungsamt  Bayreuth.  #
Bamberg  (Städth)  310,  2  —  2  40  1  001  60  1  20
————..-lU))  3/20  2  2002  70  2W  60  1  50
Forchen  280  2  —2  20  1/60.  1  30  1  20
Zof  -............  320-2.302««70h1.80160  1  50
Kulmbach  .  .  ...  290  1  72  40  1.  44  1  30
Bamberg  (König.)  8  2  50  2  —  2  30  1  70|  6  1  30
Bayreuihfhfli.  2  40  1  8  2  10  1  54411  5
Berneck  -......·.....  2110s71701  soll  1501  1  20  1  —
Ebermannstadt  (König.t)  2  100  1  801  90,  1,  6ö00ä  1  10
Forchheim  (Königlll)  ...  2  20  1  802  —  1  60  1  40  1  10
Höôchstadt  al#.  "a)  *  1  70  2—  1501  1  20
c0hb).  2  7|  OCNS
Hof  -.........  250170  2  —  1  501  30  1  10
Kronach  -.........  260l;1·802,05155135  1  05
Kulmbach  -.........  2301l7021—s.150140  1——
Lichtenfels  -.........  2I41(802I—A1.50130105
Münchberg  -.........  2.40«1.»802i20«  1«60130  1—
Naila  -.........  2  30,  1  72  —  1  4%  1  —
Pegnitz  -.........  2  50  1|  80|02  1  42  30  1  20
Rehau  -.........  2701I802z205i1.60150120
Stadtsteinach  -.........  2251I902-—J!170  1  40  1  20
Staffelstein  -.........  240s—2I10170160  1  30
Wunsiedel  "a0  2  60  1  902,  10/  1  001130  1  10
*b)  .  .  .  .  .  ..  320  2  10260,  1,000  1  60  1  40

 

l
Oberversicherungsamt  Nürnberg.

 

 

 

 

 

A.  Unmittelbare  Städte:
Ansbah)nnn  3  —  2  102  6et008.00311,  1  10
Dinkelsbüüyy.  2  70.  2  —2  500  50  1  20
Eichstättttt:  .  2  40  1  802  51  20  1  —
Erlagen  3  20  2  —  600.4  1  40  1  10
—)  3  60  2  —2  901  l70  1  20
Nürnbeeg  3  70  2  1—0  1  80  T  30

 

*)  Die  Sätze  unter  b  sind  Ausnahmefestsetzungen  gemäß  150  Abs.  3  RVO.  für  die  Gemeinde  Herzogenaurach
**)  Die  Sätze  unter  b  find  ginbnahmesestseßungen  gemäß  §  150  Abs.  3  RVL.  für  die  Gemeinden  Arzberg,  Dörflas
d.  Nedwitz,  Großwendern,  Lorenzreuth,  Marktleuthen,  Marktredwitz  und  Wunsiedel.
        <pb n="112" />
        Orts  llohn  gewöhnlicher  t  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
9  über  21  Jahren  6  —21  Jahren  unter  16  Jahren  –
.  —-—·»·»—  1416  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  mannl.  #  weibl.  smannl.  weibl.  mannl.  weibl.  mannl.  weibl
48  —W  AAAZA—
i  männl.  weibl.
2  -““  —  *
Rothenburg  ...  3  —  2  —2·501  150  1  50  1  –
Schwabach..  .  3  —  21212  50,  15601  1  50  1  —
Weißenburg  153.  2  80  1  7|2  20  1.40  1  40  1  20
B.  Bezirksämter:  I
Ansbach..  .....  2  —  1  60  090  1  40  1  20  1  —
Dinkelsböhht.  2  40  1.  7|10  1  60  1  40  1  20
Eichstüüüüüt  ..  2  10  1  5001190  10  1  10  1  —
Erlagen  2  60  17002  —  1  50  1  40  1  10
Feuchtwanggen  2  —  1  50170  130  10  1  —
Fürth:  «  «  .
a)  die  Gemeinden  Bordorf,  Buch,  Burg—
farrnbach,  Deberndorf,  Großgründlach,
Höflas,  Kraftshof,  Langenzenn,  Neunhof,
  Oberasbach,  Ronhof,  Roßtal,
Sack,  Schnepfenreuth,  Stadeln,  Unter-  1  6
farrnbach,  Vach,  Veitsbronn,  Weiters-  s
dorf,Zirndorf...........  2  80  2—  4  1170  1  60  1  30
b)  der  übrige  Teil  des  Bezirkes  2  30  1  8001990  1  550  1  30  1  10
Gunzenhausen:  *-1
a)  die  Stadt  Gunzenhausen  2  60  1.  80210  1701  40  1  20
b)  der  übrige  Teil  des  Bezirkes  .  12  40  180  210  1601  1  40  1  20
Hersbrucksk.  2  80  1  800240  160  140  1|20
Hilpoltstien  2  40  s  1  72  16601  40  1  20
Lauf  an  der  Pegnizs  .  .  .  2  80  1  8082  4  100  1  40  1  20
Neustadt  s11  2  20)  1  802—  160  1  —
Nürnberg:  "  ,
a)  Distrikt  Altdorf.  ..  .  .  ..  ...  2  60  18012  40  150  1  40  1  10
b)  Distrikt  Nürnbeg  3  30  1  80|3—  1  701  1  60  1  10
Rothenburgo.  2  207  1  8001  70  1|130  1  20  1  —
Scheinfddd.  2  —  1  60.|10  80  1  40  1  20  1  10
Schwabach:  I
a)  ausmärkische  Forstbezirke  der  Königl.
Forstämter  Nürnberg  Süd  und  Feucht  #
und  die  Gemeinde  Katzwang  3  —  2  —  2  40  1  8o  50  1  30
b)  die  Städte  Roth,  Spalt  und  Abenberg,  «
die  Gemeinden  Wendelstein,  Eibach,
Georgensgmünd,  Petersgmünd,  Rei-  "
chelsdorf,  Röthenbach  bei  Schweinau,  6
Röthenbach  bei  St.  Wolfgang,  Roth-  r  T
auatttt  2  50  110½0  —  150  1  10
e)  der  übrige  Teil  des  Bezirkes  2  20  15090  130  1  20  1
Uffenbdnhiien  2  50  180½2  —  1  6  410  1  20
        <pb n="113" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
Besirk  über  21  Jahren  16—21  Jahren  UAunter  16  Jahren
des  .  144—16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männlweibl.  männl.]  weibl.männl]weibl.männl.  weibl.
LNLLNLLZ
"1  J  I  —
1  1  männl.  ..  weibl.
Weißenburg  i/B.:  *-11  #  »  *  6#½  x
a)  Stadt  Treuchtlingen  2  80  1  8|2  1  50  20  1  —
b)  der  übrige  Teil  des  Bezirkes  20  1  60  2  —  1  50  1  20  1  —
Oberversicherungsamt  Würzburg.  J
Afchaffenburg(Gemeindl.)........  31—  1  72  80  1  50  40  1  10
Kifsingen  -.........  3«—2s—·2180180160  140
Würzburg  -.........  3  40  2  20|2  80  1  6  60  1  10
Alzenau  (Staatlt)  ..  3—  2  —  2  50  1  7f  60  1  30
Aschaffenburg  -.........  280H1’702401«501  50  1  20
Brückenau  -.........  280  1  90  2  20  1  50  1  30  1  10
Ebern  -.........  2  20  1  71  90  1.50  40  1  10
Gemünden  -  .........  2401702—"1-50  1  30  1  10
Gerolzhofen  -.........  250152—2.——1501  50  1  20
Hammelburg  )  2  60  2  —  2  30  1  80  1  50  1  30
Haßfurt  -.........  24011802—1,60140  1  20
Hofheim  -.........  220·1701901501  40  1  10
Karlstadt  -.........  2  50  2  —  2  10  17  1  50  1  30
Kissingen  -.........  280i«2i—2301801  60  1  40
Kitzingen  -.........  2«60"2—2,20-·17150  1  20
Königshofen  -.........  2i201802-—k160160  1  30
Lohr  -.........  2701702302s1501  50  1  20
Marktheidenfellkddl  2  60  1  802  200  151  1  20
Mellrichstadt  -.........  220-.170170«1301  20  1  —
Miltenberg  -.........  3,—«2—260H1.601  60  1  20
Neustadt  a.  S.  .........  250  19012  10  170  1  50  1  20
Obernburg  .........  2«50«·180220-1.601  60  1  30
Ochsenfurt  -.........  2I802—240180160  1  30
Schweinfurt:  -
a)  Stadt  Schweinfurt  und  Gemeinde  i
Obemdokf.............  3.40.3.20290.-1801I70  140
b)  die  übrigen  Gemeinden  *2  80  2  —  2  40  1  8  1660  1  30
Würzburg  (Staatl.)  2  70  1  90/2  30“  1  G  r  5  0  1  20
Oberversicherungsamt  Augsburg.  6
A.  Unmittelbare  Städte:
Augsbunsgsggg  3  50  2  3002  90  1  90  1  70  DT  10
Dillingen.  3  20  2  20|2  30  160  l  50  l  20
Donauwörth..  ...  .  .  .  ..  3—  2  230  1  60  1  50  1  10
GünzhunSsgsgs-=  2  80  252  20  1  50  60  1  20
Kaufbeourren.  3  20  2  10  60’  1  3  40  1  10
Kkemtpten::  3  20  2  —2  60  1  5541  50  1.  20
Linandndndnd  3  30  2  20|02  90  174  30
Nemmineggen  310  2  —.  2/70.  1160)  1  660  1  30
        <pb n="114" />
        96

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk  J
9  über  21  Jahren  621  Jahren  1  br  .  —
—  unter
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl]weibl.  männl.  weibl.  männl]weibl.  männl.  weibl.
TLHN...LNNNCZ
#  männl.  weibl.
J6  4
Neuburg  adddd.  3  20  22  60  1  6  50  1  20
Neu  Ulm....  .....  .  ...  3  20  2202  40.  1  60  1  50  1  20
Nördlingnen  2  80  220|2  20  1  0  01  50  1  10
B.  Bezirksämter:  ..
Augsburg..  ..  .  .  ....  2,90  2—220  1  6t0  50  1  20
Dillinenn.  2  40  2  —½  10  1  70  1  40  1  10
Donauwörth..  ....  2  50  19900  2  —  1  60  1  40  1  10
Füssen.  .  2  60  2—  2  —  1  5%  30  1  —
Günzburg..  .....  ...  2  50  2—  2  10  1  70  1  50  1  20
Illertissen  2  50  190/2  10  1  7111  650  1  20
Kaufbeuken  2  60  2  10"02  10  1  70  1  50  1  20
Kempen::  2  70  2—2  10  17  40  1  20
Krumbachy  2  40  1190|2  —  160013  1  10
Linaddd  3  10  2  3200  50  2—  50  1  30
Memmingen  2  50  1902  10,  17|  50  1  20
Mindelheim...  ..  250  2  —  2—,  1  00  50  1  —
Neubreggge  2  40  18002  —  1  50  1  30  1  —
Neu  lnnnnn  .  ..  2  40  19090.+  60  40  1  10
Nördligen  2  50  2—  2  10174  50  1  20
Oberdorf..  ....  .  .  .  ...  2  50  2—  2  —  1  5  30  1  —
Schwabmünhenn  270  2—  2  10  1  7|  40  1  20
Sonthofen  —  2  1002  44  1  50  1  20
Wertigen  ....  2  50  1  802  —60  40  1  10
Zusmarshausen  2  40  11002  1  7  50  1  10
Aichach................  2k40.«1s802«—150140  1  20
Friedrenananaa  2  40)  1  802  —  1150|11  40  1  20
Ränigreich  Sachsen.  **
Oberversicherungsamt  Dresden  N.  r
I.  Stadt  Dippoldiswalde  .  .  .  .  .  .  ..  350  2  253  —  1/801  50  1|/30  —  5
Dresden.  380  24013  —  2  U  1  80  1  40—  60  —  60
Freiberg...  3  50  1  802  10  1  401  20  1  —  60  —  60
Großenhaun  2  75  1  802  —  1  50040  1.20—  50  —  50
Kaönigstten  —1  2  —  2  50,  1  801  50  1  20—  30  50
Lommats  2  20  1  2001  80  1—  —  1.—  60  60
Meißen  3  —  1  80  ½80|  Dö  1  201  0  1—
Neustaut  3  —  2  2002  4%  1.6001  80  1  20|—  50  —  50
gisen  ............  3  —  2  —  2  30  170  1  50  1  50—  50  —  50
irna..  ...  .  .  ...  3  50  2  50  3+2—  1  50  1  20—  80  —  70
Radebeee  3  50  2  503  —  2  —  1  50  1  20—  65.—  60
Riesens  3  —  1  80  2  40  1  44P%  1  20—  80  —  80
Schandau  .  .W  3.—  1  802  50  1  50%%  2  1  ——  80  —  60
-  Sebniszs  3  10  2  50)0  2  750  21—  1  50  1  20—  80.  —  80
        <pb n="115" />
        97

 

 

Bezirk
des

Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

über  21  Jahren

16—21  Jahren

—

unter  16  Jahren

 

14—16  unter  14

 

männl.

 

 

weibl.
41

männl.

w

4

eibl.
-*

männl.  weibl.

MA

männlweibl.
GS—M——1EN11E33

 

 

 

Kgl.  Amtshauptmannschaft  Dippoldiswalde


Kgl.
Altstadt

Dresden

Amtshauptmannschaft

Kgl.  Amtshauptmannschaft  Dresden
Neustadt:

A.  Gutsbezirk  Albertstadt
B.  Gemeinden  Blasewitz,  Boxdorf,  Bühlau,

  Dobritz,  Gönnsdorf,  Hosterwitz,
  Klotzsche,  Kötzschenbroda  mit
Fürstenhain,  Laubegast,  Leuben,
Lindenau,  Loschwitz,  Naundorf,
Niederlößnitz,  Niederpoyritz,  Oberlößnitz,
  Oberpoyritz,  Pappritz,  Pillnitz,
  Radebeul,  Rähnitz,  Reichenberg,
Rochwitz,  Rockau  mit  Eichbusch  und
Helfenberg,  Söbrigen,  Ullersdorf,
Wachwitz,  Wahnsdorf,  Weißer

bunch,  Weißig,  Wilschdorf,  Zitsscheutsbegirie

  Rittergut  Wachwitz
mit  Niederpoyritz,  Kgl.  Schloß  und
Kgl.  Domäne  Pillnitz,  Staatsforstreviere
  Dresden,  Ullersdorf

Gemeinden  Arnsdorf,
Cunnersdorf  b.  Schönfeld,  Cunnersdorf
  b.  Medingen,  Dippelsdorf  mit
Buchholz,  Eisenberg  =  Moritzburg,
Gomlitz,  Großerkmannsdorf,  Großokrilla,
  Grünberg,  Hermsdorf,  Kleinerkmannsdorf,
  Kleinokrilla,  Kleinröhrsdorf,
  Kleinwolmsdorf,  Krieschendorf,
  Langebrück,  Lausa  mit
Friedersdorf,  Leppersdorf,  Liegau,
Lomnitz,  Lotzdorf,  Malschendorf,
Ottendorf-Moritzdorf,  Reitzendorf,
Schönborn,  Schönfeld,  Schullwitz,
Seifersdorf,  Wachau,  Wallroda,
Weixdorf,  Zaschendorf.

Gutsbezirke  Hofewiese,  Freigut
Lotzdorf,  Rittergüter  Gönnsdorf,
Grünberg,  Helfenberg,  Hermsdorf,
Kleinwolmsdorf,  Liegau,  Lomnitz,
Seifersdorf,  Schönfeld,  Wachau,
Kgl.  Schloß  Moritzburg,  fiskalische

Borsberg,  1

—.#:

 

 

—
n

50“

bo

 

50

 

 

 

80

 

 

2  20

2  20

2  15

 

 

 

III
IX
2I60.

260"

 

1

1

2

80

|

80

15

 

40

 

 

"  |
60  130—75  —175

1

60  1|30

40

 

 

70  —  70
        <pb n="116" />
        98

 

 

 

Ortälohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
Sn  "  über  21  Jahren6  —21  Jahren  unter  16  Jahren  —
11—16  unter  11
Versicherungramts  oder  der  Gemeinde  mannl.  weiblmdunl.  weibl.mannl.  weibl.,  männl.  weibl.
4  J.  □F.L  4254  "FDF
1r  *
Teiche  Moritzburg,  Staatsforstreviere  "  #  6
Langebrück,  Moritzburg,  Pillnitz,
Röhrsdoirr  ...  i
Kgl.  Amtshauptmannschaft  Freiberg  2  40  1  300225  1  2  1  60  —  60
Amtshauptmannschaftliche  Delegation  1
Sayda..  .....  2°70)  1  6002  20  1  4  1  301  O05—  60  —  53
Kgl.  Amtshauptmannschaft  Großenhain  1
ohne  die  Gemeinde  Grööa  2  40  1  5050  190  1  30)1  05.—  95—  65  —  65
Gemeinde  Gröödnn  .  ..  3  —  1  800  1  25  4  10  —  0
Kgl.  Amtshauptmannschaft  Meißen  2  50)  1  422  —  1  401  200  10—  80  —  90
Kgl.  Amtshauptmannschaft  Pirna:
A.  Gemeinden  Copitz,  Dohna,  Gom-  3
mern,  Groß=  und  Kleinluga,  Groß-  1
und  Kleinzschachwitz,  Heidenau,  "
Menßlitz,  Mügeln,  Sporbitz  und  *1-Zschieren
  3  20  2  20|2  80  1800J  60  1  20—  70  —  ½
B.  Die  übrigen  Gemeinden  und  sämt-  T
liche  Gutsbezirke  2  30  1/80  30  1404%  10  —  70  —  M

Oberversicherungsamt  Leipzig.

A.  Amtshauptmannschaftliche:  n  **1“
Bona  .  .  ...  2  70  1501230  1401  401  10  —  7  27
Döbeln  ohne  Stadt  Harta  2  60  106072  —  1  5001  40°“  1  20—  60  —  60

Stadt  Hartaaa  2  75  1  60  30  1|5040  1  20—  60  o
Grimma  ................  29016022017140140z120—70—7
Leipzkg................  3502—2,50«:1501p6011·20—80—80
Qschatz................  26011402«—-1301s30·1!10——75«——75
Rochlitz................  2901s60230150«  1»-40lI  1220——75—75

s  "  «

B.  Städtische:  su-Boma.................
  3—1752501501i50s1s———s070
Burgstädt...............  3——2—2501801407s1!2060—60
Cotdktz.................  3—41702101501.50  120—  70  —  4
Döben  3  30  2  202  30  1  70|140  120—  60  —  00
——w-“Y“  .  .  3  25  1  80  2  20  1  51  50  1  20—  70  —  7½0
Groitzschgy  3  —  1  752  50  1  501|25  1  ——  60  —  60
Hainicchen  2  80  1  802  20  1  7.1  40  1  20—  60  —  60
Leipzig..  .  3  80  2  20½  50  1  70|1/60“  1  30—  80  —  80
Leinnigg  3  —  1  8002  25  1  7  40  1.20—  60  —  6.
Markranstddtir  .  .  ..  3  50  2  —  2  50  1  71  60  1  30—  80  —  se
—————D!X  „.A.  2  90  1  92  30  1  71  40  1  20  —  60  —  6.
Oscahstszszszszsz  .  ....  3  —  1  8220  1  50150  1  15  5  -rl
Pegau...  3  —  17561250  1501125  1——  60  —  6
Penig  .................  3—2—-230"180140«120—60—6(
Rochlktz................  3—2—2»301s8014071820—5·—7z
        <pb n="117" />
        —  —

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

irt
8  *#  *  über  21  Jahren16—21  Jahren  14  4  1s  duhren  1n
—  unter
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  männl.]weibl.  männl.  weibl.männl.]  weibl.
nFZLNNELCLNCLNENNNN  4  —
II  Hi
oßwei  2  75  2  1  80  1  5001#  r*  eo—
auca  3  5]  22O  170  1  6000|80  80
zaldben  2  89%  %cOF0
zurnen  3  25  *e  220  1  5000  70  —  70
1  "
Oberversicherungsamt  Chemnitz.  %D
)  bei  den  Amtshauptmannschaften:  1  1  #
mmabteeeeee  2  80,  185  25160  %%1  20  70
hemitstszsz  5l—  2—2·501  80%0
.-cdha.................  3.—)190  235,  1I651»60130—75;—75
uauchau................  2180J2—2301751,50130—80;—-I80
easienbekg..............  24701702101401401215——70«—60
Ztollberg...............  275180210160150130—70.—·60
b)  bei  den  Stadträten:
inaberg  ...............  50  2—  2  52%  1  k0  125—0  5u
chhosss255%Jéé¼E
hrenfriedersoopopr  2801752  15  166ö130  20  —  60  —60
rankenbergg...  ....  —  40,  1.  60  1  60  1  30  —  75  —  75
#ehher  —  —  —  —  —  —  —
gnschan  ................  3202—230160150  1l»20  —  65—  65
aohenstein-Ernstthahl  3752  1  1—  60  F50
ichtenstien  3—1  60  2n  10  1  50  150  F  –4  0
ibcch  3  50  —  25  SOL  50
akkeubekg...............  33018023016014011  60
—--·--··-—·-----  gigggggiggisig—:gg»:gg
)ederan................  8  12  32
Aberna44  3—1  80|  16  1  60  1  —
tollbre  3  1  150  0  1  20  —
chum»...............  2,75150225I1301s40).—90-—50»1—,4o
Vatdenburg..............  2  501|7521  30  1—  60—  00
Zichopau...............  3—1190250160  1f75i  1i25  —60]—150
·
Oberversicherungsamt  Zwickau.  «
A.  bei  den  Amtshauptmannschaften:  6  -  «
xuechgch...............  280s180230«160160s130—;80»—80
Oetsuktz................  250·1602——x1401s301  –w350  0.
uen  2  501/802  1  757
Schwarzenbbennnaaaa  3  —  180  2  40  160  1  50  120—  70  —  60
Jwicau..  ..  2  902.230  1½01  %  140%%  7o
B.  bei  den  Stadträten:  „r
drtrr  .  ...  2  50  2—2  —  1  501  25  1.  25  *#
—  S8918  3  30.  1#  2/50,  1/701  1  ö0  1  301—50/—  50

 

16“
        <pb n="118" />
        100

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

irk
v  ##  über  21  Jahren6  —21  Jahren  unter  18  Jahren
«  —4»—-  *)  14—16  unter  11
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.]  weibl.männl.]weibl.  mmänmml.  weibl.weiibl.
4ZLEZZLNCZDNB.BTNNZ
—  f  s
Auerbach...............  E  2  502  40  1.00  1  1830—–270|  0
Crimmitschau..  .....  .  ...  3—  2  20  2—  180)  50  130—90  40
Eibensccccc  2  70  2—  50  120  10—.—  80  —0
Falkensten  320  2  20|2  552  20  16010  –  500
Kirchbern  3—  2  20  2  50  2—  150  150  –  s
Lengenfeh..  3—  2  25  2—  190  1835  125–
Lößßittttz.  320  220  250  1801501  30  5  b60
Markneukirsen  3—  2252—  175  1  1  11  76  s5
Mhlnyyunaaaa  3—  2252  5002—  1  80  160  80,
Netzschkau..  ....  3—  2202  20  160  1  20  120  —99—  90
Neustädtkteell  ...  280  18072  10  135  1  10  1—
Oelsnitsss  3.40  2  70—2  4%½%  ¼DH
Plaen:  3—  2—2  50  1155050  1–50P
Reichenbahh)nnn;;  3—  2  —2  50  155½%  -  —
Schneebenr  3—  2  —2  50  1660120  120  —  50  50
Schönesssss  2  60  2—2—  180  130120  #
Schwarzenbeenr  340  2—  2  7101|80  1  410|□C
Treeeen  3—  2  50275,  220  2—18O—  2  2
Werddi  ...  320  2  —2  50  180½80  10|0
Zwikrauununnnn  ...  3—  2  —3—  2—1601  ro  —
l
Oberversicherungsamt  Bautzen.  1  1
Amtshauptmannschaft  Bautzen:  6
Amtsgerichtsbezirk  Bauzen—  2  10  14002  —  1  30010  2
O  Schirgiswalde  240  1/602  40  1601600  SO0
"  Bischofswerd  2|  60  15002  50  15060100  80
Stadt  Bauen  3220  190)  2  6e00  1  60  140  0  .  0—  90—  0
Bischofswerrrea  .  3  —  1802  10  %1  —
Amtshauptmannschaft  Kamenz  .  .  .  .  ..  2601  15012  20  13000000
Stadt  Kamezz  .  ...  2  80  160  2  40  14%10“10  0–
HPulsnis  3—  2—2  50  1500“
Amtshauptmannschaft  Löbau:  1
I.  a)  Gemeindebezirke:  Altbernsdorf,  Bell-  E
witz,  Berzdorf,  Breitendorf,  Ditters-  1.
bach,  Eiserode,  Glossen,  Hochkirch,
Kemnitz,  Kiesdorf,  Kohlwesa,  Kotitz,  r
Krappe,  Kuppritz,  Laucha,  Lautitz,  1  1
Lehn,  Mittelsohland,  Niedersohland,  1v  "
Niethen,  Nostitz,  Obersohland,  Oehlisch,  .  D  .
Oppeln,  Plotzen,  Rodewitz,  Särka,  ö  i  bop
Schönau,  Spittel,  Wohla,  Zschornai  —  1300  ro  1201  130  1-1  70-b)
  Gutsbezirke  Bellwitz,  Glossen,  Goßwitz,
Jauernick,  Ober  Kemnitz,  Nieder  «
Kemnitz,  Kotitz,  Kuppritz,  Lautitz,  »-Lehn,
  Mittelsohland,  Niedersohland  1,  1  1  11à
        <pb n="119" />
        101

 

Bezirk
des
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

über  21  Jahren

16—21  Jahren

unter  16  Jahren

 

14—16

unter  14

 

männl.

4r12

weibl.

4

“4

männl.
40½

weibl.
+1

mannl.

 

weibl.
+

männl.

2—

 

weibl.
40
s

 

II.  a)  Gemeindebezirke:  Neusalza,  Weißenb)

  Gutsbezirke:

Oppach,  Oberottenhain,  Niederotten-Niedersohland

  II,  Niethen,  Nostitz,
Obersohland  I,  Obersohland  II,
Obersohland  III,  Oehlisch,  Oppeln,
Rodewitz,  Särka,  Wohla,  Zschorna.

berg,  Altlöbau,  Beiersdorf,  Berthelsdorf,
  Bischdorf,  Carlsbrunn,  Cunewalde,
  Dolgowitz,  Georgewitz,  Großdehsa,
  Großhennersdorf,  Großschweidnitz,
  Herrnhut,  Herwigsdorf,  Kittlitz,
Kleindehsa,  Kleinradmeritz,  Kleinschweidnitz,
  Kottmarsdorf,  Kunnersdorf,
  Lauba,  Lauske,  Lawalde,
Maltitz,  Nechen,  Neueibau,  Neundorf,
  Neuschönberg,  Niedercunnersdorf,
  Niederfriedersdorf,  Niederrennersdorf,
  Niederruppersdorf,

Niederstrahwalde,  Obercunewalde,
Obercunnersdorf,  Oberrennersdorf,
Oberruppersdorf,  Oberstrahwalde,
Oelsa,  Oppach,  Ottenhain,  Rosenhain,
  Schönbach,  Schönberg,  Spremberg,
  Taubenheim,  Unwürde,  Weigsdorf,

  Wendischeunnersdorf,  Wendisch--paulsdorf,

  Zoblitts.

Beiersdorf,  Berthelsdorf,
  Niederbischdorf,  Oberbischdorf,
Mittelcunewalde,  Niedercunewalde,
Großhennersdorf,  Großschweidnitz,
Oberherwigsdorf,  Obermittelherwigsdorf,
  Niederherwigsdorf,  Kittlitz,  Kleindehsa,
  Kleinschweidnitz,  Kleinradmeritz,
Kottmarsdorf,  Kunnersdorf,  Lauba,
Lauske,  Lawalde,  Maltitz,  Niederfriedersdorf,
  Niederrennersdorf,

Niederruppersdorf,  Niederstrahwalde,
Obercunewalde,  Oberrennersdorf,
Oberruppersdorf,  Oberstrahwalde,

hain,  Rosenhain,  Schönbach,  Spremberg,
  Obertaubenheim,  Niedertaubenheim,
  Unwürde,  Weigsdorf,  Wendisch- 



cunnersdorf,  Wendischpaulsdorf,  Zoblitz

  D4

 

 

 

 

 

 

 

 

80

 

 

 

 

 

 

 

60

 

 

 

 

 

u
“

5lß
i

—  —  —
        <pb n="120" />
        102

 

 

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
des  über  21  Jahren 16—21  Jahren  14 - 16  unter  16  Jahren  unter 14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  männl.  weibl. männl.  weibl. männl.  weibl.
M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf
III.  a)  Gemeindebezirke:  Ebersbach,  Ebers-  
dorf,  Eibau,  Dürrhennersdorf,  Neu-  
gersdorf,  Oberfriedersdorf,  Ober—    
oderwitz, Walddorf........  3 — 2 20 2 50 1 80 1 80 1 50—80—80
b)  Gutsbezirke:  Dürrhennersdorf,  Ebers—    
bach,  Neugersdorf,  Oberoderwitz,
Walddorf............  
Stadt Löbau..............  2 80 1 80 2 50 1 50 1  50  1 30  —  80 —  80
" Bernstadt..  2  -  1  50 1  70  1  40 1  20  1  — —  80  —  60
Amtshauptmannschaft  Zittau.  .  .  .  .  ..  2  70  1  80 2  30  1  70 1  50  1  50 —  90 —  90
Stadt  Zittau .............    3  —  2  —  2 60  1  60 1 50  1  30 —  50  —  50

Königreich  Württemberg.  
Oberversicherungsamt  Stuttgart.  
Aalen:    
Stadt  Aalen,  Fachsenfeld,  Hofen,  Hütt—  männl.  weibl.
lingen,  Oberkochen,  Unterkochen,  Unter- M  Pf  M  Pf
rombach,  Wasseralfingen.........  3  30  1  90  2  40  1  50  1  40  1  —
Die  übrigen  Gemeinden........  2  80  1  90 2  40  1  50  1  40  1  —
Backnang...  ..  .  ...  3  —  2  — 2 40  1 70  1  80  1  30
Balingen.......  3  20 2   40 2 80 2 - 1  80  1 30
Besigheim:  
Stadt  Besigheim,  Bietigheim,  Gemmrig-    
heim,  Kirchheim,  Lauffen,  Metter-      
zimmern, Walheim.........  3 30 2 60 2  80  2  20  2  —  1  50
Die  übrigen  Gemeinden........  2  80  2  10 2  40  1  80  1  80  1  30
Biberach:    
Stadt  Biberach............  3  —  2  20 2 40  1 60  1  40  1  10
Die  übrigen  Gemeinden  2  60  1  70 2  10  1  40 1  30  1  —
Blaubeuren  2  80  2  —  2  20  1  60  1 60  1  20
Böblingen:    
Stadt  Böblingen,  Sindelfingen  3 20 2  20 3 —  2 —  2  —  1  50
Die  übrigen  Gemeinden........  2  90  1  90  2  70    1  70  1  70  1  30
Brackenheim...........  2  80 2  —  2 40  1  80  1 70  1  30
Calw...  ..  ....  .....  3  10  2 10 2  90  1  90  1  60  1  30
Cannstatt  ...............  3  60  2  40  3  —  2  —  2 -  1  40
Crailsheim  2  800  1  80  30  1  60  1  40  1  10
Ehingen........  2  90  1  90  2 30  1  60 1  40  1  —
Ellwangen..  2  80  2  —  2  —  1  50  1    20  —  80
Eßlingen  3  60  2  50 2  80  2 —  1  80  1  40
Freudenstadt  ..  3 -  2  — 2  60  1  70 1  60  1  30
Gaildorf..............  2  70 1  80 2  20  1  50  1  40  1  10
        <pb n="121" />
        103

 

 

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
des    über  21  Jahren 16—21  Jahren  unter  16  Jahren    
        14—16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.
M Pf M Pf  M Pf M Pf  M Pf M  Pf M Pf M Pf
Geislingen:  männl.  weibl.
Stadt  Geislingen,  Deggingen,  Donzdorf,    M Pf  M PF
Eybach,  Gingen,  Groß  Süßen,  Gosbach,
Klein  Süßen,  Kuchen,  Überlingen,  3 30  2  30  2  60  1  90  1  60  1 30
Wiesensteig............          

Die  übrigen  Gemeinden.......  2 90  2 -  2  30  1 70  1  50  1  20
Gerabronn.........    2 60  1 80 2 10    1 50  1 20  1  —
Gmünd....  ..  ...  ...  3  30  2  30  2  80  1  90  1  80  1  40
Göppingen:

Stadt  Göppingen,  Ebersbach,  Fauerndau,

Groß  und  Klein  Eislingen,  Reichen—
bach  a.  F.,  Salach,  Uhingen.....  3 60  2  50  3 —  2  —  1  80  1  50
  Die  übrigen  Gemeinden........  3  10  2  —  2 80  1 80  1  60  1  30
Hall:

Stadt  Hall..........  3  20  2 30  2  90  2  10  1  60  1  40
Die  übrigen  Gemeinden.........  2  60  1 90  2 10  1 60  1  30  1  10

Heidenheim:    

Stadt  Heidenheim........  3 70  2  20 2 90  2  —  1  80  1  40

Die  übrigen  Gemeinden  3 10  2  10 2  60  1 90  1  70  1  30
Heilbronn:    

Stadt  Heilbronn,  Böckingen,  Flein,  Franken-    

bach, Neckargartach, Obereisesheim,  Sont-  3  6o  2  40  3   2 -  1  80    1 50
heim..........  —  
Die  übrigen  Gemeinden........  3  -  2 -  50    1  60  1  50  1  20

Herrenberg..........  2 90 2 30 2 40 1 80 1 50 1 30 
Horb.........    3 —  2 -  2  60  1 80 1  50  1  30
Kirchheim............  3 10  2  20 2  60  1 80  1 80  1  40
Künzelsau  2 70  1 80 2 20  1 40  1  20  1  —
Laupheim  ..  ...  2  70  1  80  2 20  1 50  1  40  1  —
Leonberg:  

Sämtliche  hienach  nicht  genannte  Ge-    50 2 50 1 80   1  70  30
meinden..........  3  20  2  
Gerlingen,  Korntal,  Weilimdorf.  .  .  ..  3  50  2 60  2  80  2  -  2  -  1    50

Leutkirch............  3 —  2 30 2 50 1 80 1 60 1 30
Ludwigsburg  3  50  2  40  2  80  1 90  2  —  1  50
Marbach  ...  3 —  2  —  2 50  1 60  1  90  1  30
Maulbronn  ...  .  ...  3 20  2 20 2 60  1 80  1  90  1  40
Mergentheim........  2  60  2 —2  —  1 60  1  40  1  –
Münsingen..........  2  70  1  90 2  20  1 50  1  60  1  20
Nagold  ......  3  —  2  — 2 50  1 80  1  50  1  20
Neckarsulm............  2 90  1 90    2  20  1 50  1  50  1  20
Neresheim............  2 60  1  70 2  —  1 40  1  40  1  10
Neuenbürg  ....  3 30  2  30 2  80  1 80  1  70  1  20
Nürtingen  3 10  2  20 2 60  1 90  1  70  1  30
Oberndorf  .....   3 30  2  30 2 80  1 90 1  80  1  40
Ohringen..............  2  80  2  10  2  30  1 80  1  70  1  30
        <pb n="122" />
        104

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortslohn    gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
Bezirk
des  über  21  Jahren 16—21  Jahren    unter  16  Jahren
        14—16  unter  14  
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.
M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf  M Pf M Pf M Pf 
männl.  weibl.
M  Pf  M Pf
Ravensburg...  ...  .  ...  3  20  2  30 2  60  1  80  1  50  1  20
Reutlingen............  ..  3  20  2  30 2  60  1  80 1  80  1  20
Riedlingen...........  2  80  1  80 2  30  1  50  1  40  1  10
Rottenburg  .  .  .  ...  3  —  2 50 2 40  1 70  1  50  1  20
Rottweil.........  ....  3  30  2  30 2  90  1  90  1  90  1  40
Saulgau  .....  2  90 2  20 2  40  1  80  1 60  1  30
Schorndorf  ...  .....  .  .  .  ...  3  40  2  20 2  80  1  90  1  80  1 40
Spaichingen...............  3  —  1  90 2  60  1  60  1  70  1  30
Stuttgart:
a)  Stadt  Stuttgart  und  die  Gemeinden:
Botnang,  Feuerbach,  Heumaden,  Kalten-  
tal,  Kemnat,  Möhringen,  Ruit,  Vai-    
hingen a.F.............  4  —  2 80 3  —  2  20  2  –  1  70
b)  die  übrigen  Gemeinden  3  30  2  30  2 60  1 90 1  60  1  20
Sulz.................  3 — 2 — 2 50 1 70 1 50  1  30
Tettnang..........  ....  3  10  2  10 2  60  1 70  1  50  1  10
Friedrichshafen  .  ....  3 80  2  60 3  40  2  30  2  20  1  60
Tübingen:  
a) Stadt Tübingen, Derendingen, Lustnau 3 40 2 30 2 80 1 90  1  60  1  20
b)  die  übrigen  Gemeinden........  3 —  2  — 2  70  1 70  1  60  1  20
Tuttlingen:  
a)  Stadt  Tuttlingen,  Trossingen.......  3  50  2  50 2 90  2 10 1  90  1  50
b)  die  übrigen  Gemeinden.......  3 —  2 — 2 40 1 70 1 70 1 30  
Ulm:  
a) Stadt UIm............  3 50 2 40 2  2 —  1  80  1  30
b)  die  übrigen  Gemeinden  3  —  2 -  2  30  1 60  1  40  1  10
Urach..................  3 20 2 20 2 60 2 — 1 80 1 40
Vaihingen...............  2 90 2 — 2  30  1 70 1 80 1 30
Waiblingen..............  3 40 2 40 2 80 2 —  1  80  1  40
Waldsee.........    2 80  2 — 2  10  1 70    1 40  1  10
Wangen  ....  3  —  2  40  2  40  1 70  1  40  1  10
Weinsberg  3 —  2  —  2  60  1 80  1  40  1  10
Welzheim  3 —  2  10  50  1 80  1  40  1  20
Großherzogtum  Baden.  
Oberversicherungsamt  Konstanz.
Bonndorf..........  ....  2  50 1  80 2 -  1 40  1 20  1 - - 80  70
Donaueschingen  3  —  2  —  2  60  1 80 1 60  1 20  —80  —  70
Engen  3 —  2 20  2  80  2 —  1 60  1 20 — 80  —  70
Konstanz:  
a)  Konstanz  Stadt,  Wollmatingen,  Allmannsdorf,
  Singen  und  Radolfzell 3  50 2  50  2 80 2  —  1 60  1 20  — 80  —  70
b)  die  übrigen  Gemeinden............  3 —  2  20  2  80  2—  1  60  1 20  — 80  —  70
        <pb n="123" />
        Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk  
  über 21 Jahren 16—21 Jahren  unter  16  Jahren

          14-16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl. weibl. männl.  weibl. männl.  weibl. männl.  weibl.
M Pf M Pf M Pf   M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf
Meßkirch..  .....  3  —  2  18  1  60  1  20.—  80  —  70
Pfullendorf.........  3 —  2  60  1  80  1 60  1  20 —  80  —  70
Säckingen.  ...  3  — 2 50   2 60  2  20  1 60  1  20 —  80  —  70
St.  Blasien  2  50 1 80  2 -  1  40 1  20  1  — —  80  —  70
Stockach  3 — 2 -  2 60  1 80 1   60  1 20 —  80  — 70
Triberg  3  — 2 -  2 60  1  80 1 60  1  20 —  80  —  70
Überlingen.........  3 — 2 -  2 60  1  80 1 60  1  20|—  80  —  70
Villingen.........  3 — 2 -  2 60  1 80  1 60  1 20  —  80  —  70
Waldshut.........  3 — 2 50  2  60  2  20 1    60   1 20—  80  —  70

  

Oberversicherungsamt  Freiburg  i.  B.  
Breisach  ..  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  ...  2|  80  2 — 2  40  1 80 1 60  1 20  —  60  —  60
Emmendingen  2  80  2 20 2  40 2   — 1 70  1 30  —  60—  60
Ettenheim  2  50  2 — 2 20  1 70  1 60  1 20 —  60 —  60
Freiburg  Stadt  3 70  2 80  3 40   2  50 2  50  1 90 -  —  —  60
" Land  2 50 2  — 2 20  1 70  1 50  1 20 —  60 — 90
Kehl...  2  80  2  — 2 50  1  80 1 60  1 20  —  60  —  60
Lahr........  3 —  2  — 2 50  1  80 1 50  1 20 —  60  —  60
Lörrach  3 -  2 50 2 50  2  20 1 80  1 50 —  60  —  60
Müllheim  3 —  2  50 2  50 2  20 2  —  1 60  —  60  —  60
Neustadt  .  ...  3 —  2 -  2 50  1  70 1 70  1 20  —  60  —  60
Oberkirch..  2 80  2  — 2 50  1 80  1 60   1 20 -  60  —  60
Offenburg  Stadt...  ....  3 —  2  — 2 50   1 70 1 70  1 20—  60  —  60
"  Land  2  50  2  — 2  1 70  1 50  1 20  —  60  —  60
Schönau..........  2 80 2  — 2 30  1 70  1 60  1 20 —  60  —  60
Schopfheim.......  3 —  2  — 2  1 80 1 80  1  40 —  60  —  60
Staufen  2  80  2  — 2 40  1 70  1 60 1  20 —  60  —  60
Waldkirch  2 50  2  —  1 70 1 60  1 20 —   60  —  60
Wolfach  3  —  2  —  1 80  1  80  1  20  - 60  —  60
männl.  weibl.

Oberversicherungsamt  Karlsruhe.    M Pf   M  Pf
Achern..............  2  80 1 80  2 60  1  70  1 70  1  10
Baden...........  3 20 2 20  2 70  1 90  1  80  1  30
Bretten  ...  2 90 2 10 2 50  1 80 1  80  1 50
Bruchsal..  3  10 2 30 2  70  2  —  1  80  1  40 1  10  —  80
Bühl  2  95 1 90 2  60  1 75  1  80  1  30 1  05  —  80
Durlach:      
a)  Durlach,  Aue,  Grötzingen  3  60 2 20 3  20  2 —  2  20  1  70
b)  die  übrigen  Gemeinden  2  80 2 - 2  40  1 80  1  80  1  40
Ettlingen...............  3 — 2 - 2 20 1 80  1 10  1 —
Karlsruhe      
a)  Stadt  und  Vororte............  3  60 2 60 3 20  2  20 2  —  1  30  1  —  1—
b)  Land............  3 — 2 - 2  40  1  80 1  60  1  20 —  90  —  90



  

17
        <pb n="124" />
        —  106  —









































Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
Bezirk  
des    über  21  Jahren 16  — 21  Jahren  unter  16  Jahren
        14-16  unter 14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl. weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.
M Pf M Pf M Pf M Pf
männl.  weibl.
Pforzheim:  M  Pf  M Pf
a)  Stadt.............  3  80  3 — 3  20  2  40 2  60  1  80
b)  Land............  3  —  2  50 2 70  2  20  2  —  1  50
......Rastatt.........  3  —  1 90 2  60  1  80  1 50  1  10
Oberversicherungsamt  Mannheim.
Adelsheim..........  2  50  1  80 2  - 1  50  1 50  1  20 —  - — -Boxberg
  .  .  ...  2  40  1 80 2  —  1 50  1 40  1 10  -  — —  —
Buchen..............  2  50  1  80 2  30  1  50 1 50  1  — —  —  —  —
Eberbach  ..  ...  2  80  1  70 2  30  1  40 1  40  1  — —  70 —  70
Eppingen  2  60  1  70 2  20   1 50 1  50  1  10 —  70 —  60
Heidelberg  .  .  .  ..  3  10  2  20 2  50  1  90  1  60  1  30 1  —  —  80
Mannheim:  
a)  die  Stadtgemeinde....  3  80  2  40 3  —  2  10 2  —  1  70 —  —  —  —
b)  die  übrigen  Gemeinden.........3  20  2  20 3  —  1  90  1 70  1  30  —  —  — —
Mosbach  .  .  ....  2  50  1  80 2  —  1   40 1 60 1 - - 50 - 50 
Schwetzingen  ..  .  .  ..  3  50  2  50  3  —  2  —  1  80  1  30  —  60  —  60
Sinsheim...  2  40  1  70 1  80  1  40 1  20  1  — —  70  —  60
Tauberbischofsheim.......  2  70  2  10 2  40  1  80  1 50  1  20 —  —  —  —
Weinheim............  3  —  2  — 2  50  1  80  1 50  1  20  —  —  —  —
Wertheim................  2  40  1  80 2 20  1  60 1  50  1  20 —  80  —  80
Wiesloch:
a)  die  Stadtgemeinden:  Wiesloch  und  
Walldorf  sowie  die  Gemeinde  St.  Lern  3 50  2  30  2 80  1  80 1 80  1  30  1 —  1 —
b)  die  übrigen  Gemeinden........  2  70  2  —  2  20  1  60  0  50  1  10 —  80  - 80
Großherzogtum  Hessen.
Oberversicherungsamt  Darmstadt.  
Provinz  Starkenburg.  
Bensheim............  3  30  2  40 2  80  1  90  1  80  1  40
Darmstadt  Stadt...  .  .  ...  3  60,  2  50 2  90  1  90  1  80  1  40
"  Land..............  30  2  40  2  80  1  90  1 80  1  40
Dieburg..........  .  3  —  2  20 2  70  1  80  1 50  1  30
Erbach:  
a)  Erbach  und  Michelstadt.......  3  —  2  20 2  70  1  80  1  50  1  30
b)  die  übrigen  Gemeinden.......  2  60  2  — 2  40  1  50  1 50  1  20
Groß  Gerau  .....  ....  3  30  2  40 2  80  1  90  1  80  1  40
Heppenheim............  3  —  2  20 2  70  1  80  1  50  1  30
Offenbach  Stadt.........  3 80  2  80  3 —  2 —  2  —  1  50
" Land  3  30  2  40 2  80  1  90  1 80  1  40
        <pb n="125" />
        —  107





Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von  



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk  
des                           über  21  Jahren  16 - 21   Jahren    unter  16  Jahren
  14 - 16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl. weibl. männl. weibl. männl.  weibl. männl.  weibl.
 M Pf  M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf
  
    männl.  weibl.
Provinz  Oberhessen.      M  Pf  M  Pf
Alsfeld............  2  60  1  80  2  20  1  50  1  50  1  20
Büdingen.......  2  60  1  80  2  20  1 50 1  50 1  20
Friedberg  .  .  ....  3  —  2  20 2 70  1  60 1  50  1  30
Gießen  Stadt.........  3 30  2  40 2 80  1 90  1  80  1  40
"  Land  3 —  2  — 2  50  1 60  1 50  1  30
Lauterbach............  2  60  1  80 2  20  1  50  1  50  1  20
Schotten...............  2  60  2  — 2  20  1  50  1  50  1  20
Provinz  Rheinhessen.
Alzey:  .
a)  Alzey  und  Schafhausen.......  3  —  2  20  2 70  1  80  1  50  1  30
b)  die  übrigen  Gemeinden......  2  60  2  —  2 40  1 50  1  50  1  20
Bingen...........  3  —  2  20 2  70  1  80  1  50  1  30
Mainz  Stadt............  3.  60  2  50 2  90  1 90  1  80  1  40
" Land  ......  .  ....  3  30  2  40 2 80  1  90  1  80  1  40
Oppenheim............  3 —  2 20 2 70  1 80  1  50  1  30
Worms  Stadt...............  3 30  2  40 2 80  1 90  1  80  1  40
" Land.............  3 -  2  20 2 70  1 80  1 50  1  30

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.  
Oberversicherungsamt  Schwerin  i.  M.
I.  Das  obrigkeitliche  Gebiet  der  Stadt  Rostock
mit  Ausnahme  von  Warnemünde  und  
dem  Landbezirke...............  3  26  1  76  2  26  1  50  1  40  1  26
II.  Das  obrigkeitliche  Gebiet  der  Stadt  
Schwerin...............  3 —  1 80 2  50  1  60  1 50  1  10
III.  Das  übrige  Staatsgebiet.............  2  60  1 60 2 -  1  50  1  30  1  –

Großherzogtum  Sachsen.
Gemeinschaftliches  Oberversicherungsamt
Gotha.
Weimar  Stadtbezirk.........  3  20  2  —  2  50  1  60  1  50  1  20
"  Landbezirk..................  2  50  1  50 1  80  1  20  1  20  1  —
Ilmenau  Stadtbezirk...........  3  20  2  —  2  50  1  60  1  50  1  20
Apolda  Stadtbezirk...  ..  .  ...  3  20  2  — 2  50  1  60  1  50  1  20
" Landbezirk............  2  50  1  50  1 80  1  20  1 20  1  —
Jena  Stadtbezirk  .  ..  3  20  2  — 2  50  1  60  1  60  1  30
Eisenach  Stadtbezirk..........  3  20  1  80 2  50  1  60  1  50  1  20
"  Landbezirk.................  .  .  ..  2  50  1  50  1 80  1  20  1  20  1 -Dermbach.....................
  2  50  1  60  1 80  1  20  1  20  1  –
Neustadt  (Orla)...........  2  50  1  50  1  80  1  20  1  20  1  —
        <pb n="126" />
        —  108  —



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von
Bezirk  
  über  21  Jahren  16—21  Jahren    unter  16  Jahren
des      14  - 16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  mannl.  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.
M  Pf M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf  M Pf M  Pf
    

Großherzogtum  Mecklenburg  -  Strelitz.  männl.  M Pf  M Pf  weibl.
Oberversicherungsamt  Neustrelitz.  
Neustrelitz und Schönberg.......  2 60 1 60 2 — 1 50  1  30  1  10
Großherzogtum  Oldenburg.
Oberversicherungsamt  Oldenburg.
A.  Herzogtum  Oldenburg.  
Stadt  Oldenburg......  3  50  2  50 2  80  2 —  1  80  1  40
Amt  Oldenburg  ..  3  —  2  20 2  50  1  80  1  60  1  20
Amt  Westerstede  .  3  —  2  20 2  50  1  80  1  60  1  20
Stadt  Varel  3  50  2  50 2  80  2  —  1  80  1  40
Amt  Varel  ...  3  —  2  20 2  50  1  80  1  60  1  20
Stadt  Jever  3  —  2  20 2  50  1  80  1  60  1  20
Amt  Jever  (ohne  Wangerooge).....  3  —  2  20 2  50  1  80  1  60  1  20
Gemeinde  Wangerooge.......  4  —  2  80 3  20  2  40  2  —  1  60
Amt  Rüstringen  4  —  2  80 3  20  2  40  2  —  1  60
Amt  Butjadingen  3  50  2  50 2  80  2 —  1  80  1  40
Amt  Brake  3  50  2  50 2  80 2 -  1  80  1  40
Amt  Elsfleth  ....  .  .  ....  3  50  2  50 2  80 2 -  1  80  1  40
Stadt  Delmenhorst...  ..  .  .  ..  3  50  2  50 2  80 2 —  1  80  1  40
Amt  Delmenhorst  ..  .  .  ..  .  .  .  ....  3  —  2 20 2 50  1 80  1 60  1  20
Amt  Wildeshausen  2  80  2  20 2  10 1 80  1  50  1  20
Amt Vechta  2  80  2 20  2  10 1 80  1 50  1  20
Amt  Cloppenburg  ........  ....  2  80  2 20 2 10 1 80  1  50  1  20
Amt  Friesoythe  2  80  2  20 2  10  1 80  1  50  1  20
B.  Fürstentum  Lübeck  .  ..  2  70  1  80 2  20  1  60   1 40  1  10
C.  Fürstentum  Birkenfeld.  
Städte  Oberstein  und  Idar  .  .  .  .  .  ..  3  50  2  40 2 50  1  90  1  60  1  10
Das  übrige  Fürstentum......  2  90  2 - 2 20  1 70  1 40  1  10
  
Herzogtum  Braunschweig.      
Oberversicherungsamt  Braunschweig.  
Braunschweig  Stadt  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  3 50  2 30   2 60  1 80  1  80  1  50
"  Land..........  2  80  1  85 2  35  1 65 1  60  1  25
Wolfenbüttel:      
a)  Stadt  Wolfenbüttel  und  die  Gemeinden    
des  Amtsgerichtsbezirks  Harzburg..  3 —  1  80  2 50  1 50  1  50  1  —
b)  die  Landgemeinden  des  Amtsgerichts-    
bezirks  Wolfenbüttel  und  die  Amtsgerichtsbezirke
  Schöppenstedt  u.  Salder  2  25  1  30 2  1 20  1  30  1 -
        <pb n="127" />
        109



        



Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
des  über  21  Jahren  16—21  Jahren  unter  16  Jahren  
14-16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl. männl. weibl. männl.  weibl. männl.  weibl.
M Pf M Pf  M Pf M Pf  M  Pf  M Pf M Pf M  Pf
  
männl.  weibl.
M Pf  M  Pf
Helmstedt  .  ..  ..  2 75  1  50 2 -  1 25  1 25  1  —
Gandersheim  ....  2  50  1 50  2 10  1 20  1  50  1  —
Holzminden.....  2  80  1 70  2 20  1 50  1  50  1  15
Blankenburg  (Harz)......  2  90  1  60 2  35  1  40  1  35  1  —
Herzogtum  Sachsen-Meiningen.
Oberversicherungsamt  Meiningen.
1.  Städte  Salzungen,  Meiningen,  Hildburg-    
hausen,  Eisfeld,  Sonneberg,  Saalfeld  und    
Pößneck  2  80  2 -  2  40  1 60  50  1  10
2.  a)  Kreis  Meiningen  außer  den  Städten  
Salzungen  und  Meiningen;  

b)  Kreis  Hildburghausen  außer  den
Städten  Hildburghausen  und  Eisfeld;  

c)  vom Kreise Saalfeld der Amtsgerichts- 2 40 1 50 2 10 1 40  1  30  1  —
bezirk  Camburg  und  die  Gemeinden    
Kranichfeld,  Achelstädt,  Barchfeld,  
Gügleben,  Osthausen,  Riechheim,

Stedten  und  Treppendorf;    
3.  a)  Kreis  Sonneberg  außer  der  Stadt  
Sonneberg;

b)  Kreis  Saalfeld  außer  den  Städten      
Saalfeld und Pößneck und den unter 2 60 1 70 2 30 1 50  1  40  1  10
2c  bezeichneten  Bezirken.        
Herzogtum  Sachsen-Altenburg.

Gemeinsames  Oberversicherungsamt  Gera.
Altenburg  Stadt........  3 —  1  80  2 60  1  50  1 60  1  20 -  50  —  50
"  Land  ohne  Meuselwitz  .  .  .  ..  2  50  1  50 1  90  1  40 1  30  1 – -   80  - 80
Stadt  Meuselwitz  3 —  2  30 2  30  1  80 1 70  1  40 -  80  - 80
Ronneburg  ....  .  ...  3 —  2  —  2  40  1  60 1 50  1  20 1  10  —  90
Roda..........  3 10  2 10  2  65  1  70 1 80  1  40 1 -  —  90

|


Herzogtum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.  
Gemeinschaftliches  Oberversicherungsamt    
Gotha.    

Gotha  Stadtbezirk......  3 —  50  2  —  1 40  1 20  1  — —  60  —  50
" Landbezirk...  .....  2 50  1 50  1 80  1 20 1 20  1  - - 50  - 40
Ohrdruf  Stadtbezirk........  2  80  1 50  2  —  1 40  1 20  - —  60  - 50
" Landbezirk.............  2  50  1  50 1  80  1  20  1 20 1    50 - 40
Mehlis..........  3 —  1 80  2 —  1 40  1  20  1——  60  —50
        <pb n="128" />
        110

 

 

 

 

 

 

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von













 

 

Bezirk
      über  21  Jahren  16—21  Jahren  unter  16  Jahren    
des      14—16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl.  männl.  weibl. männl. weibl. männl.  weibl.
M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf M Pf  M Pf M Pf
                

Waltershausen Stadtbezirk........  2 80 1 80 2 — 1 40 1 20 1  — —60—50

  "  Landbezirk.........  2  50  1  50 1  80  1  40 1  20  1  — —  50  —  40

Rodach...  .....  2  30  1  50 1  80  1  20  1  20  1  — —  50  —  40

Coburg  Stadtbezirk.......  2  60  1  50 2  - 1  20  1  20  1  — —  60  —  50
" Landbezirk  ...  2  50  1  50 1  80  1  20 1 20  1  - —  50  —  40

Neustadt  (Herzogtum  Coburg)......  2  50  1  50 1 80  1  20 1 20  1  — —  50  —  40

Königsberg  in  Franken.........  2  30  1  50  1 80  1  20 1  20  1  — —  50  —  40



Herzogtum  Anhalt.
Oberversicherungsamt  Dessau.

Kreis  Dessau  .........  ....  2  60  1  40 2  20  1  25 1  40  1  — —  80  —  75
" Bernburg  ..  .  ..  3  —  1  20 2  20  1  20 1  40  1 — —  80  —  80
" Cöthen......  2  30  1  25 1  90  1  20 1  35 1 — —  80  —  80

Kreis  Zerbst:    

a)  Roßlau  und  Coswig.....  ...  3  —  1  50 2  50  1  50  1 50  1  — —  80  —  70
b)  der  übrige  Bezirk......  .  .  ...  2  50  1  50 2  —  1  50 1  50.  1— —  70  —  60

Kreis  Ballenstedt.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  2  50  1  40 2  —  1  40 1  50  1  20 —  80  —  80

Stadt  Dessau..  ...  .  ..  3  20  1  80 2  70 1 50 1  60  1 20  —  75  —  75
"  Bernburg  ..  .....  .  ....  3  75 1 75 3  - 1 50  1 75  1 20 —  80  —  80
"  Cöthen  3  40 2  10 2  75 1   50 1 50 1   -  - 60  —  60
"  Zerbst  ....  3  — 1  75 2  80  1 50 1 50   1  30  1 -  1—
Fürstentum  Schwarzburg-Rudolfstadt.    männl.  weibl.

Oberversicherungsamt  Arnstadt.  M Pf M Pf  
Rudolfstadt  (Fürstl.).......  2  70 1  70 2  40  1 60 1  60  1  20
"  (Stadt)  .  .  .  ...  .  .  .  ...  3  —  1 80 2 50  1 80  1  50  1  —
Königsee  (Thür.)  (Fürstl.)....  .  .  2  60 1  60 2  30  1 50  1  50  1 20

Frankenhausen  (Kyffh.)  (Fürstl.):

a)  für  die  Städte  Frankenhausen  und

Schlotheim...........  2  80  1  50 2  40 1 40 1  30 1  10
b)  für  die  übrigen  Orte.  .  .  .  .  .  .  .  2  —  1  30 1  70 1 10  1  20  1  —
Fürstentum  Schwarzburg-Sondershausen.

Oberversicherungsamt  Arnstadt.

Gehren  (Thür.)  (Fürstl.)......  .  ..  2  50 1 50  2 50 1  50  1  20  —  90

Arnstadt  (Stadt)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  3  —  50 2 -  1 50  1  50  1  20

Sondershausen  (Fürstl.):

a)  für  die  Orte  Sondershausen,  Greußen,
Bebra,  Berka,  Bendeleben,  Großfurra,
Hachelbich,  Jecha,  Jechaburg  und
Stockhausen......  2  80  1 40 2  20 1 20  1 50  1 -b)
  für  die  übrigen  Orte  .  ..  2 -  1 40 1  70 1 20  l  10  1  —
        <pb n="129" />
        —  111

 

 

 

            

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk
des    über  21  Jahren 16—21  Jahren  unter  16  Jahren  
      14—16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl. männl. weibl. männl.  weibl. männl.  weibl.
M Pf M Pf M Pf M Pf  M Pf  M Pf M Pf M Pf
    
Fürstentum  Waldeck.
Oberversicherungsamt  Cassel  bzw.    
Hannover.
Fürstentum  Waldeck  (s.  auch  O.  A.  Cassel).  
Kreis der Eder.............  2 50 1 80 2 — 1 60 1 50 1 20 — 80 —  80
" des Eisenbergs..........  2 50 1 70 2 —1 50 1 50 1 20 — 80 — 80
" der Twiste............  2 40 1 60 2 — 1 40 1 50 1 20 — 80 — 80
Fürstentum  Pyrmont (f.auch O. A. Hannover) 2 25 1 40 1 50  1 20 1 20 1 — — 60 — 50

Fürstentum  Reuß  älterer  Linie.      
Gemeinsames  Oberversicherungsamt  Gera.  
Greiz  Land.........  3  —  2  10  2 50  1  90  1 50  1  20 —  80  —  60
 "Stadt  ...  .  .  ...  3  —  2  10 2  50  1  90 1  50  1  20  —  80  —  60
Fürstentum  Reuß  jüngerer  Linie.  
Gemeinsames  Oberversicherungsamt  Gera.  
Stadt  Gera  mit  Langenberg,  Leumnitz,  Pfor-  
ten,  Untermhaus  und  Zwötzen  3  50  2  20 3   —  1  80 1  60 1 30  - 80  —  80
Übriger  Bezirk  Gera  .  ...  2  80  2  —  2  30  1  60  1 50  1 20 - 70  - 70
Schleiz......  2  80  1  80 2  40  1  50 1  50 1 10  – 90  - 80


Fürstentum  Schaumburg-Lippe.  
Oberversicherungsamt  Hannover.  
(s.  auch  O.  A.  Hannover).  
Stadt  Bückeburg...........  2  40  1  65 1 80  1  20 1 20 —  90 1  20  —  90
Kreis  "     ...........  2 70 1 75 2 25 1 45 1 60 1 15 1 60 1 15
Stadt Stadthagen............  2 50 1 60 1 80 1 40 1 30 1 20 — 80 — 80
Kreis  "............  2 50 1 60 2 — 1 40 1 50 1 20 1 50 1 20

Fürstentum  Lippe.  
Oberversicherungsamt  Detmold.  
Detmold  
a)  Amt  Detmold  .  ..  2  50  1  50 2 -  1  30 1  30 1 - -  80 - 70
b)  " Lage..........  2  50  1 50  2 - 1  30 1  30 1  - - 80  - 70
e)  "  Horn  .  ....  .  .  .  ...  2  50  1  50  2 -  1  30 1 30 1 - - 80 - 70
Brake
a)  Amt  Brake.....  ...  2  30  1 70 1  80  1  40 1  50 1  10—  80 —  80
b)  " Hohenhausen  2  30  1 70 1  80  1  40 1  50 1 10 -  80 - 80
e)  "  Varenholz......  ...  .  .  .  .  2  30  1  70 1  80  1  40 1  50 1  10 —  80.—  80
d)   " Sternberg-Barntrup.......  2  30  1  70 1  80  1  40 1  50 1 10  80  —  80
        <pb n="130" />
        112



          

  Ortslohn  gewöhnlicher  



Tagearbeiter    im  Alter  von





 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk    unter  16  Jahren
des  über  21  Jahren 16  —21  Jahren
    14—16  unter  14
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde  männl.  weibl. männl.  weibl. männl.  weibl.  männl.  weibl.
M Pf M Pf M Pf  M Pf  M Pf M  Pf M Pf M Pf
Schötmar  
a)  Amt  Schötmar......  ...  2  50  1  75 2  —  1  50 1  50  1  25 —  80  —  80
b)  "  Örlinghausen  2  50  1  75 2 -   1  50  1 50  1  25 — 80  —  80
Blomberg
a)  Amt  Blombeeeg  2  30  1  50 2  —  1  30  1  30  1  — —  65 —  50
b)  "  Schieder  2  30  1  50 2 -  1  30  1 30  1  — — 65  —  50
c)  " Schwalenberg..  .  .  .  2  30  1  50 2  —  1  30 1  30  1  — —  65  —  50
Lipperode-Cappel  2  50  1  50 2  —  1  30  1 30  1  - - 80 -   70
Stadt  Detmold  3  10  2  —  2  25  1  60  1.50  1  20  1—|—5
" Lemgo.........  2  75  1  80 2  25  1  60 1 40  1—1--80
" Salzuflen........  2  50  1  75  2 —  1  50 1 50  1  25 - 80 —  80
" Lage..........  2  60  1  80 2  —  1  60  1 50  1  20  —  80  — 80
 " Blomberg.........  2  30  1  50 2  —  1  30 1  30  1  — —  65  —  50
" Horn.......  2  60  1  80  2  —  1  50  1 30  1  — —  80  —  70
" Barntrup..  2  50  1  80 2  —  1  50 1 50  1  20 —  80  —  80
" Schwalenberg  2  30  1  50 2  —  1  30 1  30  1  — —  65  —  50
Freie  und  Hansestadt  Lübeck.  
Oberversicherungsamt  Lübeck.    
Stadt  Lübeck  und  deren  Vorstädte  4  —  2  40 3  —  2  40  1 70 1  50  - 15  - 15
Die  Landbezirke...............  3  —  2  — 2  40  1  70 1 50  1  30 —  85  —  80
Freie  Hansestadt  Bremen.  
Oberversicherungsamt  Bremen.  männl.    weibl.
Stadt  Bremen,  das  bremische  Landgebiet  und    M Pf M Pf
Vegesack.....  ....  4  —  2  20 3 —  2  —  1  80  1  50
Stadt  Bremerhaven  4  —  2  60 3  50  2  20  1  80  1  50

Ereie  und  Hansestadt  Hamburg.  
Oberversicherungsamt  Hamburg.  
Hamburg  .  .  .  .  ..  3  80  2  50  3 20  2 — 2  —  1  50
Ritzebüttel:  
a) Stadt Cuxhaven..........  3 50 2 50 3 — 2 — 2 —  1  50
b)  die  anderen  Gemeinden  3  —  2  50  2  50  2 —  2  —  1  50

Reichsland Elsaß-Lothringen.  
Oberversicherungsamt  Straßburg.  
Erstein..........  2  50  1  80 2  20  1  60  1  40  1  10  —  —  —  —
Hagenau..    2 80  2  — 2 30  1 60 1 50  1  20 —  —  — —
Molsheim.............  2 80  2  —  2 30  1  70 1  30  1  10 —  —  —  —
Schlettstadt...  2  80  1  90 2  30  1  70 1  50  1  20 —  —  —  —
        <pb n="131" />
        Bezirk
des
Versicherungsamts  oder  der  Gemeinde







über  21  Jahren

16—21  Jahren

  Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

    



unter  16  Jahren



14—16

unter  14







männl.  weibl.  männl.  weibl.  männl.  weibl.    männl. weibl.
M Pf M Pf  M Pf M Pf  M Pf M Pf M Pf M Pf
                  
Straßburg Stadt..  3  50  2  20  3  —  1  60 1  50  1  20  —  —  —
-  Land:
a)  für  die  Gemeinden  Schiltigheim,  Bischheim
  und  Hönheim  3  50  1  80  2 80  1  60 1  60  1  20 —  —  —  —
b)  für  die  übrigen  Gemeinden  des  Kreises  2  50  1  80  1 80  1  40  1 20  1 —  - - - —
Weißenbueg  ...  ......  2 40 1 80 2 10 1 60 1 50 1 20 — —  — —
Zubern........  2 50 2 — 2 — 1 50 1 50 1 20 — — — —
    männl.  weibl.
Oberversicherungsamt  Mülhausen  i.  Els.  M Pf  M  Pf
Altkirch  2  80  2  20 2  50  1  80  1  60  1  20
Colmar  Stadt  ..  .  ...  3  20  2  50 2 80  2  —  1  80  1  40
"  Land  .  .  .  .  ...  2  80  2 20 2 50  1 80  1  50  1  20
Gebweiler  Stadt....    3  20  2  50 2  80  2  —  1  80  1  40
"  ....Land  2  80  2  20  2  50  1  80  1  50  1  20
Mülhausen  Stadt..  3  50  2  80 3 —  2  40 2  —  1  60
" Land  3  —  2  40 2 50  1  80 1  60  1  40
Rappoltsweiler...  2  80  2  20  2 50  1  80  1  50  1  20
Thann..........  3  —  2  40 2 50  1 80  1  50  1  20

  
Oberversicherungsamt  Metz.    
Bolchen......  3  —  2 - 2  - 1  50  1 50  1  50
Château-Salins  2  40  1  80  2  - 1  70  1 60  1  40
Diedenhofen  Ost  .  .  .  ..  3 -    2 30  2 50  1  80  1 80  1  20
"  West  3  80  2  50  3 -  2  - 1  60  1  20
Forbach  2  70  1  90 2  20  1  70  1 50  1  30
Landkreis  Metz  3  —  2  20 2  50  1  90  1  70  1  40
Gemeinde  Metz  4 - 3 —  3 —  2  —  1  60  - 1
Saarburg  .  .  .  2 80  1  70  2 30  1  40 1  30 1 —
Saargemünd..........  3 - 2 50 2 50  2 —  1 50  1  —















Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.









18
        <pb n="132" />
        <pb n="133" />
        115

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

        



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

6.

XLII.  Jahrgang.





Berlin,  Freitag,  den  23.  Januar  1914.  Nr.







4.  Militärwesen:  Änderung  des  Verzeichnisses  der  Ver-Inhalt:

  1.  Konsulatwesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme

  von  Zinvilstandshandlungen;  Exequaturerteilung
  Seite  115
Allgemeine  Verwaltungssachen:  Erstreckung  des  Verbots
der  ferneren  Verbreitung  auch  auf  die  unter  der  Aufschrift
  „Le  Regiment“  zur  Ausgabe  gelangenden
Nummern  der  in  Paris  erscheinenden  periodischen
Druckschrift  „La  Vie  en  Culotte  Rouge“  115

3.  Finanzwesen:  Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs-Post-

  und  Telegraphen-  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum
Schlusse  des  Monats  Dezember  1913  116

5.


mittelungsbehörden  (Anlage  H  der  Anstellungsgrundsätze
  für  Militäranwärter  usw.  vom  20.  Juni  1907)  116
Versicherungswesen:  Bestimmungen  über  die  Art  und
Höhe  der  Sicherheitsleistung  für  die  an  die  Baugewerks-Berufsgenossenschaften
  zu  zahlenden  Beiträge  und
Prämien    116

Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  der
Reichsversicherungsordnung  117
Zoll-  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
und  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  118
Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete  ......  120

1.  Konsulatwesen.

Dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  Schnack  in  Puerto  Suarez  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die
Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter
deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  K.  u.  K.  Österreichisch-Ungarischen  Generalkonsul  in  Hamburg,  Walter  Ritter  Princig

von  Herwalt,  ist  namens  des  Reichs  das  Erequatur  erteilt  worden.



2.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  19.  April  1912  (Reichsanzeiger  Nr.  99  vom  24.  April  1912)
erlassene  Verbot  der  in  Paris  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „La  Vie  en  Culotte  Rouge"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieser  Druckschrift,  die  unter  der  Aufschrift  "Le  Regiment"
zur  Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  16.  Januar  1914.  Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Lewald.



19
        <pb n="134" />
        116

3.  Finanzwesen.

Nachweisung
von  Einnahmen  der  Reichs-Post-  und  Telegraphen-  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1913.

 

 

 

  Einnahmen  vom  Beginne  Im  Reichshaushalts-Etat  ist
Bezeichnung  des  Rechnungsjahrs  bis  die  Einnahme  für  das
der  zum  Schlusse  des  Monats  Rechnungsjahr  1913  veran-Einnahmen
      Dezember  1913  schlagt  auf
  M    M
1  2  3
Reichs-  Post-  und  Telegraphenverwaltung  612  573  062  842  369  000
Reichs-Eisenbahnverwaltung  ...  120  469  000  153  779  000







4.  Militärwesen.  

Bekanntmachung.

In  dem  Verzeichnis  der  Vermittelungsbehörden  (Anlage  lI  zu  §  16  der  Anstellungsgrundsätze
für  Militäranwärter  usw.  vom  20.  Juni  1907    ( Zentralblatt  S.  340  )  ist  bei  der  lfd.  Nr.  „2.  a)  Für
den  Bezirk  des  I.  bayerischen  Armeekorps“  anstatt  „Bezirkokommando  II  München“  zu  setzen:  „Bezirkskommando
  III  München“.

Berlin,  den  15.  Januar  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.



5.  Versicherungswesen.  

  Bestimmungen
über  die  Art  und  Höhe  der  Sicherheitsleistung  für  die  an  die  Baugewerks-Berufsgenossenschaften
  zu  zahlenden  Beiträge  und  Prämien  (§§    772ff.,  820  der  Reichsversicherungsordnung).
Vom  8.  Januar  1914.

In  Ausführung  des  §  773  der  Reichsversicherungsordnung  wird  folgendes  bestimmt:

1.  Eine  Sicherheit,  die  nach  §  772  der  Reichsversicherungsordnung  der  Baugewerks-Berufsgenossenschaft
  für  die  Zahlung  der  Beiträge  und  Prämien  zu  leisten  ist,  wird  nach  dem  voraussichtlichen
  Entgelt  für  die  Bauarbeiter  und  nach  einem  Einheitssatze  für  jede  angefangene  halbe  Mark
dieses  Entgelts  bemessen.
        <pb n="135" />
        —  117  —

2.  Den  voraussichtlichen  Entgelt  für  die  Bauarbeiter  schätzt  der  Genossenschafts-(Sektions)
Vorstand  nach  billigem  Ermessen;  er  hat  vor  der  endgültigen  Festsetzung  dem  Besteller  der  Sicherheit

Gelegenheit  zu  geben,  sich  zur  Schätzung  des  Entgelts  zu  äußern.
3.  Der  Einheitssatz  entspricht  dem  im  Prämientarif  der  Berufsgenossenschaft  ausgeworfenen

Einheitssätze  für  Maurer-  und  Zimmererarbeiten.

Enthält  der  Prämientarif  verschiedene  Einheitssätze

für  die  Maurer-  und  Zimmererarbeiten,  so  bemißt  sich  die  Sicherheit  nach  dem  Mittel  zwischen  ihnen.
4.  Die  Sicherheit  ist  durch  Hinterlegung  von  Geld  oder  Wertpapieren  zu  leisten  (vgl.  §§  232  ff.
des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs).  Mit  Wertpapieren,  die  von  der  Reichsbank  in  der  ersten  Lombardklasse
beliehen  werden,  kann  Sicherheit  in  Höhe  von  neun  Zehnteln  ihres  Kurswerts  geleistet  werden.
5.  Abweichende  Vereinbarungen  über  Art  und  Höhe  der  Sicherheit  sind  zulässig.

Das  Reichsversicherungsamt,
Abteilung  für  Unfallversicherung.

Dr.  Kaufmann.

Bekanntmachung,

betreffend  die  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1  und  2  der

Reichsversicherungsordnung.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  Dezember  1913  beschlossen:
  Die  §§  1234,  1235  Nr.  1,  §§  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten  mit
Wirkung  vom  1.  Januar  1912  ab  für
A.  1.  die  in  Betrieben  oder  im  Dienste  der  Kirchengemeinden  und  kirchlichen  Institute  der

evangelischen  Landeskirchen  des  Königreichs  Preußen  Beschäftigten,  für  die  von  den
Arbeitgebern  die  Befreiung  beantragt  ist,  wenn  ihnen  die  im  §  1234  der  Reichsversicherungsordnung
  bezeichneten  Anwartschaften  gewährleistet  sind  oder  sie  lediglich  für  ihren
Beruf  ausgebildet  werden,

2. Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  bei  den  bezeichneten  Kirchengemeinden
und  kirchlichen  Instituten  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage
nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben  eine  Anwartschaft  auf
Hinterbliebenenfürsorge  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen  Umfang  gewährleistet  ist,  wenn
für  sie  die  Befreiung  beantragt  ist;

B. 1. die  im  Betrieb  oder  im  Dienste  der  Lokalbahn-Aktiengesellschaft  in  München  Beschäftigten,
wenn  ihnen  Anwartschaft  auf  Ruhegeld  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den
Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  sowie  auf  Witwenrente  nach  den  Sätzen  der  gleichen  Lohnklasse
  und  auf  Waisenrente  gewährleistet  ist  oder  sie  lediglich  für  ihren  Beruf  ausgebildet
  werden,

2. Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschästigung  bei  der  Lokalbahn-Aktiengesellschaft
in  München  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente
  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben  eine  Anwartschaft
  auf  Hinterbliebenenfürsorge  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen  Umfang  gewährleistet  ist.

Berlin,  den  19.  Januar  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.
        <pb n="136" />
        —  118  —

6.  Zoll-  und  Steuerwesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Königreich  Preußen.

In  Gronau  i.  W.  im  Bezirke  des  gleichnamigen  Hauptzollamts  ist  ein  Zollamt  II  mit  der
Bezeichnung  „Zollamt  II  Gronau  i.  W.  Losser  Weg“  errichtet  worden.

Am  Osthafen  in  Berlin  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Neukölln  ist  ein  Zollamt  I.  Klasse
mit  der  Bezeichnung  „Zollamt  I  Berlin  Osthafen“  errichtet  worden.  Diesem  sind  folgende  Befugnisse
beigelegt  worden:

Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  für  sämtliche  Abgabenzweige;
  sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehr  ohne  Einschränkung;  Abfertigung  von
Getreide  zur  Ausfuhr  gegen  Einfuhrschein;  Abfertigung  von  Bier,  Branntwein  und  Branntweinfabrikaten
  zur  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung.  Bei  diesem  Zollamt  ist  ferner  eine
allgemeine  öffentliche  Niederlage  errichtet.

Das  Zollamt  1  Schkeuditz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Wittenberg  ist  in  ein  Zollamt  II
umgewandelt  worden.

Aufgehoben  sind:

die  Branntweinabfertigungsstelle  A  in  Breslau,  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Breslau  Nord;

die  Zollabfertigungsstelle  Brunsbüttelkoog  (Benzinwerke  Berlin-Charlottenburg)  im  Bezirke  des
Hauptzollamts  Itzehoe;  

die  Zollabfertigungsstelle  Hossenbach  a.  d.  Saar  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Saarbrücken.

Das  Steueramt  I  Oberstein  Ä(mterverzeichnis  S.  214)  führt  die  Dienstbezeichnung  „Zollamt  I“
und  die  Steuerrezeptur  Idar  (Nachtrag  zum  Ämterverz.  S.  50)  die  Dienstbezeichnung  „Zollrezeptur".

Mit  dem  Zollamt  I  Berlin-Tempelhof  Hafen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Neukölln  ist  eine
allgemeine  öffentliche  Niederlage  verbunden.

Erteilt:

dem  Zollamt  I  Forst  N.L.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Cottbus  die  Befugnis  zur  Abfertigung
  von  Bier,  das  gegen  Brausteuervergütung  ausgeführt  werden  soll;

dem  Zollamt  I  Fürstenwalde  (Spree)  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Frankfurt  a.  O.  die  unbeschränkte
  Befugnis  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I;

dem  Zollamt  II  Karken  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Kaldenkirchen  die  Befugnis  zur  Ausfertigung
  von  Zollbegleitscheinen  I  über  nicht  speziell  revidierte  Waren  der  Nrn.  446,  453,  454  und
455  des  Zolltarifs,  die  von  der  Limburgischen  Cord-  und  Velvetfabrik  in  Posterholt  (Holland)  unter
Zollverschluß  zur  Veredelung  nach  Crefeld  oder  München-Gladbach  versandt  werden  und  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  I  über  speziell  revidierte  Waren  der  Nrn.  447  und  457  des  Zolltarifs,
die  nach  erfolgter  Veredelung  von  Crefeld  oder  München-Gladbach  unter  Zollverschluß  zurückgesandt
  werden;

dem  Zollamt  I  Kosten  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Lissa  die  unbeschränkte  Befugnis  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  II;

dem  Hauptzollamt  Magdeburg  Kaufhof  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Essigsäurebegleitscheinen
   —  einschließlich  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  oder  im  Topfwagen  eingehenden  Senungen
  —;

dem  Hauptzollamt  Konitz  die  Befugnis  zur  Abfertigung  des  in  Eisenbahnkesselwagen  versendeten
  Branntweins;

dem  Zollamt  1  Utersen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Itzehoe  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Begleitzetteln  über  solche  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehende  lebende  Pflanzen,  deren  Einfuhrfähigkeit
  vom  Eingangsamte  bescheinigt  ist.
        <pb n="137" />
        —  119  —

Königreich  Bayern.
Im  Petroleumhafen  zu  Regensburg  ist  für  die  Benzinfabrik  der  Benzinwerke  Regensburg,
G.  m.  b.  H.  in  Regensburg,  eine  der  Zollabfertigungsstelle  Regensburg  Petroleumhafen  angegliederte

Zollabfertigungsstelle  errichtet  worden.  Die  Befugnisse  der  Zollabfertigungsstelle  Regensburg  Petroleumhafen
  erstrecken  sich  nunmehr  auch  auf  Mineralölsendungen  der  Benzinwerke  Regensburg.
Erteilt:

der  Steuerstelle  Kirchenlamitz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Hof,  unter  Entziehung  der  Befugnis
  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Schwerbenzin  für  die  Benzinwerke  Wilhelmsburg,
  die  gleiche  Befugnis  für  Sendungen  an  die  Aktiengesellschaft  für  Petroleumindustrie  in  Nürnberg-Doos;

dem  Steueramte  Weißenburg  i.  B.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Nürnberg  die  Befugnis  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  leichtes  Mineralöl  der  Tarifnummer  239,  das  für  die
Aktiengesellschaft  für  Petroleumindustrie  in  Nürnberg-Doos  auf  der  Eisenbahn  in  Fässern  oder  Kesselwagen
  eingeht  und  vom  Ausfertigungsamte  speziell  revidiert  ist.

Königreich  Sachsen.

Das  Nebenzollamt  Werdau  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Zwickau  ist  in  ein  Zollamt  umgewandelt
  worden.  Es  hat  jetzt  folgende  Befugnisse:  9,  10,  31  bis  34;  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  und  II  über  Zoll,  Branntwein,  Tabak  und  Salz;  sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehr
  ohne  Einschränkung;  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs;
  Abfertigung  von  Branntwein  und  Tabak  zur  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;  Steuererhebung
und  Abstempelung  von  Spielkarten;  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Übergangsscheinen  über  Bier
und  Ausfertigung  von  Übergangsscheinen  über  Branntwein,  geschrotes  Malz  und  Wein.

Erteilt:
·  dem  Nebenzollamt  Radeberg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Dresden  II  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  II  über  Rum,  Arrak  und  Wein  für  die  Firma  Emil  Hennersdorf  in
Radeberg;

dem  Zollamt  für  den  Schiffsverkehr  in  Schandau  im  Bezirke  des  gleichnamigen  Hauptzollamts

die  Befugnis  54;
dem  Nebenzollamt  Taucha  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Leipzig  II  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Handschuhe,  ganz  oder  teilweise  aus  Leder  der  Tarifnummer
  562.

Großherzogtum  Hessen.

  Dem  Steueramte  Bensheim  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Darmstadt  sind  die  Befugnisse
37,  38  und  39  beigelegt  worden.  In  der  mit  dem  Amte  verbundenen  Niederlage  dürfen  nunmehr
auch  Waren  der  Tarifnummern  453  bis  457  niedergelegt  werden.

Großherzogtum  Oldenburg.

  Dem  Steueramte  Jever  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Varel  die  Befugnis  zur  Abfertigung
von  Getreide  zur  Ausfuhr  gegen  Einfuhrschein.

Herzogtum  Anhalt.
Die  Zuckersteuerstelle  Hecklingen  ist  nach  Leopoldshall  verlegt  worden  und  führt  jetzt  die  Bezeichnung
  „Zuckersteuerstelle  Leopoldshall“.

Elsaß-Lothringen.
Dem  Zollamt  I  Zabern  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Hagenau  die  Befugnis  zur  Abfertigung
von  Getreide  zur  Ausfuhr  gegen  Einfuhrschein.
        <pb n="138" />
        —  120

7.  Polizeiwesen.    

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.







Name  und  Stand  Alter  und  Heimat    Behörde,  welche  die  Datum
Grund    des

  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-Laufende Nr.
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  3  4  5  6









a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Leopold  K r a n n e r,  geboren  am  12.  November  1883  zu schwerer  Diebstahl  Königlich  Preußischer  11.  Januar
Dachdecker,  Kirchstetten,  Bezirk  Hietzing,  Nieder-  (8  Jahre  Zuchthaus,  Regierungspräsident  zu  1914.
österreich,  ortsangehörig  zu  Stadt  laut  Erkenntnis  vom  Marienwerder,
Laa  a.  d.  Thaya,  Bezirk  Graz,  Steier-  16. November  1912),
  mark,  österreichischer  Staatsangehöriger,
  
Anton  K l e i n t  (auch  geboren  am  9.  Juni  1871  zu  Neu- versuchter  einfacher  Königlich  Preußischer  21.  August
Klimt),  Kuhwärter,  dörfl,  Bezirk  Aussig,  Böhmen,  öster-  Raub  und  voll-  Regierungspräsident  zu  1913.
früher  Schlosser,  reichischer  Staatsangehöriger,  endeter  schwerer  Lüneburg,
Diebstahl  (5  Jahre
Zuchthaus,  laut  Erkenntnis
  vom  23.  Januar
  1909),
3.  Johaunnes  Paul  geboren  am  1.  September  1889  in  Rückfalldiebstahl  Königlich  Sächsische  22.  Oktober
K n o r r e,  Arbeiter,  Dresden-Pieschen,  Königreich  Sachsen,  (1  Jahr  6  Monate  Kreishauptmannschaft  1913.
ortsangehörig  zu  Habendorf,  Bezirk  Zuchthaus,  laut  Er-  zu  Dresden,
Tetschen,  Böhmen,  österreichischer  kenntnis  vom  19.

2.

Staatsangehöriger,  Juli  1912),
4.  Wilhelm  M i c h a e l i,  geboren  am  15.  Juli  1866  zu  Nekla,  versuchtes  Verbrechen  Königlich  Preußischer  24.  Juni  1913.
Schneider,  Kreis  Schroda,  Regierungsbezirk  gegen  §  3  des  Ge- Regierungspräsident  zu
Posen,  französischer  Staatsange-  setzes  gegen  den  Frankfurt  a.  O.,
höriger,  Verrat  militärischer

Geheimnisse  vom
3.  Juli  1893  (6  Jahre
Zuchthaus,  laut  Erkenntnis
  vom  17.
Januar  1908),

5.  Johann  S e r t i c,  geboren  am  15.  Mai  1880  zu  Jeze- Raub  (1  Jahr  9  Mo- Königlich  Sächftsche  17.  Dezember
Steinbohrer,  rana,  Komitat  Lika-Krbava,  Kroatien-  nate  Zuchthaus,  laut  Kreishauptmannschaft  1918.
Slavonien,  ortsangehörig  ebenda-  Erkenntnis  vom  zu  Dresden,
selbst,  österreichischer  Staatsange-  3.  Mai  1912),

höriger,

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

6.  Isidor  B e n e d e t t i,  geboren  am  16.  März  1877  zu  Esinc,  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  12.  Januar
Arbeiter,  Provinz  Brescia,  Italien,  italienischer  Betteln,  Regierungspräsident  zu  1914.
Staatsangehöriger,  Trier,
7.  Franz  Ferdinand  geboren  am  3.  September  1885  zu  Betteln,  Widerstand  Großherzoglich  Hessisches  5.  Januar
F i e b e r,  Arbeiter,  Niklasdorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Öster-  und  Beleidigung,  Kreisamt  zu  Worms,  1914.
reichisch  Schlesien,  ortsangehörig ebendaselbst,
  österreichischer  Staatsangehöriger,


8.  Ferdinand  F r o u e k,  geboren  am  10.  März  1872  zu  Deutsch  Beiteln,  Lärmen  und  Königlich  Preußischer  8.  Januar
Schneider,  Zlatnik,  Bezirkt  Brüx,  Böhmen,  orts- Landstreichen,  Regierungspräsident  zu  1914.
angehörig  zu  Karolinenthal,  Bezirk  Oppeln,

gleichen  Namens,  ebenda,  österreichischer
  Staatsangehöriger,
        <pb n="139" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  des
    Ausweisung  
  der  Bestrafung.  .  Ausweisungs-Laufende Nr.
    der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  3  4  5  6
  

9. Nikolaus G u d c u, geboren am 20.November 1883 zu Landstreichen und Königlich Preußischer  9. Januar

Arbeiter,  Kehlen,  Kanton  Kapellen,  Luxemburg,  Betteln,



luxemburgischer  Staatsangehöriger,

10.  Clemens  J u s z c z a k,  geboren  am  1.  Februar  1895  zu  Sapow,  Landstreichen,
Landarbeiter,  Bezirk  Kolomea,  Galizien,  österreichischer

  Staatsangehöriger,

11.  Dymitro  S e m e n y s- geboren  am  22.  September  1880  zu  Landstreichen,
z y n  (Szemenezck)  Hungary,  Bezirk  Peczenizyn,  Galizien,
Landarbeiter,  österreichischer  Staatsangehöriger,

12.  Heinrich  S t e i n b a c h,  31  Jahre  alt,  geboren  zu  Barneveld,  Landstreichen,
Musiker.  Niederlande,  niederländischer  Staatsangehöriger,



13.  Maria  S t e i n b a c h,  geboren  im  März  1896  zu  Amsterdam,  Landstreichen  und
geborene  Adel,  Ehe- Niederlande,  niederländische  Staats-  Betteln,
frau  des  vorigen,  angehörige,

14.  Joseph  V r b a,  geboren  am  12.  Juli  1866  zu  Prag,  Landstreichen,
Ökonomiearbeiter,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Kos-

  manos,  Bezirk  Jungbunzlau,  ebenda,

österreichischer  Staatsangehöriger,

15.  Maria  V r b a,  geboren  im  Jahre  1880,  ortsange-Landstreichen  und
Ökonomiearbeiterin  hörig  zu  Kosmanos,  Bezirk  Jung-Betteln,

Ehefrau  des  vorigen,  bunzlau,  Böhmen,  österreichische

Staatsangehörige,






Regierungspräsident  zu  1914.
Trier,

Königlich  Preußischer  20.  Dezember
Regierungspräsident  zu  1913.
Frankfurt  a.  O.,

Königlich  Preußischer  20.  Dezember
Regierungspräsident  zu  1913.
Frankfurt  a.  O.,

Königlich  Preußischer  10.  Dezember
Regierungepräsident  zu  1913.
Coblenz,

Königlich  Preußischer  10.  Dezember
Regierungspräsident  zu  1913.
Coblenz,

Königlich  Bayerisches  17.  November
Bezirksamt  Landau  1913.

a.  Isar,

Königlich  Bayerisches
Bezirksamt  Landau
a.  Isar,

17.  November
1913.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="140" />
        <pb n="141" />
        —  123  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.







Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XLII.  Jahrgang.    Nr.  7.







Berlin,  Montag,  den  26.  Januar  1914.





 

Inhalt:  Zoll-  und  Steuerwesen:  Verlängerung  der  im  §  13  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz  über  einen  einmaligen
  außerordentlichen  Wehrbeitrag  für  die  Abgabe  der  Vermögenserklärung  vorgesehenen  Frist  Seite  123



Zoll-  und  Steuerwesen.



Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Januar  1914  beschlossen,  die  obersten  Landesfinanzbehörden
  zu  ermächtigen,  die  im  §  13  Abs.  1  Satz  2  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz  über
einen  einmaligen  außerordentlichen  Wehrbeitrag  für  die  Abgabe  der  Vermögenserklärung  vorgesehene
Frist  bis  zum  15.  Februar  1914  zu  verlängern.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
20
        <pb n="142" />
        <pb n="143" />
        —  125  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

    

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.
XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  30.  Januar  1914.    Nr.  8.

        Vertragsstaaten  zu  erhebenden  Ausgleichszöllen  für  die
Inhalt:    1.  Konsulatwesen:  Ernennung  - Ermächtigung  Einfuhr  von  Zucker  aus  Itallen  127
  zur Vornahme von Zivilstandshandlungen: - Exequatur -  Verzeichnis  der  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis

erteilungen  Seite  125      
  31.  Dezember  1913  von  den  Hauptämtern  genehmigten
2.  Finanzwesen:  Übersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen,  und  der  Kaiserlichen  Technischen  Prüfungsstelle  mit-Steuern
  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  geteilten  Vergällungsmittel  für  Essigsäure  127
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1913  126    Ernennung  eines  Stationskontrolleurs  127
             4. Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Festsetzung  von  seitens  der  Reichsgebiete  128



1.  Konsulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vizekonsul  B r e i t l i n g  zum  Konsul  in
S t.  L o u i s  zu  ernennen  geruht.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  M e r k l i n g h a u s  in  T s c h a n g s c h a  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die
Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.





Dem  Generalkonsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  B e r l i n,  R o b e r t  P.  S k i n n e r,  ist
namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  C ö l n,  C h a r l e s  A.  H o l d e r,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.



Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  A a c h e n,  R o b e r t  J.  T h o m p s o n,  ist  namens
des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.



21
        <pb n="144" />
        —  126  —

2.  Finanzwesen.
Übersicht
der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1913.































Die  Solleinnahme  Im  Reichshaus-
  Bezeichnung  nach  Abzug  Die  Isteinnahme  haltsetat  ein-
      der  Ausfuhrvergütungen    usw.  hat  betragen  schließlich  Nach-tragsetat ist die
der  vom  Beginne  des    vom  Beginne  des Einnahme  für
Rechnungsjahrs bis im Rechnungsjahrs bis das  Rechnungs-Laufende Nr.
  Einnahmen  Monat  Dezember  im zum Schlusse des  Monats Dezember  Monat  Dezember  zum Schlusse des  Monats Dezember  jahr  1913
1913  1913  veranschlagt  auf
  M M M  M    M
1  2  3  4  5    6  7
1  Zölle  60  870  811  551 29  815  53  336  800  505  801  152  721  470  000
2  Tabaksteuer  947  111  7 936  858  765  101  9  094 251  10  825  000
3  Zigarettensteuer  3  403  457  35  982 550  38  983  393  31  081  376  86  469  000
4  Zuckersteuer  14  371  286  141  464  592  14  584  853  124  453  469  157  600  000
5  Salzsteuer            6  443  418  48  627  795  5  735  170  44  139  876  59  660  000
6  Branntweinverbrauchsab-    
gabe  21 270  143  168  856  758  14  899  791  146  229  694  195  455  000
7  Essigsäureverbrauchsabgabe  84 681  631 216  60  804  581 893  825  000
8 Schaumweinsteuer  890  728  8  049  613  928  680  7 424  128  10  685  000
9  Leuchtmittelsteuer  1  944  901  12  161  443  1  324  346  11  027  788  15  846  000
10  Zündwarensteuer    1 908 187  15  684  997  1  476  574  15  042  269  20  101  000
11  Brausteuer  und  Übergangs-  
abgabe  von  Bier  11  141  960  92  927  60  11  436  777  96  768  635  124  780  000
12  Spielkartenstempel  226  559  1  545  003  173  911  1  404  548  1 899  960
13  Wechselstempel  .  ..  1  654  736  15  364  447  1  621  641  15  057  158  19  122  500
14  Reichsstempelabgaben  von:  
A. Gesellschaftsverträgen  2 117 933  5  268  784  2  075  574  5  163  408
B.  Wertpapieren  2  415  150  35  307  409  2  366  847  84  601  595  68  820  000
C.  Gewinnanteilschein-  und
  Zinsbogen        2  498  311  8  118  699  2 443  437  8  210  928
D.  Kauf- und  sonstigen    An-
  schaffungsgeschäften  ..  1 121  483  13  539  984  1  099  054  13  269  185  20  580  000
E. Lotterielosen:
a)  für  Staatslotterien  323  927  27 575  850  323  927  27 575  850  40  500  000
b)  für  Privatlotterien  556  622  10  899  676  337 323  10  647 349  10  888  000
F.  Frachturkunden  1  419  731  14  952  328  1  391  337  14  658  282  18  44  000
G.  Personenfahrkarten  ..  1  538  857  18  386  115  1  508  100  18  018  398  22  844  000
H.  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge
  244  840  4  018  839  239  453  3  938  072  3  980  000
J.  Vergütungen  an  Mit-  
glieder  von  Aufsichtsräten  585  720  5  232  347  574  006  5  127  700  5  880  000
K.  Schecks      248  860  2 253  756  248  883  2  208  681  3  136  000
L. Grundstücksübertra-  
gungen  .  .  2  658  504  26  566  814  2  605  334  26  035  479  89  200  000
M.  Versicherungen  441  527  673  158  435  637  659  695  7  500  000
15 Zuwachssteuer  906  679  11  797  306  906  679  11  797  306  5  000  000
16 Erbschaftssteuer  4 201  425  33  305  663  4 201  425  33  305  663  47  000  000
17  Statistische  Gebühr  176  029  1  654  572  168  047  1  632  731  1  822  450
        <pb n="145" />
        —  127  —
3.  Zoll-  und  Steuerwesen.

Die  durch  Artikel  7  des  Brüsseler  Vertrags  über  die  Behandlung  des  Zuckers  vom  5.  März  1902
(Reichs-Gesetzblatt  1903  S.  7)  eingesetzte  ständige  Kommission  hat  für  die  Einfuhr  von  Zucker  aus
Italien  folgende  seitens  der  Vertragsstaaten  zu  erhebende  Ausgleichszölle  festgesetzt:

Für  die  Zeit  bis  30.  Juni  1914:

für  1  dz  raffinierten  Zucker  9,92  Franken  = 7,94  M

für  1  dz  Rohzucker  6,15  Franken    = 4,92 M.
Für  die  Zeit  vom  1.  Juli  1914  bis  30.  Juni  1915:

für  1  dz  raffinierten  Zucker  9,42  Franken  = 7,54 M

für  1  dz  Rohzucker  5,65  Franken  = 4,52  M.
Für  die  Zeit  vom  1.  Juli  1915  bis  30.  Juni  1916:

für  1  dz  raffinierten  Zucker  8,92  Franken  = 7,14  M

für  1  dz  Rohzucker  5,15  Franken  =  4,12    M.
Für  die  Zeit  vom  1.  Juli  1916  bis  30.  Juni  1917:

für  1  dz  raffinierten  Zucker  8,42  Franken  =  6,74  M

für  1  dz  Rohzucker  4,65  Franken  = 3,72    M.

Berlin,  den  21.  Januar  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Meuschel.



Verzeichnis  der  Vergällungsmittel  für  Essigsäure,

die  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  31.  Dezember  1913  gemäß  Essigsäure-Ordnung  §§  81ff.  von  den
Hauptämtern  genehmigt  und  der  Kaiserlichen  Technischen  Prüfungsstelle  mitgeteilt  worden  sind.1)

 

  

 

 



Lfd. Nr.  Vergällungsmittel  Erforderliche  Menge²)  Verwendungszweck der vergällten Essigsäure    

1  2  3    4

41  Fuselöl  2  v.  H.  Zur  Herstellung  von  Propyl-  und  Butylazetat.
  Vgl.  Nr.  1  und  39.



 



        

1)  Vgl.  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1918  S.  1033.
2)  Bezogen  auf  je  100  kg  wasserfreier  Essigsäure.

 

Der  dem  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  in  Darmstadt  als  Bureaubeamter  für  die
Erbschaftssteuer  und  die  Zuwachssteuer  beigegebene  Stationskontrolleur,  Zollinspektor  K l i e m a n d  daselbst,
  ist  durch  Verfügung  des  Königlich  Sächsischen  Finanzministeriums  mit  dem  1.  Jannar  1914  zum
Ober-Zollrevisor  ernannt  worden.



21*
        <pb n="146" />
        —  128  —

4.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
      des
Ausweisung  

  der  Bestrafung  Ausweisungs-Laufende Nr.
  der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat. beschlusses.
1  2    3  4 5  6





a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Simon  S t o l p e,  geboren  am  28.  Oktober  1866  zu  schwerer  Diebstahl  Königlich  Preußischer  12.  Januar

Gelegenheits-  Warschau,  Rußland,  ortsangehörig  (5  Jahre  Zuchthaus,  Regierungspräsident  zu  1914.
arbeiter,  zu  Wloclawek,  Kreis  gleichen  Namens,  laut  Erkenntnis  vom  Marienwerder,
Gouvernement  Warschau,  russischer  10.  Februar  1909),

Staatsangehöriger,

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

2  Auguste  G r i e s-  geboren  am  12.  Oktober  1888  zu  Bannbruch,  Ge-  Königlich  Bayerische  3.  Januar
h o f e r,  Kassierin,    Dachau,  Bezirksamt  gleichen  Namens,  werbsunzucht  und  Polizeidirektion  zu  1914.
Bayern,  ortsangehörig  zu  Reitern,  Übertretung  der  München,
Bezirk  Gröbming,  Steiermark,  öster- Meldevorschriften,
reichische  Staatsangehörige,
3  Michel  M o u s e l,  geboren  am  7.  Juni  1882  zu  Mach- Landstreichen,  Über- Königlich  Preußischer  15.  Januar
Korbmacher,  thum,  Kanton  Grevenmacher,  Luxem-  tretung  des  §  368,  Regierungspräsident  zu  1914.
burg,  luxemburgischer  Staatsange-  K. St.  G.  B.  und  des  Trier,
höriger,  § 18  des  Feld-  und
Forstpolizeigesetzes,
4  Maria  P l o y,  ge-  geboren  am  25.  März  1874  zu  Cilli,  Landstreichen,  Haus- Königlich  Preußischer  16.  Januar
borene  Winter,  Steiermark,  ortsangehörig  zu  Ober-  friedensbruch,  Be- Regierungspräsident  zu  1914.
rothschützen,  Bezirk  Marburg,  ebenda,  leidigung  und  Er-  Arnsberg,

österreichische  Staatsangehörige,  regung  öffentlichen
Ärgernisses,
5  Jan  S l o t,  Arbeiter geboren  am  13.  Juli  1874  zu  -Vest-  Betteln,  Königlich  Preußischer  19.  Januar
  woud,  Provinz  Nordholland,  Nieder-  Regierungspräsident  zu  1914.
lande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Cöln,  
niederländischer  Staatsangehöriger,
6  Josef  W y l e t a,  geboren  am  14.  Mai  1892  zu  Brüx,  Betteln  und  Obdach- Königlich  Preußischer  17.  Januar
Viehpfleger,  Bezirk  gleichen  Namens,  Böhmen,  losigkeit,

  Regierungspräsident  zu  1914.
ortsangehörig  ebendaselbst,  öster-  Schleswig,

  reichischer  Staatsangehöriger,  



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="147" />
        —  129  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.





Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XLII.  Jahrgang.

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  6.  Februar  1914.  Nr.  9.





              

Inhalt:  1.  Militärwesen:  Abänderung  des  Verzeichnisses  flagge  zu  führenden  Abzeichens  an  den  Kaiserlichen

der  hinsichtlich  der  den  Militäranwärtern  und  den  In-  Motoryacht-Club  in  Charlottenburg  ---.  132
habern  des  Anstellungsscheins  im  Reichsdienst  vorbe-  3.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Zulassung  eines  zollfreien  Verhaltenen
  Stellen  als  Anstellungsbehörden  anzusehenden  edelungsverkehrs  mit  ausländischem,  im  Inland  im
Behörden  Seite  129  zollfreien    Veredelungsverkehre  geröstetem Kaffee  132
Abänderung  des  Verzeichnisses  der Zivilvorsitzenden  bezgl. mit ausländischem Kaviar..... 132

der  im  Deutschen  Reiche  bestehenden  Ersatzkom-  Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen
missionen  .  ..  130  der Zoll-  und  Steuerstellen  ..    ..  133

  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Marine  und  Schiffahrt:  Verleihung  eines  in  der  National-  Reichsgebiete            .......  135

 

1.  Militärwesen



Bekanntmachung

Das  unter  dem  15.  Juni  1911  (Zentralblatt  S.  304)  veröffentlichte  „Verzeichnis  der
Behörden  usw.,  die  hinsichtlich  der  den  Militäranwärtern  und  den  Inhabern  des  Anstellungsscheins
im  Reichsdienst  vorbehaltenen  Stellen  als  Anstellungsbehörden  anzusehen  sind“  (Ergänzung  der  Anlage

  F  der  Anstellungsgrundsätze  vom  20.  Juni  1907),  wird  an  den  betreffenden  Stellen  abgeändert,
wie  folgt:



Militärverwaltung  Preußen.
Wilitärverkehrswesen.

In  Spalte  2  und  3  ist  anstatt:  „Versuchsabteilung  des  Militär-Verkehrswesens“  zu  setzen:

„Verkehrstechnische  Prüfungskommission“.
In  Spalte  2  sind  hinter  „Maschinenmeister“  die  in  Klammern  gesetzten  Worte  „(ausschl.  der

für  die  Radiostationen  bestimmten)“  zu  streichen;  hinter  „Festungen“  ist  einzuschalten:

„und  den  Festungs-Fernsprechkompagnien“.
In  Spalte  3  ist  hinter  den  Worten  „der  Verkehrsoffizier  vom  Platz“  einzufügen:

"oder  der  Führer  der  Festungs-Fernsprechkompagnie“.
Berlin,  den  2.  Februar  1914.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Lewald.

            

22
        <pb n="148" />
        —  130  —

Das  im  Anhang  zu  Nr.  62  des  Zentralblatts  von  1911  (S.  683  ff.)  veröffentlichte  „Verzeichnis
der  Zivilvorsitzenden  der  im  Deutschen  Reiche  bestehenden  Ersatzkommissionen“  wird  an
den  einschlägigen  Stellen  abgeändert,  wie  folgt:

 

 

  


Nummer.

Sitz

Bestandteile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Bureaus  des
Zivilvorsitzenden.

Dienststelle,  mit  welcher  der  Zivilvorsitz
dauernd  verbunden  ist,  bzw.  Name  und
Amtscharakter  des  Vorsitzenden.



5. Stadtkreis  Berlin-Wilmersdorf.
8. Stadtkreis  Berlin-Lichtenberg.

15.  Stadtkreis  Neukölln.
 17. Stadtkreis  Berlin-Schöneberg.

 

2a)  Stadtkreis  Greifswald.
2b) 

und  Wolgast.

1.    Stadt  Bromberg.
18.

Schokken  und  Wongrowitz.

4.    Stadtkreis  Halberstadt.

1.    Stadtkreis  Erfurt.

4a) Stadtkreis  Geestemünde.

4b)  Landkreis  Geestemünde  mit  dem  Flecken  Beverstedt.

Landkreis  Greifswald  mit  den  Städten  Gützkow,  Lassan

Kreis  Wongrowitz  mit  den  Städten  Gollantsch,  Markstädt,

A.  Königreich  Preußen.

IV.  Provinz  Brandenburg.

a)  Regierungsbezirk  Potsdam.

Berlin-Schöneberg.


Berlin-Lichtenberg.


Neukölln.

Berlin-Schöneberg.




V.  Provinz  Pommern.

c)  Regierungsbezirk  Stralsund.

Greifswald.
Greifswald.



VI.  Provinz  Posen.

b)  Regierungsbezirk  Bromberg.

Bromberg.
Wongrowitz

VIII.  Provinz  Sachsen.

a)  Regierungsbezirk  Magdeburg.

  Halberstadt.

c)  Regierungsbezirk  Erfurt.
  Erfurt.

X.  Provinz  Hannover.

d)  Regierungsbezirk  Stade.
Geestemünde.

Geestemünde.

Polizeipräsident  zu  Berlin-Schöneberg.
Polizeipräsident  zu  Berlin-Lichtenberg.

Polizeipräsident  zu  Neukölln.
Polizeipräsident  zu  Berlin-Schöneberg.



Magistratsdirigent  zu  Greifswald.
Landrat  des  Kreises  Greifswald.



Stadtrat  Schwidetzky  zu  Bromberg.
Landrat  des  Kreises  Wongrowitz.



  Stadtrat  Mertens  zu  Halberstadt.

Stadtrat  Dr.  Jacobi  zu  Erfurt.

Stadtsyndikus  Dr.  Haarmann  zu
Geestemünde.
Landrat  des  Kreises  Geestemünde.
        <pb n="149" />
        Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Zivilvorsitz
  Bestandteile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Bureaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bzw.  Name  und
Nummer.  Zivilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
XII.  Provinz  Hessen-Nassau.
b)  Regierungsbezirk  Wiesbaden.
7.  Obertaunuskreis  mit  den  Städten  Cronberg,  Friedrichs- Bad  Homburg Landrat  des  Obertaunuskreises.
dorf,  Bad  Homburg  v.  d.  Höhe,  Königstein  und  Oberursel.  v.  d.  Höhe.
11.  Unterlahnkreis    mit  den  Städten  Diez,  Bad  Ems  und  Diez.  Landrat  des  Unterlahnkreises.
Nassan.
XIII.  Rheinprovinz.
b)  Regierungsbezirk  Düsseldorf.
22a)  Stadtkreis  Neuß.  Neuß.  Bürgermeister  zu  Neuß.
22b)  Landkreis  Neuß.  Neuß.  Landrat  des  Kreises  Neuß.
Z.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
1.  Ersatzkommission  I  Hamburg.  Der  Zivilvorsitzende  Regierungsrat
Vom  Aushebungsbezirke  Hamburg  (umfassend  die  Stadt  Bunsen  zu  Hamburg.
sowie  die  Landherrenschaften  der  Marsch-  und  der
Geestlande)  alle  Wehrpflichtigen,  deren  Namen  mit
4  bis  einschließlich  F  beginnen,  und  Aushebungsbezirk
  Bergedorf.
2.  Ersatzkommission  II:  Hamburg.  Der  Zivilvorsitzende  Regierungsrat
Vom  Aushebungsbezirke  Hamburg  (umfassend  die  Stadt    Dr.  Mutzenbecher.
sowie  die  Landherrenschaften  der  Marsch-  und  der
Geestlande)  alle  Wehrpflichtigen,  deren  Namen  mit
G  bis  einschließlich  K  beginnen.
3.  Ersatzkommission  III:  Hamburg.  Der  Zivilvorsitzende  Regierungsrat
Vom  Aushebungsbezirke  Hamburg  (umfassend  die  Stadt  Dr.  Ahrens.
sowie  die  Landherrenhaften  der  Marsch-  und  der
Geestlande  alle  Wehrpflichtigen,  deren  Namen  mit
L  bis  einschließlich  R  beginnen,  und  Aushebungsbezirk
  Ritzebüttel.
4. Ersatzkommission  IV:  Hamburg.  Der  Zivilvorsitzende  Regierungsrat
Vom  Aushebungsbezirke  Hamburg  (umfassend  die  Stadt  Dr.  Ahrens.
sowie  die  Landherrenschaften  der  Marsch-  und  der
Geestlande)  alle  Wehrpflichtigen,  deren  Namen  mit
S  bis  einschließlich  Z  beginnen.









22
        <pb n="150" />
        —  132  —
2.  Marine  und  Schiffahrt.

Durch  Allerhöchsten  Erlaß  vom  8.  Dezember  1913  ist  dem  Kaiserlichen  Motoryacht-Club  in  Charlottenburg
  ein  in  der  Nationalflagge  zu  führendes  Abzeichen  verliehen  worden.  Zur  Führung  der  mit
diesem  Abzeichen  versehenen  Nationalflagge  (Klubflagge)  bedarf  es  einer  vom  Reichs-Marineamt  ausausgestellten,
  auf  das  Fahrzeug  und  seinen  Besitzer  lautenden  Legitimation,  die  durch  den  Klubvorstand
einzuholen  ist.

Die  Klubflagge  entspricht  der  Reichsflagge  mit  dem  Klubabzeichen  in  der  linken  Hälfte  der
Flagge  am  Flaggenstocke  nach  dem  beigegebenen  Muster.



 

 

 

 

 

3.  Zoll-  und  Steuer  wesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  22.  Januar  1914  beschlossen,

anzuerkennen,  daß  für  die  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit  ausländischem,
im  Inland  im  zollfreien  Veredelungsverkehre  gerösteten  Kaffee  —  Tarifnummer  61  —  zur
Herstellung  von  Puddingpulver  —  Tarifnummer  216  —  unter  Mitverwendung  inländischer
Gelatine  die  Voraussetzungen  des  §  2  der  Veredelungsordnung  vorliegen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  22.  Januar  1914  beschlossen,

anzuerkennen,  daß  für  die  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit  ausländischem

Kaviar  —  Tarifnummer  118  —  zum  Pasteurisieren  die  Voraussetzungen  des  §  2  der  Veredelungsordnung
  vorliegen.
        <pb n="151" />
        133

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Aufgehoben:

Königreich  Preußen.

Die  Branntweinabfertigungsstelle  Schneidemühl  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Rogasen  und
die  Übergangsstelle  Traben-Trarbach  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Trier.

Änderungen  in  Bezeichnungen  von  Amssstellen:

Bisherige  Bezeichnung







 

 

 

Künftige  Bezeichnung

Künftige  Dienstbezeichnung



 

des  Sitzes  Hauptamtsbezirk  des  Sitzes  (Spalte  1)  (Spalte  2)
Zollämter  I:

Dalheim  Kaldenkirchen  Dalheim-Rödgen  Unverändert

Ems  Oberlahnstein  Bad  Ems  "

Heerdt  a.  Rhein  Neuß  Düsseldorf-Heerdt  "

Homburg  v.  d.  H.  Frankfurt  a.  M.,  Bad  Homburg  v.  d.  H.  "

Börsenstr.

Österr.  Jägerndorf  Ratibor  Jägerndorf  Z. A. I.    österr.  Geb.  Jägerndorf Bhf.


Österr.  Oderberg  Ratibor  Bahnhof  Oderberg  Unverändert

Seidenberg  O.  L.  (Bhf.) Görlitz  Bahnhof  Seidenberg  "

Zollämter  Il:
An  der  Schwalme  Kaldenkirchen  Zollhaus  "
  a.  d.  Schwalme

Burg  Branitz  Ratibor  Branitz

Czymochen  Lyck  Groß  Czymochen  "

Dittersbach  Liebau  i.  Schles.  Grüßauisch  Ditters-

  bach

Goczalkowitz  Pleß  Nieder  Gottschalkowitz  "

Hofgöhlenau  Liebau  i.  Schles.  Göhlenau  "

Lauterberg  im  Harz,  Münden  Bad  Lauterberg  im  "

Bad  Harz

Oberschreiberhau  Liebau  i.  Schles.  Schreiberhau  "

Oldesloe  Wandsbek  Bad  Oldesloe

Österr.  Jägerndorf  Ratibor  Jägerndorf  Z. A.  II.  a.  österr.  Geb.  Jägern-(Stadt)

  dorf  Stadt

Ottlotschin  Thorn  Bahnhof  Ottlotschin  Unverändert

Preußisch  Albendorf  Liebau  i.  Schles.  Albendorf  "

Tyrstrup    Hadersleben  Hökelberg  "

Vor  Friedland  Liebau  i.  Schles.  Friedland  Z. A.  II.  Vor  Friedland

Wachtel  Kunzendorf  Neustadt  O.  S.  Kunzendorf  (Wachtel)  Unverändert

Salzsteuerämter  I:

Burbach    Halberstadt  Beendorf  A.  I.  Beendorf-  Burbach

Ludwig  II  (bei  Staß-  Magdeburg  Holzhof  Staßfurt

furt)
Neusalzwerk  Oeynhausen




Minden

Bad  Oeynhausen

 

 

S.  St.
S.  St.  A.  I.  Staßfurt  Ludwig  II
S.  St.

  A.  I.  Bad  Oeynhausen
Neusalzwerk
        <pb n="152" />
        Bisherige  Bezeichnung  »  Künftige  Bezeichnung  Künftige  Dienstbezeichnung
des  Sitzes  Hauptamtsbezirk  des  Sitzes  (Spalte  1)  (Spalte  2)
Unna-Königsborn  Dortmund  Unna  S.  St.  A.  I.  Unna-Königsborn
Salzsteuerämter  II:
Gottesgabe  Gronau  i.  W.  Rheine  S.  St.  A.  II.  Rheine-Gottesgabe
Münster  a.  Stein  Kreuznach  Bad  Münster  am  Unverändert
Stein
Zuckersteuerstellen:  ein
Gutschdorf  i.  Schles.  Liegnitz  Nieder  Gutschdorf
Hertwigswaldau  Nieder  Hertwigswaldau

Papenteich  Celle  Meine
Branntweinabf.-Stelle:

Gießmannsdorf  b.  Neiße  Neustadt  O.  S.  Friedenthal  "







Das  Zollamt  I  Barmen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Elberfeld  heißt  künftig  Zollamt
Barmen  Stadt.

Der  Ortsname  Thomascheiten  (S.  285  des  Ämterverzeichnisses)  ist  Thomuscheiten  zu  schreiben.
Erteilt:

dem  Zollamt  I  Bischofsburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Osterode  i.  Ostpr.  die  Befugnis
zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  und  Begleitzetteln  über  Gasöl  unter  Eisenbahnwagenverschluß
für  Paul  Kroschewski  in  Bischofsburg;

dem  Zollamt  I  Eilenburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Mühlberg  a.  E.  sämtliche  Befugnisse
im  Eisenbahnverkehre,  beschränkt  auf  zollbegünstigtes  Gasöl  in  Kesselwagen  für  die  Dermatoid-Werke
in  Eilenburg;

dem  Zollamt  I  Höchst  a.  M.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Frankfurt  a.  M.,  Börsenstraße,
die  Befugnis  zur  Erteilung  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  gemäß  Nr.  8a  des  Tarifs  zum
Reichsstempelgesetze;

dem  Zollamt  II  Langenschwalbach  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Wiesbaden  die  Befugnis
zur  Erledigung  von  Verzeichnissen  über  Reisegepäck  (§  22  der  Eisenbahnzollordnung);

dem  Zollamt  II  Bahnhof  Ottlotschin  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Thorn  die  Befugnis  zum
Waren-Eingang  im  Eisenbahnverkehre,  beschränkt  auf  die  Abfertigung  der  aus  Rußland  zum  freien
Verkehr  eingehenden  Sendungen  von  Kleie  und  Ölkuchen;

dem  Zollamt  I  Siegen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Iserlohn  die  Befugnisse  3,  9,  10,  11,
16,  18,  20,  21,  28  bis  30,  35  bis  39,  49  bis  58,  59,  67  bis  74;  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  von
Zollbegleitscheinen  II;  sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehr  ohne  Einschränkung;

dem  Zollamt  I  Stolberg  Rhl.  (bisher  Stolberg)  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Düren  die

Befugnis  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  sämtliche  fetten  Öle  der  Tarifnummer  166,
die  zur  Denaturierung  bestimmt  sind.

Königreich  Bayern.

Die  Steuerstelle  Bachhagel  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Memmingen  führt  fortan  die  Bezeichnung
  „Steuerstelle  Ziertheim“  und  die  Steuerstelle  Heimertingen  im  gleichen  Hauptamtsbezirke
fortan  die  Bezeichnung  „Steuerstelle  Kellmünz“.
        <pb n="153" />
        —  135  —

Erteilt:

der  Steuerstelle  Helmbrechts  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Hof  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  II  über  inländisches  Salz;

der  Steuerstelle  Ortenburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Passau  die  Befugnis  zur  Abfertigung
von  Mälzereierzeugnissen,  die  von  den  in  ihrem  Bezirke  belegenen  Mälzereien  mit  dem  Anspruch  auf
Erteilung  von  Einfuhrscheinen  ausgeführt  werden;

der  Zollabfertigungsstelle  Passau-Racklauhafen  die  Befugnis  I  und  die  Befugnis  zur  amtlichen
Kennzeichnung  von  Gerste;

dem  Steueramte  Wasserburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Rosenheim  die  unbeschränkte  Befugnis
  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  in  Kesselwagen  oder  in  Fässern  auf  der  Eisenbahn
eingehendes  leichtes  Mineralöl  der  Zolltarifnummer  239;

dem  Steueramte  Weißenburg  i.  B.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Nürnberg  die  Befugnis  zur
Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  im  Postverkehr  eingehende  Waren,  deren  Ausfuhr  der
Zollbehörde  nachzuweisen  ist.

 

Königreich  Sachsen.
Dem  Zollamt  Auerbach  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Plauen  ist  die  Befugnis  60  beigelegt
  worden.
Herzogtum  Sachsen-Meiningen.
Die  mit  dem  Zollamt  Pößneck  verbundene  Zuckersteuerstelle  ist  aufgehoben  worden.

 

4.  Polizeiwesen.    



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  .
Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum des
Ausweisung

  der  Bestrafung.  Ausweisungs-Laufende Nr.

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1  2    3 4  5  6

a)  Auf  Grund  des  §  181a    in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
1  Franz  H a c k e l-  geboren  am  8.  August  1883  zu  Wien  Zuhälterei,  Königlich  Preußischer  1.  Dezember
b e r g e r,  Musiker,  Land,  Niederösterreich,  ortsangehörig  Polzieipräsident  zu  1918.
zu  Wien,  österreichischer  Staatsange-  Berlin,
höriger,  
b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
2  Erich  B e n g t s o n,  geboren  am  22.  Januar  1848  zu  Vexjö,  Betteln,  Polizeibehörde  zu  Ham- 2.  Jannar
Arbeiter,  Län  Kronoberg,  Schweden  schwe-  burg,        1914.
  discher  Staatsangehöriger,

3  Johann  G e b a u e r,  geboren  am  24.  März  1857  zu  Prag- Betteln,  Königlich  Preußischer  19.  Januar
Bäckergeselle,  Karolinenthal,  Böhmen,  öster-  Regierungspräsident  zu  1914.
reichischer  Staatsangehörtger,  Posen,

4  Elias  H o l u b,  Kauf-  geboren  am  10.  Dezember  1863  zu  Landstreichen,  Königlich  Bayerisches  14.  Januar

mann,  Dub,  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  Bezirksamt  Wertingen, 1914.
österreichischer  Staatsangehöriger,

5  Johann  H o l u b,  geboren  am  18.  April  1889  zu  Pilsen, Betteln,  Königlich  Sächsische  15.  Dezember

Handlungsgehilfe,  Bezirk  gleichen  Namens,  Böhmen,  Kreishauptmannschaft!  1918.
ortsangehörig  ebendaselbst,  öster-  zu  Chemnitz,
  reichischer  Staatsangehöriger,
        <pb n="154" />
        —  136  —

 

 

 

 

 

 

    

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat    Grund  Behörde,  welche  die  Datum des

    der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-Laufende Nr.

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1  2  3 4  5  6

6  Franz  L i e b a l d,  geboren  am  6.  März  1898  zu  Böhmisch  Landstreichen,  Königlich  Sächfische  15.  Dezember
Arbeiter,  Wiesenthal,  Bezirk  Johannisthal.  Kreishauptmannschaft  1918.

Böhmen,  österreichischer  Staats-  zu  Chemnitz,

angehöriger,
7  Viktor  Delphin  geboren  am  12.  Januar  1872  zu  Landstreichen  und

M o u l i n,  Tagner,  Sainte-Adresse,  Departement  Seine-  Betteln,
Inferieure,  Frankreich,  französischer

Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  15.  Januar
dent  zu  Straßburg,  1914.

 

 

 

 

 

 

Staatsangehöriger,
8  Adelheid  P e i n e l t,  geboren  am  8.  November  1891  zu  Gewerbsunzucht,  Königlich  Bayerische  13.  Januar
Dienstmädchen,  Horschenz,  Gemeinde  Reosablitz,  Be-  Polizeidirektion  zu  1914.
zirk  Komotau,  Böhmen,  ortsangehörig  München,
zu  Reischdorf,  Bezirk  Kaaden,  ebenda,  .
österreichische Staatsangehörige,
 9  Karl  Eduard  P i t z l,  geboren  am  14.  März  1866  zu  Eger,  Betteln,  Königlich  Bayerisches  28.  Jaunar
Tagelöhner,  Bezirk  gleichen  Namens,  Böhmen,  Bezirksamt  Eschenbach  1914.
österreichischer  Staatsangeböriger,
10  Kasimir  R a d-  geboren  am  25.  März  1868  zu  Hor- Betteln,  Großherzoglich  Sächsi- 17.  Januar
wanski,  Arbeiter,  zina,  Rußland,  ruffischer  Staats-  scher  Direktor  des  1914.
angehöriger,    II. Verwaltiungsbezirkes
zu  Apolda,

11  Leopoldine  S c h a l l- geboren  am  15.  November  1888  zu  Gewerbsunzucht,  Königlich  Bayerische  5.  Januar
m e i n e r,  Köchin,  Gmunden,  Bezirk  gleichen  Namens,  Polizerdirektion  zu  1914.
Oberösterreich,  österreichische  Staats-  München,

angehörige,

12  Markus  S c h n e i e r,  geboren  am  1.  Januar  1891  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  25.  Oktober
Eierklärer,  Buczacz,  Bezirk  gleichen  Namens,  Polizeipräsident  zu  1918.
Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Berlin,

österreichischer  Staatsangehöriger,





Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker,  in  Berlin.
        <pb n="155" />
        —  137  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

  





Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  Februar  1914.  Nr.  10.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Exequaturerteilungen;  —  Ent-  4.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Veränderungen  bei  den
lassung..      Seite  137  Stationskontrolleuren  140
2.  Bankwesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Januar  1914.  138  Reichsgebiete...  140
3.  Militärwesen:  Bekanntgabe  einer  neuen  Landwehr-  Anhang.  Militärwesen:  Landwehrbezirkseinteilung  für
bezirkseinteilung  für  das  Deutsche  Reich  140  das  Deutsche  Reich.  ..  141

 

1.  Konsulatwesen.  

Dem  Generalkonsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg,  Henry  H.  Morgan,  ist
namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

Dem  argentinischen  Konsul  in  Emden,  J.  J.  Visca,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur  er-
  teilt worden.

Dem Konsularagenten in Villa Rica, Artur  Voigt,  ist  von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Asuncion
(Paraguay)  die  erbetene  Entlassung  erteilt  worden.
        <pb n="156" />
        138

2.  Bank

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Januar  1914  nach  den  im  Reichsanzeiger

Passiva.

(Die  Beträge  lauten









Event.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Ver-  Ver-
  Sonstige  bindlich-  bindlich-
        täglich    Gegen    keiten aus
  Bezeichnung  Grund- Reserve  Noten-  Gegen  Un-  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
  der  31.  Dez.  gedeckte  31.  Dez.  31. Dez  mit    31.  Dez.  31.  Dez.  der 31.  Dez.  weiter-
  kapital.  fonds.  umlauf.    Passiva
  Banken.      umlauf.  1913. Noten.  1913.  bindlich-  1913.  Kündi-  1913.    1913.Passiva.  1913.  ge-gebenen
Laufende Nummer.  keiten.  gungs-  «  inlän-
  «  frist.  dischen

Wechseln

1  2  3 4  5  6 7 8 9  10  11 12  13  14  15  16  17



1 Reichsbank  180 000 70 048 2 052  782  —540 663 467 089 680 586 699  579  93 541  —  —  64 517 - 18 407 3 066 926 - 652 611  —
  
2 Bayerische Notenbank  7 500  3 750  63 586  -  2 469 24 344  2 511  3 584  +  231 —  4 889  +  1 389  83 309  —  846  1 015
3  Sächsische  Bank  zu  Dresden 30 000  7 500 38 624  16  073  10  809  —  9 643 23  820  +  2 136  18 167  1 480  2  547  38 120 958  12 425    1
i
4 Württembergische Notenbank  9 000  1 625 19 037 - 2 190  8  706  633 18  364  4 816  7  40  2 440  159  50   473  +  2 745  1  142

5 Badische  Bank  9000  2 250  15  205  —  2 598  8 405  —  1 487  13 421 +  877  —  —  2  104  +  126 41 980 - 1 595  468
    

Zusammen 235  500  85  173 2  189  234  563 993 459  353  —  694 887 758  85 484 18 474 +   1 440  76 497 -   16  695 3  363  648 - 664 732  2  626
    
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitten  zu  20 M =  359  192  000  M  (bei  der  Bank  Nr.  1),
50 "  217  835  000  "
"  100  "  —  1  820  163  000
"  500 "  12  017 000  =  (bei  der  Bank  Nr.  8),
"  1 000 "  280  027 000  =  (bei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="157" />
        wesen.

veröffentlichten  Wochenübersichten,
auf  Tausend  Mark.)

139

verglichen  mit  demjenigen  Ende  Dezember  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.


    

  
Metall-  Gegen Reichs- Gegen Noten Gegen Wechsel Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
31.  Dez.    kassen-  31.  Dez.  anderer  31.  Dez.  und  31.  Dez.  Lombard.  31.  Dez. Effekten.  31.  Dez.  Aktiva.  31.  Dez.  der  31.  Dez.  
.  
bestand. 1913 scheine 1913 Banken 1913 Schecks 1913.  1913.  1913. Aktiva.  1913.  Aktiva.  1913.  
    Laufende Nummer.

            
18  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  31  32  33  34

1 574 877  + 128 074  62 524 + 16 322 8 292  - 4 473 826 657 - 662 092  70 699  -  23 774  298  201  - 105 209  223  676  —  1 459 3 066  926  —  652  1161 
34 596 —  356  99  +  10  4 547  + 391 37 565  331  2 631  +  69  44  +  1  3 827  —  610  83 809  —  846  2

18 919  - 3 204  861  +  417  8 035  - 8 641 41 300  16  186  -  3 828   6 820-  30  18 097  +  14 047  120  958  —  12  425 3 
  
9 264  —  258  126  +  48  941 —  1 825  20 224 +  1  307  15  580  +  2 982  2  585  +  1  1 753 - 10 50 478 + 2 745 4
    
5 896 - 1 127  14 + 7 890 + 9 16 622 - 1 886 14 269 + 1 368 328 - 157  3 961 +  191 41 980 - 1 595 5
1 643 552 +  123  129  63 624  + 16  804  22 705  –  9 039  944  368  — 679  208 130 105    23 183 307 978  —  105 394 251 314  +12 159  3  363  646  - 664 732




23
        <pb n="158" />
        —  140  —

3.  Militärwesen.  
Bekanntmachung.

Im  Anhang  zu  dieser  Nummer  des  Zentralblatts  wird  eine  neue  bis  auf  die  Gegenwart
gemäß  §  1  Ziffer  6  der  Deutschen  Wehrordnung  richtig  gestellte  Landwehrbezirkseinteilung  für  das
Deutsche  Reich  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

Die  Landwehrbezirkseinteilung  tritt  an  die  Stelle  der  als  Anlage  1  zu  §  1  der  Deutschen
Wehrordnung  (Bekanntmachung  vom  22.  Juli  1901,  Beilage  zu  Nr.  32  des  Zentralblatts)  veröffentlichten
  Landwehrbezirkseinteilung  und  der  dazu  ergangenen  Nachträge.

Berlin,  2.  Februar  1914.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Lewald.

 

4.  Zoll-  und  Steuerwesen  

  

Auf  Grund  des  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundesrats
  für  Zoll-  und  Steuerwesen
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  Bayerischen  Zollinspektors
Hitzler  der  Königlich  Bayerische  Regierungsassessor  S e y b o t h  in  München  den  Großherzoglich
Mecklenburgischen  Hauptzollämtern  zu  Güstrow,  Neubrandenburg,  Rostock,  Schwerin
(Mecklenburg)  und  Wismar  als  Stationskontrolleur  mit  dem  Wohnsitz  in  Rostock
und  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  Preußischen  Ober-Zollrevisors
  Behrend  der  Königlich  Preußische  Zollinspektor  W e i d n e r  in  Frankfurt  am  Main
den  hamburgischen  Hauptzollämtern  zu  Hamburg  als  Stationskontrolleur  mit  dem  Wohnsitz
  in  Hamburg
vom  1.  Februar  1914  ab
beigeordnet  worden.



5.  Polizeiwesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum des
  Ausweisung  .
der  Bestrafung.  Ausweisungs-Laufende Nr.
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2    3 4  5  6
a)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
1  Friedrich  W e r n l i,  geboren  am  12.  Januar  1891  zu  Zuhälterei,  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  3. Juli  1913.
Kaffeewirt,  Basel,  Kanton  Basel  Stadt,  Schweiz,  dent  zu  Colmar,
schweizerischer  Staatsangehöriger,  
b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

2  Alfred  B e c h e r,  geboren  am  21.  Januar  1872  zu  Wien,  Betteln,  Großherzoglich  Mecklen-  28.  Juli  1913.

Kellner,  Österreich,  österreichischer  Staatsange-  burgisches  Ministerium

höriger,  des  Innern  zu Schwerin,



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker,  in  Berlin.
        <pb n="159" />
        —  141  —

Anang    
Nr.  10  des  Zentralblatts  für  das    Deutsche  Reich.

 

Militärwesen.

Anlage  1  zu  §  1.



Landwehrbezirkseinteilung
für

das  Deutsche  Reich.

Anmerkung:  Das  alphabetische  Verzeichnis  siehe  Anlage  zur  Anlage  1.

 

Infanterie-  Bundesstaat

Brigade  oder  Verwaltungs-  (m  Köntgreich  Preu
    (im  Königreich  Preußen,
Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs-)  Bayern  und  Sachsen  auch

Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)

Armeekorps

 

Königreich  Preußen
I  Königsberg  i.  Pr.  Stadt  Königsberg  i.  Pr.

2.  Kreis  Labiau

          "       Wehlau  

II  Königsberg  i.  Pr.  Landkreis  Königsberg
Kreis  Fischhausen

Kreis  Memel

" Heidekrug
Tilsit  Stadt  Tilsit

Landkreis  Tilsit
I.  Kreis  Niederung
"  Ragnit

Insterburg  Stadt  Insterburg
(Landwehr-  Insterburg  Landkreis  Insterburg
Inspektion)  Kreis  Darkchmen  R.=B.  Gumbinnen



R.=B.  Königsberg







Kreis  Stallupönen
Gumbinnnen  "  Gumlbinnen
" Pillkallen

Kreis  Angerburg
Goldap  "  Goldap
"  Dletzko









24
        <pb n="160" />
        Infanterie-Brigade
  oder
Landwehr-Inspektion


Armeekorps

Landwehrbezirke

142  —

Verwaltungs-(oder
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen,
Bayern  und  Sachsen  auch
Provinz  oder  Reg.-Bez.)

 

 

Insterburg

I.  (Landwehr·-Inspektion)



Rastenburg

Bartenstein

Kreis  Rössel
" Gerdauen
" Rastenburg

Kreis  Pr.  Eylau
" Friedland  O.  Pr.
"  Heilsberg

Königreich  Preußen
R.=B.  Allenstein

R.=B.  Königsberg

 

1.  Bezirk*)

2.  Bezirk*)

II.

3.  Bezirk*)

Bromberg

(Landwehr-Inspektion)


 

Belgard

Stargard

Stettin

Anklam

Stralsund

Swinemünde

 

 

Naugard

Bromberg

Schneidemühl

Gnesen

Kreis  Köslin
" Kolberg-Körlin
" Bublitz
" Belgard
 "Schivelbein

Stadt  Stargard
Landkreis  Saatzig
Kreis  Greifenhagen
" Pyritz

 

Kreis  Randow
Stadt  Stettin

Kreis  Anklam

"  Demmin

"  Uckermünde
Landkreis  Greifswald
Stadt  Greifswald

Kreis  Franzburg
"  Rügen
Stadt  Stralsund 
Kreis  Grimmen

 

 

Kreis  Usedom-Wollin
" Kammin
Kreis  Naugard   R.-B. Stettin
"  Greifenberg
" Regenwalde

Stadt  Bromberg
Landkreis  Bromberg
Kreis  Wirsitz

Kreis  Kolmar  i.  Pos.
" Czarnikau
" Filehne

Kreis  Gnesen

" Mogilno
" Wongrowitz
" Witkowo
" Znin

 

 

 

 

R.=B.  Köslin

R.=B.  Stettin

R.=B.  Stralsund

R.=B.  Bromberg

*)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  6.  Infanterie-Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der
3.  Kavallerie-Brigade  und  der  3.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  3.  Feldartillerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
        <pb n="161" />
        Infanterie  Verwaltungs-      Bundesstaat  
Brigade  oder  (im  Königreich  Preußen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs-)  Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
Königreich  Preußen
    Kreis  Hohensalza  (früher
Hohensalza  (früher  Kreis  Inowrazlaw
Inowrazlaw)  " Strelno  R.=B.  Bromberg
Bromberg  " Schubin
II.  (Landwehr-      
Inspektion) Neustettin  Kreis  Neustettin  R.=B.  Köslin
Deutsch  Krone  Kreis  Dt. Krone  R.=B.  Marienwerder
—  Stadt  Frankfurt  a.  D.
*)  Frankfurt  a.  O.  Kreis  Lebus
  " Weststernberg
Bezirk  Kreis  Königsberg  i.  N.
1.  Cüstrin  " Soldin
9.  " Oststernberg
*)    Stadt  Landsberg
  Landsberg  a.  V.  Landkreis  Landsberg
Bezirk  Krreis  Arnswalde
2.  Woldenberg  " Friedeberg
—  Calau  Kreis  Luckau  R.=B  Frankfurt  a.  O.
**   "Calau
.  Kreis  Lübben
Bezirk  Stadt  Cottbus
1.  Cottbus  Landkreis  Cottbus
III.  10.  Kreis  Spremberg
—  Kreis  Crossen
**)  Crossen  " Züllichau-Schwiebus
2. Bezirk  Stadt  Guben
Landkreis  Guben
Guben  Stadt  Forst
Landkreis  Sorau
+)  Stadt  Potsdam
Potsdam  Kreis  Zauch-Belzig
Kreis  Jüterbog-Luckenwalde
1. Bezirk  Jüterbog  "  Beeskow-Storkow
11.  Stadt  Brandenburg  R.=B.  Potsdam
  2. Bezirk +)  Stadt  Brandenburg
  Brandenburg  a.  H.  Kreis  Westhavelland
Stadt  Spandau
Spandau  Kreis  Osthavelland



 

 

 

 

*)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  9.  Infanterie-Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  5.  Feldartillerie-Brigade
  im  Frieden  unterstellt.  
**)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  10.  Infanterie-Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der
5.  Kavallerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.

+) Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  11.  Infanterie-Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der
6.  Kavallerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.

24*
        <pb n="162" />
        144  —

 

Armeekorps

Infanterie-Brigade
  oder
Landwehr-Inspektion


Landwehrbezirke

Verwaltungs-(oder
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen,
Bayern  und  Sachsen  auch
Provinz  oder  Reg.-Bez.)



III.



12.

2.  Bezirk*)  1.  Bezirk*)

Berlin
(Landwehr-In-

  *  *)

Ruppin

Prenzlau

Perleberg

I  Berlin
II  Berlin
III  Berlin

IV  Berlin

V Berlin

VI  Berlin

Kreis  Ruppin

Kreis  Prenzlau
"  Angermünde
"  Templin

Kreis  Ostprignitz
"  Westprignitz

Hauptstadt  Berlin

Kreis  Oberbarnim
"  Niederbarnim
Stadt  Berlin-Lichtenberg
"  Eberswalde

Stadt  Charlottenburg
"  Berlin-Schöneberg
"  Neukölln
" Berlin-Wilmersdorf

Kreis  Teltom

Königreich  Preußen

R.-B.  Potsdam



R.-B.  Potsdam



IV.

*)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  12.

13.

14. / 15.

16.





Magdeburg

Halberstadt

Aschersleben

Dessau

Bernburg

Altenburg  S.-A.

Torgau

artillerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.

**)  Die  militärische  Kontrolle  ist  innerhalb  der
Abgrenzung  nach  Waffengattungen  usw.  eingerichtet.

Stadt  Magdeburg
Kreis  Wanzleben

Stadt  Halberstadt
Landkreis  Halberstadt
Kreis  Aschersleben

"  Grafschaft  Wernigerode

Kreis  Calbe

Stadt  Aschersleben
" Quedlinburg

Landkreis  Quedlinburg





Kreis  Dessau
"  Zerbst

Kreis  Cöthen
" Bernburg
" Ballenstedt

Bezirk  Altenburg  (Stadt)
"  "  (Land)

" Ronneburg

" Roda

Kreis  Torgau
" Schweinitz
"  Liebenwerda

  





R.-B.  Magdeburg

Herzogtum  Anhalt

Herzogtum  Sachsen-Altenburg





R.-B.  Merseburg

Infanterie-Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  6.  Feldsechs

  Landwehrbezirke  Berlin  unter  Wegfall  einer  räumlichen
        <pb n="163" />
        Armeekorps



Infanterie-Brigade

  oder

Landwehr-Inspektion


Landwehrbezirke

Verwaltungs-(oder
  Aushebungs-)
bezirke

  

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen,
Bayern  und  Sachsen  auch
Provinz  oder  Reg.-Bez.)

 

IV.

Halle  a.  S.

(Landwehr-Inspektion)


Halle  a.  S.

Eisleben

Weißenfels

Bitterfeld

Naumburg  a.  S.

Stadt  Eisleben

Stadt  Halle  a.  S.
Saalkreis



Mansfelder  Seekreis





Sangerhausen



Neuhaldensleben

          

Stendal

Kreis  Merseburg
Stadt  Weißenfels
Landkreis  Weißenfels
Stadt  Zeitz
Landkreis  Zeitz

Kreis  Delitzsch
"  Bitterfeld
" Wittenberg



Kreis  Naumburg
"  Querfurt
" Eckartsberga

Mansfelder  Gebirgskreis
Kreis  Sangerhausen

Kreis  Jerichow I / Kreis Jerichow II
Kreis  Gardelegen

"  Neuhaldensleben
"  Wolmirstedt

Stadt  Stendal
Landkreis  Stendal
Kreis  Osterburg

"  Halzwedel

Königreich  Preußen.

R.-B.  Merseburg

R.-B.  Magdeburg



V.

1.  Bezirk*)

17.

2.  Bezirk*)

18.









Glogau



Görlitz



Lauban



Muskau



Neusalz  a.  O.



Sprottau

Hirschberg / Jauer

        



9.  Kavallerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.



Kreis  Glogau
" Fraustadt
"  Lissa

" Lüben

Stadt  Görlitz

Landkreis  Görlitz
Kreis  Bunzlau

Kreis  Löwenberg
" Lauban

Kreis  Hoyerswerda    
" Rothenburg

Kreis  Grünberg
"  Freystadt  N.  Schl.

Kreis  Sagan

"  Sprottau
Kreis  Landeshut
" Hirschberg
Kreis  Schönau

"  Volkenhain



 

R.  B.  Liegnitz







"  Jauer

R.-B.  Posen

R.-B.  Liegnitz

*)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  17.  Infanterie-Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der
        <pb n="164" />
        Infanterie-  Verwaltungs-  Bundesstaat
Brigade  oder      (im  Königreich  Preußen,
Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs-  )  Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)

Armeekorps



Königreich  Preußen
Stadt  Liegnitz    

18.  Liegnitz  Landkreis  Liegnitz  R.=B.  Liegnitz
Kreis  Goldberg--Haynau





  Kreid  Obornik
Stadt  Posen
Posen  Landkreis  Posen  Ost
"  Posen  West

Kreis  Kosten
Kosten  " Schmiegel
" Grätz

Kreis  Wreschen
Schroda  " Schroda

Kreis  Pleschen

v.  Schrimm  "  Jarotschin

"  Schrimm
Posen        

(Landwehr-  Kreis  Ostrowo  R.=B.  Posen

"  Adelnau
Inspektion)  Ostrowo  " Schildberg

 "Kempen

Kreis  Gostyn
Nawitsch  "  Nawitsch
" Krotoschin

Kreis  Samter
Samter  "  Birnbaum
" Schwerin  a.  W.

Kreis  Meseritz
Neutomischel  " Neutomischel
"  Bomst









          





Stadt  Schweidnitz

Schweidnitz  Landkreis  Schweidnitz
Kreis  Reichenbach

21.    

Krreis  Glatz
Glatz  " Habelschwerdt
"  Neurode

  Landkreis  Breslau
II  Breslau  Kreis  Trebnitz
VI.  22.  Kreis  Wohlau
Wohlau  " Guhrau
"  Steinau

  Landkreis  Tost-Gleiwitz
Gleiwitz  Kreis  Gr.  Strehlitz
" Zabrze  R.=B.  Oppeln

Kreis  Cosel
" Neustadt



  R.=B.  Breslau

23.

      

1.  Bezirk*)









Cosel

*)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  23.  Infanterie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
        <pb n="165" />
        147





Infanterie-Brigade
  oder
Landwehr-Inspektion


    

Armeekorps

Landwehrbezirke

Verwaltungs-(oder
  Aushebungs-)
bezirke

    

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen,
Bayern  und  Sachsen  auch
Provinz  oder  Reg.-Bez.)



23.

2.  Bezirk*)

24.

78.

VI.

Breslau

(Landwehr-Inspektion)


Ratibor



Münsterberg



Brieg

Oppeln

  I Breslau



Striegau
Waldenburg

Öls



Beuthen  O.  S.

Stadt  Ratibor
Landkreis  Ratibor
Kreis  Leobschütz

Kreis  Pleß
" Rybnik

Stadt  Neiße
Landkreis  Neiße
Kreis  Grottkau 

Kreis  Münsterberg

" Frankenstein
" Strehlen
" Nimptsch

Stadt  Brieg
Landkreis  Brieg
Kreis  Ohlau

"  Namslau

Stadt  Oppeln
Landkreis  Oppeln
Kreis  Falkenberg

Stadt  Breslau

Kreis  Striegau
"  Neumarkt













Kreis  Waldenburg

Kreis  Öls
"  Groß  Wartenberg
"  Militsch



Kreis  Tarnowitz
Stadt  Königshütte
"  Beuthen
Landkreis  Beuthen



Kreuzburg

Kreis  Rosenberg
" Lublinitz
" Kreuzburg



Kattowitz

Stadt  Kattowitz
Landkreis  Kattowitz



Königreich  Preußen

R.=B.  Oppeln

R.=B.  Breslau

R.=B.  Oppeln

      —      

R.=B.  Breslau

R.=B.  Oppeln



VII.  25.





Münster

Coesfeld





Stadt  Münster.

Landkreis  Münster.

Kreis  Tecklenburg.
"  Warendorf.
"  Beckum.

Kreis  Coesfeld.
" Steinfurt
" Lüdinghausen
" Borken
" Ahaus



R.=B.  Münster



*)  Der  2.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  12.  Kavallerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
        <pb n="166" />
        Bundesstaat



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infanterie  Verwaltungs-      
  Brigade  oder  ·  im  Königreich  Preußen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs-)    Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
  Königreich  Preußen
Kreis  Minden
"  Lübbecke  R.-B.  Minden
Minden    
Fürstentum  Schaumburg-Lippe  Fürstentum
Schaumburg-Lippe
26.  Aushebungsbezirk  Detmold
"   Lemgo / " Schötmar  Fürstentum  Lippe
Detmold  "  Blomberg
Landkreis  Herford  Königreich  Preußen
Stadt  Herford  R.-B.  Minden
Kreis  Cleve
Geldern  "  Moers
" Geldern
79.  Kreis  Rees  R.-B.  Düsseldorf
" Dinslaken  (früber  Kreis
Wesel  Ruhrort)
Stadt  Hamborn
I  Dortmund  Stadt  Dortmund
Landkreis  Dortmund
II  Dortmund  Stadt  Hörde
Landkreis  Hörde
  (Landwehr-  I Bochum  "  Witten
VII.  Inspektion)  Kreis  Hattingen
Stadt  Herne
II  Bochum  Landkreis  Bochum
Stadt  Bielefeld  
Landkreis  Bielefeld
Bielefeld  Kreis  Halle  R.-B.  Minden
"  Wiedenbrück
Verwaltungsbezirk  Lipperode-Kappel  Fürstentum  Lippe
Kreis  Soest    
Soest  " Lippstadt  Königreich  Preußen
Stadt  Hamm  R.-B.  Arnsberg
Landkreis  Hamm    
Kreis  Paderborn
" Warburg    
Paderborn  " Höxter  R.-B. Minden
" Büren
I  Essen  Stadt  Essen
        R.-B.  Düsseldorf
II  Essen  Landkreis  Essen  6
Essen  -  Stadt  Gelsenkirchen
(Landwehr-  Gelsenkirchen  Landkreis  Gelsenkirchen  R.  -B.  Arnsberg
Inspektion)  Stadt  Recklinghausen
Recklinghausen  "  Buer  R.-B.  Münster

 

 

 

Landkreis  Recklinghausen
        <pb n="167" />
        —  149  —

 

Infanterie-  Verwaltungs-  Bundesstaat

Brigade  oder      (im  Königreich    Preußen,
Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs-)  Bayern  und  Sachsen  auch

Inspektion    bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)



Armeekorps



Königreich  Preußen

Essen  Mülheim  a.  d.  Ruhr  Stadt  Oberhausen
(Landwehr-  "  Mülheim  a.  d.  Ruhr

Inspektion))  Duisburg  Stadt  Duisburg

Stadt  Düsseldorf
I  Düsseldorf  Landkreis  Düsseldorf

II  Düsseldorf Stadt  Düsseldorf

Stadt  Elberfeld
Elberfeld  Kreis  Mettmann

VII  Barmen  Stadt  Barmen  R.-B.  Düsseldorf

Stadt  Remscheid
Düsseldorf / (Landwehr-  Lennep  Kreis Lennep  

Inspektion)  Solingen  Stadt / Landkreis  Solingen / Solingen

Stadt  Crefeld
Landkreis  Crefeld

Stadt  Hagen
Landkreis  Hagen
Hagen  Stadt  Iserlohn  R.-B.  Arnsberg
Landkreis  Iserlohn
Kreis  Schwelm

















Crefeld

 

 

Stadt  Aachen
Aachen  Landkreis  Aachen

29.  Kreis  Eupen  R.-B.  Aachen
Montjoie  " / "  Montjoie / Schleiden
" Malmedy

Stadt  Coblenz
Coblenz  Landkreis  Coblenz
Kreis  St.  Goar

30.  Kreis  Mayen  R.-B.  Coblenz

Andernach  " / "  Cochem / Adenau

VIII.  "  Ahrweiler

Stadt  Trier
I  Trier  Landkreis  Trier
31          Kreis  Berncastel

Kreis  Bitburg  R.-B.  Trier
"  Prüm





















II  Trier  " Daun
" Wittlich

  Stadt-  Bonn
Landkreis  Bonn  

Bonn  Kreis  Euskirchen  R.-B.  Cöln

80.  " Rheinbach

            

 

 

 

Kreis  Neuwied
Neuwied  " Altenkirchen  R.-B.  Coblenz









25
        <pb n="168" />
        Infanterie-  Verwaltungs-    Bundesstaat  
Brigade  oder      (im  Königreich  Preußen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs-  Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
Königreich  Preußen
  Stadt  Cöln
I  Cöln*)  Landkreis  Cöln
II  Cöln*)  Stadt  Cöln
Stadt  Mülheim  a.  Rhein  
Deutz  Landkreis  Mülheim  a.  Rhein  R.-  B.  Cöln
  Kreis  Wipperfürth
" Gummersbach
  Siegkreis
Siegburg  Kreis  Waldbroel
Cöln  Kreis  Erkelenz  R.-B.  Aachen
VIII.  (Landwehr-  " Heinsberg  
Inspektion)  " Kempen
Rheydt  Stadt Rheydt
"  München-Gladbach  
Landkreis  Gladbach  R.-B.  Düsseldorf
Stadt  Neuß
  Landkreis  Neuß
Neuß  Kreis  Grevenbroich
" Bergheim  R.-B.  Cöln
Kreis  Düren
Jülich  "  Geilenkirchen  R.-B.  Aachen
" Jülich
I  Bremen  Aushebungsbezirk  Bremen
Aushebungsbezirk  Bremer-  Freie  Hansestadt  Bremen
33.  haven
  Bremerhaven  Kreis  Lehe  Königreich  Preußen
Stadt  Geestemünde  R.-B.  Stade
Landkreis  Geestemünde  
Aushebungsbezirk  Rostock
Rostock  " Ribnitz
**)  Güstrow
Bezirk  Anshebungsbezirk  Wismar
IX.    Wismar  " Greves-mühlen  Großherzogtum
1.  "  Doberan  Mecklenburg-Schwerin
34.    Aushebungsbezirk  Schwerin
  Schwerin  " Hagenow
  Schwerin  " Ludwigslust
**)  “  Parchim
Aushebungsbezirk  Neustrelitz  
  " Neu-  Großherzogtum
Bezirk  Neustrelitz  brandenburg  Mecklenburg-Strelitz
2.  "  Schönberg
  Ausbebungsbezirk  Malchin  Großherzogtum
Waren  " Waren  Mecklenburg-Schwerin

 

*)  Die  militärische  Kontrolle  ist  für  die  Stadt  Cöln  innerhalb  der  beiden  Landwehrbezirke  Cöln  unter  Wegfall
einer  räumlichen  Abgrenzung  nach  Waffengattungen  usw.  eingerichtet.

**)  Der  l.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur

17.  Feldartillerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.

  der  34.  Infanterie  -Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der
        <pb n="169" />
        151

 

.

 

Infanterie-Brigade
  oder
Landwehr-Inspektion


Armeekorps

Landwehrbezirke

Verwaltungs-(oder
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen,
Bayern  und  Sachsen  auch
Provinz  oder  Reg.-Bez.)



 

35.

36.

IX.
81.

 

Altona

(Landwehr-Inspektion)


 

Flensburg

Schleswig

 

Rendsburg

 

Neumünster

I1  Hamburg')

II  Hamburg  »)

 

III  Hamburg")

I  Altona

 

II  Altona

 

 

  Stadt  Altona

Stadt  Flensburg
Landkreis  Flensburg
Kreis  Hadersleben
" Sonderburg
"  Apenrade
"  Tondern

Kreis  Eckernförde
" Schleswig
" Husum
" Eiderstedt

Kreis  Rendsburg
"  Norderdithmarschen  
" Süderdithmarschen
"  Steinburg

Kreis Jork
" Stade
" Kehdingen

"  Neuhaus  a.  d.  O.
" Hadeln

"  Bremervörde

Freie  und  Hansestadt  Lübeck
Kreis  Herzogtum  Lauenburg

Kreis  Osterholz
" Blumenthal
" Verden
" Achim
" Rotenburg
" Zeven





Stadt  Kiel
Kreis  Bordesholm  (früher
Landkreis  Kiel)

Stadt  Neumünster
Kreis  Plön
" Oldenburg
"  Segeberg
Fürstentum  Lübeck
Aushebungsbezirk  Hamburg
"  Bergedorf

Aushebungsbezirk  Hamburg
Aushebungsbezirk  Hamburg
"  Ritzebüttel



Kreis  Pinneberg  
"  Stormarn
Stadt  Wandsbek



Königreich  Preußen

R.-B.  Schleswig

R.-B.  Stade



Freie  und  Hansestadt  Lübeck

Königreich  Preußen
R.-B.  Schleswig

R.-B.  Stade

R.-B.  Schleswig

Großherzogtum  Oldenburg

Freie  und  Hansestadt
Hamburg

Königreich  Preußen
R.-B.  Schleswig

*)  Die  militärische  Kontrolle  ist  innerhalb  der  drei  Landwehrbezirke  Hamburg  für  den  Aushebungsbezirk  Hamburg
unter  Wegsall  einer  räumlichen  Abgrenzung  nach  Waffengattungen  usw.  eingerichtet.

257
        <pb n="170" />
        Armeekorps

Infanterie-Brigade
  oder
Landwehr-Inspektion


Landwehrbezirke

Verwaltungs-(oder
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen,
Bayern  und  Sachsen  auch
Provinz  oder  Reg.-Bez.)



37.

38.

I  Oldenburg

II  Oldenburg

Lüneburg



39.

Hildesheim

Göttingen



40.

I  Braunschweig

II  Braunschweig



Hannover

(Landwehr-Inspektion)




Hameln

            



I  Hannover

Jadegebiet

Amt  Varel
" Jever
"  Rüstringen
"  Butjadingen
" Brake
"  Elsfleth
"  Delmenhorst
Stadt  Delmenhorst


Stadt  Oldenburg





Amt  Oldenburg
" Westerstede
" Wildeshausen
" Vechta
" Cloppenburg
" Friesoythe

Kreis  Lüchow

"  Dannenberg

"  Bleckede
Stadt  Lüneburg
Landkreis  Lüneburg
Kreis  Winsen
Stadt  Harburg
Landkreis  Harburg

Kreis  Peine

Stadt  Hildesheim

Landkreis  Hildesheim

Kreis  Marienburg
" Gronau

" Alfeld

" Goslar

" Zellerfeld

" Ilfeld

Kreis  Osterode

"  Duderstadt
Stadt  Göttingen
Landkreis  Göttingen
Kreis  Münden

"  Uslar
" Einbeck
" Northeim




Königreich  Preußen
R.-B.  Aurich

Großherzogtum  Oldenburg

Königreich  Preußen

R.-B.  Lüneburg



R.-B.  Hildesheim



Kreis  Braunschweig
" Helmstedt
"  Blankenburg

Kreis  Wolfenbüttel
" Gandersheim
" Holzminden



Kreis  Springe
"  Hameln
Grafschaft  Schaumburg
(früher  Kreis  Rinteln)

Stadt  Hannover

Herzogtum  Braunschweig

Königreich  Preußen
R.-B.  Hannover





R.-B.  Cassel

R.V.  Hannover
        <pb n="171" />
        153

 

 

 

 

 

Infanterie  Verwaltungs-    Bundesstaat    
Brigade  oder    im  Königreich  Preußen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs-)  Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
Königreich  Preußen
Landkreis  Hannover
II  Hannover  Stadt  Linden
Landkreis  Linden
Kreis  Hoya  R.-B.  Hannover
" Nienburg
Nienburg  a.  d.  Weser  " Stolzenau
" Sulingen
"  Neustadt  a.  R.
Stadt  Osnabrück
Landkreis  Osnabrück  
Kreis  Wittlage“    F.-B.  Osnabrück
Osnabrück  " Melle
"  Iburg
" / "  Diepholz / Syke  R.-B.  Hannover
Kreis  Meppen  
"  Aschendorf
X  Hannover
Landwehr-  Lingen  " Hümmling / " Lingen  R.-B.  Osnabrück
Inspektion)  Grafschaft  Bentheim
"  Bersenbrück
Kreis  Norden
Stadt  Emden
Landkreis  Emden  
Kreis  Wittmund  ausschl.  
Aurich  Jadegebiet*)  R.-B.  Aurich
" Aurich
"  Leer
" Weener
Stadt  Celle
Landkreis  Celle
Kreis  Gifhorn
"  Burgdorf    
Celle  " Isenhagen  R.-B.  Lüneburg
" Fallingbostel
" Soltau
"  Ülzen
Fürstentum  Waldeck  und  Fürstentum  Waldeck
Arolsen  Pyrmont  und  Pyrmont
Kreis  Wolfhagen  Königreich  Preußen
43.  "  Frankenberg
XI.  Stadt  Cassel  
  Landkreis  Cassel
I  Cassel  Kreis  Witzenhausen
  " Hofgeismar  R.-B.  Cassel
  Kreis  Welsungen
" Eschwege
44.  II  Cassel  " Fritzlar
" Homberg





*)  Zum  Jadegebiet





gehört  auch  die  Stadt  Wilhelmshaven.
        <pb n="172" />
        Insanterie- 



Krigade  od  Verwaltungs-  6  Kenneeskaa.  ß
9  rigade  oder  .  „  4  im  Königreich  Prenßen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Ausbebungs.)  Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Neg.-Bez.)
Kreis  Gotha
Gotha  --Coburg  Herzogtum
-Obhrdruf  Sachsen-Coburg  und  Gotha
Waltershausen
5  Stadt  Nordhausen  Königreich  Preußen
.  KreisNmffchafthohenftein  «·
·Weißmspc  R.B.Ekfukt
Sondershausen  Verwaltungsbezirk  Sondershausen
  Fürstentum
-  Ebeleben  Schwarzburg-(der
  Unterherrschaft  Sonders-  Sondershausen
hausen)
Unterländischer  Bezirk  (Gera)  Fürstentum
Oberländischer  Bezirk  (Schleiz)  Reuß  jüng.  Linie
..  ..  ..  Fürstentum
vö.  Gera  Fürstentum  Reuß  ält.  Linie  Neuß  alt.  Linie
Landratsamtsbezirk  Rudolstadt
Königsee  Fürstentum
4  Franken-  Schwarzburg-Rudolstadt
hausen
1.  Verwaltungsbezirk
Weimar  (Weimar)  Großherzogtum
*  II.  (Apolda)  Sachsen
TI  V.  .  (Neustadt  a.  O.)
Stadt  arhtt  Königreich  Preußen
Landkreis  Erfurt  «  -
Kreis  Schleusingen  R.«B.  Erfurt
Erfurt  .-.
  .  ürstentum
Oberherrschaft  Arnstadt  Shürenkum.
Sondershausen
Kreis  Ziegenrück  Königreich  Preußen
eri  Stadt  Müblhausen
Ersurt  Landkreis  Mühlhausen  .
(«..0waF!JV«9Jkühchauieui.2h.  Kreis  Worbi-  N.-B.  Erfurt
Inspektion)  Heilgenstadt

 

 

Eisenach

Hersfeld

Marburg

 

-Loangensalza

III.  Verwaltungsbezirk
(Eisenach)
IV.  "c  (Dermbach)

Kreis  Rotenburg  a.  F.
Herrschaft  Schmalkalden
Hünfeld
*  Hersfeld

Kreis  Marburg
.Kirchhain
.  Ziegenhain

-Biedenkopf

 

Großherzogtum
Sachsen

Königreich  Preußen

N.-B.  Cassel

R.-B.  Wiesbaden
        <pb n="173" />
        —  2  —

Bundesstaat

 

 

 

 

„Inlanterer  Verwaltungs-  am  Könzgreich  Freuß
rigade  oder  "“  Z  d  im  Königreich  Preußen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs  n  Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
Erfurt  Kreis  Meiningen
,  ..  Hildburghausen  Herzogtum
XI.  Candwehr  Meiningen  Sonneberg  Sachsen-Meiningen
Inspektion  Saalfeld
46.  »s-(2.K.S.)Meißm
  Amtshauptmannschaft  Meißen  Königreich  Sachsen
Stadt  Dresden
1  Dresden')  Amtshauptmannschaft
Dresden  Altstadt
Stadt  Dresden
11  Dresden'?)  Amtshauptmannschaft
Dresd  Dresden  Neustadt  R.-B.  Dresden
resden  –  —4
(Landwehr-Freiberg  Amtshauptmannschaft  Freiberg
XIlI.  Inspektion)  Amtshauptmannschaft  Pirna
(1.  Königlich  Pirna  «  Dippoldis-Sachsisches)
  walde
Amts  tm  Flö  ·
Flöha  haupt  annschaft  Möha  R.V.  Chemniß
berg
Amtshauptmannschaft  Bautzen
63  Bautzen  -  Kamenz
5.  K.  S.)  Löbau  Amtshauptmannschaft  Löban  N.-B.  Baugen
Zittau  Amtshauptmanuschaft  zittau
64.  Amtshauptmannschaft  .
(6.  K.  S.)  Großenhain  Großenhain  R.-B.  Dresden
Oberamtsbezirk  Herrenberg
-  Calw
D  Calw  OD  Neuenbürg
51  ⁊  -  Nagold
J  Oberamtsbezirk  Horb
8  Horb  Freudenstadt
XIII.  e  8  dorf
(Königlich  —  Königreich  Württemberg
fatee  *ie  Oberamtsbezirk  Lalingen
ergisches  *m  -  Rottwei
*  *  Rottweil  ,9  Spaichingen
8  Oc  Tuttlingen
52  Oberamtsbezirk  Schbltnen
·  -  eon
2.  K.  W.)Leô  Vaihingen
·  -  Maulbronn

 

 

 

 

*)  Die  militärische  Kontrolle  ist  innerhalb  der  zwei  Landwehrbezirke  Dresden  unter  Wegfall  einer  raumlichen

Abgrenzung  nach  Waffengattungen  eingerichtet.

*)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  51.  Infanterie-Brigade  (1.  K.  W.),  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur
der  26.  Kavallerie-Brigade  (1.  K.  W.)  im  Frieden  unterstellt.
        <pb n="174" />
        —  156  —

 

—  —---  ---  —

 

 

 

 

 

 

Infanterie-  Verwaltungs-  Lundesstaat
Brigade  oder  .  .  «"  (im  Königreich  Preußen,
O  8  rr  -
Armeekorp  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs  !  Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
52.  Oberamtsbezirk  Ludwigsburg
(2.  K.  W.)  Ludwigsburg  %  Bäut
"  Waiblingen
Oberamtsbezirk  Künzelsanu
*  Mergentheim  3#  Errabronn
1*
53.  —  4  Mergentheim
3  86  öberamtsbezirt  Gaildorf
.  —  .  Ellwangen
e  Ellwangen  ·  Aalen
"4  Neresheim
—  Oberamtsbezirk  Geislingen
—  Ulm  -  Heidenheim
&amp;amp;  -  Ulm
Oberamtsbezirk  Riedlingen
Ravensburg  Faulgan  urg
54.  Tettnang
(4.  K.  W.)  Oberamtsbezirk  Biberach
XIII.  Biberach  Salen
(Königlich  "  Wangen  ....  -
Württember-  --  ager  Königreich  Württemberg
gisches)  1  Stuttgari)  Stadtdirektionsbezirk  Stuttgart
„  Stadtdirektionsbezirk  Stuttgart
II  Stuttgart  Oberamtsbezirk  Stuttgart  Amt
Oberamtsbezirk  Neutlingen
Reutlingen  B  Jübingen  rg
a.  Neckar
Oberamtsbezirk  Echbe
eilbronn  O4  esigheim
Stuttgart  s  «  Zegbksonln
(Landw«ehrs-—.  -.  earum
Inspeltion)  Oberamtsbezirt  Backnang
·  Weinsberg
Hall  öbringen
6  Oberamtsbezirk#  S
Ehingen  «  gehsxgksm
—--—’  »  Loaupheim
Oberamtsbezirkt  Kirchheim
Eßlingen  öhrüngen
"c  Urach

*)  Der  erste  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  53.  Infanterie-Brigade  (3.  K.  W.),  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur

der  27.  Feldartillerie-Brigade  (2.  K.  W.)  im  Frieden  unterstellt.
**)  Die  militärische  Kontrolle  ist  innerhalb  der  zwei  Landwehrbezirke  Stuttgart  unter  Wegfall  einer  räumlichen

Abgrenzung  nach  Waffengattungen  usw.  eingerichtet.
        <pb n="175" />
        157

 

 

 

 

 

——

 

 

 

 

 

„Insanterir  Verwaltungs-  Bundesstaat
Armeekorps  Lcndwehr“  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs-)  *  auen,
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
n  Snnl.  ¾  Stuttgart  Oberamtsbezirk  Schorndorf
Wutühe#nver-  Candwehr  Gmünd  6  Sebheim  Königreich  Württemberg
gisches)  Inspektion)  "  Göypingen
Bezirksamt  Mannheim
55.  Mannheim  ·  S  chwetztm  gen
Bezirksamt  W’
56.  Rastatt  Sad
-  Sühl“  .
-  Achern  Großherzogtum  Baden
Bezirksamt  Engen
Stockach
63
-  erlingen
57.  Stockach  Pfullendorf
-  Konstanz
Hohenzollernsche  Lande  Königreich  Preußen
4r*  R.-B.  Sigmaringen
I.  Mülhausen  i.  E.  Kreis  Wtbanen
58.  —  Nhhaeeis  Gehweil  Elsaß-Lothringen
II.  Mülhausen  i.  E.  Tham“
Bezirksamt  Oberkirch
"4  ih  5
-  Wolfa
84.  Offenburg  »  Öf  n“  g
Lahr
XIV.  -  Ettenheim
Bezirksamt  Durlach
Karlsruhe  "n  Ettlingen
-  Karlsruhe
Pforzheim  Bezirksamt  Pforzheim
Bezirksamt  in
Lörrach  "c  7
-  opfheim
·  Sa  cingen  Großherzogtum  Vaden
"  —
Shn  —  Bezirksamt  Tauberbisches  •1ç
Inspektion)  %  Herten
-  uchen
Mosbach  Adelsheim
Mosbach
-  Eberbach
Boxberg

 

Freiburg  i.  Baden

 

 

Bezirksamt  Emmendingen
Waldkirch
Breisach
Freiburg
Staufen

J

 

26
        <pb n="176" />
        158

—

 

 

Armeekorps

Infanterie-Brigade
  oder
Landwehr-Inspektion


Landwehrbezirke

Verwaltungs-(oder
  Aushebungs--)
bezirke

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen,
Bayern  und  Sachsen  auch
Provinz  oder  Reg.-Bez.)

 

XIV.

Karlsruhe
(Landwehr-Inspektion)


Donaueschingen

Heidelberg

Bruchsal

Bezirksamt  Triberg
"4  Villingen
"  Donaueschingen
Oü  Neustadt
-  St.  Blasien
Bonndorf
Waldshut

Heidelberg
Siusheim
-  Weinheim

Bezirksamt

Eppingen
Wiesloch
-  Bretten

·  Bruchsal

Bezirkkamt

Großherzogtum  Baden

 

XV.

Straßburg
i.  E.

(Landwehr-Inspektion)


Straßburg  i.  E.
Molsheim

Schlettstadt

Colmar  i.  E.

Stadt  Straßburg
Landkreis  Straßburg

Kreis  Molsheim
Kantone  Buchsweiler,  .
Zabern,  Maursmünster,
  Lützelstein

des
Kreises
Zabern

HKreis  Erstein
Schhlettstadt

Kreis  Colmar
-Rappoltsweiler

Elsaß-Lothringen

 

XVI.

Metz

(Landwehr-Inspektion)



Metz

Diedenhofen

Saarlouis

Stadt  Metz

Landkreis  Metz

Kreis  Bolchen

Kanton  St.  Avold  des  Kreises
Forbach

Kreis  Diedenhofen
Kreis  Saarlouis

=  Merzig
Saarburg

Elsaß-Lothringen

Königreich  Preußen
R.-B.  Trier

 

XVII.

 

71.

Graudenz

(Landwehr-Inspektion)


Schlawe

Stolp

Neustadt

Danzig

Pr.  Stargard

 

Kreis  Schlawe
*MBütow
:Rummelsburg

Stadt  Stolp
Landkreis  Stolp
Kreis  Lauenburg

Kreis  Neustadt  W.  Pr.
Puftig

Stadt  Danzig

Kreis  Danziger  Höhe
-  Niederung
Karthaus

Kreis  Pr.  Stargard
*.  Berent

 

*Dirschau

 

R.-B.  Köslin

R.-B.  Danzig
        <pb n="177" />
        159

 

Infanterie-Brigade
  oder
Landwehr-Inspektion


Armeekorps

Landwehrbezirke

—  —  ——

Verwaltungsloder
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat

(im  Königreich  Preußen,
Bayern  und  Sachsen  auch
Provinz  oder  Neg.-Bez.)

 

Graudenz

(Landwehr-Inspektion)


XVII.

Konitz

Graudenz

Thorn

Kreis  Konitz
=  Tuchel
Schlochau

Kreis  Schwetz

.  Marienwerder
Stadt  Graudenz
Landkreis  Graudenz

Stadt  Thorn
Landkreis  Thorn
Kreis  Kulm
.  Bariesen
Strasburg

Königreich  Preußen

N.-B.  Marienwerder

 

1.  Bezirk')

41.

XVIII.

2.  Bezirk?)

1.  Bezirk“s)

 

Oberlahnstein

Wiesbaden

 

Höchst

Meschede

Siegen

1  Frankfurt  a.  M.'“)

—0  —  ——

II  Frankfurt  a.  M.

Hanau

 

 

Unterlahnkreis
Kreis  St.  Goarshausen
Unterwesterwaldkreis

Stadt  Wiesbaden
Landkreis  Wiesbaden
Rheingaukreis
Untertaunuskreis

Kreis  Höchst
.  U  singen
Obertaunuskreis

Kreis  Brilon

.  Mecschede

.  Arnsberg

*.  Bittgenstein
Kreis  Siegen

ODlpe

.  Alltena
Stadt  Lüdenscheid

Stadt  Frankfurt  a.  M.

Stadt  Frankfurt  a.  M.
Stadt  Hanau
Landkreis  Hanau
Kreis  Fulda

.  Gelnhausen

.  Schlüchtern

*  Gersfeld

 

 

N.-B.  Wiesbaden

R.-B.  Arnsberg

R.-B.  Wiesbaden

R.-V.  Cassel

*)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  41.  Infanterie-Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der
21.  Kavallerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.

**)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  42.  Infanterie  Brigade  im  Frieden  unterstellt.
*““)  Die  militärische  Kontrolle  ist  innerhalb  der  beiden  Landwehrbezirke  Frankfurt  unter  Wegfall  einer  räumlichen

  Abgrenzung  nach  Waffengattungen  usw.  eingerichtet.

267
        <pb n="178" />
        sss  sss««.»
rigade  oder  m  Königr  eußen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  üushebungs.)  Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
Königreich  Preußen
—.  5
.  3  Kreis  Westerburg
Limburg  a.  L.
-  Oberwesterwaldkreis  3  Z
XVIII.  4.  **  6  Kreis  Limburg  N.-B.  Wiesbaden
*  Dillkreis
—
Betlar  Kreis  Wetzlar  N.-B.  Coblenz
49.  Kreis  Friedberg
—  D  Friedberg  Büdingen
S  *  —  —
5  .  Kreis  Gießen
z  .  ·  Isfeld
8Siäießen  Lauterbach
—  —  Schotten
2.  Be-  Kreis  Darmstadt
XVIn.  zirk?“))  Darmstadt  Offenbach
—.——.  Kreis  Mainz  .
herzoglich  2-  -h  6  E  Bingen  Großherzogtum  Hessen
26  essische  S—  5  Kreis  Worms
]  Division)  3  *  Worms  Oppenheim
—  .—  .  Allzey
5  Kreis  Dieburg
*  II  Darmstadt  *.  Bensbeim
—  Groß  Gerau
Kreis  Erbach  —
*  Erbach  .Heppenheim
4  Königreich  Sachsen
Döbeln  Amtshauptmannschaft  Döbeln
47.  2
(3.  n.  S.)  Wurzen  Amtshauptmannschaft  drimma-XIX.
  48.  S  W  3  5½  «
#  9  g  I  Leipzig  )  Stadt  Leipzig  N.-B.  Leipzig
e  —  —  —
—.  —  ..  Stadt  Leipzig
7  II  Leipzig  —)  Amtshauptmannschaft  Leipzig
G

 

 

 

 

*)  Der  2.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  21.  Feldartillerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.

*“)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  49.  (1.  Großh.  Hess.),  der  2.  Bezirk  der  25.  Feldartillerie-Brigade
(Großh.  Hess.)  im  Frieden  unterstellt.

*“)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  50.  (2.  Großh.  Hess.),  der  2.  Bezirk  der  25.  Kavallerie-Brigade
Großh.  Hess.)  im  Frieden  unterstellt.

)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  4.  Infanterie-Brigade  Nr.  48,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der
2.  Feldartillerie-Brigade  Nr.  24  im  Frieden  unterstellt.

VDie  militärische  Kontrolle  ist  innerhalb  der  zwei  Landwehrbezirke  Leipzig  unter  Wegfall  einer  räumlichen
Abgrenzung  nach  Waffengattungen  usw.  eingerichtet.
        <pb n="179" />
        Infanterie  Verwaltungs-  Bundesstaat
Brigade  oder  (im  Königreich  Preußen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs.)  Vayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Neg.-Bez.)
88.  Glauchau  Amtshauptmannschaft  Glauchaus  R.-B.  Chemnitz
2è  Nochlitz  Amtshauptmannschaft  Nochlis
(9  [  6  —  ———  1—  —
e  —  R.-B.  Leipzig
—  9  Borna  Amtshauptmannschaft  Borna
—  #  #  !.
89.  Stadt  Zwickau  Z
G.  K.  S.)  Zwickau  Anmtshauptmannschaft  Zwickau  N.-B.  Zwickau
Stadt  Chemnitz
(2.  Kon  !  Chemnitz  Amtshauptmannschaft  Chemnigz
Sächsisches)  .7  Stollberg  R.-B.  Chemnitz
Amtshauptmannschaft
Amaberg
Chemmiit  ———  Annaberg  —
(Landwehr-  Amtshauptmannschaft
Inspektion)  Saueeerg  Schwarzenberg
Auerbach  Amtshauptmannschaft  Auerbach  R.-B.  Zwickau
Stadt  Plauen
Plauen  Amtshauptmannschaft  Plauen
-  lsnitz
Dt.  Eylau  Kreis  Rosenberg  Koͤnigreich  Preußen
.  Löbau  R.-B.  Marienwerder
Kreis  Osterode
herede  Neidenburg
Kreis  St
-  ohannisburg
Lötzen  -  R.-B.  Allenstein
-  —
Allenstein  —  —
Stadt  Allenstein
XX.  (Landwehr-  Allenstein  Landkreis  Allenstein
Inspektion)  Kreis  Ortelsburg
Kreis  Braunsberg
Vraunsberg  B  Heillgenbdel,  R.-B.  Königsberg
.  Mohrungen
Kreis  HSüuhm  R.-B.  Marienwerder
tadt  Elbing  —  —
Marienburg  Landkreis  Elbing  N.-B.  Danzig
Kreis  Marienburg
«  Stadt  Saarbrücken
Saarbrũcen  Saarbrücken  Landktr  Tis  Sa  arörn  den  R.-B.  Trier
XXI.  (Landwehr-  Kreis  Chateau-Salins
Inspektion)  Forbach  FJorbach  ohne  den  Elsaß-Lothringen
Kanton  St.  Avold

 

 

 

 

7  Der  1.  Sezirk.  4  ist  dem  Kommandeur  der  7.  Infanterie-Brigade  Nr.  88,  der  zweite  Bezirk  dem  Kommandeur
der  4.  Kavallerie-Brigade  Nr

40  im  Frieden  unterstellt.
        <pb n="180" />
        Insanterie-  Verwaltungs-  Bundesstaat
Brigade  oder  Z  (im  Königreich  Preußen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Ausbebungs.)  Bayern  und  Sachsen  auch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
Königreich  Preußen
Kreis  Simmern
*  zell
Kreuznach  .Kreuznach  R.-B.  Coblenz
.  Meisenheim
Fürstentum  Birkenfeld  Großherzogtum  Oldenburg
Saarbrücken,  LHt.  Wendel  Kreis  St.  Wendel  Königreich  Preußen
XXl.  (Landwehr-  DOttweiler  R.-B.  Trier
Inspektion)  Kreis  Saargemünd
ind  -Saarburg  d
Saargemünd  Kantone  Saarunion  e
und  Drulingen  Feiste  Elsaß-Lothringen
Hagenau  Kreis  Heosenuug
I  München")  Magistrat  München  Königreich  Bayern
II  München")  Magistrat  München
Bezirksamt  München
-  Wolfratshausen
Oc  Tölz
III  München  -  Miesbach  N.-B.  Oberbayern
Oc  Ebersberg
-  Erding
Dachau
München  Bezirksamt  Freising
(Landwehr-  Magistrat  Freising
Inspektion)  Bezirksamt  Landshut
Landshut  "  Rottenburg
-  Vilsbiburg  R.-B.  Niederbayern
Dingolfing
I.  Königlich  Magistrat  Landshut
Bayerisches  Bezirksamt  Garmisch
OD  Schongau
O"c  Weilheim
Weilheim  "  Landsberg
Oü  Starnberg
-  Fürstenfeldbruck
Magistrat  Landsberg
Bezirksamt  Berchtesgaden  ·
Traunstein  R.-B.  Oberbayern
-.  ssLaufen
LQTDISL  Rosenheim  Rosenheim
adher.  Oü  Aibling
Magistrat  Traunstein
Rosenheim
Bezirksamt  BSasserburg
2.  Königl.  NRaf  .  -  Mühldorf
Bayer.  Vasserburg  -  Altötting
Eggenfelden  R.-B.  Niederbayern

 

 

 

 

*)  Die  militärische  Kontrolle  ist  innerhalb  der  Landwehrbezirke  I  und  II  München  unter  Wegfall  einer  räumlichen

  Abgrenzung  nach  Waffengattungen  usw.  eingerichtet.
        <pb n="181" />
        163  —

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —  —  —  —
Infanterier  Verwaltungs-  Bun  d  es  staat
Armeekorps  Pgah  aner  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs--)  —’iZ  s  —
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
Königreich  Bayern
Vezirksamt  Pfarrkirchen
Kbnt  Griesbach
chnigt.  Passau  *  Rasan  N.-V.  Niederbayern
WolIfstein
Magistrat  Passau
Bezirksamt  Augsburg
Oc  Schwabmünchen  N.-B.  Schwaben  und
-  Zusmarshausen  Neuburg
-  Wertingen
Augsburg  Magistrat  Augsburg
Bezirksamt  Friedberg
S.  Königl.  "  Acchach  6  N.-B.  Oberbayern
Sayer.  Bezirksamt  Kempten
-  Markt-Oberdorf
-  Füssen
Kempten  Honthofen
I.  Königlic  Magistat  Kempien
Bayerisches  4  Lindau
Vezirisamt  Gunzburg
Krumbach
Dillingen
Donauwörth
«  -  Neuburg  a.  D.
Dillingen  Magistrat  Günzburg  R.-B.  Schwaben  und
-  Dillingen  Neuburg
Donauwörth.
-  euburg  a
4.  ##nigl.  Bezirksamt  Nördlingen“)
jer.  Magistrat  Nördlingen')
Bezirksamt  Zaufbeurrn
ODA  Mindelheim
-  Memmingen
Mindelheim  Flertissen
Magistrat  Kaufbeuren
"  Memmingen
"  Neu  Ulm
Vezirksamt  Kirchheimbolanden
Kaiserslautern  KNachenhausen
7DA  6  -  Kaiserslautern
II.  Königlich  Landau  Bezirksamt  Bergzabern
-  (Landwehr-Bayerisches
  Inspektion)  Landau  -  åkkteiaeröherm  R·V·Psp»

 

 

Ludwigshafen  a.  Rh.

