— 36.10 — 2. Zoll. unn d Steuer wesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitvung vom 12. August 1015 beschlossen, für die Dauer des Krieges Waldmeister in getrocknetem Zustand als Tabakersatzstoff bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen an Stelle von Vanilleroots mit der Maßgabe zuzulassen, daß die jährliche Mindestmenge auf 20 kg festgesett wird und die bereits verwendeten Mengen Vanilleroots auf die Mindestmenge angerechnet werden können. Berlin, den 26. August 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Menschel. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der goll= und Stenerstellen. Königreich Preußen. Das Zollamt lI Parchwitz im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz ist für die Dauer des Krieges geschlossen worden. Seine Geschäfte sind dem genannten Hauptzollamt übertragen worden. Erteilt: dem Zollamt 1 Deutsch Eylau im Bezirke des Hauptzollamts Elbing die Befugnis zur Aus- fertigung und Erledigung von Schaumweinbegleitscheinen: dem Zollamt 1 Eilenburg im Bezirke des Hanptzollamts Mühlberg a. C. die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über leer zurückkommende Kisten, in denen Pianos von der Zweigfabrik der Leipziger Pianofortefabrik Gebr. Zimmermann in Leipzig - Mölkau ausgeführt worden sind; dem Hauptzollamt Lissa die Befugnis zur Erledigung von Tabakbegleitscheinen !] und zur Erledigung von Begleitzetteln über unbearbeitete Tabakblätter. Königreich Sachsen. Die Zollrezeptur Reuth im Bezirke des Hauptzollamts Plauen ist aufgehoben worden. Die Zollrezepturen Bernstadt im Bezirke des Hauptzollamts Zittan und Ointerhermsdorf im Bezirke des Hauptzollamts Schandau haben die Bezeichnung „Zolleinnahme“ erhalten; die goll- expositur Buchholz im Bezirke des Hauptzollamts Annaberg führt künftig die Bezeichnung „Zoll= abfertigungsstelle des Zollamts am Bahnhof in Annaberg“, die Zollerpositur Franzensbad im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock die Bezeichnung „Jollabfertigungssielle des Zollamts Voitererenth“. Dem Zollamt am Südbahnhof in Chemnitz ist die Befugnis 67 beigelegt worden. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Zollabfertigungsstelle Baumwall im Bezirke des Hauptzollamts Kehrwieder hat die Bezeichnung „Lagerzollstelle Baumwall“ erhalten. Von den bisherigen Befugnissen fallen fort: die Befugnis zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge gemäß Nr. db des Tariss zum Reichsstempelgesetze, sowie die Befugnisse 5 und 6. Hinsichtlich der gegen Abgabenvergütung auszuführenden Waren hat die Stelle künftig nur die Befugnis zur Abfertigung, und zwar für alle in Betracht kommenden Waren. Erteilt: den Zollabfertigungsstellen „Auf dem Sande“ und „Kehrwieder“ die Befugnis zur Aus- fertigung von Leuchtmittel- und Zigarettenbegleitscheinen; der letzteren außerdem die Befugnisse 5 und 6. Elsaß-Lothringen. Das Zollamt II Neumweiler im Bezirke des Hauptzollamts St. Ludwig ist ausfgehoben worden.