— 120 — Bekhanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung, betreffend Verkehr mit Zucker, vom 12. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 75). Der Bundesrat hat auf Grund der §8 3, 4 der Verordnung, betreffend Verkehr mit Zucker, vom 12. Februar 1915 beschlossen, die Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1914, betreffend Regelung des Verkehrs mit Zuser usw., (Reichs-Gesetzbl. S. 467) vom 23. November 1914 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 588) wie folgt zu ändern: I Für Rohzucker, der außerhalb des Standorts der Fabriken eingelagert ist, gelten die in der Anlage Asgeführten Preise. Die Preise gelten ab Lager frei Fuhre, frei Kahn oder frei Eisenbahn- wagen, je nach der für das Lager zunächst notwendigen Art der Verladung. Die Preise erhöhen sich bei Lieferung nach dem 31. Dezember 1914 am 1. Januar, 1. Februar, 1. März, 1. April und 1. Mai um je 0,156 Mark. II. Die in Anlage 2 der Ausführungsbestimmungen vom 23. November 1914 festgesetzten Roh- zuckerpreise werden für die nachstehenden Fabriken für Lieferungen von sperrfreiem Rohzucker aus der zweiten Freigabe und etwaigen späteren Freigaben wie olgt erhöht: Bauerwitz . . vonsoo Mart auf 9,05 Mark, Broitzen ..... .- 927 /2 2 Buchelsdorf. Neustadt . soglp 9,o.- - Groß Peterwitz Creis Nathbor. .. . 9,oo!!2 9,05 " Groß Umstadt .. . .-9,ao -9,90 - Lützen ......·. . 9,:io -9,3.·- - Melno.... ..........-8,o.- . -9,02«,-z- Dichatz . . - . . . . . . 9,30 - - 9,32.-2 « Salzmünde 9,2i, 9,37½ Schellerten .......... 9,25 él. 9,7½ Witaschütz. . . .8, 5 - -96900 Ohne Vorbehalt der Erhöhung bieher abgeschlossene Verträge werden hierdurch nicht berührt. III. Die in Anlage 3 der Ausführungsbestimmungen vom 23. November 1914 aufgeführten Ver— brauchszuckerhöchstpreise werden wie folgt ergänzt: 2. Schlesien-Posen: Buchelsdorf-Neustadt 1975 Mart, Kruschwitz 19, 75 Niederschwedeldorf 19,75 Opalenitza 19.5 Woinowitz 18,7 3. Mitteldeutschland, nördlicher Teil. Brakel 20,26 Burgdorf (neertide) 1975 Othfresen 19 2 n Weetzen 18,75 — Berlin, den 31. März 1915. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.