— 39 — Ventralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Neichsamt des Innern. Ju — durch alle Vostanstalten und HBuchhandlungen. XIIII. dehrgang. Verlin, Freitag, d den 12. Sebruar 1915. Nr. 6. Sahem r—— Vetanntmachung zur ausführung des 8 618 Abs. 1 der richweengsoche ite 39 Versichernugswesen. Bekannutmachung. Der Bundesrat hat beschlossen, auf Grund des § 518 Abs. 1 der Reichsversich gsordnung mit Wirkung vom 1. Februar 1915 ab widerruflich anzuordnen, daß die Krankenkassen an 1. die Kranken= und Sterbekasse des Breslauer kaufmännischen Vereins von 1834 (Ersatz- kasse) in Breslau und 2. die Krankenkasse des Cölner Vereins weiblicher Angestellter (Ersatzkasse) in Cöln a. Rh. die bei ihnen für deren Mitglieder nach § 517 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung eingehenden Beitragsteile der Arbeitgeber zu vier Fünfteln abzuführen haben. Berlin, den 8. Februar 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar. Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.