 

Magistrat  Landau

—  —  —  ——  —  *.

Bezirksamt  Frankent  al
-  Ludwigshafen
a.  R

*)  Erst  vom  1.  April  1914  ab,  siehe  Landwehrbezirk  Gunzenhausen.
        <pb n="182" />
        164  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infanterie-  Verwaltungs-  Bundesstaat
Brigade  oder  Z  (im  Königreich  Preußen,
Armeekorps  Landwehr-  Landwehrbezirke  (oder  Aushebungs  I  BayemundSachspnauch
Inspektion  bezirke  Provinz  oder  Reg.-Bez.)
Königreich  Bayern
Bezirksamt  Hombur
b.  K.  B.  Zweibrücken  l  3
"  Pirmasens  R.-B.  Pfalz
Bezirksamt  Dürkheim
6.  K.  B.  Neustadt  a.  H.  -  Neustadt  a.  H.
-  Speyer
Bezirksamt  Miltenberg
Obernburg
Marktheidenfeld
-  Lohr
Aschaffenburg  Gemunden
·  YIJFJUHUM  R.-B.Untekfranken
Magistrat  Aschaffenburg  und  Aschaffenburg
*  Bezirksamt  Würzburg
S  -  Karlstadt
2  Würzburg  Schweinfurt
—  Magistrat  Würzburg
II.  Königlich  Schweinfurt
Bayerisches  .  Bezirksamt  Scheinfeld“.)  R.-B.  Mittelfranken
7  "D  Ochsenfurt
..  -  Kitzingen
Kitzingen  Gerolzhofen
S  «  Haßfurt
2  Magistrat  Kitzingen
27  Bezirksamt  Hofheim
"  Königshofen  R.-B.  Unterfranken
-  Mellrichstadt  und  Aschaffenburg
Neustadt  a  S.
Kissingen  3r  Brückenau
—.  -  Kissingen
*  Hammelburg
*  Magisrat  Bad  Kissingen
5  Bezirksamt  Ebern  m——
*  Staffelstein
-  Lichtenfels
Vamberg  Sopermanftadt  N.-V.  Oberfranken
-  Bamberg  II
#  Magistrat  Bamberg
Bezirksamt  Neumarkt  R.-B.  Oberpfalz
Vagistrat  Neumartt  und  Regensburg
¾  ezirksamt  Nürnber
IIl.  Königlich  Cernens  Nürnberg  Faurth-Sayerisches
  Inspektion)  "1  Kerebrus  R.-B.  Mittelfranken

 

 

 

-  Lauf
Magistrat  Nürnberg
Fürth

 

).  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  7.  Infanterie-Brigade  der  2.  Bezirkdem  Kommandeur  der  4.  Kavallerie-Brigade

  im  Frieden  unterstellt.

)  Vom  1.  April  1914  ab  zum  Landwehrbezirk  Erlangen  gehäörig.
        <pb n="183" />
        Insanterie-Brigade
  oder
Landwehr-In
  pektion

Armeekorps

Landwehrbezirke

Verwaltungs-(oder
  Aushebungs.)

bezirke

Vundesstaat
(im  Kön  greich  Preußen,
Bayern  und  Sacheen  auch
Provinz  oder  Reg.-Bez.)

 

Nürnberg

(Landwehr-Inspektion)


III.  Königlich
Bayerisches.  Königlich

Bayerische

10.  Königlich
Bayerische

11.  Königlich
Bayerische

 

 

 

Erlangen

Ansbach

Weiden

Amberg

Bayreuth

Hof

Ingolstadt

Bezirksamt  Neustadt  a.  A.

Scheinseld")
Erlangen

Magistrat  Erlangen
Bezirksamt  Höchstadt  a.  A.

Forchheim

Mirat  Forchheim

 

Begzirisamt  Ansbach

Uffenheim

Rothenburg  o.  T.

Feuchtwangen
Dinkelsbühl

Magistrat  Ansbach
Rothenburg  o.  T.

Dinkelsbühl

Vezirtsamt  Vohenstrauß

Neustadt  a.  d.  W
Tirschenreuth
Kemnath
Eschenbach
Nabburg
Oberviechtach

Bezirksamt  Sulzbach

Amberg
Burglengenfeld

Neunburg  v.  W.

Waldmünchen
Roding
Cham

Magistrat  Amberg

 

 

Bezirksamt  Teuschnitz

Kronach
Stadtsteinach
Kulmbach
Bayreuth
Pegnitz

Magistrat  Kulmbach

Bayreuth

Bezirksamt  Wunsiedel

Rehau

Ho

Naila
Münchberg
Berneck

Magistrat  Hof

.  N.

 

Sedirksamt  Beilngries

1

Riedenburg
Mainburg

Ingolstadt
Schrobenhausen

*)  Erst  vom  1.  April  1914  ab,  siehe  Landwehrbezirk  Kitzingen,

Königreich  Bayern

R.--B.  Mittelfranken

R.-B.  Oberfranken

R.-B.  Mittelfranken

R.-B.  Oberpfalz  u.  Regensburg


N.-B.  Oberfranken

R.-B.  Oberpfalz:  u.  Negensburg


R.-B.  Niederbayern

 

N.-B.  Oberbayern
        <pb n="184" />
        Armeelorps

Insanterie-Brigade
  oder
Landwehr-In
  pektion

Landwehrbezirke

 

 

 

Verwaltungs-(oder
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat
(im  Kön  greich  Preußen,
Bayern  und  Sachsen  auch
Provinz  oder  Reg.-Bez.)

 

 

 

III.  Königlich
Bayerisches

 

11.  Königlich
Bayerische

12.  Königlich
Bayerische

Ingolstadt

 

 

Gunzenhausen

Regensburg

Straubing

Deggendorf

Magistrat  Eichstätt

 

 

Bezirksamt  Pfaffenhofen
Magistrat  Ingolstadt
Bezirksamt  Eichstätt

Bezirksamt  Gunzenhausen  6
-  Beihenburg
i.  Bayern

"  Hilpoltstein
-  Schwabach
Magistrat  Weißenburg
i.  Bayern
·  Schwabach
Bezirksamt  Nördlingen“)
Magistrat  Nördlingen“)

Bezirksamt  Regensburg
-  Stadtamhof
Oc  Parsberg

Magistrat  Regensburg

Bezirksamt  Kelheim

Bezirksamt  Mallersdorf
-  Straubing
-  Bogen
-  Landau  a.  J.
-  Kötzting
Magistrat  Straubing

Bezirksamt  Viechtach
-  Deggendorf
Vilshofen
-  Regen
-  Grafenau
Magistrat  Deggendorf

 

 

*)  Vom  1.  April  1914  ab  zum  Landwehrbezirke  Dillingen  gehörig.

Königreich  Bayern
R.-B.  Oberbayern

 

 

R.-B.  Mittelfranken

R.-B.  Schwaben  und
Neuburg

R.-B.  Oberpfalz  und
Regensburg

R.-B.  Niederbayern
        <pb n="185" />
        167

Zu  Aulage  1.

 

Alphabetisches  Verzeichnis  der  Landwehrbezirke.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infanterie-Brigade  Infanterie-Brigade
Landwehrbezirke  Armeekorpys  oder  Landwehr=  Bemerkungen  Landwehrbezirke  Armeekorps  dder  Landwehr=  Bemerkungen
Inspektion  «  Inspektion
1  s  ,
Aachen  VIII.  29.  Bremerhaven  IX.  33.
Allenstein.  XX.  L.  J.  Alenstein  I  Breslau  VI.  L.  J.  Breslau
Altenburg  IV.  II  Breslau  VI.  22.
I  Aliona  IX.  L.  J.  11  Brieg  VI.  78.
II  Altona  .I1ILEX.  L.  J.  Altona  Bromberg  II.  L.  J.  Bromberg
Amberg  [III.  K.  B.  9.  K.  B  Bruchsal.  XIV.  L.  J.  Karlsruhe
Anklam  *  II.  6.  (2.  Bezirk)  Burg  IV.  L.  J.  Halle
Andernach  VIII.  30.  i
Annaberg  E#  (2.K  S.)  L.  J.  Chemnitz  J  «
ZTZZII,««F1JBLJNMW  «lCaIau.  im  10.(1.Bszikk),
Aschaffenburg  II.  K.  B.  6  7.  K.  B.  ½  2  |  Calwm.  XIII.  (K.  W.)  51.  (1.  K.  W.)
Aschersleben.  IV.  7m  (1.  Bezirk)
Auerbach  Au.  (2.K.  S.)  L  rs  1  Cassel  .  XI.  43.
Auas  burg  I1.  &amp;amp;.  S.  I.  Cafsel!  Enmover
—  .  .
Aurich  X  L.  9  Kpner  #  Chemnitz  XIX.  (.  K.  S.)  .  J.  EChemnit  1
1  Coktemh  .  vii
erg.  4  II.  K.  B.  Coesfeld.  22.  "
Soembee.  759  i  1  Eöln  VII=  2J  Cöln
Bautzen  XII(  K.S.)  (6.  K.  S.)  Colmar  XV.  L.  J.  Straßburg
—  —  Cosel  V.  23.  (1.  Bezirh
Belgard  II.  Cottbus  III.  10.  (1.  Bezirk
1  Berlin  III.  L.  J.  derlin  Crefeld  VII.  L.  J.  Düsseldorf
I1  Berlin  II.  .—  6Crossen  III.  10.  (2.  Bezirk)
III  Berlin  III  "  n⅝  Cüstrin  III.  9.  (1.  Bezirk)
IV  Berlin  .  III.
V  Berlin  III.  4  "
VI  Berlin  III.  Danzig  XVII.  L.  J.  Graudenz
Bernburg  IV.  «  16.  1  Darmstadt  XVIII.  49.  (2.  Bezirk)
Beuthen  O.  S.  1  L.  J.  Breslau  U  Darmstadt  XVIII.  b50.  (2.  Bezirk
Biberach  Tlll.  (K.  W.)  54.  (4.  K.  W.)  Deggendorf  II.  K.  B.  12.  K.  B.
Btelefeld  VII.  L.  J.  Dortmund  Dessau.  IV.  15.
Bitterfelddl  V.  i.  J.  Halle  Detmold.  VII.  26
I  Bochmm  VWII.  L.  J.  Dortmund  Deutz  DVI1II.  L.  J.  Cöln
11  Bochum  VII.  L.  J.  Dortmund  Diedenhofen  TVI.  L.  J.  Metz
Bonn  VIII.  80.  Dillingen  I.  K.  B.  4.  K.  B.
Borna  dKIX.  E.  K.S.]  88.  (J.  K.  S.)  §Döbeln  XIN.  E.  K.  S),  4.  (8.  N.  S.)
.  (2.  Bezirk)  Donaueschingen  XIV.  L.  J.  Karlsruhe
Frandenburg  1  Dortmund  VII.  L.  r  Dortmund
a.  H.  III  11.  (2.  Bezirlk)  II  Dortmund  VII  DL.  J.  Dortmund
Braunsberg  XX.  S.J.  Allenstein  I  Dresden.  XII.  (1.  K.S.)  2  J.  Dresden
I  Braunschweig  X.  »  SllIDresdm.  XUCIKS)«LJDkesden
II  Braunschweig  X.  8  I  Dusseldorf  VII.  .J.  Düsseldorf
Bremen  7  33.  1dDasseldorf  VII.  L.  J.  Düsseldorf
II  Bremen  IX  81.  Duisburg.  VII.  L.  J.  Essen

 

27°7
        <pb n="186" />
        168

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infanterie-Brigade  Infanterie-Brigabe
Landwehrbezirke  Armeekorps  oder  Landwehr=  Bemerkungen  Landwehrbezirke  Armeekorps  oder  Landwehr-  Bemerkungen
Inspektion  "  Inspektion
.
Ehingen  XIII.  (K.  W.)  L.  J.  Stuttgart  Hersseld  1  XI.  L.  J.  Erfurt
Ehingen  XI.  L.  J.  Erfurt  ildesheim.  X.  zrfn
Eisleben.  IV.  L.  J.  Halle  irschberg  «  V.  18.  «
Elbekfeld  VII.  L.  J  Düsseldorf  Söchst  XVIII.  41.  (1.  Bezirk)  1
Ellwangen  XIII.  (K.  W.)  58.  *—t  Bezirk)  of  ..  lll  K  B.  10.  K  B.
Erbach  i.  O.  XVIII.  50.  (2.  Bezirk)  Hohensalza  L.  J.  Bromberg
Erfurt.  XI.  g  J.  Erfurt  Horb  XIII  06.  w)  51  (1.  K.  W.)
Erlangen.  III.  K.  B.  L  J.  Nürnberg  I  (1.  Bezirk)  I
lEssen.  VII.  L.  J.  Essen
II  Essen  VII.  i  L.  J.  Essen
Eßlingen.  .  .  XIII.  (K.  W.)  V.  J.  Etuiigart  Jauer.·.  V.  18.
Eylau  (Deutsch  Flsta  II.  K.  B.  g.  it
Eylau  XX.  L.  J.  Allenstein  Insterburg  :  nnerburg
glau).  7  Jülich  .  VIII.  L.  J.  Cöln  l
Jüterbog.  III.  11.  (1.  Bezirk)
Flensburg  IX.  86.
Flöha  .  XII.  (1.  K.S.)  L.  J.  Dresden
Forbach  ..  XXI.  L.  J.  Saarbrücken  Kaiserslautern  II.  K.  B.  L.  J.  Landau
Frankzurta.  M.  XVIII.  42.  (1.  Bezirk)  Karlsruhe  .  XIV.  L.  J.  Karlsruhe
II  Frankfurta.  M.  XVIII.  .  Bezirk)  Kattowitz.  .  VI.  L.  J.  Breslau
Frankfurt  a.  O.  III.  9.  (1.  Bezirk)  Kempten  .  I.  K.  B.  8.  K.  B.
Freiberg  XII.  (1.  K.S.)  L.  J.  Dresden  Kiel  IX.  L.  J.  Altona
Freiburg  i.  Bad.  XIV.  L.  J.  Karlsruhe  Kissingen.  II.  K.  B.  7.  K.  B.  "1  Bezirk;
Friedberg.  XVIII.  49.  (1.  Bezirk)  Kitzingen  II.  K.  B.  7.  K.  B.  (1.  Bezirk)
1  Königsberg  I.  .  «
II  Kömgsberg  l.  ·
Geldern  ..  VII.  79.  Konitz.  „  XVII.  L.  J.  Crandenz
Gelsenkirchen  VII.  ¾.  J.  Esen  Kosten.  V.  L.  J.  Posen
Gera  Xl.  Kreuzbur  *  VI.  L.  J.  Breslau
Gießen  XVIII.  49.  4  Fe  Kreuznach  XXI.  L.  J.  Saarbrücken,
Glatz.  .  VI.  Krone  (Deutsch  6
Glauchau.  .  XILX.  *  K.  S.)  88.  (1.  K.  e  lu.  Bezirk),  w  Krone)  II.  L.  J.  Bromberg
Gleiwitz  33.  (1.  Bezirk)  —
Glogan  #  17.  (1.  Bezirk)  "
Gmünd  XIII.  (K.  W.)  L.  J.  Stuttgart  Landai  II.  K.  B.  L.  J.  Landau
Gnesen  II.  2.  J.  Bromberg  Luandsberg  a.  V.  III.  9.  (2.  Bezirk)
Görlitz.  V.  (  Beatri)  Landshut.  J.  B.  L.  J.  München
Göttingen  X.  Lauban  .  17.  (1.  Bezirk)
Goldap  l.  L.  J.  Interhurg  I  Letpzig  .  XIX.  K.  S..)  48.  (4.  K.  S.)
Gotha  XI.  L  76.  (1.  Bezirk)
Graudenz.  XVII.  L.  J.  Graudenz  Leipzig  XIX.  (k2.K.S.]  48.  (4.  K  S.)  #
Großenhain.  XII.  (1.  K.S.)  64.  (6.  K.  S.)  (2.  Bezirk)  -
Guben.  III.  .10.  (2.  Bezirk)  Lennep  VII.  L.  J.  Düsseldorf
Gumbinnen  J.  L.  J.  Insterburg  Leonberg.  VIII.  K.W.)  52.  0.  .  W.)
Gunzenhausen  III.  K.  B.  11.  K.  B.  «  Liegnig  .
Limburg  a.  L.  XVIII.  42.  “  —
HDLingen  X.  L.  J.  Hannover
Hagen.  VII.  .  J.  Düsseldorf  Löbau.  XII.  (1.  K.  S.)  6.  (b.  K.  S.)
Haßenau.  XXlI.  L.  J.  Saarbrücken  Lörrach  XIV.  L.  J.  Karlsruhe
alberstadt  IV.  14.  Lößen  ...  XX.  L.  J.  Allenstein
all  XIII.  (K  W.)  L.  J.  Stuttgart  Ludwigsburg  XIII.  (K.  W.)  52.  (2.  K.  W.)
Halle  a.  S.  IV.  L.  J.  Halle  Ludwigshafen  "
1  Hamburg  IX.  L.  J.  Altona  a.  Rh.  .  .  .  II.  K.  B.  L.  J.  Landau
II  Hamburg  IX.  .J.  Altona  Lübeck  IX.  81.
III  Hamburg  IX.  COL.  J.  Altona  Luneburg  X.  38.
Hameln  .·  X.  L.  J.  Hannover  —
Hanau.  XV1III.  42.  (1.  Bezirk)  «
IHannover.  X.  L.  J.  Hannover  Magdeburg.  IV.  13.
II  Hannover  X.  L.  J.  Hannover  1  Mainz.  XVIII.  50.  (1.  Sezirt)
Heidelberg  .  XIV.  C.  J.  Karlsruhe  Mannheim.  XIV.
Heilbronn  XIII.  G..  L.  J.  Stuttgart  Marburg  XI.  L.  J.  bruunt
        <pb n="187" />
        Insantierm  igade  Landwehrbezirke  A  korps  *  Bemerkungen
i  oder  Landwehr=  Bemerkungen  Landwehrbezirke  Armeekorp  ·
Landwehrbezirke  Armeekorps  Inspektion  ¾  3  I  Inspektion
»  I
·  -»  irna.  .XII(  Dresden
m  Z  —N  Ensem  J  *  .  XIX.  (2.  3388  I.  Chemnitz
Meißen  .  «XlIl.1(1.K.F.)’  Zg  g  g  *  1  4  Seiinn
Mergentheim  XIII.  (K.  "  #  n,  Prenzlaur  III.  1  12.  (1.  Bezirk)
Meschede  XVIII.  41.  (2.  Bez
Nesce  .·  xv1."L.JMetz  «  I
Mpdelheimi  IsKsVs  4.  K.  B.  Rastatt.  .  XIV.  ö6.
Minden  VII.  26.  Nastenburg  J.  L  J.  Insterburg
Molsheim  XV.  2.  J  Straßburg  NRatibor  .  VI.  28.  (2.  Serrrh
Montjoie  VIII.  1  Ravensburg  XlIII.  .  W.))  54.  (4.  K  .
Mosbach  XIV.  L.  J  Katleruhe  Rawitsch  Z  L.  J.  Posen
Mühlzausen  Recklinghausen  vi.  L.  J.  Essen
Th.  .  XI.  2.J.  Erkfurt  NRegensburg.  III.  B.  12.  K.  B
I  MUIHTUEM  z8  Rendsburg  36.
.  XIV.  58.  Reutlingen  XlII.  8T  L.  J.  Stuttgart
II  hansen  i  bs  Rheydt  vin  L  J.  Cöln
XIV.  #  #  7  Rochlitz  .XIX  (12.K.  S.)  88.  (7.  K.  S.)
u  a.  d.  »  Berirh
Ruhr  ·  MI.  2.  J.  Essen  Rosenheim  I.  K.  B.
1  Müchen  .  2.  2.  7  B  zunnenn  Nostock  L.  34.  4  #in
II  München  K.  .  un  Rottweil.  XIII.  K.  W.)  561.  (1.  K.  W.)
III  München  I.  K.  B.  L.  J.  Nün  ottwe  )  (2.  vir
Fserer1  5P  W  #  2..  Sh
Münsterberg  1  «-  ·  I.  e
Muskanu  #  V.  17.  (2.  Bezirk)  Rybnit
Saarbrücken.  XXI.  L.  J.  Saarbrücken
Naugard.  II.  (8.  Bezirk)  Saargemünd  XXI.  L.  J.  Saarbrücken
Naumburg  a.  a.  S.  I  J  Halle  Saarlouts  XVI.  .
eceie  1.  t  V.  osen
Neuchaldensleben  IV.  6  e  g  Haue  Semter,  ugen  Z  IV.  L.  V  Hale  1
Neumünster  IX.  L.  J.  Altona  Schlawe  XVII.
Neusalz  a.  O.  V.  17.  (2.  Bezirk)  #  Schleswig  IX.  1.
Neuß  ll  L.  3.  Cäln  Schlettstadt  MWas)  Steabbarg
Neustadt  W.  Fr.  XVII.  L.  J.  Graudenz  Schneeberg  .  NX.  (2.K.S.)  J.  Chemnitz
Reustadt  a.  H..  II.  B.  6.  K.  B.  Schneidemühle  II.  g  F.  Bromberg
Neustettin.  L.  J.  Bromberg  Schrimm.  V.  L.  J.  Posen
Neustrel  .  84.  (2.  B  irk)  4  Schrimm:  *½m*“  V.  ".  J  Vosen
Neutomischel.  V.  L.  J.  Posen  Schweidnitz.  VI.  1
Neuwied.  VIII.  80.  werin.  IX.  34.  *.
Nienburg  a.  d.  W.  X.  1.  J.  Hannover  Siegburg.  VIII.  L.  J.  Cöln
Nürnberg.  III.  K.  B.  L.  J.  Nürnberg  Siegen  XVI.  g  Beuirh
#  Soest.  VII.  ortmun
Solingen.  VII.  L.  J.  Dasseldorf
Sderlahnstein  .  XVIII.  41.  (1.  Bezirk)  Sondershausen.  I  XI.
Oels  VI.  L.  J.  Preslan  Spandau.  III.  T  Boziry
Cffenburg  XIV.  Sprottau  V.  |  2  Pezirh)
Oldendurg  X.  31.  Stade  L.
II  Oldenburg  X.  37.  Stargard  i.  Pom.  II.
Oppeln  VI.  78.  Stargard
Osnabrück  X.  J.  Hannover  ((Fr.  Stargard)  XVII.  1  L.  Fl  Graudenz
Csterode  XKKX.  9  J.  Allenstein  Stendal  IV.  J.  Halle
O#rowo  V.  L.  J.  Posen  Stettin  u.  6  *#m  Bezirh
Stockach  XIV.
Stolp  XVII.  6  55  irh
Vaderborn  VII.  L.  J.  Dortmund  Stralsund  II.  I  CTZ
Lassau.  .  I.  K.  B  2.  K.  B.  Straßburg  XV.  L.  J.  Straßburg
berleberg  I  III.  12  (2.  Bezirk)  Straubing  III.  K.  B  #  12.  K.  B.
Liorzheim  XIV.  2.  J.  Karlsruhe  Striegau  VI.  L.  J.  Breslau
(  "  1
        <pb n="188" />
        Infanterie-Bri  gade  Infanterie-Brigade
Landwehrbezirke  Armeekorps'  oder  Landweft-  Bemerkungen  Landwehrbezirke  Armeekorps  oder  Landwehr=  Bemerkungen
.  Inspektion  Inspektion
1  Stuttgart  XIII.  (K.W.)  L.  J.  Stuttgart  Weiden  III.  K.  B.  L.  J.  Nürnberg
II  Stuttgart  XIII.  (K.  W.)  L.  J.  Stuttgart  Weilheim.  I.  K.  B.  L.  J.  München
Swinemünde  II.  6.  (3.  Bezirk)  Weimar  XI.  9  J.  Erfurt
Weißenfels  IV.  L.  J.  Halle
St.  Wendel.  XXI.  L.  J.  Saarbrücken  ·
Thorn  Xvu.  2.  J.  Graudenz  ————————¾x  2  Sar
ar  r  3.  J.  Alerburg  Biesbaden  XVIlll.  ic  Bezir)
gan  ·  16.  Wismar.  KK.  1.  Seiirh  l
lTrter.  VIII.  31.  Wohlau  VI
II  Trier  VIII.  31.  Woldenberg  III.  9.  (2.  .  irh
Worms  .  XVIII.  50.  (1.  Bezirk  "
1  Wurzen  JXlIX.  (2.  K.  S.)  47.  (8.  K.  6E.
Ulm  XIII.  (K.  W.)  53.(3.K.W.)  (2.Bezirk)  Würzburg  II.  K.  B.  7.  K.  B  (1.  Bezirk)
«
Waldenburg  VI.  L.  J.  Breslau  Zittau.  .  .  .  XII.  (1.  K.  S.)  68.  56.—  K.  S.)
Ware  IX.  34.  (2.  Bezirk)  Zweibrücken  II.  K.  B.  K.  B.
Wasserburg  I.  K.  B.  2.  K.  B.  Zwickau  XI.  (2.  K.  S.)  89.  k*6t  .  S.)

 

 

1

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="189" />
        —  171  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

6.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Zulassung  der  zollfreien  Einfuhr
  von  Fleisch  oder  von  Schweinespeck  in  Mengen

XIIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  Februar  1914.  #  Nr.  11.

Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  Abänderung  der  gleichen  Nachweisung  der  Bezur
  Vornahme  von  zZivilstandshandlungen:  —  Exe-  hörden  usw.  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Sächquaturerteilung:
  —  Todessal..  Seite  171  sischen  Militärverwaltngg  1798

2.  Finanzwesen:  Ubersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen,  5.  Allgemeine  Berwaltungssachen:  Verbot  der  ferneren
Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1918  Verbreitung  der  in  Wien  erscheinenden  periodischen
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1914  172  Druckschrift  „Die  Muskete  179

Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs--Post--  und
Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung

für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum  Schlusse  des  von  nicht  mehr  als  2  kg  sowie  von  Mullereierzeug-Monats
  Januar  19010114..  123  nissen  und  gewöhnlichem  Backwerk  in  Mengen  von
3.  Bersicherungswesen:  Anderungen  in  der  Zusammen-  nicht  mehr  als  3  kg  für  einen  Teil  der  im  Hauptzollamtsstellung
  der  Ortslöhen  1273  bezirk  Emmerich  belegenen  Gemeinde  Elten  =  Grond-4.
  Justizwesen:  Nachweisung  der  zur  Vertretung  des  sttieni.  179
Reichs-(Militär-)  Fiskus  als  Drittschuldner  bei  Pfändung  7.  Statistik:  Anderungen  der  Bestimmungen  über  die
des  Diensteinkommens  sowie  der  Pensionen  von  Offi=  Sammlung  von  Saatenstands-,  Anbau-=  und  Erntezieren
  und  von  Beamten  berufenen  Behörden  und  nachrichen  179
Personen  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Preußischen  8.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Militärverwalttnngng  174  Reichsgebiete  6  1980

 

1.  Kon  fulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Johannes  Bösche  zum
Vizekonsul  in  Matagalpa  (Nicaragua)  zu  ernennen  geruht.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Constantinopel  beschäftigten  Gerichtsassessor  Dittler  ist
auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom
6.  JFebruar  1875  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  Generalkonsuls  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen
  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  französischen  Vizekonsul  in  Danzig,  Philippe  Ernest  Michel,  ist  namens  des  Reichs  das
Exequatur  erteilt  worden.

Der  Kaiserliche  Konsularagent  L.  von  der  Hude  in  Svendborg  ist  gestorben.
        <pb n="190" />
        —  172  —

2.  Finanzwesen.

Uberlicht

der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Jannar  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      

 

Die  Solleinnahme  Im  Reichshaus-8
  nach  *  Die  Isteinnahme  alts-Etat  ein-Bezeichnung
  chließlich  Nach-E
  der  Ausfuhrvergütungen  usw.  hat  betragen  eßlich  Kach
hat  betragen  tragsetat  ist  die
er  im  Beginme  8  im  womn  Beginme  dese.  venweime  sür
I
2  Einnahmen  Monat  Jannar  gn  Wtfr  des  Monat  Januar  #  ri-  Wle  des  jahr  1913
1914  Monats  Januar  1914  Monats  Januar  veranschlagt  auf
4  —  ⁊  MA  *
1  2  6  ·  4  5  6  6  7
1
1|/||8e.  71  919  414  623  148  729  73.009  912  578  811  064  721  470  000
2abaksteuer  1  072  898  9  009  756  808  063  9902  314  10  825  000
3  HPigarettensteuer  3  663  977  39646  527  3  827  351  34  908  727  36  469  000
4  euckersteuer  11  263  226  152  727  818  17548  413  142  001  882  157  600  000
5  Salzsteuer  5b  713  576  54  341  371  6  057  319  50  197  195  59  660  000
6  Branntweinverbrauchsab-  -
gabe  20  767  004  189  623  762  15  372  814  161  602  b08  195  455  000
7  Estsärersroranchakhie  39591  670  807  58  204  640  097  825  000
8Schaumweinsteuer  573  833  8  623  446  777627  8201  755  10  685  000
9  Leuchtmittelsteuer  1573  107  13  737550  1249  855  12277143  15  846  000
10  ündwarensteuer  2  219  993  17  904  990  1  651  924  16  694  193  20  107  000
11|rrausteuer  und  übergangeabgabe
  von  Bier  .  11  918  488  104  876  143  11  184  302  107  952  937  124  780  000
12Spielkartenstempel.  239  556.  1  784  559  200  463  1  605  011  1899  960
18Bechselstempel  ..  1  952970  17317  417  1  913  910  16  971  068  19  122  00
14  nei  sstempelabgaben  von:
A.  Gesellschaftsverträgen.  2  660  341  7929  125  2  607  134  7  770  542
B.  Wertpapieren  3  155  8250  38  463234  3  092  708  37  694  303  68  820  000
C.  Gewinnanteils  chein-  und  —
Zinsbogen  2  882  000  11000  789  3  111  119  11  322  047
D.  Kauf-  und  onstigen  An-  1
schaffungsgeschäften  1  699  053  15  239  037  1  665  072  14  934  257  20  580  000
E.  Lotterielosen:
a)  für  Staatslotterien  3  663  333  #  31  239  183  3  663  333  31  239  183  40  500  000
b)  für  Privatlotterien  529  405  11  429  081  415  151  11  062  500  10  388  000
F.  Frachturkunden.  .  1687  143  16  489  471  1  506  400  16  159  682  18  44000
G.  Personenfahrkarten  2  096  003  20  482  118  2  054  083  20  072  476  22  844  000
H.  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge
  202  269  4215  60  198224  4  131  296  3  930  000
J.  Vergütungen  an  Mitglieder
  von  Aufsichtsräten  333  405  5  565  752  826  737  5  454  437  5  880  000
K.  Schecks  ..  273168  2  526  944  267  705  2  476  386  3  136  000
L.  3
gungen  2543  864  29  110  678  2  492  987  28  528  466  89  200  000
M.  Versicherungen.  1  814  964  2  488  112  1778655  2  438  250  7  500000
15  Zuwachssteuer  1  187  630  12  981936  1  187  630.  ·  12  984  936  5  000  000
16Erbschaftssteuer  4347  445  37  653  108  4347445  37  658  108  47  000  000
17||  Statistische  Gebühr.  160  735  1  815  307  1  793  466  1  822  450
        <pb n="191" />
        173

Uachweisung
von  Einnahmen  der  Reichs-Post-  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1914.

 

 

 

–—  H.—

 

 

 

 

 

 

B  Einnahmen  vom  Beginne  Im  Reichshaushalts-Etat  ist
Bezeichnung  des  Rechnungsjahrs  bis  die  Einnahme  für  das
der  zum  Schlusse  des  Monats  Rechnungsjahr  1913  veran-Einnahmen
  Januar  1914  schlagt  auf
*#  4  16  4#1
1  2  8
Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  698  973  161  842  369  000
Reichs-Eisenbahnverwaltug  132  075  000  153  779  000

 

 

Berichtigung.

 

3.  Versicherungswesen.

In  der  die  Zusammenstellung  der  Ortslöhne  (§§  149  bis  151  der  Reichsversicherungsordnung)
enthaltenden  Beilage  zu  Nr.  5  des  Zentralblatts  vom  16.  Januar  1914  sind  folgende  Anderungen

erforderlich:

1.  Auf  S.  69  ist  unter  Niederbarnim  a  hinter  „Gutsbezirke“  einzufügen  „der  Amtsbezirke:“.

2.  Auf  S.  106  ist  unter  dem  Oberversicherungsamte  Mannheim  beim  Versicherungsamte  Wiesloch
  unter  a  statt  „St.  Lern“  zu  lesen  „St.  Leon“.

3.  Für  das  Großherzogtum  Sachsen,  S.  107,  muß,  da  für  Kinder  unter  14  Jahren  besondere

 

Ortslöhne  festgesetzt  sind,  die  Zusammenstellung  lauten:

Ortslohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

Bezirk  16  Jal
des  über  21  Jahren6—21  Jahren  unter  Jahren  —
Versicherungsamts  oder  der  148315  unter  14
Gemeinde  mäunl.  weibl.mmännl.  weibl.mäunl.  weibl.män.weibl.
—..—————————
..  «  .
Großherzogtum  Sachsen.  1  1
Gemeinschaftliches  Ober-  «  -  ;
versicherungsamt  Gotha.
Weimar  Stadtbezirk  3  20  2  —2  50  1  601  50  1  20  —  60  —  50
-Luandbezirk  2  50  1  50|  S8  120  1  20  1  ——  50  —  40
Ilmenau  Stadtbezirk  3  20  2  —2  50  1  60  1  50  1  20—  60  —  50
Apolda  Stadtbezirk  3  20  2  —2  50  1  600  0  050  1  20|  60  —  50
Lundbezirk.  2  50  1.50|  1  80|  120  1  20  1  —  50  —  10
Jena  Stadtbezirk  3  20  2  —  50  160  1  60  1  30  60  —  50
Eisenach  Stadtbezirk  3  20  1  8000  50  1  6005  1  20  60  —  50
Landbezirk  2  50  1  501  80  12001  20  1  ——  50  —  10
Dermbach  2  50,  1  6100180  1  20|020  1——  50  10
Neustadt  (Orla).  2  50  1  50  S80  1  20  1  20  1  ——  50  —  10

 

8  *
        <pb n="192" />
        174  —

4.  Justi  zwesen.

An  Stelle  der  im  Zentralblatt  1906  S.  1083  veröffentlichten  Nachweisung  derjenigen  Behörden  und
Personen,  die  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Preußischen  Militärverwaltung  bei  der  Pfändung  des
Diensteinkommens  von  Offizieren')  und  von  Beamten  der  Militärverwaltung  sowie  der  Pensionen
dieser  Personen  nach  deren  Versetzung  in  den  Ruhestand  und  der  aus  Militärfonds  fließenden  Gebührnisse
  der  Hinterbliebenen  von  Personen  des  Soldatenstandes  und  von  Beamten  der  Militärverwaltung
berufen  sind,  den  Reichs-(Militär-)  Fiskus  als  Drittschuldner  im  Sinne  der  89§  829ff.  der  Zivilprozeßordnung
  zu  vertreten,  tritt  vom  1.  März  1914  ab  folgende

 

Laufende

Nr.

Uachmeisung.

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

Bemerkungen.

 

II.

 

A.  Betreffs  der  altiven  Dffiziere  und  Beamten:

den  Regimentskommandeuren,  den  Kommandeuren
  der  selbständigen  (nicht  regimentierten)
Bataillone,  dem  Kommandeur  der  Infanterie-Schießschule,
  dem  Präses  der  Gewehr-Prüfungskommission,
  dem  Kommandeur  der  Mirntär-Turnanstalt,
  den  Kommandeuren  der  Kriegsschulen,
  der  Kadettenanstalten,  der  Oberfeuerwerkerschule,
  der  Unteroffizierschulen,  der  Unteroffiziervorschulen
  und  der  Militär-Knaben-Erzichungsanstalt,
  dem  Chef  des  Militär-Reit-Ju--stituts,
  den  Kommandeuren  der  Offizier-Reitschulen
  in  Paderborn  und  Soltau,  des  Lehr-Regiments
  der  Feldartillerie-Schießschule,  des
Lehr-Regiments  der  Fußartillerie-Schießschule,
dem  Präses  der  verkehrstechnischen  Prüfungskommission,
  dem  Direktor  der  Militär-Eisenbahn,
dem  Chef  der  Versuchsbatterie  der  Artillerie-Prüfungskommission,
  dem  Kommandeur  der
Kriegstelegraphenschule,  den  Verkehrsoffizieren
vom  Platz  in  den  Festungen,  dem  Veterinär-Inspekteur,
  dem  Direktor  der  Militär-Veterinär-Akademie,
  den  Inspekteuren  der  Landwehr-Inspektionen
  sowie  den  Kommandeuren  der  Landwehrbezirke
  und  den  Vorständen  der  Bekleidungsämter.


der  Militärintendantur  des  betreffenden  Armeckorps
  (Korpsintendantur)  und  der  Intendantur
des  Militär-Verkehrswesens.

 

Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens
der  ihnen  unterstellten,  Gehalt  empfangenden
  Offiziere  und  Beamten  einschließlich
  der  aggregierten  Offiziere,
jedoch  mit  Ausnahme  der  Offiziere  bei
den  Pionier-Bataillonen  und  der
au  la  suite  der  Truppentceile  stehenden
Offigiere.

Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens:

1.  der  Regimentskommandeurec,  der
Kommandeure  der  Trains,  der  Kommandeure
  der  selbständigen  (nicht
regimentierten)  Bataillonc  —  ausschließlich
  der  Pionier-Bataillonei)
  —,  der  Infanterie-Schießschule,
  der  Unteroffizierschulen,  der
Unteroffiziervorschulen,  der  Militär-Knaben-Erziehungsanstalt,
  der  Offizier-Reitschulen
  in  Paderborn  und

 

Bei

 

Pfändung  des
Diensteinkommens  der
#n  la  Suite  der  Truppenteile
  stehenden  Offiziere
—  soweit  diese  nicht
unter  II  bis  IV  gehören
  —  sowie  aller
Ingenieur=  und  Pionier-Offiziere
  hat  die
Zustellung  an  das
Kriegsmimsteriumssehe
lfd.  Nr.  U)  zu  erfolgen.

1)  Betreffs  der  Kommandeurec

  der  Pionier-Bataillonc
  siche  lfd.  Nr.  V.

*)  Soweit  die  Nachweisung  keine  besonderen  Bestimmungen  enthält,  sind  unter  der  Bezeichnung  „Offiziere“  auch
die  Sanitätsoffiziere  (Militärärzte)  und  Veterinäroffiziere  einbegriffen.
        <pb n="193" />
        —  175  —

 

 

—  —  .  -  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  .  —

 

fende  Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:  Bemerkungen.
Nr.
(Noch  (Noch:  der  Militärintendantur  usw.)  Soltau,  des  Lehr--Regiments  der

 

 

W

 

6.

10.
11.

13.

Feldartillerie-Schießschule,  des  Lehr-Regiments
  der  Fußartillerie-Schießschule,
  des  Präses  der  verkehrstechnischen
  Prüfungskommission,  des
Direktors  der  Militär-Eisenbahn,  des
Chefs  der  Versuchsbatterie  der
Artillerie-Prüfungskommission,  des
Kommandeurs  der  Kriegstelegraphenschule,
  der  Verkehrsoffiziere  vom
Platz  in  den  Festungen  sowie  der
Kommandeure  der  Landwehrbezirke
  Berlin?);

der  Platzmajore  mit  Ausnahme  der

in  Berlin  und  Potsdams);

.  der  Korpsärzte,  der  Oberärzte  und

der  Assisten  zärzte  bei  den  Sanitätsämtern,
  der  Generaloberärzte,  der
Garnisonärzte  mit  Ausnahme  der  in
Berlin  und  Potsdamt),  der  etatsmäßigen
  Chefärzte  der  Garnisonlazarette,
  des  Chefarztes  des  Offizierheims
  Taunus  in  Falkenstein,  der
Stabsärzte  bei  den  Sanitätsinspektionen
  sowie  der  Korpsstabsapotheker
  und  der  Stabsapotheker;

l  der  Beamten  der  Zahlungsstelle  des

XIV.  Armeekorps;

l.  der  Militär-Intendanturbeamten

bei  den  Korps=  und  Divisionsintendanturen
  sowie  bei  der  Intendantur
des  Militär-Verkehrswesens  mit
Ausnahme  der  Militär-Intendantene);:



der  Militär-Oberpfarrer,  der  Divisions=
  und  der  Garnisonpfarrer,  der
Divisions=  und  der  Garnisonküster
mit  Ausnahme  der  Garnisonpfarrer
und  der  Garnisonküster  in  Berlins)
sowie  der  Militärhilfsgeistlichen;

.  der  Militärjustizbeemten  mit  Ausnahme

  der  beim  Gouvernement  und
bei  der  Kommandantur  Berlin');

der  Korpsstabsveterinäre  bei  den

Generalkommandos;

l.  der  Beamten  der  Proviantämter

und  der  Armee-Konservenfabriken;
der  Beamten  der  Garnisonverwaltungen;


der  Beamten  des  Militärbauwesens
mit  Ausnahme  der  der  Intendantur
der  militärischen  Institute  unterstelltens);


.  der  Beamten  der  Garnisonlazarette,

der  Genesungsheime,  der  Militärkuranskalten
  und  des  Offizierheims
Taunus  in  Falkenstein;

des  Lehrers  bei  der  Garnison--(Leopold-)
  Schule  in  Frankfurt  a.  Oder.

 

2)  Wegen  der  Kommandeure
  der  übrigen  Landwehrbezirke
  gilt  laufende
Nr.  VI

:)Wegen  der  Platzmajore
in  Berlin  und  Potsdam
siehe  lfd.  Nr.  III  2.

4)  Wegen  dieser  Garnisonärzte
  siehe  lfd.  Nr.
III  3.

5)  Wegen  der  Militärintendanten
  siehe  lfd.
Nr.  V.

s)  Wegen  dieser  Garnisonpfarrer
  und  Garnisonküster
  siehe  lfd.
Nr.  III  7.

7)  Wegen  dieser  Beamten
siehe  lfd.  Nr.  III  8.

5)  Wegen  dieser  Beamten
siche  lfsd.  Nr.  111  9.
        <pb n="194" />
        Laufende

Nr.

176  —

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

Bemerkungen.

 

III.

IV.

 

der  Intendantur  der  militärischen  Institute  in
Berlin.

dem  Feldzeugmeister.

dem  Kriegsministerium.

 

Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens:

.  des  Präses  der  Gewehr--Prüfungskommission,

  des  Kommandcurs  der
Militär-Turnanstalt;

l.  der  Platzmajore  in  Berlin  und

Potsdam;

des  Generalarztes  und  des  Oberoder

  Assistenzarztes  bei  dem  Sanitätsamt
  der  militärischen  Institute;

der  Offiziere  und  Beamten  des

Großen  Generalstabs  und  der
Landesaufnahme  mit  Ausnahme  des
Chefs  des  Generalstabs  der  Armee;

der  Garnisonärzte  in  Berlin  und

Potsdam;

.  der  Militär-Intendanturbeamten  bei

der  Intendantur  zu  III  mit  Ausnahme
  des  Militärintendanten“):

l  der  Garnisonpfarrer  und  Garnisonküster

  in  Berlin;

f.  der  Militärjustizbeamten  beim  Gouvernement

  und  bei  der  Kommandantur
  Berlin;

.  der  der  Intendantur  zu  1II  unterstellten

  Beamten  des  Militärbauwesens.


Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens:

1.

der  Offiziere  und  Beamten  der
Feld  zeugmeisterei  mit  Ausnahme
des  Feldzeugmeisterso)

l  der  Offiziere  und  Beamten  der  Inspektionen

  der  technischen  Institute
der  Infanterie  und  der  Artillerie,
der  Gewehrfabriken,  der  Munitionsfabrik,
  des  Infanterie=  und  Artillerie-Konstruktionsbureaus,
  der  Artilleriewerkstätten,
  der  Geschützgießerei,
  der  Geschoßfabriken,  der
Feuerwerkslaboratorien,  der  Pulverfabriken
  und  des  Militärversuchsamts;


.  der  Offiziere  und  Beamten  der

Artilleriedepot-Inspektion,  der  Artilleriedepot-Direktionen
  und  der
Artilleriedepots;

.  der  Offiziere  der  Traindepot-Inspektion,

  der  Traindepot-Direktionen
  und  der  Traindepots.

Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens
sämtlicher  übrigen  unter  lfd.  Nr.  I,  II,
III  und  1V  nicht  einbegriffenen  Offiziere
  und  Beamten  der  Militärverwaltung.


?*)  Wegen  des  Militärintendanten
  siehe  Hdo.
Nr.  V.

16)  Wegen  des  Feldzeugmeisters
  siche  lfd.  Nr.  V.
        <pb n="195" />
        Laufende

Nr.

.—.—  —  —  —

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

Bemerkungen.

 

VI.

 

B.  Betreffs  der  Pension  usw.  beziehenden
Offiziere  und  Beamten:

1.  derjenigen  Behörde,  auf  deren  Anweisung
die  nebenstehend  aufgeführten  Personen  ihre
Pensions=  usw.  Gebührnisse  empfangen.

2.  Die  anweisenden  Behörden  sind:
a)  für  Preußen  die  Regierungen;
b)  für  die  aus  der  Militär-Pensionskasse
  in  Berlin
ihre  Pensionsgebührnisse  *
empfangenden  Personen  das  Polizei-Präsidium
  in  Berlin;

Jßc)  für  das  Großherzogtum

Badn  die  Intendantur
XIV.  Armeekorps
  in  Karlsruhe;


d)  für  Elsaß-Lothringen.  das  Ministerium
für  Elsaß-Lothringen
  in  Straßburg
  i.  Elf.

3.  Gewöhnlich  —  aber  nicht  immer  —  empfangen
die  Betreffenden  ihre  Pensionsgebührnisse  auf
Anweisung  derienigen  Behörde,  in  deren  Bezirk
  sie  wohnen.

4.  Außerdem  erstreckt  sich  der  Geschäftskreis  der
Regierung  in:

Cassel  auf  die  im  Königreich  Bayern,
Großherzogtum  Hessen,  Fürstentum
Waldeck  und  Pyrmont,

Liegnitz  auf  die  im  Königreich  Sachsen,

Wiesbaden  auf  die  im  Königreich
Württemberg,

Erfurt  auf  die  im  Großherzogtum
Sachsen-Weimar,  in  den  Herzogtümern
Sachsen-Coburg  und  Gotha,  Sachsen-Altenburg,
  Sachsen-Meiningen,  den
Fürstentümern  Schwarzburg-Rudolstadt
und  Sondershausen,

Schleswig  auf  die  in  den  Großherzogtümern
  Mecklenburg-Schwerin  und  -Strelitz,
  in  den  freien  Städten  Hamburg,  Lübeck
und  Bremen,

Aurich  auf  die  im  Großherzogtum  Oldenburg,


Magdeburg  auf  die  in  den  Herzogtümern
Braunschweig  und  Anhalt,  1
Minden  auf  die  in  den  Fürstentümern

Lippe  und  Schaumburg-Lippe,

Merseburg  auf  die  in  den  Fürstentümern
Reuß

wohnenden  preußischen  Militärpensionäre.

 

Bei  Pfändung  der  Pension  und  des
sonstigen  aus  Reichsmilitärfonds
fließenden  Einkommens:

1.  der  sämtlichen  mit  Pension  zur  Disposition
  gestellten  Offiziere  und
Militärbeamten;

2.  der  sämtlichen  auf  Wartegeld  gesetzten
  Beamten  der  Militärverwaltung;


3.  der  sämtlichen  mit  Pension  gänzlich
  verabschiedeten  Offiziere  und
Beamten  der  Militärverwaltung.
        <pb n="196" />
        —  178  —

Lau- 



fende  Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:  Bemerkungen.
Nr.
C.  Betreffs  der  Hinterbliebenen  von  Personen
des  Soldatenstandes  und  Beamtenu)  11)  Werden  neben  den
4  «  ··»»  unterlfd.Nr.VIlauf-Ul.demKriegesmnmteruun.
  BeiPfändungdcsauszMilitäkfoudsgeführtanezügcnauch

fließendenEinkommens(Witwengcld,iolchederunterAnmers
Waffengcld,Unfallrcnten,gesetzlichekunguundbbezcich
Beihilfen)dcrHiittekblicbcncnvonnctanttgcpfändetJv
PersonendeZoldatcnftandcsundvonmußsich,wenndic
Beamten  der  Militärverwaltung.  Pfändung  wirksam  sem
soll,  der  Pfändungsund
  Uberweisungsbeschluß
  auf  sämtliche  gepfändeten
  Bezüge  erstrecken
  und  sowohl  gegen
  den  Reichs-Miltär-)Fiskus,
  vertreten
durch  das  Preußische
Kriegsministerium,  #ls
gegen  die  Generaldirestion
  der  Köriglich  Preusrschen
  Mintär-Witwen-Pensions-Anstalt
  bzw.
das  Direktorium  der
Hannoverschen  Offizier=Witwenkasse
  gercchtet
und  diesen  Behorden
zugestellt  werden.

 

 

 

Anmerkung.  Der  Pfändungsbeschluß  ist  ferner  zuzustellen:
a)  der  Generaldirektion  der  Königlich  Preußischen  Militär-Witwen-Pensions-Anstalt  in  Berlin:  *ê!-½5
bei  Pfändung  der  an  Hinterbliebene  von  Personen  des  Soldatenstandes  und  von  Beamten  der  Militarverwaltung
  durch  die  Militär-Witwenkasse  in  Berlin  zahlbaren  Pensionen  aus
1.  der  Preußischen  Militär-Witwen-Pensions-Anstalt;
2.  der  Kurhessischen  Militär-Witwen=  und  Waisen-Anstalt;
3.  der  Nassauischen  Militär-Witwen=  und  Waisenkasse;
4.  der  vormals  Hannoverschen  Unteroffizier-Witwenkasse;
5.  der  Unteroffizier-Witwenkasse  des  Mecklenburg-Schwerinschen  Kontingents.
b)  dem  Direktorium  der  Hannoverschen  Offizier-Witwenkasse  in  Hannover:  *1,
bei  Pfändung  der  an  Hinterbliebene  von  Personen  des  Soldatenstandes  und  von  Beamten  der  Militarverwaltung
  zahlbaren  Pensionen  aus  der  Hannoverschen  Offizier-Witwenkasse.

Die  im  Zentralblatt  1906  S.  1245  abgedruckte  Anmerkung  zu  der  Nachweisung  derjenigen  Behörden
und  Personen,  die  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Sächsischen  Militärverwaltung  bei  der  Pfändung
des  Diensteinkommens  von  Offizieren  und  von  Beamten  der  Militärverwaltung  sowie  der  Pensionen
dieser  Personen  nach  deren  Versetzung  in  den  Ruhestand  und  der  aus  Militärfonds  fließenden  Gebühr
nisse  der  Hinterbliebenen  von  Personen  des  Soldatenstandes  und  von  Beamten  der  Militärverwaltung
berufen  sind,  den  Reichs-(Militär-)Fiskus  als  Drittschuldner  im  Sinne  der  §§  829ff.  der  Zivilprozeß
ordnung  zu  vertreten,  hat  folgende  Fassung  erhalten:  "

*)  „Soweit  die  Nachweisung  keine  besonderen  Bestimmungen  enthält,  find  unter  der  Bezeichnung  „Offiziere
auch  die  Sanitätsoffiziere  (Militärärzte)  und  die  Veterinäroffiziere  inbegriffen.“
        <pb n="197" />
        —  179  —

5.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urteile  des  Königlichen  Landgerichts  1  in  Berlin  vom  23.  Oktober  und
13.  Dezember  1913  gegen  die  in  Wien  erscheinende  periodische  Druckschrift  „Die  Muskete“  binnen
Jahresfrist  zweimal  Verurteilungen  auf  Grund  der  §§  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,
wird  in  Anwendung  des  §  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)
die  fernere  Verbreitung  dieser  Druckschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  14.  Februar  1914.
Der  Reichskanzler.  «

Im  Auftrage:  Richter.

 

6.  Zoll-  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  5.  Februar  1914  beschlossen,

nach  Maßgabe  und  in  Erweiterung  des  Bundesratsbeschlusses  vom  24.  Februar  1906“)  für
den  Teil  der  im  Hauptzollamtsbezirk  Emmerich  belegenen  Gemeinde  Elten.  Grondstein,  der
zwischen  der  Landesgrenze  und  der  nachbezeichneten  inneren  Linie  östlich  und  nördlich  der
Ortschaft  Elten  liegt,  die  zollfreie  Einfuhr  von  Fleisch  oder  von  Schweinespeck  in  Mengen
von  nicht  mehr  als  2  kg  sowie  von  Müllereierzeugnissen  und  gewöhnlichem  Backwerk  in
Mengen  von  nicht  mehr  als  3  kg  zuzulassen.

Die  innere  Linie  beginnt  bei  Grenzstein  700,  folgt  dem  Wege,  der  über  Ritbruch  und
den  Butterweg  nach  Sassentrick  führt,  biegt  bei  Sassentrick,  dieses  nördlich  lassend,  nach
Nordwesten  um,  folgt  dem  Wege  zwischen  Knauheide  und  de  Huef  und  setzt  sich  nach  Westen
auf  dem  Waldweg  bis  zur  Provinzialstraße  Elten—Zevenger  fort,  die  sie  etwa  300  m  südöstlich
  von  deren  Bahnübergang  schneidet;  von  da  ab  folgt  die  Linie  dem  Wege  nach  dem
Binsbergerhofe  bis  dahin,  wo  er  die  letzte  Biegung  von  Südwesten  nach  Nordwesten  macht;
an  dieser  Stelle  verläßt  die  Linie  den  Weg  und  setzt  sich  in  der  bisherigen  Richtung  —
südlich  vom  Binsbergerhofe  —  nach  Südwesten  geradlinig  fort,  bis  sie  die  Landesgrenze
(Alt  Rhyn)  etwa  180  m  nordwestlich  vom  Grenzstein  668  erreicht.

Berlin,  den  17.  Februar  1914.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Meuschel.

 

7.  Statistik.

Der  Bundesrat  hat  folgende  Anderungen  der  Bestimmungen  über  die  Sammlung  von  Saatenstands-,
Anbau=  und  Erntenachrichten  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1911  S.  180)  beschlossen:

1.  Bei  Ziffer  1  wird  zwischen  „Kartoffeln“  und  „Klee“  eingefügt:  „Zuckerrüben  zur  Zuckerfabrikation“.


2.  In  den  in  Ziffer  4  und  8  erwähnten  Mustern  A  3  bis  5  und  B  wird  zwischen
„Kartoffeln“  und  „Klee“  eingefügt:  „Zuckerrüben  zur  Zuckerfabrikation“.

3.  In  Ziffer  7  wird  das  Wort  „Zuckerrüben“  gestrichen.
Die  Anderungen  treten  am  1.  Juni  1914  in  Kraft.
Berlin,  den  18.  Februar  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Richter.

*)  Zentralblatt  für  1906  S.  441.

 

29
        <pb n="198" />
        —  180  —
8.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete

 

 

 

 

 

 

 

—  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Dauu

.

Z  der  Bestrafung.  —*  isung  Ausweisungsder

  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.

1  2  l  3  4  5  6

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  /Stanislaus  Adam  geboren  am  18.  August  1884  zu  Stanis=  versuchter  schwerer  Königlich  Preußischer  9.  .
Gontaszewski,  lau  (Stanislawöw),  Bezirk  gleichen  Diebstabl  (1  Jahr  Regierungspräsident  zu  1
Schlosser  und  Elek=  Namens,  Galizien,  österreichischer  Zuchthaus,  laut  Er=  Posen,
trotechniker,  Staatsangehöriger,  kenntnis  vom  19  Fe-1

  bruar  1918),

2  Nikolaus  Kunie=  #ceboren  am  18.  Mai  1889  zu  Kalusz,  versuchter  schwerer,  Königlich  Preußischer  7.  Februar
wicz,  falschlich  Bezirk  gleichen  Namens,  Galizien,  Diebstahl  (1  Jahrl  Regierungspräsident  zu  1914.
Anton  Smie-  ortsangehörig  zu  Petranka,  ebenda=  Zuchthaus,  laut  Er-  Posen,
tanski,  Maurer,  selbst,  österreichischer  Staatsange“  kenntnis  vom  19.8ehöriger,

  bruar  1913),  1
8  Heinrich  Ligabue,  geboren  am  9.  November  1850  zu  versuchter  Liebstahl  Kaiserlicher  Bezirkspräfi=  Z1.  Januar
Handelsmann,  Turin,  Italien,  italienischer  Staats=  und  Diebstahl  im  dent  zu  Colmar,  1914.
angehöriger,  wiederholten  Rückfall
  (7  Jahre  Zuchthaus,
  laut  Erkenntnissen
  vom  4.  Jannar,
und  6.  April  1907),
4  Julius  Siepl,  geboren  am  9.  September  1880  zu.  gemeinschaftlicher

reichischer  Staatsangehöriger,  wiederholten  Rück=  Landeskommissär  zu
fall,  und  Sachbe-  Karlsruhe,
schädigung  (3  Jahre

1  Monat  Zuchthaus,

laut  Erkenntnis  vom

10.  Dezember  1910),

 

 

Gärtnergehilfe,  Grün,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  öster-  schwerer  Liebstahlim  Großbersoglich  badilcher  30.  Dezember

1913.

 

 

5  Peter  Weyen,  geboren  am  2.  Juli  1856  zu  Suten-Straßenraub  in  einem  Königlich  Preußischer  7.  April  1913.
Biegelarbeiter,  dael,  Provinz  Limburg,  Belgien,  Falle  und  Diebstahl,  Regierungspräfident  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  belgischer  in  zwei  Fällen  G#n  Cöln,
Staatsangehöriger,  Jahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntnis  vom
18.  Februar  1907),
b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
6  Samuel  Brodin,  Leboren  am  29.  Februar  1876  zu  Hel=  Betteln,  Königlich  Preußischer  /30.  Jannar
Maler,  siingborg,  Län  Malmöhus,  Schweden,  NRegierungspräsident  zu  1914.
ortsangehörig  ebendaselbst,  schwe-  Schleswig,
«  discher  Staatsangehöriger,

7  Leopold  Edel-  geboren  am  9.  Oktober  1862  zu  Gai-Betteln,  Königlich  Bayerisches  31.  Januar
mann,  Metzger,  witz,  Bezirk  Znaim,  Mähren,  öster-  Bezirksamt  Gunzen-  1914.

reichischer  Staatsangehöriger,  hausen,

8  Rozia  (Rosa)  Genyk,  geboren  am  27.  Januar  1886  zu  Bere-Landstreichen,  Königlich  Sachsische  2.  Dezember
geborene  Sula=  zopwfredni,  Bezurk  Staremiasto,  Ga-  Kreishauptmannschaft  1913.
tocka,  Witwe,  lizien,  österreichische  Staatsange-  zu  Chemnitz,  #

Arbeiterin,  hörige,

Die  Ausweisung  des  Maurers  Joseph  Loreth  (Zentralblatt  für  1906  S.  1095  Nr.  1)  ist  zurückgenommen  worden

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="199" />
        —  181  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im
Reichsamt  des  Innern.

 

Du  beriehben  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  #  Berlin,  Donnerstag,  den  26.  Februar  1914.  Nr.  12.

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  goll=  und  Steuerwesen:  Herabsetzung  der  Kontingente  der  Zündwarenfabriken  für  das  Betriebsjaht
eite  18

 

Zoll=  und  Steuerwesen.

Bekanntmachung.

I.  Der  Bundesrat  hat  in  seiner  heutigen  Sitzung  beschlossen:

1.  Die  Kontingente  der  Zündwarenfabriken  werden  für  das  Betriebsjahr  1913/14  von
45°)  auf  40  v.  H.  herabgesetzt.  Die  Herabsetzung  um  5  v.  H.  des  ungekürzten  Kontingents
greift  auch  für  die  gemäß  §  14  der  Kontingentierungsordnung  begünstigten  Fabriken
Platz;  die  herstellbaren  Staffelmindestmengen  bestimmt  der  Reichskanzler  (Reichsschatzamt).

Ist  von  einer  Zündwarenfabrik  die  hiernach  herstellbare  Kontingentsmenge  im  abgelaufenen
  Teile  des  Betriebsjahrs  bereits  überschritten  worden,  so  wird  die  hergestellte
Mehrmenge  auf  die  herstellbare  Kontingentsmenge  des  Betriebsjahrs  1914/15  angerechnet.
  Das  Gleiche  geschieht  mit  der  von  einer  Zündwarenfabrik  im  restlichen  Teile
des  Betriebsjahrs  hergestellten  Mehrmenge,  sofern  diese  nachweislich  zur  Erfüllung  von
Lieferungsverträgen  dient,  die  vor  Veröffentlichung  dieses  Beschlusses  abgeschlossen  sind.
lber  die  ursprünglich  herstellbare  Kontingentsmenge  hinaus  hergestellte  Zündwaren
unterliegen  unter  allen  Umständen  dem  Steuerzuschlag.

AlIs  abgelaufener  Teil  des  Betriebsjahrs  im  Sinne  des  vorstehenden  Absatzes
gilt  die  Zeit  bis  zum  Tage  der  Veröffentlichung  dieser  Bestimmungen  im  Zentralblatt
für  das  Deutsche  Reich,  den  Tag  der  Veröffentlichung  einbegriffen,  als  restlicher  Teil
des  Betriebsjahrs  die  Zeit  nach  diesem  Tage.

",

*)  Zu  vergleichen  Beschluß  des  Bundesrats  vom  26.  Juni  1913,  Zentralblatt  1913,  S.  677.
30
        <pb n="200" />
        —  182  —

II.  In  Ausführung  der  Ziffer  I  letzter  Halbsatz  des  vorstehenden  Beschlusses  bestimme  ich  die
im  Betriebsjahr  1913/14  herstellbaren  Mindestmengen  der  begünstigten  Fabriken  wie  folgt:

für  Staffel  b  zu  171  Millionen  Stück  Zündwaren,
„e  306  "  -,
I  d  -  432  -  2  1  /
s  540  -,
.-i«  630  .,
-  8  "  702  "  2  -
..h  .756  .  "  „
.  i  .792  -  -  .,
-  skundlsslo  -  -  -  .

Berlin,  den  26.  Februar  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hosbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="201" />
        —  183  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

RBeichsamt  des  Innern.

—————.———..———.—.—————6————

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

l
XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  Februar  1914.  *  Nr.  13.
’helte  1.  Konfulatwesen:  Exequaturerteilungen  Seite183  4.  .  Millitärwesen  Gesamtverzeichnis  der  zur  Anstellung
Finanzwesen:  Anderung  der  Ausführungsbestimmungen  von  Militäranwärtern  usw.  verpflichteten  Privateisenzum
  Reichsschuldbuchgeseee  184  bahen  184
3.  Zoll-  und  Stenerwesen:  Notierung  von  Terminpreisen
auf  Grund  des  §  ds  der  ausführungsbestimmungen  A  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
zum  Reichsstempelgeshhhe  .  ..  Reichsgebiete.  .  200

 

1.  Konsulatwesen.

Dem  Türkischen  Generalkonsul  in  Hamburg,  Ferid  Bey,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur
erteilt  worden.

Dem  Königlich  Italienischen  Generalkonsul  in  Mannheim,  Carlo  Nagar,  ist  namens  des  Reichs
das  Exequatur  erteilt  worden.

Dem  Schwedischen  Vizekonsul  in  Rügenwalde,  Albert  Rubensohn,  ist  namens  des  Reichs  das
Exequatur  erteilt  worden.

Dem  Königlich  Schwedischen  Generalkonsul  in  Hamburg,  Ulf  Torsten  Undén,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

31
        <pb n="202" />
        —  184  —

2.  Finan  zwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  Februar  1914  beschlossen,  daß  die  Bestimmung  im
Artikel  III  Ziffer  8  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsschuldbuchgesetze  (Zentralblatt  für  das
Deutsche  Reich  von  1910  S.  218)  wie  folgt  geändert  werde:

„8.  Jede  Eintragung  in  das  Reichsschuldbuch  wird  von  dem  Buchführer  und  einem
zweiten,  von  der  Reichsschuldenverwaltung  zu  bestimmenden  Beamten  unterschrieben.“

Berlin,  den  24.  Februar  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

 

3.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Auf  Grund  des  §  58  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetze  vom  3.  Juli  1913°)
wird  bekannt  gegeben,  daß  nach  der  Veröffentlichung  der  Landesregierung  vom  19.  d.  M.  an  der
Bremer  Börse  für  „nordamerikanische  Baumwolle  Basis  middling  nichts  unter  good  ordinary“  Terminpreise
  notiert  werden.

Berlin,  den  25.  Februar  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Jahn.

 

4.  Militär  wesen.

—  —

Nachstehend  wird  ein  neues  Gesamtverzeichnis  der  Privateisenbahnen  und  der  durch  Private  betriebenen
  Eisenbahnen,  denen  die  Verpflichtung  auferlegt  ist,  bei  der  Besetzung  von  Beamtenstellen
Militäranwärter  und  Inhaber  des  Anstellungsscheins  vorzugsweise  zu  berücksichtigen,  zur  öffentlichen
Kenntnis  gebracht.  Das  Verzeichnis  tritt  an  die  Stelle  des  durch  Bekanntmachung  vom  14.  Februar
1912  (Zentralblatt  S.  199)  veröffentlichten  Verzeichnisses.

Berlin,  den  23.  Februar  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

 

*)  Zentralblatt.  S.  801.
        <pb n="203" />
        185

Gesamtverzeichnis
der  Privateisenbahnen  und  der  durch  Private  betriebenen  Eisenbahnen,  denen  die  Verpflichtung
  auferlegt  ist,  bei  der  Besetzung  von  Beamtenstellen  Militäranwärter  und
Inhaber  des  Anstellungsscheins  vorzugsweise  zu  berücksichtigen.

 

Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung  der
Stellen,  die  vorzugsweise
mit  Militäranwärtern  usw.

zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  der
Minitaranwärter
  usw.
berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Bebörde,
an  die  Bewerbungen  zu
richten  sind,  soweit  nicht  in
den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

1.  Ahaus-Enscheder  Eisenbahn  (für
die  preußische  Strecke).

2.  Alstertalbahn  Ohlsdorf-Poppen.

büttel  (für  die  preußische  Strecke).

3.  Altona-Kalltenkirchener  Eisenbahn.


4.  Bentheimer  Kreisbahn  (für  die
preußische  Strecke  Gronau-Bentbeim-Neuenhaus-Landesgrenze).


5.  Brandenburgische

Städtebahn

(Treuenbrietzen-Belzig-Brandenburg
  a.  H.  -  Rathenow  -  Neustadt
  a.  D.).

6.  Braunschweigische

Landeseisenbahn

  (für  die  preußischen  Strecken
der  Bahnen  Braunschweig-Derneburg-Seesen
  und  Braunschweig

 

Nordbahnhofl-Flechtorf-Fallersn



en).

7.  Braunschweig-Schöninger  Eisenbahn
  (für  den  preußischen  Teil).

8.  Bröltaler  Eisenbahn.

I.  Königreich  Preußen.

Mittlere,  Kanzlei=  und  Unterbeamte.


Wie  zu  1.
Wie  zu  1.
Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

 

40  Jahre.
40
40
40
40
40

40

40

 

 

Direktion  der  Ahaus-Enscheder
  Eisenbahngesellschaft  in
Ahaus.

Direktion  der  Alstertalbahn-Aktiengesellschaft#.
  Wellings.
büttel,  Kreis  Stormarn

Direktion  der  Altona-Kalten.
kirchener  Eisenbahngesellschaft
  in  Alrona.

Betriebsdirektion  der  Bentheimer
  Kreisbahn  in  Bentheim.

Direktion  der  Brandenburgischen
  Städtebahn-  Aktiengeiellichaft
  in  Berlin  W  35,

i  Karlsbad  16.

Direktion  der  Braunschweigischen
  Landeseisenbahngesellschaft
  in  Braunschweig.

Vorstand  der  Braunschweig-Schöninger
  Eisenbahn-Aktiengesellschaft
  in  Braun.
schweig,  Geysostr.  15.

Direktion  der  Bröltaler
Eisenbahn--Aktiengesellschaft
in  Hennef  (Sieg).

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisenbahndlenst
  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung

  der
Milttadranwärter
usw.  bestehenden
Vorschrütten  zur
Anwendung  zu
bringen.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

a)  Für  die  Strecke
Braunschweig-Seesen
  wie  Ju  1.

b)  Für  die  Strecke
Braunschweig--allersleben
  ersolgt

  die  Ansiellung

  nach

den  reichs-  und
landesrechtlichen
Bestimmungen,
die  jeweillg  für
die  Besetzung  der
mittleren,  Kanzleis
  und  Unterbeamten
  steuen
mit  Militäranwärtern
  usw.
gelten.

Wie  zu  6  D.

 

Wie  zu  1.

31“
        <pb n="204" />
        Altersgrenze,,  Bezeichnung  der  Behörde,
Bezeichnung  Bezeichnung  der  i  rneienndeoerbungen  iep
der  Stellen,  die  vorzugsweise  anwärter  usw.  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Ei  bahn  mit  Militaͤranwärtern  usw.  berücksichtigt.  andere  Anstellungsbehörden
senba  v  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
9.  Brohltal-Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Vorstand  der  Brohltal-Eisen-Wie  zu  1.

babugesellschaft  in  Cöln,
Gereonstr.  22.

10.  Cöln-Bonner  Kreisbahnen  Wie  zu  l.  40  Direktion  der  Aktiengesellschaft  Wie  zu  1.
(Strecken  von  Cöln  am  Vor-  der  Cöln-Bonner  Kreisgebirge
  entlang  nach  Bonn  und  bahnen  in  Cöln,  Saliervon
  Cöln  über  Wesseling  nach  ring  17  II.

Bonn  nebst  der  Verbindungsbahn
  Vochem-Brühl-Wesseling).

11.  Crefelder  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  35  Direktion  der  Crefelder  Eisen.Wie  zu  1.

bahngesellschaft  in  Crefeld.

12.  Cronberger  Eisenbahn  (Cron-Bahnwärter,  Schaffner  und!5  Verwaltungsrat  der  Cron.#ie  zu  1.
berg-Rödelheim).  sonstige  Unterbeamte  mit  berger  Eisenbahngesellschaft

Ausnahme  der  einer  tech-  in  Cronberg  (Taunus).
nischen  Vorbildung  bedürfenden.

13.  Dahme-Uckroer  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Dahme-Uckroer  Wie  zu  1.
Eisenbahngesellschaft  in
Dahme  Marh.
14.  Eisern-Siegener  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Eisern-Siege.Wie  zu  r
ner  Eisenbahngesellschaft  in
Siegen.

15.  Elmshorn-Barmstedt-Oldesloer  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Elmshornie  zu  1.

Eisenbahn.  Barmstedt-Oldesloer  Eisen.
bahn-Aktiengesellschaft  in
Elmshorn.

16.  Farge-Vegesacker  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Königliche  Eisenbahndirektion#ie  zu  1.

in  Hannover.

17.  Freien  Grunder  Eisenbahn  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Freien  GrunderWie  zu  r
(Herdorf-Unterwilden  mit  An-  Eisenbahn-Aktiengesellschaft
schlußgleisen  nach  den  Gruben  der  in  Frankfurt  (Main).
Gewerkschaften  Pfannenberger
Einigkeit  und  Lautenberg).  Z„

18.  Gera  -  Meuselwitz  -  Wuißer  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Gera-Meusel.Wie  zu
Eisenbahn  (für  die  preußische  witz-Wuitzer  Eisenbahn-  Ak-Strecke).
  tiengesellschaft  in  Berlin  8W.

11,  Bernburgerftr.  15/16.

19.  Gernrode-Harzgeroder  Eisen.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Gernrode-Harz.Wie  zu  ob.
bahn  (für  den  preußischen  Teil  feroder  Eisenbahngesellder
  Strecke  Stiege  -  Eisfelder  chaft  in  Gernrode.

Talmühle).

20.  Nebenbahn  Greifswald-Grim  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Eisenbabn.Wie  zu  1.

men.  gesellschaft  Greifswald-Grimmen
  in  Grimmen.

21.  Halberstadt-Blankenburger  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Halberstadt.Wie  zu  1.
Eisenbahn  (für  die  preußischen  Blankenburger  Eisenbahn-Strecken).
  besellschaft  in  Blankenurg

  (Harz).

22.  Hannsdorf-Ziegenhals  (für  die  Wie  zu  1.  40  K.  K.  Eisenbahn-Ministerium  Wie  zu  1.
preußische  Strecke).  in  Wien.

23.  Hildesheim-Peiner  Kreiseisen.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Hildesheim-Wie  zu  1.
bahn  (Hildesheim  -  Hämeler-  Peiner  Kreiseisenbadngewald).
  sellschaft  in  Hildesheim.

24.  Hovaer  Eisenbahn  (Hoyaie  zu  1.  40  Vorstand  der  Hoyaer  Eisen-Wie  zu  1.
Eistrup).  ·  bahngesellichaft  in  Hoya.

25.  Ilme-Bahn  (Einbeck-Dassel).  Wie  zu  1.  40  Königliche  Eisenbahndirektion  Wie  zu  1.

 

 

 

in  Cassel.
        <pb n="205" />
        Altersgrenze,  Bezeichnung  der  Behäörde,
.  Bezei  d  bis  zu  der  Jan  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  ———  zus  eise  M  richten  Uin  soweit  richt  in  Benert
der  9  anwärter  usw.  en  Vakanzanmeldungen  emerkungen.
Eisenbahn  mit  Militäranwärtern  usw.  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
v  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
26.  Kerkerbachbahn  (Heckholzbausen.Wie  zu  1.  40  Jahre.  Vorstand  der  Kerkerbachbahn.Wie  zu  1.
Hintermeilingen-Mengerskirchen  Aktiengesellschaft  in  Kerkermit
  einer  Wholttabn  dsube  bach  bei  Runkel  (Lahn).
und  einer  Roll=  un  a
nach  Obertiefenbach).  .  ·  «
27.Königsberg-CkanzetEisenbahn.WiesuL  40  Direktion  der  Königsberg-Wie  zu  1.
Lürn  Eisenbahnzelelchaft
  in  Königsberg  i.  Pr.
28.  Kreis  Altenaer  Schmalspur  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Kreis  Altenaer#e  zu  1.
bahnen.  Schmahkurbahnen  in
üdenscheid.
29.  Kreisbahn  Eckernförde-Kappeln.Wie  zu  1.  40  Geschäftsleitung  der  Kreis.Wie  zu  1
bahn  Echernsorde-Kappeln
n  Eckernförde.
30.  E7  le  #isnon  Wie  zu  l.  35  Königliche  EisenbahndirektionWie  zu  ½
eustadt  i.  H.-Heiligenhafen).  in  Altona.
31.  n  atet  GH#ndar.  Wie  zu  1.  40  Dse  der  Lausitzer  Eisen.Wie  zu  1.
ebus-Lichtenberg  (Kr.  Sagan  ahngesellschaft  in  Sommer=Rauscha-Freiwaldau
  und  Pes-  feld  Gie-  Frankfurt  O.).
kan-Teuplitz-Sommerfeld).
32.  Liegnitz-Rawitscher  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Liegnitz-Ra-Wie  zu  1.
eiser  Fesenbabnselel.
aft  in  Rawitsch.
33.  Löwenberg-Lindow-Kheinsberger  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Löowenberg-Lin.ie  zu  1.
Eisenbahn.  dow  -  Rheinsberger  Eisenlat.#etten
  esellschaft  in
Z  einsberg  (Mark).
34.  Mecklenburgische  Friedrich  Wil.Wie  zu  1.  37  Direktion  der  Mecklenburgi.e  zu  6b.
helm  Eisenbahn  (für  die  preu-  schen  Friedrich  Wilhelm.
Kische  Strecke).  Eisenbahngesenschaft  in
eustrelitz.
35.  shrer  Kreisbahn  (Nepen-  Wie  zu  1.  40  ae  dlatabrlonnision  Wie  zu  1.
aselünne-Landesgrenze  in  der  in  Meppen.
Richmung  auf  böningehg.  «  pp
36.  Mühlhausen-  Ebelebener  Eisen.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Eisenbabngeselll.  Wie  zu  1.
bahn  (für  die  preußische  Strecke).  Laft  püüblhausen  Ebtleven
in  Mühlhausen  (Thür.
37.  Nauendorf  -  Gerlebogker  Eisen.  Wie  zu  1.  40  Diulttion)  fa  no-.  Wie  zu  1.
.  ,  s
bahn  (für  die  preußische  Strecke).  Gerlebogker  Eisenbahn
gelellchaft  in  Berlin  W  35,
m  Karlsbad  16.
38.  Neuhaldensleben  Eilslebener  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Neuhaldens.Wie  zu  1.
Eisenbahn.  *  „Eisenbahnzeseuaft
  in  Neuhaldensleben.
39.  Neustadt-Gogoliner  Eisenbabn.]Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Neustadt-Gogo.ie  zu  1.
line,  putatsseneselichaft
in  Neustadt  O.  S.
40.  Nlederlausiter  Eisenbahn  (Fal.Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Niederlausitzer  Wie  zu  1.
kenberg-Lübben-Beeskoy).  Eisenbabngelelsschest  in
erlin  9,  Linkstr.  31.
41.  Nordbrabant-Deutsche  Eisenbahn  Wiezu30,  außerdem  Stations.35  Direktion  der  Nordbrabant-Wie  zu  %
(für  den  preußischen  Teil  der  vorsteher,  Stationsauf-  Deutschen  Eisenbahngesell],Stellen  der

Strecke  Gennep-Wesel).

 

seher  und  Assistenten,  Telegraphisten,
  Materialienverwalter,
  Magazinaufseher.

 

schaft  in  Gennep.

 

sind  nur  im  Wege
des  Aufrückens  oder
der  Besoerderung
den  Militaranwaͤrtern
  zugangig.
        <pb n="206" />
        188

 

 

 

 

 

 

Altersgrenze,
Bezeichnung  Bezeichnung  der  bes  zu  der

Stellen,  die  vorzugsweise

—  —  —

Bezeichnung  der  Behörde,
an  die  Bewerbungen  zu
richten  sind,  soweit  nicht  in

 

 

der  »  anwärter  usw.  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisenbahn  mit  Militäranwärtern  usp.  berücksichtigt  ndere  Anstellungsbehörden
v  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.

42.  Nordhausen-Wernigeroder  Eisen.Wie  zu  1.  40  Jahre.  Direktion  der  Nordhausen-  Wie  zu  1.
bahn  (für  die  preußische  Strecke).  Wernigeroder  Eisenbahn.

gesellschaft  in  Nordhausen.

43.  Oschersleben-Schöninger  Eisen.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Oschersleben#e  zu  1.
bahn  (für  die  preußische  Strecke).  Schöninger  Eisenbahngesellschaft

  in  Oschersleben.

44.  Osterwieck-Wasserlebener  Eisen.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Osterwieck-ie  zu  1.
bahn  (für  die  preußische  Strecke  Wasserlebener  Eisenbahnder
  Linie  Wafserleben-Osterwieck-  Aktiengesellschaft  in  Berlin
Hornburg-Börßum).  SWII,  Großbeerenstr.  88.

45.  Paulinenaue-Neuruppiner  Eisen.  Wie  zu  I.  35  Direktion  der  Paulinenaue.Wie  zu  1.
bahn.  Neuruppiner  Eisenbahngesellschaft

  in  Neuruppin.

46.  Prignitzer  Eisenbahn  (Perleberg.Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Prignitzer  Eisen.  Wie  zu  1.
Pritzwalk-Wittstock-Buschhof).  bahngesellschaftin  Perleberg.

47.  Reinickendorf-Liebenwalde-Groß  Wie  zu  J.  40  Direktion  der  Neinickendorf.  Wie  zu  1.
Schönebecker  Eisenbahn.  Liebenwalde-Groß  Schöne.

becker  Eisenbahn  -  Aktiengesellschaft
  in  Berlin  NW.
40,  Alexanderufer  5.
48.  Rhene-Diemeltal-Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Rhene-Diemel.Wie  zu  1.
tel  Eisenbahngesellschaft  in
egen.

49.  Rinteln  -  Stadthagener  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Rinteln-Stadt--###ie  zu  1.
bahn  (für  diepreußischen  Strecken).  hagener  Eisenbahngesellschaft

  in  Rinteln.

50.  Ruppiner  Eisenbahn  [Kremmen-  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Ruppiner  Eisen.##  #uu
Neuruppin-Meyenburg  (für  die  bahn-Aktiengesellschaft  in
preußische  Strecke)  und  Neustadt  Neuruppin,  Göringstr.  2.

a.  D.-  Neuruppin  -  Herzberg  i.
Mark.

51.  Sittard-Herzogenrath  (für  die  Wie  zu  1.  40  Generaldirektion  der  Gesell.Wie  zu  #.

preußische  Strecke).  schaft  für  den  Betrieb  von
niederländischen  Staatseisenbahnen
  in  Utrecht.

52.  Stendal  -  Tangermünder  Eisen.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Stendal-Tan.Wie  zut
bahn.  ermünder  Eisenbahngesellaft

  in  Tangermünde.
53.  Nebenbahn  Stralsund-Tribsees.Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Eisenbabngesell.Wie  zu  1.
schaft  Stralsund-Tribsees
in  Stralsund.

54.  Teutoburger  Wald-  Eisenbahn  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  TeutoburgerWie  zu  1.
(Strecke  Ibbenbüren-Lengerich-  Wald-Eisenbahngesellschaft
Gütersloh-  Hövelhof  mit  Ab-  in  Gütersloh.
zweigung  Brochterbeck  -  Dort.
mund-Emskanal).  Z„

55.  Vorwohle-  Emmerthaler  Eisen-Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Vorwohle  -Wie  zu  êb.
bahn  (für  die  preußische  Strecke).  Emmerthaler  Eisenbahngesellschaft

  in  Eschersbausen

56.  Westfällsche  Landeseisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Westfälischen  Wie  zu  1.

Landeseisenbahngesellschaft
in  Lippstadt.
57.  Wittenberge-Perleberger  Eisen.Wie  zu  1.  40  Masistrat  der  Stadt  Perle.  Wie  zu  1.
ahn.  erg.  .

58.  IichtkauFinsterwalder  Eisen]  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Ischipkau-Fin.Wie  zu  7.

ahn.

 

 

 

terwalder  Eisenbahngesellchaft
  in  Finsterwalde  (N.=Lausitz).
        <pb n="207" />
        Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

189

Bezeichnung  der
Stellen,  die  vorzugsweise
mit  Militäranwärtern  usw.

zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  der
Militäranwärter
  usw.
berücksichtigt
werden
müssen.

 

—.  —

Bezeichnung  der  Behörde,
an  die  Bewerbungen  zu
richten  find,  soweit  nicht  in
den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

1.  Strecken  der  Lokalbahn=  Aktiengesellschaft
  zu  München:
a)  Fürth-Zirndorf-Cadolzburg.

b)  München  -  Wolfratshausen-Bichl
  (Isartalbahn).

Tc)  Markt  Oberdorf-Füssen.

d)  Sonthofen-Oberstdorf.

e)GEtadtamhof  -  Donaustauf

Wörth  a.  D.  (Walhallabahn).
()  Bad  Aibli#g-Feilnbach  (Wendelsteinbahn).


g)  Murnau-  Oberammergau.
h)  Türkheim-Wörisbofen.

2.  Lokalbahn  für  den  Gütertrans.
#ort  in  Augsburg  mit  Fortetzung
  nach  Göggingen  und
Pfersee.

3.  Lokalbahn  Deggendorf-Metten.

4.  Lokalbahn  Gotteszell-Viechtach.
5.  Lokalbahn  Kahl-Schöllkrippen.

6.  Lokalbahn  Lam-Kätzting.
7.  Drahtsellbahn  Leoni-Rottmanns.
hoͤhe.

8.  Lokalbahn  Prien-Stock  (Chiemseebahn).


9.  Lokalbahn  Roͤthenbach
Lindau-Weiler.

10.  Lokalbahn  Schaftlach-Gmund-Tegernsee.


bei

11.  Lokalbahn  Dillingen-Ballmerts.
hofen.

I.  Königreich  Bayern.

Dienstpersonal.

Wie  zu  la.

Wie  zu  1a.
Wie  zu  la.
Wie  zu  la.

Wie  zu  1#.

Wie  zu  la.
Wie  zu  1a.
Wie  zu  1.

Wie  zu  la.

Wie  zu  la.

Wie  zu  1a.

Wie  zu  la.

Wie  zu  la.

Wie  zu  la.

Wie  zu

la.

Wie  zu  la.

Wie  zu  la.

 

 

40  Jahre.
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40

40
40
40

40
40
40

 

Direktion  der  Lokalbahn-EEltiengesellschaft
  in
ünchen.

 

Aktiengesellscaft  Augsburger
Lokalbahn  in  Augsburg.

Vorstand  der  Aktiengesellschaft
Lokalbahn  Deggendorf-Metten
  in  Deggendorf.

Vorstand  der  Aktiengesellschaft
Lokalbahn  Gotteszell-Viechtach
  in  Viechtach.

Vorstand  der  Kahlgrund-Eisenbahn-Aktiengesellschaft

in  Schöllkrippen.

Aktiengesellschaft  Lokalbahn
Lam-Kötting  in  Lam.

Drahtsellbahn  Rottmannshöhe,
  Gesellschaft  mit  be.
schränkter  Haftung,  in  Leoni.

Chiemseebahn-Gesellschaft
Feßler  &amp;amp;  Co.  in  Prien.

Marktgemeinde-Verwaltung
Weiler.

Vorstand  der  Eisenbahn-Ak.
tiengesellschaft  Schaftlach-GOmund
  in  Gmund.

Direktion  der  Württembergischen
  Eisenbahngesellschaft
zu  Stuttgart.

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich
  der  Ermittelung
  der  Milttäranwärter
  usw.
bestehenden  Borschriften
  zur  Anwendung
  zu

rin

Wie  zu  18.
Wie  zu  14.
Wie  zu  1a.
Wie  zu  1#.

Wie  zu  1.

Wie  zu  14.
Wie  zu  1.
Wie  zu  12.

Wie  zu  14#.
Wie  zu  1a
Wie  zu  1.

Wie  zu  14.

Wie  zu  la.

Wie  zu  la.
Wie  zu  1#.

Wie  zu  18.

Wie  zu  1#.
        <pb n="208" />
        190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

O.  /  A.  Tuttlingen.

 

ältersgrenze,  Bezeichnung  der  Behörde,
—  is  zu  der  an  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  St  beinung  1  "„  is  Miitar-  richten  find,  soweit  Licht  in
der  kesten,  die  vorzugsweise#wärte  usw.  /  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
cisen  bahn  mit  Militäranwärtern  us.  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
'  zu  besetzen  find.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
#
III.  Königreich  Württemberg.
.  Albtalbabn  Karlsrube-Herrenalb]  Mittlere,  Kanzlei=  und  Unter-]140  Jahre.  Direktion  der  Badischen  Lokal.]Bei  der  Beic#s
(württemb.  Teilstrecke).  beamte.  Eisenbahnen,  Aktiengeselled  die  kär  d
schaft  in  Karlsruhe  (Ba.ienft  in  dieier
den),  Ettlingerstr.  53.  Esihrg,  ,
der  Ermittelu#sg
der  Militäranwerter
  usw.  besteherden
  Vorsch#mi#
anzuwenden.  Dabei
  soll  Serge#-anwärtern
  württembergischer

—
.  Fftfrtutfåtbfetgische  Eisenbahn-  gegeben  ee
esellschaft:  -
a)  Austeien-Eurrsteten.  rmts
b)  Amstetten-Laichingen.  Saaeok
c)  Ebingen-Onstmettingen.  iehurs.  en
d)  Eningen-Reutlingen-  Betzin-  Direktion  der  Württem-  sandere  bernglich
gen.  Wi  bergischen  Eisenbahn-  d
e)  Gaildorf-Untergröningen.  ie  zu  1.  40  Gesellschaft  in  Stuttgar,  in  tnν.
Jagstfeld-Neuenstadt  a.  K.  Keplerstr.  38  I.  den  Le#chrftrn
¾l  Nürtingen-Neuffen.  ax  wender.
D)  Vathingen  (Enz)  Staatsbhf.
Enzwelhin  en.
Würitimbergische  Nebenbahnen:  Bie  zn  2.
a)  Filderbahn:
Stuttgart--Hohenheim.
De  wen
Möhringen  Vaihingen  a.  d.  F.
Siutigart  —  Direktion  der  Württemge-Degerloch.
  ·  »  ,  bergischen  Nebenbahnen,
b)  Aalen-Ballmertshofen-Dillin.  Wie  zu  1  10  Elsschen  breben  geimen.
gen  (Härtsfeldbahn,  würt-  str.  45.
temb.  Teilstrecke).
Tc)  Korntal-Weissach  (Strohgäubahn).

d)  Reutlingen-Gönningen.  .
4.  Hohenzollerische  Landesbahn:
a)  Evach-  Stetten  (württemb.  Westdeutsche  Eisenbahn.Wie  zu  7.
Teilstrecke).  gesellschaft,  Betriebsabb)
  Kleinengstingen  -  Gammer=  Unterbeamte.  40  teilung  in  Stuttgart,
tingen  (württemb.  Teilstrecke).  Filderstr.  45.
5.  a)  Straßenbahnen  Ravensburg-Weingarten
  und  Weingarten-Baienfurt.
  Z  Direktion  der  Lokalbahn.ie  zu  2.
b)  Nebenbahn  Weingarten-  Wie  zu  1.  40  Aktiengesellschaft  in
Niederbiegen.  München.
c)  Nebenbahn  Meckenbeuren-Tettnang.

6.  Nebenbahn  Möckmühl-Dörzbach  Wie  zu  1.  40  Betriebsverwaltung  derNeben.Wie  zu  1.
(württemb.  Teilstrecke).  eisenbahn  Möckmühl-Dörzbach
  in  Dörzbach.
7.  Trossinger  Bahn.  Wie  zu  1.  40  Gemeinderat  Trossingen,  —
        <pb n="209" />
        191

 

 

 

 

.  Nebenbahn  Achern-  Ottenhöfen

(Achertalbahn).

.a)  Albtalbahn  (Karlsruhe-Herrenalb;
  Ettlingen-Bröt.
zingen).

b)  Nebenbahn  Bruchsal-Hils.
bach  -Menzingen.

c)  Nebenbahn  Böühl-Obertal
(Bühlertalbahn).

d)  Nebenbahn  Neckarbischofsbeim-Hüffenhardt.


e)  Nebenbahn  Wiesloch-Meckesheim,
  Wiesloch  Stadt-Waldangelloch.


3.  Nebenbahn  Biberach-Oberharmersbach.



4.  Nebenbahn  Haltingen-Kandern.

5.  a)  Lokalbahnen  Kehl-Lichtenauß.



7.

Bühl  und  Kehl-  Altenheim-Ottenheim

Offenburg
b)  Rcbenbahn  Rastatt-  Schwarach.

Nebenbahn  Krozingen-  Staufen-Sulzburg.


Lahrer  Straßenbahn.

 

Mittlere,  Kanzlei-  und  Unterbeamte.


Wie  zu  1.

Wie  zu  1.
Wie  zu  1.
Wie  zu  1.
Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.
Wie  zu  1.
Wie  zu  1l.
Wie  zu  1.

Wie  zu  l.

 

40  Jahre.

40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40

 

 

 

IV.  Großherzogtum  Baden.

Vorstand  der  Nebenbahn
Achern-Ottenhöfen  in  Karlsruhe
  (Baden).  Gutschstr.  7.

Direktion  der  Badischen  Lokaleisenbahnen,
  Aktiengesellschaft
  in  Karlsruhe
(Baden),  Ettlingerstr.  53.

 

Vorstand  der  Nebenbahn
Biberach-Oberharmersbach
in  Karlsruhe  (Baden),
Gutschstr.  7.

Vorstand  der  Nebenbahn  Haltingen-Kandern

  in  Karlsruhe

  (Baden),  Gutschstr  7.

Straßburger  Straßenbahn.
gesellschaft  in  Straßburg
(Elsaß).

Vorstand  der  Nebenbahn  Krozingen-Staufen-Sulzburg
  in
Karlsruhe  (Bad.),  Gutschstr.7.

Vorstand  der  Lahrer  Straßenbahngesellschaft

  in  Lahr
(Baden).

 

 

Altersgrenze,  Bezeichnung  d  Behörde,
Bezei  d  bis  zu  der  an  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  Stellen  *  u  neise  Militaͤr-  richten  sind,  soweit  nicht  in
der  5%n  L  9  anwärter  usw.  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisen  bahn  mit  Militäranwärtern  usw.  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
·  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.

8.  Elektrische  Straßenbahn  von  Unterbeamte.  40  Jahre.  Direktion  der  Städt.  Straßen.  Wie  zu  2.

Ulm  nach  Neuulm.  bahnen  und  Elektizitäts
werke  in  Ulm  a.  D.

9.  Stuttgarter  Vorortsstraßenbah.Unterbeamte.  40  Direktion  der  Stuttgarter  Wie  zu  2.
nen  und  Eßlinger  Städtische  Straßenbahnen  in  Stuttgart.
Straßenbahn.  #

10.  Dampfstraßenbahn  Heilbronn-  Wie  zu  1.  40  Direktion  des  Salzwerkes  Wie  zu  2.
Sülmertor-Neckargartach.  Heilbronn.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseifenbahndienst
  in  dileser
Bezlehung,  insbesondere
  bezüglich
  der  Ermittelung
  der
Mllitäranwäner
usw.  bestehenden
Vorschriften  zur
Anwendung  zu
bringen.  Dabei
  t  Stellenanwärtern
  badischer
  Staats.
angehörigkeit  vor
allen  übrigen  der
Vorzug  gegeben
werden.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.
Wie  zu  1.
Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  7*.

Wie  zu  ?

Wie  zu  1!.

32
        <pb n="210" />
        192

 

 

 

 

 

Bezeichnung  der  Behörde,

 

 

 

Altersgrenze,  aner
·  «  bis  zu  der  an  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  —*  .  sN’  Mi##e|  scchten  sind,  soweit  gicge
der  ied2s  anwärter  usw.den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisen  bahn  mit  Militäranwärtern  usp.berücksichtigt,  andere  Anstellungsbehörden
"  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
8.  Nebenbahn  Möckmühl-Dörzbach.  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Vorstand  der  Nebenbahn  MöckWie  zu  #-mühl-Dörzbach
  in  Karlsruhe
  (Baden),  Gutschftr.  7.
9.  Nebenbahn  Mosbach-Mudau.Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Nebenbahn##  zu  1.
Mosbach-Mudau  in  Karlsrube
  (Baden),  Gutschstr.  7.
10.  Lokalbahn  Müllheim  -  Baden.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Lokalbahn  Müll.Wie  zu  1.
weiler.  heim-Badenweiler  in  Karlsruhe
  (Baden),  Gutschstr.  7.
11.  Nebenbahn  Oberschefflenz-  Wie  zu  l.  40  Vorstand  der  NebenbahnWie  zu  1.
Billigheim.  Oberschefflenz  -  Billigheim
in  Karlsruhe  (Baden),
Gutschstr.  7.
12.  Lokalbahn  Rhein  -  Ettenheim  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Lokalbahn  Rhein.Wie  zu  1.
münster.  Ettenheimmünster  in  Karlsruhe
  (Baden),  Gutschstr.  7.
13.  Im  Eigentum  und  Betriebe  der  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Süddeutschen  Wie  zu  1
Süddeutschen  Eisenbahngesell-  Eisenbahngesellschaft  in
schaft  befindliche  Nebenbahnen:  Darmstadt.
a)  Bregtalbahn  (Furtwangen-Hüfingen),

b)  Kaiserstuhlbahn  (Riegel-Breisach
  und  Gottenheim),
Jc)  Karlsrube  -  Durmersheimer
Eisenbahn,
4)  Karlsruhe-Spöcker  Eisenbahn,
e)Lokalbahn  Zell  i.  W.-Todtnau.
14.  Im  Eigentume  der  Ober-Wie  zu  l.  40  Sie  m  1.
rheinischen  Eisenbahngesellschaft,  D!
diltengee  ast  ian  anbeimn
a)  Mannheim-Weinheim-Heidel-  .  .
berg-Mannheimer  Eisenbahn  petten  Dt  *#
(für  die  badische  Strecke),  .  ssellschoft,  in  Mannheim.
nebst  Güterbahn  Heidelberg-  9
Schriesheim.
b)  Mannheim-Käfertal-Heddes.Wie  zu  1.  40  wWie  zu  15
heimer  Eisenbahn.  4
15.  Nebenbahn  Waldhof-Sandhofen.  Wie  zu  I.  40  Direktion  der  Zellstoffabrik  Gie  m  1.

1.

Nebenbahnen  der  Süddeutschen
Eisenbahngesellschaft:

 

a)  HFeei  Weinheim  =  Jugenheimartenheim

  (Selztalbahn),

b)  Hetzbach-Beerfelden,

Jhc)  Mainzer  Vorortbahnen,

4)  Elektrische  Schmalspurbahn
von  Mainz  nach  Wiesbaden
und  nach  Schierstein  (für  die
hessische  Strecke),

e)  Reinheim-Reichelsheim,

f)  Osthofen-Westhofen,

c)  Sprendlingen-Fürfeld,

h)  Worms-Offstein-Landesgrenze.

 

in  Waldhof.

 

V.  Großherzogtum  Hessen.

Mittlere,  Kanzlei-  und  Unterbeamte.


Wie  zu
Wie  zu
Wie  zu

Wie  zu
Wie  zu
Wie  zu

 

Wie  zu

KA.
A.
a.

x

—

40  Jahre.

 

 

Direktion  der  Süddeutschen
Eisenbahngesellschaft  in
Darmstadt.

 

 

 

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisenbads
dienst  in  kieset
Beziehung,  ins
besondere  bejuan“
lich  der  Erminelung
  der  Kilitaranwärter
  njw·  bestebenden
  Berschriften
  anzuwenden.
  Dabei  sel.
Stellenanmärtern
dessischer
Staatsangehörigkeit
  vor  allen  übrigen
  der  Borzu#
gegeben  werden.
        <pb n="211" />
        ltersgrenze,  Bezeichnung  der  Behäörde,

.  Bezeichnung  der  is  zu  der  an  die  Bewerbungen  zu

Bezeichnung  Sellen  vaie  vorzugswesle  Militär-  richten  sind,  soweit  nicht  in

der  .  .·,.  »  anwärter  usw.  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
mit  Militäranwärtern  us.berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
Eisenbahn.  r  .
zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
2.  Butzbach-Licher  Eisenbahn.  Wie  zu  la.  40  Jahre.  Vorstand  der  Butzbach-LicherWie  zu  1.

Eisenbahn-Aktiengesellschaft
in  Butzbach.

3.  Elektrische  Nebenbahn  Bingen-Wie  zu  l1a.  40  Vorstand  der  Aktiengesell.Wie  zu  1.
Büdesheim-Dietersheim  und  Bin-  schaft  „Binger  Nebengen-Bingerbrück.
  bahnen“  zu  Bingen.  „

4.  Nebenbahn  Mannheim  -  Wein.  Wie  zu  1a.  —  Direktion  der  OberrheinischenWie  zu  1.
heim-Heidelberg-Mannheim  mit  Eisenbahngesellschaft,  Aklien-Abzweigungen
  (für  die  hessische  gesellschaft,  in  Mannheim.

Strecke).

5.  Elektrische  Nebenbahn  Heddern.Wie  zu  la.  40  Jahre.  Direktion  der  FrankfurterWe  zu  1.
heim-Homburg  v.  d.  H.  (für  die  Lokalbahngesellschaft  in
bessische  Strecke).  Homburg  v.  d.  H.

6.  Elektrische  Nebenbahn  Kreuznach  Wie  zu  Ia.  40  Betriebsleitung  der  Kreuz.Bie  zu  1.
(Landesgrenze)  -  Sprendlingen-  nacher  Straßenbahnen  in
St.  Johann.  Kreuznach.

7.  Darmstädter  Dampfstraßen-Wie  zu  la.  40  Direktion  der  Hessischen  Eisen-.Wie  zu  1.
bahnen.  bahn-Aktiengesellschaft  in

Darmstadt.
VI.  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
1.  Boizenburger  Stadt.  und  Mittlere,  Kanzlei=  und  Unter.  137  Jahre.  Vorstand  der  Boizenburger  Bei  der  Besetung  find
Hafenbahn.  beamte.  Stadt-  und  Hafenbahn  in  E3
Boizenburg  (Elbe).  dieser  Beziehung,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
der  Militäranwärter
usw.  bestehenden
Vorschriften  in  An-«
  «  wendung  zu  bringen.
2.  Ruppiner  Eisenbahn  (für  die  Wie  zu  1.  Eine  Alters.Direktion  der  Ruppiner  EisenWie  zu  1.
in  den  mecklenburg-schwerin-  renze  ist  nicht  bahn-Aktiengesellschaft  Neu-  Peigie  Pefcbe
schen  Enklaven  Rossow  und  fengssegt.  ruppin,  Göringstr.  2.  1½  innerhald  des
Nepeband  belegenen  Teile).  mecklendurgischen
Gebiets  den  Stellen-1.

  Nebenbahn  Esperstedt  -  Oldis.
leben.

2.  Weimar  -Berka-Blankenhainer
Eisenbahn.

 

 

 

VII.  Großherzogtum  Sachsen.

Mittlere,  Kanzlei=  und  Unterbeamtenstellen.


Zugführer,  Schaffner  (zugführende),
  eichensteller,
Bremser,  Bahn=  und  andere
Wärter,  Wächter.

 

 

40  Jahre.

40

 

D4

Betriebsverwaltung  Thüringischer
  Nebenbahnen  in
Weimar.

 

 

anwärtern  mecklen
  durgsscher
Staatsangehörigkeit,
  innerhalb  des
preuhischen  Gebleis
denjenigen  preu-BRischer
  Staatsangehörigkeit
  vor
allen  übrigen  der
Vorzug  gegeben
werden.

Bei  der  Besetyung
find  die  für  den
Staatsdienft  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  deiuglich
  der  Ermittelung
  der  Muttläranwärter
  usw.  der
stehenden  Borschriflen
  zur  anwendung
zu  dringen.

Wie  zu  1.

327
        <pb n="212" />
        194

—iif..————---tt’’'“
—.....- 



Eutin-Lübecker  Eisenbahn.

Ochsen.

 

 

 

VIII.  Grohßherzogtum  Meckhlenburg-Strelitz.

Miecklenburgische  Friedrich
Wilhelm-  Eisenbahn.

u  Neubrandenburg  Friedländer
Eisenbahn.

Mittlere,  Kanzlei=  und  Unterbeamte.


Stationsvorsteher,  Stationswärter,
  Zugführer,  Güterbodenvorarbeiter,
  Güterboden--
  und  Stationsarbeiter,
  Weichensteller.

 

37  Jahre.

37

 

Direktion  der  Mecklenburgischen
  Friedrich  Wilhelm-Eisenbahngesellschaft
  in
Neuftreliß.

Betriebsverwaltung  der  Neubrandenburg
  -  Friedländer
Eisenbahn  in  Berlin
SWII,  Großbeerenstr.  88.

 

IX.  Großherzogtum  Oldenburg.

*  Eisenbahnassistenten,  Eisenbahngehilfen,
  “  Bahnhofsvorsteher,
  Schaffner,  Bahnsteigschaffner,
  Weichenwärter,
  Bahnwärter,  Lokomotivputzer,
  Zugführer,
*  Packmeifter.

 

1.  Braunschweigische  Landeseisenbahn

  (für  die  braunschweigischen
Strecken).

35  Jahre.

 

Direktion  der  Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft  in
Lübeck.

 

X.  Derzogtum  Braunschweig.

Mittlere,  Kanzlei.  und  Unterbeamte.


 

 

40  Jahre.

Direktion  der  Braunschweigischen

  Landeseisenbahnesellschaft
  in  Braunshweg.


 

Altersgrenze,  B  geichnung  der  Behörde,
:  ·  bis  zu  der  an  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  —  n  .  der  Baere  richten  ünde  soweit  erichh
der  |  en,  die  vorzug  weise  anidärter  usw.den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisen  bah  mit  Militäranwärtern  usw.  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
n.  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
3.  Weimar  -  Rastenberger  Eisen.  Zugführer,  Bremser,  Bahn.  40  Jahre.  !  Wie  zu  1.
bahn.  wärter,  Wächter.
.  Wutha-Ruhlaer  Eisenbahn.  Betriebspersonal.  Eine  Alters.  1  Betriebsverwaltung  Thürin.We  zu  1.
grenze  ist  nicht  gischer  Nebenbahnen  in
festgesetzt.  Weimar.
u.  Nebenbahn  Wenigentaft-  Wie  zu  1.  40  Jahre.  #  Wie  zu  1.

 

Bei  der  Besezuss
sind  die  für  den
Staatsdlenst  is
dieser  Beziehm#,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
  der  Militäranwärter
  usw.b###
stehenden  Vorschriften
  zur  U#-wendungm
  bringen.
Wie  zu  1.

 

*)  Zur  Hälfte  den
Militaͤran
vorbehallen.

ee)  Die  Stellen  der
Bahnhofsvorkeher.
Zuffführerundgac
meister  find  nur
tm  Wege  des  Aufrückens
  und  der
Beförderung  zu  erreichen.
  Das  Aufrücken
  und  die  Beförderung
  erfolgt
ohne  Borzug  der
Milträranwärter
unter  Berücksichttgung
  des  Dienkt#
alters,  der  Fäbigkeiten
  und  Leistungen
  aller  in  dem
betreffenden  Dientttweig
  angestellten

 

 

oder  beschäfrigten
Beamten.

Die  Anstellung  erfolgt
  nach  den  reichsund
  landesrechtlichen
  Bestimmun-=gen,
  die  jeweiltg  für
die  Besetzung  der
mittleren,  Kanzletund
  Unterbeamtenstellen
  mir  Mllitäran.
wärtern  usw.  gelten.
        <pb n="213" />
        —  195  —

 

 

 

 

 

 

Altersgrenze,  Bezeichnung  der  Behörde,
.  Bezeichnung  der  bis  zu  der  an  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  Stellerech  vok  zwesse  Militär-  richten  sind,  soweit  nicht  in
der  ·  ,«.  zug  anwärter  usp.den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eise  nbahn  mit  Militäranwärtern  usp.berücksichtigt  andere  Anstellungsbehorden
k  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.

2.  Braunschweig-Schöninger  Eisen.  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Vorstand  der  Braunschweig-  Wie  zu  k.
bahn  (für  die  braunschweigischen  Schöninger  Eisenbahn-Strecken).
  Altiengeseüschaft  in  Braunschweig,

  Geysostr.  15.

3.  Gernrode  -  Harzgeroder  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Gernrode-Harz.  Bei  der  Beseeng  sind
bayn  (braunschweigischer  Teil).  geroder  Eisenbahngesellschafto  kor  de  rrnkiin
  Gernrode  (Harz).  bahndienst  in  dieser
Seliehung,  insbesondere
  bezüglich  der
Ermittelung  der  Militäranwärter
  usw.
bestehenden  Vorschriften
  zur  #Anwendung
  zu  bringen.
Bei  Besetzung  der
unteren  Beamtenstellen
  des  stationären!
  Dienstes  soll
innerhalb  des
braunschwelzglischen
  Gebiets  bei
gleicher  Befählgung
den  Stellenanwär
tembraunschwelgischer
  Staatsangebôorigkeit
  vor  allen
übrigen  der  Vorzug

gegeden  werden.

4.  Halberstadt  -  BlankenburgerWie  zu  1.  40  Direktion  der  Halberstadt-e  #uu1.
Eisenbahn  (für  die  braunschwei-  Blankenburger  Eisenbahngischen
  Strecken).  gesellchest  in  Blankenurg

  (Harz).

5.  Nordhausen.  Wernigeroder  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Nordhausenl  3  5—6
Eisenbahn  (für  die  braunschwei-  Wernigeroder  Eisenbahn.
gische  Strecke).  6  gesellschaft  in  Nordhausen.schen  Siaatseisen-6.

  Oschersleben-Schöninger  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Oschersleben-  nbanenn  —
Eisenbahn  (für  die  braunschwei-  Schöninger  Eisenbahnge-  aon  ere  bezüglich  der
gische  Strece).  EEIXIE

bestehenden  Vorschriften
  zur  Anwendung
  zu  bringen.
Bei  gleicher  Befahiaung
  der  Bewerber
soll  innerhalb  des
braunschweigischen
  Gebiets  den
Stellenanwärtern

braunschweigischer
  Staat#angebörigkeit
  vor  allen
übrigen  der  Vorzug
gegeben  werden.

7.  Vorwohle-Emmerthaler  Eisen.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Vorwohle-ie  zu  1.
bahn  (für  die  braunschweigische  Emmerthaler  Eisenbahn-Strecke).
  gesellschaft  in  Eschershausen.

8.  Südharz-Eisenbahn  (Walken.  Wie  zu  1.  40  Betriebsverwaltung  der  Süd.ie  zu  1.
ried  Braunlage,  harz  -Eisenbahn  in  Berlin

e  Tanne).  SWII,  Großbeerenstr.  88/89.
        <pb n="214" />
        196

 

Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung  der
Stellen,  die  vorzugsweise
mit  Militäranwärtern  usw.

zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  der
Militäranwärter
  usw.
berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  die  Bewerbungen  zu
richten  sind,  soweit  nicht  in
den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

XI.  Derzogtum  Sachsen-Altenburg.

Gera  -  Meuselwitz-Wuitzer  Eisenbahn
  (für  die  in  Sachsen-Altenburg

  gelegene  Strecke).

 

Mittlere,  Kanzlei-  und  Unterbeamte.


 

Eine  Alters.
renze  ist  nicht
Fesigesegt

 

Direktion  der  Gera-Meuselwiß
  -Wuitzer  Eisenbahn-Aktiengesellschaft
  in  Berlin
SW  lIl,  Bernburgerstr.
  15/16.

XII.  Herzogtum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

1.  Arnstadt-Ichtershausener
gothaische  Strecke).

2.  Wutha-Ruhlaer  Eisenbahn  (für  die
sachsen  -  coburg  und  gothaischen

Strecken).

3.  Mühlhausen-  Ebelebener
bahn  (für
und  gothaische  Strecke).

1.  Dessau-Wörlitzer  Eisenbahn.

2.  Gernrode-Harzgeroder  Eisenbahn.

3.  Nauendorf-Gerlebogker  Eisenbohn

(für  die  andaltische  Strecke).

Eisen.
babn  (für  die  sachsen-coburg  und

Eisendie
  sachsen  coburg

 

 

Mittlere,  Kanzlei=  und  Unterbeamte.


Expeditionsdiätare,  Schaffner,
Weichensteller,  Bahnwärter.

Wie  zu  1.

 

40  Jahre.
35

·
40

 

(Betriebsverwaltung  Thürinischer
  Nebenbahnen  in
eimar.

Vorstand  der  Eisenbahngesellschaft
  Mühlhausen-Ebeleben
in  Mühlhausen  (Thür.).

XIII.  Herzogtum  Anhalt.

Mittlere,  Kanzlei-  und  Unterbeamte.


Wie  zu  1.

Wie  zu  l.

Eine  Altersgrenze
  ist  nicht
festgesetzt.

Eine  Altersgrenze
  ist  nicht
festgesetzt.

40  Jahre.

 

Vorstand  der  Dessau-Wörlitzer
Eisenbahngesellschaft  in
Dessau.

Direktion  der  Gernrode-Harzgeroder
  Eisenbahngesellschaft
  in  Gernrode  (Harz).

Direktien  der  Nauendorf-Gerlebogker
  Eisenbahngesellschaft
  in  Berlin  W  35,

 

Am  Karlsbad  16.

 

 

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  in  dieser
Beziebung.  irtbesondere
  bezüglich
  der  Ermittelung
  der  Militäranwärter
  usm.
bestehenden  VBorschriften
  zur  Anwendung
  zu
bringen.  Ber
gleicher  Befahigung
  der  Bewerber
  soll  innerhalb
  des  Stoatsgebitets
  von
Sachsen  =  Altenburg
  den  Stellenanwärtern


sachsen  zaltenburgischer


Staatsangebörigkeit
  vor  alen  ubrigen
  der  Borzuz
gegeben  werden.

JZuUN  1
Bei  der  Beso
find  die  für  den
preußischen
Staatseisenbahn
dienst  in  dierser
Beziehung,  insbesondere
  dezöglich
der  Erminelung
der  Militäranwãrter
  ujw.  bestehenden
  Vorschriften
  zur  Anwendung
  zu  brinen.

ie  zu  1.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatsdienst  in
dieser  Beziehung.
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
  der
Militäranwär#er
usw.  bestedenden
Borschriften  zm
Anwendung  in
bringen.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.
        <pb n="215" />
        197

 

 

 

Bezeichnung
der
Eisenbahn.

Bezeichnung  der
Stellen,  die  vorzugsweise
mit  Militäranwärtern  usw.
zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  der
Militärberücksichtigt


werden
müssen.

 

anwärter  usw.

Bezeichnung  der  Behörde,
an  die  Bewerbungen  zu
richten  sind,  soweit  nicht  in
den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

 

XIV.  Fürstentum  Schwarzburg-Sondershausen.

Arnstadt-Ichtershausener  Eisenbahn.


4.  Greußen-Ebeleben-Keulaer  Eisenbahn.


Hohenebra-Ebelebener  Eisenbahn.

Ilmenau-  Großbreitenbacher
Eisenbahn.

.  Mühlhausen-  Ebelebener  Eisenbahn
  (für  die  schwarzburg-sondershausensche
  Strecke).

Weichensteller,

Schaffner,
Bahnwärter.

Mittlere,  Kanzlei.  und  Unterbeamte.


Weichensteller,  Schaffner.

Stationsdiätar,  Weichensteller,
  Schaffner.

Wie  zu  2.

 

40  Jahre.
40
40
40

4

 

Betriebsverwaltung  Thüringischer
  Nebenbahnen  in
Weimar.

.

Vorstand  der  Eisenbahngesellschaft
  Mühlhausen-Ebeleben
in  Mühlhausen  (Thür.).

 

 

XV.  Fürstentum  Schwarzburg-Rudolstadt.

I.  Nebenbahn  Esperstedt  -  Oldis.
leben.

2.  Mühlhausen  Ebelebener  Eisenbahn
(kür  die  schwarzburg-rudolstädtische
Strecke).

Mittlere,  Kanzlei=  und  Unterbeamte.


Wie  zu  1.

 

 

40  Jahre.

40

 

Betriebsverwaltung  Thürinischer
  Nebenbahnen  in
eimar.

Vorstand  der  Eisenbahngesellschaft
  Mühlhausen-Ebeleben
in  Mühlhausen  (Thür.).

 

XVI.  Fürstentum  Reuß  füngerer  Linie.

Gera-Meuselwit.  Buiger  Eisenbahn
(kür  die  in  Reuß  jüngerer  Linie
gelegene  Strecke).

 

Mittlere,  Kanzlei=  und  Unterbeamte.


 

Eine  Altersgrenze
  ist  nicht
sestgesent.

 

Direktion  der  Gera-Meuselwitz-
  Wuitzer  Eisenbahn-Aktiengesellschaft
  in  Berlin
S8W  II,  Bernburgerstr.
  15/16.

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
preußischen
Staatseisenbahrndienst
  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich
  der  Ermitte.
lung  der  Militäranwärter
  us#w.
bestehenden  Borschriften
  zur  Anwendung
  zu

bringen.

Wie  zu  1.

Bei  der  Besetzung
find  die  für  den
preußischen
Staatseisenbahn
dienst  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüg.
lich  der  Ermittelung
  der  Militaͤranwarter
  usw.
bestehenden  Borschriften
  zur  Anwendung
  zu

bringen.

Wie  zu  1.

Bei  der  Besetzung
soll  bet  gleiche#
Befähigung  der
Bewerber  innerhalb
  des  Staats-Rebiets
  von  Neuß
lüngerer  Linie
den  Stellenanwärtern
  dieser

Stoatsangehörigkeit
  vor  allen
übrigen  der  Vorzug
  gegeben  werden.
        <pb n="216" />
        Rltersgrenze,  icnur  1
·  is  zu  der  an  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  St  Kreichnung  der  Q]  Milltär-  richten  find,  seweil  Sric  in
der  Sie  Fn,  die  vorzugsweise  anwärter  usw.  /  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungep.
ise  nbahn  mit  Militäranwärtern  usw.  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
"  zu  besetzen  find.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.

 

 

 

Bezeichnung  der  Behörde,

 

 

XVII.  Fürstentum  Waldechk.

1  Fi  ·  Bei  der  Besetzung
Rhene-Diemeltal.  Eisenbahn.  fnd'erte  füurduen
preußischen
Staatseisenb##ndienst
  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  beiuglich
  der  Ermuelung
  der  Militäranwärter
  usw.
bestehenden  Vorschriften
  zur  un-Mittlere,

  Kanzlei=  und  Unterbeamte.


40  Jahre.  Vorstand  der  Rhene-Diemel.
tal.  Eisenbahngesellschaft  in

Siegen.

 

 

 

XVIII.  Fürstentum  Schaumburg-Lippe.

Rinteln-Stadthagener  Eisenbahn  (für
die  schaumburg-lippische  Strecke).

 

Mittlere,  Kanzlei=  und  Unter.
beamte.

 

40  Jahre.

 

Vorstand  der  Rinteln-Stadthagener
  Eisenbahngesellschaft
  in  Rinteln.

XIX.  Freie  und  Dausestadt  Lübeck.

1.  Eutin  -  Lübecker  Eisenbahn  (be-*

  Eisenbahnassistenten,  Eisen.

35  Jahre.

Direktion  der  Eutin-Lübecker

 

 

wendung  zu
bringen.

Bei  der  Besetzung
soll  bei  gleicher
Befähigung  der
Bewerder  innerhalb
  des  Sraats.

gebtets  von
Schaumburg-Lippe

  den  Stellenanwärtern
  mit
schaumburg-Iivotscher



Staatsangehörigkeit
  vor  allen
Übrigen  der  Vorzug
  hegeben  werden.


Nach  einer  Vereinzüglich

  des  im  lübeckischen  Gebiete!#ahngehilfen,  Bahnhofs=  Eisenbahngesellschaft  inorung  mit  rer

stationierten  Personals).  berzeeher  Schaffner,  Bahn-  Lübeck.  Stekkeres⅜⅝
steigschaffner,  eichen.  Reglerung  vem
wärter,  Bahnwärter,  *  ue  1,
Lokomotivputzer,  Zug-  neten  Stellen  in

 

führer,  Packmeister.

 

 

 

eine  Bekanntmachungdes
  Greß.
herzoglich  Oldenburgischen
  Staatsministeriums
  mit
aufgenommen.

*)  Zmr  Hälfte  der
Mültäranwär-.
tern  vorbebalt#en.

Die  Stellen  der

Fahnhoofeuan
sleher,  Zugführer
und  Packmeister
find  nur  im  Wege
des  Aufrückens
und  der  Beförderung
  zu  erreichen.
Das  Aufrücken
und  die  Befäörderung
  erfolgt  ohne
Borzug  der  Mtlitäranwärter



unter  Berücksichtigung
  des  Dienstalters,
  der  Fädigkeiten
  und  Seistungen
  aller  in
dem  betreffenden
Dienstzweig  anestellten

  oder  be-Hchäftiguen
  Beamten.
        <pb n="217" />
        —  —  —  —  —
Altersgrenze,  ]  Bezeichnung  der  Behörde,
.  Bezeichnung  der  bis  zu  der  an  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  Stegenehen  vonska  zweise  Militär-  richten  sind,  soweit  nicht  in
der  .  rzug  anwärter  usw.  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisenbahn  mit  Militäranwärtern  usw.  berücksichtigt%ndere  Anstellungsbehörden
'  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.

 

12.  Straßenbahn

Lübeck-Büchener  Eisenbahn  für
die  Zweigbahn  Lübeck-  Travemünde.


.  Kaysersberger  Talbahn  (von
Colmar  nach  Schnierlach  und
nach  Winzenheim).

2.  Straßenbahnen  von  Mülhausen
im  Elsaß:

a)  nach  Ensisheim,
b)  nach  Wittenheim,
c)  nach  Pfastatt.

u.  Nebenbahn  Straßvurg-Markols.
beim  mit  Abzweigungen  von  Erstein
  (Rheinstraße)  nach  Erstein
(Reichseisenbahnhof)  und  von
Boofzheim  nach  Rheinau  (Elsaß).

.  Nebenbahn  Straßburg-Truchtersheim.
  «

.  Nebenbahn  Oberhausbergen—
Westhofen.

.  Nebenbahn  Rosheim-St.  Nabor.

.  Nebenbahn  Diedenhofen  (Niederjeutz)-Mondorf.


8.  Nebenbahn  Erstein-Oberehnheim-Ottrott.


9.  Colmarer  Straßenbahn.

10.  Mülhauser  gleislose  Bahn.
II.  Straßenbahn  St.  Avold  (Markt.

platz)-St.  Avold  (Reichsbahnhof).
Stieringen  -  For.
bach-Kleinrosseln.

13.  Nebenbahn  Püttlingen  Reichsbahnhof

  Farschweiler.

14.  Straßenbahn  Mörchingen-Reichs-.

bahnhof  Mörchingen.

15.  Nebenbahn  Novéant-Gorze.
16.  Straßenbahn  Diedenhofen-Fentsch

mit  Abzweigung  nach  Fameck  und
von  Kneuttingen  nach  Algringen.

Bahnhofsvorsteher  in  Travemünde,
  Telegraphisten,
Seichentelle  Bahnwärter,
Schaffner,  Nachtwächter.

 

 

35  Jahre.

Direktion  der  Lübeck-Büchener
Eisenbahngesellschaft  in
Lübeck.

 

 

XX.  Elsaß-TLothringen.

Unterbeamte,  soweit  dieselben
  einer  technischen  Ausbildung
  nicht  bedürfen.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.
Mittlere  und  Unterbeamte.

Wie  zu  ö.

Wie  zu  5.
Wie  zu  5.

Wie  zu  5.
Wie  zu  b.
Wie  zu  5.
Wie  zu  b.
Wie  zu  5.
Wie  zu  5.

Wie  zu  ?.
Wie  zu  5

 

 

40  Jahre.

40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40

 

Vorstand  der  „Kanysersberger
Talbahn“  in  Colmar
(Elsaß).

Dircktien  der  Straßenbahn
Mülhausen-Ensisheim-Wittenheim
  in  Mülhausen
(Elsaß).

Straßburger  Straßenbahn.
gesellschaft  in  Straßburg
(Elsaß).

 

Vorstand  der  Nebenbahn  Ros.
heim-St.  Nabor  in  Straß.
burgeElsaß),  Vogesenstr.59.

Vorstand  der  Nebenbahn
Diedenhofen  -Mondorf  in
Straßburg  (Elsaß),  Vogesenstr.
  59.

Vorstand  der  Nebenbahn  Er.
stein--Oberehnheim-Ottrott
in  Straßburg  (Elsaß),  Vogesenstr.
  59.

Bürgermeister  der  Stadt
Colmar  (Elsaß).

Bürgermeister  der  Stadtt
Mülhausen  (Elsaß).

Bürgermeister  der  Stadt

St.  Avold.
Bürgermeister  der  Stadt  Forbach.



Bürgermeister  der  Stadt
Püttlingen.
Bürgermeister  der  Stadt
Mörchingen.

Lothringische  Eisenbahn.  Ak- 



 

tiengesellschaft  in  Flörchingen.


Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
reuhischen
Staatseisenbahndienst
  in  dieser  Beziebung,
  insbesondere
  bezüglich  der
Ermittelung  der
Militäranwärter
ufw.  bestehenden
Vorschriften  zur
Anwendung  zu
bringen.

Zu  5—16:

Bei  der  Besekung
sind  die  für  die
Reichoe-Eisenbahnen
  geltenden  Bestimmungen,
  insbesondere
  auch  die
über  die  Ermittelung
  zioilversor-#ungaberechtigter=

  bestehenden
  Vorschriften
  in  Anwendung
  zu  britsnen.
        <pb n="218" />
        —  200  —

Polizei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Ddatum
2  6  Ausweisung
.  Z  der  Bestrafung.  Ausweisungs-"
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  #  3  4  5  6

a)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
1

2

8

4

5

6

7

Georg  Estl,  Kutscher,  geboren  am  5.  März  1891  zu  Schär-Zuhälterei  (6  Monate  Stadtmagistrat  Nürn--  14.  Januar
ding,  Bezirk  gleichen  Namens,  Ober-Gefängnis,  laut  Er=  berg,  1914.
österreich,  österreichischer  Staatsange=  kenntnis  vom  4.  Sephöriger,
  tember  1913),

Mathias  Fischer,  geboren  am  2.  Januar  1875  zu  Tullner-Zuhälterei  (5  Monate  Polizeibehörde  zu  Ham=  24.  Januar

Reisender  (Bäcker),  bach,  Bezirk  Hietzing,  Niederösterreich,  Gefängnis,  laut  Er=  burg,  191
österreichischer  Staatsangehoriger,  kenntnis  vom  S.  April

910),
Julius  Letzel,  geboren  am  11.  Juni  1891  zu  Merkels-Zuhälterei  (6  Monate  Königlich  Preußischer  14.  Februar
Schlächtergeselle,  dorf,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  öster-Gefängnis,  laut  Er-  Regierungspräsident  zu  1914.
reichischer  Staatsangehöriger,  kenntnis  vom  7.  De-  Posen,
zember  1912),  #
b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
Adolf  Dittrich,  Ar--  geboren  am  17.  Juni  1873  zu  Werms=  Betteln,  Königlich  Preußischer  10.  Februar
beiter,  dorf,  Bezirk  Mährisch  Schönberg,  NRegierungspräsident  zu  1914.
Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,
]  österreichischer  Staatsangehöriger,
Heinrich  Julius  Erb,  geboren  am  20.  Juli  1883  zu  Son-Betteln  und  Bann-k  Großherzoglich  Badischer,  13.  Februar
Tagelöhner,  villier,  Kanton  Vern,  Schweiz,  orts=  bruch,  Landeskommissär  zu  1914.
angehörig  zu  Nöthenbach,  ebenda,  VWMannheim,
schweizerischer  Staatsangehöriger,
Josef  Owczarz,  geboren  am  20.  März  1877  zu  Ustron,  Betteln,  -  Bezirkspräsi-  20.  ü„Bebruar
auch  Ovcar--Ilyerek,  Bezirk  Bielitz,  Osterreichisch  Schlesien,  dent  zu  Colmar,
Schlosser,  österreichischer  Staatsangehöriger,
Johann  Schatzl,  geboren  am  6.  Januar  1886  zu  Ottens-Betteln  und  Wider-  abuigiich  Sächsische  2.  Februar
Kellner,  heim,  Bezirk  Linz,  Oberösterreich,  stand,  Kreishauptmannschaft  1914.
österreichischer  Staatsangehöriger,  Zwickau,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="219" />
        —  201  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

    

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  ZBuchhandlungen.

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  3  Berlin,  Freitag,  den  6.  März  1914.  Nr.  14.
Inhall:  1.  houfulatwesen:  Ernennungen:  —  Exequatur-  3.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Ausdehnung  des  Zollauserteilungen:
  Entlossnng  Seite  201  schlußgebiets  von  Emden  auf  die  neuen  Hafenanlagen
2.  Militärwesen:  Erwächtigung  zur  Ausstellung  ärzt-  daselbst..  202
licher  Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von  militär-  Berichtignngg  ....  202
pflichtigen  Deutschen  in  Nizza  und  im  Fürstentum  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Monaco.  .......  202  Reichsgebiete..  203

 

1.  Konsulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Alois  Fleischmann  zum
Konsul  in  Itajahy  (Brasilien)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  Herrn  Carl  Franken  zum  Konsul  in
Lugano  (Schweiz)  zu  ernennen  geruht.

Dem  merikanischen  Vizekonsul  in  Cöln,  Ferdinand  Maus,  ist  namens  des  Reichs  das  Erequatur
erteilt  worden.  Z

Dem  österreichisch-ungarischen  Generalkonsul  in  Berlin,  Dr.  Friedrich  Szarvasy,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  Wilhelm  Augspurg  in  Salta  (Argentinien)  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  erteilt  worden.

 

34
        <pb n="220" />
        —  202  —
2.  Militärwesern.

Bekanntmachung.

Dem  praktischen  Arzte  Dr.  Gustav  Wolff  in  Nizza  ist  auf  Grund  des  §  42  Ziffer  2  der
Deutschen  Wehrordnung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  Zeugnisse  der  in  §  42  Ziffer  1a  bis  c  a.  a.  O.
bezeichneten  Art  über  die  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche
ihren  dauernden  Wohnsitz  im  Amtsbezirke  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Nizza  und  im  Fürstentum
Monaco  haben.

Berlin,  den  2.  März  1914.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Lewald.

 

3.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  November  1912  beschlossen,  daß  das  Zollausschlußgebiet
  von  Emden  auf  die  neuen  Hafenanlagen  daselbst  unter  den  gleichen  Bedingungen  ausgedehnt
wird,  unter  denen  die  Umwandlung  des  früheren  Freibezirkes  in  ein  Zollausschlußgebiet  durch  den
Bundesratsbeschluß  vom  13.  Januar  1904  (Zentralblatt  1904  S.  27)  genehmigt  worden  ist.

4  Auf  Grund  der  vom  Bundesrat  erteilten  Ermächtigung  ist  die  Grenze  des  Ausschlußgebiets
wie  folgt  festgesetzt:

Die  Zollgrenze  geht  längs  der  westlichen  Kante  der  Westmole,  überschreitet  den
Hafenschutzdeich  (Tor  1  als  Schutzpforte  der  Königlichen  Wasserbauverwaltung),  verläuft
längs  des  inneren  Böschungsfußes  dieses  Deiches,  wendet  sich  kurz  vor  dem  alten  Seedeich
nach  rechts,  durchschneidet  den  Landverbindungsweg  und  das  Gleis  der  elektrischen  Kleinbahn
  Emden—  Außenhafen  (Tor  II),  die  Gleisanlagen  für  den  Eisenbahngüterverkehr
(Tor  III),  zieht  sich  zwischen  den  Gleisanlagen  für  den  Güter=  und  Personenverkehr  bis  zur
Böschung  des  Westufers  des  Außenhafens,  folgt  ihm  bis  zur  Höhe  der  Schleusen  (etwa
Mitte  dieser  Strecke  Tor  IV  an  dem  im  Zollinland  belegenen  Bahnhofsgebäude),  geht  an
der  äußeren  Wassergrenze  (Tor  V)  über  die  alte  Schutzschleuse  (Tor  VI)  und  die  Nesserlander
  Seeschleuse  (Tor  VII),  schneidet  dicht  hinter  der  Nesserlander  Seeschleuse  die  Deichkrone
  (Tor  VIII),  geht  an  der  nördlichen  Seite  der  Deichkrone  entlang  bis  zu  der  Deichrampe
  am  Zeitballturm  und  wendet  sich  hier  (Tor  IX)  nach  Norden,  läuft  an  der  Südostseite
  des  Gartens  der  Quarantäneanstalt  entlang,  wendet  sich  an  der  Ostecke  des  Gartens
nach  Osten  in  gerader  Richtung  auf  die  Nordwestecke  der  Drehbrücke  zu,  fällt  mit  dem
nördlichen  Brückenhauptträger  zusammen,  schneidet  östlich  der  Brücke  die  von  Emden
kommende,  weiterhin  über  die  Drehbrücke  führende  Eisenbahn=  und  Fahrstraße  (Tor  X)
in  einer  Hakenschwenkung,  folgt  etwa  170  m  der  Straße  und  wendet  sich  dann  nach  Süden;
kurz  hinter  der  Ecke  schneidet  sie  das  am  Ostufer  des  neuen  Hafenbeckens  entlang  führende
fiskalische  Anschlußgleis  (Tor  XI),  geht  dann  über  Tor  XII  in  gerader  Richtung  zum  Fuße
des  Emsdeichs  (Tor  XIII),  schneidet  dessen  Krone  (Tor  XIV)  und  verläuft  in  das  Watt
des  Emsstroms.

Berichtigung.

In  Nr.  12  des  Zentralblatts  für  das  Deutsche  Reich  vom  26.  Februar  1914  muß  es  auf
S.  182  Zeile  1  von  oben  statt  „der  Ziffer  1“  lauten:  „der  Ziffer  1“.
        <pb n="221" />
        —  203  —

4.  Polizei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

.
Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  4  :  Datum
*  1•  Grund  m(  welche  die  des
.  #  der  Bestrafung.  weisung  [Ausweisungs--
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  8  4  ö  6

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Peter  Bodera,  geboren  am  2.  April  1880  zu  Targowek,  Mordversuch  (6  Jahre  Großherzoglich  Mecklen-  20.  September
Schnitter  (Maurer),  Gouvernement  Warschau,  Rußland,  Zuchthaus,  laut  Er=  burgisches  stsrrn  1913.
zuSchwerin,

russischer  Staatsangehöriger,  #  kenntnis,  5  18.Dn.  des  Innern
ober  ,

2  Peder  Pedersen,  geboren  am  7.  Januar  1871  zu  Vi=  wiederholter  schwerer  Königlich  Preußischer  24.  Januar
Arbeiter,  borg,  Dänemark,  ortsangehörig  eben=  Diebstahl  und  ver=  Regierungspräsident  zu  1914.
daselbst,  dänischer  Staatsangehöriger,  suchter  schwerer  Schleswig,
Diebstahl  (15  Jahre
Zuchthaus,  laut  Erkenntnis
  vom  10.  Fe-v
bruar  1899),

b)  Auf  Grund  des  §  284  des  Strafgesetzbuchs.

3  Galbriele  Cuckovic,  geboren  im  Jahre  1883  zu  Nevefinje,  gewerbsmäßiges  Königlich  Sächsische  13.  Februar
Talsperrenarbeiter,  Kreis  Mostar,  Herzegowina,  öster=  Glücksspiel  (2  Mo=  Kreishauptmannschaft  1914.
nate  Gefängnis,  laut  Dresden,

Erkenntnis  voum

12.  Januar  1914),

reichischer  Staatsangehöriger,

c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
13.  Februar

geboren  am  3.  Oktober  1877  zu  Pfarr-Gewerbsunzucht  und  Königlich  Preußischer
dorf,  Bezirk  Völkermarkt,  Kärnten,  unerlaubte  Rückkehr,  Regierungspräfident  1914.

ortsangehörig  zu  Ruden,  ebenda,  Schleswig,
österreichische  Staatsangehörige.  1  .
bach,  Diebstahl,  gefährliche  Königlich  Bayerisches  5.  Januar

4  Therefsia  Eicher,
Dienstmädchen,  6

 

 

5  Johann  Eidenber-  geboren  am  27.  Juli  1875  zu  Haibe  k
ger,  Tagelöhner,  Bezirk  Schärding,  Oberösterreich,  Körperverletzung,  Bezirksamt  Laufen,  1914.
österreichischer  Staatsangehöriger,  .  derbobtene  Hlaffen  1
rung,  Betteln
«  jLaudsthichen,«
6  „Raymond  Ferrond-  geboren  am  15.  Januar  1889  zu  Paris,  Betteln  und  Land-Königlich  Bayerische  11.  Februar
·  Platet,  Mecha-  französischer  Staatsangehöriger,  #  streichen,  “ws  6  1914.
ni-ker,  München
7  Josef  Gutwald,  geboren  am  2.Januar  1864  zu  Priesen,  Betteln,  Königlich  Bayerisches  30.  Januar
NMuller,  Sezirt  at  Böhmen,  österreichischer.  Bezirksamt  Feucht-  1914.
#  aatsangehöriger  wangen
8  Severyn  Legut,  Ar-  geboren  im  Jahre  1895  zu  Wola-kali-  Betteln  und  Land-  Königlich  Preußischer  19.  Februar
beiter,  now,  Gouvpernement  Kielze,  Außland,  streichen,  1  Regierungspräfident  zu.  1914.
Lüneburg,  l

russischer  Staatsangehöriger,
eboren  am  6.  November  1891  zu  Turn,  Nichtbeschaffung  Königlich  Preußischer  20.  Februar

9  Alexander  Karl  Pilz,  g
Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  ortsangehörig  eines  Unterkommens,  Regierungspräsident  zu  1914.

Schlosser,
zu  Teplitz-Schönau,  ebenda,  öster=  und  Führung  eines.  Schleswig,
4  reichischer  Staatsangehöriger,  falschen  Namens,  "
10  Anton  Prinz,  Müller  geboren  am  16.  April  1850  zu  Langen-Landstreichen,  (Königlich  Bayerisches  18.  Januar
und  Bäcker,  dorf,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  Bezirksamt  Kelheim,  1914.
l

österreichischer  Staatsangehöriger,
84*
        <pb n="222" />
        —  204  —

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alt  d  Hei
N  1  an  er  und  Heimat  Grund  Vehord—  welche  die  Hdaum
der  A  *  der  Bestrafung.  eumestan  Ausweisungs-5
  er  Ausgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  «  3  5  6
11  Adolf  Ressel,  Tisch-geboren  am  3.  April  1875  zu  Liebenau,  Betteln,  sasniguch  Sächsische  16.  Januar
ler,  Bezirk  Neichenberg,  Böhmen,  orts-  Kreishauptmannschaft  1914.
angehörig  zu  Saskal,  ebenda,  öster-  Bautzen,
reichischer  Staatsangehöriger,  «
12FraanutaHülpchgeborenam17OktoberlssdquungsBettelm  Königlich  Preußischer  21.  Febrmar
lich  Jürmus,  Bäcker,  bunzlau,  Bezirk  gleichen  Namens,  Regierungspräsident  zu  1914.
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Friedstein,  Potsdam,
Bezirk  Turnau,  ebenda,  österreichischer  "
1  Staatsangehöriger,
13  Hermann

Vetter,  geboren  am  10.  (18.)  April  1893  zu  Nichtbeschaffung

 

Königlich  Preußischer  19.  Januar
Arbeiter,  Hrobitsch,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  eines  Unterkom--  Regierungspräsident  zu  1914.
österreichischer  Staatsangehöriger,  mens,  Dasseldoch,
11  Emil  Werffeli,  geboren  am  28.  Juni  1886  zu  Bei-  Betteln  und  uner-Polizeibehörde  zu  bam-  25  Februar
Schlosser,  ningen,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  laubte  Rückkehr,  burg,

schweizerischer  Staatsangehöriger,

Der  ausgewiesene  Arbeiter  Johann  Julius  Romanow  (Zentralblatt  für  1909  S.  751  Ziffer  12)  ist  nicht  am
11.  Juni  1890,  sondern  am  13.  März  1888  geboren.

 

Verlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="223" />
        —  206  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
Reichsamt  des  Innern.

Zu  betiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  März  1914.  6  Nr.  15.

 

 

 

 

8.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Ausschluß  des  Neuen  Petroleumhafens
  mit  den  angrenzenden  Landflächen  vom  Zollgebiete
  von  dem  zur  Errichtung  eines  Zollausschluß-Inhalt:

  1.  Lonfulatwesen:  Ernennungen;—  Ermächtigung
zur  Vornahme  von  Zidvilstandshandlungen  Seite  205

2.  Gorkusen  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  gebiets  bestimmten  hamburgischen  Gelände  220
3  4226  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit
3.  Post=  und  Telegraphenwesen:  Neue  Fassung  der  „An-  inländischen  Grundstoffen  sowie  Satin=  oder  Plüschweisung
  über  das  Verfahren,  betreffend  die  postamtliche  stoffen  bei  Herstellung  von  Handstickereien  im  Ausland;
Bestellung  von  Briefen  mit  Zustellungsurkunde“  208  Ausübung  des  Handstickerei-Veredelungsverkehrs  durch

4.  Bersicherungswesen:  Befreiung  von  der  Versicherungs-  Faktore;  Aufbebung  der  Bundesrateb  schlusse  vom
pflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungs-  3.  November  1910,  betreffend  die  Herstellung  von  Putzordnung
  6  217  war  aum  Teneriffa  -  *#  dem  .  .kng
5.  Justizwesen:  Übersicht  über  die  Reichsbehörden,  de  Zulassung  eines  zollsreien  Lohnveredelungsverkehrs
als  höhere  erursicht  über  die  s  Bbeünen  rnns  mit  ausländischen  Kontaktstiften  aus  Kupferdraht  oder
in  (Strafregiser  gelöschten  Vermerke  erteilt  werden  Sie  und  Winkelstücken  aus  vernickeltem  schmiedbaren
arrr.  2217  ..  EE3—
«  .  is  .  .  Neue  Fassung  der  Nummer  32  der  Anweisung  zur  Aus-6.

  ittärwesene  Erhöhung  der  schweren  Kriegsration  führung  des  Vereinszollgesetzes  in  Ziffer  1  Abs.  22  222
7.  Stati  82222222222  Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befug-Statistik:
  Anderungen  der  Anlage  D  der  Bestimmungen  nissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.  222
ber  die  Statistik  der  Seeschiffahrt  vom  27.  Juni  9.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
220  Reichsgebiete  .  224

 

1.  Kon  fulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vizekonsul  Stang  zum  Konsul  in
Tomsk  (Sibirien)  zu  ernennen  geruht.
Seine  Mocjestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vizekonsul  Nolte  zum  Konsul  in
Omsk  (Sibirien)  zu  ernennen  geruht.
Dem  bei  der  Kaiserlichen  Gesandtschaft  in  Tanger  beschäftigten  Attaché,  Gerichtsassessor  Poensgen
ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  Gesandten  bürgerlich  gültige
Cheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze
befindlichen  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

35
        <pb n="224" />
        il

2.

Bank

––  —

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Februar  1914  nach  den  im  Reichsanzeiger

Passiva.

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
   

 
  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6  *1*  e#en
2  Sonstige  Ber-  me.
—  Bezeichnun  Segen  i  täglich  G  rndlich  6  a  Summe  k#n
—  —  9  Grund-  Reserve-Koten=  1  n-  gen  sällge  #4#e  teiten  egen  Eonstige  egen  e  then)
*  ber  tapital  5  #s1.  Jan.  gedeckte  31.  Jan.  Ber.  s1.  Jan.mit.  Jan.  81.  Jan.  der  81.  Jan.  dDent:
2  Banken.  apital.onde.mleuf  1%4.  oten  1014.  bindlich  %2-Künd  1914.  Bassiwa.  i14.  Basnva.  ioia.  *—*
l-  reiten.  hungs-  u--r
  frist.  en
seln
1  2  1  "  6  1  "  —————————.  14  16U#
l
tueichsbcmt»....  180000700481953M—98785267785»—139304905037  —  —  70  423|5  906|  179  505  +  11250%.  —
2  Bayverische  Kotenbarn50075051  *1  i  2240  3302|—  282—  —  4503—  86  —i  10.  571
l
3  Saqfische  Banł  zu  Dresden  j  80  ooo  7500  43029—  8405  12759-+  1950024  2700  218714  2904  1  111—  1436126  52  +  5##  J§
o
¶  Bũrttembergische  Notenban]  9  162  19  841  30  9145.—  439  17178  -  1186  8  1  2536  06  4  J½
l  .
Zogdiichevcut....9  225015178—2781334-s2813420—  1—  —  1372—73241220j—7  S
l  i  l
l
Zusammen-PS  85  7/  *ö  –  91835  ois  134  963  459+  204691  21  379  4  29051  8024514  3  "  480  155  “  40
.
l

ZuSpalte5:

Davon  in  Abschnitten  zu

20  M  68637298000  A
50  2s10  654000
.  100  —  1  138  O00
.  500  —  15  439  000
.  1000  2k74  44%000

 

(bei  der  Bank  Nr.  1),

(bei  der  Bank  Nr.  3),
(bei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="225" />
        esen.

—  ———  —  —  “

207

eröffentlichten  Wochenübersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1914.
1f  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.
m  l  .
8
etal-  Gegen  Keichss  CSegen  Koten  Gegenechsel  "  Gegen.  Gegen  Gegen  Sonstige  Cegen  Summe  Segen  "6
l  3s1.  Jan.sen--  31.  Jan.aderer31.  Jan.  und  s31.  Jan.  Lombard.]31.  Jan.Effekten.  31.  Jan.  urtt  31.  Jan.  der  5l1.  Jan.
stand.  1%14.eine.  1914.  Banten.  1014.  %  1014.  1914  1911.  vaoää.#sa.4%½.
I  ä
18  12  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  81  22  13  14
11  4531  36576  634221|90311332  +  38010  879  722  4  51065  120884  4  50  185  276  825  -  218761  215  862  —-  78143178  505  4112579  1
12  824  1772  1121  13  432—  225  39  8544  2289  2611—  20  555  11  3428  —  399  83  206—  10382
6912  —  2007  917  5611141  1  +  3406  42  49F  1197  29  6490.  2728  8245  14251871  1226  55444
8  571—  693  1244  2  1504  +  563  18836.  —  1388  16  324%  744  2  565  —  1748  —  5  49692—  784
5742—  154  —  i1  -  18817  "  +  952  12  4644—  1805  222  594  3815—  146  41220  —  76005
—  I
5502,4-  31950Mös149572930146596998483454115181932451827288632—193462417241—959034801554-116509
i
        <pb n="226" />
        —  208  —

3.  Post=  und  Telegraphenwesen.

Die  „Anweisung  über  das  Verfahren,  betreffend  die  postamtliche  Bestellung  von
Briefen  mit  Zustellungsurkunde“

hat  durch  Erlaß  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Postamts  vom  6.  März  1914  —  mit  Gültigkeit
vom  1.  April  1914  ab  —  folgende  Fassung  erhalten.

Gegenstände  der  postamtlichen  Zustellung.

8  1.  Briefe  können  auf  Ersuchen  von  Behörden,  Beamten  oder  Privatpersonen  unter
Beurkunden  der  Zustellung  durch  die  Postanstalten  zugestellt  werden.
s  Einschreibung,  Wertangabe,  Nachnahme,  Eilbestellung  und  der  Vermerk  „postlagernd“  sind
unzulässig.

Arten  der  Zustellung.
8§  2.  Die  Zustellungen  können  sein:

a)  gewöhnliche;
b)  vereinfachte.

Im  Falle  zu  a  wird  dem  Empfänger  bei  der  Zustellung  eine  beglaubigte  Abschrift  der  Zustellungsurkunde
  übergeben,  im  Falle  zu  b  nur  der  Tag  der  Zustellung  auf  dem  Briefe  vor  seiner
Aushändigung  vermerkt.

Äußere  Beschaffenheit  der  Briefe  mit  Zustellungsurkunde.

§  3.  Briefe  mit  Zustellungsurkunde  müssen  den  Vorschriften  der  jeweils  gültigen  Postordnung
entsprechen,  verschlossen  sein  und  auf  der  Aufschriftseite  Namen  und  Wohnort  des  Absenders  tragen.

In  der  Aufschrift  des  zuzustellenden  Briefes  müssen  die  Person,  der  zugestellt  werden  soll,  und
der  Bestimmungsort  deutlich  und  so  bestimmt  bezeichnet  sein,  daß  jeder  Ungewißheit  vorgebeugt  wird.

Bei  Zustellungen  an  Unteroffiziere  oder  Gemeine  des  aktiven  Heeres  oder  der  aktiven  Marine
muß  die  Aufschrift  an  diese  selbst  gerichtet  sein  unter  genauer  Bezeichnung  des  Truppenteils  (Komnpagnie,
Eskadron  und  Batterie  des  zu  bezeichnenden  Regiments  usw.),  zu  dem  sie  gehören,  und  unter  Beifügung
  des  Zusatzes  „zu  Händen  des  Chefs  der  (genau  zu  bezeichnenden)  zunächst  vorgesetzten  Kommandobehörde
  (Chef  der  Kompagnie,  Eskadron,  Batterie  usw.)“.

Der  Absender  hat  dem  Briefe  im  Falle  der  gewöhnlichen  Zustellung  (§  2a)  zwei  Formulare
zur  Zustellungsurkunde  auf  weißem  Papier  (Urschrift  und  Abschrift),  im  Falle  der  vereinfachten
Zustellung  (  20)  ein  Formular  auf  graublauem  Papier  haltbar  äußerlich  beizufügen  und  dementsprechend
  auf  der  Aufschriftseite  des  Briefes

a)  bei  gewöhnlicher  Zustellung:
„Hierbei  ein  Formular  zur  Zustellungsurkunde  nebst  Abschrift“,
b)  bei  vereinfachter  Zustellung:
„Hierbei  ein  Formular  zur  Zustellungsurkunde.  Vereinfachte  Zustellung“
zu  vermerken.

Der  Absender  muß  ferner  den  Kopf  des  Formulars  zur  Zustellungsurkunde  und  zu  ihrer
Abschrift  ausfüllen  und  das  Formular  mit  der  für  die  Rücksendung  erforderlichen  Aufschrift  versehen.

Wenn  auf  Verlangen  des  Absenders  in  der  Zustellungsurkunde  die  Zeit  der  Zustellung  näher
bezeichnet  werden  soll,  muß  der  Absender  auf  der  Aufschriftseite  des  Briefes  sowie  am  Kopfe  des
Formulars  zur  Zustellungsurkunde  und  zu  ihrer  Abschrift  den  von  ihm  rot  zu  unterstreichenden  Vermerk
„Mit  Zeitangabe  zustellen“  niederschreiben.

Zu  den  Postzustellungsurkunden  werden  zwei  verschiedene  Formulare  (Anlagen  1  und  2)
verwandt.  Das  eine  (C  87b)  ist  für  Zustellungen  an  Unteroffiziere  und  Gemeine  des  aktiven  Heeres
oder  der  aktiven  Marine,  das  andere  (C  87a)  für  Zustellungen  in  allen  übrigen  Fällen  bestimmt.
        <pb n="227" />
        —  209  —

Die  Formulare  zur  Postzustellungsurkunde  sind  so  eingerichtet,  daß  sie  die  bei  der  Zustellung  in
Betracht  kommenden  Fälle  erschöpfend  enthalten,  so  daß  der  Besteller  nur  den  Namen  der  Person,  der
der  zuzustellende  Brief  übergeben  ist,  an  der  im  Vordruck  offen  gelassenen  Stelle  niederzuschreiben  und
den  Vordruck  soweit  zu  durchstreichen  hat,  als  er  in  dem  gerade  vorliegenden  Falle  nicht  zutrifft.

Die  linke  Hälfte  des  Formulars  C  87  a  ist  für  die  Zustellung  an  Einzelpersonen  (u.  a.  an
Rechtsanwälte,  Notare,  Gerichtsvollzieher)  und  an  solche  Firmen  bestimmt,  die  nur  einen  Inhaber
haben;  die  rechte  Hälfte  des  Formulars  dient  für  die  Zustellung  an  Firmen,  die  mehrere
Inhaber  haben,  Gesellschaften,  Aktiengesellschaften,  Genossenschaften,  Behörden,  Gemeinden,  Korporationen,
  Vereine.  Vor  Antritt  des  Bestellganges  hat  der  Besteller  zu  prüfen,  ob  nach  der  Ausfschrift
des  Briefes  mit  Zustellungsurkunde  in  Verbindung  mit  den  Angaben  im  Firmen=  und  Vollmachtsverzeichnisse
  zweifellos  feststeht,  welche  Hälfte  des  Formulars  C  87a  für  die  Zustellung  des  Briefes
in  Betracht  kommt.  Bestehen  Zweifel,  so  hat  er  die  Entscheidung  des  Beamten  einzuholen.

Beurkundung.

8  4.  Die  postamtliche  Zustellung  besteht  in  der  Ubergabe  des  zuzustellenden  Briefes  unter
Beurkunden  der  erfolgten  Ubergabe.  Die  hierbei  aufzunehmende  Urkunde  hat  folgenden  Erfordernissen
zu  entsprechen:

1.  Die  Urkunde  muß  enthalten:
a)  Ort  und  Zeit  der  Zustellung;  der  Name  des  Monats  ist  in  Buchstaben  anzugeben;
der  Vordruck  „zwischen  .  Uhr  und.  Uhr  mittags“  ist  nur  am  Verlangen
  des  Absenders  (§  3  Abs.  6)  auszufüllen;  die  Zeitpunkte  sind  dabei  so  anzugeben,
  daß  zwischen  ihnen  keinesfalls  ein  längerer  Zeitraum  als  eine  Stunde
liegt  6  p  zwischen  9  Uhr  und  10  Uhr  vormittags  oder  zwischen  93  und  10½  Uhr
vormittags);

¾  die  Bezeichnung  der  Person,  an  die  zugestellt  werden  soll;

Ic)  die  Bezeichnung  der  Person,  der  zugestellt  ist;  in  den  Fällen  der  §§  7  bis  9  die
Angabe  des  Grundes,  der  die  Zustellung  an  die  bezeichnete  Person  rechtfertigt;
wenn  nach  §  10  verfahren  ist,  die  Bemerkung,  wie  die  darin  enthaltenen  Vorschriften
  befolgt  sind;

c)  im  Falle  der  Verweigerung  der  Annahme  die  Angabe,  daß  die  Annahme  verweigert
und  der  zu  übergebende  Brief  am  Orte  der  Zustellung  zurückgelassen  ist;

e)  bei  gewöhnlichen  Zustellungen  die  Bemerkung,  daß  der  zuzustellende  Brief  und
eine  beglaubigte  Abschrift  der  Zustellungsurkunde  übergeben  sind;  bei
vereinfachten  Zustellungen  die  Bemerkung,  daß  der  zuzustellende  Brief  übergeben
  und  der  Tag  der  Zustellung  auf  dem  Briefumschlage  vermerkt  ist;

1h)  die  Unterschrift  des  zustellenden  Bestellers.  (Der  Unterschrift  kann  die  Amtsbezeichnung
  „Briefträger“,  „Landbriefträger“,  „Postbote"  usw.  beigefügt  werden.)

2.  Die  Urkunden  sind  deutlich  und  bestimmt  abzufassen  und  leserlich  zu  schreiben.  Dabei
ist  Tinte  oder  Tintenstift  zu  gebrauchen.  Urschriften  wie  Abschriften  sind  ohne  Lücken
anzufertigen.  Ausschabungen  sind  untersagt.  Etwa  nötige  Durchstreichungen  sind  so  vorzunehmen,
  daß  das  Durchstrichene  leserlich  bleibt.  In  den  Formularen  sind  die  zum
Ausfüllen  bestimmten  Zwischenräume,  soweit  sie  nicht  ausgefüllt  werden  müssen,  durch
Striche  zu  nachträglichen  Eintragungen  ungeeignet  zu  machen.

3.  Die  Abschriften,  die  in  den  Fällen  der  gewöhnlichen  Zustellungen  (§  2a)  vom
Besteller  am  Orte  der  Zustellung  auszufertigen  und  an  den  Empfänger  zu  übergeben
sind,  müssen  stets  als  solche  bezeichnet  und  am  Schlusse,  unmittelbar  vor  der  nsesnnn,
mit  dem  Vermerke  „Beglaubigt“  versehen  werden.  Die  Beglaubigung  darf  erst  erfolgen,
nachdem  der  Besteller  von  dem  wörtlichen  Ubereinstimmen  der  Abschrift  mit  der  Urschrift
sich  überzeugt  hat.

Bei  vereinfachten  Zustellungen  ist  der  Tag  der  Zustellung  in  folgender  Weise

auf  dem  Briefumschlage  zu  vermerken:
„Zugestellt  am  ...  (Tag,  Monat,  Jahr)“.

Auch  hierbei  ist  der  Monat  in  Buchstaben  anzugeben.
        <pb n="228" />
        —  210  —

4.  Für  Zustellungen  an  offene  Handelsgesellschaften  usw.  dient  die  rechte  Seite  des
Formulars  C  87a.  Ist  dagegen  der  zuzustellende  Brief  an  eine  Gesellschaftsfirma
gerichtet,  die  von  einem  Einzelkaufmanne  geführt  wird,  z.  B.  an  die  vom  Kaufmann
Nagel  geführte  Firma  Arndt  &amp;amp;  Krause,  so  ist  die  linke  Seite  des  Formulars  C  87a  zu
benutzen.  In  diesem  Falle  ist  in  der  Urkunde  an  den  durch  Vordruck  gekennzeichneten
Stellen  der  bürgerliche  Name  (Vor=  und  Zuname)  des  Firmeninhabers  anzugeben.

Ort  und  Zeit  der  Zustellung.

8§  5.  Zur  Vornahme  der  Zustellung  hat  der  Besteller  in  der  Regel  die  Wohnung  des
Empfängers  aufzusuchen.  Bei  Zustellungen  an  Gewerbetreibende,  Rechtsanwälte,  Notare,  Gerichtsvollzieher,
  Behörden,  Gemeinden,  Korporationen  und  Vereine  (einschließlich  der  Handelsgesellschaften)
hat  er  sich  der  Regel  nach  zunächst  in  das  Geschäftslokal  des  Gewerbetreibenden  usw.  (Laden,
Kontor,  Bureau  usw.)  zu  begeben.

Die  Zustellung  kann  auch  an  jedem  anderen  Orte  erfolgen,  wo  der  Empfänger  angetroffen
wird.  Hat  der  Empfänger  aber  am  Bestimmungsorte  des  Briefes  eine  Wohnung  oder  ein  Geschäftslokal,
  so  ist  er  nicht  verpflichtet,  sich  auf  eine  außerhalb  der  Wohnung  oder  des  Geschäftslokals  versuchte
  Zustellung  einzulassen,  er  kann  vielmehr  verlangen,  daß  der  Brief  in  der  Wohnung  usw.  zugestellt
werde.  Diesem  Verlangen  muß  der  Besteller  entsprechen.  Bei  Zustellungen  außerhalb  der  Wohnung
oder  des  Geschäftslokals  ist  ein  angemessener  Ort  und  eine  passende  Gelegenheit  zu  wählen,  die  eine
ungehinderte  und  sichere  Ubergabe  und  Annahme  des  Briefes  und  bei  gewöhnlicher  Zustellung  auch
der  Abschrift  der  Zustellungsurkunde  gestatten.

Briefe  mit  Zustellungsurkunde  an  Gefangene  dürfen  durch  die  Post  nicht  im  Gefängnis
zugestellt  werden.  Sie  sind  als  unbestellbar  zu  behandeln,  sofern  der  Gefangene  nicht  am  Bestimmungsorte
  "  Briefes  eine  Wohnung  oder  ein  Geschäftslokal  besitzt;  in  diesem  Falle  ist  nach  §  7  bis  12
zuzustellen.

Die  Zustellung  muß  bei  der  nächsten  Bestellgelegenheit  erfolgen,  sofern  nicht  auf  der  Aufschriftseite
  des  Briefes  ein  bestimmter  Tag  für  die  Zustellung  angegeben  ist.  An  Sonntagen  und
allgemeinen  Feiertagen  hat  die  Zustellung  zu  unterbleiben,  wenn  sie  nicht  auf  der  Aufschriftseite
  des  Briefes  besonders  verlangt  ist.  Am  Geburtstag  Seiner  Mjestät  des  Kaisers  sind  zuzustellende
  Briefe  von  der  Bestellung  nicht  auszuschließen.

Personen,  an  die  die  Zustellung  zu  erfolgen  hat.

in  Pers  8  6.  Die  Zustellung  erfolgt  an  den  in  der  Aufschrift  des  Briefes  bezeichneten  Empfänger
in  Person.

Zustellungen  an  Behörden,  Gemeinden,  Korporationen  und  Vereine  (einschließlich  der  offenen
Handelsgesellschaften  usw.),  die  als  solche  klagen  oder  verklagt  werden  können,  sind  an  den  Vorsteher,
gesetzlichen  Vertreter  oder  vertretungsberechtigten  Mitinhaber  zu  bewirken.

Briefe,  die  an  Eheleute  gemeinschaftlich  gerichtet  sind,  sind  so  zuzustellen,  als  wenn  sie  an  den
*  allein  gerichtet  wären.  Leben  die  Eheleute  getrennt,  so  sind  solche  Briefe  als  unbestellbar
zu  behandeln.

Ist  über  das  Vermögen  des  Empfängers  das  Konkursverfahren  eröffnet  und  vom  Konkursgerichte
  die  Aushändigung  der  für  den  Gemeinschuldner  eingehenden  Briefe  an  den  Konkursverwalter
angeordnet  (§  121  der  Konkursordnung),  so  sind  die  für  den  Gemeinschuldner  bestimmten  Briefe  mit
Zustellungsurkunde  als  unbestellbar  zu  behandeln.

An  verstorbene  Personen  gerichtete  Briefe  mit  Zustellungsurkunde  sind  stets  als
unbestellbar  zu  behandeln.

Handelt  es  sich  um  die  Zustellung  an  einen  Unteroffizier  oder  Gemeinen  des  aktiven  Heeres
oder  der  aktiven  Marine,  so  muß  die  Zustellung  an  den  Chef  der  zunächst  vorgesetzten  Kommandobehörde
  (Chef  der  Kompagnie,  Eskadron,  Batterie  usw.)  erfolgen.  Zu  den  Unteroffizieren  gehören  in
dieser  Beziehung  auch  die  Feldwebel,  Wachtmeister  und  die  ihnen  gleich=  oder  nachstehenden  Beförderten.

Im  übrigen  ist  die  Zustellung,  die  an  den  Empfänger  in  Person  nicht  erfolgen  kann,  nach
den  6  solgenden  Bestimmungen  an  eine  andere  Person  oder  durch  Niederlegen  bei  einer  Behörde  zu

ewirken.
        <pb n="229" />
        —  211  —

Ersatzzustellung  an  Familienmitglieder,  dienende  Personen,  an  den  Hauswirt  oder  Bermieter.

8  7.  Wird  die  Person,  der  zugestellt  werden  soll,  nicht  angetroffen,  so  hat  die  Zustellung
in  der  Wohnung  an  einen  zur  Familie  dieser  Person  gehörenden  erwachsenen  Hausgenossen  oder  an
eine  in  dieser  Familie  dienende  erwachsene  Person  stattzufinden.  Daß  die  dienende  Person  in  demselben
  Hause  wohne,  ist  nicht  erforderlich.

Wird  weder  ein  Hausgenosse,  noch  eine  dienende  Person  angetroffen,  so  ist  die  Zustellung
an  den  in  demselben  Hause  wohnenden  Hauswirt  oder  Vermieter  zu  bewirken,  wenn  diese  zur
Annahme  des  Briefes  bereit  sind.  An  die  Ehefrau  des  Hauswirts  oder  Vermieters  darf  die

Zustellung  nicht  erfolgen.

Ersatzzustellung  an  Gehilfen,  Schreiber,  Beamte  usw.

§  8.  Werden  Gewerbetreibende,  Rechtsanwälte,  Notare  oder  Gerichtsvollzieher  in  ihrem
Geschäftslokal  nicht  angetroffen,  so  ist  der  Brief  an  einen  daselbst  anwesenden  Gehilfen  (Gesellen,
Buchhalter,  Kommis,  Vureauvorsteher,  Expedienten  usw.)  oder  Schreiber  zuzustellen.

Ist  der  Vorsteher  usw.  einer  Behörde,  einer  Gemeinde,  einer  Korporation  (einschließlich  der
offenen  Handelsgesellschaften  usw.)  oder  eines  Vereins  in  dem  Geschäftslokal  während  der
gewöhnlichen  Geschäftsstunden  an  der  Annahme  verhindert  oder  nicht  anwesend,  so  ist  die  Zustellung
  an  einen  anderen  im  Geschäftslokal  anwesenden,  beim  Empfänger  angestellten
Beamten  oder  Bediensteten  zu  bewirken.

Ist  die  Zustellung  in  dieser  Weise  nicht  ausführbar,  so  hat  sich  der  Besteller  in  die  Wohnung
des  Empfängers  zu  begeben  und  dort  den  Brief  zuzustellen.  Briefe  an  Behörden,  Gemeinden,  Korporationen
  und  Vereine  (einschließlich  der  offenen  Handelsgesellschaften  usw.),  die  ein  besonderes
Geschäftslokal  haben,  dürfen  außerhalb  dieses  Lokals,  auch  in  der  Wohnung,  nur  an  den  Empfänger
in  Person  zugestellt  werden.

Ersatzzustellung  bei  Zustellungen  an  Unteroffiziere  und  Gemeine.

8999.  Wird  der  Chef  der  dem  Empfänger  zunächst  vorgesetzten  Kommandobehörde  in  deren
Geschäftslokal  nicht  angetroffen  oder  ist  er  im  Falle  des  Antreffens  an  der  Annahme  verhindert,  so  ist
die  Zustellung  an  einen  im  Geschäftslokal  der  Kommandobehörde  anwesenden,  dienstlich  bei
dieser  beschäftigten  Angehörigen  der  Kompagnie,  Eskadron,  Batterie  usw.  zu  bewirken.  Der  Besteller
hat  derartig  zugestellte  Briefe  nach  Aufgabeort  und  Empfänger  in  das  zu  diesem  Zwecke  in  dem
Geschäftslokal  der  Kommandobehörde  ausliegende  Buch  unter  Angabe  des  Tages  der  Zustellung
einzutragen.

Niederlegen  bei  einer  Behörde.

8§10.  Ist  der  Empfänger  in  seiner  Wohnung  nicht  angetroffen  worden,  und  kann  die  Zustellung
  auch  nicht  nach  §§  7  und  8  erfolgen,  so  hat  der  Besteller  den  Brief,  bei  gewöhnlicher  Zustellung
  auch  die  Abschrift  der  Zustellungsurkunde,  sofern  der  Absender  ein  Gerichtsschreiber  oder  Gerichtsvollzieher
  ist,  auf  der  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts,  in  dessen  Bezirk  der  Ort  der  Zustellung
liegt,  oder  an  diesem  Orte  bei  der  Postanstalt  oder  dem  Gemeindevorsteher  oder  dem  Polizeivorsteher,
in  den  übrigen  Fällen  bei  der  Postanstalt  des  Ortes  und,  wenn  sich  eine  solche  am  Orte  nicht  befindet,
bei  dem  Gemeindevorstand  (in  Zwangsvollstreckungs-Angelegenheiten  der  Verwaltungsbehörden  bei  der
Ortsbehörde)  niederzulegen  und  die  Niederlegung  sowohl  durch  eine  an  der  Tür  der  Wohnung  des
Empfängers  zu  befestigende  schriftliche  Anzeige  als  auch,  soweit  tunlich,  durch  mündliche  Mitteilung
an  zwei  in  der  Nachbarschaft  wohnende  Personen  bekanntzumachen.  Bei  einer  Posthilfstelle  darf  die
Niederlegung  nicht  erfolgen.

Unter  den  bezeichneten  Niederlegungstellen  hat  der  Besteller  die  zu  wählen,  die  dem  Empfänger
am  bequemsten  zugänglich  ist.  Sind  mehrere  Postanstalten  am  Orte,  so  ist  der  Brief,  bei  gewöhnlicher
Zustellung  auch  die  Abschrift  der  Zustellungsurkunde,  bei  der  Postanstalt  niederzulegen,  von  der  der
Besteller  den  zuzustellenden  Brief  erhalten  hat.

Die  Nachbarn,  denen  das  Niederlegen  des  Briefes  usw.  mitgeteilt  wird,  sind  zu  ersuchen,  den
Empfänger  davon  möglichst  bald  in  Kenntnis  zu  setzen.

Hat  der  Besteller  die  Zustellung  durch  Niederlegen  bei  der  Gerichtsschreiberei  oder  dem  Gemeinde-
  oder  Polizeivorsteher  bewirkt,  so  sind  diese  berechtigt,  die  Briefe  nach  sechs  Monaten,  vom
        <pb n="230" />
        —  212  —

Tage  der  Niederlegung  ab  gerechnet,  an  die  zuständige  Postanstalt  oder  an  den  Besteller  dieser  Postanstalt
  zurückzugeben.  Derartige  Briefe  sind  sodann  als  unbestellbar  zu  behandeln.

Die  nach  Abs.  1  bei  den  Postanstalten  niedergelegten  Briefe  sind  sechs  Monate,  vom  Tage
der  Niederlegung  ab  gerechnet,  daselbst  aufzubewahren.  Werden  sie  innerhalb  dieser  Frist  vom
Empfänger  nicht  abgeholt,  so  sind  sie  als  unbestellbar  zu  behandeln.

Allgemeine  Bestimmungen.

8  1I.  Bevor  der  Besteller  die  Zustellung  an  eine  der  in  den  §§  7  bis  9  bezeichneten  Personen
oder  durch  Niederlegen  (§  10)  bewirkt,  hat  er  sich  zu  überzeugen,  daß  die  Wohnung  oder  das  Geschäftslokal,
  worin  die  Zustellung  vorgenommen  oder  versucht  wird,  auch  wirklich  die  Wohnung  oder  das
Geschäftslokal  des  Empfängers  ist,  und  daß  die  Personen,  mit  denen  er  verhandelt,  auch  wirklich  die
sind,  für  die  sie  sich  ausgeben.

Die  Personen,  denen  an  Stelle  des  Empfängers  ein  Brief  zugestellt  wird,  sind  vom  Besteller
darauf  hinzuweisen,  daß  sie  verpflichtet  sind,  den  Brief,  bei  gewöhnlicher  Zustellung  auch  die  Abschrift
der  Zustellungsurkunde,  dem  Empfänger  möglichst  bald  auszuhändigen.

An  Unerwachsene,  an  Mieter  oder  an  Fremde  darf  eine  Zustellung  niemals  geschehen.

Soll  die  Ersatzzustellung  an  eine  der  in  den  §§  7  und  8  bezeichneten  Personen  unterbleiben,
so  hat  der  Absender  auf  der  Aufschriftseite  des  Briefes  und  auf  dem  Formular  zur  Postzustellungsurkunde
  unmittelbar  unter  dem  Namen  usw.  des  Empfängers  mit  roter  Tinte  hervortretend  zu  vermerken:
  „Eine  Zustellung  aan  (z.  B.  an  die  Ehefrau,  an  den  Vermieter  N.,  an  das  Dienstmädchen
  N.  N.)  darf  nicht  stattfinden“.  Solche  Vermerke  sind  vom  Besteller  zu  beachten.

Verweigern  der  Annahme  der  Zustellung.

8§8  12.  Die  Annahme  einer  gehörig  erfolgenden  Zustellung  darf  von  der  Person,  an  die  sie
bewirkt  wird,  nicht  verweigert  werden.  Geschieht  dies  dennoch,  so  hat  der  Besteller  den  zu  übergebenden
  Brief,  bei  gewöhnlicher  Zustellung  auch  die  Abschrift  der  Zustellungsurkunde  am  Orte  der
Zustellung  zurückzulassen.

Hierbei  ist  jedoch  zu  beachten,  daß  an  den  Hauswirt  oder  Vermieter  die  Zustellung  mur
erfolgen  kann,  wenn  sie  zur  Annahme  bereit  sind,  daß  also,  wenn  sie  die  Annahme  verweigem,
die  Zustellung  auch  nicht  durch  Zurücklassen  des  Briefes  usw.  bewirkt  werden  darf.

Ferner  ist  zu  berücksichtigen,  daß  das  Verweigern  der  Zahlung  der  auf  dem  Briefe
haftenden  Gebühren  nicht  als  Verweigern  der  Annahme  des  Briefes  gilt,  daß  vielmehr  in  diesem
Falle  die  Gebühren  vom  Absender  einzuziehen  sind.

Nachsenden.  .
§  13.  Briefe  mit  Zustellungsurkunde  von  Gerichten,  Gerichtsvollziehern,  Gerichtsschreibern,
  Staats=  oder  Amtsanwaltschaften  und  ihren  Beamten  sollen,  falls  die  Zustellung
  am  Bestimmungsorte  nicht  erfolgen  kann,  nur  dann  nachgesandt  werden,  wenn  der
neue  Aufenthaltsort  des  Empfängers  mit  dem  ersten  Bestimmungsorte  des  Briefes  in  demselben
Amtsgerichtsbezirke  liegt.  Ist  jedoch  in  der  Aufschrift  des  Briefes  vermerkt:  „Nachzusenden  innerhalb
  des  Landgerichtsbezirkes“  oder  „Nachzusenden  innerhalb  des  Deutschen  Reichs"“,  so  ist  diesem  Verlangen
  nachzukommen.

Briefe  mit  Zustellungsurkunde  von  nicht  gerichtlichen  Behörden  oder  von  Priovatpersonen
  sind,  wenn  die  Zustellung  am  Bestimmungsorte  nicht  erfolgen  kann,  innerhalb  des  Deutschen
Reichs  nachzusenden,  sofern  nicht  die  Aufschrift  des  Briefes  eine  beschränkende  Bestimmung  enthält.

Bei  der  Orts-Postanstalt  niedergelegte  und  somit  rechtsgültig  zugestellte  Briefe  mit  Zustellungsurkunde
  sind,  wenn  der  Empfänger  einen  Nachsendungsantrag  bei  der  Postanstalt
gestellt  hat,  ohne  jede  Einschränkung  wie  gewöhnliche  Briefe  nachzusenden.  Der  Besteller  hat  den
niedergelegten  Brief  mit  einem  Vermerk  über  die  vom  Empfänger  verlangte  Nachsendung  zu  versehen.
        <pb n="231" />
        Postzustellungsurkunde

213

Anlage  1.
(Borderseite.)

über  die  Zustellung  eines  mit  dem  Dienstfiegel  eines  Gerichtsvollziehers  verschlossenen,  mit  folgender  Aufschrift  versehenen  Briefes:

D.  N.  Nr.  An

Absender:

Gerichtsvollzieher

Hierbei  ein  Formular  zur  Zustellungsurkunde
nedst  abschuif  ft.

in

habe  ich  in  meiner  Eigenschaft  als  Postbote  zu
—  zwischen  Uhr  und  Uhr

Worrce  jür  die  Zustellung  an  Einzelbersonen,  Einzelfirmen,
Rechtsanwälte,  Notare  und  Gerichtsvollzicher!)

1.  An  1
den  Empfnger

dem  Empfänger  —  Firmeninhaber  (Vor=  und

Den  vorstehend  bezeichneten  Brief  nebst  einer  beglaubigten  Abschrift  dieser  fnteuungsnrtune

-heute  hier

 

mittags  I(Zeitangabe  nur  auf  Berlangen)  —

(Vordruck  für  die  Zustellung  an  Behörden,  Gemeinden,  Korporationen
und  Vereine  (einschl.  der  Handelsgesellschaften  usw)
Vorsteher  —  gesetzlichen  Vertreter  —

dem  —  vertretungs- 



 

 

 

Zuname:  berechtigten  Mitinhaber  —
oder  Borsteher
u##  0#.½  ................................  —
in  Person.  selbst  in  —  der  Wohnung  —  dem  Feschäftslokal  —  in  Person  in  —  der  Wohnung  —  dem  Geschäftslokal  —
.........................................  ..übetgeben.  übergeben.
2.  An  1  da  ich  in  dem  Geschäftslokal  den  —  Emvpfänger  —.  da  in  dem  Geschäftslokal  während  der  gewöhnlichen  Geschäfts-Gehilfen,
  Firmeninhaber  (Bor=  und  Zunameg:  stunden
Schreiber,  a)  der  angetroffene  —  BVorsteher  —  gesetliche  Bertreter  —  ver-Beamte
  usw.  I  tretungsberechtigte  Mitinhaber  —  an  der  Annahme  ver-—
  hindert  war,
d)  der  —  Borsteher  —  gesetzliche  Bertreter  —  vertretungsberechtigte
lelbst  nicht  angetroffen  habe,  dort  de  —  Gehilf  Mitinhaber  —  nicht  anwesend  war,
—  Schreiberen  dort  dem  beim  Empfänger  angestellten
-  Übergeben.  Übergeben.
da  ich  den  —  Empfänger  —  Firmeninhaber  (Vor=  und  da  ein  besonderes  Geschäftslokal  nicht  vorhanden  ist  und  ich  auch
2)  en  7-ües  den  —  Vorsteher  —  gesetzlichen  Vertreter  —  vertetungsderechtigten
alied.  Zunamez:  Mitinhaber
b)  eine  dienende
Person.
—  in  der  hiesigen  Wohunngggggggggggggg
selbst  in  der  Wohnung  nicht  angetroffen  habe,  dort  #  .  nicht  selbst  angetroffen  habe,  dort
a)  dem  zu  seiner  Familie  gehörenden  erwachsenen  C  a)  dem  zu  seiner  Familie  gehörenden  erwachsenen  Haus-Hausgenossen,
  nämlich  der  Ehefrau  dem  genossen,  nämlich  —  der  Chefrau  —  dem  Chemanne  —
Ehemanne  —  dem  Sohne  x—  der  Tochter  —  dem  Sohne  —  der  Tochter  —
.................................................................  Übergeben.  übergeben.
b)  de  in  der  Familie  dienenden  erwachsenen  b)  de  in  der  Familie  dienenden  erwachsenen
....................................................  übergeben.  Übergeben.
“m-  da  ich  den  —  Empfänger  —  Firmeninhaber  (Vor=  und  da  ein  —  Geschäftslokal  nicht  vorhanden  ist  und  ich
a  i  ·  :den—guter-eclcchenBettretek-vertketunbetet-ten
Vermieter.  Zunaome.:  Mitnhaber  —  geset  geberectis

selbst  in  der  Wohnung  nicht  angetroffen  habe,  auch  die
Zustellung  an  einen  Hausgenossen  oder  an  eine  dienende

Person  nicht  ausführbar  war,  de  in  demselben  Hause
wohnenden  —  Hauswirt  —  Vermieter  .  —,
nämlich  de

 

de  ..  zur  Annahme  bereit  war,  übergeben.

in  der  Wohnung

nicht  angetrossen  habe,  auch  dle  Zustellung  an  einen  Hausgenossen
  oder  an  eine  dienende  Person  nicht  ausführbar  war,
de  in  demselben  Hause  wohnenden  —  Hauswirt  —
Vermieter  —.  nämlich  de
b.....  zur  Annahme  bereit  war,  übergeben

 

5.  Berwelgerte  Annahme.
(Lommt  nur  in  den  Fällen  1,  2  und

3  in  Betracht.)  Geschaͤftslokal  hat

den

(6  13)

Da  die  Annahme  des  Briefes  verweigert  wurde  —  und  der  Empfänger  hier  weder  eine  Wohnung  noch  ein
—,  habe  ich  den  Brief  am  Orte  der  Zustellung  zurückgelassen.

191
Fortsetzung  umseitig.
C  874  lla

36
        <pb n="232" />
        Aulage  1.
(Rückseite.)

214

in

vollzogen  zurück

Postzustellungsurkunde

an  den  Gerichtsvollzieher

Denu  vorseitig  bezeichneten  Brief  nebst  einer  beglaubigten  Abschrift  dieser  Zustellungsurkunde
habe  ich  in  meiner  Eigenschaft  als  Postbote  zu

—  zwischen

6.  Niederlegung.


3
1

Uhr  und  Uhr

[Vordruck  für  die  Zustellung  an  Einzelpersonen,  Einzelfirmen.
(Nur  gülne  bei  DTurchstreichung  der

Rechtsonwälte  usw.
Zustellungsvermerke  auf  der  vorstehenden  Seite.)]

da  ich  den  —  Empfänger  JFumeninhaber  (Vor=  und  Zunamej:



selbst  in  der  Wohnung  nicht  angetroffen  habe,  und  die
Zustellung  weder  an  einen  Hausgenossen  noch  an  eine
dienende  Person  noch  an  den  Hauswirt  oder  Vermieter
ousführbar  war,

auf  der  Gerichstschreliberei  des  Amtsgerichts  zu

niedergelegt.
bei  der  Postanstalt  zu
niedergelegt.
bei  dem  Gemeindevorsteher  zu
niedergelegt.
bei  dem  Polizeivorsteher  zu  niedergelegt.
Die  Niederlegung  ist  bekanntgemacht  durch  eine

an  der  Tur  dei  Wohnung  des  Empfängers  defestigte

schriftliche  Anzeige  sowie  durch  mündliche  Mittetlung

  an  einen  —  zwei  Nachbarn.  Die  Bekannteinen
  .  .

machung  an  Nachbar  war  nicht  tunlich.

einen  zweiten

den

auch  den  —

hente  hier

mittags  (Zeitangabe  nur  auf  VBerlangen!  —

(Vordruck  fur  die  Zustellung  an  Behörden,  Gemeinden.  Korporatione.
Vereme  (einschließlich  der  Handelsgesellschaften  usw.).  (Nu  gülngzg  der
Durchstreichang  der  Zustellungsvermerke  auf  der  vorstehenden  Serte.)

da  ein  besonderes  Geschäftslokol  nicht  vorhanden

Borsteher
tigten  Minnhaber  —
in  der  Wohnung

nicht  angetroffen  habe,  und  die  Zustellung  weder  an  einen  Hausist

  und  ich
gesetzlichen  Bertreter  —  vertretungsberechgenossen

  noch  an  eine  dienende  Person  noch  an  den  Hausmin
oder  Bermieter  ausfuhrbar  war,
auf  der  Gerichlsschreiberei  des  Amtsgerichts  zu

niedergelegt.
bei  der  Postanstalt  zu

.  miedergelegt.

bei  dem  Gemeindevorsteher  zu

niedergelegt.
bei  dem  Polizeivorsteher  zu  niedergelegt.

