— 45 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Reichsamt des Innern. Zu berziohen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zum Tahrospreise von 8. M. XLIV. J Berlin, Freitag, den 3. März 1916. Nr. 9. Inhalt: Handels- und Gewerbewesen: Ergänzung der Bekanntmachung wegen Anderung der Ausführungs- Abänderung der Ausfü aiuhngeriom men zu der bestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Ein- Bekanntmachung, betreffen Einschränkung der Trim und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder branntweinerzeugung .-. ..·.... Seite 45 Handels= und Gewerbewesen. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 15. November 1915 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 463) wegen Anderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Ein= und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder, vom 12. Februar 1915 Geichs- Gesetzbl. S. 93/94). Die nach § 2 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 15. November 1915 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 168) erforderliche Bescheinigung des deutschen Konsuls wird für das Gebiet der Etappen-Inspektion der 4. Armee (Teile von Ost= und Westflandern) von der Etappen-Inspektion, Abteilung Wirtschaftsausschuß, erteilt.) Berlin, den 29. Februar 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller. *) Die Grenzen des Gebiets des Generalgouvernements Belgien gegen das Etappengebiet sind aus der Gekanntmachung des Generalgouverneurs vom 19. Dezember 1915 (Gesetz= und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgiens 1915 S. 1436) ersichtlich. 10