— 393 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. daeransebe. Reichsamt des Innern. — ———————— Zu bettehen durch alle Postanlstalten und Zuchhandlungen. I XIIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1915. Nr. 42. Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Anordnungen Gesamtvergeicmmis der zur Anstellung von Militär= in der Belanmtmackung über zuckerbaltige Kutermineng anwärtern usw. verpflichteten Privateisenbahnen 395 zh 2 . Zoll= und Steuerwesen: Charakterverleihung bei den Stationssontrolleuren 2. Militärwesen: Anderung der Vergümugssäue fur Na- turalverpflegung während der Daner des Arieges 395 1. Handels= und Gewerbewesen. Anordnungen zu der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 25. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 614). Artikel 1. « Nachdem der Bundesrat beschlossen hat, daß der Preis, den die Bezugsvereinigung für die ihr zu überlassenden zuckerhaltigen Futtermittel zahlt, die nachstehend angegebenen Grenzen nicht über- steigen darf: .. für 50 kg ohne Sack: für nasse Schnivel. 0,0.J° Trocpkenschnitzel. ... d,00- Zurtuirlnuhclnach dem Eiefeneichen beriabren . . , 0 .. l,1o- frische Zuckerrüben getrocknete Zuckerrüben. . ... 10,00 = und Melasse für. das nilogrammprozent Zucker je O0),:6 , bestimme ich auf Grund des § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 und * 12 der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom’ 57 Scpenber 1915 (#ichs- Gesetzbl. S. 814) folgendes: § 1. Bei Lieferung einschließlich Sack erhöht sich der Preis für je 50 kg um 50 7/. bei Rohzucker, swänit und Nachprodukt, um 1,#0.7¼ bei getrockneten Rüben und um 1,75./“ bei getrockneten Schniteln. ——.- 72