Anhang Ur. 12 des Zentralblakts für das Deutsche Reich Militär wesen. Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Bemerkung. Die mit ' bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig. teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. « Die nach dem System des gemeinsamen Unterbaues (Frankfurter Lehrplan) organisierten Anstalten. sind durch ein Kreuz (7) kenntlich gemacht. ÜUbersicht. Hffentliche Lehranstalten. Seite R Eumnasien (A. a)ñ.. ... .. 86 VRealschulen (C. e)J. 101 Realgymnasten (Aa. h))ll. 92 Oflentliche Lehrerseminare (C.0)0 106. Oberrralschulen (A.te 95 Andere öffentliche Lehranstalten (C. . .. 109. Progymnasien (B. ..... 98 Privat-Lehranstalten: Nealprogymnasien (8. bD) 5slll. 98. a) Lehrerseminrer 110 Realschulen B.teTT 98. b) Andere Privat-Lehranstalten 110. PHrogymnasen 10.a) 99 Lefkru##alten in den Schutzebieten 113 Nealprogymnasien (C.bh) .. 100ILehquhIsstm.......· 113.