— 348 — Provinz Ostpreußen. 1. Träger der Fürsorge: In Aussicht genommen ist die Provinz. Dem Provinzialausschuß soll von dem Landeshauptmann ein entsprechender Antrag zur Beschlußfassung unterbreitet werden. 2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Königsberg. Provinz Westpreußen. 1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. Versorgungsausschuß für Kriegsinvalide, Provinz Westpreußen, unter Leitung des Landes- hauptmanns. 2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Danzig. Beabsichtigt ist Erweiterung der Provinzialblindenanstalt. Provinz Posen. 1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. Unter Beteiligung der in Betracht kommenden Behörden, Verbände und Vereine hat sich der „Fürsorge-Ausschuß für Kriegsbeschädigte" gebildet, dessen Tätigkeit sich auf die Provinz erstreckt. Dem Fürsorgeausschuß zur Seite steht der Arbeitsausschuß. 2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Posen. Provinz Schlefien. 1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. Die Kriegsverletzten-Fürsorge in Schlesien unterliegt der Leitung der Provinzialverwaltung. Es ist ein Ausschuß gewählt, dem Vertreter der staatlichen und kirchlichen Behörden, der Heeres- verwaltung, der kommunalen Verbände, Organe der Arbeiterversicherung, Vertreter von Landwirtschaft, Industrie, Handel, Gewerbe, der Arbeitgeber, Arbeituehmer, Vertreter gemeinnütziger Vereine ange- hören. Die Durchführung der Fürsorge ist dem Arbeitsausschuß übertragen. 2. Geschäftsstelle: Vorstand der Landesversicherungsanstalt Schlesien, Landesrat Wimmer in Breslau. Provinz Branbenburg. 1. Träger der Fürsorge: Die Provinz. Zur Durchführung der Kriegsbeschädigten-Fürsorge ist der Brandenburgische Landesbeirat für Kriegsbeschädigten-Fürsorge berufen, dem Vertreter der in Betracht kommenden Behörden, Verbände, Vereinigungen, insbesondere der Angestellten- und Arbeiterversicherung, der Arzteschaft, des Arbeitsnachweises, des Fachschulwesens, des Handels, Handwerks, der Industrie und Landwirtschaft angehören. In gleicher Weise wirken in den einzelnen Kreisen Beiräte. 2. Geschäftsstelle: Landesverwaltung der Provinz Brandenburg, Verlin, Matthällkirch- straße 20/21. Stadt Berlin. 1. Träger der Fürsorge: Die Stadtgemeinde. 2. Geschäftsstelle: Magistratskommissar der Kriegobeschädigten-Ffrsorge in Berlin, Rathaus.