— 459 — Bentralblatt für das Deutsche Reich. — Reichsamt des Innern. — — In betiehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen. F XIII. Jahrgang. Verliu, — den 5. November 1915. 5. Nr. 47. nhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigen ur Vor- 2. gou- und Stenerwesen: Pchenan für die steuerfreie J Pre — gicung 1# u ruchen Abstempelung ausländischer Wertpapiere gemäß § 35 der Ansführungobestimmungen zum Reichsstempelgesetze 466 1. Kovfulatwesen. Den Kaiserlichen Konsul von Bischoffshausen in Lima ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 2. Zoll= und Steuer wesen. Bekanntmachung. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober d. J. beschlossen: „1. Der Lauf der zweijährigen Frist des § 35 Abs. 5 der Ausführungsbestimmungen zum Reichosftempelgesetze für die steuerfreie cbstempelung ausländischer Wertpapiere auf Grund von gemäß § 14 Abs. 3 des Gesebes erteilten Bescheinigungen ist vom 1. August 1914 an bis auf weiteres gehemmt. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt, mit dem die Frist wieder in Lauf gesetzt wird. L