303 — Anhalt. Schwarzburg-Sondershausen. Anga bei den fur Militär- Vezeichnung der Stellen. anwärterund Inhaber des Anstellungescheins nicht ausschlurRlich be- stimmten Siellen, in welchem Umfang sie vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an die Be- werbungen zu richten sind, menn es nicht die Behörde selbst ist, bei der die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. IX. Schulverwaltung. Stellen, die den Inhabern des Zivil- versorgungsscheins vorbehalten sind. * Regierungssekretäre, Bureauassistenten, Kanzlisten bei k Regierung, Abteilung für das Schul- Stellen, die auch den Inhabern des unktllungsschete vorbehalten sind. Bot bet Regierung, Abteilung für das Schul- en, Schuldiener bei den höheren Lehranstalten, einschließlich des Landesseminars in Cöthen und des Oberlyzeums in Dessau. * Halste Hasclicen Regierung, #b. für das * Säul- teilung wesen, zu Dessau XVI. Fürstentum Schwarkburg-Sondershausen. Nur die in Sperrdruck ausgeführten Unterbeamtenstellen sind auch den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehalten. 1. Ju ene Dienstzweigen und bei allen Behörden, außer der Ministerialabtellung, w## die aus- wärtigen Augelegenheiten bearbeitet werden. Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber. 2. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden. Kastellane, Boten, Diener, Bei- diener. 3. In der Gendarmerie. * Oberwachlmeister, Gendarmen (Wachtmeister). 4. Wegewärter. 5. Ju Zolaussichtsdlenste. Zollausseher, 1) diätarische Zollanfseher.)) Das Fürstliche Ministerium zu Sondershausen. 1) Die endgüliige An- keaung Wlen den Nach. saͤhigung 1) Gs bieibt vorbe- hoheren Zolldienst zu beschen. L