Die  Niederligung  ist  bekannt  gemacht  durch  eine  an  der  Tür
der  Wohnung  des  Empfängers  defestigte  schriftliche  Agzesge
sowie  durch  mündliche  Mittelung  an  einen  —  zwei  —  Nachdarn.

einen
Die  Bekanntmachung  an  einen  zwellen  Nachbar  war  nicht  tunuch.

191
        <pb n="233" />
        —  215  —

Anlage  2.
Zustellung  an  Anteroffziere  und  Gemeine.

Vorderseite.)

Postzustellungsurkunde

über  die  Zustellung  eines  mit  dem  Dienstsiegel  eines  Gerichtsvollziehers  verschlossenen,  mit  folgender  Ausschrift
versehenen  Briefes:

An
D.  R.  Nr.
Absender:  zu  Händen  des  Chefs  der
Gerichtsvollzieher.
in
Oierbei  ein  Formular  zur  Zustellungsurkunde
nebst  Abschrift.

—.  ——  ———  —  –  —

Den  vorstehend  bezeichneten  Brief  nebst  einer  beglaubigten  Abschrift  dieser  Zustellungsurkunde
habe  ich  in  meiner  Eigenschaft  als  Postbote  zu

—  zwischen  Uhr  und

 

heute  hier
Uhr  mittags  (Zeitangabe  nur  auf  Berlangen!  —
1.  dem  Chef  der  dem  Empfänger  zunächst  vorgesetzten  Kommandobehörde,  nämlich  dem  —  stellvertretenden  —
Kompagnie-  Hauptmann
Eskadron=  Chef,  Rittmeister
Batterie-  Oberleutnant

in  Person  übergeben.
2.

da  ich  in  dem  Geschäftslokal  der  dem  Empfänger  zunächst  norgesetzten  Kommandobehörde  während  der
gewöhnlichen  Geschäftsstunden  den  —  stellvertretenden  —
Kompagnie-=Kompagnie

  Hauptmann
Eskadron=  Chef,  Rittmeister
Batterie-  Oberleutnant

a)  nicht  angetroffen  habe,

b)  zwar  angetroffen  habe,  dieser  aber  an  der  Annahme  verhindert  war,
dem  dort  anwesenden,

dienstlich  bei  dieser  Kommandobehörde  beschäftigten  Angehörigen  der
Kompagnie  —  Eskadron  —  Batterie  —,  nämlich  dem
übergeben.
den  191
(10.  18)

O  87b  II
        <pb n="234" />
        Anlage  2.
(Rückfeite.)

216

Postzustellungsurkunde

vollzogen  zurück
an  den  Gerichtsvollzieher

in
        <pb n="235" />
        —  217  —

4.  Versich  er  ung  swese  n.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr  1,  2  der
Reichsversicherungsordnung.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  Februar  1914  auf  Grund  des  §  1242  Nr.  1,  2
der  Reichsversicherungsordnung  beschlossen,  die  §§  1234,  1235  Nr.  1,  §§  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung
  gelten  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1912  ab  für

A.  1.  die  als  fest  angestellte  Lehrer  und  Lehrerinnen  an  der  höheren  Mädchenschule  in
Bückeburg  Beschäftigten,  wenn  ihnen  Anwartschaft  auf  Ruhegehalt  im  Mindestbetrage
der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  sowie  Witwenrente  nach  den
Sätzen  der  gleichen  Lohnklasse  und  auf  Waisenrente  gewährleistet  ist,  oder  sie
lediglich  für  ihren  Beruf  ausgebildet  werden,

2.  Personen,  denen  auf  Grund  einer  früheren  Beschäftigung  dieser  Art  bei  der  höheren
Mädchenschule  in  Bückeburg  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage
  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und

daneben  eine  Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenfürsorge  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen
Umfang  gewährleistet  ist,

B.  1.  die  an  den  Mädchenfortbildungsschulen  des  Gewerbevereins  für  Nassau  E.  V.  in
Wiesbaden  beschäftigten  Lehrerinnen,  wenn  ihnen  die  im  §  1234  bezeichneten  Anwartschaften
  gewährleistet  sind,  oder  sie  lediglich  für  ihren  Beruf  ausgebildet  werden,

2.  Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  als  Lehrerinnen  an  den  in  Nr.  1
bezeichneten  Mädchenfortbildungsschulen  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge
im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt
sind  und  daneben  eine  Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenrente  (§  1234)  gewährleistet  ist.

Berlin,  den  9.  März  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

 

5.  Justi  zwesen.)

Als  höhere  erwaltungsbehärden,  denen  auf  ausdrückliches  Ersuchen  über  die  im  Strafregister  gelöschten
  Vermerke  gemäß  §  17b  Abs.  1  des  Bundesratsbeschlusses  vom  17.  April  1913  (Zentralblatt
1913  S.  495/6)  Auskunft  erteilt  werden  darf,  werden  gemäß  Abs.  2  a.  a.  O.  die  folgenden  bestimmt:
        <pb n="236" />
        218

Über

über  die  Reichsbehörden,  die  als  höhere  Verwaltungsbehörden  im  Sinne  des  §  17b

das  Auswärdas

  Reichsamt  des  Innern,
tige  Amt.

das  Kaiserliche  Schiffsvermessungsamt,


das  Kaiserliche  Statiftische
Amt,

die  Kaiserliche  Normal-Eichungskommission,


das  Kaiserliche  Gesundheitsamt,


die  Kaiserliche  Biologische
Anfialt  für  Land-=  und

Forstwirtschaft,

das  Kaiserliche  Patentamt,

das  Reichsversicherungsamt,

die  Physialisch  =  Technische
Reichsanstalt,

das  Kaiserliche  Kanalamt,

das  Kaiserliche  Aussichtsamt
für  Privatversicherung,

die  Reichsversicherungsanstalt
  für  Angestellte.

 

6

1
1

1

das  Reichs-Marineamt,

der  Chef  des  Admiralstabs
der  Marine,

die  Marine  =  Stationskom--mandos,


die  Kommandos  von  Flotten,
  Geschwadern,  selbständigen
  Divisionen  von
Kreuzern  oder  Linienschiffen,
  der  Befehlshaber
der  Aufklärungsschiffe,

das  Gouvernement  von
Kiautschou,

die  Kommandanturen  von
Marine=  Festungen  und
offenen  Orten,

die  Inspektionen  der  Marine,

die  Kaiserlichen  Werften,

der  Präses  der  Schiffsprüfungskommission,


die  Marine-Akademie,

die  Marineschule,

die  Deutsche  Seewarte,

das  Kommando  eines  zu
anderen  als  lediglich  zu
Übungszwecken  ausgeschifften
  Landungskorps,

der  Generalstabsarzt  der
Marine,

die  Marine-Sanitätsämter,

die  Marine-Intendanturen,

die  Marine-Ingenieur-  und
Deckoffizierschulen,

der  Präses  der  Schiffsbesichtigungskommission,


die  Marine-Bekleidungsämter,


die  Torpedowerkstatt.

Reichs

dat  Neiche-Justiz-  das  Reichsschatz=  das  Reichsamt,

  amt,  Kolonial-=der
  Präsident  des  die  Kaiserliche  amt
Reichsgerichts,  Technische  Prüder
  Ober-Reichs.  lungsstelle.

anwalt.

1
        <pb n="237" />
        —  218  —

sicht
der  geänderten  Vorschriften  über  die  Strafregister  in  Aussicht  genommen  sind.

 

behörden.
I
das  Reichs-Eisen=  der  Rechnungs=  das  Reichs-Postamt,  "  das  Reichsamt  für  der  Präsident  des  der  Präfdent  des
bahnamt.  bof  des  Deut=  die  Oberpostdirektionen,  die  Verwaltung  Reichs-Militär  Reichsbankschen
  Reichs.  n  die  Direktion  der  Reichs-  der  Reichs-  gerichts,  "  direktoriums.
druckereia,  Eisenbahnen,  der  Ober-Militärdie

  Kaiserliche  Ge=  anwalt.
(der  Vorsteher  der  Deutschen  ..
VPostdirektion  in  Schanghai,  *
der  Vorsteher  des  Deutschen  bahnen  in  1
Vostamts  in  Constanti-  Elsaß-Lothrin=  .
/  gen.
der  Vorsteher  des  Deutschen
Postamts  in  Tanger  (Marokko),

der  Vorsteher  des  Postamts
in  Daressalam,  1
der  Vorsteher  des  Postamts
in  Windhufk,  1
der  Vorsteher  des  Postamts  "
in  Duala.  #

Berlin,  den  7.  März  1914.

Der  Reichskanzler.
«  Im  Auftrage:  Lewald.
        <pb n="238" />
        —  220  —
G.  Militär  wesen.

Berkanntmachung.

Nachdem  durch  den  Etat  für  das  Jahr  1913  die  Heuration  bei  allen  Friedensrationssätzen
vom  1.  April  und  1.  Oktober  1913  ab  um  1000  g  erhöht  worden  ist  (vgl.  die  Bekanntmachungen
vom  25.  Juni  und  13.  September  1913  —  Zentralblatt  S.  666  und  988  —),  wird  auf  Grund  des
Artikel  1  §  le  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  und  Ergänzung  der  Ausführungsbestimmungen
  zu  dem  Gesetz  über  die  Kriegsleistungen,  vom  14.  April  1888  (Reichs-Gesetzbl.
S.  142)  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  auch  die  Kriegsrationen  um  1000  g  Heu  erhöht  werden.

Der  Tagesfouragesatz  (schwere  Kriegsration)  an  Heu  für  die  Pferde  der  im  Falle  eines  Krieges
auf  Märschen  und  in  Kantonierungen  befindlichen  Teile  der  bewaffneten  Macht,  einschließlich  des  Heeresgefolges,
  wird  demnach  in  Abänderung  der  Bekanntmachung  vom  8.  September  1897  (Zentralbloatt
S.  274)  künftig  auf  3500  g  und  für  schwere  Pferde  kaltblütigen  Schlages  auf  8500  festgesetzt.

Den  Zugpferden  der  Maschinengewehr-Kompagnien  wird  zu  der  erhöhten  Heukriegsration  noch
eine  Futterzulage  von  1500  g  Heu  gewährt.

Berlin,  den  3.  März  1914.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Lewald.

 

7.  Statistik.

 

Berkunntmachung,
betreffend  Statistik  der  Seeschiffahrt  vom  6.  März  1914.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  Februar  1914  beschlossen,  die  Anlage  D  der
Bestimmungen  über  die  Statistik  der  Seeschiffahrt  vom  27.  Juni  1907  (Zentralblatt  für  das  Deutsche
Reich  S.  371)  unter  II,  wie  folgt,  zu  ändern:

1.  Hinter  Montenegro  wird  Albanien  als  besonderes  Verkehrsgebiet  ausgenommen.

2.  Bei  dem  Verkehrsgebiet  „Europäische  Türkei“  sind  die  Worte  „einschließlich  Creta“  zu  streichen.

3.  Der  bisherige  Verkehrsbezirk  „Tripolis“  erhält  die  Bezeichnung  „Libyen“  („Tripolis  und
Barka  Bengasi]").

Berlin,  den  6.  März  1914.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  von  Jonquidres.

 

8.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  Juli  1913  beschlossen,  daß  von  dem  zur  Errichtung
eines  Zollausschlußgebiets  bestimmten  hamburgischen  Gelände  westlich  vom  Köhlbrand  auf  Waltershof
zunächst  nur  der  Neue  Petroleunhafen  mit  den  angrenzenden  Landflächen  vom  Zollgebiete  mit  der
Maßgabe  ausgeschlossen  wird,  daß
a)  Detailgeschäfte  in  dem  Zollausschlußgebiete  grundsätzlich  ausgeschlossen  bleiben,
b)  Wohnungen  dortselbst  nur  insoweit  vorhanden  sein  dürfen,  als  es  sich  um  Beamte  oder
um  solche  Personen  handelt,  deren  ständige  Anwesenheit  im  Zollausschlußgebiete  durch  die
Art  ihrer  Beschäftigung  erfordert  wird,
I)  private  industrielle  Betriebe  in  diesem  Gebiet  außer  für  den  Bau  und  die  Ausbesserung
von  Schiffen  nicht  zuzulassen  sind.
        <pb n="239" />
        —  221  —

Auf  Grund  der  vom  Bundesrat  erteilten  Ermächtigung  hat  der  Senat  der  Freien  und  Hansestadt
Hamburg  den  Zeitpunkt  für  den  Eintritt  dieser  Veränderung  auf  den  9.  Februar  1914  festgesetzt  und
den  Lauf  der  Grenze  um  das  neue  Zollausschlußgebiet  wie  folgt  bestimmt:

Von  der  Südostecke  des  Gebiets  des  Petroleumhafens  aus  folgt  die  Zollgrenze  auf  der  Südseite
  dieses  Gebiets  der  dort  aufgestellten  hölzernen  Zollplanke  in  der  Richtung  nach  Westen  und  dem
an  diese  Planke  anschließenden  eisernen  Zollgitter,  das  sich  am  Westende  des  Petroleumhafens  nach
Norden  wendet,  bis  es  kurz  vor  Erreichung  der  am  Elbufer  entlang  führenden  Straße  wieder  nach
Osten  abbiegt.  Zwischen  dieser  öffentlichen  Uferstraße  und  den  Tankplätzen  des  Petroleumhafens  läuft
die  Zollgrenze  dem  Zollgitter  folgend  weiter  nach  Osten,  bis  zu  dem  Punkte,  wo  der  Uferweg  entlang
dem  Ufer  der  Parkhafeneinfahrt  nach  Süden  abbiegt.  Von  hier  folgt  die  Zollgrenze  der  östlichen
Begrenzung  der  Tankplätze,  überschreitet  darauf  den  Uferweg  und  gelangt,  indem  sie  ihn  auf  seiner
Ostseite  begleitet,  an  die  Ufermauer  und  dieser  folgend  an  die  Einfahrt  zum  Neuen  Petroleumhafen.
In  der  Einfahrt  selbst  fällt  die  Zollgrenze  mit  der  östlichen  Kante  der  Pontons,  die  diese  Einfahrt
abschließen,  zusammen.  Südlich  der  Einfahrt  folgt  die  Grenze,  bezeichnet  durch  eine  Holzplanke,  der
hier  vorhandenen  Ufermauer  und  erreicht  dann  nach  Süden  führend  wieder  ihren  vorbezeichneten
Ausgangspunkt.

 

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  19.  Februar  1914  beschlossen:

A.  Die  Voraussetzungen  des  §  3  der  Veredelungsordnung  liegen,  soweit  es  sich  um  die  Herstellung
  von  Handstickereien  im  Ausland  handelt,  nur  vor  für  die  Zulassung  eines  zollfreien
Veredelungsverkehrs

1.  mit  inländischen  Grundstoffen,  die  in  Osterreich-Ungarn  unter  Verwendung  von  inländischem,
  aus  Gespinsten  aller  Art  bestehendem  Stickmaterial  mit  der  Hand  bestickt
werden,  jedoch  mit  Beschränkung  auf  Kettenstich  (einschließlich  Schlingstich,  Lockeroder
  Schlauderstich,  Languettenstich),  allein  oder  in  Verbindung  mit  buntem  Plattstich;

2.  mit  inländischen  Grundstoffen,  die  auf  der  Insel  Madeira,  den  Azoren  und  den
Kanarischen  Inseln  unter  Verwendung  von  inländischem,  aus  Gespinsten  aller  Art
bestehendem  Stickmaterial  mit  der  Hand  bestickt  werden,  soweit  die  Stickereien  in
Feston=  oder  Bindlochstich,  auch  in  unwesentlicher  Verbindung  mit  dem  gewöhnlichen
Plattstich  oder  mit  Ajourstickerei,  ausgeführt  werden  und  es  sich  nicht  um  Monogrammstickerei
  handelt;

3.  mit  inländischen  Grundstoffen,  aus  denen  auf  Teneriffa  und  auf  den  übrigen  Kanarischen
  Inseln  eigentliche  Teneriffastickereien  hergestellt  werden;

4.  mit  inländschen  Satin=  oder  Plüschstoffen,  die  in  Japan  mit  Bundstickerei  bestickt
werden.

DB#.  1.  Bei  dem  Veredelungsverkehr  unter  1  ist  es  gestattet,  gleichzeitig  mit  dem  Besticken
inländische  Zutaten  wie  Perlen,  Kantillen,  Spitzen--  und  Steckereieffekte,  Posamentierwaren
  und  dergleichen  aufnähen  und  inländische  Spachtelfäden  einziehen  zu  lassen;
bei  Stickereien,  die  aus  buntem  Plattstich  und  Kettenstich  bestehen,  darf  die  letztere
Stichart  nicht  in  nur  unwesentlichem  Umfang  vorhanden  sein.

2.  Bei  dem  Veredelungsverkehr  unter  A  2  ist  ein  unwesentliches,  für  den  Zweck  unerläßliches
  Zusammennähen  einzelner  Teile  zulässig,  ferner  unter  der  Bedingung  der
Wiederausfuhr  der  im  Veredelungsverkehre  zurückkommenden  Erzeugnisse  auch  die
weitere  Verarbeitung  zu  fertiger  Damenleibwäsche.

3.  Bei  dem  Veredelungsverkehr  unter  A  ist  die  gleichzeitige  Verarbeitung  zu  Putzwaren,
wie  Decken,  Läufern,  Eisdeckchen  und  dergleichen  zulässig;  ferner  dürfen  die  Grundstoffe
  vor  dem  Besticken  zu  Frauenkleidern  zugeschnitten,  auch  gesäumt  werden,  jedoch
unter  Beschränkung  aller  Näharbeit  auf  Handnäherei.

4.  dei  *  Veredelungsverkehr  unter  A  4  ist  auch  die  Anwendung  von  Maschinenstickerei
zulässig.

 

 

 

 

 

 

 

37
        <pb n="240" />
        —  222  —

C.  Faktore  dürfen  den  Handstickerei-Veredelungsverkehr  nur  als  Beauftragte  namhaft  zu
machender  inländischer  Firmen,  dagegen  nicht  für  eigene  Rechnung  ausüben.

1b.  Die  Bundesratsbeschlüsse  vom  3.  November  1910,  betreffend  die  Herstellung  von  Putzwaren
auf  Teneriffa  und  von  Damenleibwäsche  mit  Madeirastickerei,  —  Zentralblatt  1910  S.  662—
werden  aufgehoben.

 

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  19.  Februar  1914  beschlossen,

anzuerkennen,  daß  für  die  Zulassung  eines  zollfreien  Lohnveredelungsverkehrs  mit  ausländischen
  Kontaktstiften  aus  Kupferdraht  oder  Bronze  —  Tarifnummern  878,  880  —  und
Winkelstücken  aus  vernickeltem  schmiedbaren  Eisen  —  Tarifnummer  799  —  zur  Herstellung
von  Isolierkämmen  und  Verteilern  für  elektrische  Fernsprechvorrichtungen  —  Tarifnummer
  912  —  durch  Einpressen  in  Isolationsmasse  die  Voraussetzungen  des  §  2  der
Veredelungsordnung  vorliegen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  26.  Februar  1914  beschlossen,
daß  die  Nummer  32  der  Anweisung  zur  Ausführung  des  Vereinszollgesetzes  in  Ziffer  I
Abs.  20  nachstehende  Fassung  erhält:

c.  wenn  Gegenstände  des  häuslichen  oder  handwerksmäßigen  Gebrauchs  (wie  Kleidungsstücke,
  Wäsche,  Betten,  Hausgeräte  oder  Handwerkszeug)  nachweislich  zur  Benutzung
durch  Unbemittelte  als  Geschenk  aus  dem  Ausland  eingehen.

Berlin,  den  10.  März  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Menschel.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Königreich  Preußen.

In  Malmedy,  im  Bezirke  des  gleichnamigen  Hauptzollamts,  ist  eine  selbständige  Zollabfertigungsstelle
  mit  der  Bezeichnung  „Zollabfertigungsstelle  Malmedy  Bhf.“  errichtet  worden.  Ihr  sind
folgende  Befugnisse  erteilt:  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zoll-,  Branntwein-,  Tabak-,  Zucker=  und
Salzbegleitscheinen  I  und  II;  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Leuchtmittel-,  Schaumwein-,  Zigarettenund
  Zündwarenbegleitscheinen;  sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehr;  Abfertigung  von  Getreide  zu
Ausfuhr  gegen  Einfuhrschein;  Abfertigung  und  Bescheinigung  des  Ausganges  von  Bier,  Branntwein,
Tabak  und  nicht  unter  stehender  Kontrolle  eingesalzenen  Gegenständen  bei  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;
  Bescheinigung  des  Ausganges  von  zuckerhaltigen  Waren  bei  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;
  Steuererhebung  und  Abstempelung  von  Spielkarten,  die  von  Reisenden  eingeführt  werden;
sämtliche  Befugnisse  im  Ubergangsabgabenverkehre.

Das  Zollamt  II  Elten  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Emmerich  führt  fortan  die  Bezeichmung

„Zollamt  II  Elten  Lobith“.
Erteilt:

dem  Zollamt  1  Coblenz  Moselwerft  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Coblenz  die  Befugnis  64;

dem  Hauptzollamt  Flensburg  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  von  Zündwarenbegleitscheinen;

dem  Zollamt  1  Flensburg  Bahnhof  im  Bezirke  des  gleichnamigen  Hauptamts  die  Befugnis
zur  Erledigung  von  Zündwarenbegleitscheinen;

dem  Zollamt  1  Frankfurt  a.  M.  Osthafen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Frankfurt  a.  M.
Gutleutstraße  die  Befugnisse  3,  4,  8  bis  14,  16,  18,  63,  64,  66  bis  72,  75;
        <pb n="241" />
        —  223  —

dem  Zollamt  1  Gnesen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Posen  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  1  über  Schwerbenzin,  das  für  die  Firma  Adolf  Baszynski  in  Gnesen  eingeht
und  bereits  der  speziellen  Beschau  unterlegen  hat;

dem  Zollamt  1  Göttingen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Münden  (Hann.)  die  Befugnis  64;
Befu  dem  Zollamt  1  Hagen  (Westf.)  Güterbahnhof  im  Bezirke  des  gleichnamigen  Hauptzollamts  die

efugnis  66;

dem  Hauptzollamt  Halberstadt  sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehre;

dem  Zollamt  1  Halbstadt  i.  B.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Liebau  i.  Schl.  die  Befugnis  14;
dem  Hauptzollamt  Harburg  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  von  Essigsäurebegleitscheinen;

#  dem  Zollamt  1  Harburg  Kanalplatz  im  Bezirke  des  gleichnamigen  Hauptzollamts  die  Befugnisse

  22  bis  27;  «

dem  Zollamt  1  Herbesthal  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  1  Aachen  Auslandsverkehr  die  Befugnisse
  22  und  23:

dem  Zollamt  1  Mittelsteine  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Mittelwalde  die  Befugnisse  47  und  48;

dem  Hauptzollamt  Münster  i.  W.  die  Befugnis  64;

dem  Hauptzollamt  Neuruppin  die  Befugnis  63;

dem  Zollamt  II  Preetz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Kiel  die  Befugnis  zur  Erledigung  von
Zollbegleitscheinen  I  über  Salz  für  die  Darmschleimerei  des  Emil  Nerger  in  Preetz;

dem  Zollamt  1  Prostken  Bahnhof  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Lyck  die  Befugnisse  30  und  71;

dem  Zollamt  II  Prüm  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Malmedy  die  Befugnis  zur  Erteilung
von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  gemäß  Nr.  8b  des  Tarifs  zum  Reichsstempelgesetze;

dem  Zollamt  1  Schönebeck  a.  E.  Hafen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Magdeburg  Holzhof
die  Befugnis  64;

#  dem  Zollamt  1  Wernigerode  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Halberstadt  die  Befugnis  zur  Erledigung

  von  Verzeichnissen  über  Reisegepäck.

Dem  Zollamt  1  Vohwinkel  Bahnhof  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Elberfeld  sind  die  Befugnisse
16,  18,  41  bis  48  entzogen  worden.

 

Königreich  Bayern.
Erteilt:  breich  Bay
der  Steuerstelle  Erding  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  München  II  die  unbeschränkte  Befugnis
zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  leichtes  Mineralöl  und  für  Schwerbenzin  der  Tarifnummer
  239,  das  auf  der  Eisenbahn  in  Kesselwagen  oder  Fässern  eingeht;
dem  Steueramte  Kronach  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Bamberg  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Begleitzetteln  und  Begleitscheinen  I  über  rohen  Tafelschiefer;
dem  Steueramte  Marktredwitz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Waldsassen  die  Befugnis  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  die  für  die  Firma  Stella,  Feinlederwerke  in  Marktredwitz,
eingehenden  Sendungen  von  frischem  Blute;
deem  Hauptzollamt  München  III  mit  der  Beschränkung  auf  Mineralöl  der  Tarifnummer  239
sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehre  sowie  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Zollbegleitscheinen  I  und  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II;
dem  Steueramte  Vilsbiburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Landshut  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  1I  über  leichtes  Mineralöl  der  Zolltarifnummer  239,  das  auf  der  Eisenbahn
in  Fässern  oder  Kesselwagen  eingeht  und  vom  Ausfertigungsamte  speziell  beschaut  ist.

 

Königreich  Sachsen.
Erteilt:  greich  hs

dem  Nebenzollamt  Pulsnitz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Bautzen  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  1  über  die  für  die  Firma  C.  H.  Schäfer  in  Ohorn  bei  Pulsnitz  zur  Ausbesserung
  eingehenden  Webstühle  oder  Teile  von  solchen;

dem  Nebenzollamt  Wolkenstein  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Annaberg  die  Befugnis  zur
Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs.

87*
        <pb n="242" />
        —  224  —

Herzogtum  Braunschweig.

Dem  Zollamt  1  Helmstedt  ist  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  von  Salzbegleitscheinen  II  beigelegt
  worden.

Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

In  Hamburg  sind  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Kuhwärder  zwei  neue  Zollabfertigungsstellen
mit  den  Bezeichnungen  „Zollabfertigungsstelle  Parkhafen“  und  „Zollabfertigungsstelle  Roß“  errichtet
worden.

Der  Zollabfertigungsstelle  Parkhafen  sind  folgende  Befugnisse  beigelegt:  1,  3,  4,  7  bis  11,
14  bis  16,  18,  28  bis  30,  35  bis  40,  49  bis  55,  60,  64,  16  bis  72;  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Zoll-,  Branntwein-,  Salz=  und  Zuckerbegleitscheinen  1  und  II;  Erledigung  von  Tabakbegleitscheinen
  I  und  II;  Erledigung  von  Leuchtmittel-,  Schaumwein=  und  Zündwarenbegleitscheinen;  Abfertigung
  von  Getreide  zur  Ausfuhr  gegen  Einfuhrschein;  Kennzeichnung  von  Gerste;  Einlaß  von
ausländischem  Fleische;  Abfertigung  und  Bescheinigung  des  Ausganges  von  Bier,  Branntwein  und
Branntweinerzeugnissen,  Gegenständen,  welche  nicht  unter  stehender  Kontrolle  eingesalzen  sind,  Tabak
und  zuckerhaltigen  Waren  bei  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;  Bescheinigung  des  Ausganges  von
Kakaowaren  bei  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;  Erteilung  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge
gemäß  Nr.  85  des  Tarifs  zum  Reichsstempelgesetze;  Erhebung  von  Ubergangsabgaben  sowie  Ausfertigung
  und  Erledigung  von  Ubergangsscheinen.

Die  Zollabfertigungsstelle  Roß  hat  folgende  Befugnisse:  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Zollbegleitscheinen  I,  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  II;  Erledigung  von  Leuchtmittel-,  Schaumwein=
  und  Zündwarenbegleitscheinen;  Einlaß  von  ausländischem  Fleische;  Erteilung  von  Erlaubniskarten
  für  Kraftfahrzeuge  gemäß  Nr.  80  des  Tarifs  zum  Reichsstempelgesetze.

Elsaß-Lothringen.

Dem  Zollamt  1  Barr  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Schlettstadt  ist  die  Befugnis  zur  Ausfertigung
  von  Zollbegleitscheinen  1  über  das  von  der  Firma  Moise  &amp;amp;  Cie.  daselbst  im  Veredelungsverkehre
  hergestellte  Gerbefett  —  Tarifnummer  130  —  beigelegt  worden.

Großherzogtum  Luxemburg.

Dem  Zollamt  I  Rodingen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Luxemburg  ist  die  Befugnis  66
erteilt  worden.

 

9.  Polizei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

—

 

 

 

 

 

 

 

 

2

d  Stand  «  *

ame  un  and  Alter  und  Heimat  Grund  neern  alr  die  datn

7  sweisung  .

..-  der  Bestrafung.  u  (Ausweisungsder

  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1  2  l  8  s  s
a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1|Lohann  Smykula  geboren  am  25.  Juni  1888  zu  Koschel-Brandstistung  und  Großherzoglich  Mecklen-  9.  Januar

(Smicua),  Schnitter,  nitzka,  Gouvernement  Kalisch,  Nuß-  Diebstahl  (1  Jahr  burgisches  Ministerium  1914.
land,  russischer  Staatsangehöriger,  4  Monate  Zucht-,  des  Innern  zuSchwerin,
haus,  laut  Erkenntnis
  vom  4.  Dezember  "
T.  1912),
        <pb n="243" />
        —  225  —
E
5  Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
z  *  Ausweisung  .
.  der  Bestrafung.  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  |  beschlossen  hat.  beschlaffes.
—
1  2  i  3  4  5  6
2  Josef  Stieber,  (geboren  am  23.  Dezember  1883  zu  gemeinschaftlicher  öniglich  Sächfische  10.  Januar
Tagearbeiter,  Pfraumberg,  Bezirk  Tachau,  Böhmen,  Straßenraub  Kreishauptmannschaft  1914.
österreichischer  Staatsangehöriger,  (7  Jahre  Zuchthaus,  Zwickau,
laut  Erkenntnis  vom
1  21.  Februar  1907),1

b)  Auf  Grund  des  §5  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

8  Nikolaus  de  Münck,  geboren  am

Arbeiter,

4  Istrau  Isaak  Stern,  geboren  am  b.  August  1889  zu  Ruszkirva
  (Droszkö),  Komitat  Märamaros,
Ungarn,  ortsangehörig  zu  Oroszka,
Komitat  Bars,  ebenda,  ungarischer

Kellner,

wih,  falschli
ise

Macher,
6  Ofse  Wolf  Dembowitz

  fülschlich

Ü  Narnddle,  Schuh-  scher  Staatsangehöriger,
macher
7  IKlement  Dittert,  geboren  am  19.  Oktober  1879  zu
Kellner,  Mährisch  Weißkirchen,  Bezirk  gleichen

8  Karl  Dumont,
Maurer,

9  Johann  Gollowitzg
Tagelöhner,  früher

Metzger,
10  Johann  Krewe,
Arbeiter,

11  Franz  Kubik,
Schmied,

12  Wenzel  Ruß,  Fri-!
  seur,

13  Johann  Steiner,
Tagelöhner,

Anmsterdam,  Niederlande,
ländischer  Staatsangehöriger,
l

l
Staatsangehöriger,

niederdrohung

  (2  J

28.  April  1910),

nuar  1913),

 

ahre
1  Monat  Gefängnis,
laut  Erkenntnis  vom

Zuhälterei  (1  Jahr
Gefängnis,  laut  Erkenntnis
  vom  13.  Jai


Arnsberg,

Königlich  Preußischer
Schleswig,

 

c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

5  Abraham  Dembo=  20  Jahre  alt,  geboren  zu  Kolno,  Gouvernement
  Lomsha,  Rußland,  russischer

  Staatsangehöriger,

vernement  Lomsha,

trreichischer  Staatsangehöriger,

ge

Lure,  Departement  Haute--Sabne,
Rareic,  französischer  Staatsangeger,



eboren  am  2.  Oktober  1893  zu  Boldogaßzony,
  Komitat  Wieselburg,  Ungarn,
  ungarischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  24.  April  1893  zu  Jankowce,
  Bezirk  Tarnopol,  Galizien,
ortsangehörig  ebendaselbst,  österreichischer
  Staatsangehöriger,
geboren  am  18.  August  1875  zu  Böhmisch
  Eisenstein,  Bezirk  Schüttenhofen,
  Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  3.  April  1882  zu  Raudnitz,
Bezirk  gleichen  Namens,  Böhm.n,

slerreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  16.  März  1863  zu  Labant,
Bezirk  Tachau,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

 

60  Jahre  alt,  geboren  zu  Kolno,  Gouußland,
  russi-Namens,

  Mähren,  ortsangehörig  zu
Slatina,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,

oren  am  22.  Dezember  1859  zu

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Diebstahl  und  Landstreichen,


Betteln,

Diebstahl  und
Betteln,

 

Landstreichen  und
Betteln,

Königlich  Bayerisches
Bezirksamt  Wertingen,

Königlich  Bayerisches
Bezirksamt  Wertingen,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Breslau,

Kaiserlicher  Bezirkspräfident
  zu  Colmar,

Königlich  Preußischer
Regierungspräfident  zu
Trier,

Königlich  Preußischer
Regierungspräfident  zu
Lüneburg,

Königlich  Bayerisches
Bezirksamt  Viechtach,

 

 

Königlich  Bayerisches
Bezirksamt  Griesbach,

 

20.  Oktober  1890  zu'Zuhälterei  und  Be-Königlich  Preußischer  21.  Februar
Regierungspräßident  zu  1914.

I
l

27.  Februar

Regierungspräsident  zu  1914.

30.  September
#  1913.

30.  September
1913.

 

I

·2.Mar31914.

2.  März  1914.

28.  Februar
1914.

3.  März  1914.

22.  Januar
1914.

16.  Februar
1914.

 

Königlich  Bayerisches
Bezirksamt  Eschenbach,
1

26.  Februar
1914.
        <pb n="244" />
        —  226  —

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  daum

o  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisunge-2

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusss

1  2  I  8  b  6

4  Johann  Weis,  Tage-  geboren  am  38.  September  1888  zu  einfacher  Diebstahl  itoemagr  Bay-  16.  Dezember
löhner,  Hof,  Bezirksamt  gleichen  Namens,  und  Betteln,  reuth,  Bayern,  1918.

höriger,

16  Jan  Wieringa,  Ar-geboren  am  81.  Mai  1888  zu  Wagenbeiter,



16  Josef  Wolf,  Bäcker-geboren  am  29.  November  1894  zu

geselle,

 

borgen,  Niederlande,  ortsangehörig
ebendaselbst,  niederländischer  Staatsangehöriger,


Postitz,  Bezirk  Außig,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

 

Bayern,  österreichischer  Staatsange- 



Landstreichen  und  göntglich  Preußischer  27.  Ihnat

Betteln,

Landstreichen  und

Betteln,

Osnabrück,

dent  zu  Colmar,

 

Kaiserlicher  Bezirkspräfi- 



l

Regierungspräsident  zu  1914

25.  Februar
1914.

Der  durch  den  Beschluß  des  Königlich  Bayerischen  Bezirksamts  Miesbach  vom  15.  September  1911  ausgewiesene

angebliche  Josef  Gaßner  (Zentralblatt  für  1911  S.  522  Nr.  5)  heißt  mit  richtigem  Namen  Josef  Schaber,  er  is
geboren  in  Meran,  Tirol.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="245" />
        —  227  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

.——.—

 

 

 

Du  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  ·  re-  —

XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  März  1914.  Nr.  16.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-  verwaltung  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum
ertellunegn  8geeite  227  Schlusse  des  Monats  Februar  1914  228
2.  Militärwesen:  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Übersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und
Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von  militärpflichtigen  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum
Deutschen  in  Spanien  und  Portugal:  Erlöschen  von  Schlusse  des  Monats  Februar  1914  229

Ermächtigungen  desgl.  wie  vvrn  228  „  „

3.  Finanzwesen:  Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs-  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-  Reichsgebiee  230

 

1.  Kon  su  lat  wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  ausgeschiedenen  Konsuls  Fred
Kraemer  den  Kaufmann  Wilhelm  Eddelbüttel  zum  Konsul  in  Arequipa  (Peru)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Mazjestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Bürgermeister  van  Heusden  zum  Vizekonsul
  in  Terschelling  (Niederlande)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  ausgeschiedenen  Konsuls  Reincke
den  unf  Oswald  Kunhardt  zum  Konsul  in  Boston  (Vereinigte  Staaten  von  Amerika)  zu  ernennen
  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vizekonsul  Frerich  Meyerdirck  zum
Konsul  in  Zaandam  (Niederlande)  zu  ernennen  geruht.

—  —  e  —  —  ——  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  Dr.  Michels  zum  Vizekonsul  in  Santiago
de  los  Cabelleros  und  La  Vega  und  den  Kaufmann  Lembcke  zum  Vizekonsul  in  Monte  Christi
(Dominikanische  Republik)  zu  ernennen  geruht.

38
        <pb n="246" />
        —  228  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  ausgeschiedenen  Konsuls
Zarges  den  Kaufmann  Hugo  Ohliger  zum  Konsul  in  Mandos  GBrasilien)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausge—
schiedenen  Konsuls  Roth  den  Kaufmann  Eugen  Plock  zum  Konsul  im  Piräus  und  den  Kaufmam
Friedrich  Schenk  zum  Konsul  in  Volo  (Griechenland)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Königlich  Schwedischen  Konsul  in  Lübeck,  Elis  LTeodor  Holmberg,  ist  namens  des  Reichs
das  Exequatur  erteilt  worden.

Dem  Konsul  von  Bolivien  in  Wiesbaden,  Wilhelm  Opfermann,  ist  namens  des  Reichs  das
Exequatur  erteilt  worden.

Dem  Königlich  Italienischen  Konsul  in  Düsseldorf,  Ugo  Tedeschi,  ist  namens  des  Reichs  das
Exequatur  erteilt  worden.

 

2.  Militärwesen.

Bekanntmachung.

Dem  Sanitätsrat  Dr.  Max  Brausewetter,  Stabsarzt  a.  D.,  welcher  seinen  dauernden  Wohritz
von  Madrid  nach  Malaga  verlegt  hat,  ist  auf  Grund  des  §  42  Ziffer  2  der  Deutschen  Wehrordnung
die  Ermächtigung  erteilt  worden,  Zeugnisse  der  in  §  42  Ziffer  1  a  bis  c  a.  a.  O.  bezeichneten  Art  über
die  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Wohnsch
in  Spanien  und  Portugal  haben.

Die  dem  Dr.  Brausewetter  für  die  Zeit  seines  dauernden  Aufenthalts  in  Madrid  durch  die
Bekanntmachungen  vom  19.  Mai  und  3.  Oktober  1913  erteilten  Ermächtigungen  (Zentralblatt  S.  527
und  1004)  sind  hiermit  erloschen.

Berlin,  den  15.  März  1914.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Lewald.

 

3.  Finanzwesen.

AUAachmeisung
von  Einnahmen  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1914.

 

 

 

 

 

 

.  Einnahmen  vom  Beginne  Im  Reichshaushalts-Etat  ist
Bezeichnung  des  Rechnungsjahrs  bis  die  Sbausg  für  das

der  zum  Schlusse  des  Monats  Rechnungsjahr  1913  veran-Einnahmen
  Februar  1914  schlagt  auf

——  —  “*  ———  —

2  8
Reichs-Post-  und  Telegraphenverwaltung  752  468  778  842  369  000
Reichs-Eisenbahnverwaltung  144  155  000  153  779  000
        <pb n="247" />
        Aberlicht

229  —

der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Solleinnahme  Im  Reichshaus-3
  nach  anas  Die  Isteinnahme  walteecitat  ein-*
  Bezeichnung  der  Ausfuhrverglltungen  usw.  hat  betragen  chließlich  Nach-2
  der  hat  betragen  en  für
.  vom  Beginne  des  .  vom  Beginne  des  "
im  ne  Sjahrs  bis  tm  6  is  das  Rechnungs-2
  Einnahmen  Monat  Februar  eu  8  Monat  Februar  ss  jahr  1918
1914  Monats  Februar  1914  Monats  Februarveranschlagt  auf
“  ...  0  #  —
1  2  8  4  5  6  7
18e  49  108  621  #  672  257  350  50  868  215  629  674  279  721  470  000
2  Tabaksteuer  1  061  016  10  070  772  761  698  10  664  012  10  825  000
3  igarettensteuer  8  506  771  48  163  298  3  685  257  88  593  984  86  469  000
4  d  12  128  868  164  856  181  15  485  496  157  437  878  157  600  000
5  alzsteuer  4848  032  59  189  403  6  008  593  56  200  788  59  660  000
6  Branntweinverbrauchsabgabe
  18  809  801  207  938  068  15  087  952  176  690  460  195  455  000
7  gsfürureraickakgeiel  70  869  741  676  69  385  709  482  825  000
8  Schaumweinsteuer  884  017  9  507  463  879994  9  081  749  10  685  000
9  Leuchtmittelstener  1277762  15  015  812  1  617  350  13  894  493  15  846  000
10  Zündwarensteuer  1  768  770  19  678  760  1  668  479  18  362  672  20  101  000
11  )  Braustener  und  Übergangs-  «
abgabe  von  Bier  11  977164  116  853  307  10  854  130  118  807  067  124  780  000
12Spielkartenstempel.  198  951  1  983  510  189  238  1794244  1  899  960
18  Wechselstempel  1  511  808  18  829225  1  481572  18  452  640  19  122  500
14  RKeichsstempelabgaben  von:
.l  Gesellschaftsverträgen.  1  847525  9276  650  1  320  575  9091117
B.  Wertpapieren  8  108  310  41  571  544  8  046  144  40  740  447  68  820  000
C.  Jewemerteischei-  und
Zinsbogen  2  048  679  13  049  468  2  123  698  13  445  745
D.  Kauf-  8  sonstig  en  Anx
  süalsnnekte  1  955  871  17  194  908  1  916  763  16  851  010  20  580  000
erielosen:
a)  für  Staatslotterien  3  774  856  35  014  039  8  774  856  85  014  039  40  500  000
e.  8  für  Privatlotterien  472  871  11  901  952  210  918  11  273  413  10  888  000
rachturkunden  1  420  708  17  910  179  1  892  294  17  551  976  18  444  000
ers  onenfahrkarten  1  830  44  22  312  532  1  793  806  21  866  282  22  844  000
2.  Erlaubniskarten  für  Kraft·
1  krzeuge  ..  254  226  4469  834  249  141  4880  437  8  980  000
J.  Bergütungen  an  Mitglieder
  von  Aufscctsräten  286  594  5  852  846  280  862  5  785  299  5  880  000
K.  Schecks  .  286  154  2  818  078  280  461  2  756  817  8  186  000
L.  Grundstücksnbertragungen
  .  2  688  597  81  749  275  2  585  825  81  114  291  89  00  000
M.  Versicherungen  2  838  220  5  8226  332  2  781  455  5219  805  7500  000
15  Zuwachssteuer  821274  13  806  210  821274  18  806  210  5  000  000
16Erbschaftssteuer  8  491  718  41  144  821  8  491  7183  41  144  821  47  000  000
17  Statistische  Gebühr.  174  674  1  989  981  174674  1  968  140  1  822  450

 

 

 

38“
        <pb n="248" />
        230

4.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  dat
55  Ausweisung  .
—  der  Bestrafung.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  6  beschlossen  hat.  #  nenn
1  2  8  5  6
a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  |/  Moritz  Goldschatz,  geboren  am  15.  September  1881  zu  schwerer  Diebstahl  Königlich  Sachsische  18.  Rovember
Reisender,  Grodno,  Gouvernement  gleichen  (1  Haer  6  Monate  Kreishauptmannschaft  1918.
Namens,  Rußland,  russischer  Staats=  Zuchthaus,  laut  Er-  Leipzig,
angehöriger,  kenntnis  vom  15.

Jochel  Masch- 



geboren  angeblich  im  Jahre  1876  zu  schwerer
kiwitzan,  Händler,  Cherson,  Gouvernement  gleichen  Na=  (1  Jahr  Zuchthaus,  Re

April  1912),

mens,  Rußland,  russischer  Staats=  laut  Erkenntnis  vom
angehöriger,  27.  März  1913),

Diebstahl  Königlich  Preußischer  5.  März  1914.

ierungspräsident  zu
Posen,

b)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

Rudolf  Richter,

Metzger  und  Schenk-,  Wien,  österreichischer  Staatsange-  Gefängnis,  laut  Er-  berg,
höriger,

kellner,

i

4  Karl  Hümbeli,
Maurerhandlanger,

5  Johann  Matzinger,  geboren  am  6.  Juli  1881  zu  Töß,

Mecchaniker,

6  ser  Resteli,  Gelegenheitsarbeiler,


Josef  Alexander
Schwägerl,
Schreiner,

Josef  Slavik,  Hilfsarbeiter,


Joseph  Theumer,
Schmied,

Joseph  Wünsche,
fälschlich  Peter

 

10

Mohandle,  Schmied,

"

6

 

geboren  am  8.  November  1892  zu  Zuhälterei  (2  Monate  Stadtmagistrat  Nürnkenntnis

  vom  26.November
  1913),

 

c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

eboren  am  2.  März  1891  zu  Wohlen,  Landstreichen  und
Kanton  Aargau,  Schweiz,  schweize-  Betteln,
rischer  Staatsangehöriger,

Betteln,

Kanton  Zürich,  Schweiz,  schweizerischer

  Staatsangehöriger,  1

geboren  am  22.  Januar  1849  zu  Mai-Landstreichen  und

land,  Italien,  italtenischer  Staats-  Betteln,

angehöriger,

geboren  am  28.  Juni  1850  zu  Tachau,  Betteln,

Bezirk  gleichen  Namens,  Böhmen,

österreichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  b.  Mai  1875  zu  Zbanitz,  Betteln,  Beleidigung

Bezirk  Kromau,  Mähren,  öster=  und  Widerstand

reichischer  Staatsangehöriger,  gegen,  die  Staatsgewa
  t,

geboren  am  12.  Februar  1874  zu  Landstreichen  und

Turn,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  öster-  Betteln,

reichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  12.  März  1884  zu  Falkenau,  Betteln,

Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  österreichischer

  Staatsangehöriger,

 

1

 

4.  Februar
1914.
Königlich  Preußischer  7.  Mätz  1911.
Regierungspräsident  zu

Trier,  »
Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  2.  März  1911.
dent  zu  Colmar,

Königlich  Preußischer
Regierungspräfident  zu
Trier,

9.  Mang  1##1•

Königlich  Bayerisches  2.  Februar
Bezirksamt  Tirschen--  1914.
reuth,

Königlich  Bayerisches  5.  Februar
Bezirksamt  Griesbach,  1914.

Königlich  Preußischer  9.  März  1914.
Regierungspräsident  zu
Trier,

Königlich  Bayerisches  10.  Januar

Bezirksamt  Ochsenfurt,  1914.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="249" />
        —  231  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Rei

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——  —  „  ——  —  —  ——

  

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  ZSuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

.  .  ..  ·

xLll.Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  März  1914.  Nr.  17.
Inhalt:  1.  Nonsulatwesen:  Ernennung.  —  Bestelung  —  5.  Verscherungsmesen:  Besreiung  von  der  Versicherungss
  Exequaturerteilunen  Seite  231  picht  nach  §*  1212  Nr.  1  der  Neichsversicherungs-.
  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  der  als  Anhang  o  „r
-  -  .ck91242N.12dkl.....233
Zian  Internationalen  Signalbuch  herausgegebenen  Amt  6.  gon  t  Stenerwesen:  Zulaßsng  fihe  zollfreien  Vergchen
  aiten  erideutschen  Seeschiffe  mit  Unterscheidunge-  edelungsverkehrs  mit  unreifen,  getrockneten  Erbsen  und
3.  Maß-  und  Gewi  9  #  a  .4144  Speisebohnen  usw.,  mit  poliertem  Reis  und  Reismehl,
Ea  und  Gewichtswesen:  Zulassung  einer  Form  von  mit  Muüllereierzeugnissen  aus  Getreide  und  Hülsen-Elektrizitätszählern
  zur  amtlichen  Beglaubigung  232  früchten  sowie  mit  Kakaopulvrr  234
4.  Modizinal=  und  Beterinärwesen:  Veränderungen  in  dem  T7T.  Post-  und  Telegraphenwesen:  Ausdehnung  des  Geltungs-Verzeichnis
  der  in  den  Anlagen  zum  Viehseuchen=  bereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte  235
Übereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Neiche  und  8.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Osterreich-Ungarn  aufgeführten  Sperrgebiett.  232  Neichsgebiete  236

 

-

1.  Konsulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Direktor  Otto  Wehnel  zum  Konsul
in  Ostende  (Belgien)  zu  ernennen  geruht.

Von  dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  in  Santiago  de  los  Caballeros-—La  Vega  ist  der  Kaufmann
Manuel  de  Moya  zum  Konsularagenten  in  Sanchez  (Dominikanische  Republik)  bestellt  worden.

Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Erfurt,  Graham  H.  Kemper,  ist  namens
des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

Dem  Königlich  Italienischen  Konsul  in  Saarbrücken,  Giuseppe  Pellegrini,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

39
        <pb n="250" />
        —  232  —

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Reichsamt  des  Innern  als  Anhang  zum  Internationalen  Signalbuch  herausgegebene  „Amtliche
Liste  der  deutschen  Seeschiffe  mit  Unterscheidungssignalen  für  1914“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung
Georg  Reimer  in  Berlin  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,50  &amp;amp;  für  das  Eremplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.  Im
Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  2,00  JX  für  das  Eremplar  zu  beziehen.

 

3.  Maß=  und  Gewichtswesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
ist  die  folgende  Form  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter
im  Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihr  das  beigesetzte  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

Zusatz  zu  System  5  Induktionszähler  für  mehrphasigen  Wechselstrom,  Form  D?2  der
Isaria-Zählerwerke  in  München.

Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  Wx#,  Linkstr.  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  7.  März  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
Warburg.

 

4.  Medizinal=  und  Veterinärwesen.

Bekanntmachung.

Mit  Rücksicht  auf  die  derzeitige  administrative  Einteilung  in  den  im  österreichischen  Reichsrat
vertretenen  Königreichen  und  Ländern  wird  das  Verzeichnis  der  in  den  Anlagen  J  und  ILa  zum  Vieh—
seuchen-Ubereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Österreich-Ungarn  vom  25.  Januar  1905
(Reichs-Gesetzbl.  1906  S.  287)  aufgeführten  Sperrgebiete,  wie  folgt,  berichtigt:

Anlage  I.
X.  Erstes  Sperrgebiet  in  Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Elbogen."“
Xl.  Zweites  Sperrgebiet  in  Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Kralup."
        <pb n="251" />
        —  233  —

Anlage  IIa.
XXII.  gweites  Sperrgebiet  in  Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Kralup.“
XXIII.  Drittes  Sperrgebiet  in  Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Elbogen.“
Berlin,  den  19.  März  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Jonquikres.

 

5.  Versicherungswesen.

Bekanntmachung,
betreffend  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  der  Reichsversicherungsordnung.


Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  Februar  1914  auf  Grund  des  §  1242  Nr.  1
der  Reichsversicherungsordnung  beschlossen:

Der  §  1234  der  Reichsversicherungsordnung  gilt
A.  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1913  ab  für  den  Küster  und  Organisten  der  katholischen
Kirchengemeinde  Henrichenburg,
.  mit  Wirkung  vom  1.  Jannar  1912  ab  für  den  Küster  der  katholischen  Kirchengemeinde
Everswinkel,
wenn  ihnen  die  im  §  1234  der  Reichsversicherungsordnung  bezeichneten  Anwartschaften
gewährleistet  sind.
Verlin,  den  21.  März  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

Bekanntmachung,
betreffend  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  5.  März  1914  auf  Grund  des  §  1212  Nr.  1,  2
der  Reichsversicherungsordnung  beschlossen:
Die  88§  1234,  1235  Nr.  1,  §§  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten  mit
Wirkung  vom  1.  Januar  1913  ab  für
1.  Personen,  die  in  Betrieben  oder  im  Dienste  anderer  als  der  unter  §  1234  bezeichneten
öffentlichen  Verbände  oder  von  öffentlichen  Körperschaften  oder  als  Lehrer  und  Erzieher  an
nichtöffentlichen  Schulen  oder  Anstalten  beschäftigt  sind,
a)  wenn  ihnen  mindestens  die  im  §  1234  bezeichneten  Anwartschaften  gewährleistet  sind
oder  sie  lediglich  für  ihren  Beruf  ausgebildet  werden,  und  wenn  ihre  Befreiung  von
dem  Arbeitgeber  beantragt  ist,

 

39“
        <pb n="252" />
        —  234  —

b)  wenn  ferner  für  diese  Personen  die  Arbeitgeber  der  Ruhegehaltskasse  für  die  Kommunal—
beamten  des  Regierungsbezirkes  Wiesbaden  und  der  Witwen-  und  Waisenkasse  für
diese  Beamten  angeschlossen  sind,  oder  ihnen  für  diese  Personen  der  Beitritt  zu  den
genannten  Kassen  noch  gestattet  wird;

2.  Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  bei  den  in  Nr.  1  bezeichneten  Verbänden
oder  Körperschasten,  Schulen  oder  Anstalten  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im
Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und
daneben  eine  Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenfürsorge  (§  1234)  gewährleistet  ist,  wenn

a)  ihre  Befreiung  von  dem  Arbeitgeber  beantragt  ist,

b)  den  Arbeitgebern  ein  Anspruch  auf  Zahlung  des  Ruhegeldes  oder  der  diesem  glelchstehenden
  Bezügee  und  ein  Anspruch  auf  die  zur  Erfüllung  der  Anwartschaft  auf
Hinterbliebenenfürsorge  erforderlichen  Leistungen  gegenüber  den  unter  Nr.  1  genannten
Kassen  zusteht.

Berlin,  den  21.  März  1914.
Der  Reichskanzler.  "6%
Im  Auftrage:  Caspar.

 

6.  Zoll--  und  Steuer  wesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  5.  März  1914  beschlossen,

anzuerkennen,  daß  die  Voraussetzungen  des  §  2  der  Veredelungsordnung  vorliegen  fflr  die
Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs:

1.  mit  folgenden  ausländischen  Waren:  unreifen,  getrockneten  Erbsen  und  Speisebohnen
(Tarifnummer  37),  Arrowroot,  Sago,  Tapioka  (Tarifnummer  175),  Fleischertrak
(Tarifnummer  113);

2.  mit  poliertem  Reis  und  Reismehl  (Tarifnummern  163  und  162),  die  im  Inland  im
zollfreien  Veredelungsverkehre  hergestellt  sind;

3.  mit  Müllereierzeugnissen  aus  Getreide  und  Hülsenfrüchten  (Larifnummern  162,  161,
165),  gegen  Einfuhrschein  in  ein  Zollverschlußlager  aufgenommen;

4.  mit  Kakaopulver  (Tarifnummer  203),  gegen  Vergütung  des  Kakaozolls  in  ein  gollverschlußlager
  ausgenommen,

zur  Herstellung  von
Müllereierzeugnissen  der  Tarifnummern  162,  164  und  165  und  Erzeugnissen  der
TLarifnummer  175;  Gemischen  aus  vorstehend  aufgeführten  Waren  allein  oder  mi
Maltose,  Kakaopulver  (Tarifnummern  162  bis  165,  175,  177,  204);  Suppenmasse
Tarisämmer  113);  Backwerk,  Teigwaren  und  Oblaten  der  Tarifnummern  198
is  201.
        <pb n="253" />
        —  235

7.  Post.

und  Telegraphenwesen.

Berkanntmachung.
Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte.
Auf  Grund  des  Artikel  1,  II  des  Gesetzes,  betreffend  einige  Anderungen  von  Bestimmungen
über  das  Postwesen,  vom  20.  Dezember  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  715.—719)  wird  der  Geltungsbereick!

der  Ortstaxe  (§  50,;  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871)
auf  die  in  dem  nachstehenden  Nachtragsverzeichnis  aufgeführten  Nachbarpostorte  ausgedehnt.

III.  Machtrag

zum

Verzeichnis  der  Nachbarpostorte,  auf  die  der  Geltungsbereich  der  Ortstaxe
ausgedehnt  wird.

 

 

Namen  der  Postorte

Namen  der  Postorte

Es  treten  in  Nachbarortsverkehr:

Dembsen  (Kr.  Posen)“
Dudweiler  ..
kyettne(Oaar)).  .
Griesborn  (Kr.  Saarlouis)  0  .
Grün  (Vogtland)")
Herrensohr  (Kr.  Saarbrücken).
Illkirch-Grafenstaden.
Kattowitzerhalde)
Kronshagen  (Holstein)))
Langerfeld  (Kr.  Schwelm)

Lingolsheim  (Unterels.)
Markersdorf  (Kr.  Gorüth  )
Moisling  .
cehetm..

Raschau  WVogtland)  )

Rebbelroth  (Bz.  Cöln))

Rheinhausen  (Niederrhein)"“)
Schaffhausen  (Kr.  Saarlouis)“)
Stetten  (Amt  Hechingen)
Wachwitz  (Amtsh.  Dresden)

Welper  (Kr.  Hattingen))  .....
Wendischfähre  (Sächs.  Schweiz))  ...·..

*)  Vom  Tage  der  Einrichtung  einer  Postanstalt  ab.

Berlin,  den  21.  März  1914.

mit  Posen;
Saarbrücken;
Louisenthal  (Saar);

Schwalbach  (Kr.  Saarlouis);

Lengenfeld  (Vogtland);

Saarbrücken;

Straßburg  (Els.);

Kattowitz  (Oberschl.);

Kiel  und  Suchsdorf  (Holstein);

Blombacherbach  und  Nächstebreck
(Kr.  Schwelm);

Straßburg  (Els.);

Gersdorf  (O.  Lausitz);

Lübeck;

Hüsten;.

Lauterbach  (Vogtland),  Oelsnitz  (Vogtland)
und  Voigtsberg  (Vogtland);

Derschlag,  Dümmlinghausen  Er.  Gummers-=bach),
  Gummersbach  und  Niederseßmar;

Hochemmerich  (Kr.  Mörs)

Hostenbach  (Saar)  und  Wadgassen  (Saar);

Hechingen;

Bühlau  (Amtsh.  Dresden),  Dresden,  Dresden.
Blasewitz,  Loschwitz  und  Weißer  Hirsch
(Sachsen):

Hattingen  (Ruhr);

Schandau.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Kraetke.
        <pb n="254" />
        8.  Polizei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

7  Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  Behörde,  welche  die  Datum
—  –s  *5*½  Grund  Ausweis  des
.  der  Bestrafung.  u  wer  ung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  strasung  beschlossen  hat.  uüseun
1  2  I  3  5  6

Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
1  ]  Emma  Jung,  Pro-geboren  am  28.  August  1888  zu  Übertretung  sitten-Kaiserlicher  Bezirkspräsi-14.  März  1914.

10

 

 

stituierte,
Rudolf  Karel,  Erdarbeiter,


Josef  Ketzer,  Scherenschleifer,


Josei  Kreutzmann,  geboren  am  26.  März  1883  zu  Hohen-Betteln,

Tagearbeiter,

Hugo  Rudolf,
Kaufmann,

Ignatz  Scheib,  Bau-geboren  am  30.  August  1890  zu  Janow,  Landstreichen,

arbeiter,
Anton  Tschöck,
Tagelöhner,

Adalbert  Turek,
Schlosser,

Emma  Viertel,

Wenzl  Wölflick,
Schneider,

 

Gemeinde  Heiligenberg,  Bezirk  Wels,

österreichischer  Staatsangehöriger,

Hötting,  Bezirk  Innsbruck,  Tirol,  polizeilicher
österreichische  Staatsangehörige,  schriften,
geboren  am  20.  September  1860  zu  Landstreichen,
Emmen,  Provinz  Drenthe,  Niederlande,

  niederländischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  27.  Mai  1885  zu  Bruck,  schwerer  Diebstahl,  in  Stadtmagistrat  Landsje
  zwei  Fällen  Ur=  berg,  Bayern,
kundensälschung  und

Angabe  eines  fal

schen  Namens,  Landstreichen,



Vor-  dent  zu  Straßburg  i.  E.,
1

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Arnsberg,

 

Oberösterreich,  österreichischer  Staatsangehöriger,


Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Frankfurt  a.  O.,
Stadtmagistrat  Traunstein,
  Bayern,

wald,  Bezirk  Friedland,  Böhmen,
geboren  am  1.  April  1866  zu  Peters-Landstreichen,
dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Österreichisch
Schlesien,  österreichischer  Staatsangehöriger,
  Z„
Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu

#  Bezirk  Trembowla,  Galizien,  orts-Breslau,


angehörig  ebendaselbst,  österreichischer
Staatrangehöriger,
geboren  am  25.  Dezember  18561  zu  Landstreichen  und
Dörnsdorf.  Bezirk  Kaaden,  Böhmen,  Betteln,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  28.  Juni  1859  zu  Wallisch=  Betteln,
birken,  Aczirk  Prachatitz,  Böhmen,

österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  3.  März  1883  zu  Ossik,  Gewerbsunzucht,
Bezirk  Brünn,  Mähren,  österreichische
Staatsangehörige,
geboren  am  9.  Februar  1873  zu  Liebko=  Betteln,

Königlich  Bayerisches
Bezirksamt  Laufen,

Stadtmagistrat  Passau,
Bayern,

Kaiserlicher  Bezirkspräfident
  zu  Colmar,

Königlich  Bayerisches
Bezirksamt  Eichstätt,

3.  März  1914.

25.  Februar
1914.

2.  Februar
1914.

5.  März  1914.

9.  März  1914.

2.  März  1914.

26.  Februar
1911.
14.  März  1914.

9.  Februar
1911.

 

witz,  Bezirk  Luditz,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="255" />
        —  237  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

“—.—..————.———————-————.————

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Guchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  .  I
XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  April  1914.  Nr.  18.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ermächtigungen  zur  Vornahme  Deutschen  in  den  Vereini
"  gten  Staaten  von  Amerika,
von  Zivilstandshandlungen:  —  Erequaturerteilung  ju  Mexico,  Mittelamerika  und  Westindien  236
2.  Militärwesen:  Ermächtigung  zur  Ausstellung  arztlicher  3.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von  militärpflichtigen  Reichsgebiete..  288

 

1.  Kon  fulatwesen.

Dem  bei  der  Kaiserlichen  Gesandtschaft  in  Tanger  beschäftigten  Regierungsassessor  Dieckhoff  ist  auf
Guund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §9  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar
1875  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  Gesandten  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  besindlichen
Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Quito,  Vizekonsul  Rohland,  ist  auf  Grund  des  §  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze  befindlichen
Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Kaiserlich  Russischen  Konsul  in  Elberfeld-Barmen,  Alexander  Mokeiew,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

40
        <pb n="256" />
        —  238  —

2.  Militärwesen.

Bekanntmachung.

Mit  bezug  auf  die  Bekanntmachung  vom  3.  Oktober  1913  (Zentralblatt  S.  1004)  wird  hiermit
  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  dem  praktischen  Arzte  Dr.  Ludwig  Stoll,  Oberarzt  der
Reserve,  in  Cincinnati  für  den  Fall  der  Abwesenheit  oder  Behinderung  des  Untersuchungsarztes
Dr.  A.  F.  Morgenstern  daselbst  auf  Grund  des  §  42  Ziffer  2  der  Deutschen  Wehrordnung  die  Ermächtigung
  erteilt  worden  ist,  Zeugnisse  der  in  §  42  Ziffer  1a  bis  c  a.  a.  O.  bezeichneten  Art  über  die
Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Wohnsitz  in
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  Canada,  Merico,  Mittelamerika  und  Westindien  haben.

Berlin,  den  30.  März  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

 

Z.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

4

s  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
3  —  Ausweisung  des  4
“-  .  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Ausweisunas-5
  der  Ausgewiesenen.  D  6  besäufss.
1  2  l  s  õ  ·  6

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Karl  Moser,  geboren  am  13.  Mai  1889  zu  Hart=  schwerer  Diebstahl  in  Stadtmagistrat  Strau-=  23.  Januar
Bürstenbinder,  kirchen,  Bezirk  Wels,  Oberösterreich,  zwei  Fällen  und  ein=  bing,  Bayern,  1914.

österreichischer  Staatsangehöriger,  facher  Diebstahl,
beides  im  Rückfalle
(3  Jahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntnis  vom
10.  März  1911),
2  Johann  Seywert,  geboren  am  1.  Dezember  1879  zu  Raub  (5  Jahre  Zucht-Kaiserlicher  Bezirkspräfi-  19.  Mürz  1911.
Arbeiter,  Erpeldingen,  Kanton  Diekirch,  Luxem-!  haus,  laut  Erkennt=  dent  zu  Colmar,
burg,  luxemburgischer  Staatsange=  nis  vom  20.  Januar
höriger,  1909),
8  Peter  Sodszus,  geboren  am  23.  August  1882  zu  Nau=  schwerer  Diebstahl  im  Königlich  Preußischer  10.März  1914.
Arbeiter,  mist,  Rußland,  ortsangehörig  zu  wiederholten  Rück=  Regierungspräsident  zu
Jakubischki,  Kreis  Rossieny,  ebenda,  fall,  intellektuelle  Gumbinnen,
russischer  Staatsangehöriger,  Urkundenfälschung
und  Ubertretung
gegen  §  360“  des
Strafgesetzbuchs  .
(2  Jahre  8  Monate
Zuchthaus  und  5
Tage  Haft,  laut  Erkenntnis
  vom  9.
Juni  1906),
        <pb n="257" />
        —  239

 

 

 

E
Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Behörde,  welche  die  Datum

-  —  —  2  Grun  /  2

3  Ausweisung  M.ia  des

-  der  Bestrafung.  Ausweisungs-B
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses
S
1  2  s  3  4  5  6

 

 

 

 

b)  Auf  Grund  des  8181a  in  Verbindung  mit  8  362  des  Strafgesetzbuchs.

Alois  Maurer,  geboren  am  8.  Februar  1884  zu  Böckla-Zuhälterei  (1  Jahr]fStadtmagistrat  Lands--  12.  März  1914.
Tagelöhner,  markt,  Bezirk  Vöcklabruck,  Oberöster-  6  Monate  Gefäng=  berg,  Bayern,
«  reich,  österreichischer  Staatsange-  nis,  laut  Erkenntnis
höriger,  vom  12.  September,
1  1912),
"  l

c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

 

Johann  Cibien,  geboren  am  8.  September  1890  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkss  20.März  1914.
Erdarbeiter,  Belluno,  Italien,  italienischer  Staats-  präsident  zu  Metz,
angehöriger,

6  Franz  Dobiasch,  geboren  am  16.  Dezember  1886  zu  Führung  eines  fal-Königlich  Bayerisches  30.  Dezember
fälschlich  Albrecht  Karbitz,  Bezirk  Außig,  Böhmen,  schen  Zeugnisses  und  Bezirksamt  Lausen,  1912.
Heinel,  Tagelöhner,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Landstreichen,

7  Kreszenz  Herr-  geboren  am  25.  Mai  1895  (oder  im  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Lands-  1..  März  1914.

 

mann,  Tagelöh=  Jahre  1883)  zu  Deutsch  Reichenau,  Betteln,  hut,  Bayern,
nerin  (Zigeunerin),  Bezirk  Kaplitz,  Böhmen,  österreichische
Staatsangehörige,

8  Pavao  (Paul)  Jo-geboren  im  Jahre  1881  zu  Neuba--Landstreichen,  Königlich  Preußischer  14.  Februar
vanowic,  Feld-  ranowcze,  Bezirk  Semlin,  Kroatien-  Regierungspräsident  zu  1914.
arbeiter,  Slavonien,  ungarischer  Staatsange-  Franzfurt  a.  D.,

höriger,

9  Rudolf  Krois,  geboren  am  25.  November  1885  zu  Betteln,  göniglich  Bayerisches  26.  Februar

Buchbindergehilrfe,  6Salzurg,  Osterreich,  österreichischer  :  Bezirksamt  Eggen-  1914.
»  Staatsangehöriger,  felden,

10  Josef  Kubu,  geboren  am  23.  Mai  1859  zu  Römer-Landstreichen,  Großherzoglich  Badi--  28.  März  1914.

Kellner,  stadt,  Bezirk  gleichen  Namens,  Mäh-  sccher  Landeskommissär
6  H  österreichischer  Staatsange-  1  zu  Mannheim,
.  öriger,
1BPaul  (Paolo)  Dresi,  geboren  am  81.  August  1882  zu  Pia-Betteln,  Großherzoglich  Hessisches  17.  März  1914.
Erdarbeiter,  cenza,  Distrikt  gleichen  Namens,  Kreisamt  Worms,
Italien,  italienischer  Staatsange-1
  höriger,  )
12  Franz  Proschofsky,geboren  am  24.  November  1889  Zus-Betteln,  Königlich  Preußischer  21.  März  1914.
Metallschleifer,  Schlattin,  Bezirk  Bischofteinitz,  Böh-  Regierungspräsident  zu
1  5  österreichischer  Staatsange-  Trier,
öriger,
18  "Ellik  Towatniczky,  etwa  50  Jahre  alt,  geboren  zu  Sana-Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  21.März  1914.
Arbeiter,  Telenicze,  Galizien,  ortsangehörig  Vetteln,  Negierungspräsident  zu
ebendaselbst,  österreichischer  Staats-  Breslau,
angehöriger,
14  Richard  Wagner,  geboren  am  27.  Februar  1897  zu  a  berbiecen  Königlich  Preuhischer  23.  März  1914.
Tagelöhner,  Kanton  gleichen  Namens,  Luxemburg,  Regierungspräsident  zu
luxemburgischer  Staatsangehöriger,  Trier,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
10“
        <pb n="258" />
        <pb n="259" />
        —  241  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

    

Reichsamt  des  Innern.

—  —

Zu  beriehen  durch  alle  Postanstalten  und  Suchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Sonnabend,  den  11.  April  1914.  1  Nr.  19.
Juhalt:  1.  gonfulatwesen:  Ernennungen:  —  Ermächtigung  Ungarn  im  Einvernehmen  mit  der  Reichsverwaltung
zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen:  —  Exequatur-  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  chemische
erteilugen  Seite  241  Untersuchung  von  Baumöl  ermächtigten  wissenschaft-2.
  Bankwesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  lichen  Anstalten  oder  Fachchemiker  244
März  11010104  242  Nachtrag  zu  dem  Verzeichnis  der  im  Ausland  zur
3.  Auswanderungswesen:  Bestellung  eines  Stellvertreters  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  chemische  Unterfür
  die  Geschäftsführung  der  in  Emden  nen  errichteten  #  suchung  von  zollbegünstigten  Gerbstoffauszügen  ermäch-Fweigniederlassung
  der  Hamburg—Amerika  Linie  244  tigten  wissenschaftlichen  oder  Fachanstalten  244
4.  Zoll-  und  Stenerwesen:  Veränderung  in  dem  Ver-  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
geichnis  der  in  Italien,  Frankreich  und  Osterreich-  Reichsgebiete..  245

 

1.  Kon  fulat  wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Fritz  Kirchhoff  zum  Konsul
i  Portland  (DOregon)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Lauritz  Jepsen  zum  Konsul
in  Korsör  (Dänemark)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Genua  beschäftigten  Regierungsassessor  Thomas  ist
auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung
des  Generalkonsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und
diese  Heiraten  zu  beurkunden.

Dem  französischen  Konsul  (mit  dem  Titel  und  Range  eines  Generalkonsuls)  in  Leipzig,  Jean  Baptiste
Gabriel  Bertrand,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

Dem  argentinischen  Konsul  in  Bremen,  Eduardo  L.  Colombres,  ist  namens  des  Reichs  das
Erequatur  erteilt  worden.

 

 

4
        <pb n="260" />
        —  242  —

2.  Bank
Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  März  1914  nach  den  im  Reichsanzeiger

i  äge  lauten
Passiva.  (Die  Beträge  lau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  Sonstige  Ber
EBezeichnun  täglich  binnuch  "
7“  7  6orund-.  Weserve.Koten,  Segen  Un.  ee  füte  SegeneitenOegen  sonsige  Segenumme
der  capitall  unne  us.  Febr.#eecte  28.Febr..o  8.  Febr.mtt  28.  Febr.  28.  Febr.]  der
2  Banken.  apital.  fonde.  sumlauf.  1%10.  Sten1  EIäI—  vassiva.  i914.  Bassiva.
3  keiten.  gungsfrist.

2  2  —  1  8  o  to  11  ———  15
"
E
Neichsbaorx...L180004  47  42  670,  +  473  739  15  4  511  380  80  18  145½  —  31717—  35  706|3  607  33
Bayerische  Kotendan50o  8750  66  1ec  41  225  --  2671  82000  —  10—  —  3625—  11788185
6
eichsfsche  ank  udresden90000|500|  110  sitr  30  38112  667]  138  325
i
Württembergische  Notenbank  9000  1  7214L7+  161  **  310  8.  —  6|—–  13700  49046
Fadische  Bary.è0oos  2250|  14  5/—  450|  841  i18  t  s68s1  435/—  987  3
1  1

 

 

l
ZUILMMGU.SZZM8970025864934492094855196f5730181948220-1523917568—381141821—384243919302

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.
Zu  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitten  zu  20.4  —  399  497000  A  (bei  der  Bank  Nr.  1),

-  50  —  2246  010  000  -
"  100  =  —  1545  466  0O000
·:  500  -—  288  063  000  =  bobei  der  Bank  Nr.  8),
1000  =  =  873  457000  =  (bei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="261" />
        sen.

—...

ffentlichten  Wochenübersichten,

rausend  Mark.)

verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1914.

243

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
1  "9
6
„  Segen  Keichs'Cegen  RNoten  Gegen  Wechsel  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Segen  GSumme  dDegen  "
28.  Febr.ssen--28.  Febr.  underer  28.  Febr.  und  28.  Febr.  Lombard.  Febr.Effekten.  28.  Febr.  «  28.  Febr.  der  28.  Febr.  *
1014.  scheine.  1914.  sBanken.  1914.  Schects.  1014.  1914.  i1914.  E  pactwa.4  2
3
E#
*  L  20  21  22  23  24  26  26  27  28  29  30  81  —.  1
15%  —  3300958  866  —  453114101641—  116681361  818  +  482096  84168  —  36  71691  N  848
38  1386  139937  27  4069  233  41  615  1761  2664d  53  54—  1  3006  —  422  654185J  9792
47  XT  4635  1044%  1717155107—  4894  59026|+  16  529  36287  4  6638  8245  —  5629—  11214138  25  +  11793
#g  138  156  4  82  1386  118  196411.  805  15  891  153  2522  63  1  0377½  711  49046—  644
724.  2  14  13  841]  5U  159197—  s507]  615—  241/  öls-  302/|40593|—  827/5
35  4  2746750  21q  4321  33S  72  15240S53  3919  380  K439  147

 

 

 

 

 

 

 

 

 

41
        <pb n="262" />
        —  244  —

3.  Auswandernungswesen.

 

Bekanntmachung.

Die  Hamburg—Amerika  Linie  hat  mit  meiner  Genehmigung  Herrn  Erich  Schwarz  in

Emden  zu  ihrem  Stellvertreter  für  die  Geschäftsführung  ihrer  neu  errichteten  Zweigniederlassung  in
Emden  bestellt.

Berlin,  den  2.  April  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  von  Jonquikres.

 

4.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Veränderung  in  dem  Verzeichnis  der  in  Italien,  Frankreich  und  Osterreich-Ungarn  im

Einvernehmen  mit  der  Reichsverwaltung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die

chemische  Untersuchung  von  Baumöl  ermächtigten  wissenschaftlichen  Anstalten  oder  Fachchemiker
  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  für  1912  S.  226).

Abschnitt  II  erhält  folgende  Fassung:
II.  Frankreich.

1.  Blanchard,  Directeur  du  laboratoire  du  Serrice  de  la  Répression  des  fraudes  in  Toulon,
2.  Blarez,  Professeur  à  la  Faculté  de  médecine  et  de  pharmacie  .  -Botdeam
3.  Frebse,  Directeur  du  laboratoire  du  Service  de  la  Répression  des  fraudes  Lyon,
4.  Gassend  Directeur  du  Laboratoire  agricole  WMarselle,
5.  Gayon,  birecteur  de  la  Station  agronomique  =  Bordeaur,
6.  Geneuil,  Directeur  du  laboratoire  du  Service  de  la  Répression  des  fraudes  Nizza,
7.  Botson,  Directeur  du  laboratoire  des  Finances  Algier,
8.  Bertainchand,  Directeur  du  laboratoire  de  Chimie  agricole  et  industrielle  de

la  Régence  *  Tumis.

 

In  dem  Verzeichnis  der  im  Ausland  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  chemische  Untersuchung
von  zollbegünstigten  Gerbstoffauszügen  ermächtigten  wissenschaftlichen  oder  Fachanstalten  nebst  Nachtrag

(Bekanntmachung  vom  11.  Juni  1906,  Zentralblatt  S.  655  ff.  und  S.  1089)  sind  unter  „D.  Frankreich
nachzutragen:

Sanarens,  Directeur  du  laboratoire  du  service  de  la  répression  des  fraudes  in  TLV#,
Frehse,  Chef  du  laboratoire  municipaolllBlaBlal  HHNo0.

Ebenda  ist  zu  streichen:
Bellier,  Directeur  du  laboratoire  municipaoalWo0on.
        <pb n="263" />
        —  245  —
5.  Poli  zeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

9l  .

Nanme  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  vehn  e  die  datum
usweisun  .

—  der  Bestrafung.  .  Ausweisungs-2

  der  Ausgewiesenen.  ktafung  beschlossen  hat.  beschlusses.

1  2  8  5  6

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Juda  Propischt=  geboren  angeblich  im  Januar  1893  zusschwerer  Diebstahl  Königlich  Preußischer  21.  März  1914.
schau  (Probiszau,  Krimmitschuk,  Rußland,  russischer  (1  Jahr  Zuchthaus,  Regierungspräsident  zu
FProbischau),  Ga--  Staatsangehöriger,  laut  Erkenntnis  vom  Posen,
maschenstepper,  1  27.  März  1913),

b)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
2  A#ton  Piatek,  geboren  am  24.  Mai  1880  zu  Czarna=  schwere  Zuhälterei  Königlich  Preußischer  26.März  1914.

 

 

 

 

 

Maurer,  wies,  Galizien,  österreichischer  Staats=  (1  Jahr  6  Monate  Regierungspräsident  zu
angehöriger,  Gefängnis,  laut  Er=  Schleswig,
1  kenntnis  vom  15.Oktober
  1912),  i  .
c)AufGrunddes§362desStrafgesetzbuchs.
3  Heinrich  Böhm,  geboren  am  24.  Dezember  1860  zus  Betteln,  Stadtmagistrat  Passau,  5.  März  1914.
1  Metzger  und  Ziegel-  Deschenitz,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  Bayern,
arbeiter,  österreichischer  Staatsangehöriger,
4  Jean  Burtak,  25  Jahre  alt,  geboren  zu  Szczucin,  Landstreichen,  Großberzoglich  Mecklen-26.  Februar
Arbeiter,  Bezirk  Dombrowa,  Galizien,  vermut—  burgisches  Ministerinm,  1914.
lich  österreichischer  Staatsangehöriger,  Abteilung  des  Innern,
:  zu  Neustrelitz,
5  Michael  Fedoruk,  geboren  am  19.  November  1882  zu  Landsitreichen,  Bet-Königlich  Preußischer  29.  März  1914.
Arbeiter,  Bedorkowitz,  ortsangehörig  zu  Berdy-#  teln  und  Beurkunds-=  Regierungspräsident  zu
komce,  Galizien,  österreichischer  Staatsl  fälschung,  Oppeln,
angehöriger,
6  Vonaventura  Janes  geboren  am  10.  Dezember  1881  zusLandstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-25.  März  1914.
([Jahnes),  Stein-=  Castelfondo,  Bezirk  Cles,  Tirol,  öster=  Betteln,  dent  zu  Straßburg,
berecher,  reichischer  Staatsangehöriger,
7  Joses  Janni,  Kellner  geboren  am  3.  März  1888  zu  Ebran,  Betteln,  Königlich  Preußischer  11.März  1914.
und  Fabrikarbeiter,  Ungarn,  ortsangehörig  zu  Momjoro-  Regierungspräsident  zu
lerek,  ebenda,  ungarischer  Staats-  Liegnitz,
·  angehöriger,
8  Adolf  Kleinberger,  geboren  am  16.  November  1893  zu  Betteln  und  Mund-Königlich  Preußischer  28.  März  1914.
Schlosser,  Nürnberg,  Bayern,  ortsangehörig  raub,  Regierungspräsident  zu
zu  Kapfenberg,  Bezirk  Bruck  a.  d.  Mur,  Liegnitz,
Steiermark,  österreichischer  Staatsangehöriger,
  1  1
9  Karl  Pache,  geboren  am  9.  Juli  1878  zu  Sergs-Betteln,  Königlich  Preußischer  30.März  1911.
Schmiedegeselle,  dorf,  Bezirk  Troppau,  Osterreichisch  Regierungspräsident  zu
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Marienwerder,
österreichischer  Staatsangehöriger,
10  Mathias  Pfeiffer,  geboren  am  14  Juni  1880  zu  Seichen-Landstreichen  und  Königlich  Bayerisches  19.  März  1911.
Weber  und  Erd=  reuth,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  öster-  Betteln,  Bezirksamt  Eschenbach,
arbeiter,  reichischer  Staatsangehöriger,
11  Franz  Proneg,  geboren  am  27.  September  1893  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  31.März  1911.
Tagelöhner,  Göß,  Bezirk  Lcoben,  Steiermark,  Regierungspräsident  zu
«  österreichischer  Staatsangehöriger,  Trier,
12  Wilhelm  Strze-  geboren  am  17.  September  1895  zu  Betteln,  Königlich  Bayerische  8.  März  1914.
leeki,  Glasarbeiter,  Lemberg,  Galizien,  österreichischer  Polizeidirektion  zu
Staatsangehäöriger,  #  München,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="264" />
        <pb n="265" />
        —  247  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

 

 

Pu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  April  1914.  —  Nr.  20.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ernennung;  —  Exequatur-  der  Einziehung  von  Gerichtskosten  betrauten  Behörden
erteilungen;  —  Todessaall  Seue  241  (Kassen  249
2.  Finuanzwesen:  Übersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen,  4.  Militärwesen:  Anderungen  der  Deutschen  Wehr-Steuern
  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  ornngggggggga  249
bis  zum  Schlusse  des  Rechnungsmonats  März  1914  24t8  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Justizwesen:  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  mit  Reichsgebiete  266

 

1.  Konsulatwesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Arthur  J.  Gale  zum  Vize—
konsul  in  Sultanabad  (Persien)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Vize=  und  Deputykonsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Mannheim,  Samuel
Berger,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Dem  schwedischen  Vizekonsul  in  Geestemünde,  Otto  Beucker,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur
  erteilt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Otto  Scheidt  in  Galveston  (Texas)  ist  gestorben.

 

42
        <pb n="266" />
        Uberlsicht

2.  Finan  zwesen.

der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913
bis  zum  Schlusse  des  Rechnungsmonats  März  1914.

 

 

Die  Solleinnahme
nach  Abzug

Die  Isteinnahme

Im  Reichshenkwae#at
  ei- 



 

 

 

 

 

 

 

8  .
Bezeichnung  der  Ausfuhrvergütungen  usw.  hat  betragen  chließlich  Kat=2
  hat  betragen  tragsetat  ist  du
3  der  Einnahme  m
*—  im  vom  Beginne  des  im  vom  Beginne  des  das  R
2  Kechnungejabre  bis  ·  Rechnungsjahrs  bis  echnung.
S  Einnahmen  Monat  März  tum  Schiusse  des  Wonat  März  tum  Schlusse  des  jahr  0767.
1914  Monats  März  1914  Monats  März  veranschlagt  auf
—  +  —
2  6  4  5  6  7
1  85dble  52  988  016  725245  366  52  118  542  681  792  821  721  470  000
2baksteuer  .  1  132  107  11  202  879  739  407  11  403  419  10  825  000
8  igarettenstener  8  69K  B49  46  651  647  4  032  722  4  626  706  86  469  000
4  Sshrettent  11  835  926  179  692  107  16  326  304  173  768  682  157  600  000
5#Salzsteuer  4990  028  64  179  411  6  168  634  62  369  422  59  660  000
6  .**
..  19284629  227217  692  16  557  983  193  248  443  195  455  000
7  e  lo7see-eranbial  be.  60  888  802  064  84  810  794292  825  000
8Schaumweinsteuer  982  718  10  440  176  734534  9  816  283  10  685  000
9  Leuchtmittelsteurer  1  172  402  16  187  714  1  301  631  15  196  124  15  84000
10  Zundwarensteuer  1  819  316  21  493  076  1  794035  20  156  707  20  101000
11|  Brausteuer  und  llbergangsabgabe
  von  Bier  11  520  569  128  378  876  10  200  767  128  507  884  124  780000
12Spielkartenstempel.  193  867  2  176  877  20/8  541  2102  785  1  899950
18Wechselstempel  1  699  922  20  529  147  1  665  924  20  118  564  19  122  00
14  Reichsstempelabgaben  von:
A.  Gesellschaftsverträgen.  4437934  13  714  584  4349  176  13  440  293
B.  Wertpapieren  2934727  44  506  271  2  876  032  43  616  479  68  820  000
C.  Gewinnanteils  chein-  und  -
Zinsbogen  807  923  13  857  891  764  764  14  210  509
D.  Kauf=  undK  onstigen  Anschaffungsgeschäften
  1474261  18  669  169  1444  776  18  295  786  20  580  000
E.  Lotterielosen:
a)  für  Staatslotterten  5  727  381  40  741  420  5  727381  40  741  420  40  500  000
b)  für  Privatlotterien  539294  12  441246  782  342  12  065  755  10  3888  000
F.  Frachturkunden.  .  1  588  168  19  498  347  1  bbéö  401  19  108  380  18  444  000
G.  Personenfahrkarten  .  1  467  292  23  779  824  1  437  946  23  304  248  22  844  000
f.  Srlaubntstartenfürnrafl
fahrzeuge  432  346  4902  180  423  699  4804  136  8  930  000
J.  Vergünmgen  an  Bitglieder
  von  Aussichtsraten  1214  781  7067  127  1  190  486  6  925  785  5  880  000
K.  Schecks  .  280  762  3  093  840  275  147  8  031  964  3  136  C000
L.  Grundftücksübertragungen
  8149  084  34  898  359  3  086  102  34  200  893  89  200000
M.  Versicherungen.  1  612  455  6963  787  1  609  606  6  829  411  7500000
15Zuwachesteuer  623  150  14  429  360  623  150  14  429  360  5  000000
16  Erbschaftssteuer  4276  798  45  441  619  4276  798  45  421  619  47  000000
17|  Statiflische  Gebühr.  179  723  2  169  704  179  723  2147  868  1  822  450
        <pb n="267" />
        —  249  —
3.  Justi  zwesen.

Das  Verzeichnis  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrat  am  23.  April  1880  beschlossenen
  Anweisung  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind  (Zentralblatt  für  das
Deutsche  Reich  von  1912  S.  311  ff.),  erfährt  folgende  Ergänzung:

Auf  Seite  361  ist  zwischen  Schönebeck  (Elbe)  und  Schöneck  (Westpr.)  einzuschalten:

 

 

 

 

 

1  ·  Gehört  zum
Für  den  Bezirk  In  dem  betr.  Kasse  oder  Behörde
des  Amtsgerichts  Staate  Landgericht  dberlandes- 



Schöneck  (Vogtl.)Sachsen  Plauen  #  Dresden  Kassenverwaltung  des
Amtsgerichts.

 

 

 

 

4.  Militärwesen..

Auf  Ihren  Bericht  vom  23.  März  1914  will  Ich  die  anliegenden  Anderungen  der  Deutschen  Wehrordnung
  genehmigen.

Achilleion,  Korfu,  den  31.  März  1914.
gez.  Wilhelm.

.  ggz.  Delbrück.
An  den  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern).

—  —  —  ———  —  ——  —  ÔÒ

Anderungen  der  Deutschen  Wehrordnung!)

aus  Anlaß  des  Reichs=  und  Staatsangehörigkeitsgesetzes  vom  22.  Juli  1913  und  des
Gesetzes  zur  Abänderung  des  Reichsmilitärgesetzes  sowie  des  Gesetzes,  betreffend
Anderungen  der  Wehrpflicht,  vom  11.  Februar  1888,  vom  22.  Juli  1913.

—  —  —  —

82.

Als  Ziffer  6a  ist  einzufügen:

„Ga.  Der  Reichskanzler  kann  die  Geschäfte  der  Ersatzkommission  und  der  verstärkten  Ersatzkommission
  in  Ansehung  von  Militärpflichtigen,  die  in  einem  Schutzgebiet,  in  dem  eine
Schutztruppe  nicht  besteht,  oder  im  Ausland  leben,  besonderen  Kommissionen  übertragen;
solche  Kommissionen  werden  auf  seine  Anordnung  in  dem  Schutzgebiet  am  Amtssitz  eines
höheren  Verwaltungsbeamten  und  im  Ausland  am  Amsssitz  eines  Berufskonsuls  oder,
wo  ein  solcher  nicht  vorhanden  ist,  eines  Gesandten  des  Reichs  gebildet.

In  einem  Schutzgebiet,  in  dem  eine  Schutztruppe  nicht  besteht,  kann  der  Reichskanzler
diesen  Kommissionen  auch  die  Befugnis  der  Oberersatzkommission  und  der  verstärkten
Oberersatzkommission  übertragen.“

R.M.G.  s  30,  9.

—  —  —  —  —  —

9—  +  r—  Beilage  zu  Nr.  32,  für  1904  S.  85,  für  1900  S.  110,  für  11006  S.  1207,  für  1910  S.  4,  fur
512  S.  328  und  für  1913  S.  1236.

42
        <pb n="268" />
        —.  250  —

8  20.
In  Ziffer  2  ist  hinter  „angehören“  anzufügen:

„sowie  aus  allen  Staatlosen  im  gleichen  Lebensalter,  sofern  sie  zur  Erfüllung  der  Landsturmpflicht
  wie  Deutsche  herangezogen  werden“.

In  Ziffer  7  ist  am  Schlusse  anzufügen:
„R.M.G.  #11.“

8  21.
Dieser  Paragraph  lautet:

„8  21.

Wehrpflicht  von  ein  gebürgerten  und  staatlosen  Personen  sowie  von
Deutschen,  die  gleichzeitig  einem  ausländischen  Staate  angehören.

1.  Eingebürgerte,  auch  wenn  sie  in  einem  anderen  Staate  ihrer  Wehrpflicht  genügt  haben,
sind  vom  vollendeten  17.  bis  vollendeten  45.  Lebensjahre  wehrpflichtig.
R.  u.  St.A.G.  z8  8  und  16.

2.  Staatlose  können  zur  Erfüllung  der  Wehrpflicht  wie  Deutsche  herangezogen  werden,  wenn
sie  sich  im  Reichsgebiet  oder  in  einem  Schutzgebiete  dauernd  aufhalten.
R.M.G.  8  11.

Die  Entscheidung  über  die  Heranziehung  der  Staatlosen  zur  Erfüllung  der  Wehr—
pflicht  steht  der  Ersatzbehörde  III.  Instanz  zu,  in  deren  Bezirke  sie  ihren  Wohnsitz  oder  dauemden
  Aufenthalt  haben.  Die  Genehmigung  der  Ersatzbehörde  III.  Instanz  ist  auch,  die  Efüllung
  der  sonst  vorgeschriebenen  Bedingungen  vorausgesetzt,  zur  Erteilung  des  Medeescheins
  zum  freiwilligen  Diensteintritt  (§  84)  oder  des  Berechtigungsscheins  zum  einjährgfreiwilligen
  Dienste  (§  88  ff.)  an  solche  Personen  erforderlich.

Staatlose,  deren  Heranziehung  zur  Erfüllung  der  Wehrpflicht  von  der  Ersatzbehörde
III.  Instanz  angeordnet  ist,  sind  vom  Eintritt  in  das  militärpflichtige  Alter  ab  zur  Anassn
  zur  Stammrolle  (§  25)  und  zur  Gestellung  vor  den  Ersatzbehörden  (8  256)  verpflichtet.


3.  Die  Regelung  der  Dienstpflicht  der  unter  Ziffer  1  und  2  erwähnten  Personen  erfolgt  noch
denselben  Grundsätzen,  wie  bei  allen  übrigen  Wehrpflichtigen.  Der  Aushebung  sind  see
nach  Maßgabe  des  §&amp;amp;  36,  4  Abs.  2  unterworfen.

4.  Der  Erwerb  einer  ausländischen  Staatsangehörigkeit  unter  Beibehaltung  der  Reichsangehörigkeit
  ist  auf  die  Wehrpflicht  ohne  Einfluß.“
R.  u.  St.  A.G.  5  25  Abf.  2.

g  21a.
Als  neuer  Paragraph  ist  hinter  §  20  einzufügen:

„8  212a.
Eintritt  von  Ausländern  in  das  Heer  oder  die  Marine.

1.  Angehörige  eines  fremden  Staates,  die  die  Reichsangehörigkeit  nicht  besitzen,  bedünfen
zum  Eintritt  in  das  Heer  der  Genehmigung  des  Kontingentsherrn,  zum  Eintritt  in  die
Marine  Kaiserlicher  Genehmigung.

2.  Sind  Angehörige  eines  fremden  Staates,  die  die  Reichsangehörigkeit  nicht  besitzen,  imtümlich
  zum  Militärdienst  eingestellt,  so  hat  ihre  sofortige  Entlassung  aus  jedem  Militärverhältnis
  und  Streichung  in  den  militärischen  Listen  zu  erfolgen,  sofern  sie  nicht  auf  ihren
Antrag  eingebürgert  werden.“
        <pb n="269" />
        —  251  —

827.
Die  Überschrift  sowie  die  Ziffern  1  und  2  erhalten  folgenden  Wortlaut:

„8  27.
Entlassung  Wehrpflichtiger  aus  der  Reichsangehörigkeit.

1.  Die  Entlassung  aus  der  Reichsangehörigkeit  wird  nicht  erteilt:

Wehrpflichtigen,  über  deren  Dienstverpflichtung  noch  nicht  endgültig  entschieden  ist,
sofern  sie  nicht  ein  Zeugnis  der  Ersatzkommission  darüber  beibringen,  daß  nach  der  UÜberzeugung
  der  Kommission  die  Entlassung  nicht  in  der  Absicht  nachgesucht  wird,  die  Erfüllung
der  aktiven  Dienstpflicht  zu  umgehen.

R.  u.  St.  A.  G.  ö§  22  und  35.

2.  Die  Ersatzkommission  darf  das  Zeugnis  nur  ausstellen,  wenn  sie  überzeugt  ist,  daß  für  das
Entlassungsgesuch  nicht  die  Absicht  des  Wehrpflichtigen,  sich  der  Erfüllung  der  aktiven
Dienstpflicht  zu  entziehen,  maßgebend  ist.  »

Bei  Meinungsverschiedenheiten  der  beiden  ständigen  Mitglieder  der  Ersatzkommission
ist  die  Entscheidung  der  Ober-Ersatzkommission  einzuholen.“
An  den  Schluß  der  Ziffer  3  ist  für  „St.  A.  G.  §  19“  zu  setzen:
„R.  u.  St.  A.G.  3s  22,  23  Abs.  2.“

Die  Ziffern  4  bis  6  erhalten  folgenden  Wortlaut:

„4.  Die  Entlassung  aus  der  Reichsangehörigkeit  gilt  als  nicht  erfolgt,  wenn  der  Entlassene  beim
Ablauf  eines  Jahres  nach  der  Aushändigung  der  Entlassungsurkunde  seinen  Wohnsitz  oder
seinen  dauernden  Aufenthalt  im  Inland  hat.

R.  u.  St.  A.  G.  24  (s.  auch  §  2).
5.  Für  die  Zeit  eines  Krieges  oder  einer  Kriegsgefahr  bleibt  dem  Kaiser  der  Erlaß  besonderer
Anordnungen  über  Versagung  der  Entlassung  aus  der  Reichsangehörigkeit  vorbehalten.
KR.  u.  St.  A.G.  522  Abs.  2.

6.  Über  Bestrafung  der  unerlaubten  Auswanderung  siehe  Strafgesetzbuch  für  das  Deutsche
Reich  §  140  (vgl.  auch  §  26,  7  Abs.  3)."“

5  32.
Ziffer  2g  erhält  folgenden  Wortlaut:

„6)  Militärpflichtige,  die  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  einem  Schutzgebiet  oder  im  Ausland
haben  (s.  s  33,  10).“
In  Ziffer  5  Abs.  2  ist  hinter  „oder  c“  einzufügen:
„auf  die  unter  2g  aufgeführten  Militärpflichtigen  finden  die  Bestimmungen  des  §&amp;amp;  33,  10“.

g  33.
Ziffer  10  lautet:

„10.  Militärpflichtige,  die  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  einem  Schutzgebiet  oder  im  Ausland
haben,  dürfen  auf  ein  bis  zwei  Jahre  zurückgestellt  werden.  Diese  Zurückstellung  kann,
sofern  die  Militärpflichtigen  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  einem  außereuropäischen  Lande
haben,  bis  zu  einer  Gesamtdauer  von  vier  Jahren  ausgedehnt  werden.

Diese  Vorschriften  gelten  nicht  für  ein  Schutzgebiet,  in  dem  eine  Schutztruppe  besteht.
R.M.G.  720,  7.
Die  Zurückstellung  darf  erfolgen:
für  Militärpflichtige,  die  in  einem  Schutzgebiete  leben,  in  dem  eine  Schutztruppe
  nicht  besteht:
durch  den  Gouverneur,
        <pb n="270" />
        —  252  —

für  Militärpflichtige,  die  im  Ausland  leben:

durch  den  Berufskonsul  oder,  soweit  die  Militärpflichtigen  nicht  im  Amtsbezirk

  eines  solchen  leben,  durch  den  Gesandten  des  Reichs.  Der

Reichskanzler  kann  diese  Befugnis  auch  einem  Wahlkonsul  übertragen.

An  Stelle  des  Gesandten  des  Reichs  kann  die  Entscheidung  auch  dem  Gesandten

eines  Bundesstaats  für  die  Angehörigen  dieses  Staates  von  dessen  Regierung  übertragen
werden“").

Von  jeder  Zurückstellung  ist  die  zuständige  Ersatzkommission  (§  25,  4)  zu  benachrichtigen.“


N.MG.  8  20,  7  5  30,  3  Abf.  2.

8  39.

Hinter  Ziffer  2  ist  als  Ziffer  2  a  einzufügen:

„2  à))  Militärpflichtige,  die  sich  in  einem  außereuropäischen  Lande  eine  feste  Stellung  als  Kaufmann,
  Gewerbetreibender  usw.  erworben  haben,  können  nach  Ablauf  der  Frist,  für  die  sie
zurückgestellt  sind,  frühestens  jedoch  nach  Ablauf  des  vierten  Dienstpflichtjahrs,  auf  ihr
Ansuchen  durch  die  Ersatzbehörde  III.  Instanz  dem  Landsturm  ersten  Aufgebots  überwiesen
  werden.  Diese  Vergünstigung  darf  jedoch  den  Militärpflichtigen  nur  gewährt  werden,
wenn  bei  Ableistung  der  aktiven  Dienstpflicht,  sei  es  im  Reichsgebiete,  sei  es  in  einem  Schutz
gebiet,  ihre  Stellung  oder  ihr  in  dem  außereuropäischen  Lande  angelegtes  Vermögen  gefährdet
  sein  würde,  auch  kein  Anhalt  dafür  vorliegt,  daß  die  Voraussetzungen  der  überweisung
  zum  Landsturm  zur  Umgehung  der  Dienstpflicht  herbeigeführt  worden  sind“

R.M.G.  5  21,  a.

8  84.
Als  neue  Ziffer  8  ist  anzufügen:

„8.  Über  Erteilung  des  Meldescheins  an  Staatlose  siehe  &amp;amp;  21,  2.“

s  89.
Der  Ziffer  1  ist  als  neuer  Absatz  anzufügen:
„Wegen  Erteilung  des  Berechtigungsscheins  an  Staatlose  siehe  §  21,  2.“

8  96.
Ziffer  3  erhält  folgenden  Wortlaut:

„3.  Wehrpflichtige,  die  sich  im  Ausland  aufhalten,  können  ihrer  Staatsangehörigkeit  durch
Beschluß  der  Zentralbehörde  ihres  Heimatstaats  verlustig  erklärt  werden,  wenn  sie  im  Falle
eines  Krieges  oder  einer  Kriegsgefahr  einer  vom  Kaiser  angeordneten  Aufforderung  zur
Rückkehr  keine  Folgc  leisten.

NR.  u.  St.  A.G.  27.

Wegen  Gestellung  im  Ausland  siehe  §  111,  2,  wegen  Befreiung  von  der  Rückkehr
8  111,4.“

110.
Ziffer  2  erhält  folgenden  Wortlaut:
„2.  Die  Entlassung  aus  der  Reichsangehörigkeit  wird  nicht  erteilt:
Mannschaften  des  aktiven  Heeres,  der  aktiven  Marine  oder  der  aktiven  Schutztruppen,
Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes,  nachdem  sie  eine  Einberufung  zum  aktiben
Dienste  erhalten  haben  (siehe  §  111,  9),

Beamten  und  Offizieren,  mit  Einschluß  derer  des  Beurlaubtenstandes,  bevor  sie  aus
dem  Dienste  entlassen  sind.“

R.  u.  St.  A.  G.  5  22,  2,  4  und  5.
        <pb n="271" />
        —  2563  —

8  111.
Ziffer  2  lautet:

„2.  Bei  einer  allgemeinen  Mobilmachung  haben  sich  alle  Personen  des  Beurlaubtenstandes,
  die  sich  im  europäischen  Ausland  oder  in  einem  Küstenlande  des  Mittelländischen
oder  Schwarzen  Meeres  befinden,  unverzüglich  nach  Deutschland  zurückzubegeben.

Alle  Personen  des  Beurlaubtenstandes,  die  sich  in  außereuropäischen  und  nicht  zu

den  Küstenländern  des  Mittelländischen  oder  Schwarzen  Meeres  gehörenden  Ländern

befinden,  haben  sich,  soweit  sie  nicht  von  der  Rückkehr  im  Falle  einer  Mobilmachung  befreit

sind,  unverzüglich  bei  dem  nächsten  militärischen  Befehlshaber  (z.  B.  Seebefehlshaber,
Schutztruppenkommandeur)  oder  beim  Gouverneur  einer  Kolonie,  in  der  sich  keine  Schutztruppe

  befindet,  zu  melden.  Ist  ein  solcher  nicht  ohne  weiteres  zu  erreichen,  so  haben  sie

schleunigst  beim  nächsten  deutschen  Berufskonsul  Auskunft  einzuholen.  Erhalten  sie  auf

diesem  Wege  keine  Befehle,  so  haben  sie  sich  unverzüglich  nach  Deutschland  zurückzubegeben.“

Ziffer  3  Abs.  1  bis  3  lautet:

„3.  Im  Frieden  können  Offiziere,  Beamte  und  Mannschaften  der  Reserve,  der  Ersatzreserve
und  der  Landwehr  (Seewehr)  ersten  Aufgebots,  die  in  ein  Schutzgebiet  oder  ins  Ausland
gehen  wollen  oder  sich  dort  aufhalten,  unter  Befreiung  von  den  gewöhnlichen  Dienstpflichten,
  soweit  diese  nicht  aus  dem  Aufenthalt  in  einem  Schutzgebiet  erwachsen,  mit  der
Verpflichtung  zur  Rückkehr  im  Falle  einer  Mobilmachung“)  auf  zwei  Jahre  beurlaubt
werden.  "

R.M.G.  §  59  Abf.  1.
Der  Urlaub  wird  erteilt  an  Offiziere  und  Beamte  durch  den  Brigadekommandeur
oder  Landwehr-Inspekteur,  an  Mannschaften  durch  den  Bezirkskommandeur.“

Als  Anmerkung  “)  zu  Ziffer  3  ist  aufzunehmen:

*?""“)  Unter  Rückkehr  im  Falle  einer  Mobilmachung  ist  auch  die  Gestellung  außerhalb  des  Reichsgebiets,
d.  h.  in  einem  Schutzgebtet  oder  im  Ausland  an  Bord  eines  Kriegsschiffs  usw.  zu  verstehen  (vgl.  5§  111,  2).7

Ziffer  4  Abs.  1  und  2  lauten:

„A1.  Weist  ein  nach  Ziffer  3  Beurlaubter  durch  Bescheinigung  des  Gouverneurs  oder  des  Konsuls
nach,  daß  er  sich  in  dem  Schutzgebiet  oder  im  Ausland  eine  feste*')  Stellung  als  Kaufmann,
Gewerbetreibender  usw.  erworben  hat,  so  kann  der  Urlaub  bis  zur  Entlassung  aus  dem
Militärverhältnisse  verlängert  werden.  Dies  gilt  jedoch  für  den  in  einem  europäischen
Lande  oder  in  einem  Küstenlande  des  Mittelländischen  oder  Schwarzen  Meeres  lebenden
Beurlaubten  nur  dann,  wenn  die  feste  Stellung  bei  Erfüllung  der  gewöhnlichen  Dienstpflichten
  gefährdet  sein  würde.

Haben  beurlaubte  Mannschaften  die  feste  Stellung  in  einem  außereuropäischen  und
nicht  zu  den  Küstenländern  des  Mittelländischen  oder  Schwarzen  Mceres  gehörenden  Lande
erworben,  so  können  sie  auch  von  der  Verpflichtung  zur  Rückkehr  im  Falle  einer  Mobilmachung
  befreit  werden.  (Vgl.  Anmerkung  “)  zu  §  111,  3.)“

R.M.G.  5&amp;amp;  59  Abs.  2  und  3.
Der  bisherige  Abs.  2  der  Ziffer  4  ist  zu  streichen.
In  der  Anmerkung  ’')  zu  Ziffer  4  sind  die  Worte  „Konsulatsbescheinigung“  und  „bescheinigt“
durch  „Bescheinigung“  und  „nachgewiesen“  zu  ersetzen.

Abs.  3  der  Ziffer  4  lautet:

„Mannschaften  der  Landwehr  (Secwehr)  zweiten  Aufgebots,  die  durch  Bescheinigung
eines  Gouverneurs  oder  Konsuls  nachweisen,  daß  sie  in  einem  außereuropäischen  Lande
eine  ihren  Lebensunterhalt  sichernde  Stellung  als  Kaufmann,  Gewerbetreibender  usw.
erworben  haben""),  kann  der  ihnen  erteilte  Urlaub  bis  zur  Entlassung  aus  dem  Militärverhältnis
  unter  gleichzeitiger  Entbindung  von  der  Pflicht  zur  Rückkehr  im  Falle  einer
Mobilmachung  (vgl.  Anmerkung  *")  zu  §  111,  3)  verlängert  werden.  Für  diese  Mannschaften
  gilt  die  Beschränkung  bezüglich  der  Küstenländer  des  Mittelländischen  und  Schwarzen
Meeres  nicht.“  ·

(3).v.ll.F-cbruarlsssArtikelII§4,-lund§20.
        <pb n="272" />
        —  254  —

Abs.  4  und  5  der  Ziffer  4  lauten:

„Derartige  Anträge  unterliegen  bei  Offizieren  und  Beamten  im  Falle  des  ersten
Absatzes  der  Entscheidung  des  Brigadekommandeurs  oder  Landwehr-Inspekteurs,  im  übrigen
bei  Mannschaften  der  des  Bezirkskommandeurs.

Für  die  Befreiung  der  Offiziere  und  Beamten  des  Beurlaubtenstandes  von  der  Rückkehr
  im  Mobilmachungsfalle  (vgl.  Anmerkung  “)  zu  §  111,  3)  —  Abs.  2  und  4  —  ist  die
Verabschiedung  Voraussetzung.“

Ziffer  7  erhält  folgenden  Wortlaut:

„Den  Offizieren  und  Beamten  des  Beurlaubtenstandes  darf  —  falls  sie  nicht  nachweisen,
  daß  sie  in  einem  anderen  Bundesstaate  die  Staatsangehörigkeit  erworben  haben  —
die  Entlassung  aus  der  Staatsangehörigkeit  erst  nach  ihrer  Verabschiedung  erteilt  werden.

Den  Offizieren  und  Beamten  der  Landwehr  zweiten  Aufgebots  wird  die  Verabschidung
  auf  eine  von  ihnen  bei  ihrer  bevorstehenden  Auswanderung  an  die  Militärbehöcde
gemachte  Anzeige  erteilt.

R.  u.  St.  A.G.  522,  5.  G.  v.  11.  Februar  1888  Artikel  II  1  4,  3.

Bezügliche  Gesuche  usw.  sind  an  das  zuständige  Bezirkskommando  zu  richten  und
werden  behufs  Herbeiführung  der  Entscheidung  Allerhöchsten  Ortes  oder  der  für  Beamte
zuständigen  Stelle  weiterbefördert.“

Ziffer  9  lautet:

„Den  vorläufig  in  die  Heimat  beurlaubten  Rekruten  und  Freiwilligen  sowie  den  bis
zur  Entscheidung  über  ihr  ferneres  Militärverhältnis  zur  Disposition  der  Ersatzbehörden
entlassenen  Mannschaften  wird  die  Entlassung  aus  der  Reichsangehörigkeit  nicht  erteilt,
sofern  sie  nicht  die  Genehmigung  der  Militärbehörde  erhalten  haben.

R.  u.  St.  A.G.  #  22,  3  R.M.G.  F60,  1.

Im  übrigen  sind  die  Festsetzungen  über  die  besonderen  Dienstverhältnisse  dieseer  Mannschaften

  in  den  ##  80,  82  und  85  enthalten.“

Ziffer  10  erhält  als  neuen  Absatz:

„Wegen  Entlassung  dieser  Mannschaften  aus  der  Reichsangehörigkeit  findet  die  bestimmung
  in  Ziffer  9  Abs.  1  Anwendung.“

R.  u.  St.  A.  G.  822,  3.
Hinter  Ziffer  16  a  ist  für  „St.A.G.  8  16,  3“  zu  setzen:
„R.  u.  St.  A.G.  3  22,  4“.
In  Ziffer  18  ist  am  Schlusse  „(§  21)“  zu  streichen.
Als  zweiter  Absatz  tritt  hinzu:

„Personen  des  Beurlaubtenstandes,  die  nach  erfolgter  Entlassung  aus  der  Reichs
angehörigkeit  vor  dem  31.  März  des  Kalenderjahrs,  in  dem  sie  das  39.  Lebensjahr  vollenden,
wieder  eingebürgert  werden,  treten  in  den  Jahrgang  wieder  ein,  dem  sie  ohne  die  stattgehabte
  Entlassung  angehört  haben  würden.“

R.  M.  G.  1  68,  G.  v.  11.  Februar  1888  Artikel  1  und  R.  u.  St.  A.G.  5  16.
        <pb n="273" />
        —  255  —

5.  Poli  zei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

:
Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Datum

2  –  Grund  2  veorder,  riele  die  des

p*  der  Bestrafung.  ¾  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  1  2  6

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Bernhard  Neu-  geboren  am  24.  August  1880  zu  So“-schwerer  Diebstahl  im  Königlich  Preußischer  1.  April  1911.
mann,  Krecht,  dargen,  Gouvernement  Suwalk,  Ruß=  Rückfall  und  intellek=  Regierungspräsident  zu
land,  russischer  Staatsangehöriger,  tuelle  Urkundenfäl=  Gumbinnen,
schung  sowie  Übertretung
  des  8  360
Nr.  8  des  Strasgesetzbuchs
  (2  Jahre

3  Monate  Zuchthaus

und  1  Woche  Haft,  .

laut  Erkenntnis  vom  .

26.  Februar  1912),
s

,
-——-———-.---b)

  Auf  Grund  des  8362  des  Strafgesetzbuchs.
2  Adolf  Appelt,  geboren  am  19.  August  1877  zu  Prag,  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  6.  April  1914.

Buchbinder,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Reichen-  Betteln,  Regierungspräsident  zu
berg,  ebenda,  österreichischer  Staats-  Oppeln,
angehöriger,  1
3  Johanna  Breier,  geboren  am  22.  Juli  1885  zu  Torzsa,  intellekinelle  Ur=  Hoöniglich  Preußischer  2.  April  1911.
fälschlich  Anna  Bezirk  Kula,  Ungarn,  ungarische  kundenfälschung  in  Regierungspräfident  zu
Schiller,  Staatsangehörige,  Tateinheit  mit  Uber-  Magdeburg,

tretung  der  859  360,
Ziffer  8,  361  Ziffer  6
des  Strasgesehbuchs

und  Ubertretung  der

88  16  und  16  der

Polizeiverordnung
vom  10.  September
1904,
4  Rupert  Krainer,  geboren  am  27.  März  1874  zu  Kösten-  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirksprä=  3.  April  1914.
Bäckergeselle,  berg,  Bezirk  Villach,  Kärnten,  öster--  Betteln,  1  sident  zu  Colmar,

reichischer  Staatsangehöriger,
Joseph  Walter,  geboren  am  24.  April  1868  v  Rosen-Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  31.März  1911.

Schuhmacher,  kranz  (Weißwasser)  bei  Jauernig,  Betteln,  "  Regierungspräsident  zu
Bezirk  Freiwaldan,  Osterreichisch  Trier,
Schlefien,  österreichischer  Staatsangehöriger,


 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  .  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
L
        <pb n="274" />
        <pb n="275" />
        —  257  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Vostaustalten  und  Buchhandlungen.

 

XIII.  Jahrgang.  #

 

Berlin,  Freitag,  den  24.  April  1914.  Nr.  21.

 

 

 

 

 

 

 

Inhall:  1.  Koufulatwesen:  Ernennung;  —  Charakter- 



 

zum  Internationalen  Signalbuch,  amtliche  deutsche

verleihung:  —  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Ausgabe  1901  —  II.  Nachtrag  zum  Neudruck  des  Inter-Hioilstandshandlungen
  .......  Seite  257  nationalen  Signalbuchs,  amtliche  deutsche  Ausgabe  1911
2.  Finanzwesen:  Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs-  258
Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-  4.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
verwaltung  für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum  und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen  228
Schlusse  des  Monats  März  19101014  258  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  VII.  Nachtrags  Reichsgebiete..  260

 

1.  Konsulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  F.  Gomez  Sanchez  zum
Vizekonsul  in  Villa  Real  de  S.  Antonio  (Portugal)  zu  ernennen  geruht.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  dem  Konsul  Eiswaldt  in  Sarajevo  den  Charakter  als  General—
konsul  zu  verleihen  geruht.

Dem  mit  der  Verwaltung  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  San  Paulo  de  Loanda  beauftragten  Vize—
konsul  Eisenlohr  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  35
des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  San  Paulo
de  Loanda  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich
gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter  deutschem
Schute  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen
zu  beurkunden.

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Swatau  beauftragten  Dolmctscheraspiranten
Wagner  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes
vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Swatau  und  für  die  Dauer
seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

44
        <pb n="276" />
        —  258  —

2.  Finan  zwesen.

 

Aachmeisung
von  Einnahmen  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen-  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
für  die  Zeit  vom  1.  April  1913  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B  Einnahmen  vom  Beginne  Im  Reichshaushalts-Etat  is
ezeichnung  des  Rechnungsjahrs  bisdie  Einnahme  für  das
der  zum  Schlusse  des  Monats  Rechnungsjahr  1913  vem.
Einnahmen  März  1914  schlagt  auf
4  A
1  2  8
Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  833  019  974  842  369  000
Reichs-Eisenbahnverwaltug  157  151.000  153  779  000

 

 

 

3.  Marine  N.  Schiffahrt.

Der  VII.  Nachtrag  zum  Internationalen  Signalbuch,  amtliche  deutsche  Ausgabe  1901  —  II.  Nachtreg
zum  Neudruck  des  Internationalen  Signalbuchs,  amtliche  deutsche  Ausgabe  1911  —  ist  erschienen.

i

 

4.  Zoll=  und  Steuerwesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstelen.

Königreich  Preußen.

In  Berlin  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Berlin  Packhof  sind  zwei  neue  Postzollstellen  erichmt
worden,  und  zwar  beim  Paketpostamt  das  Zollamt  1  Berlin  Artilleriestraße  und  beim  Hofpostamt  de
Zollabfertigungsstelle  Berlin  Hofpostamt.  Diesen  beiden  Zollstellen  sind  folgende  Befugnisse  beigelegt
worden:  3,  17,  19  bis  23,  28  bis  30,  35  bis  39,  49  bis  58,  59  bis  61,  63,  64,  73;  Ausfertigug
und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  und  von  Ubergangsscheinen.

Die  Zuckersteuerstelle  Schwanebeck  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Halberstadt  und  das  Zoll
amt  II  Sinzig  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Coblenz  sind  aufgehoben  worden.  «

Die  Zollämter  I  Neuberun  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Pleß  und  Schlochau  im  Bezicke
des  Hauptzollamts  Konitz  sind  in  Zollämter  II  umgewandelt  worden.  Das  Zollamt  Neuberun  behält
nur  die  Befugnisse  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Branntwein=  und  Tabakbegleitscheinen!
und  II,  zur  Abfertigung  und  Bescheinigung  des  Ausganges  von  Branntwein  und  Branntweinfabrikaten
bei  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung  und  zur  Erteilung  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  gemos
Ziffer  8  a  und  b  des  Tarifs  zum  Reichsstempelgesetze.

Das  Zollamt  1  Berlin-Plötzensee  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Berlin-Pankow  führt  fortn
die  Bezeichnung  Zollamt  1  Charlottenburg  Petroleumlager.

Erteilt:
dem  Zollamt  I  Einbeck  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Münden  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  I  über  Gasöl;
dem  Zollamt  II  Friedeberg  N.  M.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Landsberg  a.  W.  die  Lefugnis
  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  unbearbeitete  Tabakblätter  für  die  Fuma
A.  Grünberg  daselbst;
        <pb n="277" />
        —  259  —

dem  Zollamt  1  Geldern  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Wesel  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Jollbegleitscheinen  1  über  unbearbeitete  und  bearbeitete  Tabakblätter  für  die  Firma  Gebr.  Berg
in  Geldern;

dem  Zollamt  I  Gummersbach  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Solingen  die  Befugnis  zur  Ausfkertigung
  von  Zollbegleitscheinen  I  über  fertige  und  halbfertige  Gesteinsbohrer  der  Nummern  8113,
795,  798  oder  799  des  Zolltarifs,  die  von  dem  Stahlwerk  Ed.  Dörrenberg  Söhne  in  Ründeroth  im
zollfreien  Veredelungsverkehre  hergestellt  sind;

dem  Zollamt  II  Jerzyce  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Hohensalza  die  unbeschränkte  Befugnis  5;

dem  Zollamt  1  Norden  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Emden  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Begleitzetteln;

dem  Zollamt  II  Steinau  Kreis  Schlüchtern  (bisher:  Steinau)  im  Bezirke  des  Hauptzollamts
Hanau  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  speziell  revidierte  tierische  und  pflanzliche
  Fette  und  Ole  der  Tarifnummern  126,  127,  129,  130,  132,  166  und  171,  die  unter  Raum=  oder
Einzelverschluß  für  die  Seifenfabriken  von  V.  Wolf  und  M.  Wolf  in  Schlüchtern  eingehen.

Die  Befugnisse  gemäß  §§  1,  2  der  Weinzollordnung  sind  von  dem  Hauptzollamt  Malmedy
auf  die  Zollabfertigungsstelle  Malmedy  Bahnhof  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Malmedy  übergegangen.


Großherzogtum  Baden.

Neu  errichtet  sind  folgende  Tabakverwiegungsstellen:  Bargen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts
Heidelberg  (F.  A.  Sinsheim),  Berghaupten  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Lahr  (F.  A.  Offenburg),
Bleichheim,  Bombach  und  Endingen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Lahr,  Grenzhof  im  Bezirke  des
Hauptsteueramts  Heidelberg,  Hagsfeld  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Karlsruhe,  Hambrücken  im
Bezirke  des  Finanzamts  Bruchsal,  Hecklingen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Lahr,  Hochhausen  im
Bezirke  des  Hauptsteueramts  Heidelberg  (F.  A.  Tauberbischofsheim),  Kenzingen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts
  Lahr,  Leopoldshafen  und  Malsch  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Karlsruhe,  Mannheim-Sandhofen
  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Mannheim,  Mühlbach  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts
Heidelberg  (F.  A.  Sinsheim),  Münchweier  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Lahr,  Obermutschelbach  im
Bezirke  des  Hauptsteueramts  Pforzheim,  Rheinsheim  im  Bezirke  des  Finanzamts  Bruchsal,  Richen  im
Bezirke  des  Hauptsteueramts  Heidelberg  (F.  A.  Sinsheim),  Riegel  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts
Lahr,  St.  Ilgen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Heidelberg,  Schluchtern,  Siegelsbach  und  Sulzfeld
im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Heidelberg  (F.  A.  Sinsheim),  Welschneureut  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts
  Karlsruhe,  Wollenberg  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Heidelberg  (F.  A.  Sinsheim).  Alle
diese  Stellen  haben  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  von  Tabakbegleitscheinen  I  und  II.

soeh  bae  Tabakverwiegungsstelle  Sandhofen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Mannheim  ist
aufgehoben.

Die  Steuereinnehmerei  Eberbach  I  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Heidelberg  (F.  A.  Mosbach)
  führt  fortan  die  Bezeichnung  Eberbach,  die  Steuereinnehmerei  Pforzheim  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts
  Pforzheim  fortan  die  Bezeichnung  Pforzheim-Stadt.

 

 

Großherzogtum  Oldenburg.

Dem  Steueramte  Jever  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Varel  ist  die  Befugnis  zur  Abfertigung
des  Waren-Ein=  uud  Ausganges  im  Eisenbahnverkehre  beigelegt  worden.

Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

In  Siems  ist  ein  dem  Hauptzollamt  Lübeck  unterstelltes  Salzsteueramt  mit  der  Befugnis  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Salzbegleitscheinen  I1  und  zur  Ausfertigung  von  Salzbegleitscheinen  II

errichtet  worden.
Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Der  Zollabfertigungsstelle  Fährkanal  in  Hamburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Kuhwärder
ist  die  Befugnis  beigelegt  worden,  Begleitzettel  über  Eisenbahngüter  zu  erledigen,  die  in  Wasserfahrzeuge
  umgeladen  und  auf  dem  Wasserwege  nach  Hamburg  befördert  worden  sind.

 

14*
        <pb n="278" />
        260  —

5.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

l
l

 

 

 

8
s  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behorde,  welche  die  Datumn
8  —  .
»Z-  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs·
E  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusss.
1  2  I  8  b  6
a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Josef  Maslowski,  geboren  am  6.  März  1887  zu  Borucin,  räuberischer  Diebstahl  Königlich  Preußischer  6.  April  1911.
Arbeiter,  Gouvernement  Warschau,  Nußland,  und  Sachbeschädi=  Regierungspräsident  zu
ortsangehörig  zu  Osiencine,  Rußland,  gung  (6  Jahre  10-  Marienwerder,
russischer  Staatsangehöriger,  nat  Zuchthaus,  laut
Erkenntnis  vom  10.  I
„  November  1908),
2  Jaques  Syz,  Kauf=  geboren  am  18.  Juli  1865  zu  Seebach,  schwerer  Diebstahl,  Königlich  Prcußischer  25.  Februar
mann  (Maller),  Kanton  Zürich,  Schweiz,  schweizerischer  Anstiftung  zum  ver-  Regierungspräsident  zu  1914.
Staatsangehöriger,  suchten  schweren  Frankfurt  a.  D.,
Diebstahl  in  zwei
Faͤllen,  Untreue  und

 

Anstiftung  zum  ver-  ·
suchten  Raube  6
Jahre  Zuchthaus,“  i
laut  Erkenninis  vom  —
15.  März  1910).  1

v)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

00

mann  (Reisender),

4  Albert  Berner,
Glasmacher,

5  Alsons  Goldstein,
Taglöhner,

S

Benno  Hain-Warnsdorf,

  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,

ortsangehörig  zu  Laida,  Bezirk  fängnis,  laut  Er-Böhmisch

  Leipa,  ebenda,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

Oskar  Leidl,  Kauf=  geboren  am  1.  September  1889  zu  Zuhälterei  und  Dieb-  Königlich  Preußischer  27.  Manloli.

stahl  (9  Monate  Ge=  Polizeipräsident  zu

Berlin,

 

kenntnis  vom  25.Juli.
1913),  #

c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

geboren  am  10.  September  1875  zu
Sunsel,  Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  2.  Februar  1889  zu
Sittard,  Provinz  Limburg,  Niederlande,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
niederländischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  8.  Februar  1872  zu

»O  I  2  —
buchner,  Zimmer=  Braunau,  Bezirk  Braunau  am  Inn,

mann,
7  Johann  Kvecha,
Schreiner,
8  Clemente  Riva,

Erdarbeiter,

Oberösterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

  österreichischer  Staatsangehöriger,



geboren  am  2.Januar  1858  zu  Tremles,

Bezirk  Neuhaus,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,
geboren  am  29.  Januar  1880  zu  Capiate,
  Provinz  Como,  Italien,  italienischer
  Staatsangehöriger,

 

Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  8.  April  1911.
Betteln,  Regierungspräsident  zu
Nachen,
Betteln,  Königlich  Preußischer  14.  April  1911.
Regierungspräßident  zu
Wiesbaden,

Betteln,  Königlich  Preußischer  20.  Merz  1  11.
Polizeipräsident  zu
Berlin,

 

Beleidigung,  Land=  Königlich  Bayerisches  #2.  Jannar
streichen  und  Betteln,  Bezirksamt  Burg-  1914.

lengenfeld,  6
Hausfriedensbruch,  Stadtmagistrat  Mem-  19.  Marz  1911.
Betteln,  Tragen  ver--,  mingen,  Bayern,
botener  Waffen,

 

9  Anton  Rothmeier,  geboren  am  7.  Dezember  1859  zu  Urkundenfälschung,  Stadtmagistrat  Deggen-  12.Marz  19|s4.5

Tagelöhner,
1

Holzschlag,  Gemeinde  Stadeln,  Be- 



reichischer  Staatsangehöriger,

Beleidigung,  Land=  dorf,  Bayern,
zirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  öster-  streichen  und  Betteln,
        <pb n="279" />
        —  261  —

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimat

Grund

 

der  Ausgewiesenen.

2  l  3

der  Bestrafung.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6

 

Laufende  r.

delek,  Arbeiter,  Bezirk  gleichen  Namens,

Staatsangehöriger,

 

 

Johann  Schin-  geboren  am  9.  März  1875  B  u  Troppau,  Betteln,
t

erreichisch

Schlefien,  ortsangehörig  zu  Wawrowitz,
  Bezirk  ebenda,  österreichischer,

11|Anton  Scholz,  geboren  am  13.  Juni  1860  zu  Dörfel,  Betteln,

 

12|  Isidor  Serbo,  geboren  am  11.  August
Kaufmann,  Gyergyo-Tölgyes,  Begtr

Schuhmacher,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

1889  zu  Landstreichen
Gyergyo=  Betteln,

Szent-Miklös,  Ungarn,  österreichischer

Staatsangehöriger,

 

Königlich  Preußischer

Regierungspräfident  zu

]  Oppeln,
|

Königlich  Preußischer

Erfurt,

und  Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Trier,

13  'V  Spiegel  geboren  am  10.  August  1896  zu  Tal·  gewerbsmäßige  un-Königucch  Württember-(Spiegl),

  Dienst-  kirchendorf,  Bezirksamt  Sonthofen,  zucht

 

magd,  Bayern,  ortsangehörig  zu  Telfs,  streichen,
Bezirk  Innsbruck,  Tirol,  österreichis  che
Staatsangehörige,
14  Rochus  Telega,  etwa  56  Jahre  alt,  geboren  zu  Lubolla,  Betteln,
Arbeiter,  tsin  russischer  Staatsangeöriger


15  Theophn  Trüssel,  geboren  am  14.  Juli  1887  zu
zu  Sumiswald,  Bezirk

und  Land-  gische  Regierung  des

Donaukreises  zu  Ulm,

T

Königlich  Preußischer

Regierungspräsident  zu
Frankfurt  a.  O.,

Noggwil,  Diebstahlund  Betteln,  Katserlicher  Bezirksprä-Viehpfleger,
  Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig

ebenda,

schweizerischer  Staatsangehöriger,

 

sident  zu  Straßburg,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.

2.  April  1914.

 

 

31.  März  1914.
Regierungspräsident  zu

7.  April  1914.

4.  August
1913.

27.  März  1914.

4.  April  1914.
        <pb n="280" />
        <pb n="281" />
        —  263  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

———.V§—.————————

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  1.  Mai  1914.  #  Nr.  22.

 

 

 

—
—  —

 

 

Inhalt:  1.  Konfulatwesen:  Ernennung;  —  Bestellung:

 

 

—  Charakterverleihung;  —  Entlassung  Seite  263  3.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Post=  und  Telegraphenwesen:  Anderung  der  Post-  Reichsgebietee.  ..  266
ordnung  vom  20.  März  100  264

 

1.  Konsulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  Dr.  Marcell  von  Lukowicz  zum  Vizekonsul
  beim  Kaiserlichen  Konsulat  in  Adelaide  zu  ernennen  geruht.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  in  Karlshamn  (Schweden)  ist  der  Direktor  Haus  Jaeger  zum
Konsularagenten  in  Sölvesborg  bestellt  worden.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  dem  Generalkonsul  Falke  in  New  Nork  den  Charakter  als  Geheimer
Legationsrat  zu  verleihen  geruht.

Dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  Arthur  Angel  in  Halmstad  (Schweden)  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  erteilt  worden.
        <pb n="282" />
        2.  Post=  und  Telegraphenwesen.

Anderung  der  Postordnung  nom  20.  März  1900.

Auf  Grund  des  §  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Dktober
  1871  wird  die  Postordnung  vom  20.  März  1900  wie  folgt  ergänzt.

Hinter  §  21  wird  folgender  neuer  Paragraph  eingeschaltet:
S  21.  Potttreditbriefe.

!1  Postkreditbriefe  können  auf  alle  durch  50  teilbare  Summen  bis  3000  .„XK  ausgestellt  werden.
Ihre  Gültigkeitsdauer  beträgt  4  Monate,  vom  Tage  der  Ausstellung  an  gerechnet.

II  Postkreditbriefe  werden  von  den  Postscheckämtern  ausgefertigt.  Bestellungen  darauf  nimmt
jede  Postanstalt  entgegen.  Der  Besteller  zahlt  den  Betrag,  auf  den  der  Postkreditbrief  lauten  soll.
zur  Gutschrift  auf  ein  anzulegendes  Rreditbrief-Konto  mit  Zahlkarte  an  das  für  den  Einzahlungsort
zuständige  Postscheckamt  und  bezeichnet  in  der  Zahlkarte  die  Person,  für  die  der  Postkreditbrief  ausgestellt
  werden  soll,  genau  nach  Namen,  Wohnort  und  Wohnung.  Soll  der  Postkreditbrief  an  eine
andere  als  die  in  der  Zahlkarte  angegebene  Adresse  gesandt  werden,  so  ist  dies  auf  dem  Abschnitt  zu
beantragen.  Hat  der  Besteller  ein  Postscheckkonto,  so  kann  er  davon  den  Betrag  des  Postkreditbrieft
auf  das  bei  demselben  Postscheckamt  anzulegende  Kreditbrief-Konto  überweisen.  Der  Postkreditbrief
wird  der  als  Inhaber  bezeichneten  Person  unverzögert  portofrei  übersandt.

II!  Der  Inhaber  kann  gegen  Vorlegung  des  Postkreditbriefs  und  Nachweis  seiner  Empfangsberechtigung
  bei  jeder  Postanstalt  während  der  Schalterdienststunden  Beträge  seines  Guthabens  obheben.
  Dieser  Anspruch  ist  nicht  übertragbar.  Die  Teilbeträge  müssen  durch  50  teilbar  sein,  r
Höchstbetrag  einer  Abhebung  ist  1000  X.  Mehr  als  1000  .x  dürfen  an  einem  Tage  nicht  abgehoben
werden.  Die  Rückzahlung  erfolgt  gegen  Empfangsbescheinigung  auf  einem  der  im  Postkreditbrief  em
haltenen  zehn  Vordrucke,  der  von  dem  Auszahlungsbeamten  bei  der  Zahlungsleistung  aus  dem  Hefee
losgetrennt  wird.  Die  handschriftliche  Ausfüllung  der  Vordrucke  darf  nur  mit  Tinte  geschehen.  #ei
der  letzten  Abhebung  bleibt  der  Postkreditbrief  mit  den  nicht  benutzten  Vordrucken  im  Gewahrsam  der
Postverwaltung.

Die  Berechtigung  zum  Empfange  von  Rückzahlungen  hat  der  Abheber  durch  eine  auf  ihn
lautende  Postausweiskarte  (§  41,  I)  nachzuweisen.

Iy  Stehen  der  Auszahlungs-Postanstalt  die  erforderlichen  Geldmittel  augenblicklich  nicht  zur
Verfügung,  so  kann  die  Auszahlung  erst  verlangt  werden,  nachdem  die  Mittel  beschafft  sind.

V  Die  Postverwaltung  haftet  für  die  auf  Kreditbrief-Konto  gutgeschriebenen  Beträge  in  gleicher
Weise  wie  für  Postanweisungen.

Alle  Nachteile,  die  aus  dem  Verlust  oder  der  mißbräuchlichen  Benutzung  des  Postkreditbriefs
entstehen,  trägt  der  Inhaber.

Es  werden  erhoben:

für  die  mit  Zahlkarte  zu  leistende  Bareinzahlung  oder  für  die  Uberweisung  von  einem
Postscheckkonto  die  tarifmäßige  Gebühr  (§  9  der  Postscheckordnung);

—

2.  für  die  Ausfertigung  des  Postkreditbrefsf  .  .  .  50Pf.;
3.  für  jede  Rückzahlung
a)  eine  feste  Gebühr  vo..  5  Pft.,
b)  eine  Steigerungsgebühr  vo..  .  .  .  .  B5PÊf.

für  je  100  M  oder  Teile  davon.
        <pb n="283" />
        —  265  —

Die  Gebühren  unter  1  und  2  werden  bei  der  Bestellung  des  Postkreditbriefs  mit  Zahlkarte
vom  Antragsteller  bar  erhoben,  bei  der  Bestellung  mit  Uberweisung  vom  Postscheckkonto  des  Antragstellers
  abgebucht.  Die  Rückzahlungsgebühren  (3)  werden  bei  jeder  Abhebung  eingezogen.

VII.  Wenn  nach  Ablauf  der  viermonatigen  Gültigkeitsdauer  des  Postkreditbriefs  noch  ein
Restguthaben  verbleibt,  so  wird  dieser  Betrag  auf  Antrag,  dem  der  Postkreditbrief  mit  den  übriggebliebenen
  Quittungsvordrucken  beizufügen  ist,  von  dem  Postscheckamt,  das  ihn  ausgefertigt  hat,  an
den  Inhaber  zurückgezahlt.  Die  Rückzahlung  erfolgt  mit  Zahlungsanweisung  oder  durch  Gutschrift
auf  das  Postscheckkonto  des  Kreditbriefinhabers.  Die  Gebühr  für  die  Geldübermittelung  oder  Überweisung
  ist  von  dem  Restguthaben  abzuziehen.

Vorstehende  Bestimmungen  treten  am  1.  Mai  1914  in  Kraft.

Berlin,  den  23.  April  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kraetke.

 

Z.  Poli  zei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

"ö  Name  und  i  z
Name  um  Stand  Alter  und  Heimat  O#rund  ne  ae:  die  datun

«  weisung
«-  der  Bestrafung.  Ausweisungs-"
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
11  2  8  4  5  6

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Johann  Jakob  geboren  am  22.  August  1841  zu  Da-schwerer  Diebstahl  Königlich  Württember-/1I1.  April  1911.
Walch,  Posa=  laas,  Bezirk  Bludenz,  Vorarlberg,  Unterschlagung,  glche  Regierung  des
mentier,  ortsangehörig  zu  Lech,  ebenda,  öster=  Sachbeschädigung,  rraukrecfes  zu  Ulm,
reichischer  Staatsangehöriger,  Hausfriedensbruch,
Nahrungsmittelentwendung,
  Angabe
  eines  falschen
Namens  (4  Jahre
6  Monate  Zuchthaus
und  8  Wochen  Haft,
laut  Erkenntnis  vom
11.  Oktober  1909),
2  #  Helene  Klara  geboren  am  11.  Juni  1871  zu  Alten-Diebstahl  im  Rückfall,  Königlich  Sächsische  17.  Marz  1914.
Wenzel  geborene  burg,  Sachsen=  Altenburg,  öster-  Betrug,  &amp;amp;2  annbruch  Kreishauptmannschaft
Kretzschmar,  reichische  Staatsangehörige,  und  Übertretung  Zwickau,
Kellnerin,  gegen  die  Melderegulative
  der  Stadt
Olsnitz  i.  V.  vom
1.  Seplember  1887
und  der  Stadt
Plauen  vom  18.Dezember
  1903(33ahre
Zuchthaus,  2  Wochen
Haft,  laut  Erkenntnis
  vom  12.  April
1911),
        <pb n="284" />
        ee
5  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behoörde,  welche  die  Daun
2  d  ..  Ausweisung  ·
«  er  Bestrafung.  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses
1  2  8  4  b  6
b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
3  Sophus  Andersen,  geboren  am  16.  April  1896  zu  Aaborg,  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  18.  Aprik1914.
Arbeiter  und  Dienst=  ortsangehörig  zu  Braaskow,  Däne--  Betteln,  Regierungspräsident  zu
knecht,  mark,  dänischer  Staatsangehöriger,  ·  Potsdam,
4  Stefan  Bartl,  geboren  am  26.  Dezember  1889  zu  Landstreichen,  Königlich  Preußischer  16.  Apnl  ##1#1.
Maschinenschlosser  Wien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Regierungspräsident  zu
nnd  Arbeiter,  österreichischer  Staatsangehöriger.,  #  Lüneburg,
5  Peter  Bialbrzecki,  etwa  40  Jahre  alt,  geboren  zu  Wlasi=  Landstreichen,  (Königlich  Preußischer  14.  April  1911.
Holzarbeiter,  gorsk,  Rußland,  russischer  Staats-  Regierungspräsident  zu
.  angehöriger,  Koͤnigsberg,
6  Adolf  Bugner,  geboren  am  23.  Februar  1869  zu  Hur-Betteln,  [Königlich  Preußischer  16.  April  1914.
Glasmacher,  kenthal,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böh-  Regierungspräsident  zu
men,  ortsangehörig  zu  Theresienthal,  Liegnitz,
Bezirk  Hokovic,  ebenda,  österreichischer
Staatsangehöriger,  ·
7  Eugen  Ferbu,  geboren  am  17.  Dezember  1873  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirkspräfi-  18.  Aprül1911.
Gelegenheits-  Villers  =  Bretonneux,  Departement  dent  zu  Straßburg,
arbeiter,  Somme,  Frankreich,  französischer
Staatsangehöriger,
8  ErnstHorak,  Schuh-geboren  am  11.  Januar  1874  zu  Betteln,  Königlich  Sächsische  16.Mänl#1#4.
macher,  Prerau,  Bezirk  gleichen  Namens,  Kreishauptmannschaft
Mähren,  österreichischer  Staatsange-  Zwickau,
höriger,  "„
9  Franz  Jansche,  geboren  am  18.  November  1895  zu  Betteln,  Königlich  Sächsische  27.  Mmi#.
Schlosser,  Webeschan,  Böhmen,  österreichischer  Kreishauptmannschaft
Staatsangehöriger,  Zwickau,
10  Johann  Lahodny,  geboren  am  23.  August  1895  zu  Wien,  Betteln,  „Großherzoglich  bessischess.  April  MI/
Schlosser,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Kreisamt  Worms,  ô
11  —  Pecek,  Ma=  geboren  am  29.  November  1865  zu  Betteln  und  Erregung  Königlich  Preußischer  15  Apral#,
schinenschlosser,  Unterthemenau,  Bezirk  Mistelbach,  ruhestörenden  Regierungspräsident  zu
1  Nieder-Osterreich,  ortsangehörig  zu  Lärms,  Breslau,
Wrahowitz,  Bezirk  Proßnitz,  Mähren,
österreichischer  Staatsangehöriger,
12  Karl  Richter,  geboren  am  11.  Mai  1894  zu  Modlan,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Amberg.  -pril  1911.
Bäcker,  Bezirk  Außig,  Böhmen,  österreichischer  Betteln,  Bayern,  ·
.  Staatsangehöriger,
13  Ernst  Rivola,  geboren  am  8.  Mai  1874  zu  Chemnitz,  Diebstahl  und  Bet-Königlich  Preußischer  16.  Aprilian
Kellner  und  Ar-  Rönigreich  Sachsen,  ortsangehörig  teln,  Regierungspräsident  zu
beiter,  zu  Polepp,  Bezink  Leitmeritz,  Böh-  Liegnitz,  «
.  Fi»en,  österreichischer  Staatsange-«
  öriger,
14  Joseph  Schweizer,  geboren  am  25.  Juli  1893  zu  Witebsk,  Landstreichen,  Königlich  Preußischer  20.  April1914,
Tapezierer,  Gouvernement  gleichen  Namens,  Regierungspräsident  zu
Rußland,  russischer  Staatsange-  Trier,

höriger,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="285" />
        —  267  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

—

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

Nr.  23.

 

XIIII.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  8.  Mai  1914.

 

 

 

 

 

5.  Marine  und  Schiffahrt:  Abänderung  des  dem  Königlich
  Württembergischen  Jacht-Club  verliehenen  Ab-„qdruaturerteilungen
  Seite  267  zeichens  in  der  deutschen  Nationalflagge  2382
2.  Jankwesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  ende  6.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Ergänzung  des  Gesamtver-April
  1914  nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  zeichnisses  der  für  den  Pflanzenverkehr  geöffneten  aus-I



—-——--—-  ——-——-—-—-  —  —  —

Inhalt:  1.  Koufulatwesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung
zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen;  —  Exe-Bechenüberschten,

  verglichen  mit  demjenigen  Ende  kandischen  Zonstesen  282
zrn  1910104.
3.  Maß=  und  Gewichtswesen:  Zulassung  von  Systemen  von  7.  Militärwesen:  Abänderungen  der  Grundsätze  über  die

Besetzung  von  Stellen  mit  Militäranwärtern  282

8.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebeee  286

Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  270
4.  Statistik:  Bestimmungen  über  die  Wehrbeitragsstatistit.
  ....  ...  270

 

1.  Konsulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  ausgeschiedenen  Konsuls
Thormann  den  Kaufmann  Johann  Julius  Hohlt  zum  Konsul  in  Santo  Domingo  zu  ernennen

geruht.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Belgrad  Grafen  von  Spee  ist  auf  Grund  des  §5  1  des  Gesetzes  vom
4  Mai  1870  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  eeleeichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu
eurkunden.

 

 

Dem  belgischen  Konsul  C.  H.  Katterfeldt  in  Hamburg  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt
  worden.

Dem  österreichisch=  ungarischen  Konsul  in  Kiel,  Walter  Otto  Ebers,  ist  namens  des  Reichs  das
Erxequatur  erteilt  worden.

 

Dem  österreichisch-ungarischen  Konsul  in  Stettin,  Fritz  Günther,  ist  namens  des  Reichs  das
Exequatur  erteilt  worden.

 

46
        <pb n="286" />
        268

2.  Bar

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  April  1914  nach  den  im  Reichsanzeige

Passiva.

(Die  Beträge  lauu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

  

 

 

   
  

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

⅛  Ver-5
  Bezeichnun  *  In  els
r  6orund.  Reseroe,  Roten.  egen  ue  fäntge  cegenfeiten  #egen  #tigee  Segen#umme  ets  a
7  der  „  31.  Märzgedeckte  31.  März  er-  31.  Märzmit  31.  März  31.  März  der  31.  Riti
2  Banken.  tapital.  s  sonde.  umtauf,  1%1.  otn  1614  bindiich  1V11.  Lündt  16%%  Iofftoa  1.  be  1914.  1
r  hung
9  teiten.  frini.  —
J  ———  —  ——
1  2  8  ö  1  s  -  10  11  12  15  14  sn*H  5
1  n.
1|Keichsbarnrk.-.  180  000  74  4792  101  317/—826  353  25  825  005—  65484  —  33  893—  824|3  214  6914.—...
3Saverische  Notenbank5000|2  20715  329  s80o1  —  36564  31  aml  1  *i
I
3s3Sächftsche  Bank  zu  Dreaden0000  7  500|  44  887  —  17611  .  13391  5“  %  16380  2204+  120  127445  —  %
4Württembergische  Notenbank  9000  1721  8  111—  2371  4630  —  5877]  26491X  9625,  7—  1  109004  124  56  423  IUn
·
zquiicheocmk....90002250150«835379014  9  t  —  —  52614  416044  in
Zusammen  .  235  5001  697002244  379  -  312  114  418222  436  N4  soʒ  203  55017  10  1  4  ——  uit  *
1  1
Bemerkungen.
u  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitten  zu  20.4  —  363  072  000  .∆
Zu  Sp  sch  (bei  der  Bank  Nr.  1),
"  50  —  221  067  000  =
4·  100  =  —  138338  986  OOO
.  500  —  15947000  =  (eceei  der  Bank  Nr.  3),
.  1000  305  307000  =  (bei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="287" />
        en.

fentlichten  Wochenübersichten,

269

verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

msend  Mark.)
Aktivan.
6
3

S#egen  Keichss  SLegen  Noten  Cegen  Gechsel  Segen  Gegen  Gegen  Sonstige  Segen  Summe  Segen  "
S1.  Kärzzssen-  31.  Märznderer  Sl.  Märzund  31.  Märzombard31.  Märzffekten  31.  März  31.  Märzder  3zu.  Märzfs
14.  ene  .  anken114.610914.  1914.  1%4.  „a.4äna.  1514.
4
l  M
1  20  U  n  es  24  26  26  27  28  22  80  1  22  u  /81
77T  7452  675066Kx  s6%10  S  114  3214694  -  832659  1
s
!/F  319  111  —  12  4693.  624  106  514  —  3824  4  6818]  83181  —  1004  2
–  3784  *½  237/  #  S0  679345913|—  130633850  —  2743/827  18515|F188612451—  10880
110—  16  30]  1511  38683  4  2807  20446  S80516293  42124|  36824  2646  56423  4  172377)  4

I
o—122  u—31316-4-469  Most-—-  3543211  570—  1044  1311604  1211
s  :

H-  Agu-  087484  34461  ***  –4524  43333

 

 

 

 

 

16°
        <pb n="288" />
        —  270  —
3.  Maß=  und  Gewichtswesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
sind  folgende  Systeme  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter  im
Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihnen  die  beigesetzten  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

J.  "(  Motorzähler  für  Gleichstrom,  Form  G2,
II.  —  Induktionszähler  für  einphasigen  Wechselstrom,  Form  WZ.2,
beide  hergestellt  von  der  Aktiengesellschaft  Körting  &amp;amp;  Mathiesen  in  Leutzsch-Leipzig.

Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlog
(Jul.  Springer  in  Berlin  W  9,  Linkstraße  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  24.  April  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
Warburg.

 

4.  Statistik.

Der  Bundesrat  hat  beschlossen,  den  nachstehenden  „Bestimmungen  über  die  Wehrbeitragsstatistik“  die
Zustimmung  zu  erteilen.

Berlin,  den  1.  Mai  1914.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Müller.

Bestimmungen
über  die  Wehrbeitragsstatistik.

El  1.
Die  Veranlagungsbehörden  haben  über  die  Ergebnisse  der  Veranlagung  zum  Wehrbeitrage  fun
ger#s#-  ihren  Bezirk  Ubersichten  nach  den  Mustern  1  bis  5  aufzustellen  und  diese  zu  einem  von  der  oberster
Looundesfinanzbehörde  zu  bestimmenden  Termin  an  die  Oberbehörde  oder  eine  andere,  von  der  Landesregierung
  zu  bestimmende  Behörde  einzusenden.
82.
Von  der  obersten  Landesfinanzbehörde  zu  bestimmende  Behörden  stellen  die  Endzahlen  der
Ubersichten  der  Veranlagungsbehörden  zu  Hauptübersichten  in  einer  Summe  zusammen  und  senden
diese  bis  zum  1.  April  1915  an  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  ein.

§  3.
Im  Einvernehmen  mit  dem  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  kann  die  oberste  Landesfinanzbehörde
  anordnen,  daß  die  Veranlagungsbehörden  die  Ubersichten  dem  Kaiserlichen  Statistischen
Amte  bis  zum  1.  Januar  1915  unmittelbar  einsenden.

84.
Das  Kaiserliche  Statistische  Amt  hat  auf  Grund  der  Ubersichten  (§§  2  und  3)  Zusammenstellungen
  zu  fertigen  und  zu  veröffentlichen.
        <pb n="289" />
        —  271  —

Bundesstaat:  Muster  1.
Oberbehörde:  Veranlagungsbehörde
(Veranlagungsbezirk):

Ubersicht

über  den  Wehrbeitrag  der  natürlichen  Personen
und  das  Gesamtaufkommen  an  Wehrbeitrag.

Anleitung  zum  Gebrauche.
Die  Angabe  der  Spalte  5  der  Übersicht  ist  aus  Spalte  17  der  abgeschlossenen  Wehrbeitragsliste  A  zu  entnehmen.
        <pb n="290" />
        —  272  —

 

Von  den  Beitragspflichtigen  (Spalte  1)

Zu  zahlender
Anzahl  der  Beitrags-  haben  Wehrbeitrag  zu  zahlen:  Gesamtbetrag
pflichtigen  insgesamt  .  des  Wehrbeitrags
vom  Vermögen  nur  nur
und  Einkommen  vom  Vermögen  vom  Einkommen  4

—  —  —  —  —  —  ——  —  —  ——  —  —  —

1  2  8  4  5
        <pb n="291" />
        —  273  —

Bundesstaat:  Muster  2.
Oberbehörde:  Veranlagungsbehörde
(Veranlagungsbezirk:

Ubersicht

über  den  Wehrbeitrag  der  natürlichen  Personen  vom  Vermögen.

Anleitung  zum  Cbebrauche.

1.  Die  Angaben  der  Spalten  2  bis  5  sind  aus  den  Spalten  2  bis  8  und  12  der  abgeschlossenen  Wehrbeitragsliste
  A  zu  entnehmen.

2.  Der  Trennung  der  Gemeinden  nach  a  und  b  in  Spalte  2  ist  das  Ergebnis  der  Volkszählung  am
1.  Dezember  1910  zugrunde  zu  legen.
        <pb n="292" />
        —

274

—.

 

Anzahl  der
Beitragspflichtigen
a)  in  Gemeinden  bis
2  000  Einwohner
b)  in  Gemeinden  über
2  000  Einwohner

IPc)  überhaupt  (arb)

2

Beitragspflichtiges

  Vermögen
(für  die  künftige
Veranlagung
zur  Besitzsteuer
maßgebendes)

1  000  .4
3

Wehrbeitrag
vom  Vermögen

(Spalte  3)

*  Pf.

4

Bemerkungen

5

 

über

u

V

10  000  bis

20  000

30  000

50  000

100  000  -

500  000

1  000  000

20  000  A

 

30  000

 

n

50  000

 

100  000

M

 

 

 

500  000

 

1  000  000

u

 

 

.  3000  000

V

 

3  000  O0O00-v10  000  000

#

 

.10  000  000  und  mehr

 

Summie  .

 

Gesamtsumme

 

 

 

 

Dem  in  Spalte  3  der
Gesamtsumme  c  naggewiesenen
  Betragel##-gen

  zugrunde:
Grundvermögen

  4
Betriebsvermögen

  *
Kapitalvermörhen


Gesamt--Roh-




abzugs--fähige



Schulden  .
        <pb n="293" />
        —  275  —

 

Muster  3.
Bundesstaat:
1  Veranlagungsbehörde
Oberbehörde:  (Veranlagungsbezirk):

Ubersicht

über  den  Wehrbeitrag  der  natürlichen  Personen  vom  Einkommen.

Anleitung  zum  CGebrauche.

In  den  Spalten  1—3  sind  die  Gesamtergebnisse  aus  den  Spalten  2,  11  und  13  der  abgeschlossenen  Wehrbeitragsliste
  A  nachzuweisen.

47
        <pb n="294" />
        —  276

 

Anzahl
der
Beitragspflichtigen

1

Beitragspflichtiges

Einkommen

M
2

Wehrbeitrag
vom  Einkommen
(Spalte  2)

4  Pf.

Bemerkungen
        <pb n="295" />
        —  277  —

Bundesstaat:  Muster  4.
Oberbehörde:  Veranlagungsbehörde
(Veranlagungsbezir!):

Ubersicht

über  die  Ermäßigung  des  Wehrbeitrags  und  die  Höhe  des  vom  Wehrbeitrage
freigestellten  Vermögens.

Anleitung  zum  Gebrauche.

1.  In  den  Tabellen  1  und  II  sind  die  Gesamtergebnisse  nachzuweisen.
2.  Die  Angaben  in  den  Spalten  1  bis  3  der  Tabelle  1  und  den  Spalten  2  und  3  der  Tabelle  II  sind  aus
den  Spalten  2,  14,  15  und  19  bzw.  2,  9  und  10  der  abgeschlossenen  Wehrbeitragsliste  A  zu  entnehmen.

477
        <pb n="296" />
        —  278  —

I.  Anzahl  der  im  Wehrbeitrag  ermäßigten  Personen  und  Betrag  der  Ermäßignng.

Anzahl  Gesamt-  Betrag
der  wehrbeitrag  der  Bemer-Personen
  der  Personen  Ermäßigungkungen
Pill  4  c

 

a)  gemäß  §  33  Abs.  1  des  Gesetzses
b)  gemäß  §  33  Abs.  2  des  Gesetze

 

 

 

 

II.  Anzahl  der  vom  Wehrbeitrage  freigestellten  Versonen  und  Betrag  des  freigestellten
Reinvermögens  (§  12  Abs.  2  des  Gesetzes).

 

Anzahl  der  Vom  Wehrbeitrage
Vermögensklassen  vom  Wehrbeitrage  freigestellees  Lemertung
Reinvermögen
Freigestellten
1  000  4
*  Q

 

über  10  000  bis  20  000  4

über  20  000  bis  30  000  MA

über  30  000  bis  50  000  MA
        <pb n="297" />
        —  279  —

Bundesstaat:  Muster  5.
Oberbehörde:  Veranlagungsbehörde
(Veranlagungsbezirk):

Ubersicht

über  den  Wehrbeitrag  der  Aktiengesellschaften  und  Kommanditgesellschaften
auf  Aktien.

Anleitung  zum  Gebrauche.
1.  In  den  Spalten  1  bis  15  find  die  Gesamtergebnisse  aus  den  Spalten  2  bis  9  und  11  der  abgeschlossenen
Behrbeitragsliste  B  nachzuweisen.

2.  Zur  Ermittelung  der  Angaben  in  den  Spalten  4,  5  und  13  wird  auf  die  Bemerkungen  in  Spalte  13  der
Behrbeitragsliste  B  verwiesen.;
        <pb n="298" />
        —  280  —

 

 

Inländische  Gesellschaften

 

In  der  Dilans  des  Anzahl
etzten  Betriebs-  "“
anzahl  der  zum  jahrs  aufgeführte  der  vom  Webrbeitrage  Anzahl  der  zum
Wehrbeitrage  wirkliche  Reserve-  Wehrbeitrag  .  .  Wehrbeitrage
herangezo  kontenbeträge  befreiten  Gesellschaften:
ge3ogenen  zuzüglich  §  11  Abs.  2  des  Gesetzes  herangezogenen
Gesellschaften  Gewinnvorträge  Gesellschaften
1  000  4  M  Pf.  Ziff.  1  Ziff.  2

 

1  ——  2  8  4  5  3  6
        <pb n="299" />
        Rohvermögen  Gesamt-—
  —  —  -  roh-Grund--
  Betriebs-  vermögen
(Sp.  7  +  8)
vermögen
1  000  1000  K  1000  M

Abzugsfähige

Schulden

-

10

Ausländische  Gesellschaften

Beitragspflichtiges


Vermögen

(Sp.9—  10)
1  000  4
11

——

Wehrbeitrag


M

12

#f.

Anzahl  der
vom  Wehrbeitrage
  befreiten
  Gesellschaften:

*  11  Abs.  2

Ziff.  2
des  Gesetzes

13

Gesamtwehrbeitrag


(Sp.  3  +  12)

14

Zu  zahlender
Gesamtbetrag
des  Wehrbeitrags
  unter

Berücksichtigung

  der  Zuschläge
  und  der
Abrundungen
(6WJ  5/8  Absl.  2
und  47  Abs.  8
des  Gesetzes)

M
16

 

l
7I8f9
l
        <pb n="300" />
        —  282  —
5.  Marine  und  Schiffahrt.

Nach  neuerer  Mitteilung  ist  die  Farbe  des  dem  Königlich  Württembergischen  YNacht-Club  verliehenen
Abzeichens  in  der  deutschen  Nationalflagge  nicht,  wie  in  Nr.  38  dieses  Blattes  vom  1.  August  1913
S.  728  angegeben,  braun,  sondern  gelb  (gold).

 

6GC.  Zoll=  und  Stenuerweoesen.

Bekanntmachung.
betreffend  die  für  den  Pflanzenverkehr  geöffneten  ausländischen  Zollstellen.

Das  unter  dem  2.  Juli  1906  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  942)  veröffentlichte
Gesamtverzeichnis  derjenigen  ausländischen  Zollstellen,  über  welche  die  Ein=  und  Durchfuhr  der  zur
Gattung  der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge,  Sträucher  und  sonstigen  Pflanzenstoffe  aus  dem  Reichsgebiete
  nach  den  an  der  internationalen  Reblauskonvention  beteiligten  Staaten  erfolgen  darf,  wird
dahin  ergänzt,  daß  unter

6.  Osterreich-Ungarn.
a.  Für  die  im  Reichsrat  vertretenen  Königreiche  und  Länder,
Abs.  2;
»  „das  k.  k.  Nebenzollamt  Hotzenplotz“
hinzutritt.
Berlin,  den  6.  Mai  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  von  Jonquicères.

 

7.  Militärwesen.

 

Die  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  mittleren,  Kanzlei=  und  Unterbeamtenstellen  mit  Militäranwärtern
und  Inhabern  des  Anstellungsscheins  vom  20.  Juni  1907  sind  durch  Beschluß  des  Bundesrats,  wie
folgt,  abgeändert  worden:

I.  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden.
(Zentralblatt  S.  317  ff.)

1.  Im  §920  (S.  323)  ist  statt  „abkommandiert“  zu  setzen:
„beurlaubt“.

2.  Im  §523  (S.  324)  ist  der  Absatz  (2)  zu  streichen.

1.  §  1  Absatz  (7)  Zeile  1  bis  6  (S.  317  und  318)  erhält  folgende  Fassung:
„„Der  Zivilversorgungsschein  kann  ferner  ehemaligen  Unteroffizieren  erteilt  werden,
die  nach  mindestens  sechsjährigem  aktiven  Dienste  im  Heere,  in  der  Marine  oder  in  den
Schutztruppen  bei  der  Zivilverwaltung  in  den  deutschen  Schutzgebieten  im  Polizei.,
        <pb n="301" />
        —  283  —

Grenz--,  Zollaufsichts-,  Stations-,  Expeditions=  oder  Sanitätsdienst  verwendet  werden,
wenn  sie  aus  diesen  Stellen  wegen  körperlicher  Gebrechen  als  dienstunbrauchbar  ausgeschieden
  sind  oder  unter  Einrechnung  der  im  Heere,  in  der  Marine  oder  in  den  Schutztruppen
  zugebrachten  Dienstzeit  eine  Gesamtdienstzeit  von  12  Jahren  zurückgelegt  haben
und  wenn  sie  zum  Beamten  würdig  und  brauchbar  erscheinen.  Dieser  Zivilversorgungsschein
  wird  nach  dem  anliegenden  Muster  E  durch  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt  #e
oder  Reichs-Marineamt)  ausgestellt.  Ein  auf  Grund  dieser  Bestimmung  ausgestellter  6
Zivilversorgungsschein  hat  für  den  Zivildienst  bei  den  Reichsbehörden,  den  Staatsbehörden
  aller  Bundesstaaten  und  den  Kommunalbehörden  usw.  des  Bundesstaats,  dessen
Staatsangehörigkeit  der  Zivilversorgungsberechtigte  seit  zwei  Jahren  besitzt,  Gültigkeit.“
2.  Im  §  19  Abs.  3  Ziffer  7  (S.  323)  ist  statt  „1  bis  5“  zu  setzen  „1  bis  6.

3.  Im  §  29  (S.  325)  ist  hinter  dem  Worte  „Inhaber“  im  ersten  Satze  einzuschalten  „zum
aktiven  Offizier  oder  zum  aktiven  Deckoffizier  befördert  werden  oder“.

1.  §  16.  Die  Abs.  1  und  2  erhalten  folgende  Fassung:

(1)  Offene  Stellen,  für  die  keine  Stellenanwärter  vorgemerkt  sind,  werden  durch  ein
wöchentlich  erscheinendes  Amtsblatt  (Anstellungs-Nachrichten)  bekanntgemacht.

(2)  Die  Herausgabe  der  Anstellungs-Nachrichten  veranlaßt  das  zuständige  Kriegsministerium.
2.  §  19.  Im  Abs.  2  ist  für  die  Worte  „mangelnder  Vakanz“  zu  setzen:
Mangels  an  offenen  Stellen

3.  Anlage  A.  Der  letzte  Satz  der  Anmerkung  )  erhält  folgende  Fassung:

Jedem  Zivilversorgungsschein  usw.  wird  ein  Merkblatt  über  den  Bezug  der  Militärrenten
  und  der  Invalidenpension  sowie  über  die  Versorgung  der  Militäranwärter  usw.
beigefügt.

4.  Anlage  J  ist  durch  das  beifolgende  Muster  zu  ersetzen.

5.  Anlage  K.  Im  Kopfe  des  Musters  ist  in  der  vorletzten  Spalte  für  „Vakanzennachweisung“
  zu  setzen:
Anstellungs-Nachrichten  «
JndenllberschriftenAIundIlistdasWort,,Vakanzenliste«zucrsetzendurch:
Anstellungs-Nachrichten

Anlage),

18
        <pb n="302" />
        Anlage  E).

 

Zivilversorgungsschein.

Dem  (Vor--  und  Familienname,  letzte  Stellung  in  einem  der  Schutzgebiete)  ist  gegenwärtiger  Zivilversorgungsschein
  nach
einer  aktiven  Militärdienstzeit  von.  ..  Jahren  Tagen,

einer  weiteren  Dienstzeit  bei  der  Zivilverwaltung  in
den  Schutzgebieten  (Polizei-,  Grenz-,  Zollaussichts-,
Stations-,  Erpeditions=  oder  Sanitätsdienst)t  o0o0o0  ..  -

mithin  nach  einer  Gesamtdienstzeit  von
erteilt  worden.

Er  ist  auf  Grund  dieses  Scheines  zur  Versorgung  im  Zivildienst  bei  den
Reichsbehörden,  den  Staatsbehörden  aller  Bundesstaaten  und  den
Kommunalbehörden  usw.  des  Bundesstaats,  dessen  Staatsange  hörigkeit
er  seit  2  Jahren  besitzt,
nach  Maßgabe  der  darüber  bestehenden  Bestimmungen  berechtigt.

Der  Inhaber  bezieht  eine  Pension  von  M  Pf.  monatlich.
N.  N.,  den  ten  19
(Stempel.)  (Behörde,  die  über  den  Anspruch  auf  den  Zuuuversorgungsschein

  entschieden  hat.)

Alter:  Jahre.
(Nr.  des  Zivilversorgungsscheins.)

*)  Die  oben  erwähnte  Dienstzeit  bei  der  Zivilverwaltung  in  den  Schutzgebieten  wird  der  altiven  Militaͤrdienstzeit
  gleicherachtet.  Bei  einer  Gesamtdienstzeil  von  mindestens  8  Jahren  ist  daher  der  Zivilversorgungsschein  mit
rotem  Umschlag  zuständig.  Im  übrigen  siehe  die  Fußnote  auf  Anlage  A.
        <pb n="303" />
        487

9

(Bundesstaat)

K

(I

(Provinz)

Nachweisung“

Anlage  1.

einer  offenen,  den  Militäranwärtern  (Inhabern  des  Anstellungsscheins)  “)  vorbehaltenen  Stelle.

A.

frei

r

wann?

(Kreis)

Die  Stelle  wird

wo:  welcher

hörde

B.  C.  D.  W.  F7F  G.

Anforderungen,
die  an  die  Bewerber

gestellt  werden,
Vorprüfung,  Dauer
der  informatorischen
Beschäftigung  usw.

Dauer
der  etwa
der  Anstellung

  vorangehenden

Probezeit

Die  Anstellung
  erfolgt
  (auf
Lebenszeit)

(auf
Kündigung)

Nähere
Bezeichnung

der
Stelle

Betrag  der
zu  stellenden
Kaution  und
ob  diese  durch
Gehaltsabzüge
  gedeckt
werden  kann

Ein-.
  kommen
bei

der
Be-Stelle



H.  J.
Angabe,
ob  Aussicht

auf
Verbesse—

rungen
vorhanden

Bewerbungs-


sind  zu
richten  an

Etwaige

Bemerkungen,  z.  B.
über  Anrechnung
von  Militärdienstzeit
bei  der  Anstellung
und  bei  der
Pensionierung  usw.

 

 

J.,  den

Anmerkung.

 

 

 

 

 

 

 

ten

19  (Behörde)

*)  Die  Rückseite  der  Nachweisung  (halber  oder  ganzer  Bogen)  ist  nicht  zu  benutzen.

 

 

(Unterschrift)

*)  Die  in  Klammern  gesetzten  Worte  sind  zu  streichen,  wenn  die  Stelle  den  Inhabern  des  Anstellungsscheins  nicht  zugängig  ist.
        <pb n="304" />
        —  286  —

II.  bei  den  Kommunalbehörden  usw.
(Zentralblatt  S.  345  ff.)

Im  §  17  (S.  319)  ist  der  Absatz  (2)  zu  streichen.

1.  Im  §  1  Ziffer  (2)  —  S.  345  wird  hinter  „Anlage  “  eingeschoben  „und  “.
Im  §  8  Ziffer  1  —  S.  316  —  ist  statt  „C,  !)  und  E“  zu  setzen  „C  und  D“.

—.  —  ——

 

1.  8  15.  Im  Abs.  4  ist  für  die  Worte  „mangelnder  Vakanz“  zu  setzen:  Mangels  an
offenen  Stellen.

Berlin,  den  4.  Mai  1814.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

 

S8.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  6  Behörde,  welche  die  Datum
*-  rund  des

9  ausweisung

H.  der  Bestrafung.  Aus  4
27  der  Ausgewiesenen.  estrasüng  beschlossen  hat.  —
1  2  l  8  b  6

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Johann  Walenski,  geboren  am  15.  Februar  1885  zu  Verbrechen  gegen  Großherzoglich  Mecklen-,  9.  Januar

Schnitter,  Gorczyczin,  Gouvernement  Plozk,  8  243  Ziffer  2,  burgisches  Ministerium  1911.
Rußland,  russischer  Staatsange=  47  des  Strafgesetz-  des  Innern  zu
höriger,  duchs,  Vergehen  Schwerin,

gegen  §5  123  Abs.2,
5246  a.  a.  O.,  Übertretung
  gegen  *  360
3.  8  a.  a.  O.  (1  Jahr
5  Monate  1  Woche
Zuchthaus,  2  Wochen
Haft,  laut  Erkenntnis
  vom  12.  November
  1912),

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
2  Augustin  Alfred  geboren  am  5.  November  1874  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirkspräsi-  21.  April  1911.

 

Caszier,  ohne  Dunkerque,  Departement  du  Nord,  Betteln,  dent  zu  Straßburg,
Veru  Frankreich,  franzöfischer  Staatsangehöriger,
  11914
3  Johannes  Cla=  geboren  am  19.  Dezember  1879  zu  Betteln,  Großherzoglich  essisches  28.  April  18  «
veaux,  Arbeiter,  Baltbommel,Provin)  Geldern,  Kieder-  Kreisamt  Groß  Gerau,

lande,  niederländischer  Staatsangehöriger,
        <pb n="305" />
        —  287  —

 

e

Name  und  Stand  Alter  und  Heimat

—  —  Grund

—.

 

der  Ausgewiesenen.

—  Laufsende  Nr.

2  I  8  4

 

der  Bestrafung.

 

Behörde,  welche  die  daun
Ausweisung  9  ·
«  Ausweisungsbeschlossen
  hat.  beschlusses
5  6

 

 

1!  l
4  Joseph  Kesmann,  geboren  am  18.  März  1851  zu  Urt-Betteln,
Schreiner,  schitz,  Bezirk  Proßnitz,  Mähren,
österreichischer  Staatsangehöriger,
5  Wenzel  Rödig,  (geboren  am  8.  Februar  1872  zu  Neu  Betteln,
Tagelöhner,  Donawitz,  Bezirk  Karlsbad,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
6  Heinrich  Camill  geboren  am  3.  März  1880  zu  Ramber-Landstreichen,
Rouleau,  Tagner,  villiers,  Departement  Vosges,  Frankreich,
  französischer  Staatsangehöriger,
7  Georg  Stöttner,  geboren  am  14.  April  1876  zu  Oepping,  Betteln,
Schreiner,  Bezirk  Rohrbach,  Oberösterreich,
Sösterreichischer  Staatsangehöriger,

 

I  l
Stadtmagistrat  Lands-  14.  März  1914.
.  hut,  Bayern,

Stadtmagistrat  Amberg,  19.April  1911.
Vayern,

Kaiserlicher  Bezirkspräsi=  21.  April  1914.
dent  zu  Straßburg,

Königlich  Bayerisches  18.April1914.
Bezirksamt  Wertingen,

8  Johann  Bartholo-geboren  angeblich  am  16.  April  1856  schwerer  Diebstahl,  Königlich  Preußischer  2.  März  1914.
mäus  Trala,  Bau=  zu  Lagiewniki,  Gemeinde  Wydrzyn,  Landstreichen  und  Regierungspräßident  zu

arbeiter,  Kuhland  russischer  Staatsange=  Betteln,
riger
9  Wilhelm  Wacht-  geboren  am  5.  April  1876  zu  Mar-Landstreichen,
schütz,  Metzger,  burg,  Steiermark,  österreichischer

s  Staatsangehöriger,
10  Franz  Kaver  geboren  am  19.  Mai  1859  zu  Fisching,  Betteln,
Weißengruber,  Bezirk  Judenburg,  Steiermark,  öster-1
  Schuhmacher,  reichischer  Staatsangehöriger,

 

Coblenz,

Königlich  Bayerisches  20.  April  1914.
Bezirksamt  Illertissen,

Königlich  Sächsische  9.  April  1914.
Kreishauptmannschaft
Zwickau,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="306" />
        <pb n="307" />
        —  289  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

NReichsamt  des  Innern.

—  —  —  ——

    

 

Zu  bertiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  Mai  1914.  .  Nr.  24.

 

 

 

 

 

 

3.  Bersicherungswesen:  Bekanntmachung  zur  Ausführung
des  &amp;amp;  518  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung  290
4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete.  .....  290

 

2.  Zoll-  und  Stenerwesen:  Personalveränderung  bei  den
Stationstontrolleuren.  ......  289

1.  Konsulatwesen.

Dem  brasilianischen  Generalkonsul  in  Bremen,  Dr.  Carvalho  do  Paco,  ist  namens  des  Reichs
das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Dem  schweizerischen  Konsul  in  Hamburg,  Eugen  Engler,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur
erteilt  worden.

 

Dem  Vize-  und  Deputy--Generalkonsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Frankfurt  a.  M.,
Ernest  L.  Jves,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

2.  Zoll--  und  Steuerwesen.

 

Auf  Grund  des  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundesrats
  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  Bayerische  Zollinspektor  Hartmann  an  Stelle  des  in
den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  Bayerischen  Zollinspektors  Stadler  den  Königlich  Preußischen
Hauptzollämtern  zu  Altona,  Itzehoe,  Neustadt  (Holstein)  und  Wandsbek  sowie  dem  lübeckischen  Hauptzollamt
  zu  Lübeck  als  Stationskontrolleur  mit  dem  Wohnsitz  in  Altona  vom  1.  Mai  1914  ab  beigeordnet.

 

+

49
        <pb n="308" />
        —  280  —

3.  Versicherungswesen.

Bekunntmuchung
zur  Ausführung  des  §  518  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung.  Vom  14.  Mai  1914.

Auf  Grund  des  §  518  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung  hat  der  Bundesrat  bestimmt:

1.  Die  Krankenkassen  haben  an  die  Ersatzkasse,  auf  deren  Antrag  der  Bundesrat  eine  Anordnung
  nach  §  518  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung  getroffen  hat,  die  bei  ihnen
für  die  Mitglieder  der  Ersatzkasse  nach  §  517  Abs.  2  eingehenden  Beitragsteile  der
Arbeitgeber  zu  vier  Fünfteln  bis  zum  Ende  des  auf  ein  Kalendervierteljahr  folgenden
Monats  abzuführen.  Dabei  haben  sie  ein  Verzeichnis  ihrer  Mitglieder,  die  zugleich
Mitglieder  der  Ersatzkasse  sind  und  deren  Rechte  und  Pflichten  als  Mitglieder  der
Krankenkasse  ruhen,  unter  Angabe  der  für  diese  Mitglieder  gezahlten  Arbeitgeberbeiträge
sowie  des  Zeitraums,  für  den  diese  Beiträge  gezahlt  sind,  beizufügen.

Erreicht  der  an  die  Ersatzkasse  abzuführende  Gesamtbetrag  nicht  zehn  Mark,  so  ist
er  nach  Ablauf  des  folgenden  Kalendervierteljahrs  zu  zahlen.

2.  Die  beteiligten  Kassen  können  über  die  Art  und  Weise  der  Abführung  anderes
vereinbaren.

3.  Anordnungen  des  Bundesrats  nach  §  518  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung
werden  im  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  veröffentlicht.

Berlin,  den  14.  Mai  1914.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
Delbrück.

 

4.  Poli  zei  wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

"l  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Datu
tum

"  –  "  Grund  veharnn  ren  die  des

-p  der  Bestrafung.  Ausweisungs-"

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1  2  l  8  —  6

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Simsi  oder  Samuel  geboren  am  2.  März  1862  zu  Topo-Diebstahl  im  Rück-Königlich  Sächfische  26.  März  1914.
Wolf  Feldbaum,  litz,  Rußland,  russischer  Staatsange-  fall  in  zwei  Fällen  Kreishauptmannschaft
Handelsmann,  höriger,  (1  Jahr  9  Monate  Dresden,

1  Zuchthaus,  laut  Er-#
  kenntnissen  vom  20.)
und  831.  Juli  1912),  »

2  Weoizech  Anton  auch  geboren  Ende  April  1877  zu  Mlawa,  schwerer  Raub  (6  Königlich  Preußischer  129.  April  1914.

Adalbert  Kup-Gouvernement  Plozk,  Rußland,  rus=  Jahre  Zuchthaus,  Regierungspräfident  zu
niewski  (Kup=  fischer  Staatsangehöriger,  laut  Erkenntnis  vom  Allenstein,

newsy),  Arbeiter,  6.  März  1908).

3  Marianna  Topo-geboren  am  14.  Mai  1857  zu  Skud-Diebstahl  im  Rück-Königlich  Preußischer  28.  April  1914.
6  lewski  geborene  zawoc,  Gemeinde  Sadlowo,  Gou=  fall  (1  Jahr  3  Mo=  Regierungspräsident  zu

Pokrull,  Arbeiterin,  vernement  Plozk,  Rußland,  russische,  nate  Zuchthaus,  laut  Bromberg,
Staatsangehörige,  Erkenntnis  vom  3.
April  19183),  1
        <pb n="309" />
        291

—

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimat

der  Ausgewiesenen.

l
—

—  Laufende  Rr.

 

 

Grund  veherd.  am  die  Dauum
der  Bestrafung.  usweisung  Ausweisungsstrafung
  beschlossen  hat.  ie
4  5  6

 

Eduard  Zitek,  r.  geboren  am  9.  Oktober  1893

 

7.  April  1914.

 

 

zusschwerer  und  einfacher  Königlich  Sächsische
beiter,  Schönpriesen,  Bezirk  Außig,  Böhmen,  Diebstahl  (1  Jahr  Kreishauptmannschaft
österreichischer  Staatsangehöriger,  1  Monat  Zuchthaus,  Dresden,
laut  Erkenntnis  vom
19.  März  1913),
b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
5  Nikolaus  Dejnega,  33  Jahre  alt,  ortsangehörig  zu  Trojca,  Landstreichen,  Königlich  Preußischer  28.  April  1914.
Arbeiter,  Bezirk  Sniatyn,  Galizien,  öster-  Regierungspräsident  zu.
#  reichischer  Staatsangehöriger,  Liegnitz,
6  Karl  Felbinger,  geboren  am  18.  Oktober  1882  zu  Betteln,  Königlich  Saächsische  15.  April  1914.
I  Fleischergeselle,  Plan,  Bezirk  gleichen  Namens,  Böh-  Kreishauptmannschaft
«  Bien,  österreichischer  Staatsange-  Zwickau,
er,
7  Josef  Mach,  Fabrik-gebortn  am  17.  Juni  1894  zu  Powel,  Betteln,  Königlich  Sächsische  22.  April  1914.
arbeiter,  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  österreichi-  Kreishauptmannschaft
6  scher  Staatsangehöriger,  Zwickau,
8  Pinkus  Timosz=  elwa  22  Jahre  alt,  geboren  zu  Jeli-Landstreichen,  Königlich  Preußischer  23.  März  1914.
polski  (Tomasch--  cawetgrat,  Rußland,  russischer  Staats-  Regierungspräsident  zu
Ponsih  Kessel-  angehöriger,  #  Frankfurt  a.  O.,
mied,  .

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei

Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
49*
        <pb n="310" />
        <pb n="311" />
        —  293  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XIIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  Mai  1914.  Nr.  25.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Bestellung;  —  Entlassung:  —  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Nautischen
Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Zivilstandshand-  Jahrbuchs  oder  Ephemeriden  und  Tafeln  für  das
lungen;  —  Exequaturerteilung  Seite  293  Jahr  1918.  z  ...  ...  294
2.  Finanzwesen:  Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs-  4.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Verzeichnis  der  Reichsaussichts-Post-
  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-  beamten  für  Zoll-  und  Steuersachenn  294
verwaltung  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis  zum  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Schlusse  des  Monats  April  1114  294  Reichsgebietee..  :nn::  801

 

 

1.  Konsulatwesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Florianopolis  (Brasilien)  ist  der  Kaufmann  Paulo  Gruner  zum
Konsularagenten  in  Laguna  bestellt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Adolfo  Rey  in  Huelva  (Spanien)  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem
Reichsdienst  erteilt  worden.

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Itschang  beauftragten  Dolmetscher  Bracklo
ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die
Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Rio  de  Janeiro  beschäftigten  Vizekonsul  Grafen
von  Pfeil  und  Klein  Ellguth  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung
  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  Generalkonsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  venezolanischen  Generalkonsul  in  Hamburg,  Dr.  Eduardo  IJ.  Dagnino,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

50
        <pb n="312" />
        —  284  —

2.  Finan  zwesen.

 

UAachmeisung
von  Einnahmen  der  Reichs-Post-  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1914.

