6. — 273 — Zu Muster 3. In der Anleitung zum Gebrauch sind a) in Ziffer 1 die Worte „über 60 v. H.“ zu ersetzen durch: „mehr als 75 v. H.“ b) in Ziffer 4 die Worte „Kalisalze von mehr ass ... ebenso“ zu streichen. Ziffer 4 hat sodann zu lauten: „4. Das zum Salzen und Nachsalzen von Fischen vergällte Salz ist nicht in “B 12 k, sondern unter A 1 1 und 2 nachzuweisen.“ In Ziffer 6 der Anleitung ist die Zahl „9“ durch die Zahl 8 zu ersetzen. Hinter Ziffer 6 der Anleitung ist einzufügen: 7. „Zu Al Za ist in der Bemerkungsspalte der Betrag der gezahlten Ausfuhrvergütungen summarisch nachzuweisen.“ Ziffer 7 der Anleitung erhält die Bezeichnung: „S.“ In Spalte I des Musters (3. Seite) sind von der Unterabteilung B 1 2 i die Worte „mit Ausnamhe ... Natriumchloridgehalt [C I]“ zu streichen, so daß die Stelle dann lautet: . i) Zu landwirtschaftlichen Zwecken. Auf der vierten Seite des Musters ist die Unterabteilung „C l Kalisalze — (§ 21)“ zu streichen. Die Unterabteilungen C II—V erhalten die Bezeichnung: „I.—IV.“ 55#