4 66. 1 67. 68 a. 6 b. 69. 70 à. 70 b. 70. 70 d. 70 c. – Wolle aller Art. Zink in Blöcken und Platten (Zinkblech), Zinkbrocken. Zucker, roh. Verbrauchszucker (raffinierter Zucker). Stückgüter (Sammelgüter) ). Umschließungen, gebrauchte, als: leere Fässer, Kisten, Körbe, Säcke. Farben (mit Ausnahme der Farberden und der Auszüge aus Farbhölzern). Gehobelte Kanthölzer, fertige Holzwaren, Möbel und Möbelteile. Heu und Stroh. Sonstige Güter. Vieh. Pferde (auch Fohlen), Esel, Maultiere. Rindvieh (auch Kälber). Schafe (auch Lämmer). Schweine (auch Jerkel). Geflügel und sonstiges Vieh. *) Als Siuckgurer (Sammelguter) sind nachzuweisen die in anschreibepflichtigen Fahrzeugen, das sind Fahrzeuge mit einer Gesamtladung von L00 ku und mehr, enthaltenen Güter verschiedener Warengaltungen im Sinne des Güter- verzeichnisses im Einzelgewichte von weniger als 250 kuU (siche & 6 vorletzter Absatz der Bestimmungen, betreffend die Sltatistik des Verkehrs und der Wasserstande auf den deultschen Minnenwasserstraßen).