 

 

 

 

 

 

 

.  Einnahmen  vom  Beginne  Im  Entwurfe  zum  Reichsezeichnung
  des  Rechnungsjahrs  bis  haushalts-Etat  ist  die  Einder
  zum  Schlusse  des  Monats  nahme  für  das  Rechnungs-Einnahmen
  April  1914  jahr  1914  veranschlagt  auf
—  —  —
1  2  8
Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  79  143  056  881  286  500
Reichs-Eisenbahnverwaltung  12  687.000  162  246  000

 

 

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder
Ephemeriden  und  Tafeln  für  das  Jahr  1916  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See
nach  astronomischen  Beobachtungen“  ist  in  Carl  Heymanns  Verlag  in  Berlin  soeben  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,25  JT  für  das  Exemplar  vom  Verleger  geliefert.

Im  Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  1,50  ¾  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

Von  der  in  dem  Jahrbuch  enthaltenen  Tafel  „Zeitsignalstationen  nach  ihrem  Bestande  zu
Anfang  1014“  können  Sonderabdrücke  zum  Preise  von  0,50  für  das  Exemplar  vom  Verleger  bezogen
  werden.

 

4.  Zoll=  und  Steuerwesen.

 

Die  Ubertragung  der  Reichsaufsicht  hinsichtlich  der  Reichsstempelabgaben  auf  die  Reichsbevollmächtigten
für  Zölle  und  Steuern  und  die  ihnen  unterstellten  Aufsichtsbeamten  —  §  120  des  Reichsstempelgesetzes
  vom  3.  Juli  1913  —  sowie  das  Hinzutreten  der  Reichsaufsicht  in  Wehrbeitragsangelegenheiten
—  §  67  des  Gesetzes  über  einen  einmaligen  außerordentlichen  Wehrbeitrag  vom  3.  Juli  1913  —
haben  teilweise  eine  Anderung  des  Umfanges  der  den  einzelnen  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und
Steuern  und  für  die  Erbschaftssteuer  sowie  den  Stationskontrolleuren  zur  Ausübung  der  Reichsaussicht
in  Zoll=  und  Steuersachen  zugewiesenen  Bezirke  erforderlich  gemacht.

Ein  Verzeichnis  der  Reichsaufsichtsbeamten,  ihrer  Bezirke  und  der  Abgabenzweige,  deren  Beaufsichtigung
  ihnen  zugewiesen  ist,  wird  deshalb  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundesrats
für  Zoll-  und  Steuerwesen  nachstehend  bekannt  gegeben.
        <pb n="313" />
        —  295  —

Verzeichnis
der  Reichsaussichtsbeamten  für  Zoll=  und  Steuersachen,  ihrer  Bezirke  und  der  Abgabenzweige
  usw.,  für  deren  Beaussichtigung  sie  zuständig  sind.

Die  den  Direktivbehörden  (in  Preußen  einschließlich  der  als  Teile  der  Direktivbehörden  anzusehenden
  Stempel=  und  Erbschaftssteuerämter)  beigeordneten  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und
Steuern  und  für  die  Erbschaftssteuer  sowie  die  den  örtlichen  Zoll-  und  Steuerbehörden  beigeordneten
Stationskontrolleure  überwachen  die  Einhaltung  des  gesetzlichen  Verfahrens  bei  Erhebung  und  Verwaltung
  der  Zölle  und  gemeinschaftlichen  Abgaben.  Die  Reichsaufsicht  in  Zuwachssteuer-,  Erbschaftssteuer=
  und  Wehrbeitragsangelegenheiten  wird  nur  von  den  Reichsbevollmächtigten  —  nicht  auch  von
den  Stationskontrolleuren  —  ausgeübt.

A.  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern.

(Zuständig  für  sämtliche  von  den  aufgeführten  Direktivbehörden  verwalteten  Reichsabgabenzweige,  soweit  nicht  unter  B
etwas  anderes  angegeben  ist.)

Herrmann,  Königl.  Sächsischer  Geheimer  Finanzrat  zu  Königsberg  i.  Pr.,  beigeordnet  den  Königl.
Preußischen  Oberzolldirektionen  zu  Königsberg  i.  Pr.  und  Danzig  und  den  Königl.  Preußischen
Regierungspräsidenten,  den  Regierungen  und  den  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommissionen
  zu  Königsberg  i.  Pr.,  Gumbinnen,  Allenstein,  Danzig  und  Marienwerder.

Volk,  Königl.  Bayerischer  Ober-Regierungsrat  zu  Berlin,  beigeordnet  der  Königl.  Preußischen  Oberzolldirektion
  zu  Berlin.

Wittstein,  hamburgischer  Ober-Regierungsrat  zu  Stettin,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen  Oberzolldirektionen
  zu  Stettin  und  Posen  und  den  Königl.  Preußischen  Regierungspräsidenten,  den  Regierungen
  und  den  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommissionen  zu  Stettin,  Köslin,
Stralsund,  Posen  und  Bromberg.

Ebert,  Königl.  Sächsischer  Oberfinanzrat  zu  Breslau,  beigeordnet  der  Königl.  Preußischen  Oberzolldirektion
  zu  Breslau.

Noö,  Großherzogl.  Badischer  Geheimer  Finanzrat  zu  Magdeburg,  beigeordnet  der  Königl.  Preußischen
Oberzolldirektion  zu  Magdeburg,  den  Königl.  Preußischen  Regierungspräsidenten,  den  Regierungen
und  den  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommissionen  zu  Magdeburg,  Merseburg
und  Erfurt,  der  Oberzolldirektion  für  den  Thüringischen  Zoll=  und  Steuerverein  zu  Erfurt,  dem
Großherzogl.  Sächsischen  Generalzolldirektor  zu  Erfurt,  dem  Vorstand  der  Rechnungsrevision  im
Finanzdepartement  des  Großherzogl.  Sächsischen  Staatsministeriums  zu  Weimar,  dem  Herzogl.
Sächsischen  Staatsministerium,  Abteilung  der  Finanzen  zu  Meiningen,  dem  Kommissar  für  den
Wehrbeitrag  des  Herzogl.  Sächsischen  Ministeriums,  Abteilung  der  Finanzen  zu  Altenburg,  dem
Herzogl.  Sächsischen  Staatsministerium,  Departement  IV,  und  dem  Herzogl.  Sächsischen  Staatsministerium,
  Abteilung  für  den  Wehrbeitrag  zu  Gotha,  dem  Herzogl.  Anhaltischen  Zolldirektor
zu  Magdeburg,  dem  Fürstlich  Schwarzburgischen  Ministerium,  Finanzabteilung  zu  Sondershausen,
dem  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommission  zu  Rudolstadt,  der  Fürstlich  Reuß-Plauischen
  Landesregierung  zu  Greiz  und  dem  Fürstlich  Reuß-Plauischen  Landessteueramte  zu  Gera.

Wiesinger,  Königl.  Bayerischer  Ober-Regierungsrat  zu  Altona,  beigeordnet  der  Königl.  Preußischen
Oberzolldirektion  zu  Altona,  der  Großherzogl.  Mecklenburgischen  Oberzolldirektion  zu  Schwerin
und  dem  lübeckischen  Oberzolldirektor  zu  Altona  sowie  wegen  der  Zuwachssteuer  dem  Königl.
Preußischen  Regierungspräsidenten  zu  Schleswig.

Bornscheuer,  Großherzogl.  Hessischer  Geheimer  Ober-Finanzrat  zu  Hannover,  beigeordnet  der  Königl.
Preußischen  Oberzolldirektion  zu  Hannover,  den  Königl.  Preußischen  Regierungspräsidenten,  den
Regierungen  und  den  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer--Berufungskommissionen  zu  Hannover,
Hildesheim,  Lüneburg,  Stade,  Osnabrück  und  Aurich  und  der  Herzogl.  Braunschweig-Lüneburgischen
  Zoll-  und  Steuerdirektion  zu  Braunschweig.

Wohmann,  Geheimer  Regierungsrat  in  der  Landesverwaltung  von  Elsaß-Lothringen]  zu  Münster  i.  W.,
beigeordnet  der  Königl.  Preußischen  Oberzolldirektion  zu  Münster  i.  W.,  den  Königl.  Preußischen
Regierungspräsidenten,  den  Regierungen  und  den  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungs-50
        <pb n="314" />
        —  296  —

kommissionen  zu  Münster  i.  W.,  Minden  und  Arnsberg,  der  Großherzogl.  Oldenburgischen  Zoll—
direktion  zu  Oldenburg,  der  Fürstl.  Lippischen  Regierung  zu  Detmold  und  dem  Fürstl.  Waldeckischen
Landesdirektor  zu  Arolsen.

Zapf,  Königl.  Bayerischer  Ober-Regierungsrat  zu  Cöln,  beigeordnet  der  Königl.  Preußischen  Oberzolldirektion
  zu  Cöln,  den  Königl.  Preußischen  Regierungspräsidenten,  den  Regierungen  und  den
Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommissionen  zu  Coblenz,  Düsseldorf,  Cöln,  Trier
und  Aachen,  dem  Großherzogl.  Oldenburgischen  Regierungspräsidenten  des  Fürstentums  Birkenfeld
  zu  Birkenfeld,  der  Großherzogl.  Luremburgischen  Zolldirektion  zu  Luxemburg  und  wegen  der
Essigsäureverbrauchsabgabe  und  der  Ausführung  und  Handhabung  der  Branntweinsteuergesetze  in
Luxemburg  der  Großherzogl.  Luremburgischen  Steuerdirektion  in  Luxemburg.

Ouprier,  Königl.  Preußischer  Ober-Regierungsrat  zu  München,  beigeordnet  der  Königl.  Bayerischen
Generaldirektion  der  Zölle  und  indirekten  Steuern  zu  München.

Kocks,  Königl.  Preußischer  Geheimer  Regierungsrat  zu  Dresden,  beigeordnet  der  Königl.  Sächsischen
Generalzolldirektion  zu  Dresden.

Höfeld,  Königl.  Preußischer  Ober-Regierungsrat  zu  Karlsruhe  in  Baden,  beigeordnet  dem  Königl.
Württembergischen  Steuerkollegium,  Abteilung  für  Zölle  und  indirekte  Steuern  zu  Stuttgart,  und
der  Großherzogl.  Badischen  Zoll-  und  Steuerdirektion  zu  Karlsruhe  in  Baden.

v.  Röck,  Königl.  Württembergischer  Ober-Finanzrat  zu  Darmstadt,  beigeordnet  der  Königl.  Preußischen
Oberzolldirektion  zu  Cassel,  den  Königl.  Preußischen  Regierungspräsidenten,  den  Regierungen  und
den  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommissionen  zu  Cassel  und  Wiesbaden,  der  Abteilung
  für  Steuerwesen  des  Großherzogl.  Hessischen  Ministeriums  der  Finanzen  zu  Darmstadt
sowie  wegen  der  Zuwachssteuer  dem  Königl.  Preußischen  Regierungspräsidenten  zu  Sigmaringen.

Wiedewaldt,  Königl.  Preußischer  Geheimer  Regierungsrat  zu  Hamburg,  beigeordnet  dem  Präsidenten
der  bremischen  Zolldirektion  zu  Bremen  und  der  hamburgischen  Generalzolldirektion  zu  Hamburg
sowie  hinsichtlich  der  statistischen  Gebühr  im  Freihafengebiete  Hamburg  der  Deputation  für
indirekte  Steuern  und  Abgaben  zu  Hamburg.

v.  Skopnik,  Königl.  Preußischer  Geheimer  Regierungsrat  zu  Straßburg  i.  E.,  beigeordnet  der  Direktion
der  Zölle  und  indirekten  Steuern  zu  Straßburg  i.  E.

B.  Reichsbevollmächtigte  für  die  Erbschaftssteuer.

(Zuständig  für  sämtliche  von  den  aufgeführten  Direktiv=  (Ober-)  Behörden  verwalteten  Reichsabgabenzweige,  sofern  nicht
die  Beschränkung  der  Zuständigkeit  auf  einzelne  Abgabenzweige  besonders  ausgesprochen  ist.)

Kammerer,  Königl.  Bayerischer  Ober-Regierungsrat  zu  Berlin,  beigeordnet  der  Königl.  Preußischen

DOirektion  für  die  Verwaltung  der  direkten  Steuern  und  dem  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommission
  zu  Berlin,  den  Königl.  Preußischen  Regierungspräsidenten,  den  Regierungen
und  den  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommissionen  zu  Potsdam,  Frankfurt  a.  O.,
Breslau,  Liegnitz  und  Oppeln,  den  Königl.  Sächsischen  Kreissteuerräten  zu  Chemnitz,  Zwickau,  Bauyen,
Leipzig  und  Dresden,  der  Königl.  Sächsischen  Finanzerpedition,  Abteilung  für  Steuersachen  zu
Dresden;  ferner  hinsichtlich  des  Wechselstempels,  der  Reichsstempelabgaben  mit  Ausnahme  der
Steuer  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  und  der  Erbschaftssteuer  der  Königl.  Preußischen
Oberzolldirektion  zu  Berlin,  hinsichtlich  der  Erbschaftssteuer  der  Königl.  Preußischen  Oberzolldirektion
  zu  Breslau  sowie  hinsichtlich  der  Zuwachssteuer  und  der  Erbschaftssteuer  der  Königl.
Sächsischen  Generalzolldirektion  zu  Dresden.

Loeck,  Königl.  Preußischer  Geheimer  Regierungsrat  zu  München,  beigeordnet  den  Königl.  Bayerischen
Regierungen,  Kammern  der  Finanzen  von  Oberbayern  zu  München,  von  Niederbayern  zu  Landshut,
  der  Pfalz  zu  Speyer,  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg  zu  Regensburg,  von  Oberfranken
  zu  Bayreuth,  von  Mittelfranken  zu  Ansbach,  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  zu
Würzburg  sowie  von  Schwaben  und  Neuburg  zu  Augsburg.

Heindrichs,  Königl.  Preußischer  Geheimer  Regierungsrat  zu  Hamburg,  beigeordnet  der  Großherzogl.
  Mecklenburgischen  Landes=  Steuerdirektion  zu  Rostock,  der  Großherzogl.  Mecklenburgischen
  Zentral.  Steuerdirektion  zu  Neubrandenburg,  der  Großherzogl.  Mecklenburgischen  Landvogtei
  des  Fürstentums  Ratzeburg  zu  Schönberg,  den  Großherzogl.  Oldenburgischen  Oberbehörden
für  Zuwachssteuersachen,  für  Erbschaftssteuersachen  und  für  den  Wehrbeitrag  zu  Oldenburg,  dem
        <pb n="315" />
        —  297  —

Großherzogl.  Oldenburgischen  Regierungspräsidenten  des  Fürstentums  Lübeck  zu  Eutin,  dem
Herzogl.  Braunschweig-Lüneburgischen  Steuerkollegium  zu  Braunschweig,  der  Herzogl.  Anhaltischen
Finanzdirektion  zu  Dessau,  der  Fürstl.  Schaumburg-Lippischen  Ministerialabteilung  für  Gewerbe—
und  Gemeindeangelegenheiten  zu  Bückeburg,  der  lübeckischen  Steuerbehörde  zu  Lübeck  und  der
Steuerdeputation  zu  Hamburg;  ferner  hinsichtlich  des  Wehrbeitrags  der  Königl.  Preußischen  Regierung
  und  dem  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommission  zu  Schleswig  sowie  der
Großherzogl.  Mecklenburgischen  Oberzolldirektion  zu  Schwerin,  hinsichtlich  der  Zuwachssteuer,  der
Erbschaftssteuer  und  des  Wehrbeitrags  der  Herzogl.  Braunschweig-Lüneburgischen  Zoll=  und
Steuerdirektion  zu  Braunschweig,  hinsichtlich  des  Wechselstempels,  der  Reichsstempelabgaben  —
mit  Ausnahme  der  Steuer  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  —,  der  Zuwachssteuer,  der
Erbschaftssteuer  und  des  Wehrbeitrags  dem  Präsidenten  der  bremischen  Zolldirektion  zu  Bremen
und  hinsichtlich  der  Reichsstempelabgaben  —  mit  Ausnahme  der  Steuer  von  Erlaubniskarten  für
Kraftfahrzeuge,  soweit  diese  Steuer  von  Zollstellen  erhoben  wird  —  der  Deputation  für  indirekte
Steuern  und  Abgaben  (einschließlich  des  Stempelkontors)  zu  Hamburg.

Dr.  Wunsch,  Königl.  Preußischer  Geheimer  Regierungsrat  zu  Straßburg  i.  E.,  beigeordnet  dem  Königl.
Württembergischen  Steuerkollegium,  Abteilung  für  direkte  Steuern  zu  Stuttgart,  dem  Direktor
der  Verkehrssteuern  und  dem  Direktor  der  direkten  Steuern  für  Elsaß-Lothringen  zu  Straßburg
  i.  E.;  ferner  hinsichtlich  des  Wehrbeitrags  der  Königl.  Preußischen  Regierung  und  dem  Vorsitzenden
  der  Einkommensteuer-Berufungskommission  zu  Sigmaringen,  hinsichtlich  der  Erbschaftssteuer
  dem  Königl.  Württembergischen  Steuerkollegium,  Abteilung  für  Zölle  und  indirekte  Steuern
zu  Stuttgart  und  hinsichtlich  der  Reichsstempelabgabe  von  Grundstücksübertragungen,  der  Zuwachssteuer,
  der  Erbschaftssteuer  und  des  Wehrbeitrags  der  Großherzogl.  Badischen  Zoll=  und
Steuerdirektion  zu  Karlsruhe.

 

C.  Stationskontrolleure.

a)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Stenern  zu  Königsberg  i.  Pr.

Stern,  Oberzollrevisor  sin  der  Landesverwaltung  von  Elsaß-Lothringen]  zu  Tilsit,  beigeordnet  den
Königl.  Preußischen  Hauptzollämtern  zu  Eydtkuhnen,  Gumbinnen,  Memel  und  Tilsit.

Rath,  bremischer  Oberzollrevisor  zu  Königsberg  i.  Pr.,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen  Hauptzollämtern
  zu  Braunsberg  Ostpr.,  Johannisburg,  Königsberg  i.  Pr.,  Lyck,  Neidenburg  und
OÖsterode  i.  Ostpr.  .

Bessin,  Großherzogl.  Oldenburgischer  Zollinspektor  zu  Danzig,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen
Hauptzollämtern  zu  Danzig,  Deutsch  Krone,  Elbing,  Konitz,  Preußisch  Stargard,  Strasburg
i.  Westpr.  und  Thorn.

b)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Stenern  zu  Berlin.

(In  Reichsstempelangelegenheiten  —  mit  Ausnahme  der  die  Steuer  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  betressenden
—  gehören  die  aufgeführten  Hauptzollämter  zum  GBeschästsberehte  des  Reichsbevollmächtigten  für  die  Erbschaftssteuer
zu  Berlin.

Ficker,  Königl.  Sächsischer  Oberzollrevisor  zu  Berlin,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen  Hauptzollämtern
  zu  Verlin  (Packhof),  Berlin-Pankow,  Brandenburg  a.  H.,  Charlottenburg,  Eberswalde,
Neuruppin,  Potsdam  und  Prenzlau.

Johns,  Herzogl.  Braunschweig-Lüneburgischer  Zollinspektor  zu  Verlin,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen
  Hauptzollämtern  zu  Berlin  (Mitte),  Cottbus,  Crossen  a.  O.,  Frankfurt  a.  O.,  Landsberg  a.  W.,
Lübben  (Lausitz)  und  Neukölln.

T0)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Stenern  zu  Stettin.

Huber,  Königl.  Bayerischer  Zollinspektor  und  Regierungsassessor  zu  Stettin,  beigeordnet  den  Königl.
Preußischen  Hauptzollämtern  zu  Kolberg,  Rügenwalde,  Schivelbein,  Stargard  i.  Pom.,  Stettin,
Stolp,  Stralsund,  Swinemünde  und  Wolgast.

Lippert,  Königl.  Sächsischer  Oberzollrevisor  zu  Posen,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen  Hauptgarimneern
  zu  Bromberg,  Hohensalza,  Lissa  (Posen),  Meseritz,  Ostrowo,  Posen,  Rogasen  und
Wreschen.
        <pb n="316" />
        —  298  —

4)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Breslau.

Zierlein,  Königl.  Bayerischer  Zollinspektor  zu  Breslau,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen  Hauptzollämtern
  zu  Breslau,  Gleiwitz,  Lublinitz,  Myslowitz,  Neustadt  O.  S.,  Oels,  Oppeln,  Pleß  und
atibor.
Löwe,  Königl.  Sächsischer  Zollinspektor  zu  Schweidnitz,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen  HOauptzollämtern
  zu  Glogau,  Görlitz,  Liebau  i.  Schles.,  Liegnitz,  Mittelwalde  (Schles.),  Sagan  und
Schweidwitz.

e)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Magdeburg.

Klumb,  Großherzogl.  Badischer  Finanzamtmann  zu  Magdeburg,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen
Hauptzollämtern  zu  Burg  b.  M.,  Halberstadt,  Magdeburg  und  Stendal  sowie  dem  Herzogl.  Anhaltischen
  Hauptsteueramte  zu  Dessau.

Dernehl,  Großherzogl.  Mecklenburgischer  Zollinspektor  zu  Halle  a.  S.,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen
  Hauptzollämtern  zu  Halle  a.  S.,  Mühlberg  a.  E.,  Naumburg  a.  S.,  Nordhausen  und
Wittenberg  (Bz.  Halle).

Streckmann,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Erfurt,  beigeordnet  dem  Königl.  Preußischen  Hauptzollamt
  zu  Langensalza,  den  Hauptzollämtern,  Oberkontrollen  und  selbständigen  Zollstellen  des
Thüringischen  Zoll=  und  Steuervereins  (einschließlich  des  Herzogl.  SachsenCoburg  und  Gothaischen
vormaligen  Anmtsbezirkes  Volkenroda)  und  den  Großherzogl.  Sächsischen  Steuerstellen  zu  Allstedt
und  Oldisleben.

1)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Altona.

Hartmann,  Königl.  Bayerischer  Zollinspektor  zu  Altona,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen  Hauptzollämtern
  zu  Altona,  Itzehoe,  Neustadt  (Holstein)  und  Wandsbek  sowie  dem  lübeckischen  Hauptzollamt
  zu  Lübeck.

Vetter,  Zollinspektor  sim  Thüringischen  Zoll=  und  Steuerverein]  zu  Fleusburg,  beigeordnet  den  Königl.
Preußischen  Hauptzollämtern  zu  Flensburg,  Hadersleben,  Kiel  und  Tönning.

Seyboth,  Königl.  Bayerischer  Regierungsassessor  zu  Rostock  in  Mecklenburg,  beigeordnet  den  Großherzogl.
  Mecklenburgischen  Hauptzollämtern  zu  Güstrow,  Neubrandenburg,  Rostock,  Schwerin
(Mecklenburg)  und  Wismar.

8)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Haunover.

Auer,  Königl.  Württembergischer  Finanzamtmann  zu  Hannover,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen
Hauptzollämtern  zu  Celle,  Hannover,  Hildesheim  und  Münden  sowie  den  Herzogl.  Braunschweig-Lüneburgischen
  Hauptzollämtern  zu  Braunschweig  und  Wolfenbüttel.

Pullmann,  Großherzogl.  Hessischer  Revisionskontrolleur  und  Finanzamtmann  zu  Harburg,  beigeordnet
den  Königl.  Preußischen  Hauptzollämtern  zu  Harburg,  Lüneburg,  Stade  und  Verden.

h)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Münster  i.  W.

(mit  Ausnahme  der  Königl.  Preußischen  Hauptzollämter  zu  Emden,  Leer,  Nordhorn  und  Osnabrück,  welche  zum  Geschäftsbereiche

  des  Reichsbevollmächtigten  zu  Hannover  gehören).

Hornberger,  Königl.  Württembergischer  Finanzamtmann  zu  Münster  i.  W.,  beigeordnet  den  Königl.
Preußischen  Hauptzollämtern  zu  Bochum,  Dortmund,  Gronau  i.  W.,  Hagen  (Westf.),  Iserlohn,
Lippstadt,  Minden,  Münster  i.  W.  und  Vreden  sowie  dem  Hauptzollamt  zu  Lemgo.

Weyher,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Oldenburg  im  Großherzogtum,  beigeordnet  den  Königl.
Preußischen  Hauptzollämtern  zu  Emden,  Leer,  Nordhorn  und  Osnabrück,  den  Großherzogl.  Oldenburgischen
  Hauptzollämtern  zu  Brake  und  Varel  sowie  dem  Großherzogl.  Oldenburgischen  Hauptsteueramte
  zu  Oldenburg.

i)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Cöln.
Serth,  Großbherzogl.  Hessischer  Revisionskontrolleur  und  Finanzassessor  zu  Crefeld,  beigeordnet  den
Kone  Thrnbichen  Hauptzollämtern  zu  Cleve,  Crefeld,  Duisburg,  Emmerich,  Essen,  Kaldenkirchen,
euß  un  esel.
        <pb n="317" />
        —  299  —

Busselmeier,  Großherzogl.  Badischer  Finanzamtmann  zu  Cöln,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen
Hauptzollämtern  zu  Aachen,  Cöln,  Düren,  Düsseldorf,  Elberfeld,  Malmedy  und  Solingen.
Hösle,  Königl.  Bayerischer  Oberzollinspektor  zu  Coblenz,  beigeordnet  den  Königl.  Preußischen  Hauptzollämtern
  zu  Coblenz,  Kreuznach,  Neuwied,  Saarbrücken  und  Trier  sowie  dem  Großherzogl.
Luxemburgischen  Hauptzollamt  zu  Luremburg.

Stavenow,  Großherzogl.  Mecklenburgischer  Oberzollkontrolleur  zu  Cöln,  beigegeben  dem  Reichsbevollmächtigten
  als  Bureaubeamter  für  die  Reichsstempelabgaben,  die  Zuwachssteuer,  die  Erbschaftssteuer
  und  den  Wehrbeitrag.

k)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Stenern  zu  München

(mit  Ausnahme  der  Amter  Ostheim  und  Königsberg,  welche  zum  Geschäftsbereiche  des  Neichsbevollmächtigten  zu  Magdeburg

gehören,  sowie  des  Übergangssteueramts  zu  Hof,  welches  zum  Geschäftsbereiche  des  Reichsbevollmächtigten  zu  Dresden  gehört).

Oehlmann,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Hof,  beigeordnet  den  Königl.  Bayerischen  Hauptzollämtern
  zu  Bamberg,  Bayreuth,  Furth  im  Wald,  Hof  und  Waldsassen  sowie  dem  Königl.
Sächsischen  Ubergangssteueramte  zu  Hof.

Lustig,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Nürnberg,  beigeordnet  den  Königl.  Bayerischen  Hauptzollämtern
  zu  Aschaffenburg,  Augsburg,  Fürth,  Ingolstadt,  Nürnberg,  Regensburg,  Schweinfurt
und  Würzburg,  dem  Großbherzogl.  Sächsischen  Amte  Ostheim  sowie  dem  Herzogl.  Sachsen-Coburg
und  Gothaischen  Amte  Königsberg.

Kriesche,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Passau,  beigeordnet  den  Königl.  Bayerischen  Hauptzollämtern
  zu  Landshut,  Passau,  Reichenhall,  Simbach  und  Zwiesel.

Eylmann,  Königl.  Preußischer  Oberzollrevisor  zu  München,  beigeordnet  den  Königl.  Bayerischen
Hauptzollämtern  zu  Lindau,  Memmingen,  München,  Pfronten  und  Rosenheim.

1)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Stenern  zu  Dresden.

Brunk,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Leipzig,  beigeordnet  den  Königl.  Sächsischen  Hauptzollämtern
  zu  Freiberg,  Grimma,  Leipzig  und  Meißen.

Schlichteisen,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Dresden,  beigeordnet  den  Königl.  Sächsischen
Hauptzollämtern  zu  Bautzen,  Dresden,  Pirna,  Schandau  und  Zittau.

Patt,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Chemnitz,  beigeordnet  den  Königl.  Sächsischen  Hauptzollämtern
  zu  Annaberg,  Chemnitz,  Eibenstock,  Plauen  und  Zwickau.

m)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Karlsruhe
(mit  Ausnahme  der  Hauptämter  zu  Kaiserslautern,  Landau  und  Ludwigshafen  a.  Nh.,  welche  zum  Geschäftsbereiche  des
Reichsbevollmächtigten  zu  München  gehören,  und  des  Königl.  Preußischen  Hauptzollamts  zu  Sigmaringen,  welches  zum
Geschäftsbereiche  des  Reichsbevollmächtigten  zu  Darmfadt  gehört).

Groß,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Stuttgart,  beigeordnet  den  Königl.  Württembergischen
Hauptzollämtern  zu  Heilbronn,  Stuttgart  und  Ulm,  den  in  den  Bezirken  dieser  Hauptämter
gelegenen  Königl.  Württembergischen  Kameralämtern  und  dem  Hauptsteueramte  zu  Stuttgart.

Kloß,  Königl.  Preußischer  Oberzollrevisor  zu  Konstanz,  beigeordnet  dem  Königl.  Preußischen  Hauptzollamt
  zu  Sigmaringen,  dem  Königl.  Württembergischen  Hauptzollamt  zu  Friedrichshafen,  den
in  dem  Bezirke  dieses  Hauptamts  gelegenen  Königl.  Württembergischen  Kameralämtern,  den
Großherzogl.  Badischen  Hauptsteuerämtern  zu  Konstanz  und  Singen,  den  mit  gleichen  Befugnissen
ausgestatteten  Großherzogl.  Badischen  Finanzämtern  Donaueschingen  und  Villingen  sowie  den  in
dem  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Konstanz  gelegenen  Großherzogl.  Badischen  Finanzämtern.

Riemschneider,  Königl.  Preußischer  Oberzollrevisor  zu  Karlsruhe,  beigeordnet  den  Großherzogl.
Badischen  Hauptsteuerämtern  zu  Baden,  Heidelberg,  Karlsruhe,  Lahr  und  Pforzheim,  den  mit
gleichen  Befugnissen  ausgestatteten  Großherzogl.  Badischen  Finanzämtern  Bruchsal,  Rastatt  und
Wertheim  sowie  den  in  den  Bezirken  der  genannten  Hauptsteuerämter  gelegenen  Großherzogl.
Badischen  Finanzämtern  mit  Ausnahme  desjenigen  zu  Karlsruhe.

Linsen,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Mannheim,  beigeordnet  den  Königl.  Bayerischen  Hauptzollämtern
  zu  Kaiserslautern,  Landau  und  Ludwigshafen  a.  Rh.,  dem  Großherzogl.  Badischen
Hauptzollamt  und  dem  Großherzogl.  Badischen  Hauptsteueramte  zu  Mannheim  sowie  den  in  den
        <pb n="318" />
        —  300  —

Bezirken  der  Hauptämter  zu  Mannheim  gelegenen  Großherzogl.  Badischen  Finanzämtern  mit  Ausnahme
  desjenigen  zu  Mannheim.

Mense,  Königl.  Preußischer  Zollinspeklor  zu  Basel,  beigeordnel  dem  Großherzogl.  Badischen  Hauplzollamt
  zu  Basel,  den  Großherzogl.  Badischen  Hauptsteuerämtern  zu  Freiburg  i.  Br.,  Loörrach,
Säckingen  und  Stühlingen  sowie  den  in  den  Bezirken  dieser  Hauptämter  gelegenen  Großherzogl.
Badischen  Finanzämtern.

Mn)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Darmstadt.

Dr.  Zängerle,  Königl.  Bayerischer  Zollinspektor  zu  Frankfurt  a.  M.,  beigeordnet  den  Königl.
Preußischen  Hauptzollämtern  zu  Cassel,  Frankfurt  a.  M.,  Hanau,  Marburg  a.  d.  Lahn,  Oberlahnstein
  und  Wiesbaden.

Freiwald,  Königl.  Preußischer  Oberzollrevisor  zu  Mainz,  beigeordnet  den  Großherzogl.  Hessischen
Hauptsteuerämtern  zu  Bingen,  Darmstadt,  Gießen,  Mainz,  Offenbach  und  Worms.

Kliemand,  Königl.  Sächsischer  Oberzollrevisor  zu  Darmstadt,  beigegeben  dem  Reichsbevollmächtigten
als  Bureaubeamter  für  die  Reichsstempelabgaben,  die  Zuwachssteuer,  die  Erbschaftssteuer  und
den  Wehrbeitrag.

0)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Hamburg

(mit  Ausnahme  des  Königl.  Preußischen  Hauptzollamts  zu  Geestemünde,  welches  zum  Geschäftsbereiche  des  Reichsbevollmächtigten

  zu  Hannover  gehört:  ferner  in  Reichsstempelangelegenheiten  —  ausschließlich  die  die  Steuer  von  Erlaubnisarten

  für  Kraftfahrzeuge  betreffenden  —  mit  Ausnahme  der  bremischen  Hauptzollämter,  die  in  dieser  Beziehung  zum
Geschäftsbereiche  des  Reichsbevollmächtigten  für  die  Erbschaftssteuer  zu  Hamburg  gehören).

Mundt,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Bremen,  beigeordnet  dem  Königl.  Preußischen  Hauptzollamt
  zu  Geestemünde  und  den  bremischen  Hauptzollämtern  zu  Bremen  und  Bremerhaven.
Frauenstein,  Königl.  Sächsischer  Zollinspektor  zu  Hamburg,  beigeordnet  den  hamburgischen  Hauptzollämtern

  zu  Hamburg.  ·
Weidner,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Hamburg,  beigeordnet  den  hamburgischen  Hauptzollämtern
  zu  Hamburg.

p)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Stenern  zu  Straßburg  i.  E.
Killmeier,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Metz,  beigeordnet  den  Hauptzollämtern  zu  Diedenhofen,
  Metz,  Saarburg  (Lothringen)  und  Saargemünd.
Rabenau,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Straßburg  i.  E.,  beigeordnet  den  Hauptzollämtern  zu
Hagenau,  Schlettstadt  und  Straßburg  i.  E.
Orth,  Königl.  Preußischer  Zollinspektor  zu  Mülhausen  i.  E.,  beigeordnet  den  Hauptzollämtern  zu  Altkirch,
  Colmar,  Mülhausen  i.  E.  und  St.  Ludwig.

)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  die  Erbschaftssteuer  zu  Berlin.
(In  Angelegenheiten  der  Reichsstempelabgabe  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  gehört  das  Hauptzollamt  Berlin
(Börse)  zum  Geschäftsbereiche  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  zu  Berlin.)
Schmitt,  Großherzogl.  Badischer  Finanzamtmann  zu  Berlin,  beigegeben  dem  Reichsbevollmächtigten
als  Bureaubeamter  für  die  Reichsstempelabgaben,  die  Zuwachssteuer,  die  Erbschaftssteuer  und
den  Wehrbeitrag;  beigeordnet  als  Stationskontrolleur  dem  Hauptzollamt  zu  Berlin  (Börse).

z)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  die  Erbschaftsstener  zu  Müncheu.
zzzu  München,  beigegeben  dem  Reichsbevollmächtigten  als  Bureaubeamter
für  die  Reichsstempelabgaben,  die  Zuwachssteuer,  die  Erbschaftssteuer  und  den  Wehrbeitrag;  beigeordnet
  als  Stationskontrolleur  den  Königl.  Bayerischen  Rentämtern  und  Kreiskassen  sowie  dem
Stempelamte  zu  Nürnberg.

s8)  Geschäftsbereich  des  Reichsbevollmächtigten  für  die  Erbschaftsstener  zu  Hamburg.

gzzu  Hamlburg,  beigegeben  dem  Reichsbevollmächtigten  als  Bureaubeamter
für  die  Reichsstempelabgaben,  die  Zuwachssteuer,  die  Erbschaftssteuer  und  den  Wehrbeitrag.
        <pb n="319" />
        —  301  —

5.  Polizeiwesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

7  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  aer=  Fst  die  detun
weisu

der  Bestrafung.  Ausweisungs-8

  der  Ausgewiesenen.  ftafung  beschlossen  hat.  Wrrne

1  *  8  b  6

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §&amp;amp;  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Johann  Friz,  Eisen-  geboren  am  17.  Dezember  1880  zu  schwerer  Diebstahl  Königlich  Württem-  25.  Aprill914.

dreher,  Unter  Vollmau,  Bezirk  Taus,  Böh-  im  Rückfall  in  16  bergische  Regierung  des
men,  österreichischer  Staatsange-Fällen  (6  Jahre  Neckarkreises  zu  Ludhöriger,
  uchthaus,  laut  Er=  wigsburg,  «
«  kenntnis  vom  7.  Februar
  1908),

 

b)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
2  Karl  Opl,  Schuh-'lgeboren  am  26.  Januar  1890  zu  Zuhälterei  und  Dieb-Stadtmagistrat  Nürn=  1.  April  1914.

macher,  Nürnberg,  Bayern,  österreichischer  stahl  (2  Jahre  6  Mo=  berg,  Bayern,
Staatsangehöriger,  nate  Gefängnis,
laut  Erkenntnis  vom  r

1  1  19.  April  1912),
c)  Auf  Grund  des  §5  362  des  Strafgesetzbuchs.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3  Kart  Bezonska,  sgeboren  am  22,  oder  23.  oder  28.  März  Betteln,  Königlich  Preußischer  11.  Mai  1914.
Arbeiter,  1895  zu  Teplitz-Schönau,  Bezirk,  Regierungspräsident  zu
U  Teplitz,  Vöhmen,  ortsangehörig  zu  Lüneburg,
1  Tis,  Bezirk  Caslau,  ebenda,  öster-Ü
  reichischer  Staatsangehöriger,
4  Josef  Böhm,  geboren  am  26.  Februar  1895  zu  Betteln,  Königlich  Saächsische  21.  März  1911.
Maurer,  Seekirchen,  Bezirk  Salzburg,  Herzog-  Kreishauptmannschaft
tum  gleichen  Namens,  österreichischer  Zwickau,  l
?  Staatsangehöriger,  I
5sStephanDorouiuhgebotenam6Apnllssszu  Muzys  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  20.  April  1914.
Arbeiter,  low,  Bezirk  Podhajce,  Galizien,  Betteln,  Regierungspräfident  zu
österreichischer  Staatsangehöriger,  Magdeburg,
6  Josef  Friedl,  geboren  am  16.  November  1881  zu  Betteln,  Koniglich  Preußischer  4.  Mai  1914.
Klempner,  Halbenrain,  Bezirk  Radkersburg,  Regierungspräsident  zut
.  Steiermark,  österreichischer  Staats-  Oppeln,
1  angehöriger,
Jaseph  Hockauf,  geboren  am  1.  Januar  1886  zu  Re-Betteln,  Königlich  niüchüsete  25.  April  1914.
E  Arbeiter,  gersdorf,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  Kreishauptmannschaft
Böhmen,  österreichischer  Staatsan-  Zwickau,
gehöriger,
8  Jakob  Sablik,  geboren  am  10.  Juni  1871  zu  Wielka  Betteln,  Königlich  Preußischer  4.  Mai  1914.
Arbeiter,  Koza,  ortsangehörig  zu  Kozy,  Bezirk  Regierungspräsident  zu
Biala,  Galizien,  österreichischer,  Oppeln,
Staatsangehöriger,
9  Josef  Tropschug,  geboren  am  29.  Dezember  1888  zu  Betteln  und  Bann-Königlich  Bayerisches  —  November
Bäck  Komotau,  Bezirk  gleichen  Namens,  bruch,  Bezirksamt  Tirschen-  1913.
Böhmen,  österreichischer  Staatsan-  reuth,
gehöriger,
10  Johann  Wallisch,  geboren  am  24.  Mai  1880  zu  Milt-Betteln,  Großherzoglich  Badischer|/12.  Mai  1914.
Maurer,  schitz,  Bezirk  Schüttenhofen,  Vöhmen,  Landeskommissär  zu
österreichischer  Staatsangehöriger,  Mannheim,  "
11  Gerardus  Willem-geboren  am  6.  Oktober  1877  zu  ken-.Vetten,  Königlich  Preußischer  8.  Mai  1914.
sen,  Arbeiter,  heim,  Provinz  Geldern,  Niederlande,  Regierungspräsident  zu
niederländischer  Staatsangehöriger,  Düsseldorf,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
51
        <pb n="320" />
        <pb n="321" />
        —  303  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  Mai  1914.  Nr.  26.
halt:  1.  .  -  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  ersten  Nachtrags
7  hal  Knmnsülasmeler  E  nchlism  u  kur  karnali  #  zur  „Amtlichen  Liste  der  deutschen  Seeschiffe  mit  Unter-Seite
  303  6  Lcpeidungent  alen  aer  *51/  "r  sng  eine  if  815
2.  Fi  :  3  ʒ.  Zoll-  und  Steuerwesen:  ulassung  eines  zollfreien
—ts
bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1914  304  Paraffin  Aund  mit,  busiinbisehem  Perassn..  022

ewichtsermitteln  e

3.  —  —  Nachträge  zu  den  Mustersatzungen  unterliegenden  S#chms  AAA&amp;amp;N„  515
für  Kran  enkassen  305  7.  Statistik:  Statistische  Aufnahmen  der  Vorräte  von
1.  Maß-  und  Gewichtswesen:  Zulassung  von  Systemen  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei.  316
von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung  8.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
314  Reichsgebiete..  .......  *

 

1.  Konfulatwesen.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Smyrna  beschäftigten  Kanzlerdragoman  Schmidt  ist  auf
Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar
1875  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen
Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Tientsin  beschäftigten  Vizekonsul  Limmer  ist  auf  Grund  des
1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  die
Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  türkischen  Konsul  in  Mannheim,  August  Reiser,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt
  worden.
        <pb n="322" />
        2.  Finanzwesen.

304

Ubersicht
der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914
bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1914.

 

 

 

2  Die  Solleinnahme  Im
nach  Abzug  der  Die  Isteinnahme  Reichshaushals-Ausfuhrvergütungen
  Etat  ist  die
9  Bezeichnung  der  Einnahmen  usw.  in  a  Einnahme  für
z  hat  betragen  im  Monat  April  das  Rechnungsim
  Monat  Upril  1914  jahr  1914
1914  veranschlagt  auf
□  4
1  2  3  4  5.
1/3„Söle  53  135  846  50  548  818  712  930  000
2  Tabaksteuer  673  821  815  032  10  876  000
8  Sigarettensteuer  4  111  236  4009814  89  202  000
4  uckersteuer.  12  807  980  16  838  229  163  262  000
5Salzsteuer  4579  457  5  589  746  61  144  000
6  Branntweinverbrauchsabgabe  18  053  514  17  424245  193  995  000
7|Essigsäureverbrauchsabgabe  57  851  66  773  826  000
8Schaumweinsteuer  .  784  237  580  584  9970000
9  Leuchtmittelsteuer.  723  026  1  868  671  15  866  000
10|  Zündwarensteuer  .  1680674  1904397  21  oss  000
11Brausteuer  und  übergangsabgabe  von  Bier  921  730  9021  416  128  950  000
12Snpielkartenstempel  .  ..  165  346  217  996  2  032  960
13  Wechselstempel.  ..  1834  120  1  797  438  19  100  000
14  Reichsstempelabgaben  von
Lesellschaftsverträgen  9  715  087  8387  052  41  860  000
-  Wertpapieren.  ....  ..  3  617  838  3  55  481  20  090  000
C.  Gewinnanteilschein=  und  Zinsbogen  493  789  606  814  9  800  00
D.  Kauf=  und  sonstigen  Anschaffungsgeschäften  1  318  788  1292  412  20  090  000
E.  Lotterielosen:  a)  für  Staatslotterien  ..  2780(00  2  730  000  41  500  000
b)  Prioatlotterien  1  126  987  1  322947  10  585  000
F.  Frachturkunden  1  656  259  1  632  134  18  620  000
G.  Personenfahrkarten  1  094  318  1  072  32  23  52000
H.  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  564  193  552  909  121400
J.  Vergütungen  an  Nitglieder  von  Ksschteräten
  1  698  786  1  664  810  5  880000
——  236  251  231  526  3  136  000
L.e  Hrundsthcszabertragungen  2742  599  2  687  845  36  20000
M.  Versicherungen  2201  989  1  550  692  14  580
15/  Zuwachssteuer  230  706  230  706  1000
164Erbschaftssteuer  2  982  807  2982  807  50  Ood  ded
178Statistische  Gebahr  184  678  184  678  191995
        <pb n="323" />
        —  305  —

3.  Versicherungs  wesen.

Nachdem  die  Bestimmungen  des  Bundesrats  über  Durchführung  der  hausgewerblichen  Krankenversicherung
  erlassen  sind  (zu  vgl.  die  Bekanntmachungen  des  Reichskanzlers  vom  5.  und  20.  Dezember
  1913,  Reichs-Gesetzbl.  S.  770,  789),  hat  der  Bundesrat  beschlossen,  die  im  Zentralblatt
für  das  Deutsche  Reich  1913  S.  223  ff.  veröffentlichten  Mustersatzungen  für  Krankenkassen  durch
die  folgenden  Nachträge  zu  ergänzen.

Berlin,  den  22.  Mai  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

 

Nachtrag  zur  Mustersatzung  für  Landkrankenkassen.

(Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1913  S.  273.)

Im  Abschnitt  V  (Sonderbestimmungen  über  Beiträge  und  Leistungen)  sind  unter  E  „Für
die  Hausgewerbtreibenden  und  ihre  hausgewerblich  Beschäftigten“  (Zentralblatt  für  das  Deutsche
Reich  1913  S.  299)  folgende  Bestimmungen  einzufügen:

§  80  a.

Die  Mittel  für  die  Krankenversicherung  werden  teils  durch  Zuschüsse  derjenigen  auf--  8  469  R.  V.  D.
gebracht,  in  deren  Auftrag  und  für  deren  Rechnung  hausgewerblich  gearbeitet  wird  (Auftraggeberzuschüsse),
  teils  von  den  Hausgewerbtreibenden  selbst  und  ihren  hausgewerblich  Beschäftigten

  (Beiträge).
8  80b.

Die  Zuschüsse  der  Auftraggeber,  die  bis  zum  31.  Dezember  1914  zwei  vom  Hundert  des  8472  R.  V.  D.
Entgelts  (§  160  der  Reichsversicherungsordnung)  betragen,  werden  demnächst  vom  Bundesrate
nach  Anhören  der  Rechnungsstelle  des  Reichsversicherungsamts  festgesetzt.

—  —

Vorbemerkung  zu  Abschnitt  VE.

Über  den  Begriff  der  Hausgewerbtreibenden  zu  vergleichen  3  162  der  Reichsversicherungsordnung.  Nach
§–  165  der  Reichsversicherungsordnung  sind  alle  Hausgewerbtreibenden  ohne  Rücksicht  auf  die  Höhe  ihres  Entgelts,
insbesondere  auch  dic  ohne  Entgelt  beschäftigten,  kraft  Gesetzes  der  Versicherungspflicht  unterworfen,  soweit  sie  nicht  als
vorübergehend  beschäftigt  nach  §  168  der  Reichsversicherungsordnung  in  Verbindung  mit  der  Bekanntmachung,  betreffend
die  Befreiung  vorübergehender  Dienstleistungen  von  der  Krankenversicherungspflicht,  vom  17.  November  1913  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  706)  versicherungsfrei  bleiben  oder  bei  einem  Gesamteinkommen  von  mindestens  2  500  .  K  auf  Grund  des
*  107  der  Reichsversicherungsordnung  nach  Bestimmungen  des  Bundesrats  versicherungsfrei  werden.

Über  die  Kassenzugehörigkeit  der  Hausgewerbtreibenden  und  ihrer  hausgewerblich  Beschäftigten  zu  vergleichen
  §  2  Abs.  1  Nr.  3;  über  Beginn,  Fortsetzung  und  Ende  der  Mitgliedschaft  3  11  Abs.  4;  3  13  Abs.  2  Satz  2,  1.5
Abs.  5,  &amp;amp;  17  Abs.  1  Satz  2,  über  Meldungen  320.  Uber  Durchführung  der  hausgewerblichen  Krankenversicherung  zu  vergleichen
  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  5.  Dezember  1913  (Reichs-Gesetzbl.  S.  770).

Zu  #§  80  a.  Die  Mittel  für  die  hausgewerbliche  Krankenversicherung  werden  auf  doppeltem  Wege,  nämlich
durch  Zuschüsse  und  Beiträge  aufgebracht.

Zu  #  80b.  Uber  die  Berechnung  der  Zuschüsse  zu  vergleichen  §  471  der  Reichsversicherungsordnung.  Die
Festsetzung  der  Zuschüsse  durch  den  Bundesrat  erfolgt  immer  auf  4  Jahre;  für  dic  ersten  10  Jahre  nach  dem  Inkrafttreten
der  Reichsversicherungsordnung  ist  der  Bundesrat  an  diese  Zeitabschnitte  nicht  gebunden.

52°
        <pb n="324" />
        480  N.  V.  O.

478  N.V.O.

5*  481  Abf.  3
N.  V.O.

486  RN.  V.O.

—e-%r

2—

22
5

—

—  306  —

Soweit  die  in  der  Liste  (§  473  der  Reichsversicherungsordnung)  aufgeführten  Hasgewerbtrelbenden
  Mitglieder  der  Kasse  sind,  werden  ihnen  die  für  sie  gezahlten  Zuschüsse  gugeschrieben.


8  80c.

Der  Hausgewerbtreibende  hat  für  seine  eigene  Person  die  Beiträge  allein  zu  trager
Für  seine  hausgewerblich  Beschäftigten  hat  er  ein  Drittel,  die  Beschäftigten  selbst  haben  zue
Drittel  der  Beiträge  zu  leisten.

Der  Hausgewerbtreibende  hat  die  Beiträge  für  sich  und  seine  hausgewerblich  Beschäftrn
nach  den  allgemeinen  Vorschriften  über  die  Beiträge  auf  eigene  Kosten  einzuzahlen.  E  hen
seinen  Beschäftigten  bei  der  Lohnzahlung  ihre  Beitragsteile  vom  Barlohn  abziehen.

Sind  Hausgewerbtreibende  dauernd  nur  für  denselben  Auftraggeber  beschäftigt,  i  r
er,  wenn  sie  zustimmen,  auch  ihre  Beiträge  einzahlen.  Er  kann  dann  die  Beiträge  vom  das
gewerbtreibenden  in  der  gleichen  Weise  einziehen  wie  ein  Arbeitgeber  den  Beitragsteil  von
sicherten.  Die  Zahlung  des  Entgelts  steht  dabei  der  Lohnzahlung  gleich.

§  80  d.
Als  Grundlohn  dient  der  Ortslohn.
Die  Beiträge  betragen  bis  auf  weitres  vom  Hundert  des  Ortslohns.

Über  die  Verwendung  von  Zuschussen,  die  für  Nichtversicherte  gezahlt  werden  oder  die  aus  anderen  Gm
keinem  Versicherten  gutgeschricben  werden  können,  zu  vergleichen  §  478  Abs.  2,  über  die  Verwendung  von  libere
zu  vergleichen  §  478  Abs.  3  der  Reichsversicherungsordnung.  E

Streitigkeiten  zwischen  der  Kasse  und  den  Hausgewerbtreibenden  über  die  Gutschrift  werden  nah:
Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung  entschieden.

Zus  80e.  Daß  der  Hausgewerbtreibende  für  seine  eigene  Person  die  Beiträge  allein  zu  tragen  b
sich  aus  §  469,  §  480  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung  und  dem  Umstand,  daß  er  keinen  Arbeitgeber  hat,  der#“
einen  Teil  der  Beiträge  zu  entrichten  hätte,  sondern  nur  Auftraggeber,  die  unabhängig  von  den  Beiträgen  besel
Zuschüsse  zu  zahlen  haben.  #

Der  Gemeindeverband  kann  durch  Statut,  das  der  Zustimmung  des  Oberversicherungsamts  (Beschlußlaur
bedarf,  die  hausgewerblichen  Versicherungspflichtigen  von  der  Beitragspflicht  befreien  und  selbst  die  Kosten  überne#“
soweit  die  Zuschüsse  der  Auftraggeber  sie  nicht  decken.  In  diesem  Falle  gilt  §  80e  Abs.  1  und  Abs.  2  Saßz  1  nicht.  à
kann  mit  Genehmigung  der  obersten  Verwaltungsbehörde  bestimmt  werden,  daß  die  Kasse  diesen  Versicherungsvflickt,
nur  Krankenpflege  ohne  Krankengeld  und  ein  Sterbegeld  im  Betrage  von  höchstens  30  zu  gewähren  hat  ((M%.
Reichsversicherungsordnung).  Für  Bezirke,  in  denen  die  Hausgewerbtreibenden  außerstande  sind,  Beiträge  zutmuß
  der  Gemeindeverband  auf  Anordnung  der  Landesregierung  dic  oben  bezeichneten  Kosten  übernehmen.
diesem  Falle  gilt  §  80e  Abs.  1  und  Abs.  2  Satz  1  nicht,  die  hausgewerblichen  Versicherten  erhalten  dann  nur  Kra“
pflege  ohne  Krankengeld  und  Sterbegeld  im  Höchstbetrage  von  30  4K  (§  400  der  Reichsversicherungsordnung).

Zu  s  80e  Abs.  3.  Es  handelt  sich  hier  nur  um  die  Beiträge  für  die  Hausgewerbtreibenden  selbst,  nicht
um  die  Beiträge  der  von  ihnen  Beschäftigten.  Die  Begründung  zum  Entwurfe  der  Reichsversicherungsordnung  —
bemerkt  hierzu:  Diese  Vorschrift  „hat  den  häufig  vorkommenden  Fall  im  Auge,  daß  jemand  als  Erwerbstätigen..
schließlich  das  Hausgewerbe  betreibt,  und  daß  er  nach  ausdrücklicher  oder  stillschweigender  Vereinbarung  dauernd,  da  -un
entweder  auf  eine  längere,  im  voraus  bestimmte  Zeit  oder  doch  schon  seit  geraumer  Zeit  und  voraussichtlich  55
weitercs,  stets  nur  für  einen  und  denselben  Auftraggeber  tätig  ist.  Hier  gewinnt  sein  Verhältnis  zu  dem  lebteren,  nt
stens  nach  der  für  die  Versicherung  in  Betracht  kommenden  Seite  hin,  einen  Charakter,  der  einem  regelrechten  verten  ,
rungspflichtigen  Arbeitsverhältnisse  sehr  ähnlich  sieht.  Daher  kann  es  hier  unbedenklich  zugelassen  werden,  daß  ,
beiderseitigen  Cinverständnisse  der  Auftraggeber  die  volle  Beitragseinzahlung  selbst  übernimmt.  Nur  darf  dabeider  ein
liche  Gedanke  des  Entwurfs  insoweit  nicht  durchbrochen  werden,  als  der  Zuschuß  des  Auftraggebers  auch  hietan
Stelle  der  Beitragshälfte  des  Arbeitgebers  treten  muß  und  als  in  dem  Zuschuß  zugleich  der  Anteil  des  Auftron“.
für  das  hausgewerbliche  Hilfspersonal  steckt.  In  dem  Verhältnis  des  Hilfspersonals  wird  durch  eine  solche  Abnnichts
  geändert.“

Zu  8  80e  Abs.  3  Sat  3.  Die  Beitragsteile  des  Hausgewerbtreibenden  können  hiernach  vom  Entt#“
vom  Lohne  abgezogen  werden.

Zu  §80  I.  Über  die  Bemessung  der  Höhe  der  Beiträge  zu  vergleichen  §  A81  Abs.  1  und  2  der  Neicheben
rungsordnung.  Die  Begründung  zum  Entwurfe  der  Reichsversicherungsordnung  (Seite  242)  bemerkt  hicriu-.  9
*  481  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung  zunächst  vorgeschriebene  Bemessung  der  Beiträge  wird  voraussichtn  «-reichen.
  „Da  die  Schwankungen  in  der  Höhe  der  Zuschüsse  durch  entsprechende  Schwankungen  in  der  Höhe  des  *mkv
geldes  ausgeglichen  werden,  so  ist  es  jedenfalls  anzunehmen,  daß  die  vorläufige  Bemessung  im  großen  und  gauze“
Nichtige  treffen  wird,  und  die  Satzungen  wegen  der  Höhe  der  Beiträge  nicht  allzubald  geändert  werden  müssen.

auke
        <pb n="325" />
        —  307  —

8  80e.

Die  Kasse  hat  dem  Hausgewerbtreibenden  auf  seinen  Antrag  zu  gestatten,  daß  er  die  8  485  N.V.O.
Beiträge  in  doppeltem  Betrag  einzahlt.  (Der  Antrag  kann  nur  für  den  ersten  eines  jeden
Kalendervierteljahrs  mindestens  14  Tage  vorher  gestellt  und  nur  für  denselben  Termin  und  unter
Einhaltung  derselben  Frist  zurückgezogen  werden.)  Der  Beitragsteil  seiner  hausgewerblich  Be—
schäftigten  wird  dadurch  nicht  geändert.

In  diesem  Falle  werden  dem  Hausgewerbtreibenden  die  für  ihn  einkommenden  Zuschüsse
ausgezahlt  oder  verrechnet.  Die  Zuschüsse  werden  auch  Hausgewerbtreibenden  ausgezahlt  oder
verrechnet,  die  wegen  anderer  versicherungspflichtiger  Beschäftigung  versichert  sind.

g  80f.

Soweit  bei  der  Bemessung  der  baren  Kassenleistungen  für  die  Hausgewerbtreibenden  und  §*  180  Abf.  2
urt  lücusgewerblic  Beschäftigten  der  Grundlohn  in  Frage  kommt,  dient  als  Grundlohn  der  N..8.
rtslohn.
Als  Krankenhilfe  wird  neben  der  Krankenpflege  ein  Krankengeld  gewährt.  Seine  Höhe  8  482  R.  V.  C.
richtet  sich  nach  dem  Betrage  der  dem  Hausgewerbtreibenden  gutgeschriebenen  Auftraggeberzuschüsse
(5  80b  Abs.  2).  (Dabei  verhält  sich  das  Krankengeld  zum  gesetzlichen  Krankengelde  wie  der
Betrag  der  im  letzten  Geschäftsjahr  dem  Hausgewerbtreibenden  gutgeschriebenen  Zuschüsse  zu  dem
aller  Beiträge,  die  der  Hausgewerbtreibende  für  diese  Zeit  gezahlt  hat;  ein  höheres  Krankengeld,
als  im  §27  Nr.  2  bestimmt  ist,  wird  nicht  gewährt.  Bestand  die  Versicherung  erst  kürzere  Zeit,
so  werden  nur  die  Beiträge  dieser  Zeit  der  Berechnung  zugrunde  gelegt.)

Zu  §  80e.  Es  handelt  sich  nur  um  die  Beitragsteile,  die  der  Hausgewerbtreibende  für  sich  bezahlt,  seine
Beschäftigten  zahlen  nach  wie  vor  zwei  Drittel  der  normalen  Beiträge  (§  804).  Die  Begründung  zum  Entwurfe  der  Reichsversicherungsordnung
  (Seite  243)  bemerkt  hierzu:  „Der  Entwurf  hält  den  Weg  offen,  die  Versicherung  der  Hausgewerbtreibenden
  da,  wo  es  durchführbar  und  erwünscht  ist,  der  allgemeinen  Krankenversicherung  entsprechender  zu  gestalten.
sl  513  des  Entwurfs,  §  485  der  Reichsversicherungsordnung  gibt  dem  Hausgewerbtreibenden  die  Möglichkeit,  sich  und
seinem  Personal  die  volle  Leistung  der  Krankenkasse,  insonderheit  also  das  volle  Krankengeld,  unabhängig  von  den
schwankenden  Eingängen  an  Zuschüssen  zu  sichern.  Dies  geschieht  dadurch,  daß  der  Hausgewerbtreibende  die  volle
Gegenleistung  für  die  Leistungen  der  Kasse  auf  sich  nimmt,  das  heißt,  der  Kasse  neben  dem  eigenen  Beitrag  noch  statt  der
Zuschüsse,  welche  der  Hälfte  der  gesamten  Gegenleistung  gleichkommen  sollen,  diese  Hälfte,  oder  mit  anderen  Worten,
daß  er  insgesamt  das  Doppelte  des  eigenen  Beitrags  einzahlt.  Geschieht  dies,  so  fällt  für  die  Kasse  der  Anlaß  fort,  ihn
anders  zu  behandeln  als  die  Versicherten  aus  den  sonstigen  Beschäftigungsgruppen.  Auch  kann  sie  keinen  Anspruch  auf
die  Zuschüsse  erheben,  die  für  diesen  Hausgewerbtreibenden  bei  ihr  eingehen.  Sie  ist  dafür  nur  Durchgangsstellc,  und
es  ist  lediglich  eine  Frage  der  Zweckmäßigkeit,  ob  sic  ihm  die  eingehenden  Beträge  bar  aushändigt  oder  sie  ihm  auf  seine
Beitragszahlungen  verrechnet.  Jedoch  darf  ein  solcher  Antrag,  der  das  ganze  Versicherungsverhältnis  auf  eine  geänderte
Grundlage  stellt,  nicht  zu  jcder  dem  Hausgewerbtreibenden  gerade  genehmen  Zeit  gestellt  oder  zurückgezogen  werden.
Namentlich  wird  Vorsorge  getroffen  werden  müssen,  daß  der  Antrag  nicht  kurz  vor  einem  vermuteten  Unterstützungsfalle
gestellt,  nach  Ablauf  der  Unterstützungsdauer  aber  alsbald  wieder  rückgängig  gemacht  wird.  Hierfür  zweckmäßige  Bestim.
mungen  zu  erlassen,  wird  Sache  der  Satzung  sein.  Die  Beitragsanteile  der  vom  Hausgewerbtreibenden  etwa  beschäf
tigten  Hilfspersonen  dürfen  aber  durch  eine  solche  in  sein  Belieben  gestellte  Maßregel  nicht  erhöht  werden,  wenngleich
ihr  Versicherungsverhältnis  damit  günstiger  gestaltet  wird.  Denn  das,  was  die  Kasse  neben  den  Unterstützungen  hier  zum
Ausgleich  für  die  höheren  Beiträge  des  Hausgewerbtreibenden  zu  gewähren  hat,  der  Betrag  nämlich  der  eingegangenen
Zuschüsse,  fließt  allein  dem  Hausgewerbtreibenden  selbst,  nicht  auch  seinen  versicherungspflichtigen  Beschäftigten  zu.

Ist  jiemand  wegen  einer  nicht  hausgewerblichen  Tätigkeit  versicherungspflichtiges  Mitglied  einer  Kasse,  sowerden
  schon  dieserhalb  für  ihn  die  vollen  Kassenbeiträge  gezahlt  und  die  vollen  Unterstützungen  geleistet:  die  Kasse  würde
also  auf  seine  Kosten  ohne  entsprechende  Gegenleistung  bereichert  werden,  wenn  sie  die  für  ihn  infolge  einer  daneben
betriebenen  hausgewerblichen  Tätigkeit  eingehenden  Zuschüsse  selbst  behielte.  Auch  in  solchen  Fällen  müssen  die  Zuschusse
mithin  ausgezahlt  oder  verrechnet  werden.“

*  Zu  §  8fDie  Kassenleistungen  müssen  nach  §  180  der  Reichsversicherungsordnung  für  die  hausgewerblichen
Versicherten  durch  die  Satzung  besonders  festgesetzt  werden.

»  ZU§8()lAbs.2SatzZ,4.DieZatmnglmtdasVerhältnis-Izubestimmcu,indemdagdlrankcngcldzuden
geleisteten  Zuschüssen  stehen  soll.  In  Satz  3,  4  ist  nur  ein  Weg  bezeichnet,  wie  das  geschehen  kann.  Am  besten  eignet  sich
zum  Vergleiche  das  letztabgelaufene  Geschäftsjahr,  da  dessen  Ergebnisse  vorliegen  und  sich  ohne  Mühe  feststellen  lassen.
Ist  der  Hausgewerbtreibende  noch  nicht  während  dieses  ganzen  Geschäftsjahrs  bei  der  Kasse  versichert  gewesen,  so  soll
die  Zeit  von  seinem  Eintritt  in  die  Mitgliedschaft  bis  zum  Eintritt  des  Versicherungssalls  maßgebend  sein.  Der  Vorschlag
im  Satz  3,  K  eignet  sich  übrigens  für  solche  Kassen  weniger,  bei  denen  die  Beiträge  der  Hausgewerbtreibenden  den  gewöhnlichen
  Durchschnitt  übersteigen,  denn  hier  würde  sich  gerade  durch  die  höhere  Beitragsleistung  das  Verhältnis  gegen,
üüber  den  Zuschüssen  zuungunsten  des  Versicherten  verschieben.  Hier  wird  also  die  Satzung  zweckmäßig  ein  anderes  Ver
hältnis  vorsehen.  Sind  z.  B.  40  /4  Zuschuß  und  50  .#4  Beiträge  gezahlt,  so  beträgt  das  Krankengeld  vier  Funitel
des  gesetzlichen  Krankengeldes,  wenn  die  Satzung  nichts  anderes  bestimmt.
        <pb n="326" />
        5483  N.  O.

l484  R.  V.  D.

5485  Abs.  2  Satz?

R.  V.  O.

8  487  R.  V.  O.

§  487,  451
N.V.O.

—  308  —

Wenn  der  Hausgewerbtreibende  (für  mehr  als  ..  Wochen  —  Monate  —)  mit  seinen  Beiträgen
im  Rückstand  ist,  (wird  das  Krankengeld  um  .  .  .  ...  gekürzt)  (wird  das  Krankengeld  einbehalten).

Was  für  das  Krankengeld  gilt,  gilt  auch  für  die  anderen  Barleistungen  der  Kasse  (mit
Ausnahme  des  Sterbegeldes)  (für  das  Sterbegeld  jedoch  nur,  soweit  die  Bestimmung  in  Abs.  2
Satz  3,  4  in  Frage  kommt).

§  80g.

Macht  der  Hausgewerbtreibende  von  der  Befugnis  des  §  80e  Gebrauch,  so  haben  er  und  seine
versicherungspflichtig  Beschäftigten  Anspruch  auf  die  vollen  Leistungen,  welche  die  Satzung  für  hausgewerbliche
  Versicherte  vorschreibt.

§  80  h.

(Hinsichtlich  der  Leistungen  an  hausgewerbliche  Versicherte  gilt  §  73  entsprechend  mit  der  Mafgabe,
  daß  Abs.  2  Satz  3  bis  5  wegfällt.)
8  80i.  ·
[DerAnspruchaufKassenleistungenentstehterstnacheinerWartezeitvon....».(se;chss
Wochen.  Liegt  eine  frühere  Mitgliedschaft  nicht  länger  als  26  Wochen  zurück,  so  wird  ihn
Dauer  auf  die  Wartezeit  angerechnet.  x
XL
Im  übrigen  sind  die  Bestimmungen  des  Bundesrats  über  die  hausgewerbliche  Kranken—
versicherung  maßgebend.

Zus  80f  Abs.  3.  Zustimmung  des  Oberversicherungsamts  ist  erforderlich,  wenn  das  Krankengeld  bei  Rück
stand  in  der  Beitragsleistung  gekürzt  oder  einbehalten  werden  soll.  Die  Kürzung  des  Krankengeldes  trifft  den  nach  Abs.?
abgestuften  Betrag.

Zu  #  80f  Abs.  4.  Als  „andere  Barleistungen“  kommen  in  Frage,  vom  Sterbegeld  abgesehen,  das  Hausgelh
(*  29  Abs.  1),  das  Taschengeld  bei  Krankenhauspflege  (§  29  Abs.  2),  das  Wochengeld  (§  36),  das  Schwangerengeld  ((3.
das  Stillgeld  (§  30)  sowie  die  Barleistungen  im  Falle  der  Familienhilfe  (§  41).  Auf  diese  Leistungen,  mit  Ausnahme  de
Sterbegeldes,  finden  die  Bestimmungen  des  Abs.2  und  3  entsprechende  Anwendung.  Das  Sterbegeld  kann  entsprechen
Abs.  2  Satz  3,  4  abgestuft  werden,  wenn  das  Oberversicherungsamt  zustimmt  (P  484  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnurn

Zu  §  80g.  Zu  vergleichen  die  Anmerkung  zu  §  80e.  «  ·  «

Zu§80h.llnterdcnVoraussetzungen,unterdcnenHirtenb-undfotktwirtjchaftltcheArbericrerwcttrm
Kraukenpflege  für  arbeitsunfähig  Erkrankte  eingeführt  werden  kann  —  zu  vergleichen  hierüber  Anmerkung  zu  8  73—
können  die  Vorschriften  der  §§  420  bis  432  der  Reichsversicherungsordnung  auch  auf  die  hausgewerblich  Versicherten
ausgedehnt  werden.  In  diesem  Falle  fällt  §  80f  weg.  #  ·

Zu§§8()ubi680k.WarfürcinenVezikkundeinGewerbe-beiVerkündungderRetchsvetftheritttgsordtiting.
am  1.  August  1911,  die  Versicherung  der  Hausgewerbtreibenden  bereits  durch  statutarische  Bestimmung  geregelt,  so
kann  die  oberste  Verwaltungsbehörde  auf  Antrag  der  beteiligten  Gemeinden  oder  des  beteiligten  Gemeindeverbandes
genehmigen,  daß  die  statutarische  Bestimmung  in  Geltung  bleibt  (5  488  der  Reichsversicherungsordnung).  Über  die  Voraussetzung
  der  Genehmigung  und  die  Wirkung  des  Inkraftbleibens  der  betreffenden  statutarischen  Bestimmung  zu  ver-Aeichen
  #l.488  Abs.  2  bis  4  der  Reichsversicherungsordnung  und  Bekanntmachung  vom  5.  Dezember  1913  unter  II.
Diese  Vorschrift  beruht  auf  der  Erwägung,  daß  bereits  auf  GQrund  des  §  2  des  Krankenversicherungsgesetzes  durch  Ortsstatut
  die  Durchführung  der  Krankenversicherung  des  Hausgewerbes  in  bestimmten  Bezirken  in  einer  für  alle  Teile  befriedigenden
  Weise  sichergestellt  sei  und  daß  kein  Anlaß  vorliege,  diese  Verhältnisse  zu  ändern  und  insbesondere  das  Hausgewerbe
  den  Landkrankenkassen  zuzuweisen,  zumal  sich  in  einzelnen  Gegenden  die  Hausindustrie  so  sehr  der  Fabrikarbeit
nähere  und  gleichzeitig  auch  finanziell  so  leistungsfähig  sei,  daß  ihre  Versicherung  in  den  Ortskrankenkassen  durchführbar
und  angemessen  erscheine.

Ferner  gibt  Artikel  20  des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung  u.  a.  auch  den  hausgewerblichen
  Versicherungspflichtigen,  die  beim  Inkrafttreten  der  Reichsversicherungsordnung  Mitglieder  einer  Ortskrankenkaße
sind,  das  Recht,  Mitglieder  ihrer  Kasse  zu  bleiben,  wenn  sie  fortbesteht,  andernfalls  Mitglieder  der  Ortskrankenkasse,
welche  die  Mitglieder  ihres  Berufszweigs  aufnimmt,  oder  mangels  solcher  Kasse  Mitglieder  der  allgemeinen  Ortskrankenkasse
  zu  werden  oder  der  Ortskrankenkasse,  unter  den  Vorausseotzungen  des  Artikel  29  Abs.  1  Nr.  3,  wieder  als  Mitglieder
beizutreten.  Alsdann  sind  die  Bestimmungen  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betreffend  Ubergangsbestim
mungen  für  die  hausgewerbliche  Krankenversicherung  nach  der  Reichsversicherungsordnung,  vom  20.  Dezember  19|3,
(Reichs-Gesetzbl.  S.  789)  zu  beachten.  Die  §§.  406  bis  193  der  Reichsversicherungsordnung  gelten  für  diese  Mitglieder  nicht,
die  Pflichten  der  Auftraggeber  bleiben  bestehen.  Die  hausgewerblichen  Versicherungspflichtigen  haben  ihre  Absicht,
Mitglieder  der  anderen  (gewählten)  Kasse  zu  bleiben  oder  zu  werden,  dem  Vorstand  dieser  Kasse  anzuzeigen.  Die  Mi
gliedschaft  bei  ihr  beginnt  mit  dem  Eingang  der  Anzeige.  Die  gewählte  Kasse  hat  den  Beitritt  dem  Vorstand  der  gesetzlid
zuständigen  Kasse  unverzüglich  mitzuteilen.  Es  gelten  hinsichtlich  der  Leistungen  und  Beiträge  die  für  die  Pflichtmit
glicder  der  gewählten  Kasse  maßgebenden  Bestimmungen,  nur  hat  der  Hausgewerbtreibende  für  seine  cigene  Person
die  Beiträge  allein  zu  tragen.  Die  vom  Auftraggeber  gezahlten  Zuschüsse  (ss  473,  477  der  Reichsversicherungsordnung
sind  an  die  für  die  Versicherung  der  Hausgewerbtreibenden  gesetzlich  zuständige  Kasse  abzuführen  und  von  dieser  dem
Hausgewerbtreibenden  auszuzahlen  oder  zu  seinen  Gunsten  zu  verrechnen.  ,

Zu§80k.DiebisictzterlassenenBestimmungendesBundcsratssindimAnhangapgedruckt.Es  empfiehlt
sich,  den  Anhang  nur  in  diejenigen  Exeniplare  der  Satzung  aufzunehmen,  welche  Hausgewerbtreibenden,  hausgewerblich
Beschäftigten  und  Auftraggebern  ausgehändigt  werden.
        <pb n="327" />
        —  309  —

Anhang.

1.  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  über  Durchführung  der  hausgewerblichen
Krankenversicherung  vom  5.  Dezember  1913  (Reichs-Gesetzbl.  S.  770).

Auf  Grund  des  §  492  der  Reichsversicherungsordnung  hat  der  Bundesrat  folgendes
bestimmt:  1

1.  Landkrankenkassen  haben  über  die  bei  ihnen  versicherten  hausgewerblichen  Versicherungspflichtigen
  (Hausgewerbtreibenden  und  hausgewerblich  Beschäftigten)  besondere  Mitgliederverzeichnisse
  zu  führen  und  laufend  zu  halten  (§  468  Abs.  1,  §  442  Abs.  2,  §  443  der  Reichsversicherungsordnung).
  Der  Inhalt  dieser  Verzeichnisse  bestimmt  sich  nach  §  4  der  Bekanntmachung
über  Art  und  Form  der  Rechnungsführung  der  Orts-,  Land-,  Betriebs--  und  Innungskrankenkassen
  vom  9.  Oktober  1913  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1913  S.  1009).

Besteht  für  die  Betriebstätte  der  Hausgewerbtreibenden  keine  Landkrankenkasse,  so  tritt
an  deren  Stelle  die  allgemeine  Ortskrankenkasse.  Das  Gleiche  gilt,  wenn  die  oberste  Verwaltungsbehörde
  für  ihr  Gebiet  oder  Teile  davon  hausgewerbliche  Versicherungspflichtige  der
allgemeinen  Ortskrankenkasse  zugewiesen  hat  (§  236  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung).

2.  Die  Hausgewerbtreibenden  sollen  sich  und  ihre  versicherungspflichtigen  hausgewerblich  Beschäftigten
  zur  Eintragung  in  das  Mitgliederverzeichnis  der  Kasse  (Nr.  1)  anmelden,  in  deren  Bezirk
sie  ihre  eigene  Betriebstätte  haben  (8  466,  §5  468  Abs.  1,  §  444  der  Reichsversicherungsordnung).

Beschäftigen  sie,  abgesehen  von  den  zur  Familie  gehörigen  Hausgenossen,  regelmäßig  wenigstens
zwei  hausgewerbliche  Versicherungspflichtige,  so  haben  sie  sich  und  alle  Beschäftigten  zur  Eintragung
in  das  Verzeichnis  nach  den  für  Arbeitgeber  geltenden  allgemeinen  Vorschriften  (55  317  bis  319
der  Reichsversicherungsordnung)  an=  und  abzumelden  (§  468  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung).

Die  Mitgliedschaft  der  Hausgewerbtreibenden  und  ihrer  hausgewerblich  Beschäftigten  beginnt
mit  der  Eintragung  in  das  Verzeichnis  (§  468  Abs.  1,  §  442  Abs.  3  der  Reichsversicherungsordnung).

3.  Der  Hausgewerbtreibende  hat  für  seine  eigene  Person  die  Beiträge  allein  zu  tragen.
Für  seine  hausgewerblich  Beschäftigten  hat  er  ein  Drittel,  die  Beschäftigten  selbst  haben  zwei
Drittel  der  Beiträge  zu  leisten.

Der  Hausgewerbtreibende  hat  die  Beiträge  für  sich  und  seine.  hausgewerblich  Beschäftigten
  nach  den  allgemeinen  Vorschriften  über  die  Beiträge  auf  eigene  Kosten  einzuzahlen.
Er  darf  seinen  Beschäftigten  bei  der  Lohnzahlung  ihre  Beitragsteile  vom  Barlohn  abziehen
(§  481  Abs.  3  der  Reichsversicherungsordnung).

Sind  Hausgewerbtreibende  dauernd  nur  für  denselben  Auftraggeber  beschäftigt,  so  kann
er,  wenn  sie  zustimmen,  auch  ihre  Beiträge  einzahlen.  Er  kann  dann  die  Beiträge  von  Hausgewerbtreibenden
  in  der  gleichen  Weise  einziehen  wie  ein  Arbeitgeber  den  Beitragsteil  vom
Versicherten.  Die  Zahlung  des  Entgelts  steht  dabei  der  Lohnzahlung  gleich  (§  486  der  Reichsversicherungsordnung).


4.  Der  Auftraggeber  hat  in  der  ersten  Woche  jedes  Monats  der  Landkrankenkasse  oder,
wenn  eine  solche  für  den  Betriebsitz  des  Auftraggebers  nicht  besteht,  der  allgemeinen  Ortskrankenkasse
  seines  Betriebsitzes  auf  seine  Kosten  eine  Liste  aller  von  ihm  im  abgelaufenen
Monat  beschäftigten  Hausgewerbtreibenden  einzureichen  (§  473  der  Reichsversicherungsordnung).

5.  Die  Liste  (Nr.  4)  ist  nach  dem  beigefügten  Muster  zu  führen.  Die  wagerechten
Spallen  sind  für  jeden  einzelnen  Hausgewerbtreibenden  bestimmt  und  werden  so  eingerichtet,
daß  sie  voneinander  leicht  abgetrennt  werden  können.

«  In  die  senkrechten  Spalten  sind  neben  dem  Monat,  für  den  die  Nachweisung  gilt  (Spalte  1),
einzutragen:

a)  Vor=  und  Zunamen  der  von  dem  Auftraggeber  beschäftigten  Hausgewerbtreibenden

sowie  Ort,  Straße  und  Hausnummern  ihrer  Betriebstätte,  im  Zweifel,  z.  B.  zum

—  —  —  —  —  —  —  ——

Bemerkungen  zu  der  Bekanntmachung  vom  5.  Dezember  1913.
Zu  1  Nr.  5  Abs.  2.  Die  unter  a  für  Zweifelsfälle  vorgesehene  Bezeichnung  der  Hausgewerbtreibenden  in
der  Liste  nach  Kassennummer  oder  Tag  der  Geburt  entspricht  den  aus  den  beteiligten  Kreisen  der  Hausindustrie  geäußerten
Wünschen.  Da  die  Verhältnisse  in  den  einzelnen  hausgewerblichen  Gebieten  verschieden  liegen,  so  erscheint  es  zweck-
        <pb n="328" />
        —  310  —

Unterschiede  von  anderen  Hausgewerbtreibenden  gleichen  Vor=  und  Zunamens,  auch
die  Nummern,  unter  denen  die  Hausgewerbtreibenden  in  dem  Mitgliederverzeichnis
ihrer  Kasse  geführt  werden,  oder,  falls  der  Auftraggeber  diese  Nummern  nicht
feststellen  kann,  Geburtsjahr  und  Geburtstag  der  Hausgewerbtreibenden.  Die  für
den  Betriebsitz  des  Auftraggebers  zuständige  oberste  Verwaltungsbehörde  kann  die
nähere  Bezeichnung  anders  regeln,

b)  Name  (Firma)  sowie  Wohnort  des  Auftraggebers  und,  falls  die  Pflichten  des  Auftraggebers
  einer  Zwischenperson  übertragen  sind  (Nr.  10),  auch  der  Zwischenperson,

Jc)  der  Entgelt,  der  im  vorhergehenden  Monat  fällig  geworden  ist,

d)  Menge  und  Wert  der  von  dem  Hausgewerbtreibenden  selbst  beschafften  Roh=  und
Hilfstoffe  sowie  der  nach  Abzug  dieses  Wertes  tatsächlich  zu  zahlende  Betrag  des
Entgelts  und  die  Höhe  des  von  dem  Auftraggeber  zu  zahlenden  Zuschusses  (Nr.  9

Soll  der  Wert  von  Roh=  und  Hilfstoffen  bei  der  Berechnung  des  Entgelt
außer  Ansatz  bleiben  (§5  470  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung),  so  brauchen
die  Spalten  8,  9  nicht  ausgefüllt  zu  werden,

e)  die  für  die  Versicherung  der  Hausgewerbtreibenden  zuständige  Kasse  (Nr.  2).

6.  Die  Liste  ist  in  zwei  Stücken  einzureichen.  Von  dem  einen  Stücke  gibt  die  Kase
die  abgetrennten  wagerechten  Spalten,  auf  denen  die  bei  ihr  nicht  versicherten  Hausgewerb
treibenden  angegeben  sind,  unverzüglich  an  die  für  die  Versicherung  der  einzelnen  Hausgewelbtreibenden
  zuständigen  Kassen  (Nr.  2)  weiter.

7.  Wird  für  jede  beteiligte  Kasse  eine  besondere  Liste  eingereicht,  so  kann  an  Stelle  dei
Musters  nach  Nr.  5  ein  anderes  treten,  in  welchem  die  in  den  Spalten  1,  3  bis  6  gefordenmn
Angaben  als  einheitliche  Uberschrift  erscheinen.

8.  Die  Kasse  (Nr.  4)  hat  die  Vollständigkeit  der  Listen  zu  prüfen.

9.  Der  Auftraggeber  hat  die  fälligen  Zuschüsse  für  alle  von  ihm  beschäftigten  Kus
gewerbtreibenden  beim  Einreichen  der  Liste  auf  seine  Kosten  an  die  Kasse  seines  Betriebsies
(Nr.  4)  einzuzahlen  (§  477  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung).  Es  kommt  nicht  darauf  on
ob  der  einzelne  Hausgewerbtreibende  einer  Kasse  angehört,  insbesondere  ob  er  seiner  Meldt
pflicht  genügt  hat,  welcher  Kasse  er  angehört,  ob  und  welche  Beiträge  er  dort  für  sich  und  seim
Beschäftigten  zahlt,  und  ob  noch  von  anderen  Auftraggebern  Zuschüsse  für  denselben  Hous
gewerbtreibenden  gezahlt  werden.  ç

Es  steht  dem  Auftraggeber  frei,  ein  drittes  Stück  der  Liste  vorzulegen  und  sich  au
diesem  die  Zahlung  der  Zuschüsse  bescheinigen  zu  lassen.

mäßig,  der  obersten  Verwaltungsbehörde  die  Möglichkeit  zu  geben,  durch  abweichende  Anordnungen  den  örtlichen  dehältnissen
  Rechnung  zu  tragen.  Die  Zuständigkeit  der  obersten  Verwaltungsbehörde  ist  nach  dem  Betriebsitz  des  Auft
traggebers  bestimmt.  Sollte  sich  das  Bedürfnis  zu  einer  abweichenden  Anordnung  in  einem  anderen  Bundesstat!
insbesondere  für  die  Orte  herausstellen,  an  denen  die  Hausgewerbtreibenden  ihre  Betriebstätte  haben,  so  bleibt  es  den
obersten  Verwaltungsbehörden  dieser  Bundesstaaten  überlassen,  sich  wegen  der  abweichenden  Anordnung  mit  der  iuständigen
  obersten  Verwaltungsbehörde  ins  Benehmen  zu  setzen.

Zu  e  bis  e.  Darauf,  ob  und  inwieweit  der  Auftraggeber  an  den  Hausgewerbtreibenden  einen  Entgelt  kosächlich
  gezahlt  hat  (zu  vergleichen  §  470,  §  474  Abs.  2,  §J  482  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung),  wird  entscheidende
Gewicht  nicht  gelegt  werden  dürfen;  es  kommt  vielmehr  darauf  an,  ob  der  Entgelt  fällig  geworden  ist.  Die  Angabe  uwird
  zwar  nicht  im  §  474  vorgeschrieben,  sie  ist  aber  wegen  §  476  der  Reichsversicherungsordnung  erforderlich.

Die  Kasse  hat  die  Vollständigkeit  der  Listen  zu  prüfen.

Zu  I  Nr.  6.  Von  dem  einen  Stücke  gibt  die  Kasse  die  abgetrennten  wagerechten  Spalten,  auf  denen  die  be
ihr  nicht  versicherten  Hausgewerbtreibenden  angegeben  sind,  unverzüglich  an  die  für  die  Versicherung  der  einzelnen  Legewerbtreibenden
  zuständigen  Kassen  (§  2  Abs.  1  Nr.  3  der  Mustersatzung  für  Landkrankenkassen)  weiter  (I476  der  Reuversicherungsordnung).
  Soweit  dagegen  die  in  der  Liste  verzeichneten  Hausgewerbtreibenden  Mitglieder  der  Kassee
veranlaßt  diese  alsbald  selbst  das  nach  §  478  der  Reichsversicherungsordnung  Erforderliche.

Zu  I  Nr.  9.  Die  Zuschüsse  der  Auftraggeber  bemessen  sich  nur  nach  dem  Entgelt,  den  sie  dem  Hausgene#t
treibenden  für  die  gelieferte  Arbeit  zahlen;  der  Wert  von  Roh=  und  Hilfstoffen,  die  der  Hausgewerbtreibende  beschon,
hat,  kann  bei  Berechnung  des  Entgelts  außer  Ansatz  bleiben.  Dic  für  andere  Kassen  gezahlten  Zuschüsse  hat  die  Kaffe  bi
zur  gegenseitigen  Verrechnung  (8  492  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung)  zu  verwahren  (8  477  Abs.  2  der  Reih
sicherungsordnung).  Die  Verrechnung  oder  Abführung  von  zuschüssen  erfolgt  regelmäßig  am  Schlusse  jedes  Kalender
vierteljahrs  (zu  vergleichen  Nr.  11  der  Bekanntmachung).  5.

Streitigkeiten  über  Zuschüsse  werden  nach  §  405  der  Reichsversicherungsordnung  entschieden  (§  479  der  Reict
versicherungsordnung).  Rückstände  werden  wie  Gemeindeabgaben  beigetrieben  (§  28  der  Reichsversicherungsordnung
        <pb n="329" />
        —  311  —

10.  Werden  Hausgewerbtreibende  durch  eine  Zwischenperson,  wie  Ausgeber,  Faktor,
Zwischenmeister  im  Auftrag  eines  Gewerbtreibenden  (Auftraggebers)  beschäftigt,  so  tritt  die
Zwischenperson  an  die  Stelle  des  Auftraggebers.  Insbesondere  liegt  ihr  die  Pflicht  zur  Ein
reichung  der  Liste  (Nr.  4)  und  zur  Einzahlung  der  Zuschüsse  (Nr.  9)  ob.  Beteiligt  sich  die
Zwischenperson  selbst  an  der  hausgewerblichen  Arbeit,  so  hat  sie  sich  auch  selbst  in  die  Liste  als
Hausgewerbtreibender  aufzunehmen,  auch  hat  sie  den  Zuschuß  einzuzahlen,  soweit  er  sich  nach
dem  Entgelt  bemißt,  der  auf  die  von  ihr  selbst  geleistete  Arbeit  entfällt.  Der  Auftraggeber  hat
ihr  die  ausgelegten  Zuschüsse  zu  erstatten  (§  491  der  Reichsversicherungsordnung).  Neben  der
Zwischenperson  bleibt  der  Auftraggeber  gegenüber  der  Kasse  für  die  Zuschüsse  haftbar.  Der
Auftraggeber  hat  unverzüglich  seiner  Kasse  (Nr.  4)  mitzuteilen,  daß  die  Pflichten  des  Auftraggebers
  durch  eine  Zwischenperson  erfüllt  werden  und  hierbei  deren  Namen,  Stand  und  Wohnort
anzugeben.

Auch  in  anderen  Fällen  kann  das  Versicherungsamt,  in  dessen  Bezirk  der  Gewerbtreibende
  (Auftraggeber)  seinen  Betriebsitz  hat,  auf  Antrag  des  Gewerbtreibenden,  dessen  Pflichten
ganz  oder  zum  Teil  einer  Zwischenperson  mit  deren  Zustimmung  widerruflich  übertragen.

Bei  Streit  zwischen  Auftraggeber  und  Zwischenperson  entscheidet  das  Versicherungsamt,
in  dessen  Bezirk  der  Auftraggeber  seinen  Betriebsitz  hat,  endgültig.

11.  Zuschüsse,  die  der  Auftraggeber  bei  der  zuständigen  Kasse  seines  Betriebsitzes  (Nr.  4)
eingezahlt  hat,  sind  von  dieser  an  die  Kasse,  für  die  sie  eingezahlt  sind,  am  Schlusse  jedes
Kalendervierteljahrs  abzuführen  oder  zwischen  den  Kassen  zu  verrechnen.

Die  Kassen  können  andere  Zeiträume  vereinbaren.

12.  Die  Kasse  des  Hausgewerbtreibenden  ist  verpflichtet,  diesem  auf  Verlangen  die  Höhe
der  ihm  gutgeschriebenen  Zuschüsse  mitzuteilen.

II.

13.  Soweit  für  die  Versicherung  von  Hausgewerbtreibenden  nach  §  488  der  Reichsversicherungsordnung
  eine  statutarische  Bestimmung  maßgebend  bleibt,  gelten  die  übrigen  Vorschriften
  der  Reichsversicherungsordnung  über  Hausgewerbe  und  Artikel  29  des  Einführungsgesetzes
  sowie  die  vorstehenden  Bestimmungen  nicht.

Zuschüsse,  die  für  einen  solchen  Hausgewerbtreibenden  von  anderen  als  den  im  §  488
Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung  bezeichneten  Auftraggebern  bei  den  für  diese  Auftraggeber
zuständigen  Kassen  (Nr.  4)  eingezahlt  werden,  sind  am  Schlusse  jedes  Kalendervierteljahrs  an  die
für  die  Versicherung  der  Hausgewerbtreibenden  gesetzlich  zuständige  Kasse  (Nr.  2)  und  von  dieser
an  die  nach  der  statutarischen  Bestimmung  zuständige  Kasse  abzuführen.  Die  nach  der  statutarischen
  Bestimmung  zuständige  Kasse  hat  die  Zuschüsse  unverzüglich  dem  Hausgewerbtreibenden
auszuzahlen  oder  auf  rückständige  Beitragszahlungen  zu  verrechnen.  Die  für  den  Auftraggeber
zuständige  Kasse  (Nr.  4)  kann  die  Zuschüsse  auch  unmittelbar  an  die  nach  der  statutarischen  Bestimmung
  zuständige  Kasse  abführen,  wenn  ihr  diese  bekannt  ist.

III.

#1.  In  welche  Kasse  hausgewerbliche  Versicherungspflichtige  gehören,  die  gleichzeitig  in
verschiedenen  versicherungspflichtigen  Arbeitsverhältnissen  stehen,  richtet  sich  nach  ihrer  überwiegenden
  Beschäftigung.  Im  Zweifel  entscheidet  das  Arbeitsverhältnis,  in  das  sie  zuerst  eingetreten
  sind  (§  309  Abs.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung).

Berlin,  den  5.  Dezember  1913.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
Delbrück.

 

 

 

Zu  1  Nr.  10.  Auch  in  anderen  Fällen  kann  das  Versicherungsamt,  in  dessen  Bezirk  der  Gewerbtreibende
(Auftraggeber)  seinen  Betriebsitz  hat,  auf  Antrag  des  Gewerbtreibenden  dessen  Pflichten  ganz  oder  zum  Teil  einer
Zwischenperson  mit  deren  Zustimmung  widerruflich  übertragen.

Bei  Streit  zwischen  Auftraggeber  und  Zwischenperson  entscheidet  das  Versicherungsamt,  in  dessen  Bezirk
der  Auftraggeber  seinen  Betriebsitz  hat,  endgültig.

58
        <pb n="330" />
        312

 

 

 

 

 

 

Menge  und

 

 

 

 

 

 

 

 

vð
Des  Hausgewerbtreibenden  Des  Rustrag-  kenge  und  Höhe  des  6.
Höhe  Höhe
ebers  (a  von  dem  zuschuß-6
  9  G)  des  Haus-  flichtige  des
Betrieb-  lgegebenenfalls  für  den  gewerb-  Fopes  Zu-Monat,
  te  auch  der  Haus.  Keenden(Spalte  7  schusses
für  den  Straße  Zwischenperson  (0)]|gewerb.chafften  abzüglich  (auf  Besondert
die  und  Haus-  zu—-  treiben.,  Roh-  und  Spalte  8)
Nach.  Vor-  nummer),  standige  denHilfstoffe  volle  Beweisung
  und  im  Zweifel  Kranken-  fallig  Pfennig  smerkunge
nummer  kasse  Vor-  B9  denen  weg,  wenn  der  Auftrag-  .
oder  Ge-  und  e  Ent.  geber  —  —  ge
·  ·  es  Entgelts  auf  den  Ab-  d
burtsfahr  "  Zuname  triebis  gelts  zug  des  Wertes(Spaltes)  rundet)
burtstag  verzichtet
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Zu  Spalte  7.  Wird  der  Entgelt  in  kürzeren  Zwischenräumen  als  für  einen  Monat  gezahlt,  so  it  #s
zulässig,  die  Beträge  in  Unterabteilungen  der  Spalte  7  nachzuweisen;  die  Schlußsumme  ist  anzugeben.
        <pb n="331" />
        —  313  —

2.  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betreffend  Ubergangsbestimmungen  für  die
hausgewerbliche  Krankenversicherung  nach  der  Reichsversicherungsordnung,  vom
20.  Dezember  1918  (Reichs-Gesetzbl.  S.  789).

Auf  Grund  des  §  492  der  Reichsversicherungsordnung  und  des  Artikel  100  des  Einführungsgesetzes
  zur  Reichsversicherungsordnung  hat  der  Bundesrat  folgendes  bestimmt:

J.

1.  Wollen  ein  Hausgewerbtreibender  und  seine  versicherungspflichtigen  hausgewerblich
Beschäftigten  oder  einzelne  von  ihnen  nach  Artikel  29  des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung
  Mitglieder  einer  anderen  als  der  gesetzlich  zuständigen  Kasse  (gewählten  Kasse)
bleiben  oder  werden,  so  haben  sie  es  dem  Vorstand  der  anderen  Kasse  anzuzeigen.  Die  Mitgliedschaft
  bei  der  gewählten  Kasse  beginnt  mit  dem  Eingang  der  Anzeige  bei  dieser  Kasse.

Als  gesetzlich  zuständige  Kasse  im  Sinne  des  Abs.  1  gilt  die  Landkrankenkasse  der  Betriebstätte
  des  Hausgewerbtreibenden.  An  ihre  Stelle  tritt  die  allgemeine  Ortskrankenkasse,
wenn  für  die  Betriebstätte  des  Hausgewerbtreibenden  keine  Landkrankenkasse  besteht,  oder  wenn
die  hausgewerblichen  Versicherungspflichtigen  der  allgemeinen  Ortskrankenkasse  nach  §  236  Absf.  2
der  Reichsversicherungsordnung  zugewiesen  sind.

2.  Die  gewählte  Kasse  hat  den  Beitritt  dem  Vorstand  der  gesetzlich  zuständigen  Kasse
unverzüglich  mitzuteilen.

3.  Die  gewählte  Kasse  hat  über  die  nach  Artikel  29  des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung
  bei  ihr  versicherten  hausgewerblichen  Versicherungspflichtigen  ein  besonderes
Verzeichnis  nach  §  4  der  Bekanntmachung  über  Art  und  Form  der  Rechnungsführung  der  Orts.,
Land-,  Betriebs-  und  Innungskrankenkassen  vom  9.  Oktober  1913  (Zentralblatt  für  das  Deutsche
Reich  1913  S.  1009)  zu  führen.

4.  Der  Hausgewerbtreibende  hat  für  seine  eigene  Person  die  Beiträge  allein  zu  tragen;
im  übrigen  sind  für  die  Versicherung  dieser  Mitglieder  dieselben  Bestimmungen  anzuwenden  wie
für  die  übrigen  Mitglieder  der  gewählten  Kasse.  Die  §§  466  bis  493  der  Reichsversicherungsordnung
  gelten  für  diese  Mitglieder  nicht;  die  Pflichten  der  Auftraggeber  bleiben  bestehen.

5.  Die  Kasse,  an  die  der  Auftraggeber  die  Zuschüsse  zu  zahlen  hat  (§8  473,  477  der
Reichsversicherungsordnung),  hat  die  bei  ihr  von  dem  Auftraggeber  eingezahlten  Zuschüsse  an
die  für  die  Versicherung  der  Hausgewerbtreibenden  gesetzlich  zuständige  Kasse  (Nr.  1  Abs.  2)  abzuführen.
  Diese  hat  die  Zuschüsse  unverzüglich  dem  Hausgewerbtreibenden  auf  dessen  Kosten
auszuzahlen,  sofern  ihr  weder  dieser  noch  einer  seiner  hausgewerblich  Beschäftigten  angehört.
Andernfalls  behält  sie  die  Zuschüsse,  soweit  diese  nicht  am  Schlusse  des  Kalendervierteljahrs  die
Höhe  der  Beiträge  übersteigen,  die  der  Hausgewerbtreibende  an  sie  in  dem  verflossenen  Kalendervierteljahre
  zu  zahlen  hatte;  einen  Uberschuß  hat  sie  dem  Hausgewerbtreibenden  auf  dessen  Kosten
auszuzahlen  oder  auf  rückständige  Beiträge  zu  verrechnen.

6.  Ist  der  Hausgewerbtreibende  gegenüber  der  von  ihm  oder  einem  seiner  hausgewerblich
Beschäftigten  gewählten  Kasse  (Nr.  1  Abs.  1)  mit  Beiträgen  im  Rückstand,  so  kann  diese  insoweit
von  der  gesetzlich  zuständigen  Kasse  (Nr.  1  Abs.  2)  Befriedigung  aus  den  Zuschüssen  verlangen,
die  dem  Hausgewerbtreibenden  selbst  zustehen.

7.  Der  Austritt  aus  der  gewählten  Kasse  ist,  vorbehaltlich  der  Vorschrift  des  Artikel  29
Abs.  2  des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung,  jederzeit  zulässig.  Die  Kasse
hat  den  Austritt  dem  Vorstand  der  gesetzlich  zuständigen  Kasse  (Nr.  1  Abs.  2)  unverzüglich
mitzuteilen.

II

Solange  und  soweit  eine  für  die  Versicherung  der  hausgewerblichen  Versicherungspflichtigen
  gesetzlich  zuständige  Kasse  in  ihrer  Satzung  noch  keine  Bestimmungen  über  die  hausgewerbliche
  Krankenversicherung  getroffen  hat,  erhebt  sie  für  die  hausgewerblichen  Versicherungspflichtigen
  an  Beiträgen  zwei  vom  Hundert  des  Ortslohns;  sie  gewährt  dann  die  Regelleistungen,
wobei  als  Grundlohn  der  Ortslohn  dient.  Dies  gilt  nicht  für  die  Fälle  des  §  488  der  Reichsversicherungsordnung
  und  des  Artikel  29  des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung.

Berlin,  den  20.  Dezember  1913.
Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
Delbrück.

 

 

 

56“
        <pb n="332" />
        —  314  —

Nachtrag  zur  Mustersatzung  für  allgemeine  Ortskrankenkassen.

(Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1918  S.  224.)

 

I.  Hinter  Abschnitt  VI  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1913  S.  246)  ist  als  Ab.
schnitt  VI  A  „Sonderbestimmungen  für  hausgewerbliche  Versicherungspflichtige,  die  gemäß  Artikel  9
des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung  Mitglieder  der  Kasse  sind“  folgende  Bestimmung
  aufzunehmen:
§  62#.
Artikel  29  E.G.  zur  Hausgewerbtreibende  und  ihre  versicherungspflichtigen  hausgewerblich  Beschäftigten  oder
N  V.O.  einzelne  von  ihnen,  die  nach  Artikel  29  des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung
Mitglieder  der  Kasse  bleiben  oder  werden  wollen,  haben  ihre  Absicht  dem  Kassenvorstand  an
zuzeigen.  Die  Mitgliedschaft  bei  der  Kasse  beginnt  mit  dem  Eingang  der  Anzeige.  Die  Kasse
(gewählte  Kasse)  hat  den  Beitritt  dem  Vorstand  der  gesetzlich  zuständigen  Kasse  unverzüglich  mitzuteilen.
  Der  Hausgewerbtreibende  hat  für  seine  eigene  Fesson  die  Beiträge  allein  zu  tragen;
im  übrigen  sind  für  die  Versicherung  dieser  Mitglieder,  insbesondere  auch  für  die  Kassenleistungen,
dieselben  Bestimmungen  anzuwenden  wie  für  die  Pflichtmitglieder.  Die  8§§  466  bis  493  der
Reichsversicherungsordnung  gelten  für  diese  Mitglieder  nicht;  die  Pflichten  der  Auftraggeber
bleiben  bestehen.  Der  Austritt  aus  der  Kasse  (gewählten  Kasse)  ist,  vorbehaltlich  der  Vorschritt
des  Artikel  29  Abs.  2  des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung,  jederzeit  zulässig
Die  Kasse  hat  den  Austritt  dem  Vorstand  der  für  die  Versicherung  gesetzlich  zuständigen  Kasse
unverzüglich  mitzuteilen.

 

 

Anmerkung  zu  §5  62a.  Zu  vergleichen  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betreffend  Übergamtbestimmungen
  für  die  hausgewerbliche  Krankenversicherung  nach  der  Reichsversicherungsordnung,  vom  20.  Dezerl
1913  (Reichs-Gesetzbl.  S.  789),  insbesondere  Nr.  3  über  die  Verpflichtung  der  Kasse  zur  Führung  eines  besordan
Verzeichnisses  der  bei  ihr  versicherten  hausgewerblichen  Versicherungspflichtigen  und  Nr.  5,  6  über  die  Zahlunz  m
Verwendung  der  Auftraggeberzuschüsse.

Als  gesetzlich  zuständige  Kasse  im  Sinne  des  §  62  a  gilt  die  Landkrankenkasse  der  Betriebstätte  des  Haugewerbtreibenden.
  An  ihre  Stelle  tritt  die  allgemeine  Ortskrankenkasse,  wenn  für  die  Betriebstätte  des  Hausgewetreibenden
  keine  Landkrankenkasse  besteht,  oder  wenn  die  hausgewerblichen  Versicherungspflichtigen  der  allgemein
Ortskrankenkasse  nach  §  236  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung  zugewiesen  sind.

 

4.  Maß=  und  Gewichtswesen.

 

Bekanntmuchung.

—

Auf  Grund  des  §5  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
sind  die  folgenden  Systeme  von  Elektrizitätszählern  auch  in  Verbindung  mit  den  nachstehend  bezeichnetn
Stromwandlern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter  im  Deutschen  Reiche  unter  der
behaltung  des  bisherigen  Systemzeichens  zugelassen  worden:

Zusatz  zu  den  Systemen  S  r□—  S  S  r  "  S  S

Stromwandler  der  Form  C  und  p,  hergestellt  von  der  Allgemeinen  Elektrizite-Gesellschaft,
  Berlin.
Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Lalch
(Jul.  Springer  in  Berlin  Wo,  Linkstr.  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  15.  Mai  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
Warburg.
        <pb n="333" />
        —  315  —

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Da  zute  Nachtrag  zur  „Amtlichen  Liste  der  deutschen  Seeschiffe  mit  Unterscheidungssignalen  für  1914“
ist  erschienen.  -

 

6.ZvllsundSteuerwefen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  30.  April  1914  beschlossen,  anzuerkennen,  daß  für  die  Zu—
lassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs
a)  mit  ausländischem  Vaselin  und  Paraffin  —  Tarifnummern  258  und  250  —  zum  Vermischen
  miteinander  oder  zum  Vermischen  des  Vaselins  mit  unverzolltem,  im  Veredelungsverkehre
  hergestelltem  Cerefin  —  Tarifnummer  249  —,
b)  mit  ausländischem  Paraffin  —  Tarifnummer  250  —  zur  Verwendung  bei  der  Herstellung
von  Vaselin  aus  Vaselinöl

die  Voraussetzungen  des  §  2  der  Veredelungsordnung  vorliegen.

 

 

.—

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  7.  Mai  1914  beschlossen,  der  Ziffer  1  von  Teil  I1  5  der
Anleitung  für  die  Zollabfertigung,  die  Genauigkeit  der  Gewichtsermittelung  betreffend,  den  nachstehenden
Wortlaut  zu  geben:

1.  Das  Gewicht  der  der  Gewichtsverzollung  unterliegenden  Waren  ist  genau  zu  ermitteln  und
anzuschreiben
a)  bei  der  Verwiegung  auf  einer  Gleis.,  Kranen=  oder  ähnlichen  Wage  bis  auf  1  kg;
b)  bei  der  Verwiegung  mittels  anderer  Wagen
1.  bei  allen  Waren  für  Mengen  von  nicht  mehr  als  25  kg  bis  auf  50  g,

2.  bei  Tabak,  der  dem  Wertzollzuschlag  unterliegt  sowie  bei  Waren,  die  einem  Zollsatz
  von  100  4&amp;amp;  oder  mehr  für  1  dz  unterliegen,  in  Mengen  von  mehr  als
25  kg  bis  auf  100  g,  sofern  der  Tabak  oder  diese  Waren  nicht  etwa  aus  besonderen
  Gründen,  z.  B.  wegen  ihres  Umfanges,  auf  größeren,  nicht  hinreichend
empfindlichen  Wagen  verwogen  werden  müssen,

3.  in  anderen  Fällen  bis  auf  500  g.
Uberschießende  Gewichtsteile  bleiben  außer  Betracht.

Berlin,  den  23.  Mai  1914.

 

 

 

 

 

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Mehlhorn.
        <pb n="334" />
        —  316  —

7.  Statistik.

Bekanntmachung,
betreffend  statistische  Aufnahmen  der  Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der
Getreidemüllerei.

ÛÙÛÒŸeÛ*  —

Auf  Grund  des  §  3  des  Gesetzes  vom  20.  Mai  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  129),  betreffend
statistische  Aufnahmen  der  Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei,  hat  der  Bundesm
die  nebst  den  zugehörigen  Mustern  nachstehend  veröffentlichten  Bestimmungen  beschlossen.

Berlin,  den  27.  Mai  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Delbrück.

Bestimmungen,
betreffend  statistische  Aufnahmen  der  Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  #
Getreidemüllerei.

 

1.  Die  durch  Reichsgesetz  vom  20.  Mai  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  129)  angeordnete  Aufn##
der  Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei  für  menschliche  und  tierische  Ernähm
findet  erstmalig  am  1.  Juli  1914  statt.

2.  Für  die  Aufnahme  der  Vorräte  kommen  nachstehend  aufgeführte  Betriebe  in  Betracht:

Landwirtschaftliche  Betriebe  mit  5  und  mehr  ha  landwirtschaftlich  benutzter  Fläche  (eigente
und  gepachtetes  Land  zusammen)  im  Sinne  der  Bundesratsbestimmungen  zur  Ausführung  des  Gesezs
vom  25.  März  1907,  betreffend  die  Vornahme  einer  Berufs-  und  Betriebszählung  (Zentralblatt  su
das  Deutsche  Reich  1907  Nr.  17).  Den  Landeszentralbehörden  bleibt  vorbehalten,  die  Grenze  b
auf  20  ha  hinaufzusetzen.

Gewerbliche  Betriebe:  Getreide-Mahl=  und  -Schälmühlen;  Bäckereien,  Konditoreien,  Pfefsen
küchler;  Nudeln-  und  Makkaronifabriken;  Nährmittelfabriken;  Rollgerstefabriken;  Malzkaffeefabriken
Weizen-  und  Maisstärkefabriken;  Mälzereien;  Meiereien,  Molkereien  mit  eigenem  Viehstand;  Mästereien
und  Züchtereien  ohne  landwirtschaftlichen  Betrieb;  Brauereien;  Branntweinbrennereien  (mit  Ausnahne
berriennt  und  Kleinbrennereien  —  §5  12,  §  15  Abs.  1  des  Branntweinsteuergesetzes  —)  und  Hefer
abriken.

Handelsbetriebe:  Handel  mit  Getreide  und  Mühlenfabrikaten,  Hülsenfrüchten,  Furage
Futter,  Kolonialwaren;  Konsumvereine;  Warenhäuser;  Getreidehallen  und  lagerhäuser;  Handel  mt
Schlacht=  und  Nutzvieh;  Pferdehandel.

Verkehrsbetriebe:  Kommunal=  und  Privateisenbahnbetriebe;  Personen=  und  Frachtfuhr
geschäfte  einschließlich  Omnibusbetriebe;  Straßenbahnbetriebe;  Ausspannwirtschaften;  Spedition;  Abfuh
anstalten;  Leichenbestattung;  Reitinstitute;  Zirkus-Unternehmungen;  Schiffahrtsbetriebe.  «

Außerdem  sind  die  Vorräte  im  Gewahrsam  von  Kommunen  und  sonstigen  öffentlitrechtlichen
  Körperschaften  und  Verbänden  festzustellen.

3.  Zur  Aufnahme  der  Vorräte  und  wahrheitsgemäßen  Beantwortung  der  in  den  Erhehuge
mustern  (Anlage  1  und  II)  gestellten  Fragen  sind  die  Betriebsinhaber  oder  deren  Vertreter  verpflichte-4.

  Die  Aufnahme  soll  die  Vorräte  von  Weizen  und  Kernen  (Spelz,  Dinkel);  Roggen;  Tn
getreide  (Mengkorn,  d.  h.  zwei  oder  mehrere  Getreidearten  im  Gemenge)  und  Mischfrucht  (d.  h.  Getreie
und  Hülsenfrüchte  gemischt);  Hafer;  Gerste;  Mais;  Mehl  aus  Weizen  und  Kernen  (Spelz,  Dinlel)
        <pb n="335" />
        —  317  —

einschließlich  des  zur  menschlichen  Ernährung  dienenden  Schrots  und  Schrotmehls;  Roggenmehl,  einschließlich
  des  zur  menschlichen  Ernährung  dienenden  Roggenschrots  und  Roggenschrotmehls;  anderem
Mehl  (aus  Gerste,  Hafer,  Mais  oder  Menggetreide);  Graupen  (Rollgerste);  Grieß;  Flocken;  Grütze  (aus
Hafer  oder  Gerste);  Futterschrot;  Futtermehl  und  Kleie  aller  Art  erfassen,  die  sich  in  der  Nacht  vom
30.  Juni  zum  1.  Juli  im  Gewahrsam  der  zur  Angabe  Verpflichteten  befunden  haben.  Vorräte,  die  in
fremden  Speichern,  Getreideböden,  Schrannen  u.  dgl.  lagern,  sind  vom  Verfügungsberechtigten  anugeben,
  wenn  er  die  Vorräte  unter  eigenem  Verschlusse  hat.  Ist  letzteres  nicht  der  Fall,  so  sind  die
Verräte  von  dem  Verwalter  der  Lagerräume  anzugeben.  Liegt  hiernach  die  Angabe  einer  Eisenbahn
ob,  so  erfolgt  die  Nachweisung  der  Vorräte  zugleich  mit  der  Nachweisung  der  rollenden  und  auf  den
Stationen  befindlichen  Vorräte  nach  Maßgabe  der  Ziffer  10.  Vorräte  im  Gewahrsam  einer  Kleinbahn
werden  von  den  Gemeinden  nach  Maßgabe  der  Ziffer  7  festgestellt;  eine  Erhebung  der  rollenden  Vorräte
  findet  bei  Kleinbahnen  nicht  statt.  Die  Erhebung  der  auf  den  deutschen  Binnenwasserstraßen
schwimmenden  Vorräte,  einschließlich  der  in  den  Häfen  in  Schiffen  liegenden,  erfolgt  bei  der  Ausladung
oder  beim  Grenzausgang  nach  Ziffer  11,  die  Erhebung  der  in  deutschen  Seehäfen  in  Seeschiffen
liegenden  Vorräte  nach  Ziffer  12.  Die  Vorräte,  die  sich  in  den  unter  Zollaufsicht  stehenden  Niederlagen
  (öffentlichen  Niederlagen,  Privatlagern  mit  oder  ohne  amtlichen  Mitverschluß  einschließlich  der
Getreidetransitlager)  in  der  Nacht  vom  30.  Juni  zum  1.  Juli  befinden,  werden  von  den  Zollbehörden
nachgewiesen;  die  Nachweisungen  sind  dem  Kalferlichen  Statistischen  Amte  unmittelbar  einzureichen,
das  von  den  Ergebnissen  den  mit  der  Bearbeitung  betrauten  landesstatistischen  Zentralstellen  Mitteilung
  machen  wird.

5.  Als  Getreidevorrat  ist  nicht  nur  ausgedroschenes  Getreide  anzusehen,  sondern  es  sind  auch
diejenigen  Getreidemengen  nachzuweisen,  die  etwa  noch  unausgedroschen  in  Scheunen,  Mieten  usw.
lagern,  und  zwar  nach  dem  zu  schätzenden  Körnerertrage.

6.  Die  zur  Ausführung  der  Erhebung  erforderlichen  Verordnungen  und  Bekanntmachungen
sind  von  den  Landeszentralbehörden  zu  erlassen  und  dem  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  bis
zum  1.  Juli  in  zwei  Abdrücken  mitzuteilen.

7.  Die  Erhebung  der  Vorräte  erfolgt,  soweit  nicht  in  den  Ziffern  4,  10,  11  und  12  etwas
anderes  angeordnet  ist,  gemeindeweise.  Die  Ausführung  der  Erhebung  liegt  den  Gemeindebehörden
ob.  Die  Angaben  sind  von  den  einzelnen  zur  Angabe  Verpflichteten  durch  Eintragung  in  Zählkarten
zu  machen.  Den  Landeszentralbehörden  bleibt  vorbehalten,  die  Erhebung  mittels  Ortslisten  vornehmen
zu  lassen;  den  zur  Angabe  Verpflichteten  ist  aber  auf  Verlangen  eine  Zählkarte  mit  Briefumschlag  auszuhändigen,
  deren  Ausfüllung  an  die  Stelle  der  Angaben  für  die  Ortsliste  tritt.

Bei  der  Erhebung  kommen  folgende  Drucksachen  in  Anwendung:

I.  Zählkarte  mit  Briefumschlag,
II.  Betriebsliste,
III.  Ortsliste,
IV.  Zusammenstellungsmuster.

Diese  Drucksachen  sind  für  die  Ausführung  der  Erhebung  hinsichtlich  des  Inhalts  maßgebend.
Anderungen  der  Fassung  und  Zusatzfragen  für  Landeszwecke  sind  nicht  zulässig.

8.  Die  Herstellung  und  Versendung  der  Drucksachen  erfolgt  durch  das  Kaiserliche  Statistische
Amt,  an  welches  die  Bedarfsanzeigen  über  die  erforderliche  Zahl  von  Zählkarten  und  sonstigen  Mustern
von  den  mit  der  Durchführung  der  Erhebung  betrauten  Landesbehörden  bis  zum  30.  Mai  einzusenden
  sind.

Die  letztgenannten  Behörden  haben  die  Verteilung  der  Drucksachen  an  die  Gemeindebehörden
so  zeitig  vorzunehmen,  daß  sich  die  Zählkarten  spätestens  am  28.  Juni  in  den  Händen  der  zur  Angabe
Verpflichteten  befinden.  Das  Ausfüllen  der  Ortslisten  hat  am  1.  Juli  zu  erfolgen.  Die  Wiedereinsammlung
  und  Vollzähligkeitsprüfung  der  Zählkarten  sowie  die  Ablieferung  der  Hähwapiere  (Zählkarten,
  Ortslisten,  Betriebslisten)  seitens  der  Gemeindebehörden  hat  bis  zum  15.  Juli,  die  Einsendung
an  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  oder  an  die  mit  der  Bearbeitung  betraute  landesstatistische  Zentralstelle
nach  erfolgter  Prüfung  der  Vollzähligkeit  der  Zählpapiere  bis  spätestens  zum  15.  August  zu  erfolgen.

#  Die  Bearbeitung  der  Zählpapiere  wird,  je  nach  Entschließung  der  Landeszentralbehörden,  durch
eine  Landesbehörde  oder  durch  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  bewirkt.  Im  ersteren  Falle  wird  den

 

 

 

 

Anlage  1
Anlage  i.
Anlage  in
Anlage  IV.
        <pb n="336" />
        —  318  —

betreffenden  Bundesstaaten  für  die  Aufstellung  der  statistischen  Nachweisungen  für  jeden  in  die  Erhebung
einbezogenen  Betrieb  der  Betrag  von  O),o5  &amp;amp;  vergütet.  Im  anderen  Falle  wird  die  Landeszentralbehörde
  dafür  sorgen,  daß  die  Zählkarten  in  den  geschlossenen,  unverletzten  Briefumschlägen  mit  den
ausgefüllten  Betriebslisten  (Anlage  n  und  gegebenenfalls  die  Ortslisten  dem  Kaiserlichen  Statistischen
Amte  vollständig  und  rechtzeitig,  bis  spätestens  zum  15.  August,  zukommen  und  daß  auch  die  Anfragen,
welche  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  aus  Anlaß  der  Bearbeitung  der  Zählpapiere  stellt,  von  den
Landesbehörden  mit  tunlichster  Beschleunigung  beantwortet  werden.  Darüber,  welche  Landesbehörden
zur  Erledigung  der  Anfragen  verpflichtet  sind,  werden  die  Landeszentralbehörden  sich  mit  dem  Kaiserlichen
  Statistischen  Amte  verständigen.

9.  Die  Landeszentralbehörden,  welche  die  Bearbeitung  der  Zählpapiere  selbst  vornehme,
werden  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  die  Ergebnisse  der  Erhebung,  nach  kleineren  und  größern
Verwaltungsbezirken  zusammengestellt  (Anlage  IV),  bis  zum  15.  Dezember  einsenden.

10.  Sendungen  von  den  unter  Ziffer  4  aufgeführten  Getreidearten  und  Erzeugnissen  der  GEe
treidemüllerei,  die  sich  am  1.  Juli  vormittags  6  Uhr  auf  den  Stationen  der  nicht  als  Kleinbahnen  u
erachtenden  Eisenbahnen  befinden,  sind  von  den  Güterabfertigungsstellen  festzustellen;  das  Ergebnis  ir
nach  Menge  und  Gattung  der  Ware  in  eine  Nachweisung  aufzunehmen.  Die  zur  angegebenen  Zeit  in
den  Zügen  laufenden  Sendungen  sind  auf  den  Stationen  nachzuweisen,  wo  die  Züge  nach  6  Uhr
vormittags  zuerst  einen  genügend  langen  Aufenthalt  haben;  Sendungen  von  weniger  als  500  k
bleiben  außer  Betracht.  Die  näheren  Anordnungen  über  die  Durchführung  dieser  Anschreibungen  un
deren  weitere  Verarbeitung  werden  im  Einvernehmen  mit  dem  Kreiserlichen  Statistischen  Amte  von  den
Eisenbahnverwaltungsbehörden  erlassen.

11.  In  den  an  den  deutschen  Binnenwasserstraßen  gelegenen  Häfen  und  Hafenplätzen,  die  m
Sinne  des  die  Binnenschiffahrtsstatistik  betreffenden  Bundesratsbeschlusses  vom  25.  Juni  1908  (GZenm,
blatt  für  das  Deutsche  Reich  1908  Nr.  32,  Beil.)  als  wichtigere  gelten,  und  an  den  Grenzausgu##
stellen  sind  in  der  Zeit  vom  1.  bis  21.  Juli  die  im  Bimmenschiffabrtsverlehr=  einschließlich  des  Esverkehrs
  mit  dem  Rhein  und  dem  Dortmund  Ems-Kanal  zur  Löschung  glanzenden  bezw.  die  uts
dem  Ausland  ausgehenden  Sendungen  von  den  unter  Ziffer  4  aufgeführten  Getreidearten  und  Ezeugnissen
  der  Getreidemüllerei  nach  Maßgabe  des  genannten  Bundesratsbeschlusses  und  der  hierzu  der
den  Landesbehörden  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  anzumelden.  Außer  den  hiernach  zu  machenda
Angaben  ist  auch  anzumelden:

Bei  Sendungen,  die  im  Inland  zur  Wasserbeförderung  aufgegeben  wurden,  de
Tag,  an  dem  die  Ware  an  dem  angemeldeten  Einladeort  eingeladen  worden  ist.

Bei  den  aus  dem  Ausland  kommenden  Sendungen  der  Tag,  an  dem  die  Ware  di
deutsche  Reichsgrenze  auf  der  Binnenwasserstraße  überschritten  hat.

Bei  Sendungen,  die  im  Binnenschiffahrtsverkehre  vom  Inland  nach  dem  Auslund
gehen  oder  die  auf  der  Binnenwasserstraße  durch  das  Reichsgebiet  durchgeführt  werden,
ist  bei  der  Anmeldung  beim  Grenzausgang  der  Tag  der  Wassereinladung  im  Inland  mnzugeben
  oder  —  bei  den  Durchfuhrsendungen  —  der  Tag,  an  dem  die  Ware  eingehend
die  Grenze  überschritten  hat.

Auf  Anordnung  der  Landeszentralbehörden  kann  diese  Erhebung  auch  auf  andere  als  die  nach
dem  genannten  Bundesratsbeschluß  als  „wichtigere“  bezeichneten  Häfen  ausgedehnt  werden.

Uber  die  Verarbeitung  der  Anschreibungen  werden  die  Landeszentralbehörden  im  Einvernehmen
mit  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  die  entsprechenden  Anordnungen  treffen.

12.  Die  in  deutschen  Seehäfen  in  Seeschiffen  befindlichen  Vorräte  von  den  unter  Zifer!
aufgeführten  Getreidearten  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei  sind  von  den  Hafenbehörden  besondefestzustellen.
  Schiffe,  die  derartige  Vorräte  nur  zur  Verpflegung  der  Besatzung  und  der  Reisendn
oder  zur  Tierfütterung  an  Bord  mit  sich  führen,  sind  bei  dieser  Erhebung  nicht  zu  berückjichthen-Die
  Schiffsführer  oder  deren  Vertreter  haben  den  Hafenbehörden  die  erforderliche  Auskunft  zu  göb.
Letztere  haben  die  Ergebnisse  bis  spätestens  zum  15.  Juli  an  die  mit  der  örtlichen  Aufnahme  betrut
Behörde  abzuliefern.
        <pb n="337" />
        64

Vorratsermittelung  vom  1.  Jull  Auszufüllen  am  1.  Juli  19

Ikarte.
Anleitung  zur  Ausfüllung  der  Zählkarte.

Zäh

Die  Aufnahme  erfolgt  auf  Grund  des  Reichsgesetzes  vom  20.  Mai  1914,  betreffend
statistische  Aufnahmen  der  Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei.
  Sie  soll  die  Vorräte  der  untenstehend  ausgeführten  Nahrungs=  und
uttermittel  insoweit  erfassen,  als  sie  sich  in  der  Nacht  vom  30.  Juni  zum  1.  Juli
im  Gewahrsam  der  zur  Angabe  Verpflichteten  besunden  haben.
Vorräte,  die  in  fremden  Speichern,  Getreideböden,  Schrannen  und  dergleichen
lagern,  sind  vom  Verfügungsberechtigten  anzugeben,  wenn  er  die  Vorräte  unter
eigenem  Verschlusse  hat.  Ist  letzteres  nicht  der  Fall,  so  sind  die  Vorräte  von  dem
Verwalter  der  Lagerräume  anzugeben.  Die  Angabe  hat  in  der  Gemeinde  zu
erfolgen,  in  welcher  sich  die  Vorräte  am  Stichtag  tatsächlich  befinden.  Die  Vorräte,
  die  sich  in  den  unter  Zollaussicht  stehenden  Niederlagen  (öffentlichen  Niederlagen,
  Privatlagern  mit  oder  ohne  amtlichen  Mitverschluß  einschl.  der  Getreidetransitlager)
  befinden,  sind  nicht  vom  Eigentümer,  sondern  von  der  Zollbehörde
nachzuweisen.
Noch  nicht  ausgedroschene  Vorräte,  die  in  Scheunen,  Mieten  usw.  untergebracht
sind,  sind  schätzungsweise  nach  dem  Körnerertrage  mit  einzurechnen.
Die  vorhandenen  Vorräte  sind  möglichst  in  Doppelzentnern  (—  2  Zentner
=  100  Kilogramm)  nachzuweisen.  Bei  Benutzung  anderer  Gewichts=  oder  Maßeinheiten
  sind  diese  in  der  Querspalte  2b  genau  zu  bezeichnen.
Bel  landwirtschaftlichen  Betrieben  sind  die  Fragen  nach  der  Größe  der  landwirtschaftlich
  benutzten  Fläche  einschließlich  Pachtland  (Acker=  und  Gartenland,  Wiese,
reiche  Weide  und  Rebland),  bei  gewerblichen,  Handels=  und  Verkehrsbetrieben

Bezeichuung  des  Betriebs:

Anlage  I.

 

 

6.

 

vssasse  e  ss"““

nach  der  Anzahl  der  beschäftigten  Personen  einschließlich  des  Betriebsinhabers
zu  beantworten.

Die  ausgefüllte  Zählkarte  ist  so  zu  falten  und  in  den  Briefumschlag
(Fensterbriefumschlag)  zu  legen,  daß  die  Adresse  (s.  Rückseite  der  Zählkarte)
  von  außen  scchiber  ist,  hierauf  ist  der  Briefumschlag  zu  verschließen.
Dadurch  wird  zugleich  die  Geheimhaltung  der  Angabe  gewahrt.

66  des  Gesetzes  vom  20.  Mal  1914  bestimmt:  Wer  die  auf  Grund  dieses  Gesetzes
an  ihn  gerichteten  Fragen  wissentlich  wahrheitswidrig  beantwortet  oder  diejenigen
Angaben  zu  machen  verweigert,  welche  ihm  nach  diesem  Gesetz  und  den  zu  seiner
Ausführung  erlassenen  und  bekanntgemachten  Vorschriften  obliegen,  wird  mit
Geldstrafe  bis  zu  200  “¾  bestraft.  Wer  die  Handlung  begeht,  nachdem  er  bereits
bei  einer  früheren  statistischen  Aufnahme  wegen  wissentlich  wahrheitswidriger
Angaben  oder  wegen  Verweigerung  der  ihm  obliegenden  Angaben  rechtskräftig
verurteilt  worden  ist,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  500  4  bestraft.  Im  Falle
der  Weigerung  kann  unbeschadet  der  strafrechtlichen  Ahndung  eine  Schätzung
der  Vorräte  auf  Kosten  des  Verpflichteten  durch  die  Verwaltungsbehörden  unter
Zuziehung  von  Sachverständigen  staltsinden.  Die  Beitreibung  der  Kosten  ersolgt
  im  Verwaltungszwangsverfahren  nach  den  landesrechtlichen  Bestimmungen.
Nach  §&amp;amp;  4  des  Gesetzes  ist  ein  Eindringen  in  Einkommens-  und  Vermögensverhältnisse
  ausgeschlossen.  Die  Angaben  werden  nur  für  Zwecke  der
amtlichen  Statistik  verwendet.

 

Für  landwirtschaftliche  Betriebe:  Landwirtschaftlich  benutzte  Fläche  einschl.  Pachtland  (Acker-  und  Gartenland,  Wiese,  reiche  Weide  und  Rebland)

Für  gewerbliche,  Handels-  und  Verkehrsbetriebe:  Anzahl  der  beschäftigten  Personen  einschl.  des  Betriebsinhabers

 

Uachweisung  der  am  1.  Juli  19.

im  Betriebe  vorhandenen  Vorräte  an  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei.

 

 

 

Meng-1

  Weizen  getreide
auch  Kernen
(Spelz,  Dinkel)
l

(Mengkorn)
und
Mischfrucht

Gerste

Roggen  Hafer

 

Mais

Mehl  aus

Weizen  und  Roggenmehl
Kernen
(Spelz,  Dinkel)
einschl.  des  zur  menschlichen
  Ernährung
dienenden  Schrots  und
Schrotmehls

Graupen
(Rollgerste);
Grieß;
Flocken;
Grütze
(aus  Hafer  oder
Gerste)

Futterschrot;

Futtermehl;

Kleie  aller
Art

anderes
Mehl
(aus  Gerste,
Hafer,  Mais  oder
Menggetreide)

 

 

 

2a

 

 

 

 

2b

Doppelzentner  —  2  Zentner

100  kg’)

 

.  I
Exil-III

SEEEZExl
3)
zikEZ

 

 

 

 

Ort  und  Datum:

P)  Die  nach  der  AUnleitung  Ztffer  4  gestatteten  Gewichts=  oder  Maßeinheiten  außer  „Doppelzentner"  (=  2  Zentner  =  100  kg)  sind

Die  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  vorstehender  Angaben  versichert:
(Untersch#ift  des  Betriebsinhabers  oder  dessen  Stellvertreters)..

 

 

 

 

 

in  der  Luerspalte  2  d  genau  einzutragen.

 

319
        <pb n="338" />
        —

—T—2  Reg.-Bez.:  Kreis:
(Bezirksamt,
Amtshauptmannschaft  usw.)

Gemeinde:  ¾’-  „  1
gutstezirk:  Straßfe  -  Haus  Nr.:

en.  Nr.  der  Betriebsliste:  Name  des  zur  Angabe  Verpflichteten  (Firma):

 

 

—

—  068  —
        <pb n="339" />
        —  321  —

Anlage  II.
Vorratsermittelung  vom  1.  Juli  19
Staat.  Kreis:  Gemeinde:
Reg.-Be.:XX⅛X  Am  u  haft  Gutsbezirk:
usw.)

Betriebsliste.

(Nachweisung  der  Betriebe,  deren  Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei
festgestellt  wmerden  sollen.)

Anleitung  für  den  Gemeindevorstand.

Der  Gemeindevorstand  erhält  für  die  Nachweisung  der  für  die  Gemeinde  in  Betracht  kommenden
Betriebe  (vgl.  untenstehendes  Verzeichnis)  2  Betriebslisten.  Er  hat  die  für  die  Gemeinde  erforderlichen
Zählkarten  auf  der  Vorderseite  mit  der  Bezeichnung  des  Betriebs  (bei  Inhabern,  die  landwirtschaftliche
und  andere  Betriebe  zusammen  betreiben,  unter  Bezeichnung  des  hauptsächlichen  Betriebs)  und  auf
der  Rückseite  mit  den  Angaben  über  Staat,  Regierungsbezirk,  Kreis  und  Gemeinde,  ferner  mit  laufender
Nummer,  Straße,  Hausnummer  und  Namen  des  zur  Angabe  Verpflichteten  (Firma)  zu  versehen,  dieselben
Angaben  in  die  Betriebslisten  einzutragen  und  die  Zählkarten  mit  je  einem  Briefumschlage  den  zur
Angabe  Verpflichteten  spätestens  am  28.  Juni  auszuhändigen.  In  den  ersten  Tagen  des  Juli  sind  die  in
den  Briefumschlag  einzuschließenden  Karten  wieder  einzufordern,  nach  den  laufenden  Nummern  zu  ordnen
und  unverletzt  und  sorgfältig  verpackt  bis  zum  15.  Juli  an  die  von  der  Landeszentralbehörde  bestimmte
Behörde  mit  einer  Betriebsliste  abzuliefern.  Die  andere  Betriebsliste  ist  von  der  Gemeinde  aufzubewahren.

Insoweit  Ortslisten  zur  Verwendung  gelangen,  erfolgen  nähere  Bestimmungen  durch  die  Landeszentralbehörden.


Tufzühlung  der  für  die  Aufnahme  in  die  Betriebsliste  in  Betracht  kommenden  Betriebe.

 

 

 

 

1.  Landwirtschaftliche  Betriebe  3.  Handelsbetriebe.

2.  Gewerbliche  Betriebe.  andel  mit  d  4d9.
Getreide-Mahl-  und  Schälmühlen,  andel  mit  Hulsen  en.
Bäckereien,  Konditorelen,  Pfefferküchler,  Handel  mit  Furage,  Futter,
Nudeln=  und  Makkaronisabriken,  Handel  mit  Kolonialwaren,
Nährmittelfabriken.  nsunwerene,
Rollgerstefabriken,  Malzkaffeefabriken,  "%  .
Weizen-undMaisstärkcfabriken,  Getteidehqllmund«lagckhauspks
Mälzereien,  Handel  mit  Schlacht=  und  Nutzvieh,
Meiereien,  Mollereien  mit  eigenem  Viehstand,  Pferdehandel.

Mästereien  und  Züchtereien  ohne  landwirtschaftlichen
  Betrieb,
Brauereien,
Branntweinbrennereien  (mit  Ausnahme  der  Obstund
  Kleinbrennereien  —  §&amp;amp;  12,  §  15  Abfs.  1
des  Branntweinsteuergesetzes  —),
Hefsefabriken.
4.  Verkehrsbetriebe.
heimennberrd,  grachiuhegelhäfte  einsche
ersonen-  un  rachtfuhrgeschäfte  einschließli
Omnibusbetriebe,  ch  *
Straßenbahnbetriebe,
Ausspannwirtschaften,
Spedition,
Abfuhranstalten,
Leichenbestattung,

Reitinstitute,  Zirkus-Unternehmungen,
Schiffahrtsbetriebe.

5.  Betriebe  von  Kommunen  und  sonstigen  öffentlichrechtlichen
  Körperschaften  und  Verbänden.

54*
        <pb n="340" />
        —  322  —

 

 

 

 

 

 

 

Lsd.  ½  Haus-  Name
Osd-  Bezeichnung  des  Betriebs  Straße  Nr.  des  zur  Angabe  Verpflichteen

 

H———————————————————————————————————————

 

llc  c—————————————————————————nll—————————————————————————————————————————————————2V01——————

 

———it——————————s  ————————tnt———m———————————————————————s———————————————————————2

 

......  .  ......

 

———————————————————————————————————————————————————————————————l.———————————————————————————————————————————————————————

 

 

6S
———————————sF“.—————————  MMVMV““wM““NJJJ“““J“J.,  ———————————————  I..  6

 

 

...  g  g  ...  ,NJ,..VVVV.““““T4444242424242);é2z————————————s.s......dsdb----------------------------
        <pb n="341" />
        —  323  —

Aulage  III.

 

Vorratsermittelung  vom  1.  Juli  19

 

Staat:  Kreis:.................-......·...........................  Gemeinde:
(Bezirksamt,  .
Reg.-Bez.:  —  Gutsbezirk:

Ortsliste.
Anleitung  für  den  Gemeindevorstand  zur  Ausfüllung  der  Ortsliste.

1.  Die  Aufnahme  erfolgt  auf  Grund  des  Reichsgesetzes  vom  20.  Mai  1914,  betreffend  statistische  Aufnahmen  der
Borräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei.  Sie  soll  die  Vorräte  der  umstehend  aufgeführten  Nahrungsund
  Futtermittel  insoweit  erfassen,  als  sie  sich  in  der  Nacht  vom  30.  Juni  zum  1.  Juli  im  Gewahrsam  der  zur  Angabe
Verpflichteien  befunden  haben.

2.  Borräte,  die  in  fremden  Speichern,  Getreideböden,  Schrannen  u.  dgl.  lagern,  sind  vom  Verfügungsberechtigten
  anzugeben,  wenn  er  die  Vorräte  unter  eigenem  Verschlusse  hat.  Ist  letzteres  nicht  der  Fall,  so  find  die  Vorraä#te
  von  dem  Verwalter  der  Lagerräume  anzugeben.  Die  Angabe  hat  in  der  Gemeinde  zu  erfolgen,  in  welcher  sich  die
Vorräte  am  Stichtag  tatsächlich  befinden.  Die  Vorräte,  die  sich  in  den  unter  Zollaufsicht  stehenden  Niederlagen  (öffentlichen
Niederlagen,  Privatlagern  mit  oder  ohne  amtlichen  Mitverschluß  einschl.  der  Getreidetranfitlager)  befinden,  sind  nicht  vom
Eigentümer,  sondern  von  der  Zollbehörde  nachzuweisen.

3.  Noch  nicht  ausgedroschene  Vorräte,  die  in  Scheunen,  Mieten  usw.  untergebracht  sind,  find  schätzungsweise
nach  dem  Körnerertrage  mit  einzurechnen.

4.  Die  vorhandenen  Vorräte  sind  in  Doppelzentnern  (=  2  Zentner  =  100  Kilogramm)  nachzuweisen.

5.  Bei  landwirtschaftlichen  Betrieben  sind  die  Fragen  nach  der  Größe  der  landwirtschaftlich  benutzten  Fläche
einschließlich  Pachtland  (Acker-  und  Gartenland,  Wiese,  reiche  Weide  und  Rebland)  zu  beantworten.

6.  Wer  nicht  gewillt  ist,  Angaben  zur  Eintragung  in  die  Ortsliste  zu  machen,  erhält  eine  Zählkarte  mit  Briefumschlag
  ausgehändigt.  In  die  Zählkarte  sind  die  in  ihr  verlangten  Angaben  nach  gesetzlicher  Vorschrift  von  dem  zur
Angabe  Verpflichteten  selbst  einzutragen.  Die  Aushändigung  der  Zählkarte  mit  Briefumschlag  ist  durch  Eintragung  des
Wortes  „Zählkarte“  in  die  Spalte  für  Bemerkungen  zu  bescheinigen.

7.  5  6  des  Reichsgesetzes  vom  20.  Mai  1914  bestimmt:

Wer  die  auf  Grund  dieses  Gesetzes  an  ihn  gerichteten  Fragen  wissentlich  wahrheitswidrig  beantwortet
  oder  diejenigen  Angaben  zu  machen  verweigert,  welche  ihm  nach  diesem  Gesetz  und  den  zu  seiner
Ausführung  erlassenen  und  bekanntgemachten  Vorschriften  obliegen,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  200  .#
bestraft.  Wer  die  Handlung  begeht,  nachdem  er  bereits  bei  einer  früheren  statistischen  Aufnahme  wegen
wissentlich  wahrheitswidriger  Angaben  oder  wegen  Verweigerung  der  ihm  obliegenden  Angaben  rechtskräftig
  verurteilt  worden  ist,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  500.X  bestraft.  Im  Falle  der  Weigerung  kann
unbeschadet  der  strafrechtlichen  Ahndung  eine  Schätzung  der  Vorräte  auf  Kosten  des  Verpflichteten  durch
die  Verwaltungsbehörden  unter  Zuziehung  von  Sachverständigen  stattfsinden.  Die  Beitreibung  der  Kosten
erfolgt  im  Verwaltungszwangsverfahren  nach  den  landesrechtlichen  Bestimmungen.

8.  Nach  §  4  des  Gesetzes  ist  ein  Eindringen  in  Einkommens-  und  Bermögensverhältnisse  ausgeschlossen.  Die
Augaben  werden  nur  für  Zwecke  der  amtlichen  Statistik  verwendet.
        <pb n="342" />
        324

 

 

 

Große  Am  1.  Juli  19
der  lan
efd.  Name  des  Inhabers  Haus-%  9e
Straße  schafuich!e.  —  —
Nr.  des  Betriebs  Nr.  benutzten  W  Menggemrh=§
  Kernen  Roggen  (WVengieta.
à  (Spelz=  Mischftuat
Dinkel)
.  7m/)V°D  *
.....................................................................
*  «  i
...........
l
..................................................................................................  —
Summe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I)  einschließlich  des  zur  menschlichen  Ernährung  dienenden  Schrots  und  Schrotmehls.
5  einschließlich  des  zur  menschlichen  Ernährung  dienenden  Roggenschrots  und  Roggenschrotmehls.
        <pb n="343" />
        –

325

 

 

——

treide

Hafer

 

 

 

(Spelz,  Dinkel)

 

#  —

 

 

.#⅝—

 

 

 

 

 

waren  Vorräte  vorhanden  (cdz  =  2  Zentner  =  100  kgP)  an:
Mehl  Graupen

„“•5.  h  •  (Kohgerdsten.  Futeerschrot:  Bemer-I

  Mehl  Rogaen-  anderes  MehlGrieß:  Flocken;Futtermehl:  kungen
Gerste  Mais  aus  Weizen  as  laus  Gerste,  Grütze  Klei  n  A

und  Kerneni)  mehl)  Oafer.  Mais  oderius  Hafer  oder  eie  aller  Art
1  Menggetreide)  Gerste)
D.
—

22

si.e*i-m
        <pb n="344" />
        <pb n="345" />
        —  327  —
Aulage  #

Staat:

EGErgebnisse  der  Vorratsermittelung  vom  1.  Juli  19

.  »z«
nach  kleinerens)

gröferen  Verwaltungsbezirken.

 

*)  Als  kleinere  Verwaltungsbezirke  gelten  in  Preußen  die  Kreise,  in  Bayern  die  Bezirksämter  und  unmittelbaren
Städte,  in  Sachsen  die  Amtshauptmannschaften  und  exemten  Städte,  in  den  übrigen  Staaten  die  entsprechenden  Verwaltungsbezirke.


55
        <pb n="346" />
        Verwaltungsbezirke  und  Betriebe

Anzahl
der
Betriebe

 

 

Weizen

auch  Kernen

(Spelz,  Dinkel)

 

Roggen

8

Menggetre  J
(Menglor

und
Mischfrut:

 

 

 

 

a)  Landwirtschaftliche  Betriebe
von  b  bis  unter  20  ha  Fläche
von  20  ha  und  mehr  Fläche
b)  Gewerbliche  Betriebe.  .
e)  Handelsbetriebe.
d)  Verkehrsbetriebe
e)  Offentliche  Betriebe  ufw.

 

Zusammen

 

a)  Landwirtschaftliche  Betriebe

„  von  5  bis  unler  20  ha  Fläche

von  20  ha  und  mehr  dlache

Gewerbliche  Betriebe
Handelsbetriebe.

d)  Verkehrsbetriebe

o)  ÖOffentliche  Betriebe  usw.

 

 

 

Zusammen

 

 

a)  Landwirtschaftliche  Betriebe
von  5  bis  unter  20  ha  Fläche
von  90  ha  und  mehr  Bläche:

b)  Gewerbliche  Betriebe

Jh)  Handelsbelriebe

d)  Verkehrsbetriebe

e)  Offentliche  Betriebe  usw.

 

 

Zusammen

H

 

a)  Landwirtschaftliche  Betriebe
von  b  bis  unter  20  ha  Fläche
von  20  ha  und  mehr  Fläche.
b),  Gewerbliche  Betriebe
c).  Handelsbetriebe.
d)  Verkehrsbetriebe
e)  Offentliche  Betriebe  ufw.

 

 

Zusammen

 

--------------------------------------- 



a)  Landwirtschaftliche  Betriebe
von  5  bis  unter  20  ha  Fläche
von  20  ha  und  mehr  Fläche.
b)  Gewerbliche  Betriebe  .
c)  Handelsbetriebe.
d)  Verkehrsbetriebe
e)  Offentliche  Betriebe  ufw.

 

Zusammen

2  21

 

 

)  Landwirtschaftliche  Beiriett

von  5  bis  unter  20  ha  Fläche
von  20  ha  und  mehr  dläche
¾hl  Gewerbliche  Betriebe
Handelsbetriebe.
*d)  Verkehrsbetriebe
e)  Offentliche  Betriebe  usw.

 

22  2  2  2

 

 

 

Zusammen
        <pb n="347" />
        329

 

 

Am  1.  Juli  19.

waren  Vorräte  vorhanden  (dz=  100  kg)  an:

treide

Hafer

Gerste  Mais

 

 

 

 

-  Mehl  —  —  Graupen  tt  t
Wehe  W%  Roggenmehl  anderes  Mehl  Gruß  lden;  dutterschr-(Spelz,
  Dinkel)  (aus  Gerste,  Erü#  7  Futtermehl:
ein  ur  eshee  «  Nessus-«  ais  (aus  Lelzr  oder  Kleie  aller  Art
und  Schrotmehls  Menggetreide)

 

———222

 

 

 

 

 

⅝*..  .#*T....a

 

 

 

2  22

—  —  —  —  —  —

 

22

 

 

 

 

 

»  -  -
-—-———-.———7-·
  -  -

 

 

 

KPKD

 

 

 

2  22

2

 

s————- 



—oö#n

 

 

 

.

 

 

 

 

 

2  2  4224

 

55“
        <pb n="348" />
        —  330  —

8.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

Kame  und  Stand  Alter  und  Heimat  arund  Vehörde,  welche  die  Datun
9  56  der  Bestrafung.  Ausweisung  —s
1  der  Ausgewiesenen.  beschloffen  hat.  beschlufe
1  2  I  6

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  |Franz  Kockowskilgeboren  im  Jahre  1888  zu  Morgie,  Diebstahl  (1  Jahr  Großherzoglich  Mecklen-  b.  Januar
Schnitter,  Kreis  Pultusk,  Gouvernement  War-  8  Monate  3  Tage  burgisches  Ministerium  1914.
schau,  Rußland,  russischer  Staats=  Zuchthaus,  laut  Er=  des  Innern  zu

 

 

i  angehöriger,  kenntnis  vom  12.  No=  Schwerin,
1  vember  1912),  "„

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

 

 

 

 

2  Gustav  Brandl,  geboren  am  11.  August  1879  zu  Do-Landstreichen  und  Königlich  Bayerisches  16.  AprilI/I|
Brauer,  bersberg,  Bezirk  Waidhosen,  Nieder=  Betteln,  Bezirksamt  Erding,
österreich,  österreichischer  Staatsangehöriger,
  ·  6#
3  Else  Szerin  Eng-geboren  am  31.  Oktober  1896  zu  Gewerbsunzucht,  Königlich  Preußischer  11.  Mai  l
lender,  Dienst-  Nograd  Kommedat,  Bezirk  Buda-  Polizeipräfident  zu
mädchen,  pest,  Ungarn,  österreichische  Staats-  Berlin,
#  angehörige.  #  ·
4FranzGoles,  geboren  am  9.  September  1884  zu  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  13.M  19I(
Kellner  und  Ar-  Ungarisch  Brod,  Bezirk  gleichen  Führung  eines  Regierungspräsident  zu
beiter,  Namens,  Mähren,  österreichischer  falschen  Namens,  Magdeburg,
Staatsangehöriger,  ##
5Franz  Jetmar,  geboren  am  27.  September  1856  zu,  Betteln,  Königlich  Preußischer  15.  WL
Schlossergeselle,  Chotzen,  Bezirk  Hohenmauth,  Böhmen,  Regierungspräfident  zu
österreichischer  Staatsangehöriger,  Breslau,
6  Jvan  Irkowsky,  geboren  am  18.  August  1874  zu  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Strau=  20.  Febmar
Tagelöhner,  Drosau,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  Betteln,  Widerstand  bing,  Bayern,  191#4.
österreichischer  Staatsangehöriger,  gegen  die  Staatsgewalt,
  grober  H
Unsug,  1
78Frranz  Lorenz,  geboren  am  31.  Januar  1866  zu  Betteln  und  Bann-Großherzoglich  Hessisches  5.  Mai  19|
Arbeiter,  Graslitz,  Bezirk  gleichen  Namens.  ruch,  Kreisamt  Worms,
Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,
  .  W;
8  Josef  Matejka,  geboren  am  1.  Oktober  1887  zu  Ca-Betteln,  Königlich  Sächsische  7.  Mai.
Arbeiler,  bus,  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  Kreishauptmannschaft
österreichischer  Staatsangehöriger,  Zwickau,  1911.
9Adam  Micek,  geboren  im  Jahre  1897  zu  Nadgosz,  Landstreichen,  Königlich  Preußischer  1½%
Arbeiter,  Bezirk  Dabrowa,  Galizien,  ortsan-  Regierungspräßdent  zu
gehörig  ebendaselbst,  österreichischer  Luüneburg,  «
Staatsangehöriger,  #l  1914.
10|Anton  Steinlech-geboren  am  8.  Mai  1858  zu  Rum,  Betteln,  Stadtmagistrait  Neu-ö.  Apri
ner,  Maurer  und  Bezirk  Innsbruck,  Tirol,  öster-  markt  i/Oberpfalz,
Tagelöhner,  reichischer  Staatsangehöriger,  Bayern,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="349" />
        —  331  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

RBeichsamt  des  Innern.

 

 

 

 

 

Zu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  Juni  1914.  Nr.  27.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ernennung;  —  Ermächti-  3.  Bersicherungswesen:  Befreiung  von  der  Versicherungsgungen
  zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen;  —  pslicht  nach  §  1242  Nr.  1,2  der  Reichsversicherunge-Exequaturerteiliynng
  Seite  331  ordnungng.2—  —  .·«·«·
«  4.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Festsetzung  eines  Tarazuschlags
2.  Finanzwesen:  Übersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen,  für  Walfischtran..  .  .  .  .  .  ...  333

5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Steuern  und  Gebühren  für  das  Rechnungsjahr  1913
332  Reichsgebetetee  834

l

1.Konfnlatwefen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  Herrn  Michel  Abela  zum  Vizekonsul  in
Saida  (Türkei)  zu  ernennen  geruht.

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Monrovia  beauftragten  Konsulatssekretär
Dopffel  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes
vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung
die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter
deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Schenk  in  Volo  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für
seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Generalkonsul  von  Uruguay  in  Hamburg,  Dr.  Oriol  Solé  Rodriguez,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

56
        <pb n="350" />
        —  332  —

2.  Finanzwesen.

Ubersicht

der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für  das  Rechnungsjahr  1913.

 

 

 

4  “#s½ßs  th
na  zug  der  Die  Isteinnahme  schließlich  Nachr
  Z„  v.  Z  Ausfuhrvergütungen  v  hat  betragen  tragsetat  ist  die
ezeichnung  der  Einnahmen  hat  betragen  im  RNechnungsjahr!  Einnahme  für
im  Rechnungsjahr  1913  das  Rechnungs-3
  1913  verlahr  kals-g6
*  4  F  *
1  2  3  4  5
1Zöll  .  .  723  686  818  679  321  787  721  470  000
2  Tabaksteuer  11  326  998  11  414  963  10  825  000
3  Siharettensteuer  46  844  747  42  699  355  36  469  000
4  uckersteuer  180  175  592  173  745  673  157  600  000
5  Salzsteuer  64  243  397  62  386  315  59  660  000
6  Branntweinverbrauchsabgabe  227  857  814  193  774  659  195  455  000
7  Essigsäureverbrauchsabgabe  804  461  799145  825  000
8Schaumweinsteuer  .  10  020  850  9  511  268  10  685  000
9  Lieuchtmittelsteuer.  16  298  911  15  072  098  15  846  000
10  Zündwarensteuer  21  715  133  20  130  748  20  101  000
11Brausteuer  und  übergangsabgabe  von  Bier  140  843  104  180  005  298  124  780  000
125Spielkartenstempel  2177973  2  003  787  1  899950
13|  VWechselstempel  20  539  810  19  615  519  19  1226500
14  Neichsstempelabgaben  von
Gesellschaftsverträgen.  14  065  162  6  818  622  ,T
3  Wertpapieren  ...  44267717  43  382  697  68  820  000
C.  Gewinnanteilschein-  und!?  insbogen.  .  13  861  990  14  215  016  6A
D.  Kauf=  und  sonstigen  Ans  affungsgeschäften  18  646  103  18  273  181  20  580  000
E.  Lotterielosen:  a)  für  Staatslotterien  4  364  477  41  364  477  40  500  000
b)  Privatlotterien  12  442  901  12  087  376  10  888  000
F.  Frolttursungen  19  590  018  19  198  218  18  444  000
G.  Personenfahrkarten.  24  801  259  24  305  234  22  844  000
H.  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  4910  116  4  811  914  3930  000
J.  Vergütungen  an  Mitglieder  von  Aujñichtsräten.
  .  7244  792  7099896  5  880  000
K.  Schecks  3  094  778  3  032  883  3  136  000
L.  Grundlisabertragungen  35  416  304  34  707  979  39200  000
M.  Verficherungen  ..  7683120  5737056  7500000
lösuwachssteucr  15  322  879  15  322  879  5  000  000
16%Erbschaftssteuner  46  866  769  46  356  759  47000  000
178ötatistische  Gebühr.  2172  122  2  0684  718  1  822  450
        <pb n="351" />
        —  333  —

3.  Versicherungswesen.

Bekanntmachung,

betreffend  die  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der
Reichsversicherungsordnung.

 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  7.  Mai  1914  auf  Grund  des  §5  1242  Nr.  1,  2  der
Reichsversicherungsordnung  beschlossen:  .

Die  88  1234,  1235  Nr.  1,  §5  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten  mit
Wirkung  vom  1.  Januar  1913  ab  für

1.  die  bei  der  von  Grottowskischen  Erziehungsanstalt  in  Lublinitz  beschäftigten  Lehrer,  wenn
ihnen  Anwartschaft  auf  Ruhegeld  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen
der  1.  Lohnklasse  sowie  auf  Witwenrente  nach  den  Sätzen  der  gleichen  Lohnklasse  und
auf  Waisenrente  gewährleistet  ist  oder  sie  lediglich  für  ihren  Beruf  ausgebildet  werden,

2.  Personen,  denen  auf  Grund  einer  früheren  Beschäftigung  als  Lehrer  bei  der  genannten
Anstalt  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente
nach  den  Sätzen  der  1.  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben  eine  Anwartschaft  auf
Hinterbliebenenfürsorge  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen  Umfang  gewährleistet  ist.

Berlin,  den  29.  Mai  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

 

4.  Zoll--  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  14.  Mai  1914  beschlossen,  für  Walfischtran  der  Tarifnummer
  131,  der  in  Fahrzeugen  eingeht,  die  zum  Versand  von  Walfischtran  ohne  Umschließung  eingerichtet
  sind,  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1914  ab  einen  Tarazuschlag  von  18  vom  Hundert  festzusetzen.

Berlin,  den  2.  Juni  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Meuschel.

 

56“
        <pb n="352" />
        334

5.  Poli  zeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  dan
2  Ausweisung
.  der  Bestrafun  Ausweisungz-=27
  der  Ausgewiesenen.  stafung.  beschlossen  hat.  Wwen
1  2  I  8  5  6
a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Josef  Stark,  geboren  im  Jahre  1884  zu  Grodzisk,  schwerer  Diebstahl  in  Königlich  Preußischer  20.  Mai  1911.
Zigarettenmacher,  Gouvernement  Warschau,  Rußland,  zwei  Fällen  (2  Jahre  Regierungspräsident  zu
·  russischer  Staatsangehöriger,  Zuchthaus,  laut  Er-=  Posen,
kenntnis  vom  14.
Mai  1912),  1
1
b)  Auf  Grund  des  3  362  des  Strafgesetzbuchs.
2  Johann  Antl,  geboren  am  12.  April  1895  zu  Groß-Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  30.  Aprill#l
Zimmermann,  sedlischt,  Bezirk  Leitomischl,  Böhmen,  Betteln,  Regierungspräsident  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  öster-  Liegnitz,
reichischer  Staatsangehöriger,
3  Franziskus  Chovet,  geboren  am  19.  Februar  1872  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks--  18.  Mai  1911.
Schuhmacher,  Lavalla,  Departement  Loire,  Frank=  Betteln,  präsident  zu  Colmar,
reich,  französischer  Staatsangehöriger,  1  »
4  Karl  Koblischek,  geboren  am  4.  Oktober  1876  zu  Mährisch  Betteln,  Königlich  Preußischer  #23.  Mai  1911.
Maler,  Schönberg,  Bezirk  gleichen  Namens,  Regierungspräsident  zu
*58  österreichischer  Staatsange-  Erfurt,
öriger,
55Emil  Kühnel,  Glas-geboren  am  16.  August  1864  zu  Stein-Betteln,  Königlich  Preußischer.  Mai  UlI.
maler,  schönau,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  Regierungspräfident  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  öster-  Liegnitz,
reichischer  Staatsangehöriger,  »
6  Christian  Paulsen,  geboren  am  20.  Januar  1870  zu  Oeste-Betteln,  Königlich  Preußischer  19.  Mai  1911.
Schuhmacherr,  rild,  Amt  Thisted,  Dänemark,  orts-  Regierungspräßident  zu
angehörig  zu  Handstrup-Oesterild,  Schleswig,
ebenda,  dänischer  Staatsangehöriger,  19|4
)Axel  Edmund  Pe-  geboren  am  16.  Mai  1895  zu  Kopen-Landstreichen,  Königlich  Preußischer  20.  Mai  1911.
tersen,  Schlosser,  hagen,  Dänemark,  dänischer  Staats-  Regierungspräfident  zu
angehöriger,  Trier,  .  1014
8  Thomas  Popalla,  geboren  am  18.  März  1852  zu  Rczonsnia,  Betteln,  Königlich  Preußischer  18.  Mai  1917.
Arbeiter,  russischer  Staatsangehöriger,  WWWW  s  *1
«  eswig,
9  Karl  Ring,  geboren  am  10.  Juni  1884  zu  Feher--Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  20.  Mai  1911.
Schreiner,  templom,  Komitat  Temes,  Ungarn,  Betteln,  Regierungspräßident  zu
österreichischer  Staatsangehöriger,  Trier,  1914#
10  Maksym  Slywka,  geboren  im  Jahre  1858  zu  Wierz-Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  18.  Mai  1911.
landwirtschaftlicher  chniakowce,  Bezirk  Borszczow,  Ga-Betteln,  Regierungspräfident  zu
Arbeiter,  lizien,  ortsangehörig  ebenda,  öster-  Aachen,
reichischer  Staatsangehöriger,  .  .9«
UAugustinsVelthgeborenam5.August1878zuStraßsSittenpolizeiüberssKaisetlicherBezirtss19—  MTUI'
geborene  Kienne,  burg  im  Elsaß,  französische  Staats=  tretung  und  Bann=  präsident  zu  Straßburg,
Prostituierte,  angehörige,  ·  bruch,  H  1911
12  Stefan  Lick  (Vik,  geboren  am  30.  Dezember  1875  zu  Betteln,  Stadtmagistrat  Schwein=  24.  März  1//,

 

Wika,  Wieka),
Schneider,

Rothpetschkau,  Bezirk  Kolin,  Böhmen,

 

 

österreichischer  Staatsangehöriger,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei

Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.

surt,  Bayern,
        <pb n="353" />
        —  335  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

RBeichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  ZBuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  Juni  1914.  Nr.  28.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ernennungen:  —  Ermächti-  4.  Zoll-  und  Stenerwesen:  Anderungen  der  für  die  Ver-Ehas
  krr  Vornahme  von  Bioilstandshandlungen:  935  zollung  maßgebenden  Tarasae  338
%  aratterverteihuunng  .  G..  eite  5.  Allgemeine  Verwaltungssachen:  Verbot  der  ferneren
*  Bankwesen  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  1  Verbreitung  der  in  Wien  erscheinenden  Druckschrift
3.  Finanzwesen:  Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs-  „Wiener  kleines  Witzblattt  *
Post-.  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-  6.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
verwaltung  für  das  Rechnungsjahr  1913  338  Reichsgebieee  839

 

 

1.  Kon  sulat  wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Julius  Jochimsen  zum
Konsul  in  St.  Thomas  (Antillen)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Hermann  Müller  zum
Vizekonsul  in  Cherson  (Rußland)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Julius  Siefken  in  Barranquilla  ist  auf  Grund  des  §&amp;amp;  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

 

Seine  Mjestät  der  Kaiser  haben  dem  Konsul  Weber  in  Jassy  den  Charakter  als  Generalkonsul  zu
verleihen  geruht.

 

57
        <pb n="354" />
        336

2.

Banl

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Mai  1914  nach  den  im  Reichsanzeiger
(Die  Beträge  lauten

Passiva.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B  9  4
u  er-  er-8
  Fe  bindlich-  bindlichz
  e  tagl#e  .  W
ezeichnung  arund.  Neserve-  xoten.  degen  uUn-  Gegen  Lane  de#en,  feitenGetenPonstige  SegenCumme  Veten
der  tavital.  fonda  30.  April  gedeckte  30.  April  Ver-  30.  April]  mit  830.  April  30.  Aprier  30.  April)  wetn=2
  Banken.  ritel,honds,  pumlaef.ten  114.  lennch  %künd.  %.  sVossia.  i014.  alfkwa.%.eea
2  reiten.  gungs-  tulän=·
  frift.  dischen
Wechseln.
1  2  I  4  55  6  1  8  „10  11  12  12  14  L  16  17
1|Keichsbarx.180000  aasen  87453  Wo-  ½r  812  340  1733  —  —  35  767X  1  874|3  116  450—  68244  —
2  Bayerische  Rotenbant.  .  78001  81780  722  30/7  20  3266—  23—  —  5567—  898234/—  8834  *
3Scchsische  Dank  m  #eden830000  7500  ½%  6  039  ½½%  12160|/  24729|+  1065  18  rn5/d  bo  226114  57  172  573  8
4Wüirttembergische  Notenbanl9000  17257—  881  5  7001  2  200  20  862.—  34#32  1  —  1153/4  63%  642
5L##sche  Bm9000  146160  —  46  858/683  —  607/4  84  11  63.
l  s
Zusammen.  235  500  89  700|2  148  840.—  95530  pa  51224%181  ½  18  391—  *  43  355|  rwtn  —  823711  431
Bemerkungen.
u  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitten  zu  20.4  —  369  937000  4  Q„
Zu  Sp  sch  !  (bei  der  Bank  Nr.  1),
4  50  -—  216  919  000  =
100  -  —  1290040  0O00
.  500  —  11  14  000  =  bobei  der  Bank  Nr.  8),
„  1000  =  =  260  639  000  --  (bei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="355" />
        wesen.

nveröffentlichten  Wochenübersichten,
tlauf  Tausend  Mark.)

337

verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva.

8
—
Metan-  S##egen  KeichssCegen  Noten  Legen  Sechsel  Oegen  GSegen  Gegen  Sonftige  Segen  Summe  Segen  7
30.  Aprilkassen=  30.  April  anderer3  April  und  30.  April  Lombarb.  30.  Aprileffekten.  30.  April  30.  April  der  30.  April
bestand.  1914  hine.  1914.  Banken.  1914.  Schecks.  19141.  1914.  1914.  artivo.  1914.  Aktiva.  1914.  2
#
GEs
n  18  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28  79  30  L  12  18  24
685  143  —  21754606%  6720  7909—  3510  n  47646  66  3655  23640O  -  68244  1
"„  33  344%  387  99  18  3582  —  1111  38  795  —  183  2618  60  55—  1  8  86  30  82347  -  8342
16  537—  1226  459—  340  7630  5710  47641  1698  30  600—  3241  8190  —  37  10657/T  31442T223
„  8753—  728  2433—  64  1333—  2358  18  913.  —  1533  16  91..  622  2522  —  1320—  2362  ELIIAE
5½%  196  7—  4  371—  945  15983—  1078  13997  845  1  103—  533  3342  —  302  40  407—  11411

23  510  11593—  7155320827  e  wo  48742  130  493—25368286  898  +  30  714448  3055  5301  440976  —  82371

 

 

 

57“
        <pb n="356" />
        3.  Fina

338  —

nzwesen.

Unchmeisung
von  Einnahmen  der  Reichs-Post-  und  Telegraphen-  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
für  das  Rechnungsjahr  1913.

 

 

 

Einnahmen  Im  Reichshaushalts-Etat  ist
Bezeichnung  ch  die  Einnahme  für  das
der  m  1913  Rechnungsjahr  1913  veran-Einnahmen
  lechnungsjahr  191,  schlagt  auf
—  —  +  »
1  2  3
Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  833  314  597  842  369  000
Reichs-Eisenbahnverwaltung  ...  158  580  268  153  779  000

 

 

 

4.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  Mai  1914  beschlossen,  daß  nachstehende  Anderungen

der  für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätze  mit  dem  1.  Juli  1914  einzutreten  haben:

Tarasätze

 

 

 

 

 

 

 

Num-Lau-mer
  Benennung  Art  in  Hundertteilen
fende  des  der  der  des  Rohgewichts
Nr.Boll-  Gegenstände  Umschließung  1#  J.J
tarifs  .  "  bisher  künftig
11  3  27  1.  6  5
1  137Eigelb,  flüssig  oder  getrocknet,  in  nicht
luftdicht  verschlossenen  Blechge—
fäßen  ..  Kisten  mit  flüssigem  oder  ge—
trocknetem  Eigelb  in  luftdicht
verschlossenen  ölechgefüßen  aus
China  .  20  17
2  631  Schach=  und  Halmafiguren  Kisten.  20  15
3  692  Mikanitpapier,  sogenanntes  (ein-oder
zweiseitig  mit  Papier  beklebte
Mikanitplatten)  Kisten  16  11
4  891  Registrierkassen  Kisten  13  28

Berlin,  den  6.  Juni  1914.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:

Meuschel.
        <pb n="357" />
        —  339  —
5.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urteile  des  Königlichen  Landgerichts  I  in  Berlin  vom  31.  März  und
9.  April  1914  gegen  die  in  Wien  erscheinende  periodische  Druckschrift
„Wiener  kleines  Witzblatt“

binnen  Jahresfrist  zweimal  Verurteilungen  auf  Grund  der  §§  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt
sind,  wird  in  Anwendung  des  §  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.
S.  65)  die  fernere  Verbreitung  dieser  Druckschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  5.  Juni  1914.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Lewald.

 

6GC.  Poli  zei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"  Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  e  Behörde,  welche  die  daum
7  5  Ausweisung  .
der  Bestrafun  Ausweisungs-"
  der  Ausgewiesenen.  kafung.  beschlossen  hat.  nesenn
1  2  l  8  b  6
à)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Julius  Grocho-  geboren  am  8.  April  1883  zu  Warschau,  wiederholtes  Ver.  Königlich  Preußischer  27.  Mai  1914.
walski,  Gold-  Rußland,  österreichischer  Staatsange=  gehen  gegen  §  271  Regierungspräsident  zu
schmied,  höriger,  des  Strasgesetzbuchs,  Posen,
und  versuchter  Diebstahl,
  beides  im  Rückfall
  (8  Jahre  Zuchthaus,
  laut  Erkennt-1
  1  uin  o  12.  Juni
T  9
2  Anton  Kumor,  geboren  am  10.  Januar  1877  zu  Ma.  Münzverbrechen  Königlich  Preußischer  28.  Mai  1911.
Arbeiter,  1  kow,  Bezirk  Myslenice,  Galizien,  orts=  (4  Jahre  Zuchthaus,  Regierungspräsident  zu
.  -angehörigebendaielbst,  österreichischer,  laut  Erkenntnis  vom  Breslau,  1
#  Staatsangehöriger,  24.  Juni  1910)
3  Martin  Rutkowski,  geboren  am  4.Oktober  1887  zu  Demba,  schwerer  Diebstahl  im  Königlich  Preußischer  28.  Mai  1914.
Arbeiter,  Gouvernement  Kalisz,  Rußland,  rus-  wiederholten  Rück-  Regierungspräfident  zu
sischer  Staatsangehöriger,  fall  und  Übertretung  Bromberg,
·  des  §  860  Sifler  8
des  Straf#gesetzbuchs
(4  Jahre  Zuchthaus
und  2  Wochen  Haft,
laut  Erkenntnis  vom
19.  Oktober  1909),
b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
4  Johann  David,  geboren  am  20.  September  1896  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirkspräsi--  19.  Mai  1911.
Arbeiter,  Fäben:  österreichischer  Staatsange-  Betteln,  dent  zu  Straßburg,
öriger
5  Wilbelm  Fischer,  geboren“  am  20.  Oktober  1864  zulLandstreichen,  Betteln  Königlich  Bayerisches  26.  Mai  19141.
Schuhmacher,  Kaiserswalde,  Bezirk  Schluckenau  und  Fälschung  von  Bezirksamt  Eggen-Böhmen,

  österreichischer  StaatsangeAusweispapieren,  felden,
höriger,
        <pb n="358" />
        340

 

 

 

*
Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  .  Datum
Behörde,  welche  die
7“  der  rWie  *  ies2
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  I  3  ß  6
6  Simon  Freidel,  geboren  am  2.  April  1868  zu  Troppau,  Betteln,  Königlich  Sächsische  15.  Mai  1914.
Kellner  und  Bezirk  gleichen  Namens,  Osterreichisch  #  Kreishauptmannschaft
Schlosser,  sen  österreichischer  Staatsange-  Zwickau,
öriger,
1  Marel  Golec,  geboren  am  25.  April  1894  zu  Oscharo,  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  27.  Mai  1914.
Saisonarbeiter,  Rußland,  ortsangehörig  zu  Kamenka,  Betteln,  Regierungspräsident  zu
Gouvernement  Kalisz,  ebenda,  rus-  Cöln,
sischer  Staatsangehöriger,
8  Arnold  Gruyls,  geboren  am  22.  Juni  1878  zu  Sittard,  Betteln,  Königlich  Preußischer  8.  Juni  1914.
Bergmann,  Provinz  Limburg,  Niederlande,  Regierungspräfident  zu
niederländischer  Staatsangehöriger,  Aachen,
9  Thomas  Halvoet,  geboren  am  7.  März  1877  zu  Zwarts-Betteln,  Königlich  Preußischer  20.  Wai  1914.
Erdarbeiter,  luis,  Provinz  Oberyssel,  Niederlande,  Regierungspräsident  zu
niederländischer  Staatsangehöriger,  Arnsberg,
10  Heinrich  Honzik,  geboren  am  6.  Oktober  1881  zu  Wien,  Betteln,  Königlich  Bayerisches  14.  Mai  1914.
Bäcker,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Bezirksamt  Erding,
11|  Franz  Kauer,  geboren  am  11.  Januar  1896  zu  Dörf-  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Augs=  21.  Februar
Fabrikarbeiter,  les,  Bezirk  Kaaden,  Böhmen,  öster-Betteln,  burg,  Bayern,  1914.
reichischer  Staatsangehöriger,
12  Johann  Krejci,  geboren  am  30.  Mai  1889  zu  Svossice,  Landstreichen,  Bet-Königlich  Preußischer  29.  Mai  1914.
Fuhrmann,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  öster-dteln  und  Angabe  Regierungspräsident  zu
reichischer  Staatsangehöriger,  eines  falschen  Na-  Düsseldorf,
mens,
13Georg  Albrecht  geboren  am  24.  Oktober  1893  zu  Landstreichen,  Königlich  Sächsische  27.  April  1914.
Merunka,  Ar-  Oelsnitz  im  Erzgebirge,  Amtshaupt-  Kreishauptmannschaft
beiter,  mannschaft  Chemnitz,  österreichischer  Chemnitz,
Staatsangehöriger,
14Wladislaus  Pikul,  geboren  im  Jahre  1897  zu  Radgoszcz,  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  2.  Juni  19141.
Arbeiter,  Bezirk  Dombrowa,  Galizien,  orts  Betteln,  Regierungspräsident  zu
angehörig  zu  Zdziary,  Bezirk  Pilzno,  Lüneburg,
bbenda-  österreichischer  Staatsangeöriger,
  —
15  Ladislaus  Skala,  geboren  am  26.  Juli  1875  zu  Jaroschau,  Betteln,  Königlich  Preußischer  27.  Mai  1914.
Bäckergeselle,  Bezirk  Neuhaus,  Böhmen,  öster-  Regierungspräsident  zu
reichischer  Staatsangehöriger,  VPosen,
16  Karl  Stockbauer,  geboren  am  1.  August  1889  zu  Platten,  Landstreichen  und  Königlich  Sächfische  2.  Mai  1914.
Tagelöhner,  Bezirk  Joachimsthal,  Böhmen,  öster-  Betteln,  Kreishauptmannschaft
reichischer  Staatsangehöriger,  Zwickau,
17|Wilhelm  Ver-  geboren  am  9.  August  1846  zu  Bergh,  Betteln,  Königlich  Preußischer  28.  Februar
steegen,  Tage=  Provinz  Gelderland,  Niederlande,  Regierungspräsident  zu  1914.
löhner,  niederländischer  Staatsangehöriger,  Düsseldorf,
18  Willy  Alexander  geboren  am  20.  März  1887  zu  Neutit-Betteln,  Königlich  Sächsische  27.  April  1914.
Willing,  Kon-  schein,  Bezirk  gleichen  Namens,  Mäh-  Kreishauptmannschaft
ditor,  ren,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Chemnitz,
19  Rudolf  Winkler,  geboren  am  22.  Dezember  1871  zu  Diebstahl  und  Land-Königlich  Preußischer  29.  Mai  1914.
Arbeiter,  Blumenstein,  Kanton  Bern,  Schweiz,  Kreichen,  Regierungspräsident  zu
schweizerischer  Staatsangehöriger,  Düsseldorf,
20  Lambertus  Wyn=  geboren  am  21.  März  1874  zu  Moord-Betteln,  Königlich  Preußischer  29.  Mai  1914.
hof,  Erdarbeiter,  recht,  Provinz  Südholland,  Nieder-  Regierungspräsident  zu
2#  niederländischer  Staatsange-  Osnabrück,
öriger,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="359" />
        —  341  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

XLII.  Jahrgang.  Nr.  29.

Juhalt:  Zoll-  und  Steuerwesen:  Herabsetzung  des  Vergütungssatzes  für  vergällten  Branntwenn  .  .  .  Seite  341

 

 

 

Berlin,  Donnerstag,  den  18.  Juni  1914.

 

 

 

 

 

–––—

 

 

Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  heutigen  Sitzung  beschlossen,  daß  vom  19.  Juni  1914  ab  der  Vergütungssatz
  für  vollständig  vergällten  Branntwein  (§  1  Abs.  3  unter  h,  1,  6  der  Branntweinsteuer-Befreiungsordnung)
  von  0,8  J  auf  O,26  X  und  der  für  unvollständig  vergällten  Branntwein  (§  1
Abs.  3  unter  b,  2,  7  der  Branntweinsteuer-Befreiungsordnung)  von  0,  auf  0,13  A&amp;amp;  für  das  Liter
Alkohol  herabgesetzt  wird,  die  übrigen  Vergütungssätze  aber  unverändert  bestehen  bleiben.

Berlin,  den  18.  Juni  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Meuschel.

 

Berlin,  Carl  Heymanus  Verlag.  —  Gedruckl  bei  Julius  Siltenseld,  Hosbuchdrucker.  in  Verlin.
58
        <pb n="360" />
        <pb n="361" />
        —  343  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  ZInnern.

—.————————--J  —  .  .

Zu  beriehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l  *usz

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  Juni  1914.  1  Nr.  30.  1)
Inhalt:  1.  Konfulatwesen:  Ernennung;  —  Ermächti-  6  wesbrrüunn  ber,  in  Lemberg  erscheinenden  Druschrist
gungen  zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen,  33  4.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande

.  Exequamrmmung«««··  .««··ete-  und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen  345
2.  Finanzwesen:  Üübersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen,  Aufhebung  der  Zollvergünstigung  für  die  Grenz-Steuern
  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  strecke  des  Kreises  Aschendoorf  .  848
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1914  344  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

3.  Allgemeine  Verwaltungssachen:  Verbot  der  ferneren  Reichsgebiee  849

 

 

1.  Konsulatwesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Bankvorsteher  Eberhard  Seidel  zum
Vizekonsul  in  Mendoza  (Argentinien)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Verwalter  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Marrakesch  Legationsrat  Moraht  ist  auf  Grund  des
8  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der
unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle
  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Generalkonsuls  in  Athen  beauftragten  Konsul  Freytag  ist
auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Generalkonsulats  und  für
die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Cheschließungen
von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.


Dem  Konsul  von  Peru  in  Hamburg,  Victor  J.  A.  Sousa,  ist  namens  des  Reichs  das  Erequatur
erteilt  worden.

 

59
        <pb n="362" />
        344

2.  Finan  zwesen.

Ubersicht
der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Selgemapne  Die  Isteinnah  Im
na  zug  e  ahme  Reichs  sbalts
der  Ausfuhrvergütungen  usw.  eichshaushalts-*
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7  der  ede  EmE—
Z  Einnahmen  em  Berat  nuh  des  nnoat  uoh  *  ershnungson
  jahr
Mai  1%  Mai  1914  veranschlagt  auf
MA  MA  —A  M  4
1  2  8  4  5  6  7
I
lZölle.  50  868  721  104  004  567  47  690  344  98  239  162  712  930  000
2  Tabaksteuer  856  075  1  529  396  779  513  1594545  10  876  000
8  Zigarettensteuer  4562  651  8  673  887  3  954  605  7964  419  39  202  000
4  Zuckersteuer  15  030  841  27  838  821  14  289  499  31  127728  163  262  000
5JSalzsteuer  .  1721719  .9301176  4904  233  10  493  979  61  144  000
6  Branntweinverbrauchsabgabe
  18  535  830  36  589  344  16  905  650  14  329  904  193  995  000
7  a  firrenerbran  häabgeie!  66  725  124  576  69  057  135  830  825  000
8Schaumweinsteer  840  931  1  625  168  706  267  1  286  851  9970  000
9  Leuchtmittelsteuer  –  127711  595  315  629  894  2  398  565  15  866  000
10  Zündwarensteuer  1  610  016  8  190  690  1  732  009  8  686  406  21  035  000
11.Brausteuer  und  überzangeabgabe
  von  Bier  10  871  379  11  793  109  10  718  083  19  784  49F9  128  950  000
12Snielkartenstempel.  163  015  1  828  860  189  229  407224  2  032950
13  Wechselstempel  1592146  3  426  266  1  560  303  3  357  741  19  100  000
14  Reichsstempelabgaben  von:
A.  Gesellschaftsverträgen.  12  093  146  21  838  233  10  688  150  19  075202  41  860  000
B.  Wertpapieren  2  806  148  6  423986  2750  025  6  295  506  20  090  000
C.  Gewimanteilschem-  und  -
Zinsbogen  1  204  634  1  698  423  1  180  541  1  786  355  9  800  000
D.  Kauf=  und  son  gen  An-".
  scha  ur  ggechäften  ften  1  155  292  2  474  080  1  132  186  2:424  598  20  090  000
.  Votterielosen:
a)  fur  Staatslotterien  4488  109  7218  109  4  483  109  7  213  109  41  500  000
b)  für  Privatlotterien  2266  866  3  393  853  1  689  996  3  12  943  10  535  000
F.  Frachturkunden  1  610  449  3  266  708  1578240  3  201  874  18  620  000
G.  Personenfahrkarten  1  968  615  3  062  933  1  929242  8  001  674  23  520  000
H.  Erlaubniskarten  für  Krastfahrzeuge
  696  669  1260  862  682  736  1  236  645  4214  000
J.  Vergütungen  an  Mitglieder
  von  Auffichtsraten  1  048  112  2746  898  1  027  150  2  691  960  5  880  000
K.  Echen  Hater  r  ..  270  651  506  902  265  238  496  764  3  136  000
ru  ertragungen
  2  952  047  5  694  746  2893  0066  5  580  851  36  260  000
M.  Versicherungen  2770  399  4972  838  2  107  782  3  658  474  14  580  000
15Zuwachssteuer  566  482  797  188  566  482  797188  100  000
16Erbschaftssteuer  2961  859  5944  666  2961  859  5944  666  50  000  000
17|  Statistische  Gebühr.  184  709  869  887  184  709  369  687  1919  950
        <pb n="363" />
        —  345  —

3Z.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urteile  des  Königlichen  Landgerichts  in  Posen  vom  9.  und  23.  Mai  1914
gegen  die  in  Lemberg  erscheinende  periodische  Druckschrift  „Slowo  Polskie“  binnen  Jahresfrist  zweimal
Verurteilungen  auf  Grund  der  §§  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  in  Anwendung
des  §  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  die  fernere  Verbreitung
  dieser  Druckschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  15.  Juni  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

 

4.  Zoll=  und  Steuerwesen.

–

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Besugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Königreich  Preußen.

In  Cöln  ist  ein  drittes  Hauptzollamt  unter  der  Bezeichnung  „Hauptzollamt  Cöln  Bonntor“
errichtet  worden.  Ihm  sind  die  Zollämter  I  Cöln  Eilgüterbahnhof  und  Cöln  Post  unterstellt.  Das
Zollamt  1  Cöln  Bahnhof  St.  Gereon  ist  aufgehoben;  seine  Befugnisse  sind  auf  das  neu  errichtete
Hauptamt  übergegangen.

In  Danzig  ist  ein  zweites  Hauptzollamt  errichtet  worden.  Die  Bezeichnungen  für  die  nunmehr
  dort  befindlichen  beiden  Hauptämter  sind  „Hauptzollamt  Danzig  Auslandsverkehr“  und  „Hauptzollamt
  Danzig  Inlandsverkehr“.

