— 379 — Bekanntmachung, betreffend die Stempelzeichen nachträglich zugelassener Untersuchungsstellen für aus- ländisches Fleisch. Auf Grund des § 26 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh- und Fleisch- beschaugesetze vom 3. Juni 1900 wird im Anschluß an die Bekanntmachung, betreffend die Kennzeichnung des untersuchten ausländischen Fleisches, vom 10. Februar 1903 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 460) bestimmt: Als Stempelzeichen (Nr. 4 der Bekanntmachung vom 10. Februar 1903) ist von der nachstehenden in Spalte 1 aufgeführten Untersuchungsstelle ausschließlich der in Spalte 2 angegebene Name anzuwenden: Bezeichmung der Untersuchungsstelle Zeichen der Untersuchungsstelle I. 2. Gütersloh, Zollamt 1 Gütersloh (Gütersl.) Berlin, den 16. September 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquieres. 7. Polizeiweseen.) Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 7 Name und Stand Ater und Heimat z - Datum — 2 . der Bestrasung b eiung Ausweisungs- der Ausgewiesenen eschlossen hat beschlusses 1 2 I g 5 6 a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 1 Johann Kunze, geboren am 10. September 1882 zu Rücksalldiebstahl in Röniglich Preußischer 1226. August Melker, Warnsdors, Bezirk Rumburg, Böhmen, zwei Fällen und Regierungspräsident zu 1915. ortsangehörig ebendaselbst, öster- Vergehen gegen, Breslau, reichischer Staatsangehöriger, 1 des Straf-, gesetbuchs (1 Jahr] 8 Monate Zucht- haus, laut Erkennt- nis vom 31. Juli ...... »M- 2 Friedrich Sägesser, geboren am 18. März 1878 zu Her= schwerer Diebstahl Kaiserlicher Bezirks- 17. Dezember Tagelöhner, gogenbuchsee, Kanton Bern, Schweig, (2 Jahre Zuchthaus, präsident zu Colmar,1913. schweizerischer Stnatsangehöriger, laut Erkenntnie vom 6. November 1013),