— 289 — Zentralblatt Deutsche Reich. Reichsamt des Innern. Ê Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen #urmr Jahrespreise von 8##. XIXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. September 1916. Nr. 43. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Aus 2. Finanzwesen: Anderungen der Bestimmungen zur führungsbestimmungen des Bundesrats zum Gesetz Regelung der Abrechnungen zwischen der HReichshrdt= über die Feststellung von Kriegsschäden ig Reichs kasse und den Landeskassen ebetetete ..... eite 8 Bestimmungen, betreffend den Reichskommissar für 3. Post= und Telegraphenwesen: Ausdehnung nes Übergangswirtschat Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte Berichtingggagagagaa n 299 1. Allgemeine Verm altungssachen. Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiete. Vom 28. September 1916. Auf Grund des § 14 des Gesetzes über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiete vom 3. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 675) hat der Bundesrat die nachstehenden Ausführungsbestim- mungen erlassen. Berlin, den 28. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. 58