Dem  Hauptzollamt  Danzig  Auslandsverkehr  unterstehen  die  Zollämter  1  Danzig  Bbhf.,

Danzig  Speicherinsel,  Danzig-Neufahrwasser  Hafenkanal  und  Danzig-Neufahrwasser  Freibezirk  und  die
Zollabfertigungsstellen  Danzig  Kaiserhafen  und  Danzig-Neufahrwasser  Weichselbahnhof.
4  Dem  Hauptzollamt,  mit  dem  eine  öffentliche  Niederlage  verbunden  ist,  sind  folgende  Abfertigungsbefugnisse
  beigelegt:  1,  3,  4,  6  bis  58,  59  bis  61,  63  bis  75;  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  I  und  II;  Erledigung  von  Branntwein-,  Salz-,  Tabak=  und  Zuckerbegleitscheinen
  I1  und  II.  Sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehr  ohne  Einschränkung;  Abfertigung  von
Getreide  zur  Ausfuhr  gegen  Einfuhrschein;  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des
freien  Verkehrs;  Eingangsabfertigung  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge;  Untersuchung
  von  ausländischem  Fleisch;  Untersuchung  von  ausländischem  Wein,  Traubenmost  und  maische;
Abfertigung  und  Bescheinigung  des  Ausganges  von  Bier,  Branntwein  und  Branntweinerzeugnissen,
Gegenständen,  welche  nicht  unter  stehender  Kontrolle  einzusalzen  sind,  Tabak  und  zuckerhaltigen  Waren,
or  Ausführ  gegen  Abgabenvergütung;  sämtliche  Befugnisse  im  Ubergangsabgabenverkehr  ohne  Einschränkung.


Dem  Hauptzollamt  Danzig  Inlandsverkehr  unterstehen  die  Zollämter  1  Danzig  Post  und
Neustadt  i.  Westpr.,  die  Zollkontrollstelle  in  Putzig,  die  Zuckersteuerstellen  in  Danzig  und  in  Danzig-Neufahrwasser.
  Ihm  sind  folgende  Befugnisse  beigelegt:  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Branntwein-,
  Salz-,  Tabak=  und  Zuckerbegleitscheinen  I  und  II;  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zigarettenund
  Zündwarenbegleitscheinen;  Erledigung  von  Leuchtmittel-  und  Schaumweinbegleitscheinen;  Abfertigung
des  unter  Eisenbahnwagenverschluß  oder  in  Kesselwagen  versendeten  Branntweins;  Ermittelung  des
Quotienten  bei  Zuckerabläufen  mit  weniger  als  2  v.  H.  Invertzucker;  Abfertigung  von  Bier,  Branntwein
  und  Branntweinfabrikaten,  bei  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;  Steuererhebung  und  Ab-59.
        <pb n="364" />
        —  346  —

stempelung  von  Spielkarten,  die  vom  Ausland  eingehen;  Abgabenerhebung  und  Abstempelung  für
inländische  Aktien,  Anteilscheine,  Renten  und  Schuldverschreibungen,  Lotterielose  und  Personenfahrkarten,
  Vordrucke  zu  Schiffsfrachturkunden,  Erlaubniskarten  für  inländische  Kraftfahrzeuge,  Erlaubniskarten
  für  ausländische  Besitzer  von  Kraftfahrzeugen;  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Ubergangsscheinen
  für  Bier  und  Branntwein;  Erledigung  von  Ubergangsscheinen  über  Spielkarten  aus  dem
freien  Verkehre  Luxemburgs  und  der  Gemeinde  Jungholz.

In  Hänigsen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Celle  ist  ein  Salzsteueramt  II  mit  der  Bezeichnung
„Salzsteueramt  II  Hänigsen“  errichtet  worden.  Ihm  ist  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen
  I  und  II  über  inländisches  Salz  unter  Einzel-  und  Raumverschluß  beigelegt.

Die  mit  dem  Hauptzollamt  Nordhausen  verbundene  Zuckersteuerstelle  ist  aufgehoben  worden.

Das  Zollamt  1  Lautenburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Strasburg  i.  Westpr.  ist  in  ein
Zollamt  II  umgewandelt  worden.

Die  Zollämter  I  Gütersloh  und  Wiedenbrück  (bisher  zum  Hauptzollamt  Minden  gehörig)  und
das  Zollamt  II  Büren  (bisher  zum  Hauptzollamt  Lippstadt  gehörig)  sind  dem  Hauptzollamt  Lemgo
zugewiesen  worden.

Ihre  Bezeichnung  haben  geändert:

das  Walarn  I  Hamm  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Dortmund  in  Zollamt  1  Hamm
estf.);
das  Zollamt  1  und  die  Zuckersteuerstelle  „Oschersleben“  im  Bezirke  des  Hauptzollamts
Halberstadt  in  „Oschersleben  (Bode)“;
das  Zollamt  1  „Pyrmont“  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Lemgo  in  „Bad  Pyrmont";
das  Zollamt  1  und  das  Salzsteueramt  I  „Salzuflen“  im  Bezirke  des  Hauptzollamts
Lemgo  in  „Bad  Salzuflen“;
das  Zollamt  II  „S'Heerenbergerbrücke“  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Emmerich  in
„Heerenbergerbrücke“;
das  Zollamt  II  „Strasburg  U.  /  M.“  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Prenzlau  in  „Strasburg
  (Uckermark)"“.
Erteilt:

den  Zollämtern  II  Arolsen  und  Bad  Wildungen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Lippstadt  die
Befugnis  zur  Erledigung  von  Verzeichnissen  über  Reisegepäck  (E.  S.O.  §  22);

dem  Salzsteueramt  I  Bad  Oeynhausen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Minden  die  Befugnis
zur  Erledigung  von  Begleitzetteln  über  Reisegerät  und  damit  eingehende  zollpflichtige  Gegenstände;

dem  Hauptzollamt  Düsseldorf-Hubertus  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  von  Ubergangsscheinen
über  Branntwein;

dem  Zollamt  1  Fürstenwalde  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Frankfurt  a.  O.  die  Befugnis  zur
Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Aceton,  Keton  und  Acetonöle,  die  die  Firma  Chemische
Werke  Fürstenwalde,  Dr.  B.  Hecker  &amp;amp;  W.  Zeidler  G.  m.  b.  H.  in  Fürstenwalde,  und  über  Maschinenteile
  aus  nicht  schmiedbarem  Eisenguß,  Eisenblech,  Eisendraht,  Maschinenteile  aus  schmiedbarem  Eisen,
Bojen,  Dampf=  und  andere  Kessel  und  Waren  der  Tarif-Nr.  804  und  805,  die  die  Firma  Julius
Pintsch  A.  G.  daselbst  im  Veredelungsverkehr  ausführt;

dem  Zollamt  II  Grottkau  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Oppeln  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabakblätter;

dem  Zollamt  I  Guben  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Cottbus  die  unbeschränkte  Befugnis  zur
Erledigung  von  Begleitzetteln;

dem  Zollamt  lI  Hannover  Weidendamm  die  Befugnis  zur  Abfertigung  von  zuckerhaltigen  Warer
bei  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;

dem  Zollamt  1  Herford  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Minden  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  I  und  von  Begleitzetteln  über  Reisegerät;

dem  Zollamt  II  Hoirup  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Hadersleben  die  Befugnis  zur  Abfertigung
  von  Getreide  zur  Ausfuhr  gegen  Einfuhrschein;

dem  Zollamt  1  Leibitsch  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Thorn  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Begleitzetteln  über  Sendungen,  die  zum  Ausgang  nach  Rußland  bestimmt  sind,  und  über  Getreidesendungen
  für  die  Leibitscher  Mühle;
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        —  347  —

dem  Zollamt  1  Lüdenscheid  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Iserlohn  die  Befugnis  zur  Abfertigung
  von  Waren  der  Tarifnummern  23  und  33,  frischen  Apfeln  und  frischen  Apfelsinen,  beim
Eingang  unter  Eisenbahnwagenverschluß  mit  Begleitscheinen  oder  Begleitzetteln;

dem  Zollamt  1  Merzig  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Saarbrücken  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Begleitzetteln  über  die  für  die  Firma  Gebr.  Wagner  in  Merzig  eingehenden  Sendungen  von
Kottonöl,  Bohnöl,  Fischtran  und  von  zum  Genusse  nicht  geeignetem  pflanzlichen  Talg;

der  Lehranstalt  für  Zollbeamte  in  Münster  die  Befugnis  zur  Ermittelung  des  Quotienten  bei
Zuckerabläufen  mit  weniger  als  2  v.  H.  Invertzucker;

dem  Zollamt  1  Neustadt  i.  Westpr.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Danzig  Inlandsverkehr  die
Befugnis  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  Rohtabak  für  die  Zigarren=  und  Zigarettenfabrik
  P.  Pokora  in  Neustadt;

dem  Zollamt  l  Paderborn  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Lemgo  die  Befugnis  zur  Abfertigung
der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  für  die  Firma  Joh.  Wilh.  Wiethaup  in  Paderborn  eingehenden
Begleitscheinsendungen  von  Kaffee;

dem  Zollamt  1  Schwedt  a.  O.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Prenzlau  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  1  über  enthülsten  Reis,  der  für  die  Märkische  Reisstärke-Fabrik,  G.  m.
b.  H.  in  Schwedt  a.  O.  eingeht  und  zur  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  I  (Ausfuhranmeldungen)
über  in  dieser  Fabrik  hergestellte  Reisstärke;

dem  Zollamt  1  Schwiebus  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Crossen  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  II  über  Mineralöle;

dem  Zollamt  1  Soest  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Lippstadt  die  Befugnis  zur  Erledigung
von-  Habergleitscheinen  I  über  Kraftfahrzeuge  für  die  Feldmann-Automobil-Gesellschaft  m.  b.  H.
in  Soest;

dem  Zollamt  1  Spremberg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Cottbus  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  1  über  Reisegerät  und  Muster  (§  6  Ziffer  6  und  10  des  Zolltarifgesetzes)
einschließlich  etwaiger  zollpflichtiger  Beipackungen;

der  Zuckersteuerstelle  Tangermünde  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Stendal  die  Befugnis  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  ausgelassenen  Bienenhonig  und  zur  Ausfertigung
  von  Begleitscheinen  I  über  Kunsthonig.

Königreich  Bayern.
Erteilt:  greich  9
der  Steuerstelle  Ellingen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Nürnberg  die  Befugnis  zur  Ausfertigung
  von  Branntweinbegleitscheinen  1;

·  dem  Steueramte  Günzburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Memmingen  die  Befugnis  zur  Er—
ledigung  von  Zollbegleitscheinen  1I  über  Malzgerste  und  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über
Gerstenmalz  im  Veredelungsverkehre;

dem  Steueramte  Nürnberg  1  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Salzbegleitscheinen  1
dem  Steueramte  Nürnberg  II  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Tabakbegleitscheinen  II;

fugnts  *  Zollexpositur  am  Inn  in  Simbach  im  Bezirke  des  gleichnamigen  Hauptzollamts  die  Beugnis
  60.

Königreich  Sachsen.
Erteilt:  areich  chi

dem  Zollamt  Döbeln  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Grimma  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  I  und  Begleitzetteln  über  unbearbeitete  Tabakblätter  und  rohe  Kakaobohnen
unter  Eisenbahnwagenverschluß;

.dem  Zollamt  Großenhain  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Meißen  die  Befugnis  zur  unbeschränkten
  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Waren,  die  unter  Zollverschluß  (auch  Eisenbahnwagenverschluß)
  eingehen;

dem  Zollamt  Limbach  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Chemnitz  die  Befugnis  zur  Erledigung
und  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Nähmaschinenköpfe,  die  mit  der  Eisenbahn  für  die
Firma  Limbacher  Maschinenfabrik  Bach  &amp;amp;  Winter  in  Limbach  zur  Ausbesserung  eingehen  und  demnächst
wieder  ausgeführt  werden;
        <pb n="366" />
        —  348  —

dem  Nebenzollamt  Pulsnitz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Bautzen  die  Befugnis  zur  Erledi—
sun  von  Jollbegleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabakblätter  und  zur  Erledigung  von  Tabakbegleiteinen
  II;

dem  Zollamt  Sebnitz-Niedereinsiedel  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Schandau  die  Befugnis  51.

Großherzogtum  Hessen.

Für  das  bisher  im  Amterverzeichnis  unter  „Nauheim  (Bad)“  aufgeführte  Nebenzollamt  und
Salzsteueramt  ist  die  richtige  Bezeichnung  des  Sitzes  „Bad  Nauheim“.

Großherzogtum  Sachsen-Weimar.
Dem  Bezirkszollamt  in  Weimar  sind  sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehre  beigelegt
  worden.  «
Herzogtum  Braunschweig.

In  Grasleben  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Wolfenbüttel  ist  auf  dem  Salzwerk  Braunschweig-Lüneburg
  ein  Salzsteueramt  mit  der  Befugnis  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Salzbegleitscheinen
  1  und  II  errichtet  worden.

Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

Dem  Hauptzollamt  Lübeck  ist  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Begleitzetteln  für  solche  Eisenbahnwagenladungen
  erteilt  worden,  die  im  Durchgangsverkehre  seewärts  zur  Wiederausfuhr  kommen
oder  die  zur  Abfertigung  auf  dem  Schlachthof  oder  für  das  Kühlhaus  hierselbst  eingehen.

Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Der  Lagerzollstelle  St.  Annen  im  Bezirke  des  gleichnamigen  Hauptzollamts  ist  die  Befugnis
zur  Erledigung  von  Zuckerbegleitscheinen  1  erteilt  worden.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  22.  Mai  1914  beschlossen,

die  durch  Bundesratsbeschluß  vom  24.  Februar  1906,  Ziffer  1  67)  zugelassene  zollfreie
Einfuhr  von  Müllereierzeugnissen  und  gewöhnlichem  Backwerk  in  Mengen  von  nicht  mehr
als  3  kg  für  die  Grenzstrecke  des  Kreises  Aschendorf  im  Hauptzollamtsbezirke  Leer  vom
1.  Juli  1914  ab  aufzuheben.

Berlin,  den  15.  Juni  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Menschel.

 

*)  Zentralblatt  für  1906  S.  441.
        <pb n="367" />
        349

5.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bauer,  Böttcher
und  Brauer,

 

österreichischer  Staatsangehöriger,

 

 

 

 

Bezirk  gleichen  Namens,  Steiermark,  Betteln,

 

 

 

 

1.
*  RName  und  Stand  Alter  und  Heimat  I  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Datum
1  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-J
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  I  8  4  b  »  6
Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
1  |Julius  Bittner,  geboren  am  28.  Januar  1873  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  12.  Juni  1914.
Bäcker,  Johnsdorf,  Bezirk  Braunau,  Böh-  Regierungspräsident  zu
men,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,
österreichischer  Staatsangehöriger,  #
2  Heinrich  Cilsak  geboren  am  20.  Juni  1894  zu  Wien,  Landstreichen,  Königlich  Preußiccher  8.  Juni  1914.
(Cilsack),  Erd-  österreichischer  Staatsangehöriger,  Regierungspräsident  zu
arbeiter,  Trier,
3  Ludwig  Duzik,  geboren  am  24.  April  1853  zu  Noso-Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  b.  Juni  1914.
Schneider,  wiece,  Bezirk  Friedek,  Osterreichisch)  Betteln,  Regierungspräßident  zu
gechirle  österreichischer  Staatsange-  Oppeln,
öriger,
4Sebastian  Felder,  geboren  am  22.  September  1869  zu  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  (1.  Juni  1914.
Arbeiter,  Döröczke,  Komitat  Somogy,  Ungarn,  Betteln,  Regierungspräsident  zu
ungarischer  Staatsangehöriger,  Lüneburg,
5  Johann  Fischer,  geboren  am  14.  November  1862  zu  Betteln,  Königlich  Bayerisches  4.  April  1914.
Tagelöhner,  Altkinsberg,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  Bezirksamt  Tirschenösterreichischer
  Staatsangehöriger,  reuth,
6Emile  Gorce,  geboren  am  6.  August  1892  zu  Bon-Landstreichen  und  Königlich  Bayerisches  30.  Mai  1911.
Schneider,  nat,  Departement  Creuse,  Frankreich,  Betteln,  Bezirksamt  Aibling,
französischer  Staatsangehöriger,
7  Ludwig  Kanzlik  geboren  am  24.  Oktober  1867  zu  Lau-Diebstahl,  Land-  Königlich  Preußischer  4.  Juni  1914.
(Kanzliaz),  Zimmer-bias,  Bezirk  Troppau,  Osterreichisch  streichen  und  Bet-  Regierungspräfident  zu
mann,  Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  teln,  Oppeln,
österreichischer  Staatsangehöriger,
8  Anton  Klier,  geboren  am  31.  März  1895  zu  Fran=  Betteln,  Königlich  Sächsische  16.  Mai  1914.
Arbeiter,  kenhammer,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  Kreishauptmannschaft
österreichischer  Staatsangehöriger,  Zwickau,
9  Heinrich  Leubner,  geboren  am  9.  November  1890  zu  Betteln,  Königlich  Bayerisches  29.  Mai  1914.
Fabrikarbeiter,  Zwickau,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  Bezirksamt  Landau
österreichischer  Staatsangehöriger,  a.  J.,
10  Anton  Schöller,  geboren  am  27.  Mai  1877  zu  Trag-Widerstand  gegen  die  Königlich  Bayerisches  10.März  1914.
Steinmetz,  wein,  Bezirk  Perg,  Oberösterreich)  Staatsgewalt,  Bezirksamt  Viechtach,
österreichischer  Staatsangehöriger,  Landstreichen  und
etteln,
11  Hulda  Sperlich,  geboren  am  19.  Mai  1894  zu  Alt--Übertretung  des  5  861  Königlich  Preußischer  28.  Mai  1914.
auch  genannt  Burg,  börnit  bei  Zittau,  Königreich  Sachsen,  Ziffer  6  des  Straf-Regierungspräsident  zu
hardt,  Prostituierte,  ortsangehörig.  zu  Warnsdorf,  Bezirkgesetzbuchs,  Breslau,
Rumburg,  Böhmen,  österreichische
Staatsangehörige,
12  Ludwig  Stiegl=  geboren  am  14.  August  1876  zu  Graz,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirkspräsi=  5.  Juni  1911.

dent  zu  Straßburg,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="368" />
        <pb n="369" />
        —  351  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

    

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  BZuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x□UT  *  “

XIIIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  Juni  1914.  Nr.  31.
Inhalt:  1.  Konfulatwesen:  Ermächtigungen  zur  Vor=  5.  Versscherungswesen:  Befreiung  von  der  Versicherungsnahme
  von  Zivilstandshandlungen;  —  Entlassung:  —  pflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungs-Exequaturerteilllllng
  Seite  351  ordnung...  .....  353
2.  Finanzwesen:  Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs-  Amtsdauer  der  gegenwärtigen  Vertreter  der  Arbeit-Post=
  und  Telegraphen=  sowie  der  Neichs-Eisenbahn-  geber  und  der  Versicherten  bei  den  Organen  der
verwaltung  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis  zum  Krankenkassens  353
Schlusse  des  Monats  Mai  111  4  352  6.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Zulassung  eines  zollfreien
3.  Eisenbahnwesen:  Ermächtigung  des  Kaiserlichen  Kon-  Veredelungsverkehrs  mit  inländischen  Perlen  sowie  mit
sulats  in  Winnipeg  (Canada)  zur  Ausfertigung  von  inländischem  Baumwollengarn  im  sächsisch-böhmischen
Leichenpassen  352  Grenzgebieeem  354
4.  Militärwesen:  Erhöhung  der  Strohration  für  die  7.  Medizinal=  und  Beterinärwesen:  Abänderung  der  Aus-Dienstpferde
  und  die  Pferde  der  Offiziere  usw.  bei  den  führungsbestimmungen  A,  C,  D  nebst  Anlage  b  und  E
Rationssätzen  I  bis  11T1T  .  352  zum  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschaugesetze  354
Zurückstellung  Militärpflichtiger  im  Bezirke  des  8.  Holizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Kaiserlichen  Konsulats  Honollnun  315063  Reichsgebihee  357

 

1.  Konsfulat  wesen.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Tetuan  Dragoman  Zechlin  ist  auf  Grund  des  §  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter
deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Jassy  beauftragten  Dragoman  Zorn  ist  auf
Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer
seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  Amschel  in  Melbourne  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst
  erteilt  worden.  ————7—7

Dem  portugiesischen  Konsul  in  Bremen,  Antonio  Patricio,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur
erteilt  worden.

 

60
        <pb n="370" />
        —  352  —

2.  Finan  zwese  n.

NZachwmeisung

von  Einnahmen  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1914.

 

—  —  —  —  —  —  ——

Bezeichnung
der

Einnahmen  vom  Beginne
des  Rechnungsjahrs  bis
zum  Schlusse  des  Monats

Im  Reichshaushalts-Etat  ist

die  Einnahme  für  das
Rechnungsjahr  1914  veran—

 

 

Einnahmen  Mai  1914  schlagt  auf
E  *41ô  7  .A  M
1  2  8
Reichs-Post-  und  Telegraphenverwaltung  138  883  837  881  286  500
Reichs-Eisenbahnverwaltung  ...  .  .  .  ..  25  725  000  162  246  000

 

 

 

3.  Eisenbahn  wesen.

Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  §  44  Abs.  4  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  vom  23.  Dezember  1908
(Reichs-Gesetzbl.  1909  S.  93)  wird  in  Ergänzung  der  Bekanntmachung  vom  10.  Januar  1910  (Zentralblatt
  S.  14)  bekannt  gemacht,  daß  die  Ermächtigung  zur  Ausfertigung  von  Leichenpässen  auch  dem
Kaiserlichen  Konsulat  in  Winnipeg  (Canada)  erteilt  worden  ist.

Berlin,  den  12.  Juni  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Jonquieres.

 

4.  Militär  wesen.

Bekanntmachung.

Mit  bezug  auf  die  Vorschriften  der  Verordnung  vom  13.  Juli  1898  (Reichs.  Gesetzbl.  S.  921)
zu  §  5  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in  der  Fassung
vom  24.  Mai  1898  (Reichs-Gesetzbl.  S.  361)  wird  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  die  Strohration
  für  die  Dienstpferde  und  die  Pferde  der  Offiziere  usw.  bei  den  Rationssätzen  I  bis  III  durch
den  Etat  für  das  Jahr  1914  vom  1.  April  1914  ab  von  1750  g  auf  2250  g  erhöht  worden  ist.

Berlin,  den  16.  Juni  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Gallenkamp.
        <pb n="371" />
        —  353  —

Bekanntmachung.

Dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Honolulu  ist  in  Gemäßheit  der  Bestimmungen  im  vorletzten  Absatz  des
§  33  Ziffer  10  der  Deutschen  Wehrordnung  die  Befugnis  übertragen  worden,  die  in  seinem  Bezirke  lebenden
militärpflichtigen  Deutschen  bis  zum  25.  September  des  dritten  Militärpflichtjahrs  zurückzustellen  (vergl.
Anlage  5  zu  §  33  der  Deutschen  Wehrordnung.  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1906  S.  1306  ff.).

Berlin,  den  20.  Mai  1914.

 

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

 

5.  Versicherungs  wesen.

Bekanntmachung,

betreffend  die  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung.


Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  Mai  1914  auf  Grund  des  §  1242  Nr.  1,  2
der  Reichsversicherungsordnung  beschlossen:
Die  §  1234,  §  1235  Nr.  1,  §5  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten  mit
Wirkung  vom  1.  Januar  1912  ab  für
A.  1.  die  an  dem  katholischen  Lyzeum  (St.  Hedwigsschule)  in  Neiße  lebenslänglich  angestellten
  Lehrerinnen,

2.  die  an  dem  evangelischen  Lyzeum  in  Neiße  lebenslänglich  angestellten  Lehrerinnen,
wenn  ihnen  die  im  §  1234  bezeichneten  Anwartschaften  gewährleistet  sind  oder  sie  lediglich
  für  ihren  Beruf  ausgebildet  werden;

B.  Personen,  denen  auf  Grund  einer  früheren  Beschäftigung  dieser  Art  bei  dem  katholischen
Lyzeum  (St.  Hedwigsschule)  oder  dem  evangelischen  Lyzeum  in  Neiße  Ruhegeld,  Wartegeld
  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der
ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben  eine  Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenfürsorge
(§5  1234)  gewährleistet  ist.

Berlin,  den  18.  Juni  1914.

 

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  Amtsdauer  der  gegenwärtigen  Vertreter  der  Arbeitgeber  und  der
Versicherten  bei  den  Organen  der  Krankenkassen.  Vom  26.  Juni  1914.

Auf  Grund  des  Artikel  4  des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung  hat  der
Bundesrat  bestimmt:

Die  in  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  8.  November  1912  (Zentralblatt  für  das
Deutsche  Reich  1912  S.  817),  betreffend  die  Amtsdauer  der  gegenwärtigen  Vertreter  der  Arbeitgeber
und  der  Versicherten  bei  den  Organen  der  Krankenkassen,  unter  Nr.  2  gesetzte  Frist  bis  zum  Ablauf
des  30.  Juni  1914  wird  bis  zum  Ablauf  des  31.  Dezember  1914  verlängert.

Berlin,  den  26.  Juni  1914.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Caspar.

 

60“
        <pb n="372" />
        —  354  —
6.  Zoll-  und  Stenerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  10.  Juni  d.  J.  beschlossen,  anzuerkennen,  daß  für  die  Zulassung
  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit  inländischen  Perlen  aus  Glas  —  Tarifnummer  759  —,
aus  Stahl  —  Tarifnummer  836  —  und  aus  Messing,  vergoldet,  versilbert  oder  mit  Aluminium  überzogen
  —  Tarifnummer  884  und  887  —  sowie  mit  inländischem,  zwei=  oder  mehrdrähtigem,  einmal
gezwirntem,  gebleichtem  oder  gefärbtem  Baumwollengarn  —  Tarifnummer  442  —  zur  Herstellung  von
Perlenschnüren  für  die  Perlweberei  nur  durch  Aufreihen  im  sächsisch-böhmischen  Grenzgebiete  die  Voraussetzungen
  des  §  3  der  Veredelungsordnung  vorliegen.

 

7.  Medizinal=  nud  Veterinärwesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  Abänderungen  der  Ausführungsbestimmungen  A,  C,  D  nebst  Anlage  b  und  E
zum  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschaugesetze.

Der  Bundesrat  hat  die  nachstehenden  Anderungen  der  Ausführungsbestimmungen  A.,  C,  D
nebst  Anlage  b  und  E  zu  dem  Gesetze,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,  vom  3.  Jumi
1900  (Beilage  zu  Nr.  52  des  Zentralblatts  für  das  Deutsche  Reich  1908  S.  479  S.  1°)  mit  der
Maßgabe  beschlossen,  daß  die  Anderungen  am  1.  August  1914  in  Kraft  treten.

II  Der  §  29  der  Ausführungsbestimmungen  D  zum  Schlachtvieh-  und  Fleischbeschaugesetze
(Beilage  zu  Nr.  52  des  Zentralblatts  für  das  Deutsche  Reich  1908  S.  479,  S.  67")  wird  wie
folgt  geändert:

Im  Abs.  2b  sind  die  Worte  „oder  Rosmarinöl“  und  im  Abs.  3  die  Worte  „1  kg  Rosmarinöl“
  zu  streichen;
hinter  dem  Worte  „(Birkenteer)“  ist  hinzuzufügen:
a)  im  Abs.  2:
„,  stark  riechendem  oder  tief  dunkel  gefärbtem  Maschinenschmieröl  (Zylinderöl)
oder  mit  flüssigem  Terpineol  von  der  Dichte  0,h38  bis  0,940  bei  15°  C  und  dem
Siedepunkt  unter  gewöhnlichem  Drucke  bei  216  bis  219°  C/
b)  im  Abs.  3:
„5  kg  stark  riechendes  oder  tief  dunkel  gefärbtes  Maschinenschmieröl  (Zylinderöl),
1  kg  flüssiges  Terpineol  von  den  im  Abs.  2b  angegebenen  Eigenschaften“.

II.  Die  auf  die  Trichinenschau  bezüglichen  Vorschriften  der  Ausführungsbestimmungen  A,  C,  D
nebst  Anlage  b  und  E  zum  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschaugesetze  (Beilage  zu  Nr.  52  des  Zentralblatts
für  das  Deutsche  Reich  1908  S.  479,  S.  1°)  werden  geändert  wie  folgt:

Ausführungsbestimmungen  A.
Im  §  34  erhält  Nr.  4  folgende  Fassung:
„Trichinen  bei  Schweinen,  wenn  durch  die  Untersuchung  von  14  aus  den  Zwerchfellpfeilern,
beim  Vorhandensein  nur  eines  Zwerchfellpfeilers  aus  diesem,  entnommenen  Präparaten  in
6  oder  mehr  Präparaten  oder  durch  die  Untersuchung  von  28  aus  dem  Rippenteile  des

Zwerchfells  oder  den  Bauchmuskeln  entnommenen  Präparaten  in  12  oder  mehr  Präparaten
Trichinen  festgestellt  sind."
        <pb n="373" />
        —  355  —

Ausführungsbestimmungen  C.

Im  zweiten  Abschnitt  unter  II  (Invasionskrankheiten)  Ziffer  22  ist  im  Abs.  1  vor  dem  letzten
Worte  „erforderlich“  einzuschalten:

„oder  eine  Untersuchung  mit  dem  Trichinoskop“;
ferner  ist  im  Abs.  2  an  Stelle  des  3.  Satzes  zu  setzen:

„Ersteres  ist  anzunehmen,  wenn  durch  die  Untersuchung  von  14  aus  den  Zwerchfellpfeilern,
beim  Vorhandensein  nur  eines  Zwerchfellpfeilers  aus  diesem,  entnommenen  Präparaten  in
6  oder  mehr  Präparaten  oder  durch  die  Untersuchung  von  28  aus  dem  Rippenteile  des
Zwerchfells  oder  den  Bauchmuskeln  entnommenen  Präparaten  in  12  oder  mehr  Präparaten
Trichinen  festgestellt  sind."“

Ausführungsbestimmungen  D.

Im  §5  18  Abs.  1  unter  I  B  erhält  der  bisherige  Wortlaut  von  „an  Stelle“  bis  zum  Schlusse
folgende  Fassung:  ·
„an  Stelle  der  unschädlichen  Beseitigung  ist  auf  Antrag  des  Verfügungsberechtigten  die
Wiederausfuhr  solcher  trichinösen  Schweine  zu  gestatten,  bei  welchen  durch  die  Untersuchung
von  14  aus  den  Zwerchfellpfeilern,  beim  Vorhandensein  nur  eines  Zwerchfellpfeilers  aus
diesem,  entnommenen  Präparaten  in  weniger  als  6  Präparaten  oder  durch  die  Untersuchung
von  28  aus  dem  Rippenteile  des  Zwerchfells  oder  den  Bauchmuskeln  entnommenen  Präparaten
  in  weniger  als  12  Präparaten  Trichinen  festgestellt  sind,  wenn  das  Fleisch  vorher
der  für  schwach  trichinöses  Fleisch  von  Schweinen  bei  Schlachtungen  im  Inland  vorgeschriebenen
  Behandlung  unterworfen  ist;“
Anlage  b  zu  den  Ausführungsbestimmungen  D  (Anweisung  für  die  Untersuchung  des  Fleisches
auf  Trichinen  und  Finnen).  ·
1.  Im  §  1  ist  zwischen  Abs.  1  und  2  folgender  neue  Absatz  einzufügen:
„Zulässig  ist  auch  die  Anwendung  eines  Trichinoskops,  das  bei  70—80  facher  Vergrößerung
  ein  Gesichtsfeld  von  mindestens  110—115  cm  Durchmesser  gibt  und  gleichfalls
  die  Objekte  klar  und  deutlich  erkennen  läßt.“

2.  Im  §  2  werden  die  Worte  „18  Minuten“  ersetzt  durch  die  Worte  „10  Minuten“;  außerdem
  erhält  der  §  2  die  nachstehenden  Zusätze:

„Bei  der  Benutzung  von  Ersatzproben  aus  dem  Rippenteile  des  Zwerchfells  oder  aus
den  Bauchmuskeln  bei  ganzen  Schweinen  oder  halben  zubereiteten  Schweinen  (§  4  Abs.  2,
5  Abs.  2)  sind  auf  die  mikroskopische  Untersuchung,  einschließlich  der  Herstellung  der
Präparate,  mindestens  20  Minuten  zu  verwenden.

Erfolgt  die  Untersuchung  mit  dem  Trichinoskop,  so  sind  auf  die  Untersuchung  der
Proben  eines  Schweines  oder  eines  halben  zubereiteten  Schweines,  einschließlich  der
Herstellung  der  Präparate,  jedoch  ausschließlich  der  für  die  Probenentnahme  aufgewendeten
  Zeit,  mindestens  6  Minuten,  bei  Benutzung  von  Ersatzproben  aus  dem  Rippenteile
des  Zwerchfells  oder  aus  den  Bauchmuskeln  mindestens  12  Minuten,  auf  die  Untersuchung
  eines  einzelnen  Stückes  Speck  mindestens  5  Minuten,  auf  die  Untersuchung
sonstiger  einzelner  Fleischstücke  mindestens  8  Minuten  zu  verwenden.“

3.  Im  §  4  werden  Abs.  1  und  2  gefaßt  wie  folgt:

„Die  Proben  sind  bei  ganzen  Schweinen  oder  halben  zubereiteten  Schweinen  je  in
der  Mindestgröße  einer  Haselnuß  aus  den  beiden  Zwerchfellpfeilern  (Nierenzapfen)  am
Ubergang  in  den  sehnigen  Teil  zu  entnehmen.

In  Fällen,  in  denen  die  Zwerchfellpfeiler  etwa  abhanden  gekommen  sind,  sind  zwei
gleich  große  Proben  aus  dem  Ridppenteile  des  Zwerchfells  gerangeentch  oder  aus  den
Bauchmuskeln  zu  entnehmen.  In  Fällen,  in  denen  nur  ein  Zwerchfellpfeiler  vorhanden
ist,  ist  aus  diesem  eine  doppelthafelnußgroße  Probe  zu  entnehmen."“;

ferner  wird  im  Abs.  3  hinter  „Proben“  eingeschaltet:
b„je  in  der  Mindestgröße  einer  Bohne“.
        <pb n="374" />
        —  356  —

4.  Im  §  5  ist  an  Stelle  der  Worte  „Von  jeder“  bis  „auszuschneiden“  zu  setzen:

„Von  jeder  der  vorstehend  bezeichneten  Proben  hat  der  Beschauer  bei  Speck  4,
mithin  im  ganzen  12,  bei  einzelnen  Fleischstücken  6,  mithin  im  ganzen  18,  bei  ganzen
Schweinen  oder  halben  zubereiteten  Schweinen  beim  Vorhandensein  beider  Zwerchfell.
pfeiler  7,  mithin  im  ganzen  14,  beim  Vorhandensein  nur  eines  Zwerchfellpfeilers
14  haferkorngroße  Stückchen  aus  verschiedenen  Stellen  möglichst  am  Ubergang  in  sehnige
Teile  auszuschneiden“;

ferner  ist  nachstehender  Abs.  2  anzufügen:

„Müssen  bei  ganzen  Schweinen  oder  halben  zubereiteten  Schweinen  der  Rippenteil
des  Zwerchfells  oder  die  Bauchmuskeln  zur  Probenentnahme  verwendet  werden  (§  4  Ab/(2),
so  sind  aus  jeder  Probe  14,  mithin  im  ganzen  28  haferkorngroße  Stückchen  auszuschneiden.“

5.  Der  §  6  erhält  folgende  Absätze  3  und  4:

„Die  Untersuchung  mit  dem  Trichinoskop  hat  in  der  Weise  zu  geschehen,  daß  jede
Präparat  bei  70=  bis  80  facher  Vergrößerung  langsam  und  sorgfältig  durchmustert  wird.

Ergeben  sich  bei  der  Untersuchung  mit  dem  Trichinoskop  verdächtige  Stellen,  deren
Natur  mit  Hilfe  des  Trichinoskops  nicht  sicher  festzustellen  ist,  so  sind  sie  mit  dem
Mikroskop  nachzuprüfen."

6.  Im  §  7  wird  Abs.  2  gestrichen  und  dem  Abs.  1  folgende  Bestimmung  hinzugefügt:

„Von  ganzen  Schweinen  sind  in  diesem  Falle  Proben  auch  aus  den  Zungen=  und
Kehlkopfmuskeln  zu  entnehmen  und  zu  untersuchen.  Ist  nach  Lage  der  Sache,  namentlich
  bei  gemeinschaftlicher  Untersuchung  oder  Aufbewahrung  mehrerer  Schweine,  eine
Verwechselung  der  Geschlinge  der  verdächtigen  Schweine  mit  denen  unverdächtiger
Schweine  möglich,  so  sind  die  bezeichneten  Proben  von  sämtlichen  hiernach  in  Betracht
kommenden  Schweinen  zu  entnehmen  und  zu  untersuchen.  Auch  diese  Proben  sind  mit
Befundbericht  dem  zuständigen  Tierarzt  zu  übergeben.

Dieser  hat  den  Befund  unverzüglich,  nötigenfalls  unter  Entnahme  noch  weiterer
Proben,  nachzuprüfen."“

7.  Der  5  9  wird  gefaßt  wie  folgt:

„Im  allgemeinen  dürfen  von  einem  Trichinenschauer  an  einem  Tage  mit  den
Mikroskop  nicht  mehr  als  36  Schweine  oder  ebensoviele  halbe  zubereitete  Schweine  oder
40  Speck=  oder  26  sonstige  Fleischstücke  untersucht  werden.  Ausnahmsweise  dürfen  jedoch
an  einem  Tage  bis  45  Schweine  oder  ebensoviele  halbe  zubereitete  Schweine  oder
50  Speck=  oder  32  sonstige  Fleischstücke  untersucht  werden.

Mit  dem  Trichinoskop  dürfen  von  einem  Trichinenschauer  im  allgemeinen  an  einem
Tage  nicht  mehr  als  60  Schweine  oder  ebensoviele  halbe  zubereitete  Schweine  oder  72  Speckoder
  45  sonstige  Fleischstücke,  ausnahmsweise  jedoch  bis  75  Schweine  oder  ebensoviele
halbe  zubereitete  Schweine  oder  90  Speck=  oder  56  sonstige  Fleischstücke  untersucht  werden.“

8.  Im  §  10  erhält  Abs.  1  folgenden  Zusatz:

„Für  die  mit  dem  Trichinoskop  ausgeführten  Untersuchungen  sind  besondere  Schaubücher

  zu  führen.“;  «
ferner  ist  an  Stelle  des  Abs.  2  zu  setzen:

„Wo  ein  Bedürfnis  besteht,  kann  eine  weitere  Trennung  der  Schaubücher  für

frisches  und  für  zubereitetes  Fleisch  erfolgen.“

Ausführungsbestimmungen  E.
Dem  §  5  ist  als  Abs.  2  hinzuzufügen:

„Diejenigen  Prüflinge,  welche  die  Trichinenschau  auch  mit  dem  Trichinoskop  ausüben
wollen,  haben  die  erforderlichen  Kenntnisse  über  die  Einrichtung  und  den  Gebrauch  des
Trichinoskops  nachzuweisen."“

Berlin,  den  24.  Juni  1914.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.
        <pb n="375" />
        357

8.  Poli  zei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  arund  Behörde,  welche  die  deum
2  Ausweisung
S  der  Bestrafun  Ausweisungs-J
  der  Ausgewiesenen.  strafuns.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  6  8  b  6

a)  Auf  Grund  des  8  38  des  Strafgesetzbuchs.

1  Karl  Eiselt,  Fabrik=  geboren  am  14.  Juli  1860  zu  Deutsch  schwerer  Diebstahl  Königlich  Sächsische  23.  April
arbeiter,  Gabel  in  Böhmen,  österreichischer,  und  Übertretung  des  Kreishauptmanmschaft  1914.
Staatsangehöriger,  *360  Ziffer  8  des  Dresden,

Strafgesetzbuchs

(2  Baßr  6  Monate

Zuchthaus  und

2  Wochen  Haft,  laut

Erkenntnis  vom

25.NNovember  1911),

*2  Franz  Rippaus,  sgeboren  am  14.  Oktober  1884  zu  schwerer  Diebstahl  im  Königlich  Preußischer  13.  Juni  1914.
Schlächter,  Korschenz,  Bezirk  Komotau,  Böhmen,  Rücksall  (2  Jahre  Regierungspräfident  zu
österreichischer  Staatsangehöriger,  Zuchthaus,  laut.  Posen
Erkenntnis  vom
23.  August  1912),

 

 

 

 

 

b)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

Benedikt  Flügel,
Schlosser,

Franz  Brunner,
Kellner,

Aloys  Franz  Bühler,
Viehwärter,

Karl  Johann  Göthl,
Handarbeiter,

Franz  Joses  Grämer,
Arbeiter,

geboren  am  21.  März  1892  zu  Nieden,  Zuhälterei,  Unter-Stadtmagistrat  Nürn-Bezirk
  Bregenz,  Vorarlberg,  öster=  schlagung  und  Nicht=  berg,  Bayern,
reichischer  Staatsangehöriger,  befolgung  eines

Unterkommensauftrags

  (8  Monate

14  Tage  Gefängnis

und  1  Woche  Haft,

laut  Erkenntnis  vom

22.  April
1914.

 

keichischer  Staatsangehöriger,

 

26.  Juni  1918),

c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

geboren  am  22.  Oktober  1883  zu  Bud-Betteln,  Königlich  Preußischer  3.  Februar
weis,  Bezirk  gleichen  Namens,  Regierungspräfident  zu  1914.
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Rosen-  Merseburg,

berg,  Bezirk  Kaplitz,  ebenda,  öster- 



geboren  am  4.  Oktober  1870  zu  Mal-Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  12.  Juni  1914.
ters,  Kanton  Luzern,  Schweiz,  orts-,  Betteln,  Regierungspräfident  zu.

angehörig  ebendaselbst,  schweizerischer  Aachen,

Staatsangehöriger,

geboren  am  21.  Februar  1884  zu  Betteln,  Königlich  Sächsische  28.  Mai  1911.
Brüx,  Bezirk  gleichen  Namens,  Kreishauptmannschaft

Böhmen,  österreichischer  Staatsan-  Zwickau,

gehöriger,

geboren  am  28.  Juli  1886  zu  Gom-Landstreichen  und
miswald,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  Betteln,
schweizerischer  Staatsangehöriger,

Königlich  Bayerisches
Bezirksamt  Burglengenfeld,


7.  Mai  1911.
        <pb n="376" />
        368

 

 

 

 

 

41
88
Name  unb  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  *
Ausweisung  .
si-  »  der  Bestrafung.  Ausweisungs--2
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  I  a  5  6
!
8  Stanislaus  Kocwa,  geboren  am  21.  April  1864  zu  Kra=  Betteln,  Königlich  Preußischer  12.  Juni  1914.
Arbeiter,  koszowice,  Bezirk  Bochnia,  Galizien,  Regierungspräsident  zu
österreichischer  Staatsangehöriger.,  Stade,
9  Josef  Preißler,  geboren  am  24.  Februar  1885  zu  Betteln,  Königlich  Bayerisches  5.  Jum  1914.
Ziegelarbeiter,  Warnsdorf,.  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  Bezirksamt  Wertingen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
10  Anna  Welschmidt,  geboren  am  22.  Februar  1878  zu  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  8.  Juni  #.

 

geborene  Stranzke,
Fabrikarbeiterin,

 

Marschendorf,  Bezirk  Trautenau,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Reitendorf,
  Bezirk  Mährisch  Schönberg,
Mähren,  österreichische  Staatsangehörige,


Betteln,

 

Regierungspräsident  zu
Liegnitz,  «

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="377" />
        —  359  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

    

 

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  betriehen  durch  alle  Volstanstalten  und  DLuchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Dienstag,  den  30.  Juni  1914.  #  Nr.  32.

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  Zoll=  und  Stenerwesen:  Herabsetzung  der  Kontingente  der  Zündwarenfabriken  für  das  Vetriebsjahr-  1014/15
eite  35

 

Zoll--und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  26.  Juni  d.  J.  beschlossen,

"  die  Kontingente  der  Zündwarenfabriken  für  das  Betriebsjahr  1914/15  auf  45  vom  Hundert
herabzusetzen.

Berlin,  den  30.  Juni  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
61
        <pb n="378" />
        <pb n="379" />
        —  361  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

——.—  —  —

Zu  beztiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Guchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

.  .  .
XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Juli  1914.  Nr.  33.

—

Inhalt:  1.  Koufulatwesen:  Ermachtigung  zur  Vor-  .  .  .
nahzmvonZiviiskgndshanvkungmx—Ex-quatm-  a  Hsäkgjkzsxg  gszshslezsgftst  Fetkszlulnssvsskshss  mit
erteilung;  —  Entlassuiuig  Seite  361  u  i  us  Bongossiholz  .  .

2.  Versicherungswesen:  Bekanntmachung  zur  Ausführung  4.  Allgemeiue  Verwaltungssachen:  Erscheinen  des  Handdes
  is  absZ  1  derschsversschernngsorbnung  263  buchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1914  364

Veränderungsnachweis  der  Lrtslöhne  36  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

3.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Ermittelung  des  zollpflichtiger  s«

GewichtsvonGetreide...  .g.  .  z.  Pl  .)  364  Reichsgebme·«·«’««···«’·  364

1

1.  Kon  fsulat  wesen.

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Casablanca  beauftragten  Dragomanatsaspiranten
Diel  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes
vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung
die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer,  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  belgischen  Generalkonsul  van  der  Heyde  in  Hamburg  ist  namens  des  Reichs  das  Erequatur
erteilt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Groschke  in  Pernamburco  (Brasilien)  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem
Reichsdienst  erteilt  worden.

 

62
        <pb n="380" />
        —  362  —
2.  Versicherungswesen.

Bekanntmachung.

Der  Bundesrat  hat  beschlossen,  auf  Grund  des  §  518  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung
mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1914  ab  widerruflich  anzuordnen,  daß  die  Krankenkassen  an  die  in  dem  anliegenden
  Verzeichnis  aufgeführten  Ersatzkassen  die  bei  ihnen  für  deren  Mitglieder  nach  §  517  Abs.  2  der
Reichsversicherungsordnung  eingehenden  Beitragsteile  der  Arbeitgeber  zu  vier  Fünfteln  abzuführen  haben.

Berlin,  den  27.  Juni  1914.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Caspar.

Verzeichnis
der  Ersatzkassen,  für  die  eine  Anordnung  nach  §  518  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung
  ergeht.

Krankenkasse  für  Kaufleute  und  Privatbeamte  in  Deutschland  in  Barmen,
Kranken=  und  Begräbniskasse  des  Vereins  der  deutschen  Kaufleute  in  Berlin,
Kranken=  und  Sterbekasse  für  Schiffer  „Neptun“  in  Breslau,
Krankenkasse  des  Verbandes  kath.  kaufm.  Gehilfinnen  in  Cöln,  .
.Kranken-undSterbekassefürHandlungsangestellteundPrivatbeamteinCrefeldunddem
Handelskammerbezirke  Crefeld  in  Crefeld,  «

6.  Kaufm.  Krankenkasse  für  Rheinland  und  Westfalen  in  Elberfeld,

7.  Kranken-  und  Begräbniskasse  des  Kaufmännischen  Vereins  in  Frankfurt  a.  M.,

8.  Kranken=  und  Begräbniskasse  des  Buchdrucker-Vereins  der  Königlichen  Haupt=  und  Residenz.
stadt  Hannover  zu  Hannover,

9.  Kranken=  und  Begräbniskasse  des  Kaufmännischen  Vereins  in  Magdeburg,

10.  Krankenkasse  des  Deutschen  Privatbeamten-Vereins,  Vers.-Ver.  a.  G.  in  Magdeburg,

11.  Krankenkasse  für  Kaufleute  in  Chemnitz,

12.  Kranken=  und  Begräbniskasse  des  Verbandes  deutscher  Handlungsgehilfen  in  Leipzig,

13.  Kranken=  und  Begräbniskasse  des  Verbandes  deutscher  Bureaubeamten  in  Leipzig,

14.  Krankenkasse  Deutscher  Buchhandlungsgehilfen  in  Leipzig,

15.  Unterstützungskasse  des  Zieglervereins  für  Alverdissen  in  Alverdissen,
16.  Ierglerkkenkerrase  in  Bösingfeld,
17.  Ziegler-Unterstützungskasse  in  Brake  (Lippe),

18.  Selbständige  Ziegler-Vereins-Hilfskrankenkasse  in  Elbrinxen,

19.  Unterstützungskasse  des  Zieglervereins  in  Großenmarpe,

20.  Ziegler-Kranken=  und  Unterstützungskasse  in  Haustenbeck,

21.  Ziegler-Hilfs-Krankenkasse  in  Heidenoldendorf-Hiddessen,

22.  Unterstützungskasse  des  Lippischen  Ziegler-Vereins  I  in  Lage,

23.  Unterstützungskasse  des  Lippischen  Ziegler-Vereins  II  in  Lage,

24.  Unterstützungskasse  des  Lippischen  Ziegler-Vereins  in  Lieme  (Lippe),

25.  Unterstützungskasse  des  Lippischen  Ziegler-Vereins  für  Lüdenhausen  und  Umgegend  in
Lüdenhausen,

26.  Ziegler-Krankenkasse  zu  Oerlinghausen  (Lippe),

27.  Unterstützungskasse  des  Ziegler-Vereins  in  Schlangen  (Lippe),

28.  Ziegler-Kranken-  und  Unterstützungskasse  in  Schötmar  (Lippe),

29.  Unterstützungskasse  des  Ziegler-Vereins  in  Schwalenberg,

30.  Unterstützungskasse  des  Lippischen  Ziegler-Vereins  für  Stemmen  und  Umgegend  in
Stemmen  (Lippe),

Seee—
        <pb n="381" />
        —  363  —

31.  Handelskrankenkasse,  Vers.-Ver.  a.  G.  in  Bremen,

32.  Kranken=  und  Begräbniskasse  des  Vereins  für  Handlungskommis  von  1858  (Kaufm.
Verein)  in  Hamburg,

33.  Deutschnationale  Kranken=  und  Begräbniskasse  in  Hamburg,

34.  Krankenkasse  für  deutsche  Gärtner  in  Hamburg.

 

Ortslöhne
(als  Ortslohn  gilt  der  ortsübliche  Tagesentgelt  gewöhnlicher  Tagearbeiter),
festgesetzt  auf  Grund  der  §§  149  bis  151  der  Reichsversicherungsordnung  mit  Wirkung  von
den  unten  angeführten  Zeitpunkten  an.
Zusammengestellt  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.

VUeränderungsnachmeis

zu  den  Veröffentlichungen  im  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1914,  Nr.  5  vom
16.  Januar,  (Anhang)  und  Nr.  11  vom  20.  Februar.
Abgeschlossen  am  20.  Juni  1914.

 

Königreich  Mreußen.
Oberversicherungsamt  Danzig.

Infolge  der  Vereinigung  der  Landgemeinden  Brösen,  Saspe,  Schellmühl,  Weichselmünde,
Heubude  und  Krakau  und  des  Gutsbezirkes  Rieselfeld  sowie  von  der  Landgemeinde  Neufähr  des  Ortsteils
  Westl.  Neufähr  unter  Abtrennung  von  den  Landkreisen  Danziger  Höhe  und  Danziger  Niederung
vom  1.  April  1914  ab  mit  dem  Stadtkreise  Danzig  tritt  vom  genannten  Zeitpunkt  ab  für  die
bezeichneten  Ortschaften  der  für  die  Stadt  Danzig  gemäß  §  149  der  R.V.O.  mit  Wirkung  vom  1.  Januar

1914  festgesetzte  Ortslohn  in  Kraft.
Oberversicherungsamt  Groß  Berlin.
Unter  Nr.  7  Niederbarnim  a)  sind

1.  die  Bezirke  Liebenwalde,  Amt  Alt  Landsberg  und  Blumberg  zu  streichen  und  Woltersdorf
hinzuzufügen.

Die  Anderung  tritt  am  1.  Juli  1914  in  Kraft.
2.  Der  Bezirk  Bernau  ist  zu  streichen.
Die  Anderung  tritt  am  15.  Juli  1914  in  Kraft.

Oberversicherungsamt  Bromberg.

Für  den  Bezirk  des  Versicherungsamts  Strelno  wird  der  Ortslohn  für  Frauen  im  Alter  von
16  bis  21  Jahren  auf  eine  Mark  festgesetzt.

Diese  Anderung  tritt  am  6.  August  1914  in  Kraft.

Oberversicherungsamt  Arnsberg  (Westf.).
Für  den  Bezirk  des  Königlichen  Versicherungsamts  Arnsberg  wird  der  Ortslohn:
für  männliche  Personen  von  16  bis  21  Jahren  auf  2,50  M,
für  männliche  Personen  über  21  Jahre  auf  3,50  M,
für  weibliche  Personen  über  21  Jahre  auf  2,00  M
anderweit  festgesetzt.
Die  Anderungen  treten  am  1.  April  1914  in  Kraft.

 

62“
        <pb n="382" />
        —  364  —
3.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  10.  Juni  1914  beschlossen,

daß  bei  der  Ermittelung  des  zollpflichtigen  Gewichts  von  Getreide  mittels  selbsttätiger
Wiegevorrichtungen  aufwirbelnder  Staub,  der  zum  gesundheitlichen  Schutze  der  Arbeiter  in
besonderen  Saugvorrichtungen  abgefangen  und  aufgesammelt  wird,  unter  der  Voraussetzung
außer  Betracht  bleibt,  daß  die  Saugvorrichtungen  nur  so  weit  eingestellt  werden,  als  es  zum
Schutze  der  Arbeiter  vor  der  Staubentwickelung  erforderlich  ist,  und  nach  Beendigung  der
Verwiegung  der  gesamte  aufgesammelte  Staub  mit  den  in  ihm  befindlichen  sonstigen
Unreinigkeiten  und  Getreidekörnern  vernichtet  wird.

Berlin,  den  25.  Juni  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Meuschel.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  18.  Juni  d.  J.  beschlossen,
anzuerkennen,  daß  für  die  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit  ausländischen
Bohlen  aus  Bongossiholz  —  Tarifnummer  76  —  zur  Herstellung  getränkter  Pflasterklötze
—  Tarifnummer  81  —  die  Voraussetzungen  des  §  2  der  Veredelungsordnung  vorliegen.

 

4.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

Von  dem  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  wird  für  das  Rechnungsjahr  1914  eine  neue  Ausgabe#
veranstaltet.  Das  Werk  erscheint  in  der  ersten  Hälfte  des  Juli  1914  im  Verlage  der  Buchhandlung
Carl  Heymanns  Verlag  zu  Berlin  und  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellund
zum  Preise  von  5,50  .K  geliefert.  «
JmBuchhandelisteszumPreisevon7,50.-Lzubeziehen.

 

5.  Poli  zeiwesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

n  Name  und  Stend  *  Aller  und  Heimat  #  ’-  n  Fese  die  a
7  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  bes  —  Ausweisungs-=beschlusses.

1  2  8  b

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

1  Leopold  Pezzei,  geboren  am  21.  Juni  1894  zu  Inns--Zuhälterei  (2  Monate,  Großherzoglich  Badischer  14.  Mai  1417,
Kellner,  bruck,  Tirol,  österreichischer  Staats-  Gefängnis,  laut  Er  Landeskommissär  für
angehöriger,  kenntnts  vom  17.  die  Kreise  Karlsruhe
April  1914),  und  Baden  zu  Karlsruhe,


·l
        <pb n="383" />
        —  365  —

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  1  Grund  Behörde,  welche  die  datum
#  ç  der  Bestrafung.  geiutmeilung“  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  eschlossen  ha  beschlusses.
1  2  I  8  5  6
b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
2  Joseph  Faulhaber,  geboren  am  23.Oktober  1891  zu  Woitz=  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  18.  Juni  1914.
Diener,  dorf,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,  Beltteln,  Regierungspräsident  zu
#  österreichischer  Staatsangehöriger,  Trier,
3  Heinrich  Frint,  geboren  am  30.  Mai  1882  zu  Suchen-Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  13.  Juni  1914.
GElasmacher,  thal,  Bezirk  Kaplitz,  Böhmen,  —  Betteln,  Regierungspräsident  zu
angehörig  zu  Schlag,  österreichischer  Schleswig,
I  Staatsangehöriger,
4  Celestin  Marceau  geboren  am  13.  Dezember  1891  zu  Landstreichen,  Königlich  Bayerische  9.  Juni  1911.
Jalras,  Bäcker,  Beziers,  Departement  Herault,  Frank-  Polizeidirektion  zu
reich,  franzöfischer  Staatsangehöriger,  Muünchen,

1

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sitlenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="384" />
        <pb n="385" />
        —  367  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

—.

 

 

Zu  bekiehen  durch  alle  Postanstalten  und  BZuchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  Juli  1914.  Nr.  34.

 

 

 

 

 

 

Inhalk:  1.  Konsulatwesen:  Ernennung;  —  Ermächti-  ausländischen  Sachchemter  und  wissenschaftlichen  An,

gungen  zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen:  stalten

—  Exequaturerteilnn  .  Seite  867  Berichtigung  .........  372
2.  Bankwesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Anderungen  der  Ausführungsbestimmungen  zum

Juni  1914  368  Reichs-Erbschaftssteuergesetze  vom  3.  Juni  1906.  373

der  den  Militäranwärtern  usw.  im  Reichsdienst  vor-  Befreiungsordnug  377
370

behaltenen  Stellnnnnnnn  .Allgemeine  Verwaltungssachen:  Erscheinen  des  Hand-4.

  Zoll=  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande

3.  Militärwesen:  Abänderungen  in  dem  „Verzeichnis  Ergänzungen  und  Auderungen  der  Salzabgaben.
buchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Rechnungsund

  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen  371
Charakterverleihung  ..  ..372  jahr  1914  39
Veränderungen  in  dem  Stande  der  zur  Ausstellung  6.  Polizeiwesen:  zusweseng  von  Auslandern  aus  dem
von  Untersuchungszeugnissen  für  Wein  usw.  ermächtigten  Reichsgebiete...  ·  379

 

1.  Konsulatwesen.

Seine  Mojestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Hermann  Harberts  jr.
zum  Vizekonsul  in  Vianna  do  Castello  (Portugal)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Eddelbüttel  in  Arequipa  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten“  und  Sterbefälle  von  solchen  zu

beurkunden.

 

Dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  Behrens  in  Las  Palmas  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu

beurkunden.

 

Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Tsingtau,  Willys  R.  Peck,  ist  namens  des
Reichs  das  Erequatur  erteilt  worden.

 

63
        <pb n="386" />
        2.  Bank

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Juni  1914  nach  den  im  Reichsanzeiger

Passiva.  (Die  Beträge  lauten

 

 

Lausende  Nummer.

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Event.
.  Ber-  Ber-Sonstige
  Q„  bindlich-Bezeichnun
  tägiich  bindlich  s  a  teiten
"  .  s  egen
"  ung  Grund=  NMeserve-NotenO  Geden  un  —  Gegen  sällige  Gegen  keiten  egen  Sonstige  ege  umme  6  «  aus
der  31.  Mai  gedeckte  31.  Mart#  Ver  31.  Mai  mit  31.  Mai  31.  MWa  ber  31.  Mai  wenerkapital.
  ds.  .  "  Vassiva.  e-Banken.
  evitel.  onds.  V  Lltoien  191.  „sük.  %.Nündi  %.  Calstoot  1%  .  Saflsa  14  gekenen
«  keiten  gungs-  inlän.
·  frist.  dischen
Wechseln
2  8  5  6  „  3  *  I10°  i1  1  4  1  11  16  1
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Neichsbank  1#0  .OCOC  74  47%2  106  580  +  32  v10%lOG  4%  k  100  C  J  15%  —  1  —  10  371+  4607  see  —
,.  #
1
Bayerische  Notenbank  75001  3750  65  160  K.  84  %  —  320  3278  11  11  —.*-*--!-  83  1504  812  —T
1
Sachstsche  Bank  zu  TDicodden000  %%ç  1  N  1  F  1271  18760  4  375  n*d§  131  138  183  16  761  4
-
Warllembergische  Nolendank  500  172120  m  T  27700  5°%0  J  „½0734%  18035  2827  7  1on  90  239,  230  117-·
  l
OudticheBtmk....  90(.I.«22.W152s154-77ss917iHspr»«.s."-1«77s-i-4ts:k—  —  672.  65  41  ’5)  1  337  41½
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1  1  I  i
l

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I  l

4432  4281  256

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

52  n  ·  2  —  4205  000  4+
Zu  Spalte  Davon  in  Abschnitten  zu  0  40  205  (bei  der  Bank  Nr.  1),

4  50  —  217  511  000
„·  100  —  1529  168  O00
".  boo  20  230  O00  -  (bei  der  Bank  Nr.  3),

.  1000  3858  835  OO00  --  (bei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="387" />
        wesen.

veröffentlichten  Wochenübersichten,
auf  Tausend  Mark.)

verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Aktiva.
1  I  -.--

Metal-  Cegen  Keichs=  Gegen  Roten  Legenechsel  Gegen  Oegen  Gegen  Sonstige  Segen  Summe  Segen  5
31.  Maiassen=  31.  Mai  anderer  31.  Mai  und  31.  Mai  Lombard.  31.  MaiEffekten  31.  Mai  31.  Mai  der  31.  Mai
b  .  iva.  2
estan  1914.scheine  1914.Banken.  1914.checks  1914.  1911.  1  i814.  Attiva  1914.  Aktiva.  1911.
9
I  *
18  15  20  2u  22  23  24  225  26  27  28  29  30  21  —
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i
1630600—451349859—10927  9667  T  17581212746,  +  335640  71  632  +  5277  367014  91986218211  5½1955929  +  413274
33234  —  110  98—  1  4930  1357  38  461  —  331  26005  —  13  5—  1  3763—  91  5  n  150  814
19  63  3146  57  Z.  11444  6  02  57  087  J  94416  32  00!]  T  11#2  8178.—  12  7010  —  36118  483  +  16761
I
8981  231  252—  9  %8  —  337  1860%  —  308  17861  947  2522  1017  —  303  50  230—  2491  41
I
5717/F  683  8  1  491  K  1.0  655  4  66%  3697.—  30S  623  J.  21  13311  5
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l  I  I
16!I8219-—1213507d9—1080429527549100l:31345-i4-345025  1378864739337954ka92617223kas85s—9720387340L4i432428
I  «  .

 

63“
        <pb n="388" />
        —  370  —

3.  Militärwesen.

 

Bekanntmachung.

 

Das  unter  dem  15.  Juni  1911  (Zentralblatt  S.  297  ff.)  veröffentlichte  „Verzeichnis  der  den
Militäranwärtern  usw.  im  Reichsdienst  vorbehaltenen  Stellen“  (Anlage  F  der  Anstellungsgrundsätze
für  Militäranwärter  usw.  vom  20.  Juni  1907)  wird  an  den  betreffenden  Stellen  abgeändert,  wie  folgt:

VI.  Marineverwaltung.

Statt  „  Lazarettverwaltungs-Direktor“"  muß  es  Lazarettverwaltungs-Direktoren  und  statt
„,  Lazarett-Oberinspektoren“  Lazarett-Oberinspektor  heißen.

In  der  Zeile  „  Schiffsführer,  Maschinisten  und  Untermaschinisten  der  Werften“  sind  die
Worte  „und  Untermaschinisten“  zu  streichen.

In  der  Zeile  „  Maschinisten  des  Betriebsdampfers  der  Schiffsartillerieschule  in  Sonderburg“
ist  vor  dem  Worte  „  Maschinisten“  aufzunehmen  „  Schiffsführer  und“.

Hinter  „Werftbuchführer  (für  den  Registraturdienst)“  ist  zu  setzen  „ergänzen  sich  aus  den
Werftbuchführern  (für  den  Rechnungsdienst),“

Bei  den  Werftbuchführern  (für  den  Rechnungsdienst),  soweit  sie  usw.,  ist  vor  dem  Worte
„Werftbuchführer“  ein  „"“  zu  setzen.

In  der  Zeile  „Bureaugehilfen  bei  den  Werften  zur  Hälfte“  sind  die  Worte  „zur  Hälfte"“
zu  streichen.

Unter  dem  Abschnitt  „b.  Unterbeamte“  ist  an  erster  Stelle  neu  aufzunehmen  „  Untermaschinisten
  bei  den  Werften,“

Bei  den  „Maschinisten,  Untermaschinisten,  Heizern  für  Garnisonanstalten  (einschließlich  Bildungsansalten)
  und  Lazarette“  sind  die  in  Klammern  gesetzen  Worte  „(einschließlich  Bildungsanstalten)"
zu  streichen.

Gleichzeitig  wird  das  unter  demselben  Tage  (Zentralblatt  S.  304)  veröffentlichte  Verzeichnis
der  Behörden  usw.,  die  hinsichtlich  der  den  Militäranwärtern  und  Inhabern  des  Anstellungsscheins
im  Reichsdienst  vorbehaltenen  Stellen  als  Anstellungsbehörden  anzusehen  sind,  unter  dem  Abschnitt
„Marineverwaltung“,  wie  folgt,  ergänzt:

Unter  der  Uberschrift  „Admiralstab  der  Marine  in  Berlin“  ist  in  Spalte  2  vor  „  Kanzleibeamte,
  )“  ein  „"“  aufzunehmen.

Unter  der  Uberschrift  „Lotsen=  und  Seezeichenwesen“  ist  in  Spalte  2  zu  streichen  „Untermaschinist
  bei  der  Fettgasanstalt  in  Wilhelmshaven“.

In  der  Uberschrift  „Lazarette  in  Kiel,  Kiel-Wik  usw."  ist  in  Spalte  2  hinter  Cuxhaven
aufzunehmen  „und  Helgoland“.

Unter  dieser  Uberschrift  ist  ferner  zu  setzen  anstatt  „  Lazarettverwaltungs  =  Direktor  8)“
Lazarettverwaltungs-Direktoren  5)  und  anstatt  „  Lazarett-Oberinspektoren  5)““  Lazarett-Oberinspektor),

Unter  der  Uberschrift  „Schiffsartillerieschule  in  Sonderburg“  ist  in  Spalte  1  an  erster
Stelle  aufzunehmen  „VIaA“,  in  Spalte  2  „  Schiffsführer  des  Betriebsdampfers“.  Die  Klammer  der
Spalte  3  ist  auch  auf  diesen  Zusatz  auszudehnen.

Unter  der  Uberschrift  „Werften  in  Danzig,  Kiel  und  Wilhelmshaven“  ist  in  Spalte  2
hinter  „Werftbuchführer  für  den  Registraturdienst“  zu  setzen  „19  a)".  In  Spalte  3  ist  die  Sonderklammer
  für  das  Registraturpersonal  mit  der  Eintragung  „Die  Kaiserliche  Werft  in  Kiel  oder  Wilhelmshaven“"
  zu  streichen  und  die  darunter  befindliche  Klammer  auch  auf  das  Registraturpersonal  auszudehnen.

In  der  Zeile  „Werftbuchführer  für  den  Rechnungsdienst“  in  Spalte  2  ist  vor  dem  Worte
„Werftbuchführer“  ein  „"“  zu  setzen.

In  Spalte  2  sind  in  der  Zeile  „Bureaugehilfen  zur  Hälfte“  die  Worte  „zur  Hälfte“  zu  streichen.
        <pb n="389" />
        —  371  —

Anstatt  „  Führer,  Maschinisten  und  Untermaschinisten  der  Werftfahrzeuge,“  in  Spalte  2
muß  es  heißen  „  Werftschiffsführer  20)  und  Werftmaschinisten,“

Bei  dem  dieser  Eintragung  folgenden  VI  b.  ist  in  Spalte  2  neu  aufzunehmen  „  Werftuntermaschinisten,“


Bei  „  Magazinaufseher,  21)“  ist  „„“  und  „21)“  zu  streichen.  Die  hierzu  gehörige  Bemerkung  #1)
in  Spalte  4  ist  ebenfalls  ganz  zu  streichen.

Berlin,  den  1.  Juli  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

 

4.  Zoll=  und  Steuerwesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Königreich  Preußen.

Das  Zollamt  II  Burg  a.  Fehmarn  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Neustadt  i.  H.  ist  nach
Burgstaaken  im  gleichen  Hauptamtsbezirke  verlegt  worden  und  führt  fortan  die  Bezeichnung  Zollamt  II
Burgstaaken.

Die  dem  Zollamt  1  Hagen  (Westf.)  Kölnerstraße  beigelegten  Befugnisse  sind  auf  das  Hauptzollamt
  Hagen  (Westf.)  übergegangen.  Dem  Zollamt  sind  nur  verblieben  die  Befugnisse  28,  29,  30,
35,  49  bis  54,  58,  59,  60,  61,  71,  72,  74  und  die  Befugnis  zur  Abfertigung  von  Bier,  Branntwein
und  Tabak,  die  im  Postverkehre  gegen  Abgabenvergütung  ausgeführt  werden.

Erteilt:

dem  Zollamt  1  Fürstenwalde  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Frankfurt  a.  O.  die  Befugnis  zur
Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  die  im  Veredelungsverkehre  der  Firma  Adolf  Schwartz
&amp;amp;  Co.  in  Ketschendorf  ausgehenden  Treibriemen  der  Tarifnummer  557;  dem  Zollamt  I  Schwiebus

j  Bezirke  des  Hauptzollamts  Crossen  a.  O.  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Zündwarenbegleiteinen.


 

Königreich  Bayern.
Die  Ubergangsstelle  Rieneck  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Aschaffenburg  ist  aufgehoben  worden.

Königreich  Sachsen.

Die  Nebenzollämter  Hartha  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Grimma,  Schneeberg  im  Bezirke
des  Hauptzollamts  Zwickau  und  Wernitzgrün  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Eibenstock  sind  in  Zollämter
  umgewandelt  worden.

Das  Zollamt  Schneeberg  hat  künftig  folgende  Befugnisse:  30,  35,  37  bis  39,  51,  52,  55,  60;
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  über  Zollgüter,  Branntwein,  Salz  und
Tabak;  Aus-  und  Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  beförderten  Güter  (§  65  V.  Z.G.);  Wiederanlegung
  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (§  96  V.Z.G.);  Ausfertigung  von  Musterpässen
  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs;  Abfertigung  von  Branntwein  und  Tabak  bei  Ausfuhr
gegen  Abgabenvergütung;  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Ubergangsscheinen  über  Bier;  Ausfertigung
  von  Ubergangsscheinen  über  Branntwein,  geschrotetes  Malz  und  Wein.

Elsaß-Lothringen.

Das  Zollamt  1  Dornach  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Mülhausen  führt  fortan  die  Bezeichnung
  Zollamt  1  Mülhausen-Dornach.
        <pb n="390" />
        —  372  —

In  Pfetterhausen,  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Altkirch,  ist  ein  zweites  Grenzzollamt  II  mit
der  Bezeichnung  Zollamt  II  Pfetterhausen-West  errichtet  worden.  Diesem  Amte  sind  folgende  Befugnisse
  beigelegt:  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Branntweinbegleitscheinen  I  und  II;  die  Befugnisse
gemäß  §§  1/2  der  Weinzollordnung  für  Wein  unbeschränkt,  für  Traubenmost  und  Traubenmeische,
sofern  die  Sendungen  von  Zeugnissen  einer  ausländischen  Untersuchungsanstalt  begleitet  sind;  Abfertigung
  von  Branntwein  und  Branntweinfabrikaten  bei  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;  Abgabenerhebung
  und  Abstempelung  für  Schecks;  Erteilung  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  gemäß
Nr.  8  aà  und  b  des  Tarifs  zum  Reichsstempelgesetze.

Das  bisherige  Zollamt  II  Pfetterhausen  führt  fortan  die  Bezeichnung  Zollamt  II  Pfetterhausen-Süd.
  Die  von  diesem  Amte  bisher  ausgeübten  Befugnisse  im  Ubergangsabgabenverkehre  find
auf  das  Zollamt  1  Pfetterhausen  übergegangen.

Dem  Zollamt  1  Novéant  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Metz  ist  die  Befugnis  18  bezzelegt
  worden.

 

Dem  Stationskontrolleur,  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Oberzollkontrolleur  Stavenow  in  Cöln
am  Rhein  ist  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Mecklenburg--Schwerin  der  Charakter
als  Zollinspektor  verliehen  worden.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  der  zur  Ausstellung  von  Untersuchungszengnissen  für

Wein,  Traubenmost  und  Traubenmaische  (§  8,  §  22  Abs.  3  und  §  23  Abs.  4  der

Weinzollordnung)  ermächtigten  ausländischen  Fachchemiker  und  wissenschaftlichen
Anstalten.

 

Vortugal.
Anstelle  der  auf  Seite  588  Jahrgang  1911  bekannt  gegebenen  Anstalten  sind  ermächtigt
worden
a)  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  für  Wein  jeder  Art,  für  Traubenmost  und  Traubenmaische:

das  Laboratorio  da  Direccäo  dos  Servicos  Agricolas  do  Norte  in  Porto,
das  Laboratörio  de  Higiene  in  Porto,
das  Laboratörio  Municipal  in  Porto,
das  Laboratörio  Qufmico-Agricola  in  Funchal;
b)  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  für  anderen  Wein  als  Portwein  und  Madeirawein,  sowie
für  Traubenmost  und  Traubenmaische:

das  Laboratörio  da  Direccäo  dos  Servicos  Agricolas  do  Centro  in  Lissabon,
das  Laboratörio  do  Instituto  Central  de  Higiene  in  Lissabon.

 

Berichtigung  zu  der  Bekanntmachung  auf  Seite  244,  Jahrgang  1914.
Der  Amtssitz  des  französischen  Gerbstoffchemikers  Sanarens  ist  nicht  Lyon,  sondern  le  Havre.
        <pb n="391" />
        —  373  —

Bekanntmachung.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  Juni  1914  beschlossen,  den  nachstehend  abgedruckten
  Anderungen  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Erbschaftssteuergesetze  (Zentralblatt  für  das
Deutsche  Reich  von  1906  S.  829)  mit  der  Maßgabe  die  Zustimmung  zu  erteilen,  daß  die  Anderungen
mit  dem  1.  Oktober  1914  in  Kraft  treten.

Berlin,  den  2.  Juli  1914.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Kühn.

Anderungen  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichs-Erbschaftssteuergesetze
vom  3.  Juni  1906.

I.  An  die  Stelle  der  §  18  bis  22  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Crbschaftssteuergesetze
vom  3.  Juni  1906  treten  folgende  Bestimmungen.

E  18.

Zu  den  Grundstücken,  die  dauernd  land=  oder  forstwirtschaftlichen  Zwecken  zu  dienen  bestimmt
sind  (§  15  Abs.  1,  §  16  Abs.  2  des  Gesetzes),  sind  land=  oder  forstwirtschaftlich  genutzte  Grundstücke
nicht  mehr  zu  rechnen,  deren  gemeiner  Wert  jetzt  schon  durch  ihre  Lage  als  Bauland  oder  als  Land
zu  Verkehrszwecken  bestimmt  wird,  oder  bei  denen  nach  den  sonstigen  Umständen,  z.  B.  nach  ihrer  Lage
und  Beschaffenheit,  ihrem  Erwerbspreis  oder  ihrer  Belastung  anzunehmen  ist,  daß  sie  in  absehbarer
Zeit  anderen  als  land=  oder  forstwirtschaftlichen  Zwecken  dienen  werden.

E  19.

)Der  Berechnung  des  Ertragswerts  bei  landwirtschaftlich  oder  zu  landwirtschaftlichen
Nebenbetrieben  (§  17)  genutzten  Grundstücken,  einschließlich  der  dazu  gehörenden,  denselben  Zwecken
dienenden  Gebäude  und  des  Zubehörs,  ist  der  Reinertrag  zugrunde  zu  legen,  den  ein  ordentlicher
Landwirt  von  den  Grundstücken  nach  ihrer  bisherigen  wirtschaftlichen  Bestimmung  bei  gemeinüblicher
Bewirtschaftung  und  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  mit  einem  angemessenen  lebenden  und  toten
Inventar  und  sonstigem  angemessenen  Betriebskapital  im  Durchschnitt  einer  Reihe  von  Jahren  für  ein
Wirtschaftsjahr  erzielen  kann.  Ein  Mehr-  oder  Minderwert  der  dem  Grundstückseigentümer  gehörenden
Gebäude  und  Betriebsmittel  gegenüber  einem  wirtschaftlich  normalen  Bestand  ist  dem  Ertragswert
hinzu=  oder  von  ihm  abzurechnen,  insoweit  er  geeignet  ist,  den  Ertrag  zu  beeinflussen.  Entsprechendes
gilt,  wenn  ein  den  Gegenstand  des  Erwerbes  bildendes  Landgut  verpachtet  ist  und  das  Betriebskapital
(bewegliches  Inventar)  dem  Pächter  gehört.

(2)  Bei  Grundstücken,  bei  denen  die  Ergebnisse  des  Wirtschaftsbetriebs  dem  Boden  unmittelbar
entnommen  werden  (§  16),  ist  die  Jahresgewinnung  um  einen  der  fortgeschrittenen  Erschöpfung  des
Bodens  entsprechenden  Betrag  zu  kürzen.

(3)  Soweit  die  den  Gegenstand  des  Erwerbes  bildenden  Grundstücke  nebst  dem  Zubehör  zu
einer  wirtschaftlichen  Einheit  verbunden  sind,  ist  der  Reinertrag  unter  Berücksichtigung  dieser  Zusammengehörigkeit
  von  den  Grundstücken  als  einheitlichem  Ganzen  zu  berechnen.  Gehen  bei  Vererbung  eines
Landguts  dieses  selbst  und  einzelne  zu  ihm  gehörige  Grundstücke  auf  Grund  einer  letztwilligen  Anordnung
  des  Erblassers  an  verschiedene  Erwerber  über,  so  ist,  wenn  die  Höhe  des  Reinertrags  bei
dem  Landgut  und  bei  den  einzelnen  Grundstücken  durch  ihre  wirtschaftliche  Zusammengehörigkeit  bedingt
war,  der  Reinertrag  zugrunde  zu  legen,  den  das  Landgut  oder  die  Einzelgrundstücke  ohne  Rücksicht
auf  ihre  bisherige  Zusammengehörigkeit  gewähren  können.
        <pb n="392" />
        —  374  —

&amp;amp;  19.

(1)  Der  Reinertrag  ist  aus  dem  Rohertrage  durch  Abzug  der  Bewirtschaftungskosten,  d.  i.  der
Kosten  zu  berechnen,  die  aufzuwenden  sind,  um  mit  entlohnten  fremden  Arbeitskräften  den  Rohertrag
zu  erzielen.  Ist  bei  Zugrundelegung  der  Verhältnisse  einer  ordnungsmäßigen  Bewirtschaftung  zur
Oberleitung  des  gesamten  Wirtschaftsbetriebs  eine  besondere  Arbeitskraft  für  erforderlich  zu  erachten,
so  ist  bei  selbstbewirtschafteten  Betrieben  der  Wert  der  Tätigkeit  des  Selbstbewirtschafters  vom  Rohertrag
  insoweit  abzuziehen,  als  diese  Tätigkeit  des  Selbstbewirtschafters  eine  solche  besondere  Arbeitskraft
  ersetzt  und  der  dafür  angesetzte  Wertbetrag  die  angemessene  Entlohnung  einer  solchen  Arbeitskraft
nicht  übersteigt.

(#)Zum  Rohertrag  ist  auch  der  Mietwert  der  vom  Eigentümer  oder  vom  Pächter  und  deren
Angehörigen  selbst  bewohnten  oder  zur  Führung  des  Haushalts  benutzten  Gebäude  zu  rechnen.

(3s)  Was  zur  Bestreitung  des  Haushalts  des  Besitzers  aus  den  Ergebnissen  des  Wirtschaftsbetriebs
  zu  entnehmen  ist,  darf  aus  dem  Rohertrage  nicht  ausgeschieden  werden.

g  20.

(1  Der  zur  Anmeldung  des  Erwerbes  Verpflichtete  hat  in  der  Erbschaftssteuererklärung  (8  13
Abs.  1,  5)  die  Grundstücke  mit  Einschluß  der  dazugehörenden,  denselben  Zwecken  dienenden  Gebäude
und  des  Zubehörs  nach  ihrer  Bezeichnung  im  Grundbuch,  ihrer  Flurbuchbezeichnung,  Größe,  Beschaffenheit
  (Gebäude,  Hof,  Kulturland)  und  Kulturart  (Acker,  Wiese,  Weide,  Odland,  Teich  usw.)  einzeln  auf—
zuführen.  Auch  ist  die  Feuerversicherungssumme  der  Gebäude,  der  letzte  Erwerbspreis  und  die  Erwerbszeit
  der  Grundstücke  zu  vermerken.  Ferner  ist  anzugeben,  ob  die  Grundstücke  verpachtet  sind  oder  nicht,
und  im  ersten  Falle,  ob  sie  mit  oder  ohne  Inventar  verpachtet  sind  und  wie  hoch  sich  der  Pachtpreis
mit  den  Nebenleistungen  beläuft.  Statt  der  Einzelangaben  genügt  die  Bezugnahme  auf  einen  gleichzeitig
  vorzulegenden  amtlichen  Ausweis  (Besitzstandsverzeichnis,  Katasterauszug),  wenn  aus  ihm  die
erforderlichen  Angaben  nach  dem  neuesten  Stande  hervorgehen.

(2)  Außerdem  hat  der  Anmeldende  für  jedes  Grundstück  den  Ertragswert  und,  wenn  er
diesen  nicht  zuverlässig  angeben  kann,  den  gemeinen  Wert  anzugeben.  Bei  Landgütern  ist  der  Wert
im  ganzen  anzugeben,  im  Falle  des  §  19  Abs.  3  Satz  2  auch  der  Wert  der  einzelnen  auf  verschiedene
Erwerber  übergehenden  Teile  und  Grundstücke.  Wurden  vom  Erblasser  über  den  Betrieb  der  Grundstücke
  geordnete  Bücher  geführt,  so  kann  der  Steuerpflichtige  diese  Bücher  selbst  oder  die  Bücherabschlüsse
mit  der  Erbschaftssteuererklärung  als  Behelfe  für  die  Wertermittelung  vorlegen.

G)  Erklärt  sich  der  Anmeldende  in  glaubhafter  Weise  zu  einer  zuverlässigen  Angabe  des  Ertragswerts
  außerstande,  und  ist  der  gemeine  Wert  des  Grundstücks  hinlänglich  festzustellen,  so  kann

mit  Zustimmung  des  Steuerpflichtigen  als  Ertragswert  der  gemeine  Wert  des  Grundstücks  der  Steuerberechnung
  zugrunde  gelegt  werden.

 

t*-Das

  Erbschaftssteueramt  hat  die  Angabe  des  Ertragswerts  zu  prüfen.  Hat  es  gegen  ihre
Richtigkeit  Bedenken,  die  auf  dem  im  §  43  Abs.  1  des  Gesetzes  bezeichneten  Wege  nicht  beseitigt
werden  können,  bleibt  insbesondere  der  angemeldete  Ertragswert  hinter  dem  bekannten  gemeinen
Werte  auffällig  zurück  oder  war  der  Anmeldepflichtige  überhaupt  außerstande,  den  Ertragswert  zuverlässig
  anzugeben,  und  greift  auch  §  20  Abs.  3  dieser  Bestimmungen  nicht  Platz,  so  hat  das  Erbschaftssteueramt
  den  Ertragswert  selbständig  zu  ermitteln.

8  20b.

(1)  Bei  verpachteten  Landgütern  oder  Grundstücken  darf  im  allgemeinen  als  Reinertrag  im
Sinne  des  §  16  Abs.  2  des  Gesetzes  der  Pachtwert  gelten,  vorausgesetzt,  daß  sich  das  Gut  oder  das
Grundstück  in  ordnungsmäßigem  wirtschaftlichen  Zustand  befindet  und  der  Pachtpreis  normal  ist,  d.  h.
den  Pachtzinsen  entspricht,  die  im  gewöhnlichen  Verkehre  für  ein  Landgut  oder  Grundstück  der  in  Rede
stehenden  Art  gezahlt  zu  werden  pflegen.  Pachtzinsen,  deren  Höhe  durch  persönliche,  insbesondere
verwandtschaftliche  Verhältnisse  oder  durch  andere  besondere  Umstände  (wie  z.  B.  bei  Hinzupachtungen
7  Abrun  ung  des  Besitzes)  bestimmt  sind,  dürfen  bei  Ermittelung  des  Ertragswerts  nicht  berückichtigt
  werden.

-#
        <pb n="393" />
        —  375  —

(2)  Als  Pachtwert  gilt  der  bar  zu  entrichtende  jährliche  Pachtzins  abzüglich  des  Geldwerts
der  vom  Verpächter  etwa  zu  tragenden,  zu  den  Bewirtschaftungskosten  gehörigen  Leistungen  und  zuzüglich
  des  Geldwerts  der  dem  Verpächter  etwa  vorbehaltenen  Nutzungen  sowie  der  vom  Pächter
neben  dem  Pachtzins  übernommenen  Lieferungen  und  Leistungen,  soweit  sie  nicht  zu  den  Bewirtschaftungskosten
  gehören.

§  20c.

(1)  Kommt  eine  Ertragsermittelung  nach  §  20b  nicht  in  Betracht,  handelt  es  sich  insbesondere
um  selbstbewirtschaftete  Grundstücke,  so  ist  der  Reinertrag  schätzungsweise  zu  ermitteln.

(2)  Eine  Berechnung  des  Ertragswerts  aus  dem  von  den  Grundstücken  (§§  19  bis  20b)
wirklich  erzielten  Reinertrage  findet  nicht  statt.

8  20d.

)  Im  Falle  des  §  20c  kann  der  Ertragswert  unter  Zuhilfenahme  der  normalen  Pachtwerte
von  Landgütern  und  Grundstücken  aus  dem  Bezirke  des  Erbschaftssteueramts  oder  aus  benachbarten
Bezirken  ermittelt  werden,  sofern  es  sich  dabei  um  Betriebe  von  annähernd  gleicher  Lage  und  Beschaffenheit
  und  mit  annähernd  gleichen  wirtschaftlichen  Verhältnissen  handelt  und  Pachtwerte,  die  sich
bei  Beachtung  des  5  20b  Abs.  1  zur  Vergleichung  eignen,  in  hinreichender  Anzahl  vorhanden  sind.

(e)  Werden  Pachtgüter  zum  Vergleiche  gezogen,  bei  denen  das  Betriebskapital  (bewegliche
Inventar)  mitverpachtet  ist,  so  ist  der  Pachtzins  unter  Abzug  der  Zinsen  für  den  Kapitalwert  des
Betriebskapitals  festzustellen.  Ebenso  ist  der  im  Pachtzins  mitenthaltene  Mietwert  der  vom  Pächter
für  sich,  seine  Familie  und  das  nicht  zum  Landwirtschaftsbetriebe  gehaltene  Personal  sowie  für  Fremde
bestimmten  Wohnräume  einschließlich  der  nicht  dem  landwirtschaftlichen  Betriebe  dienenden  Stallungen
und  Wirtschaftsräume  auszuscheiden.

(63)  Aus  den  berichtigten  Vergleichswerten  ist  der  Pachtwert  auf  den  Hektar  der  landwirtschaftlich
  genutzten  Fläche,  soweit  möglich  getrennt  nach  Kulturarten,  zu  berechnen,  mit  der  Zahl  der
Hektare  des  abzuschätzenden  Grundstücks  zu  vervielfältigen  und  um  den  jährlichen  Reinertrag  aus  besonderen,
  zu  dem  abzuschätzenden  Grundstück  gehörenden  Nutzungen  wie  Jagd  und  Fischerei  zu  vermehren.
  Dem  so  gefundenen  Werte  ist  ein  Zuschlag  für  die  Verzinsung  eines  normalen  Betriebskapitals
  in  einer  auf  den  Hektar  berechneten  Summe  sowie  ferner  ein  Zuschlag  für  den  Mietwert  der
dem  landwirtschaftlichen  Betriebe  dienenden  Wohn=  und  Wirtschaftsgebäude  hinzuzurechnen.

(()  Die  Vorschrift  des  §  19  Abs.  1  Satz  2  findet  Anwendung.  Ein  Abzug  für  die  Tätigkeit
des  Selbstbewirtschafters  (vgl.  S  19a  Abs.  1)  kommt  nicht  in  Frage.

8  20e.

In  denjenigen  Bundesstaaten,  in  denen  für  die  Zwecke  der  Grundsteuergesetzgebung  eine  Ein—
schätzung  der  landwirtschaftlichen  Grundstücke  nach  dem  Reinertrage  stattgefunden  hat  und  aktenmäßig
festgestellt  ist,  kann  für  die  Berechnung  des  Ertragswerts  von  den  Grundsteuerreinerträgen  ausgegangen
werden,  sofern  die  Beschaffenheit  der  Grundstücke  sich  nicht  wesentlich  geändert  hat  und  entweder  anzunehmen
  ist,  daß  der  Grundsteuerreinertrag  dem  gegenwärtigen  Reinertrage  noch  entspricht,  oder  ausreichende
  Anhaltspunkte  (z.  B.  durch  Vergleichung  von  Kaufpreisen  für  die  Grundstücke  oder  die  auf

ihnen  zu  gewinnenden  Erzeugnisse  aus  den  verschiedenen  Zeiträumen)  vorhanden  sind,  um  aus  ihnen
den  gegenwärtigen  Reinertrag  zu  ermitteln.

 

8  20t.

(1)  Ist  eine  Berechnung  des  Ertragswerts  auch  auf  dem  in  den  98  20d,  20e  bezeichneten
Wege  nicht  tunlich,  so  ist  durch  Sachverständigenschätzung  festzustellen,  welcher  Reinertrag  auf  den
Hektar  der  landwirtschaftlich  genutzten  Fläche,  getrennt  nach  Kulturarten,  bei  Zugrundelegung  von
Durchschnittszahlen  für  den  Kulturaufwand  einerseits  und  die  Preise  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse
  anderseits,  za  rechnen  ist,  und  hieraus  der  Reinertrag  unter  Hinzurechnung  des  Mietwerts  der
dem  landwirtschaftlichen  Betriebe  dienenden  Wohn-  und  Wirtschaftsräume  zu  ermitteln.  Das  gewonnene
  Ergebnis  ist  gegen  den  gleichzeitig  festzustellenden  gemeinen  Wert  abzuwägen  und  hiernach
der  Ertragswert  endgültig  festzustellen.

 

64
        <pb n="394" />
        —  376  —

(2)  Wie  eingehend  das  Gutachten  zu  erstatten  ist,  hat  sich  nach  der  Größe  des  abzuschätzenden
Grundbesitzes  und,  unter  Berücksichtigung  der  darauf  lastenden  Schulden,  nach  dem  in  Betracht  kommenden
Steuerwerte  zu  richten.

(1)  Welchen  Personen  oder  Behörden  die  Schätzung  zu  übertragen  ist,  und  ob  zur  Berichtigung
der  Schätzung  eine  weitere  Schätzung  zu  veranlassen  ist,  sowie  die  nähere  Regelung  des  Verfahrens
wird  durch  die  oberste  Landesfinanzbehörde  bestimmt.

8  208g.

Sofern  in  einzelnen  Bundesstaaten  für  die  Zwecke  der  landesgesetzlichen  Besteuerung  Vorschriften
  für  die  Ermittelung  des  Ertragswerts  landwirtschaftlich  genutzter  Grundstücke  erlassen  find,
können  diese  Vorschriften  nach  vorgängigem  Einvernehmen  mit  dem  Reichskanzler  (Reichsschatzamt)  der
Errechnung  des  Ertragswerts  für  die  Erbschaftssteuer  insoweit  zugrunde  gelegt  werden,  als  durch  sie
der  Ertragswert  in  dem  aus  den  §8§8  18  ff.  sich  ergebenden  Umfang  erfaßt  wird.

5  21.

u)  Bei  Forsten  (Holzungen)  ist,  soweit  eine  ordnungsmäßige  Bewirtschaftung  auf  Grund
eines  nach  forstwirtschaftlichen  Grundsätzen  aufgestellten  Bewirtschaftungsplans  stattgefunden  hat  und
außergewöhnliche,  nicht  innerhalb  der  regelmäßigen  Nutzung  liegende  Abtriebe  nicht  vorgekommen  sind,
zunächst  der  Gesamtreinertrag  während  des  dem  Tode  des  Erblassers  vorangegangenen,  der  Zahl  der
Jahre  der  Wirtschaftsperiode  entsprechenden  Zeitraums  zu  berechnen.  Hierbei  sind  in  Einnahme  zu
stelleen  der  Erlös  für  die  in  dem  maßgebenden  Zeitraum  aus  dem  regelmäßigen  Abtrieb  sowie  den
Zwischen-  und  Nebennutzungen  erzielten  Erzeugnisse,  in  Ausgabe  als  Bewirtschaftungskosten  die  Aufwendungen
  für  Aufsicht  und  Verwaltung,  Schlagen,  Aufbereitung,  Rücken  und  Flößen  der  Hölzer,  für
Aufforstung  sowie  für  Unterhaltung  der  Baulichkeiten  (Forsthäuser,  Brücken,  Wege  usw.).  Der  Berechnung
  des  Ertragswerts  ist  der  Reinertrag  zugrunde  zu  legen,  der  durchschnittlich  auf  ein  Jahr  des
der  Berechnung  des  Gesamtreinertrags  zugrunde  gelegten  Zeitraums  entfällt.  Von  der  Berechnung
des  Ertragswerts  nach  dem  wirklichen  Reinertrage  sind  diejenigen  Flächen  auszuscheiden,  auf  denen
während  des  maßgebenden  Zeitraums  Neubeforstungen  behufs  Erweiterung  des  Forstbestandes  oder
Abtriebe  behufs  Anderung  der  Kulturart  stattgefunden  haben.

(2)  Die  Vorschriften  des  §  20  Abs.  3,  der  §§  20  a,  20b,  204  bis  g  finden  sinngemäß  Anwendung.


5  22.

(1)  Das  Erbschaftssteueramt  hat,  soweit  tunlich,  in  allen  Fällen  auch  den  gemeinen  Wert
der  den  Gegenstand  des  Erwerbes  bildenden  land=  und  forstwirtschaftlichen  Grundstücke  festzustellen
und  aktenkundig  zu  machen.

(2)  Bleibt  der  ermittelte  Ertragswert  um  mehr  als  ein  Viertel  seines  Betrags  hinter  dem
bekannten  gemeinen  Werte  zurück,  so  sind  dem  Reichsbevollmächtigten  nach  Erledigung  und  Prüfung
des  Steuerfalls  die  Akten  durch  die  Oberbehörde  in  jedem  Falle  zu  übersenden,  in  welchem  der
geeiur  Wert  der  zu  dem  steuerpflichtigen  Nachlaß  gehörenden  Grundstücke  den  Betrag  von  30  000  1#.
übersteigt.

II.  Im  Muster  4  der  Ausführungsbestimmungen  erhält  im  ersten  Abschnitt  III.  Erbschaftssteuererklärung
  A.  Nachlaßverzeichnis  die  Nr.  2  folgende  Fassung:

2a.  Grundstücke,  die  dauernd  land=  oder  forstwirtschaftlichen  Zwecken  zu  dienen  bestimmt
sind,  einschließlich  der  dazu  gehörenden,  denselben  Zwecken  dienenden  Gebäude  und  des
Zubehörs,  sind  nach  ihrer  Bezeichnung  im  Grundbuch,  ihrer  Flurbuchbezeichnung,  Größe,
Beschaffenheit  (Gebäude,  Hof,  Kulturland)  und  Kulturart  (Acker,  Wiese,  Weide,  Odland,
Teich  usw.)  einzeln  aufzuführen.  Auch  ist  die  Feuerversicherungssumme  der  Gebäude,

der  letzte  Erwerbspreis  und  die  Erwerbszeit  der  Grundstücke,  im  Falle  der  Verpachtung

aber  anzugeben,  ob  das  Gut  mit  oder  ohne  Inventar  verpachtet  ist  und  wie  hoch  sich

der  Pachtpreis  mit  den  Nebenleistungen  beläuft.  Statt  der  Einzelangaben  genügt  die
Bezugnahme  auf  einen  gleichzeitig  vorzulegenden  amtlichen  Ausweis  (Besitzstands-
        <pb n="395" />
        —  377  —

verzeichnis,  Katasterauszug),  sofern  aus  ihm  die  erforderlichen  Angaben  nach  dem  neuesten
Stande  hervorgehen.

b.  Neben  den  Angaben  zu  a  ist  der  Ertragswert,  bei  Landgütern  der  Ertragswert  im
ganzen,  oder  sofern  der  Ertragswert  nicht  angegeben  werden  kann,  der  gemeine  Wert
anzugeben.  Als  Ertragswert  gilt  das  Fünfundzwanzigfache  des  Reinertrags,  den  die
Grundstücke  nach  ihrer  bisherigen  wirtschaftlichen  Bestimmung  bei  ordnungsmäßiger
Bewirtschaftung  mit  entlohnten  fremden  Arbeitskräften  nachhaltig  gewähren  können.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  Juni  1914  beschlossen,  nachstehende  Ergänzungen  und
Anderungen  der  Salzabgaben-Befreiungsordnung  zu  genehmigen:

1.  a)  Im  §  10  sind  an  den  nachstehend  bezeichneten  Stellen  die  dabei  genannten  Vergällungsmittel
  einzufügen:

im  Buchstaben  b  hinter  Mineralöl

2  kg  rauchende  Salzsäure,
hinter  Soda,  unter  Ersetzung  des  Punktes  hinter  „kommen“  durch  ein
Komma,
3  kg  Zinnerz.
im  Buchstaben  d  hinter  Soda
5  kg  Sojabohnenöl,  rohes,
im  Buchstaben  e  hinter  Kupferchlorid,  unter  Hinzufügung  des  Wortes  „neutrales,"

zu  diesem  Stichwort,
5  kg  Kupferchlorid,  basisches,

im  Buchstaben  h  hinter  Soda,  unter  Ersetzung  des  Punktes  hinter  „kommen“  durch
ein  Komma,

Teerfarbstoffe,  3  Liter  einer  wässerigen  Lösung  mit  mindestens  0,5  g  Farbstoff

  auf  1  Liter.,
im  Buchstaben  i  vor  Knochenmehl

43  kg  Calciumphosphat,

4  kg  Eisensulfat  (Eisenvitriol),
im  Buchstaben  k  vor  Soda

1  kg  Schmalte  (Smalte),
im  Buchstaben  1  vor  Mineralöl

4  kg  Eisensulfat  (Eisenvitriol),

b)  Im  §  19  Absf.  4  erhält  der  zweite  Satz  nachstehende  Fassung:

Er  hat  das  Salz  nach  Ankunft  sofort  in  den  bestellten  Mengen  weiterzugeben;
eine  Lagerung  in  seinen  Räumen  kann  mit  Genehmigung  der  Direktivbehörde  zugelassen
  werden,  wenn  ein  dringendes  Bedürfnis  dafür  nachgewiesen  und  die  vorschriftsmäßige
  Verwendung  des  Salzes  durch  geeignete  Maßnahmen  sichergestellt  wird.

2.  In  der  Anlage  1  sind  folgende  Anderungen  vorzunehmen:
vor  Cineol  ist  einzusetzen:
Calciumphosphat  s.  Kalk,  phosphorsaurer.,

bei  Eisensulfat  ist  in  der  dritten  Spalte  vor  k  der
Buchstabe  i  und  hinter  k  der  Buchstabe  1  einzuschalten,

unter  Kalk,  karbolsaurer,  ist  als  zweite  Zeile  einzufügen:
Kalk,  phosphorsaurer  ..  43kg  i  P39

bei  Kupferchlorid  ist  hinzuzufügen  „,  neutrales,
64*
        <pb n="396" />
        —  378  —

unter  Kupferchlorid  ist  als  zweite  Zeile  einufügen:
Kupferchlorid,  basische  .  5  kgo  e  P  40
bei  Salzsäure  ist  in  der  dritten  Spalte  hinter  a  der  Buchstabe  b  einzusetzen,
bei  Schmalte  ist  in  der  dritten  Spalte  hinter  c  der  Buchstabe  k  einzusetzen,
vor  Solaröl  ist  einzufügen:
Sojabohnenöl,  rohes  ..  ..51«0--d  P  38

bei  Teerfarbstoffe  ist  in  der  dritten  Spalte  hinter  1  der  Buchstabe  h  einzusetzen,
hinter  Zinnchlorür  ist  einzufügen:
Zinnerz..  3  kgb  —

3.  In  der  Anlage  2  sind  nachstehende  Ergänzungen  und  Änderungen  vorzunehmen:
a)  in  der  Vorbemerkung  sind  bei  den  Reagenzien
hinter  Ammoniakflüssigkeit  einzusetzen
Ammoniummolyhdatlösung  (10  g  Ammoniummolybdat  in  90  cem  Wasser  gelöst),
er
hinter  den  Stichworten  „Salpetersäure“,  „Salzsäure“  und  „Schwefelsäure“  je  ein—
zuschalten  „verdünnte“,
vor  Salpetersäure  als  neue  Zeile  einzusetzen
Salpetersäure  von  der  Dichte  1,4,

b)  in  der  Prüfungsanweisung  15  hat  die  Uberschrift  zu  lauten  „15.  Kupferchlorid,
neutrales.“  und  ist  einzuschalten  je  vor  dem  Worte  „Kupferchlorid“  in  Satz  1  „Neutrales“,
in  Satz  3  „neutralem“  und  in  Satz  4  „Neutrales“;

Zc)  der  erste  Absatz  der  Prüfungsanweisung  30  (Seifenpulver)  ist  durch  folgende  Bestimmungen
  zu  ersetzen:

Reines  Seifenpulver  ist  meist  etwas  gelblich  gefärbt  und  besitzt  einen  schwach
laugenartig-fettigen  Geschmack  und  schwachen  Seifengeruch.  Es  soll  nur  aus  reime
Seife  (fettsauren  Alkalien)  bestehen  und  nicht  mehr  als  20  v.  H.  Wasser  enthalten.

Das  zur  vollständigen  Vergällung  bestimmte  Seifenpulver  muß  mehlfein  gemahlen
  sein.  Die  Verwendung  eines  etwas  gröberen  Pulvers  ist  zulässig,  wenn  es
gemeinsam  mit  dem  zu  vergällenden  Salze  so  fein  vermahlen  wird,  daß  eine  Ausscheidung
  des  Mittels  aus  dem  Gemisch  unmöglich  ist.

Das  zur  unvollständigen  Vergällung  bestimmte  Seifenpulver  soll  hinsichtlich
seiner  Körnung  möglichst  gleich  der  Körnung  des  zu  vergällenden  Salzes  sein.  Ist
die  Verschiedenheit  der  Körnung  so  groß,  daß  eine  Trennung  des  Pulvers  von  dem
Salze  möglich  scheint,  so  kann  die  gemeinsame  Vermahlung  des  Mittels  mit  dem
Salze  verlangt  werden.  Zur  unvollständigen  Vergällung  kann  unter  den  gleichen
Voraussetzungen  auch  geraspelte,  geschabte  oder  sonst  zerkleinerte  Seife  verwendet
werden.

Wird  sehr  fein  gemahlenes  Seifenpulver  zur  vollständigen  oder  unvollständigen
Vergällung  verwendet,  so  kann  verlangt  werden,  daß  das  Vermischen  des  Pulvers
mit  dem  Salze  in  besonderen  Mischvorrichtungen  vorgenommen  wird,  um  eine  Belästigung
  der  Beamten  durch  Verstäuben  des  Mittels  zu  verhindern.

d)  hinter  Ziffer  37  sind  folgende  neuen  Anweisungen  aufzunehmen:

388.  Sojabohnenöl,  rohes.

Rohes  Sojabohnenöl  ist  ein  gelb  bis  braun  gefärbtes,  fettes  Ol,  welches  auf

Wasser  schwimmt  und  sich  in  Ather  löst.  Im  Zweifelsfall  ist  eine  Probe  von  einem
Chemiker  zu  prüfen.
        <pb n="397" />
        —  379  —

39.  Caleiumphosphat
(phosphorsaurer  Kalk).

Phosphorsaurer  Kalk  bildet  in  reinem  Zustand  ein  weißes  Pulver,  welches  in
Wasser  unlöslich  ist.  Wird  die  Auflösung  geringer  Mengen  phosphorsauren  Kalkes  in
Salpetersäure  von  der  Dichte  1,/1  mit  Ammoniummolhybdatlösung  versetzt,  so  entsteht
(bisweilen  erst  nach  einiger  Zeit)  ein  schön  gelb  gefärbter  Niederschlag.  In  einer
Auflösung  von  phosphorsaurem  Kalk  in  möglichst  wenig  verdünnter  Salz=  oder  Salpetersäure
  entsteht  nach  Zusatz  von  verdünnter  Schwefelsäure  langsam  ein  weißer  Niederschlag,
  dessen  Menge  auf  Zusatz  von  Alkohol  erheblich  zunimmt.

40.  Kupferchlorid,  basisches.

Basisches  Kupferchlorid  bildet  ein  hellgrünes  Pulver,  welches  in  Wasser,  in
Alkohol  und  in  Ather  nicht  löslich  ist.  Tropft  man  in  die  Auflösung  von  basischem
Kupferchlorid  in  verdünnter  Salzsäure  oder  in  verdünnter  Salpetersäure  unter  Umschütteln
  vorsichtig  Ammoniakflüssigkeit,  so  geht  die  grüne  Farbe  der  Lösung  in  eine
tiefblaue  über.  Ein  etwa  entstehender  Niederschlag  geht  hierbei  wieder  in  Lösung.
Silbernitratlösung  ruft  in  der  Auflösung  von  basischem  Kupferchlorid  in  reiner  verdünnter
  Salpetersäure  einen  weißen  Niederschlag  hervor.

Basisches  Kupferchlorid  ist  giftig!

Berlin,  den  3.  Juli  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Meuschel.

 

5.  Allgemeine  Verwaltungs  sachen.

 

Das  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Rechnungsjahr  1914  ist  erschienen.

 

6.  Poli  zeiwesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

—  Laufende  Nr.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Dalum
—  run  des
—
der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
3  4  5  6

 

 

 

 

l
l

a)AufGrunddes§39desStrafgesetzbuchs.

1  Theodor  Schima,  geboren  am  26.  März  1880  zu  Wien,  einfacher  Diebstahl  in  Stadtmagistrat  Strau-  8.  Mai  1914.
Hilfsarbeiter,

österreichischer  Staatsangehöriger,  zwei  Fällen  und  im  bing,  Bayern,
s  Rücksall  (1  Jahr
6  Monate  Zuchtl
  haus,  laut  Erkenntnis
  vom  18.  Dezember
  1912),
        <pb n="398" />
        380

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  Vehörde,  welche  die  Datum
*!  Grund  r
ä  -.  Ausweisung  des
·  dchcstI-asustg.  ,··  Ausweisungs-—
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  3  4  b  6

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
2  Johann  Ehren=  geboren  am

berger,  Arbeiter,

Bäckergeselle,

4  Josef  Pleikner,
Kellner,

5  Philipp  Soltysiak,
Arbeiter,

 

Laubendorf,  Bezirk  Policka,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

Ungarn,
höriger,
geboren  am  18.  Dezember  1888  zu
Völkendorf,  Bezirk  Villach,  Kärnten,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  im  Jahre  1879  zu  Tarnawka,
Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
österreichischer  Staatsangehöriger,

ungarischer  Staatsange- 



 

29.  Oktober  1893  zu  Betteln,

Johann  Geydon,  geboren  am  10.  Januar  1868  zu  Follia,  Betteln,

Betleln,

Landstreichen,

 

Königlich  Preußischer  26.  Mai  1911.
Regierungspräsident  zu
Minden,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu,
Schleswig,

Königlich  Bayerisches

Bezirksamt  Laufen,

18.  Juni  1911.
8.  Juni  1911.

Königlich  Preußischer

23.  Juni  1911.
Regierungspräsident  zu

 

l

Potsdam,

l

Berlin,CarchymanussVerlag.—-GrdrucktlwiJuliusEittenfcld,Hofbuchdruckck.inBerlin.
        <pb n="399" />
        —  381  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Luchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Mittwoch,  den  15.  Juli  1914.  Nr.  35.

 

 

 

Inhalt:  Zoll-  und  Steuerwesen:  Anderungen  und  Ergänzungen  der  Brennereiordnng  Seite  881

Zoll=  und  Steuerwesen.

—  —  ”

Der  Bundesrat  hat  beschlossen,  den  nachstehend  abgedruckten  Anderungen  und  Ergänzungen  der
Brennereiordnung  mit  der  Maßgabe  die  Zustimmung  zu  erteilen,  daß  sie  mit  dem  1.  Oktober  1914

in  Kraft  treten.
Von  diesen  Anderungen  und  Ergänzungen  wird  ein  Sonderabdruck  im  Reichsschatzamt  ver—

anstaltet  werden,  dessen  buchhändlerischer  Vertrieb  R.  v.  Decker's  Verlag  —  G.  Schenck,  Königlicher
Hofbuchhändler  —  in  Berlin  SW.  19,  Jerusalemer  Straße  56,  übertragen  worden  ist.

Berlin,  den  9.  Juli  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Meuschel.
        <pb n="400" />
        VI.  Verschließung


außer  Gebrauch
  befindlicher
  Brennereigeräte.


1.  Allgemeines.


2.  Anlegung
und  Lösung
des
Verschlusses.

VII.  Berschluß-


während  der
Betriebszeit.

1.  Anzeige.

2.  Feststellung
von  Verletzungen,
  durch  die
ein  Zugang
zum  Alkohol
ermöglicht  ist.

—  382  —

Anderungen  und  Ergünzungen  der  Brennereiordnung.

Erstes  Buch.

An  die  Stelle  der  88  72  bis  74  treten  folgende  Bestimmungen:

8  72.

(1)  Während  des  Ruhens  der  Brennerei  sind  die  nach  den  88  55  bis  64  angelegten
Verschlüsse  an  den  Geräten  zu  lassen.  Die  Brenn-  und  Wiengeräte  sind  nach  Einstellung
des  Betriebs  alsbald  durch  Anlegung  amtlicher  Verschlüsse  oder  durch  sonstige  Maßnahmen
gegen  Benutzung  zu  sichern.  Soweit  ein  Bedürfnis  vorliegt,  die  bezeichneten  Geräte  ohne
Verschluß  zu  lassen,  z.  B.  zur  Vornahme  von  Ausbesserungen  und  Veränderungen,  kann
der  Oberkontrolleur  Ausnahmen  zulassen.

()  Sollen  die  Brenn=  und  Wiengeräte  während  der  Betriebszeit  nicht  gebraucht
werden,  so  bestimmt  der  Oberkontrolleur,  ob  sie  unter  Verschluß  zu  legen  sind.

§  73.

(1)  An  den  Brenn=  und  Wiengeräten  ist  der  Verschluß  in  den  Fällen  des  §  72  in  der
Regel  derart  anzulegen,  daß  ihre  Benutzung  ausgeschlossen  ist.

(2)  Soll  ein  unter  Verschluß  gelegtes  Gerät  wieder  in  Betrieb  genommen  werden,  so
hat  die  Hebestelle  Tag  und  Stunde,  bis  zu  der  der  Verschluß  abgenommen  werden  soll,
soweit  möglich  unter  Berücksichtigung  der  Wünsche  des  Brennereibesitzers,  zu  bestimmen.
und  diesen  sowie  den  für  die  Lösung  des  Verschlusses  zuständigen  Beamten  zu  benachrichtigen.
  Wird  der  Verschluß  nicht  binnen  einer  Stunde  nach  der  festgesetzten  Zeit  amtlich
abgenommen,  so  ist  der  Brennereibesitzer  befugt,  ihn  unter  Zuziehung  eines  Zeugen  selbst
zu  lösen;  er  hat  alsdann  die  Stunde  der  Abnahme  des  Verschlusses  unter  Mitunterschrift
des  Zeugen  im  Betriebsbuch  zu  vermerken.

§5  74a.

Wird  während  der  Betriebszeit  ein  im  §  55  bezeichneter  Geräteteil  oder  ein  gemäß
§8  55  bis  64,  66  und  §  72  Abs.  2  angelegter  Verschluß  verletzt  oder  schadhaft,  so  hat  der
Brennereibesitzer  dies  sofort  im  Betriebsbuch  unter  Angabe  von  Tag  und  Stunde  des  Eintritts
  oder  der  Entdeckung  zu  vermerken  und  binnen  24  Stunden  dem  Oberkontrolleur  und
der  Hebestelle  Anzeige  zu  erstatten,  auch  anzugeben,  ob  durch  die  Verletzung  ein  Zugang
zum  Alkohol  ermöglicht  ist.  1n

1)  Ist  durch  die  Verletzung  eines  Geräteteils  oder  eines  Verschlusses  ein  Zugang  zum
Alkohol  ermöglicht,  so  ist  sofort  nach  dem  Eintreffen  der  Anzeige,  spätestens  binnen
24  Stunden,  der  Sachverhalt  amtlich  an  Ort  und  Stelle  zu  ermitteln.

(2)  Gleichzeitig  sind  verletzte  oder  mangelhafte  Verschlüsse  zu  erneuern.  Ist  dies  nicht
angängig  und  läßt  sich  auch  ein  vorläufiger  Verschluß  von  hinreichender  Sicherheit  nicht
anbringen,  so  bestimmt  der  Oberkontrolleur  nach  dem  Antrag  des  Brennereibesitzers,  ob
einstweilen  der  Brennereibetrieb  eingestellt  oder  die  Brennerei  abgefunden  werden  soll.  Die
Abfindung  erfolgt  in  der  Weise,  daß  die  Mindestmenge  des  zur  Abfertigung  vorzuführenden
Alkohols  festgesetzt  wird  (§§  322  bis  324).
        <pb n="401" />
        —  383  —

3)  Ferner  ist  zu  ermitteln,  wann  der  Zugang  zum  Alkohol  entstanden  sowie  ob  und
wierle  u#n  verloren  gegangen  oder  entnommen  ist.  Erforderlichenfalls  ist  der
unabgefertigte  Branntwein  abzunehmen  (§  144)  oder  die  in  ihm  enthaltene  Alkoholmenge
gemäß  §  145  Abs.  2  zu  ermitteln.  Die  Verhandlung  ist  dem  Hauptamt  vorzulegen.

§  74c.

(#)  Ist  Branntwein  entnommen  worden,  ohne  daß  Anlaß  zur  Einleitung  eines  Straf-  v  Sehetung
verfahrens  wegen  Hinterziehung  der  Verbrauchsabgabe  vorliegt,  so  bestimmt  das  Hauptamt  fertigäng  vorunter
  Berücksichtigung  der  Art  des  Betriebs,  der  verwendeten  Rohstoffe  und  der  bisherigen  zuführenden
Alkoholausbeute  die  Alkoholmenge,  die  für  die  Zeit  von  der  letzten  Abnahme  vor  der  Ver=  Alkoholschlußverletzung
  bis  zu  der  Feststellung  der  Verschlußverletzung  mindestens  zur  Abfertigung  menge.
vorzuführen  ist.  Etwaige  Fehlmengen  sind  zu  versteuern.  "  Z  Z

G)  Wird  ein  Strafverfahren  wegen  Hinterziehung  eingeleitet,  so  sind  die  Verbrauchsabgabe
  und  die  Betriebsauflage  vom  Hauptamt  gemäß  §  117  des  Branntweinsteuergesetzes

festzusetzen.  •  4
(68)  Der  Beschluß  des  Hauptamts  ist  der  Direktivbehörde  zur  Bestätigung  vorzulegen.

§*  74d.

Ist  nach  der  Anzeige  durch  die  Verschlußverletzung  ein  Zugang  zum  Alkohol  nicht  4.  Verschlußgeschaffen,
  so  hat  der  Beamte,  der  zuerst  nach  Eintritt  der  Verschlußverletzung  die  Brennerei  werlehzungen,
besucht,  den  Sachverhalt  zu  ermitteln,  den  Verschluß  zu  erneuern  und  einen  Vermerk  dar-  Zugang  zum
über  im  Betriebsbuch  zu  machen.  Eine  Verhandlung  ist  nur  aufzunehmen,  wenn  eine  Alkohok  nicht
strafbare  Handlung  in  Frage  kommt.  ermöglicht  ist.

§  74e.

Außerhalb  der  Betriebszeit  hat  der  Brennereibesitzer  jede  Verschlußverletzung  als=  V.II.  Verbald
  nach  der  Entdeckung  dem  Oberkontrolleur  anzuzeigen.  Dieser  hat  für  Ermittelung  des  sülltter
Sachverhalts  und  Erneuerung  des  Verschlusses  zu  sorgen.  Im  Nachschaubuch  ist  ein  Ver-  auherhald  der
merk  darüber  zu  machen.  Eine  Verhandlung  ist  nur  aufzunehmen,  wenn  eine  strafbare  Betriebszeit.
Handlung  in  Frage  kommt.

 

 

 

Die  Titel  3  bis  5  und  die  88  132,  133  werden  durch  folgende  Bestimmungen  ersetzt:

Dritter  Abschnitt.
Betriebsbestimmungen.
8  76.

(1)  Wer  eine  neu  errichtete  oder  eine  ruhende  Brennerei  in  Betrieb  setzen  will,  ist  ver-  I.  Anzeige
pflichtet,  dies  der  Hebestelle  mindestens  fünf  Tage  vor  dem  für  die  Eröffnung  des  Betriebs  der  Betriebsin
  Aussicht  genommenen  Tage  schriftlich  anzuzeigen.  cröffnung.

G)  Als  Eröffnung  des  Betriebs  gilt  bei  Verarbeitung  von  mehligen  Stoffen  und  von
Rüben=  oder  Zellstoffen  der  Beginn  der  ersten  Einmaischung  (5  87  Abs.  2)  zum  Zwecke  der
Befüllung  eines  Maischbottichs,  bei  Verarbeitung  von  anderen  nichtmehligen  Stoffen  der
Beginn  des  ersten  Abtriebs.

(3)  Den  Eingang  der  Anzeige  hat  die  Hebestelle  dem  Oberkontrolleur  und  dem  Hauptamt
  alsbald  mitzuteilen.

§  77.

(1)  Bei  der  erstmaligen  Inbetriebsetzung  der  Brennerei  hat  der  Brennereibesitzer  mit  II.  Betriebsder
  im  §  76  Abs.  1  vorgeschriebenen  Anzeige  eine  allgemeine  Betriebserklärung  nach  dem  errlärung.
Vorbild  in  Anlage  11  doppelt  einzureichen,  die  eine  Beschreibung  is

a)  der  Maischbereitung  und  des  Maischabtriebs  oder  des  Materialabtriebs  sowie  «
des  etwaigen  Feinbrandes  (§  195)  und  gegebenenfalls  e
65
        <pb n="402" />
        2.  Prüfung.

3.  Anderung.

III.  Betriebsbuch.


1.  Übersendung
  an  den
Brennereibesitzer.


Muster  12.
Muster  16.

Muster  1—

—

—  384  —

b)  des  Verfahrens  zur  Gewinnung  von  Hefe  (altes  oder  Wiener  Verfahren,
Würze=  oder  Lüftungs-Verfahren)
enthalten  muß,  im  übrigen  aber  nach  Bedarf  anders  gefaßt  werden  kann.

(2)  In  der  Beschreibung  der  Maischbereitung  und  des  Maischabtriebs  ist  über  die  zu
verarbeitenden  Rohstoffe,  über  die  Vorbereitung  der  Einmaischung  und  die  Zubereitung,
Aufbewahrung  und  Behandlung  (Abschöpfen,  Vermischen  usw.)  der  Maische  Auskunft  zu
erteilen.  Dabei  ist  auch  anzugeben,  wann  die  Maischstoffe  gedämpft  oder  eingeteigt  und
in  die  Vormaischgeräte  gebracht  werden,  wie  die  Gärbottiche  gefüllt  werden,  welches  Gärmittel
  zum  Anstellen  der  Maische  benutzt  und  wo  es  der  Maische  zugesetzt  wird,  und,  sofern
  es  sich  nicht  um  ein  Dauerbrenngerät  handelt,  ob  und  womit  die  einzelnen  Teile  des
Brenngeräts  nach  Beendigung  des  Tagesbetriebs  gefüllt  bleiben.  Im  Falle  der  Hefensabereitung
  ist  zu  erklären,  ob  das  Hefenmaischgut  besonders  bereitet  oder  woher  es  emtnommen
  wird.

(3)  Die  Beschreibung  der  Hefengewinnung  hat  sich  auch  darauf  zu  erstrecken,  wie  die
Hefe  von  der  Maische  oder  Maischwürze  getrennt  wird.

(4)  Am  Schlusse  der  Betriebserklärung  sind  die  gewährten  Betriebsvergünstigungen
anzugeben  und  dabei  die  Genehmigungsverfügungen  aufzuführen.
steh  (5)  Die  allgemeine  Betriebserklärung  muß  mit  den  Betriebsbestimmungen  in  Einklang
tehen.

8  78.

Die  Hebestelle  hat  die  Betriebserklärung  dem  Oberkontrolleur  zur  Prüfung  vor—
zulegen.  Dieser  hat  nach  Herbeiführung  etwaiger  Berichtigungen  beide  Ausfertigungen  mit
dem  Prüfungsvermerke  zu  versehen.  Die  eine  Ausfertigung  ist  dem  Brennereibesitzer  zur
Aufnahme  in  das  Brennereibelegheft  B  auszuhändigen,  die  andere  bleibt  bei  der  Hebestelle.

§5  79.

Soll  die  Betriebsweise  dauernd  geändert  werden,  so  hat  der  Brennereibesitzer,
sofern  nicht  der  Oberkontrolleur  die  Einreichung  einer  neuen  Betriebserklärung  anordnet,
eine  Nachtragserklärung  doppelt  einzureichen;  diese  ist  zu  prüfen  und  der  Haupterklärung
beizufügen.

8  80.

(1)  Nach  Eingang  der  im  8  76  Abs.  1  vorgeschriebenen  Anzeige  hat  die  Hebestelle
dem  Brennereibesitzer  für  den  Betrieb  mit  mehligen  Stoffen,  Rüben-  oder  Zellstoffen  ein
Betriebsbuch  nach  Muster  12,  für  den  Betrieb  mit  Material  ein  Materialbetriebsbuch  nach
Muster  13  zu  übersenden.  Soll  in  einer  mehlige  Stoffe  oder  Rüben=  oder  Zellstoffe  verarbeitenden
  Brennerei  auch  Material  verarbeitet  werden,  so  hat  der  Brennereibesitzer  rechtzeitig
  die  Ubersendung  eines  Materialbetriebsbuchs  zu  beantragen.

(2)  Die  Ubersendung  des  Betriebsbuchs  ist  zu  versagen,  solange  nicht  die  Brennerei
gemäß  Abschnitt  2  steuersicher  hergerichtet  ist.

G)  Mindestens  drei  Tage  vor  dem  Beginne  des  neuen  Vierteljahrs  hat  die  Hebestelle
dem  Brennereibesitzer  ein  neues  Betriebsbuch  zu  übersenden,  sofern  nicht  die  Einstellung
des  Brennereibetriebs  angezeigt  ist  (§  81  Abs.  7).

()  Auf  die  Anzeige  von  der  Wiederaufnahme  des  Betriebs  (§  76  Abs.  1)  hat  die
Hebestelle  dem  Brennereibesitzer,  wenn  in  der  Brennerei  in  dem  Vierteljahr  ein  Betriebsbuch
  noch  nicht  ausgelegen  hat,  ein  neues  Betriebsbuch  zu  übersenden  oder,  wenn  das
——  Betriebsbuch  eingezogen  war  (§  82  Abs.  2),  das  eingezogene  Betriebsbuch  wieder
zuzustellen.

(5)  Uber  das  Nichteinhalten  der  im  §  76  Abs.  1  vorgeschriebenen  Frist  darf  die  Hebestelle
  mit  Zustimmung  des  Oberkontrolleurs  hinwegsehen,  wenn  das  Betriebsbuch  noch  vor
Beginn  des  Betriebs  in  der  Brennerei  ausgelegt  werden  kann.

(6)  Uber  die  Aushändigung  und  Rückgabe  von  Betriebsbüchern  hat  die  Hebestelle  ein
Verzeichnis  nach  Muster  15  zu  führen;  dieses  ist  für  die  Ausfsichtsbeamten  zur  Einsicht
bereitzuhalten.
        <pb n="403" />
        —  385  —

g  81.

()  Der  Brennereibesitzer  hat  die  an  den  einzelnen  Betriebstagen  vorzunehmenden  2.  Führung

Betriebshandlungen  vor  deren  Beginn  in  dem  Betriebsbuch  anzumelden.  Die  Betriebshandlungen
  und  die  Eintragungen  darüber  müssen  mit  den  Betriebsbestimmungen  sowie
mit  der  allgemeinen  Betriebserklärung  (§  77)  in  Einklang  stehen.  Die  Eintragungen  dürfen
für  einen  längeren  Zeitabschnitt  im  voraus  bewirkt  werden.

(2)  Der  Brennereibesitzer  hat  in  dem  Betriebsbuch  für  den  anzumeldenden  Betriebstag
das  Gewicht  der  Rohstoffe,  die  eingemaischt  oder  verarbeitet  werden  sollen,  einschließlich  der
zur  Bereitung  des  Hefensatzes  bestimmten,  vor  Beginn  der  Einmaischung  oder  die  Litermenge
  des  Materials,  das  abgebrannt  werden  soll,  vor  Beginn  des  Abtriebs  anzugeben.
Die  Rohstoffe  sind  dabei  nach  Fruchtarten  (Getreideart,  Kartoffeln,  Malz),  das  Material
der  Gattung  nach  zu  trennen.

(:)  Bei  Verarbeitung  mehliger  Stoffe  ist  der  Stärkegehalt,  bei  Verarbeitung  von  Rübenstoffen
  oder  Zellstoffen  der  Zuckergehalt  in  Hundertteilen  des  Gewichts  anzugeben.  Diese
Angaben  können  auf  Grund  von  Ernte=  und  Betriebserfahrungen,  Lieferungsabreden  usw.
gemacht  werden.  Im  Falle  des  Bedürfnisses  kann  das  Hauptamt  besondere  Anordnungen
über  die  Art  der  Ermittelung  treffen.

(0  Die  zur  Hefengewinnung  eingerichteten  Brennereien  haben  im  Betriebsbuch  zu  erklären,
  aus  welchen  Einmaischungen  und  nach  welchem  Verfahren  (§  77  Abf.  1  unter  b)
Hefe  gewonnen  werden  soll.

(63)  Der  Brennereibesitzer  oder  Betriebsleiter  (§&amp;amp;  104,  125  des  Branntweinsteuergesetzes)
  haftet  für  die  Richtigkeit  seiner  Eintragung  im  Betriebsbuch.

(6)  Wird  am  Schlusse  eines  Vierteljahrs  der  Betrieb  in  der  Weise  eingestellt,  daß  im
folgenden  Vierteljahre  nur  noch  Abtriebe  oder  Feinbrände  vorgenommen  werden,  so  sind
diese  Betriebshandlungen  in  das  Betriebsbuch  für  das  vorhergehende  Vierteljahr  einzutragen.
  Wird  anderseits  der  Betrieb  erst  am  Ende  eines  Vierteljahrs  eröffnet  und  finden
in  dem  zu  Ende  gehenden  Vierteljahre  wohl  Einmaischungen  aber  keine  Abtriebe  statt,  so
sind  diese  Einmaischungen  nur  in  das  Betriebsbuch  für  das  neue  Vierteljahr  cinzutragen.

(7  Soll  der  Brennereibetrieb  auf  länger  als  eine  Woche  eingestellt  werden,  so  ist  dies
vom  Brennereibesitzer  alsbald  der  Hebestelle  und  dem  Oberkontrolleur  anzuzeigen.

(6)  Der  Brennereibesitzer  hat  das  Betriebsbuch  vor  Beginn  des  Betriebs  in  dem  zur
Aufbewahrung  der  Brennereibeleghefte  bestimmten  Behältnis  auszulegen  sowie  sauber  und
unbeschädigt  zu  erhalten.  "

(63)  Der  Verlust  des  Betriebsbuchs  und  jede  Beschädigung,  die  seine  Weiterbenutzung
hindert,  ist  der  Hebestelle  unverzüglich  anzuzeigen.

82.
(1)  Der  Brennereibesitzer  hat  das  Betriebsbuch  am  Schlusse  des  Veerteljahrs  sowie  bei
Einstellung  des  Jahresbetriebs  abzuschließen  und  binnen  fünf  Tagen  an  die  Hebestelle
zurückzuliefern.

()  Ebenso  ist  zu  verfahren,  wenn  bei  längerer  Unterbrechung  des  Betriebs  der  Oberkontrolleur
  die  Einreichung  angeordnet  hat.

 

 

g  83.

(1)  Die  Hebestelle  rechnet  das  zurückgelieferte  Betriebsbuch  auf,  entnimmt  daraus  die
Mengen  der  verwendeten  Rohstoffe  zur  Verwertung  für  die  Statistik  und  prüft,  ob  nach
dem  tatsächlichen  Verlaufe  des  Betriebs  die  Abgaben  richtig  berechnet  sind,  und  ob  ein
Sechsel  in  der  Brennereiklasse  oder  in  Beziehung  auf  das  Kontingent,  die  Ermäßigung  der
Verbrauchsabgabe,  die  von  der  früheren  besonderen  Brennsteuer  befreit  gewesene  Alkoholmuenge-
  8  #t  Abs.  3),  den  Durchschnittsbrand  oder  die  Vergällungspflicht  eine  Anderung
eingetreten  ist.

(:)  Zu  wenig  erhobene  Abgabenbeträge  sind  sogleich  nachzufordern.

und  Aufbewahrung.


3.  Rücklieferung.


4.  Prüfung
durch  die
Hebestelle.
        <pb n="404" />
        5.  Betriebsänderungen.


6.  Betriebsfolgen.


IV.  Betriebsführung.


1.  Brennfrist.

2.  Abtrieb  von
Maische  und
Material.

3.  Maischfrist.

4.  Gärung  der
Maische.

—  386  —

84.

Der  im  Betriebsbuch  eingetragene  Betrieb  darf  geändert  werden,  wenn  die  Anderung
vom  Brennereibesitzer  vor  ihrer  Ausführung  unter  Angabe  von  Tag  und  Stunde  der  Eintragung
  im  Betriebsbuch  vermerkt  wird.  Dasselbe  gilt,  wenn  die  für  die  Brennerei  maßgebende
  Maisch=  oder  Brennfrist  nur  ausnahmsweise  ausgedehnt  werden  soll.

5  S4  a.

()  Hat  eine  Eintragung  im  Betriebsbuch  und  ihre  Ausführung  zur  Folge,  daß  eine
besondere  Betriebsauflage  neu  eintritt,  aufhört  oder  sich  ändert  (§  145  Abs.  1  unter  a),so
hat  der  Brennereibesitzer  außer  der  Eintragung  sofort  der  Hebestelle  schriftlich  Anzeige  zu
erstatten.  Ebenso  ist  zu  verfahren,  wenn  die  Eintragung  im  Betriebsbuch  und  ihre  #usführung
  einen  Wechsel  in  der  Brennereiklasse,  eine  Minderung  des  Kontingents  oder  #es
Durchschnittsbrandes,  eine  Anderung  in  der  Vergällungspflicht  oder  eine  Steuernachforden##
bedingt.  Die  Hebestelle  hat  gegebenenfalls  sogleich  den  ersten  Abfertigungsbeamten  behuft
Herbeiführung  einer  besonderen  Branntweinabnahme  zu  benachrichtigen.

(2)  Die  Aufsichts=  und  Abfertigungsbeamten  haben  die  Eintragungen  im  Betriebsbuch
und  die  Ergebnisse  der  Branntweinabnahmen  regelmäßig  aus  dem  Gesichtspunkt  eines  Eintritts
  steuerlicher  Folgen  im  Sinne  des  Absatzes  1  zu  prüfen  und  erforderlichenfalls  den
Brennereibesitzer  mündlich  oder  schriftlich  darauf  hinzuweisen.  Die  Unterlassung  dieses  Hinweises
  schützt  den  Brennereibesitzer  nicht  vor  den  Folgen  seiner  Betriebsführung.

g  86.

)  Das  Abbrennen  der  Maische  oder  des  Materials  darf
a)  in  den  Monaten  Oktober  bis  einschließlich  März  nicht  vor  6  Uhr  morgens,
b)  in  den  übrigen  Monaten  nicht  vor  4  Uhr  morgens
beginnen  und  muß  bis  10  Uhr  abends  beendet  sein.  An  Sonntagen  und  den  gesetzlichen
Festtagen  darf  mit  dem  Abbrennen  früher  begonnen  werden.  Das  Hauptamt  kann  die
Brennfrist  nach  Bedürfnis  dauernd  anderweit  festsetzen.
(2)  Vor  Beginn  der  Brennfrist  darf  Maische  oder  Material  in  das  Brenngerät  utt
übergeführt  werden.  E

1)  Soll  an  demselben  Tage  außer  Maische  auch  Material  abgetrieben  werden,  so  hat
dn.  Daaterialabtrieb  entweder  vor  Beginn  oder  nach  Beendigung  des  Maischabtriebs  stattzufinden.


()  Während  des  Maischabtriebs  darf  Material  in  den  Brennereiräumen  nicht  vorhanden
  sein.

§&amp;amp;  87.

(1)  Maische  darf  nur  innerhalb  der  Brennfrist  (§  85)  bereitet  werden.  Das  Hauptamt
  kann  die  Maischfrist  nach  Bedürfnis  dauernd  anderweit  festsetzen.

(2)  Als  Beginn  der  Einmaischung  gilt  der  Zeitpunkt,  in  dem  das  Getreide  oder  die
Kartoffeln  zur  Zuckerbildung  mit  Malz  vermischt  werden,  als  Ende  der  Einmaischung  der
Zeitpunkt,  in  dem  das  Gärmittel  zugesetzt  ist.

(63)  Die  Maischstoffe  dürfen  außerhalb  der  Maischfrist  gedämpft  oder  eingeteigt  und  in
die  Vormaischgeräte  übergeführt  werden.

E  111.

(1)  Abgesehen  von  der  Hefensatzbereitung  soll  die  Maische  in  den  dazu  bestimmten
Bottichen  (Gärbottichen)  zur  Gärung  gebracht  werden.  Es  ist  jedoch  zulässig,  gärende
Maische  oder  Hefengut  in  Nebengeräten  aufzubewahren,  sofern  dies  in  der  allgemeinen
Betriebserklärung  angemeldet  oder  vor  der  Ausführung  im  Betriebsbuch  eingetragen  wird.

(2)  Die  Behandlung  der  Maische  während  der  Gärung  unterliegt  keinen  Beschränkungen;
insbesondere  darf  die  Maische  bei  entsprechender  Anmeldung  in  der  allgemeinen  Betriebserklärung
  abgeschöpft  und  gemischt  werden.
        <pb n="405" />
        —  387  —

(8s)  Nach  Anmeldung  darf  unter  den  vom  Hauptamt  anzuordnenden  Uberwachungsmaßregeln
  durch  Auffangen  der  aus  den  Gärbottichen  mit  der  Kohlensäure  aufsteigenden
Alkoholdämpfe  alkoholhaltiges  Wasser  gewonnen  und  der  abzubrennden  Maische  zugeführt
  werden.  E

An  den  Maischtagen  darf  die  Brennblase  zum  Kochen  von  Wasser,  zum  Dämpfen  V.  Sonstige
von  Kartoffeln  und  zum  Kochen  von  Mais-=  oder  Darimehl  für  die  Maischbereitung  benutzt  Bestimmungen
werden.  für  den

ennereeirteb.


1.  Benutzung

der  Brenn-»

  geräte  bei  der
Maisch-8

  123.  bereitung.

Falls  ein  Privatsammelgefäß  in  die  Branntweinrohrleitung  eingeschaltet  ist,  muß  2.  Benutzung
sein  Inhalt  sogleich  nach  Beendigung  des  Tagesbetriebs  in  ein  amtliches  Sammelgefäß  von  drivat.
entleert  werden.  gefäben.

8  124.

Die  Alkoholstärke  der  gesondert  abfließenden  Lutterrückstände  darf  in  der  Regel  3.  Entnahme
nicht  mehr  als  2  Gewichtsprozent  betragen.  Ist  an  dem  Brenngerät  ein  Probehahn  zur  von  Troben
Prüfung  der  Lutterrückstände  angebracht,  so  dürfen  Proben  durch  den  Brennereibesitzer  nur  rüständewährend
  des  Abtriebs  entnommen  werden.  Die  Aufsichtsbeamten  haben  ab  und  zu,  auch
außerhalb  der  Abtriebszeit,  dem  Hahne  Proben  zu  entnehmen  und  ihre  Alkoholstärke  mit
einem  vom  Brennereibesitzer  zu  liefernden  geeichten  Lutterprober  zu  bestimmen.  Zur  Entnahme
  der  Proben  und  Feststellung  der  Alkoholstärke  ist  der  Brennereibesitzer  oder  sein
Vertreter  zuzuziehen.

§  126.
Zu  Untersuchungszwecken  sind  Brennvorrichtungen  ohne  amtlichen  Verschluß  unter  41.  Brennvorfolgenden
  Bedingungen  gestattet:  richtungen  zur

a)  der  Raumgehalt  des  Kochkolbens  muß  so  bemessen  sein,  daß  darin  auf  einmal  luntersachtung

höchstens  eine  Menge  von  0,5  Liter  der  zu  untersuchenden  Flüssigkeit  entgeistet
werden  kann;

b5)  enthält  das  gewonnene  Erzeugnis  Alkohol,  so  ist  es  zu  vernichten  oder  auf
das  Brenngerät  zu  bringen  oder  in  das  Gerät  zurückzugießen,  dem  die  untersuchte
  Probe  entnommen  ist.

8  1217.

()  Die  Brennereigeräte  dürfen  während  der  Zeit,  für  die  sie  nicht  zum  Betrieb  an-z  Vefülltlassen
gemeldet  sind,  mit  Wasser  befüllt  sein.  der  Brennerei-(2)
  Es  ist  zulässig,  daß  die  Brenngeräte  nach  Beendigung  des  Tagesbetriebs  bis  zum  geräte.
Beginne  des  nächsten  Betriebs  mit  Lutter,  Lutterrückständen,  Schlempe  oder  teilweise  abgetriebener

  Maische  befüllt  bleiben  und  daß  die  Schlempe  in  der  Blase  erwärmt  wird.

8  129.
·  DieDirektivbehördedarffüreinzelneBrennereienAbweichungenvondenBe-V1.Au8-stimmungen
  der  §§  85  bis  87,  111,  122  bis  127  gestatten.  nahmen.
§  130.

Die  Benutzung  der  anmeldepflichtigen  Brennereigeräte  zu  anderen  Zwecken  als  zum  VII.  Be-Brennereibetriebe
  bedarf  der  Genehmigung  des  Hauptamts.  Dieses  kann  insbesondere  ge-  **  der
nehmigen,  daß  die  Geräte  zur  Gewinnung  von  Hefe  ohne  Branntweinerzeugung,  zur  Wieder=  geräfr  au  an.
gewinnung  von  versteuertem  Branntwein  aus  Filterkohlen,  zur  Viehfutterbereitung  oder  zu  deren  Zwecken

anderen  wirtschaftlichen  Zwecken  (Wasserkochen  usw.)  benutzt  werden.  als  zum

Brennereibetriebe.
        <pb n="406" />
        VIII.  Ausländischer

Wein  zur

Kognakbereitung.


I.  Anmeldung
der
Brennereien.
1.  Allgemeines.


Die

—  388  —

8  131.

(1)  Zollbegünstigter  ausländischer  Wein  zur  Kognakbereitung  darf  nur  in  Verschluß—
brennereien  verarbeitet  werden.  In  der  Regel  ist  er  auf  ein  Teilungslager  unter  amt—
lichem  itr  cgchluse  zu  nehmen  und  seine  Verarbeitung  nach  88  41ff.  der  Weinzollordnung
zu  überwachen.

(2)  Die  Direktivbehörde  kann  von  der  UÜberwachung  der  Verarbeitung  und  in  Fällen,
in  denen  die  Einrichtung  eines  Teilungslagers  unverhältnismäßig  große  Kosten  verursachen
würde,  von  der  Einlagerung  in  ein  Teilungslager  mit  der  Maßgabe  absehen,  daß  folgende
Bestimmungen  Anwendung  finden:  "

a)  Die  Litermenge  des  Weines  und  die  im  Wein  enthaltene  Alkoholmenge  #ind
festzustellen;

b)  der  Wein  ist  dann  in  einer  durch  Abbrennen  anderer  Rohstoffe  nicht  unbrochenen
  Folge  zu  verarbeiten;

Z)  aess-  Verarbeitung  ist  nach  näherer  Anordnung  der  Direktivbehörde  Butzu
  führen;

d)  der  Brennereibesitzer  hat  sich  einer  Vertragsstrafe  bis  zu  1000  Mark  für  den
Fall  zu  unterwerfen,  daß  eine  Abgabe  von  zollbegünstigtem  Weine  an  andere
nachgewiesen  oder  bei  der  Branntweinabnahme  (vergl.  §  145  Abs.  1  unter  b)
eine  5  v.  H.  übersteigende  Fehlmenge  gegen  die  festgestellte  Alkoholmenge
ermittelt  wird.

(3)  Wird  eine  Vertragsstrafe  festgesetzt  oder  bestehen  sonst  Bedenken  gegen  die  Zuverlässigkeit
  des  Brennereibesitzers,  so  ist  die  Vergünstigung  zurückzuziehen.

88  139  bis  143  fallen  fort.

Zweites  Buch.

Im  8215  Absf.  1  sind  die  Worte:

„entweder  aus  dem  angemeldeten  Bottichraum  oder“  und  „oder  Maische“

zu  streichen.
Die  88  220  bis  222  werden  aufgehoben  (vgl.  auch  §  276b).
Die  88  223  und  224  erhalten  folgende  Fassung:

8  223.

(1)  Wer  eine  abzufindende  Brennerei  (8  216  Abs.  1  unter  b)  errichten  oder  eine  Abfindungsbrennerei
  umbauen  will,  hat  dies  spätestens  acht  Tage  vor  Beginn  der  Geräteaufstellung
  dem  Hauptamt  schriftlich  anzuzeigen.  Dieses  hat  den  Oberkontrolleur  alsbald
zu  benachrichtigen.

(„)  Spätestens  drei  Tage  vor  der  erstmaligen  Betriebseröffnung  einer  Abfindungsbrennerei
  hat  der  Brennereibesitzer  der  Hebestelle  eine  Räume-  und  Geräteanmeldung  nach
Muster  28  doppelt  einzureichen.

(5)  Als  Eröffnung  des  Betriebs  gilt  bei  Verarbeitung  mehliger  Stoffe  der  Beginn  der
ersten  Einmaischung  (§  243  Abs.  4)  zum  Zwecke  der  Befüllung  eines  Meischbottichs,  bei
der  Verarbeitung  nichtmehliger  Stoffe  der  Beginn  des  ersten  Abtriebs.

(4)  Besteht  die  Brennerei  nur  aus  einer  Brennvorrichtung,  deren  Blase  durch  Feuer
unmittelbar  geheizt  wird,  so  bedarf  es  der  Anzeige  gemäß  Absatz  1  nicht  und  die  Räumeund
  Geräteanmeldung  ist  binnen  drei  Tagen  nach  der  Empfangnahme  der  Brennvorrichtung
        <pb n="407" />
        —  389  —

oder  bei  früherer  Eröffnung  des  Betriebs  spätestens  gleichzeitig  mit  der  Abfindungsanmeldung
(8  277)  einzureichen.
5  224.

)  In  die  Anmeldung  der  Räume  sind  die  Räume  aufzunehmen,  in  denen  der  Er-  2.  Anmeldung
zwitung  von  Branntwein  dienende  Betriebshandlungen  vorgenommen  werden  (Brennerei=  der  Räume.
räume).

(2)  Bei  größeren  Brennereien  kann  der  Oberkontrolleur  anordnen,  daß  auch  die  mit  den
Brennereiräumen  in  unmittelbarer  Verbindung  stehenden  Räume  anzumelden  sind  und  daß
über  die  angemeldeten  Räume  ein  Grundriß  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen  ist,  der
die  Stellung  der  Brennereigeräte  nachweist.

(„)  Der  Besitzer  einer  mehlige  Stoffe  verarbeitenden  Brennerei  hat  in  der  Räume-  und
Geräteanmeldung  die  Stelle  anzugeben,  an  der  sich  die  zu  den  einzelnen  Einmaischungen
angemeldeten  Rohstoffe  befinden  sollen  (§  284  a),  und  die  Stelle  durch  eine  Tafel  mit
dauerhafter  Inschrift  oder  sonst  in  geeigneter  Weise  kenntlich  zu  machen.  Diese  Stelle  muß
von  dem  Orte,  an  dem  die  Rohstoffe  sonst  lagern,  vollständig  getrennt  sein,  aber  möglichst
in  der  Nähe  der  für  das  Dämpfen  oder  Einmaischen  der  Stoffe  bestimmten  Geräte  liegen.

Nach  näherer  Weisung  des  Oberkontrolleurs  ist  in  der  Brennerei  eine  geeichte  Wiegevorrichtung
  zum  Nachwiegen  der  für  die  Einmaischung  bestimmten  Stoffe  bereitzuhalten.

Der  dritte  Titel  erhält  unter  Wegfall  der  Abteilungen  A  und  B  (88  243  bis  267
und  des  §  281  (vgl.  §  279al)  folgende  Fassung:

Dritter  Abschnitt.

Betriebsbestimmungen.
§  243.

)  Die  Einmaischungen  sowie  das  Abbrennen  der  Maische  oder  des  Materials  dürfen  4.  Alla)
  in  den  Monaten  Oktober  bis  einschließlich  März  nicht  vor  6  Uhr  morgens,  gemeines.
b)  in  den  übrigen  Monaten  nicht  vor  4  Uhr  morgens  I.  Maischbeginnen
  und  müssen  bis  10  Uhr  abends  beendet  sein.  An  Sonntagen  und  den  gesetzlichen  i  d  e
Festtagen  darf  mit  dem  Abbrennen  früher  begonnen  werden.  "
(2)  Das  Hauptamt  kann  die  Frist  nach  Bedürfnis  anderweit  festsetzen.
(3z)  Vor  Beginn  der  Frist  darf  Maische  oder  Material  in  das  Brenngerät  nicht  übergeführt
  werden.
(4)  Als  Beginn  der  Einmaischung  gilt  der  Zeitpunkt,  in  dem  das  Getreide  oder  die
Kartoffeln  mit  Malz  zur  Zuckerbildung  vermischt  werden;  als  Ende  der  Einmaischung  der
Zeitpunkt,  in  dem  das  Gärmittel  zugesetzt  ist.
(6ö)  Die  Maischstoffe  dürfen  außerhalb  der  Maischfrist  gedämpft  oder  eingeteigt  und
in  die  Vormaischgeräte  übergeführt  werden.

§  243a.

(1)  Besitzer  von  Brennereien,  die  aus  mehligen  Stoffen  jährlich  durchschnittlich  (§  276b)  11.  Maischmehr
  als  5  Hektoliter  Alkohol  erzeugen,  haben  mit  der  im  §  223  Abs.  1  vorgeschriebenen  brennereien.
Anzeige  eine  allgemeine  Betriebserklärung  nach  dem  Vorbild  in  Anlage  30  doppelt  einzu-  erriebsreichen,
  die  eine  Beschreibung  4  46

a)  der  Maischbereitung  und  des  Maischabtriebs  sowie  des  etwaigen  Feinbrandes  gemeines.
(§§  290  bis  292)  und  gegebenenfalls
b)  des  Verfahrens  zur  Gewinnung  von  Hefe  (altes  oder  Wiener  Verfahren,  Änlage  30
Würze=  oder  Lüftungs-Verfahren)  —
enthalten  muß,  im  übrigen  aber  nach  Bedarf  anders  gefaßt  werden  kann.

(2)  In  der  Beschreibung  der  Maischbereitung  und  des  Maischabtriebs  ist  über  die  zu
verarbeitenden  Rohstoffe,  über  die  Vorbereitung  der  Einmaischung,  über  die  Zubereitung,
Aufbewahrung  und  Behandlung  der  Maische  und  über  die  Dauer  der  Gärung  Auskunt

66
        <pb n="408" />
        d)  Prüfung.

c)  Anderung.

d)  Ausnahme.

III.  Materialbrennereien.

Rohstoffvorräte.


a)  Allgemeines.


b)  Materialanmeldung.


Mser-—

—  390  —

zu  erteilen.  Dabei  ist  auch  anzugeben,  wann  die  Maischstoffe  gedämpft  oder  eingeteigt  und
in  die  Vormaischgeräte  gebracht  werden,  wie  die  Gärbottiche  gefüllt  werden,  welches  Gärmittel
  zum  Anstellen  der  Maische  benutzt  und  wo  es  der  Maische  zugesetzt  wird,  wann  die
zubereitete  Maische  abgebrannt  wird  und  ob  und  womit  die  einzelnen  Teile  des  Brenngeräts
  nach  Beendigung  des  Tagesbetriebs  gefüllt  bleiben.  Im  Falle  der  Hefensatzbereitung
  ist  zu  erklären,  ob  das  Hefenmaischgut  besonders  bereitet  oder  woher  es  entnommen
  wird.

(3)  Die  Beschreibung  der  Hefengewinnung  hat  sich  auch  darauf  zu  erstrecken,  wie  die
Hefe  von  der  Maische  oder  Maischwürze  getrennt  wird.

(4)  Am  Schlusse  der  Betriebserklärung  sind  die  gewährten  Betriebsvergünstigungen

anzugeben  und  dabei  die  Genehmigungsverfügungen  aufzuführen.

(53)  Die  allgemeine  Betriebserklärung  muß  mit  den  Betriebsbestimmungen  in  Einklang
  stehen.
§  2430b.

Die  Hebestelle  hat  die  Betriebserklärung  dem  Oberkontrolleur  zur  Prüfung  vorzulegen.
  Dieser  hat  nach  Herbeiführung  etwaiger  Berichtigungen  beide  Ausfertigungen  mit
dem  Prüfungsvermerke  zu  versehen.  Die  eine  Ausfertigung  ist  dem  Brennereibesitzer  zur
Aufnahme  in  das  Brennereibelegheft  auszuhändigen,  die  andere  bleibt  bei  der  Hebestelle.

8  2430.

Soll  die  Betriebsweise  dauernd  geändert  werden,  so  hat  der  Brennereibesitzer,
sofern  nicht  der  Oberkontrolleur  die  Einreichung  einer  neuen  Betriebserklärung  anordnet,
eine  Nachtragserklärung  doppelt  einzureichen.  Diese  ist  zu  prüfen  und  der  Haupterklärung
beizufügen.

8  2430.

Die  Direktivbehörde  kann  auch  für  einzelne  Brennereien,  die  im  Betriebsjahr  aus

mehligen  Stoffen  nicht  mehr  als  5  Hektoliter  Alkohol  erzeugen,  die  Einreichung  der  Betriebserklärung
  anordnen.
8  268.

Brennereien,  die  aus  nichtmehligen  Stoffen  mit  Ausnahme  der  Rübenstoffe  und
Zellstoffe  (Material)  jährlich  durchschnittlich  (§  276b)  mehr  als  5  Hektoliter  Alkohol  erzeugen,
  haben  das  zu  Brennzwecken  bestimmte  Material  gemäß  §  269  anzumelden.  Das
angemeldete  Material  unterliegt  der  amtlichen  Uberwachung  (Materialüberwachung).

g  268.

(1)  Der  Besitzer  einer  der  Materialüberwachung  unterworfenen  Brennerei  hat  das  zu
Brennzwecken  bestimmte  alkoholhaltige  Material  binnen  drei  Tagen  nach  dem  Einbringen
auf  das  Brennereigrundstück,  nichtalkoholhaltiges  Material  binnen  drei  Tagen  nach  dem
Einschlagen  zur  Gärung,  der  Hebestelle  mit  einer  doppelt  einzureichenden  Materialanmeldung
nach  Muster  36  anzumelden.  Die  Anmeldung  ist,  sofern  nicht  die  Hebestelle  Ausnahmen
zuläßt,  spätestens  drei  Tage  vor  der  Eröffnung  des  Betriebs  (§  223  Abs.  3)  einzureichen.
Kommt  im  Laufe  der  Betriebszeit  weiteres  Material  in  Zugang,  so  ist  dieses  in  gleicher
Weise  binnen  24  Stunden  der  Hebestelle  anzumelden.

(2)  Wird  Material  in  einem  Vorratsgefäße  nach  und  nach  eingeschlagen,  so  kann  die
Hebestelle  gestatten,  daß  die  Anmeldung  erst  nach  Beendigung  der  Ansammlung  eingereicht
  wird.

(3)  In  der  Materialanmeldung  sind  die  Vorratsgefäße,  die  Gattung  und,  soweit  tunlich,
die  Menge  des  Materials  —  bei  Gemischen  aus  verschiedenen  Stoffgattungen  die  Mengen
der  einzelnen  Bestandteile  —  anzugeben;  besteht  der  Inhalt  eines  Vorratsgefäßes  aus
Stoffen  gleicher  Art,  so  kann  statt  der  Menge  der  ganze  Raumgehalt  des  Vorratsgefäßes
und  die  Höhe  seiner  Befüllung  angemeldet  werden.  Weiter  sind  in  der  Materialanmeldung
auch  alle  Zusätze  an  gärbaren  oder  alkoholhaltigen  Stoffen  anzugeben,  die  das  Material
erhalten  hat  oder  vor  seiner  Verarbeitung  erhalten  soll.
        <pb n="409" />
        —  391  —

(4)  Vorräte  an  Zucker  in  fester  oder  flüssiger  Form,  soweit  sie  den  Bedarf  des  eigenen
Haushalts  übersteigen,  sind  vom  Brennereibesitzer  vor  dem  Einbringen  auf  das  Brennerei-=grundstück
  anzumelden  und  dürfen  nur  an  bestimmten,  der  Hebestelle  ein  für  allemal  vorher
anzuzeigenden  Orten  aufbewahrt  werden.  Sie  unterliegen  einer  besonderen  Überwachung
nach  näherer  Anordnung  des  Hauptamts.

(5)  Als  Bedarf  des  eigenen  Haushalts  gilt  ein  Vorrat,  wie  er  in  gleichartigen  Haus-Palungen
  derselben  Gegend  bei  den  bestehenden  Lebensgewohnheiten  gehalten  zu  werden
pflegt.

8  270.

Die  Hebestelle  hat  die  Materialanmeldung  zu  prüfen  und  erforderlichenfalls  be=  c)  Verfahren
richtigen  zu  lassen  (G.  B.  §  18),  hierauf  in  beiden,  mit  und  B  zu  bezeichnenden  Aus-  Mit  der
fertigungen  zu  vollziehen  und  in  das  Abfindungsbuch  (8  317)  einzutragen.  Die  Aus-  anmeldung.
fertigung  A  erhält  der  Brennereibesitzer  zurück,  die  Ausfertigung  B  wird  dem  Aufsichtsbeamten
  zugestellt.

8  271.

(1)  Gattung  und  Menge  der  angemeldeten  Vorräte  sind  amtlich  festzustellen;  hierbei  d)  Amtliche
ist  die  in  jedem  Gefäß  enthaltene  Stoffmenge  durch  Vermessung  oder  in  anderer  Weise  zu—  eststelung
verlässig  zu  ermitteln,  der  Befund  in  beide  Ausfertigungen  der  Anmeldung  einzutragen  und  Ver  vorrale.
die  Ausfertigung  B  der  Hebestelle  zurückzugeben.  Die  Vorräte  sind  auch  daraufhin  zu
prüfen,  ob  sie  einen  Zusatz  von  Stoffen  nicht  angemeldeter  Art,  insbesondere  von  Zucker
oder  dergleichen,  erhalten  haben.

(e)  Bei  Weintrebern,  Kernobst  und  Trebern  von  Kernobst  ist  ein  Zehntel  der  amtlich
festgestellten  Materialmenge  abzuziehen,  wenn  sie  eingestampft  sind  und  die  obere  unbrauchbare
  Schicht  noch  nicht  entfernt  ist.  Sind  Weintreber  in  Fässern  mit  Türchen  (sogenannten
Fuhrfässern)  oder  in  sonstigen  Gefäßen,  deren  Beschaffenheit  ein  festes  Einstampfen  der
Treber  nicht  gestattet,  enthalten,  so  ist  je  nach  der  mehr  oder  minder  lockeren  Befüllung
der  Fässer  deren  Inhalt  nach  Schätzung  nur  mit  einem  bis  zu  zwei  Dritteilen  anzusetzen;
der  Abzug  von  einem  Zehntel  für  die  obere  unbrauchbare  Schicht  findet  in  diesem  Falle
nicht  statt.

8  272.

(1)  Ergibt  die  amtliche  Feststellung  der  Vorräte,  daß  der  Normalausbeutesatz  (§  294)  e)  Abweichung
für  die  angemeldeten  Vorräte  oder  einen  Teil  von  ihnen  niedriger  ist  als  für  die  vor—  der  amtuchen
gefundenen,  oder  daß  die  vorhandene  Stoffmenge  einer  Gattung  die  angemeldete  um  mehr  vd  der  #r#.
als  ein  Zehntel  von  dieser  übersteigt,  oder  werden  Vorräte  an  Zucker  in  fester  oder  flüssiger  meldung.
Form  vorgefunden,  die  den  Bedarf  des  eigenen  Haushalts  des  Brennereibesitzers  übersteigen
  und  nicht  angemeldet  sind,  so  hat  der  Aufsichtsbeamte  eine  Verhandlung  aufzunehmen
  und  hierüber  in  beiden  Ausfertigungen  der  Materialanmeldung  einen  Vermerk  zu
machen.

(2)  Die  Verhandlung  ist  dem  Hauptamt  zur  Entscheidung  darüber  vorzulegen,  ob  das
Strafverfahren  eingeleitet  werden  soll.

g  273.

Wird  Material  zum  Abtrieb  angemeldet,  so  ist  es  von  der  Hebestelle  in  der  Aus-  D  Verwenfertigung
  B  der  Materialanmeldung  unter  Hinweis  auf  die  Abfindungsanmeldung  (§  277)  “*B93

abzuschreiben.  Dieselbe  Abschreibung  ist  in  der  Ausfertigung  A  der  Materialanmeldung  Brennerkidurch
  den  Aufsichtsbeamten  bei  seiner  nächsten  Anwesenheit  in  der  Brennerei  vorzunehmen.  betriebe.

8  274.

C)  Soll  Material  zu  anderen  Zwecken  als  zum  Brennereibetriebe  verwendet  oder  soll  8)  Verwenes
  vernichtet  werden,  so  ist  dies  der  Hebestelle  so  zeitig  schriftlich  anzuzeigen,  daß  eine  Malestal  zu
amtliche  Uberwachung  herbeigeführt  werden  kann.  anderen

(2)  Der  von  der  Hebestelle  zu  benachrichtigende  Aufsichtsbeamte  hat  die  anderweite  Zwecken  als

Verwendung  oder  die  Vernichtung,  soweit  tunlich,  zu  überwachen,  die  Stoffmenge  in  der  ium  Eren-66-
        <pb n="410" />
        h)  Behandlung
  der
Materialbestände
  am

Schlusse  des
Betriebsjahrs.



i)  Rücklieferung
  der
Materialanmeldung.



k)  Ausnahmen.


IV.  Eemittelung
  des
Betriebsumfanges.


B.  Abfindungẽ-


1.  Einreichungsfrist.


Muhter
Muhet  8

—  392  —

ziaherlalemmeldung  A  abzuschreiben  und  auf  der  Verwendungsanzeige  einen  Vermerk  zu
machen.
G)  Trifft  zur  angezeigten  Stunde  kein  Beamter  in  der  Brennerei  ein,  so  ist  der
Brennereibesitzer  berechtigt,  die  angemeldete  Verwendung  oder  Vernichtung  des  Materials
vorzunehmen.  Der  Brennereibesitzer  hat  alsdann  selbst  die  Stoffmenge  in  der  Materialanmeldung
  abzuschreiben  und  der  Hebestelle  die  Abschreibung  mitzuteilen.

)  Die  anderweit  verwendete  oder  die  vernichtete  Materialmenge  ist  in  der  Ausfertigung
  B  der  Anmeldung  von  der  Hebestelle  abzuschreiben.

*§  275.

i)  Werden  die  Materialvorräte  bis  zum  Schlusse  des  Betriebsjahrs  nicht  sämtlich
abgeschrieben,  so  ist  amtlich  festzustellen,  ob  der  nicht  abgeschriebene  Teil  noch  vorhanden
ist.  Zutreffendenfalls  ist  über  den  Bestand  eine  neue  Materialanmeldung  für  das  neue
Betriebsjahr  doppelt  einzureichen  und  in  der  erledigten  Anmeldung  vom  Beamten  ein  entsprechender
  Vermerk  zu  machen.

(i)  Weicht  der  Istbestand  vom  Sollbestand  um  mehr  als  ein  Zehntel  des  Sollbestandes
ab,  so  ist  eine  Verhandlung  aufzunehmen  und  dem  Hauptamt  zur  Entscheidung  darüber
vorzulegen,  ob  das  Strafverfahren  eingeleitet  werden  soll.

–l  276.

Nach  Abschreibung  der  gesamten  in  der  Anmeldung  nachgewiesenen  Vorräte,  im
Falle  des  §  275  nach  der  dort  vorgeschriebenen  Bestandsaufnahme,  ist  die  Ausfertigung  A
der  Anmeldung  vom  Brennereibesitzer  binnen  fünf  Tagen  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.

8  276a.

(1)  Die  Direktivbehörde  kann  auch  kleinere  Brennereien  der  Materialüberwachung
unterwerfen.

(2)  .  Das  Hauptamt  kann  Besitzern  von  Brennereien,  die  Wein  verarbeiten,  gestatten,
der  Hebestelle  den  zum  Abtrieb  bestimmten  Wein  nur  mittels  der  Abfindungsanmeldung
(5  277)  anzumelden.

g  276b.

(1)  Soweit  für  die  Anwendung  von  Bestimmungen  der  jährliche  Betriebsumfang  in
Betracht  kommt,  ist  dieser  nach  der  Alkoholmenge  zu  bemessen,  die  in  der  Brennerei  während
der  drei  vorhergegangenen  Betriebsjahre  durchschnittlich  erzeugt  ist.  Die  durchschnittliche
Alkoholmenge  wird  gefunden,  indem  die  Gesamtalkoholmenge  durch  3  geteilt  wird.

(2)  Bei  Brennereien,  die  in  mehr  als  einem  der  drei  vorhergegangenen  Betriebsjahre
geruht  haben,  ist  der  Betriebsumfang  schätzungsweise  zu  ermitteln.  Ebenso  ist  zu  verfahren,
sobald  die  Betriebseinrichtung  einer  Brennerei  wesentlich  geändert  wird.

§  277.

)  Spätestens  drei  Tage,  für  Hefenbrennereien  spätestens  einen  Tag  vor  der  Eröffnung
  des  Betriebs  (§  223  Abs.  3)  ist  der  Hebestelle  eine  Abfindungsanmeldung  doppelt
einzureichen.  Für  den  Betrieb  mit  mehligen  Stoffen  dient  das  Muster  37,  für  den  Betrieb
mit  nichtmehligen  Stoffen  das  Muster  38  zum  Vorbild.  Soll  der  Betrieb  nach  Ablauf
des  angemeldeten  Zeitraums  fortgesetzt  oder  wieder  aufgenommen  werden,  so  ist  eine  neue
Abfindungsanmeldung  in  gleicher  Weise  abzugeben.

(2)  Die  Direktivbehörde  kann  gestatten,  daß  die  Abfindungsanmeldung  nur  in  einer
Ausfertigung,  das  Hauptamt,  daß  sie  spätestens  am  Tage  vor  der  Betriebseröffnung  eingereicht
  wird,  sofern  der  Steuerbetrag  der  Anmeldung  über  100  Mark  nicht  hinausgeht.
Die  Hebestelle  darf  über  eine  verspätete  Einreichung  der  Abfindungsanmeldung  hinwegsehen,
  wenn  die  Anmeldung  noch  vor  Beginn  des  Betriebs  in  der  Brennerei  ausgelegt
werden  kann.  Sie  hat  die  Anmeldung  des  Betriebs  alsdann  dem  Aufsichtsbeamten  ungesäumt
  mitzuteilen.
        <pb n="411" />
        —  393  —

8  278.

)Der  Betrieb  kann  für  beliebige  Zeitabschnitte  innerhalb  eines  Monats  erklärt  2.  Geltungswerden;
  auf  den  Betrieb  in  verschiedenen  Monaten  darf  eine  Abfindungsanmeldung  sich  dauer.
nicht  erstrecken.

()  Für  Brennereien  mit  einer  durchschnittlichen  (§  276  b)  Jahreserzeugung  von
nicht  mehr  als  5  Hektoliter  Alkohol  kann  die  Direktivbehörde  gestatten,  daß  der  Betrieb  für
beliebige  Zeit  innerhalb  eines  Vierteljahrs  erklärt  wird.

(3)  Werden  beim  Einstellen  des  Betriebs  am  Anfang  eines  Monats  nur  noch  Maischabtriebe
  oder  Feinbrände  vorgenommen,  so  sind  diese  Betriebshandlungen  in  der  Abfindungsanmeldung
  für  den  vorhergehenden  Zeitabschnitt  anzumelden.

□)  Wird  der  Betrieb  mit  mehligen  Stoffen  erst  am  Ende  eines  Monats  eröffnet  und
finden  in  dem  zu  Ende  gehenden  Monat  wohl  Einmaischungen,  aber  keine  Abtriebe  statt,
so  sind  diese  Einmaischungen  nur  in  die  Abfindungsanmeldung  für  den  neuen  Zeitabschnitt
einzutragen.

8  278.

(1)  Es  ist  gestattet,  den  Betrieb  mit  verschiedenen  Materialgattungen  oder  mit  Material  3.  Inhalt.
und  mehligen  Stoffen  in  einer  Abfindungsanmeldung  zu  erklären.  Für  letztere  Fälle  kann  #)  Allvon
  der  Direktivbehörde  nach  dem  Vorbild  der  Muster  37  und  38  ein  besonderes  Muster  gemeines.
für  die  Abfindungsanmeldung  aufgestellt  werden.

(")  In  der  Abfindungsanmeldung  ist  der  Zeitraum,  während  dessen  die  Brennerei  im
Betriebe  sein  soll,  anzugeben.  Dabei  sind  die  Tage,  an  denen  Blasenabtriebe  stattfinden
sollen,  einzeln  zu  bezeichnen.

()Sofern  es  im  Steuerinteresse  geboten  ist,  hat  die  Hebestelle  die  erklärte  Betriebszeit
  nach  Anhörung  des  Brennereibesitzers  auf  die  zur  Verarbeitung  der  angemeldeten  Stoffmenge
  erforderliche  Zeit  zu  beschränken.

(4)  Das  Hauptamt  kann  gestatten,  daß  die  Angabe  der  Abtriebstage  in  der  Abfindungsanmeldung
  zunächst  ausgesetzt  bleibt;  in  diesem  Falle  sind  die  Abtriebstage  nachträglich,
jedoch  vor  Beginn  des  Blasenabtriebs,  der  Hebestelle  oder  dem  Aufsichtsbeamten  anzuzeigen
  und  in  der  ausliegenden  Abfindungsanmeldung  A  282  Abs.  2)  einzutragen.

(5)  Die  zur  Hefengewinnung  eingerichteten  Brennereien  haben  in  der  Abfindungsanmeldung
  zu  erklären,  aus  welchen  Einmaischungen  und  nach  welchem  Verfahren  Hefe
gewonnen  werden  soll.

§6  279  a.

)  Bei  der  Verarbeitung  mehliger  Stoffe  ist  die  Zahl  und  Bezeichnung  der  Tage,  an  b)  Anmeldung
denen  Einmaischungen  stattfinden  sollen,  und  das  Gewicht  der  an  den  einzelnen  Maisch=  der  Stofftagen
  einzumaischenden  Rohstoffe  —  einschließlich  der  zur  Bereitung  des  Hefensatzes  be-  #nenge  bei  "
stimmten  —  anzugeben.  Die  Rohstoffe  sind  nach  Fruchtarten  getrennt  (Getreideart,  Kar=  mehliger  ¾
toseeln,  Malz),  bei  Kartoffeln  unter  Angabe  des  Stärkegehalts  in  Hundertteilen  des  Gewichts,  Stoffe.
aufzuführen.  ·

(2)DieAngabedesStärkegehaltskannaufGrundvonErnteiundBetriebserfahrungen,
Lieffsrungsabreden  usw.  gemacht  werden.  Das  Hauptamt  kann  die  Angabe  des  Stärkegehalts
erlassen.

6)  Die  Abfindungsanmeldung  muß  gegebenenfalls  mit  der  allgemeinen  Betriebserklärung

  (§§  243  a  und  243  d)  in  Einklang  stehen.

8  280.

)  Bei  der  Verarbeitung  nichtmehliger  Stoffe  sind  die  einzelnen  Stoffgattungen,  bei  c)  Anmeldung
der  Verarbeitung  von  Gemischen  aus  verschiedenen  Stoffgattungen  die  einzelnen  Bestand=  der  Stoffteile
  der  Mischung  der  Gattung  nach  anzumelden.  Soweit  möglich,  sind  auch  die  Mengen  is
der  einzelnen  Bestandteile  der  Mischung  anzumelden.  nichtmehliger

(2)  Unterliegt  die  Brennerei  der  Materialüberwachung,  so  sind  in  der  Abfindungs=  Stoffe.
anmeldung  die  Nummer  der  Materialanmeldung  und,  wenn  nicht  der  ganze  Vorrat  zum

Abtrieb  angemeldet  wird,  die  Nummern  der  Vorratsgefäße  anzugeben,  deren  Inhalt  ver-
        <pb n="412" />
        4.  Prüfung
und
Feststellung.

Muster  388.

5.  Aufbewahrung

und

Rücklieferung.

C.  Betriebsführung.

1.  Allgemeines.


2.  Besondere
Bestim-ü
mungen  für
Maischbrennereien.


a)  Vorräte  an
Maischstoffen.

—  394  —

wendet  werden  soll.  Der  Inhalt  eines  Vorratsgefäßes  muß  in  der  Regel  mit  einer
Abfindungsanmeldung  zum  Abbrennen  angemeldet  werden;  Ausnahmen  sind  nur  bei  besonders
  großen  Gefäßen  zulässig.

(6)  Ist  der  Brennereibesitzer  außerstande,  die  Stoffmengen  anzugeben,  so  kann  er  bei
Einreichung  der  Abfindungsanmeldung  ihre  amtliche  Aufnahme  beantragen.  In  diesem
Falle  darf  der  Betrieb  erst  nach  der  Aufnahme  und  der  danach  vorgenommenen  Ergänzung
der  Abfindungsanmeldung  eröffnet  werden.  Das  Ergebnis  der  Aufnahme  ist  vom  Brennereibesitzer
  schriftlich  anzuerkennen.

8  282.

(1)  Die  Hebestelle  hat  die  Abfindungsanmeldung  zu  prüfen,  auch  die  Angaben  über
die  abzubrennenden  Stoffmengen  mit  der  Materialanmeldung  zu  vergleichen  und  erforderlichenfalls
  ihre  Berichtigung  herbeizuführen  (G.B.  §  18).

(2)  Hierauf  ist  die  Abfindungsanmeldung,  im  Falle  der  Abfindung  auf  einen  bestimmten
Steuerbetrag  unter  Festsetzung  des  Steuerbetrags,  gegebenenfalls  unter  Vorbehalt  der  Festsetzung
  der  steuerpflichtigen  Alkoholmenge  (§  318  Abs.  3),  in  beiden  mit  A  und  B  zu
bezeichnenden  Ausfertigungen  zu  vollziehen  und  in  das  Betriebsanmeldungsbuch,  für  das
Muster  38  a  als  Vorbild  dient,  sowie  in  das  Abfindungsbuch  (§  317)  einzutragen.  Die
Ausfertigung  A  erhält  der  Brennereibesitzer  zurück,  die  Ausfertigung  B  bleibt  bei  der
Hebestelle.

 

g  283.

)  Der  Brennereibesitzer  hat  die  festgestellte  Abfindungsanmeldung  vor  Beginn  des
angemeldeten  Betriebs  in  dem  zur  Aufbewahrung  des  Brennereibeleghefts  bestimmten  Behältnis
  auszulegen.  Der  Verlust  und  jede  Beschädigung  der  Abfindungsanmeldung,  die
ihre  Weiterbenutzung  hindert,  ist  der  Hebestelle  oder  dem  Aufsichtsbeamten  unverzüglich
anzuzeigen.

(2)  Binnen  fünf  Tagen  nach  Ablauf  der  Frist,  für  welche  die  Abfindungsanmeldung
gilt,  ist  die  Ausfertigung  A  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.  Auf  Verlangen  ist  dann  dem
Brennereibesitzer  die  Ausfertigung  B  auszuhändigen.

8  284.

(1)  Während  des  angemeldeten  Betriebs  muß  die  Abfindungsanmeldung  und  die  allgemeine
  Betriebserklärung,  sofern  eine  solche  abgegeben  ist  (§§  243  a  und  243),  befolgt
werden,  insbesondere  dürfen  nicht  mehr  und  keine  anderen  Stoffe  als  die  angegebenen
verarbeitet  und  keine  anderen  als  die  angemeldeten  Brennvorrichtungen  benutzt  werden.

(2)  Das  Hauptamt  kann  gestatten,  daß  den  abzutreibenden  Rohstoffen  —  bei  der  Verarbeitung
  nichtmehliger  Stoffe  auf  der  Brennblase,  bei  der  Verarbeitung  mehliger  Stoffe
auf  dem  Maischbottich  oder  der  Brennblase  —  versteuerter  Branntwein  zugesetzt  und  dieses
Gemisch  zusammen  abgetrieben  wird.  Menge  und  Stärke  des  zugesetzten  Branntweins  sind
in  der  Abfindungsanmeldung  anzumelden.

8  284a.

(1)  Die  zu  einer  Einmaischung  angemeldeten  Rohstoffe  sind  mindestens  eine  halbe
Stunde  vor  Beginn  der  Einmaischung,  und  wenn  dieser  eine  vorbereitende  Verarbeitung
vorausgeht,  vor  Beginn  dieser  Verarbeitung  an  den  angemeldeten  Aufbewahrungsort  (6(  224
Abs.  3)  zu  verbringen.  Von  diesem  Zeitpunkt  ab  bis  zur  Beendigung  der  Einmaischung
dürfen  weitere  Rohstoffe  weder  in  die  Brennerei  noch  an  den  Aufbewahrungsort  gebracht
werden.  Die  nach  Beendigung  der  Einmaischung  an  den  Aufbewahrungsort  gebrachten
Rohstoffe  dürfen  die  für  die  nächste  Einmaischung  angemeldete  Menge  nicht  überschreiten.

(2)  Werden  in  einer  Brennerei  die  Kartoffeln  aus  der  Wäsche  ohne  weitere  Lagerung
in  das  Dämpfgefäß  übergeführt,  so  kann  der  Brenner  verbindlich  angeben,  welches  Gewicht
der  für  die  einzelne  Einmaischung  in  Betracht  kommenden  Befüllung  des  Dämpfgefäßes
entspricht.  Alsdann  kann  bei  der  Nachschau  das  Gewicht  ohne  Verwiegung  nach  der  Füll-
        <pb n="413" />
        —  395  —

höhe  des  Dämpfgefäßes  ermittelt  werden.  Die  Angabe  des  Brenners  ist  von  Zeit  zu
Zeit  durch  Verwiegung  der  einzufüllenden  Kartoffeln  nachzuprüfen.

(63)  Das  Hauptamt  kann  weitere  Aufsichtsmaßregeln  anordnen  und  für  einzelne  Brennereien
  unter  sichernden  Bedingungen  Ausnahmen  zulassen.

()  Ergibt  die  amtliche  Feststellung  der  gemäß  Abs.  1,  2  aufbewahrten  Vorräte,  daß
ihre  Menge  die  für  die  nächste  Einmaischung  angemeldete  um  mehr  als  2  v.  H.  übersteigt,
so  ist  die  Mehrmenge  in  der  Abfindungsanmeldung  zu  berechnen.  Bei  Rückgabe  der  Abfindungsanmeldung
  hat  die  Hebestelle  nach  §  318  Abs.  4  zu  verfahren.  Beträgt  die  Mehrmenge
  bei  Kartoffeln  mehr  als  10  v.  H.,  bei  anderen  mehligen  Stoffen  mehr  als  5  v.  H.
der  angemeldeten  Vorräte,  so  hat  der  Aufsichtsbeamte  eine  Verhandlung  aufzunehmen,  die
dem  Hauptamt  zur  Entscheidung  über  die  etwaige  Einleitung  eines  Strafverfahrens  vorzulegen

  ist.  Bei  geringeren  Mehrmengen  ist  nur  dann  so  zu  verfahren,  wenn  besondere
Verdachtsgründe  dies  erforderlich  machen.

8  284b.

)  Die  Meischbottiche  sind  mit  der  bereiteten  Maische  ohne  Unterbrechung  zu  befüllen.  b)  Befüllung
Nach  der  Beendigung  der  Einmaischung  (5  253  Abs.  4)  darf  den  Meaischbottichen  weitere  der  Moicch-Maische
  nicht  mehr  zugeführt  werden.

G)  Uberlaufende  Maische  darf  in  denselben  Bottich  zurückgeschöpft  werden.  Der
Brenner  hat  dies  in  der  Abfindungsanmeldung  alsbald  zu  vermerken.  Ein  Uberschöpfen
oder  Uberleiten  von  Maische  aus  einem  Bottich  in  einen  anderen  ist  verboten.

5  284c.
(1)  Die  an  einem  Tage  bereitete  Maische  muß  auch  an  einem  Tage  abgebrannt  ¾—
werden.  Tage.

(2)  Für  Brennereien  mit  einer  Jahreserzeugung  von  nicht  mehr  als  5  Hektoliter
Alkohol  kann  das  Hauptamt  Ausnahmen  zulassen.

8  285.

ü)  Außerhalb  der  angemeldeten  Brenntage  dürfen  die  Brennblasen  weder  mit  Maische  3  Befüllung

noch  mit  Material  befüllt  sein.  Für  betriebslose  Zwischentage  kann  das  Hauptamt  Aus-  Vre  erafen.
nahmen  zulassen.

(2)  Haben  Brennereien,  die  mehlige  Stoffe  verarbeiten,  eine  allgemeine  Betriebserklärung
  abgegeben,  so  dürfen  die  Brenngeräte  nach  Beendigung  des  Tagesbetriebs  bis
zum  Beginne  des  nächsten  Betriebs  mit  Lutter,  Lutterrückständen,  Schlempe  oder  teilweise

abgetriebener  Maische  befüllt  bleiben,  auch  darf  die  Schlempe  in  der  Blase  erwärmt
werden.

g  286.

(1)  Besitzer  von  Brennereien,  in  denen  während  der  drei  vorhergegangenen  Betriebs-  w.  Süchrung.
jahre  durchschnittlich  (§  276b)  mehr  als  3  Hektoliter  Alkohol  erzeugt  worden  sind,  haben  buchs.
ein  Brennbuch  nach  Muster  38b  zu  führen.  Die  Betriebshandlungen  sind  nach  Maßgabe  #
des  Betriebsverlaufs  einzeln  durch  den  Brennereibesitzer  selbst  oder  unter  seiner  Verant-  NAuster  3)  q
wortung  von  einem  seiner  Familienangehörigen  oder  Angestellten  mit  Tinte  einzutragen.

(a)  Anderungen  oder  Streichungen  von  Einträgen  sind  nur  unter  besonderen  Umständen
statthaft;  diese  sind  im  Brennbuch  zu  vermerken.

(s)  Das  Brennbuch  ist  in  dem  zur  Aufbewahrung  des  Brennereibeleghefts  bestimmten
Behältnis  auszulegen  sowie  sauber  und  unbeschädigt  zu  erhalten.  Es  ist  mit  der  letzten
Abfindungsanmeldung  des  Vierteljahrs,  für  das  es  geführt  wird,  spätestens  aber  binnen
fünf  Tagen  nach  Schluß  des  Vierteljahrs  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.
        <pb n="414" />
        5.  Benutzung
der  Brennereigeräte
  zu
anderen
Zwecken.

D.  Betriebs.
abweichungen.

1.  Vor  der
Betriebseröffnung


2.  Nach
der  Betriebseröffnung.


E.  Feinbrand.


1.  Zulässigkeit

und  Verpflichtung
  zur

Vornahme

des

Feinbrandes.

2.  Zusatzstoffe.

3.  Anmeldung
des
Feinbrandes.

38e.
u  rer  —„
e

—  396  —

8  287.

u)  Die  Brennereigeräte,  mit  Ausnahme  des  Blasenhelms  und  des  Schlußstücks,  dürfen
ohne  Genehmigung  zur  Viehfutterbereitung  und  zu  anderen  wirtschaftlichen  Zwecken  (Wasserkochen
  usw.)  benutzt  werden,  soweit  sie  außer  Verschluß  gelassen  sind.  Befinden  sie  sich
unter  Verschluß,  so  ist  zur  Benutzung  die  Genehmigung  des  Oberkontrolleurs  oder  der
Hebestelle  erforderlich.

