381 — Ventralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Hu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 1 XLII. Jahrgang. Berlin, Dienstag, den 21. September 1 1915. Nr. 40. Inhalt. Handele= und Gewerbewesen: Anordnung zur Anordunngen zur nelamumachunn uberN die ie Riegeluig Befanntimadnug über die voöchitpreise iür Ertennnisse ded Absaues von Erzengnisien der Nartoffelzirodnerei der HMartoneltrockthnerei sowie der' Kartosfselflärke= und der MartosieljiärlesabrilatioaeS 832 sabritatiun Eerite :s1 "] Belanmmachung über Zuckerpreise # Handels= und Gewerbewesen. Anordnung zur Bekanntmachung über die Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915 (Reichs-Gesotzbl. S. 588). Auf Grund des § 2 Abs. 5 der Bekanutmachung über die Höchstpreise für Erzeugnisse der Nartoffeltrocknerei sowie der Rartoffelstärkesabrikation vom 16. September 1915 (NReichs-Gesetzbl. S. 589) wird bestimmt, daß Kartoffelwalzmehl, für wela#es. die llberschreitung des Höchstpreises bis zu 2./ für je 100 kx gestattet werden soll, mindestens auf Seidengaze Nr. 1 (10 Fäden auf 1 cm) gesichtet sein muß. Berlin, den 17. September 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kaut.