Diese ausgefüllte Zusammenstellung ist bis spätestens zum 30. April 1916 der Reichszuckerstelle in Berlin einzureichen. Staat: Reg.-Bez.: Zusammenstellung der am 25. April 1916 im Bezirke des Kommunalverbandes vorhandenen Mengen von Verbrauchszucker. Anlage 2. Am 25. April 1916 waren Vorräte an Verbrauchszucker aller Art vorhanden in Gewahrsam: — bei Familienhaushaltungen und bei Einzelpersonen, bei Bäckereien, Kon— ditoreien, Gasthäusern, Kasinos, Kantinen, Kaffees, Teestuben, Frender- heimen, Anstalten usw. (Spalte ( .. . bei Händlern, die unmittelbar an die unter 1 genannten Verbreuher ab- geben (Spalte 10 der Ortsliste) ..... . bei Händlern, die nicht unmittelbar an die unter 1 enanien Berbrauher abgeben (Spalte 11) . bei gewerblichen Betrieben, mit Ausnahme der unter I, I, un und v genannten und mit Ausnahme der Zuckerfabriken (Spalte 12) bei Lagerhaltern, Spediteuren usw. (Spalte 13) VI. VII. bei den Gemeindebehörden selbst beim Konmnunalverbande selbst oder bei einer vom Kommunalverband eingerichteten 8 Lebensmittelverteilungsstelle, soweit die Bestände nicht unter II und III angegeben sind Doppelzentner Im ganzen Zusatz: Außerdem ist, falls der Kommunalverband oder eine ihm zugehörige Gemeinde außerdem noch Eigentümer von Verbrauchszucker ist, der sich nicht in seinem Bezirke befindet, hierneben noch besonders diese Menge und der Ort der Lagerung anzugeben, und zwar für Gemeinden für Kommunalverbände Die Richtigkeit und Vollständigkeit wird bescheinigt. Ort und Datme: Unterschrift des Kommunalverbaudes: * 19*