(2)  Die  Benutzung  der  Brennvorrichtung  zu  anderen  als  den  im  Absatz  1  angegebenen
Zwecken,  z.  B.  zur  Gewinnung  von  Onanthäther  (Drusenöl,  Weinöl,  Kognaköl)  oder  zur
Wiedergewinnung  von  versteuertem  Branntwein  aus  Filterkohlen,  bedarf  der  Genehmigung
des  Hauptamts.  E—

Bei  der  Eröffnung  des  Betriebs  darf  der  Brennereibesitzer  die  Abfindungsanmeldung
  zurücknehmen,  sofern  er  dies  der  Hebestelle  unter  Einlieferung  der  Anmeldung
rechtzeitig  mitteilt.  Die  Zurücknahme  ist  vom  Brennereibesitzer  auf  der  Abfindungsanmeldung
  schriftlich  anzuerkennen  und  von  der  Hebestelle  im  Betriebsanmeldungsbuche,
dem  in  diesem  Falle  beide  Ausfertigungen  der  Anmeldung  als  Belege  beizufügen  sind,  zu
vermerken.

§5  289.

Wird  nach  der  Eröffnung  des  Betriebs  eine  Unterbrechung  oder  eine  sonstige  Abweichung
  von  dem  angemeldeten  Betriebe  notwendig,  so  hat  dies  der  Brennereibesitzer  in
der  Abfindungsanmeldung  sofort  unter  Angabe  von  Tag  und  Stunde  und  unter  Zuziehung
eines  unverdächtigen  Zeugen  zu  vermerken  und  binnen  24  Stunden  der  Hebestelle  anzuzeigen.
Der  Vermerk  ist  von  dem  Zeugen  mit  zu  unterschreiben.  Nach  Feststellung  des  Sachverhalts
kann  in  Fällen  der  Abfindung  auf  einen  bestimmten  Steuerbetrag  die  Steuer  zu  dem  entsprechenden
  Teile  vom  Hauptamt  erlassen  oder,  falls  sie  schon  vereinnahmt  ist,  auf  Anordnung
  der  Direktivbehörde  erstattet  werden.

8  290.

(1)  Der  beim  ersten  Abtrieb  gewonnene  Branntwein  (Lutter,  Rohbranntwein)  darf  in
der  Brennerei  wiederholt,  für  sich  oder  zusammen  mit  der  Maische  oder  dem  Material,
abgetrieben  werden  (Wienen,  Feinbrand).  Dem  wiederholten  Abtrieb  darf  auch  Branntwein
  unterworfen  werden,  der  nicht  in  der  Brennerei  erzeugt  ist;  dieser  Branntwein  darf
auch  mit  dem  in  der  Brennerei  erzeugten  Branntwein  gemischt  werden.

(2)  Sofern  in  einer  Brennerei  der  Alkoholausbeutesatz  unter  Berücksichtigung  des  Feinbrandes
  besonders  festgesetzt  ist  (§§  296  ff.),  muß  das  gesamte  Erzeugnis  dem  Feinbrand
unterworfen  werden.

8  291.

(1)  Dem  Branntwein  dürfen  beim  Feinbrand  aromatische  und  andere  Stoffe  zugesetzt
werden,  sofern  sie  weder  Alkohol  enthalten,  noch  sich  in  gärendem  oder  vergorenem  Zu—
stand  befinden.

(2)  Rückstände  der  Branntweinerzeugung,  z.  B.  von  Steinobst,  Kalmuswurzeln,  dürfen
beim  Feinbrand  nicht  zugesetzt  werden.  Das  Hauptamt  kann  Ausnahmen  gestatten.

8  292.

(1)  Soll  der  Feinbrand  in  der  Zeit  oder  im  Anschluß  an  die  Zeit  erfolgen,  für  die
eine  Abfindungsanmeldung  abgegeben  ist,  so  ist  in  der  Abfindungsanmeldung  zu  erklären,
an  welchen  Tagen  und  auf  welchem  Brenngeräte  der  Feinbrand  stattfinden  wird.  Soll  der
Feinbrand  erst  später  erfolgen,  so  ist  spätestens  am  Tage  vor  dem  beabsichtigten  Feinbrand
der  Hebestelle  eine  Anmeldung  nach  Muster  386  doppelt  zu  übergeben.  Die  eine  Ausfertigung
  ist  nach  Genehmigung  dem  Brennereibesitzer  zurückzugeben  und  in  der  Brennerei
auszulegen.  Nach  Beendigung  des  Betriebs  ist  die  Anmeldung  binnen  fünf  Tagen  an  die
Hebestelle  zurückzuliefern  und  von  dieser  dem  Betriebsanmeldungsbuche  beizufügen.

z  Die  Hebestelle  kann  die  angemeldete  Betriebszeit  auf  die  zum  Feinbrand  erforderliche
  Zeit  beschränken.
        <pb n="415" />
        —  397  —

Dem  8§  297  der  Brennereiordnung  ist  als  Abs.  5  hinzuzufügen:

In  den  im  §  296  Abs.  1  unter  b  bezeichneten  Brennereien  ist  der  Ausbeutesatz
Findesens  in  Höhe  der  im  §  293  Abs.  1  unter  c  aufgeführten  Normalausbeutesätze  festzusetzen.


Im  8  318  ist  zwischen  dem  Abs.  3  und  dem  bisherigen  Abs.  4  (künftig  5)  folgende
Bestimmung  einzufügen:

(0  Bei  Rückgabe  der  Abfindungsanmeldung  für  die  Verarbeitung  mehliger  Stoffe  hat
die  Hebestelle  auf  Grund  der  Prüfungsbefunde  der  Aufsichtsbeamten  (§  284  a  Abs.  4)  eine
anderweite  Festsetzung  der  Steuerbeträge  vorzunehmen,  falls  diese  eine  Erhöhung  ergibt.
Ein  Mindergewicht  bleibt  unberücksichtigt.  Die  festgesetzten  Beträge  sind  dem  Brennereibesitzer
  mitzuteilen.  Beruht  das  Verbringen  der  Mehrmenge  an  den  Aufbewahrungsort
auf  einem  entschuldbaren  Versehen  und  ist  amtlich  festgestellt,  daß  die  Mehrmenge  nicht
eingemaischt  ist,  so  kann  das  Hauptamt  von  einer  anderweiten  Steuerfestsetzung  absehen.

 

67
        <pb n="416" />
        <pb n="417" />
        —  399  —

Anlage  11.
(B.  O.  S  77.)

Allgemeine  Betriebserklärung.

I.  Maischbereitung  und  Maischabtrieb.

Zur  Verwendung  gelangen  Kartoffeln  und  Grünmalz.

Die  Kartoffeln  werden  im  Henzedämpfer  gedämpft  und  aus  diesem  in  den  Vormeischbottich
ausgeblasen.  Während  der  Befüllung  des  Vormaischbottichs  wird  das  vorher  auf  der  Malzquetsche
zerkleinerte  Grünmalz  in  mehreren  Abteilungen  zugesetzt.

Nach  Beendigung  der  Befüllung  bleibt  die  Maische  etwa  eine  halbe  Stunde  im  Vormaischbottich
  zur  Verzuckerung  stehen.  Nachdem  sie  hierauf  durch  den  Maeischentschaler  von  den  Schalen
befreit  und  sodann  im  Vormaischbottich  auf  die  Anstellwärme  abgekühlt  worden  ist,  wird  ihr  der
Hefensatz  zugesetzt.  Nach  weiterer  Abkühlung  wird  sie  mit  Hilfe  der  Süßmaischpumpe  durch  eine  Rohrleitung
  in  den  zu  befüllenden  Maischbottich  übergeführt.

Die  Maischbereitung  vom  Beginne  der  Befüllung  des  Vormaischbottichs  bis  zur  Beendigung
der  Befüllung  des  Maischbottichs  dauert  je  nach  der  Außenwärme  2½  bis  3½  Stunden.

Bei  abnehmender  Gärung  wird  die  Maische  durch  Zusetzen  von  Wasser  oder  von  aus  dem
Vormaischbottich  entnommener  Maische  angefrischt.

Ein  Maischrührwerk  und  Kühlschlangen  werden  nach  Bedarf  benutzt.

Zum  Abbrennen  wird  die  Maische  aus  dem  Bottich  durch  die  Maischrohrleitung  und  die
Sauermaischpumpe  in  das  Dauerbrenngerät  übergeführt.

Der  Abtrieb  eines  Bottichs  erfordert  durchschnittlich  vier  Stunden.

Bei  mehrfachem  Betriebe  wird  der  Henzedämpfer  nach  seiner  Entleerung  jedesmal  sofort  wieder
mit  Kartoffeln  befüllt  und  mit  der  Maischbereitung  ohne  Unterbrechung  fortgefahren.  Die  Maischbereitung,
  die  Gärung  und  der  Maischabtrieb  erfolgen  beim  zweiten  Bottich  in  gleicher  Weise  wie  beim
ersten.  Findet  aus  wirtschaftlichen  Gründen  an  einem  Tage  die  Bemaischung  zweier  Bottiche,  am
folgenden  Tage  die  Bemaischung  eines  Bottichs  statt  (anderthalbfacher  Betrieb),  so  wird  jedoch  der
Inhalt  eines  der  beiden  an  einem  Tage  bemaischten  Bottiche  zur  gleichmäßigen  Gewinnung  warmer
Schlempe  an  zwei  verschiedenen  Tagen  je  zur  Hälfte  abgebrannt.

An  Sonntagen  und  gesetzlichen  Festtagen  wird  mit  der  Entleerung  des  Henzedämpfers  für  die
Einmaischung  und  mit  dem  Maischabtriebe  bereits  nach  3  Uhr  vormittags  begonnen.

II.  Hefensatzbereitung.

6  Zum  Anstellen  der  Maische  wird  ein  Hefensatz  in  besonderen  Hefengefäßen  hergestellt.  Es
wird  hierzu  Grünmalz  und  süße  Maische  verwendet;  diese  wird  dem  Vormaischbottich  entnommen.

III.  Hefengewinnung.
(Muster  für  Kornbrennereien.)

Am  zweiten  Gärtag  wird  die  Hefe  nach  dem  alten  (Wiener)  Verfahren  mit  einer  hölzernen
Schöpfkelle  von  der  Maische  abgeschöpft,  durch  ein  Sieb  von  den  Trebern  befreit  und  in  einem  Absatzschiffe
  von  dem  Wasser  getrennt.  Die  Treber  und  das  abgesonderte  Hefenwasser  werden  dem  Bottich
wieder  zugeführt  und  mit  abgebrannt.

67“
        <pb n="418" />
        —  400  —

IV.  Betriebsvergünstigungen.

1.  Mit  der  Maischbereitung  und  dem  Abtrieb  darf  in  den  Monaten  Oktober  bis  einschließlich  März
um  5  Uhr  vormittags  begonnen  werden  (Verfügung  des  Hauptamts  vom  12.  Januar  1910
Nr.  1230).

2.  Das  angemeldete  Kohlensäure-Waschverfahren  ist  zugelassen  (Verfügung  des  Hauptamts  vom
10.  März  1913  Nr.  944).

Bebendorf,  den  18.  März  1913.
Heinrich  Wenzel,

Brennereibesitzer.
        <pb n="419" />
        —  401  —

Steuerhebebezirk  Mebnite.  Muster  12.
Nr.  5  des  Verzeichnisses.  (B.O.  &amp;amp;  80.)

 

Betriebsbuch

der  landivirtschaftlichen  Verschlußbrennerei  des  Itittergutspũicliters
Friedricli  Ohorn  in  Doberitaæ.

2.  Viertel  des  Betriebsjahrs  1912  /13.

Enthält  vier  Blätter,  die  mit  einer  amtlich
  angesiegelten  Sclinur  durchæogen  sind.

Trebnitæ,  den  26.  Dezember  1912.
Aüller,

Siegel
(Siegel  Oberkontrolleur.

 

Anleitung  zum  Gebrauche.

1.  Der  Brennereibesitzer  hat  in  den  Spalten  1  bis  9  die  an  den  einzelnen  Betriebstagen  vorzunehmenden  Betriebshandlungen
  vor  ihrem  Beginne  nach  dem  Spaltenvordruck  anzumelden.  Die  Eintragungen  müssen  in  Einklang
mit  den  Betriebsbestimmungen  sowie  mit  der  allgemeinen  Betriebserklärung  stehen.  Es  ist  gestattet,  die  Eintragungen
  für  einen  längeren  Zeitabschnitt  im  voraus  zu  machen.

2.  Neben  der  Stunde  der  Eintragung  (Sp.  2)  ist  durch  Beifügung  der  Buchstaben  „v“  oder  „n“  kenntlich  zu  machen,
ob  es  sich  um  Vormittags=  oder  Nachmittagszeit  handelt.

8.  Sonntage  und  gesetzliche  Festtage  sind  in  Spalte  3  zu  unterstreichen.

4.  Die  Menge  der  zu  verwendenden  Maischstoffe,  einschließlich  der  zur  Hefensatzbereitung  bestimmten,  ist  in  Spalte  5
in  ganzen  Kilogramm  nach  Rohstoffen  getrennt  einzutragen;  bei  mehligen  Maischstoffen  ist  auch  ihr  Stärkegehalt,
bei  Rübenstoffen  und  Zellstoffen  der  Zuckergehalt  in  Hundertteilen  des  Gewichts  anzugeben.

5.  Bei  zur  Hefengewinnung  eingerichteten  Brennereien  ist  in  Spalte  8  durch  die  Buchstaben  D,  W  oder  L  anzugeben,
ob  aus  den  in  Spalte  4  und  5  angemeldeten  Einmaischungen  keine  Hefe  (Dickmaischbetrieb  =  D),  oder  aber  ob
Hese  nach  dem  alten  (Wiener  —  W)  Verfahren  oder  dem  Würze-(Lüftungs=  —  L)  Verfahren  gewonnen  werden  soll.

6.  Soll  der  Brennereibetrieb  auf  länger  als  eine  Woche  eingestellt  werden,  so  ist  dies  vom  Brennereibesitzer  alsbald
der  Hebestelle  und  dem  Oberkontrolleur  anzuzeigen.

7.  Wird  am  Schlusse  eines  Vierteljahrs  der  Betrieb  in  der  Weise  eingestellt,  daß  im  folgenden  Vierteljahre  nur  noch
Maischabtriebe  oder  Feinbrände  vorgenommen  werden,  so  sind  diese  Betriebshandlungen  in  dem  Betriebsbuch  für
das  vorhergehende  Vierteljahr  anzumelden.  Wird  anderseits  der  Betrieb  erst  am  Ende  eines  Vierteljahrs  eröffnet
und  finden  in  dem  zu  Ende  gehenden  Vierteljahre  wohl  Einmaischungen,  aber  keine  Abtriebe  statt,  so  sind  diese
Einmaischungen  nur  in  dem  Betriebsbuch  für  das  neue  Vierteljahr  anzumelden.

Fortsetzung  Seite  4  des  Musters.
        <pb n="420" />
        Seite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11  2  13]  4  5  9  8  I19
I.  Aumeldung.
Es  soll  vorgenommen  werden
Der  Ein-  die  Einmaischung  oder  Verarbeitung  von  ngabe.  "5vP
tragung  als  Grunmal:  das  Sp.  4  angedie
  Kartosfeln]  Gerste  Haser  Oennn  der  madtten
Be-  *  *1  *  *  *  2  Toi  maischungen  Namenoͤ-mai-
  —  —  —  —  —  =  Maische  beischrift
O#sfd.  7  sche,h  brand2  oder  ob
Nr.  am  s  chung  *  im  m  Jim  m  auf  e#r  i  de-»
  -.—-  —  9  —  —  s«  »,
I  Std  9  2  .  uouN  0  9  —5SGe-  "  Sse  6e.  F  *“  3  il  E  Brenn-  aen  *ê
ag  Std.  ã  Gewichte  SsGewichte  ZIGewichte  —  -·.  -·.  —  8  W)  oder
s  Gär-=  5r“  .  .  *  "  u  1  Swichte  -Ssoichte  Siwichte  Sswichte  *  E  gerät  nach  dem  melders
'  von  1—  *  «  '
bottich  E  EIIIIEEIIIEI  r.  #lrive
Nr.  E  E  S  S  S  S  —  E  gewonnen
6  5)  L  m  6)  9  (é05  i17  werden  soll
1  ke  tkog  k—  .LELIEA  ELIEA  ZLIG  GELEA  x
1*
1  1/11  /11125  %0%%  11%  c30  —  «  Ligi  D  Hahn
l
22,-«1«r.2x"l3.1.50«01«8«  50.—  50  —  3.  1  „  Hahn
3  13/1  6v.  13/1  5.  6  5000  17  50  —  50  —  5.  6  1  „  Han
4%  .NFU  SDOO  110  —  50  —  1.  2  1  „  Ialin
230  25  25
J93/I  fr..  7  —  6  —  3.  11  .  „  Lahn
J.  õ.  I.  II.  1L  I.  6.  I.  II.
6%%  Su.IA  COCO  17  50—  50  —  5.6  1  „  Han
1
1  1
i  i
l
        <pb n="421" />
        10  111112  13  14  15  16  1
III.  Prüfnugsbefund.
i
I  Anze  9en  des  Betriebszustand  Beschaffenheit  der  zur  Sicherung
Brennereibesitzers,  gegen  heimliche  Alkoholentnahme
4  unter  amtlichen  Verschluß  gelegten
insbesondere  über  .  Räume  und  Geräte  und  der  daran
a)  Abnahme  eines  amtlichen  Verschlusses  Der  angelegten  Verschlüsse  Bemerkungen;
S  dnitt  —  -
schen  des  zuztogenen  Jengen;  Lfd  Prüfung  des  des  Namensbeischrift
br  Lischund  Geräteexlezungen  uner  Ar.  Tag  und  Irenn,  Wienus  et  gieg.  der
Lelletzung  oder  Entdeckung  (B.O.  8  74a)  geräts  geräts  b)  amtliche  und  Rohrleitungen
*e  gring  des  angemeldeten  Betriebs  Stunde  Nr.  Nr.  er-  unier  #lngabe  Ler-  Beamten
..  e)  anitliche  lußverzeichnisses
Mehuyr  *'  ußor-  5*sl  cuueen
1  2/1  1  im  Be-  2  außper  a  u.  b  Seiw#klich  qut  Asüuũiller,  O.  K.
9  v.  triebe  Betrieb  gut
leen
2  4/1  1  außer  2  auber  a  gitt  1,3,  6,9  u.  I1  Iordan,  Z.  4.
3n.  Betrieb  Betrieb  gut
leer

Zu  lfd.  Nr.  G.  Infolge  Kolbenbruchs
  der  Maischpumpe  nur
die  halbe  EZinmaischung  ausgefüihrt.


d.  5  1  1913,  Fr.
Ha)n.
        <pb n="422" />
        10.

11.

12.

—  404  —

Der  Brennereibesitzer  hat  das  Betriebsbuch  vor  Beginn  des  Betriebs  in  dem  zur  Aufbewahrung  der  Brennerei--beleghefte
  bestimmten  Verhältnis  auszulegen  sowie  sauber  und  unbeschädigt  zu  erhalten.  Der  Verlust  und  jede
Beschädigung  des  Betriebsbuchs,  die  seine  Weiterbenutzung  hindert,  sind  der  Hebestelle  unverzüglich  anzuzeigen.
Die  Anderung  des  im  Betriebsbuch  eingetragenen  Betriebs  ist  zulässig,  wenn  sie  vor  ihrer  Ausführung  unter  Angabe
  von  Tag  und  Stunde  der  Eintragung  in  Spalte  10  des  Betriebsbuchs  erläutert  wird.  Dasselbe  gilt,  wenn
die  für  die  Brennerei  maßgebende  Maisch=  oder  Brennfrist  nur  ausnahmsweise  ausgedehnt  werden  soll.

Anderungen  oder  Streichungen  der  Eintragungen  sind  in  der  Weise  vorzunehmen,  daß  die  ursprüngliche
Niederschrift  leserlich  bleibt;  sie  sind  durch  Beifügung  des  Namenszugs  des  Andernden  und  des  Zeitpunkts  der
Anderung  zu  bescheinigen.

Wenn  infolge  einer  Betriebsanmeldung  eine  besondere  Betriebsauflage  neu  eintritt,  aufhört  oder  sich  ändert,
so  hat  der  Brennereibesitzer  außer  der  Eintragung  im  Betriebsbuch  sofort  der  Hebestelle  schriftliche  Anzeige  zu  erstatten.
  Ebenso  ist  zu  verfahren,  wenn  die  Betriebsanmeldung  einen  Wechsel  in  der  Brennereiklasse,  eine  Minderung
des  Kontingents  oder  des  Durchschnittsbrandes,  eine  Anderung  bezüglich  der  Vergällungspflicht  oder  eine  Steuernachforderung
  bedingt.

Das  Betriebsbuch  ist  vom  Brennereibefitzer  am  Schlusse  des  Vierteljahrs  sowie  bei  Einstellung  des  Jahresbetriebs
abzuschließen  und  binnen  fünf  Tagen  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.  Ebenso  ist  zu  verfahren,  wenn  bei  längerer
Unterbrechung  des  Betriebs  (s.  Ziff.  6)  der  Oberkontrolleur  die  Einreichung  angeordnet  hat.

Der  Brennereibesitzer  oder  Betriebsleiter  (§§  104  und  125  des  Branntweinsteuergesetzes)  haftet  für  die  Richtigkeit
aller  Eintragungen;  diese  ist  am  Schlusse  jeder  einzelnen  Eintragung  durch  Namensbeischrift  zu  bescheinigen.

Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  das  Buch  fest  eingebunden,  beschnitten  und
mit  laufenden  Blattzahlen  versehen  ist.
        <pb n="423" />
        —  405  —

Steuerhebebezirk  Breslau  Nord.  Muster  13.

 

Nr.  2  des  Verzeichnisses.  (B.  O.  §#  80.)

Material-Betriebsbuch

der  den  Obstbrennereien  gleichgestellten  Verschlußbrennerei  des  Anton  Weber
in  Breslau,  Reußenohle  1387.

2.  Viertel  des  Betriebsjahrs  19  12/13.

Enthält  vier  Blätter,  che  mit  einer  amtlich
  angesiegelr#en  Schmer  durdhzogpen  sind.

Breslate,  den  5F.  Dezember  191.

Aorite,

Siegel
(GSiegel)  Oberkontrolleur.

 

Anleitung  zum  Gebrauche.

.  Der  Brennereibesitzer  hat  in  den  Spalten  1  bis  7  die  an  den  einzelnen  Betriebstagen  vorzunehmenden  Betriebshandlungen

  vor  ihrem  Beginne  nach  dem  Spaltenvordruck  anzumelden.  Die  Eintragungen  müssen  in  Einklang
mit  den  Betriebsbestimmungen  sowie  mit  der  allgemeinen  Betriebserklärung  stehen.  Es  ist  gestattet,  die  Eintragungen
  für  einen  längeren  Zeitabschnitt  im  voraus  zu  machen.]

.  Neben  der  Stunde  der  Eintragung  (Spalte  2)  ist  durch  Beifügung  der  Buchstaben  „v.“  oder  „n.“  kenntlich  zu

machen,  ob  es  sich  um  Vormittags-=  oder  Nachmittagszeit  handelt.

Sonntage  und  gesetzliche  Festtage  sind  in  Spalte  3  zu  unterstreichen.
Die  Litermenge  der  Rohstoffe,  die  abgebrannt  werden  sollen,  ist  in  Spalte  4  der  Gattung  nach  getrennt  anzugeben.
uSoll  der  Brennereibetrieb  auf  länger  als  eine  Woche  eingestellt  werden,  so  ist  dies  vom  Brennereibesitzer  alsbald

der  Hebestelle  und  dem  Oberkontrolleur  anzuzeigen.

u.  Werden  beim  Einstellen  des  Betriebs  am  Anfang  eines  Vierteljahrs  nur  noch  Feinbrände  vorgenommen,  so  sind

diese  Betriebshandlungen  in  dem  Betriebsbuch  für  das  vorhergehende  Vierteljahr  anzumelden.

u.  Der  Brennereibesitzer  hat  das  Betriebsbuch  vor  Beginn  des  Betriebs  in  dem  zur  Aufbewahrung  der  Brennerei--beleghefte

  bestimmten  Behältnis  auszulegen  sowie  sauber  und  unbeschädigt  zu  erhalten.  Der  Verlust  und  jede
Beschädigung  des  Betriebsbuchs,  die  seine  Weiterbenutzung  hindert,  sind  der  Hebestelle  unverzüglich  anzuzeigen.

Fortsetzung  Selte  4  des  Musters.
68
        <pb n="424" />
        3  4  1  5  6  7
I1I.  Anmeldung.
Der  Es  soll  vorgenommen  werden
Eintragung  der  Abtrieb  von  der
Bier-  Saft  ·  Fein.Namensbeischrift
Lfds  ucK-  von  «  auf  brand  des
Nr.  am  sständen  ange-  Brenn·  auf
und  faul-  !  Breun-  Anmelders
Heläyer  Obste  Nr.  Nr.
7  7  7  7  7  !  7
«
1%  ."  1500  600  1
222  „  5/7½¼  s00  J00  3  1
—  I
3  „  6/1  1600  350  1
4%  „  7/1  1500  3500  1
«  Baumann
553%  „  1  CO  500  1
6  »  »  9/1  7700  250  1
7115  „  11  .
d.  10/1  d.  10/I
B.  B.
8%%½¼  L  1600  250  #  1  2  .
.
9  „  2  12/1  1500  500  1  Baumann
l
Io»  „  13/17II  /00  250  1

 

 

 

 

 

Seite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  ——  —  —  —  ——  —
        <pb n="425" />
        407

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  9  10  11  12  13  114  15
1I.  Anz  pigen  III.  Prüfnugsbefund.

des  Brenner  befitzers,  Beschaffenheit  der  zur  Sicherung

insbesondere  über  Betriebszustand  gegen  hetmktefe  ursantanemsahun
Unter  amtlichen  Ver  u  legt

a)  beh  vuenei  guuntachen.  Flslutes  Der  Räume  und  Geräie  und  der  reran  Bemerkungen;

Angabe  des  Zeilpunkts  und  Mitunter-  gfd  angelegten  Verschlüsse

schrift  des  zugezogenen  Zeugen;  fd.  Prüfung  des  des  %SEammer  —  Namensbeischrift

d)  agut  ——  Nr.  Tag  und  Brenn-  Wien—-  gefößraum-:  soustige  Gerüte  und  der
Verletzung  oder  Entdeckung  (9  O.  8  719))  eräts  eräts  t.  u  Rohrleitungen?

e)  Anderungen  des  angemeldeten  Betriebs  Stunde  Perat  9  gefäße:  #d  eüu  Ver-  Beamten
(B.  D.  8§  84)  Nr.  Nr.  8  amtliche  schlußverzeichnisses
Meßuhr  l  (B.  O.  8  205)
1  5/1  1  im  Be.  auber  c)  gut  die  sickhtbaren  Mloritz,  O.  K.
10  v.  kriebe  Betrieb,  Verschlicsse
Uasser  gut
2  7/1  1  aßer  außer  e)  gut  2,  3,  5  .  )obias,  .  4.
2n.  Betrieb  Betrieb,  T
Wasser  .

———  Nr.  7T.  Der  für  den  3  10/1  1außer  2  auber  e)  gut  I.  4  u.  6  qut  Der  Schaden  am
10/1  angemeldete  Feinbrand  11v.  Betrieb  Betrieb,  Bbrenngeräte
sindet  wegen  Schackhaftwerckens  leer  Nr.  2  ist  beseitigt.
des  Brenngeräts  Nr.  2  erst  am  Morita,  O.  K.
14/1  statt.

d.  10/1  1013,  3  v.
Baumann.
Ges.  Jforitz,  O.  K.,
10/1  1973.

 

 

 

 

 

 

 

 

68*
        <pb n="426" />
        10.

11.

—  408  —

.  Die  Anderung  des  im  Betriebsbuch  eingetragenen  Betriebs  ist  zulässtg,  wenn  sie  vor  ihrer  Ausführung  unter

Angabe  von  Tag  und  Stunde  der  Eintragung  in  Spalte  8  des  Betriebsbuchs  erläutert  wird.  Dasselbe  gilt,  wenn
die  für  die  Brennerei  maßgebende  Brennfrist  nur  ausnahmsweise  ausgedehnt  werden  soll.

Anderungen  oder  Streichungen  der  Eintragungen  sind  in  der  Weise  vorzunehmen,  daß  die  ursprüngliche
Niederschrift  leserlich  bleibt;  sie  sind  durch  Beifügung  des  Namenszugs  des  Andernden  und  des  Zeitpunkts  der
Anderung  zu  bescheinigen.

Wenn  infolge  einer  Betriebsanmeldung  eine  besondere  Betriebsauflage  neu  eintritt,  aufhört  oder  sich  ändert,
so  hat  der  Brennereibesitzer  außer  der  Eintragung  im  Betriebsbuch  sofort  der  Hebestelle  schriftliche  Anzeige  zu
erstatten.  Ebenso  ist  zu  verfahren,  wenn  die  Betriebsanmeldung  einen  Wechsel  in  der  Brennereiklasse,  eine  Minderung
des  Kontingents  oder  des  Durchschnittsbrandes,  eine  Anderung  bezüglich  der  Vergällungspflicht  oder  eine  Steuernachforderung
  bedingt.

Das  Betriebsbuch  ist  vom  Brennereibesitzer  am  Schlusse  des  Vierteljahrs  sowie  bei  Einstellung  des  Jahresbetriebs
abzuschließen  und  binnen  fünf  Tagen  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.  Ebenso  ist  zu  verfahren,  wenn  bei  längerer
Unterbrechung  des  Betriebs  (s.  Ziffer  5)  der  Oberkontrolleur  die  Einreichung  angeordnet  hat.

Der  Brennereibesitzer  oder  Betriebsleiter  (§&amp;amp;§  104  und  125  des  Branntweinsteuergesetzes)  haftet  für  die  Nichtigkeit
aller  Eintragungen;  diese  ist  am  Schlusse  jeder  einzelnen  Eintragung  durch  Namensbeischrift  zu  bescheinigen.

Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  das  Buch  fest  eingebunden,  beschnitten  und
mit  laufenden  Blattzahlen  versehen  ist.
        <pb n="427" />
        —  409  —

Muster  15.
(B.  O.  80)

 

Steuerhebebezirk  Waldenburg.

Verzeichnis
der
für  das  2.  Viertel  des  Betriebsjahrs  1912/13

ausgegebenen  Betriebsbücher  für  Verschlußbrennereien.

Dieses  Verzeichnis  enthält  vier  Blätter,
die  mit  einer  amtlich  angeszegelten  Schnur
dierchzogen  sindl.

Walden5burg,  den  20.  Dezember  1912.  Geführt  von
(Siege))  Z,  Ilene,
Oberkontrolleur.  Oberzolleinnelmer.

Anleitung  zum  Gebrauche.

1.  In  das  Verzeichnis  sind  sämtliche  ausgegebenen  Betriebsbücher  sogleich  bei  ihrer  Ausgabe  einzutragen.
2.  %  Swb  zurückgeliefertes  Betriebsbuch  wieder  ausgehändigt,  so  ist  in  Spalte  7  auf  die  ursprüngliche  Eintragung
inzuweisen.

3.  Das  Verzeichnis  ist  abzuschließen,  sobald  sämtliche  für  das  Betriebsvierteljahr  ausgegebenen  Betriebsbücher  an  die
Hebestelle  zurückgelangt  sind.

4.  Der  Oberkontrolleur  hat  in  dem  abgeschlossenen  Verzeichnis  zu  bescheinigen,  daß  andere  Verschlußbrennereien  als
die,  für  die  Betriebsbücher  ausgegeben  waren,  während  des  Vierteljahrs  nicht  im  Betriebe  gewesen  sind.

5.  Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  das  Buch  fest  eingebunden,  beschnitten  und
mit  laufenden  Blattzahlen  versehen  ist.
        <pb n="428" />
        1  2  3  4  6  s  1
Namensbeischrift
Name  ag  der  des  Aussichts-  Tag  der
Efd.  Ort  händigung  beamten,  der  von  der  Kücklieferung
bes  Brennerei=  oder  t  trinbgere,  6  cmerl.  des  Bemerkungen.
Nr.  besihers  der  Brennerei  sendung  des  nis  genommen  hat,  Betriebsesitzer

  buchs  sowie  Tag  der  buchs
u  Kenntnisnahme

1  v.  Behrens  Sendite  18/12  3/1

2  Lirche  Jeschut:  29/12  5  4  102  .J  1.  N.  7.

Retfz,  O.  K.

3  v.  ZEichler  Neuso  29/12  .  12  4/4

4  Aiiller  Giesmannsdorf  30/12  4°4

5  v.  Daricd  Ellguth  15/1  Beyer,  z.  4.  15/1  3/4
Ket),  0.  K.  10/1

6  Scol:  Alben  dorf  23/7  Rethk,  0.  K.  25/7  21
Deyer,  Z.  4.  261

7  Hirche  Jeschulz  2/2  Reth,  O.  K.  2%  4n  8.  Ifd.  Nr.  2.
Beyer,  Z.  4.  29/2
4b5g9eschlossen  Paldenbug,  den  4.  4pil  1913.
Tegner,
Oberzolleinnehmer.

des  Petriebsahrs  1914/13  nicht  im  Betricbe  geicesen.

TValdenburg,  den  5.  4pPril  1913.

Andere  als  die  trorskehend  unter  I/d.  Nr.  1  bis  7  bezeichneten  erschlu,brennereien  sind  tedilrend  des  2.  Viertels

Relh,

Oberkontrolleur.
        <pb n="429" />
        —  411  —

Anlage  30.
(B.  D.  8243a.)

 

Allgemeine  Betriebserklärung.

 

I.  Maischbereitung  und  Maischabtrieb.

Zur  Verwendung  gelangen  Weizenschrot  und  Darrmalz.

Die  Bereitung  der  Maische  findet  im  Vormeaischbottich  statt,  in  den  die  Rohstoffe  in  den
Wintermonaten  vormittags  nach  6  Uhr,  in  den  Sommermonaten  vormittags  nach  5  Uhr  geschüttet  und
mit  heißem  Wasser  aufgebrüht  werden,  worauf  die  Verzuckerung  eintritt.  Nach  etwa  einer  Stunde
wird  mit  dem  Kühlen  der  Maische  im  Vormaischbottich  begonnen.  Die  Maische  wird,  nachdem  sie
genügend  gekühlt  und  ihr  die  Hefe  zugesetzt  worden  ist,  durch  eine  Rohrleitung  in  den  zu  befüllenden
Maischbottich  abgelassen.

«  Die  Maischbereitung  vom  Beginne  der  Befüllung  des  Vormaischbottichs  bis  zur  vollständigen
Befüllung  des  Maischbottichs  dauert  je  nach  der  Wärme  des  Kühlwassers  und  der  Außenwärme  drei
bis  vier  Stunden.

Beim  Befüllen  der  Maischbottiche  wird  der  für  das  Ansteigen  der  Maische  während  der
Gärung  erforderliche  Raum  freigelassen.  Sollte  trotzdem  die  Maische  während  der  Hauptgärung  überlaufen
  oder  überzulaufen  drohen,  so  werden  die  übergelaufenen  oder  vorläufig  abgeschöpften  Mengen
in  denselben  Bottich  zurückgebracht.

Während  der  Gärung  wird  nach  Bedarf  eine  Kühlschlange  benutzt  und  die  Maische  durch
Wasser  angefrischt.  Nach  der  Hauptgärung  werden  die  Bottiche  bis  zum  Abbrennen  mit  hölzernen
Deckeln  bedeckt.

Am  vierten  Tage  nach  dem  Tage  der  Einmaischung  —  in  den  Wintermonaten  nach  6,  in  den
Sommermonaten  nach  5  Uhr  morgens  —  wird  die  Maische  aus  dem  Bottich  mit  der  Sauermeischpumpe
  über  den  Sauermaischbehälter  abteilungsweise  in  das  Brenngerät  übergeführt.  Der  Abtrieb
eines  Bottichs  ist  in  ungefähr  fünf  Stunden  beendet.  Nach  Beendigung  des  Tagesbetriebs  bleibt  die
Blase  Ia  mit  Schlempe,  der  Maischwärmer  Ib  mit  teilweise  abgetriebener  Maische  befüllt.  "

An  Sonntagen  und  gesetzlichen  Festtagen  wird  mit  der  Maischbereitung  und  dem  Maeischabtrieb
  um  2  Uhr  vormittags  begonnen.

II.  Hefensatzbereitung.
Es  wird  flüssige  Bierhefe  verwendet,  wie  sie  aus  der  Brauerei  kommt.

III.  Feinbrand.

Der  gesamte  gewonnene  Rohbranntwein  wird  einem  nochmaligen  Abtrieb  (Feinbrand)  auf
dem  Brenngeräte  Nr.  1  unterzogen.  Hierbei  wird  dem  Branntwein  Kümmel  zugesetzt.  Feinbrand
findet  wöchentlich  einmal  nachmittags  statt;  er  nimmt  jedesmal  etwa  sieben  Stunden  in  Anspruch.

IV.  Betriebsvergünstigungen.

Mit  der  Einmaischung  und  dem  Maischabtriebe  darf  auch  an  nicht  gesetzlichen  Festtagen  um
3  Uhr  vormittags  begonnen  werden  (Verfügung  des  Hauptamts  vom  18.  September  1910  Nr.  1506).

Wellda,  den  16.  Februar  1913.
Karl  Fischbach,

Brennereibesitzer.
        <pb n="430" />
        <pb n="431" />
        —  413  —

Muster  36.
(B.  D.  8  269.)

 

Steuerhebebezirk  Achern.

Materialanmeldung  4

des
Brennereibesitzers  Mag  Stumpf  in  Achern.

Betriebsjahr  1912/13.

Die  Anmeldung  ist  im  Abschnitt  4  Abt.  15  Nr.  2  des  Abfindungsbuchs  eingetragen.

Achern,  den  3.  November  1912.
(Stempelabdruck)  Göteæ.

 

Anleitung  zum  Gebrauche.

1.  Die  Materialanmeldung  ist  doppelt  über  das  zu  Brennzwecken  bestimmte  alkoholhaltige  Material  binnen  drei  Tagen
nach  dem  Einbringen  auf  das  Brennereigrundstück,  über  nichtalkoholhaltiges  Material  binnen  drei  Tagen  nach  dem
Einschlagen  zur  Gärung  der  Hebestelle  einzureichen.  Die  Anmeldung  ist,  sofern  nicht  die  Hebestelle  Ausnahmen
zuläßt,  spätestens  drei  Tage  vor  Eröffnung  des  Betriebs  einzureichen.  Vorräte  an  Zucker  in  fester  oder  flüssiger
Form,  soweit  fie  den  Bedarf  des  eigenen  Haushalts  des  Brennereibesitzers  (B.O.  5  269  Abs.  b)  übersteigen,  sind  vor
dem  Einbringen  auf  das  Brennereigrundstück  anzumelden.

2.  Kommt  im  Laufe  der  Betriebszeit  weiteres  Material  in  Zugang,  so  ist  dieses  in  gleicher  Weise  binnen  24  Stunden
der  Hebestelle  anzumelden.

3.  Wird  Material  in  einem  Vorratsgefäße  nach  und  nach  eingeschlagen,  so  kann  die  Hebestelle  gestatten,  daß  die  Anmeldung
  erst  nach  Beendigung  der  Ansammlung  eingereicht  wird.

4.  Der  Brennereibesitzer  hat  in  den  Spalten  1  und  2  die  Gattung  des  Materials  sowie  die  Vorratsgefäße  und,  soweit
tunlich,  entweder  in  den  Spalten  3  und  4  den  Raumgehalt  der  Gefäße  und  die  Höhe  ihrer  Befüllung  oder  in  der
Spalte  5  die  Materialmenge  selbst  für  jedes  einzelne  Vorratsgefäß  anzugeben  In  Spalte  1  sind  auch  alle  Zusätze
an  gärbaren  oder  alkoholhaltigen  Stoffen  anzugeben,  die  das  Material  erhalten  hat  oder  vor  seiner  Verarbeitung
erhalten  soll,  z.  B.  bei  „anderen  Weintrebern“  (B.DO.  5294)  der  Zusatz  von  gezuckerten  Weintrebern,  Weintrebern
aus  südländischen  Trauben,  Korinthen,  Rofinen,  Rückständen  der  Bereitung  eines  weinähnlichen  Haustrunkes  aus
diesen  Stoffen,  oder  von  Zucker,  Zuckerwasser  u.  dgl.  Die  Anmeldung  ist  in  beiden  Ausfertigungen  vom  Brennereibesitzer

  unterschreiben.
fitzer  zu  ersch  en  Fortsetzung  auf  Seite  4  des  Musters.
69
        <pb n="432" />
        1  2  3  4  5  6  s*r
Das-.
  angemeldete
Der  Materialvorratsgefäße  Material
Gattung  .  ist  weiter  Bemerkungen:
Zr  nachgewiesen  Z
des  Materials  nähere  Raum.  Höbe  der  Inhalt  ab  zuder  Namensbeischrift  der  Beamten
Bezeichnung  gehalt  Befüllung  anmeldung
1  7  Em  7  Nr.
|
Kirschen  Faß  Nr.  1  —  —  600
„  Fas  Nr.  2  1329  99  —
l
Weintreber  Fuhrfab  unbekannt
Nr.  3
Achern,  den  3.  Vovember  1912.
Mar  Seumpf
Brennereibesitzer.
6
I
,  Naclwclmubefunet
Kirschen  Faß  Xr.  1  600  roll  600
„  Fol  W.  2  132  99  1.275
D.  l
Weinkreber,  Fuhrfab  2754  volE  1  836  HWeintreber  sind  nicht  eingestamp!,
nicht  ink.  3  Menge  schdtzungsweise  zu  ⅝  ces
gerbũsserte,  «  Rausngelmttsangenommem
aus
inlänckiscn  6
*  Meteler,  Zollauf#eher,  4.  X.
T  Anerkannt
AMaæ  Stumpf,  Brennereibes.
«
458chreibung.
Kirschen.  2  Fässer  —  —  1816  1·11  Metler,  Sollau/fveler,  6.  XI.
Nr.  1  und2
Weintreber,  1  Puhrfab  —  —  1393836  1/59  Metele  ollaufheher,  15.  XII.
toie  oben  Xr.  3  1
6  1
KNest  0
        <pb n="433" />
        1  2  3838  45
Der  Materialvorratsgefäße
Gattung  1
des  Materials  nähere  Raum-  Höhe  der  Inhalt
Bezeichnung  1  gehalt  Befüllung
6  7  cEm  7

 

6

 

Das
angemeldete
Material
ist  weiter

nachgewiesen

in  der

Abfindungsanmeldung


Nr.

Bemerkungen:
Namensbeischrift  der  Beamten

 

 

 

 

69“
        <pb n="434" />
        —  416  —

b.  Die  Hebestelle  hat  die  Anmeldung  zu  prüfen  und  erforderlichenfalIs  berichtigen  zu  lassen,  hierauf  in  beiden,  mit
A  und  B  zu  bezeichnenden  Ausfertigungen  zu  vollziehen  und  in  das  Abfindungsbuch  einzutragen.  Die  Ausfertigung  A
erhält  der  Brennereibesitzer  zur  Aufbewahrung  beim  Brennereibelegheft  zurück,  die  Ausfertigung  B  wird  dem
Aufsichtsbeamten  zugestellt.

6.  Gattung  und  Menge  der  angemeldeten  Materialvorräle  werden  amtlich  festgestellt;  hierbei  ist  die  in  jedem  Gefäß
enthaltene  Stoffmenge  durch  Vermessung  oder  in  anderer  Weise  zuverlässig  zu  ermitteln,  auch  sind  die  Gefäße,  soweit
sie  nicht  Unterscheidungszeichen  tragen,  mit  solchen  zu  versehen.  Die  Vorräte  sind  auch  daraufhin  zu  prüfen,  ob  sie
einen  Zusatz  von  Stoffen  nicht  angemeldeter  Art,  insbesondere  von  Zucker  oder  dgl.,  erhalten  haben.

7.  Bei  Weintrebern,  Kernobst  und  Trebern  von  Kernobst  ist  ein  Zehntel  der  amtlich  festgestellten  Materialmeng.
abzuziehen,  wenn  sie  eingestampft  find  und  die  obere  unbrauchbare  Schicht  noch  nicht  entfernt  ist.  Sind  Weintreber
in  Fässern  mit  Türchen  (sogenannten  Fuhrfässern)  oder  in  sonstigen  Gesäßen,  deren  Beschaffenheit  ein  festes  Einstampfen
  der  Treber  nicht  gestattet,  enthalten,  so  ist  je  nach  der  mehr  oder  minder  lockeren  Befüllung  der  Fässer
deren  Inhalt  nach  Schätzung  nur  mit  einem  bis  zu  zwei  Dritteilen  anzusetzen:  der  Abzug  von  einem  Zehntel  für
die  obere  unbrauchbare  Schicht  findet  in  diesem  Falle  nicht  statt.

8.  Das  Ergebnis  der  Prüfung  ist  in  beide  Ausfertigungen  der  Materialanmeldung  einzutragen.  Die  Ausfertigmg  A
ist  dem  Brennereibesitzer,  die  Ausfertigung  B  der  Hebestelle  zurückzugeben.

9.  Wird  Material  zum  Abtrieb  angemeldet,  so  hat  es  die  Hebestelle  in  der  Ausfertigung  B  der  Materialanmeldung
unter  Hinweis  auf  die  Abfindungsanmeldung  abzuschreiben.  Dieselbe  Abschreibung  ist  in  der  Ausfertigung  A  durch
den  Aufsichtsbeamten  bei  seiner  nächsten  Anwesenheit  in  der  Brennerei  vorzunehmen.

10.  Soll  Material  zu  anderen  Zwecken  als  zum  Brennereibetriebe  verwendet  oder  soll  es  vernichtet  werden,  so  ist  dies
der  Hebestelle  so  zeitig  schriftlich  anzuzeigen,  daß  eine  amtliche  Überwachung  herbeigeführt  werden  kann.  Der
Aufsichtsbeamte  hat  die  anderweite  Verwendung  oder  die  Vernichtung,  soweit  tunlich,  zu  überwachen,  die  Stoffmenge
in  der  Materialanmeldung  A  abzuschreiben  und  auf  der  Verwendungsanzeige  einen  Vermerk  z  machen.

Trifft  zur  angezeigten  Stunde  kein  Beamter  in  der  Brennerei  ein,  so  ist  der  Brennereibesitzer  berechtigt,  die
angemeldete  Verwendung  oder  Vernichtung  des  Materials  vorzunehmen.  Der  Brennereibesitzer  hat  alsdann  selbst
die  Stoffmenge  in  der  Materialanmeldung  abzuschreiben  und  der  Hebestelle  die  Abschreibung  mitzuteilen.

11.  Werden  die  Materialvorräte  bis  zum  Schlusse  des  Betriebsjahrs  nicht  sämtlich  abgeschrieben,  so  ist  durch  einen
Aussichtsbeamten  festzustellen,  ob  der  nicht  abgeschriebene  Teil  noch  vorhanden  ist.  Zutreffendenfalls  ist  über  den
Bestand  eine  neue  Materialanmeldung  für  das  neue  Betriebsjahr  doppelt  einzureichen  und  in  der  erledigten
Anmeldung  vom  Beamten  ein  entsprechender  Vermerk  zu  machen.  Weicht  der  Istbestand  vom  Sollbestand  um  mehr
als  ein  Zehntel  des  Sollbestandes  ab,  so  ist  eine  Verhandlung  aufzunehmen.

12.  Nach  Abschreibung  der  gesamten  Materialvorräte  oder  nach  der  Schlußprüfung,  am  Ende  des  Betriebsjahrs  ist  die
Ausfertigung  A  der  Anmeldung  vom  Brennereibesitzer  binnen  fünf  Tagen  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.
        <pb n="435" />
        Steuerhebebezirk  Dorsten.

#et  1
Nr.

7  der  Brennereirolle  B.

47

Muster  37.
(B.DO.  5  277.)

Nr.  2  des  Betriebsanmeldungsbuchs.
Abschnitt  4  Abt.  6  Nr.  1  des  Absindungsbuchs.

für  die

Abfindungsanmeldung  4

Verarbeitung  mehliger  Stoffe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Anmeldung.
——  6  ———  11  112
Die  Die  «  -  ..  .  Bemerkungen

Brennerei  Der  Ein-  An  Rohstoffen  Maischabtriebe  insbesondere,  wengeskeorn5
soll  betrieben  mai-  einschließlich  der  zur  Hefensatz-  sollen  der  in  Spalte  1  und  2  anwerden
  Maischtage  schung  bereitung  bestimmten,  nattfinden  gemeideten  Setriebesei-  W
s  im  l  d  tterin
  der  Zeit  soll  sollen  verwendet  werden  Wirihe  erfägen  soleen,  uenstatt-
  Z„  d  gabe,  an  welchen  Tagen  und
finden  «  an  en  im  auf  welchem  Brenngeräte  diese
bis  im  mit  einzel-  ganzen  auf  Abtriebe  ustattfinden  werden:
zne  .  T  -  ei  Hefenbrennereien  auc  nvom

  gein  Sahl  Be  Maisch.Gattung  Stärke=  nen  nach  am  Brenn  gabe,  aus  welchen  Ein-|1
  Aieß=  zeichnung  bottich  gehalt  Maisch-  Sp.  gerät  maischungen  und  nach  welchem
lich  1  tagen  und  8  9  Verfahren  Hefe  gewonnen  wer-Nr.

  v.  H.  ku  *  Nr.  den  soll.
1  *½*“°
-Koggen-  120  600  Lutterabtriebe  sollen  am
õ.,  8.  Schrot  7.,  11.,  9  8  d
5/1  I.12,  1931  14.  20.  s—
1913  und  22.  Gersten  —  18  5%%d  23.  25.  altsinden
*  au/  Brenngerdt  Xr.  2.
Roggen-  —  160  800  Aus  den  Zinmaischun-6..
  11..  schrot  8.,  13..  en  am  5.,  12.  und
5  15.,  19  2  «  »  18.,  21  1  —*  N  I  Eef
,  19.  2  „2I1.  Jan#ar  30  efe
##end  35.  1  Gersten-  —  264  120  4#  27.  —  nach  dem  Wiener
malæselirot  Uerfahren  —  geionnen
Gefreide  zusammen  19610  rerden.

 

 

 

Bofttrop,  den  4.  Januar  1913.

 

Hierz#il

1

Karl  Fischer,
Brennereibesitzer.

5.5
1615,5

 

T
(rol.  Pr/ungs- 



befund  rom  15/1)

Hos  mann.  Zolleinnehmer.

Anleitung  zum  Gebrauche  siehe  Seite  4  des  Musteis.
        <pb n="436" />
        —  418  —

II.  Steuerfestsetzung.
1.  Die  durchschnittliche  Jahreserzeugung  aus  Getreide  und  Kartoffeln  beträüüt.

2.  Ausbeutesätze:
100  kg  Getreide  geben
100  „  Kartoffeln  geben

2352  1  Alkohol.

2,  !  Alkohol,

 

 

3.  Ausbeute:
1  615,5  4165,  26
für  26460  kg  Getreide  sind  anzusetzen  4636  !  Alkohol.
„  „  Kartoffeln  sind  anzusetzen.  ...,,,,
465.20
zusammen  465  Alkohol,
105.3
abgerundet  #——2
4.  Zu  entrichten  sind:  539  70
a)  Verbrauchsabgabe  zum  Satze  von  1,16  X  für  17  Alkohol  —  63F  &amp;amp;  Pf,
25
b)  Betriebsauflage  »  »  »lZehntelvon4-I-8»«-0,7OJLfürlhlAlkobol-Z»HA-,
512  95
Gesamtschuld  646  MA  6  Pf.

Der  Steuerbetrag  ist  spätestens  am  25.  April  1913  einzuzahlen.

Ancd-ertceit  Jestgeset#2k  am  37/1  73.
(l.  Prçungsbestnd  rom  15/I.)

Hosrnuann,

Zolleinncmer.

Dorsten,  den  9.  Jannar  19713.

Köniqliches  Zollamt.

(Stempelabdruek)  Hosfmann.
Als  richtig  anerkannt.
Karl  Ficher,
Brennereibesitzer.
Buchungsvermerk.

Der  festgesetzte  Steuerbetrag  ist  nachgewiesen  im  Einnahmebuche  für  das  I11.  Vierteljahr  1913  unter  Nr.  24.

Hoss  mann,  Sokleinnelmer.
        <pb n="437" />
        419

 

 

 

 

 

III.  Nachschaubefund.

 

 

 

 

 

 

 

 

1  8  4  66  7
Der  Von  den  Maischbottichen  fanden
Lau-  ,  sich  Betriebszustand
Nachschau  Bemerkungen,;
fende  Tag  und  1  ange-  der  Brenn-  und  Namensbeischrift  der  Beamten
Nr.  *  5  befüllt  brochen  leer  Wiengeräte
nde
Nr.  Nr.  Nr.
1  6/1  1  —  3  La.  B.  Sckhtarz,  Zollaufseher.
8/2  v.  2  in  2  a.  B.,  keer
Befullung
2  9/1  1  —  2,3  1  a.  B.  Schicarz,  Zollaufseher.
2n.  2  mit  Litter  i.  B.
3  15/1  —  —  1231a.  B.  Am  angemeldeten  Orte  vorgefunden  und
6  v.  2  a.  B.  leer  vertuogen
6  1  Sack  Roggenschrot  rh.  102  kg
|  1  „  5?  „  64.5  „
#  1  „  Cerstenmalzschrot  .,  25,5  „
#  1  rits.  rR.  192  Kgꝗ
ab  Geuicht  der  leeren  Säche  25  „
·  bleibenrlc.189,5kg,
die  in  Botfich  Wr.  2  eingemaischt  wurcken.
»  s  Zuckergehalt  der  Maische  16  v.  H.
l  Adycmgslhsu
«  Sehitare,  Zollaufseher.
4  20/1  2  "  1  5  7  i.  3  Marquardt,  Oberæollkontrolleur.
11  o.  s  «  2  a.  B,  leer
        <pb n="438" />
        —  420  —

Anleitung  zum  Gebrauche.

uDie  Abfindungsanmeldung  ist  der  Hebestelle  spätestens  drei  Tage,  für  Hefenbrennereien  spätestens  einen  Tag  vor  der

Eröffnung  des  Betriebs  doppelt  einzureichen.  Als  Eröffnung  des  Betriebs  gilt  der  Beginn  der  ersten  Einmaischung
zum  Zwecke  der  Befüllung  eines  Maischbottichs.

.  Der  Betrieb  kann  für  beliebige  Zeitabschnitte  innerhalb  eines  Monats,  im  Falle  des  §  278  Abs.  2  der  Brennerei-=ordmung

  innerhalb  eines  Vierteljahrs,  erklärt  werden;  auf  den  Betrieb  in  verschiedenen  Monaten  oder  Vierteljahren
  darf  eine  Abfindungsanmeldung  sich  nicht  erstrecken.

Werden  beim  Einstellen  des  Betriebs  am  Anfang  eines  Monats  nur  noch  Maischabtriebe  oder  Feinbrände  vorgenommen,

  so  sind  diese  Betriebshandlungen  in  der  Abfindungsanmeldung  für  den  vorhergehenden  Zeitabschnin
anzumelden.  Wird  anderseits  der  Betrieb  erst  am  Ende  eines  Monats  eröffnet  und  finden  in  dem  zu  Ende  gehenden
Monat  wohl  Einmaischungen,  aber  keine  Abtriebe  statt,  so  sind  diese  Einmaischungen  nur  in  die  Abfindungsanmeldung
  für  den  neuen  Beilakschnitt  einzutragen.

Der  Brennereibesitzer  hat  die  Anmeldung  auf  Seite  1  auszufüllen  und  zu  unterschreiben.  Die  zur  Hefengewinnung

eingerichteten  Brennereien  haben  in  Spalte  12  anzugeben,  aus  welchen  Einmaischungen  und  nach  welchem  Verfahren
Hefe  gewonnen  werden  soll.

Die  Hebestelle  hat  bei  Prüfung  der  Abfindungsanmeldung  unwesentliche  Mängel  zu  berichtigen.  Erscheint  die  Berichtigung

  nicht  angängig,  so  ist  die  Abfindungsanmeldung  dem  Brennereibesitzer  zur  Neuaufstellung  zurückzugeben.

u.  Der  Brennereibesitzer  hat  die  festgestellte  Abfindungsanmeldung  vor  Beginn  des  angemeldeten  Betriebs  in  dem

zur  Aufbewahrung  des  Brennereibeleghefts  bestimmten  Behältnis  auszulegen  sowie  sauber  und  unbeschädigt  zu  erhalten.
  Der  Verlust  und  jede  Beschädigung  der  Abfindungsanmeldung,  die  ihre  Weiterbenutzung  hindert,  ist  der
Hebestelle  oder  dem  Aufsichtsbeamten  unverzüglich  anzuzeigen.

Wird  eine  Unterbrechung  oder  eine  sonstige  Abweichung  von  dem  angemeldeten  Betriebe  notwendig,  so  hat  der
Brennereibesitzer  auf  Seite  1  in  Spalte  12  sofort  unter  Angabe  des  Zeitpunkts  einen  von  einem  alsbald  zuzuziehenden
unverdächtigen  Zeugen  mit  zu  unterschreibenden  Vermerk  zu  machen  und  binnen  24  Stunden  der  Hebestelle  Anzeige

zu  erstatten.

.  Die  Abfsindungsanmeldung  ist  binnen  fünf  Tagen  nach  Ablauf  der  Frist,  für  die  sie  gilt,  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.
        <pb n="439" />
        Steuerhebebezirk  Ko.

Abt!  Z
Nr.  20  der  Brennereirolle  B.

421  —

Muster  38.
(B.  O.  5277.)

 

Nr.  34  des  Betriebsanmeldungsbuchs.
Abschnitt  B  Abt.  19  Nr.  1  des  Absindungsbuchs.

Abfindungsanmeldung  4

für  die

Verarbeitung  nichtmehliger  Stoffe.

I.  Anmeldung.

 

 

 

 

 

 

1  2  3  4  5  6
Rohstoffabtriebe  An  Rohstoffen  sollen(Nur  von  Stofbesitzern  Bemerkungen,
sollen  stattfinden  abgetrieben  werden  auszufüllen)  insbesondere,  wenn  innerhalb  der  in  Spalte  1
aauf  «  ""  angemeldeten  Abtriebszeit  oder  im  Anschluß
Brenn-  Menge  Zum  Abtrieb  daran  Lutterabtriebe  erfolgen  sollen,  Angabe,
am  gerät  Gattung  soll  benutzt  werden  die  an  welchen  Tagen  und  auf  welchem  Brenngeräte
Nr.  1  Brennerei  des  diese  Abtriebe  stattfinden  werden.
I
Januar  1913  Es  toird  amtliche  4umahme  der  Rostofrorräte
16.  irseh  —  beantragt.

17.  .  —  Der  Lutterabtrieb  soll  am  17.  Ianuar  auf

Die  Jahreserzeugung  soll  nicht  mehr  als  302  Alkohol  betragen.

 

KNent,  den  2.  Januar  1919.

 

 

Brenngerät  Nr.  2  skattfinden.

Kar!  Me#er.
Brennereibesitzer.

Anleitung  zum  Gebrauche  stehe  Seite  4  des  Musters.

70
        <pb n="440" />
        422

II.  Ergebnis  der  amtlichen  Aufnahme  der  Rohstoffvorräte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1l.  2  93  4#“  4  *
Der  einzelnen  Vorratsgefäße  Der  darin  enthaltenen  Rohstoffe
Bezeichnung  Raumgehalt  Gattung  Mense
Hoôlzernes  Faß  Fr.  7  183  Kirschen  1458
„  „  2  160  Z2#scekschen  116
Keil,  den  13.  Junuar  1913.  Kisck,
Zollaufseher.
Als  richtig  anerkannt.
Karl  Meer,
Brennereibesitzer.
III.  Steuerfestsetzung.
1.  Ausbeutesätze:  1  hl  Kirschen  gibt  4,5  I  Alkohol,
1  „  E#teekschen  „  4  „  „
1  #  77.
1.  »....  ,.»
2.Augbeute:FürUszxiøssclien  sind  anzusetzen  ,066  „  „

„  116  „  ESwetschen  „  „  4,04  „  „
zusammen  .I11,30  l  Allohol,
abgerundet  11,.1  „  „

3.  Zu  entrichten  sind:
a)  Verbrauchsabgabe  zum  Satze  von  0,8/1  4  für  1.1!  Alkohol.  *  9  .K  45  Pf
b)  Betriebsauflage  zum  Satze  von  Zehntel  v0..  —  .  für
1  hl  Alkohol  ..  ..  .  .  ....  7)„,2W  ——  „  „
Gesamtschuld  9  AA  453  Tf.

Der  Steuerbetrag  ist  spätestens  am  25.  4b#il  1913  einzuzahlen.
Tel,  den  13.  Januar  1913.

(Stempelabdruck)
Als  richtig  anerkannt.
Karl  Megyer,
Brennereibesitzer.
Buchungsvermerk.

Koôoniqliches  Zow-amt.
Janke.

Der  festgesetzte  Steuerbetrag  ist  nachgewiesen  im  Einnahmebuche  für  das  7.  Vierteljahr  1913  unter  Nr.  18.

Janke,
Solleinneme.
        <pb n="441" />
        —  423  —

IV.  Nachschaubefund.

 

 

 

 

 

1  2  8  4  »  5  6  7
Lau-  Der  Von  den  Vorratsgefäßen  fanden  sich  Betriebszustand  Bemerkungen:
fende  e  der  Brenn=  und  Namensbeischrift  der
Nr.  Stunde  unangebrochen  angebrochen  1  leer  Wiengeräte  Beamten
1  14/1  Wr.  1  Vr.  7  a.  B.  Helm  noch  am  beskimmten
§r.  und  2  TXr.  2  a.  B.  leer  4½F'  heicahrungsorte.
Kisch,  Zollaufyeler.
2  16/1  Nr.  2  Tr.  1  Nr.  1  i.  B.  Risch,  Zollaufscher.
7½  r.  Xr.  2  a.  B,  leer
3  17/1  Nr.  1  Fr.  1  a.  B.  Kisch,  Sollau/s#eh#er.
5  M.  und  2  Nr.  2  mit  Lukter

 

 

 

 

i.  B

 

70“
        <pb n="442" />
        10.
11.

12.

13.

14.

—  424  —

Anleitung  zum  Gebrauche.

u  Die  Abfindungsanmeldung  ist  der  Hebestelle  spätestens  drei  Tage  vor  der  Eröffnung  des  Betriebs  doppelt  einzureichen.

  Als  Eröffnung  des  Betriebs  gilt  der  Beginn  des  ersten  Materialabtriebs.

.  Der  Betrieb  kann  für  beliebige  Zeitabschnitte  innerhalb  eines  Monats,  im  Falle  des  5  278  Abs.  2  der  Brenneriiordnung

  innerhalb  eines  Vierteljahrs,  erklärt  werden;  auf  den  Betrieb  in  verschiedenen  Monaten  oder  Vierteljahren
  darf  eine  Abfindungsanmeldung  sich  nicht  erstrecken.

u  Werden  beim  Einstellen  des  Betriebs  am  Anfang  eines  Monats  nur  noch  Feinbrände  vorgenommen,  so  sind  diese

in  der  Abfindungsanmeldung  für  den  vorhergehenden  Zeitabschnitt  anzumelden.

u.  Der  Brennereibesitzer  (Stoffbesitzer)  hat  die  Anmeldung  auf  Seite  1  auszufüllen  und  zu  unterschreiben.
Stoffbesitzer  haben  auf  Seite  1  in  der  Spalte  b  anzugeben,  welche  Brennerei  sie  benutzen  wollen;  sofern  nicht  die

Hebestelle  Ausnahmen  zuläßt,  bleiben  sie  für  das  Betriebsjahr  an  die  Brennerei  gebunden,  die  fie  bei  dem  erstmaligen
  Betriebe  benutzt  haben.

.  Bei  Verarbeitung  von  Gemischen  aus  verschiedenen  Stoffgattungen  sind  die  einzelnen  Bestandteile  der  Mischung  der

Gattung  nach  anzumelden,  z.  B.  in  Fällen  der  Verarbeitung  von  „anderen  Weintrebern“  (B.  O.  5  294)  auch  der
etwaige  Zusatz  von  gezuckerten  Weintrebern,  Weintrebern  aus  südländischen  Trauben,  Korinthen,  Rosinen,  Rückständen
  von  der  Bereitung  eines  weinähnlichen  Haustrunkes  aus  diesen  Stoffen,  oder  von  Zucker,  Zuckerwasser  oder

alkoholhaltigen  Stoffen.  Soweit  möglich,  sind  auch  die  Mengen  der  einzelnen  Bestandteile  der  Mischung  anzumelden.



4.  Können  die  Stoffmengen  nicht  angegeben  werden,  so  ist  die  Spalte  4  unausgefüllt  zu  lassen  und  in  der  Spalte  6

die  amtliche  Aufnahme  der  Vorräte  zu  beantragen.

Sollen  innerhalb  der  in  der  Spalte  1  angemeldeten  Abtriebszeit  oder  im  Anschluß  daran  Lutterabtriebe  erfolgen,

so  ist  in  der  Spalte  6  anzugeben,  an  welchen  Tagen  und  auf  welchem  Brenngeräte  diese  Abtriebe  stattfinden  werden.

u.  Unterliegen  die  zum  Abtrieb  bestimmten  Rohstoffe  der  Materialüberwachung,  so  ist  in  der  Spalte  6  auf  die

Nummer  der  Materialanmeldung  zu  verweisen  und  sind,  wenn  nicht  der  ganze  Vorrat  zum  Abtrieb  angemeldet
wird,  die  Nummern  der  Vorratsgefäße  anzugeben,  deren  Inhalt  verwendet  werden  soll.

Die  Hebestelle  hat  bei  Prüfung  der  Abfindungsanmeldung  unwesentliche  Mängel  zu  berichtigen.  Erscheint  die
Berichtigung  nicht  angängig,  so  ist  die  Abfindungsanmeldung  dem  Anmelder  zur  Neuaufstellung  zurückzugeben.
Das  Ergebnis  der  amtlichen  Aufnahme  der  Vorräte  (vgl.  Ziffer  7)  ist  auf  Seite  2  unter  II  vom  Aufsichtsbeamten
einzutragen  und  vom  Anmelder  schriftlich  anzuerkennen.

Der  Brennereibesitzer  (Stoffbesitzer)  hat  die  festgestellte  Abfindungsanmeldung  vor  Beginn  des  angemeldeten  Betriebz
in  dem  zur  Aufbewahrung  des  Brennereibeleghefts  bestimmten  Behältnis  auszulegen  sowie  sauber  und  unbeschädigt
zu  erhalten.  Der  Verlust  und  jede  Beschädigung  der  Abfindungsanmeldung,  die  ihre  Weiterbenutzung  hindert,  i
der  Hebestelle  oder  dem  Aufsichtsbeamten  unverzüglich  anzuzeigen.

Wird  eine  Unterbrechung  oder  eine  sonstige  Abweichung  von  dem  angemeldeten  Betriebe  notwendig,  so  hat  der
Brennereibesitzer  (Stoffbesitzer)  in  der  Abfindungsanmeldung  sofort  unter  Angabe  des  Zeitpunkts  auf  Seite  1  in
Spalte  6  einen  von  einem  alsbald  zuzuziehenden  unverdächtigen  Zeugen  mit  zu  unterschreibenden  Vermerk  zu
machen  und  binnen  24  Stunden  der  Hebestelle  Anzeige  zu  erstatten.

Die  Abindungsanmeldung  ist  binnen  fünf  Tagen  nach  Ablauf  der  Frist,  für  die  sie  gilt,  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.
        <pb n="443" />
        —  425  —

Steuerhebebezirk  Hemden.  Muster  38  à#
(B.  O.  JC  282.)

 

Betriebsanmeldungsbuch  für  Abfindungsbrennereien.

Viertel  des  Betriebsjahrs  1913/14.

Dieses  Buch  enthält  2es#n  Blätter,  die

mit  einer  amtlich  angesiegelten  Schnur

urchzogen  sinck.  Geführt  von
Precken,  den  19.  Zeptemder  1913.  Rireliner.
Zollassistent.
-  Gottlob,
(Siegeh  Zollrat.

Anleitung  zum  Gebrauche.

1.  In  das  Betriebsanmeldungsbuch  sind  sämtliche  Abfindungsanmeldungen  sofort  nach  ihrer  Vollziehung  einzutragen.

2.  Gehen  am  Schlusse  eines  Vierteljahrs  Betriebsanmeldungen  ein,  die  Betriebshandlungen  des  folgenden  Vierteljahrs
zum  Gegenstande  haben,  so  sind  sie  sogleich  in  das  Betriebsanmeldungsbuch  für  das  folgende  Vierteljahr  einzutragen.

3.  Bei  Brennereien,  die  auf  die  Mindestmenge  des  zur  Abfertigung  vorzuführenden  Alkohols  abgefunden  sind,  und  bei
Branntwein,  der  unter  amtliche  Üüberwachung  gestellt  wird  (B.  O.  5  321  Abs.  1),  ist  der  weitere  Nachweis  über  den
Branntwein  in  der  Spalte  8  zu  liefern.

4.  Nach  Ablauf  des  Vierteljahrs  wird  das  Betriebsanmeldungsbuch  zum  Nachweis  der  Einzahlung  der  Terbrauchsabgabe
  in  den  Spalten  6  und  7,  längstens  jedoch  noch  drei  Monate,  offengehalten.  Nach  der  Einzahlung  oder
nach  Ablauf  der  dreimonatigen  Frist  ist  das  Anmeldungsbuch  abzuschließen.  Im  letzteren  Falle  sind  die  noch
unerledigten  Eintragungen  in  das  Betriebsanmeldungsbuch  für  das  auf  die  dreimonatige  Frist  folgende  Vierteljahr,
unter  Hinweis  auf  die  ursprünglichen  Nummern,  zu  übertragen.

5.  Der  Oberkontrolleur  hat  in  dem  abgeschlossenen  Anmeldungsbuche  zu  bescheinigen,  daß  die  Übertragung  richtig  erfolgt
ist  und  daß  nach  den  Wahrnehmungen  der  Ausfsichtsbeamten  sämtliche  Abfindungsanmeldungen,  die  während  des
Vierteljahrs  in  Abfindungsbrennereien  ausgelegen  haben,  richtig  in  das  Anmeldungsbuch  eingetragen  sind.

6.  Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  das  Buch  fest  eingebunden,  beschnitten  und
mit  laufenden  Blattzahlen  versehen  ist.
        <pb n="444" />
        12  3  4  5  6  7v
Die  Ab-  Namensbeischrift
findungs-  Name  der  Aussichts-  Die  Verbrauchsabgabe
Lau-  nr  beamten,  die  von  d  die  Betriebsaufl
an  des  Ort  der  Einreichung  der  und  die  etriebsauf  age
fende  meldung  B  b  Abfindungs-  sind  nachgewiesen  im  Bemerkungen
Nr.  sst  ab-  rennereibesitzers  der  Brennerei  anmeldung  Einnahmebuche
gegeben  (Brenners)  Kenntnis  genommen
m  haben,  sowie  Tag
a  der  Kenntnisnahme  fuͤr  uner
das  Vierteljahr  Nr.
1  10/10  Walter,  Karli  Merkingen  11/10  Pokl,  IV  25

 

 

 

Zollaufseher
        <pb n="445" />
        —  127

Steuerhebebezirk  Hochheim.  Muster  38b.

EAbt:
Nr.

7  der  Brennereirolle  B.  (B.O.  286.)

Brennbuch

des

Brennereibesitzers  Karl  NKomer  in  Hochsieim.

I.  Viertel  des  Betriebsjahrs  1914/15.

Dieses  Buch  enthält  2enn  Blätter,  die
mit  einer  amtlich  angesiegelfen  Slmer
durchzogen  Keuck.

HMesbacken,  chen  10.  Heptember  1914.

Keimer,

Eiegel  Oberkontrolleur.

 

Anleitung  zum  Gebrauche.

.  Das  Brennbuch  ist  von  allen  Brennereibesitzern  zu  führen,  in  deren  Brennerei  während  der  drei  vorhergehenden

Betriebsjahre  durchschnittlich  mehr  als  3  Hektoliter  Alkohol  erzeugt  worden  sind.

u  In  das  Brennbuch  sind  vom  Brennereibefttzer  selbst  oder  unter  seiner  Verantwortung  von  einem  seiner  Familienangehörigen

  oder  Brennereibediensteten  alle  in  der  Brennerei  vorgenommenen  Rauh--  und  Feinbrände  (Maisch--Material-
  und  Lutterabtriebe),  und  zwar  für  jede  einzelne  Blasenfüllung,  mit  Tinte  einzutragen.

u  In  den  Spalten  3  und  4  ist  die  Zeit  des  Beginns  und  der  Beendigung  des  Abbrennens  für  jede  einzelne  Blasenfüllung

  mit  der  Bezeichnung  ob  vormittags  oder  nachmittags  anzugeben.

Werden  mehrere  Blasen  nebeneinander  gebraucht,  so  sind  die  Eintragungen  für  jede  Blase  auf  einer  besonderen

Blattseile  zu  machen.

Die  Eintragungen  in  die  Spalten  1  bis  3  und  5  sind  mit  Beginn,  jene  in  die  Spalte  4  fofort  nach  Beendigung

des  Abtriebs  jeder  Blasenfüllung  zu  machen.  Als  Beginn  des  Abtriebs  gilt  beim  ersten  Abtrieb  der  Zeilpunkt  des
Feueranmachens  unter  dem  Brenngerät  oder  des  Dampfanlassens  und  bei  den  unmittelbar  folgenden  Abtrieben  die

Befüllung  der  Blase.

Anderungen  oder  Streichungen  von  Einträgen  sind  nur  unter  besonderen  Umständen  statthaft;  diese  sind  in  der

Spalte  6  zu  vermerken.  Die  ursprünglichen  Eintragungen  müssen  lesbar  bleiben.

.  Das  Brennbuch  ist  in  dem  zur  Aufbewahrung  des  Brennereibeleghefts  bestimmten  Behältnis  auszulegen  sowie  sauber

und  unbeschädigt  zu  erhalten.

Das  Brennbuch  ist  unterhalb  der  letzten  Eintragung  vom  Brennereibesitzer  unter  Beifügung  des  Tages  zu  unterschreiben

  und  mit  der  letzten  Abfindungsanmeldung  des  Vierteljahrs,  für  das  es  geführt  wird,  spätestens  aber
binnen  fünf  Tagen  nach  Schluß  des  Vierteljahrs  an  die  Hebestelle  zurückzuliefern.

Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  das  Buch  fest  eingebunden,  beschnitten  und

mit  laufenden  Blattzahlen  versehen  ist.
        <pb n="446" />
        112  8  I  4  6  6
Zeit
Tag  des  der  Zum  Abbrennen
efd.  der  Beginns  Beendigung  verwendete  Stoffe  Bemerkungen;
Nr.  »  des  Abbrennens  usw.  Nachschaubefund
Eintragung  (vormi  .'
vormitlags  =  v.:;
nachmitags  —  n.)  Gattung
l
2  i
3  E
s
I
5  6.70  6v.  10r.  Kartoeln
k7  „  10  r.  1¾  n.  „
7  1¾  n.  5  ½  m.  „
8  „  531n.  9n.  „  6/10,  u.  9¼  Uhr.  Blase  leer.  Helm  abgenommen.

«  Ectlmutlh
I  Zanufselmc
5  710  4  .  9¼  !..  Lurter  7/70,  r.  9¾8  Dhr.  45##o#Lutters
beendigt.
Lang,
Oberzokllkonktrolleur.
22  19/10  Av.  9¼  r.  Kirschen  19/10.  r.  3¾  Dl.  Blase  mit  Kirschen
besiellt,  cker  Abkrieb  jhat  noch  nicht
begonnen.
*  Hellmuth,
Zollaufseher.
353  10/11  9½  r.  2n.  Kirschen  10/II,  mittapys  12  UNr.  Blase  im  Befriebe.

Teu,

Zollaufseher.
        <pb n="447" />
        —  429  —

Muster  38e.
Steuerhebebezirk  Hocheim.  (V.O.  J292.

e)  7  der  Brennereirolle  B.

 

Anmeldung
des
Feinbrandes  außerhalb  der  Betriebszeit
in

der  Abfindungsbrennerei  des  Kar!  Komer  in  Hochein,

Genehmigt.
Hocliheim,  den  29.  August  1914.
önigliches  SZolamt.

(Skemwelabd'uck)  Freitag.

Anleitung  zum  Gebrauche.

1.  Der  Brennereibesitzer  hat  die  Spalten  1  bis  6  auszufüllen  und  die  Anmeldung  spätestens  am  Tage  vor  dem  beabsichtigten
  Feinbrand  der  Hebestelle  doppelt  einzureichen.

Findet  sich  bei  Prüfung  der  Anmeldung  nichts  zu  erinnern,  so  werden  beide  Ausfertigungen  von  der  Hebestelle
genehmigt  und  vollzogen.  Eine  Ausferligung  wird  dem  Brennereibesitzer  zurückgegeben;  dieser  ist  gehalten,  sie  noch
vor  dem  ersten  Abtrieb  in  dem  zur  Aufbewahrung  des  Brennereibeleghefts  bestimmten  Behältnis  auszulegen.  Die
Anmeldung  ist  sauber  und  unbeschädigt  zu  erhalten.

3.  Die  Hebestelle  hat  die  Aussichtsbeamten  von  der  Einreichung  der  Anmeldung  in  Kenntnis  zu  setzen.

4.  Nach  Beendigung  des  Betriebs  ist  die  Anmeldung  vom  Brennereibesitzer  binnen  fünf  Tagen  an  die  Hebestelle
zurückzuliefern.

t

71
        <pb n="448" />
        2  s  8  6  7
I.  Anmeldung  des  Brennereibesitzers.
Der  Abtrieb  findet  statt  Menge  des  Der  Zusatzstoffe
.  -  s
Lau-  auf  dem  1  II.  Nachschaubefund.
fende  Breun-  treibenden
am  Brannt-  Menge  Art
Nr.  geräte  .
weins
Nr.
1!  -
1914  ·  «
1  1/9  s  1  0  3  Zerkleinerte  1.  TX.  14,  10  UMr  u.:  NMase
unvergorene  Nr.  1  im  Betriebe.
«  Meiste-wurzeln  Vie
Zollaufseher.
2  2/  1  130  2  Kummelkörner
«  80  10  Unrergorene  J.  IX.  I4,  2  Ukr  n.c  Blase
-  1/8  Iuehholderbeeren  Nr.  1  auser  Betrieb.
Neßler,
Oberzollkontrolleur.
4  5%  1  730  —  Keine  6.  IX.  14,  11  Uhr  v.  Blase

 

 

 

 

Nochlheim,  den  29.  4uhust  1914.
arl  Nomc.

 

 

 

Nr.  1  im  Bektriebe.
Nie,
Zollaufseher.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="449" />
        —  431  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Zuchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  17.  Juli  1914.  Nr.  36.

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Konfulatwesen:  Beslellung;  —  Exequatur.  3.  Maß.  und  Gewichtswesen:  Zulassung  eines  Systems

erteilunen  Seite  431  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung
2.  Allgemeine  Verwaltungssachen:  Verzeichnis  der  Stellen  484
zur  Empfangnahme  von  Mitteilungen  über  die  Be-  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
schäftigung  von  Hausarbeitern  usv.  482  Reichsgebiete...  ::  435

 

1.  Kousfulat  wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Gonaives  (Haiti)  ist  der  Kaufmann  Fritz  Ecklin  zum  Konsularagenten
  in  Port  de  Paix  bestellt  worden.

 

Dem  Königlich  Serbischen  Generalkonsul  in  Berlin,  Dr.  Milan  Schainowitsch,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Dem  Generalkonsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Coburg,  William  J.  Pike,  ist  namens
des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  werden.

 

Dem  österreichisch-ungarischen  Konsul  in  Königsberg,  Fritz  Wien,  ist  namens  des  Neichs  das
Exequatur  erteilt  worden.
        <pb n="450" />
        —  432  —

2.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

Die  durch  8  13  Abs.  1  Nr.  1,  Abs.  2  des  Hausarbeitgesetzes  vom  20.  Dezember  1911  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  976)  vorgeschriebenen  Verzeichnisse  ergeben  nicht  selten,  daß  die  zu  ihrer  Führung  Verpflichteten
  Hausarbeiter,  Zwischenmeister  oder  Ausgeber  (Faktoren,  Fergen)  in  einem  anderen  Bundesstaate
  mit  Hausarbeit  oder  mit  der  Ubertragung  von  Arbeit  an  Hausarbeiter  beschäftigen.  In  solchen
Fällen  hat  zwar  auch  bisher  regelmäßig  eine  amtliche  Stelle  des  Bundesstaats,  in  welchem  das  Ver.
zeichnis  geführt  wurde,  einer  amtlichen  Stelle  des  Bundesstaats,  in  welchem  die  Beschäftigung  stattfand,
  davon  Kenntnis  gegeben.  Es  sind  aber  verschiedene  Wege  für  diese  Mitteilungen  gewählt  worden.
Um  die  hiermit  verbundenen  Unzuträglichkeiten  tunlichst  zu  vermeiden,  haben  die  Bundesregierungen
sowie  der  Kaiserliche  Statthalter  in  Elsaß-Lothringen  nunmehr  diejenigen  Stellen  bezeichnet,  an  welche
Mitteilungen  darüber,  wo  Hausarbeiter,  Zwischenmeister  oder  Ausgeber  in  den  einzelnen  Bundesstaaten
beschäftigt  werden,  von  den  zuständigen  Stellen  anderer  Bundesstaaten  fortan  gerichtet  werden  sollen.

Ein  Verzeichnis  dieser  Stellen  wird  nachstehend  bekannt  gegeben.

 

 

 

 

 

 

Nr.  Bundesstaaten  Für  den  Empfang  der  Mitteilungen  bestimmte  Stellen
1.Preußen  Die  Mitteilungen  über  die  in  Preußen  beschäftigten  Hausarbeiter,
  Zwischenmeister  und  Ausgeber  sind  an  die  Ortspolizeibehörde
  des  Beschäftigungsorts  zu  richten.  (Auch
sind  die  preußischen  Ortspolizeibehörden  angewiesen,  hinsichtlich
  der  in  anderen  Bundesstaaten  beschäftigten  Hausarbeiter,
  Zwischenmeister  und  Ausgeber  in  allen  Fällen
die  Mitteilung  an  die  Ortspolizeibehörde  des  Beschäftigungsorts
  in  dem  anderen  Bundesstaate  zu  senden.)
2.Bayern  Die  Königlichen  Regierungen,  Kammern  des  Innern.  (Verzeichnis
  siehe  Anlage  zu  Nr.  2.)
3.  Königreich  Sachsen  Die,  Kreishauptmannschaften.  (Verzeichnis  siehe  Anlage  zu
r.  3.
4.Württemberg  Die  Königliche  Gewerbeinspektion  in  Stuttgart.
5.Baden  Das  Großh.  Gewerbeaufsichtsamt  in  Karlsruhe.
6.Hessen  Die  Großh,  Gewerbeinspektionen.  (Verzeichnis  siehe  Anlage
zu  Nr.  6.
7.]  Mecklenburg-Schwerin  Die  Großh.  Gewerbeinspektion  in  Schwerin.
8.Sachsen-Weimar  Der  Großh.  Gewerbeinspektor  in  Weimar.
9.Mecklenburg-Strelitz  #  Großh.  Ministerium,  Abteilung  des  Innern,  in  Neurelitz.

10.  Oldenburg  Für  das  Herzogtum  Oldenburg  das  Ministerium  des  Innern,
für  das  Fürstentum  Lübeck  die  Regierung  in  Eutin,
für  das  Fürstentum  Birkenfeld  die  Regierung  in  Birkenfeld.
11.  Braunschweig  Das  Herzogl.  Gewerbeaufsichtsamt  in  Braunschweig.
12.Sachsen-Meiningen  Das  Herzogl.  Staatsministerium,  Abteilung  des  Innern,  in
Meiningen.
13.Sachsen-Altenburg  Die  Herzogl.  Gewerbeinspektion  in  Altenburg.
14.Sachsen-Coburg  und  Gotha-  Das  Herzogl.  Staatsministerium  in  Coburg  für  das  Herzogtum
  Coburg,
das  Herzogl.  Staatsministerium  in  Gotha  für  das  Herzogtum
  Gotha.
15.  Anhalt  Die  Herzogl.  Regierung,  Abteilung  des  Innern,  in  Dessau.
16.]  Schwarzburg-Sondershausen  Der  Fürstliche  Gewerbeinspektor  in  Arnstadt.
        <pb n="451" />
        —  433  —

 

 

 

Nr.  Bundesstaaten  Für  den  Empfang  der  Mitteilungen  bestimmte  Stellen

17.chwarzburg-Rudolstadt  Das  Fürstlich  Schwarzburgische  Ministerium,  Abteilung  des
Innern,  in  Rudolstadt.

18.]  Waldeck  Der  Landesdirektor  der  Fürstentümer  Waldeck  und  Pyrmont
in  Arolsen.  Z

19.  Reuß  älterer  Linie  (Greiz)  Die  Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung  in  Greiz.

20.  Reuß  jüngerer  Linie  (Gera)  Der  Fürstliche  Gewerbeinspektor  in  Gera.

21.  Schaumburg-Lippe  Das  Fürstlich  Schaumburg-Lippische  Ministerium  in  Bückeburg.

22.  Lippe  Die  Fürstlichen  Verwaltungsämter  und  die  Magistrate.  (Verzeichnis
  siehe  Anlage  zu  Nr.  22.)

23.  Lübeck  Das  Polizeiamt  in  Lübeck.

24.  Bremen  Die  Gewerbeinspektion  Bremen.

25.|Hamburg  Die  Hamburgische  Gewerbeinspektion,  Hamburg  11,  Admiralitätsstraße
  56  I.  ·

26.Elsaß-Lothringen  Der  Bezirkspräsident  in  Straßburg  für  den  Bezirk  Unterelsaß,

 

 

der  Bezirkspräsident  in  Colmar  für  den  Bezirk  Oberelsaß,
der  Bezirkspräsident  in  Metz  für  den  Bezirk  Lothringen.

Anlage  zu  Nr.  2  des  Hauptverzeichnisses.

Verzeichnis  der  Röniglichen  Regierungen  in  Bayern.

I.  Oberbayhen
II.  Niederbayern.

III.  Pfalz

IV.  Oberpfalz  un
V.  Oberfranken.
VI.  Mittelfranken

Sitz:  München.
Sitz:  Landshut.
Sitz:  Speyer.

d  Regensburg.  v  Sitz:  Regensburg.

Sitz:  Bayreuth.
Sitz:  Ansbach.

VII.  Unterfranken  und  Aschaffenburg  Sitz:  Würzburg.
VIII.  Schwaben  und  Neuburg.  .  .  Sitz:  Augsburg.

 

Anlage  zu  Nr.  3  des  Hauptverzeichnisses.

Verzeichnis  der  RKreishauptmannschaften  im  Rönigreich  Sachsen.

I.  Kreishauptmannschaft  Bautzen.
II.  Kreishauptmannschaft  Chemnitz.
III.  Kreishauptmannschaft  Dresden.
IV.  Kreishauptmannschaft  Leipzig.
V.  Kreishauptmannschaft  Zwickau.

 

—  Ô  ——  —  —

72“
        <pb n="452" />
        —  434  —

Anlage  zu  Nr.  6  des  Hauptverzeichnisses.

 

Verzeichnis  der  Gewerbeinspektionen  und  ihrer  Bezirke  im  Großherzogtum  Hessen.

I.  Gewerbeinspektion  Darmstadt  umfaßt  die  Kreise  Darmstadt,  Bensheim,  Groß  Gerau,  Heppenheim.
II.  Gewerbeinspektion  Offenbach  umfaßt  die  Kreise  Offenbach,  Dieburg,  Erbach.
III.  Gewerbeinspektion  Gießen  umfaßt  die  Kreise  Gießen,  Alsfeld,  Büdingen,  Friedberg,  Lauterbach,
Schotten.
IV.  Gewerbeinspektion  Mainz  umfaßt  die  Kreise  Mainz,  Bingen.
V.  Gewerbeinspektion  Worms  umfaßt  die  Kreise  Worms,  Alzey,  Oppenheim.

Antlage  zu  Nr.  22  des  Hauptverzeichnisses.

Verzeichnis  der  Fürstlichen  Verwaltungsämter  und  der  Magistrate  im  Fürstentum  Lippe.

1.  Fürstliches  Verwaltungsamt  in  Detmold,

2.  Fürstliches  Verwaltungsamt  in  Brake  i./L.,

3.  Fürstliches  Verwaltungsamt  in  Schötmar,

4.  Fürstliches  Verwaltungsamt  in  Blomberg  i.ç/L.,

5.  Fürstliches  Verwaltungsamt  in  Stift  Cappel  i./L.,
6

7

8

9

 

Magistrat  in  Detmold,
.  Magistrat  in  Lemgo,
u  Magistrat  in  Bad  Salzuflen,
Magistrat  in  Lage  i./L.,
10.  Magistrat  in  Blomberg  i./L.,
11.  Magistrat  in  Horn  i.,/L.,
12.  Magistrat  in  Barntrup,
13.  Magistrat  in  Schwalenberg.

 

3.  Maß=  und  Gewichtswesen.

 

Bekanntmachung.

„  Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
ist  das  folgende  System  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter
im  Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihm  das  beigesetzte  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

.  Magnetmotorzähler  für  Gleichstrom,  Form  B  Re  und  CkRec,  hergestellt  von  der
Elektrizitätszählerfabrik  H.  Aron  in  Charlottenburg.

Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  Wx#,  Linkstr.  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  24.  Juni  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
In  Vertretung:  Hagen.
        <pb n="453" />
        435

4.  Polizeiwesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

—
Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  datum

1½  Ausweisung  .
Z„  der  Bestrafung.  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  strafung  beschlossen  hat.
1  2  I  3  4  5  6

à)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  /Jacob  Gerhardt,  geboren  am  20.  Februar  1881  zu  Vergehen  gegen  §3  271,Königlich  Sachfische  8.  Mai  1914.

8

9

Schlossergehilfe,

Leonhard  Mattausch,
  Artist,

 

Bäckergeselle,

Viktor  Eibeck,
Arbeiter,

Maria  Hampl
(Hamplova  Ryvola),
  Dienstmädchen,


Rudolf.  Havlik,
Arbeiter,

Gerhard  Alexander
Lelsz,  Zimmermann,


Johann  Nedvidek,

Jabrifschlosser,

 

dofef  Richter,

Weber,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.

Stadlo,  Bezirk  Neusandez,  Galizien,
österreichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  25.  Oktober  1888  zu  Lodz,

hörig  zu  Kleinschokau,  Bezirk  Tetschen,
Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


 

acht  vollendete
um  Teil  gemeinschaftlich
  mit  einem
anderen  begangene
schwere  Rückfalls
  diebstähle  und
Sachbeschädigung
sowie  Ubertretung
gegen  §  360  Ziffer  8
des  Strafgesetzbuchs
(6  Jahre  10  Monate
Zuchthaus  und  2
Wochen  Haft,  laut
Erkenntnis  vom  27.
Oktober  1904),

 

nate  Zuchthaus,  laut
Erkenntnis  vom  8.
März  1913),

 

 

des  Strafgesetzbuchs,  Kreishauptmannschaft
zwei  versuchte  und  8

wickau,

Diebstahl  im  Rückfall  Königlich  Preußischer
Bezirk  Piotrkow,  Rußland,  ortsange-  (1  Jahr  und  6  Mo=  Regierungspräßident  zu

Cöln,

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

Bezirk  gleichen  Namens,  Steiermark,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  17.Januar  1896  zu  Wien,
ortsangehörig  ebenda,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  22  Juli  1898  in  Deschenitz,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,  österreichische
  Staatsangehörige,

geboren  am  4.  April  1869  zu  Wien,
ortsangehörig  zu  Stoboritz,  Bezirk
Klattau,  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  19.  Februar  1886  zu  Almelo,
  Provinz  Oberyssel,  Niederlande,

Nobert  de  Crinis,  geboren  am  30.  August  1884  zu  Graz,  Landstreichen  und

Betteln,

Betteln,

Diebstahl,  Landstreichen
  und  Betteln,



Betteln,

Landstreichen,

 

 

niederländischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  16.  März  1858  zu  Klein
Cerma,  Bezirk  Reichenau,  öhmen,
ortsangehörig  ebenda,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  4.  Januar  1876  zu  Alt
Bürgersdorf,  Bezirk  Jägerndorf  ortsangehörig
  zu  Klein  Bressel,  Bezirk
Jägerndorf,  Osterreichisch  Schlesien,
österreichischer  Staatsangehöriger,

 

Betteln,

1
Betteln,

 

Königlich  Preußischer

29.  Juni  1914.

 

6.  Juli  1914.

Regierungspräsident  zum

Trier,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu

Stade,

Stadtmagistrat  zu

Deggendorf,  Bayern,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu

Liegnitz,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu

Trier,

Königlich  Sächsische

Kreishauptmannschaft
Bautzen,

Breslau,

26.  Juni  1914.

26.  September
1913.

2.  Juli  1914.

6.  Juli  1914.

13.  Juni  1914.

 

Königlich  Preußischer  Z.  Juli  1914.
NRegierungsprasident  zu

I
        <pb n="454" />
        <pb n="455" />
        —  437  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

    

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  Juli  1914.  Nr.  37.
In  n————t—————e2
oahatt:  1.  Konsulazwesen  Bestellung;  Geequatur=  4.  Versicherungswesen;  Befreiung  von  der  Versicherungs-2.
  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  4.  Heftes  des  vilicht  nach  §  1242  Nr.  1,2  der  Reichsverstcherungs
XX.  Bandes  der  „Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  ordnug„
und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reich“.  4397  5.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Zulassung  eines  zollfreien  Ver-3.
  Finanzwesen:  Nachweisung  der  Leicho  Neof  und  edelungsverkehrs  mit  ausländischem  Vaselinöob.  439
Telegraphen-=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung  7p  —-  .  —
für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis  zum  Schlusse  des  6.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Monats  Juni  1914  438  Reichsgebiete...  4

 

1.  Konsulatwesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Seattle  ist  an  Stelle  des  Herrn  Wienß  Herr  Arthur  Elm  zum
Konsularagenten  in  Spokane  (Vereinigte  Staaten  von  Amerika)  bestellt  worden.

 

Den  japanischen  Konsuln  Heinrich  Maus  in  Cöln  und  Dr.  Anton  Lieven  in  Aachen  ist  namens
des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Dem  französischen  Vizekonsul  in  Mannheim,  Paul  Brutus  Déöjardin,  ist  namens  des  Reichs  das
Exequatur  erteilt  worden.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  vierte  Heft  des  zwanzigsten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von
L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  3,0  -K  zu  beziehen.
        <pb n="456" />
        —  438  —

3.  Finanzwesen.

 

Unchweisung
von  Einnahmen  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1914.

 

 

 

 

 

 

W  2  .  Einnahmen  vom  Beginne  Im  Reichshaushalts-Etat  ist
e  zeichnung  des  Rechnungsjahrs  bis  die  Einnahme  für  das
der  zum  Schlusse  des  Monats  Rechnungsjahr  1914  veran-Einnahmen
  Juni  1914  schlagt  auf
1  2  8
Reichs-Post-  und  Telegraphenverwaltung  197  984  558  881  286  500
Reichs-Eisenbahnverwaltunng  38  676  000  162  246  000

 

 

 

4.  Versicherungswesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung.


Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  Juni  1914  auf  Grund  des  §  1242  Nr.  1,  2
der  Reichsversicherungsordnung  beschlossen:
Die  881234,  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten  vom  1.  Januar  1913  ab  für

1.  die  in  Betrieben  oder  im  Dienste  der  Eutin-Lübecker  Eisenbahngesellschaft  in  Eutin  Beschäftigten,
  wenn  sie  der  Ruhegehalts-,  Witwen=  und  Waisenkasse  dieser  Gesellschaft  angehören
  und  ihnen  die  im  §  1234  der  Reichsversicherungsordnung  bezeichneten  Anwart-=schaften
  gewährleistet  sind;

2.  Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  bei  der  Eutin-Lübecker  Eisenbahngesellschaft
  in  Eutin  und  auf  Grund  ihrer  Zugehörigkeit  zu  der  genannten  Kasse  Ruhegeld,
  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den
Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben  eine  Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenfürsorge
  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen  Umfang  gewährleistet  ist.

Berlin,  den  21.  Juli  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.
        <pb n="457" />
        —  439  —
5.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  26.  Juni  1914  beschlossen,
anzuerkennen,  daß  für  die  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit  ausländischem
Vaselinöl  —  Tarifnummer  239  —  zur  Herstellung  von  wohlriechendem  Vaselin  und
Vaselinöl  —  Tarifnummer  355  —  und  zur  Ausfuhr  dieser  Erzeugnisse  in  Aufmachungen
von  nicht  mehr  als  1  kg  Einzelgewicht  die  Voraussetzungen  des  §  2  der  Veredelungsordnung
  vorliegen.

 

6.  Polizei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

43
Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Behörde,  welche  die  Datum
8  .  Grund  7  -  «

2  Ausweisung  ·  des

*  «  der  Bestrafung.  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  8  4  5  6

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Louis  Avondo,  geboren  am  7.  September  1856  zu  versuchter  Banden-Königlich  Preußischer  8.  Juli  1911.

Gärtner  (Kuh-  Lausanne,  Kanton  Waadt,  Schweiz,  diebstahl  in  3  Fällen  Regierungspräsident  zu
marter),  ortsangehörig  in  Serravalle  Sesia,  und  intellektuelle  Cassel,
Provinz  Novara,  Italien,  italienischer  Urkundenfälschung
·  Staatsangehöriger,  (4  Jahre  6  Monate

und  1  Woche  Zuchthaus,
  laut  Erkenntnis
  vom  14.  Dezember
  1909),

 

2  Vicenti  Lotka  geboren  am  19.  März  1889  zu  Ubi-Verbrechen  gegen  Großherzoglich  Mecklen-26.  März  1911.
(Vinzent  Letka),  janow,  Gouvernement  Piotrkow,  §  243  Ziffer  2,  Ver=  burgisches  Ministerium
Schnitter,  Russisch  Polen,  russischer  Staats=  gehen  gegen  §  242  des  InnernzuSchwerin,
angehöriger,  —  in  2  Fällen  —

und  §  246  sowie

Ubertretung  des#360

Ziffer  8  des  Strafgesetzbuchs

  (2  Jahre

Zuchthaus  und  2

Wochen  Haft,  laut

Erkenntnis  vom  27.

April  1912),

3  Anton  (Alexander)  geboren  am  25.  April  1882  zu  Szywaj,  schwerer  Diebstahl  im  Königlich  Preußischer
Nogowski  (Kar-Gouvernement  Plotzk,  Rußland,  rus.,  Rückfall  und  Ur-  Regierungspräsident  zu
watzki),  Arbeiter,  sischer  Staatsangehöriger,  kundenfälschung  (1,  Allenstein,

Jahre  3  Monate

Zuchthaus,  laut  Erkenntnis

  vom  18.
April  1910),  1

4  Josef  Subrzuski  geboren  am  (15.)  Januar  1884  (1885)  intellektuelle  Urkun-Königlich  Preußischer  26.  Mai  1914.

(Subrzuzki),  Saison-,  zu  Lepkart  —  Lapkarnowo  —,  Gou=  denfälschung  (3  Jah=  Regierungsprasident  zu

arbeiter,  vernement  Suwalki,  Rußland,  re  6  Monate  3  Tage  Allenstein,

russischer  Staatsangehöriger,  Zuchthaus,  laut  Erkenntnis

  vom  26.

September  1911),

 

 

10.  Juli  1911.

 

 

73“
        <pb n="458" />
        440

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alt  ·  ..
dame  un  and  er  und  Heimat  Grund  Vebarde  welche  die  Datun
der  Bestrafung.  b  *  isung  t  Ausweisungs-5
  der  Ausgewiesenen.  eschlossen  ha  beschlusses.
1  2  l  3  4  5  6
b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
5  Josef  Appelt,  geboren  am  26.  Dezember  1880  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  7.  Juli  1911.
Kaufmann,  Schlag,  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,  Regierungspräfident  zu
österreichischer  Staatsangehöriger,  Breslau,

6  Jakob  Barth,

geboren  am  13.  November  1860  zu

Hauslehrer,  früher  Lochweiler,  Bezirk  Unterelsaß,  frankatholischer

  Dorf-Hbfarrer,


7  Franz  Breiner,
#  Glaser,

zösischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  5.  November  1866  zu

Loibersdorf,  Gemeinde  Abstetten,
«  BezirkTullmNtederostekrekch,ostcrs
;  reichischer  Staatsangehöriger,

8  Wasyl  Klis3  (Wastel  geboren  im  Februar  1887  zu  Celula
Klisch),  Schnitter,  (Zatula),  Galizien,  österreichischer
I  Staatsangehöriger,

9  Josef  Kopaniecki,  geboren  am  18.  April  1876  zu  Kro-*Arbeiter,



10  Johann  Krbecek,
Bäöckeergehilfe,

11  Anton  Müller,
Bäckergehilfe,

l

how,  Österreich,  ortsangehörig  ebenda,
österreichischer  Staalsangehöriger,
geboren  am  13.  September  1874  zu
Graz,  Bezirk  gleichen  Namens,  Steiermark,
  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  13.  November  1860  zu
Zavadilka,  Gemeinde  Neznaschau,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,  öster-Deutsch



reichischer  Staatsangehöriger
12  Ferdinand  Rieger,  geboren  am  25.  Mai  1860  zu

Schuhmachergeselle!  Paulowitz,  Bezirk  Jägerndorf,  Öster-13

  Arsäne  Sailler-Caillot,
  Koch,

14
Arbeiter,

 

 

reichisch  Schlesien,  österreichischer

 

Staatsangehöriger,

geboren  am  27.  Oktober  1884  zu
St.  Colomban-des-Villards,  Departement
  Savoie,  Frankreich,  französischer
Staatsangehöriger,

Johann  Slavicek,  geboren  am  3.  April  1888  zu  Mutenitz,  Landstreichen,

Bezirk  Göding,  Mähren,  österreichischer,
Staatsangehöriger,  r

Betrug,  Landstreichen  Kais  erlicher  Bezirkspräfi-  7.  Juli  1914.
und  Betteln,  dent  von  Lothringen  zu

Metz,
Betteln,  Königlich  Bayerische  125.  Juni  1911.
Polizeidirektion  zu
München,
6
Landstreichen,  Großherzoglich  Mecklen-10.  März1914.

burgisches  Ministerium
des  Innern  zuSchwerin,
Königlich  Preußischer

 

Landstreichen  und  1.  Juli  1914.

 

Betteln,  Regierungspräsident  zu
Potsdam,
Diebstahl  und  Land-Stadtmagistrat  zu  14.  Mai  1911.
streichen,  Traunstein,  Bayern,
Betteln,  Königlich  Bayerisches  18.  Juni  1914.
Bezirksamt  Regen,
Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  8.  Juli  1914.
Betteln,  l  Regierungspräsident  zu
Magdeburg,  1
·  l
Landstreichen  und  Königlich  Bayerische  27.  Juni  1914.
Betteln,  Polizeidirektion  zu
München,
Königlich  Preußischer  9.  Mai  1911.

Regierungspräsident  zu
Arnsberg,

1

Die  Ausweisung  des  Tagelöhners  Joseph  Sch  mitt  (Zentralblatt  für  1913  S.  761  Nr.  7)  ist  zurückgenommen  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="459" />
        —  441  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  VDostanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  31.  Juli  1914.  6  Nr.  38.
—  *ê  *  1

11————  3.  Maß=  und  Gewichtswesen:  Zulassung  eines  Systems

Inhalt:  1.  Kousulatwesen:  Ermächtigung  zur  Vor-  in  ·  .
nahme  von  Zivilstandshandlungen  Seite  441  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung
2.  Finanzwesen:  Übersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen,  Zulassung  von  Systemen  von  Elektrizitätszählern
Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1911  zur  amtlichen  Beglaubigng  443
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1914.  442  4.  Malcheussen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
eichsgebebbee  41

 

 

1.  Koufulatwesen.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Jaffa  beauftragten  Dragoman  Baumert  ist
auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die
Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.  ·  —

 

74
        <pb n="460" />
        —  442  —
2.  Finanzwesen.
Übersicht

der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Fusplsähmeab  Die  Isteinnah  Im
zug  "  ahme  Reichshaushalts
·  der  Ausfuhrvergütungen  usw.  michshaushalts-*
  Bezeichnuns  8  belagen!  n  hat  betragen  etat  ist  die
2  der  t  Degisne.  s  om  begimme  den  Einnahme  für
a  l  t
tm  Monat  enune.  —  im  Monat  tunt  Schlaffe  955  das  Rechnungs-S—
  Einnahmen  Monats  Monats  jahr  1914
Juni  1914  Juni  1914  veranschlagt  auf
#  —
1  2  8  4  5  6  7
l  3Bäcle  51  546  412  155  550  979  50  256  027  148  495  189  712  930  000
2  Kabaksteuer  .  761  020  2  290  416  842  805  2  437350  10  876  000
8  Bigarettensteuer  4882.144  18  056  031  8  280  672  11  245  091  39202  000
4  Buckersteuer  15  946  680  48  785  501  13  605  922  14  733  650  163  262  000
5Salzsteuer  b  5  b.  1544  736  13  845  912  4935  610  15  429  589  61  144  000
6  *3  rau  sa  -
..  17255  268  53  844  612  18  385  896  52  715  800  193  995  000
7  bofärrerkakcar3eie  63  235  187  811  46  679  182  509  825  000
8Schaumweinsteuter  785  412  2  400  580  950  613  2237  464  9970  000
9  Leuchtmittelsteuer  871  325  1  466  640  1  532  692  3  931257  15  866  000
10  HZändwarensteuer  #  1  471948  4  665  638  1  746  308  5  882  714  21  035  000
11Brausteuer  un  ergangsabgabe
  von  Bier  11  789  649  23  582  758  1.  441  551  31  176  050  128  950  000
125Spielkartenstempel.  127  084  455  44  180  106  587  330  2  032950
18  nr  .  b  .  1597523  5  023  789  1  565  572  4923  318  19  100  000
14  sstempelabgaben  von:
K.  Helellschafteverträgen.  8  525  126  80  363  359  7270  972  26  346  174  41  860  000
b.  Bertpapieren  schein-  .  1  765  803  8  179  789  1720  687  8  016  193  20  090  000
.Gewinnante  -  un
D  Kinsbogen  ss  füge  B9  451  029  2149  452  440  208  2226  563  9  800  000
.Kauf-  onstigen  UuO
".  lhesfunßsgeschäften  859  039  3  333  119  841  859  8  266  457  20  090  000
.  Lotterielosen:
a)  für  Staatslotterien  7218  109  7213  109  41  500  000
b)  für  Privatlotterien  1  615  3561  5  009  204  1  894  377  4907  320  10  585  000
F.  Frachturkunden  1  529  122  4  795  830  1  498  589  4699  913  18  620  000
G.  Suiskelkie.  g  .  f  2  094  118  5  157  046  2  052  231  5  053  905  23520  000
H.  Erlaubniskarten  für  Kraftfabrzeuge'
  ..  667188  1  928  000  653  795  1  889  40  4214  000
J.  Vergütungen  an  Mitglieder
  von  Aufsichtsräten  410  40  3  157  338  402  231  8  094  191  5  8  000
3.  -  7  ..  281601  788  403  276  871  772  635  3  136  000
rundstücksü  i
gun  ...  .  2929859  8624605  2871262  8  452  113  36  260  000
M.  Verscherungen  ..  1  203  119  6  175  457  704  734  4363  208  14  580  000
15  Zuwachssteuer  .  320  851  1  118  039  820861  1  118  039  100  000
16Erbschaftssteuer  89  054  809  8998  975  9  054  309  8  998  975  50  000  000
17  Statistische  Gebühr.  186  903  556  290  181250  550  637  1  919  950
        <pb n="461" />
        —  443  —

3.  Maß=  und  Gewichtswesen.

 

Bekanntmachung.

 

Auf  Grund  des  §5  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
ist  das  folgende  System  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter
im  Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihm  das  beigesetzte  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

S  Induktionszähler  für  einphasigen  Wechselstrom,  Form  AT,  der  Danubia  A.  G.
in  Straßburg,  Els.
Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  Wy,  Linkstr.  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.
Charlottenburg,  den  16.  Juli  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
E.  Warburg.

 

Bekhanntmachung.

 

Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
sind  die  folgenden  Systeme  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter
im  Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihnen  die  beigesetzten  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

I.  Zusatz  zu  System  un.  Magnetmotorzähler  für  Gleichstrom,  Form  E  Cp.
II.  Zusatz  zu  System  Induktionszähler  für  Wechselstrom,  Form  T  L  Je,
beide  hergestellt  von  der  Allgemeinen  Elektrizitäts-Gesellschaft  in  Berlin.

Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  WF,  Linkstraße  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  18.  Juli  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
E.  Warburg.

 

4.  Poli  zeiwesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

9  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
7-  "3  *  #  der  Hestafung  Ausweisung  ausworaingeder
  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  l  8  4  5  6

Auf  Grund  des  362  des  Strafgesetzbuchs.
1

Maximilian  Bauer,geboren  am  13.  Juli  1895  zu  Prag,  Betteln,
Arbeiter  (Glas-  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Neudorf,
macher),  Bezirk  Tachau,  ebendaselbst,  öster-Königlich

  Preußischer  10.  Juli  1914.
reichischer  Staatsangehöriger,

Regierungspräsident  zu
Cassel,

 

 

74“
        <pb n="462" />
        444

 

 

 

 

"
S—  --.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Behörde,  welche  die  Datum
—  *  —  Grund  Ausweis  des
»  Ausweisung
.  der  Bestrafun  Ausweisungs-“
  der  Ausgewiesenen.  srafung.  beschlossen  hat.  beelunn
1  2  l  3  4  b  6

1I
2  Sisto  Farini,  geboren  am  b.  April  1896  zu  Chinsi-Diebstahlversuch  und  Kaiserlicher  Bezirkspräsi17.  Juli  1914.

 

Arbeiter,

Samuel  Finkelstein,
  Arbeiter,

Franz  Karras,
Bäcker,

Johann  Kovacz,
Drahtbinder,

Rudolf  Rygryn
(Nigrin),  Kaufmann
und  Arbeiter,

Josef  Ruffer,
Arbeiter,

Theodor  Sachs,

Viehhändler,

Franz  Wysocki,

Schnitter,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.

Casentino,  Italien,
Staatsangehöriger,
geboren  am  9.  Oktober  1892  zu  Berlad,
  Rumänien,  rumänischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  3.  Oktober  1882  zu  Wien,
Osterreich,  österreichischer  Staatsangehöriger,


italienischer

geboren  am  17.  Januar  1860  zu  Nagydivenz,
  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,
  ungarischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  17.  Februar  1871  zu
Brünn,  Mähren,  ortsangehörig  zu
Marschowitz,  Bezirk  Beneschau,  Böhmen,
  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  30.  November  1873  zu
men,  Sösterreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  18.  November  1892  zu
Kostel,  Bezirk  Göding,  Mähren,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  1.  November  1875  zu
Krolikow,  Russisch  Polen,  russischer
Staatsangehöriger,

 

 

Rehberg,  Bezirk  Senftenberg,  Böh-Landstreichen,


Landstreichen,

 

dent  zu  Metz,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Trier,

Diebstahl  und  Nicht-Stadtmagistrat  zu  Ambefolgung


Unterkommensauftrags,


Beiteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen,

 

 

eines  berg,  Bayern,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Arnsberg,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Breslau,

Stadtmagistrat  zu  Amberg,
  Bayern,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Potsdam,

Großherzoglich  Mecklenburgisches
  Ministerium
des  Innern  zuSchwerin,

 

20.  Juli  1914.

60.  April  1914.

16.  Juli  1914.

13.  Juli  1914.

18.  Juni  1914.

15.  Juli  1914.

28.  März  1914.
        <pb n="463" />
        —  445  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im
Reichsamt  des  Innern.

 

HDu  betiehon  durch  alle  VPostanstalten  und  DVuchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Montag,  den  3.  August  1914  Nr.  39.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Finanzwesen:  Sofortige  Einzahlung  ge#.  3.  Militärwesen:  Zurückstellung  Militärpflichtiger  446

 

ndeter  Zölle  und  Reichssteuern  .  .  Seite  445
2.  det  und  zele  bsteue  Ermächtigung  zur  so-  4.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Rabatt  bei  Verzollungen  oder
fortigen  Erteilung  der  Approbation  als  Arzt  446  Versteucrungen  aus  Niederlagen  447

1.  Finan  zwesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  sofortige  Einzahlung  gestundeter  Zölle  und  Reichssteuern.

 

Auf  Grund  der  mir  für  den  Fall  einer  Kriegsgefahr  beigelegten  Befugnis  bestimme  ich:

1.  Die  zur  Zeit  gestundeten  und  die  nach  den  gesetzlichen  Vorschriften  noch  zu  stundenden
Beträge  an  Zöllen  und  Reichssteuern  mit  Ausnahme  der  Erbschaftssteuer  sind  bei  der
zuständigen  Zoll=  oder  Steuerstelle  gegen  Gewährung  eines  Abzugs  von  6¼  vom
Hundert  für  ein  Jahr  sogleich  bar  einzuzahlen,  sofern  der  Stundungsnehmer  es  nicht
vorzieht,  in  Höhe  der  gestundeten  Beträge  Wechsel  zu  zeichnen  und  zu  übergeben.

Diese  Bestimmung  findet  keine  Anwendung,  wenn  die  zu  einem  Zeitpunkt  fällig
werdenden  gestundeten  Beiträge  zusammen  die  Summe  von  300  Mark  nicht  erreichen.  Doch
steht  es  den  Stundungsnehmern  in  diesem  Falle  frei,  die  Beträge  gegen  Gewährung  des
im  Absatz  1  festgesetzten  Abzugs  sofort  bar  einzuzahlen.

2.  Die  Anrechnung  noch  nicht  fälliger  Branntweinsteuervergütungsscheine,  Branntweinsteuergutscheine
  und  Zuckersteuervergütungen  auf  gestundete  Abgaben  ist  bis  auf  weiteres  ausgeschlossen.


Berlin,  den  1.  August  1914.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

 

75
        <pb n="464" />
        —  446  —

2.  Medizinal-e  und  Veterinärwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  1.  August  1914  beschlossen:

1.  die  zuständigen  Landeszentralbehörden  —  §  1  der  Prüfungsordnung  für  Arzte  —  zu
ermächtigen,  den  Kandidaten  der  Medizin,  die  die  ärztliche  Prüfung  abgelegt,  das  praktische
  Jahr  aber  noch  nicht  beendet  haben,  unter  Befreiung  von  der  Ableistung  des  Restes
des  praktischen  Jahres  die  Approbation  als  Arzt  sofort  zu  erteilen,

2.  die  nach  Nr.  1  erteilte  Ermächtigung  bis  auf  weiteres  auch  auf  diejenigen  Kandidaten
der  Medizin  zu  erstrecken,  die  nach  dem  Ergehen  dieses  Beschlusses  die  ärztliche  Prüfung
ablegen,

3.  die  zuständigen  Behörden  zu  beauftragen,  den  gemäß  Nr.  1,  2  zu  approbierenden  Kandidaten
  der  Medizin  bei  Erteilung  der  Approbation  zu  Protokoll  zu  eröffnen,  die  Erteilung
  erfolge  in  der  Erwartung,  daß  die  Kandidaten  —  soweit  sie  nicht  heeres  dienstpflichtig
  und  fähig  sind  —  den  Behörden  zur  Verwendung  an  solchen  Orten  zur  Verfügung
  stehen  würden,  in  denen  eine  Verstärkung  des  ärztlichen  Personals  erforderlich
erscheine.

Berlin,  den  1.  August  1914.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
Delbrück.

 

3Z3.  Militärwesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Zurückstellung  Militärpflichtiger.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschriften  im  §  29  Ziffer  8  der  Deutschen  Wehrordnung  vom
22.  November  1888  (Beilage  zu  Nr.  32  des  Zentralblatts  für  das  Deutsche  Reich  von  1901)  mache
ich  hierdurch  darauf  aufmerksam,  daß  infolge  der  Mobilmachung  alle  Zurückstellungen  Militärpflichtiger
ihre  Gültigkeit  verloren  haben.  Die  Zurückgestellten  sind  demnach  zu  erneuter  schleuniger  Gestellung
vor  der  Ersatzkommission  verpflichtet.  Die  im  Ausland  befindlichen  Militärpflichtigen  haben  sich
unverzüglich  bei  dem  Bezirkskommando,  dessen  Bezirk  sie  im  Reichsgebiete  zuerst  erreichen,  zu  melden.
Der  Grund  einer  etwaigen  Verspätung  ist  dem  Bezirkskommando  in  glaubhafter  Weise  darzutun.

Berlin,  den  1.  August  1914.
Der  Reichskanzler.

von  Bethmann  Hollweg.
        <pb n="465" />
        —  447  —

4.  Zoll-  und  Steuerwesen.

Bekanntmachung,
betreffend  Rabatt  bei  Verzollungen  oder  Versteuerungen  aus  Niederlagen.

—

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  2.  August  d.]Is.  beschlossen:

Wird  wegen  des  Kriegszustandes  aus  Gründen  der  Sicherheit  eine  öffentliche
Niederlage  geräumt  oder  ein  privates  Zoll=  oder  Steuerlager  aufgehoben,  so  ist  bei
Verzollungen  oder  Versteuerungen,  die  aus  diesem  Anlaß  vorgenommen  werden,  den  Abgabepflichtigen,
  sofern  sie  die  Abgaben  bar  entrichten,  ein  Rabatt  von  10  vom  Hundert
des  Abgabebetrags  zu  gewähren.

 

Berlin,  den  2.  August  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
-  76*
        <pb n="466" />
        <pb n="467" />
        —  449  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Heraudgegeben

  

 

Reichsamt  de  des  Innern.

 

Du  belteben  durch  alle  Postanstalten  und  huchhandlungen.

XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Donnerstag,  den  6.  .  August  t  1914.  mr.  40.

 

 

 

 

Inhalt:  Finanzwesen:  Errichtung  von  Darlehnstassen  ........  ....Se1te449

Finanzwesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  1  Abs.1  des  Darlehnskassengesetzes  vom  4.  August  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  340)
sind  an  den  nachbezeichneten  Orten  Darlehnskassen  errichtet  worden:

 

 

Lachen  Düsseldorf  Hannover  München
Allenstein  Eisenach  Hildesheim  Münster
Altona  Elberfeld  Husum  Nordhausen
Augsburg  Elbing  Insterburg  Zürnberg
Barmen  Emden  Karlsruhe  Oppeln
Berlin  Erfurt  Kattowitz  Osnabrück
Bielefeld  Essen  Kiel  Plauen
Bochum  Flensburg  Königsberg  (Pr.)  Posen
Brandenburg  a.  H.  Frankfurt  (Main)  Köslin  Regensburg
Braunschweig  Frankfurt  (Oder)  Kreuznach  Remscheid
Bremen  Freiburg  (Br.)  Landsberg  Schweidnitz
Breslau  Fulda  Leipzig  Siegen
Bromberg  Gera  Liegnitz  Stettin
Cassel  Gießen  Lippstadt  Stolp
Charlottenburg  Glatz  Lissa  Stralsund
Chemnitz  Gleiwitz  Lübeck  Straßburg  (Elsaß)
Coblenz  Glogau  Ludwigshafen  Stuttgart
Cöln  Görlitz  Magdeburg  Thorn
Cottbus  Göttingen  Mainz  Tilsit
Crefeld  Graudenz  Mannheim  Ulm
Danzig  Hagen  Memel  Wiesbaden
Darmstadt  Halberstadt  Metz  Wilhelmshaven
Dortmund  Halle  Minden  Würzburg
Dresden  Hamburg  külhausen  (Elsaß)  Zwickau
Duisburg  Hamm  dülheim  (Ruhr)

 

 

Berlin,  den  6.  August  1914.
Der  Reichskanzler.  Im  Auftrage:  Herz.

6  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld,  Hosbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="468" />
        <pb n="469" />
        —  451  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

  

Reichsamt  des  Innern.

—..—..  ———  ———  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  August  1914.  Nr.  41.
l
Fusan1KousnlatweseuExequaturerterlungen,—·3.Zoll-undSteuetwescu:BeiotdnungjeeinegStationsi
Entlafun...........  Seite  461  kontrolleurs  für  die  Reichsbevollmächtigten  für  die
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Genehmigung  zur  Führung  Erbschaftssteuer  zu  Hamburg  und  in  München  452
eines  Abzeichens  in  der  Nationalflagge  des  Deutschen  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Segler--Verbandes  452  Reichsgebiete..  ........  453

 

1.  Kon  fu  latwesen.

Dem  Portugiesischen  Konsul  in  Leipzig,  M.  Kraemer,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt
worden.

 

Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Leipzig,  William  P.  Kent,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Vizekonsul  Heinrich  Hinrichs  in  Oaxaca  (Mexico)  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  erteilt  worden.

 

77
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        i

2.  der  K

 

Auf  Grund  des  Arti

3
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bedarf  es

flagge  führen  darf.

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ner  vom  R

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stempelabgaben,  die
ie  Zuwachssteuer,

enstbezeichnung  Stati

Zoll—

0

—

für  die  Erbschaftssteuer  in  M

glich  Preußische  Oberzollsekret

mächtigten  für  die  Erbschaftss
onskontrolleur  und  m

1.  der  Königlich  Preußische  Oberzollsekretä

ü
ünchen  beigegeben  und  den  K

öni

uwachssteuer,  d

 

ä

i

rats  für  Zoll-  und  Steuerwesen  vom  1.  Juli  1914  ab

Flagge  am  Flaggenstock  nach  dem  beigegebenen  Muster.
kel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundes-Die

  Jachtflagge  entspricht  der  Reichsflagge  mit  dem  Abzeichen  in  der  linken  Hälfte  der

i

 

Bescheinigung,  die  durch  den  Vorstand  des  Verbandes  einzuholen
r  Sperl

 

teuer  zu  Hamburg  als
e  Erbschaftsst

ing
t  dem  Wohns

i

i

i

nchen  als  Bureaubeamter  f

 

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*  .  XXONONXXNHXOX  .  XWOXOKH  XxxxMxvxxxx.

xxxxxxsxxxxx
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*

Reichsstempelabgaben  als  Stationskontrolleur  beigeordnet  worden.

dem  Stempelamte  zu  Nürnberg  hinsichtlich  der  Ausübung  der  Reichsaufsicht  über  die

glich  Bayerischen  Rentämtern  und  Kreiskassen  sowie

—  —
44
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(q(
*½#  3  m35A  –—  3

unund  Steuerwesen.

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5

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—  ——

euer  und  den  Wehrbeitr

n  Magdeburg  dem  R
r  Schaper  in  Berlin  dem  Reichsbevoll
ü

n  Hamburg  beigegeben  worden

ag  mit  der

Bureaubeamter  für  di

ei

 

e  Reichs

chsbevollie
  Erbschaftssteuer  und  den  Wehrbeitrag  mit  dem  Wohhnsitz  in

r  die  Reichsstempelabgaben,

mächtigten

452

1

st.

2.  Marine  und  Schiffahrt.
Marineamt  ausgestellten,  auf  das  Fahrzeug  und  seinen  Besitzer  lautenden

Durch  Allerhöchsten  Erlaß  vom  1.  Juli  1914  ist  genehmigt  worden,  daß  der  Deutsche  Segler-Verband

auf  den  ihm  und  seinen  Mitgliedern  gehörenden  seegehenden  Jachten  ein  Abzeichen  in  der  National-Zur

  Führung  der  mit  diesem  Abzeichen  versehenen  Nationalflagge  (Jachtflagge)
        <pb n="471" />
        453

4.  Polizei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Josef  Wolpe,  genannt
  Großmann,
Kleiderhändler,

–.

3  Michael  rancisgak,
  landwirtschaftlicher
  Arbeiter,

4  Adam  Kleewein,
Buchbinder,

5  naner  Kräl,  Arbeiter,


Robert  Malik,
Fleischer,

Georg  Paraik,
Drahtbinder,

Anne  van  der
Ploeg,  Arbeiter,

Josef  Albert  Ploner,
Bäckergeselle,

10  Wilhelm  Prekub,

Arbeiter,

Johann  Vietz,  Erdarbeiter,


Johann  Zweili,
Gießer,

11

12

 

geboren  im  Jahre  1864  oder  1866
Besegole,  Gouvernement  Kovno,  RuLland,
  russischer  Staatsangehöriger,

 

10.  Juli  1913),

kenntnis  vom
Januar  1914),

 

uwersuchter  Bandendiebstahl
  (1  Jahr
Zuchthaus,  laut  Erburg,



 

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

18  Jahre  alt,  geboren  zu  Koscielna
Wies,  Gouvernement  Kalisz,  Rußland,

  russischer  Staatsangehöriger,

angehöriger,

reichischer  Staatsangehöriger,
Ostrau
österreichischer  Staatsangehöriger,

ungarischer  Staatsangehöriger,

Staatsangehöriger,

geboren  am  6.  August  1878  zu  Sterzing,
  Bezirk  Brixen,  Tirol,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  österreichischer

Staatsangehöriger,

ungarischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  28.  Dezember  1866  zu
Admont,  Bezirk  Liezen,  Steiermark,
ortsangehörig  zu  Haus,  Bezirk  Gröbming,
  ebenda,  österreichischer  Staatsgeboren

  am  10.  Mai  1866  zu  Mährisch
Bezirk  gleichen  Namens,
Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  im  Dezember  1866  zu  Hoßzumczö,
  Komitat  Trencsen,  Ungarn,

geboren  am  30.  November  1880  zu
Grypscherk,  Niederlande,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  niederländischer

geboren  am  10.  Juli  1867  zu  Olohsolymos,
  Bezirk  Klausenburg,  Ungarn,

Landstreichen  und
Betteln,

Vetteln,

 

geboren  am  7.  Juli  1883  zu  Lissa,  Landstreichen,
Bezirk  Jungbunzlau,  Böhmen,  öster-Betteln

  und  Diebstahl,


Nichtbeschaffung
eines  Unterkommens,


Betteln,

teln,

 

Landstreichen  und
Betteln,

geboren  am  13.  März  1878  zu  Mago-  Betteln,

 

höriger,

schato,  russischer  Stoatsangehriger,

geboren  am  18.  März  1889  zu  Zürich,  bausfriedensbruch
Schweiz,  schweizerischer  Staatsange=  und  Landstreichen,
l

 

Köntee

Diebstahl  und  Bet-Königlich

  Preußischer

Magdeburg,

ich  Preußischer
Reg
Liegnitz,

Königlich  Preußischer

Magdeburg,
Königlich  Preußischer

Liegnitz,
Königlich  Preußischer

Oppeln,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Aachen,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Lüneburg,

Königlich  Preußischer
Regierungspräßident  zu
Lüneburg,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Schleswig,
Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Colmar,

 

Poltzeibehörde  zu  Ham-Regierungspräsident

  zu

Regierungspräsident  zu

5  Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  grund  Behörde,  welche  die  daum
1  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs-"
  der  Ausgewiesenen.  stafung  beschlossen  hat.  eel
1  2  I  s  4  5  6
a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  ]Jakob  Isaak  Spiri-geboren  am  24.März  1894  zu  Przytyk,  Diebstahlsversuch  im  Polizeikommission  des  18.  Juni  1914.
tus,  Arbeiter  Goupernement  Radom,  Rußland,  wiederholten  Rück-,  Senats  zu  Bremen,
(Schuhstepper),  russischer  Staatsangehöriger,  fall  und  Betrugsl
  versuch  (1  Jahr
1  Woche  Zuchthaus,
laut  Erkenntnis  vom
2

24.  Juli  1914.

 

22.  Juli  1914.

Regierungspräfident  zu

23.  Juni  1914.

rungspräsident  zu

l
28.  Juli  1914.

I
27.  Juli  1914.

Regierungspräfident  zu

30.  Juli  1914.

21.  Juli  1914

24.  Juli  1914.

28.  Juli  1914.

22.  Juli  1914.

 

27.  Juli  1914.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.

77“"
        <pb n="472" />
        <pb n="473" />
        —  455  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
t

Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

Berlin,  Montag,  den  10.  August  1914.  Nr.  42.

 

XIII.  Jahrgang.

 

 

 

 

 

 

Jnhalt:  goll.  und  Steuerwesen:  Befreiungen  von  der  Schenkungssteuer  während  des  gegenwärtigen  Krieges.  Seite  455
Desgl.  von  der  Zigarettenster.  „  455

 

Zoll=  und  Steuer  wesen.

 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  August  1914  beschlossen:

aus  Billigkeitsrücksichten  zu  genehmigen,  daß  Zuwendungen  zu  Gunsten  der  von  den  Deutschen
Vereinen  vom  Roten  Kreuz  verfolgten  Zwecke  sowie  sonstige  unter  §  12  Ziffer  3  des
Erbschaftssteuergesetzes  fallende  Zuwendungen  zu  Gunsten  der  Teilnehmer  an  dem  gegenwärtigen
  Kriege  oder  deren  Familienangehörigen  von  der  Schenkungssteuer  befreit  bleiben,
sofern  die  Zuwendungen  während  und  aus  Anlaß  des  gegenwärtigen  Krieges  erfolgen.

Berlin,  den  8.  August  1914.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  August  1914  beschlossen:

aus  Billigkeitsgründen  zu  genehmigen,  daß  Zigaretten,  die  von  Fabriken  als  Spenden  für
die  im  Felde  stehenden  Truppen  zur  Verfügung  gestellt  werden,  ohne  Steuerzeichen  abgelassen
  werden  können  und  von  der  Zigarettensteuer  befreit  bleiben,  soweit  von  einer  der
von  der  Heeres-  oder  Marineverwaltung  zur  Empfangnahme  und  Verteilung  der  Liebesgaben
  bestimmten  amtlichen  Stellen  die  Ubernahme  der  Sendung  mit  urverletztem  steueramtlichen
  Verschlusse  bescheinigt  wird.

Berlin,  den  8.  August  1914.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Kühn.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
78
        <pb n="474" />
        <pb n="475" />
        457

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

XIII.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  14.  August  1914.  6  Nr.  43.

 

Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ermächtigung  zur  Vor-2.


3.

Juli  1914

 

 

nahme  von  Ziovilstandshandlungen:  —  Exegquaturerteilun
  Seite  457
Tonkwesen  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
5
Allgemeine  Verwaltungssachen:  Einreihung  des  Ortes
Basel  in  die  Ortsklasse  B  des  Wohnungsgeldzuschußtarifs
  ...............  460
Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Handbuchs
für  die  beutsche  Handelsmarine  auf  das  Jahr  1914  460

Erscheinen  des  zweiten  Nachtrags  zur  „Amtlichen

Liste  der  deutschen  Seeschiffe  mit  Unterscheidungssignalen
—.  ch  schiff  sch  gssig  n

 

 

 

5.
C.
7.

 

Post-  und  Telegraphenwesen:  Änderung  der  Postordnu
vom  20.  März  100  4
Medizinal=  und  Veterinärwesen:  Arztliche,  zahnärztliche,
tierärztliche  und  pharmazeutische  Notprüfungen.  461
Zoll-  und  Steuerwesen:  Ergänzung  des  Gesamtverzeichnisses
  der  für  den  Pflanzenverkehr  geöffneten  ausländischen
  Zollstellen  462

Berichtigung  zu  der  Bekanntmachung,  betreffend
Anderungen  der  für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätze
  462
Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete  462

 

ng
60

 

1.  Kon  sulat  wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Gesandten  von  Lucius  in  Durazzo  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  das  Gebiet  des  Fürstentums
  Albanien  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
und  Schutzgenossen  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Niederländischen  Konsul  in  Emden,  B.  Miechielsen,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur
erteilt  worden.

 

79
        <pb n="476" />
        458

2.  Bank

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Juli  1914  nach  den  im  Reichsanzeiger
(Die  Beträge  lauten

Passiwva.

 

 

 

 

 

 

 

*  n
9  et-  *
Bezeichnun  uni  bindlich-  bundlch
.1  ——  neserve,  Noten-  Eegen  Un-  Segen  “  Gegen  eeiten  GSegen  Sonstige  degenumme  Segen
der  tapital.  fonds  30.  Juni  gedeckte  30.  Juni  30.  Juni]  mit  2s0.  Juni  XLLLIEIIIE
2  Banken.  apital.  milauf,n  Noten  14.  bindlich)  1914.  ündi.314  Passiva.  4.  asston  1914.  gelenen
z  teiten.  zungs=  Ln
·6P#  en
frin  Wechseln.
1  2  s  *  "6  1  8  1o  11  12  13  14  18  168117
1  Reichsbant.  ..  180  Ooo)  74  479|2  909  422/+502  842s1  336  440  *  258  4664  400  1700  —  —  48  562|+X  8188/14  470  929|911  200  —
2  Layerische  Kotenbar|0|]3L  51814  18581  —  —  3619  146633|  8474  385
3Scächsische  Bank  zu  dresden0oofs  7500  66  So8|+  13  72  33249+  1475585920+  8669  1822/—  533002522  160  474  217991  9
Bũrttembergische  Notenbant)  9  00o]  172121636  140%172%  1—  1329/—  86  58018|  277  enr
5Ladische  Bunr.00os  2250  15985X  590  8627—  552  um  51  —  —  s8184-  1401  421  210  992
Zusammen.35  500  90s3  09  979|+  52000  tmutnse  #  80o  41465  530  66  8604  8  *  818  0674939663]  2  715
1
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitten  zu  20  —  528  664  000  A
„  50.  283  971  000  (bei  der  Bank  Nr.  1),
.  100  =  —  1  788  267000  --:
  500  —  29  745  000  =  (bbei  der  Bank  Nr.  8),
.  1000  .  499  382  000  =  (bei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="477" />
        wesen.

veröffentlichten  Wochenübersichten,
auf  Tausend  Mark.)

459

verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva.

—
m  Segen  neichz--  Segen  J  Noten  Segen  J  MWechsel  Segen  Segen  Gegen  Sonstige  Segenumme  S#egen
80.  Juni  assen-30.  Juni  anderer  0.  Junt  und  90.  Juni  Lombard.  30.  Juni  Effekten.  30.  Juni  so.  Juni  der  60.Juni
bestand.  1014.  sqeme.  i1014.  Santen.  1014.  Scqheas.  i014.  1914.  .m  Artion%..&amp;amp;  fa.
z
·□—
15  12  20  21  22  23  24  26  26  1  28  20  20  21  12  3*%  1.
1  28  026—104%NN  S  +  29589  218  o79  —  132470  929  X+  8112000
32  353—  881  98.8.—  61  2717  —  2222  45027  6568  2654-  49  586—  8  8737—  26  66  633+—  34744(
21880  XT  2197  #46—  276  10  828—  S00  W051  20964  82  675K  5844  8  4  185551  1604744  218911  8
7981—  10%  116  —  136  1271  .  323908|  5291  19652  —  18209  K.  3158  0186  270
6263  556  1  N]|  10/44  „  39683551  146  603  —  11721  553—  101  2195

—  as  998  16  791  27  403  252422  2385  293  4  1708  4  813  o62  4939  668

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

79°7
        <pb n="478" />
        —  460  —

3.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  30  Abs.  2  des  Besoldungsgesetzes  vom  15.  Juli  1909  (Reichs-Gesetzbl.
S.  573)  bestimme  ich  in  Abänderung  der  Bekanntmachung  vom  20.  Juli  1909  (Zentralblatt  für  das
Deutsche  Reich  S.  611),  daß  mit  Wirkung  vom  1.  Oktober  1914  an  der  außerhalb  des  Deutschen  Reichs
gelegene  Ort  Basel  als  Stationsort  der  Reichseisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  der  Ortsklasse  B  des
Wohnungsgeldzuschußtarifs  angehört.

Berlin,  den  15.  Juli  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Leese.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Handbuch  für  die  deutsche
Handelsmarine  auf  das  Jahr  1914“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  soeben
erschienen  und  im  Buchhandel  zum  Preise  von  9,00  X&amp;amp;  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  6,76  &amp;amp;“  für  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.

Der  zweite  Nachtrag  zur  „Amtlichen  Liste  der  deutschen  Seeschiffe  mit  Unterscheidungssignalen  für
1914  ist  erschienen.

 

5.  Post=  und  Telegraphenwesen.

 

Anderung  der  Postordnung.

 

Auf  Grund  des  §  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  vom  28.  Oktober  1871  (Reichs-Gesetzbl.
S.  347)  und  des  §  3  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erleichterung  des  Wechselprotestes,  vom
30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  321)  wird  die  Postordnung  vom  20.  März  1900  für  die  Dauer  der
Geltung  des  §  1  der  Bekanntmachung  des  Bundesrats  vom  heutigen  Tage  über  die  Verlängerung  der
Wechselprotestfrist,  wie  folgt,  geändert.
1.  Im  §  18  „Postaufträge  zur  Einziehung  von  Geldbeträgen  usw.“  erhält  der  letzte  Satz  des
Abs.  VI  folgende  Fassung:
Wünscht  der  Auftraggeber,  daß  die  Weitersendung  an  eine  zur  Aufnahme  des
Wechselprotestes  befugte  Person  geschieht,  so  genügt  der  Vermerk  „Sofort  zum  Protest
ohne  Rücksicht  auf  die  verlängerte  Protestfrist"  auf  der  Rückseite  des  Postauftragsformulars,
  ohne  daß  es  der  namentlichen  Bezeichnung  einer  solchen  Person  bedarf.
        <pb n="479" />
        —  461  —

Im  Abs.  XVIII  wird  dementsprechend  der  Vermerk  „Sofort  zum  Protest“  ersetzt  durch  den
Vermerk  „Sofort  zum  Protest  ohne  Rücksicht  auf  die  verlängerte  Protestfrist."
2.  Im  §  18a  „Postprotest“  erhält  der  2.  Satz  des  zweiten  Absatzes  unter  V  folgende  Fassung:
Erfolgt  die  Einlösung  auch  bis  zu  diesem  Zeitpunkt  nicht,  so  wird  der  Wechsel
mit  dem  Postauftrag  am  zweiunddreißigsten  Werktag  nach  dem  Zahlungstage  des
Wechsels  nochmals  zur  Zahlung  vorgezeigt.
3.  Vorstehende  Anderungen  treten  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  6.  August  1914.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kraetke.

 

6.  Medizinal=  und  Veterinärwesen.

Bekanntmachung,
betreffend  ärztliche,  zahnärztliche,  tierärztliche  und  pharmazeutische  Notprüfungen.

Der  Bundesrat  hat  beschlossen:

Die  ärztlichen,  zahnärztlichen,  tierärztlichen  und  pharmazentischen  Prüfungskommissionen  werden
ermächtigt,  Kandidaten  der  Medizin,  der  Zahn-,  der  Tierarzneikunde  und  der  Pharmazie,  die  sich  zur
Har  tprüfung  ihres  Faches  melden,  zu  einer  Notprüfung  zuzulassen.  Die  Notprüfung  muß  alle
Prüfu  gsfächer  umfassen  und  ist  in  längstens  zwei  Tagen  zu  erledigen.  Die  Prüfungsgebühren  werden
auf  die  Hälfte  herabgesetzt  und  brauchen  erst  nachträglich,  von  ärztlichen,  zahnärztlichen  und  tierärztlichen
  Kandidaten  erst  bei  Erteilung  der  Approbation,  gezahlt  zu  werden.  Kandidaten,  welche  die
Prüfung  bestehen,  erhalten  von  der  Prüfungskommission  sofort  ein  Interimszeugnis  mit  dem  Vermerke,
daß  für  Kandidaten  der  Pharmazie  die  Ausstellung  des  Zeugnisses  über  die  pharmazeutische  Prüfung,
für  ärztliche,  zahnärztliche  und  tierärztliche  Kandidaten  die  Erteilung  der  Approbation  beantragt  ist;
daß  ferner  ärztlichen  Kandidaten  das  praktische  Jahr  erlassen  ist.

Bei  Aushändigung  des  Interimszeugnisses  ist  den  Kandidaten  zu  Protokoll  zu  eröffnen,  die
Erteilung  erfolge  in  der  Erwartung,  daß  die  Kandidaten,  soweit  sie  nicht  heeresdienstpflichtig  und  fähig
sind,  den  Behörden  zur  Verwendung  an  solchen  Orten  zur  Verfügung  stehen  würden,  in  denen  eine  Verstärkung
  des  ärztlichen  (zahnärztlichen,  tierärztlichen,  pharmazeutischen)  Personals  erforderlich  erscheine.

„Ferner  sind  die  zuständigen  Landeszentralbehörden  —  §  1  der  Prüfungsordnung  für  Apotheker
—  ermächtigt,  den  Kandidaten  der  Pharmazie,  welche  nach  vollständig  bestandener  pharmazeutischer
Prüfung  mindestens  ein  Jahr  in  Apotheken  sich  praktisch  betätigt  haben,  unter  Befreiung  von  der
Ableistung  des  Restes  der  vorgeschriebenen  praktischen  Betätigung  in  Apotheken  die  Approbation  als
Apotheker  zu  erteilen.  Auch  in  diesem  Falle  ist  bei  der  Erteilung  der  Approbation  die  vorgedachte
protokollarische  Eröffnung  zu  machen.

Berlin,  den  7.  August  1914.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Delbrück.
        <pb n="480" />
        —  462  —
7.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  für  den  Pflanzenverkehr  geöffneten  ausländischen  Zollstellen.

Das  unter  dem  2.  Juli  1906  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  942)  veröffentlichte
Gesamtverzeichnis  derjenigen  ausländischen  Zollstellen,  über  welche  die  Ein=  und  Durchfuhr  der  zur
Gattung  der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge,  Sträucher  und  sonstigen  Pflanzenstoffe  aus  dem  Reichsgebiete
  nach  den  an  der  internationalen  Reblauskonvention  beteiligten  Staaten  erfolgen  darf,  wird

dahin  ergänzt,  daß  unter
6.  Osterreich-Alugarn.
a)  Für  die  im  Reichsrat  vertretenen  Königreiche  und  Länder,
Abs.  1:
„Das  k.  k.  Nebenzollamt  I.  Klasse  Schandau  (im  Königreich  Sachsen)“
hinzutritt.
Berlin,  den  11.  August  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  von  Jonquicères.

Berichtigung.

In  der  Bekanntmachung,  betreffend  Anderungen  in  den  für  die  Verzollung  maßgebenden
Tarasätzen,  auf  Seite  338,  hat  bei  Ziffer  1  die  Spalte  4  wie  folgt  zu  lauten:

Kisten  mit  flüssigem  oder  getrocknetem  Eigelb  in  nicht  luftdicht  verschlossenen  Blechgefäßen
  aus  China.

Berlin,  den  31.  Juli  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Jahn.

 

8.  Polizei  wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  6  Grund  B  zgo  net  die  datm
weisun

—  der  Bestrafung.  Ausweisungs-2

  der  Ausgewiesenen.  er  Beftrafung  beschlossen  hat.  aasnsnge

1  2  l  8  6  6

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  &amp;amp;  284  des  Strafgesetzbuchs.

1|/  Aron  Kupferstein,  geboren  am  21.  Februar  1878  zu  gewerbsmäßiges  Koniglich  Preußischer  28.  Juli  1914.
Handelsmann,  Prokocim,  Bezirk  Wieliczka,  Galizien,  Glückspiel  (2  Mo-Polizeipräsident  zu
österreichischer  Staatsangehöriger,  nate  Gefängnis,  laut  Berlin,
Erkenntnis  vom  18.
Juni  1918),
        <pb n="481" />
        463

 

Name  und  Stand

 

—  Laufende  Nr.

2

—

Aller  und  Heimat

 

4.

der  Ausgewiesenen.

I  8

Grund
der  Bestrafung.

 

4

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

 

5

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


 

6

 

2  Franz  Antl,
Arbeiter,

3  Paul  Lorenz  Hyna,
Maurer,

4  1  Franz  Kleinschek,
Schlosser,

Josef  Kuczera,
Arbeiter,

Gottlieb  Moritz,
Arbeiter,

 

Johann  Pavlasek,
Fabrikarbeiter,

8  Idzi  (Isidor)  Sedan
Salamon  (Salomon),
  Fuhrmann,

Jaroslar  Stiles
(Stilz),  Hausdiener,

 

10  Johann  Stöger,

Schmied,

11  Anton  Zdarsky,

Arbeiter,.

 

12

 

Maria  Zeidler,
Köchin,

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

geboren  am  28.  August  1895  zu  Neuwaldeck,
  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  27.  Januar  1868  zu
Zwollen,  Bezirk  Kralowitz,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  25.  November  1887  zu
Hölldorf,  Bezirk  Marburg,  Steiermark,
  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  30.  August  1896  zu  Welschau,
  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Brünn,  Bezirk  gleichen  Namens,
Mähren,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  20.  Mai  1869  zu  Proßnitz,
  Bezirk  gleichen  Namens,  Mähren,
ortsangehörig  zu  Troubek,  Bezirk
Kremsier,  ebenda,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  18.  April  1878  oder  1880

zu  Morawka,  Bezirk  Teschen,  Osterreichisch

  Schlesien,  ortsangehörig
ebendaselbst,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  1.  September  1895  zu
Klon,  Gemeinde  Kuznica  Grabowska,
Gouvernement  Kalisz,  Rußland,  russischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  19.  November  1888  zu
Lieben,  Bezirk  Karolinenthal,  Böhmen)
  österreichischer  Staatsangehöriger,
  "
geboren  am  14.  April  1893  zu  Schweich,
Bezirk  Kufstein,  Tirol,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  16.  Juli  1882  zu  Dobrowitz,
  Bezirk  Neustadt  an  der  Mettau,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Trubijow,
ebendaselbst,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  21.  September  1888  zu
Nürschau,  Bezirk  Mies,  Böhmen,

 

 

österreichische  Staatsangehörige,

Betteln,
Betteln,

Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,  Betteln,
  Bannbruch  und
Übertretung  fremdenpolizeilicher
  Bestimmungen,


versuchter  schwerer
Diebstahlim  wiederholten
  Rückfall  und

ichtbeschaffung
eines  Obdachs,

Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betrug,  Landstreichen
und  Fälschung  von

Ausweispapieren,

Betteln,
Betteln,
verbotswidrige  Rückkehr

  und  gewerbsmäßige
  Unzucht,

 

 

 

Polizeibehörde  zu  Hamburg,


Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Merseburg,

Königlich  Bayerische
Polizeidirektion
München,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Stade,  «

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Schleswig,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Schleswig,

Königlich  Bayerische  Polizeidirektion
  München,

Königlich  Bayerische  Polizeidirektion
  München,

Königlich  Preußischer
Degierungspräfident  zu
Düsseldorf,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Potsdam,

 

Polizeibehörde  zu  Hamburg,


Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.

 

31.  Juli  1914.

28.  Juli  1914.

6.  Juli  1914.

30.  Juli  1914.

24.  Juli  1914.

22.  Juli  1914.

13.  Juli  1914.

21.  Juli  1914.

1.  April  1914.

29.  Juli  1914.

30.  Juni  1914.
        <pb n="482" />
        <pb n="483" />
        —  465  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

 

 

 

Du  betiohen  durch  alle  Vostanstalten  und  Luchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Sonnabend,  den  15.  August  1914.  Nr.  44.

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  goll-  und  Steuerwesen:  Befreiung  der  Spenden  für  die  kämpfenden  Truppen  von  Zöllen  und  Verbrauchsabgggen
  ........  Seite  466

 

 

Zoll-  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  14.  August  1914  beschlossen,  aus  Billigkeitsgründen  zu
genehmigen,  daß
a)  Nahrungs-  und  Genußmittel  und  Bekleidungsgegenstände,  die  als  Spenden  für  die
kämpfenden  Truppen  aus  dem  Ausland  oder  aus  deutschen  Zollausschlußgebieten,  Freibezirken
  oder  Zollagern  eingehen,  vom  Zolle  befreit  bleiben,  soweit  von  einer  der  von
der  Heeres=  oder  Marineverwaltung  zur  Empfangnahme  und  Verteilung  der  Gaben
bestimmten  Stellen  die  Ubernahme  der  Sendung  bescheinigt  wird,
b)  Waren,  die  den  Vereinigungen  vom  Roten  Kreuz  oder  den  Ritterorden  für  die  freiwillige
  Kriegskrankenpflege  gespendet  werden,  frei  von  Zöllen  und  Verbrauchsabgaben
abgelassen  werden  können.

Berlin,  den  14.  August  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Berlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
60
        <pb n="484" />
        <pb n="485" />
        —  467  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  ZInnern.

 

Zu  betiehen  durch  alle  VPostanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  August  1914.  Nr.  45.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ermächtigungen  zur  Vor-  3.  Allgemeine  Verwaltungssachen:  Anderungen  des  Genahme

  von  Zivilstandshandlungen:  —  CExequatur-  schäftsregnlativs  des  Bundesamts  für  das  Heimat-2
  —  tbeiickt  de:  ännmahmen  Sen  46  wesen  469
.  Finanzwesen:  ersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen  ..  «  .

Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  4.  Foligeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1914  468  eichsgebieten:n::

 

1.  Konfu  latwesen.

—  —„  ÔÒ  —  —

Dem  bei  der  Kaiserlichen  Gesandtschaft  in  Peking  beschäftigten  Legationsrat  Krebs  ist  auf  Grund
des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  Gesandten  bürgerlich  gültige  Eheschlleßungen  von
Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer,
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Constantinopel  beschäftigten  Vizekonsul  Fabricius  ist
auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  Generalkonsuls  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze
besindlichen  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu
eurkunden.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Neapel  beschäftigten  Vizekonsul  Toepke  ist  auf  Grund
des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  diese  Heiraten  zu  beurkunden.

 

Dem  Honorarkonsul  von  Bulgarien  in  Berlin,  Kommerzienrat  J.  Mandelbaum,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

81
        <pb n="486" />
        —  468  —
2.  Finanzwesen.
Abersicht

der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1914.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Solleinnahme
.  dUMMGAM  Die  Isteinnahme  hneicheder
Bezeichnung  er  r  getngen  usw.  hat  betragen  etat  ist  die
"  der  wom  Begime  des  wom  beginne  ven  Einnahme  fin
V  a
im  Monat  ire###  im  Monat  rscüf  das  Rechnungs-S
  Einnahmen  Monats  Monat  jahr  1914
Juli  1914  Juli  1914  veranschlagt  auf
4  ⁊  #4  MA  ⁊
1  2  8  I  4  b  6  7
1186  .  ..  80  113  984  235  664  963  78347  849  226  843  038  712  930  000
2  Tabaksteuer  975  028  8  265  439  769  187  3  206  537  10  876  000
8  Ssherttensteuer  .  4696  904  17  652  935  3  563  289  14  808  880  39  202  000
4  uckersteuer  22599  338  66  884  834  11  819  031  56  bb2  681  163  252  000
5  Salzsteuer.  5  073  951  18  919  863  4  485  749  19  915  338  61  144  000
6  Branntweinverbrauchsabgabe
  17  656  490  71  501  102  17  646  000  70  361  800  193  995.000
7  Ellgläureverbrauchsabgaber  78  636  266  346  40  506  223  015  825  000
8&amp;amp;  Schaumweinsteuer  664  870  8  065  450  996  050  3  233  514  9  970  000
9  Leuchtmittelsteuer  1  185  748  2  652  888  1  475  991  5  407248  15  866  000
10  Zündwarensteuer  .  1  704  289  6  369  927  2094  431  7477145  21  095  000
11  Brausteuer  und  Übergangsabgabe
  von  Bier  12  612  771  86  195  529  10  976  585  42  152  635  128  950  000
12  pielkartenstempel  135  146  590  590  153  522  740  852  2022  960
183  Wechselstempel  1927259  6  951  048  1  888  714  6  812  027  19  100  000
14  Reichsstempelabgaben  von:
A.  Gesellschaftsverträgen.  3  256  780  33  620  139  2  028  511  28374  685  41  860  000
B.  Wertpapieren  .  2001794  10  181  583  1961  759  9977  952  20  090  000
C.  Gewinnanteilschein-  und
Zinsbogen  666  681  2  816  133  662  318  2  888  881  9800  000
D.  Kauf-  und  W  onstigen  Anschaffungsgeschäften
  1258  018  4591  137  1232  868  4499  815  20  090  000
E.  Lotterielosen:
a)  für  Staatslotterien  8  723  267  10  936  376  3  728267  10  936  376  41  500  000
b)  für  Privatlotterien  1779  8360  6  788  561  1590  773  6  498  093  10  535  000
F.  Frachturkunden.  1  557054  6  352  884  1  525  913  6  225  826  18  620  000
G.  Personenfahrkarten  .  2638  401  7  690  447  2  482  738  7536  638  23  520  000
H.  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge
  ...  691  190  2  619  190  677  866  2  566  806  4214  000
J.  Vergütungen  an  Mitglieder
  von  Aufsichtsräten  823  012  3  480  350  816  552  3  410  743  5  880  000
KX.  Schecks  ..  ..  288  066  1076  469  282  295  1  054  930  8  136  000
L.  Grundstücksübertragungen
  8  117  858  11  742  463  3  055  501  11  507  614  86  260  000
M.  Versicherungen  2.727  657  8  903  114  2  065  896  6  429  104  14  580  000
15  Zuwachssteuer  .  456  367  1574  406  456  867  1  574  406  100  000
16Erbschaftsstener  4569  036  13  568  011  4569  086  13  568  011  50  000  000
17  Statistische  Gebühr.  186  238  742  528  186  238  786  875  1919  950
        <pb n="487" />
        469

3.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

 

Bekanntmachung.

 

Der  Bundesrat  hat  auf  Grund  des  §  45  des  Gesetzes  über  den  Unterstützungswohnsitz  vom
30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  381)  den  nachstehenden  Anderungen  des  Geschäftsregulativs  des

Bundesamts  für  das  Heimatwesen  die  Bestätigung  erteilt.
Berlin,  den  14.  August  1914.

Der  Stellvertreter  des

Reichskanzlers.

Delbrück.

 

Die  §§  7  und  12  des  Regulativs  zur  Ordnung  des  Geschäftsganges  bei  dem  Bundesamte
für  das  Heimatwesen  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1873  S.  4)  erhalten  folgende  Fassung:

F§  7.

Uber  die  öffentliche  Sitzung  wird  durch  einen  vereidigten  Protokollführer  eine
Verhandlung  aufgenommen,  welche  die  wesentlichen  Vorgänge  enthalten  muß  und  von
dem  Vorsitzenden  und  dem  Protokollführer  zu  unterzeichnen  ist.

8  12.
·  Den  Vorsitzenden  vertritt  im  Falle  der  Abwesenheit  oder  Verhinderung  der  vom
Reichskanzler  aus  der  Zahl  der  Mitglieder  des  Bundesamts  bestellte  Vertreter.

 

4.  Polize

iwesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  datum
"  Ausweisung  .
s-—  der  Bestrafung.  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  stasung  beschlossen  hat.  ie
1  2  I  8  4  5  6
a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Franz  Besucha,  geboren  am  8.  Oktober  1879  zu  Lobes,/gemeinschaftlicher  Königlich  Preußischer  /9.  Juni  1914.
Schlosser,  Bezirk  Münchengrätz,  Böhmen,  orts=  schwerer  Diebstahl  Regierungspräsident  zu
1  angehörig  ebendaselbst,  österreichischer  (3  Jahre  Zuchthaus,  Potsdam,
Staatsangehöriger,  laut  Erkenntnis  vom
b.  Dezember  1910),
Großherzoglich  Hessisches  28.  Mai  1914

2  Dapvid  Stein,
Bügler,

geboren  am  16.  März  1885  zu  Charkow,
Gouvernementgleichen  Namens,  Rußland,
  rusfischer  Staatsangehöriger,

 

schwerer  Diebstahl
4  Jahre  Zuchthaus,  Kreisamt  Mainz,
laut  Erkenntnis  vom
1.  September  1909),

 

81°
        <pb n="488" />
        470

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand

 

2  l

——

Aller  und  Heimat

der  Ausgewiesenen.

 

Grund

der  Bestrafung.

4

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5

 

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6

 

 

8  Samuel  Brocinerie,

  Arbeiter,

4  Abraham  Broseiner,
  Schreiber,

Moritz  Fischler,
Bügler,

Iranyi,  Buchdrucker,

 

 

b)  Auf  Grund  des  §+  362  des  Strafgesetzbuchs.

nien,  rumänischer  Staatsangehöriger,

Galatz,  Distrikt  Covurlui  (Moldau),

Rumänien,  rumänischer  Staatsangehöriger,



geboren  am  14.  Oktober  1890  zu
(Corabi,

rumänischer  Staatsangehöriger,


Emil  Fritz,  fälschlich  geboren  am  30.  Juni  1888  zu  Wien,

ungarischer  Staatsangehöriger,

 

geboren  am  2.  Oktober  1878  zu  Galatz,  Landstreichen,
Distrikt  Covurlui  (Moldau),  Rumägeboren

  am  30.  Dezember  1889  zu  Landstreichen,

Landstreichen,

Landstreichen,

 

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Potsdam,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Potsdam,

Königlich  Preußischer
Regierungspräsident  zu
Potsdam,

Königlich  Bayerische
Polizeidirektion
München,

 

8.  Juli  1911.

3.  Juli  1914.

8.  August
1914.

2.  August
1914.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="489" />
        —  471  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

RBeichsamt  des  Innern.

 

 

 

Zu  bekiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  ZGuchhandlungen.
XIII.  Jahrgang.

 

 

 

Inhalt:  1.  Maß=  und  Gewichtswesen:  Zulassung  eines  lich  als  den  Anforderungen  der  Internationalen
Systems  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Be- 



Berlin,  Freitag,  den  28.  August  1914.  l  Nr.  46.

Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten  Gartenbauglaubiggng
  .  .  Seite  471  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten  472

2.  Handels-  und  Gewerbewesen:  Neues  Verzeichnis  der  3.  Zoll=  und  Stenerwesen:  Befreiungen  von  der  Schenkungsregelmäßigen
  Untersuchungen  unterliegenden  und  amt-  steuer  während  des  gegenwärtigen  Kriegees  504

1.  Maß=  und  Gewichtswesen.

—

Bekanntmachung.

Z  Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
ist  das  folgende  System  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter
im  Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihm  das  beigesetzte  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

Induktionszähler  für  einphasigen  Wechselstrom,  Form  E  F,  der  Elektrizitätszählerfabrik
H.  Aron  in  Charlottenburg.

Eirie  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Gul.  Springer  in  Berlin  Wy,  Linkstraße  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  17.  August  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
Warburg.

 

82
        <pb n="490" />
        —  472  —

2.  Handels=  und  Gewerbewesen.

 

Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  Artikel  9  Nr.  6  der  Internationalen  Reblaus-Konvention  vom  3.  November  1881
(Reichs-Gesetzbl.  1882  S.  125)  wird  das  in  der  Bekanntmachung  vom  3.  September  1913  Gentralblatt
S.  768)  enthaltene  Verzeichnis  von  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten,  welche
regelmäßigen  Untersuchungen  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen
der  Konvention  entsprechend  erklärt  worden  sind,  durch  das  nachfolgende  Verzeichnis  ersetzt.

Berlin,  den  25.  August  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  von  Jonquicères.

Verzeichnis.

 

Lauf.  Nr.

 

Ort  der  Gartenbauanlage.

 

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

SM

 

I
7)
7!

1

77
7#
7#
77
77
L
11

77

.Aachen,  Preußen,  Rheinprovinz.

Arnouts,  Cornelius,  Gärtnerei.
Brandt,  Wilhelm  Josef,  Gärtnerei.
Buchmann,  Karl,  Gärtnerei.
Fritzsche,  Carl,  Gärtnerei.
Geduldig,  Philipp,  Gärtnerei,  Baum=  und
Rosenschulen.
Hollbach,  Heinrich,  Gärtnerei.
Joerissen,  Albert,  Gärtnerei.
Karbach,  J.  A.,  Gärtnerei.
Kohnemann,  Michel,  Gärtnerei.
Nicolaye,  Johann,  Gärtnerei.
Nysten,  Martin,  Gärtnerei.
Pieckut,  Johann,  Gärtnerei.
Rudolf,  Wilhelm,  Gärtnerei.

 

 

Vaalserstraße.
        <pb n="491" />
        —  473  —

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers

–—  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
z  Art  des  Grundstücks.

14.  Aachen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Toll,  Johann,  Witwe,  Gärtnerei.

Aeschach,  Bezirksamt  Lindau,
Bayern.

Vy  77
’77  77
77  7y

7y  77

.  Ahrensburg,  Preußen,  Schleswig-Holstein.

  ·
Alfter,  Preußen,  Rheinprovinz.

.Allmannsdorf,  Baden.

Allwind,  Gemeinde  Hoyern,
Bayern.

Alsenz,  Bayern.  ·
.Altdorf,Athttenhenn,Baden.
.Altenburg,Sachsen-Altenburg.

»  »
»  «
»  77
77  1
77  11
77  77
11  77/
L  77

77  77

J!y  1
»  «
«  »
»  »

«  «

«  «
«  «
»  »
«  »
«  »

«  »

 

 

Buchner,  August,  Handelsgärtnerei.

Bühler,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.

Flachs,  Johann  Georg,  Handelsgärtnerei.

Haug,  Georg,  Handelsgärtnerei.

Meyer,  Andreas,  Handelsgärtnerei.

Sündermann,  Franz,  Gärtnerei.

Nonne  &amp;amp;  Hoepker,  Gärtnerei,  Samenhandlung
und  Baumschulen.

Langen,  Heinrich,  Baumschule.

Beyerle,  Hubert,  Gärtnerei.

Brunner,  Alfred,  Gärtnerei.

Griesmeier,  Lorenz,  Handelsgärtnerei.

Lichtenberger,  Benjamin,  Handelsgärtnerei.

Ketterer,  Adolf,  Nosenschule.

Bauer,  Konrad,  Handelsgärtnerei.

Bauer,  Louis,  Gärtnerei.

Bromme,  Julius,  Handelsgärtnerei.

Bromme,  Kurt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Bromme,  Max,  Handelsgärtnerei.

Buchs,  Hugo,  Handelsgärtnerei.

Burkhardt,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Düsterhöft,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.

Etzold,  Albin,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Fasold,  Hermann,  C.  Frankes  Nachfolger,
Handelsgärtnerei.

Fiedler,  Robert,  Gärtner.

Fischer,  Edwin  Emil,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  H.  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Johannes  Arno,  Handelsgärtnerei.

Freiadliges  Magdalenenstift,  Gärtner:  Richard
Imnmnsch.

Gerbig,  Richard  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Günther,  Paul,  Handelsgärtnerei.

Haugk,  Max,  Gärtnerei.

Jäger,  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Kühn,  Max,  Handelsgärtnerei.

Kunze,  Franz,  Firma:  J.  J.  Kunze,  Inhaber:
Otto  und  Ernst  Kunze,  Handelsgärtnerei.

Kunze,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Rob.  Kunze  und  Sohn,  Inhaberin:  Bertha
verw.  Kunze,  Handelsgärtnerei.

Mahn,  L.  O.,  Handelsgärtnerei.

Müller,  Hugo,  Handelsgärtnerei.

Merbold,  Oswald,  Gärtnerei.

 

82“
        <pb n="492" />
        474

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
—  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
54.  Altenburg,  Sachsen  -Altenburg.  Pabst,  Richard,  Handelsgärtnerei.
55.  „  „  Pfeiffer,  Max,  Handelsgärtnerei.
56.  »  »  Raubold,  Willy,  Handelsgärtnerei.
57.  „  „  Rauschenbach,  Kurt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
58.  „  „  Rinnebach,  Berthold,  Gärtnerei.
59.  „  Rothe,  Max,  Handelsgärtnerei.
60.  „  „  Rüdiger,  Edwin,  Handelsgärtnerei.
61.  „  „  Rüdiger,  Richard,  Handelsgärtnerei.
62.  „  „  Schlotter,  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
63.  „  „  Schröder,  Otto,  Handelsgärtnerei.
64.  „  „  Tillich,  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
65.  Altengamme,  Hamburg.  Eggers,  Heinrich,  Gartenanlage.
66.  Altenweddingen,  Preußen  Frovinz  Hüttner,  Albert,  Gärtnerei.
Sachsen.
67.  „  „  „  Mohrenweiser,  Chr.,  Gärtnerei  und  Baumschulen.
68.  Altzschillen  bei  Wechselburg,  Müller,  Ernst  Friedrich,  Kunst=  und  Handels-Amlishagen,



Berga  a.  E.,

 

Königreich  Sachsen.
Oberamt
bronn,  Württemberg.

Gera-Andernach,

  Preußen,  Rheinprovinz.

.Angermünde,  Preußen,  Provinz

Brandenburg.
Apolda,  Großherzogtum  Sachsen.

Auchéêbei  Corny,  Elsaß-Lothringen.

Augsburg,  Bayern.
Baden,  Baden.

L  L

77  77

.  Bamberg,  Bayern.

1  —1

D  Baumschulenweg  bei  Berlin,

Preußen,  Provinz  Brandenburg.
Bayreuth,  Bayern.

77  1#

Beiderwies,  Bezirksamt  Passau,
Bayern.

Großherzogtum

Sachsen.

Bergedorf,  Hamburg.
HBerkenbrück  bei

Fürstenwalde,
Preußen,  Provinz  Brandenburg.

 

gärtnerei.
Roll,  Ernst,  Baum=  und  Gehölzschulen.

Neuen,  Peter,  Baumschulen.
Kind,  Gärtnerei.

Förster,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
Dausse,  Luzian,  Baumschule.
Schramm,  Richard,  Handelsgärtnerei.
Erath,  Paul,  Gärtnerei.

Großh.  Hofgärtnerei,  Gärtnerei.
Ketterer,  Josef,  Gärtnerei.

Meier,  Hermann,  Gärtnerei.
Vogel-Hartweg,  Gärtnerei.

Cromm,  Eduard,  Gärtnerei.
Hartmann,  Martin,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Mayer,  Robert,  Gärtnerei.

Späth,  L.,  Baunschulen.

Leykamm,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

Seeser,  Peter,  Inhaber:  Adolf  Seeser,  Kunstgärtnerei.


Sterk,  Hieronymus,  Handelsgärtnerei.

Strobel,  Thomas,  Gärtnerei.

Struß  &amp;amp;  Noack,  Handelsgärtnerei.
Koschel,  Adolf,  Gärtnerei.

 

Filiale  in  Unterweiler,
Gemeinde  Wittenweiler,
  Oberamt  Gerabronn.


Zimmerstraße  16.

Geschäftsstelle:

Charlottenburg.
        <pb n="493" />
        –  475

 

 

—-x„.cxTe#——3- 



 

 

Name  des  Besitzers
Drtt  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
z  Art  des  Grundstücks.
90.Berlin,  Preußen,  Provinz  Bitterhof,  Sohn,  August,  Gärtnerei.  Frankfurter  Allee  130.
Brandenburg.
9.14  „  „  Boese,  E.,  &amp;amp;  Co.,  Pflanzung.
92.  „  «  Deckert,  H.,  Wasserpflanzenkulturen.  Krautstraße  3.
93  „  »  Mewes,  Emil,  Nachfolger,  Gärtnerei.  Große  Frankfurterstr.  124.
94.  „  „  Tietz,  Pflanzung  und  Samenhandlung.  Linienstraße  80  (früher
Klar,  Josef).
95.  Berlin-Britz,  Preußen,  Provinz  Struck,  Gustav,  vorm.  Gustav  A.  Schulz,
Brandenburg.  Gärtnerei.
96.,  Sankwitz  „  Theuerkauf,  K.,  Gärtnerei.
97.  eichtenberg,  5  Koschel,  Adolf,  Gärtnerei.  Geschäftslokal  in  Charlotten
  burg.
98.  „  Marienfelde,  »  Beyrodt,  Otto,  Gärtnerei.
99.  „  „  Koerner  &amp;amp;  Brodersen,  Baumschule.
100.)  Reinickendorf,  „  Rappe,  Ernst,  und  Hecht,  Pflanzung.
101.]  „  -Steglitz,  „  Köhler,  Richard  W.,  Baumschule.
102.  Bernstadt,  Preußen,  Provinz  Wiese,  O.,  Baumschule.
Schlesien.
103.  Berwangen,  Baden.  Werne,  Friedrich,  Rosen-  und  Baumsschulen.
104.  “  „  Winkler,  Fritz,  Rosen=  und  Baumschulen.
105.  Biberach  a.  R.,  Württemberg.  Zell,  Alois,  Kunst=  und  Handelsgärtner.
106.|Biebesheim,  Hessen,  Provinz  Molter,  Ernst,  Handelsgärtnerei.
Starkenburg.  ·
107.  Biebrich  a.  Rh.,  Preußen,  Pro--Haas,  Heinrich  Konrad,  Gärmerei  und  Baumvinz
  Hessen-Nassau.  schule.
08.  5  2  „  König,  Heinrich,  Baum=  und  Rosenschule.
09.  „  „  „  Möller,  J.,  Kristian,  Baumschulen  und  Gartenanlagen.

10.]|Biesenthal,  Preußen,  Provinz  Lorberg,  H.,  Baumschulen.
Brandenburg.
(1.Bietingen,  Bezirksamt  Konstanz,  Zolg,  Kajetan,  Baumzüchterei.
Baden.
2.  2  „  „  Zolg,  Martin,  Baumzüchterei.
3.  Blankenburg  (Harz),  Braun-Schätzky,  Eduard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Böhlen  bei  Rötha,  Königreich

schweig.

Sachsen.

 

 

Böhlitz-Ehrenberg,  Königreich
Bollweiler,  Elsaß-Lothringen.

V
Bonn,  Preußen,  Nheinprovinz.

Sachsen.

##.  77°

rr  y

Trumpff,  Konrad,  Baumschulen.
Neschke,  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtner.

Pflanz,  Ernst,  Baumschulen.
Schröter,  Eduard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Baumann,  Napoleon,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Gay,  Friedrich,  Inhaber:  Johann  und  Ludwig
Gay,  Gärtnerei  und  Baumschule.

èrissc,  Karl,  Gärtnerei  und  Baumschule.

 

 

érissk,  Ferdinand,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Schnurbusch,  Otto,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
        <pb n="494" />
        476

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
S  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
5  Art  des  Grundstücks.
123.|  Bornim  i.  M.,  Preußen,  Provinz#Foerster,  Karl,  Gärtnerei.
Brandenburg.
124.  „  2  „  »  Geyer,  F.,  Obstbaumschule.
125ö%  „  „  „  Görms  Rosenschule  (Besitzer  Hering).
126.|  Botnang,  Amtsoberamt  Stuttgart,  Sick,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Württemberg.
127.  Brand,  Preußen,  Rheinprovinz.  Thünissen,  Alfons,  Gärtnerei.
128.  Brandenburg,  Preußen,  Provinz  Uebtick,  Baumschule  und  Maiblumenkultur.
Brandenburg.
129.|Braunschweig.  Meyer,  E.  H.,  Handelsgärtnerei.
130.  Breslau,  Preußen,  Provinz#  Fiskus  (Botanischer  Garten),  Pflanzung.
Schlesien.
131.  „  »  Gericke,  August,  Gärtnerei.
132.  „  „  Scholtz,  P.,  in  Firma:  Monhaupt  Nachfolger,
Gartenanlage.
133.|  Bretzenheim,  Hessen,  Provinz,Schmitt,  Karl,  Gärtnerei.
Rheinhessen.  ç
134.  Brieg,  Preußen,  Provinz  Schlesien.  Haupt,  C.  JF.,  Hoflieferant,  Gärtnereianlagen.  Bahnhosstraße  38  und
Strehlenerstraße  3.
135.|  Brockau  bei  Breslau,  Preußen,Behnsch,  Reinhold,  Baumschulen.
Provinz  Schlesien.
136.|Brockwitz,  Königreich  Sachsen.  Stephan,  Otto,  Baumschule.
137.]Brühl,  Preußen,  Rheinprovinz.Zavelberg,  J.,  Baumschule.
138.  Büdesheim,  Hessen,  Provinz,Lutz,  Paul,  Handelsgärtnerei.
Rheinhessen.
139.  Bühl,  Amt  Böhl,  Baden.  Uhink,  Gottlieb,  Wilhelm,  Baumschule.
140.  Bühl,  Amt  Waldshut,  Baden.Rüger,  Karl,  Rosen=  und  Baumschulen.
141.  Bunzlau,  Preußen,  Provinz  Hollmann,  Gustav,  Gärtnerei.
Schlesien.
142.  „  „  „  Lorenz,  Franz,  Inhaber:  Gebrüder  Otto,
Franz,  Julius  und  Paul  Lorenz,  Gärtnerei.
143.|Burg  bei  Hoyerswerda,  Preußen,  Kmetsch,  J.,  Baumschulen.
Provinz  Schlesien.  ·
144.ButgbeiMagdeburg,Preußen,Adam,Emil,Gärmerec.
Provinz  Sachsen.
145.  „  „  Maßpfuhl,  Paul,  Gärtnerei.
146.4  „  „  Mohrenweiser,  Walter,  Gärtnerei.
147.6C  „  „  Mohrenweiser,  Wilhelm,  Gärtnerei.
148  5  „  „  Mohrenweiser,  W.  G.,  Gärtnerei.
149  „  „  Progatzky,  Ernst,  Gärtnerei.
150.  Caaschwitz,  Reuß  jüngerer  Linie.  Patzer,  Robert,  Baumschule.
151.]  Calvörde,  Braunschweig.  Schätzky,  Ludwig,  Gärtnerei.
152.Cannstatt,  Württemberg.  Schaechterle,  Hch.,  Baumschule.
153.  „  Stiegler,  Gebr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
154.  Vogt,  Paul,  Gärtnereibesitzer.

 

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        <pb n="495" />
        477

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
–  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
9  Art  des  Grundstücks.
155.  Cassel,  Preußen,  Provinz  poesen-  Hammann,  Ferdinand,  &amp;amp;  Eisermann,  Hans,  Holländische  Straße  207.
Nassau.  Inhaber  der  Hammann'schen  Rosenplantage
G.  m.  b.  H.
156.  „  „  Hördemann,  Joh.,  Inhaber:  Heinrich  Hörde—
mann  &amp;amp;  Lappe,  Gärtnerei.
157.  „  »  Hördemann,  Wilhelm  (Inhaber  Fascher  &amp;amp;
Streller),  Gärtnerei.
158.  Cassel-Wilhelmshöhe,  Preußen,Rockohl,  Paul,  Gärtnerei.  Wilhelmshöher
Provinz  Hessen-Nassau.  Allee  310.
159.|  Charlottenburg,  Preußen,  Provinz  Platz,  Otto,  Gärtnerei.
Brandenburg.
160.  Chemnrnltendor,  Königreich  Lindner  &amp;amp;  Kleeberg,  Gärtnerei.
Sachsen.
161.]  Cöln-Lindenthal,  Preußen,  Rhein-Graetz,  Berthold,  Handelsgärtnerei.

162.
163.

164.

165.

166.
167.
168.

169.
170.

171.
172.
173.
174.—
175.
176.
177.
178.

179.
180.

181.

182.

183.
184.

185.
186.

provinz.
Colmar,  Elsaß-Lothringen.
Conradshöhe  bei  Tegel,  Preußen,
Provinz  Brandenburg.
Corny,  Elsaß-Lothringen.

 

Cossebaude,  Königreich  Sachsen.
VCoswig,  Königreich  Sachsen.
77  7F  B

V#

77  77
7#"  tr  77

77  77  7?

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77  11  7T
77  '’  .  77  ,
Crefeld,  Preußen,  Rheinprovinz.

7F  77

Crefel  d-Bockum,
provinz.
Cröbern  bei  Gaschwitz,  Königreich
Sachsen.

Cronberg,  Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.

77

77

Preußen,  Rhein-V



11  ’y

 

Curslack,  Hamburg.

1  7#

 

Kürßner,  Gebrüder,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Kuhnt,  Berta,  Wasserpflanzenkulturen.

Thill,  Franz,  Witwe,  Baumschule.

Teschendorf,  Viktor,  Baumschulen.

Dresdener  Gartenbau-Gesellschaft  m.  b.  H.

Drewitz,  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Eisenach,  Rudolf,  Handelsgärtnerei.

Joseph,  Dr.  Leopold,  Handelsgärtnerei.

Lippert,  Hugo,  Handelsgärtnerei.

Merker,  Clemens,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Nagel,  E.  Heinrich,  Handelsgärtnerei.

Nicolai,  Waldemar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Risse,  Ernst,  Handelsgärtnerei.

Romer,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Rudolph,  Franz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Schlicke,  C.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Laurentius,  Heinrich,  Handels=  und  Gewächshausgärtnerei
  und  Baunschule.

Laurentius  &amp;amp;  Cie.,  Handels=  und  Gewächshausgärtnerei
  und  Baumschule.

Schlinkmann,  E.,  Baumschule.

Dohrmann,  Rud.,  Handelsgärtnerei.

Eichenauer,  Christian,  Rosen=  und  Blumenpflanzung.


Huttenlehner,  Johann,  Rosenpflanzung.

Königliche  Hofverwaltung  Schloß  Friedrichshof,
Rosen=  und  Ziersträucherpflanzung.

Albers,  August  H.,  Gartenanlage.

Albers,  Heinrich,  Gartenanlage.
        <pb n="496" />
        478

—

 

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
.  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
187.  Curslack,  Hamburg.  Albers,  Tietje,  Gartenanlage.
188.  „  „  Behnken,  Hermann,  Gartenanlage.
189.  „  „  Behnken,  Hinrich,  Gartenanlage.
190.  „  5  Bittkau,  Otto,  Gartenanlage.
191.  „  „  Buhk,  Adolf,  Gartenanlage.
192.  „  „  Carstens,  N.,  Gartenanlage.
193.  „  „  Eggers,  F.  J.  H.,  Gartenanlage.
194.  «  «  Elberling,  Otto,  Gartenanlage.
195.  "„  („  Heitmann,  Aug.,  Handelsgärtnerei.
196.  „  „  Meyer,  Wilh.,  Gartenanlage.
197.  „  „  Neuwerk,  C.,  Handelsgärtnerei.
198.  “  „  Puttfarken,  Hermann,  Ww.,  Gartenanlage.
199.  „  „  Reimers,  Heinrich,  Gartenanlage.
200.  «  »  Stahmer,  Hinrich,  Gartenanlage.
201.  Cuxhaven,  „  Lissey,  Emil,  Handelsgärtnerei.
202.  Darmstadt,  Hessen,  Provinz  Henkel,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Starkenburg.
203.  Datum,  Preußen,  Provinz  Schles--Ramcke,  E,  Baunschule.
wig-Holstein.
204.—  Deut  Preußen,  Provinz  Pönicke,  Ed.,  &amp;amp;  Co.,  G.  m.  b.  H.,  Baumschulen.
achsen.
205.MDettighofen,  Baden.  Häring,  Eduard,  Rosen=  und  Baunschulen.  "
206.  „  „  Hauser,  Clemens,  Rosen=  und  Baumschulen.
207.  „  „  Keßler,  Hermann,  Rosen-  und  Baumschulen.
208.  „  „  Keßler,  Wilhelm,  Rosen=  und  Baumschulen.
209.  «  »  Roos,  Jean,  Rosen=  und  Baunschulen.
210.  „  „  Schaub,  Johann,  Rosen=  und  Baunschulen.
211.  deaneie  Wonts-Mee,  Elsaß-,  Pécheur,  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
othringen.
212.|  Ditzingen,  Oberamt  Leonberg,  Brecht,  Julius,  Baumschurle.
Württemberg.
213.|Dobritz  bei  Dresden,  —.“  Dausz,  Hans,  Versuchsfeld  für  Pflanzenkultur.
Sachsen.
214.  „  »  Findeisen,  Theodor,  Handelsgärtnerei.
215.  „  „  Schmidt,  Paul,  Handelsgärtnerei.
216.]  Döbeln,  Königreich  Sachsen.  Beck,  Guido,  Fa.  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
217.|  Dohna,  b  „  Beyer,  Gustav,  Erben,  Handelsgärtnerei.
218.,„  “  „  Heine,  Hermann  Aug.  Max,  Handelsgärtnerei.
219.  7  7  r  Schmidt,  Alfred,  Baumschule.
220.|  Donzdorf,  Oberamt  Geislingen,  Schmid,  Paul,  Handelsgärtnerei.
Württemberg.
221.|  Dortmund,  Preußen,  Provinz#Stoffregen,  Wilhelm,  Gärtnerei.
Westfalen.  "
222.  Dresden,  Königreich  Sachsen.  Beyer,  Robert,  Gewächshausgärtnerei.  Reickerstr.  39.
223.  „  „  „  Döring,  Kurt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Reickerstr.  29.
224.  „  «  »  Ebert,  Oskar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Fechnerstr.  31.
225.  Einfeld,  H.  Friedrich,  Georginengärtnerei.  Bodenbacherstr.  6

77  7  1
        <pb n="497" />
        —  479  —

 

Name  des  Besitzers

 

—□t“WV

Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.

