— 176 — Sternpunkten müssen die Bedingungen sowohl für die verketteten Spannungen wie für die Stern- spannungen erfüllt sein. 4. Die Isolierung muß die unter II 3 vorgeschriebene Spannungsprobe aushalten. C. Kennzeichnung der erfolgten Beglaubigung. Zum Zeichen der Beglaubigung wird der Meßwandler mit einem Metallschild versehen, auf welchem das Zeichen P. T. R. bezw. das Zeichen des Prüfamts, ein Reichsadler sowie die Beglaubi- gungsnummer und Jahreszahl angebracht sind. Charlöttenburg, den 31. Mai 1915. Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. In Vertretung: Hagen. Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.