— 417 — Dentralblatt Deutsche Neich. * Beichsamt des Innern. —— — Dn blpe durch alle Postanstalten und Huchhandlungen. Berlin, õreitag d den 15. Oltober 191 1915. Nr. 44. Inh nhalt: 1. Maß. und Gewichtowesen : Ernänung des Vergäuung non Branntwein für ür die herelah § 9 der Eichorduung jür die Buunemschiffahr. auf der von Seifen Elbe eite 4. Handels- und Gewerbewesen: Festsetzung von Einort,) 2. Bank wesen: Status der deuischen Noienbanien Ende preisen für zuckerhaltige Futtermittel und Fuschlöge 9 auaan September 19142 416 5. Medizinal= und Veterinärwesen: aAnkündigung 1½ 3. Zoll= und Steuerwesen: neründerungen in ndem Stande Erscheinens eines dritten Nachtrags zur Deutschen und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 420 Arzneitare 1104 422 1. Maß= und Gewichtswesen. Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung des E 9 der Eichordnung für die Binnenschiffahrt auf der Elbe vom 15. Juli 1913. Der Bumdesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Oktober 1915 beschlossen: Für Schiffe, welche wegen Einberufung der Besatzung oder eines Teiles der Besatzung zum Heeres= oder Marinedienste, wegen sonstiger Unmöglichkeit ausreichender Bemannung oder wegen mangelnder Beschäftigung der Schiffahrt im Kriege stillzuliegen gezwungen sind, wird die etwa nach § 9 der Eichordnung für die Binnenschiffahrt auf der Elbe vom 15. Juli 1913 abgelaufene Gültigkeitsdauer des Eichscheins bis zur Wieder- aufnahme der Schiffahrt ausgedehnt. Die Eichprüfung ist in diesen Fällen vor dem Antritt der ersten Schiffsreise zu bewirken. Ausnahmsweise soll die Gültigkeit des alten Eichscheins noch bis zur Beendigung dieser ersten Reise dauern, wenn sich am Orte, an dem das Schif stillgelegen hat oder an dem die Einnahme der Ladung erfolgt, keine Schiffseichbehörde befindet und das zuvorige Aufsuchen derselben für den Schiffer mit erheblichen Opfern an Zeit und Geld verknüpft sein würde. Berlin, den 9. Oktober 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquieères. —. 76