E  Art  des  Grundstücks.

226.  Dresden,  Königreich  Sachsen.  Freitag,  Konrad,  Fa.  Landschaftsgärtnerei.  Bergstr.  66.

227.  „  »  «  Geißler,  Guido,  Baumschule.  Reickerstr.  65.

228.  5  „  „  Geyer,  Felix,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Traubestr.  11.

229.  „  „  »  Härtel,  Hermann,  Zierfischzüchter.  Alaunstr.  68.

230.  »  »  »  Hauber,  Paul,  Baumschule.  Hosterwißerstr.  61.

231.  6„  »  »  Hennig,  Heinrich,  Blumengärtnerei.  Hosterwitzerstr.  14.

232.  „  »  Hofmann,  Robert,  Gewächshausgärtnerei.  Geisingstr.  29.

233.  „  5  „  Hoyer  &amp;amp;  Klemm,  Baum=  und  Rosenschulen.  Bodenbacherstr.  36/38.

234.  „  „  »  Hübner,  Max,  Zoologische  Handlung.  Moritzstr.  13.

235.  „  „  »  Kernert,  A.,  Gewächshaus=  u.  Freilandgärtnerei.  Spenerstr.  18.

236.  „  „  »  Knöfel,  Gebrüder,  Gewächshausgärtnerei.  Reickerstr.  43/45.

237.  „  „  „  Königlicher  Botanischer  Garten.  Stübelallee  4.

238.  2  2  „  Meurer,  R.,  Gewächshausgärtnerei.  Bergstr.  51.

239.  „  „  „  Müller,  Max,  Gewächshausgärtnerei.  Reickerstr.  25.

240.  „  „  »  Nagel,  Gustav  Max,  Handelsgärtnerei.  Bodenbacherstr.  110.

241.  »  »  »  Olberg  Otto,  Gewächshausgärtnerei  und  Rosen=  Geisingstr.  28.

ulen.

242.  „  „  »  Raue,  Hermann,  Rosengärtnerei.  Reickerstr  35.

243.  »  »  »  Richter,  Albert,  Gewächshausgärtnerei.  Reickerstr.  49.

244.  “  n  „  Richter,  Alwin,  Gewächshaus=  und  Freiland-Geisingstr.  37.
gärtnerei.

245.  5  „  „  Richter,  Ludwig  Richard,  Erben,  Gewächshaus-Wehlenerstr.  54.
gärtnerei.

246.  62  5  „  Rülcker,  Ernst,  Gewächshausgärtnerei.  Dohngerstr.  35.

247.  (2  „  „  Schäme,  Paul,  Blumen=  und  Pflanzengeschäft.  Geisingstr.  59.

248.  2  2  :  Schneider,  Arthur,  Gewächshaus=  und  Frei=  Friedhofstr.  5.
landgärtnerei.

249.  „  »  »  Schwarzbach,  Reinh.,  Gärtnerei.  Zellescheweg  30.

250.  „  “„  „  Schwebs,  Willy,  Gärtnerei.  Weltinersir  37.

251.  „  „  „  Seyffert,  Th.,  Gärtnerei.  Münchnerstr.  37.

252.  „  „  „  Simmgen,  Theodor,  Rosengärtnerei.  Reickerstr.  44.

253.  „  „  „  Trauwitz,  Karl  Martin,  Gewächshausgärtnerei  Geisingstr.  57.
und  Freilandkulturen.

254.  »  „  „  Trümpler,  Max  Hermann,  Kunst=  und  Handels=  Zellescheweg  28.
gärlnerei.

255.  „  4  „  Wilke,  Otto,  Gewächshausgärtnerei.  Reickerstr.  18.

256.|Durlach,  Baden.  Wendling,  Friedrich,  Gärtnerei.

257.Edelfingen,  Oberamt  Mergent=  Ulshöfer,  Fr.,  Baumschulen.

heim,  Württemberg.
258.Eggerstedt,  Preußen,  Provinz|Behnke,  V.,  Baumschule.
Schleswig-Holstein.
259.  „  „  „Dierks,  H.,  Baumschule.
260.  Michelsen,  B.,  Baumschule.

.  Elberfeld,  Preußen,  Rheinprobinz.
Ellerbek,

Preußen,  Provinz
Schleswig-Holstein.

 

 

Petry.  Heinrich,  Gärtnerei
Ramcke,  H.,  Baumschule.

 

 

83
        <pb n="498" />
        480

 

 

S  Name  des  Besitzers
.  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
263.Eltville,  Preußen,  Propin  essen-/Braß  &amp;amp;  Hartmann,  Rosen=  und  Baunschule.
Nassau.
264.  v  Mondani,  Johann,  NRosenschule.
2606ö  „  Schmitt,  Karl,  Rosenpflanzung.
266.  Emmingen,  Oberamt  Nagold,Renz,  Martin,  Forstbaumschulen.  Die  Anlagen  befinden  sich
Württemberg.  auf  den  Markungen
Emmingen,  Rolzelden
und  Wildberg,  Oberamt
  Nagold,  und
Oberjettingen,  Oberamt
  Herrenberg.
267.Ems,  Preußen,  Provinz  Hessen=  Eisenbeis,  J.  Söhne,  Blumen=  und  Rosen-Nassau.
  züchterei.
268.  „  Lefèbre,  Chr.,  Rosen  und  Zierpflanzen.
2609  4  »  Sicsmayek,Gebrüder,Kunst-undHandels-Sitz:Frankfurt(Main).
gärtnerei.
270..  „  Wurm,  Franz,  Gärtnerei.
271.  Eningen,  Oberamt  Reutlingen,  Rall,  W.,  Kunstgärtnerei,  Baumschulen  und
Württemberg.  Samenhandlung.
272.  Enzisweiler,  Gemeinde  Bodolz,  Nupprecht,  Georg,  Handelsgärtnerei  und  Baum-Bayern.
  schule.
273.  Erfurt,  Preußen,  Provinz  Sachsen.  Adler  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
274.  „  Benary,  E.,  Gärtnerei.
2755ö%  „  Büchner,  Rudolf,  Gärtnerei.
276.  „  Chrestensen,  N.  L.,  Gärtnerei.
277.  „  »  Cropp,  C.  (Nachfolger),  Inhaber:  E.  Doß,
Gärtnerei.
278  „  Czekalla,  C.,  Gärtnerei
279.,  „  Döppleb,  J.,  Gärtnerei.
280.  „  „  Haage  &amp;amp;  Schmidt,  Gärtnerei.
281.  „  Haage,  Fr.  Ad.  jun.,  Gärtnerei.
28225  „  Haage,  Fr.  Ant.,  Gärtnerei.
283.  „  „  Heinemann,  F.  C.,  Gärtnerei.
28144  »  Knopff,  O.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
285.  „  Liebau,  M.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
286.  „  „  Lorenz,  C.,  Gärtnerei.
287T  „  Pabst,  Carl  Albert,  Gärtnerei.
288  ,  „  M.  Peterseim's  Blumengärtnerei.
289.  „  „  Putz,  Otto,  Gärtnerei.
290  1  „  Schmidt,  J.  C.,  Gärtnerei.
—  „  Stenger  &amp;amp;  Rotter,  Gärtnerei.
292.  7,  5%  Sturm,  Jacob,  Gärtnerei.
293  „  Weigelt,  C.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
294.  17%  7  Wölfert  4  Co.,  Gärtnerei.
295  „  Ziegler,  Ernst,  Gärtnerei.
296.  Ziegler,  Ottomar,  Gärtnerei.

 

1  7
        <pb n="499" />
        481

 

 

Name  des  Besitzers

 

 

Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
Erfurt,  Preußen,  Provinz  Sachsen.  Ziegler,  Gebrüder  (Inhaber:  Gotthold  und
Theophil  Ziegler),  Gärtnerei.
Erzingen,  Baden.  -  Friedrich,  Rosen=  und  Baum--
  ulen.
Esingen,  Preußen,  Provinz  Pracht,  W.,  Baumschule.
Schleswig-Holstein.
il  7“  7.  Sander,  Ed.,  Baumschule.
Eupen,  Preußen,  Rheinprovinz.  sBiegmann,  Carl,  Gärtnerei.
»  »  «  Stump,  Hermann,  Gärtnerei.
Euren,  „  „  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Inhaber:  N.  Lambert,  Baumund
  Rosenschulen.
„  »  »  Reiter  &amp;amp;  Söhne,  Baum=  und  Rosenschulen.
Falkenrehde  bei  Ketzin,  Preußen,  Späth,  L.,  Baumschule.  Geschäftsstelle:  Baum-Provinz
  Brandenburg.  schulenweg  bei  Berlin.
Farmsen,  Hamburg.  Carlsson,  John,  Handelsgärtnerei.
2  »  Zieger,  E.  F.,  Handelsgärtnerei.
Feldbrunnen  bei  Osterode  a.  H.,  Stolberg,  Leutnant  a.  D.,  Obstplantage.
Preußen,  Provinz  Hannover.
Feldkirch,  Elsaß-Lothringen.  Holder,  Ferdinand,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Feken,  Bezirksamt  Gemünden,Fischer,  Johann,  Handelsgärtnerei.
ayern.
Feuerbach,  Amtsoberamt  Stutt-,  Aldinger,  Wilhelm,  Baumschulen.
gart,  Württemberg.
Feuerbach,  Amtsoberamt  Stutt=  Faiß,  Karl,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
gart,  Württemberg.
Finthen,  Hessen,  Provinz  Rhein-Hanselmann,  Peter  August  und  Philipp  Jakob,
hessen.  Gärtnerei.
Flensburg,  Preußen,  Provinz  Emeis,  Baumschule.  Sylvana.
Schleswig-Holstein.
%  »  »  Möller,  Chr.,  Gärtnerei.
15  5  ½  Rossi,  Gärtnerei.  Z„
*5  »  »  Schramm,  E.,  Gärtnerei  und  Baumschule.  Friedrichshöhe.
klintbek-Voorde,  Preußen,  Pro-Wendland,  H.,  Filial-Baumschule.  Sitz:  Kiel.
vinz  Schleswig-Holstein.
frankfurt  a.  M.,  Preußen,Berg,  Heinrich,  Gartenanlagen.  Eschersheimer  Land-Provinz
  Hessen-Nassau.  straße  274.
2½  „  Braungardt,  A.,  Gärtnerei.  Königsbrunnerweg.
5  „  Müller,  Fr.,  Gartenanlage.  Eckenheimer  Landstraße.
2  „  Schlerff,  Wilhelm,  Gärtnerei.  Mühlkanal  36.
2½  »  Stock,  Peter,  Gärtnerei.  Sachsenhäuser  Land—
wehrweg  369.
»  ·»  Vogel,  C.  A.,  Gärtnerei.  Sachsenhäuser  Land—

rankfurt  a.  M.-Eckenheim,
Preußen,  Provinz  Hessen-Nassau.


 

Müller,  Fr.,  Gartenanlage.

 

wehrweg  57.
Frankfurter  Straße.

88“
        <pb n="500" />
        Lauf.  Nr.

Ort  der  Gartenbauanlage.

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

 

Bemerkungen.

 

326.

328.
329.
z30.

331.

332.

346.
347.
348.

349.  77  77
Genthin,  Preußen,  Provinz  Sachsen.

Frauendorf,

 

Frankfurt  a.  M.-Eschersheim,
Preußen,  Provinz  Hessen-Nassau.


Frankfurt  a.  M.  Ginnheim,
Preußen,  Provinz  Hessen-Nassau.


Frankfurt  a.  M.-Niederrad,
Prcußen,  Provinz  Hessen-Nassau.


Frankfurt  a.  M.-Oberrad,
Preußen,  Provinz  Hessen-Nassau.
  —

Frankfurta.M.-Rödelheim,
Preußen,  Provinz  Hessen-Nassau.


Frankfurt  a.  O.,  Preußen,  Provinz

  Brandenburg.
Bezirksamt  Vilshofen,
  Bayern.

)Freiberg,  Königreich  Sachsen.
)1Freiburg,  Baden.

Friedberg,  Hesen,  Provinz  Oberhessen.



Jriedersdorf  bei  Zittau,  Königreich

  Sachsen.

Friedrichshafen,  Württemberg.

.  Fuhlsbüttel,  Hamburg.
)Füßen,  Bayern.

345.

Gautzsch  bei  Leipzig,  Königreich
Sachsen.
Gebweiler,  Elsaß-Lothringen.
Geislingen,  Württemberg.
Gelnhausen,  Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.

7y  7#7r

77  77
Gera,  Reuß  jüngerer  Linie.
Gernsheim,

Hessen,

Provinz
Starkenburg.

 

Bär  &amp;amp;  Feldmann,  Gärtnerei.

Siesmayer,  Gebrüder,  Gartenanlage
Fleisch-Daum,  Carl,  Gartenanlage.

Rühl,  Phil.,  Gärtnerei.

Gartenverwaltung  des  Generalkonsuls  C.  von
Weinberg,  Park-,  Blumen=  und  Gemüsegärtnerei.
  Vertreter:  Obergärtner  Karl  Lücke
in  Villa  Waldfried,  Gemarkung  Schwanheim.

Alms,  Wilhelm,  Gartenanlage.

Coßmann,  W.,  Nachfolger,  Inhaber:  Franz
Wirtz  und  Hermann  Eicke,  Gärtnerei.

Jungclaussen,  H.,  Baumschule.
Fürst,  Willibald,  Handelsgärtnerei.

Kramer,  Urban,  Gärtnerei.

Großh.  Botanischer  Garten,  Baumschulen.
Bensel,  Ludwig,  Baumschulen

Henze,  K.,  Handelsgärtnerei.

Gärtner,  Edmund,  Handelsgärtnerei  und  Gemüsebau.


Gugeler,  Gottlob,  Handelsgärtner.

Lang,  Christian,  Kunst.  und  Handelsgärtner.

Etzold,  Jorge,  Handelsgärtnerei.

Schuler,  Albrecht,  Handelsgärtnerei.

Wackersrenther,  Johann,  Handelsgärtnerei.

Kees,  Walter  Erich  Jakob,  Erben,  Rittergutsgärtnerei.


Biehler,  Josef,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Schmid,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.

Hohm  &amp;amp;  Heicke,  Baunschule.

Stadt  Gelnhausen,  Gartenanlage.
Gleitsmann,  L.,  Gärtnerei.

Meisert,  A.,  Gärtnerei.

Schepler,  W.,  Gärtnerei.
Plietsch,  Paul,  Handelsgärtnerei.
Klipphahn,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.

 

Ginnheimer  Weg.
Eschersheimer  Landstraße.


Offenbacher  Landstraße
377.

Wartenburgstr.  4.
        <pb n="501" />
        —  483  —

 

 

Ort  der  Gartenbauanlage.

 

Name  des  Besitzers
und
Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

Vießen,  Hessen,  Provinz  Oberhessen.

’7#  7  *#
Gmünd,  Württemberg.
7y  7
V’  77

Godesberg,  Preußen,  Rheinprovinz.


Göggingen,  Bezirksamt  Augsburg,
  Bayern.

Göhrenz-Albersdorf  bei  Markranstädt,
  Königreich  Sachsen.

Göttingen,  Preußen,  Provinz

Hannover.

7#  1

Gostewitz  bei  Riesa,  Königreich
Sachsen.

rensam  Preußen,
Hessen-Nassau.

Grimma,  Königreich  Sachsen.

 

Provinz

r
77  ?

 

7#  77§
77  *rh

7*#  11

7y  —

7y  7#

L  ’’

77  7"

Groß  Borstel,  Hamburg.

Groß  Dobritz  siehe  unter  Dobritz.

Groß  Eislingen,  Oberamt  Göppingen,
  Württemberg.

Großgraupa,  Königreich  Sachsen.

 

Becker,  Karl,  Handelsgärtnerei.

Gerhard,  Wilhelm,  Witwe,  Handelsgärtnerei.

Landesuniversität,  Botanischer  Garten.

Denzel,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.

Fehrle,  J.,  Handelsgärtner.

Hartmann,  X.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Ischinger,  Leonhard,  Handelsgärtnerei.

Rennenberg,  Joh.,  Rosengärtnerei  und  Baumschulen.


Schramm,  Richard,  Handelsgärtnerei.

Moßdorf,  Otto,  Baumschulen.

subimenn  Heinrich,  Gärtnerei  und  Baumule.


Starke,  H.,  Baumschule  und  Gartenpflanzung.
Universität,  Botanischer  Garten

Keyser,  Ernst,  Gärtnerei.

Rühl,  Karl,  Gärtnerei.

Frenzel,  Albin  Robert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Gensel,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Günther,  Edgar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hartig,  Karl  Adolph,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Klemm,  Karl  Gotthelf,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Kohlberg,  Arthur,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Kupfer,  Wilhelmine  Auguste,  Witwe,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.

Pätzold,  Heinrich  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Ruggaber,  Helene,  Witwe,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Schiffel,  Theodor  William,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Radespiel,  A.,  Handelsgärtnerei.

Holz,  August,  Handelsgärtnerei.

Kernert,  Karl,  i.  Fa.  A.  Kernert,  Gärtnerei.
        <pb n="502" />
        —  484  —

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
S  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
383.Großokrilla  bei  Radeberg,  König=  Ludwig,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
384.Großschönau  bei  Zittau,  „  Lademann,  Karl  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

385.Großzschocher  bei  Leipzig,  König-Heinrich,  Fritz,  Landschaftsgärtnerei.
reich  Sachsen.
386.Güstrow,  Mecklenburg-Schwerin.]  Behncke,  J.  H.,  Inhaber:  C.  Schwaßmann,  Handelsgärtnerei,
  Baumschule  und  Samenkulturen.
387.undelfingen,  Baden.  Dold,  Karl,  Baumschulen.
388.  Halberstadt,  Preußen,  Provinz  Bürger,  W.,  Gärtnerei.
Sachsen.
389.  „  „  Lampe,  Leberecht,  Gärtnerei.
390.  „  „  Mehler,  Gärtnerei.
391.  „  „  Pee,  B.,  Gärtnerei.
392.  :  2  Weber,  W.,  Gärtnerei.
393.|  Halstenbek,  Preußen,  Provinz  Beckmann  &amp;amp;  Tietzen,  Baumschule.
Schleswig-Holstein.  ·
394.  „  „  Bohlen,  F.,  Baumschule.
395.  »  ,,  Heims,  J.  H.  Söhne,  Baunschule.
396.  „  „  Kahland,  G.,  Baumschule.
397.  „  „  Lüdemann,  H.,  Baumschule.
398.  „  „  Pein,  E.  F.,  Baumschule.
399.  „  „  Pein,  H.  H.,  Baumschule.
400.  Hamburg.  Botanischer  Garten.
401.  „  Finger,  Emil,  Handelsgärtnerei.
402.  „%  Hohmann,  A.,  Handelsgärtnerei.
403.  („  Kleinwächter  &amp;amp;  Co.,  Handelsgärtnerei.
404.  „  Lange,  Otto,  Handelsgärtnerei.
405.  „  Maaß,  Johannes,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
406.  „  Riechers,  F.  A.,  Söhne,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
  «
407.  „  Seyderhelm,  Herm.,  Handelsgärtnerei.
408.  „  Wolter,  C.  H.  W.,  Gärtnerei.
409.]Hanau-Kesselstadt,  Preußen,  Pro=  Jansen,  Karl,  Gärtnerei.
vinz  Hessen-Nassau.
410.Hartmannsdorf  bei  Markranstädt,  Däbritz,  Otto,  Handelsgärtnerei.
Königreich  Sachsen.
411.  „  „  Jope,  Richard,  Handelsgärtnerei.
412.  „  „  Jope,  Paul,  Handelsgärtnerei.
413.  v  »  Löbe,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
414.  „  v  Scheffel,  Otto,  Handelsgärtnerei.
415.  »  »  Scheffel,  Max,  Handelsgärtnerei.
416.  „  „  Schlosser,  Max,  Handelsgärtnerei.
417.  „  »  Theile,  Ernst  August,  Handelsgärtnerei.
418.  2  »  Warstat,  Otto,  Handelsgärtnerei.
419.

 

77  7#

 

Wettley,  Paul,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="503" />
        485

 

 

Ort  der  Gartenbauanlage.

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

Heilbronn,  Württemberg.

Heinsberg,  Preußen,  Rheinprovinz.


Heppenheim,  Hessen,  Provinz
Starkenburg.

Herzogenrath,  Preußen,  Rheinprovinz.

Hildesheim,  Preußen,  Provinz
Hannover.

1  77

Hochbuch,  Aeschach,
Bayern.

Höhenhaus,  Kreis  Mülheima.  Rh.,
Preußen,  Rheinprovinz.

Holben,  Gemeinde  Hohyern,
Bayern.

Holzheim,  Elsaß-Lothringen.

Bad  Homburg  v.  d.  H.,  Preußen,

Provinz  Hessen-Nassau.

#  77

Gemeinde

 

Honnef,  Preußen,  Rheinprovinz.

Hopfgarten,  Großherzogtum
Sachsen.

Hörnitz,  Königreich  Sachsen.

7y  7y  L

 

Hoyern,  Bezirksamt  Lindau,
Bayern.

Hoyern  (Lindenhof),  Bezirksamt
Lindau,  Bayern.

Hoyern  (Schachen),  Bezirksamt
Lindau,  Bayern.

Jenfeld,  Preußen,  Provinz  Schleswig-Holstein.


Jestetten,  Baden.

Jüngsfeld,  Preußen,  Rheinprovinz.

kadelburg,  Amt  Waldshut,  Baden.

daiserslautern,  Bayern.

damenz,  Königreich  Sachsen.

dandern,  Baden.

 

Koelle,  Wilhelm  jr.,  Rosengärtnerei  und  Baumschulen.


Coenders,  Franz,  Baumschulen.

Frömmig,  Adolf,  Handelsgärtnerei.

Geduldig,  Philipp,  Gärtnerei,  Baum=  und
Rosenschulen.

Hennis,  Wilhelm,  Gärtnerei.

Westenius,  E.,  Nachfolger,  Inhaber:  Georg  und
Witwe  E.  Palandt,  Baumschulen  und  Gärtnerei
Faller,  Martin,  Baumzüchterei.

Loosen,  Wilh.,  Gartenanlage.
Rupflin,  Georg,  Handelsgärtnerei.

Hodel,  Karl  Emil,  Baumschule.
Fischer,  L.,  Gärtnerei.

Maaß,  Karl,  Gärtnerei.

Zeininger,  Christian,  Gärtnerei.
Held,  W.,  Hoflieferant,  Gärtnerei.
Oertel,  Gottfried,  Handelsgärtnerei.

 

Knebel,  Gustav  Reinhard,  Handelsgärtnerei.
Kremser,  Franz,  Handelsgärtnerei.

Lange,  Edmund  Gustav,  Handelsgärtnerei.
Haug,  Julius,  Baumschule.

Schmid,  Martin,  Handelsgärtnerei.
Brugger,  Hermann,  Gärtnerei.

Schmeiß,  Oskar,  Gärtnerei.
Riechers,  H.,  Gärtnerei.

Danegger,  Ferdinand,  Rosen-  und  Baumschulen.
Dahs,  Reuter  &amp;amp;  Co.,  Baumschule.

Hässig,  Josef,  Rosen=  und  Baumschulen.

Ruf,  Emil.  Rosen=  und  Baumschulen.

Helfert,  Josef,  Handelsgärtnerei.

Weiße,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Eichacker,  H.,  sen.,  Gärtnerei.
Eichacker-Berner,  H.,  Gärtnerei.

Kramer,  Albert,  Gärtnerei.

 

Wohnsitz:  Echt  (Holland).


Gewann  „weißer  Rain“.
        <pb n="504" />
        —  486  —

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
-  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
452.  Kapsdorf,  Preußen,  Provinz  Firma  Laqua  &amp;amp;  Co.,  vorm.  Reinhold  Laqua,
Schlesien.  Baunschule.

453.  Kempen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Trimborn,  Everhard,  Baumschule.

454.  Kempten,  Bayern.  Heiler,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

455.  „  „  Rausch,  Geschwister,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

456.  Kersch,  Preußen,  Rheinprovinz.  Reiter  &amp;amp;  Söhne,  Baum=  und  Rosenschulen.

457.  Kiedrich,  Fenen  ror  Helen-  Mondani,  Johann,  NRosenschule.

assau.

458  •5K  „  „  Schmitt,  Josef,  Rosen-  und  Baumschule.

—  »  »  Schmitt,  Karl,  Rosen=  und  Baumschule.

460.  Kiel,  Preußen,  Provinz  Schles-Wendland,  H.,  Baumschule.

wig-Holstein.

461.  Kirchzarten,  Baden.  Bensel,  Ludwig,  Gärtnerei.

462.  Kirchwärder,  Hamburg.  Grube,  Gebr.,  Gartenanlage.

463.  „  »  NTimmann,  H.,  Gartenanlage.

464.  s  be  Löbau,  Königreich  Jubisch,  Max  Alfred,  Baumschule.

achsen.
Klein  Dobritz  siehe  unter  Dobritz.
465.  Klein  Quenstedt,  Preußen,  Pro-Knippel,  C.,  Gärtnerei.
vinz  Sachsen.
466.  Kochendorf,  Oberamt  Neckarsulm,  Kühner,  Johann,  Gärtnerei=  und  Baumschulen-Württemberg.
  besitzer.

467.  Köstritz,  Reuß  jüungerer  Linie.  Deegen,  Franz  jun.,  Nachfolger,  Inhaber:
H.  Werther  und  B.  Oehlgardt,  Baumschulen.


468.  „  „  Deegen,  Max,  Inhaber:  Deegen,  Adolf,
Georginen-  und  Rosengärtnerei.

469.  „  »  Geißler,  Karl,  Rosen-  und  Obstbaumschulen.

470.  „  „  Herger,  Ernst,  Nachfolger,  Inhaber:  K.  und
R.  Zersch,  Ziersträucher-,  Nosen=  und  Obstbaumschulen.


471.  „  »  Panzer  &amp;amp;  Wagner,  Rosen=  und  Baumschulen.

472.  »  »  Schmid,  Karl,  Baum=  und  Rosenschulen.

473.  „  „  Schmid,  Nobert,  Rosen=  und  Baumschulen.

474.  Kötzschenbroda,  Königreich  Bach,  Paul,  Baumschule.

Sachsen.

475.  „  „  Hädrich,  Hermann,  Baumschule.

476.  »  »  König,  Emerich,  Baumschule.

477.  „  „  Papsdorf,  Oskar,  Blumengärtnerei.

478.  „  „  Reichel,  Paul,  Blumengärtnerei.

479.  Konstanz,  Baden.  Birk,  Martin,  Gärtnerei.

480.  5  „  Stadtmüller,  Albert,  Gärtnerei.

481.  „  „  Winterer,  Heinrich,  Gärtnerei.

482.  »  »  Wolf,  Max,  Gärtnerei.

483.  Krielow  bei  Werder,  Preußen,Lenz,  Carl,  Baumschule.

 

Provinz  Brandenburg.
        <pb n="505" />
        487

 

 

 

Ort  der  Gartenbauanlage.

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

Krölpa,  Preußen,  Provinz
Sachsen.

Krumbach,  Gemeinde  Reichenbach,
  Oberamt  Saulgau,
Württemberg.
Krupunder,  Preußen,
Schleswig-Holstein.
Ladenburg,  Baden.

7y  7“

Provinz

Langen,  Hessen,  Provinz  Starkenburg.

Langenargen,  Oberamt  Tettnang,
Württemberg.
Langenberg,  Reuß  jüngerer
Linie.

Langenweddingen,  Preußen,  Provinz
  Sachsen.

1

Langsur,  Preußen,  NRheinprovinz.
Lannesdorf,  Preußen,  Rheinprovinz.


Laubegast  bei  Dresden,  Königreich
  Sachsen.

77  77

 

V7y  77
1  77
Vy  77
'  77

Laubenheim,  Hessen,  Provin
zehenheim,)  veh  D5

Lautitz  bei  Löbau,  Königreich

Sachsen.

kegefeld  bei  Weimar,  Großherzogtum
  Sachsen.

kehndorf  bei  Braunschweig,
Braunschweig.

eipzig,  Königreich  Sachsen.
7  77  VF

 

Platz  &amp;amp;  Sohn,  Gärtnerei.

Prapp,  Leonhard,  Gärtnerei.
Kneußle,  Josef,  Baumschulen.

Buch  &amp;amp;  Hermannsen,  Baunschule.

Kahle,  Fritz,  Baumschulen.

Ratz,  Jean,  Baumschulen.
Ruckelshausen,  K.  &amp;amp;  W.,  Baumschulen.
Seitz,  Phil.  H.,  Handelsgärtnerei.

Schöllhammer,  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei,
  Koniferen=  und  Spargelkulturen.
Hacke,  Paul,  Handelsgärtnerei.

Müller,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

Daiker  &amp;amp;  Otto,  Inhaber:  Alb.  Kleinau,
Gärtnerei.

Hausigk,  Gärtnerei.

Müller,  Hubert,  Baumschulen  und  Ziersträucherpflanzung.


Gräve,  L.,  Baumschule.

Haubold,  Bernhard,  Gärtnerei.

Hunger,  Hedwig,  verw.,  Gärtnerei.
Meischke,  Arthur,  Gärtnerei.
Poscharsky,  Oskar,  Baumschule.
Seidel,  T.  J.,  Gärtnerei.

Siems,  Wilhelm,  Gärtnerei.
Weißbach,  Robert,  Gärtnerei.
Steinhauer,  Theodor,  Gärtnerei.

Liebig,  Gotthelf,  Handelsgärtnerei.
Macherauch,  E.,  Beerenobstgärtnerei.
Herzogliche  Landesbaumschule.

Arnold,  Otto,  Handelsgärtnerei.

Beyer,  Julius,  Handelsgärtnerei.
Fallgatter,  K.  Julius,  Landschaftsgärtnerei.

Groll,  Leopold,  Landschaftsgärtnerei.
Klemm,  A.,  Witwe,  Handelsgärtnerei.

 

Geschäftsstelle:  Erfurl.

Seither:  Friedrich
Schöllhammer.

84
        <pb n="506" />
        —  488  —

 

 

—-szJrm

 

 

S  Name  des  Besitzers
—  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
515.|Leipzig,  Königreich  Sachsen.  Mönch,  Th.  jun.,  Handelsgärtnerei.
516.  „  „  „  Mönch,  Friedrich  sen.,  Handelsgärtnerei.
517.  5  „  „  Obst,  Richard,  Handelsgärtnerei.
518.  „  „  „  Schneider,  Minna,  Witwe,  Handelsgärtnerei.
519.  „  „  „  Schultze  &amp;amp;  Hartig,  Handelsgärtnerei.
520.  „  -Anger-Crottendorf,  König=  Borrmann,  Richard,  Gemüsegärtnerei.
reich  Sachsen.
521.  „  „  „  „  Koch,  Julius,  Handelsgaͤrtmerei.
522.  „  „  „  „  Richter,  Paul,  Handelsgärtnerei.
523.  „  „  „  „  Rühl,  E.,  Handelsgärtnerei.
524.  v  „  „  „  Wolrath,  Emilie,  Witwe,  Gemüsegärtnerei.
525.  „-Connewitz,  „  Arnold,  Arthur,  Handelsgärtnerei.
526.  v  „  „  Bode,  Otto,  Handelsgärtnerei  und  Blumengeschäft.

527.  v  „  „  Breitenborn,  Wilhelm,  Landschaftsgärtnerei.
528.  „  „  „  Damm,  Emil,  Handelsgärtnerei.
529.  „  „  „  Dunkel,  Berta,  Witwe,  Handelsgärtnerei.
530.  „  v  „  Fahr,  Bruno,  Handelsgärtnerei.
531.  „  „  „  Güther,  Adolf,  Handelsgärtnerei.
532.  »  „  „  Hündorf,  F.  Gustav,  Handelsgärtnerei.
533.  „  „  „  Jahn,  Hermann,  Handelsgärtnerei.
534.  „  „  „  Kraichen,  Pauline,  verehel.,  Handelsgärtnerei.
535.  „  „  „  Kretzschmar,  Max,  Handelsgärtnerei.
536.  „  „  „  Rischer,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
537.  „  Dölitz,  „  Arnold,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
538.  „  „  „  Brautsch,  G.,  Handelsgärtnerei.
539.  „  „  „  Dodel'sche  Villa,  Privatgärtnerei  mit  Handelsbetrieb.

640.  »  ,,  »  Fischer,  Franz,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
541.  „  „  „  Grub,  Max,  Handelsgärtnerei.
542.  „  „  „  Hanke,  Emil,  Handelsgärtnerei.
543.  „  v  „  Henker,  Hermann,  Handelsgärtnerei.
544.  „  v  „  Moritz,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
546.  „  „  „  Neunhäöfer,  Joh.,  Handelsgärtnerei.
546.  „  „  „  Papsdorf,  Julius,  Handelsgärtnerei.
547.  „  „  „  Schanze,  Richard,  Handelsgärtnerei.
548.  „  „  „  Sebastian,  Albert,  Handelsgärtnerei.
549.  „  „  „  Seidewitz,  Albert,  Handelsgärtnerei.
550.  „  „  v  Walter,  Adolf,  Handelsgärtnerei.
551.  „  -Dösen,  „  Fischer,  Julius,  Handelsgärtnerei.
552.  „  -Eutritzsch,  „  Böhme,  Hermann,  Handelsgärtnerei.
553.  „  „  „  Lehmann,  Wilhelm,  Erben,  Handelsgärmerei.
55t  „  „  Mann,  Otto,  Handelsgärtnerei.
555.  „  „  »  Maschke,  Karl,  Handelsgärtnerei.
556.

 

 

Sommermeyer,  Max,  Handelsgärtnerei  und
Baunschule.
        <pb n="507" />
        Ort  der  Gartenbauanlage.

—  489  —

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

Heipzig-Eutritzsch,

77
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Gohlis,

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-  Reudnitz,

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-  Sellerhausen,
-?Stötteritz,

Königreich
Sachsen.

1

Tietze,  Paul,  Handels=  und  Landschaftsgärtnerei,

  Baumschule.

Wolf,  Gustav,  Gemüse=  und  Schnittblumengärtnerei.



Zimmermann,  Albert,  Handelsgärtnerei.

Zimmermann,  Franz,  Handelsgärtnerei.

Becker,  Reinhold,  Handelsgärtnerei.

Grahneis,  Albert,  Handelsgärtnerei.

Jacob,  Moritz,  Handels=  und  Landschaftsgärtnerei.



Sauer,  Johannes,  Handelsgärtnerei.

azer  Albert,  Handelsgärtnerei  und  Baumule


Wagner,  Karl,  Handelsgärtnerei.

Reum,  Enmil,  Handelsgärtnerei.

Reum,  Jakob,  Handelsgärtnerei.

Rüssel,  J.  F.  August,  Handelsgärtnerei.

Böhne,  5  tav,  Handelsgärtnerei.

Herzog,  Oskar,  Handelsgärtnerei.

Langkopf,  F.,  Handelsgärtnerei.

Meyner,  Enuard  Handelsgärtnerei.

Moßdorf,  O.  jun.,  Landschaftsgärtnerei  und
Baumschule.

Richter,  Louis,  Handels=  und  Landschaftsgärtnerei.



Richter,  C.  A.,  Handelsgärtnerei.

Rühl,  Ferdinand,  Handelsgärtnerei.

Rü  ifi.  G.,  Handelsgärtnerei.

Rüssel,  F.  M.  H.,  Handelsgärtnerei.

Winter,  Marie,  Witwe,  Handelsgärtnerei.

Patzschke,  Albert,  Handelsgärtnerei.

Theile,  Julius,  Handelsgärtnerei.

Wellmann,  Inh.  Ernestine  verw.  Wellmann,
Handelsgärtnerei.

Werner,  Julius,  Handelsgärtnerei.

Beier,  Karl,  Handelsgärtnerei.

Brückner,  Enil,  Handelsgärtnerei.

Herfurth,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Lempert,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Scheibe,  Otto,  Handelsgärtnerei.

Weißke,  Hugo,  Handelsgärtnerei.

Worch,  Franz,  Handelsgärtnerei.

Erfurth,  Hermann,  Handelsgärtnerei.

Kosbab,  Hermann,  Handelsgärtnerei.

Krüger,  Marta,  Handelsgärtnerei.

Wagner,  Ad.  Moritz,  Handelsgärtnerel.

 

 

 

 

Hensel,  N.  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

817
        <pb n="508" />
        —  490  —

 

Name  des  Besitzers

 

 

S
Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
597.|  Leipzig  -Stüntz,  i  Finger,  Karl,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
598.  „  -Thonberg,  „  Müller,  Pauline,  Witwe,  Handelsgärtnerei.
599.  Leisnig,  „  en  Ernst,  Baumschule,  Inhaber:  Richard
eiler.
600.  „  „  Renner,  Franz  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

601.  „  „  Riesche,  Johannes,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
602.  „  „  Schreck,  Karl  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

603.  “  „  Talkenberg,  Otto  Robert,  Kunst=  und  Handels-«
  gärtnerei.
604.  „  „  Zunkel,  Ferdinand,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

605.|  Leuben  bei  Dresden,  „  Füssel,  Heinrich,  Gewächshausgärtnerei.
606.  „  „  „  Münch  &amp;amp;  Haufe,  Rosenschulen.
607.  „  „  „  Schmall,  Johannes,  Gewächshausgärtnerei.
608.  „  „  „  Voigt,  Artur,  Gärtnerei.
609.  R„  „  „  Ziegenbalg,  Max,  Gewächshausgärtnerei.
610.  Leubnitz-Neuostra,  „  Meurer,  Elisabeth,  Witwe  in  Dresden-A.,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.
611.Leutersdorf  bei  Zittau,  „  Neumann,  F.  W.,  Handelsgärtnerei  und
Baumschule.  Z
612.Lichtenrade,  Preußen,  Provinz  Schwartz,  E.,  Gärtnerei.  Geschäftslokal  in  Berlin-Brandenburg.
  Tempelhof.
613.|  Lindau,  Bayern.  Rupflin,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
614.Littenweiler,  Baden.  Fräulein  von  Chauvin,  Baumschulen.
615.|  Lörrach,  Baden.  Preiser,  Julius,  Gärtnerei.
616.  „  „  Preiser,  Mathias,  Gärtnerei.
617.Lucka,  Sachsen-Altenburg.  Franke,  Ernst  Arno,  Handelsgärtnerei.
618.  Ludwigsburg,  Württemberg.  Eichhorn,  Gottlieb,  Baumschulen.
619.  Lübeck.  Behrens,  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  133.
62075  Böckmann,  I.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Arnimstraße  53.
621.,  Buthmann,  O.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Arnimstraße  59.
622  Gottsch,  Hubert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schwartauer  Allee  13a.
623  Hedlund,  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.Bangsweg  5.
624  Heidmann,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  93.
625  Köhler,  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  155.
626.  Lindberg,  Alb.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Ratzeburger  Allee  11.
627  Plathe,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Trappenstraße  9.
628  5  Rastedt,  Johannes,  Kunst=  und  Handels=  Schönböckenerstraße  32
gärtnerei.  bis  34.
629hö0  Rohrdantz,  Carl,  Baum=  und  Rosenschulen.  Moislinger  Allee  49.
630  Rüsch,  Wilhelm,  Kunst=  und  Landschaftsgärtnerei.  Kahlhorststraße  Nr.  42c.
631  Schetelig,  Max,  vorm.  Ph.  Paulig,  Kunst=  und  Schönböckenerstraße  40.
632  Handelsgärtnerei.

 

 

 

 

Schunck,  C.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

 

 

Kirchenstraße  6.
        <pb n="509" />
        —  491  —

 

 

 

Ort  der  Gartenbauanlage.

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

 

 

Bemerkungen.

 

Lübeck.

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Lüneburg,  Preußen,  Provinz
Hannover.
Magdeburg,  Preußen,  Provinz
Sachsen.
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x„vwilhelrstadt,

Mannheim,  Baden.
Markkleeberg  bei  Leipzig,  Königreich
  Sachsen.

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Narkneukirchen,
Sachsen.

Mehlem,  Preußen,  Rheinprovinz.

beißen,  Königreich  Sachsen.

77  77

Königreich

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7

etz,  Elsaß-Lothringen.
„-Plantières,  „
iltenberg,  Bayern.
ittelherwigsdorf  bei

Zittau,
Königreich  Sachsen.

 

Staecker,  Johs.,  Baumschulen.
Versuchsfeld  des  Gartenbauvereins.
Vollert,  Adolf,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Vollert,  Christian  Friedrich,  in  Firma  H.
F.  Vollert,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Vollert,  Friedrich  Joachim,  Gärtnerei.

Vollert,  J.  C.,  Baumschulen.

Vollert,  Rudolf,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wiese,  C.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wünsch,  G.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wrede,  H.,  Garten.

Emskötter,  R.  M.,  Kakteenzuchtanstalt  im  Gewächshaus.


Enders,  Otto,  Handelsgärtnerei.

Zeller,  Karl,  Wasserpflanzen-Kulturanlage.

Heyneck,  Otto,  Gärtnerei.

Weise,  Max,  Gärtnerei.

Wolter,  Paul,  Orchideen-Zuchtanstalt  in  Gewächshäusern.


Kocher,  Mathias  jun.,  Gärtnerei.

Hoppe,  Hugo,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hoppe,  Joh.  Fr.  jun.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Pladeck,  Bernh.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Rauch,  Karl  Richard,  in  Firma:  Karl  Rauch,
Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Schmidt,  Wilhelmine,  verehel.,  geb.  Scharlach,
Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wolf,  F.,  Firma,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wolf,  Johann  Friedrich  Hermann,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.

Zimmermann,  Otto,  Gärtnerei.

Rieck  &amp;amp;  Roßbach,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Born,  Franz,  Gärtnerei.

Born,  Otto,  Gärtnerei.

Gappisch,  Hermann,  Gärtnerei.

Jahn,  Robert,  Gärtnerei.

Lyon,  Hugo,  Gärtnerei.

Frenkel,  H.,  Kunst=  und  Landschaftsgärtnerei.
Scholtes,  Joseph,  Rosen-  und  Pflanzengärtnerei.
Koschwanez,  Joseph,  Handelsgärtnerei.
Hochmuth,  Karl,  Handelsgärtnerei  und  Blumenzucht.



 

 

Kronsforder  Allee  42.
Bei  der  Lohmühle  12.
Bertramshof,  Marlistraße
  68.
Ratzeburger  Allee  27.

Kronsforder  Allee  44.
htenenze
Geninerstraße  6.
Finkenstraße  1.
Steinraderweg  54.

St.  Symphorieninsel.
        <pb n="510" />
        492

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
—.  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
668.  Mockritz  bei  Dresden,  Königreich  Keller,  Otto,  Gärtnerei.
Sachsen.
669.  Möhlenwarf,  Preußen,  Provinz  Hesse,  H.,  Baumschule.
Hannover.
670.  Möhringen,  Amtsoberamt  Stutt-,  Ernst,  Adolf,  Kunst=  und  Handelsgärlnerei  in
gart,  Württemberg.  Stuttgart.
671.  Mohorn,  Königreich  Sachsen.  Hantsche,  Ernst,  Handelsgärtnerei.
672.  Mülhausen,  Elsaß-Lothringen.  Becker,  Johann  August,  Gärtnerei  und  Baumschule.

673.  »  »  Erny,  Leo,  Gärtnerei  und  Baumschule.
674.  „  „  Strub,  Alfred,  Gärtnerei  und  Baumschule.
675.]  München,  Bayern.  Bauer,  Joseph,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Angermayerstr.  7.
676.  „  »  Bete,  August,  Handelsgärtnerei.  Plinganserstr.  61  a-Z.
677.  „  “  Buchner,  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
678.  »  »  BuchnerösHammelbacheyInhaberJohannSchleißheimerstraßel93.
Schmitz,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
679.  „  »  Meyer,Georg,Kunst-undHandelggärtnerei.Watzmannstr.30.
680.  »  »  Schmid,  Adam,  Gärtnerei.  Warngauerstraße  19.
681.  Münchhof  Gemeinde  Neutin,  Grupp,  Philipp,  Handelsgärtnerei.
ayern.
682.]  Muffendorf,  Preußen,  Rhein-MRech,  Peter,  Baumschule.
provinz.
683.|Nagold,  Württemberg.  Geigle,  Ch.,  Forstbaumschulen,  Inh.  Gustav
Drößel.
684.|  Nauheim,  Bad,  Hessen,  Provinz  Bechtold,  Joh.,  Rosenkulturen.
Oberhessen.
685.  „  »  Krämer,  Heinrich,  Rosenkulturen.
686.  „  „  Lindemann,  K.  A.,  Handelsgärtnerei.
687.  „  b„  Linkmann,  L.,  Handelsgärtnerei.
688.  Naundorf  bei  Dresden,  —.  Schöppe,  Reinhold,  Gärtnerei.
achsen.
689.  „  „  „  Schwebs,  Willy,  Gärtnerei.
690.  Neuburg  a.  D.,  Bayern.  Zinsmeister,  Ludwig  Anton,  Handelsgärtnerei.
691.  Neuengamme,  Hamburg.  Albers,  Ernst,  Gartenanlage.
692.  „  „  Buhk,  Julius,  Gartenanlage.
693.  „  „  Eggers,  Heinrich,  Gartenanlage.
694.  »  »  Eggers,  Julius,  Gartenanlage.
695.  »  »  Kahl,  Carl,  Gartenanlage.
696.  „  „  Michaelsen,  Ferd.,  Gartenanlage.
697.  „  »  Mindt,  Nic.,  Gartenanlage.
698.  v  „  Otte,  Aug.,  Gartenanlage.
699.  «  »  Steffen,  Hinrich,  Fruchthändler.
700.  Neu  Sorge,  Preußen,  Provinz  Späthe,  R.,  Baumschule.
Schlesien.
701.  Neuß,  Preußen,  Rheinprovinz.Hönings,  Julius,  Baumschule.
702.Neuulm,  Bayern.  Neubronner,  D.,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="511" />
        493

 

 

 

Ort  der  Gartenbauanlage.

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

Nickern  bei  Dresden,  Königreich
Sachsen.

Nicolassee  bei  Berlin,  Preußen,
Provinz  Brandenburg.

Nied,  Preußen,  Provinz  Hessen-Nassau.


Nieder  Büssau  bei  Lübeck.

Nieder  Höchstadt,  Preußen,  Provinz
  Hessen-Nassau.

Nieder  Mörlen,  Hessen,  Provinz

Oberhessen.

1  77  #
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L  1  7#

Niedersedlit  bei  Dresden,  Königreich
  Sachsen.

7

 

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77  ff

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Niederwalluf,  Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.

77  D
7  77

Niendorf  bei  Lübeck

Nürnberg,  Bayern.

77  77

ff  ff

ff  ff

 

Mietzsch,  C.  W.,  Rosen=  und  Baunschule,  Ziersträucher.

Sellenthin,  G.,  Baumschule.

Kropff,  Julius,  Gärtnerei.

Vollert,  Rudolf,  in  Lübeck,  Baumschulen.
Hoffmann,  R.,  Baumschule.

Fr  und  Hagedorn,  Rosenkulturen  und  Baumulen.



Jung,  Thomas,  Rosenkulturen  und  Baumschulen.

Kohl,  Peter,  Rosenkulturen  und  Baumschulen.

Mades,  Johannes,  Rosenkulturen  und  Baumschulen.


Rack,  Johannes,  Rosenkulturen  und  Baumschulen.

Broy  &amp;amp;  Kretzschmar,  Handelsgärtnerei  und
Rosenschulen.

E  Artur,  Palmen-,  Blumen=  und  Rosenzucht.


Graul,  Selma,  Witwe,  Handelsgärtnerei  und
Baumschule.

Mietzsch,  C.  W.,  Inhaber  Rudolf  Mietzsch,  Rosenund
  Baumschule.

Naetsch,  Otto,  Blumenzüchterei.

Dr.  Roennefart,  Roßberg  (Glieme  Nachf.),  Baumschule,
  Ziersträucher  usw.

Zindel  &amp;amp;  Hoffmann,  Samenzwiebelhandlung.


Goos  &amp;amp;  Koenemann,  Gärtnerei.

Grüllich,  Reinhard,  Rosen=  und  Baunschule.

Keim,  Johann,  Rosen=  und  Baumschule.

Koenig,  Joseph,  Rosen=  und  Baumschule.

Kreis,  Franz,  Rosenpflanzung.

Mehl,  Karl,  Rosenschule.

Rasper,  Eugen,  Rosenschule.

Vogt,  Curt,  Rosen=  und  Baunschule.

Gottsch,  Hubert,  in  Lübeck,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Adam,  Adam,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Bänsch,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Dentler,  Hugo,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Dietrich,  Simon,  Inhaber:  Christian  Hofmann,
Samenhandlung  und  Gärtnerei.

 

 

 

 

 

und  Blumen- 



Hof  Naßberg.

Harrichstraße  24.
Steuergemeinde  Wezendorf.
        <pb n="512" />
        494

 

 

 

 

 

—  —  —  –—.

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
*  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
733.Nürnberg,  Bayern.  Hofmann,  Johann  Thomas,  Inhaber:  Hofmann,
Christian,  Samenhandlung.
734.  „  „  Ortmann,  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Steuergemeinde  Thon.
735.  5  „  Seyschab,  Georg,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
736.  »  »  Tölke,  Konrad,  Inhaber:  Heinrich  August  Tölke,  Thonerweg  180.
Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
737.  Nürtingen,  Württemberg.  Otto,  Emanuel,  Obstbaumschulen.
738.Oberhermersdorf  bei  Chemnitz,  Reichel,  Gärtnerei,  Pächter  Bernhard  Nestler.
Königreich  Sachsen.
739.Ober  Ingelheim,  Hessen,  Provinz  Wolf,  Georg,  Handelsgärtnerei.
Rheinhessen.
740.Obermoschel,  Bayern.  Rannßweiler,  Jakob,  Handelsgärtnerei.
741.Oberursel,  Preußen,  Provinz|Rinz,  S.  und  J.,  (Wunderlich),  Baumschule.
Hessen-Nassau.
742  55  6  Witzel,  Karl,  Gärtnerei.
743.|Olsnitz  i.  V.,  Königreich  Sachsen.  Albert,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
744.  n  »  Felgentreu,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
745.  „  „  Hertwig,  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
746.  2  »  Pleinert,  Otto,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
747.  5  „  Thümmler,  G.,  Baumschule.
748.  »  »  Wohlfarth,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

749.  Offenbach  a.  M.,  Hessen,  ProvinzOffenbacher  Baumschule,  Inhaber:  Wilhelm
Starkenburg.  Berz.
750.  Olbersdorf  bei  Zittau,  König-Neumann,  Gebrüder,  Kunst=  und  Handelsreich
  Sachsen.  gärtnerei  und  Baumschule.
751.  Olenstat  Preußen,  Provinz|Rößler  &amp;amp;  Fuchs,  Gärtnerei.
Sachsen.
752.Oppershofen,  Hessen,  eesovins  Bell,  Heinrich,  Rosenkulturen.
berhessen.
753.  „  6  Beyer,  Franz  III,  Rosenkulturen.
754.  „  „  Beyer,  Heinrich  II,  Rosenkulturen.
755.  „  „  Beyer,  Johann  III,  Rosenkulturen.
756.  „  „  Gondolf,  Franz,  Rosenkulturen.
757.  »  »  Heinstadt,  Peter  III,  Rosenkulturen.
758.  „  „  Heller,  Heinrich,  Rosenkulturen.
759.  „  „  Heller,  Johann  IV,  Rosenkulturen.
760.  „  „  Heß,  Heinrich,  Rosenkulturen.
761.  „  „  Jakobi,  Peter,  Rosenkulturen.
762.  „  „  Odenwäller,  Johannes,  Rosenkulturen.
763.  „  „  Raab,  Jakob,  Rosenkulturen.
764.  „  „  Rack,  Franz  II,  Rosenkulturen.
765.  „  „  Remeter,  Johannes,  Rosenkulturen.
766.  „  „  Schmidt,  Heinrich  VI,  Rosenkulturen.
767.  „  „  Weil,  Anton  IV,  Rosenkulturen.
768.  „  „  Weil,  Heinrich  VIII,  Rosenkulturen.
769.  Weil,  Johannes  XIII,  Rosenkulturen.

 

W  ’’
        <pb n="513" />
        Ort  der  Gartenbauanlage.

—  485  —

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

ppershofen,  Hessen,  Provinz
Oberhessen.
)switz  bei  Breslau,  Preußen,
Provinz  Schlesien.
sttendorf  bei  Hainichen,  Königreich
  Sachsen.
#ybin  bei  Zittau,  Königreich
Sachsen.
zegau,  Königreich  Sachsen.

77  1  L

11  n  r
zethau  bei  Zittau,  Königreich
Sachsen.
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#  1

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7y7  1

7T  7*

*7  75*v
##  1

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forzheim,  Baden.
irna,  Königreich  Sachsen.
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77  11
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1

7

 

Weil,  Kaspar  VI,  Rosenkulturen.

Spindler,  Michael,  Gärtnerei  und  Baunschule.

Wittich,  Heinrich  Gustav  Waldemar,  Handelsgärtnerei.


Neumann,  Gebrüder,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Festner,  Paul,  Palmen.

Gladow,  Wilhelm,  Veilchenpflanzen.

Vester,  Gustav,  Primeln.

Aust,  Adolf,  Handelsgärtnerei,
und  Gemüsebau.

Donath,  Friedrich,  Gemüsebau.

Donner,  Friedrich,  Handelsgärtnerei,  Blumenzüchterei
  und  Gemüsebau.

Neumann,  Ennst,  Handelsgärtnerei,  Blumenzucht
und  Gemüsebau.

Nietsch,  Johann,  Handelsgärtnerei,  Blumenzüchterei
  und  Gemüsebau.

Pohl,  Oswald,  Handelsgärtnerei.

Schmidt,  Hermann,  Handelsgärtnerei,  Blumenzucht
  und  Gemüsebau.

Starke,  Max,  Handelsgärtnerei,  Blumenzucht
und  Gemüsebau.

Zobel,  Friedrich  Wilhelm,  Handelsgärtnerei
und  Baumschule.

Manz,  Julius,  Kunstgärtner.

Anders,  Hilda,  Witwe,  Handelsgärtnerei.

Böttcher,  Eduard  Albert,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Konrad,  Handelsgärtnerei.

Grosche,  Robert  Oswald,  Handelsgärtnerei.

Hauswald,  Paul,  Handelsgärtnerei.

Hebold,  Ottilie,  Witwe,  Handelsgärtnerei.

Jäger,  Alfred,  Handelsgärtnerei.

Peppisch,  Theodor,  Handelsgärtnerei.

Plotz,  Emil  Richard,  Handelsgärtnerei.

Niedel,  Rudolf  Bernhard,  Handelsgärtnerei.

Scholze,  Kurt  Julius,  Handelsgärtnerei.

Schürtz,  Gustav  Ottomar,  Handelsgärtnerei.

Sperling,  Friedrich  Robert,  Handelsgärtnerei.

Strohbach,  Emil  Bruno,  Handelsgärtnerei.

Voigtländer,  Ernst  Richard,  Handelsgärtnerei.

Wagner,  Max  Rudolf,  Handelsgärtnerei.

Winkler,  Gustav  Alfons  Aurel,  Handelsgärtnerei.

Zschiedrich,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.

Blumenzucht

 

80
        <pb n="514" />
        —  496  —

 

 

S  Name  des  vesiters
2  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
805.|  Plantieres  bei  Metz,  Elsaß=  Simon,  Ludwig  und  Gebrüder,  Baunschule
Lothringen.  und  Gärtnerei.
806.Plauen  i.  V.,  Königreich  Sachsen.  Bauch,  Bruno  Max,  Handelsgärtnerei.
807.  „  „  Gescheidt,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
808.  „  „  Nauck,  Karl  Max,  Handelsgärtnerei.
809.  „  „  Riedel,  Karl  Wilhelm  Rudolf,  Handelsgärtnerei.
810.  „  „  Seidel,  Alban,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
811.  „  „  Westphal,  Sophie  Friederike  Karoline,  verehel.,
Handelsgärtnerei.
812.  „  „  Wettengel,  Friedrich  Reinhard,  Handelsgärtnerei.
813.  „  „  Zabel,  Andreas  Paul  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
814.Pohlitz,  Reuß  j.  L.  Schade,  Willy,  Gärtnerei.
815.|  Poppitz  bei  Riesa,  Königreich  Fleck,  Richard,  Gärtnerei.
Sachsen.
816“  „  Lehmann,  Kurt,  Gärinerei.
817.  Potsdam,  Preußen,  Provinz  Karthaus,  C.,  Orchideengärtnerei.
Brandenburg.
818.  Priestewitz  bei  Großenhain,  König-Raue,  Hermann,  Erben,  Rosengärtnerei  und
reich  Sachsen.  Baumschule.
819.|  Prisdorf,  Preußen,  Provinz  Beyer,  Felix,  Baumschule.
Schleswig-Holstein.
820.  „  »  Brandt,  Joh.,  Baumschule.
821.  „  „  Meyer,  J.,  Baumschule.
822.  „  »  Westmann,  Baunschule.
823.  „  „  Wilke,  Baumschule.
824.]  Quedlinburg,  Preußen,  *  Dippe,  Gebrüder,  Gärtnerei  und  Feldkulturen.
Sachsen.
825.  „  „  Fiedler,  Albert,  Gärtnerei.
826.  „  „  Fekhard  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
827.  „  „  Graßhoff,  Albert,  Gärtnerei.
828.  „  „  Graßhoff,  Martin,  Gärtnerei  und  Feldkulturen.
829.  „  „  Keilholz,  A.,  Inhaber:  W.  Brandes  und
F.  Ergang,  Gärtnerei.
830.  „  „  Kettenbeil,  Gebr.,  Gärtnerei.
831.  „  „  Klinge,  Karl,  Baumschule.
832.  »  »  Mette,  Heinrich,  Gärtnerei  und  Feldkulturen.
833.  „  „  Pape  &amp;amp;  Bergmann,  Gärtnerei.
834.  „  „  Quedlinburger  Pflanzenversandgeschäft,  Inhaber:
  E.  Gebhardt,  Gärtnerei.
835.  „  „  Roemer,  F.,  Gärtnerei.
836.  5  5  Sachs,  David,  Gärtnerei.
837.  6„  „  Sattler,  Carl,  Gärtnerei.
838.  „  „  Teupel,  Gebrüder,  Gärtnerei.
839.  „  „  Teupel,  Heinrich,  Gärtnerei.
840.  „  „  Tränkner,  Berthold,  Versuchsplantage.
41.  „  »  Vieweg,  Louis,  Gärtnerei  und  Baunschule.
42.

 

1  77

 

Wehrenpfennig,  Gärtnerei.
        <pb n="515" />
        Ort  der  Gartenbauanlage.

 

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

uedlinburg,  Preußen,  Provinz
Sachsen.

amersdorf  bei  Obercassel,

Preußen,  Rheinprovinz.

andersacker,  Bezirksamt  Würzburg,

  Bayern.

athenow,  Preußen,  Provinz
Brandenburg.

7  «

77  6
avensburg,  Württemberg.

W  1

77y  77
egensburg,  Bayern.
eichenau,  Königreich  Sachsen.
ellingen,  Preußen,  Provinz
Schleswig-Holstein.

½  157

J7y  '7#"

77  7v

77  77

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77  77

77  7?r

77  77

’

77  ö?'v

7  7F

utin  (Rothmoos),  Bezirksamt

Zindau,  Bayern.

itin  (Wannenthal),  Bezirksamt
  Lindau,  Bayern.

7#  ’
tlingen,  Württemberg.

7  yF

a,  Königreich  Sachsen.
a,  Sachsen-Altenburg.

1

leburg,  Sachsen-Altenburg.

Ziemann,  Samuel  Lorenz,  Gärtnerei  und  Feldkulturen.


Zimmermann,  Christian,  Gärtnerei.

Boehm,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Liebert,  Karl,  Handelsgärtnerei.
Herbst,  Baumschule.

Lange,  Gärtnerei.

Schultze  &amp;amp;  Pfeil,  Baumschule.

Binter,  Paul,  Handelsgärtnerei.

Schnaith,  Paul  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Stock,  Karl,  Handelsgärtner.

Trede,  Theodor.

Horschke,  Otto,  Gärtnerei.

Balz,  E.,  Baunschule.

Clasen,  J.,  Baumschule.

Griem,  M.,  Baumschule.
Hellms,  E.,  Baunschule.
Lüdemann,  A.,  Baumschule.
Maaß,  C.,  Baumschule.
Möller,  J.  F.,  Baumschule.
Ostermann,  M.,  Baumschule.
Pein,  A.,  Baumschule.
Schrader,  R.,  Baumschule.
Semmelhaak,  H.,  Baumschule.
Sievers  &amp;amp;  Heubel,  Baumschule.
Timm,  I.,  Baumschule.

Beilich,  Felix,  Handelsgärtnerei.

Brög,  Robert,  Handelsgärtnerei.

Specht,  Franz  Joseph,  Handelsgärtnerei.

Dietterlein,  Gottlob,  Inhaber  der  Dietterleinschen
Kunst=  und  Landschaftsgärtnerei.

Lucas,  Friedrich,  Okonomierat,  Pomologisches
Institut,  Lehranstalt,  Baumschulanlagen,
Gärtnerei.

Fiedler,  Paul,  Gärtnerei.

Flößner,  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Grimm,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Heine,  Andreas,  Baumschule  und  Rosenzüchterei.

Müller,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

 

Fischer,  William,  Handelsgärtnerei.

 

Filiale  in  Unterlenningen,
  Oberamt  Kirchheim,
  Württemberg.

85“
        <pb n="516" />
        198

——

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
S  Ort  der  Gartenbauanlage.  «  und  Bemerkunger.
E  Art  des  Grundstücks.
879.  Ronneburg,  Sachsen-Altenburg.  Schellenberg,  Otto,  Handelsgärtnerei.
880.  „  „  Steinbach,  William,  Handelsgärtnerei.
881.  4  bei  Pirna,  Königreich  Hauber,  Paul,  Koniferenschule.
achsen.
882.  Noßdor  Hessen,  Provinz  Starken-Odenwälder  Pflanzenkulturen  Kayser  &amp;amp;  Seibert.
urg.
883.|Roßdorf,  Preußen,  Provinz  Knopf,  W.,  Gärtnerei.
·  Sachsen.
884.  Rothmoos,  Gemeinde  Reutin,  Flachs,  Franz  Josef,  Handelsgärtnerei.
Bezirksamt  Lindau,  Bayern.
885.  Rüdenhausen,  Bezirksamt  Gerolz--DTöpperwein,  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
hofen,  Bayern.
886.  Saarbrücken,  Preußen,  Rhein-Mendel,  Ernst  sen.,  Baumschule  und  Topfprovinz.
  pflanzenkulturen.
887.  „  „  Rosenkränzer,  Anton,  Topfpflanzen-  und  Ver—
sandgärtnerei.
888.  Seer  Preußen,  ProvinzSchröter,  G.,  Gärtnerei  und  Baumschulen.
Sachsen.
889.  Schierstein,  Preußen,  Provinz  Goos  &amp;amp;  Koenemann,  Baumnschule.  Wohnort:  Niederwalluf.
Hessen-Nassau.
890.  „  »  Grüllich,  R.,  Baumschule  und  Gärtnerei.  Wohnort:  Niederwalus.
891.  „  „  Keim,  Johann,  Rosen=  und  Baumschule.  Wohnort:  Niederwalluf.
892.  „  „  Vogt,  Kurt,  Rosen-  und  Baumschule.
893.  ISchliengen,  Baden.  Sattler,  Theodor,  Gärtnerei.
894.  Schönböcken  bei  Lübeck,  Lübeck.  Struve,  Hans  Matth.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

895.Schönborn,  Preußen,  Provinz  Laquad,  Paul,  Baumschule.
Schlesien.
896.|  Schöningen,  Braunschweig.  Köhler,  Otto,  Gärtnerei.
897.  „  »  Valentin,  Tobias,  Gärtnerei.
898.  Schwäbisch  Gmünd,  Württemberg.  Fehrle,  J.,  Handelsgärtnerei.
899.Schweich,  Preußen,  Rheinprovinz.  Lambert,  Peter,  Rosenschule.
900.  Schweinsburg  bei  Crimmitschau,  Mehlhorn,  Richard  Oskar,  Kunst=  und  Handels-Königreich
  Sachsen.  gärtnerei.
901.Sebnitz,  Königreich  Sachsen.  Gocht,  Ladislaus,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
902.  »  »  Gorgas,  Otto,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
903.  „  „  Gretzschel,  Willy,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
904.  „  „  Klein,  Arno,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
905.  „  „  Lissey,  Flora,  Witwe,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
906.  „  „  Matthiaschka,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
907.  (  Trautzsch,  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
908.  Segeberg,  Preußen,  Provinzs  Remmert,  Hilmar,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
909.  Seifhennersdorf  bei  Zittau,  Ander,  Heinrich  Hermann,  Kunst=  und  Handels-Königreich
  Sachsen.gärtnerei.
910.  b  „  Großler,  August,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
        <pb n="517" />
        Ort  der  Gartenbauanlage.

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

 

Bemerkungen.

 

Soden  am  Taunus,  Preußen,
Provinz  Hessen-Nassau.
77  77
77  #11
77  7"

'F  77
Sonnenberg,  Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.
Spandau,  Preußen,
Brandenburg.
Speyer,  Bayern.

Provinz

’V’  7'V
Spremberg  (Ortsteil  Sonneberg),
  Königreich  Sachsen.
Steinfurth,  Hessen,  Provinz  Oberhessen.


#  1

77  7)
L  D
77  77y
7#  1
77y  11
11  7y

 

 

Böcking,  Peter,  Topspflanzen.

Christian,  Adam,  Rosenpflanzung.

Moll,  Arthur,  Nelkenkulturen.

Scheffler,  Konrad,  Gärtnerei.

Weigand,  Louis,  Gärtnerei.

Weber  &amp;amp;  Co.,  Garten=  und  Baumschulanlagen.

Kröger  &amp;amp;  Schwenke,  Gärtnerei.

Harster,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
Velten,  C.  F.
Ander,  Karl  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
Agel,  Heinrich  II,  Rosenkulturen.

Agel,  Ludwig,  Rosenkulturen.

Alban,  Johannes  VI,  Rosenkulturen.

Alban,  Gebrüder,  Inhaber  Wilhelm  Alban,
Rosenkulturen.

Alles,  Anton,  Rosenkulturen.

Arnoldi,  Wilhelm,  Rosenkulturen.

Balzer,  Wilhelm,  Rosenkulturen.

Bechtold,  Heinrich,  Rosenkulturen.

Bechtold,  Wilhelm,  Rosenkulturen.

Eichelmann,  Heinrich,  Rosenkulturen.

Eichelmann,  Gg.  Ludwig,  Rosenkulturen.

Engel  &amp;amp;  Klöß,  Inhaber  Wilhelm  Klöß,  Rosenkulturen.


Falk,  Heinrich  VII,  Rosenkulturen.

Falk,  Konrad,  Rosenkulturen.

Fink,  Konrad,  Rosenkulturen.

Hengst,  Heinrich  III,  Rosenkulturen.

Huber,  Heinrich,  Rosenkulturen.

Huber,  Heimich  IX,  Rosenkulturen.

Huber,  Konrad  VII,  Rosenkulturen.

Huber,  Ludwig,  Rosenkulturen.

Huber,  Philipp,  Rosenkulturen.

Jöckel,  Gebrüder,  Inhaber  Wilhelm  Jöckel,
Rosenkulturen.

Jung,  Eberhard,  Rosenkulturen.

Lottig,  Heinrich,  Rosenkulturen.

Ludolf,  Hermann,  Rosenkulturen.

Michel,  Heinrich  III,  Rosenkulturen.

Michel,  Johannes,  Rosenkulturen.

Michel,  Ludwig,  Rosenkulturen.

 

Wohnort:  Wiesbaden.
        <pb n="518" />
        —  500  —

 

 

S  Name  des  Besitzers

S  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
949.  Steinfurth,  Hessen,  PraRnz  ber-  Michel,  Philipp,  Rosenkulturen.

essen.
950.  „  „  h  Philippi,  Eberhard,  Rosenkulturen.
951.  „  „  Philippi,  Heinrich  und  Konrad,  Inhaber  Heinrich
  Philippi  1,  Rosenkulturen.

952.  „  „  Philippi,  Konrad  II,  Rosenkulturen.

953.  „  „  Philippi,  Wilhelm,  Rosenkulturen.

954.  „  „  Reitz,  Georg,  Rosenkulturen.

955.  »  »  Schreyer,  Friedrich,  Rosenkulturen.

956.  „  „  Schulhheis  Gebrüder,  Rosenkulturen  und  Baumschulen.



957.  „  „  Södler,  Eberhard  VII,  Rosenkulturen.
958.  „  „  Stein,  Konrad,  Rosenkulturen.

959.  „  "  Steinhauer,  Georg,  Rosenkulturen.

960.  „  „  Steinhauer,  Heinrich,  Rosenkulturen.
961.  „  »  S·7:inhauer,KonradVl,Rosenkulturen.
962.  „  „  Steinhauer,  Konrad  VIII,  Rosenkulturen.
963.  „  „  Thönges,  Chr.,  Rosenkulturen.

964.  „  Thönges,  Eberhard  1,  Rosenkulturen.
965.  „  „  Thönges,  Georg,  Rosenkulturen.

966.  „  „  Thönges,  Heinrich  VI,  Rosenkulturen.
967.  „  „  Thönges,  Heinrich  Melchior,  Rosenkulturen.
968.  „  „  Thönges,  Konrad  II,  Rosenkulturen.
969.  „  »  Thönges,  Konrad  IV,  Rosenkulturen.
970.  „  „  önges,  Wilhelm,  Rosenkulturen.

971.  „  „  Vieweg,  Paul,  Rosenkulturen.

972.  :  „  Volp,  Heinrich  Wilhelm,  Rosenkulturen.
973.  „  „  Volp,  Philipp,  Rosenkulturen.

974.  „  „  Volp,  Wilhelm  II,  Rosenkulturen.

975.  „  „  Volp,  Wilhelm  III,  Rosenkulturen.

976.  „  „  Volp,  Wilhelm  IV,  Rosenkulturen.

977.  „  „  Walter,  Philipp  III,  Rosenkulturen.

978.  „  „  Walther,  Heinrich,  Rosenkulturen.

979.  „  „  Walther,  Ludwig  VI,  Rosenkulturen.
980.  „  „  Weihrauch,  Heinrich,  Rosenkulturen.

981.  „  „  Weihrauch,  Johannes  III,  Rosenkulturen.
982.  »  »  Winter,  Theodor,  Rosenkulturen.

983.  „  „  Wolf,  Heinrich  II,  Rosenkulturen.

984.  „  »  Wolf,  Johannes,  Rosenkulturen.
985.|Straßburg-Neudorf,  Elsaß-Loth=  Müller,  Martin,  Baumschule.

ringen.
986.|  Stuttgart,  Württemberg.  Bofinger,  Wilhelm  sen.,  Handelsgärtnerei.

1  1#

 

 

Bofinger,  Wilhelm  jun.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


 

Gärtnerei  in  Zuffenhausen.
        <pb n="519" />
        Ort  der  Gartenbauanlage.

501

 

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

Tiengen,  Baden.

Stuttgart,  Württemberg.

77  7y

*  77
*  77

v  Taucha  bei  Leipzig,  Königreich

Sachsen.

.[Tettnang,  Württemberg.
.  Tharandt,  Königreich  Sachsen.
.)  Thesdorf,  Preußen,  Provinz

Schleswig-Holstein.

1  7y
77

Tinz,  Reuß  j.  L.
Tornesch,  Preußen,  Provinz
Schleswig-Holstein.

Travemünde,  Lübeck.
Trier,  Preußen,  Rheinprovinz.

77  11

 

’#’  1

77  »

»  »

»  »
«
11
„  -Kürenz,  5
7F  77  3  *#
„  -Pallien,  „

77  77  L
77  77  77

Ernst,  G.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Gumpper,  Ph.  G.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Hausmann,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Hofgärtnerei,  Villa  Berg.

Pfitzer,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Schlenker,  Carl,  Baumschulen.

Schnizler,  Jakob,  Handelsgärtnerei.

Schröter,  Friedrich  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Brugger,  Georg,  Handelsgärtnerei.

Büttner,  Gustav,  Baumschule.

Jakobs,  H.,  Baumschule.

Kunstmann,  E.,  Baumschule.

Wördemann,  H.,  Baumschule.

Blum,  Oswald,  Rosen=  und  Baumschulen.
Schmalfuß,  Alfred,  Handelsgärtnerei.
Bornholdt,  W.,  Ww.,  Baunschule.

Müller,  Fr.,  Baumschule.

Ahrens,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Felberg  &amp;amp;  Leclerc,  Baum=  und  Rosenschulen.

Finke,  Friedrich,  Rosenschulen.

Lambert  &amp;amp;  Söhne,  Gärtnerei.

Lambert,  Peter,  Rosen=  und  Baumschulen.

Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Inhaber:  N.  Lambert,
Baum=  und  Rosenschulen.

Lambio,  Nikolaus,  Rosenschulen.

Reiter  &amp;amp;  Söhne,  Baum=  und  Rosenschulen.

Rottmann,  Heinrich,  Baum=  und  Rosenschulen.

Schwarz,  Johann,  Rosenschulen.

Lambert,  Peter,  Baum=  und  Rosenschulen.

Lambert  &amp;amp;  Säöhne,  Gärtnerei.

Blum,  P.,  Rosenschulen.

Hardt-Herlett,  Rosenschulen.

Ittenbach,  Peter,  Baum=  und  Rosenschulen.

 

77  1  ’7V

Krämer,  Johann,  Rosenschulen.

Filiale  in  Mähringen,
Amtsoberamt  Stuttgart.


Gärtnerei  in  Stuttgart-Cannstattund
  Fellbach.
Die  Anlagenbefindensich
auf  den  Markungen
Cannstatt,  Gemeinde
Stuttgart,  Feuerbach,
Amtsoberamt  Stuttgart
  und  Zuffenhausen,
Oberamt  Ludwigsburg
        <pb n="520" />
        502

—

 

 

 

Name  des  Besitzers

 

S
v.t.  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
1021.|Trier-Pallien,  Preußen,  Rhein-Roth,  Johann,  Rosenschulen.
provinz.
102.44  „  „  Roth,  Matthias,  Rosenschulen.
1023.  ,„  „  „  Weil,  Josef,  Rosenschulen.
1024.  „  „  Welter  &amp;amp;  Rath,  Inhaber:  Witwe  Rath,  Baumund
  Rosenschulen.
102551  „  „  Welter,  Nikolaus,  Rosenschulen.
1026,..  „  »  Welter,  Matthias,  Baum=  und  Rosenschulen.
1027)]  -St.  Mathias,  „  Müller,  Matthias,  Rosenschulen.
1028.  Reiter-Birnbach,  J.,  Baum=  und  Rosenschulen.

1029.
1030.
1031.
1032.
1033.

1034.

1035.
1036.

1037.

1038.
1039.
1040.

1041.
1042.
1043.
1044.

1045.

1046.
1047.
1048.
1049.
1050.
1051.
1052.
1053.
1054.
1055.
1056.
1057.

 

Tübingen,  Württemberg.

Urdingen,  Preußen,  Rheinprovinz.

Ulm,  Württemberg.

Untermhaus,  Reuß  jüngerer  Linie.

Vaelserquartier,  Preußen,  Rheinprovinz.


Vieselbach,  Großherzogtum
Sachsen.

Vilbel,  Hessen,  Provinz  Oberhessen.

Vorwerk  bei  Lübeck.

Wahren  bei  Leipzig,  Königreich
Sachsen.

»  »
Waiblingen,  Württemberg.
Walddorf  bei  Löbau,  Königreich

Sachsen.
Waldenburg,  Königreich  Sachsen.
Waldshut,  Baden.

1  77
Waltenweiler,  Gemeinde  Ettenkirch,
  Oberamt  Tettnang,  Württemberg.

Wandsbek,  Preußen,  Provinz
Schleswig-Holstein.
77  V
77  77
77  #lir
7*7  7#
77y  1
77  7y
V7#  VF
77  77
11  77
7#§  7’7y
7y  11

1  77

 

Königl.  Universität,  Botanischer  Garten.
Fettweiß,  Peter,  Gartenanlage.

Straub  &amp;amp;  Banzenmacher,  Handelsgärtnerei.
Fürstliche  Hofgärtnerei.

Schanz,  August,  Gartenanlage.

Kiese,  Herm.,  &amp;amp;  Comp.,  Handelsgärtnerei.

Sießmayer,  Gebr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Stelzner  &amp;amp;  Schmaltz  Nachf.,  in  Lübeck,  Baumschulen.

Kunst-Schmidt,

  Hermann,
gärtnerei.

Theile,  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Uber,  Rudolf,  Baumschulen.

Neumann,  Reinhard,  Handelsgärtnerei.

Fürstlich  Schönburgsche  Hofgärtnerei.
Flum,  Emil,  Rosen=  und  Baumschulen.
Schmidle,  Adolf,  Rosen=  und  Baumschulen.
Baur,  J.  A.,  Pflanzschule.

und  Handels-Berndt,

  H.,  Gärtnerei.

Buck,  C.,  Gärtnerei.

Gernet,  Leonhard,  Gärtnerei.
Haagström,  Axel,  Gärtnerei.
Herbst,  A.,  Gärtnerei.

Jank,  Franz,  Gärtnerei.
Koch,  Ludwig,  Gärtnerei.
Neubert,  E.,  Gärtnerei.
Nupnau,  C.,  Gärtnerei.
Riecken,  E.  M.,  Gärtnerei.
Runde,  W.,  Gärtnerei.
Scheider,  Jul.,  Gärtnerei.
Scherquist,  J.  G.,  Gärtnerei.

 

Gemeinde  Laurenberg.
        <pb n="521" />
        503

 

Ort  der  Gartenbauanlage.

 

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

Wandsbek,  Preußen,  Provinz

Schleswig-Holstein.

Wassenberg,  Preußen,  Rhein—
provinz.

Weener,  Preußen,  Provinz  Hannover.


Weilheim  a.  d.  Teck,  Oberamt
Kirchheim,  Württemberg.

Weimar,  Großherzogtum  Sachsen.

7  1#

Weinheim,  Baden.
Weinsberg,  Württemberg.

Weißig  bei  Skassa,  Königreich
Sachsen.
Wesel,  Preußen,  Rheinprovinz.
Wiesbaden,  Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.

77°  77

 

#  #
11  *7

VV’  ’7#

77  1

Willinghusen,  Preußen,  Provinz
Schleswig-Holstein.

Windischleuba,  Sachsen-Altenburg.


Wintersdorf,  Preußen,  Rheinprovinz.


Wisselsheim,  Hessen,  Provinz
Oberhessen.

Worms  a.  Rhein,  Hessen,  Provinz
Rheinhessen.

1

Würzburg,  Bayern.

L  1

 

Seemann,  Albert,  Gärtnerei.

Stoldt,  C.,  Gärtnerei.
Wild,  Hubert,  Baumschulen.

Hesse,  H.,  Baumschule.
Ulmer,  Gebrüder,  Baumschulen.

Dorner  Sohn,  Albert,  deutsche  Nelkenkulturen.

Gartenbauschule  für  Frauen  des  Vereins
Frauenbildung-Frauenstudium,  e.  V.

Gramm,  C.,  Baumschule  und  Obstkultur.

Grimm,  Franz,  Handelsgärtnerei.

Großmann,  Ernst,  Handelsgärtnerei.

Holz,  August,  Handelsgärtnerei  (Nelkenkulturen).

Rabe,  Karl,  Handelsgärtnerei.

Schropp  sen.,  Valentin,  Gärtnerei.

Lauster,  Hugo,  Handelsgärtnerei  und  Rosenschulen.


Canitz,  Walter,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hoppe,  Wilhelm,  Gärtnerei.

Becker,  Emil,  Inhaber  Becker,  Karl,  Gärtnerei
mit  Topfgewächsen  und  Schnittblumen.

Haas,  Heinrich  Konrad,  Garten=  und  Ziersträucheranlage.


Möller,  Gottlieb,  Gartenanlage.

Möller,  J.  Christian,  Baumschule.

Peter,  W.  C.,  Gärtnerei  und  Topfpflanzenkulturen.


Schweisguth,  Emil,  Topfpflanzenkultur.

Weber,  A.,  &amp;amp;  Co.,  Garten=  und  Baumschulanlagen.

Seibt,  Rich.,  Gärtnerei.

Köhler  &amp;amp;  Rüdel,  Gärtnerei.
Bisenius,  Joh.,  Baum=  und  Rosenschule.
Appel,  Heinrich,  Nosenkulturen.

Mohr,  Christian,  Rosenkulturen.

Riedel,  Karl  (Firma),  Kunst=  und  Handelsgärtnerei,
  Inhaber:  Friedrich  Riedel.

Schuck,  Christian,  Rosenkulturen.

Hohm,  Georg,  Handelsgärtnerei.

Peter,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

 

Biebricherstraße  49.
Biebricherstraße.

Parkstraße.

Wohnort:  Kersch.

Liebenauerstraße.

86
        <pb n="522" />
        —  504  —

 

 

Name  des  Besitzers

S
2  Ort  der  Gartenbauanlage.  und  Bemerkungen.
.  Art  des  Grundstücks.

 

 

1090.]  Würzburg,  Bayern.  Pfaff,  Karl,  Handelsgärtnerei.
1091.Wurzen,  Königreich  Sachsen.  Dietze,  Emil,  Handelsgärtnerei.
1092.  „  „  Große,  Alfred,  Handelsgärtnerei.
1093.  „  „  Große,  Georg,  Handelsgärtnerei.
1094.  „  „  Grünert,  Theodor,  Handelsgärtnerei.
1095  Kummer,  Reinhold,  Handelsgärtnerei.

1096.  2  e  Pirna,  Königreich  Winter,  Friedrich  Emil,  Baumschule.
Sachsen.
1097.]  Zehlendorf  bei  Berlin,  Preußen,  Dlabka,  Gärtnerei.
Provinz  Brandenburg.

1098.  „  „  Kiausch,  H.,  Gärtnerei.

1099.  »  Koch,  Ernst,  Gärtnerei  und  Baumschule.
1100.  „  „  Schultze,  C.,  Baumschule.

1101.Zerbst,  Anhalt.  Halbentz  &amp;amp;  Engelmann,  Gartenbauanlage.
1102.Zittau,  Königreich  Sachsen.  Berger,  Heinrich,  Gärtnerei.

1103.4  »  Großmann,  Ernst,  Gärtnerei.

1104.  „  Hoffmann,  Gustav  Adolph,  Gärtnerei.
11000ö%  „  Kern,  Max,  Gärtnerei.

1106.  „  Krüger,  Edmund,  Gärtnerei.

1107  „J  Michel,  Hermann,  Gärtnerei.

1106  „  Peukert,  Heinrich,  Gärtnerei.

1109h0  „  Trepte,  Karl  Heinrich,  Gärtnerei.
1110,  z„  Weinert,  Fritz,  Gärtnerei.

1111.4  „  Ziegler,  Johann  Jakob,  Gärtnerei.

 

 

 

111,„T  „  Zimmer,  Julius,  Gärtnerei.

1113.Zscheila  bei  Meißen,  Königreich  Lyon,  Max,  Schnittblumen  und  Schnittgrün-Sachsen.
  kulturen.

1114.1  Zweibrücken,  Bayern.  Guth,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

 

3.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  August  1914  beschlossen:
aus  Billigkeitsrücksichten  zu  genehmigen,  daß  Zuwendungen  zur  Behebung  eines  durch  den
gegenwärtigen  Krieg  hervorgerufenen  oder  zu  besorgenden  Notstandes  unter  den  im  Beschlusse
vom  8.  August  1914“")  für  Zuwendungen  zugunsten  der  Kriegsteilnehmer  aupgestellten
Voraussetzungen  von  der  Schenkungssteuer  befreit  bleiben.

Berlin,  den  25.  August  1914.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Kühn.
*)  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  455.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="523" />
        —  505  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

  

 

Zu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Suchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Verlin-  Freitag,  den  4.  September  1914.  Nr.  47.

Inhalt:  1.  Post=  und  S  Anderung  der
Postordnung  vom  20.  März  1900  .  .  .  Seite  605
2.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen  506

 

 

 

 

 

 

 

3.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete.  ......  507

 

1.  Post=  und  Telegraphenwesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900.
Vom  30.  August  1914.

 

Auf  Grund  des  §  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  vom  28.  Oktober  1871  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  347)  und  des  §  3  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erleichterung  des  Wechselprotestes,
vom  30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  321)  wird  die  Postordnung  vom  20.  März  1900  eEfür  die
Dauer  der  Geltung  des  §  2  der  Bekanntmachung  des  Bundesrats  vom  29.  August  1914  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  387),  betreffend  weitere  Verlängerung  der  Fristen  des  Wechsel=  und  Scheckrechts,  wie
folgt  geändert.

1.  Im  §5  18a  „Postprotest“  ist  am  Schlusse  des  zweiten  Absatzes  unter  V  nachzutragen:
Bei  Postprotestaufträgen  mit  Wechseln,  die  in  Elsaß-Lothringen,  in  der  Provinz
Ostpreußen  oder  in  Westpreußen  in  den  Kreisen  Marienburg,  Elbing  Stadt  und  Land,
Stuhm,  Marienwerder,  Rosenberg,  Graudenz  Stadt  und  Land,  Löbau,  Kulm,  Briesen,
Strasburg,  Thorn  Stadt  und  Land  zahlbar  sind,  erfolgt  die  abermalige  Vorzeigung
erst  am  zweiundsechzigsten  Werktag  nach  dem  Zahlungstage  des  Wechsels.

2.  Vorstehende  Anderung  tritt  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  30.  August  1914.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Kraettke.

 

87
        <pb n="524" />
        —  506  —

2.  Zoll=  und  Steuerwesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Königreich  Preußen.

Für  die  chemische  Fabrik  der  „Deutschen  Wildermannwerke,  G.  m.  b.  H.“  in  Lülsdorf  im
Hauptzollamtsbezirke  Neuwied  ist  eine  selbständige  Salzabfertigungsstelle  mit  der  Bezeichnung  „Salzabfertigungsstelle
  Lülsdorf“  errichtet  worden.  Dieser  Stelle  ist  die  Befugnis  zur  Erledigung  von
Begleitscheinen  I  über  Sendungen  zollfreier  formbarer  Kohle  (T.  Nr.  238),  die  auf  dem  Wasserwege,
jedoch  nicht  in  ganzen  Schiffsladungen,  für  die  in  Lülsdorf  gelegene  chemische  Fabrik  der  Deutschen
Wildermannwerke  in  Mülheim-Ruhr  eingehen  und  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  !
über  inländisches  Salz  beigelegt  worden.

In  Nordhausen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Nordhausen  ist  auf  dem  Bahnhof  eine  Zollabfertigungsstelle
  mit  der  Amtsbezeichnung  „Zollabfertigungsstelle  Nordhausen  Bahnhof“  errichtet
worden.  Dieser  Zollabfertigungsstelle  sind  folgende  Befugnisse  beigelegt  worden:  3,  9,  10,  12,  13,
21,  28,  29,  30,  37,  38,  39,  49  bis  54,  60,  61  und  64;  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zoll--Branntwein-,
  Salz-,  Tabak--  und  Zuckerbegleitscheinen  I  und  II;  Erledigung  von  Essigsäurebegleitscheiner,
sämtliche  Befugnisse  im  Eisenbahnverkehr  ohne  Einschränkung;  Abfertigung  von  Getreide  zur  Ausfun
gegen  Einfuhrschein;  Untersuchung  von  ausländischem  Wein,  Traubenmost  und  maische;  Abfertigung
von  Branntwein  und  Branntweinfabrikaten,  Gegenständen,  die  nicht  unter  stehender  Kontrolle  eingesalzen
  sind,  und  Tabak,  bei.  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;  Erhebung  von  Ubergangsabgaben,  Ausfertigung
  und  Erledigung  von  Ubergangsscheinen  über  Bier,  Branntwein,  geschrotetes  Malz,  Spielkarten
  und  Wein.

Das  Hauptzollamt  Nordhausen  behält  folgende  Befugnisse:  3,  9,  10,  12,  13,  21,  28/30,  37/39,
49/54,  60,  61  und  64;  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zoll-,  Branntwein-,  Salz-,  Tabak-  und
Zuckerbegleitscheinen  1  und  II;  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Leuchtmittel--  und  Zündwarenbegleitscheinen;
  Erledigung  von  Schaumwein=  und  Zigarettenbegleitscheinen;  Ausfertigung  von  Musterpässen
  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs;  Untersuchung  von  ausländischem  Wein,  Traubenmost  ud
-maische;  Abfertigung  von  Branntwein  und  Branntweinfabrikaten  und  von  Tabak,  bei  Ausfuhr  gegen
Abgabenvergütung;  Erteilung  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge  nach  Nr.  8a  und  b  des  Tarifs
zum  Reichsstempelgesetz)  Erhebung  von  Ubergangsabgaben,  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Ubergangsscheinen
  über  Bier,  Branntwein,  geschrotetes  Malz,  Spielkarten  und  Wein.

Das  Zollamt  1  Havelberg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Neuruppin,  die  Branntweinabfertigungsstelle
  D  in  Nordhausen  im  gleichnamigen  Hauptamtsbezirk  und  das  Zollamt  II  Wusterhausen
  an  der  Dosse  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Neuruppin  sind  aufgehoben  worden.

Das  Zollamt  1  Mülheim  a.  Rhein  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Cöln-Apostelnkloster  führt
fortan  die  Bezeichnung  Zollamt  1  Cöln-Mülheim.

Erteilt:

dem  Zollamt  1  Calbe  a/S.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Magdeburg  Holzhof  die  Befugnis
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz;

dem  Zollamt  1  Fürstenwalde  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Frankfurt  a.  O.  die  Befugnis
zur  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  die  im  Veredelungsverkehre  der  Firma  Adolph  Schwartz  &amp;amp;  Co.
in  Fürstenwalde-Ketschendorf  ausgehenden  zollpflichtigen  Abfälle  der  Tarifnummern  545/547;

dem  Zollamt  1  Schirwindt  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Eydtkuhnen  die  Befugnis  1.

 

Königreich  Bayern.
Der  Zollexpositur  am  Bahnhof  Passau  ist  die  Befugnis  74  erteilt  worden.

Königreich  Sachsen.
In  der  Mineralölraffinerie  des  Kaufmanns  Amandus  Spring  in  Taucha  im  Bezirke  des  Haupt.
zollamts  Leipzig  II  ist  eine  Abfertigungsstelle  unter  der  Bezeichnung  „Zollabfertigungsstelle  Benzinfabrik
Taucha“  errichtet.  Dieser  Stelle  ist  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  Begleit-
        <pb n="525" />
        —  507  —

zetteln  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  über  Mineralöle  der  Tarifnummer  239
erteilt  worden.

Dem  Zollamt  am  Bayerischen  Bahnhof  in  Leipzig  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Leipzig  I  ist
die  Befugnis  zur  Abfertigung  von  Zuckerwaren  bei  Ausfuhr  gegen  Steuervergütung  und  dem  Zollamt
Werdau  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Zwickau  sind  die  Befugnisse  22  bis  27  beigelegt  worden.

Großherzogtum  Baden.

Der  Steuereinnehmerei  Ichenheim  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Lahr  ist  die  Befugnis  zur
Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  erteilt  worden.

Großherzogtum  Hessen.

Dem  Hauptsteueramte  Worms  ist  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Zigarettenbegleitscheinen  beigelegt  worden.

.  Großherzogtum  Sachsen.
Die  Zollstelle  in  Stadtremda  im  Bezirke  des  Bezirkszollamts  Weimar  ist  aufgehoben  worden.

Herzogtum  Braunschweig.

Dem  Zollamt  1  Holzminden  ist  die  Befugnis  erteilt,  mit  Begleitschein  1  unter  Eisenbahnwagenverschluß

  für  die  Firma  Haarmann  &amp;amp;  Reimer  zu  Holzminden  eingehende  Nelken  und  Nelkenstengel
  abzufertigen.

Herzogtum  Anhalt.  4  «
Die  dem  Steueramte  Cöthen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Dessau  für  Sendungen  der

Firma  Reinicke  &amp;amp;  Jasper  erteilte  Begleitscheinbefugnis  gilt  fortan  für  die  Firma  „Ph.  Nebrich,  vorm.
Reinicke  &amp;amp;  Jasper“.

Elsaß-Lothringen.

Das  Zollamt  II  Pfetterhausen  West  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Altkirch  hat  hinsichtlich
der  Reichsstempelabgaben  nur  die  Befugnis  zur  Erteilung  von  Erlaubniskarten  für  Kraftfahrzeuge
gemäß  Nr.  Sb  des  Tarifs  zum  Reichsstempelgesetze.

 

 

3.  Poli  zei  wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

.
ameundStand  Alter  und  Heimat  Datum
3  –+  Grund  **  *.  die  des
"l  der  Bestra  äus  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  stafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  l  8  4  b  6

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Cäsar  Cagnata,  geboren  am  6.  März  1883  zu  Castel  schwerer  Diebstahl  Kaiserlicher  Bezirkspräfti-17.  April  1914.
Maurer,  d'Ario,  Provinz  Mantua,  Italten,  (8  Jahre  Zuchthaus,  dent  zu  Colmar,
italienischer  Staatsangehöriger,  *  r  —  vom
.  Juli
2  Wladislaus  Hell=  geboren  am  22.  Juli  1884  zu  Brusewo,  versuchter  und  voll-Königlich  Preußischer

 

 

 

 

14.  August
mann,  Arbeiter,  Bezirk  Kolno,  Gouvernement  Lomza,  endeter  schwerer  Regierungspräsident  zu  1914.
Rußland,  russischer  Staatsange-  Diebstahl  (3  Jahre  Gumbinnen,
höriger,  Zuchthaus,  laut  Erkenntnis
  vom  26.
Mai  1911),  )

l
877
        <pb n="526" />
        508

 

Name  und  Stand

—  —

Laufende  Nr.

2

 

—

Alter  und  Heimat

#—

der  Ausgewiesenen.
1  3

 

Grund
der  Bestrafung.

 

4

 

Behörde,  welche  die  Datum
Ausweisung  Ausweisungs
beschlossen  hat.  beschlusses.
5  6

 

#

Franz  Höllerl,
Erdarbeiter  (Tagelöhner),


Josef  Manfreda,
Fabrikarbeiter,

Anton  Rudolf
Peschke,  Bäcker,

Alex  Serpi,  Bäcker,

Anton  Spezylak
(Spyzellok),  Arbeiter,


Edmund  Winkler,
Schneider,

 

 

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

geboren  am  12.  dezember  1878  zu
Loipersdorf,  Bezirk  Feldbach,  Steiermark,
  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  23.  März  1883  zu  Trifail,
Bezirk  Cilli,  Steiermark,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  30.  September  1867  zu

Nixdorf,  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,  österreichischer
  Staatsangehöriger,
geboren  am  1.  Mai  1891  zu  Tudonze
(Tudura),  Bezirk  Botosani,  Rumänien,
  rumänischer  Staatsangehöriger,


23  Jahre  alt,  ortsangehörig  zu  Zawadow,
  Bezirk  Mosciska,  Galizien,
österreichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  4.  Februar  1896  zu  Wien,

ortsangehörig  ebendaselbst,  österreichischer

  Staatsangehöriger,

 

 

 

Betrug,  Betteln,  fal-Königlich  Bayerisches  10.  Juli  1914.

sche  Namensangabe]  Bezirksamt  Pfarrund

  Führung  fal  kirchen,

scher  Legitimationspapiere,



Betteln,  Königlich  Preußischer  20.  Auguft
Regierungspräsident  zu  1914.
Arnsberg,

Betteln,  Königlich  Sächfische  21.  Juli  1911.
Kreishauptmannschaft
Bautzen,

Landstreichen,  Königlich  Preußischer  27.  Juli  1914
Regierungspräfident  zu
Frankfurt  a.  O.,

Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  7.  Auguß

Betteln,  Regierungspräsident  zu  1914
Liegnitz,

Betteln,  Königlich  Preußischer  21.  Angust
Regierungspräsident  zu1911.
Potsdam,

 

Die  Ausweisung  des  Tagelöhners  Richard  Wagner  (Zentralblatt  für  1914  S.  239  Nr.  14)  ist  zurückgenommen

  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="527" />
        —  509  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

—  ———  —  —  —

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  September  1914.  Nr.  48.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Exequaturerteilungen  Seite  509  4.  Post=  und  Telegraphenwesen:  Anderung  der  Post-2.
  Bankwesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  ordnung  vom  20.  März  1000  512

August  114  „  510  5.  Justizwesen:  Anderung  des  Verzeichnisses  der  mit  der
3.  Finanzwesen:  Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs.  Einziehung  von  Gerichtskosten  betrauten  Behörden
Post-  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-  (Kassen)n)nynynn  518
verwaltung  für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis  zum  6.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Schlusse  des  Monats  Juli  1114  512  Reichsgebettttttttt):  514

 

1.  Kon  su  lat  wesen.

Dem  Honorarkonsul  von  Bulgarien  in  Dortmund,  Fabrikbesitzer  Moritz  Klönne,  ist  namens  des
Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Dem  Leiter  des  Osterreichisch-Ungarischen  Vizekonsulats  in  Magdeburg,  Konsul  Dr.  Otto  Graf,
ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

Dem  Königlich  Schwedischen  Vizekonsul  in  Hadersleben,  Josua  Petersen,  ist  namens  des  Reichs
as  Exequatur  erteilt  worden.

 

88
        <pb n="528" />
        510

2.  Ban

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  August  1914  nach  den  im  Reichsanzeige

Passiva.

(Die  Beräye  uum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Z  1
8  onstige  Ver-—
  Bezeichnung  Gegen  un-  G#egen  äglich  degen  bindlich  Cegen  Gegen
"  Srund-  KReserve  Koten-  6  sänige  ¾  keiten  6enonftige
der  —5.  s1.  Juli  gedecte  81.  Jull  ger-  EEIIIIIII  81.  Juli
Banlken.  kopital.)  onds.mlausf,  1511.  noten.  i101..  mlch.  1¼.Dür1014.  Gasstva,  1914.
*  bketten.  #ungs.
i  !  frist.
l
1  2  2  e  7  *  10  11  12  u  14
#  r  1
1
1iächsbank  180  000  7  470  234  873-+  1325  451  *  wgnnd57  —  —  98  552  +  49  990|7  029241.J.  2558  312
1  l
goqasscheseoteudaut..7500875062601—4032  4570  7489  -  2355  —  —  EIEœZIIEIE
3  Saãqstsche  Bant  zu  Dresden  80  7500  48  7311—  17572  13229,—  20020  30  191—  5729  —  5  815  "  14  S—u
45Württembergische  Notenhank  1721  16  453—  5  183  —  —  33344+  14019  5  37  14284  99  61  S  6965  1.
5  Badische  Bank  ..  9000  2250  13709—  2276  365  182341—  726  —  —  892.  4%  72
1  □
!  1
Zusammen500  9  19  4-  1070  770  25  5  19279  240814  5845  t  uIS
«
Bemerkungeun.
Zu  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitten  zu  20  M  —  1059  940  000  MA
50.  4½8  412000  (bei  der  Bank  Nr.  1),
„"  100  -  —  2  108  220  0O00  -
=  500  .  —  18  988  OO00  =  bbei  der  Bank  Nr.  3),
*  1000  —  670  807000  =  bbei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="529" />
        zesen.

eröffentlichten  Wochenübersichten,
uf  Tansend  Mark.)

511

verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1914.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva.

.
Retal-  Segen  Keichs--;  Gegen  Noten  Gegenechsel  Segen  Gegen  Gegen  Sonstige  Segen  Summe  Segen  7
21.  Juli  kafsen--  11.  Juli  Janberer  31.  Juli  und  #l.  Juli  Lombard.  81.  JuliEffekten.  S1.  Jult  81.  Juli  der  81.  Juli  n
Fiend.14.cheine.  1.  aankeln!.,sches1014.  L  i014.  Acttiva.  joi4.  attwa.  ioia.  It
z
G□#
18  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  —  31  22  12  14
606  922  789683  159KX149  716  9342  #  217111750  067/+  2668992  104929  —  97262  163  326  —233277|211496  6  588370292411T  2  558  311
30239—  2114  48—  4  5413  +  2696  4  485—  2542  2820  4  166  58—  5  36441  96  84704—  1929
18  550  —–  3830  196—  15016756+  5928  71  857—  6194  23025—–  95650  7069  —  1  030  5595—  3000  148018—  174268
7274—  707  127—  11115808  +14037  18  532  —  5375  11027—  4779  7522  —  7197—  5868  61  9883  89605
6220—  63  18—  17  249444  1420  15  112—  1836  9181  —  4370  536  —  67  55244  1971  939085/—  2928  8

669  205  72  682  1883  548  4149  550  1  061  4  2  544  894

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

88“
        <pb n="530" />
        —  512  —
3.  Finan  zwesen.

Nachmeisung
von  Einnahmen  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
für  die  Zeit  vom  1.  April  1914  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1914.

 

Bezeichnung
der

Einnahmen  vom  Beginne
des  Rechnungsjahrs  bis
zum  Schlusse  des  Monats

 

Im  Reichshaushalts-Etat  ist
die  Einnahme  für  das
Rechnungsjahr  1914  veran—

 

 

 

Einnahmen  Juli  1914  schlagt  auf

#  M  #

1  2  8
Reichs--Post-  und  Telegraphenverwaltung  285  984  415  881  286  500
Reichs-Eisenbahnverwaltngg  51  851.  000  162  246  000

Die  Nachweisung  von  Einnahmen  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichs-Eisenbahnverwaltung
  wird  vom  Monat  August  d.  J.  ab  bis  zur  Wiederherstellung  des  regelmäßigen  Postund
  Telegraphen=  bzw.  Personen=  und  Güterverkehrs  nicht  mehr  veröffentlicht  werden.

 

4.  Post=  und  Telegraphenwesen.

Bekanntmachung,
betreffend  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900.
Vom  8.  September  1914.

—.

Auf  Grund  des  §  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  vom  28.  Oktober  1871  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  347)  und  des  §  3  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erleichterung  des  Wechselprotestes,
vom  30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  321)  wird  die  Postordnung  vom  20.  März  1900  für  die
Dauer  der  Geltung  des  §  1  der  Bekanntmachung  des  Bundesrats  vom  heutigen  Tage,  betreffend
weitere  Verlängerung  der  wechselrechtlichen  Fristen  für  Domizilwechsel,  die  im  Stadtkreis  Danzig
zahlbar  sind,  wie  folgt  geändert.

1.  Im  §5  18a  „Postprotest“  ist  am  Schlusse  des  zweiten  Absatzes  unter  V  hinter  der  Anderung
vom  30.  August  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  391)  nachzutragen:
Auch  Postprotestaufträge  mit  solchen  im  Stadtkreis  Danzig  zahlbaren  gezogenen
Wechseln,  die  als  Wohnort  des  Bezogenen  einen  Ort  angeben,  der  in  Ostpreußen  oder
in  einem  der  aufgeführten  westpreußischen  Kreise  gelegen  ist,  werden  erst  am  zweinundsechzigsten
  Werktag  nach  dem  Zahlungstage  des  Wechsels  nochmals  zur  Zahlung  vorgezeigt.

2.  Vorstehende  Anderung  tritt  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  8.  September  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kraetke.
        <pb n="531" />
        —  513  —

5.  Justizwesen.

Das  Verzeichnis  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrat  am  23.  April  1880
beschlossenen  Anweisung  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind  (Zentralblatt  für
das  Deutsche  Reich  von  1912  S.  311ff.),  erfährt  folgende  Anderungen  und  Ergänzungen:

1.  Es  sind  zu  ändern:
a)  auf  Seite  326  in  der  ersten  und  letzten  Spalte  „Freiburg  i.  H.“  in  „Freiburg  (Elbe)“;
b)  auf  Seite  358  in  der  ersten  Spalte  „Rotenburg  o.  T.“  in  „Rotenburg  (Hannover)“;

J)  auf  Seite  365  in  der  ersten  und  letzten  Spalte  „Steinau  a.  K.“  in  „Steinau  (Kreis
Schlüchtern)"“.

2.  Die  folgenden  Orte,  die  in  der  ersten  und  letzten  Spalte  den  Zusatz  „Bad“  vor  dem  Ortsnamen
  erhalten,  sind  nebst  den  betreffenden  Angaben  nach  Seite  314  zu  übertragen  und
dort  mit  der  neuen  Ortsbezeichnung  einzuschalten,  und  zwar:

Bramstedt  (Holst.)  #bisher  auf  Seite  318j,

Ems  (bisher  auf  Seite  324),

Homburg  vor  der  Höhe  (bisher  auf  Seite  335)]
hinter  Baden,

Oeynhausen  (bisher  auf  Seite  352s,

Oldesloe  [bisher  auf  Seite  352s,

Orb  (bisher  auf  Seite  353,

Pyrmont  (bisher  auf  Seite  355
hinter  Bad  Niederbronn.

3.  Auf  Seite  347  sind  die  bisherigen  Eintragungen  unter  „Mülheim  a.  Rh.“  zu  streichen.
4.  In  das  Verzeichnis  sind  folgende  Angaben  einzuschalten:

 

 

Gehört  zum

Für  den  Bezirk  Betreffende  Kasse

In  dem

 

des  O  ber-  beziehungsweise
Amtsgerichts  Staate  Kand  landes-  Behörde
gericht

 

a#)  auf  Seite  321  zwischen  Cöln-Mülheim  Preußen  Cöln  Cöln  HKönigliche  Gerichts-„Cöln
  (Rhein)“  und  am  Rhein  kasse  in  Cöln-Mül-„Cöpenick“
  6  heim  a.  Rhein.

0)  auf  Seite  372  zwischen  Wetter  (Ruhr)  Preußen  Hagen  Hamm  Königliche  Gerichts-„Wetter
  (Hessen-  kasse  in  Wetter
Nassau)“  und  „Wettin“  (Ruhr).
        <pb n="532" />
        514

——  .—

G.  Poli  zeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

"7

S  —  #  141

9.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  27  an  die  datum

x  weisung

S  der  Bestrafun  Ausweisungsz
  der  Ausgewiesenen.  strafung.  beschlossen  hat.  kar
□Ct  ri
1  2  8  5  6

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  181  a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

1  Johann  Micheli,
1  Reisender,

2  Johann  Dusa,
Stellmacher,

3  Peter  Gerepka,
Arbeiter,

4  Nikolaus  Iwanoszack,

  Erdarbeiter,


5  Johann  Jodlo-1

  wice,  Schneider,

6  Johann  Lascheck,
Fleischer,

7  Josef  Matloch,
Schlosser,

8  Samuel  Richter,
Arbeiter,
l

daselbst,  österreichischer  Staatsange=  Sachbeschädigung

geboren  am  12.  Januar  1888  zu  Zuhälterei  (1  Jahr  Stadtmagistrat  Lands=  21.  August
München,  österreichischer  Staats=  6  Monale  Gefäng=  berg  a.  L.,  Bayern,  1914.
angehöriger,  nis,  laut  Erkenntnis
#  vom  29.  November
1912),

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

geboren  am  13.  November  1866  zu  Sachbeschädigung,  Königlich  Preußischer  22.  Juli  1914.

Lösch,  Bezirk  Brünn,  Mähren,  öster--Widerstand  und  Regierungspräfident  zu

reichischer  Staatsangehöriger,  Betteln,  Frankfurt  a.  O.,  3

geboren  am  18.  Februar  1890  zu  Landstreichen,  Königlich  Preußischer  6.  Juli  1914.

Reinow,  Bezirk  Brody,  Galizien,  Riegierungspräsident  zu

österreichischer  Stuaatsangehöriger,  Trier,  1

geboren  am  24.  April  1883  zu  Kuczur-Landstreichen,  Königlich  Preußischer  27.  August

mare,  Bezirk  Czernowitz,  Bukowina,  Negierungspräsident  zu  1914.

österreichischer  Staatsangehöriger.  Trier,

geboren  am  3.  Juni  1873  zu  Przy-  gemeinschaftlicher  Königlich  Preußischer  14.  August

borow,  Galizien,  ortsangehörig  eben=  Hausfriedensbruch,  Negierungspräsident  zu  1914.
ppeln,  .

 

 

höriger,  und  Landstreichen,  1
geboren  am  29.  September  1879  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  19.  August
Pelse-Wadas,  Komitat  Trencsen,  Polizeipräsident  zu
Ungarn,  ungarischer  Staatsange-  Berlin,
höriger,

Königlich  Preußischer

14.  August
Regierungspräsident  zu  1914.
Oppeln,

Königlich  Preußischer  29.  August
Regierungspräsident  zu  1914.
Potsdam,

l

gemeinschaftlicher
Hausfriedensbruch,
Sachbeschädigung
und  Landstreichen,
geboren  am  23.  September  1897  zu  Landstreichen,
Budapest,  ortsangehörig  zu  Sieiis

geboren  am  6.  Mai  1888  zu  Mitrowice,
Bezirk  Teschen,  ÖOsterreichisch  Schlesien,
österreichischer  Staatsangehöriger,

 

Osterreichisch  Schlesien,  österreichischer
Staatsangehöriger,

 

Der  durch  Beschluß  der  Königlichen  Polizeidirektion  München  vom  21.  Juni  1913  ausgewiesene  französische
Staatsangehörige  Peter  Louis  Veysselier  (Zentralblatt  für  1913  S.  690  Nr.  11)  heißt  richtig  Heinrich  Veysselier,  ist
Uhrmacher  und  am  20.  August  1890  zu  St.  Pierre  de  Mésage,  Departement  Isöre,  Frankreich,  geboren.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="533" />
        —  515  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

     

 

 

Zu  bekiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  September  1914.  Nr.  49.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Crmächügungen  zur  Vor-  Königlich  Sächsischen  und  der  Königlich  Württem-–
  "  bergischen  Militärverwalng  516
zain  on  Zivilstand  shandlungen  .  .Egeqikea«5utks  3.  M  Misstärwesen:  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärgtlicher

  Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von  militär-2.

  Justizwesen:  Nachweisungen  der  zur  Vertrelung  des  pflichtigen  Deutschen  in  Norwegen  523
Militärfiskus  bei  Pfändung  des  Diensteinkommens  von  Desgl.  in  Südameriicaa  523
Militärpersonen  usw.  berufenen  Militärbehörden  usw.  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Bayerischen,  der  Reichsgebeee  524

 

1.  Kon  sulatwesen.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Genua  beschäftigten  Vizekonsul  Wolff  ist  auf  Grund
des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  General.
konsuls  ürgerlich  gültige  Eheschließungen  zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  diese  Heiraten
zu  beurkunden.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Mailand  beschäftigten  Vizekonsul  Grafen  Waldbott  von
Bassenheim  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  erteilt  worden,
in  Vertretung  des  Generalkonsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen
  und  diese  Heiraten  zu  beurkunden.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Rom  beauftragten  Kanzler  Pankow  ist  auf
Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer
seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  zwischen
Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  diese  Heiraten  zu  beurkunden.

 

Dem  Generalkonsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Berlin,  Julius  G.  Lay  ist  namens
des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

89
        <pb n="534" />
        —  516  —

2.  Justizwesen.

An  Stelle  der  im  Zentralblati  1906  S.  1242,  1245  und  1247  veröffentlichten  Nachweisungen  derjenigen
Behörden  und  Personen,  die  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Bayerischen,  der  Königlich  Sächsischen
und  der  Königlich  Württembergischen  Militärverwaltung  berufen  sind,  bei  der  Pfändung  des  Diensteinkommens
  von  Offizieren  usw.  den  Militärfiskus  als  Drittschuldner  im  Sinne  der  38  829  ff.  der
Zivilprozeßordnung  zu  vertreten,  sind  die  folgenden  neuen  Nachweisungen")  aufgestellt  worden:

Uachmeifung

der  Militärbehörden  und  Personen,  die  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Bayerischen
Militärverwaltung  bei  der  Pfündung  des  Diensteinkommens  der  Offiziere,)  Beamten
der  Militärverwaltung,  Zivillehrer  der  Militär-Bildungsanstalten  und  der  im  Dienste
der  Militärverwaltung  stehenden  Forstbeamten  sowie  der  Pensionen  dieser  Personen
nach  deren  Versetzung  in  den  Ruhestand  und  der  aus  Militärfonds  fließenden  Gebührnisse
  der  Hinterbliebenen  von  Personen  des  Soldatenstandes,  von  Beamten  der  Militärverwaltung,
  von  Zivillehrern  der  Militär-Bildungsanstalten  und  von  im  Dienste  der
Militärverwaltung  stehenden  Forstbeamten  berufen  sind,  den  Militärfiskus  als  Drittschuldner
  im  Sinne  der  §§  829  ff.  der  Zivilprozeßordnung  zu  vertreten.

 

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

 

Lau-  2.  8.  4.
hde  Wem?  Bei  Pfändung  Bemerkungen.

 

A.  des  Diensteinkommens:

l
l.DenMilitärsJniendantutenderbetresscndenIderBeamtenderKorpsssahlungsstellemUeRethenfolgebennßt
Armeekorps  sich  nach  der  Einteilung
i  des  Militäretats.

2  der  Beamten  der  Militär-Intendanturen  Zu  2.  Wegen  der  Ausbei
  den  Korps=  und  Divisions-Inten-nahme  siehe  A.  VII.
danturen  mit  Ausnahme  der  Militär-Intendanten,


3  der  Militärjustizbeamten  (Oberkriegs-=Ferichterüke,
  Kriegsgerichtsräte,  Militärgerichtsschreiber,
  Militärgerichtsschreibergehilsen

  und  Militärgerichtsboten),



Ü

i

derAdIutantcndchenetalsundDwks
sionskommandos,  dann  der  Brigadekommandos,


5  der  Kommandanten,  die  nicht  Generale  Zu  5.  Wegen  der  Aussind,
  nahme  siehe  A.  VII.
6  der  Platzmajore  und  der  Adjutanten  der
Kommandanturen,

7  der  Regimentskommandeure,

 

 

 

—  —

*)  Vgl.  die  entsprechende  Nachweisung  für  den  Geschäftsbereich  der  Königlich  Preußischen  Militärverwaltung,
Zentralblatt  1914  S.  174.

**)  Sofern  die  Nachweisung  keine  besonderen  Bestimmungen  enthält,  sind  unter  der  Bezeichnung  „Offiziere“  die
Sanitätsoffiziere  und  Veterinäroffiziere  einbegriffen.
        <pb n="535" />
        517

 

 

 

 

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

 

 

Laufende

Nr.

Wem?

3.
Bei  Pfändung

4.

Bemerkungen.

 

(1)

II.

 

Der  Intendantur  der  militärischen  Institute.

□

8  der  Kommandeure  der  selbständigen  (nichtregimentierten)
  Bataillone  usw.,  der
dem  aktiven  Dienststand  angehörigen
Kommandeure  der  Landwehrbezirke,
des  Verkehrsoffiziers  vom  Platz  in
Germersheim  und  der  Vorstände  der
Bekleidungsämter,

9  der  sämtlichen  nichtregimentierten  Militärääirzte

  (mit  Ausnahme  jener  des  Kriegsministeriums
  und  des  Sanitätsinspekteurs),


10  der  Korps-Stabsveterinäre  bei  den  Generalkommandos,


11  der  Beamten  der  Proviantämter,
12  der  Beamten  der  Garnisonverwaltungen,

13  der  Beamten  des  Militärbauwesens  (mit
Ausnahme  jener  des  Kriegsministeriums
  und  der  Intendantur  der  militärischen
  Institute),

14  der  Korpsstabs=  und  Stabsapotheker,
15  der  Beamten  der  Garnisonlazarette,

16ä|  der  Offiziere  der  Traindepots  (mit  Ausnahme
  der  Traindepotoffiziere  bei  der
Artillerie-  und  Traindepotdirektion),
17/Ldes  Vorstandes  der  Arbeiterabteilung;

1  der  Militär--Intendantur-Beamten  bei
dieser  Intendantur  und  der  ihr  unterstellten
  Beamten  des  Militärbauwesens
(mit  Ausnahme  des  Ober-Intendanturrats),


2Hder  Offiziere  soweit  sie  nicht  Generale

sind  —  und  des  Arztes  der  Leibgarde

der  Hartschiere,

3  des  Kommandeurs  der  Militär-Reitschule,

4  der  Arlillerie  Offiziere  vom  Platz  sowie
der  Zeug=  und  Feuerwerks-Ossiziere
(mit  Ausnahme  jener  bei  der  Inspektion
  der  Technischen  Institute  und  der
Artillerie=  und  Traindepot-Direktion),

5  des  Kommandeurs  der  Unteroffizierschule,



6  des  Kommandeurs  der  Militärschießschule,

7  des  militärischen  Vorstandes  und  der
Veterinäroffiziere  der  Militär-Lehrschmiede,


8  der  Offiziere  und  des  Rendanten  der
militärischen  Strafanstalten,

9  der  Offiziere  und  Beamten  der  technischen
Institute  (Artillerie-Werkstätten,  Geschützgießerei
  und  Geschoßfabrik,  Hauptlaboratorium,
  Pulverfabrik,  Gewehrsabrik)
  und  der  Oberfeuerwerkerschule,

10  des  Festungsbaupersonals  bei  den

Festungs-Baukassen  Ingolstadt  und

Germersheim;

 

 

 

Zu  9.  Wegen  der  Ausnahme
  siehe  A.  VII.

Zu  13.  Wegen  der  Ausnahme
  siehe  A.  II,  1
und  VII.

Zu  1.  Wegen  der  Ausnahme
  siehe  A.  VII.

Zu  2.  Wegen  der  Ausnahme
  siehe  A.  VII.

Zu  4.  Wegen  der  Ausnahme
  siehe  A.  VI.

89“
        <pb n="536" />
        Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

—-518



7—.

 

...

 

Laufende

Nr.

2

Wem?

3.
Bei  Pfändung

J.

Bemerkungen.

 

III.

VI.

VII.

 

Den  Regimentskommandeuren,  den  Kommandeuren
  der  selbständigen  (nicht  regimentierten)
  Bataillone  usw.,  dem  Kommandeur
  der  Militär-Reitschule,  dem  Kommandeur
  der  Unteroffizierschule,  dem  Kommandeur
  der  Militärschießschule,  den  Inspekteuren
  der  Landwehrinspektionen  sowie
  den  Kommandeuren  der  Landwehrbezirke
  und  den  Vorständen  der  Bekleidungsämter.


Der  Remonte-Inspektion.

Der'  Inspektion  der  Militär-Bildungsanstalten.



Der  Feldzeugmeisterei.

Dem  Kriegsministerium.

Dem  Kriegsministerium.

Dem  Kriegsministerium.

 

 

der  ihnen  unterstellten  Gehalt  empfangenden
  Offiziere  und  Beamten  teinhchl.
der  Zivillehrer  bei  der  Unteroffizierschule);



der  Veterinäroffiziere  und  Beamten  der
Remonte-Inspektion,  der  Remontedepots
  und  der  Remontenanstalt:

der  sämtlichen  Offiziere,  Beamten  und
Zivillehrer  der  Militär-Bildungsanstalten
  (mit  Ausnahme  des  Inspekteurs):


der  Ofsiziere  und  Beamten  der  Feldzeugmeisterei
  mit  Ausnahme  des  Feldzeugmeisters:


sämtlicher  übrigen,  unter  den  Nummern
A.  I.  mit  VI.  nicht  einbegriffenen  Offiziere
  und  Beamten  der  Militärverwaltung
  sowie  der  Forstbeamten  im
Dienste  der  Militärverwaltung.

B.  der  Pension  und  des  sonstigen  ans
Militärfonds  fließenden  Einkommens:
der  sämtlichen  mit  Pension  zur  Disposition
  gestellten  Offiziere,

der  sinfühn  auf  Wartegeld  gesetzten
Beamten  der  Militärverwaltung,  Zivillehrer
  der  Militär-Bildungsanstalten
und  Forstbeamten  im  Dienste  der
Militärverwaltung,

der  sämtlichen  mit  Pension  verabschiedeten
  Offiziere,  dauernd  in  den  Ruhestand
  versetzten  Beamten  der  Militärverwaltung,
  Zivillehrer  der  Militär-Bildungsanstalten
  und  Forstbeamten
im  Dienste  der  Militärverwaltung.

C.  des  aus  Militärfonds  fließenden
Einkommens  (Witwengeld,  Waisengeld,
Unfallrenten,  gesetzliche  Beihilfen):
der  Hinterbliebenen  von  Personen  des
Soldatenstandes,  von  Beamten  der
Militärverwaltung,  von  Zivillehrern
der  Militär-Bildungsanstalten  sowie
von  Forstbeamten  im  Dienste  der

Militärverwaltung.

 

Zu  III.  Wegen  der  Abzüge
  von  den  Gehältern
jener  Offiziere  usw.,
die  vorübergehend  zu
anderen  Abteilungen
kommandiert  sind,
haben  die  Zustellungen
an  den  Kommandeur
usw.  jener  Abteilung,
zu  der  sie  ständig  gehören
  (Stamm-Abteilung),
  zu  geschehen.

Zu  V.  Wegen  der  Ausnahme
  siehe  A.  VII.
Im  übrigen  vgl.  Bemerkung
  zu  A.  1II,  die
hier  gleichmäßige  Anwendung

  findet.

Zu  VI.  bezen  der  Ausnahme

  siehe  A.  VII.

Die  Abzüge  der  Pensionisten
  usw.  werden
in  allen  Fällen  vom
Kriegsministerium  festgesetzt,
  auch  wenn  sie
in  der  Armee  aktive
Dienste  leisten.
        <pb n="537" />
        —  519  —

Nachmeisung

derjenigen  Behörden  und  Personen,  welche  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich
Sächsischen  Militärverwaltung  bei  der  Pfändung  des  Diensteinkommens  von  Offizieren?)
und  von  Beamten  der  Militärverwaltung  sowie  der  Pensionen  dieser  Personen  und
deren  Versetzung  in  den  Ruhestand  und  der  aus  Militärfonds  fließenden  Gebührnisse
der  Hinterbliebenen  von  Personen  des  Soldatenstandes  und  von  Beamten  der  Militärverwaltung
  vom  1.  April  1914  ab  berufen  sind,  den  Reichs-(Militär-)  Fiskus  als  Drittschuldner
  im  Sinne  der  §§  829  flg.  der  Zivilprozeßordnung  zu  vertreten.

 

Laufende
  Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:  Bemerkungen.
Nr.

—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

 

A.  Betreffs  der  aktiven  Offiziere  und  Beamten:

I.Den  Regimentskommandeuren,  den  Kom-  Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens  Bei  Pfändung  des
mandeuren  der  selbständigen  (nichtregimen-  der  ihnen  unterstellten,  Gehalt  em-Diensteinkommens  der
tierten)  Bataillone,  des  Kadettenkorps,  der  pfangenden  Offiziere  und  Beamten,  Alasuite  der  Truppen-Unterosfizierschule
  und  der  Unteroffizier-  einschließlich  der  aggregierten  Offiziere,44ile  stehenden  Offiziere
vorschule,  der  Soldaten  =  Knaben-Er-  jedoch  mit  Ausnahme  der  à  la  soite  hat  die  Zustellung  an
ziehungsanstalt,  der  Militär-Reitanstalt  der  Truppenteile  stehenden  Offiziere.  das  Kriegsministerium
sowie  den  Inspekteuren  der  Landwehr-  (siehe  lfd.  Nr.  IV)  zu
Inspektionen,  den  Kommandeuren  der  erfolgen.
Landwehrbezirke  und  den  Vorständen  der  «
Bekleidungsämter.

II.  Der  Militärintendantur  des  betreffenden  Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens:

Armeekorps  (Korpsintendantur).  1/der  Regimentskommandeure,  der  Kommandeure

  der  selbständigen  (nicht
regimentierten)  Bataillone  des  Trains,
der  Pioniere,  des  Kadettenkorps,  der
Unteroffizierschule,  der  Unteroffiziervorschule,
  der  Soldaten-Knaben-Erziehungsanstalt
  und  der  Militär-Reitanstalt:


der  Platzmajore;

der  Korpsärzte,  der  Oberärzte  und  der
Assistenzärzte  bei  den  Sanitätsämtern,
der  Divisionsärzte,  der  Garnisonärzte,
der  etatsmäßigen  Chefärzte  der  Garnisonlazarette
  sowie  der  Korpsstabsapotheker
  und  Stabsapotheker;

4  der  Militärintendantur-Beamten  bei  den  Wegen  der  Militär-Korps=

  und  Dinisionsintendanturenintendanten  siehe  lfd.

mit  Ausnahme  der  Militärintendanten:;:  Nr.  IV.

5F  der  Militäroberpfarrer,  der  Divifionsund
  der  Garnisonpfarrer,  der  Divisionsund
  der  Garnisonküster  sowie  der
Militärhilfsgeistlichen;

der  Militärjustizbeamten:

der  Korpsstabsveterinäre  bei  den  Generalkommandos;


der  Beamten  der  Proviantämter:

9  der  Beamten  der  Garnisonverwaltungen;

10  der  Beamten  des  Militärbauwesens;

11  der  Beamten  der  Garnisonlazarette  und

der  Genesungsheime.

JS

 

—

"1

—

 

 

 

«  )Soyvweit  die  Nachweisung  keine  besonderen  Bestimmungen  enthält,  sind  unter  der  Bezeichnung  „Offiziere“  auch
die  Sanitätsoffiziere  (Militärärzte)  und  die  Veterinäroffiziere  einbegriffen.
        <pb n="538" />
        520  —

 

 

 

 

 

 

Laufende

  Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:  Bemerkungen.
Nr.

III.  Dem  Feldzeugmeister.  Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens

IV.

VI.

 

Dem  Kriegsministerium.

B.  Betreffs  der  Pension  usw.  beziehenden
ffiziere  und  Beamten:

1.  derjenigen  Behörde,  aub  deren  Anweisung
  die  nebenstehend  aufgeführten
Personen  ihre  Pensions=  usw.  Gebührnisse
  empfangen.

2.  Die  anweisenden  Behörden  sind:

a)  das  Kriegsministerium.

b)  die  Militärintendantur  des  Armeekorps
  (Korpsintendantur),  in  dessen
Bereich  die  Betreffenden  wohnen.

3.  Gewöhnlich  —  aber  nicht  immer  —
empfangen  die  vorstehend  unter  2b  Genannten
  ihre  Pensionsgebührnisse  auf
Anweisung  derjenigen  Korpsintendantur,
in  deren  Bezirk  sie  wohnen.

4.  Außerdem  erstreckt  sich  der  Geschäftskreis
der  Intendantur  des  XII.  (1.  K.  S.)
Armeekorps  auf  alle  außerhalb
Sachsens  wohnenden  sächsischen,  auf
Wartegeld  gesetzten  oder  mit  Pension
gänzlich  verabschiedeten  unteren  Beamten
der  Militärverwaltung.

C.  Betreffs  der  Hinterbliebenen  von  Personen
des  Soldatenstandes  und  Beamten:

1.  derjenigen  Behörde,  auf  deren  Anweisung
  die  nebenstehend  aufgeführten
Personen  ihre  Pensions=  usw.  Gebührnisse
  empfangen.

2.  Die  anweisenden  Behörden  sind:
a)  das  Kriegsministerium.

b)  die  Mililärintendantur  des  Armeekorps
  (Korpsintendantur),  in  dessen
Bereich  die  Betreffenden  wohnen.

 

der  Offiziere  und  Beamten  der

1  Feldzeugmeisterei  mit  Ausnahme  des
FJFeldzeugmeisters

2  Munitionsfabrik,
VPulverfabrik;

3  Artilleriedepots:

14  Traindepots.

Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens
sämtlicher  übrigen  unter  lfd.  Nr.  1
.

Artilleriewerkstatt.

bis  III  nicht  einbegriffenen  Offiziere
und  Beamten  der  Militärverwaltung.

bei  Pfändung  der  Pension  und  des
sonstigen  aus  Reichs-Militärfonds
fließenden  Einkommens:

1  der  mit  Pension  zur  Disposition  gestellten
Offiziere  und  oberen  Militärbeamten;
2  der  auf  Wartegeld  gesetzten  oberen
Beamten  der  Militärverwaltung;
8  der  mit  Pension  gänzlich  verabschiedeten
Offiziere  und  der  oberen  Beamten
der  Militärverwaltung.
der  auf  Wartegeld  gesetzten  oder  mit
Pension  gänzlich  verabschiedeten  untefren
  Beamten  der  Militärverwaltung.

bei  Pfändung  des  aus  Militärfonds

  fließenden  Einkommens
(Witwen=  und  Waisenpension  aus  der
Königlich  Sächsischen  Militär-Witwenund
  Waisenkasse,  Witwengeld,  Waisengeld,
  Unfallrenten,  gesetzliche  Beihilfen)
der  Hinterbliebenen.

von  Offizieren  und  Beamten  der  Militärverwaltung,
  und  zwar  auch  insoweit,
als  die  Hinterbliebenen  außerhalb
Sachsens  wohnen;

von  Personen  des  Unteroffizier=  und

I  Soldatenstandes  sowie  von  unteren

Beamten  der  Militärverwaltung.

 

Wegen  des  Feldzeugmeisters
  siehe  Ifd.
Nr.  IV.

und  zwar  auch  insoweit,
  als  sie  außerhalb
  Sachsens

wohnen.
        <pb n="539" />
        521  —

 

 

Laufende

Nr.

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

Bemerkungen.

 

3.  Gewöhnlich  —

 

aber  nicht  immer  —
empfangen  die  vorstehend  unter  2b  Genannten
  ihre  Pensionsgebührnisse  auf
Anweisung  derjenigen  Korpsintendantur,
in  deren  Bezirk  sie  wohnen.

.  Außerdem  erstreckt  sich  der  Geschäftskreis

der  Intendantur  des  XII.  (I.  K.  S.)
Armeekorps  auf  alle  außerhalb
Sachsens  wohnenden  Hinterbliebenen
von  Personen  des  Unteroffizier=  und
Soldatenstandes  sowie  von  unteren
Beamten  der  sächsischen  Militärverwaltung.


 

Uachmeisung

derjenigen  Behörden  und  Personen,  welche  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Württembergischen
  Militärverwaltung  bei  der  Pfändung  des  Diensteinkommens  von  Offizieren)
und  von  Beamten  der  Militärverwaltung  sowie  der  Pensionen  dieser  Personen  nach
deren  Versetzung  in  den  Ruhestand  und  der  aus  Militärfonds  fließenden  Gebührnisse
der  Hinterbliebenen  von  Personen  des  Soldatenstandes  und  von  Beamten  der  Militärverwaltung
  vom  1.  April  1914  ab  berufen  sind,  den  Reichs-(Militär-)  Fiskus  als  Drittschuldner
  im  Sinne  der  8§§  829  ff.  der  Zivilprozeßordnung  zu  vertreten.

 

 

 

 

 

Laufende
  Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:  Bemerkungen.
Nr.
l
A.  Betreffs  der  aktiven  Offiziere  und
Beamten:
I.  Den  Regimentskommandeuren,  den  Kom-  Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens  Bei  Pfändung  des

 

mandeuren  der  selbständigen  (nicht  regimentierlen)
  Bataillone,  den  Kommandeuren
  der  Laudwehrbezirke  und  dem

Vorstand  des  Bekleidungsamts.

 

der  ihnen  unterstellten,  Gehalt  empfangenden
  Offiziere  und  Beamten,
sodann  der  aggregierten  Offiziere  und
der  à  la  zsuite  der  Truppenteile
stehenden  Offiziere.

 

Diensteinkommens  der
àla  suite  der  Truppenteile
  stehenden  Offiziere,
soweit  sie  nicht  unter
A.  II.  gehören,  hat
die  Zustellung  an  das
Kritgsministerium  (s.
A.  IV.)  zu  erfolgen.

*)  Soweit  die  Nachweisung  keine  besonderen  Bestimmungen  enthält,  sind  unter  der  Bezeichnung  „Offiziere“  auch
die  Sanitätsoffiziere  (Militärärzte)  und  Veterinäroffiziere  einbegriffen.
        <pb n="540" />
        Laufende

Nr.

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

Bemerkungen.

 

II.

III.

IV.

 

Der  Militär  Intendantur  des  Armeckorps
(Gorps  Intendantur).

10
11
12
18

Dem  Chef  der  Abteilung  für  Waffen  und
Feldgerät  im  Kriegsministerium.

Dem  Kriegsministerium.

B.  Betreffs  der  Pension  usw.  beziehenden
Offiziere  und  Beamten:

Dem  Kriegsministerium.

–—

 

 

Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens:

der  Regimentskommandeure,  der  Kommandeure
  der  selbständigen  (nicht
regimentierten)  Bataillone,  des  Vorstandes
  des  Bekleidungsamts  und  des
Vorstandes  des  Festungsgefängnisses
und  der  Arbeiter-Abteilung:

der  Adjutanten  bei  den  höheren  Kommandobehörden
  mit  Ausschluß  des
Adjutanten  des  Kriegsministers;

des  Platzmajors  in  Stuttgart;

des  Korpsarztes  und  des  Oberarztes  oder
Assistenzarztes  bei  dem  Sanitätsamt,
der  Generaloberärzte,  der  Garnisonärzte,
  der  Stabsärzte  bei  der  Kaiser
Wilhelms-Akademie  sowie  des  Korpsstabsapothekers
  und  der  Stabsapotheler;


der  Militär  =  Intendanturbeamten  mit
Ausnahme  des  Militär-Intendanten:;

der  Garnisonpfarrer  und  der  Garnisonküster
  in  Absicht  auf  ihre  Bezüge  aus
Militärsonds:

der  Militärjustizbeamten  (Oberkriegsgerichtsräte,
  Kriegsgerichtsräte,  Kriegsgerichtssekretäre,
  Militärgerichtsassistent
und  Militärgerichtsboten):

des  Korpsveterinärs;

der  Beamten  der  Proviantämter:

der  Beamten  der  Garnisonverwaltungen;

der  Beamten  des  Militärbauwesens;

der  Beamten  der  Garnisonlazarette;

der  Beamten  beim  Remontedepot.

Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens:

der  Offiziere  und  Beamten  der  Artilleriedepots:

der  Offiziere  des  Traindepots.

Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens
sämtlicher  übrigen  unter  den  Nummern
A.  I.—III.  nicht  einbegriffenen  Offiziere
  und  Beamten  der  Militärverwaltung.


Bei  Pfändung  der  Pension  und  des
sonstigen  aus  Reichs-Militärfonds
fließenden  Einkommens:

der  sämtlichen  mit  Pension  zur  Disposition
  gestellten  Offiziere  und  Militärbeamten:


 

Zu  2.  Wegen  des  Adjutanten
  des  Kriegsministers
  siehe  A.  IV.
Zu  Ziffer  3  und  6.
Bezüglich  des  Platzmajors
  sowie  der
Garnisonküster  der
Festung  Ulm  linken
Ufers  hat  die  Zustellung
an  die  Militär-Intendantur
  des  XIV.  Armeekorps
  in  Karlsruhe
zu  erfolgen.

Wegen  des  Militär-Intendanten
  siehe
A.  IV.
        <pb n="541" />
        —  523  —

—y

 

Lau- 



fende  Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:  Bemerkungen.
Nr.
(IV.)  2  der  sämtlichen  auf  Wartegeld  gesetzten

Beamten  der  Militärverwaltung;
3  der  sämtlichen  mit  Pension  gänzlich  verabschiedeten

  Offiziere  und  Beamten  der
C.  Betreffs  der  Hinterbliebenen  von  Personen  Militärverwaltung.

des  Soldatenstandes  und  von  Beamten:

Dem  Kriegsministerium.  .  Bei  Pfändung  des  aus  Militärfonds
flleßenden  Einkommens  (Witwen--  und
Waisenpension,  Witwen=  und  Waisengeld,
  Unsallrenten,  gesetzliche  Beihilfen)
der  Hinterbliebenen  von  Personen  des
Soldatenstandes  und  von  Beamten
der  Militärverwaltung.

 

 

 

 

3.  Militärwesen.

Bekanntmachung.

Mit  bezug  auf  die  Bekanntmachungen  vom  11.  April  1911  und  24.  Oktober  1912  (Zentralblatt
  S.  170  und  802)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  an  Stelle  des  verstorbenen
  praktischen  Arztes  Dr.  med.  Unger  Vetlesen  in  Christiania  dem  praktischen  Arzte  P.  A.  Mellbye
daselbst  auf  Grund  des  §  42  Ziffer  2  der  Deutschen  Wehrordnung  die  Ermächtigung  erteilt  worden
ist,  Zeugnisse  der  im  §  42  Ziffer  1  a  bis  c  ebendaselbst  bezeichneten  Art  über  die  Tauglichkeit  derjenigen
militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Norwegen  haben.

Berlin,  den  12.  September  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

——  —  —  — „

Bekanntmachung.

Dem  praktischen  Arzte  Dr.  med.  Christian  Johnsen  in  Blumenau  (Brasilien)  ist  auf  Grund
des  §  42  Ziffer  2  der  Deutschen  Wehrordnung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  Zeugnisse  der  im
&amp;amp;  42  Ziffer  1a  bis  c  a.  a.  O.  bezeichneten  Art  über  die  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen
Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Wohnsitz  in  Südamerika  haben.

Berlin,  den  12.  September  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.

 

90
        <pb n="542" />
        524

4.

Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

 

Name  und  Stand

—

Alter  und  Heimat

—

der  Ausgewiesenen.

2  I  8

 

 

 

Grund  Vehörde,  welche  die  Datum
Ausweisung
der  Bestrafung.  besdt  usweisungseschlossen
  ha  beschlusses.
5  6

 

1  Leopold  Freund,
Kaufmann,

2  1  Mascagni,  geboren  am  6.  Februar  1885  zu  Griz=  Beihilfe  zum  schweren  Königlich  Württemberementeur,


3  Daoid  Urbanek,
Buchbinder,

4

rli
I

l

a)  Auf  Grund  des  8  181a  in  Verbindung  mit  8  38  des  Strafgesetzbuchs.

Josef  Weprik,

Bäcker,

lomea,  Galizien,  österreichischer  Staats-  1
angehöriger,
1

geboren  am  4.  November  1881  zu  Ko=  Zuhälterei  (3  Jahre  Königlich  Preußischer
Gefängnis,  laut  Er=  Regierungspräsident  zu  1914.
kenntnis  vom
üugus))

1.  September
22.  Wiesbaden,

b)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

zana,  Provinz  Bologna,  Italien,
italienischer  Staatsangehöriger,

und
schwerer  Diebstahl!  Reutlingen,

21.  Juli  1911.

 

Diebstahl,  versuchter  gische  Regierung  des
vollendeter  Schwarzwaldkreises  zu

 

(4Jahre  Zuchthaus,
Erkenntnisse  vom
5.  August  1910  und

 

19.  Dezember  1910),  «

c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

Kamenic  im  Gebirge,  Bezirk  Semil,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
öster  reichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  11.  März  1888  zu  Nannersdorf,
  Bezirk  Bruck  a.  d.  Leitha,  Niederösterreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  28.  September  1856  zu  Betteln,

Betteln,

 

österreichischer  Staatsangehöriger,

 

Königlich  Preußischer  3.  September
Regierungspräsident  zu  1914.
Breslau,  1

l
l
I
I

Stadtmagistrat  Traun-"12.

  uaust
stein,  Bayern,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei

Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="543" />
        —  525  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

—  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

——“““"“

——.  .

Inhalt:  1.  Haudels=  und  Gewerbewesen  Abänderungen  3  2.  Medizinal-  und  Beterinärwesen:  Einlaß-  und  Unterdes
  Verzeichnisses  der  regelmäßigen  Untersuchungen  suchungsstellen  für  das  in  das  Zollinland  eingehende
unterliegenden  und  amtlich  als  den  Anforderungen  Fleisch  7

der  Internationalen  Reblaus-Konvention  entsprechend

erklärten  Gartenbau-Schulen

  und  Gärten

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  September  1914.

•.ö

.  Nr.  50.

 

 

oder
........  Seite  525

botanischen  Anlagen,

—

52

3.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete

527

 

1.  Handels=  und  Gewerbewesen.

 

Bekanntmachung.

 

In  Ergänzung  des  in  der  Bekanntmachung  vom  25.  August  1914  (Zentralblatt  S.  472)  enthaltenen
  Verzeichnisses  von  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten,  welche  regelmäßigen
  Untersuchungen  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen
der  Internationalen  Reblaus-Konvention  vom  3.  November  1881  (Reichs-Gesetzbl.  1882  S.  125)  entsprechend
  erklärt  worden  sind,  werden  die  folgenden,  nachträglich  bekannt  gewordenen  Abänderungen
hiermit  zur  Kenntnis  gebracht:

1.  Es  kommen  in  Wegfall:
Nieder  Mörlen,  Hessen,  Provinz  Föhr  und  Hagedorn

7#)

r½#  5
Steinfurth,  „J
7y  7

7"v.  1

77  1

Wisselsheim,  „
n  ’7

berhessen,

Rack,  Johannes

Alles,  Anton

Engel  und  Klöß

Walter,  Philipp  III

und  bei

Gebrüder  Alban  der  Zusatz:
Inhaber  Wilhelm  Alban

Appel,  Heinrich

Mohr,  Christian

Nr.

708  des  Verzeichnisses.

712
925
932
977

924
1084
1085

77
77

1

77.

77
7-91
        <pb n="544" />
        —  526  —

2.  Zu  ändern  durch  Zusätze:

Steinfurth,  Hessen,  Provinz  bei  Falk,  Konrad  Zusatz:  II  Nr.  934  des  Verzeichnisses.
Oberhessen,
„  „  „  „  Huber,  Heinrich  „  VIII  „  937  „  „
»  »  »  „Thönges,  Georg  „  II  „  965  „  „
„  „  „  „Thönges,  Wilhelm  „II  „  970  „  „
77  1  77  1  Weihrauch,  Heinrich  7)  1  1  980  ##  1

3.  Es  treten  neu  hinzu:
Dorheim,  Hessen,  Provinz  Alles,  Konrad,  Rosenkulturen.

Oberhessen,
q  „  „  Lottich,  Louis,  Rosenkulturen.
v  v  Marloff,  Georg,  Rosenkulturen.

77
Friedberg,  „  „  Falk,  Karl,  Rosenkulturen.
Heppenheim,  „  „  Provinz  Frömmig,  Adolf,  Handelsgärtnerei.
Starkenburg,
Nauheim  Bad,  „  Provinz  Basshuisen,  Heinrich,  Handelsgärtner.

Oberhessen,
»  ,,,,  ,,  Feige,  Richard,  Rosenkulturen.
„  „  „  v  Föhr  und  Hagedorn,  Rosenkulturen  und  Baumschulen.
5„  „  „  v  Graulich,  Wilhelm,  Rosenkulturen.
„  „  „  v  Henes,  Philipp,  Rosenkulturen.
»  ,,,,  »  Klinkerfuß,  Bernhard,  Rosenkulturen.

„  „  „  v  Linkmann,  Ludwig  jr.,  Handelsgärtnerei.
Neu  Isenburg,  „  Provinz  Kahl,  L.  C.,  Handelsgärtnerei  Frankfurt  a.  M.

Starkenburg,
Nieder  Mörlen,  „  Provinz  Möbs,  Peter  IV,  Rosenkulturen.
Oberhessen,
Reichelsheim  „  „  Winter,  Hermann,  Baum=  und  Rosenschulen.
(Wetterau)
Steinfurth,  „  „  Agel,  Jakob,  Rosenkulturen.
„  5%  »  Alles,  Heinrich  Nachfolger,  Rosenkulturen.
v  v  „  Engel,  Heinrich,  Rosenkulturen.
„  „  »  Gillmann,  Jean,  Rosenkulturen.
„  „  „  Jakob,  Paul,  Rosenkulturen.
(„  „  „  Klöß,  Wilhelm  II,  Rosenkulturen.
„  „  „  Philippi,  Georg,  Rosenkulturen.
„  „  „  Schwegler,  Karl,  Rosenkulturen.
v  »  »  Volp,  Johannes,  Rosenkulturen.
„  „  v  Walter  und  Lehmann,  Rosenkulturen.
5  /  5%  Weihrauch,  Heinrich  II,  Rosenkulturen.
Wisselsheim,  „  „  Appel,  Anton,  Rosenkulturen.
„  „  „  Kniß,  Friedrich,  Rosenkulturen.

Berlin,  den  17.  September  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  von  Jonquicdres.
        <pb n="545" />
        —  527  —

2.  Medizinal=  und  Veterinärwesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Einlaß=  und  Untersuchungsstellen  für  das  in  das  Zollinland  eingehende  Fleisch

 

Auf  Grund  des  §  13  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,
vom  3.  duni  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  547)  hat  der  Bundesrat  beschlossen:

in  dem  Verzeichnis  der  Einlaß=  und  Untersuchungsstellen  für  das  in  das  Zollinland
eingehende  Fleisch,  Anlage  F  zur  Bekanntmachung  vom  30.  Mai  1902  —  Beilage  zu
Nr.  52  des  Zentralblatts  für  das  Deutsche  Reich  von  1908  —  hinzuzufügen:

unter  lfd.  Nr.  44  àa  in  Spalte  2

„Laarwald,  Zollamt  I“,
2.  der  Landesregierung  bleibt  überlassen,  den  Zeitpunkt  der  Eröffnung  der  neuen  Einlaßstelle
  zu  bestimmen.
Berlin,  den  23.  September  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  von  Jonquidères.

 

3.  Polizei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

2  VRame  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  dauum
55  Ausweisung
29  der  Bestrafung.  Ausweisungs-5
  der  Ausgewiesenen.  n  beschlossen  hat.  beschlsses
1  2  8  4  5  6
a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
Philipp  Wojciak,  geboren  am  1.  Mai  1875  zu  Rabka,  schwerer  Raub  Köntglich  Preußischer  (12.  September
Arbeiter,  Bezirk  Myslenice,  Galizien,  ortsange-  (8  Jahre  Zuchthaus,  Regierungspräsident  zu  1914.
hörig  ebendaselbst,

österreichischer  laut  Erkenntnis  vom  Breslau,
S.  Oktober  1906),

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

2  Michael  Badowski,  geboren  im  November  1866  zu  Jlawcze,  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  4.  September
Arbeiter,  Bezirk  Trembowla,  Galizien,  öster-  Betteln,  Regierungspräsident  zu  1914.
reichischer  Staatsangehöriger,  Breslau,
Valentin  Hundt,  geboren  am  14.  Februar  1876  zu  Bannbruch  und  Königlich  Preußischer  7.  September
8  Arbeiter,  Niederullersdorf,  Bezirk  Senstenberg,  Betteln,  Regierungspräsident  zu  1914.
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,
österreichischer  Staatsangehöriger,
4  Johann  Kühnel,

Staatsangehöriger,

geboren  am  22.  Oktober  1867  zu  Landstreichen  und  Königlich  Bayerisches  29.  August
Drechsler,  Osserich,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  Betteln,  Bezirksamt  Aibling,  1914.
österreichischer  Staatsangehöriger,
5  August  Peter,  geboren  am  26.  August  1849  zu  Desch-Betteln,  Königlich  Preußischer  7.  September
Tagearbeiter,  nei,  Bezirk  Neustadt  a.  Mettau,  Böh-  Regierungspräsident  zu  1914.
#  men,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,
österreichischer  Staalsangehöriger,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin

91°“
        <pb n="546" />
        <pb n="547" />
        «  —  529  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  betiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XI.II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  Oktober  1914.  Nr.  51.
nhall:  1.  .  ·  3.  Post=  und  Telegraphenwesen:  Anderung  der  Postordnung
Inha  1  Konsulatwesen:  Ernennung:  —  Ermächtigung  vom  20.  Marz  10002  586

zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen  Seite  529  4

·  "„  .  Zoll-  und  Stenerwesen:  Anderung  der  Zuckersteuer-2.
  Finanzwesen:  Fortfall  der  Veröffentlichung  der  Über-  Ausführungsbestimmuggen  581
sichten  der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
529  Reichsgebtteeeennn  531

 

 

1.  Konsfulatwesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Angelo  Titi  zum  Konful
in  Brindisi  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Gesandten  Lehmann  in  Guatemala  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  das  Gebiet  der  Freistaaten
  Costarica,  Guatemala,  Honduras,  Nicaragua  und  Salvador  die  Ermächtigung  erteilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze  befindlichen
Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

2.  Finan  zwesen.

 

Die  Ubersicht  der  Einnahmen  an  Zöllen,  Steuern  und  Gebühren  wird,  da  die  Ergebnisse  infolge  der
zeitweilig  zugestandenen  Abgabenbefreiungen  und  der  umfangreichen  Voreinzahlungen  auf  gestundete
Abgabenbeträge  sich  weder  zur  Vergleichung  mit  den  Einnahmen  für  denselben  Zeitraum  des  Vorjahrs
noch  mit  den  Etatsansätzen  eignen,  vom  Monat  August  d.  J.  ab  bis  zum  Wiedereintreten  regelmäßiger
Verhältnisse  nicht  mehr  veröffentlicht  werden.

 

92
        <pb n="548" />
        —  530  —

3  Post=  und  Telegraphenuwesen.

Bekanntmachung,
betreffend  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900.  Vom  27.  September  1914.

 

Auf  Grund  des  §  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  vom  28.  Oktober  1871  (Reichs-Gesetzbl.
S.  347)  und  des  §  3  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erleichterung  des  Wechselprotestes,  vom
30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  321)  wird  die  Postordnung  vom  20.  März  1900  für  die  Dauer
der  Geltung  des  §  1  der  Bekanntmachungen  des  Bundesrats  vom  6.  August,  8.  und  24.  September
1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  357,  399  und  413)  sowie  des  §  2  der  Bekanntmachung  des  Bundesrats
vom  29.  August  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  387),  betreffend  Verlängerung  der  Fristen  des  Wechsel-=  und
Scheckrechts,  wie  folgt  geändert.
1.  Im  §  18a  „Postproteste“  ist  statt  des  zweiten  Absatzes  unter  V  zu  setzen:
Ist  die  Zahlung  der  Wechselsumme  nicht  zu  erlangen,  oder  bleibt  der  Versuch,  den
Postauftrag  vorzuzeigen,  erfolglos,  so  wird  der  Postauftrag  bei  der  Postanstalt  zur  Einlösung
  bereit  gehalten.  Erfolgt  die  Einlösung  nicht,  so  wird  der  Wechsel  mit  dem  Postauftrag
  am  dreißigsten  Tage  nach  Ablauf  der  Protestfrist  des  Artikel  41  Abs.  2  der  Wechselordnung,
  wenn  dieser  Tag  auf  einen  Sonn=  oder  Feiertag  fällt,  am  nächsten  Werktag
nochmals  zur  Zahlung  vorgezeigt.  Bleibt  die  zweite  Vorzeigung  oder  der  Versuch  zu
dieser  erfolglos,  so  wird  gegen  die  im  Postauftrag  bezeichnete  Person  Protest  nach  den
Vorschriften  der  Wechselordnung  erhoben.
Postprotestaufträge  mit  Wechseln,  die  in  Elsaß-Lothringen,  in  der  Provinz  Ostpreußen
  oder  in  Westpreußen  in  den  Kreisen  Marienburg,  Elbing  Stadt  und  Land,
Stuhm,  Marienwerder,  Rosenberg,  Graudenz  Stadt  und  Land,  Löbau,  Kulm,  Briesen,
Strasburg,  Thorn  Stadt  und  Land  zahlbar  sind,  werden  erst  am  neunzigsten  Tage  nach
Ablauf  der  Protestfrist  des  Artikel  41  Abs.  2  der  Wechselordnung,  wenn  dieser  Tag  auf
einen  Sonn=  oder  Feiertag  fällt,  am  nächsten  Werktag  nochmals  zur  Zahlung  vorgezeigt.
  Das  Gleiche  gilt  für  die  nochmalige  Vorzeigung  von  Postprotestaufträgen  mit
solchen  im  Stadtkreis  Danzig  zahlbaren  gezogenen  Wechseln,  die  als  Wohnort  des  Bezogenen
  einen  Ort  angeben,  der  in  Ostpreußen  oder  in  einem  der  bezeichneten  westpreußischen
  Kreise  liegt.

2.  Ziffer  2  der  Bekanntmachung  vom  6.  August  1914  sowie  die  Bekanntmachungen  vom
30.  August  und  vom  8.  September  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  357,  391  und  401)  werden  aufgehoben.

3.  Vorstehende  Anderung  tritt  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  27.  September  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kraetke.
        <pb n="549" />
        —  531  —

4.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  17.  September  d.  J.  beschlossen,
die  Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen,  wie  folgt,  zu  ändern:
1.  Im  §  1.  der  Anlage  D  ist  hinter  den  unter  h)  aufgeführten  Waren  anzufügen:
„i)  Eispulver  (pulverförmige  Gemenge  von  Zucker  mit  Tragant  und  Zusätzen  von
Fruchtessenzen,  Kakao  usw.),“.
2.  Am  Schlusse  der  Bestimmungen  unter  B  der  Anlage  E  ist  anzufügen:
„i)  Eispulver  (pulverförmige  Gemenge  von  Zucker  mit  Tragant  und  Zusätzen  von
Fruchtessenzen,  Kakao  usw.).
Man  löst  das  halbe  Normalgewicht  der  Probe  je  in  einem  100  und  200  cem-Kölbchen
  in  etwa  75  cem  Wasser,  fügt  Bleiessig  (etwa  4  cem)  und  eine  dünne  Aufschlämmung
  von  Tonerdehydrat  hinzu,  schwenkt  um  und  gibt,  sobald  der  Niederschlag
sich  abzusetzen  beginnt,  die  doppelte  Raummenge  der  angewandten  Bleiessiglösung  an
kalt  gesättigter  Alaunlösung  zu,  füllt  bei  20°  C.  zur  Marke  auf,  schüttelt  gut  durch
und  filtriert.  Die  klaren  Filtrate  werden  darauf  im  200  mm-Rohr  polarisiert.  Die
Berechnung  erfolgt  wie  unter  4  vorgeschrieben."

Berlin,  den  29.  September  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Meuschel.

 

5.  Poli  zei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

Name  und  Stand  Allter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
38—  –  run  .  des

1  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  l  8  b  6

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Samson  Offen=  geboren  am  18.  November  1885  zu  schwerer  Diebstahl  in  Königlich  Bayerisches  11.  September
berger,  Kauf-  Neutra,  Ungarn,  ortsangehörig  eben-  drei  Fällen,  Körper=  Bezirksamt  Bamberg  ll,  1914.
mann,  daselbst,  ungarischer  Staatsange-  verletzung,  Bedro-«
  höriger.  hung  und  Wider-  6
stand  (4  Jahre  Zuchthaus,

  laut  Erkenntnis
  vom  8.  Mai
v1008,
l

 

92«
        <pb n="550" />
        532

 

 

 

 

 

 

 

2E  .
Name  und  Stand  Aliter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  *
S  5  Ausweisung
x  der  Bestrafung.  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  kafung  beschlossen  hat.  keimunlung
1  2  8  4  b  6
b)  Auf  Grund  des  8362  des  Strafgesetzbuchs.
2  Andreas  Piecho=  geboren  am  23.  Juni  1885  zu  Kobier-Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  4.  September

l
1

witz,  Tagelöhner,  nice,  Bezirk  Biala,  Galizien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  österreichischer
Staatsangehöriger,
Johann  Piecho-  geboren  am  15.  Oktober  1875  zu
witz,  Tagelöhner,
ortsangehörig  ebendaselbst,  österreichischer
  Staatsangehöriger,
geboren  am  4.  Januar  1858  zu  Bormasz,
  Komitat  Wieselburg,  Ungarn,

ungarischer  Staatsangehöriger,

Albert  Skalak,
Lackierer,

 

 

Betteln,

Landstreichen  und
Kobiernice,  Bezirk  Biala,  Galizien,  Betteln,

Landstreichen  und

Betteln,

 

Regierungspräsident  zu  1914.
Oppeln,

Königlich  Prenßischer  4.  i  Spptember
Regierungspräfident  zu
Oppeln,

Königlich  Preußischer  11.  August
Regierungspräsident  zu  1914.
Merseburg,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="551" />
        —  533  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

berausgegeren

Reichsamt  des  Innern.

  

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XIIII.  Jahrhang.  Berlin,  Freitag,  den  9.  Oktober  1914.  Nr.  52.
Inhalt  1.  Maß=  und  Gewichtswesen:  Zulassung  eines  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  Orte,  an  denen
Systems  von  Elektrizitätszählern  zur  amilichen  Be-  kreeteme  der  Veinzollordnung  zuständige  Bollstelen
glaubigng  533  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  gübronn
2.  Post=  und  Telegraphenwesen:  Ausdehnung  des  Geltugs-  von  Leuchten  als  Nachtzollzeichen  im  Zollregulativ  für
bereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte.  die  Unterelbe,  die  Unterweser  und  in  der  Zollordnung
3.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  für  den  Kaiser  Wilhelm  Kanal.  *
und  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  534  4.  elchenalen  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

 

 

1.  Maß=  un  Gewichtswesen.

 

Bekanntmachung.

 

Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
ist  das  folgende  System  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter
im  Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihm  das  beigesetzte  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

System  ziIen  Magnetmotorzähler  für  Gleichstrom,  Form  JB  und  JBe,  hergestellt  von  der-Firma
  Landis  und  Gyr  in  Berlin.

Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  WxF,  Linkstraße  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  22.  September  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
Warburg.

 

93
        <pb n="552" />
        —  534  —

2.  Post-  und  Telegraphenwesen.

Bekanntmachung.
Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte.

 

Auf  Grund  des  Artikel  1,  II  des  Gesetzes,  betreffend  einige  Anderungen  von  Bestimmungen
über  das  Postwesen,  vom  20.  Dezember  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  715)  wird  der  Geltungsbereich
der  Ortstaxe  (&amp;amp;  50,  7  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871)
auf  die  in  dem  nachstehenden  Nachtragsverzeichnis  aufgeführten  Nachbarpostorte  ausgedehnt.

Berlin,  den  30.  September  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kraetke.

I.  Machtrag

zum

Verzeichnis  der  Nachbarpostorte,  auf  die  der  Geltungsbereich  der  Ortstaxe
ausgedehnt  wird.

 

 

 

—  —  —

Namen  der  Postorte  Namen  der  Postorte

 

 

 

Es  treten  in  Nachbarortsverkehr:

Bildstooseee  mit  Altenwald  (Saar),  Hühnerfeld  (Kr.  Saarbrücken)
  und  Sulzbach  (Saar);

Ellefeld  (Vogtlanndn)y)y)y)  Falkenstein  (Vogtland);

Friedrichsthal  (Saar)  "  #  (Kr.  Saarbrücken)  und  Sulzbach
aar);

Grünau  (Mark)  ..  Cöpenick;

Heumar  (Bz.  Cöln)  Coöln:

Kötzschenbroda  .  ..  Dresden;

Radebeul-Oberlößnitz.  .......  .  Dresden;

Schwetzinenn  DOftersheim.

 

3.  Zoll=  und  Steuerweseu.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

 

Königreich  Preußen.
Das  Zollamt  II  Alt  Kolziglow  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Rügenwalde  ist  aufgehoben  worden.
Das  Zollamt  1  Heinersdorf  a.  T.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Görlitz  ist  in  ein  Zollamt  D
umgewandelt  worden.
Die  Zollabfertigungsstelle  für  das  Blechwalzwerk  Schulz-Knaudt  A.--G.  in  Huckingen  im
Bezirke  des  Hauptzollamts  Düsseldorf  Hubertus  führt  fortan  die  Bezeichnung  „Zollabfertigungsstelle
Mannesmannröhren-Werke,  Abteilung  Schulz-Knaudt,  Huckingen“.
        <pb n="553" />
        —  535  —

Dem  Zollamt  I  Luckenwalde  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Potsdam  ist  die  Befugnis  zur
Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  I  und  II  und  die  allgemeine  Befugnis  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen
  1  beigelegt  worden.

An  Stelle  des  Hauptzollamts  Malmedy  ist  künftig  die  Zollabfertigungsstelle  Malmedy  Bahnhof
als  Grenzzollstelle  anzusehen.

Das  Salzsteueramt  1  Neustaßfurt  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Magdeburg  Holzhof  führt
infolge  seiner  Verlegung  von  Neustaßfurt  nach  Athensleben  (Gutsbezirk)  fortan  die  Bezeichnung  „Salzsteueramt
  I  Athensleben-Neustaßfurt“.

Dem  Hauptzollamt  Neuß  ist  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Salzbegleitscheinen  I  beigelegt
  worden.

Das  Zollamt  1  Rotenburg  a.  d.  F.  ist  nach  Melsungen  verlegt  worden.  Das  neue  Zollamt  1
Melsungen,  das  ebenfalls  zum  Bezirke  des  Hauptzollamts  Cassel  gehört,  hat  folgende  Befugnisse:
17  mit  der  Beschränkung  auf  Menthol,  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zoll=  und  Branntweinbegleitscheinen
  I  und  II  und  von  Zuckerbegleitscheinen  I;  Ausfertigung  von  Tabakbegleitscheinen  I  und  II;
Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs;  Abfertigung  von  Branntwein,
Branntweinfabrikaten  und  Tabak  zur  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;  Erhebung  von  Ubergangsabgaben
  sowie  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Ubergangsscheinen  aller  Art.

t  Die  allgemeine  öffentliche  Niederlage  beim  Hauptzollamt  Saarbrücken  ist  in  Wegfall  ge—
ommen.

Die  Befugnisse  im  Begleitscheinverkehre  mit  Leuchtmitteln,  Schaumwein,  Zigaretten  und  Zündwaren
  haben  sich  bei  den  folgenden  Amtsstellen  in  der  dabei  angegebenen  Weise  geändert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitz  Dienstbezeichnung  Bezirkslage  Stand  der  Befugnisse
Aachen“.  .  .  .  .  H.gZ.  A.  Auslandsverkehr  Cöln  L  Sch  Zi  Zw
(5
AachenH.  Z.A.  Inlandsverkehr  „  L  Zi
A
Bernkastel  ·  Cues  ..  Z.A.  —  Cöln  Sch
Trier  A
Bon  Z.A.  I  Stadt  Cöln  2i  Zw
Cöln  Apostelnkloster  A  6
Clebbe  ...  H.  Z.  A.  Cöln  Zi
A
Crefedd.  Z.  A.  1  Cöln  L  Sch  2i  Zw
Crefeld  Güterbahnhof  Crefeld  E
"=  .....  8.A.l  Cöln  L  Sch  Zi  Zw
Crefeld  Rheinhafen  Crefeld  E6
Dammerbruch  Z.A.  II  Cöln  keine
Kaldenkirchen
Düsseldorf  ..  H.  Z.  A.  Hafen  Cöln  L  Sch  Zi  Zw
4
"O  ....  Z.A.1Güterbahnhof  Cöln  keine
Düsseldorf  Hafen
H.  Z.  A.  Hubertus  Cöln  L  Sch  Zi  2Zw
A  ·

93
        <pb n="554" />
        —  536

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitz  Dienstbezeichnung  Bezirkslage  Sland  der  Besugnisse
Elberfeld  H.Z.A.  Cöln  Zi
A
Emmerich“  Dampfschiffabfertigungs-  Cöln  L  Sch  Ziw
stelle  1  Emmerich  E
"  Dampfschiffabfertigungs-  Cöln  L  Sch  Zi  Zw
stelle  II  Emmerich  5
Essen.  H.  Z.  A.  Cöln  L  Sch  Zi
A
Gummersbach  Z.A.  Cöln  L
Solingen  A
Königswinter  Z.A.  1  Cöln  Sch
Neuwied  A
Kreuznach  H.  Z.  A.  Cöln  Sch  Zi
A
Linz  a.  Rhein.  Z.A.  1-  Cöln  Zi
(bisher:  Linz)  Neuwied  A
Malmedyy  H.  Z.  A.  Cöln  keine
Z.Abfst.  Bahnhof  Cöln  L  Sch  Zi  Zw
Malmedy  .
Mayen  Z.A.  —  Cöln  Zw
Coblenz  ·6
Mülheim  a.  d.  Nuhr  Z.A.  1  Cöln  Sch
Stadt  Essen  A
"  Z.A.  1  Cöln  Zw
Bahnhof  Essen  ##.
München-Gladbach  Z.A.  1  Cöln  L  Zi  Sch  Zw
Crefeld  E  e
Neunkirchen.  Z.A.  J  Cöln  keine
Saarbrücken
Neuß  H.  Z.  A.  Cöln  L
A
Neuwied.  H.  Z.A.  Cöln  Sch  Zi
A
Niederdorf“.  Z.A.  II  Cöln  Zw
Kaldenkirchen  6
Opladen.  3Z.A.  J  Cöln  keine
Solingen
Remscheid  Z.  A.  J  Cöln  L  zi
Solingen  A
Saarbrücken  H.  Z.A.  Cöln  Sch  Zi
A
        <pb n="555" />
        Sitz  Dienstbezeichnung  Bezirkslage  Stand  der  Befugnisse
Saarbrücken-  Z.  A.  1  Cöln  Zw
St.  Johann  Bahnhof  Saarbrücken  60
Saarburg  Z.A.  J  Cöln  Sch
Trier  A
Saarlouis  Z.A.  1  Cöln  L  Sch  Zi  ZW
Saarbrücken  37
Schwanenhaus=  Z.A.  1  Cöln  L  Sceh  Zi  Zzw
Kaldenkirchen  EL
Siegburg  Z.A.  J  Cöln  Zi
Neuwied  A
Trier  H  Z.  A.  Cöln  -*m—  Sch  2Zi
R  #
"  Z.A.  J  Cöln  Sch  Zw
Westbahnhof  Trier  A  [(##
Uerdingen  Z.A.  1  Cöln  L  Sch  2i  Zw
Crefeld  0P  ·
Vohwinkel  Z.A.  1  Cöln  L  Sch  2i  Zw
Bahnhof  Crefeld  EEA
Wipperfürth  Z.A.  II  Cöln  L
Solingen  A

 

 

 

Königreich  Bayern.
Die  Ubergangsstelle  Berg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Landau  ist  aufgehoben  worden.
Dem  Steueramte  Traunstein  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Reichenhall  ist  die  Befugnis  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Schwerbenzin  mit  einer  Dichte  von  0,750—0,770,  das  auf  der
Eisenbahn  in  Kesselwagen  oder  Fässern  eingeht,  erteilt  worden.

Herzogtum  Anhalt.

Das  Steueramt  1  Zerbst  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Dessau  hat  im  Verkehre  mit  inländischem
  Tabak  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  und  II;  im  Zollverkehre  die
Befugnis  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  mit  den  im  Nachtrag  zum  Amterverzeichnisse
  S.  146  unter  Bemerkung  1  genannten  Beschränkungen  und  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen
  II  mit  der  Beschränkung  auf  Tabak;  im  Verkehre  mit  inländischem  Salz  die  Befugnis  zur
Erledigung  von  Begleischeinen  I  mit  der  im  Nachtrag  zum  Amterverzeichnis  unter  Bemerkung  2  angegebenen
  Beschränkung.

Die  übrigen  Befugnisse  bleiben  unverändert.

Das  Steueramt  II  Coswig  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Dessau  hat  folgende  Befugnisse:
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Branntweinbegleitscheinen  1  und  II,  Ausfertigung  von  Tabakbegleitscheinen
  I  und  II,  Erledigung  von  Salzbegleitscheinen  1I  für  die  chemische  Fabrik  G.  m.  b.  H.  in  Coswig;
Erledigung  von  Essigsäure-Begleitscheinen  und  Ausfertigung  von  Zündwaren-Begleitscheinen;  Abfertigung
der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  mit  Begleitschein  eintreffenden  Essigsäure;  Abfertigung  von  Branntwein
  und  Branntweinfabrikaten,  soweit  das  gewöhnliche  Verfahren  der  Stärkeermittelung  anwendbar
ist,  bei  Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;  Ausfertigung  von  Ubergangsscheinen  über  Bier,  Branntwein,
  geschrotetes  Malz  und  Wein.
        <pb n="556" />
        —  538  —

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  10.  September  1914  beschlossen,  zu  genehmigen,  daß  der
Ort  Siegen  im  Königreiche  Preußen,  Bezirk  der  Oberzolldirektion  zu  Münster  i.  W.,  in  das  Verzeichnis
  der  Orte,  an  denen  sich  gemäß  §  1,  2  der  Weinzollordnung  zuständige  Zollstellen  befinden
(Zentralblatt  für  1909  S.  783,  1357  und  für  1911  S.  244),  und  zwar  ohne  beigefügtes  Sternchen
aufgenommen  werde.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  24.  September  d.  J.  beschlossen,
daß  in  den  Bestimmungen  über  die  Führung  von  Leuchten  als  Nachtzollzeichen  im  Zollregulativ
  für  die  Unterelbe  (§  7  Abs.  2  und  §  18  Abs.  4),  im  Zollregulativ  für  die  Unter.
weser  (§  7  Abs.  1  und  §  19)  und  in  der  Zollordnung  für  den  Kaiser  Wilhelm-Kanal  (§5  5
Abs.  2  und  §  15  Abs.  1)  das  Wort  „grün“  überall  durch  „orangefarben“  ersetzt  wird.

Berlin,  den  5.  Oktober  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Menschel.

 

4.  Poli  zei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  .  Datum
"9  1.—.J——3

der  Bestrafung.  ¾  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  —  8  4  b  6

 

 

 

 

——nszas

a)  Auf  Grund  des  §F  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Max  Arthur  Ehmig,  geboren  am  10.  August  1882  zu  Leipzig=  vollendeter  schwerer,  Königlich  Sächfüsche  18.  August
Schuhmacher,  Volkmarsdorf,  ortsangehörig  zu  versuchter  einfacher  Kreishauptmannschaft  1914.
Eisenberg,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  Diebstahl  im  Rück.  Leipzig,

österreichischer  Staatsangehöriger,  fall  und  lÜbertretung
des  §  360  Ziffer  8  .
des  Strafgesetzbuchs
(6  Jahre  Zuchthaus
und  4  Wochen  Haft,
laut  Erkenntnis  vom
3.  Juni  1908),

 

 

 

 

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

2  Johann  Dörner,  geboren  am  8.  September  1874  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  25.  September
abrikarbeiter  Pollom,  Bezirk  Neustadt  a.  Mettau,  Regierungspräsident  zu  1914.
Brauer),  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,

österreichischer  Staatsangehöriger,  U

8  Adam  Gaipl,  geboren  am  1.  April  1886  zu  Alten-Betteln,  Königlich  Bayerisches  14.  September

Tagelöhner,  teich,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  orts-  Bezirksamt  Tirschen-  1914.
angehörig  ebendaselbst,  österreichischer  reuth,
Staatsangehöriger,

4  Ludwig  Golasovs-geboren  am  24.  August  1870  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  23.  September
ky  (SGoloschovski),  Bolnisch  Ostrau,  Bezirk  Friedek,  NNegierungspräsident  zu  1914.
Arbeiter,  sterreichisch  Schlefien,  ortsangehörig  Breslau,

zu  Katschitz,  ebenda,  österreichischer  I
Staatsangehöriger,
        <pb n="557" />
        539

 

 

 

 

 

 

 

 

–.

Name  un  n  d  Hei  z

*  und  Stand  Aller  und  Heimat  Grund  Beh  —  ast  die  datm

—  der  Bestrafung.  usweifung  Ausweisungs-2

  der  Ausgewiesenen.  srafung  beschlossen  hat.  kesnng

1  2  s  5  6

l

5  Franz  Kotyza,  geboren  am  27.  Februar  1878  zu  schwerer  Diebstahl,  Königlich  Preußischer  23.  September

Arbeiter,  Deutsch  Rybna,  Bezirk  Senftenberg,  intellektuelle  Ur--  Regierungspräsident  zu  1914.
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst  kundenfälschung  und  Breslau,
österreichischer  Staatsangehöriger,  Betteln,

6  Karl  Polanka,  geboren  am  17.  August  1877  zu  Wien,  Betteln,  Königlich  Preußischer  25.  September
Bäcker,  ortsangehörig  zu  Kozlow,  Galizien,  Regierungspräsident  zu  1914.

österreichischer  Staatsangehöriger,  Breslau,

7  Mariapuschmann,  geboren  am  15.  September  1896  zu  Gewerbsunzucht,  Königlich  Bayerische  17.September
Büglerin,  Sankt  Lorenzen,  Bezirk  Murau,  Polizeidirektion  1914.

Steiermark,  ortsangehörig  zu  St.  München,
Georgen  am  Längsee,  Bezirk  St.  Veit,

58  österreichische  Staatsange-0

  ge,  «

8  Josef  Franz  geboren  am  31.  Dezember  1894  zu  Betteln,  Königlich  Sächsische  15.  September
Scheffel,  Tage=  Oberwittig,  Bezirk  Reichenberg,  Kreishauptmannschaft  1914.
arbeiter,  gsen  österreichischer  Staatsange-  Zwickau,

riger,  «
9Johannllstupgly,gebotenam14.Mai1865ZuKragsLandstreichety  Königlich  Hreufischer  p24.  Auguft
Tischler,  nowes,  Bezirk  Groß  Meseritsch,  Regierungspräfident  zu  1914.
Mähren,  österreichischer  Staatsange-  Oppeln,
höriger,
1

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.,  in  Berlin.
        <pb n="558" />
        <pb n="559" />
        —  541  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  berieben  durch  alle  Posstanstalten  und  Luchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  1  Berlin,  Donnerstag,  den  15.  Oktober  1914.  Nr.  53.
Inhalt:  Statistil:  Vestimmungen  für  die  Vornahme  einer  kleinen  Liehzählung  am  .  Dezember  1914  .  çl  Seite  541
Statistik.

Der  Bundesrat  hat  beschlossen,  den  nachstehenden  „Bestimmungen  für  die  Vornahme  einer  kleinen
Viehzählung  am  1.  Dezember  1914“  die  Zustimmung  zu  erteilen.

Berlin,  den  14.  Oktober  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Müller.

Bestimmungen  für  die  Vornahme  einer  kleinen  Viehzählung  am
1.  Dezember  1914.

1.  Die  auf  Grund  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  4.  Dezember  1912  (Zentralblatt
  für  das  Deutsche  Reich  1912  S.  855)  am  1.  Dezember  1914  im  Deutschen  Reiche  vorzunehmende
kleine  Viehzählung  erfolgt  nach  Maßgabe  des  beiliegenden  Erhebungsmusters.

2.  Den  VBundesregierungen  bleibt  überlassen,  von  der  Zählung  der  Pferde  (Ziffer  I  des  Erhebungsmusters)
  abzusehen.

3.  Nach  beiliegendem  Zusammenstellungsmuster  ist  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  eine
vorläufige,  sämtliche  Unterabteilungen  des  Zusammenstellungsmusters  enthaltende  Ubersicht  der  Zählungsergebnisse
  nebst  den  von  den  Bundesstaaten  erlassenen  Ausführungsvorschriften  bis  zum  15.  Januar
1915,  die  endgültige  Zusammenstellung  bis  zum  15.  August  1915  einzusenden.

94
        <pb n="560" />
        —  542  —

 

 

Anlage  1.
Erhebungsmuster.
Viehzählung  im  Deutschen  Reiche  am  1.  Dezember  1914.
Staatt:  Gemeinde:
Bezirt:

Anzugeben  ist  die  Zahl  des  in  der  Nacht  vom  30.  November  zum  1.  Dezember  1914  im  räumlichen
Verfügungsbereich  einer  Haushaltung  (sei  es  auf  dem  Gehöfte  selbst  im  Hause,  Stalle,  Scheune,  Schupppen,
Hofe  und  Garten,  sei  es  in  Außenwerken  oder  auf  Wiese,  Weide,  Feld  usw.)  vorhandenen  Viehes
nach  den  untenbezeichneten  Gattungen  und  Abteilungen.  Dabei  ist  gleichgültig,  wer  Eigentümer  des
Viehes  ist;  auf  längere  Zeit  eingestelltes  Vieh  wird  wie  eigenes  behandelt.  Viehstücke,  die  vorübergehend
  (auf  Reisen,  Fuhren  usw.)  abwesend  sind  sowie  Viehstücke,  die  im  Laufe  des  1.  Dezember
verkauft  werden,  sind  mit  aufzuzeichnen.  Dagegen  ist  Vieh,  das  im  Laufe  des  Zähltags  erst  gekauft
wird  oder  das  nur  zufällig  und  vorübergehend  anwesend  ist,  nicht  mitzuzählen.

Schlächter  (Metzger)  und  Händler  haben  auch  das  bei  ihnen  stehende  oder  im  Laufe  des
Zähltags  eintreffende  und  in  der  Nacht  vom  30.  November  zum  1.  Dezember  1914  auf  dem  Transport
gewesene  zum  Schlachten  oder  Verkaufe  bestimmte  Vieh  aufzuführen,  sofern  es  nicht  etwa  erst  am
Zähltag  gekauft  wird.

Bei  den  Pferden  sind  die  Militärpferde  nicht  mitzuzählen.  Als  Militärpferde  gelten  alle  zu
militärischen  Zwecken  gehaltenen  Pferde,  für  welche  Rationen  in  Natur  oder  in  Gestalt  von  Geldvergütung
  oder  gegen  Bezahlung  aus  Magazinen  der  Militärverwaltung  abgegeben  werden.  Pferde
der  Landgendarmerie  gelten  nicht  als  Militärpferde.

Schafherden  sind  stets  in  der  Gemeinde  zu  zählen,  in  der  sie  sich  auf  Weide  oder  in  Fütterung,
wenn  auch  nur  vorübergehend,  befinden,  und  zwar  bei  der  Haushaltung  desjenigen,  in  dessen  Obhut

oder  Pflege  sie  stehen,  auch  wenn  es  nicht  der  Eigentümer  ist.
In  der  Nacht  vom  30.  November  zum  1.  Dezember  1914  sind  vorhanden  gewesen:
I.  Pferde  (ohne  Militärpferde).  Anzahl

Gesamtzahl

 

II.  Rindvieh.

1.  Kälber  unter  3  Monate  alt  ....  .......·..............·..·...
2.  Jungvieh  3  Monate  bis  2  Jahre  alt  .  ..........-...
3.  2  Jahre  altes  und  älteres  Rindvieh,  und  zwar
a)  Bullen,  Stiere  und  Ochsen
9  Kühe  (auch  Färsen,  Kalbinnen)

Gesamtzahl  (Summe  zu  II)

 

III.  Schafe  (einschließlich  Lämmer).
Gesamtzahll  *

 

IV.  Schweine.

1.  Unter  ½  Jahr  alt.
2.  ½  bis  1  Jahr  alt
3.  1  Jahr  alt  und  älter

Gesamtzahl  (Summe  zu  IV)  -

 

V.  Ziegen  (einschließlich  Lämmer).
Gesamtzahl
        <pb n="561" />
        91“

Anlage  2.

 

Zusammenstellungsmnster.
Ergebnisse  der  Viehzählung  am  1.  Dezember  1914
in  (Staat)

 

 

II.  Rindvieh  IV.  Schweine

I.  Pferde  ·  I«  «
Pf  Jung=  2  Jahre  alte

(ohne  Militär-  Kalber  Rind-  III.  Schafe  unter¼  bis

pferde)  unter  3  Monate  1  vieh  überhaupt  ½  Jahr  Jahr
überhaupt

 

Staat  Viebb  d
und  größere  iehbesitzende
Haus-Verwaltungs-

  hal
bezirke  haltungen

1  Jahr  Schwein  V.  Ziegen

alt  und  überalter
  haupt

.  überhaupt
3Monate  bis  alee,  Kühe  über-  uberhaup
alt  2  Jahre  und  auch  haupt

alt  Ochsen  Kalbinnen)

s  *ä  „  —  —  *

1  2  3  4  1  5  6  7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

543
        <pb n="562" />
        Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin  W.
        <pb n="563" />
        —  545  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—  ———

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Oktober  1914.  Nr.  54.
Inhalkt:  1.  Konfulatwesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  3.  Versicherungswesen:  Befreiung  von  der  Versicherungsvon
  Zivilstandshandlungen;  —  Exegquaturerteilung  pflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungs-Seite
  545  ordnung...  .....  548
2.  Bankwesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
September  1114.  546  Reichsgebteeeee  ..  549

 

1.  Konfulatwesen.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Rom  beauftragten  Generalkonsul  Hopman  ist
auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die
Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  diese  Heiraten  zu  beurkunden.

Dem  Konsul  von  Guatemala  in  Berlin,  Antonio  Wiatrak,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur
erteilt  worden.

