— 397 — der Erlaubnisschein ist ausgefertigt: Der Erlaubnisschein ist abgegeben: Direktivbezirk: Borlin. Direktivbezirk: Altona. dauptamtsbezirk: Lundsberg a. W. Hauptamtsbezirk: Wandspe. Etenerstelle: Soldin. Steuerstelle: W Erlanbnisschein für das Betriebsjahr 1916/17 Nr. 4 über übertragbaren Durchschnittsbrand. Der Inhaber dieses Erlaubnisscheins hat von der in 1p#“ liegenden Brennerei des Wilsielm Krũiger in RHehnhof Durchschnittsbrand in Höhe von 20 0½8 Liter Alkohol erworben und ist berechtigt, in einer von ihm betriebenen Brennerei nach Ablieferung dieses Scheines an die für diese zuständige Steuerstelle im Betriebsjahr 1916/17 unter Beachtung der Vorschriften des Branntweinsteuergesetzes und der Ausführungsbestimmungen dazu sowie der sonst, namentlich aus Anlaß des Krieges erlassenen Bestimmungen eine gleiche Brannt- weinmenge herzustellen und auf diesen Durchschnittsbrand anrechnen zu lassen. Die Ubertragung des Durchschnittsbrandes ist in den Abnahmebüchern und 4% Hhetriebscaiflugeblichern der Brennerei des Wilhelm Krüger in Henhnhof vermerkt. Besonders zu beachtende Bestimmungen sind auf Seite 8 vermerkt. Soldin, den 10. Oktober 1976. Könmdglches Zoklumtft. (Stempel.) Mekener, Zolemanenmen. Geprl#st und richtig: Fisclier, Obertollhantrolleur.