 

95
        <pb n="564" />
        546

2.  Bant

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  September  1914  nach  den  im  Reichsanzeiger
(Die  Beträge  lauten

Passiva.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Event.
Z  .  Ber-8
  Sonstige  Ber  binduc
Sezei#  chnun  täglich  bindlich=  c  kenen
z  ¾  Grund=  Reserve-.  Noten-  Gegen  un-  Gegen  säligee  Gegen  teiten  Gesen  Sonstige  egen  umme  .  eaen  ausder
  tadi  x  Aug.  Jgedeckte  31.  Aug.  Ler-  Sl.  Ang.  mit  J31.  Aug  SI.  Aug  der  31.  Aug.  weiter-3
  ds.  .  -  J  e
72  Banken.  apital.on  umlauf  1914.  Noten.  1914.  bindlich-  1911.  Kündi-  "  1914.  Vasstoa.  1914.  Lassiva,  1911.  gelhenen
"  keiten  gungs.  I  inlän=*
  J  T  dischen
1  "  Wechseln.
1  2  6  56  „  68  „  10  —..  1  16  *
—  l  «
i
1  Keichsbanrkk.180  000  747914256020s2  40  2—  2587.2350718  00  619  105  "2  74107  202  052  +  172811  —
2  Bayerische  Notenbank  7500  3750  81238·—  1  363  26790—  111  6  455—  1  034  —  3  602  —  238  82545—  2159  65
3s  Sächfische  Bank  zudresden90000|  75000  11  —  9617  6035  7121  603  210971—  227  26314  49  128  324-  14674  82
4]  Wurttembergische  Rotenbanft]  90001  1721  14671  -  1784  —  —  33  003—  311  37  —  1511.—  59946  —  2037  S#1
I  l
övcdtlcheoauk  9000225013405-  301  700442027133704136—  —  9682  4  39  007—  4  29
|  :  -
Zusammen3550002  242  41|2  4%  30  0  12  678911  25008+  92"¼14  691  +  1  bn  511924-+  1538631,

Zu  Spalte  b:

Davon  in  Abschnitten  zu

 

Bemerkungen.

50
100
500

1  000

20  AM

⅞*  1252  351  000
527  812  000
—  2243  067  000
—  14  068  000
582  023  000

(bei  der

Bank  Nr.  1),

(bei  der  Bank  Nr.  8),
(bei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="565" />
        wesen.

547

veröffentlichten  Wochenübersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1914.
auf  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva.
«  S
2  E
Metan-  Cegen  Keichs  Gegen  Noten  Gegen  Wechsel  Gegen  Segen  Gegen  Sonstige  SegenSumme  Gegern
31.  Aug.  tassen-  31.  Aug.  Janderer  81.  Aug.  und  31.  Aug.  Lombard.  31.  Aug.Effekten31  Aug.  ·  81.  Aug.  der  81.  Aug.  *
bestand  1.  scheine.  ..  Sanken  1.Schecs.  1014.  1914.  ———————.—
.
—
186  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  31  82  #  4
1737  445|7  130  523336  475  K+F  153320  7347—  1995  iii-  5703  30  581  —  74318  105  906/  —  5742028  58  170327202052K  172811
29941—  298  70  4  22  4437—  976  -  3637  2767  —  53  1  514.  1456  49684  1327  82  414—  21592
19  233F  683  218  4  171  13629  —  3127  63  108  —  8749  13  866  —  9159  9812  2743  8513+  2918  28374  14  67  3
75894  315  110—  1111486  —  122  1150/—  4028  8530—  2488  2521  11118201  600“  59916—  2037
5898—  322  13—  5  490  —  2004  705  7000  —  209.1  2892  2356  68071  1283  39007  —  785
!  i
isoolossssslsosot8368814153333  39389i  —  9924  *  10  006  62  843/  —  88  139  22645—  508662627017/  2856  471  924  E  153  867
"%  #
1  ô

 

95“
        <pb n="566" />
        —  548  —

3.  Versicherungs  wesen.

Bekanntmachung,

betreffend  die  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der
Reichsversicherungsordnung.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  September  1914  auf  Grund  des  §  1242  Nr.  1,  2
der  Reichsversicherungsordnung  beschlossen:

Die  §§  1234,  1235  Nr.  1,  §§  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten

A.  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1912  ab  für

1.  die  in  Betrieben  oder  im  Dienste  der  Kirchen  der  evangelisch-lutherischen  Landeskirche
  des  Großherzogtums  Mecklenburg-Schwerin  Beschäftigten,  für  die  von  den
Arbeitgebern  die  Befreiung  beantragt  ist,  wenn  ihnen  die  im  §  1234  der  Reichsversicherungsordnung
  bezeichneten  Anwartschaften  gewährleistet  sind  oder  sie  lediglich
  für  ihren  Beruf  ausgebildet  werden,

2.  Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  bei  den  bezeichneten  Kirchen
Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente
nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben  eine  Anwartschaft
auf  Hinterbliebenenfürsorge  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen  Umfang  gewährleistet
ist,  wenn  für  sie  die  Befreiung  beantragt  ist;

B.  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1914  ab  für

1.  die  als  Beamte  im  Dienste  der  Handwerkskammer  zu  Königsberg  i.  Pr.  Beschäftigten,
wenn  ihnen  Anwartschaft  auf  Ruhegeld  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach
den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  sowie  auf  Witwenrente  nach  den  Sätzen  der
gleichen  Lohnklasse  und  auf  Waisenrente  gewährleistet  ist  oder  sie  lediglich  für  ihren
Beruf  ausgebildet  werden,

2.  Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  bei  der  Handwerkskammer  in
Königsberg  i.  Pr.  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage
der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben
eine  Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenfürsorge  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen  Umfang
  gewährleistet  ist;

C.  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1913  ab  für

1.  die  im  Betrieb  oder  im  Dienste  der  Halberstadt—Blankenburger  Eisenbahn-Gesellschaft
  Beschäftigten,  wenn  ihnen  auf  Grund  ihrer  Zugehörigkeit  zu  der  Ruhegehaltskasse
  für  die  Beamten  dieser  Gesellschaft  Anwartschaft  auf  Ruhegeld  im  Mindestbetrage
  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  sowie  auf  Witwenrente
  nach  den  Sätzen  der  gleichen  Lohnklasse  und  auf  Waisenrente  gewährleistet
ist  oder  sie  lediglich  für  ihren  Beruf  ausgebildet  werden,

2.  Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  bei  der  Halberstadt—Blankenburger
  Eisenbahn-Gesellschaft  und  auf  Grund  ihrer  Zugehörigkeit  zu  der  unter  1
genannten  Ruhegehaltskasse  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage
  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind
und  daneben  eine  Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenfürsorge  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen
  Umfang  gewährleistet  ist.

Berlin,  den  11.  Oktober  1914.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Caspar.
        <pb n="567" />
        549

4.  Poli  zei  wesen.

—

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

"  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Datum
7  58  der  Bestrafung.  Ausweisung  uuwiemg-2
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  l  s  b  6

Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
1  ||Mathilde  Brand,  geboren  im  Jahre  1878  zu  Popudin,  Landstreichen  und  Königlich  Bayerisches  15.  Juni  1910.

 

Mufikerin,

Johann  Mayr,
Sattler,

Mathilde  Anna
Prohaska,
Arbeiterin,

Josef  Rabas,
Tagelöhner,

Jazenty  Serafin,

Arbeiter,

Ignatz  Wagner,
Arbeiter,

Komitat  Neutra,  Ungarn,  ungarische
Staatsangehörige,

Leboren  am  22.  April  1887  zu  St.  Ulrich,
Bezirk  Steyr,  Oberösterreich,  ortsangehörig
  zu  Kremsmünster,  ebenda,
Merrzhhr  Staatsangehöriger,

geboren  am  12.  März  1884  zu  Pistin,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Budin,

.  ebenda,  österreichische  Staatsangege,



geboren  am  4.  September  1884  zu
nn  (Prisov),  Bezirk  Pilsen,

men,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  1.  März  1887  zu  Nisko,

Galizien,  öterreichischer  Staatsange-I

  höriger,

geboren  am  b.  November  1882

bübetten,  Bezirk  Landskron,  Böbmen,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

1  österreichischer  Staatsangehöriger,

1

Angabe  eines  falschen
  Namens,
Betteln,

Bezirksamt  Vilsbiburg,

Königlich  Preußischer  b.  Oktober
Regierungspräsident  zu  1914.

Potsdam,

Gewerbsunzucht,  (Königlich  Preußischer  28.  September
Regierungspräsident  zu  1914.
Merseburg,

Diebstahl,  Land-Stadtmagistrat  Lands=  5.  August

streichen,  Betteln  hut,  Bayern,  1914.—

und  Angabe  eines
falschen  Namens,
Landstreichen,

u  Betteln,

 

 

 

Königlich  Preußischer  2  Oktober
Regierungspräfident  zu  1914.
Arnsberg,
Königlich  Preußischer  5.  Oktober
Regierungsprästdent  zu  1914.
Breslau,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="568" />
        <pb n="569" />
        —  551  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Luchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Sonnabend,  den  24.  Oktober  1914.  Nr.  55.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Medizin  al=  und  Veterinärwesen:  Abänderungen  2.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Anderung  und  Ergänzung  des
der  Ausführungsbestimmungen  A  und  C  zum  Schlacht-  Warenverzeichnisses  zum  Zolltarif  und  dr  Anleitung
vieh-  und  Fleischbeschaugesetze.  .  .  ..  Seite  551  für  die  Zollabfertigung...  .  ...  552

 

1.  Mediziunal=  und  Veterin,ärwesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  Abänderungen  der  Ausführungsbestimmungen  4  und  (  zum  Schlachtviehund
  Fleischbeschaugesetze.

Der  Bundesrat  hat  beschlossen,  die  Ausführungsbestimmungen  und  C  zu  dem  Gesetze,  betreffend

  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,  vom  3.  Juli  1900  (Beilage  zu  Nr.  52  des  Zentralblatts

für  das  Deutsche  Reich  1908  S.  479  S.  1°)  wie  folgt  abzuändern  und  diese  Anderungen  mit  dem
Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft  treten  zu  lassen.

1.  Ausführungsbestimmungen  A.
1.  Im  §  8  ist  in  dem  Absatz,  der  mit  den  Worten  beginnt  „bei  Schweinen"“  hinter  „auf“
einzuschalten  „Milzbrand,“.
2.  §  33  Abs.  1  Nr.  1  erhält  folgende  Fassung:
„1.  Milzbrand,  ausgenommen  örtlicher  Milzbrand  bei  Schweinen  (vgl.  §  35  Nr.  20
und  §&amp;amp;  37  unter  III  Nr.  6)“.
3.  Im  §  35  ist  hinter  Nr.  19  anzufügen:
„20.  Abgeheilter  örtlicher  (Lymphdrüsen-)  Milzbrand  bei  Schweinen  (vgl.  jedoch
§  37  unter  III  Nr.  6).

Als  abgeheilt  ist  der  örtliche  Milzbrand  zu  bezeichnen,  wenn  in  den  veränderten
Teilen  (Lymphdrüsen)  Milzbrandbazillen  bei  der  bakteriologischen  Untersuchung  nicht
gefunden  worden  und  diese  Teile  vollständig  bindegewebig  abgekapselt  sind.“

96
        <pb n="570" />
        —  552  —

4.  Im  837  gnter  III  ist  hinter  Nr.  5  anzufügen:
Nicht  abgeheilter  örtlicher  (Lymphdrüsen-)  Milzbrand  bei  Schweinen  mit  der
Mahge,  daß  die  veränderten  Teile  stets  als  genußuntauglich  zu  behandeln  sind.

Diese  Form  des  Milzbrandes  ist  als  vorliegend  zu  betrachten,  wenn  die  entzünd—
lichen  Veränderungen  auf  eine  oder  einzelne,  Milzbrandbazillen  enthaltende  Lymphdrüsen
des  Verdauungsapparats  sowie  deren  nächste  Nachbarschaft  beschränkt  sind  und  Milzbrandbazillen
  bei  der  bakteriologischen  Untersuchung  der  Milz,  der  Nieren,  des  Muskelfleisches
  und  zweier  intramuskulärer  Lymphdrüsen  nicht  nachgewiesen  werden.“

5.  Im  §  38  Abs.  1  unter  II  ##  ist  hinter  Nr.  2  einzuschalten:

„3.  bei  nicht  abgeheiltem  örtlichen  Milzbrand  bei  Schweinen  im  Falle  des  §  37  unter
Nr.  6.“

II.  Ausführungsbestimmungen  C.

Im  zweiten  Abschnitt  ist  unter  1  1  dem  zweiten  Absatz  folgender  Satz  anzufügen:

„Eine  besondere  Form  des  Milzbrandes  bei  Schweinen,  die  man  als  „Sörtlichen  Milzbrand“
  bezeichnet,  ist  gekennzeichnet  durch  die  Entzündung  einer  oder  mehrerer  bindegewebig
  eingekapselter  Luoumphdrüsen  des  Verdauungsapparats.“

Im  ersten  Satze  des  letzten  Absatzes  der  Nr.  1.  ist  hinter  „Rindern“  einzufügen  „„  Schweinen“.
Berlin,  den  23.  Oktober  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Delbrück.

 

2.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  22.  Oktober  1914  beschlossen,  den  nachstehend  aufgeführten
Anderungen  und  Ergänzungen  des  Warenverzeichnisses  zum  Zolltarif  und  der  Anleitung  für  die  Zollabfertigung
  mit  der  Maßgabe  die  Zustimmung  zu  erteilen,  daß  die  neuen  Bestimmungen  mit  dem
1.  November  1914  in  Wirksamkeit  treten.

Eine  Neuausgabe  der  Mineralöl-Zollordnung  in  ihrem  nunmehrigen  Wortlaut  wird  als  7.  Nachtrag
  zur  Anleitung  für  die  Zollabfertigung  erscheinen.  Der  buchhändlerische  Vertrieb  dieses  Nachtrags
wird  R.  v.  Decker's  Verlag,  Berlin  SW  19,  Jerusalemer  Straße  56,  übertragen  werden.

Berlin,  den  23.  Oktober  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Menschel.
        <pb n="571" />
        —  553  —

Anderung  und  Ergänzung  des  Warenverzeichnisses  zum  Volltarif  und  der

Anleitung  für  die  Zollabfertigung.

 

1.  Warenverzeichnis  zum  Zolltarif.

In  der  Anmerkung  1  zu  Ziffer  1  des  Stichworts  Mineralöle  ist  als  dritter  Absatz  folgende  Bestimmung
  hinzuzufügen:

„Mineralöle  mit  einem  spezifischen  Gewicht  (einer  Dichte)  von  mehr  als  O),50  bei
15°  C,  die  in  inländischen  Betriebsanstalten  gewonnen  sind  oder  aus  dem  Ausland  eingehen
und  zu  Zwecken  des  Lösens,  Ausziehens  oder  Reinigens  unter  Uberwachung  verwendet
werden  (H,  unterliegen  dem  Zollsatz  von  2  ¾  für  1  dz“.

II.  Anleitung  für  die  Zollabfertigung.

Im  Teil  III  37B  sind  folgende  Anderungen  vorzunehmen:
1.  Der  §  1  unter  b  erhält  folgende  Fassung:

—

„b)  anderen  inländischen  Betriebsanstalten  für  dasjenige  Mineralöl,  welches  zur  Her—
stellung  der  in  das  Ausland  ausgeführten  Mineralöle  oder  der  an  zollbegünstigte

Betriebe  (§  2,  §  5  Abs.  1  unter  c  und  Abs.  2)  abgesetzten  Mineralöle  verwendet
worden  ist  (siehe  auch  §  36).“

Im  §  4  erhält  der  zweite  Satz  nachstehende  Fassung:

„Bei  der  Berechnung  dieses  Bedarfs  sind  die  Bestimmungen  des  §  3  Abs.  1  sinngemäß
  anzuwenden.“
Die  Bestimmung  im  §  5  Abs.  1  unter  a  erhält  folgenden  Wortlaut:
„à)  für  leichte  Mineralöle

1.  2in  im  §+  2  unter  a  aufgeführten  Gewerbsanstalten  zu  den  dort  bezeichneten
wecken,

2.  den  chemischen  Waschanstalten  (§  20b)  zu  Reinigungszwecken,  den  Lederentfettungsanstalten
  (§  20)  zum  Entfetten  von  Leder;“

Im  §  5  Abf.  1  unter  c  ist  in  der  ersten  Zeile  vor  „Tapeten-“  einzuschalten
„Lackleder-“

mDer  zweite  Absatz  des  §  5  erhält  folgende  Fassung:

„Auf  Grund  der  bezeichneten  Anmerkung  darf  ferner  der  Bezug  aus  dem  Ausland
zu  ermäßigten  Zollsätzen  gestattet  werden:

a)  für  Mineralöle  mit  einer  Dichte  von  mehr  als  0,6830  bei  15°  C,  die  zum  Betriebe
von  Motoren  verwendet  werden,  zum  Satze  von  1,50  für  1  d#;

b)  für  Mineralöle  mit  einer  Dichte  von  mehr  als  0/750  bei  15°  C,  die  zu  Zwecken

pes  Lösens,  Ausziehens  oder  Reinigens  verwendet  werden,  zum  Satze  von  2  4#
ür  1  dz.“

Im  §  5a  ist  im  ersten  Satze  das  Wort  „Zollfreiheit“  durch  das  Wort  „Zollbegünstigung“
und  im  dritten  Satze  das  Wort  „zollfreies“  durch  das  Wort  „zollbegünstigtes“  zu  ersetzen.

f.  Im  §66  —  dritte  Zeile  —  und  im  §  34  —  vorletzte  Zeile  —  ist  je  hinter  dem  Buchstaben

d  einzufügen:
„des  §  5  Abs.  1a  unter  2  und  Abs.  2“.

mDer  dritte  Absatz  des  §  22  erhält  folgende  Fassung:

„Die  gewerbsmäßige  Erzeugung  von  Leuchtgas  aus  Mineralöl  ist  unzulässig."
96
        <pb n="572" />
        10.

11.

12.

13.

14.

16.

17.

18.

19.

—  554  —

Im  8  24  wird  die  Beischrift  „3.  Abgabe  leichter  Mineralöle  und  Schwerbenzine“  geändert
  in:
„3.  Abgabe  von  Mineralölen“.

Im  Abs.  1  desselben  Paragraphen  wird  der  Anfang  des  ersten  Satzes  wie  folgt  gefaßt:
„Die  an  Bezugsberechtigte  (§  2,  §  5  Abs.  1  unter  c  und  Abs.  2)  abzugebenden
Mineralöle  sind  .

In  der  ersten  Zeile  des  zweiten  Absatzes  sind  die  Worte  „leichten"“  sowie  „und  Schwerbenzin“
  zu  streichen.

Im  §  25  sind  im  Abs.  1  Zeile  1  und  2  die  Worte  „leichten“  sowie  „und  Schwerbenzin“
zu  streichen.

Im  §  29  sind  die  letzten  beiden  Sätze  zu  streichen.  An  ihre  Stelle  treten  die  nachstehenden
neuen  Absätze:

„Für  die  im  §  2  unter  c  genannten  Landwirte  und  Gewerbetreibenden,  deren  Gesamtjahresbedarf
  an  leichten  Mineralölen  zu  den  dort  bezeichneten  Zwecken  10  dz  nicht  übersteigt,
  kann  mit  Genehmigung  der  obersten  Landesfinanzbehörden  die  Gültigkeit  der  Erlaubnisscheine
  bis  zu  einer  Dauer  von  drei  Jahren  erstreckt,  auch  kann  ihnen  die  im  §  8
vorgeschriebene  Buchführung  erlassen  werden.  Die  erforderlichen  Anordnungen  über  die
Überwachung  der  Verwendung  werden  von  den  obersten  Landesfinanzbehörden  getroffen.

Der  Erlaubnisschein  ist  jeder  Bestellung  beizufügen.  Nach  Ablauf  der  Gültigkeitsdauer
  ist  er  dem  Hauptamt  zurückzugeben;  geht  er  verloren,  so  ist  dies  dem  Hauptamt
binnen  8  Tagen  anzuzeigen.“

Im  §  35  Abs.  1  ist  an  Stelle  der  Worte  „für  den  im  §  5  Abs.  2  bezeichneten  Zweck“  zu
setzen  „für  die  im  §  5  Abs.  2  bezeichneten  Zwecke“.

Der  Schlußsatz  des  §  35  Abs.  1  erhält  folgende  Fassung:

„Mineralöle  für  die  im  §  5  Abs.  1  unter  c  und  Abs.  2  genannten  Zwecke  dürfen
auch  aus  den  im  §  1  unter  b  aufgeführten  Betriebsanstalten  bezogen  werden.“
Im  §  35  Abs.  2  ist  in  dem  Einschaltesatze  „der  nicht  unter  Begleitscheinkontrolle  zu  erfolgen
  hat“  das  Wort  „hat“  durch  „braucht“  zu  ersetzen.
In  der  ersten  Zeile  des  dritten  Absatzes  vom  §  35  ist  das  Wort  „zollfreien“  zu  ändern  in:
„zollbegünstigten“.
Im  §  35  Abs.  4  hinter  dem  Worte  „Zoll“  sowie  im  §  36  Abs.  3  hinter  dem  Zeichen  „dz“
ist  je  der  Satz  einzuschalten:  «
„,  soweit  nicht  Abfertigung  unter  Begleitscheinkontrolle  erfolgt,“.
In  der  zweiten  Zeile  des  vierten  Absatzes  vom  §  35  ist  hinter  „1,50  ¾“  einzufügen
„Oder  2  4“.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="573" />
        —  555  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

berausegeben

Reichsamt  des  Innern.

———  —  ——  —  —

  

Zu  bettehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XLII.  Jahrgaug.  Berlin,  Freitag,  den  30.  Oktober  1914.  Nr.  56.
H

Inhalt:  1.  Post.  und  ———  Anderung  der  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit
Postordnung  vom  20.  März  1000  .  .  Seite  555  fulandishen  Eisenwar,  antenzkontkrzeirenn  556

2.  Zoll=  und  Steuerw  odesfälle  bei  den  Stationskontrolleuren
Boll-  *  Jannar  srn  Berickea  der  in  ber  Seit  3.  Statistik:  Statistische  Aufnahme  der  Vorräte  von  Ge-Hauptämtern
  genehmigten  und  der  Kaiserlichen  treide  und  Mehl  am  1.  Dezember  1914  557
Technischen  Prüfungsstelle  mitgeteilten  Vergällunge-  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
mittel  für  Essigsurer  556  Reichsgebiete.  .......  570

 

 

1.  Post=  und  Telegraphenwesen.

Bekanntmachung,
betreffend  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900.  Vom  26.  Oktober  1914.

Auf  Grund  des  §  50  des  Gesetzes  über  das  das  Posiwesen  vom  28.  Oktober  1871  (Reichs-Gesetzbl.
S.  347)  und  des  §  3  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erleichterung  des  Wechselprotestes,  vom
30.  Mai  1908  (Reichs=  Gesetzbl.  S.  321)  wird  §  18a  „Postprotest“  der  Postordnung  vom  20.  März  1900
wie  folgt  geändert:

1.  Für  die  Dauer  der  Geltung  des  §  1  der  Bekanntmachung  des  Bundesrats  vom  22.  Oktober  1914
(Reichs-Gesetzbl.  S.  449),  betreffend  weitere  Verlängerung  der  Fristen  des  Wechsel-  und  Scheckrechts
  für  Elsaß-Lothringen,  Ostpreußen  usw.,  ist  unter  V  statt  des  mit  den  Worten:  „Postprotestaufträge
  mit  Wechseln,  die  in  Elsaß-Lothringen,  in  der  Provinz  Ostpreußen  usw.“
beginnenden  Absatzes  —  Bekanntmachung  vom  27.  September  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  419)  —

zu  setzen:

Postprotestaufträge  mit  Wechseln,  die  in  Elsaß-Lothringen,  in  der  Provinz  Ostpreußen
  oder  in  Westpreußen  in  den  Kreisen  Marienburg,  Elbing  Stadt  und  Land,  Stuhm,
Marienwerder,  Rosenberg,  Graudenz  Stadt  und  Land,  Löbau,  Culm,  Briesen,  Strasburg,
Thorn  Stadt  und  Land  zahlbar  sind,  werden  erst  am  einhundertundzwanzigsten  Tage
nach  Ablauf  der  Protestfrist  des  Artikel  41  Abs.  2  der  Wechselordnung,  wenn  dieser  Tag
auf  einen  Sonn=  oder  Feiertag  fällt,  am  nächsten  Werktag  nochmals  zur  Zahlung  vorgezeigt.
  Das  Gleiche  gilt  für  die  nochmalige  Vorzeigung  von  Postprotestaufträgen  mit
solchen  im  Stadtkreis  Danzig  zahlbaren  gezogenen  Wechfeln,  die  als  Wohnort  des  Be-9
        <pb n="574" />
        —  556  —

zogenen  einen  Ort  angeben,  der  in  Ostpreußen  oder  in  einem  der  bezeichneten  westpreußischen
  Kreise  liegt.
2.  Hinter  dem  durch  Ziffer  1  geänderten  Absatz  ist  als  neuer  Absatz  einzurücken:

Solange  die  Verlängerung  der  Fristen  des  Wechsel=  und  Scheckrechts  besteht,  kann
die  Post  damit  betraut  werden,  neben  der  Wechselsumme  auch  die  vom  Tage  der  ersten
Vorzeigung  des  Wechsels  an  fälligen  Wechselzinsen  einzuziehen  und  im  Nichtzahlungsfalle
  deswegen  Protest  zu  erheben.  Wird  hiervon  Gebrauch  gemacht,  so  ist  in  den  Vordruck
zum  Postprotestauftrag  hinter  „Betrag  des  beigefügten  Wechsels“  einzutragen  „nebst
Verzugszinsen  von  6  v.  H.  vom  Tage  der  ersten  Vorzeigung,  nämlich  d0dd
ab.“  Der  Zeitpunkt,  von  dem  an  die  Zinsen  zu  berechnen  sind,  ist  nicht  anzugeben,  wenn
die  Post  die  erste  Vorzeigung  des  Wechsels  bewirkt.  Hat  der  Auftraggeber  die  Einziehung
der  Zinsen  verlangt,  so  wird  der  Wechsel  nur  gegen  Bezahlung  der  Wechselsumme  und
der  Zinsen  ausgehändigt,  bei  Nichtzahlung  auch  nur  der  Zinsen  aber  wegen  des  nicht
gezahlten  Betrags  Protest  mangels  Zahlung  erhoben.

3.  Vorstehende  Anderungen  treten  sofort  in  Kraft.
Berlin,  den  26.  Oktober  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kraetke.

 

2.  Zoll-  und  Steuerwesen.

 

Verzeichnis  der  Vergällungsmittel  für  GEssigsäure,

die  in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  30.  September  1914  gemäß  Essigsäure--Ordnung  §§  81ff.  von  den
Hauptämtern  genehmigt  und  der  Kaiserlichen  Technischen  Prüfungsstelle  mitgeteilt  worden  sind.))

 

 

 

 

 

 

e  Vergällungsmittel  Erforderliche  Menge?)  dererenkn  nanm
1  2  3  PPBM.7  4
42  Löfung  von  basischem  Blei-  3,5  kg  Zur  Herstellung  von  basischem  Beleiazetat
  in  Wasser  von  karbonat.  Vgl.  auch  Nr.  2  und  3.
1,171  Dichte  (21  Grad
Baumé)

 

 

 

—  —  —  —  —  —

!)  Vgl.  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1914  S.  127.
:)  Bezogen  auf  je  100  kg  wasserfreier  Essigsäure.

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  8.  Oktober  1914  beschlossen,  anzuerkennen,  daß  für  die  Zulassung
  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  mit  inländischen  Eisenwaren  —  aus  Abschnitt  17  A  des
Tarifs  —  zum  Verzinken  auf  Rechnung  des  Veredelers  im  hamburgischen  Freihafengebiete  die  Voraussetzungen
  des  §  3  der  Veredelungsordnung  vorliegen.

 

Ter  Stationskontrolleur  zu  Halle  a.  S.,  Großherzoglich  Mecklenburgische  Zollinspektor  Dernehl  ist
gestorben,  -
der  Stationskontrolleur  zu  Passau,  Königlich  Preußische  Zollinspektor  Kniesche  ist  am
14.  September  im  Gefecht  bei  Malvalle  gefallen.
        <pb n="575" />
        —  557  —

3.  Statisti  k.
BVekanntmachung,

betreffend  eine  statistische  Aufnahme  der  Vorräte  von  Getreide  und  Mehl
am  1.  Dezember  1914.

 

Auf  Grund  des  Gesetzes  vom  20.  Mai  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  129),  betreffend  statistische
Aufnahmen  der  Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei,  und  der  Bekanntmachung
des  Reichskanzlers  vom  29.  Oktober  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  466)  hat  der  Bundesrat  die  nebst  den
zugehörigen  Mustern  nachstehend  veröffentlichten  Bestimmungen  beschlossen.

Berlin,  den  29.  Oktober  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Müller.

 

Bestimmungen,  betreffend  eine  statistische  Aufnahme  der  Vorräte  von  Getreide  und  Mehl
am  1.  Dezember  1914.

1.  Die  auf  Grund  des  Reichsgesetzes  vom  20.  Mai  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  129)  und  der
Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  29.  Oktober  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  466)  vorzunehmende
zweite  Aufnahme  der  Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei  für  menschliche
und  tierische  Ernährung  findet  am  1.  Dezember  1914  statt.

2.  Die  Aufnahme  erstreckt  sich  auf  die  landwirtschaftlichen  und  diejenigen  Unternehmen,
welche  solche  Vorräte  aus  Anlaß  ihres  Handels=  oder  Gewerbebetriebs  in  Gewahrsam  haben.
Für  die  Aufnahme  der  Vorräte  kommen  hiernach  nachstehend  aufgeführte  Betriebe  in  Betracht:

a)  Sämtliche  landwirtschaftlichen  Betriebe.

b)  Von  gewerblichen  Betrieben  insbesondere:  Getreide-Mahl=  und  -Schälmühlen;  Bäckereien,
  Konditoreien,  Pfefferküchler;  Nudeln=  und  Makkaronifabriken:  Nährmittelfabriken;
Rollgerstefabriken;  Malzkaffeefabriken;  Weizenstärkefabriken;  Mälzereien;  Meiereien,
Molkereien  mit  eigenem  Viehstand;  Mästereien  und  Züchtereien  ohne  landwirtschaftlichen
  Betrieb;  Brauereien;  Branntweinbrennereien  (mit  Ausnahme  der  Obst=  und  Kleinbrennereien
  —  §  12,  §  15  Abs.  1  des  Branntweinsteuergesetzes  —)  und  Hefefabriken.

c)  Von  Handelsbetrieben  insbesondere:  Handel  mit  Getreide  und  Mühlenfabrikaten,
Hülsenfrüchten,  Furage,  Futter,  Kolonialwaren;  Konsumvereine;  Warenhäuser;  Getreidehallen
  und  llagerhäuser;  Handel  mit  Schlacht-=  und  Nutzvieh;  Pferdehandel.

d)  Von  Verkehrsbetrieben  insbesondere:  Kommunal=  und  Privateisenbahnbetriebe;  Personen-
  und  Frachtfuhrgeschäfte  einschließlich  Omnibusbetriebe;  Straßenbahnbetriebe;  Ausspannwirtschaften,
  Gasthäuser;  Spedition;  Abfuhranstalten;  Leichenbestattung;  Reitinstitute;
Zirkus-Unternehmungen;  Schiffahrtsbetriebe.

Außerdem  sind  die  Vorräte  im  Gewahrsam  von  Kommunen  und  sonstigen  öffentlich
rechtlichen  Körperschaften  und  Verbänden  festzustellen.

3.  Zur  Aufnahme  der  Vorräte  und  wahrheitsgemäßen  Beantwortung  der  in  den  Erhebungsmustern
  gestellten  Fragen  sind  die  Betriebsinhaber  oder  deren  Vertreter  verpflichtet.

4.  Die  Aufnahme  soll  die  Vorräte  der  nachstehend  aufgeführten  Getreide=  und  Mehlarten
erfassen,  die  sich  in  der  Nacht  vom  30.  November  zum  1.  Dezember  1914  im  Gewahrsam  der  zur

97#
        <pb n="576" />
        Anlagt
W  age  11

Mlage  M.

—  558  —

Angabe  Verpflichteten  befunden  haben:  Weizen  und  Kernen  (Spelz,  Dinkel);  Roggen;  Menggetreide
(Mengkorn,  d.  h.  zwei  oder  mehrere  Getreidearten  im  Gemenge)  und  Mischfrucht  (d.  h.  Getreide  mit
Hülsenfrüchten  gemischt);  Hafer;  Gerste  (Brau=  und  Futtergerste,  ausschließlich  Malz);  Mehl  aus
Weizen  und  Kernen  (Spelz,  Dinkel),  einschließlich  des  zur  menschlichen  Ernährung  dienenden  Schrots
und  Schrotmehls;  Roggenmehl,  einschließlich  des  zur  menschlichen  Ernährung  dienenden  Roggenschrots
und  Roggenschrotmehls;  anderes  Mehl  (aus  Gerste,  Hafer,  Mais  oder  Menggetreide).  Vorräte,  die
in  fremden  Speichern,  Getreideböden,  Schrannen  u.  dergl.  lagern,  sind  vom  Verfügungsberechtigten  anzugeben,
  wenn  er  die  Vorräte  unter  eigenem  Verschlusse  hat.  Ist  letzteres  nicht  der  Fall,  so  sind  die.
Vorräte  von  dem  Verwalter  der  Lagerräume  anzugeben.  Liegt  hiernach  die  Angabe  einer  Eisenbahn
ob,  so  erfolgt  die  Nachweisung  der  Vorräte  zugleich  mit  der  Nachweisung  der  rollenden  und  auf  den
Stationen  befindlichen  Vorräte  nach  Maßgabe  der  Ziffer  10.  Vorräte  im  Gewahrsam  einer  Kleinbahn
werden  von  den  Gemeinden  nach  Maßgabe  der  Ziffer  7  festgestellt;  eine  Erhebung  der  rollenden
Vorräte  findet  bei  Kleinbahnen  nicht  statt.  Die  Erhebung  der  auf  den  deutschen  Binnenwasserstraßen
schwimmenden  Vorräte,  einschließlich  der  in  den  Häfen  in  Schiffen  liegenden,  erfolgt  nach  Ziffer  11,
die  Erhebung  der  in  deutschen  Seehäfen  in  Seeschiffen  liegenden  Vorräte  nach  Ziffer  12.  Die  Vorräte,
  die  sich  in  den  unter  Zollaufsicht  stehenden  Niederlagen  (öffentlichen  Niederlagen,  Privatlagern
mit  oder  ohne  amtlichen  Mitverschluß  einschließlich  der  Getreidetransitlager)  in  der  Nacht=  vom
30.  November  zum  1.  Dezember  1914  befinden,  werden  von  den  Zollbehörden  nachgewiesen;  die
Nachweisungen  sind  bis  zum  8.  Dezember  1914  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  unmittelbar
einzureichen,  das  von  den  Ergebnissen  den  mit  der  Bearbeitung  betrauten  landesstatistischen  Zentralstellen
  Mitteilung  machen  wird.

5.  Als  Getreidevorrat  ist  nicht  nur  ausgedroschenes  Getreide  anzusehen,  sondern  es  sind  auch
diejenigen  Getreidemengen  nachzuweisen,  die  noch  unausgedroschen  in  Scheunen,  Mieten  usw.  lagern,
und  zwar  nach  dem  zu  schätzenden  Körnerertrage.

6.  Die  zur  Ausführung  der  Erhebung  erforderlichen  Verordnungen  und  Bekanntmachungen
sind  von  den  Landeszentralbehörden  zu  erlassen  und  dem  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  bis
zum  1.  Dezember  1914  in  zwei  Abdrücken  mitzuteilen.

7.  Die  Erhebung  der  Vorräte  erfolgt,  soweit  nicht  in  den  Ziffern  4,  10,  11  und  12  etwas
anderes  angeordnet  ist,  gemeindeweise.  Die  Ausführung  der  Erhebung  liegt  den  Gemeindebehörden
ob.  Die  Erhebung  erfolgt  grundsätzlich  durch  Ortslisten.  Die  Landeszentralbehörden  können  bestimmen,
inwieweit  neben  oder  an  Stelle  von  Ortslisten  Zählkarten  zu  verwenden  sind.

Bei  der  Erhebung  kommen  folgende  Drucksachen  in  Anwendung:
I.  Ortsliste,
II.  Zählkarte,
III.  Zusammenstellungsmuster.
Diese  Drucksachen  sind  für  die  Ausführung  der  Erhebung  hinsichtlich  des  Inhalts  maßgebend.
  Die  Landeszentralbehörden  sind  berechtigt,  Anderungen  der  Fassung  der  Ortsliste  und  Zählkarte
  vorzunehmen.

5  8.  Die  Bevölkerung  ist  in  geeigneter  Weise  auf  die  bevorstehende  Erhebung  aufmerksam
zu  machen.  «

Die  mit  der  Durchführung  der  Erhebung  betrauten  Behörden  haben  die  Verteilung  der  Druck—
sachen  an  die  Gemeindebehörden  so  zeitig  vorzunehmen,  daß  das  Ausfüllen  der  Zählpapiere  am
1.  Dezember  1914  erfolgen  kann.  Die  Ablieferung  der  Zählpapiere  seitens  der  Gemeindebehörden
hat  bis  spätestens  zum  8.  Dezember  1914,  die  Einsendung  an  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  oder
an  die  mit  der  Bearbeitung  betraute  landesstatistische  Zentralstelle  nach  erfolgter  Prüfung  der  Vollzähligkeit
  der  Zählpapiere  bis  spätestens  zum  15.  Dezember  1914  zu  erfolgen.

Die  Herstellung  und  Versendung  der  Drucksachen  sowie  die  Bearbeitung  der  Zählpapiere  wird,
je  nach  Entschließung  der  Landeszentralbehörden,  durch  eine  Landesbehörde  oder  durch  das  Kaiserliche
Statistische  Amt  bewirkt.  Für  die  Herstellung  und  Versendung  der  Drucksachen  sowie  für  die  Aufstellung
  der  statistischen  Nachweisungen  wird  für  jeden  in  die  Erhebung  einbezogenen  Betrieb  der  Betrag
  von  0,02  X&amp;amp;  vergütet.  Die  Landeszentralbehörden  derjenigen  Bundesstaaten,  welche  die  Bearbei-
        <pb n="577" />
        —  559  —

tung  nicht  selbst  übernehmen,  werden  dafür  sorgen,  daß  die  Zählpapiere  dem  Keiserlichen  Statistischen
Amte  vollständig  und  rechtzeitig,  bis  spätestens  zum  15.  Dezember  1914,  zukommen  und  daß  auch  die
Anfragen,  welche  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  aus  Anlaß  der  Bearbeitung  der  Zählpapiere  stellt,
von  den  Landesbehörden  mit  tunlichster  Beschleunigung  beantwortet  werden.  Die  Landeszentralbehörden
  werden  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  mitteilen,  welche  Landesbehörden  zur  Erledigung
der  Anfragen  verpflichtet  sind.

9.  Die  Landeszentralbehörden,  welche  die  Bearbeitung  der  Zählpapiere  selbst  vornehmen,
werden  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  die  Ergebnisse  der  Erhebung,  nach  größeren  Verwaltungsbezirken
  zusammengestellt  (Anlage  III),  bis  zum  12.  Januar  1915  einsenden.

10.  Sendungen  von  den  unter  Ziffer  4  aufgeführten  Getreide=  und  Mehlarten,  die  sich  am
1.  Dezember  1914  vormittags  6  Uhr  auf  den  Stationen  der  nicht  als  Kleinbahnen  zu  erachtenden
Eisenbahnen  befinden,  sind  von  den  Güterabfertigungsstellen  festzustellen;  das  Ergebnis  ist  nach  Menge
und  Gattung  der  Ware  in  eine  Nachweisung  aufzunehmen.  Die  zur  angegebenen  Zeit  in  den  Zügen
laufenden  Sendungen  sind  auf  den  Stationen  nachzuweisen,  wo  die  Züge  nach  6  Uhr  vormittags
zuerst  einen  genügend  langen  Aufenthalt  haben;  Sendungen  von  weniger  als  500  kg  bleiben  außer
Betracht.  Die  näheren  Anordnungen  über  die  Durchführung  dieser  Anschreibungen  und  deren  weitere
Verarbeitung  werden  im  Einvernehmen  mit  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  von  den  Eisenbahnverwaltungsbehörden
  erlassen.

11.  In  den  an  den  deutschen  Binnenwasserstraßen  gelegenen  Häfen  und  Hafenplätzen,  die  im
Sinne  des  die  Binnenschiffahrtsstatistik  betreffenden  Bundesratsbeschlusses  vom  25.  Juni  1908  (Zentralblatt
  für  das  Deutsche  Reich  1908  Nr.  32,  Beil.)  als  wichtigere  gelten,  und  an  den  Grenzausgangsstellen
  sind  in  der  Zeit  vom  1.  bis  15.  Dezember  1914  die  im  Binnenschiffahrtsverkehr  einschließhlich
  des  etwaigen  Seeverkchrs  mit  dem  Rhein  und  dem  Dortmund  —Ems-Kanal  zur
Löschung  gelangenden  bzw.  die  nach  dem  Ausland  ausgehenden  Sendungen  von  den  unter
Ziffer  4  aufgeführten  Getreide=  und  Mehlarten  nach  Maßgabe  des  genannten  Bundesratsbeschlusses
  und  der  hierzu  von  den  Landesbehörden  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  anzumelden.
Außer  den  hiernach  zu  machenden  Angaben  ist  anzumelden:

Bei  Sendungen,  die  im  Inland  zur  Wasserbeförderung  aufgegeben  wurden,  der  Tag,
an  dem  die  Ware  an  dem  angemeldeten  Einladeort  eingeladen  worden  ist.

Bei  den  aus  dem  Ausland  kommenden  Sendungen  der  Tag,  an  dem  die  Ware  die
deutsche  Reichsgrenze  auf  der  Binnenwasserstraße  überschritten  hat.

Bei  Sendungen,  die  im  Binnenschiffahrtsverkehre  vom  Inland  nach  dem  Ausland
gehen  oder  die  auf  der  Binnenwasserstraße  durch  das  Reichsgebiet  durchgeführt  werden,  ist
bei  der  Anmeldung  beim  Grenzausgang  der  Tag  der  Wassereinladung  im  Inland  anzugeben
  oder  —  bei  den  Durchfuhrsendungen  —  der  Tag,  an  dem  die  Ware  eingehend  die
Grenze  überschritten  hat.

Von  den  Hafenbehörden  sind  ferner  diejenigen  Mengen  festzustellen,  die  bereits  vor  dem
1.  Dezember  1914  zur  allgemeinen  Binnenschiffahrtsstatistik  als  angekommen  angemeldet  sind,  die  aber
in  der  Nacht  vom  30.  November  zum  1.  Dezember  1914  noch  in  den  Schiffen  liegen.

Die  Bearbeitung  der  Anmeldungen  ist  von  den  gleichen  Stellen  vorzunehmen,  welche  die
allgemeine  Binnenschiffahrtsstatistik  bearbeiten;  diesen  Stellen  sind  die  Zählpapiere  bis  zum  20.  Dezember
kuüch  zu  übersenden.  Die  Ergebnisse  sind  dem  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  bis  zum  12.  Jannar  1915
zuzustellen.

12.  Die  in  deutschen  Seehäfen  in  Seeschiffen  befindlichen  Vorräte  von  den  unter  Ziffer  4
aufgeführten  Getreide=  und  Mehlarten  sind  von  den  Hafenbehörden  besonders  festzustellen.  Schiffe,
die  derartige  Vorräte  nur  zur  Verpflegung  der  Besatzung  und  der  Reisenden  oder  zur  Tierfütterung
an  Bord  mit  sich  führen,  sind  bei  dieser  Erhebung  nicht  zu  berücksichtigen.  Die  Schiffsführer  oder
deren  Vertreter  haben  den  Hafenbehörden  die  erforderliche  Auskunft  zu  geben.  Letztere  haben  die
gatgehas  bis  spätestens  zum  5.  Dezember  1914  an  die  mit  der  örtlichen  Aufnahme  betraute  Behörde
abzuliefern.
        <pb n="578" />
        <pb n="579" />
        —  561  —

Anlage  1.

Vorratsermittlung  vom  1.  Dezember  1914.

Staat:  Kreis:...  Gemeinde:
2  -  B  irks  t,  6
Reg.-Bez.:  1  eeenn  haft  Gutsbezirk:
Usw.

Ortsliste.

Anleitung  für  den  Gemeindevorstand  zur  Ausfüllung  der  Ortsliste.

1.  Die  Aufnahme  erfolgt  auf  Grund  des  Reichsgesetzes  vom  20.  Mai  1914,  betreffend  statistische  Aufnahmen  der  Vorräte
von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei,  und  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  29.  Oktober
1914.  Sie  soll  die  Vorräte  der  umstehend  aufgeführten  Getreide=  und  Mehlarten  insoweit  erfassen,  als  sie  sich  in  der
Nacht  vom  30.  November  zum  1.  Dezember  1914  im  Gewahrsam  der  zur  Angabe  Verpflichteten  befunden  haben.

2.  Die  Angabe  der  Vorräte  hat  in  der  Gemeinde  zu  erfolgen,  in  welcher  sich  die  Vorräte  am  Stichtag  tatsächlich  befinden.

3.  Vorräte,  die  in  fremden  Speichern,  Getreideböden,  Schrannen  u.  dergl.  lagern,  sind  vom  Verfügungsberechtigten  anzugeben,
  wenn  er  die  Vorräte  unter  eigenem  Verschlusse  hat.  Ist  letzteres  nicht  der  Fall,  so  sind  die  Vorräte  von
dem  Verwalter  der  Lagerräume  anzugeben.  Die  Vorräte,  die  sich  in  den  unter  Zollaufsicht  stehenden  Niederlagen
(öffentlichen  Niederlagen,  Privatlagern  mit  oder  ohne  amtlichen  Mitverschluß  einschließlich  der  Getreidetransitlager)
befinden,  sind  nicht  vom  Eigentümer,  sondern  von  der  Zollbehörde  nachzuweisen.

4.  Noch  nicht  ausgedroschene  Vorräte,  die  in  Scheunen,  Mieten  usw.  untergebracht  sind,  sind  schätzungsweise  nach  dem
Körnerertrage  mit  einzurechnen.

5.  Die  vorhandenen  Vorräte  sind  in  Zeutnern  (-—  50  Kilogramm)  nachzuweisen.
6.  Die  nach  §&amp;amp;  2  der  Bekanntmachung  vom  29.  Oktober  1914  anzuwendenden  §§  4  und  b  der  Bekanntmachung  des
Reichskanzlers  vom  24.  August  1914  bestimmen:
8  4.  Die  anfragende  Behörde  ist  berechtigt,  zur  Nachprüfung  der  Angaben  die  Vorratsräume  des  Befragten  untersuchen
  und  seine  Bücher  prüfen  zu  lassen.
5  b.  Wer  die  auf  Grund  dieser  Verordnung  gestellten  Fragen  nicht  in  der  gesetzten  Frist  beantwortet,  oder  wer
wissentlich  unrichtige  Angaben  macht,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  oder  im  Unvermögensfalle  mit
Gefängnis  bis  zu  sechs  Monaten  bestraft.

7.  Ein  Eindringen  in  Einkommens-=  und  Vermögensverhältnisse  ist  ausgeschlossen.  Die  Angaben  werden  nur  für  Zwecke  der
amtlichen  Statistik  verwendet.
        <pb n="580" />
        –  562  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Am  1.  Dezember  1914

 

 

 

 

Des  Betriebsinhabers  Ge
Haus-U
fd.
r.  Straße  num-  Weizen,
mer  Jauch  Kernen  Roggen
Name  Beruf  GESpewi
l

 

................................................

------------------------------------------------------------------------------------- 



 

 

 

 

Summe...
        <pb n="581" />
        563

 

 

waren  Vorräte  vorhanden  (Zentuner

=  50  Kilogramm)  an:

 

 

 

 

treide  Mehl

Menggetreide  1  Mehl

(Wenhtera  Gerste  aus  i  uten  anderes  Mehl
ischfrucht  nr  und  Kernen  me  8  Gerst

(Getreide  mit  Hafer  gereu  und  (Spelz  Dinkel)  ·  q  ete
Hülsen-  ausschl.  Malz)  einschl.  des  zur  menschlichen  oder  Mengfrüchten
  .  Ernährung  dienenden  getreide)
gemischt)  Schrots  und  Schrotmehls

Bemerkungen

 

HH

"  a„

6S.#  —

 

 

6  H

 

 

 

 

 

 

 

 

 

98
        <pb n="582" />
        <pb n="583" />
        —  565  —

Aulagell:

Vorratsermittlung  vom  1.  Dezember  1914.  Auszufüllen  am  1.  Dezember  1914.

Bählkarte.

Anleitung  zur  Ausfüllung  der  Zählkarte.

Die  Aufnahme  erfolgt  auf  Grund  des  Reichsgesetzes  vom  20.  Mai  1914,  betreffend  statistische  Aufnahmen  der  Vorräle
von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei,  und  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  29.  Oktober  1914.
Sie  soll  die  Vorräte  der  untenstehend  aufgeführten  Getreide=  und  Mehlarten  insoweit  erfassen,  als  sie  sich  in  der  Nacht
vom  80.  November  zum  1.  Dezember  1914  im  Gewahrsam  der  zur  Angabe  Verpflichteten  befunden  haben.

Die  Angabe  der  Vorräte  hat  in  der  Gemeinde  zu  erfolgen,  in  welcher  sich  die  Vorräte  am  Stichtag  tatsächlich  befinden.
Vorräte,  die  in  fremden  Speichern,  Getreideböden,  Schrannen  und  dergleichen  lagern,  sind  vom  Verfügungsberechtigten
anzugeben,  wenn  er  die  Vorräte  unter  eigenem  Verschlusse  hat.  Ist  letzteres  nicht  der  Fall,  so  sind  die  Vorräte  von
dem  Verwalter  der  Lagerräume  anzugeben.  Die  Vorräte,  die  sich  in  den  unter  Zollaufsicht  stehenden  Niederlagen
(öffentlichen  Niederlagen,  Privatlagern  mit  oder  ohne  amtlichen  Mitverschluß  einschließlich  der  Getreidetranfitlager)  befinden,
  sind  nicht  vom  Eigentümer,  sondern  von  der  Zollbehörde  nachzuweisen.

Noch  nicht  ausgedroschene  Borräte,  die  in  Scheunen,  Mieten  usw.  untergebracht  sind,  sind  schätzungsweise  nach  dem
Körnerertrage  mit  einzurechnen.

Die  vorhandenen  Vorräte  find  in  Zentnern  (=  50  Kilogramm)  nachzuweisen.

Die  nach  §5  2  der  Bekanntmachung  vom  29.  Oktober  1914  anzuwendenden  §&amp;amp;  4  und  5  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers
  vom  24.  August  1914  bestimmen:

§  4.  Die  anfragende  Behörde  ist  berechtigt,  zur  Nachprüfung  der  Angaben  die  Vorratsräume  des  Befragten  untersuchen
  und  seine  Bücher  prüfen  zu  lassen.

8  b.  Wer  die  auf  Grund  dieser  Verordnung  gestellten  Fragen  nicht  in  der  gesetzten  Frist  beantwortet,  oder  wer
wissentlich  unrichtige  Angaben  macht,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  Mark  oder  im  Unvermögensfalle  mit
Gefängnis  bis  zu  sechs  Monaten  bestraft.

Ein  Eindringen  in  Einkommens-  und  Vermögensverhältnisse  ist  ausgeschlossen.  Die  Angaben  werden  nur  für  Zwecke  der
amtlichen  Statistik  verwendet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  des  Betriebs  —  “–ze

 

 

I.  Getreide

1.  Weizen,  auch  Kernen  (Spelz,  Dinkel)

2.  Hogen;;

u.  Menggetreide  (Mengkorn),  Mischfrucht  (Getreide  mit  Hülsenfrüchten  gemischt)
Hafer
.GastewrauzundFuttergerste,ausschließlichMalY.
II.  Mehl

1.  Mehl  aus  Weizen  und  Kernen  (Spelz,  Dinkel)t)

2.  Roggenmeh.11).

8.  anderes  Mehl  (aus  Gerste,  Hafer,  Mais  oder  Menggetreide)

)  Einschließlich  des  zur  menschlichen  Grnährung  dienenden  Schrots  und  Schrotmehls.

S—..—

 

 

 

 

 

98
        <pb n="584" />
        —  566  —

 

 

Staat:  Reg.-Bez.:  Kreis:

(Bezirksamt,
Amtshauptmannschaft  usw.)

Gemeinde:
Straße:  .-Haus  Nr.:

Gutsbezirk:
Lfd.  Nr.  der  Ortsliste:  Name  des  zur  Angabe  Verpflichteten  (Firmao;:
        <pb n="585" />
        —  667  —

Anlage  III.

 

Ergebnisse  der  Vorratsermittlung  vom  1.  Dezember  1914

nach  größeren  Verwaltungsbezirken.
        <pb n="586" />
        568

 

 

 

osd  Anzahl  —  J
«  Verwaltungsbezirke  der  Weizen
Nr.  -hr
Betriebe  auch  Kernen

 

 

(Spelz,  Dinkel)

Roggen

 

 

 

 

 

 

222
        <pb n="587" />
        569

 

 

 

Am  1.  Dezember  1914  waren  Vorräte  vorhanden  (dz  =  100  kg)  an:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

treide  —.1  —  *
Mehl  aus  Weizen  deres  Mehl
Menggetreide  Gerste  ung  #ernen  1  Roggenmehl  anderes  Meh
(Renzorn)  Haser  (Brau=  und  (Spelz,  Dinkel)  (aus  Gerste,  Hafer,
un  .  Futtergerste,  Mais  oder
einschl.  des  zur  menschlichen  Ernährung
Mischfrucht  ausschl.  Malz)  dienenden  Schrots  und  Schrotmehls  Menggetreide)
.................................................  ..................  ;...
...................................................................................................  )
.................................................  I..  *
1
2  1
T
.............................  s
s
I
.---.........................
        <pb n="588" />
        —  570  —

4.  Poli  zei  wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

-6  Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
*  Ausweisung

der  Bestrafun  Ausweisungs-2

  der  Ausgewiesenen.  n  beschlossen  hat.  karwenin

1  8  b  6

 

 

 

 

1  Ludwig  Sigmund
Asezterbaum,
Buchhalter,

2  Louis  Franz  Chatelain,
  Buchdrucker,

3  Josef  Paul
Foulhioux,  Goldalrbeiter,


 

à)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

geboren  am  14.  Mai  1885  zu  Sze=  schwerer  Diebstahl  in  Königlich  Bayerisches  (1.  Mai  1914.
rencs,  Komitat  Zempten  (Zemplin),  einem  Falle  und  Bezirksamt  Bamberg]l,
Ungarn,  ungarischer  Staatsange=  versuchter  schwerer

höriger,  Diebstahl  in  vier
Fällen  (8  Jahre
6  Monate  Zuchthaus,
  laut  Erkenntnis
  vom  8.  April
1911),
geboren  am  17.  Mai  1887  zu  Lyon,  schwerer  Diebstahl  Kaiserlicher  Bezirksprä-14.  April  1914.
Frankreich,  französischer  Staats=  (b  Jahre  Zuchthaus,  sident  zu  Colmar,
angehöriger,  laut  Erkenntnis  vom
80.  Oktober  1909),
geboren  am  18.  Mai  1889  zu  Lyon,sschwerer  Diebstahl  Kaiserlicher  Bezirkspräft-14.  April  1914.
Frantreich,  französischer  Staatsange.(5  Jahre  Zuchthaus,  dent  zu  Colmar,

öriger,  laut  Erkenntnis  vom

60.  Oktober  1909),

 

4  Heinrich  Reinders,  geboren  am  7.  Dezember  1879  zuschwerer  Destaßt  Königli.  Bayerisches  6  Hitober

Fuhrmann,

5  Lambert  Verbrügge,
  Schreiner,

 

6  Franz  Baweck,
Kesselschmied,

7  Ferdinand  Bodenstein,
  Müller,

 

8  Dominikus  Weißböck,
  Taglöhner,

9  Fritz  Zwager,  Erdarbeiter,.


10  Aloisia  Zwicker  geborene
  Domanig,
Spchneiderin,

 

Smilde,  Provinz  Drenthe,  Nieder--  (2  Jahre  Zuchthaus,
lande,  niederländischer  Staatsange=  laut  Erkenntnis  vom
höriger,  30.  Oktober  1912),  ·
geboren  am  2.  August  1879  zu  Berg-Raub  (3  JahreZucht-Königlich  Preußischer  9.  September
hem,  Provinz  Nordbrabant,  Nieder-  haus,  laut  Erkennt=  Regierungspräsitdent  zu  1914.

lande,  niederländischer  Staatsange-  nis  vom  23.  Oktober  Wiesbaden,
höriger,  1911),  Ü

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
geboren  am  20.  Juni  1890  zu  Zuck-Landstreichen  und  Koöniglich  Preußischer  16.  Oktober

Bezirksamt  Bambergll,

 

 

mantel,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  orts-  Betteln,  Recgterungspräsident  zu  1914.
angehörig  ebendaselbst,  österreichischer  NVachen,  1
Staatsangehöriger,  1

geboren  am  16.  Januar  1848  zu  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  11.  August
Tschachwitz,  Bezirk  Kaden,  Böhmen,  Betteln,  Regierungspräsident  zu  1914.
ortsangehörig  ebendaselbst,  öster-  Merseburg,

reichischer  Staatsangehöriger,  .

geboren  am  6.  August  1894  zu  Himmel-versuchter  einfacher  Königlich  Bayerisches  27.  August
reich,  Gemeinde  Regau,  Bezirk  Vöckla=  Diebstahl  im  Rück-  Bezirksamt  Laufen,  1914.
bruck,  Oberösterreich,  österreichischer  fall  und  Betteen  #

Staatsangehöriger,  1

geboren  am  b.  September  1883  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  7.  Oktober
St.  Jakob,  Niederlande,  nieder-  Regierungspräsident  zu  1914.
ländischer  Staatsangehöriger,  Nachen,  .

geboren  am  18.  Dezember  1888  zu  Diebstahl  und  Ge-Königlich  Bayerische  10.  Oktober
Wien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  werbsunzucht,  Polizeidirektion  1914.
österreichische  Staatsangehörige,  München,  1

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="589" />
        —  571  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

————  —  ——  —  —  ——  ——

 

Zu  bekiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

·
XIIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  November  1914.  1  Nr.  57.
:  *-ri  3.  Versicherungswesen:  Bekanntmachung  zur  Ausführung
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Exeguaturerteilung  571  des  Seseis  Abs.  1  der  —  1572
Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  na
2.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
und  den  Befugnissen  der  Zoll-  undB  Steuerstellen  571  Ar.  der  Reichsversicherungsordnung  «  HZZ

I.Konsulatwefen.

Dem  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Breslau,  Harry  G.  Seltzer,  ist  namens
des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuerwesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Königreich  Preußen.
Das  Zollamt  II  Lengerich  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Gronau  ist  aufgehoben  worden.
Das  Zollamt  II  Laarwald  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Nordhorn  ist  als  Einlaßstelle  für
das  in  das  Zollinland  eingehende  Fleisch  eröffnet  worden.  (Zu  vgl.  Reichs-Zentralblatt  1914  S.  527.)
Auf  Seite  96  des  Amterverzeichnisses  ist  beim  Stichwort  Gelsenkirchen  in  Spalte  2  die  Dienstbezeichnung
  Steueramt  I  Bahnhof  in  Zollamt  I  Bahnhof  zu  ändern.

Königreich  Bayern.
Die  Ubergangsstelle  Steinbach  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Würzburg  ist  aufgehoben  worden.
Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Die  Zollabfertigungsstelle  Peute  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Entenwärder  führt  künftig  die
Bezeichnung  „Zollabfertigungsstelle  Müggenburg“.

 

99
        <pb n="590" />
        –  572  —

3.  Versicherungswesen.

Bekanntmachung.

Der  Bundesrat  hat  beschlossen,  auf  Grund  des  §  518  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung
mit  Wirkung  vom  1.  November  1914  ab  widerruflich  anzuordnen,  daß  die  Krankenkassen  an  die  in
dem  nachfolgenden  Verzeichnis  aufgeführten  Ersatzkassen  die  bei  ihnen  für  deren  Mitglieder  nach  §  517
W7  det  Reichsversicherungsordnung  eingehenden  Beitragsteile  der  Arbeitgeber  zu  vier  Fünfteln  abzuführen
  haben.

Berlin,  den  2.  November  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

Verzeichnis
der  Ersatzkassen,  für  die  eine  Anordnung  nach  §  518  Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung
  ergeht.

 

1.  Krankenkasse  des  Verbandes  katholischer  kaufmännischer  Vereinigungen  Deutschlands  in
Hannover,

Kranken=  und  Sterbekasse  des  Verbandes  der  deutschen  Versicherungsbeamten  in  München,
Krankenkasse  des  Vereins  Merkur  in  Nürnberg,

Ziegler-Unterstützungskasse  in  Diestelbruch  bei  Detmold,

Unterstützungskasse  des  Lippischen  Ziegelmeister-Vereins  in  Lage  i.  L.,

Ziegler-Kranken=  und  Unterstützungskasse  in  Leopoldshöhe,

Ziegler-Vereins-Krankenkasse  zu  Brakelsiek  i.  L.,

Kaufmännische  Krankenkasse  für  die  Unterweserorte  Bremerhaven,  Geestemünde  und  Lehe
in  Bremerhaven,

9.  Krankenkasse  für  Handlungs-Commis  von  1826  in  Hamburg.

d

EREDS

Bekanntmachung,

betreffend  die  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung.


Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  15.  Oktober  1914  auf  Grund  des  §  1242  Nr.  1,  2
der  Reichsversicherungsordnung  beschlossen:

A.  Die  98§  1234,  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten  mit  Wirkung  vom
1.  Mai  1914  ab  für

1.  die  im  Dienste  der  israelitischen  Gemeinde  in  Mülhausen  i.  E.  Beschäftigten,  wenn  ihnen
Anwartschaft  auf  Ruhegeld  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der

ersten  Lohnklasse  sowie  auf  Witwenrente  nach  den  Sätzen  der  gleichen  Lohnklasse  und
auf  Waisenrente  gewährleistet  ist,
        <pb n="591" />
        —  573  —

2.  Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  bei  der  israelitischen  Gemeinde  in
Mülhausen  i.  E.  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage  der
Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben  eine
Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenfürsorge  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen  Umfang  gewährleistet
  ist.  «

B.Die§§1234,1235Nr.1derReichsversicherungsordnunggeltenmitWirkungvom
1.  Januar  1912  ab  für

die  Beamten  der  Lebensversicherungsanstalt  für  die  Armee  und  Marine  in  Berlin,  wenn
ihnen  Anwartschaft  auf  Ruhegeld  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen
der  ersten  Lohnklasse  sowie  auf  Witwenrente  nach  den  Sätzen  der  gleichen  Lohnklasse  und
auf  Waisenrente  gewährleistet  ist  oder  sie  lediglich  für  ihren  Beruf  ausgebildet  werden.

Berlin,  den  3.  November  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

Bekanntmachung,

betreffend  die  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungsordnung.


 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  Juni  1914  auf  Grund  des  §  1242  Nr.  1,  2
der  Reichsversicherungsordnung  beschlossen:

A.  Die  §§  1234,  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten  mit  Wirkung  vom
1.  Januar  1914  ab  für
1.  die  im  Dienste  der  Sparkasse  zu  Eisenach  Beschäftigten,  wenn  ihnen  Anwartschaft  auf
Ruhegeld  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse
sowie  auf  Witwenrente  nach  den  Sätzen  der  gleichen  Lohnklasse  und  auf  Waisenrente
gewährleistet  ist;
2.  Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  bei  der  genannten  Sparkasse  Ruhegeld,
  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den
Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben  eine  Anwartschaft  auf  Hinterbliebenenfürsorge
  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen  Umfang  gewährleistet  ist.

B.  Die  §  1234,  §  1235  Nr.  1,  §§  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten
mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1913  ab  für

1.  die  in  Betrieben  oder  im  Dienste  der  Landschaftlichen  Brandkasse  Hannover  Beschäftigten,
wenn  ihnen  Anwartschaft  auf  Ruhegeld  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente  nach  den
Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  sowie  auf  Witwenrente  nach  den  Sätzen  der  gleichen  Lohnklasse

  und  auf  Waisenrente  gewährleistet  ist  oder  sie  lediglich  für  ihren  Beruf  ausgebildet
werden;

2.  Personen,  denen  auf  Grund  früherer  Beschäftigung  bei  der  Landschaftlichen  Brandkasse
Hannover  Ruhegeld,  Wartegeld  oder  ähnliche  Bezüge  im  Mindestbetrage  der  Invalidenrente
  nach  den  Sätzen  der  ersten  Lohnklasse  bewilligt  sind  und  daneben  eine  Anwartschaft
auf  Hinterbliebenenfürsorge  in  dem  zu  Nr.  1  angegebenen  Umfang  gewährleistet  ist.

Berlin,  den  5.  November  1914.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
99°“
        <pb n="592" />
        <pb n="593" />
        —  575  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  ZLuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XLI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  November  1914.  Nr.  58.
**½  1
Inhatt:  1.  KonsulaJ  Alatursen:  Todesfall  *  Seite  —  4.  Milissre.  i  .  d  Vor  tun  asa
.  Maß=  und  C  —  Zulassung  eines  Systems  von  dem  resene  ariee  orspanndergi  uns  be  ng  aach
Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung.  575  5.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Befreiung  der  den  in-Zulassung

  einer  Form  von  Elektrizitätszählern  zur
amtlichen  Beglaubigung..  ..  ..  .  ....  576
3.  Finanzwesen:  Stundung  der  Abgabe,  die  aus  Tarif-Truppen,

  den  Ritterorden  für  die  freiwillige  Kriegskrankenpflege

  oder  den  Sdereneungeen  vom  Wobe
.  .  Kreuz  gespendeten  zoll=  oder  steuerpflichtigen  Waren

nummer  3  des  Reichsstempelgesetzes  für  bei  einer

Darlehnskasse  zur  Erlangung  von  Darlehen  zu  ver-  von  Zöllen  und  Verbrauchsabgabbe.  678

pfändende  Renten=  oder  Schuldverschreibungen  zu  ent-  6.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
richten  ittee  .  .  ...  576  Reichsgebiete..  :::  579

 

1.  Kon  fulatwesen.
Der  Kaiserliche  Vizekonsul  Schmelz  in  Newport  News  (Virginia)  ist  gestorben.

 

2.  Maß=  und  Gewichtswesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
ist  das  folgende  System  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter
im  Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihm  das  beigesetzte  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

System  S  Induktionszähler  für  einphasigen  Wechselstrom  Form  W,  hergestellt  von  der

Firma  B.  Ketterer  Söhne  in  Furtwangen.

Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  WxF,  Linkstraße  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  29.  Oktober  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
In  Vertretung:  Hagen.

 

 

 

100
        <pb n="594" />
        —  576  —

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
ist  die  folgende  Form  von  Elektrizitätszählern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter  im
Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihr  das  beigesetzte  Systemzeichen  zuerteilt  worden:

Zusatz  zu  v  Induktionszähler  für  einphasigen  Wechselstrom,  Form  CB  und  DB,  hergestellt
von  der  Firma  Landis  und  Gyr  in  Berlin  und  der  Fabrik  Elektrischer  Apparate  von
Landis  und  Gyr  in  Zug  in  der  Schweiz.

Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  Wx#t,  Linkstraße  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.

Charlottenburg,  den  5.  November  1914.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
Warburg.

 

3.  Finanzwesen.

Bekanntmachung.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  Oktober  d.  J.  nachstehende  Bestimmungen  erlassen:

1.  Kommunen,  Kommunalverbände  und  Kommunalkreditanstalten,  welche  bei  einer  nach
Maßgabe  des  Darlehnskassengesetzes  vom  4.  August  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  340)
errichteten  Darlehnskasse  eigene  Renten=  oder  Schuldverschreibungen  zur  Erlangung  von
Darlehen  als  Sicherheit  hinterlegen,  kann  für  die  zu  verpfändenden  Verschreibungen  die
Abgabe  aus  Tarifnummer  3  des  Reichsstempelgesetzes  auf  Antrag  gegen  Sicherheitsleistung
  bis  zu  sechs  Monaten  nach  Ablauf  der  Darlehnsfrist  gestundet  werden.  Die
Abgabe  ist  jedoch  spätestens  zu  entrichten,  bevor  die  Wertpapiere  zur  Verwertung  des
Pfandes  von  der  Darlehnskasse  veräußert  oder  bevor  sie,  nach  Erlöschen  der  Verpfändung
  bei  der  Darlehnskasse,  ausgegeben,  veräußert  oder  verpfändet  werden  oder
ein  sonstiges  Geschäft  damit  gemacht  wird.

Im  Falle  besonderen  Bedürfnisses  kann  die  oberste  Landesfinanzbehörde  die
Stundungsfrist  auf  Antrag,  jedoch  nicht  über  ein  weiteres  Jahr  hinaus  verlängern.  Sie
kann  auch  die  Stundung  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichsschatzamts)  für  den
Fall  der  Darlehnsnahme  bei  einer  anderen  Anstalt  als  einer  Darlehnskasse  bewilligen.

2.  Die  Stundung  ist  spätestens  mit  der  Anmeldung  der  Papiere  zur  Abstempelung  schriftlich
zu  beantragen.  Der  Antrag  muß  unter  näherer  Darlegung  der  Verhältnisse  den  Grund
der  Stundung,  die  begehrte  Stundungsfrist  und,  falls  eine  Anmeldung  zur  Abstempelung
der  Papiere  noch  nicht  vorliegt,  die  zur  Berechnung  der  Steuer  notwendigen  Unterlagen
enthalten.  Uber  den  Antrag  entscheidet,  sofern  sich  nicht  aus  Nr.  1  Abs.  2  etwas
anderes  ergibt,  die  Direktivbehörde.  Ihr  ist  die  Hinterlegung  der  Papiere  als  Pfand
und  eine  etwaige  Verlängerung  der  Darlehnsfrist  unverzüglich  anzuzeigen.

3.  Die  Darlehnskasse  darf  die  ihr  zur  Sicherheit  gegebenen  Wertpapiere  nach  Erledigung
der  Sicherheit  nur  an  den  Darlehnsnehmer  zurückgeben.  Sie  hat  vor  einer  Veräufße-
        <pb n="595" />
        —  577  —

rung  des  Pfandes  die  Versteuerung  der  Stücke  zu  veranlassen.  Die  gleichen  Verpflichtungen
  hat  im  Falle  der  Nr.  1  Abs.  2  Satz  2  die  dort  bezeichnete  Anstalt  vor  der
Stundungsbewilligung  zu  übernehmen.  Der  Darlehnskasse  oder  der  Anstalt  ist  von

der  Bewilligung  der  Stundung  unter  Hinweis  auf  ihre  Verpflichtungen  durch  die  Direktivbehörde
  Kenntnis  zu  geben.

Berlin,  den  5.  November  1914.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

 

4.  Militär  wesen.

Bekanntmachung.

Der  Bundesrat  hat  auf  Grund  des  §  12  Nr.  1  des  Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen  vom
13.  Juni  1873  (Reichs-Gesetzbl.  S.  120)  beschlossen,  daß  vom  1.  August  1914  ab  die  Vergütung  für
Vorspann  und  Spanndienste  auf  Grund  des  nachstehenden  Tarifs  erfolgt.

Berlin,  den  12.  November  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Delbrück.

 

Tarif
der  Vorspannvergütungssätze  nach  dem  Kriegsleistungsgesetze.

Die  Vergütung  für  Vorspann  und  Spanndienste  für  Kriegszwecke  (§  3  Ziffer  3,  §5  12  des
Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen  vom  13.  Juni  1873  —  Reichs-Gesetzbl.  S.  129  —)  erfolgt  tageweise
zu  nachstehenden  Sätzen,  je  nachdem  Vorspann  und  Spanndienste  mit  Pferden  beziehungsweise  mit
Ochsen  oder  Kühen  geleistet  sind:

1.  Vergütung  für  Vorspann  und  Spanndienste  mit  Pferden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

40  1  2  3
2W8r  -  V  erg  u  tungs  #  6  e  ffür  —  —  —  Es  entfallen  also  auf
hein  mit  rinem  Plerde  d  Pferd  f  Weei  *  Wagen  und  Führer
espanntes  Fuhrwerk  mit  jedes  weitere  Pfer  panntes  Fuhrwerk  mit  Führer  5
Führer  (Spalte  1  u.  2  zusammen)  (Spalte  1  abzüglich  Spalte  2)
Mart  pf.  Mark  t.  Mark  V.f.  Mark  Tuf.
«  l
11  50  6  50  18  —  5

 

 

 

 

100“
        <pb n="596" />
        —  578  —

 

2.  Vergütung  für  Vorspann  und  Spanndienste  mit  Ochsen  oder  Kühen.

 

 

 

 

 

 

 

1  I  2  I  8
V  üt  8  saä  ũ
ergütungs'sät  —üer  Es  entfallen  also  auf
ein  mit  ,  -,  ·  ·  ein  mit  -
einem  Ochsen  einer  Kuh  seden  weileren  jede  weitere  zwei  Ochsen  zwei  Kühen  enten  znd  ön  zaer
bespanntes  Fuhrwerk  mit  Ochsen  Kuh  bespanntes  Fuhrwerk  mit  Führer  p  zug
Führer  (Spalten  1  u.  2  zusammen)  Spalte  2)
Mark  fk.  Mark  pf  Mark  Af.  Mark  .  ——NK,..  yvef.  Mark  if.
1  «  i  l  s  I  I
9  50  8  50  4  50  3  50  14  —  12  —  5  —

 

 

Der  in  den  Spalten  4  aufgeführte  Satz  wird  zur  Hälfte  für  den  Wagen  und  zur  Hälfte  für

den  Führer  gerechnet.

Bei  Feststellung  der  Vergütung  wird  der  Tag  von  Mitternacht  zu  Mitternacht  gerechnet  mit
der  Maßgabe,  daß  bei  einer  Leistung  von  mehr  als  12  Stunden  innerhalb  desselben  Tages  ein  Zuschuß

in  Höhe  der  Hälfte  des  Tagessatzes  gewährt  wird.  Wird  der  Vorspann  nur  einen  halben

Tag  —

sechs  Stunden  —  oder  darunter  in  Anspruch  genommen,  so  ist  die  Hälfte  des  Tagessatzes  zahlbar.

 

5.  Zeull-und  Steuerwesen.

Der  BVundesrat  hat  in  der  Sitzung  am  5.  November  d.  J.  beschlossen,  unter  Aufhebung  der  Beschlüsse
vom  8.  und  14.  August  d.  J.  (Reichszentralblatt  S.  455  und  465)  aus  Billigkeitsgründen  zu  genehmigen:

Zoll=  oder  steuerpflichtige  Waren,  die  deutschen  Truppen,  den  Ritterorden  für  die
freiwillige  Kriegskrankenpflege  oder  den  Vereinigungen  vom  Roten  Kreuz  gespendet  werden,
werden  frei  von  Zöllen  und  Verbrauchsabgaben  abgelassen,  soweit  von  einer  der  zur
Empfangnahme  und  Verteilung  der  Spenden  bestimmten  Stellen  die  Ubernahme  bescheinigt
wird.  Unter  den  gleichen  Voraussetzungen  wird  für  Waren  des  freien  Verkehrs,  die  nach
den  bestehenden  Bestimmungen  im  Falle  der  Ausfuhr  oder  der  Aufnahme  in  ein  Zollager

Anspruch  auf  Zoll=  oder  Steuervergütung  haben,  diese  Vergütung  gewährt.

Die  Ubernahmebescheinigung

  steht  hinsichtlich  der  Gewährung  eines  Zoll-=  oder  Steuererlasses  oder
einer  Zoll=  oder  Steuervergütung  der  Ausfuhr  oder  der  Aufnahme  in  ein  Zollager  gleich.

Berlin,  den  12.  November  1914.

In  Vertretung:  Kühn.

Der  Reichskanzler.
        <pb n="597" />
        —  579  —

6.  Polizei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

13  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  6  Grund  Behoͤrde,  welche  die  datum
5Dä  Ausweisung

si-  der  Bestrafung.  Ausweisungs-5

  der  Ausgewiesenen  fwfun=  eschlossen  al.  enswelleng

1  2  l  a  b  6

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  Alois  Schaffen=  geboren  am  8.  April  1879  zu  Weitenan,  einfacher  Diebstahl  Stadtmagistrat  Straurath,
  Taglöhner,  Bezirksamt  Kempten,  Bayern,  orts-  im  Rückfall  (1  Jahr  bing,  Bayern,

angehörig  zu  Rietz,  Bezirk  Imst,  Tirol,  SMonate  Zuchthaus,
österreichischer  Staatsangehöriger,  laut  Erkenninis  vom
·  8.  Juli  1918),
b)  Auf  Grund  des  §&amp;amp;  181  a  in  Verbindung  mit  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
2  Anton  Dub,.  Kellner,  geboren  am  4.  Mai  1881  zu  Deutsch  Zuhälterei  (1  Jahr  Königlich  Preußischer  2.  November
Rost,  österreichischer  Staatsange-  4  Monate  Gefäng=  Regierungspräsident  zu  1914.
höriger,  nis,  Erkenntnisse  Potsdam,

3.  Oktober
1914.

 

 

 

 

vom  9.0ktober  1918
und  22.  Januar
191)h

 

c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

 

 

3  Kolda,  Karl,  Tag-geboren  am  6.  Juli  1868  zu  Karolinen-Landstreichen;  An-Königlich  Bayerische  20.  Oktober
löhner,  thal,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  gabe  eines  falschen  Polizeidirektion  1914.
Chotes,  Bezirk  Smichow,  ebendas  Namens,  Führung  München,

österreichischer  Staatsangehöriger,  falscher  Legitima-#
  tionspapiere  und
«  Bannbruch,

4  Emil  Meroth,  geboren  am  26.  September  1899  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirkspräfi=  23.  „Oltober
·  Mülhausen,  Elsaß,  franzöfischer  Betteln,  dent  zu  Colmar,
Staatsangehöriger,

5  Josef  Rustler,  land--geboren  am  S2.  eptember  1889  zu  Betteln,  Königlich  Sächfische  21.  Oktober
wirtschaftlicher  Klinghart,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  Kreishauptmannschast  #  1914.

Arbeiter,  üinghart.  taatsangehöriger,  Zwickau,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="598" />
        <pb n="599" />
        581

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

——————-  ——

 

Bu  bertiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

XLII.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  20.  November  1914.  Nr.  59.

 

 

 

Inhalt:  1.  Koufulatwesen:  Exequaturerteilung;  —.  Ermächtigung
  zur  Vornahme  von  Zioilstandshandlungen

 

Seile  581
2.  Bankwesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
T  Oktober  1140  582

3.
4.

Versicherungswesen:  Beaufsichtigung  privater  Ver—-sicherungsunternehmungen
  durch  die  Landesbehörde  584
Militärwesen:  Reiseemschädigungen  für  Sachperständige
  bei  der  Abschätzung  von  Vergutungen  für
Kriegsleistugen  584

 

1.  Konusulatwesen.

Dem  argentinischen  Vizekonsul  in  Königsberg,  Leopold  Leß,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur

erteilt  worden.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Generalkonsuls  beauftragten  Generalkonsul  Freiherrn
Ostman  von  der  Leye  in  Barcelona  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für
seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

101
        <pb n="600" />
        582

2.  Baut

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Oktober  1914  nach  den  im  Reichsanzeige

Passiwvn.

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erent.
Sonstige  *s  *  binrs.
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7  Bezeichnungeur-  neserve  soten-,  #egenegen  *  vegen  teiten  ——  ————
5  der  tavital.  nd-  30.  Eedt.  aebecte  30  Sept.  Ver-  80.  Sept.  mit  80.  Sept.  Ko.  et.  der  30.  Sept.  wener
2  Banken.  apttal.,onde.umleuf,  1014.2%e.  11.  Pemptich.  191  kand  i014.  Vassiva.  14.  Haffiva.  1914.  !*—
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"  keiten.  feit.  8
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1  2  8  8  "  I  ii190  11  111  14  11  16  lhn
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1Ikekchsdant......xsoooo744794170787I—3201061400030—t0095wgos  4%  10%2  —1987X  5936  842  698—1359  3544
2  Soyertsche  Kotenbank.  7;  3½#65837—  400  2  K  444  —  2321—  3458  —  14  84  7  1#  *
3  eschische  bank  moresden8000oo)  7500|  299341—  9180083388J82  820  80012  512—2  452  1/1.  i20  i2  s11-  2857
4  EBurttembergische  Rotenbdanij  90001  1721  162604  158901  44464  1410  20329  -  12674  2  8351  1  W  16  489903  —  103  270
5  Sabische  Bant.  .  .  .282000  2250  135454  1401  6  w  514  —  1099  4.  111  35  M  3256  171
Zusammen.)  3550089  700|1  205  863—32345811  442  319—1006  610|1  822  624  -  10550801  22514-  2  494]  120  926  4  6  245

 

Zu  Spalte  b:

 

 

 

Davon  in  Abschnitten  zu

 

l

Bemerkungen.

20.
50
100
500
*100

1314  502  000  #
512  856  000
—  1992675000
9  074  000
467  256  000

 

.  (bei  der  Bank  Nr.  1),

(bei  der  Bank  Nr.  3),
(bei  der  Bank  Nr.  1).

"

137  17  —1N474:  1•
        <pb n="601" />
        wesen.

583

veröffentlichten  Wochenübersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1914.
auf  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva.

8
1
2  E
Metall-  Segen  RKeichs  Gegen  RKoten  Segen  echsel  Segen  —#  S—  Sonstige  GSegen  Summe  GSegen
30.  Sept.kassen-30  Sept.  anderer  80.  Sept.  und  20.  Sept.  Lombard.  Sept.Effekten.  30  Sept.  30.  Sept.  der  80.  Sept.  *
bestand.%%  Jceine.  1.  Banten  %.0o-checs.  1914.  1914.  16½.  tiva%.  attiva.  19112
J
r  —

i

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18  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  81  82  8#  14
1890  3444  152  899  869  830  4533355  10683  3226  2773  5413  198222  35  592  4  501118  430  —  674764  -  189354  1
30  157M  216  90  —  20  8  88  379  2/  2  096  3207T  440  1  530|4  16  4397  576  84  1718  1638
19  994  7061  38934.  1569  8907—  4722  66  534-  3426  5  454  48412  8335  1  475911  7399925517  2857
81838  J  5904  100—  10  3531  —  9955  169114  2411  11  537+  2298  34931  972  52381-  7963  48  993—  109584
5946|-  48  19.  6  1090  J  600  15  548—  269  59566  —–  10934  2456  —  436  47765—  2081  35791  —  32165

1  954  624/X  154  518870  42217  533  50%1  19“5  61  766—  1097  4244  68  4011246321yy  L1
D.

 

 

 

101“
        <pb n="602" />
        —  584  —

3.  Versicherungswesen.

Bekanntmachung.

betreffend  die  Beaufsichtigung  privater  Versicherungsunternehmungen  durch  die
Landesbehörde.

Im  Anschluß  an  meine  Bekanntmachung  vom  16.  Oktober  1913  bestimme  ich  auf  Grund  des
8  3  Abs.  2  des  Versicherungs---Aufsichtsgesetzes  im  Einvernehmen  mit  den  beteiligten  Landesregierungen,
daß  bis  auf  weiteres  die  folgenden  Versicherungsunternehmungen,  obgleich  sie  ihren  Geschäftsbetrieb
über  das  Gebiet  eines  Bundesstaats  hinaus  erstrecken,  durch  die  Landesbehörde  desjenigen  Bundesstaats

  beaufsichtigt  werden,  in  dessen  Gebiet  sie  ihren  Sitz  haben,  nämlich:
A.  Preußen.
1.  Naher  Gilde  in  Nahe,  Kreis  Segeberg,
2.  Heidmühlener  Wirtsgilde  im  Kreise  Segeberg.
B.  Braunschweig.
Verein  der  Kleinviehhändler  für  das  Herzogtum  Braunschweig  und  Umgebung  in  Braunschweig.

C.  Bremen.
Blocklander  Schweineversicherungs-Verein  a.  G.  in  Niederblockland.

Berlin,  den  16.  November  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.

 

4.  Militär  wesen.

Bekanntmachung.

Der  Bundesrat  hat  auf  Grund  des  3  33  des  Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen  vom
13.  Juni  1873  (Reichs-Gesetzbl.  S.  129)  in  Ergänzung  der  Bestimmungen  unter  Abschnitt  VII  Ziffer  16
der  Verordnung,  betreffend  die  Ausführung  des  Gesetzes  vom  13.  Juni  1873  über  die  Kriegsleistungen,
vom  1.  April  1876  (Reichs-Gesetzbl.  S.  137)  folgende  Vorschriften  erlassen:

81.
In  allen  Fällen,  in  denen  nach  Maßgabe  des  §  33  des  Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen
vom  13.  Juni  1873  die  Feststellung  der  Vergütung  auf  Grund  sachverständiger  Schätzung  stattzufinden
        <pb n="603" />
        —  585  —

hat  und  für  welche  nicht  besondere  abweichende  Bestimmungen  maßgebend  sind,  erhalten  die  Sachverständigen
  Reiseentschädigungen  nach  Maßgabe  der  den  Sachverständigen  bei  Flurabschätzungen  durch
die  Allerhöchsten  Erlasse  vom  13.  Juli  1898  (Reichs-Gesetzbl.  S.  921)  und  vom  21.  Juni  1913  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  433)  bewilligten  Sätze.

1  Die  Pauschvergütung  von  je  6  Mark  täglich  (Abschnitt  III  zu  §  14A  der  Verordnung  vom
13.  Juli  1898)  wird  jedoch  nur  für  solche  Abschätzungstage  gewährt,  an  denen  von  oder  nach  dem
Orte  des  Nachtquartiers  Fahrten  oder  Gänge  ausgeführt  wurden,  für  die  nach  der  Verordnung,
betreffend  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten  der  Reichsbeamten,  vom  8.  September
  1910  (Reichs-Gesetzbl.  S.  993)  Fuhrkosten  zu  zahlen  oder  wenigstens  bare  Auslagen  zu
erstatten  wären.

*#  2.
Diese  Verordnung  tritt  rückwirkend  von  dem  Tage  ab  in  Kraft,  an  dem  die  bewaffnete  Macht
mobil  gemacht  ist.

 

Berlin,  den  19.  November  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Delbrück.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="604" />
        <pb n="605" />
        —  587  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

J—-—...

 

 

 

Zu  beiiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Montag,  den  23.  November  1914.  #  Nr.  60.

 

Inhalt:  goll=  und  Steuerwesen:  Anderungen  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetee  Seite  587
Ausführungsbestimmungen  über  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Zucker  und  der  Verwertung  der  Zuckergewinnung
im  Betriebsjahr  1911111522222222.  b88

Zoll=  und  Stenerweseun.

Bekanntmachung.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  November  1914  folgendes  beschlossen:

J.
Der  8  104  Abs.  1  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetz  erhält  am  Anfang
folgende  Fassung:
„Die  Direktivbehörden  sind  ermächtigt,  auf  Antrag  Erlaß  des  Frachturkunden—
stempels  zu  gewähren,  wenn  infolge  von  Fällen  höherer  Gewalt  (Ausfuhrverbot,  Mobilmachung,
  Kriegsausbruch  u.  dgl.),  infolge  von  Betriebsunfällen  usw.“

II

1.  Die  Bestimmungen  in  den  §  107  Abs.  1  Satz  1  und  §  113  Abs.  1  Ziffer  1  Satz  3  der
Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetz,  insoweit  sie  die  dort  vorgeschriebene
5  der  zu  leistenden  Abschlagszahlungen  betreffen,  werden  bis  auf  weiteres  außer  Kraft
gesetzt.

2.  Die  monatlichen  Abschlagszahlungen  auf  die  zu  entrichtende  Fahrkartensteuer  werden  für
die  Monate  Oktober,  November  und  Dezember  1914  nach  dem  Durchschnitt  der  für  die
Monate  August  und  September  1914  vorläufig  festgestellten  Stempeleinnahmen  bemessen.
Für  jeden  der  folgenden  Monate  ist  den  Abschlagszahlungen  je  ein  Drittel  der  beim  vorhergehenden
  Vierteljahrsschluß  festgestellten  Steuererträgnisse  zugrunde  zu  legen.

102
        <pb n="606" />
        —  588  —

Erwachsen  der  Bemessung  der  Abschlagszahlung  nach  diesen  Grundsätzen  aus  den
Rechnungsvorschriften  einer  Eisenbahnverwaltung  besondere  Schwierigkeiten,  so  ist  die  Höhe
der  Abschlagszahlung  durch  Schätzung  der  obersten  Landesfinanzbehörde  festzustellen.

3.  Soweit  die  Fahrkartensteuer  monatlich  abgerechnet  wird,  ist  die  Abschlagszahlung  nach  der
Stempeleinnahme  für  den  vorangegangenen  Monat  zu  bemessen.

4.  Unter  Zustimmung  zu  der  von  den  Landesregierungen  etwa  getroffenen  besonderen  Regelung
  der  Abschlagszahlungen  für  die  Monate  August  und  September  1914  wird  abweichend
von  der  Vorschrift  im  §  108  Satz  2  letzter  Teilsatz  der  Ausführungsbestimmungen  genehmigt,
daß  bei  der  Abrechnung  für  die  Monate  Juli  bis  September  1914  (§  107  Abs.  2  A.B.)  ober
für  die  Monate  August  und  September  1914  (§  113  Abs.  1  A.  B.)  ein  etwaiges  Mehr  an
georausäablun  von  den  Steuerstellen  auf  Antrag  bar  an  die  Eisenbahnverwaltungen  herausgezahlt
  wird.

Berlin,  den  21.  November  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Jahn.

Der  Bundesrat  hat  beschlossen,  den  nachstehend  abgedruckten  Ausführungsbestimmungen  zu  der  Bekanntmachung
  vom  31.  Oktober  1914,  betreffend  Regelung  des  Verkehrs  mit  Zucker  und  der  Verwertung
der  Zuckergewinnung  im  Betriebsjahr  1914/15,  (Reichs-Gesetzbl.  S.  467)  die  Zustimmung  zu  erteilen.

Berlin,  den  23.  November  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Delbrück.

Ausführungsbestimmungen

zu  der  Bekanntmachung  vom  31.  Oktober  1914,  betreffend  Regelung  des  Verkehrs
mit  Zucker  und  der  Verwertung  der  Zuckergewinnung  im  Betriebsjahr  1914/15
(Reichs-Gesetzbl.  S.  467).

Zu  §  1  der  Bekanntmachung.

81.

Ermittlung  Zur  Festsetzung  der  Kontingente  haben  die  Zuckersteuerstellen  für  jede  Rohzuckerfabrik
der  Kontin=  und  Melasse-Entzuckerungsanstalt  eine  Nachweisung  aufzustellen,  aus  der  —  getrennt  nach  Roh-Pememiengen.
  und  Verbrauchszucker  —  ersichtlich  sind:
Verfahren.  a)  die  Menge  des  am  31.  August  1913  vorhandenen  Bestandes,

b)  die  im  Betriebsjahr  1913/14  in  die  Fabrik  ausgenommenen  Mengen,

c)  die  in  dem  bezeichneten  Betriebsjahr  aus  der  Fabrik  entnommenen  Mengen,

4)  die  Menge  des  am  31.  August  1914  vorhandenen  Bestandes.
        <pb n="607" />
        —  589  —

Die  Angaben  zu  a  und  4  sind  den  Bestandsübersichten  (§  32  der  Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen),
  die  zu  b  dem  Anmeldungsbuche  (§  35  a.  a.  O.),  die  zuc  dem  Abfertigungsbuche
  (§  43  a.  a.  O.)  zu  entnehmen.  Als  Rohzucker  gilt  Rohzucker  aller  Art;  ein
Unterschied  zwischen  Ersterzeugnis  und  Nacherzeugnissen  wird  nicht  gemacht.  Nach  Umrechnung
des  Verbrauchszuckers  in  Rohzucker  im  Verhältnis  von  9  zu  10  werden  die  Mengen  zu  c  und  (l
zusammengerechnet  und  davon  die  Summe  der  Mengen  zu  aà  und  b  abgerechnet.  Die  Restmenge
  bülber  das  vorläufige  Kontingent  der  Zuckerfabrik.

8  2.

War  eine  Fabrik  im  Betriebsjahr  1913/14  verhindert,  die  gesamten  für  sie  angebauten
Rüben  aufzuarbeiten,  und  beträgt  die  nichtverarbeitete  Rübenmenge  mehr  als  ein  Zehntel  der
Gesamtmenge,  so  hat  die  Zuckersteuerstelle  auf  Antrag  des  Fabrikinhabers,  der  die  erforderlichen
Unterlagen  zu  liefern  hat,  die  nichtverarbeitete  Rübenmenge  zu  ermitteln  und  für  je  6,5  d  dieser
Menge  1  dz  Rohzucker  der  nach  §  1  berechneten  Kontingentmenge  zuzurechnen.

Hat  eine  Fabrik  den  Betrieb  eingestellt  und  sind  die  für  sie  angebauten  Rüben  im  Erntejahr
  1914  anderen  Fabriken  überlassen,  so  ist  der  nach  §  1  ermittelten  Kontingentmenge  dieser
Fabriken  für  je  6,5  dz  der  übernommenen  Rüben  1  dz  Rohzucker  zuzurechnen.  Die  Fabrik,  die
den  Betrieb  eingestellt  hat,  erhält  kein  Kontingent.

83.

Die  im  §  1  erwähnte  Nachweisung  und  das  Ergebnis  der  in  den  Fällen  des  §  2  vorgenommenen
  Ermittelungen  sind  dem  Inhaber  der  Fabrik  zur  Durchsicht  vorzulegen.  Nach  Erörterung
  der  von  ihm  etwa  erhobenen  Einwände  wird  die  Nachweisung  mit  ihren  Unterlagen  und
den  entstandenen  Verhandlungen  dem  Hauptamt  zur  Festsetzung  des  Kontingents  vorgelegt.

Das  von  dem  Hauptamt  festgesetzte  Kontingent,  bei  dem  Bruchteile  eines  kg  außer  Betracht
  bleiben,  wird  dem  Fabrikinhaber  mit  Zustellungsurkunde  mitgeteilt.  Gegen  die  Festsetzung
ist  die  schriftliche  Beschwerde  an  die  dem  Hauptamt  vorgesetzte  Direktivbehörde  zulässig.  Die
Beschwerde  darf  nur  berücksichtigt  werden,  wenn  sie  binnen  zwei  Wochen  von  der  Zustellung  der
Entscheidung  ab,  den  Tag  der  Zustellung  nicht  mitgerechnet,  bei  dem  Hauptamt  eingegangen  ist.
Die  Entscheidung  der  Direktivbehörde  ist  endgültig.

84.

Zur  Feststellung  des  Kontingents  von  Rohzuckerfabriken,  die  im  Betriebsjahr  1913/14
keine  Rüben  verarbeitet  haben,  ist  von  dem  Umfang  der  Bodenflächen  auszugehen,  die  nach  dem
gemäß  §  26  Abs.  3  der  Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen  aufzustellenden  Nachweis  im
Erntejahr  1914  für  sie  mit  Rüben  bebaut  worden  sind.

Der  Fabrikinhaber  hat  dem  zuständigen  Hauptamt  unter  Beifügung  der  erforderlichen
Unterlagen  schriftlich  die  Menge  und  den  Zuckergehalt  der  Rüben  darzulegen,  die  nach  der  Beschaffenheit
  des  Bodens  und  den  Wachstumsverhältnissen  des  Erntejahrs  1913  auf  den  bebauten
Bodenflächen  voraussichtlich  erzielt  worden  wären,  und  welche  Menge  Rohzucker  aus  dem  Ertrage
  der  Ernte  in  der  Fabrik  hätte  gewonnen  werden  können.

Unter  Zuziehung  von  zwei  Sachverständigen,  von  denen  der  eine  der  Rübenbau  treibenden
Landwirtschaft,  der  andere  den  Betriebsleitern  von  Rohzuckerfabriken  zu  entnehmen  ist,  hat  der
Hauptamtsvorstand  die  Darlegung  zu  prüfen,  die  etwa  noch  erforderlichen  Ermittelungen  zu
veranlassen  und  sich  hierauf  in  einem  von  ihm  und  den  Sachverständigen  zu  unterschreibenden
Gutachten  über  die  Höhe  des  für  die  Fabrik  festzusetzenden  Kontingents  zu  äußern.

Das  in  dem  Gutachten  vorgeschlagene  Kontingent  bildet  das  vorläufige  Kontingent  der  Fabrik.

Das  Gutachten  mit  seinen  Unterlagen  und  den  entstandenen  Verhandlungen  ist  durch
Vermittelung  der  Direktivbehörde  der  obersten  Landesfinanzbehörde  einzureichen,  die  es  dem
Bundesrate  zur  Festsetzung  des  endgültigen  Kontingents  vorlegt.

85.
Die  Zuckersteuerstelle  berechnet  zunächst  nach  dem  vorläufigen  und  darauf  nach  dem
endgültigen  Kontingent  die  sperrfreie  Rohzuckermenge.

 

 

102“

Verfahren
in  besonderen
Fällen.

Festsetzung
der
Kontingente.

Festsetzung
es
Kontingents
durch  den
Bundesrat.

Sperrfreie
Menge.
        <pb n="608" />
        —  590  —

Von  der  Sperre  betroffen  wird  nur  der  im  Betriebsjahr  1914/15  hergestellte  Rohzucker
und  der  aus  solchem  Rohzucker  oder  aus  Melasse  im  Betriebsjahr  1914/15  bereitete  Verbrauchszucker.

.  86.
zeicsiun  von  Ohne  Anrechnung  auf  die  sperrfreie  Menge  ist  aus  der  Fabrik  zu  entlassen:
Anrechnung  r  Zucker,  der  zur  Ausfuhr  bestimmt  ist,
auf  die  sperr-  b)  Zucker,  der  zur  Herstellung  zuckerhaltiger  Waren  für  die  Ausfuhr  bestimmt  ist
freie  Menge.  6  21  der  Anlage  D  zu  den  Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen),

c)  Zucker,  der  zur  Viehfütterung  oder  zur  Herstellung  von  anderen  Erzeugnisen  als
Verzehrungsgegenständen  steuerfrei  abgelassen  wird  (§8  25  ff.  a.  a.  O.),

d)  Zucker,  der  an  Raffinerien  mit  dem  Vorbehalt  abgelassen  wird,  daß  eine  entsprechende
  Menge  in  der  Raffinerie  unter  Sperre  bleibt.

Die  Bestimmung  des  Zuckers  ist  in  der  von  der  Fabrik  nach  §  38  der  Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen
  abzugebenden  Anmeldung  und  den  amtlichen  Begleitpapieren  anzugeben.
In  dem  Falle  zu  b  ist  ein  Zuckerbegleitschein  1  auch  dann  auszufertigen,  wenn  versteuerter  Zucker
versandt  wird.  Zur  Erledigung  des  Begleitscheins  ist  die  Aufnahme  des  Zuckers  in  den  Ausfuhrbetrieb
  nachzuweisen.

Eine  Anderung  der  Bestimmung  des  Zuckers  ist  nur  mit  Genehmigung  des  für  die
herstellende  Fabrik  zuständigen  Hauptamts  zulässig.

§  7.

Büasungn  Soll  Zucker  in  den  freien  Verkehr  treten  oder  ohne  den  im  §  6  unter  d  bezeichneten
Anrechnung  Vorbehalt  an  andere  Zuckerfabriken  (Raffinerien)  abgegeben  werden,  so  ist  in  der  Anmeldung
auf  die  sperr=  seine  Entlassung  aus  der  Sperre  zu  beantragen.  Die  Zuckersteuerstelle  rechnet  die  abgefertigte
freie  Menge.  Zuckermenge,  gegebenenfalls  nach  Umrechnung  auf  Rohzuckerwert,  auf  die  sperrfreie  Menge  an
und  bescheinigt  die  Anrechnung  unter  Hinzufügung  der  laufenden  Nummer  des  Kontingentbuchs

(§  10)  auf  dem  Abfertigungspapiere.
In  den  Begleitpapieren  ist  solcher  Zucker  deutlich  sichtbar  als  „sperrfrei“  zu  bezeichnen.

 

88.
Ablassung  von  Der  in  der  herstellenden  Fabrik  und  den  zu  ihr  gehörigen  Lagern  befindliche  unversteuerte
Zucker  unter  Zucker  aus  dem  Betriebsjahr  1914/15  gilt  ohne  weiteres  als  unter  Sperre  stehend.
rrhoechtQ  Soll  Zucker  ohne  Entlassung  aus  der  Sperre  in  andere  als  die  im  Abs.  1  bezeichneten
Spers  Lager  oder  in  öffentliche  Niederlagen  aufgenommen  werden,  so  ist  er  in  den  amtlichen  Begleikpapieren,
  den  Lageranmeldungen  und  den  Lagerbüchern  deutlich  sichtbar  mit  roter  Tinte  als
„gesperrt“  zu  bezeichnen  und  abgesondert  von  Zucker  anderer  Fabriken  zu  lagern.  Die  Entlassung
aus  der  Sperre  darf  erst  erfolgen,  nachdem  die  Anrechnung  des  abgefertigten  Zuckers  auf  die
Ferdirse  Menge  von  der  für  die  herstellende  Fabrik  zuständigen  Zuckersteuerstelle  bescheinigt
worden  ist.

In  den  im  §  2  der  Bekanntmachung  bezeichneten  Betriebsanstalten  findet  eine  Festhaltung
  der  Nämlichkeit  nicht  statt.  Die  Aufrechterhaltung  der  Sperre  erfolgt  nur  der  Menge
nach  und  ist  im  Wege  der  Buchführung  zu  überwachen.

89.
Behandlung  Hinsichtlich  derjenigen  im  Betriebsjahr  1914/15  hergestellten  Zuckermengen,  bei  deren

-  Ablassung  die  in  den  §§  6  bis  8  vorgeschriebene  Behandlung  nicht  zur  Anwendung  kommen
Zuckers.  konnte,  hat  der  Fabrikinhaber  alsbald  der  Zuckersteuerstelle  zu  erklären,  welche  Bestimmung  diese
Mengen  erhalten  haben.  Die  danach  gebotenen  Maßnahmen  sind  seitens  der  Zuckersteuerstelle
nachzuholen.  Ist  die  nachträgliche  Sperrung  sperrpflichtigen  Zuckers  nicht  mehr  ausführbar,  so

ist  der  Zucker  auf  die  sperrfreie  Menge  anzurechnen.

8  10.
gontingent-  Uber  die  Kontingente  und  die  Anrechnung  von  Zucker  auf  die  sperrfreien  Mengen  führt
buch.  die  Zuckersteuerstelle  ein  Kontingentbuch  nach  anliegendem  Muster,  in  dem  jede  Rohzuckerfabrik
Anlage  1—  und  Melasse-Entzuckerungsanstalt  eine  besondere  Abteilung  erhält.
        <pb n="609" />
        —  591

8  11.

Auf  Zuckerbestände  aus  Vorjahren  erstreckt  sich  die  Sperre  des  §  1  der  Bekanntmachung
  nicht.  «
12.

Zuckerbestände

  aus
Vorjahren.

Wer  das  seiner  Fabrik  zugewiesene  Kontingent  ganz  oder  teilweise  auf  eine  andere  übertragung
Fabrik  übertragen  will,  hat  der  für  die  übertragende  Fabrik  zuständigen  Zuckersteuerstelle  einen  gontingent.

Antrag  in  doppelter  Ausfertigung  vorzulegen,  in  dem  die  Menge  des  zu  übertragenden  Kontingents
in  kg  sowie  Namen,  Ort,  Hauptamtsbezirk  und  Hebebezirk  der  empfangenden  Fabrik  anzugeben
sind.  Die  Zuckersteuerstelle  berechnet,  wie  hoch  sich  nach  Abschreibung  der  zu  übertragenden
Kontingentmenge  die  sperrfreie  Menge  noch  stellen  würde.  Uberschreiten  die  unter  Anrechnung
auf  die  sperrfreie  Menge  aus  der  Fabrik  bereits  entlassenen  Zuckermengen  die  sperrfreie  Restmenge
  nicht,  so  ist  der  Antrag  zulässig.  Die  Zuckersteuerstelle  schreibt  die  zu  übertragende  Kontingentmenge
  im  Kontingentbuch  unter  Berichtigung  der  sperrfreien  Menge  ab,  bescheinigt  die  Abschreibung
auf  beiden  Ausfertigungen  und  sendet  diese  an  die  für  die  empfangende  Fabrik  zuständige  Zuckersteuerstelle.
  Diese  schreibt  die  übertragene  Kontingentmenge  dem  Kontingent  der  empfangenden
Fabrik  zu,  berichtigt  deren  sperrfreie  Menge,  bescheinigt  die  Zuschreibung  auf  beiden  Ausfertigungen
  des  Antrags  und  sendet  eine  Ausfertigung  an  die  Zuckersteuerstelle  der  übertragenden
Fabrik  zurück.  Nach  Benachrichtigung  der  beteiligten  Fabriken  dienen  die  Ausfertigungen  als
Belege  für  die  Kontingentbücher.
"  8  13.

Die  Zuckersteuerstellen  haben  darüber  zu  wachen,  daß  die  sperrfreien  Mengen  nicht  über—
Schrihen  werden.  Zuckerabfertigungen,  die  eine  Uberschreitung  zur  Folge  haben  würden,  sind
abzulehnen.

Zu  &amp;amp;  2  der  Bekanntmachung.
8  14.

Rohzuckerfabriken,  die  Verbrauchszucker  herstellen  und  Melasse-Entzuckerungsanstalten
dürfen  den  im  Betriebsjahr  1914/15  gewonnenen  Rohzucker  und  die  Melasse  unbeschränkt  auf
Verbrauchszucker  verarbeiten,  von  letzterem  aber  nur  den  ihrer  sperrfreien  Menge  entsprechenden
Teil  in  den  Verkehr  bringen.  Die  dem  sperrpflichtigen  Reste  entsprechende  Menge  ist  buchmäßig
(§  8  Abs.  3)  unter  Sperre  zu  halten.

Als  sperrfreier  Zucker  im  Sinne  des  5  2  Abs.  2  der  Bekanntmachung  gelten  nur  die
gemäß  §  1  a.  a.  O.  zum  steuerpflichtigen  Inlandsverbrauch  abgelassenen  Mengen,  dagegen  nicht
Zuckerbestände  aus  Vorjahren.  Die  in  der  Zeit  vom  1.  September  1914  bis  zum  Inkrafttreten
der  Bekanntmachung  in  den  freien  Verkehr  gesetzten  Verbrauchszuckermengen  sind  auf  die  Menge
anzurechnen,  die  die  einzelne  Raffinerie  in  den  freien  Verkehr  bringen  darf.  Aus  den  Zuckerraffinerien
  darf  vom  1.  Februar  1915  ab  Verbrauchszucker  nur  dann  in  den  freien  Verkehr  gebracht
  werden,  wenn  dieser  Verbrauchszucker  sowie  der  seit  dem  1.  September  1914  bereits  in
den  freien  Verkehr  gebrachte  Verbrauchszucker  durch  Aufnahme  von  sperrfreiem  Rohzucker  gedeckt
ist.  Als  in  den  Fabrikbetrieb  ausgenommen  gilt  auch  Zucker,  der  in  ein  zu  der  Zuckerraffinerie
gehöriges  Lager  aufgenommen  ist.

Die  Einhaltung  der  durch  §  2  der  Bekanntmachung  den  daselbst  bezeichneten  Betriebsanstalten
  auferlegten  Beschränkungen  haben  die  Zuckersteuerstellen  durch  besondere  Anschreibungen
zu  überwachen.  Die  Bestimmung  im  zweiten  Satze  des  §  13  findet  entsprechende  Anwendung.

 

Zu  §  3  der  Bekanntmachung.
8  15.

Der  Preis  des  zum  steuerpflichtigen  Inlandsverbrauche  freigegebenen  Rohzuckers  beträgt
für  50  kg  von  88  vom  Hundert  Ausbeute  ohne  Sack  frei  Magdeburg  9,50  M  bei  Lieferung  bis
zum  31.  Dezember  1914;  für  die  einzelnen  Fabriken  frei  Verladestelle  gelten  die  in  Anlage  2
aufgeführten  Preise.

Die  Preise  erhöhen  sich  bei  Lieferung  nach  dem  31.  Dezember  1914  am  1.  Jannar,
Februar,  März,  April  und  Mai  1915  um  je  0)/15  A.

Rohzuckerpreise.


Anlage  2.

—
        <pb n="610" />
        Verbrauchszuckerhöchst-



Aulage  d

Anlage  1

—  592  —

Zu  §  4  der  Bekanntmachung.
8  16.

Bei  Lieferung  ab  Verladestelle  der  einzelnen  Verbrauchszuckerfabriken  gelten  die  in  An—
lage  3  aufgeführten  Höchstpreise  für  50  kg  gemahlenen  Melis  ohne  Sack  einschließlich  der  Verbrauchssteuer.
  Bei  Lieferung  nach  dem  31.  Dezember  1914  erhöht  sich  der  Höchstpreis  am  1.  Januar,
  Februar,  März,  April  und  Mai  um  je  0,15..K.

§l  17.

Als  Höchstpreis  für  50  kg  der  in  Anlage  4  aufgeführten  Verbrauchszuckerarten  einschließlich
  der  Verbrauchssteuer  gelten  die  jeweiligen  Höchstpreise  für  gemahlenen  Melis  (§  16)
zuzüglich  der  in  Anlage  4  angegebenen  Zuschläge.

Bei  Zucker  in  Broten  und  bei  Zucker  in  Platten  wird  Papier  und  Faden  als  Zucker
gewogen  und  berechnet.  Würfelzucker  in  Kisten  wird  mit  2  vom  Hundert  Taraverlust  geliefert.
Bei  anderem  Zucker  in  Kisten  und  bei  Zucker  in  Fässern  werden  Reifen,  Nägel  und  Papier  als

Zucker  gewogen  und  berechnet.
Bei  Lieferung  in  Säcken  wird  berechnet  1.4  für  den  Sack  von  75  bis  100  kg,  0,75  M
für  den  Sack  von  50  kg  und  0,50  X  für  den  Sack  von  25  kg.

8  18.  »
Von  der  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  die  in  Anlage  4  nicht  aufgeführten  Ver—
brauchszuckerarten,  insbesondere  Farin,  Kandiszucker  und  flüssigen  Zucker,  wird  abgesehen.
        <pb n="611" />
        —  593  —

Anlage  1.
LZuckersteuerstelel.  ............  —-Kontingentbuch

  für  Zuckerfabriken

Betriebsjahr  1914/15.
        <pb n="612" />
        —  594  —

 

Aus  der  Sperre  sind

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau—  ·  Des  Roh  Ver-  RohzuckerSumme]  Weiterer  Nachweis
Z  "  ert  des
fende  Tag  der  Abfertigungs-  ————  4  der
.  k%  zucker  Verbrauchs-]  Spalten  r
Num-Abbfertigung  buchs  zucker  zuckers  und  6  Des  Buches
65
mer  Nummer  kr####  kg  /  Kg.  „kg  Benennung  Nummer
112  3  1#  5  6  7  8
—  —  —  —  —  ——  —  —  —
l
—  —  —  E  —  —  9  —  ——  —  —  —  -.B.
1  —  —  —  —  —  —  —  46—  —
I
        <pb n="613" />
        entlassen  worden:

 

Bemerkungen,  insbesondere  in  den  Fällen,  wo  der
aus  der  Sperre  entlassene  Zucker  von  einer  anderen
Zuckersteuerstelle  abgefertigt  wird

Berechnung  der  sperrfreien  Menge

 

10

 

 

 

 

 

Das  Kontingent  der  Fabrik  ist  festgesetzt  auf
kg

—  —.  —  .  —

Aus  der  Sperre  dürfen  entlassen  werden:
bis  zum  1.  Januar  1915  —  25  v.  H.

des  Kontingents  —  kg
bis  zum  1915  —  v.  H.
des  Kontingents  —  ...  Xg

 

 

 

103
        <pb n="614" />
        Aulage  2.

Ackendorf
Aderstedt
Akhen
Algermissen
Alleringersleben
Allstttt.
Alsleben  a.  S.
Altfelde.
Altjauer.
Altranft.
Ameln

Amsee
Anklarm
Arnswalde
Artern  ..
Aschersleben
Atzendorf  ..
Baddeckenstedt.
Badersleben
Bahrendorf
Barbb
Barth  a.  d.  sie
Barum
Bauerwitz
Bedburg
Belleben
Benkendorf.
Bennigsen
Bernstadt
Biendorf
Biere
Bleckendorf.
Bockenem
Brakel
Brehna
Brieg
Breistedt
Broitzen
Brottewitz
Brühl

Buchelsdorf-Neustadt

Calbe  a.  S.
Camburg  a.  S.
Cannstatt
Clauen
Cochstedt

Mark
9,37½
35
9.32½
9,27½
ie
9.25
980
9,  80
9.17
9,  38
9,75
9,14
9,37⅛½
9,30
9.25
9.25
9,40
9,25
t.t
9,0
9,35
9,40

9.27  2
9,27½

G

9,35

 

Rohzuckerpreise.

Cönnern  a.  S.
Cöthen  i.  A.
Culmsee.
Dahlenwartsleben
Dedeleben.
Delitzsch.
Demmin
Derenburg
Dettum.
Dietzdorf
Dingelbe

Dinklar  b.  Hildesbeim

Dirschau
Doebeln
Dormagen.
Droebel.
Düren.
Ebeleben
Edderitz.
Egeln  ..
Eichenbarleben  ·
Eichthal
Eilsleben
Einbeck
Elsdorf
Elsen
Elsnigk
Emmerthal
Erdeborn
Erstein
Euskirchen.
Fallersleben
Faulbrück
Fraustadt
Friedberg
Friedensau
Friedland
Friedrichsthal.
Froebeln
Gatersleben
Gehrden
Genthin
Gerlebogk
Gernsheim
Glauzig
Glogau

Mark
9,85
9,40
910
9  #½

9.2½
9,  a6
9,  a0

9237½
9½°’7½
9,27½

9.32½
9,  80
9  35
9.70
9,27½
9,40
9.  40
9  4½
9,  30

9.  „27½
9,
9,80

9,  27½
9.55
10%%

9  „271/
9,  o9
9,2½
9,90
10
9.
9,34
917½
9,  30
9,27
9,  ½
9.2½
10,  10
9.35
9,30
        <pb n="615" />
        Gnesen.

Goldbeck

Gommern
Görchen.

Gostyn

Gräben
Greifenberg  i.  P.
Greußen
Gronau  i.  Hann.
Gröningen.
Großammensleben
Groß  Düngen.

Groß  Gerau.
Groß  Lafferde

Groß  Mahner

Groß  Munzel
Groß  Oldendorf
Groß  Osterhausen
Groß  Peterwitz  bei  Canth.

Groß  Peterwitz,  Kr.  Ratibor  .

Groß  Rosenburg
Großrudestett
Groß  Twülpstedt.
Groß  Umstadt.
Groß  Zünder
Guhrau.
Güstrow.
Gutschdorf
Hadmersleben.
Halberstadt.
Halle-Trotha
Hamersleben
Harsum

Hasede
Haynau
Hecklingen.
Hedersleben
Hedwigsburg
Heidersdorf
Heilbron  .
Helmsdorf,  Bez.  Halle
Hertwigswaldau  .  ..
Hessen-Braunschweig
Hess.  Oldendorf
Hohenerxleben.
Hohenhameln.
Hoiersdorf.
Hornburg
Hötensleben
Ilberstedt
Immendorf
Irxleben

Jarmen.

10,0

—

———W

9,321

9,35
9,30

9,40½
9,16½
9.n29
9,16
9,40
9,.35
9,40
9,35
9,25
9.25
9.7
9,37½
9,80
9,30
9,13

9,32⅛½
9,21

9  7½
93½

9,37½

9,25
9/882½
9,  80
9,85
9  32½
9,,5
9,45
9,87

 

Jerxheim
Jülich
Ketzin
Klein  Wanzleben.
Klepzig

Klützow.
Koberwitz
Königsaue
Königslutter
Körbisdorf.
Kosten
Kraika
Kreuzburg  O.  S.
Kruschwitz
Kurtwitz.
Lage
Landsberg
Langenbogen
Langenweddingen
Laucha  a.  d.  Unstrut-Lehrte


Linden-  Hannover.
Löbau  i.  Sa.
Löbejün

Lüben

Lübz.

Lützen
Malchin
Maltsch  a.  O.
Marienburg
Marienwerder
Markranstädt
Mattierzoll.
Meine-  Papenteich.
Melno
Merbitz
Mescherin  ..
Michaelisdonn
Michelsdorf
Minsleben  a.  H.
Montwy
Münsterberg
Nakel  (Rudtke)
Naueun
Nenkersdorof
Neuhaldensleben.
Neuhof
Neuoffstein
Neu  Schönsee
Neuteich

Niclasdorf  b.  Strehlen  6

Niederhone.

Kleicendorf  b.  Breslau  u

Mark
9.32½
9,70
9,  371
9,40
9,40
9.25
9.  38
91½
9.30⅛½
9,85
9,385
9,0  1½
9,20⅛½
9,05
9,.13
9,12
9,  40
9.37½
9.32½
9,  85
9,35
9.25
9.25
9,835
9,27½
9,16
9,35
9,  30
9,34½
9,30
9,37½
9,28½
9,30
9,  30
9  ½
8,95
9,  80
9  54½
9,  60
9,  161/
8,271/2
9,14
9,00½
9,16
9,3½
9,  30

9,2½

10,o0

9,18
9,n
9.15½
9,15
        <pb n="616" />
        Niederndodeleben.
Niederschwedeldorf
Niezychowmo
Nordgermersleben
Nordstemmen.
Nörten
Northeim.
Oberglogau
Obernjesa  ..
Oberröblingen.
Offleben
Oldisleben
Oelsburg
Opalenitza
Oschatz

Oschersleben  Zuckerfabrik  v

Oschersleben-Wrede
Osmarsleben
Osterlinde
Osterwieck
Oestrum.
Othfresen
Ottleben
Ottmachau
Pakosch
Peine
Pelplin
Poln.  Neukirch
Poln.  Peterwitz
Praust.
Prenzlau

Prosigk
Puschkau
Puschkowa
Querfurt
Radegast
Rastenburg.
Ratibor.
Rautheim
Regensbung
Reinstedt  i.  A.
Rethen
Riesenburg.
Ringelheim.
Roitzsch
Rosenthal
Roßla  a.  H.
Roßleben
Rostock
Sachsendorf
Salzdahlum
Salzmünde.
Salzwedel.

 

 

Mark
9,45
9,00
9,07½
9,35
9,25
9,  35
9,32½

9  3u½
9,37½

9,32⅛½

9,07½

10,50

9,30

598

 

Samter.
Sarstedt.
Schackensleben
Schackenthal
Schafstädt
Schellerten.
Scheune.
Schladen
Schmolz

Schönowitz  b.  Zülz

Schöppenstedt.
Schortewitz.
Schottwitz
Schroda
Schwanebecck
Schwetz  (Weichsel)
Schwittersdorf
Schwoitzsch
Sehnde
Sobbowitz.
Söllingen
Soest
Stavenhagen

Steinau-Georgendorf

Stendall.
Stettin-Bredow

Strasburg  l.  U.
Straußfurt.
Tessin  i.  M.
Teterow.  ..
Teutschenthal.
Thiede  .
höringswerder  .
Tiegenhof
Trachenberg
Trebitz
Trendelbusch
Tschauchelwitz.
Tuczno
Uefingen
Uelzen
Unislaw
Vechelde
Vienenburg
Vitzenburg
Voßberg
Wabern
Waghäusel.
Wallwitz
Walschleben

 

Mark
9,  os

9.77½

9  1•37⅛½
9,35
9,  30
9.25
9,45⅛½
9,  30
9.24
9½
9.20
9.35

9,30
        <pb n="617" />
        Wanzleben
Warburg
Waren
Warmsdorf
Wasserleben
Watenstedt.
Weetzen
Weferlingen
Wegeleben
Weißenfels.
Weizenrodau
Welsleben
Wendessen
Wevelinghoven
Wierthe

Wierzchoslawice  6

Wismar

Mark
9,40
9,40
9,20
95
9,32½
9,32½
9,2r½
9,33  /2
9,30

9  *
9,40
9  5½

9,27½
9114
9,55

599

 

Witaschütz
Woinowitz
Woldegk“
Wolmirstedt
Worms
Wreschen
Wulfen
Wulferstdet
Zadel-  Frankenstein
Zarkau  .
Zduny

eit

nin
Zörbig
Züttlingen.

 

Feim  iarihno

Mark

9.05
        <pb n="618" />
        Anlage  3.

Verbranchszuckerhöchstpreise.

1.  Nordostdeutschland-Danzig


Neufahrwasser
Neuteich.
Stettin
Stralsund
Teterow

2.  Schlesien-Posen:

Alt  Jauer
Amsee
Bauerwitz
Fraustadt
Fröbeln
Glogau.
Gräben
Groß  Mochbern
Groß  Peterwitz
Gutschdorf
Hertwigswaldau
Rlettendorf.
Ratibor
Rosenthal
Roswadze
Schmolz

Schroda
Trachenberg

.  Mitteldeutschland,
nördlicher  Teil:

Barum
Bennigsen
Bergedorf  .
Braunschweig
Einbeck

Elze
Frellstedt
Hamburg
Hildesheim.
Itzehoe
Lage
Magdeburg.

Mark

20,25

20,25

20,  26
20,  oo
20,o0
20,0

19,75
19,75
19,75
19,75
19,75
19,75
19,75
19775
19775
19.75
19.75
19775
19,75
19775
19,75
19,75
19,75
19.75

19075
19175
19,75
19,75
19,87½⅛½
19,87½
19,62⅛½
19,75
19.75
20,  oo
20  o0
19,50

 

Nörten
Oberscheden
Schwartau
Tangermünde
Vlotho
Warburg

4.  Mitteldeutschland,

Alten
Artern
Barby
Cöthen
Dessau
Glauzig.
Gröningen
Halle.
Leipzig
Löbau
Meißen
Oschersleben
Rositz.
Torgau
Zeitz
Zörbig

5.  Rheinland:
Cöhn
Elsdorf
Euskirchen
Uerdingen

6.  Süddeutschland:
Erstein  ..
Frankenthal
Groß  Gerau
Heilbronn
Regensburg
Schweinfutt
Stuttgart-  Cannstatt
Waghäusel.

südlicher  Teil:

Mark
19.871%
19#7  5½
19,h
19,  62
20,  o0
20,00

19,602⅛½
19,81½
19,62½
19,62½
19,6  2½
19,  62½
19,62½
19,75
19.75
19,75
19,76
19,62½
19,##na:
19.75
19.87⅛½
19,15

20,0
20.  50
20,  50
20  „371,  /2

20,87⅛½
20  „62½

20,  87½⅛¼
20  827½

20  37½½
20775
        <pb n="619" />
        —  601  —

Anlage  4.

Zuschläge  zu  dem  für  gemahlenen  Mielis  festgesetzten  Döchstpreis.

A.  Melis:  Mark
1.  ag)  feinkörniger  Kristallzucker  lohne  Seck  0,00
b)  grobkörniger  Kristallzucker  (lohne  Seckc  DPP  0)%
c)  Melispuder  (ohne  Sachh..w  05,60
2.  Besondere  Verpackungsartn.  beobbiis  zu  —  1,o
B.  Harte  Raffinaden:
1.  Brote:
a)  feinkörnige,  lose  ».  .  -I—1,00
Fertrha,  Flte  gewöhnliche  Papierpackuiing  1  1%
J)  besondere  Sorten  und  besondere  Verpackungsarten  bis  zu  +  2/15
2.  Platten:
.  1
feeg,  la  gewöhnliche  Papierpackung  ...  1½%
c)  besondere  Sorten  und  besondere  VerpackungsartenuX  bis  zu  —  2,50
3.  Würfel:
a)  geschnittene  Würfel  gewöhnlicher  Form  in  Kisten  zu  50  ko  —  2,50
b)  gepreßte  Würfel  gewöhnlicher  Form  in  Risten  zu  50  ko  ..  .  1,15
c)  besondere  Sorten  und  besondere  Verpackungsarten.  .  .  bis  zu  4  4,50
C.  Gemahlene  Raffinaden  und  raffinierte  Kristallzucker
1.  gewöhnliche  Sorten  lohne  Sachk)  .  .  .  .  1,25
2.  besondere  Sorten  und  besondere  Verpackungsarten  ebeié•eé-ehiis  zu  HI  350

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld,  Hosbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="620" />
        <pb n="621" />
        —  603  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

—  ———  ——

 

 

Du  betiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Zuchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  November  1914.  Nr.  61.

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Zulassung  eines  .-  .  .
zollfreien  Lohnveredelungsverkehrs  mit  ausländischen  2.  echeiwolene  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
eisernen  Schiffsausrüstungsgegenständen  Seite  603  gebiee

 

1.  Zoll=  und  Steuerwosen.

—....

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  12.  November  1914  beschlossen,  anzuerkennen,  daß  für  die
Zulassung  eines  zollfreien  Lohnveredelungsverkehrs  mit  ausländischen  eisernen  Schiffsausrüstungsgegenständen
  (Abschnitt  17  A  des  Zolltarifs)  zum  Verzinken  für  Rechnung  von  im  hamburgischen
Freihafengebiet  ansässigen  Schiffsbauanstalten  die  Voraussetzungen  des  §  2  der  Veredelungsordnung
vorliegen.

 

104
        <pb n="622" />
        —  604  —

2.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Vehörde,  welche  die  Datm
2  Ausweisung  a
der  Bestrafung.  usweisungsder
  Ausgewiesenen.  srefung.  eschlosse  hat.  ve
1  2  l  s  6  6
a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.
1  Wendel  Marton  geboren  am  22.0ktober  1889  zu  Fakert,  schwerer  Diebstahl  Stadtmagistrat  Strau-  11.  „Etptember
Hoteldiener,  Komitat  Arad,  Ungarn,  ungarischer  und  Angabe  eines  bing,  Bayern,
Staatsangehöriger,  falschen  Namens

(2  Jahre  Zuchthaus
und  8  Tage  Haft,
laut  Erkenntnis  vom
6  1.  August  1911).
Karl  Schöpf,  geboren  am  12.  Dezember  1893  zu  schwerer  Diebstahl  Stadtmagistrat  Strau=  4.  September
Tapezierer,  Innsbruck,  Tirol,  österreichischer  (2  Jahre  6  Mo=  bing,  Bayern,  191
Staatsangehöriger,  nate  Zuchthaus,
laut  Erkenninis  vom
11.  April  1912),

b)  Auf  Grund  des  §  181a  in  Verbindung  mit  §  362  des  Strafgesetzbuchs.
Alois  Frühwirth,  geboren  am  14.  September  1891  zu  Zuhälterei  (1  Jahr  Stadtmagistrat  Nürn-8.  April  1914.

i

W

 

Schuhmacher,  Joching,  Bezirk  Krems,  Nieder-  Gefängnis,  laut  Er=  berg,  1
österreich,  österreichischer  Staats=  kenntnis  vom  4.  De-  ·
angehöriger,  zember  1913),

c)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

4  Josef  Gomolka,  geboren  am  19.  November  1894  zu  Diebstahl  und  Nicht-  Königlich  Preußischer  13.  November
Schneidergeselle,  Batzdorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oster=  beschaffung  eines  Regierungspräsident  zu  1914.

 

reichisch  Schlesien,  ortsangehörig  Unterkommens,  Breslau,
ebendaseldst,  österreichischer  Staatsangehöriger,

5  Josef  Hodonicki,  geboren  am  8.  Februar  1888  zu  Platz,  Landstreichen,  Königlich  Preußischer  1.  November
Bäcker,  Bezirk  Neuhaus,  Böhmen,  orts-  Regierungspräsident  zu  1914.
angehörig  zu  Malenic,  Bezirk  Stra-  Merseburg,
|  konitz,  ebenda,  österreichischer  Staatsangehöriger,

6  Albert  Niedwitz,  geboren  am  10.  Mai  1890  zu  Sala-Landstreichen,  Königlich  Bayerisches  8.  September
Schlosser,  mony,  Gouvernement  Kalisch,  Ruß-  Bezirksamt  Tirschen-  1914.
land,  russischer  Staatsangehöriger,  reuth,
7  Josef  Voborsky,  geboren  am  19.  Januar  1893  zu  Landstreichen,  Polizeibehörde  zu  Ham-6.  November
Schlosser,  Rudolfstadt,  Bezirk  Budweis,  Böh-,  burg,
men,  ortsangehörig  zu  Marschow,
Bezirk  Brünn,  Mähren,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="623" />
        —  605  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  berishen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Sonnabend,  den  28.  November  1914.  Nr.  62.
.  I  —  —
Inhalt:  1.  Handels=  und  Gewerbewesen:  Regelung  des  2.  Post=  und  Telegraphenwesen:  Anderung  der  Post-Absatzes
  von  Erzeugnissen  der  Kartoffelstärke-Industrie  ordnung  vom  20.  März  1000  .  ..  607

Seite  605

1.  Handels=  und  Gewerbewesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  §  6  der  Verordnung  des  Bundesrats,  betreffend  Regelung  des  Absatzes  von
Erzeugnissen  der  Kartoffeltrocknerei,  vom  5.  November  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  471)  wird  bestimmt:

81.

Die  Fabrikanten  von  Kartoffelstärke  sind  verpflichtet,  zum  Zwecke  der  Brotbereitung  von
ihren  Erzeugnissen,  die  im  Betriebsjahr  1914/15  vom  29.  November  1914  an  fertiggestellt  werden,
durch  die  Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  zu  Berlin  abzusetzen:

a)  70  vom  Hundert  ihrer  trockenen  Kartoffelstärke  und  ihres  Kartoffelstärkemehls,  soweit
diese  Erzeugnisse  von  Superior=  oder  Primaqualität  sind;

b)  den  Rest  der  unter  a)  genannten  Erzeugnisse  insoweit,  als  er  nicht  zu  anderen  Zwecken
als  zur  Brotbereitung  abgesetzt  wird.

§  2.
Für  die  Erzeugnisse,  die  nach  §  1  durch  die  Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft  m.  b.  H.
abzusetzen  sind,  gelten  folgende  Bedingungen:

I.  Preise.

Für  die  der  Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  abgelieferten  Erzeugnisse  erhält
der  Lieferant  einen  Abschlagspreis.  Der  Abschlagspreis  wird  vom  Ausschuß  der  Trockenkartoffel-105
        <pb n="624" />
        —  606  —

Verwertungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  festgesetzt.  Der  Abschlagspreis
ist  spätestens  2  Wochen  nach  Ablieferung  der  Ware  zu  zahlen.)

Als  Restzahlung  erhält  der  Fabrikant  0,50  X  für  100  kg  brutto  der  abgelieferten  Mengen
nach  Fertigstellung  der  Bilanz  für  das  mit  dem  30.  September  1915  endigende  Geschäftsjahr.

II.  Beschaffenheit  der  Ware.

Die  Preise  gelten  für  Erzeugnisse,  die  auf  den  ersten  Wurf  gewonnen  sind  und  regelmäßigen
Ansprüchen  an  Reinheit,  Farbe  und  Beschaffenheit  genügen.  Die  Erzeugnisse  müssen  frei  von  Chlor
und  technisch  säurefrei  sein  und  dürfen  bis  20  vom  Hundert  Feuchtigkeit  enthalten.  Jede  Lieferung
muß  in  sich  gleichmäßig  ausfallen.

Bei  Ablieferung  von  Ware  von  geringerer  Beschaffenheit  können  die  Geschäftsführer  der
Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  Preisabzüge  festsetzen.  Gegen  ihre  Entscheidung  kann
der  Lieferant  binnen  einer  Frist  von  drei  LTagen  die  Entscheidung  der  Sachverständigen-Kommission
der  Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  anrufen.  Diese  Entscheidung  ist  für  die  Parteien

bindend.
III.  Ablieferung.

Die  Ablieferung  der  trockenen  Kartoffelstärke  und  des  Kartoffelstärkemehls  erfolgt  regelmäßig
nach  Fertigstellung  von  je  100  dz  nach  Anweisung  der  Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft  m.  b.  H.
Der  Fabrikant  ist  verpflichtet,  frei  Waggon  seiner  nächsten  Eisenbahnstation  zu  liefern.

Trockene  Kartoffelstärke  und  Kartoffelstärkemehl  sind  in  einwandfreien,  100  kg  fassenden  Säcken
zu  liefern.  Die  Verladung  erfolgt  in  geschlossenen  oder  in  offenen,  mit  einer  Decke  versehenen  Wagen.

IV.  Auskunftspflicht.

Der  Fabrikant  von  Kartoffelstärke  hat  der  Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft  m.  b.  H.
auf  Befragen  über  den  Betrieb  seiner  Stärkefabrik  Auskunft  zu  geben.  Diese  Pflicht  bezieht  sich
insbesondere  auf  ihre  Leistungsfähigkeit,  die  Lagerungsmöglichkeit  und  den  Umfang  der  seit  dem
1.  Oktober  1914  bereits  hergestellten  und  der  voraussichtlich  bis  zum  30.  September  1915  noch  zu
erwartenden  Erzeugung.

Der  Fabrikant  ist  ferner  verpflichtet,  am  1.  Dezember  1914  eine  genaue  Aufnahme  der  fertig
hergestellten  Waren,  nach  Qualitäten  geordnet,  zu  machen  und  unverzüglich  der  Gesellschaft  einzureichen.

Desgleichen  ist  der  Fabrikant  verpflichtet,  auf  Befragen  der  Trockenkartoffel--Verwertungs-Gesell.
schaft  m.  b.  H.  genaue  Auskunft  zu  erteilen  über  alle  von  ihm  bisher  getätigten  und  noch  nicht  vollständig
  erledigten  Verkäufe  seiner  Erzeugnisse.

Außerdem  ist  der  Fabrikant  verpflichtet,  in  regelmäßigen,  von  der  Geschäftsführung  der  Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft
  m.  b.  H.  zu  bestimmenden  Zeitpunkten  der  Geschäftsführung  Angaben
darüber  zu  machen,  welche  Mengen  an  Kartoffelstärke  und  Kartoffelstärkemehl  von  ihm  hergestellt  und
inwieweit  sie  abgeliefert  oder  auf  Lager  genommen  sind.

Der  Fabrikant  ist  nicht  verpflichtet,  Auskunft  über  die  innere  Verwaltung  und  den  technischen
Betrieb  zu  geben.

Berlin,  den  28.  November  1914.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Delbrück.

*)  Der  Abschlagspreis  beträgt  z.  Zt.  29,30  ./  für  100  kg  brutto  einschließlich  Sack.
        <pb n="625" />
        2.  Post-  und  Telegraphenwesen.

Bekanntmachung
betreffend  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900.  Vom  27.  November  1914.

Auf  Grund  des  §  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  vom  28.  Oktober  1871  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  347)  und  des  §  3  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erleichterung  des  Wechselprotestes,
vom  30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  321)  wird  der  §  183  „Postprotest“  der  Postordnung  vom  20.  März
1900  wie  folgt  geändert:

1.  Für  die  Dauer  der  Geltung  des  §  1  der  Bekanntmachung  des  Bundesrats  vom  23.  November
  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  482),  betreffend  weitere  Verlängerung  der  Fristen
des  Wechsel=  und  Scheckrechts  für  Elsaß-Lothringen,  Ostpreußen  usw.,  ist  unter  V  statt
des  mit  den  Worten:  „Postprotestaufträge  mit  Wechseln,  die  in  Elsaß-Lothringen,  in  der
Provinz  Ostpreußen  usw.“  beginnenden  Absatzes  —  Bekanntmachung  vom  26.  Oktober
1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  457)  —  zu  setzen:

Postprotestaufträge  mit  Wechseln,  die  in  Elsaß-Lothringen,  in  der  Provinz
Ostpreußen  oder  in  Westpreußen  in  den  Kreisen  Marienburg,  Elbing  Stadt  und
Land,  Stuhm,  Marienwerder,  Rosenberg,  Graudenz  Stadt  und  Land,  Löbau,
Culm,  Briesen,  Strasburg,  Thorn  Stadt  und  Land  zahlbar  sind,  werden  erst  am
einhundertundfünfzigsten  Lage  nach  Ablauf  der  Protestfrist  des  Artikel  41  Abs.  2
der  Wechselordnung,  wenn  dieser  Tag  auf  einen  Sonn=  oder  Feiertag  fällt,  am
nächsten  Werktage  nochmals  zur  Zahlung  vorgezeigt.  Dasselbe  gilt  für  die  nochmalige
  Vorzeigung  von  Postprotestaufträgen  mit  solchen  im  Stadtkreis  Danzig  zahlbaren
  gezogenen  Wechseln,  die  als  Wohnort  des  Bezogenen  einen  Ort  angeben,
der  in  Ostpreußen  oder  in  einem  der  bezeichneten  westpreußischen  Kreise  liegt.

2.  Hinter  dem  mit  den  Worten  „Solange  die  Verlängerung  der  Fristen  des  Wechsel=  und
Scheckrechts  besteht,  usw.“  beginnenden  Absatzes  —  Bekanntmachung  vom  26.  Oktober
1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  457)  —  ist  als  neuer  Absatz  einzurücken:

Während  der  Geltung  der  Bestimmungen  über  die  Verlängerung  der  Fristen
des  Wechsel-  und  Scheckrechts  kann  der  Auftraggeber  verlangen,  daß  der  Wechsel
mit  dem  Postprotestauftrage  schon  am  zweiten  Werktag  nach  dem  Zahlungstage
des  Wechsels  nochmals  zur  Zahlung  vorgezeigt  und,  wenn  auch  diese  Vorzeigung
oder  der  Versuch  dazu  erfolglos  bleibt,  protestiert  werde.  Dieses  Verlangen  ist
durch  den  Vermerk  „Ohne  die  verlängerte  Protestfrist“  auf  der  Rückseite  des  Postprotestauftrags
  auszudrücken.

3.  Vorstehende  Anderungen  treten  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  27.  November  1914.

Der  Reichskanzler.
In-Vertretung:  Kraetke.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
105“
        <pb n="626" />
        <pb n="627" />
        —  609  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——————..—.—  —

Zu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  Dezember  1914.  Nr.  63.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Versicherungswesen:  Nachweisung,  Verrechnung  und
Zahlung  der  von  den  Krankenkassen  verauslagten
Beträge  für  Wochenhilfe  während  des  Krieges.  609

Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme
von  Zivilstandshandlungen  Seite  609

 

1.  Kon  fulat  wesen.

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Bahia  beauftragten  Vizekonsul  Grafen
von  Pfeil  und  Klein  Ellguth  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den
Amtsbezirk  des  dortigen  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt

worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

2.  Versicherungswesen.

 

Bekanntmachung

über  die  Nachweisung,  Verrechnung  und  Zahlung  der  von  den  Krankenkassen  verauslagten
  Beträge  für  Wochenhilfe  während  des  Krieges.

Gemäß  §  5  Abs.  4  der  Bekanntmachung  vom  3.  Dezember  1914,  betreffend  Wochenhilfe
während  des  Krieges,  (Reichs-Gesetzbl.  S.  492)  wird  über  die  Nachweisung,  Verrechnung  und  Zahlung
der  von  den  Krankenkassen  verauslagten  Beträge  folgendes  bestimmt:

§  1.
Die  Krankenkassen  haben  für  diese  Ausgaben  besondere  Nachweisungen  nach  anliegendem
Muster  zu  führen.

106
        <pb n="628" />
        —  610  —

§  2.

Die  Nachweisungen  für  erledigte  Unterstützungsfälle  sind  aufzurechnen  und  nebst  den  zugehörigen
  Belegen  dem  Versicherungsamt  einzureichen.  Das  Versicherungsamt  kann  den  Krankenkassen
gestatten,  die  einmaligen  Leistungen  (Beitrag  zu  den  Kosten  der  Entbindung  und  Beihilfe  für  Hebammendienste
  und  ärztliche  Behandlung  bei  Schwangerschaftsbeschwerden)  besonders  nachzuweisen  und
zu  belegen.

83.

Das  Versicherungsamt  hat  die  Nachweisungen  der  Krankenkassen  zu  prüfen.  Ist  eine  Nachweisung
  nicht  zu  beanstanden,  so  reicht  sie  das  Versicherungsamt  mit  einer  Bescheinigung  über  die
erfolgte  Prüfung  und  einer  Anweisung  zur  Zahlung  an  die  von  der  obersten  Verwaltungsbehörde
bezeichnete  Kasse  ein.  Wird  ein  Unterstützungsfall  oder  ein  Unterstützungsbetrag  beanstandet,  so  ist  die
in  die  Nachweisung  eingetragene  Ausgabe  zu  streichen  und  die  berichtigte  Endsumme  zur  Zahlung
anzuweisen.  Gestrichene  Ausgaben  sind  nach  Zubilligung  durch  das  Oberversicherungsamt  oder  das
knappschaftliche  Schiedsgericht  erneut  nachzuweisen.

84.

Die  von  den  obersten  Verwaltungsbehörden  bezeichneten  Kassen  können  monatlich  oder  in  längeren
Zeiträumen  die  auf  Anweisung  der  Versicherungsämter  gezahlten  Beträge  unter  Beifügung  dieser  Anweisungen
  zur  Erstattung  durch  die  Reichshauptkasse  anmelden.  Die  Anmeldung  ist  dem  Reichsamt
des  Innern  einzureichen.

Berlin,  den  3.  Dezember  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Caspar.
        <pb n="629" />
        Staat:  ........·.............

AbschweifungderäusgaveufürWachenhitsewiihkknddegwiege-.Nr.

Der  Krankenkasse
Name  und  Ort')

Sitz

611

Versicherungsamt
Bezirk  der  höheren  Verwaltungsbehörde

Die  Richtigkeit  der  Nachweisung  wird  bescheinigt.
Der  Vorstand

 

Nrer.  ..
Zahlungsanweisung.  (Datum)
(Unterschrift)

Geprüft  und  richtig  befunden.

in  Worten
Das  Versicherungsamt

werden  zur  Zahlung  angewiesen.
Das  Versicherungsamt.  (Datum)

&amp;amp;  (Datum)
(Unterschrift)
*)  Anzugeben,  ob  Orts-,  Land-,  Betriebs-,  Innungs--,  knappschaftliche  Krankenkasse  oder  Ersatzkasse,  falls  dies  aus  dem  Namen  nicht  zu  erkennen.

1
        <pb n="630" />
        vegil  Ausgaben  für
1½  Dauer  .  nn  atie  #  “*
er  ag  s--
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des  versicherten  Ehemanns  nein)  beschwerden  Tage  von
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1  2  8  5  6  7  8  9  10  11  12  13  14  15  16
«
112646  Meier  Karl.  1.  14s.  14.  Unteroffizier  nein  3.  1.  1  25  s66  7.  6o  831  16  60  104  —
211673  vaer  Alfred  21.  9.  12  117.  8.  14  Kriegsfreim.  /  ja  17.  2.  1b1  26  —  10|—  84  42  —  77.—
32136  Haase  Rudolf  1.  11.13—  3.7.115.  9  14  Sanitärer  nei  12.  8.  1525  16  —  —  8  1  50  41  50  Kind  F  14.  3..
Mutter  7  26.  3.

612
        <pb n="631" />
        —  613  —

Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

RBeichsamt  des  Innern.

—

  

 

Du  betiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Vuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  den  11.  Dezember  1914.  .  Nr.  64.
58
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  laufsfahiger  und  die  Behandlung  nachgemachter  Darvon
  Zivilstandshandlunen  Seite  613  .ulerkens  .........  616
2.  Bankwesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  4.  Zoll-  und  Steuerwesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
November  114  614  und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen  617
3.  Finanzwesen:  Bestimmungen  über  die  Einlösung  be-  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

schädigter  sowie  über  die  Vernichtung  nicht  mehr  um-  Reichsgebiete...  ...  618

—

1.  Konsulatwesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Nord  in  Pakhoi  ist  auf  Grund  des  8  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich
der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

107
        <pb n="632" />
        614

2.  Bank

Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  November  1914  nach  den  im  Reichsanzeiger

(Die  Beträge  lauter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.

I  s’«·«-sonstige
  Ler-  #  1½
9  Bezeichnung  Cegen  un-  Segen  ftäslich  Gegen  bindlich-  Gegen  Gegen  umme  Segen  keuen
z  Crund-  Reserve-s  Noten-  fänige  keiten  Sonstige  aus
.  der  tavital.  de  31.  Obt.ebedte  81.  Okt.  81.  Okt.  mit  S1.  Okt.  #81.  Ost.,R,  der  81.  Okt.wei##
2  Banken.  ap  Londe.  umlauf.,  19¼4.  Roten.  1211.  bindlich.  1.  Kündil  1014.  Vasstoa,  1914.  Lasstva.  1911.  a
"  ·  Iangs-  Müskeiten.
  feist.  dische

1  t
1½  1  1  5  6  —  ·.————  11  12  —*ie  18.  186  r

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gocyeriichenotmsank..1500375084567—77029253.—197.risse-sinks—  —  35244  84927.  719
3  Sichsische  bank  zu  dregades##0000o  7500  2  2  73  466398  2084  1197923  165  *2  1/  6  10—  93791  6
4  Wärttembergische  Notenban  9000  1721  17766+  1506  3670  122  2540  5  073  2  —  1789  1.  1  bs  680  4  6  687  5½%
5  Ladische  Burr.000  4  13  161—  384440  453111780  4K  188  —  1  1170  K  1  36  1  57

.

s  I  '
Zufammemesszooso  700433352324  Nasolt  162  6344  19  n  461  058  4  o  22349—  16548  ——  153  5011  14
c
Bemerkungen.
u  Spalte  5:  Davon  in  Abschnitten  zu  20  M  —  1  366  454  000  .#  .

Zu  Sp  sch  r  (bei  der  Bank  Nr.  1),
-  50  =  514020000  =
"  100  =  1  960  655  0O000=.
  500  —  18  051  000  „  bbei  der  Bank  Nr.  8),
.  1000  —  489  343  000  „  (bebei  der  Bank  Nr.  1).
        <pb n="633" />
        wesen.

veröffentlichten  Wochenübersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1914.

auf  Tausend  Mark.)

615

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva.
Metal-  Segen  Keichss  Cegen  Koten  SegenGechsell  Legen  Gegen  Gegen  Sonstige  SegenSumme  Gegen  5
s  .  Okt.  Passen--1  Ot.  underer  S1.  Okt.  und  31.  Oft.  Lmbard!  31.  Okt.Effekten.  31.  Okt.  ti  81.  Olt.  der  31.  Olt.
ELIEIEIIIIIIIDIOIt  14.  1911.  ½14“KaJ¼.ira.4
z
—
is  1  20  41  2  2  25  26  9  28  20  z0  21  ½  sn  14
2u035  576  K  14523  40512  9276  —  13072932  364+  1538821  35  82444%  231  211720  -  12649  5  996  584  4  1538861
30527  370  196|+—  1056  45911  733  40  463—  481  3118—  89  15321.  2  450  108  84927  7492
2071914  725  50|  119  6779  2128  61  86811  46273  78204  2  366  80171/—  31810  42%  5482  12%  9391½
8  886/  4  703  115  4  15  3095—  436  3  311  14  710  +  3  173  3  493  —  5159  —  79  55  6600  66874
6007N  61  11—  8  1205  11554  r  148  76764  1720  1403—  1  053  5650  8883736  1570|
D!
210171514  147091  744  228  -  126193  24946  -  3023  3070  **  156  830  69  148—  740  2857—  11387/2874741721982906768|  +  133  501

 

 

 

107“
        <pb n="634" />
        3.  Finanzwesen.

 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  Dezember  1914  beschlossen,  den  nachstehenden

Bestimmungen  über  die  Einlösung  beschädigter  oder  unbrauchbar  gewordener  sowie  über  die
Vernichtung  nicht  mehr  umlaufsfähiger  und  die  Behandlung  nachgemachter  oder  verfälschter
Darlehnskassenscheine

die  Zustimmung  zu  erteilen.  .

Berlin,  den  7.  Dezember  19114.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kühn.

—  —  e  —  —  —Ô  —

Bestimmungen

über  die  Einlösung  beschädigter  oder  unbrauchbar  gewordener  sowie  über  die  Vernichtung
nicht  mehr  umlaufsfähiger  und  die  Behandlung  nachgemachter  oder  verfälschter  Darlehnskassenscheine.


I1.  Die  Hauptverwaltung  der  Darlehnskassen  hat  für  beschädigte  oder  unbrauchbar  gewordene
Darlehnskassenscheine  für  Rechnung  des  Reichs  Ersatz  zu  leisten,  wenn  das  vorgelegte  Stück  zu  einem
echten  Darlehnskassenscheine  gehört  und  mehr  als  die  Hälfte  eines  solchen  beträgt.  Ob  in  anderen
Fällen  ausnahmsweise  ein  Ersatz  geleistet  werden  kann,  bleibt  ihrem  pflichtmäßigen  Ermessen  überlassen.

Sämtliche  Reichs=  und  Landeskassen  haben  die  ihnen  bei  Zahlungen  angebotenen  beschädigten
oder  unbrauchbar  gewordenen  (einschließlich  der  geklebten  und  der  beschmutzten)  Darlehnskassenscheine,
deren  Umtauschfähigkeit  nach  dem  vorhergehenden  Absatz  zweifellos  ist,  anzunehmen,  aber  nicht  wieder
auszugeben.

Solche  Darlehnskassenscheine  sind  außer  von  der  Reichshauptkasse  auch  von  den  Kaiserlichen
Oberpostkassen,  der  Königlich  Preußischen  Generalstaatskasse,  den  Königlich  Preußischen  Regierungsbeziehungsweise
  Bezirkshauptkassen  und  von  den  Landeszentralkassen  der  übrigen  Bundesstaaten  gegen
gesetzliche  Zahlungsmittel  oder  Darlehnskassenscheine  umzutauschen.

Bestehen  hinsichtlich  der  Umtauschfähigkeit  von  Darlehnskassenscheinen  nach  Abs.  1  Zweifel,  so
ist  der  Einlieferer  an  die  Hauptverwaltung  der  Darlehnskassen  zu  verweisen.

Die  im  Abs.  3  bezeichneten  Kassen  haben  die  bei  ihnen  eingegangenen  einzuziehenden  Scheine
nach  Prüfung  der  Umtauschfähigkeit  in  angemessenen  Beträgen  an  die  Hauptverwaltung  der  Darlehnskassen
  (Berlin  SW  19)  abzuliefern,  welche  für  die  umtauschfähigen  Scheine  Ersatz  leistet.

II.  Die  nicht  mehr  umlaufsfähigen  Darlehnskassenscheine  werden  unter  Kontrolle  der  Reichsschuldenkommission
  auf  Kosten  des  Reichs  durch  die  Reichsbank  vernichtet.

III.  Sämtliche  Reichs=  und  Landeskassen  haben  die  bei  ihnen  eingehenden  nachgemachten  oder
verfälschten  Darlehnskassenscheine  (§§  146  bis  148  des  Strafgesetzbuchs)  anzuhalten.

Wird  ein  eingehendes  Falschstück  als  solches  von  den  Kassenbeamten  ohne  weiteres  erkannt,
so  hat  der  Vorsteher  der  Kasse  sofort  der  zuständigen  Justiz=  oder  Polizeibehörde  Anzeige  zu  machen
und  das  angehaltene  Falschstück  vorzulegen  unter  Beifügung  des  eingegangenen  Vegleitschreibens,
Etiketts  usw.  oder  der  über  die  Einzahlung  aufzunehmenden  kurzen  Verhandlung.
        <pb n="635" />
        —  617  —

Erscheint  die  Unechtheit  eines  Scheines  zweifelhaft,  so  ist  er,  nachdem  dem  bisherigen  Inhaber
eine  Bescheinigung  über  den  Sachverhalt  erteilt  worden,  an  die  Hauptverwaltung  der  Darlehnskassen
(Berlin  SW  19)  einzusenden.  Diese  wird  solche  Scheine  einer  Untersuchung  unterwerfen  und

a)  im  Falle  der  Echtheit  für  Rechnung  des  Reichs  den  Wert  der  einsendenden  Kasse  zur
Aushändigung  an  den  Einzahler  zusenden,  die  Scheine  aber,  sofern  sie  zum  Umlauf  nicht
geeignet  sind,  einziehen  lassen,

b)  im  Falle  der  Unechtheit  die  Falschstücke  an  die  einsendende  Kasse  zurückgeben,  damit
diese  in  Gemäßheit  der  Vorschriften  unter  III  Abs.  2  verfahre.

Der  Hauptverwaltung  der  Darlehnskassen  ist  von  jeder  Einleitung  eines  Untersuchungs=  oder
Ermittelungsverfahrens  wegen  Fälschung  oder  Nachahmung  von  Darlehnskassenscheinen  sofort  Mitteilung
  zu  machen  und,  sobald  es  ohne  Nachteil  für  das  Verfahren  geschehen  kann,  das  Falschstück  vorzulegen.
  Auch  ist  die  Hauptverwaltung  der  Darlehnskassen  von  dem  Fortgang  des  Verfahrens  in
Kenntnis  zu  erhalten  und  von  dem  schließlichen  Ergebnis  unter  Vorlegung  der  Akten  und  Falschstücke
zu  benachrichtigen.  Letztere  sind  von  der  Hauptverwaltung  der  Darlehnskassen  aufzubewahren.

IV.  Postsendungen  zwischen  Landesbehörden  und  Landeskassen  einerseits  und  der  Hauptverwaltung
  der  Darlehnskassen  oder  den  Zweiganstalten  der  Reichsbank  anderseits  zur  Ausführung  dieser
Bestimmungen  sind  als  Reichsdienstsachen  portofrei  zu  befördern.

 

4.  Zoll=  und  Stenerwesen.

—....—

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Königreich  Preußen.
Aufgehoben  sind  das  Zollamt  1  Danzig  Speicherinsel  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Danzig
Auslandsverkehr  (unter  Ubertragung  seiner  Befugnisse  auf  das  Zollamt  1  Danzig  Bahnhof)  und  das
Zollamt  II  Neuerburg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Trier.

Erteilt:

dem  Zollamt  1  Arnswalde  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Landsberg  a.  W.  die  Befugnis  zur
Erledigung  von  Salzbegleitscheinen  II:;

dem  Zollamt  1  Gnesen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Posen  die  Befugnis  zur  Erledigung  von
Zollbegleitscheinen  I1  über  Myrobalanen  für  die  Lederfabrik  A.  Rogowski  in  Gnesen;

dem  Hauptzollamt  Lübben  die  Befugnis  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  unbearbeitete
  Tabakblätter  für  die  Firma  A.  Trüschel  in  Lübben;

dem  Zollamt  1  Mörs  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Wesel  die  Befugnis  zur  Erledigung  von
Zollbegleitscheinen  I  über  unbearbeitete  Tabakblätter,  die  für  die  Firma  Meuwsen  &amp;amp;  Brockhausen  in
Orsoy  eingehen;

dem  Zollamt  1  Reichenbach  in  Schlesien  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Schweidnitz  die  Befugnis
  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  rohe  und  zur  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen
  I  über  bedruckte  baumwollene  Gewebe  im  Veredelungsverkehre  der  Kattundruckerei  F.  Suckert  in
Oberlangenbielau;

dem  Zollamt  1  Soldin  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Landsberg  a.  W.  die  Befugnis  zur
Erledigung  von  Salzbegleitscheinen  II.

Entzogen:

dem  Zollamt  I  Bonn  Bhf.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Cöln  Apostelnkloster  die  Befugnis  1;

dem  Hauptzollamt  Düsseldorf  Hafen  die  Befugnisse  61  und  65;

dem  Zollamt  1  Düsseldorf  Güterbahnhof  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Düsseldorf  Hafen  die
Befugnisse  8,  22  bis  27  und  61;
        <pb n="636" />
        —  618  —

dem  Zollamt  1  Harburg  Kanalplatz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Harburg  die  Befugnisse
22  bis  27;

dem  Zollamt  1  Stolberg  Rhl.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Düren  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Leder  zur  Herstellung  von  Treibriemen  für  Heinr.  Mandelartz.

Königreich  Bayern.
Das  Nebenzollamt  1  Schärding  am  Turm  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Passau  führt  fortan
die  Bezeichnung  Nebenzollamt  1  Neuhaus  a.  J.

Königreich  Sachsen.
Dem  Zollamt  1  Olbernhau  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Freiberg  ist  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Tabakbegleitscheinen  II  erteilt  worden.

Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Das  Salzsteueramt  Siems  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Lübeck  ist  aufgehoben  worden.

 

5.  Poli  zei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

Name  und  Stand  Aller  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
“  *  run  .  des

ẽ  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2  I  s  b  6

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs.

1  |Johann  Resch,  geboren  am  9.  November  1878  zueeinfacher  Diebstahl  im  Stadtmagistrat  Strau--  24.  Uugut
Tagelöhner,  Maissau,  Bezirk  Oberhollabrunn,  Rückfall  in  drei"  bing,  Bayern,  1914.
Niederösterreich,  ortsangehörig  zu  Fällen  (2  Jahre
Hesselsdorf,  Bezirk  Tachau,  Böhmen,  Zuchthaus,  laut  Erösterreichischer
  Staatsangehöriger,  kenntnis  vom  29.0Oktober
  1912),  1

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

Naimund  Hauer  geboren  am  15.  Mai  1862  zu  Barterna,  —
(auch  Adam  Wer=  Osterreichisch  Schlefien,  österreichischer
ner),  Musiker,  (Zi-  Staatsangehöriger,

 

2

—

geuner),
2b|  Auguste  Hauer,  ge=  45  Jahre  alt,  österreichische  Staats-  Landstreichen  Ani
#  glich  Sächsische  27.  Oklober
borene  Schnee  angehörige,  Kreishauptmannschaft  1914.

berger  (auch  Marie

Wagner,  geborene

Wagner),  Ehefrau

des  vorigen,

8  Mijo  Pozgaj,  geboren  am  22.  September  1879  zu  Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  28.  November
14.

Zwickau,

 

 

 

 

Arbeiter,  Mostidolni,  Kroatien,  ungarischer]  Betteln,  Regierungspräsident  zu  1914
Staatsangehöriger,  Magdeburg,  ·
4  Ignatz  Pozgaj,  geboren  am  30.  Januar  1887  zu  Mosti-Landstreichen  und  Königlich  Preußischer  28.  November
Arbeiter,  dolni,  Kroatien,  ungarischer  Staats=  Betteln,  Regierungspräsident  zu  1914.
l  angehöriger,  Magdeburg,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="637" />
        —  619  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

 

 

 

Zu  betiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

XLII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  Dezember  1914.  Nr.  65.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungssachen:  Verwendung  4.  Medizinal=  und  Veterinärwesen:  Gebühren  für  die
der  zur  Unterstützung  von  Gemeinden  auf  dem  Gebiete  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden
der  Kriegswohlfahrtspflege  bereitgestellten  Reichs-  Fleishee  621
mitelt  3  Seite  619  Ankündigung  des  Erscheinens  eines  Nachtrags  zur

2.  Versicherungswesen:  Veränderungsnachweis  der  Orts-  Deutschen  Arzneitaxe  19114.  44.  621
löhr  620  4  5

3.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Personalveränderungen  bei  5.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
den  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  621  Reichsgebiete...  622

 

1.  Allgemeine  Verwaltungssachen.

 

Aus  den  Bestimmungen  des  Bundesrats  über  die  Verwendung  der  Reichsmittel,  die  durch  den  zweiten
Nachtrag  zum  Reichshaushaltsetat  für  das  Rechnungsjahr  1914  zur  Unterstützung  von  Gemeinden  oder
Gemeindeverbänden  auf  dem  Gebiete  der  Kriegswohlfahrtspflege  bereitgestellt  sind,  wird  folgendes

mitgeteilt:

1.

*

Der  für  Gewährung  von  Wochenhilfe  während  des  Krieges  sowie  zur  Unterstützung  von
Gemeinden  oder  Gemeindeverbänden  auf  dem  Gebiete  der  Kriegswohlfahrtspflege  ausgeworfene
  Betrag  von  zweihundert  Millionen  Mark  ist  für  die  Dauer  des  Krieges  bestimmt.

Die  mit  Beihilfen  zu  unterstützenden  Gemeinden  oder  Gemeindeverbände  dürfen  der

Kriegswohlfahrtspflege  nicht  den  Rechtscharakter  der  Armenpflege  beilegen.
Beihilfen  können  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1915  an  bewilligt  werden.

Der  Gemeinde  oder  dem  Gemeindeverbande  darf  nicht  mehr  als  ein  Drittel  des  Gesamtaufwandes

  für  die  Kriegswohlfahrtspflege  bewilligt  werden.
Ausnahmsweise  kann  der  Bundesrat  mehr  als  dieses  Drittel  bewilligen.

Die  Beihilfe  wird  grundsätzlich  unter  Berücksichtigung  der  Leistungsfähigkeit  der  Gemeinde
  oder  des  Gemeindeverbandes  und  der  Höhe  ihrer  Leistungen  nur  für  solche  durch
den  Krieg  auf  dem  Gebiete  der  Wohlfahrtspflege  veranlaßte  Aufwendungen  gewährt,
die  über  die  bisherigen  Ausgaben  für  Wohlfahrtspflege  hinausgehen;  Ausgaben  für  die
gesetzliche  Armenpflege  bleiben  dabei  außer  Betracht.

Beihilfen  zur  Unterstützung  von  Familien  in  den  Dienst  eingetretener  Mannschaften  —
Reichsgesetz  vom  28.  Februar  1888  (Reichs-Gesetzbl.  S.  59)  in  der  Fassung  des  Reichsgesetzes
  vom  4.  August  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  332)  —  dürfen  nur  gewährt  werden,

108
        <pb n="638" />
        —  620  —

soweit  die  Unterstützungen  die  gesetzlichen  Mindestsätze  überstiegen  haben.  Soweit  neben  regelmäßigen
  Zuschlägen  der  Gemeinde  oder  des  Gemeindeverbandes  zur  Familienunterstützung
und  neben  der  besonderen  Wochenhilfe  auf  Grund  der  §8§  1  bis  5  der  Bekanntmachung,
betreffend  Wochenhilfe  während  des  Krieges,  vom  3.  Dezember  1914  (Reichs-Gesetzbl.
S.  492)  von  einer  Gemeinde  oder  einem  Gemeindeverbande  noch  weitere  Unterstützungen
an  Schwangere  und  Wöchnerinnen  gewährt  werden,  gehören  diese  Unterstützungen  nicht
zu  den  Aufwendungen  auf  dem  Gebiete  der  Wohlfahrtspflege  im  Sinne  der  Nr.  5.

7.  Soweit  die  Kriegswohlfahrtspflege  in  der  Form  der  Erwerbslosenfürsorge  erfolgt,  sind
nachstehende  Bedingungen  zu  erfüllen:

a)  Die  Regelung  der  Voraussetzungen,  der  Höhe  und  der  Art  der  Fürsorge  ist  dem
Ermessen  der  Gemeindebehörde  überlassen;  an  Stelle  von  Geldunterstützungen
können  auch  Sachleistungen  (Gewährung  von  Lebensmitteln,  Mietunterstützung
u.  dergl.)  treten.

b)  Die  Fürsorge  darf  nur  arbeitsfähigen  und  arbeitswilligen  Ortseinwohnern,  die  infolge
des  Krieges  durch  Erwerbslosigkeit  sich  in  bedürftiger  Lage  befinden,  gewährt  werden.

Erwerbslosen,  die  sich  weigern,  geeignete  Arbeit  zu  übernehmen,  darf  eine
Fürsorge  nicht  bewilligt  werden.

c)  Kleinerer  Besitz  (Spargroschen,  Wohnungseinrichtung)  darf  für  die  Beurteilung  der
Bedürftigkeit  nicht  in  Betracht  gezogen  werden.

d)  Unterstützungen,  die  der  Erwerbslose  auf  Grund  eigener  oder  fremder  Vorsorge
bezieht,  sowie  Rentenbezüge  dürfen  auf  die  von  der  Gemeinde  oder  dem  Gemeindeverbande
  zu  gewährende  Beihilfe  höchstens  zur  Hälfte  angerechnet  werden.  Für
Zinsen  von  Spargroschen  u.  dgl.  gilt  dies  unbeschadet  der  nach  c)  zulässigen  Anrechnung
  des  Kapitals.  -

8.  Gefieinden  und  Gemeindeverbände  haben  ihre  Anträge  bei  den  Landeszentralbehörden
zu  stellen.

 

2.  Versicherungswesen.

Ortslöhne
(als  Ortslohn  gilt  der  ortsübliche  Tagesentgelt  gewöhnlicher  Tagearbeiter),
festgesetzt  auf  Grund  der  88  149  bis  151  der  Reichsversicherungsordnung  mit  Wirkung  von
den  unten  angeführten  Zeitpunkten  an.
Zusammengestellt  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.

Veränderunganachmeis
zu  den  Veröffentlichungen  im  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1914,  Nr.  5  vom
16.  Januar  (Anhang),  Nr.  11  vom  20.  Februar  und  Nr.  33  vom  3.  Juli.
Abgeschlossen  am  26.  November  1914.

Königreich  Breußen.
Oberversicherungsamt  Groß  Berlin.

Unter  Nr.  7  Niederbarnim  ag  ist
die  Stadt  Altlandsberg  zu  streichen.

Die  Anderung  tritt  am  1.  September  1914  in  Kraft.
        <pb n="639" />
        —  621  —

3.  Zoll=  und  Steuerwesen.

 

Auf  Grund  des  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundesrats
  für  Zoll=  und  Steuerwesen

1.  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  Bayerischen  Ober-Regierungsrats

  Volk  der  bisherige  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern  in  Cöln,

Königlich  Bayerischer  Ober-Regierungsrat  Zapf  der  Königlich  Preußischen  Oberzolldirektion

zu  Berlin  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Berlin,

2.  der  Königlich  Bayerische  Ober-Regierungsrat  Lengfehlner  der  Königlich  Preußischen
Oberzolldirektion  zu  Cöln,  den  Königlich  Preußischen  Regierungspräsidenten,  den
Regierungen  und  den  Vorsitzenden  der  Einkommensteuer-Berufungskommissionen  zu
Coblenz,  Düsseldorf,  Cöln,  Trier  und  Aachen,  dem  Großherzoglich  Oldenburgischen
Regierungspräsidenten  des  Fürstentums  Birkenfeld  zu  Birkenfeld,  der  Großherzoglich
Luxemburgischen  Zolldirektion  zu  Luxemburg  und  wegen  der  Essigsäureverbrauchsabgabe
und  der  Ausführung  und  Handhabung  der  Branntweinsteuergesetze  in  Luxemburg  der
Großherzoglich  Luxemburgischen  Steuerdirektion  zu  Luxemburg  als  Reichsbevollmächtigter
für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Cöln

vom  1.  Dezember  1914  ab  beigeordnet  worden.

 

4.  Medizinal-=  und  Veterinärwesen.

Bekanntmachung,

betreffend  die  Gebühren  für  die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland
eingehenden  Fleisches.

Auf  Grund  des  §.  22  Nr.  3  des  Gesetzes,  betreffend  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,  vom
3.  Juni  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  547)  hat  der  Bundesrat  beschlossen:

Während  der  Dauer  des  gegenwärtigen  Krieges  betragen  die  im  §  4  Nr.  2  und  3  der
Gebührenordnung  für  die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches
vorgesehenen  Gebühren  für  die  Untersuchung  auf  Trichinen:

a)  für  ein  einzelnes  Stück  Fleisch  ausgenommen  Speck  E.  B.  Schinken,  Stück  Pökel—
fleisch  und  dergleichen)  im  Gewichte  bis  zu  4  kg..  .  O,25  M
b)  für  ein  Stück  Speck  im  Gewichte  bis  zu  4  kg  .  ..  ...  0,15

Diese  Bestimmung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Verlin,  den  17.  Dezember  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Delbrück.

Zu  der  Deutschen  Arzneitaxe  1914  wird  im  Laufe  dieses  Monats  ein  Nachtrag  im  Verlage  der
Weidmannschen  Buchhandlung,  Berlin  SW  68,  Zimmerstraße  94,  erscheinen.  Dieser  ist  im  Buchhandel
zum  Ladenpreise  von  25  für  ein  Exemplar  zu  beziehen.

 

108“
        <pb n="640" />
        5.

Polizei  wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

"  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Grund  Behörde,  welche  die  1
der  Bestrafung.  Ausweisung  ausweisungs-2
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

l  2  8  4  5  6

Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs.

1  |Ludwig  Bertelsensgeboren  am  24.  Februar  1875  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  20.  November
(verurteiltunter  dem  Viborg,  Dänemark,  ortsangehörig  Regierungspräfident  zu  1911.
Namen  Peter  Jen-  ebendaselbst,  dänischer  Staatsan-  Schleswig,
sen),  Bäcker,  gehöriger,

2  Luigi  Ferrari,  geboren  am  17.  September  1890  zu  Betteln  und  Angabe  Königlich  Württem-  5.  Dezember
Tagelöhner,  Stresa,  Provinz  Novara,  Italien,  eines  falschen  Na=  bergische  Regierung  des  1914.

italienischer  Staatsangehöriger,  mens,  Donaukreises  zu  Ulm,

3  Anton  Lasebnicek,  geboren  am  6.  Dezember  1879  zu  Diebstahl  und  Königlich  Preußischer  1.  Dezember
Spinner,  Hohenstadt,  Nähren,  österreichischer  Betteln,  Regierungspräsident  zu  1914.

Staatsangehöriger,  Arnsberg,

4  Siegfried  Rosen-geboren  am  22.  Juni  1891  zu  Wien,  Landstreichen,  Bet--Königlich  Bayerische  Po=  3.  Dezember
feld,  Schlosser,  ortsangehörig  zu  Vag  Ujhely  (Neu=  teln,  falsche  Namens-  Kizeidirektion  München,  1914.

stadl),  Komitat  Neutra,  Ungarn,  angabe  und  Fühungarischer
  Staatsangehöriger,  rung  falscher  Legiti-  Ü
mationspapiere,

5  Anton  Streda,  geboren  am  29.  Mai  1878  zu  Reichenau,  Landstreichen  und  Koöniglich  Preußischer  20.  November
Arbeiter,  Osterreich,  ortsangehörig  zu  Roth-  Betteln,  Regierungspräsident  zu  1914.

kosteletz,  Bezirk  Neustadt  a.  d.  Mettau,  Potsdam,
Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


6  Abel  Verheek,  geboren  am  15.  Februar  1884  zu  Betteln,  Königlich  Preußischer  27.  November

Maurer,  Sloyteren,  Provinz  Groningen,  Regierungspräsident  zu  1914.
Niederlande,  niederländischer  Staats-  Aachen,
angehöriger,  6

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
        <pb n="641" />
        —  623  —

Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  SZLuchhandlungen.

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Donnerstag,  den  31.  Dezember  1914.  6  Nr.  66.

 

 

 

 

 

 

 

Inhalkt:  1.  Konsulatwesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  3.  Militärwesen:  Abänderungen  zu  den  Grundsätzen  für
von  Zivilstandshandlungnen  Seite  623  die  Besetzung  der  mittleren,  Kanzlei=  und  Unter-.

  beamtenstellen  mit  Militäranwärtern  usw.  vom  20.  Juni

2.  Honzelte  und  bwewerbemesen,  Kändigung  3,  Hann-  19070.  .  6424
un  iffahrtsvertrags  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  4.  Post=  und  Telegraphenwesen:  Andert  der  tund
  der  Republik  Uruguay  vom  20.  Juni  1892  623  ga  vom  54  ziien  len)  ·  in  e  ing  e  voht

 

1.  Konsulatwesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Listemann  in  Buschir  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heiraten  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

2.  Handels=  und  Gewerbewesen.

Der  Handels=  und  Schiffahrtsvertrag  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der  Republik  Uruguay  vom
20.  Juni  1892  (Reichs-Gesetzbl.  1894  S.  505)  ist  von  der  Uruguayschen  Regierung  am  17.  Dezember  1914
gekündigt  worden.  ·

Infolge  der  Kündigung  werden  der  Vertrag  und  die  Ubereinkunft  zwischen  dem  Deutschen
Reiche  und  der  Republik  Uruguay  vom  5.  Juni  1899  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  5)  am  18.  Dezember  1915
außer  Kraft  treten.

 

109
        <pb n="642" />
        —  624  —

3.  Militär  wesen.

Die  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  mittleren,  Kanzlei=  und  Unterbeamtenstellen  mit  Militäranwärtern
und  Inhabern  des  Anstellungsscheins  vom  20.  Juni  1907  sind  durch  Beschluß  des  Bundesrats,  wie
folgt,  abgeändert  worden:

I.  Bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden.
(Zentralblatt  S.  317  ff.)

1.  §  15  Abs.  1  erhält  folgenden  Zusatz:

„Während  eines  Rrieges  sind  Militäranwärter,  solange  sie  sich  im  aktiven  Militärdienst  befinden,
  als  verhindert  anzusehen,  sich  rechtzeitig  um  eine  Stelle  zu  bewerben,  eine  Annahmeprüfung
abzulegen  oder  eine  informatorische  Beschäftigung  abzuleisten.  Bei  nachträglicher  Erfüllung  dieser
Forderung  innerhalb  angemessener  Frist  sind  sie  in  das  Bewerberverzeichnis  als  Stellenanwärter  so
aufzunehmen,  als  ob  sie  sich  rechtzeitig  um  die  Stelle  beworben  und  dieser  Reihenfolge  entsprechend
die  Prüfung  abgelegt  oder  eine  informatorische  Beschäftigung  abgeleistet  hätten.  Als  rechtzeitige
Meldung  gilt  dann  für  Militäranwärter,  die  den  Zivilversorgungsschein  bereits  vor  dem  Kriege  erworben
  haben,  der  erste  Mobilmachungstag  oder,  wenn  sie  erst  später  in  das  Heer  usw.  wieder  eingetreten
  sind,  der  Tag  ihres  Wiedereintritts  in  den  aktiven  Militärdienst;  für  Militäranwärter,  die  den
Zivilversorgungsschein  während  des  Krieges  erworben  haben,  der  erste  Tag  des  dreizehnten  Militärdienstjahrs.“


2.  §  15  Abs.  2  erhält  folgenden  Zusatz:

„Während  eines  Krieges  sind  die  Militäranwärter,  solange  sie  sich  im  aktiven  Militärdienst
befinden,  als  verhindert  anzusehen,  ihre  Meldung  rechtzeitig  zu  wiederholen.  Bei  nachträglicher  Bewerbung
  innerhalb  angemessener  Frist  sind  sie  im  Bewerberverzeichnisse  zu  belassen."

II.  Bei  den  Kommunalbehörden  usw.
(Zentralblatt  S.  345  ff.)

1.  §  11  Abs.  1  erhält  folgenden  Zusatz:

„Während  eines  Krieges  sind  Militäranwärter,  solange  sie  sich  im  aktiven  Militärdienst  befinden,
  als  verhindert  anzusehen,  sich  rechtzeitig  um  eine  Stelle  zu  bewerben,  eine  Annahmeprüfung
abzulegen  oder  eine  informatorische  Beschäftigung  abzuleisten.  Bei  nachträglicher  Erfüllung  dieser
Forderung  innerhalb  angemessener  Frist  sind  sie  in  das  Bewerberverzeichnis  als  Stellenanwärter  so
aufzunehmen,  als  ob  sie  sich  rechtzeitig  um  die  Stelle  beworben  und  dieser  Reihenfolge  entsprechend
die  Prüfung  abgelegt  oder  eine  informatorische  Beschäftigung  abgeleistet  hätten.  Als  rechtzeitige
Meldung  gilt  dann  für  Militäranwärter,  die  den  Zivilversorgungsschein  bereits  vor  dem  Kriege
erworben  haben,  der  erste  Mobilmachungstag  oder,  wenn  sie  erst  später  in  das  Heer  usw.  wieder
eingetreten  sind,  der  Tag  ihres  Wiedereintritts  in  den  aktiven  Militärdienst;  für  Militäranwärter,  die

den  Zivilversorgungsschein  während  des  Krieges  erworben  haben,  der  erste  Tag  des  dreizehnten
Militärdienstjahrs."

2.  §  11  Abs.  3  erhält  folgenden  Zusatz:
„Während  eines  Krieges  sind  die  Militäranwärter,  solange  sie  sich  im  aktiven  Militärdienst
befinden,  als  verhindert  anzusehen,  ihre  Meldung  rechtzeitig  zu  wiederholen.  Bei  nachträglicher  Bewerbung
  innerhalb  angemessener  Frist  sind  sie  im  Bewerberverzeichnisse  zu  belassen."

Berlin,  den  24.  Dezember  1914.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lewald.
        <pb n="643" />
        —  625  —

4.  Post=  und  Telegraphenwesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  Anderung  der  Postordnung  vom  20.  März  1900.  Vom  21.  Dezember  1914.

Auf  Grund  des  §  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  vom  28.  Oktober  1871  (Reichs-Gesetzbl.
S.  347)  und  des  §  3  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erleichterung  des  Wechselprotestes,  vom
30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  321),  sowie  auf  Grund  des  §  1  der  Bekanntmachung  des  Bundesrats
  vom  17.  Dezember  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  519),  betreffend  die  Fristen  des  Wechsel=  und  Scheckrechts
  für  Elsaß--Lothringen,  Ostpreußen  usw.,  wird  der  §  18  a  „Postprotest“  der  Postordnung  vom
20.  März  1900  wie  folgt  geändert:
1.  Unter  V  ist  statt  des  mit  den  Worten  „Protestaufträge  mit  Wechseln,  die  in  Elsaß-Lothringen,
in  der  Provinz  Ostpreußen  usw.“  beginnenden  Absatzes  —  Bekanntmachung  vom  27.  November
  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  491)  —  zu  setzen:  ·
Postprotestaufträge  mit  Wechseln,  die  in  Elsaß  Lothringen,  in  der  Provinz  Ostpreußen
  oder  in  Westpreußen  in  den  Kreisen  Marienburg,  Elbing  Stadt  und  Land,
Stuhm,  Marienwerder,  Rosenberg,  Graudenz  Stadt  und  Land,  Löbau,  Culm,  Briesen,
Strasburg,  Thorn  Stadt  und  Land  zahlbar  sind,  oder  mit  solchen  im  Stadtkreis
Danzig  zahlbaren  gezogenen  Wechseln,  die  als  Wohnort  des  Bezogenen  einen  Ort
angeben,  der  in  Ostpreußen  oder  in  einem  der  bezeichneten  westpreußischen  Kreise
liegt,  werden  erst  an  folgenden  Tagen  nochmals  zur  Zahlung  vorgezeigt:
a)  wenn  der  Zahlungstag  des  Wechsels  in  der  Zeit  vom  30.  Juli  1914  bis  einschließlich
  1.  September  1914  eingetreten  ist,
am  1.  Februar  1915;
b)  wenn  der  Zahlungstag  des  Wechsels  in  der  Zeit  vom  2.  September  1914  bis
einschließlich  31.  Dezember  1914  eingetreten  ist,
am  letzten  Tage  einer  vom  Zahlungstag  ab  laufenden  Frist  von  fünf
Monaten;
c)  wenn  der  Zahlungstag  des  Wechsels  in  der  Zeit  vom  1.  Januar  1915  bis
einschließlich  29.  April  1915  eintritt,
am  31.  Mai  1915;
d)  wenn  der  Zahlungstag  des  Wechsels  am  30.  April  1915  oder  später  eintritt,
am  dreißigsten  Tage  nach  Ablauf  der  Protestfrist  des  Artikel  41  Abs.  2  der
Wechselordnung.
In  allen  Fällen  zu  a  bis  d  gilt  als  Zahlungstag  der  Fälligkeitstag  des  Wechsels,
wenn  dieser  ein  Sonn=  oder  Feiertag  ist,  der  nächste  Werktag.  Fällt  der  Schlußtag
der  Frist  zur  Vorzeigung  des  Wechsels  auf  einen  Sonn=  oder  Feiertag,  so  wird  der
Wechsel  am  nächsten  Werktag  zur  Zahlung  vorgezeigt.  Die  Postverwaltung  behält
sich  vor,  die  Vorzeigung  der  Wechsel,  deren  Protestfrist  am  1.  Februar  oder  am
31.  Mai  1915  abläuft,  auf  mehrere  vorhergehende  Tage  zu  verteilen.
2.  Vorstehende  Anderung  tritt  sofort  in  Kraft.
Berlin,  den  21.  Dezember  1914.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kraetke.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
109  *
        <pb n="644" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
